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2860/2021

Bürgereingabe nach § 24 GO - Umgestaltung Fußgängerdurchgang Linie 13 zum Nordpark

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2021, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2391 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 2860/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Umgestaltung Fußgängerdurchgang Linie 13 zum Nordpark 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt der Petentin für die Eingabe. Das Vorhaben, die Unterführung künstle-
risch zu gestalten und hierzu eine Initiative oder einen Verein aus dem Stadtbezirk zu gewinnen, wird 
ausdrücklich begrüßt.  
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021

2 
Begründung: 
Im Rahmen einer Bürgereingabe nach § 24 GO (siehe Anlage 1) wird vorgeschlagen, den Fußgän-
gerdurchgang unter der Hochbahn (Linie 13) von der Duisburger Straße in den Nordpark künstlerisch 
zu gestalten. 
Als Begründung wird der sehr negative Eindruck der Unterführung angeführt. Heute gibt es dort so-
wohl an den Seitenwänden der Unterführung als auch an den Außenwänden der Hochbahnbrücke 
regelmäßig illegale Graffitis bzw. Schmierereien.  
Die Erfahrungen an anderer Stelle im Stadtbezirk – Hochbahnpfeiler und Haltestelle Geldernstra-
ße/Parkgürtel – zeigen beispielhaft die positive Wirkung einer künstlerischen Gestaltung auf. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Eigentümer des Bauwerks ist die Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Aus Sicht 
der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine künstlerische Gestaltung des Bauwerks durch 
Graffittikünstler. Allerdings ist es keine Aufgabe der Fachverwaltung die Gestaltung selbst durchzu-
führen bzw. Mittel bereitzustellen. Ein übliches Verfahren ist daher der Abschluss einer Vereinbarung 
über die Nutzung des Bauwerks für eine künstlerische Gestaltung durch Dritte und die Freigabe der 
Inhalte durch das Bürgeramt oder die Bezirksvertretung. Die Kunstschaffenden haben bei einer Ent-
fernung des Kunstwerks – z.B. für Zwecke der Bauwerksunterhaltung oder Instandsetzung – keinen 
Anspruch auf eine Erhaltung des Kunstwerks.  
Um eine ausreichende Qualität und Haftung der künstlerischen Gestaltung zu erreichen, würde zeit-
nah vor der Umsetzung  seitens der Verwaltung eine vorherige Reinigung und Grundierung der Flä-
chen durchgeführt. 
Es wäre somit Aufgabe der Petentin einen Verein oder eine Initiative zu finden, die die Gestaltung 
ausführen würde. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Bürgereingabe

Anlage 1 - Bürgereingabe

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Duisburger Straße
  • Parkgürtel

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Details

Aktenzeichen
2860/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.08.2021
Erstellt
11.08.2021 10:44