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2025/0067

Protokoll Gestaltungsbeirat 40. Sitzung

Magistratsvorlage 21.02.2025

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2025/0067

3396 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.02.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0067 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Protokoll Gestaltungsbeirat 40. Sitzung  
 
Vorlage vom: 21.02.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Das Protokoll der 40. Sitzung des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen: Protokoll Gestaltungsbeirat 40. Sitzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.02.2025 
 
Im Dezember 2011 hat der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung 
eines Gestaltungsbeirates beschlossen (Vorl. -Nr. 2011/ 0491). Mit der MV Nr. 2019/ 0076 
vom 28.02.2019 wurde die Neubesetzung des Gestaltungsbeirates von der Stadtverordneten-
versammlung bestimmt.  
 
Die 40. Sitzung  des Gestaltungsbeirats fand am 14.02.2025 im ehemaligen Kreistagssit-
zungssaal in der Rheinstraße 67 statt.  
 
An der Sitzung nahmen Mitglieder des Beirates, Vertreterinnen und Vertreter der politischen 
Parteien, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie die Vertretung der Geschäfts-
stelle teil. 
Im öffentlichen Teil waren interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter und Vertrete-
rinnen der Presse anwesend; ebenso waren Interessengruppen und Verbände eingeladen.  
 
Zu Beginn des öffentlichen Teil s der Sitzung begrüßte der Planungsdezernent Michael Kol-
mer und Prof. Alexander Reichel, Mitglied des Gestaltungsbeirates, die Mitglieder des Gestal-
tungsbeirates sowie die Gäste im Plenum.  
 
Im Anschluss wurden die Vorhaben der Tagesordnung „ Bebauung des Baufeldes N 2.2 West 
und Ost an der Mahalia -Jackson-Straße/Lincolnstraße  sowie die Neubebauung  und Sanie-
rung des Grundstücks Schleiermacherstraße 21 -23“ vorgestellt; es folgten Rückfragen und 
Verständnisfragen durch die Beiratsmitglieder sowie  die anwesenden Gäste.  
 
Im darauffolgenden nicht -öffentlichen Sitzungsteil wurden die Projekte mit der jeweiligen 
Bauherrschaft und den Architektinnen und Architekten intensiv diskutiert und besprochen.  
 
Der Stellungnahmen des Beirates zu den Projekten sin d im anliegenden Protokoll ersichtlich.  
Das Protokoll wird im Internet veröffentlicht.  
 
 
Dezernat III 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

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19220 Zeichen

P R O T O K O L L 
 
GESTALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT  
 
1 
Sitzungstag:   14.02.2025 
 
Beginn:   10.30 Uhr 
Ende:    ca. 16.45 Uhr 
 
Ort:    ehem. Kreistagssitzungssaal, Rheinstraße 67, Darmstadt 
 
 
Teilnehmende: 
 
Mitglieder des   Prof. Alexander Reichel (Vors.) 
Gestaltungsbeirates  Dipl. Ing. Rebekka Junge 
Dr. Elena Wiezoreck 
 
Politik    Stefanie Scholz-Willenbockel, Bündnis 90/ Die Grünen 
    Roland Desch, Alexander Schleith, CDU (tw.) 
    Carolin Simon, SPD (tw.) 
 
Verwaltung   Michael Kolmer, Dezernent 
    Annette Laute, Amtsleiterin Stadtplanungsamt 
    Sven Zimmermann, Amtsleiter Bauaufsichtsamt 
    Kristina Franck, Bauaufsichtsamt 
    Anke Bosch, Amtsleiterin Grünflächenamt 
    Mareike Göddel, Denkmalschutz 
    Andrea Haas, Stadtplanungsamt 
    Tina Klytta, Stadtplanungsamt 
Polina Litvak, Auszubildende Stadt Darmstadt 
    Stefanie Michels, Stadtplanungsamt, Geschäftsführung 
Gestaltungsbeirat 
 
Entschuldigt    Prof. Christa Reicher 
    Prof. Thomas Knerer 
    Uwiga, FDP, AfD 
 
 
Projekte 
Neubau  „Neubau Mahalia-Jackson-Straße 30-40 (ger.)“, Baufeld N 
2.2 Lincoln-Siedlung, Eisele + Architekten, Darmstadt, 
Sahle Wohnen, Greven 
  
Neubau „Neubau Mahalia-Jackson-Straße 42-48 (ger.)/Lincoln-
straße 3-9 (unger.)“, Baufeld N 2.2 Lincoln-Siedlung, 
Wilma Wohnen, Frankfurt a. Main 
 
Neubau/Sanierung „Neubau und Sanierung Schleiermacherstraße 21-23“, 
Mercurius Real Estate AG, Frankfurt, planquadrat, Darm-
stadt

P R O T O K O L L 
 
GESTALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT  
 
2 
Am 14.02.2025 findet die 40. Sitzung des Gestaltungsbeirates Darmstadt statt.  
 
Nicht-öffentlicher Teil (10.30 Uhr – 12.30 Uhr) 
 
Im nicht-öffentlichen Teil erfolgte zunächst die Ortsbesichtigung des Projektes Neubau 
und Sanierung Schleiermacherstraße 21-23.  
 
Dem Gestaltungsbeirat sind im Vorfeld in Form von Lageplan und Fotos Informationen 
zum Umfeld der jeweiligen Projekte zur Verfügung gestellt worden. Auch die Projekt-
präsentationen konnten dem Beirat vorab zur Verfügung gestellt werden. 
Durch die zuständigen Sachbearbeiter*Innen Frau Haas und Frau Michels erfolgt die 
Erläuterung zur Situation im Bestand, den Ansatz des Entwurfs sowie die stadt-räumli-
che Einbindung des jeweiligen Standortes. 
 
Anschließend erfolgt die Vorbesprechung der Projekte. 
 
Öffentlicher Teil (13.00 Uhr – ca. 14.45 Uhr) 
Diskussion der Projekte im nicht-öffentlichen Teil (ab ca. 15.00 Uhr – 16.45 Uhr) 
 
Die Begrüßung der Teilnehmer*innen und der Besucher*innen des Gestaltungsbeirates 
sowie der Presse erfolgt durch Michael Kolmer, Stadtrat sowie durch Prof. Alexander 
Reichel, Mitglied des Gestaltungsbeirates. 
 
Daran anschließend werden die Projekte der Tagesordnung durch die jeweiligen Archi-
tektinnen und Architekten bzw. die Bauherrschaft/Investor vorgestellt. Rückfragen und 
Verständnisfragen durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, das Publikum und die 
Presse werden beantwortet.  
 
Eine intensive Diskussion mit den Architektinnen und Architekten sowie den Bauherr-
schaften/Investoren erfolgt im Anschluss im Rahmen des nicht-öffentlichen Teils der 
Sitzung. 
 
 
Als weitere Termine für die nachfolgenden Sitzungen des Gestaltungsbeirats sind fest-
gelegt worden: (Freitags, Zeitfenster jw. ca. 10.00 – 17.00 Uhr) 
 
27.06.2025          31.10.2025 
Endgültige Zeiten können der Einladung zur Sitzung entnommen werden bzw. werden 
unter www.darmstadt.de/gestaltungsbeirat veröffentlicht. 
 
 
…………………………………………………………. 
gez. S. Michels, Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat Darmstadt 
Stadtplanungsamt, Darmstadt, 20.02.2025 
 
 
…………………………………………………………. 
gez. Prof. Alexander Reichel 
Vorsitz Gestaltungsbeirat, Aachen, 20.02.2025 
 
Anlage: Empfehlungen des Gestaltungsbeirates

Stadtplanungsamt Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gemeinsame Empfehlung 
 
 
Projekt:  
 
 
Neubau Wohnungsbau 
Lincoln Siedlung - Baufeld N 2.2 West 
Mahalia-Jackson-Straße 30-40 (ger.) 
 
 
Gestaltungsbeirat  
Darmstadt 
40. Sitzung – 14.02.2025

Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt  14.02.2025 
 
 
Stadtplanungsamt Darmstadt 
 
Entwurfsverfasser 
Eisele+ Architekten. Prof. Jo Eisele, Darmstadt 
 
Bauherr 
Immobilien- und Projektentwicklung Sahle, Greven 
 
 
Beschreibung 
Auf dem Baufeld N 2.2 in der Lincolnsiedlung ist gemäß B-Plan und städtebaulichen 
Vertrag geförderter Wohnungsbau vorzusehen. Der Bauherr, ein westfälisches Fami-
lienunternehmen, wird auf dem westlichen Teil des Baufeldes diese Verpflichtung um-
setzen. Er will die neu zu bauenden Wohnungen im eigenen Bestand behalten und 
auch die Bestandspflege und -betreuung übernehmen. Das dreiecksförmige Grund-
stück grenzt im Westen an die B 3 und wird im Süden über die Mahalia-Jackson-
Straße erschlossen. 
 
Die Verfasser schlagen einen L-förmigen Riegelbau an der Ostseite vor, der aus insge-
samt 7 Zwei- und Dreispännern gebildet wird. Jedes Gebäude weist ein Treppenhaus 
mit barrierefreier Erschließung auf. 
Die Gebäude besitzen an den Riegelenden 5 Geschosse, in der Mitte 4 Geschosse und 
in der Innenecke eine gemeinschaftlich zu nutzende eingeschossige Fläche, die da-
durch die Belichtung des Ost-West gerichteten Winkels ermöglicht. Die Wohnungen 
sind mit den Loggien nach Süden und Westen orientiert. 
Alle Häuser sind unterkellert und können innerhalb des Gebäudes die notwendigen 
Fahrradstellplätze nachweisen. Die entsprechend der Vorgaben zu errichtenden PKW-
Stellplätze sind entlang der Feuerwehrzufahrt im grünen Innenbereich untergebracht.  
 
Insgesamt sind 77 Wohneinheiten geplant. Davon sind 40 WE, hauptsächlich 3- und 4 
Zi-Wohnungen, für Familien vorgesehen und 37 WE, jeweils als 2 Zi-Wohnungen, für 1-
2 Personen und für Senioren. 
Die zentral liegende Gemeinschaftsfläche dient auch als Büro für eine vor Ort an-
sprechbare Gebäudeverwaltung.  
 
Die Fassaden der Gebäude sind als Lochfassaden vorgesehen, deren Materialität aus 
wechselnden Putz- und Mauerwerksflächen besteht. Eine Grundstrukturierung erfolgt 
über die Farbigkeit der Gebäude und jeweils zentral angeordneten farblich herausge-
arbeiteten Loggien und begrünte Fassadenanteile. 
 
 
Empfehlung 
Die klare, maßstäbliche Gliederung des Baukörpers wird durch den Beirat gewürdigt.  
 
Die zunächst als Großform erscheinende Anmutung des Baukörpers löst sich durch 
die unterschiedlich farbige Materialität und Höhenausbildung in Einzelgebäude auf 
und ermöglicht so eine eindeutige Adressbildung für die jeweiligen Nutzer. 
Vorgestellte Referenzbeispiele von durch den Bauherrn bereits errichteten Gebäuden 
ergänzen die gestalterische Absicht der Umsetzung. Hierbei sollte die Strukturierung 
und Plastizität der Fassade zur Unterstützung dieses wichtigen Aspektes in der weite-

Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt  14.02.2025 
 
 
Stadtplanungsamt Darmstadt 
 
ren Planung gestärkt werden. Ebenso empfiehlt der Beirat entsprechend den vorgeleg-
ten Referenzen die nachvollziehbare Idee der farbigen Loggien in ähnlicher Zurückhal-
tung einzubinden. 
 
Der Grünbereich ist zurzeit noch schemenhaft dargestellt und muss vertiefend darge-
stellt werden. 
Der Ort der Stellplätze im zentralen Innenbereich ist nicht nachvollziehbar. Vor den 
Hintergrund, das das Baufeld Ost hier ebenfalls mit einem grünen Innenbereich an-
schließt, empfiehlt der Beirat eine gemeinsame Entwicklung durch eine qualifizierte 
Freiflächenplanung, in der u.a. die Zufahrten, Stellplätze und Frei- und Spielbereiche 
entsprechend angemessen geordnet werden können. 
Die Fahrradstellplätze vor den jeweiligen Eingängen sind aus der Nutzung heraus gut 
nachvollziehbar, sollen aber in das übergeordnete Freiflächenkonzept des abschir-
menden Grünstreifens zur B3 hin eingebunden werden. 
Der Lärmschutz der zu dieser Seite liegenden Schlaf-und Aufenthaltsräume muss ent-
sprechend nachgewiesen werden. 
 
 
Zusammenfassung und weiteres Vorgehen 
Das Angebot von klar gegliedertem und solide nutzbaren Wohnraum für Familien und 
Senioren wird begrüßt. Dabei sollen die Fassaden und Grünflächen in der Ausarbei-
tung weiter detailliert werden. 
Durch die östliche Bebauung, siehe Empfehlung Baufeld N.2.2 Ost, ergibt sich hier die 
Chance, einen gemeinsamen qualifizierten Freiflächenplan zu entwickeln, der einen 
verbindenden Grün- und Freibereich schafft. 
 
Der Beirat würdigt das Projekt als angemessenen Beitrag eines klassischen geförder-
ten Wohnungsbaus und bittet nach der weiteren Durcharbeitung um eine Wiedervor-
stellung des Projektes.  
 
 
Votum 
 
gez. Alexander Reichel

Stadtplanungsamt Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gemeinsame Empfehlung 
 
 
Projekt:  
 
Neubau Studierendenwohnungen 
Lincoln Siedlung - Baufeld N 2.2 Ost 
Mahalia-Jackson-Straße 42-48 (ger.)/Lincolnstraße 
3-9 (unger.) 
 
 
 
 
Gestaltungsbeirat  
Darmstadt 
40. Sitzung – 14.02.2025

Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt  14.02.2025 
 
 
Stadtplanungsamt Darmstadt 
 
Entwurfsverfasser 
Zaeske Architekten, Wiesbaden 
 
Bauherr 
Wilma Wohnen, Frankfurt a. Main 
 
 
Beschreibung 
Der östliche Teil des Grundstückes N 2.2 soll mit Wohnen für Studierende bebaut wer-
den. Der westliche Teil des Grundstücks wird ebenfalls wohnbaulich entwickelt, jedoch 
von einem anderen Investor; das Vorhaben wird parallel in einem separaten Punkt 
(Sahle Wohnen, Lincoln N 2.2 West) vorgestellt. 
 
Das Baufeld liegt an der Mahalia-Jackson-Straße/Ecke Lincolnstraße, diagonal gegen-
über dem zentralen Park. Es werden zwei Varianten vorgestellt.  
 
Variante 1 sieht zwei Riegel vor, die versetzt zueinander positioniert sind und über ei-
nen gemeinsamen Kern erschlossen werden. Dadurch bilden sich zwei Freiflächen 
aus, die sich im Südosten als Eingangsplatz mit Radabstellanlagen, im Nordosten als 
Gartenhof entwickeln sollen. Der Riegel an der Lincolnstraße ist 5-geschossig, der zu-
rück versetzte 4-geschossig vorgesehen.  
 
Variante 2 sieht eine U-förmige Randbebauung entlang der Lincolnstraße vor. Dadurch 
bildet sich ein gärtnerisch gestalteter „Innenhof“ aus, der durch eine Erschließungs-
achse begrenzt wird. Zur westlichen Wohnbebauung verbleibt damit ein großzügiger 
Freiraum. Die beiden Schenkel des U-Gebäudes sind im Erdgeschoss aufgeständert, 
hier sind jeweils ein Eingang und überdachte Radabstellflächen positioniert. Das Ge-
bäude ist 5-geschossig ausgebildet. 
 
Stellplätze sind nicht dargestellt.  
 
Seitens der Vorstellenden wird Variante 2 präferiert. 
 
Der B-Plan sieht 4 Vollgeschosse vor. Das Gebäude in Variante 1 wird aufgrund des 
gemeinsamen Erschließungskerns (nach Vorabstimmung mit dem Bauaufsichtsamt) 
als ein Gebäude betrachtet; daher wird die vorgeschlagene Teilung in ein 5- und ein 4-
geschossiges Gebäude als Staffelgeschoss angesehen. In Variante 2 ist kein Staffelge-
schoss gegeben.  
 
 
Empfehlung 
Durch die Präsentation der beiden Varianten wird gut erkennbar, welche städtebauli-
che und freiräumliche Qualität für das Gesamtgrundstück erreicht werden kann.  
 
So entsteht mit Variante 1 ein gut funktionierender Baukörper, der mit dem mittleren 
Erschließungskern sowohl funktional und auch gestalterisch überzeugen kann. Aller-
dings wird kritisch angemerkt, dass der Eingangsplatz diagonal gegenüber dem Park 
keine adäquate Kante ausbildet und durch die Radabstellflächen nicht die gewünschte 
Qualität erreichen wird.

Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt  14.02.2025 
 
 
Stadtplanungsamt Darmstadt 
 
Mit der Variante 2 wird stadträumlich ein deutlich besseres Konzept erreicht. Es ent-
steht ein großzügiger Freiraum nach Westen. Auch die Radstellplätze unter den aufge-
ständerten Bauteilen sind gut untergebracht. Kritisch wird hier jedoch die innere Er-
schließung über sehr lange Flure gesehen. 
 
Durch die erforderliche Reduzierung der Geschossigkeit auf max. 4 + Staffelgeschoss 
müssen Kubatur und Grundrisse deutlich überarbeitet werden, um nicht zuletzt die 
Brandschutzanforderungen zu erfüllen. 
 
Das Freiraumkonzept ist noch nicht überzeugend und könnte gemeinsam mit der 
westlichen Bebauung von Sahle Wohnen ein hohes Potential für die gesamte Bebau-
ung des Grundstücks N 2.2 entfalten. Die wenigen erforderlichen Stellplätze sind da-
bei überzeugend einzubinden. 
 
Bei beiden Varianten ist eine begrüßenswerte Fassadenbegrünung vorgesehen. Sie 
sollte erdgebunden und mit wenig technischem Aufwand erfolgen, um ihre Dauerhaf-
tigkeit zu gewährleisten. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
Grundsätzlich wird die Variante 2 mit der Ausbildung einer Raumkante zur Lincoln-
straße bevorzugt. Die Vorgaben aus dem B-Plan zur Geschossigkeit sind einzuhalten. 
Bei der Überarbeitung sollten die langen Flure auf den Prüfstand gestellt werden. Es 
sollte überlegt werden, ob die gemeinschaftlichen Bereiche an den richtigen Stellen 
liegen und möglicherweise etwas großzügiger vorgesehen werden können. 
Das Freiraumkonzept ist zusammen mit der Fassadenbegrünung gemeinsam mit der 
westlichen Bebauung von Sahle Wohnen qualifiziert zu entwickeln. 
 
 
Zusammenfassung der Rückmeldung  
Der Beirat bittet um eine Wiedervorstellung des Projektes. 
 
 
Votum 
 
gez. Rebekka Junge

Stadtplanungsamt Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gemeinsame Empfehlung 
 
 
Projekt:  
 
Neubau Mikroappartments/ Studierenden-
wohnungen 
Schleiermacherstraße 21-23 
 
 
 
 
Gestaltungsbeirat  
Darmstadt 
40. Sitzung – 14.02.2025

Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt  14.02.2025 
 
 
Stadtplanungsamt Darmstadt 
 
Entwurfsverfasser 
planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG mbB, Darmstadt 
 
Bauherr 
Mercurius Real Estate AG, Frankfurt 
 
 
Beschreibung 
Das Projekt befindet sich in der Schleiermacherstraße 21 – 23. Die Planung sieht eine 
Umnutzung und Ergänzung der Bestandsgebäude zu Wohnungen für Studierende und 
Auszubildende vor. An der westlichen Grundstücksgrenze befindet sich straßenständig 
eine gründerzeitliche dreigeschossige Wohnbebauung mit zum Teil gewerblicher 
Nutzung, die sich nach Süden fortschreibt. Der rückwärtige Grundstücksbereich in 
Richtung Osten ist mit bis zu zweigeschossigen Nebengebäuden mit gemischter 
Wohn- und gewerblicher Nutzung bebaut.  
 
Im Nord-Osten grenzt die Liegenschaft an den Herrngarten an. Die Gartenanlage mit 
seiner umfassenden Natursteinmauer ist Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 des 
Hessischen Denkmalschutzgesetzes. In Richtung Westen, auf der gegenüberliegenden 
Seite der Schleiermacherstraße befindet sich das Amtgericht, welches ebenfalls ein 
Kulturdenkmal ist. Die Beratung des Projektes im Denkmalberat fand bereits am 12. 
Februar 2025 statt. Nördlich des Grundstücks, in unmittelbarer Nachbarschaft, ent-
steht derzeit der Neubau der Drogenhilfe „Scrental“. Die Genehmigung erfolgt nach § 
34 BauGB. 
 
Die Entwurfsverfasser stellen zwei Varianten des Projektes vor, wobei Variante 2 
präferiert wird. Variante 1 beseitigt alle Nebengebäude und ergänzt den 3+DG-
Bestandsbaukörper mit einem straßenseitigen 4+DG-Neubau. Beide Gebäude werden 
miteinander verschränkt und richten sich zur straßenseitigen Erschließung aus. 
Ergänzt wird das Ensemble durch ein Gartenhaus (2 Geschosse plus Staffelgeschoss). 
Dieses wird direkt an der denkmalgeschützten Mauer gebaut, in Richtung Vorderhaus 
ausrichtet und wendet dem Herrngarten die fensterlose Brandwand zu. Dadurch 
entsteht ein zusammenhängender Innenhof, wobei das Gartenhaus in den unteren 
Geschossen die Rückseite des Vorderhauses verschattet. 
 
Variante 2 verfolgt die Idee, den entstehenden Gebäudekomplex zum Herrngarten 
auszurichten, die historische Gartenmauer freizuhalten und die auf dem Grundstück 
liegenden Freiflächen als zusammenhängenden Freiraum inkl. Terrasse und Be-
grünung zu nutzen. Ebenso wie bei Varinate 1 werden alle vorhandenen Nebenge-
bäude zurückgebaut und der dreigeschossige Bestandsbau plus Dachgeschoss 
straßenständig durch einen viergeschossigen Neubau plus Dachgeschoss ergänzt. Der 
Neubau wird im Vergleich zu Variante 1 mit einem zusätzlichen Seitenflügel ergänzt. 
Bestand und Neubau bilden straßenseitig zwei sich voneinander absetzende Bau-
körper aus und erhalten einen gemeinsamen Eingangsbereich in der Trennungfuge, 
welche den Erhalt gründerzeitlicher Gestaltungselemente des Bestandes im Ein-
gangsbereich sichert. 
Neu- und Altbau werden durch separate Treppenhäuser erschlossen, der Neubau ist 
zusätzlich durch einen Fahrstuhl bis ins. 4. OG barrierefrei zugänglich. Die Dach-
terrasse auf dem Neubau ist von beiden Treppenhäusern zugänglich.

Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt  14.02.2025 
 
 
Stadtplanungsamt Darmstadt 
 
Insgesamt entstehen 78 Wohnheiten (22 WE im Bestand und 56 WE im Neubau) 
bestehend aus überwiegend 1- und vereinzelt 2-Zimmer-Appartments. 
Das Untergeschoss beschränkt sich auf die Ausmaße der oberirdischen Bebauung und 
bringt 6 PKW-Stellplätze und 70 Fahrradstellplätze unter. 
 
 
Empfehlung 
Der Beirat begrüßt den mit dem Projekt verbundenen Impuls zur Weiterentwicklung 
der Mikrolage am Herrngarten. Daraus kann eine Vorbildwirkung für die Entwicklung 
angrenzender Grundstücke abgeleitet werden. 
 
Die Ausrichtung der Gebäudestruktur in Richtung Herrngarten nutzt die Lagequali-
täten optimal für den neuen Wohnraum. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass die 
Planung verschiedene Gemeinschaftsflächen bietet, zum einen mittels Dachterrasse 
und zum anderen durch eine ebenerdige Terrasse. Die Realisierung dieser Flächen 
wird als wichtiges Qualitätsmerkmal des Gesamtprojektes angesehen. 
Die Entscheidung, auf dem Grundstück Wohnraum für Studierende und Auszubildende 
zu bauen, wird angesichts der Umgebungsnutzung als folgerichtig eingeschätzt. 
 
Bezüglich der Fassadengestaltung sieht der Beirat das Potenzial, die Gartenseite des 
Neubaus von der Straßenansicht abzusetzen, indem die Strukur der Fassadenge-
staltung etwas vereinfacht und nicht zu historisierend ausgebildet wird.  
 
Angesichts teilweise sehr kleiner Appartments wird die Überprüfung der Grundrisse 
auf gute Nutzbarkeit der Einzelappartments empfohlen. Ggf. besteht auch die 
Möglichkeit der Zusammenlegung von Appartments zu Wohngemeinschaften.  
Die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes ist erforderlich, um die offenen Fragen 
zu ausreichenden Fluchtwegen und der Prüfung von Brandüberschlägen klären. 
 
Es wird empfohlen, sich mit dem südlich angrenzenden Grundstückeigentümer über 
die Begrünung der Brandmauer auf der Grundstückgrenze auszutauschen. 
 
 
Zusammenfassung der Rückmeldung 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit dem Vorschlag der Etablierung 
studentischen Wohnens in der Schleiermacherstraße eine adäquate Antwort auf die 
Herausforderungen der sozialräumlichen Lage gefunden wurde. Die Ausrichtung der 
Bebauung in Richtung Herrngarten erschließt die Lagequalitäten und geht zugleich 
behutsam mit dem angrenzenden Kulturdenkmal Natursteinmauer um.  
 
Die Variante 2 wird zur Weiterbearbeitung vereinbart. In der Weiterentwicklung wird 
es darauf ankommen, die Fassade weiterzuentwickeln, die einzelnen Grundrisse zu 
prüfen und die bauordnungsrechtlichen Anforderungen angemessen zu 
berücksichtigen.  
 
Eine Wiedervorstellung des Projektes wird empfohlen. 
 
 
Votum 
gez. Elena Wiezorek

anlage 2

3468 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.02.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0067 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
91 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Protokoll Gestaltungsbeirat 40. Sitzung  
 
Vorlage vom: 21.02.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Das Protokoll der 40. Sitzung des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen: Protokoll Gestaltungsbeirat 40. Sitzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.03.2025 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.02.2025  
 
Im Dezember 2011 hat der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung 
eines Gestaltungsbeirates beschlossen (Vorl. -Nr. 2011/ 0491). Mit der MV Nr. 2019/ 0076 
vom 28.02.2019 wurde die Neubesetzung des Gestaltungsbeirates von der 
Stadtverordnetenversammlung bestimmt.  
 
Die 40. Sitzung des Gestaltungsbeirats fand am 14.02.2025 im ehem aligen 
Kreistagssitzungssaal in der Rheinstraße 67 statt.  
 
An der Sitzung nahmen Mitglieder des Beirates, Vertreterinnen und Vertreter der politischen 
Parteien, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie die Vertretung der 
Geschäftsstelle teil.  
Im öffentlichen Teil waren interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter und 
Vertreterinnen der Presse anwesend; ebenso waren Interessengruppen und Verbände 
eingeladen.  
 
Zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung begrüßte der Planungsdezernent Micha el 
Kolmer und Prof. Alexander Reichel, Mitglied des Gestaltungsbeirates, die Mitglieder des 
Gestaltungsbeirates sowie die Gäste im Plenum.  
 
Im Anschluss wurden die Vorhaben der Tagesordnung „ Bebauung des Baufeldes N 2.2 West 
und Ost an der Mahalia-Jackson-Straße/Lincolnstraße  sowie die Neubebauung  und 
Sanierung des Grundstücks Schleiermacherstraße 21 -23“ vorgestellt; es folgten Rückfragen 
und Verständnisfragen durch die Beiratsmitglieder sowie die anwesenden Gäste.  
 
Im darauffolgenden nicht -öffentlichen Sitzungsteil wurden die Projekte mit der jeweiligen 
Bauherrschaft und den Architektinnen und Architekten intensiv diskutiert und besprochen.  
 
Der Stellungnahmen des Beirates zu den Projekten sind im anliegenden Protokoll ersichtlich.  
Das Protokoll wird im Internet veröffentlicht.  
 
 
Dezernat III 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 91

Orte (4)

  • Rheinstraße 67
  • Mahalia-Jackson-Straße 30
  • Lincolnstraße 3
  • Schleiermacherstraße 21

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0067
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.02.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00