2020/0319
Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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anlage 3
839 Zeichen
Anlage 2 Ermittlung des Veräußerungsentgeltes per 31.12.2020 und 1.1.2021 Verkehrswerte der Grundstücke EUR EUR vhs Justus - Liebig - Haus 2.200.000 Holzstrasse 990.000 3.190.000 Sicherheitszuschlag (rd. 1%) 31.900 Summe 3.221.900 davon die Hälfte per 31.12.2020 1.610.950 1.610.950 davon die Hälfte per 1.1.2021 1.610.950 1.610.950 EUR Stadtbibliothek Justus - Liebig - Haus 2.200.000 Neubau 4.800.000 Stadtteilbibliothek Eberstadt 280.000 7.280.000 Sicherheitszuschlag (rd. 1%) 72.800 Summe 7.352.800 Kürzung aus steuerlichen Gründen 1.319.800 6.033.000 davon die Hälfte per 31.12.2020 3.016.500 3.016.500 davon die Hälfte per 1.1.2021 3.016.500 3.016.500 9.254.900 Geschätzter Verkehrswert des beweglichen Anlagevermögens 1.060.000 Summe 10.314.900
anlage 2
5063 Zeichen
Anlage 1
1
Stellenbesetzungsliste Volkshochschule
OrgEinheit Beschreibung StNr. StNr (alt) Funktion StVZÄ
42.2. Volkshochschule 4588 947 VSL 1
42.2. Volkshochschule 4596 3028 SB allg. Verw. 0,9
42.2. Volkshochschule 9088 3028 ATZ ATZ 0,78
42.2.0.1. Hessencampus, Dig. Bildungslandk.,
Öffentlichk.arb. 8291 1812 GeschF 0,5
42.2.0.1. Hessencampus, Dig. Bildungslandk.,
Öffentlichk.arb. 8454 1376 ProjektL 0,46
42.2.0.1. Hessencampus, Dig. Bildungslandk.,
Öffentlichk.arb. 4598 1754 SB Öffentlichkeitsarb. 0,5
42.2.1. FB Verwaltung 4597 1704 FBL/ stv. VSL 1
42.2.1.1. Bereich Verwaltungspersonal 4599 1709 SB EDV-Admin. 0,9
42.2.1.1. Bereich Verwaltungspersonal 4605 8187 MA Medienwartung 1
42.2.1.2. Bereich Reinigungskräfte 4603 8180 ReinKr 0,5
42.2.1.2. Bereich Reinigungskräfte 4594 2687 ReinKr 0,64
42.2.1.2. Bereich Reinigungskräfte 4595 1710 ReinKr 0,77
42.2.1.3. Bereich Servicebüro 4600 1708 SB Anm.-/Kursservice 1
42.2.1.3. Bereich Servicebüro 4601 1705 SB Anm.-/Kursservice 1
42.2.1.3. Bereich Servicebüro 4602 1706 SB Anm.-/Kursservice 1
42.2.1.3. Bereich Servicebüro 7848 1759 SB Anm.-/Kursservice 0,7
42.2.2. Bereich Päd. Personal JLH 4589 1697 SB Kursangebotspl. 0,64
42.2.2. Bereich Päd. Personal JLH 4591 1698 SB Kursangebotspl. 1
42.2.2. Bereich Päd. Personal JLH 4593 2690 SB Kursangebotspl. 0,77
42.2.2. Bereich Päd. Personal JLH 5490 8021 SB Kursangebotspl. 1
42.2.3. Bereich Päd. Personal Holzstr. 4590 1215 SB Kursangebotspl. 0,37
42.2.3. Bereich Päd. Personal Holzstr. 4590 1215 SB Kursangebotspl. 0
42.2.3. Bereich Päd. Personal Holzstr. 4592 1699 SB Kursangebotspl. 1
Teilsumme 17,43
Anlage 1
2
Stellenbesetzungsliste Stadtbibliothek
42.3. Stadtbibliothek 4993 1712 VSL 1
42.3. Stadtbibliothek 4995 1727 SB allg. Verw. 1
42.3. Stadtbibliothek 4994 311 SB Vorzimmer 0,64
42.3.1. Hauptstelle 6460 1716 ABL/ stv. VSL 1
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 4998 1732 SB Ausleihdienst 1
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5000 1735 SB Medien- u. Info.dienste 0
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5000 1735 SB Medien- u. Info.dienste 1
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5006 1738 SB Medien- u. Info.dienste 1
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 4999 1740 SB Medien- u. Info.dienste 1
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 4999 1740 SB Medien- u. Info.dienste 0
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5001 1734 SB Medien- u. Info.dienste 1
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5001 1734 SB Medien- u. Info.dienste 0
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5002 1748 SB Medien- u. Info.dienste 1
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5003 1747 SB Medien- u. Info.dienste 0,5
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5004 1722 SB Medien- u. Info.dienste 0,64
42.3.1.1. Kd- u. Ausleihserv., Formarlerschließ. 5005 1737 SB Medien- u. Info.dienste 0,64
42.3.1.2. Buchtechnik 5007 1749 SB Buchtechnik 1
42.3.1.2. Buchtechnik 5008 1750 SB Buchtechnik 1
42.3.1.2. Buchtechnik 5009 1751 SB Buchtechnik 1
42.3.1.2. Buchtechnik 6720 3027 SB Buchtechnik 0,77
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6042 1729 SB Formalerschließ. 0
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6042 1729 SB Formalerschließ. 1
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6442 1730 SB Formalerschließ. 0,77
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6444 1739 SB Formalerschließ. 1
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6445 1728 SB Formalerschließ. 1
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6446 1725 SB Formalerschließ. 0,5
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6446 1725 SB Formalerschließ. 0
42.3.1.3. Integr. Geschäftsgang 6443 1736 SB Formalerschließ. 0,54
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6447 1715 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 1
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6448 1714 SB Belletristik 1
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6449 1717 SB Kinder-/JugLiterat. 1
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6449 1717 SB Kinder-/JugLiterat. 0
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6450 1718 SB Kinder-/JugLiterat. 1
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6451 1723 SB Sachmedien 0,77
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6451 1723 SB Sachmedien 0
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6452 1724 SB Sachmedien 0
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6452 1724 SB Sachmedien 0
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6452 1724 SB Sachmedien 1
42.3.1.4. Bestandsmanagement 6453 1713 SB Sachmedien 0,5
42.3.2.1. Zweigst. Eberstadt 6454 1720 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 0
42.3.2.1. Zweigst. Eberstadt 6454 1720 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 1
42.3.2.1. Zweigst. Eberstadt 6455 1744 SB Medien- u. Info.dienste 1
42.3.2.2. Zweigst. Kranichstein 6456 612 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 0,75
42.3.2.2. Zweigst. Kranichstein 6458 1743 SB Medien- u. Info.dienste 0,77
42.3.2.2. Zweigst. Kranichstein 6457 1726 SB Medien- u. Info.dienste 0,5
42.3.2.3. Fahrbibliothek 6459 1719 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 0
42.3.2.3. Fahrbibliothek 6459 1719 ZwStL/ fachl. Ltg (Bib) 1
42.3.2.3. Fahrbibliothek 4996 1742 Fahrer/in 0,77
42.3.2.3. Fahrbibliothek 4997 1731 SB Medien- u. Info.dienste 0,5
Teilsumme 32,56
Gesamt 49,99
anlage 6
281 Zeichen
Punkt 30: Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2020/0319) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD und UFFBASSE
anlage 5
11503 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
02.11.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Kulturinstitute OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 42 10
II 422 423
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0319
Magistratsbeschluss-Nr.
336
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb
Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 21.10.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule (vhs) aus dem
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 1. Januar 2021 wird
zugestimmt.
2. Im Kernhaushalt werden hierzu die Kostenstellengruppen 043* vhs und 046*
Stadtbibliothek neu eingerichtet sowie die dazugehörige Kostenträgerstruktur aus dem
Eigenbetrieb übernommen. Die im Kernhaushalt bereits bestehenden Produkte 271080
(Verrechnung EB Kulturinstitute – Volkshochschule) und 272080 (Verrechnung EB
Kulturinstitute – Stadtbibliothek) werden umbenannt und weiterverwendet.
3. Die Stellen der Volkshochschule und der Stadtbibliothek im Umfang von zusammen
- 3 -
49,99 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) werden n ach § 18 Eigenbetriebsgesetz Hessen zum Ende
des Wirtschaftsjahres 2020 aus der Stellenübersicht des Eigenbetriebes „Kulturinstitute
der Stadt Darmstadt“ herausgelöst und zu Beginn des Haushaltsjahres 2021 gemäß
§ 95 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. § 5 der Gemeindehaushalts -
verordnung (GemHVO) in den Stellenplan der Kernverwaltung überführt.
4. Das Personal der beiden Einheiten ist nach den Beteiligungsverfahren des Personalrates
und der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenve rtretung zu den
bisherigen Konditionen der Kernverwaltung zuzuführen.
5. Das Budget der vhs – Teilerfolgs- und Vermögensplan 271080 – und der Stadtbibliothek –
Teilerfolgs- und Vermögensplan 272080 – wird ab dem Haushaltsjahr 2021 im
Eigenbetrieb abgeplant und neu im Kernhaushalt unter den unter Punkt 2 genannten
Kostenstellen geplant. Die Verlustabdeckung an den Eigenbetrieb verringert sich
dementsprechend.
6. Die Entnahmen der Wirtschaftsgüter erfolgen wie folgt:
Am 31.12.2020 werden 50% der Grundstücke de r Volkshochschulen aus dem
Eigenbetrieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich von EUR
1.610.950.
Am 1.1.2021 werden die verbliebenen 50% der Grundstücke der VHS aus dem
Eigenbetrieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich von EUR
1.610.950.
Am 1.1.2021 wird das bewegliche Anlagevermögen aus dem Eigenbetrieb entnommen.
Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich in Höhe der Buchwerte.
Am 31.12.2020 werden 50% der Grundstücke der Bibliotheken aus dem Eigenbetrieb
entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich in Höhe von EUR
3.016.500.
Am 1.1.2021 werden die verbliebenen 50% der Grundstücke der Bibliotheken aus dem
Eigenbetrieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausg leich von
abermals EUR 3.016.500.
Am 1.1.2021 wird das bewegliche Anlagevermögen aus dem Eigenbetrieb entnommen.
Hierfür erhält der Eigenbetrieb eine n Wertausgleich die Höhe der Buchwerte.
Nach den Entnahmen am 1.1.2021 werden die Volkshochschulen und d ie Bibliotheken im
allgemeinen Haushalt geführt.
7. Der Betrieb gewerblicher Art Kulturinstitute bleibt in seinem steuerlichen Umfang
unverändert.
8. Die Satzung des Eigenbetriebs ist entsprechend zu ändern.
9. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinst itute wurde am 21.10.2020 über die
Herauslösung in Kenntnis gesetzt.
- 4 -
10. Die Magistratsvorlage-Nr. 2020/0245, Beschluss-Nr. 275, wird zurückgezogen.
Anlagen: Anlage_1 Stellenbesetzungsliste
Anlage _2 _Veräußerungsentgelt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 11.11.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 5 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.10.2020
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen
Veranstaltungen und fördert ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich
organisierten Bereich. Damit auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge die ausgeprägte
Kulturpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt werden kann, besteht der
Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen:
Institut Mathildenhöhe (mit Ausstellungshallen und Hochzeitsturm), Museum Künstlerkolonie
(Ernst-Ludwig-Haus), Haus Deiters, Haus Glückert, Haus Olbrich, Literaturhaus, Akademie für
Tonkunst, HEAG-Halle B (Centralstation), Volkshochsc hule (vhs), Stadtbibliothek,
Multikulturelles Zentrum Bessunger Knabenschule, Georg -Moller-Haus, Atelierhaus
Darmstadt (Riedeselstraße) und Künstlerbahnhof Wixhausen.
Bei den Einrichtungen Stadtbibliothek und vhs haben sich in den vergangenen Jahren die
Aufgabenstellungen und die inhaltlichen Schwerpunkte in Richtung ihres jeweiligen
Bildungsauftrages gewandelt, was sich zukünftig auch noch weiter verändern wird.
Die Stadtbibliothek hat ihren Schwerpunkt hin auf niederschwellige Bildungsangebote
entwickelt, um insbesondere die Lese- und Sprachkompetenz zu fördern, aber auch um die
Meinungs- und Informationsfreiheit sowie das Demokratieverständnis der Nutzer*innen zu
schärfen.
Die vhs bietet vermehrt die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss abzulegen, ist Träger von
Integrationskursen für Geflüchtete und als Geschäftsstelle des HESSENCAMPUS
DARMSTADT ein wichtiger Bestandteil der Fort - und Weiterbildung in der Bildungslandschaft
der Region.
Entsprechend der Aufgabenzuordnung im Magistrat gehört der Kultur bereich zum Dezernat I,
Herrn Oberbürgermeister Partsch, während der Bildungsbereich dem Dezernat II, Herrn
Bürgermeister Reißer zugeordnet ist. Dementsprechend fällt der Eigenbetrieb Kulturinstitute
in seiner Gesamtheit in den Zuständigkeitsbereich des Ob erbürgermeisters – Organisations-
kennziffer 42 – während die Einrichtungen vhs – Ziffer 422 – und die Stadtbibliothek – Ziffer
423 – unter die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen.
Um die Bereiche Schulen und die beiden bedeutenden Bereiche der außersc hulischen
Bildung enger zu bündeln, sollen die beiden Einrichtungen aus dem Eigen -betrieb
herausgelöst und in die Kernverwaltung der Stadt überführt werden. Beide Einrichtungen
werden dann jeweils eigenständige Ämter im Dezernat II, wodurch sich u.a. auch die direkten
Abstimmungen innerhalb des Bildungsbereichs wesentlich vereinfachen lassen.
Die Herauslösung der vhs und Stadtbibliothek aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute und
Überführung in die Kernverwaltung der Stadt erfolgt zum 1. Januar 2021 und betri fft das
Personal, das Budget und das jeweilige Anlagevermögen.
Personal:
Die als Anlage 1 beigefügte Stellenübersicht der Volkshochschule und der Stadtbibliothek
weisen insgesamt 49,99 VZÄ aus. Diese Stellen sind zum 31.12.2020 aus der
- 6 -
Stellenübersicht des Eigenbetriebes „Kulturinstitute der Stadt Darmstadt“ herauszulösen und
ab 01.01.2021 in den Stellenplan im Kernhaushalt aufzunehmen.
In den Arbeitsverhältnissen treten hierdurch keine Änderung ein.
Ab 01.01.2021 werden die Volkshochschule unter Organis ationsziffer 043 und die
Stadtbibliothek unter Organisationsziffer 046 geführt.
Der Personalrat und die Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte wurden entsprechend § 81
Abs. 2 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) und § 17 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) mit der Vorlage einer Übersicht der betroffenen
Beschäftigtenliste beteiligt.
Finanzen:
vhs Das bisher im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs unter dem Teilerfolgs -
und Vermögensplan 271080 (Kostenstellen 61000 bis 69130)
etatisierte Budget wird ab dem Haushaltsjahr 2021 im Kernhaushalt
unter den Kostenstellen 043 geplant.
Stadtbibliothek Das bisher im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs unter dem Teilerfolgs -
und Vermögensplan 272080 (Kostenstellen 51000, 58100, 59110,
59130 und 59140) etatisierte Budget wird ab dem Haushaltsjahr 2021
im Kernhaushalt unter den Kostenstellen 046 geplant.
Das für beide Einrichtungen umzuplanende Budget beinhaltet auch die
Personalaufwendungen von rd. 3.107 TEUR und beinhaltet sowohl die
Aufwendungen der Nachwuchskräfte bei der Stadtbibliothek als auch
absehbare Stufensteigerungen und Tariferhöhungen.
Die vom Kernhaushalt an den Eigenbetrieb zu zahlende Verlustübernahme verringert sich in
gleicher Höhe wie das Defizit der beiden Einrichtungen, eine Haushaltsausweitung erfolgt
dadurch nicht.
Anlagevermögen:
Zusammen mit dem Personal und dem Budget für die laufende Verwa ltung wird auch das
Anlagevermögen der vhs und Stadtbibliothek aus dem Eigenbetrieb entnommen und in den
Kernhaushalt überführt.
Eine Überführung des Anlagevermögens vom Eigenbetrieb in den Kernhaushalt ohne Zahlung
einer Gegenleistung ist zu vermeiden, d a dieses steuerrechtlich als verdeckte
Gewinnausschüttung gewertet werden könnte. Dieser Vorgang könnte Kapitalertragssteuer
auslösen.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist jedoch nicht anzunehmen, wenn das Wirtschaftsgut
gegen Zahlung einer angemessenen Gegenleistung übergeht. Dazu wurde für die
Grundstücke und Gebäude eine Wertermittlung durch das Vermessungsamt, Abt.
Bodenordnung, Bodenverkehr, Grundstücksbewertung, vorgenommen. Die Verkehrswerte
betragen danach einschließlich des beweglichen Anlagevermögens zusammen 10.314.900
EUR. Hierin ist ein Sicherheitszuschlag von 1% enthalten, um die gegenüber dem Gutachten
gegebenenfalls höheren Bodenrichtwerte zu berücksichtigen. Somit kann eine verdeckte
Gewinnausschüttung vermieden werden. Die Ermittlung des Veräußerungsentgeltes zum
01.01.2021 ist aus Anlage 2 ersichtlich.
Die Entnahme der übrigen beweglichen Wirtschaftsgüter aus dem Eigenbe trieb erfolgt zum
Buchwert. Durch die zu zahlenden Wertausgleiche für Grund und Boden entstehen beim
Eigenbetrieb in den Jahren 2020 und 2021 Buchgewinne, welche die notwendigen
Verlustabdeckungen aus dem Kernhaushalt reduzieren
Bisher war der “Betrieb gew erblicher Art (BgA) Kulturinstitute“ identisch mit dem
“Eigenbetrieb Kulturinstitute“. Ab 2021 soll hier nun unterschieden werden.
Der BgA Kulturinstitute wird hingegen weiterhin in einer Steuerbilanz wie bisher
einschließlich dieser Einrichtungen erklärt. Eine Entnahme aus dem BgA erfolgt nicht, da
eine steuerliche Zusammenfassung der Bildungseinrichtungen und den der Kunst dienenden
Einrichtungen derzeit steuerlich anerkannt ist. Sie wird in der Steuerbilanz nicht gelöst.
Eigenbetriebssatzung:
§ 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs ist nach Beschlussfassung zu ändern, die
Einrichtungen Volkshochschule und Stadtbibliothek sind zu streichen.
Darmstadt, den 21. Oktober 2020
42/bm
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmer
anlage 4
932 Zeichen
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ vom…. Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) in Verbindung mit § 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S.154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt vom …. folgende Änderungssatzung erlassen: Art. 1 In § 1 Abs. 1 werden die Worte „die Volkshochschule, die Stadtbibliothek“ gestrichen. Art. 2 Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft Darmstadt, den Jochen Partsch Oberbürgermeister
2020/0319
11529 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.11.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb Kultu r-
institute OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0319
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb
Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 21.10.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule (vhs) aus dem Eigenb e-
trieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 1. Januar 2021 wird zug e-
stimmt.
2. Im Kernhaushalt werden hierzu die Kostenstellengruppen 043* vhs und 046* Stadtbibli o-
thek neu eingerichtet sowie die dazugehörige Kostenträgerstruktur aus dem Eigenbetrieb
übernommen. Die im Kernhaushalt bereits bestehenden Produkte 271080 (Verrechnung
EB Kulturinstitute – Volkshochschule) und 272080 (Verrechnung EB Kulturinstitute –
Stadtbibliothek) werden umbenannt und weiterverwendet.
3. Die Stellen der Volkshochschule und der Stadtbibliothek im Umfang von zusammen
49,99 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) werden n ach § 18 Eigenbetriebsgesetz Hessen zum Ende
des Wirtschaftsjahres 2020 aus der Stellenübersicht des Eigenbetriebes „Kulturinstitute
- 2 -
der Stadt Darmstadt“ herausgelöst und zu Beginn des Haushaltsjahres 2021 gemäß
§ 95 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. § 5 der Gemeindehaushalts -
verordnung (GemHVO) in den Stellenplan der Kernverwaltung überführt.
4. Das Personal der beiden Einheiten ist nach den Beteiligungsverfahren des Personalrates
und der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenve rtretung zu den bi s-
herigen Konditionen der Kernverwaltung zuzuführen.
5. Das Budget der vhs – Teilerfolgs- und Vermögensplan 271080 – und der Stadtbibliothek –
Teilerfolgs- und Vermögensplan 272080 – wird ab dem Haushaltsjahr 2021 im Eigenb e-
trieb abgeplant und neu im Kernhaushalt unter den unter Punkt 2 genannten Kostenste l-
len geplant. Die Verlustabdeckung an den Eigenbetrieb verringert sich dementsprechend.
6. Die Entnahmen der Wirtschaftsgüter erfolgen wie folgt:
Am 31.12.2020 werden 50% der Grundstücke de r Volkshochschulen aus dem Eigenb e-
trieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich von EUR
1.610.950.
Am 1.1.2021 werden die verbliebenen 50% der Grundstücke der VHS aus dem Eigenb e-
trieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich von EUR
1.610.950.
Am 1.1.2021 wird das bewegliche Anlagevermögen aus dem Eigenbetrieb entnommen.
Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich in Höhe der Buchwerte.
Am 31.12.2020 werden 50% der Grundstücke der Bibliotheken aus dem Eigenbetrieb
entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausgleich in Höhe von EUR
3.016.500.
Am 1.1.2021 werden die verbliebenen 50% der Grundstücke der Bibliotheken aus dem E i-
genbetrieb entnommen. Hierfür erhält der Eigenbetrieb einen Wertausg leich von abermals
EUR 3.016.500.
Am 1.1.2021 wird das bewegliche Anlagevermögen aus dem Eigenbetrieb entnommen.
Hierfür erhält der Eigenbetrieb eine n Wertausgleich die Höhe der Buchwerte.
Nach den Entnahmen am 1.1.2021 werden die Volkshochschulen und d ie Bibliotheken im
allgemeinen Haushalt geführt.
7. Der Betrieb gewerblicher Art Kulturinstitute bleibt in seinem steuerlichen Umfang unve r-
ändert.
8. Die Satzung des Eigenbetriebs ist entsprechend zu ändern.
9. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinst itute wurde am 21.10.2020 über die
Herauslösung in Kenntnis gesetzt.
10. Die Magistratsvorlage -Nr. 2020/0245, Beschluss -Nr. 275, wird zurückgezogen.
- 3 -
Anlagen: Anlage_1 Stellenbesetzungsliste
Anlage _2 _Veräußerungsentgelt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.10.2020
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltu n-
gen und fördert ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisie r-
ten Bereich. Damit auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge die ausgeprägte Kulturpolitik
der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt werden kann, besteht der Eigenbetrieb aus
folgenden Betriebszweigen:
Institut Mathildenhöhe (mit Ausstellungshallen und Hochzeitsturm), Museum Künstlerkolonie
(Ernst-Ludwig-Haus), Haus Deiters, Haus Glückert, Haus Olbrich, Literaturhaus, Akademie für
Tonkunst, HEAG -Halle B (Centralstation), Volkshochschule (vhs), Stadtbibliot hek, Multikult u-
relles Zentrum Bessunger Knabenschule, Georg -Moller-Haus, Atelierhaus Darmstadt (Rie d-
eselstraße) und Künstlerbahnhof Wixhausen.
Bei den Einrichtungen Stadtbibliothek und vhs haben sich in den vergangenen Jahren die
Aufgabenstellungen und di e inhaltlichen Schwerpunkte in Richtung ihres jeweiligen Bildung s-
auftrages gewandelt, was sich zukünftig auch noch weiter verändern wird.
Die Stadtbibliothek hat ihren Schwerpunkt hin auf niederschwellige Bildungsangebote entw i-
ckelt, um insbesondere die L ese- und Sprachkompetenz zu fördern, aber auch um die Me i-
nungs- und Informationsfreiheit sowie das Demokratieverständnis der Nutzer*innen zu schä r-
fen.
Die vhs bietet vermehrt die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss abzulegen, ist Träger von
Integrationskursen für Geflüchtete und als Geschäftsstelle des HESSENCAMPUS DAR M-
STADT ein wichtiger Bestandteil der Fort - und Weiterbildung in der Bildungslandschaft der
Region.
Entsprechend der Aufgabenzuordnung im Magistrat gehört der Kulturbereich zum Dezernat I,
Herrn Oberbürgermeister Partsch, während der Bildungsbereich dem Dezernat II, Herrn Bü r-
germeister Reißer zugeordnet ist. Dementsprechend fällt der Eigenbetrieb Kulturinstitute in
seiner Gesamtheit in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters – Organisations-
kennziffer 42 – während die Einrichtungen vhs – Ziffer 422 – und die Stadtbibliothek – Ziffer
423 – unter die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen.
Um die Bereiche Schulen und die beiden bedeutenden Bereiche der außerschulischen Bi l-
dung enger zu bündeln, sollen die beiden Einrichtungen aus dem Eigen -betrieb herausgelöst
und in die Kernverwaltung der Stadt überführt werden. Beide Einrichtungen werden dann
jeweils eigenständige Ämter im Dezernat II, wodurch sich u.a. auch die direkten Abstimmu n-
gen innerhalb des Bildungsbereichs wesentlich vereinfachen lassen.
Die Herauslösung der vhs und Stadtbibliothek aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute und
Überführung in die Kernverwaltung der Stadt erfolgt zum 1. Januar 2021 und betrifft das
Personal, das Bu dget und das jeweilige Anlagevermögen.
Personal:
Die als Anlage 1 beigefügte Stellenübersicht der Volkshochschule und der Stadtbibliothek
weisen insgesamt 49,99 VZÄ aus. Diese Stellen sind zum 31.12.2020 aus der Stellenübe r-
sicht des Eigenbetriebes „Kultu rinstitute der Stadt Darmstadt“ herauszulösen und ab
01.01.2021 in den Stellenplan im Kernhaushalt aufzunehmen.
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In den Arbeitsverhältnissen treten hierdurch keine Änderung ein.
Ab 01.01.2021 werden die Volkshochschule unter Organisationsziffer 043 und die Stadtbib-
liothek unter Organisationsziffer 046 geführt.
Der Personalrat und die Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte wurden entsprechend § 81
Abs. 2 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) und § 17 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches
Gleichberechtigungsgesetz ( HGlG) mit der Vorlage einer Übersicht der betroffenen Beschä f-
tigtenliste beteiligt.
Finanzen:
vhs Das bisher im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs unter dem Teilerfolgs -
und Vermögensplan 271080 (Kostenstellen 61000 bis 69130) etat i-
sierte Budget wird ab dem Haushaltsjahr 2021 im Kernhaushalt unter
den Kostenstellen 043 geplant.
Stadtbibliothek Das bisher im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs unter dem Teilerfolgs -
und Vermögensplan 272080 (Kostenstellen 51000, 58100, 59110,
59130 und 59140) etatisierte Budget wird ab dem Haushaltsjahr 2021
im Kernhaushalt unter den Kostenstellen 046 geplant.
Das für beide Einrichtungen umzuplanende Budget beinhaltet auch die
Personalaufwendungen von rd. 3.107 TEUR und beinhaltet sowohl die
Aufwendungen der Nachwuchskräfte bei der Stadtbibliothek als auch
absehbare Stufensteigerungen und Tariferhöhungen.
Die vom Kernhaushalt an den Eigenbetrieb zu zahlende Verlustübernahme verringert sich in
gleicher Höhe wie das Defizit der beiden Einrichtungen, eine Haushaltsausweitung erfolgt
dadurch nicht.
Anlagevermögen:
Zusammen mit dem Personal und dem Budget für die laufende Verwaltung wird auch das
Anlagevermögen der vhs und Stadtbibliothek aus dem Eigenbetrieb entnommen und in den
Kernhaushalt überführt.
Eine Überführung des Anlagevermögens vom Eigenbetrieb in den Kernhaushalt ohne Zahlung
einer Gegenleistung ist zu vermeiden, da dieses steuerrechtlich als verdeckte Gewinnau s-
schüttung gewertet werden könnte . Dieser Vorgang könnte Kapitalertragssteuer auslösen .
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist jedoch nicht anzunehmen, wenn das Wirtschaftsgut
gegen Zahlung einer angemessenen Gegenleistung übergeht. Dazu wurde für die Grundst ü-
cke und Gebäude eine Wertermittlung durch das Vermessungsamt, Abt. Bodenordnung, B o-
denverkehr, Grundstücksbewertung, vorgenommen. Die Verkehrswerte betragen danach ei n-
schließlich des beweglichen Anlagevermögens zusammen 10.314.900 EUR. Hierin ist ein
Sicherheitszuschlag von 1% enthalten, um die gegenüber dem Gutachten gegebenenfalls
höheren Bodenrichtwerte zu berücksichtigen. Somit kann eine verdeckte Gewinnausschü t-
tung vermieden werden. Die Ermittlung des Veräußerungsentgeltes zum 01.01.2021 ist aus
Anlage 2 ersichtlich.
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Die Entnahme der übrigen beweglichen Wirtschaftsgüter aus dem Eigen betrieb erfolgt zum
Buchwert. Durch die zu zahlenden Wertausgleiche für Grund und Boden entstehen beim E i-
genbetrieb in den Jahren 2020 und 2021 Buchgewinne, welche die notwendigen Verlusta b-
deckungen aus dem Kernhaushalt reduzieren
Bisher war der “Betrieb g ewerblicher Art (BgA) Kulturinstitute“ identisch mit dem “Eigenb e-
trieb Kulturinstitute“. Ab 2021 soll hier nun unterschieden werden.
Der BgA Kulturinstitute wird hingegen weiterhin in einer Steuerbilanz wie bisher einschlie ß-
lich dieser Einrichtungen erklär t. Eine Entnahme aus dem BgA erfolgt nicht, da eine steuerl i-
che Zusammenfassung der Bildungseinrichtungen und den der Kunst dienenden Einrichtu n-
gen derzeit steuerlich anerkannt ist. Sie wird in der Steuerbilanz nicht gelöst.
Eigenbetriebssatzung:
§ 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs ist nach Beschlussfassung zu ändern, die Einric h-
tungen Volkshochschule und Stadtbibliothek sind zu streichen.
Darmstadt, den 21. Oktober 2020
42/bm
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmer
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Riedeselstraße
- Holzstraße 990
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0319
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.10.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00