Mandari Insight

2020/0319

Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 21.10.2020

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2020/0319

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839 Zeichen

Anlage 2 
 
Ermittlung des Veräußerungsentgeltes per 31.12.2020 und 1.1.2021 
  
 
Verkehrswerte der Grundstücke 
  
 
EUR EUR 
vhs 
  Justus - Liebig - Haus 2.200.000 
 Holzstrasse 990.000 
 
 
3.190.000 
 Sicherheitszuschlag (rd. 1%) 31.900 
 Summe 3.221.900 
 davon die Hälfte per 31.12.2020 1.610.950 1.610.950 
davon die Hälfte per 1.1.2021 1.610.950 1.610.950 
   
 
EUR 
 Stadtbibliothek 
  Justus - Liebig - Haus 2.200.000 
 Neubau 4.800.000 
 Stadtteilbibliothek Eberstadt 280.000 
 
 
7.280.000 
 Sicherheitszuschlag (rd. 1%) 72.800 
 Summe 7.352.800 
 Kürzung aus steuerlichen Gründen  1.319.800 
 
 
6.033.000 
 davon die Hälfte per 31.12.2020 3.016.500 3.016.500 
davon die Hälfte per 1.1.2021 3.016.500 3.016.500 
   
  
9.254.900 
   Geschätzter Verkehrswert des beweglichen Anlagevermögens 1.060.000 
   Summe 
 
10.314.900

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5063 Zeichen

Anlage 1 
1 
 
Stellenbesetzungsliste Volkshochschule 
     OrgEinheit Beschreibung StNr. StNr (alt) Funktion StVZÄ 
42.2. Volkshochschule 4588 947 VSL 1 
42.2. Volkshochschule 4596 3028 SB allg. Verw. 0,9 
42.2. Volkshochschule 9088 3028 ATZ ATZ 0,78 
42.2.0.1. Hessencampus, Dig. Bildungslandk., 
Öffentlichk.arb. 8291 1812 GeschF 0,5 
42.2.0.1. Hessencampus, Dig. Bildungslandk., 
Öffentlichk.arb. 8454 1376 ProjektL 0,46 
42.2.0.1. Hessencampus, Dig. Bildungslandk., 
Öffentlichk.arb. 4598 1754 SB Öffentlichkeitsarb. 0,5 
42.2.1. FB Verwaltung 4597 1704 FBL/ stv. VSL 1 
42.2.1.1. Bereich Verwaltungspersonal 4599 1709 SB EDV-Admin. 0,9 
42.2.1.1. Bereich Verwaltungspersonal 4605 8187 MA Medienwartung 1 
42.2.1.2. Bereich Reinigungskräfte 4603 8180 ReinKr 0,5 
42.2.1.2. Bereich Reinigungskräfte 4594 2687 ReinKr 0,64 
42.2.1.2. Bereich Reinigungskräfte 4595 1710 ReinKr 0,77 
42.2.1.3. Bereich Servicebüro 4600 1708 SB Anm.-/Kursservice 1 
42.2.1.3. Bereich Servicebüro 4601 1705 SB Anm.-/Kursservice 1 
42.2.1.3. Bereich Servicebüro 4602 1706 SB Anm.-/Kursservice 1 
42.2.1.3. Bereich Servicebüro 7848 1759 SB Anm.-/Kursservice 0,7 
42.2.2. Bereich Päd. Personal JLH 4589 1697 SB Kursangebotspl. 0,64 
42.2.2. Bereich Päd. Personal JLH 4591 1698 SB Kursangebotspl. 1 
42.2.2. Bereich Päd. Personal JLH 4593 2690 SB Kursangebotspl. 0,77 
42.2.2. Bereich Päd. Personal JLH 5490 8021 SB Kursangebotspl. 1 
42.2.3. Bereich Päd. Personal Holzstr. 4590 1215 SB Kursangebotspl. 0,37 
42.2.3. Bereich Päd. Personal Holzstr. 4590 1215 SB Kursangebotspl. 0 
42.2.3. Bereich Päd. Personal Holzstr. 4592 1699 SB Kursangebotspl. 1 
Teilsumme       17,43

Anlage 1 
2 
 
Stellenbesetzungsliste Stadtbibliothek 
     42.3. Stadtbibliothek 4993 1712 VSL 1 
42.3. Stadtbibliothek 4995 1727 SB allg. Verw. 1 
42.3. Stadtbibliothek 4994 311 SB Vorzimmer 0,64 
42.3.1. Hauptstelle 6460 1716 ABL/ stv. VSL 1 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 4998 1732 SB Ausleihdienst 1 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5000 1735 SB Medien- u. Info.dienste 0 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5000 1735 SB Medien- u. Info.dienste 1 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5006 1738 SB Medien- u. Info.dienste 1 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 4999 1740 SB Medien- u. Info.dienste 1 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 4999 1740 SB Medien- u. Info.dienste 0 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5001 1734 SB Medien- u. Info.dienste 1 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5001 1734 SB Medien- u. Info.dienste 0 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5002 1748 SB Medien- u. Info.dienste 1 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5003 1747 SB Medien- u. Info.dienste 0,5 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5004 1722 SB Medien- u. Info.dienste 0,64 
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5005 1737 SB Medien- u. Info.dienste 0,64 
42.3.1.2. Buchtechnik 5007 1749 SB Buchtechnik 1 
42.3.1.2. Buchtechnik 5008 1750 SB Buchtechnik 1 
42.3.1.2. Buchtechnik 5009 1751 SB Buchtechnik 1 
42.3.1.2. Buchtechnik 6720 3027 SB Buchtechnik 0,77 
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6042 1729 SB Formalerschließ. 0 
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6042 1729 SB Formalerschließ. 1 
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6442 1730 SB Formalerschließ. 0,77 
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6444 1739 SB Formalerschließ. 1 
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6445 1728 SB Formalerschließ. 1 
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6446 1725 SB Formalerschließ. 0,5 
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6446 1725 SB Formalerschließ. 0 
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6443 1736 SB Formalerschließ. 0,54 
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6447 1715 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 1 
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6448 1714 SB Belletristik 1 
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6449 1717 SB Kinder-/JugLiterat. 1 
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6449 1717 SB Kinder-/JugLiterat. 0 
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6450 1718 SB Kinder-/JugLiterat. 1 
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6451 1723 SB Sachmedien 0,77 
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6451 1723 SB Sachmedien 0 
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6452 1724 SB Sachmedien 0 
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6452 1724 SB Sachmedien 0 
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6452 1724 SB Sachmedien 1 
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6453 1713 SB Sachmedien 0,5 
42.3.2.1. Zweigst. Eberstadt 6454 1720 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 0 
42.3.2.1. Zweigst. Eberstadt 6454 1720 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 1 
42.3.2.1. Zweigst. Eberstadt 6455 1744 SB Medien- u. Info.dienste 1 
42.3.2.2. Zweigst. Kranichstein 6456 612 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 0,75 
42.3.2.2. Zweigst. Kranichstein 6458 1743 SB Medien- u. Info.dienste 0,77 
42.3.2.2. Zweigst. Kranichstein 6457 1726 SB Medien- u. Info.dienste 0,5 
42.3.2.3. Fahrbibliothek 6459 1719 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 0 
42.3.2.3. Fahrbibliothek 6459 1719 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 1 
42.3.2.3. Fahrbibliothek 4996 1742 Fahrer/in 0,77 
42.3.2.3. Fahrbibliothek 4997 1731 SB Medien- u. Info.dienste 0,5 
Teilsumme       32,56 
     Gesamt       49,99

anlage 6

281 Zeichen

Punkt 30: Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb 
Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2020/0319) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: AfD und UFFBASSE

anlage 5

11503 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.11.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat II 
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Kulturinstitute  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 42 10 
II 422 423 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0319 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
336 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb 
Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 21.10.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule (vhs) aus dem 
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 1. Januar 2021 wird 
zugestimmt. 
 
2. Im Kernhaushalt werden hierzu die Kostenstellengruppen 043* vhs und 046* 
Stadtbibliothek neu eingerichtet sowie die dazugehörige Kostenträgerstruktur aus dem 
Eigenbetrieb übernommen. Die im Kernhaushalt bereits bestehenden Produkte 271080 
(Verrechnung EB Kulturinstitute – Volkshochschule) und 272080 (Verrechnung EB 
Kulturinstitute – Stadtbibliothek) werden umbenannt und weiterverwendet.  
 
3. Die Stellen der Volkshochschule und der Stadtbibliothek im Umfang von zusammen

- 3 - 
49,99 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) werden n ach § 18 Eigenbetriebsgesetz Hessen zum Ende 
des Wirtschaftsjahres 2020 aus der Stellenübersicht des Eigenbetriebes „Kulturinstitute 
der Stadt Darmstadt“ herausgelöst und zu Beginn des Haushaltsjahres 2021 gemäß  
§ 95 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO)  i.V.m. § 5 der Gemeindehaushalts -
verordnung (GemHVO) in den Stellenplan der Kernverwaltung überführt.  
 
4. Das Personal der beiden Einheiten ist nach den Beteiligungsverfahren des Personalrates 
und der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenve rtretung zu den 
bisherigen Konditionen der Kernverwaltung zuzuführen.  
 
5. Das Budget der vhs – Teilerfolgs- und Vermögensplan 271080 – und der Stadtbibliothek – 
Teilerfolgs- und Vermögensplan 272080 – wird ab dem Haushaltsjahr 2021 im 
Eigenbetrieb abgeplant und neu im Kernhaushalt unter den unter Punkt 2 genannten 
Kostenstellen geplant. Die Verlustabdeckung an den Eigenbetrieb verringert sich 
dementsprechend. 
 
6. Die Entnahmen der Wirtschaftsgüter erfolgen wie folgt:  
 
Am 31.12.2020 werden 50% der Grundstücke de r Volkshochschulen aus dem 
Eigenbetrieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich von EUR 
1.610.950. 
 
Am 1.1.2021 werden die verbliebenen 50% der Grundstücke der VHS aus dem 
Eigenbetrieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen  Wertausgleich von EUR 
1.610.950. 
 
Am 1.1.2021 wird das bewegliche Anlagevermögen aus dem Eigenbetrieb entnommen. 
Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich in Höhe der Buchwerte.  
 
Am 31.12.2020 werden 50% der Grundstücke der Bibliotheken aus dem Eigenbetrieb 
entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich in Höhe von EUR 
3.016.500.  
 
Am 1.1.2021 werden die verbliebenen 50% der Grundstücke der Bibliotheken aus dem 
Eigenbetrieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausg leich von 
abermals EUR 3.016.500. 
 
Am 1.1.2021 wird das bewegliche Anlagevermögen aus dem Eigenbetrieb entnommen. 
Hierfür erhält der Eigenbetrieb eine n Wertausgleich die Höhe der Buchwerte.  
 
Nach den Entnahmen am 1.1.2021 werden die Volkshochschulen und d ie Bibliotheken im 
allgemeinen Haushalt geführt.  
 
7. Der Betrieb gewerblicher Art Kulturinstitute bleibt in seinem steuerlichen Umfang 
unverändert. 
 
8. Die Satzung des Eigenbetriebs ist entsprechend zu ändern.  
 
9. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinst itute wurde am 21.10.2020 über die 
Herauslösung in Kenntnis gesetzt.

- 4 - 
 
10. Die Magistratsvorlage-Nr. 2020/0245, Beschluss-Nr. 275, wird zurückgezogen.  
 
 
Anlagen: Anlage_1 Stellenbesetzungsliste  
Anlage _2 _Veräußerungsentgelt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.11.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 5 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.10.2020  
 
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen 
Veranstaltungen und fördert ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich 
organisierten Bereich. Damit auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge die ausgeprägte 
Kulturpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt werden kann, besteht der 
Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen: 
 
Institut Mathildenhöhe (mit Ausstellungshallen und Hochzeitsturm), Museum Künstlerkolonie 
(Ernst-Ludwig-Haus), Haus Deiters, Haus Glückert, Haus Olbrich, Literaturhaus, Akademie für 
Tonkunst, HEAG-Halle B (Centralstation), Volkshochsc hule (vhs), Stadtbibliothek, 
Multikulturelles Zentrum Bessunger Knabenschule, Georg -Moller-Haus, Atelierhaus 
Darmstadt (Riedeselstraße) und Künstlerbahnhof Wixhausen.  
 
Bei den Einrichtungen Stadtbibliothek und vhs haben sich in den vergangenen Jahren die 
Aufgabenstellungen und die inhaltlichen Schwerpunkte in Richtung ihres jeweiligen 
Bildungsauftrages gewandelt, was sich zukünftig auch noch weiter verändern wird.  
 
Die Stadtbibliothek hat ihren Schwerpunkt hin auf niederschwellige Bildungsangebote 
entwickelt, um insbesondere die Lese- und Sprachkompetenz zu fördern, aber auch um die 
Meinungs- und Informationsfreiheit sowie das Demokratieverständnis der Nutzer*innen zu 
schärfen.  
 
Die vhs bietet vermehrt die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss abzulegen, ist  Träger von 
Integrationskursen für Geflüchtete und als Geschäftsstelle des HESSENCAMPUS 
DARMSTADT ein wichtiger Bestandteil der Fort - und Weiterbildung in der Bildungslandschaft 
der Region. 
 
Entsprechend der Aufgabenzuordnung im Magistrat gehört der Kultur bereich zum Dezernat I, 
Herrn Oberbürgermeister Partsch, während der Bildungsbereich dem Dezernat II, Herrn 
Bürgermeister Reißer zugeordnet ist. Dementsprechend fällt der Eigenbetrieb Kulturinstitute 
in seiner Gesamtheit in den Zuständigkeitsbereich des Ob erbürgermeisters – Organisations-
kennziffer 42 – während die Einrichtungen vhs – Ziffer 422 – und die Stadtbibliothek – Ziffer 
423 – unter die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen.  
 
Um die Bereiche Schulen und die beiden bedeutenden Bereiche der außersc hulischen 
Bildung enger zu bündeln, sollen die beiden Einrichtungen aus dem Eigen -betrieb 
herausgelöst und in die Kernverwaltung der Stadt überführt werden. Beide Einrichtungen 
werden dann jeweils eigenständige Ämter im Dezernat II, wodurch sich u.a. auch die direkten 
Abstimmungen innerhalb des Bildungsbereichs wesentlich vereinfachen lassen.  
 
Die Herauslösung der vhs und Stadtbibliothek aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute und 
Überführung in die Kernverwaltung der Stadt erfolgt zum 1. Januar 2021 und betri fft das 
Personal, das Budget und das jeweilige Anlagevermögen.  
 
 
Personal: 
Die als Anlage 1 beigefügte Stellenübersicht der Volkshochschule und der Stadtbibliothek 
weisen insgesamt 49,99 VZÄ aus. Diese Stellen sind zum 31.12.2020 aus der

- 6 - 
Stellenübersicht des Eigenbetriebes „Kulturinstitute der Stadt Darmstadt“ herauszulösen und 
ab 01.01.2021 in den Stellenplan im Kernhaushalt aufzunehmen.  
In den Arbeitsverhältnissen treten hierdurch keine Änderung ein.  
Ab 01.01.2021 werden die Volkshochschule unter Organis ationsziffer 043 und die 
Stadtbibliothek unter Organisationsziffer 046 geführt.  
Der Personalrat und die Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte wurden entsprechend § 81 
Abs. 2 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) und § 17 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches 
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) mit der Vorlage einer Übersicht der betroffenen 
Beschäftigtenliste beteiligt.  
 
Finanzen: 
vhs Das bisher im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs unter dem Teilerfolgs - 
und Vermögensplan 271080 (Kostenstellen 61000 bis 69130) 
etatisierte Budget wird ab dem Haushaltsjahr 2021 im Kernhaushalt 
unter den Kostenstellen 043 geplant.  
Stadtbibliothek Das bisher im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs unter dem Teilerfolgs - 
und Vermögensplan 272080 (Kostenstellen 51000, 58100, 59110, 
59130 und 59140) etatisierte Budget wird ab dem Haushaltsjahr 2021 
im Kernhaushalt unter den Kostenstellen 046 geplant.  
Das für beide Einrichtungen umzuplanende Budget beinhaltet auch die 
Personalaufwendungen von rd.  3.107 TEUR und beinhaltet sowohl die 
Aufwendungen der Nachwuchskräfte bei der Stadtbibliothek als auch 
absehbare Stufensteigerungen und Tariferhöhungen.  
Die vom Kernhaushalt an den Eigenbetrieb zu zahlende Verlustübernahme verringert sich in 
gleicher Höhe wie das Defizit der beiden Einrichtungen, eine Haushaltsausweitung erfolgt 
dadurch nicht. 
 
Anlagevermögen: 
Zusammen mit dem Personal und dem Budget für die laufende Verwa ltung wird auch das 
Anlagevermögen der vhs und Stadtbibliothek aus dem Eigenbetrieb entnommen und in den 
Kernhaushalt überführt.  
Eine Überführung des Anlagevermögens vom Eigenbetrieb in den Kernhaushalt ohne Zahlung 
einer Gegenleistung ist zu vermeiden, d a dieses steuerrechtlich als verdeckte 
Gewinnausschüttung gewertet werden könnte. Dieser Vorgang könnte Kapitalertragssteuer 
auslösen. 
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist jedoch nicht anzunehmen, wenn das Wirtschaftsgut 
gegen Zahlung einer angemessenen Gegenleistung übergeht. Dazu wurde für die 
Grundstücke und Gebäude eine Wertermittlung durch das Vermessungsamt, Abt. 
Bodenordnung, Bodenverkehr, Grundstücksbewertung, vorgenommen. Die Verkehrswerte 
betragen danach einschließlich des beweglichen Anlagevermögens zusammen 10.314.900

EUR. Hierin ist ein Sicherheitszuschlag von 1% enthalten, um die gegenüber dem Gutachten 
gegebenenfalls höheren Bodenrichtwerte zu berücksichtigen. Somit kann eine verdeckte 
Gewinnausschüttung vermieden werden. Die Ermittlung des Veräußerungsentgeltes zum 
01.01.2021 ist aus Anlage 2 ersichtlich.  
Die Entnahme der übrigen beweglichen Wirtschaftsgüter aus dem Eigenbe trieb erfolgt zum 
Buchwert. Durch die zu zahlenden Wertausgleiche für Grund und Boden entstehen beim 
Eigenbetrieb in den Jahren 2020 und 2021 Buchgewinne, welche die notwendigen 
Verlustabdeckungen aus dem Kernhaushalt reduzieren  
Bisher war der “Betrieb gew erblicher Art (BgA) Kulturinstitute“ identisch mit dem 
“Eigenbetrieb Kulturinstitute“. Ab 2021 soll hier nun unterschieden werden.  
Der BgA Kulturinstitute wird hingegen weiterhin in einer Steuerbilanz wie bisher 
einschließlich dieser Einrichtungen erklärt.  Eine Entnahme aus dem BgA erfolgt nicht, da 
eine steuerliche Zusammenfassung der Bildungseinrichtungen und den der Kunst dienenden 
Einrichtungen derzeit steuerlich anerkannt ist. Sie wird in der Steuerbilanz nicht gelöst.  
 
Eigenbetriebssatzung: 
 
§ 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs ist nach Beschlussfassung zu ändern, die 
Einrichtungen Volkshochschule und Stadtbibliothek sind zu streichen.  
 
 
Darmstadt, den 21. Oktober 2020 
42/bm 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer    André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtkämmer

anlage 4

932 Zeichen

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kulturinstitute der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
vom…. 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) in 
Verbindung mit § 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I 
S.154),  zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt vom …. folgende Änderungssatzung erlassen: 
 
Art. 1 
In § 1 Abs. 1 werden die Worte „die Volkshochschule, die Stadtbibliothek“ gestrichen. 
Art. 2  
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft 
 
Darmstadt, den 
 
Jochen Partsch                                                                                                                               
Oberbürgermeister

2020/0319

11529 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.11.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb Kultu r-
institute  OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0319 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb 
Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 21.10.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule (vhs) aus dem Eigenb e-
trieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 1. Januar 2021 wird zug e-
stimmt. 
 
2. Im Kernhaushalt werden hierzu die Kostenstellengruppen 043* vhs und 046* Stadtbibli o-
thek neu eingerichtet sowie die dazugehörige Kostenträgerstruktur aus dem Eigenbetrieb 
übernommen. Die im Kernhaushalt bereits bestehenden Produkte 271080 (Verrechnung 
EB Kulturinstitute – Volkshochschule) und 272080 (Verrechnung EB Kulturinstitute – 
Stadtbibliothek) werden umbenannt und weiterverwendet.  
 
3. Die Stellen der Volkshochschule und der Stadtbibliothek im Umfang von zusammen  
49,99 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) werden n ach § 18 Eigenbetriebsgesetz Hessen zum Ende 
des Wirtschaftsjahres 2020 aus der Stellenübersicht des Eigenbetriebes „Kulturinstitute

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der Stadt Darmstadt“ herausgelöst und zu Beginn des Haushaltsjahres 2021 gemäß  
§ 95 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO)  i.V.m. § 5 der Gemeindehaushalts -
verordnung (GemHVO) in den Stellenplan der Kernverwaltung überführt.  
 
4. Das Personal der beiden Einheiten ist nach den Beteiligungsverfahren des Personalrates 
und der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenve rtretung zu den bi s-
herigen Konditionen der Kernverwaltung zuzuführen.  
 
5. Das Budget der vhs – Teilerfolgs- und Vermögensplan 271080 – und der Stadtbibliothek – 
Teilerfolgs- und Vermögensplan 272080 – wird ab dem Haushaltsjahr 2021 im Eigenb e-
trieb abgeplant  und neu im Kernhaushalt unter den unter Punkt 2 genannten Kostenste l-
len geplant. Die Verlustabdeckung an den Eigenbetrieb verringert sich dementsprechend.  
 
6. Die Entnahmen der Wirtschaftsgüter erfolgen wie folgt:  
 
Am 31.12.2020 werden 50% der Grundstücke de r Volkshochschulen aus dem Eigenb e-
trieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich von EUR 
1.610.950. 
 
Am 1.1.2021 werden die verbliebenen 50% der Grundstücke der VHS aus dem Eigenb e-
trieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen  Wertausgleich von EUR 
1.610.950. 
 
Am 1.1.2021 wird das bewegliche Anlagevermögen aus dem Eigenbetrieb entnommen. 
Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich in Höhe der Buchwerte.  
 
Am 31.12.2020 werden 50% der Grundstücke der Bibliotheken aus dem Eigenbetrieb 
entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich in Höhe von EUR 
3.016.500.  
 
Am 1.1.2021 werden die verbliebenen 50% der Grundstücke der Bibliotheken aus dem E i-
genbetrieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausg leich von abermals 
EUR 3.016.500.  
 
Am 1.1.2021 wird das bewegliche Anlagevermögen aus dem Eigenbetrieb entnommen. 
Hierfür erhält der Eigenbetrieb eine n Wertausgleich die Höhe der Buchwerte.  
 
Nach den Entnahmen am 1.1.2021 werden die Volkshochschulen und d ie Bibliotheken im 
allgemeinen Haushalt geführt.  
 
7. Der Betrieb gewerblicher Art Kulturinstitute bleibt in seinem steuerlichen Umfang unve r-
ändert. 
 
8. Die Satzung des Eigenbetriebs ist entsprechend zu ändern.  
 
9. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinst itute wurde am 21.10.2020 über die 
Herauslösung in Kenntnis gesetzt.  
 
10. Die Magistratsvorlage -Nr. 2020/0245, Beschluss -Nr. 275, wird zurückgezogen.

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Anlagen: Anlage_1 Stellenbesetzungsliste  
Anlage _2 _Veräußerungsentgelt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

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Begründung zur Magistratsvorlage vom  21.10.2020  
 
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltu n-
gen und fördert ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisie r-
ten Bereich. Damit auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge die ausgeprägte Kulturpolitik 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt werden kann, besteht der Eigenbetrieb aus 
folgenden Betriebszweigen:  
 
Institut Mathildenhöhe (mit Ausstellungshallen und Hochzeitsturm), Museum Künstlerkolonie 
(Ernst-Ludwig-Haus), Haus Deiters, Haus Glückert, Haus Olbrich, Literaturhaus, Akademie für 
Tonkunst, HEAG -Halle B (Centralstation), Volkshochschule (vhs), Stadtbibliot hek, Multikult u-
relles Zentrum Bessunger Knabenschule, Georg -Moller-Haus, Atelierhaus Darmstadt (Rie d-
eselstraße) und Künstlerbahnhof Wixhausen.  
 
Bei den Einrichtungen Stadtbibliothek und vhs haben sich in den vergangenen Jahren die 
Aufgabenstellungen und di e inhaltlichen Schwerpunkte in Richtung ihres jeweiligen Bildung s-
auftrages gewandelt, was sich zukünftig auch noch weiter verändern wird.  
 
Die Stadtbibliothek hat ihren Schwerpunkt hin auf niederschwellige Bildungsangebote entw i-
ckelt, um insbesondere die L ese- und Sprachkompetenz zu fördern, aber auch um die Me i-
nungs- und Informationsfreiheit sowie das Demokratieverständnis der Nutzer*innen zu schä r-
fen.  
 
Die vhs bietet vermehrt die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss abzulegen, ist Träger von 
Integrationskursen für Geflüchtete und als Geschäftsstelle des HESSENCAMPUS DAR M-
STADT ein wichtiger Bestandteil der Fort - und Weiterbildung in der Bildungslandschaft der 
Region. 
 
Entsprechend der Aufgabenzuordnung im Magistrat gehört der Kulturbereich zum Dezernat I, 
Herrn Oberbürgermeister Partsch, während der Bildungsbereich dem Dezernat II, Herrn Bü r-
germeister Reißer zugeordnet ist. Dementsprechend fällt der Eigenbetrieb Kulturinstitute in 
seiner Gesamtheit in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters – Organisations-
kennziffer 42 – während die Einrichtungen vhs – Ziffer 422 – und die Stadtbibliothek – Ziffer 
423 – unter die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen.  
 
Um die Bereiche Schulen und die beiden bedeutenden Bereiche der außerschulischen Bi l-
dung enger zu bündeln, sollen die beiden Einrichtungen aus dem Eigen -betrieb herausgelöst 
und in die Kernverwaltung der Stadt überführt werden. Beide Einrichtungen werden dann 
jeweils eigenständige Ämter im Dezernat II, wodurch sich u.a. auch die direkten Abstimmu n-
gen innerhalb des Bildungsbereichs wesentlich vereinfachen lassen.  
 
Die Herauslösung der vhs und Stadtbibliothek aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute und 
Überführung in die Kernverwaltung der Stadt erfolgt zum 1. Januar 2021 und betrifft das 
Personal, das Bu dget und das jeweilige Anlagevermögen.  
 
 
Personal: 
Die als Anlage 1 beigefügte Stellenübersicht der Volkshochschule und der Stadtbibliothek 
weisen insgesamt 49,99 VZÄ aus. Diese Stellen sind zum 31.12.2020 aus der Stellenübe r-
sicht des Eigenbetriebes „Kultu rinstitute der Stadt Darmstadt“ herauszulösen und ab 
01.01.2021 in den Stellenplan im Kernhaushalt aufzunehmen.

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In den Arbeitsverhältnissen treten hierdurch keine Änderung ein.  
Ab 01.01.2021 werden die Volkshochschule unter Organisationsziffer 043 und die  Stadtbib-
liothek unter Organisationsziffer 046 geführt.  
Der Personalrat und die Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte wurden entsprechend § 81 
Abs. 2 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) und § 17 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches 
Gleichberechtigungsgesetz ( HGlG) mit der Vorlage einer Übersicht der betroffenen Beschä f-
tigtenliste beteiligt.  
 
Finanzen: 
vhs Das bisher im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs unter dem Teilerfolgs - 
und Vermögensplan 271080 (Kostenstellen 61000 bis 69130) etat i-
sierte Budget wird ab dem Haushaltsjahr 2021 im Kernhaushalt unter 
den Kostenstellen 043 geplant.  
Stadtbibliothek  Das bisher im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs unter dem Teilerfolgs - 
und Vermögensplan  272080 (Kostenstellen 51000, 58100, 59110, 
59130 und 59140) etatisierte Budget wird ab dem Haushaltsjahr 2021 
im Kernhaushalt unter den Kostenstellen 046 geplant.  
Das für beide Einrichtungen umzuplanende Budget beinhaltet auch die 
Personalaufwendungen von rd.  3.107 TEUR und beinhaltet sowohl die 
Aufwendungen der Nachwuchskräfte bei der Stadtbibliothek als auch 
absehbare Stufensteigerungen und Tariferhöhungen.  
Die vom Kernhaushalt an den Eigenbetrieb zu zahlende Verlustübernahme verringert sich in 
gleicher Höhe wie das Defizit der beiden Einrichtungen, eine Haushaltsausweitung erfolgt 
dadurch nicht.  
 
Anlagevermögen:  
Zusammen mit dem Personal und dem Budget für die laufende Verwaltung wird auch das 
Anlagevermögen der vhs und Stadtbibliothek aus dem Eigenbetrieb entnommen und in den 
Kernhaushalt überführt.  
Eine Überführung des Anlagevermögens vom Eigenbetrieb in den Kernhaushalt ohne Zahlung 
einer Gegenleistung ist zu vermeiden, da dieses steuerrechtlich als verdeckte Gewinnau s-
schüttung gewertet werden könnte . Dieser Vorgang könnte Kapitalertragssteuer auslösen . 
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist jedoch nicht anzunehmen, wenn das Wirtschaftsgut 
gegen Zahlung einer angemessenen Gegenleistung übergeht. Dazu wurde für die Grundst ü-
cke und Gebäude eine Wertermittlung durch das Vermessungsamt, Abt. Bodenordnung, B o-
denverkehr, Grundstücksbewertung, vorgenommen. Die Verkehrswerte betragen danach ei n-
schließlich des beweglichen Anlagevermögens zusammen 10.314.900 EUR. Hierin ist ein 
Sicherheitszuschlag von 1% enthalten, um die gegenüber dem Gutachten gegebenenfalls 
höheren Bodenrichtwerte zu berücksichtigen. Somit kann eine verdeckte Gewinnausschü t-
tung vermieden werden. Die Ermittlung des Veräußerungsentgeltes zum 01.01.2021 ist aus 
Anlage 2 ersichtlich.

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Die Entnahme der übrigen beweglichen Wirtschaftsgüter aus dem Eigen betrieb erfolgt zum 
Buchwert. Durch die zu zahlenden Wertausgleiche für Grund und Boden entstehen beim E i-
genbetrieb in den Jahren 2020 und 2021 Buchgewinne, welche die notwendigen Verlusta b-
deckungen aus dem Kernhaushalt reduzieren  
Bisher war der “Betrieb g ewerblicher Art (BgA) Kulturinstitute“ identisch mit dem “Eigenb e-
trieb Kulturinstitute“. Ab 2021 soll hier nun unterschieden werden.  
Der BgA Kulturinstitute wird hingegen weiterhin in einer Steuerbilanz wie bisher einschlie ß-
lich dieser Einrichtungen erklär t. Eine Entnahme aus dem BgA erfolgt nicht, da eine steuerl i-
che Zusammenfassung der Bildungseinrichtungen und den der Kunst dienenden Einrichtu n-
gen derzeit steuerlich anerkannt ist. Sie wird in der Steuerbilanz nicht gelöst.  
 
Eigenbetriebssatzung:  
 
§ 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs ist nach Beschlussfassung zu ändern, die Einric h-
tungen Volkshochschule und Stadtbibliothek sind zu streichen.  
 
 
Darmstadt, den 21. Oktober 2020 
42/bm 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Rafael Reißer    André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Bürgermeister     Stadtkämmer

Beratungsverlauf (4)

TOP 336
TOP 30
TOP 39
TOP 5

Orte (2)

  • Riedeselstraße
  • Holzstraße 990

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0319
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.10.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00