V/0345/2019
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn
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Beschlussvorlage
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V/0345/2019 V/0345/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 02.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 09.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.05.2019 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Auf- Auf- wand Zu- schuss bis zu Zuschuss- entschei- dung (v o- raussicht- lich) Eisenbahner Sportverein von 1927 e. V. Hiltrup Erwerb und Einbau einer neuen Hei- zungsanlage (Kegelhalle) 26.02.19 4.300 € 2.150 € 2020 Eisenbahner Sportverein von 1927 e. V. Hiltrup Neubau einer Beregnungsan- lage auf der Tennisanlage für 6 Plätze 27.02.19 10.300 € 5.150 € 2020 Kanuverein Münster von 1922 e. V. Ost Erneuerung Fußboden in der Damenum- kleide (1. OG) 28.02.19 2.500 € 1.250 € 2020 Sportamt 12.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Elfering Telefon: 492-5212 Elfering@stadt-muenster.de - 2 - V/0345/2019 Sportverein Blau-Weiß Aasee e. V. Mitte Renovierung des Parkettfuß- bodens im gro- ßen Saal des vereinseigenen Multifunktions- hauses 28.02.19 4.300 € 2.150 € 2020 Summe 21.400 € 10.700 € 1.1 Die Sportverwaltung weist auf die Voraussetzungen für die Bewilligung eines Baukostenzu- schusses hin. Um den jeweiligen Antrag zu vervollständigen, muss - der Kanuverein Münster von 1922 e. V. die Jugendquote der Vereinsmitglieder (20 %) bis zum 15.11.2019 für die Zuschussentscheidung im Jahr 2020 bei der Sportverwaltung nachweisen. - der Eisenbahner Sportverein von 1927 e. V. für die Maßnahme des Erwerbs und des Einbaus einer neuen Heizungsanlage (Kegelhalle) den Nachweis der Finanzierung des Eigenanteils vorlegen. 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vor zeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r- einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d- lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keine n Hinweis auf die Bewe r- tung der Förderanträge. 2.4 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.5 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n- schlägigen Stand ards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen 1.1 Erwerb und Einbau einer neuen Heizungsanlage (Kegelhalle) Der Eisenbahner Sportverein von 1927 e. V. hat am 26.02.2019 einen Baukostenzuschuss - 3 - V/0345/2019 für den Erwerb und den Einbau einer neuen Heizungsanlage in der Kegelhalle beantragt. Die jetzige defekte Heizung muss derzeit jeden Morgen per Hand angestellt werden. Dies gibt j e- doch keine Sicherheit, dass sie dann auch an dem entsprechenden Tag funktioniert. Die de r- zeitig defekte Heizungsanlage muss schnellstmöglich ausgetauscht werden, um den Sportb e- trieb in der Kegelhalle aufrechterhalten zu können. 1.2 Neubau einer Beregnungsanlage auf der Tennisanlage für 6 Plätze Der Eisenbahner Sportverein von 1927 e. V. beantragte für den Neubau einer Beregnung s- anlage auf der Tennisanlage für 6 Plätze einen Baukostenzuschuss. Die derzeitige Bere g- nungsanlage aus den 80er Jahren ist nicht mehr rep arabel und das Sprengen der Plätze von Hand ist keine entsprechende Alternative. Insbesondere im letzten Sommer waren die Plätze bereits nach wenigen Wochen des Spielbetriebs in einem sehr unbefriedigenden Zustand. E i- ne neue Beregnungsanlage würde die Plät ze deutlich gründlicher und effektiver bewässern, sodass die Qualität der Tennisplätze erhalten werden kann. 1.3 Erneuerung Fußboden in der Damenumkleide (1. OG) Der Kanuverein Münster von 1922 e. V. stellte einen Baukostenzuschussantrag, da er den Fußboden der Damenumkleide im 1. OG seines Bootshauses erneuern muss. Der Dielenb o- den dieser Umkleidekabine ist von einem Holzwurm befallen. Eine sofortige Erneuerung des Holzbodens ist hier geboten, um die Gefahr einer Ausdehnung des Holzwurmbefalls auf die Balkenkonstruktion des Holzgebäudes einzudämmen. 1.4 Renovierung des Parkettfußbodens im gro ßen Saal des vereinseigenen Multifunkti ons- hauses Mit Datum vom 28.02.2019 beantragte der Sportverein Blau-Weiß Aasee e. V. einen Bau- kostenzuschuss für die Renovierun g des Parkettfußbodens im großen Saal des vereinseig e- nen Multifunktionshauses. Der Zustand des derzeitigen Parkettfußbodens hat sich in kürzester Zeit stark verschlechtert, sodass eine längerfristige Planung der Sanierung nicht möglich war. Um weitere Besc hädigungen des Fußbodens, insbesondere in tieferen Schichten, abzuwe n- den, sollte die Baumaßnahme schnellstmöglich durchgeführt werden. 1. Die städtische Sportförderung Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns- ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Sporta usschuss über die Sportförderung en t- schieden hat. Für die oben aufgeführten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2020 eine Entschei- dung der Stadt Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die Verei- ne grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i- dung beginnen. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen um die Abhängigkei ten nach der Sportförderrichtlinie ha ben die in dieser Vorlage aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bea n- tragt und bislang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn“. - 4 - V/0345/2019 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, die notwendigen Baumaßnahmen nach ihren Zeitplänen und unabhängig vom Beratungsgang für die beant ragten Baukostenzuschüsse durchz u- führen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zw ischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab 2020 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen. Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür- fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0345/2019 Kurzüberblick Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretun- gen über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde- rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei- ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell- schaft. Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird den Vereinen die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. Die Baumaßnahmen tragen zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport- förderrichtlinie. Die frühestens in 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0345/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37