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V/0345/2019

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn

Vorlagen 09.04.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 21.05.2019, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

9251 Zeichen

V/0345/2019 
V/0345/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   09.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   21.05.2019 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die 
geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Auf-
Auf-
wand 
Zu-
schuss 
bis zu  
Zuschuss-
entschei-
dung (v o-
raussicht-
lich) 
Eisenbahner 
Sportverein 
von 1927 e. V. 
Hiltrup 
Erwerb und 
Einbau einer 
neuen Hei-
zungsanlage 
(Kegelhalle) 
26.02.19 4.300 € 2.150 € 2020 
Eisenbahner 
Sportverein 
von 1927 e. V. 
Hiltrup 
Neubau einer 
Beregnungsan-
lage auf der 
Tennisanlage 
für 6 Plätze 
27.02.19 10.300 € 5.150 € 2020 
Kanuverein 
Münster von 
1922 e. V. 
Ost 
Erneuerung 
Fußboden in 
der Damenum-
kleide (1. OG) 
28.02.19 2.500 € 1.250 € 2020 
Sportamt 
 
12.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Elfering 
Telefon: 492-5212 
Elfering@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0345/2019 
Sportverein 
Blau-Weiß 
Aasee e. V. 
Mitte 
Renovierung 
des Parkettfuß-
bodens im gro-
ßen Saal des 
vereinseigenen 
Multifunktions-
hauses 
28.02.19 4.300 € 2.150 € 2020 
Summe 21.400 € 10.700 €  
 
1.1 Die Sportverwaltung weist auf die Voraussetzungen für die Bewilligung eines Baukostenzu-
schusses hin. Um den jeweiligen Antrag zu vervollständigen, muss  
- der Kanuverein Münster von 1922 e. V. die Jugendquote der Vereinsmitglieder (20 %) bis 
zum 15.11.2019 für die Zuschussentscheidung im Jahr 2020 bei der Sportverwaltung 
nachweisen. 
- der Eisenbahner Sportverein von 1927 e. V. für die Maßnahme des Erwerbs und des 
Einbaus einer neuen Heizungsanlage (Kegelhalle) den Nachweis der Finanzierung des 
Eigenanteils vorlegen. 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vor zeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r-
einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keine n Hinweis auf die Bewe r-
tung der Förderanträge. 
 
2.4  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer 
Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n-
schlägigen Stand ards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen  davon 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder  unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahmen  
1.1 Erwerb und Einbau einer neuen Heizungsanlage (Kegelhalle) 
 Der Eisenbahner Sportverein von 1927 e. V.  hat am 26.02.2019 einen Baukostenzuschuss

- 3 - 
V/0345/2019 
für den Erwerb und den Einbau einer neuen Heizungsanlage in der Kegelhalle beantragt. Die 
jetzige defekte Heizung muss derzeit jeden Morgen per Hand angestellt werden. Dies gibt j e-
doch keine Sicherheit, dass sie dann auch an dem entsprechenden Tag funktioniert. Die de r-
zeitig defekte Heizungsanlage muss schnellstmöglich ausgetauscht werden, um den Sportb e-
trieb in der Kegelhalle aufrechterhalten zu können. 
 
1.2 Neubau einer Beregnungsanlage auf der Tennisanlage für 6 Plätze 
Der Eisenbahner Sportverein von 1927 e. V.  beantragte für den Neubau einer Beregnung s-
anlage auf der Tennisanlage für 6 Plätze einen Baukostenzuschuss. Die derzeitige Bere g-
nungsanlage aus den 80er Jahren ist nicht mehr rep arabel und das Sprengen der Plätze von 
Hand ist keine entsprechende Alternative. Insbesondere im letzten Sommer waren die Plätze 
bereits nach wenigen Wochen des Spielbetriebs in einem sehr unbefriedigenden Zustand. E i-
ne neue Beregnungsanlage würde die Plät ze deutlich gründlicher und effektiver bewässern, 
sodass die Qualität der Tennisplätze erhalten werden kann. 
 
1.3 Erneuerung Fußboden in der Damenumkleide (1. OG) 
Der Kanuverein Münster von 1922 e. V.  stellte einen Baukostenzuschussantrag, da er den 
Fußboden der Damenumkleide im 1. OG seines Bootshauses erneuern muss. Der Dielenb o-
den dieser Umkleidekabine ist von einem Holzwurm befallen. Eine sofortige Erneuerung des 
Holzbodens ist hier geboten, um die Gefahr einer Ausdehnung des Holzwurmbefalls auf die 
Balkenkonstruktion des Holzgebäudes einzudämmen. 
 
1.4 Renovierung des Parkettfußbodens im gro ßen Saal des vereinseigenen Multifunkti ons-
hauses  
Mit Datum vom 28.02.2019 beantragte der Sportverein Blau-Weiß Aasee e. V.  einen Bau-
kostenzuschuss für die Renovierun g des Parkettfußbodens im großen Saal des vereinseig e-
nen Multifunktionshauses. Der Zustand des derzeitigen Parkettfußbodens hat sich in kürzester 
Zeit stark verschlechtert, sodass eine längerfristige Planung der Sanierung nicht möglich war. 
Um weitere Besc hädigungen des Fußbodens, insbesondere in tieferen Schichten, abzuwe n-
den, sollte die Baumaßnahme schnellstmöglich durchgeführt werden. 
 
1. Die städtische Sportförderung 
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.  können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für 
Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns-
ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren 
geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Sporta usschuss über die Sportförderung en t-
schieden hat. Für die oben aufgeführten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2020 eine Entschei-
dung der Stadt Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die Verei-
ne grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“  
genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den 
Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen. 
 
3. Das Anliegen der Sportvereine 
Mit dem Wissen um die Abhängigkei ten nach der Sportförderrichtlinie ha ben die in dieser Vorlage 
aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bea n-
tragt und bislang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. 
 
Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, 
ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie mit ihren 
Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“.

- 4 - 
V/0345/2019 
4. Bewertung/Folgen 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, 
weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, die notwendigen Baumaßnahmen nach ihren 
Zeitplänen und unabhängig vom Beratungsgang für die beant ragten Baukostenzuschüsse durchz u-
führen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge 
später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es 
gibt keine Abhängigkeiten zw ischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der 
späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den 
Sportvereinen ausdrücklich. 
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die 
Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung 
und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab  
2020 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür-
fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen. Die 
Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die 
separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

2432 Zeichen

Anlage A zur V/0345/2019 
Kurzüberblick 
Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretun-
gen über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich Baumaßnahmen von  
Münsteraner Sportvereinen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde-
rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung 
von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport 
zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei-
ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell-
schaft.  
 
Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird den Vereinen 
die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der 
Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. 
 
Die Baumaßnahmen tragen zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport-
förderrichtlinie. Die frühestens in 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beratungsverlauf (4)

02.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2019 Sportausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0345/2019
Typ
Vorlagen
Datum
09.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37