Einrichtung des Erweiterungsbaus und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Förderschule Auf dem Sandberg 120, Köln-Poll im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltjahr 2022.
Beschlussvorlage Ausschuss 3473/2021 vom 22.11.2021
Stand: Am 31.01.2022 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/21 Vorlagen-Nummer 3473/2021 Freigabedatum 22.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung des Erweiterungsbaus und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Förderschule Auf dem Sandberg 120, Köln-Poll im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltjahr 2022. Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Erweiterungsbaus der Förderschule Auf dem Sandberg 120, Köln-Poll mit Gesamtkosten in Höhe von rund 920.000 € (investiver Anteil: 440.000 €, konsumtiver Anteil: 480.000 €) und stellt hierfür den Bedarf fest. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 480.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haus- haltsplan 2022 vorgesehen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 350.000 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermö- gen bei Finanzstelle 4015-0301-7-1203 – Förderschule Auf dem Sandberg – Ersatzbau. Die rest- lichen investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 90.000 € werden im Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplan 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Aus- zahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4031-0301-0-7000 – Of- fene Ganztagsschule vorgesehenen Mitteln finanziert. Die Mittel in Höhe von 90.000 € werden im Haushaltsjahr 2022 per Sollumbuchung auf der Finanzstelle 4015-0301-7-1203 – Förderschule Auf dem Sandberg – Ersatzbau bereitgestellt. 2. Der Finanzausschuss beschließt für das Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 440.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben für die Einrichtung des Erweiterungsbaus der Förderschule Auf dem Sandberg 120, Köln-Poll bei Finanzstelle 4015-0301-7-1203 – Förder- schule Auf dem Sandberg – Ersatzbau. Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 440.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 480.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 29.333 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für den Neubau/Erweiterungsbau ergeben sich Auswirkungen auf das Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können Herstellungsprozes- se für die zur schulischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. Bei elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen wird bei Ausschreibung und Beschaffung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. Begründung: Mit Planungsbeschluss vom 28.06.2012 (Session-Nr. 1254/2012) hatte der Rat der Stadt Köln den barrierefreien Ersatz der Fertigbaueinheiten am Schulstandort eingeleitet. Die Planung wurde begon- nen, jedoch zunächst nicht baulich realisiert. Zur Beschleunigung der Umsetzung wurde das Projekt im Jahr 2017 in das 1. GU/TU-Paket (1. Schulbaumaßnahmenpaket; 0864/2017) aufgenommen und der entsprechende Baubeschluss am 09.07.2019 vom Rat der Stadt Köln getroffen (Session Nr. 1503/2019). Der Rat hat hiermit die Ver- waltung im April 2017 sowie ergänzend im Juli 2018 (Beschlussvorlage 0990/2018) beauftragt, ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, ausgewählte Schulbaumaßnah- men durch Totalunternehmer planen und errichten oder durch Generalunternehmer errichten zu las- sen. Dieses erweiterte und aktualisierte Paket umfasst insgesamt 22 Schulbaumaßnahmen an elf Standorten, u.a. als Maßnahme Nr. 22 auch die Erweiterung der Förderschule geistige Entwicklung, Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln-Poll. Bei den Beschlüssen handelte es sich ausschließlich um Maßnahmenbeschlüsse ohne Einrichtungskosten. Diese sind für die Maßnahmen gesondert einzuho- 3 len. Das Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste 2019 unter der laufenden Nummer 5 in Priorität 0 geführt. Gegenüber der ersten Planung im Jahre 2012 haben sich die Einrichtungskosten von 221.500 € (66.450 € investiv und 155.050 € konsumtiv) auf 920.000 € (440.000 € investiv und 480.000 € kon- sumtiv) erhöht. Beim damaligen Wert handelte es sich nur um einen Schätzwert, nämlich 2,5% der damals veran- schlagten Gesamtbaukosten von 8.860.000 €. Die inzwischen durchgeführte qualifizierte Kostenzu- sammenstellung beinhaltet u. a. eine Telefonanlage (100.000 €), interaktive Tafeln für elf Unterrichts- räume (44.000 €) und die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten (50.000 €). Der Erweiterungsbau soll zum Schuljahresbeginn 2022/2023 eingerichtet an die Schule übergeben werden. Das RPA hat unter der Prüfnummer 141/16/07/21 Stellung genommen (Anlage 02). Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Finanzierung: Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 480.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 vorgesehen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich insgesamt rund 440.000 € erfolgt zu einem Teilbetrag von rund 350.000 € zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushalts- plan 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4015-0301-7-1203 – För- derschule Auf dem Sandberg – Ersatzbau. Die restlichen investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 90.000 € werden im Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplan 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4031-0301-0-7000 – Offene Ganztagsschule vorgesehenen Mitteln finanziert. Die Mittel in Höhe von 90.000 € werden im Haushaltsjahr 2022 per Sollumbuchung auf der Finanzstelle 4015-0301-7-1203 – Förderschule Auf dem Sandberg – Ersatzbau bereitgestellt. Aufgrund des aktuell laufenden Förderprogrammes zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist nach aktuellen Prognosen bei der Finanzstelle 4031-0301-0-7000 – Offene Ganztagsschule eine entsprechende Deckungsmöglichkeit vorhanden. Bilanzielle Abschreibungen: Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 29.333 €/a erfolgt voraussichtlich ab 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teil- planzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes- ses 2023ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Um- schichtungen, vorsehen. 4 Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Anlagen 01 Kostenzusammenstellung für Erweiterungsbau FS Auf dem Sandberg 02 Prüfbemerkung RPA -
Anlage 01 Kostenzusammenstellung für Erweiterungsbau FS Auf dem Sandberg
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Anlage 01 lfd. Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten 1 Unterrichtsraum 12 Einzeltische, 12 Stühle, rollb. Schränke, Regale 4 4.500,00 € 18.000,00 € 2 Gruppendifferenzierung 3 Doppeltische, 6 Stühle, Schränke 4 3.000,00 € 12.000,00 € 3 Küche je Einheit UR/Diff. 10 5.000,00 € 50.000,00 € 4 Tafeln für Räume der lfd. Nr. 1, 2, 10 + 12 Akustik-Pinwände und Korklinoltafeln 22 1.000,00 € 22.000,00 € 5 Lehr- und Unterrichtsmittelräume Regale, Schränke 4 3.000,00 € 12.000,00 € 6 Psychomotorikraum Hängesystem, 2 Turnbänke + Weichboden 2 20.000,00 € 40.000,00 € 7 Psychomotorik: Umkleide + Materialraum Spinde, Regale, Schränke, Sitzbank 2 7.500,00 € 15.000,00 € 8 Pflegebad Pflegeliege und -schrank 4 4.000,00 € 16.000,00 € 9 Differenzierungsraum C214 Arbeitsplatz und Tische + Stühle + Schrank 1 5.000,00 € 5.000,00 € 10 FR Textiles Gestalten Nähmaschinentische, Stühle, Schränke 1 10.000,00 € 10.000,00 € 11 Experimentierraum + Umkleide + Materialr. Sondereinbauten, Bänke, Schränke 1 10.000,00 € 10.000,00 € 12 FR Musik Tische, Stühle, Schränke 1 8.000,00 € 8.000,00 € 13 Musikraum (Nebenraum) Instrumente etc. 1 10.000,00 € 10.000,00 € 14 Forum/Aula Bestuhlung, Bühnentechnik wie Beschallung etc. (Bühne durch TU), Foyer-Möblierung, Garderoben 1 100.000,00 € 100.000,00 € 15 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, Schulleitung, stellv. Schulleitung, Sekretariat, Vorflur Verwaltung, Tresor, Arztraum, Schulsozialarbeit, Aufenthaltsraum für nicht-päd. Personal, Büro Schulbegleitung 1 80.000,00 € 80.000,00 € 16 Teeküche (bei Aula, im LZ, im AufenthaltsR nicht-päd. Pers.) 3 3.000,00 € 9.000,00 € 17 Ausgaberaum Außensportgeräte Stahlregale, Schränke 1 5.000,00 € 5.000,00 € 18 Vorhänge bzw. Lamellen für alle 42 Räume in 18 gr. Räumen einfach, in 24 Räumen hälftig 30 2.500,00 € 75.000,00 € 19 Hublift an Aulabühne (wird bauseits eingebracht) 1 0,00 € 0,00 € 20 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln, Schmutzfangmatte, Garderobenhaken für Eingangsbereiche, Flure etc, Sicherheitsglas, Brandschutz 1 15.000,00 € 15.000,00 € 21 Türschilder mit Montage, Beschriftung, Brandschutz 83 50,00 € 4.150,00 € 22 Streugutkisten für Schulhof 3 1.000,00 € 3.000,00 € 23 Mülltrennung für Schulhof, Brandschutz 10 1.000,00 € 10.000,00 € 24 Außenspielgeräte Kletterturm mit Rutsche, Rollstuhlkarussell u.ä. 2 15.000,00 € 30.000,00 € Zwischensumme Einrichtung 559.150,00 € Förderschule Auf dem Sandberg, Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss durch ASW Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung technische Ausstattung 1 interaktive Tafeln für 10 Unterrichtsräume und den Musikraum 11 4.000,00 € 44.000,00 € 2 Notebooks mit Notebookwagen je 30 iMacs mit 1 Wagen, 1 pro Zug 1 50.000,00 € 50.000,00 € 3 iPads mit iPad-Wagen je 30 iPads mit 1 Wagen, 1 pro Zug 1 20.000,00 € 20.000,00 € 4 Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, Sekretariat, Schulleitung und Fachschaftsleitung etc.) PCs, Drucker etc. 14 1.500,00 € 21.000,00 € 5 Serverschränke für Informatik, Verwaltung etc. 5 1.000,00 € 5.000,00 € 6 Telefonanlage inklusive Endgeräten 1 100.000,00 € 100.000,00 € Zwischensumme technische Ausstattung 240.000,00 € Summe Ausstattungskosten insgesamt 799.150,00 € zzgl. 15 % Unvorhergesehenes 119.872,50 € Gesamtsumme 919.022,50 € Gesamtsumme (gerundet) davon investiv 440.000,00 € davon konsumtiv 480.000,00 € 920.000,00 € -
Anlage 02 Stellungnahme des RPA
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14 11.11.2021 40/ Amt für Schulentwicklung Inneneinrichtung des Erweiterungsbaus für die Förderschule Auf dem Sandberg 120, Köln-Poll mit einem Auftragsvolumen von circa 773.000 € netto / circa 920.000 € brutto hier: Stellungnahme zur Beschlussvorlage vom 02.11.2021; eingegangen am 05.11.2021 und ergänzt am 11.11.2021 RPA-Nr. 141/16/07/21 Sehr geehrte Frau Damen und Herren, am 05.11.2021 ging mir per Session die Beschlussvorlage 3473/2021 für die Inneneinrich- tung des Erweiterungsbaus der Förderschule Auf dem Sandberg 120 zur Stellungnahme zu . Mit Mails vom 11.11.2021 wurde diese auf Nachfragen ergänzt. In seiner Sitzung am 09.07.2019 hat der Rat (Vorlagennummer 1503/2019) das TU- / GU- Schulbaumaßnahmenpaket Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch General- oder Totalunternehmer beschlossen. Eine der 22 entschiedenen Baumaß- nahmen war der Erweiterungsbau der Förderschule Auf dem Sandberg. Das angegebene Finanzvolumen für die Inneneinrichtung in Höhe von circa 773.000,00 € netto / circa 920.000,00 € brutto basiert auf einer qualitativen Schätzung mittels vorangegan- genen Beschaffungen und Rahmenvertragspreisen. Es beinhaltet darüber hinaus einen 15%igen Aufschlag für Unvorhergesehenes, der aus den außergewöhnlichen Bedürfnissen von Schüler*innen einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung resultiert. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen gezeichnet Ralf Jülich
Beratungsverlauf
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09.12.2021
TOP 7.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
17.01.2022
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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