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Bau- und Finanzierungsbeschluss für Maßnahmen im Bereich der Hallen Kalk, Beschluss Nr. 0396/2025
Mitteilung Ausschuss 1231/2025 vom 29.04.2025
Stand: Am 12.05.2025 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/1-Jü Vorlagen-Nummer 29.04.2025 1231/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 12.05.2025 Bau- und Finanzierungsbeschluss für Maßnahmen im Bereich der Hallen Kalk, hier Hallen 71 und 60 sowie Dillenburger Straße 63 Beschluss Nr. 0396/2025 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 den folgenden Beschluss (Nr. 0396/2025) gefasst: Beschluss: 1. Der Rat beschließt in Ergänzung seiner Beschlüsse 0394/2024 und 0638/2024 vom 21.03.2024 - die Teil-Niederlegung der Halle 71 zur Herstellung einer Freilufthalle mit Forum, Grünbereich und eventuellem Kopfbau - den Abriss des Gebäudes Dillenburger Straße 63 zur Herstellung eines Durch- gangs zum Osthof - die Abstimmung der Teil-Niederlegung der Halle 60 mit dem Stadtkonservator so- wie die anschließende Durchführung 2. Der Rat erkennt den Bedarf in Höhe von 7.615.000 € an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 2025/2026 folgende Positionen: - Die im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandser- mächtigung i.H.v. 370.000 € steht im Teilergebnisplan des Amtes für Liegenschaf- ten, Vermessung und Kataster in der Produktgruppe 0108 Zentrale Liegenschafts- angelegenheiten, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung. - Von der im Haushaltsjahr 2026 benötigten Aufwandsermächtigung in Höhe von 1.928.000 € für die Abriss- und Rückbauarbeiten an der Halle 71 stehen im Teiler- gebnisplan des Amtes für Liegenschaftsamtes, Vermessung und Kataster in der Produktgruppe 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten in Zeile 13, Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen 1.262.000 € zur Verfügung. 2 - Zur Umsetzung der Maßnahmen beschließt der Rat überplanmäßige Aufwendun- gen in Höhe der verbleibenden 666.000 € im Teilergebnisplan des Amtes für Lie- genschaften, Vermessung und Kataster in der Produktgruppe 0108, Zentrale Lie- genschaftsangelegenheiten im Haushaltsjahr 2026. Deckung erfolgt durch entspre- chende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung. - Des Weiteren beschließt der Rat außerplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster in der Produktgruppe 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, bei Finanzstelle 2301-0108-0-0073, Hochbaumaßnahme Halle 70/71 Kalk, in Höhe von 1.175.000 € im Haushaltsjahr 2026. Deckung erfolgt durch nicht benötigte Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 325.000 € aus dem Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statis- tik, Produktgruppe 0902 –Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-8-2000, ISEK Kalker Mitte - Hofgestüt Bürgerhaus, Finanzstelle 1502-0902-8-2001, ISEK Kalker Mitte - Kalker Höfe, und Finanzstelle 1502-0902-8-2002, ISEK Kalker Mitte Engel- straße - Peter-Stühlen-Str., sowie mit 850.000 € aus dem Teilfinanzplan des Amtes für Digitalisierung und Informationstechnik in der Produktgruppe 0104 – IT – und Telekommunikationsdienste bei Finanzstelle 1200-0104-0-0008 - Hardware für Netzausbau und Finanzstelle 1200-0104-0-0012 - Zentraler Ansatz für Digitalisie- rung. Die restlichen Mittel in Höhe von 4.142.000 € werden durch das Dezernat VIII – Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften – im Rahmen der Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse 2027 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorgesehen. 3. Des Weiteren beschließt der Rat, einen Teilbetrag des unter Beschlusspunkt 2 benannten Bedarfs in Höhe von 5.120.000 € in treuhänderische Verantwor- tung an die DOMiD gGmbH für die Durchführung der Teilniederlegung der Halle 71 und des Abrisses der Dillenburger Straße 63 auszuzahlen und beauf- tragt die Verwaltung, die Details dazu in einem Kooperationsvertrag mit der DOMiD gGmbH zu vereinbaren. Gez. Wolfgramm
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