Bürgerantrag Doppel-Gasbehälter Mülheimer Ring/ Piccoloministraße in Buchheim
Mitteilung BV 4184/2021 vom 30.11.2021
Stand: Am 17.01.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/48/1 Vorlagen-Nummer 4184/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 Bürgerantrag Doppel-Gasbehälter Mülheimer Ring/ Piccoloministraße in Buchheim Mitteilung an die Bezirksvertretung Mülheim zur Sitzung am 06.12.2021: Bürgerantrag der Geschichtswerkstatt Buchheim und des Bürger- und Heimatvereins Buch- heim betr. Doppel-Gasbehälter am Mülheimer Ring/ Piccoloministraße in Buchheim vom 17. März 2021: Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: Die Doppel-Gasbehälter am Mülheimer Ring/ Piccoloministraße in Buchheim werden unter Denkmal- schutz gestellt. Bis zur Klärung des Denkmalschutzes darf keine Abrissgenehmigung erteilt werden. Begr.: Die Doppel – Gasbehälter sollen als technisches Denkmal erhalten bleiben, da diese Kombination selten ist und diese hier, die einzige auf Kölner Stadtgebiet ist. Seit den 1950er Jahren prägen sie den Buchheimer Norden. Nach dem in Porz – Eil und Höhenberg die Einzel – Gasbehälter demontiert sind, ist es auch die einzige Anlage im rechtsrheinischen Köln. Die Zwillingskugeln haben Jahrzehnte für einen stabilen Gasdruck im Gasnetz gesorgt. Die größere von den beiden Kugeln beträgt 38 m im Durchmesser und hat eine Kapazität von 60.000 m³. Außerdem sind die Doppel – Gasbehälter ein Wahrzeichen für Buchheim. Stellungnahme der Verwaltung, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege: Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist mit der Prüfung einer möglicherweise vorliegen- den Denkmaleigenschaft der beiden historischen Gasbehälter befasst. Ob diese ergebnisoffene Prü- fung die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Denkmal im Sinne des § 2 Denkmal- schutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) ergeben wird, bleibt zunächst abzuwarten. Die fachliche Prüfung dauert an. Ein Abbruch der Gasbehälter ist nicht beabsichtigt, da sie sich derzeit in Nutzung befinden und eine Nutzung auch weiterhin vorgesehen ist. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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17.01.2022
TOP 10.2.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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