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2635/2023

Zwischenbericht für das zweite Quartal 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 18.08.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 24.08.2023, TOP 5.1

Mitteilung Ausschuss

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AWB eE Quartalsbericht II_2023

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Mitteilung Ausschuss

4056 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 18.08.2023 
 2635/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 24.08.2023 
 
Zwischenbericht für das zweite Quartal 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) 
und § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss 
vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung 
des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. 
 
Der Zwischenbericht für das zweite Quartal 2023 zum Wirtschaftsplan 2023 ist in der Anlage 
beigefügt. Es ergeben sich Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitan-
teiliger Wirtschaftsplan 2023) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Ge-
winn- und Verlustrechnung 2023) per 30.06.2023 in folgenden Positionen. 
 
 
1. Umsatzerlöse 
 
Gebühreneinnahmen Abfall 
 
Die gegenüber dem Erfolgsplan um ca. 872 T€ verringerten Umsatzerlöse für Abfall sind im 
Wesentlichen durch unterjährige Schwankungen bei den Erstattungen durch die Stadtkasse 
begründet.  
 
Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige 
 
Der Vertrag für den Anteil der Dualen Systeme für Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartona-
gen (PPK) für 2022 bis 2024 wurde im Laufe des ersten Quartals 2023 geschlossen. Die Ab-
rechnung befindet sich in Erarbeitung. Die Verträge für die Nebenentgelte befinden sich der-
zeit in Abstimmung. Daher sind die Umsatzerlöse noch unvollständig, werden aber zu einem 
späteren Zeitpunkt in 2023 nachgeholt. 
 
Unter dieser Position sind die Umsatzerlöse für die Papiertonne in Höhe von 571 T€ und für 
die Altkleidersammlung in Höhe von 436 T€ verbucht. 
 
 
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
Logistik Restmüll

2 
 
Die Abweichung von 276 T€ für Aufwendungen für Logistik Restmüll gegenüber dem Planan-
satz ergibt sich aus vorübergehend gestiegenen Leistungsansprüchen. 
 
Littering 
 
Die Abweichung von 106 T€ für Aufwendungen von Littering gegenüber dem Planansatz erge-
ben sich aus vorübergehend gestiegenen Leistungsansprüchen. 
 
Papiertonne und Altkleidersammlung 
 
Aufgrund des Saldierungsverbote nach § 246 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch sind entge-
gen dem Wirtschaftsplan und der Gebührenkalkulation bei der Gewinn-und Verlustrechnung 
die Ausgaben und Einnahmen separat aufzulisten und dürfen nicht gegengerechnet werden. 
Der Aufwand beträgt für die Papiertonne 7.433 T€ und für die Altkleidersammlung 873 T€. 
Eine saldierte Gegenüberstellung ergäbe somit keine Abweichung. 
 
Aufwendungen Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige 
 
Siehe Erläuterungen unter Umsatzerlöse. Auf Grundlage des Vertrags mit den Dualen Syste-
men für Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) wird ein entsprechender Ver-
trag zwischen der Stadt Köln und der AWB Köln GmbH noch abgeschlossen, sodass derzeit 
noch keine Kosten für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln angefallen sind. 
 
 
4. Finanzergebnis 
 
Die Abweichung von 447 T€ für Zinsaufwendungen ergibt sich aus der veränderten Zinsmarkt-
situation und der daraus resultierenden, neuen Vereinbarung mit der Sparkasse KölnBonn. Es 
werden Handlungsmöglichkeiten geprüft, die Zinsbelastung zu senken. 
 
 
6. Betriebsergebnis 
 
Das gegenüber dem zeitanteiligen Erfolgsplan veränderte Quartals-Betriebsergebnis steht un-
ter Berücksichtigung der unterjährig üblichen Schwankungen dennoch im Einklang mit dem 
Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
Es werden Handlungsmöglichkeiten angesichts der im Rahmen der veränderten Zinsmarktsi-
tuation höheren Zinsaufwendungen geprüft. 
 
 
Anlage 
 
Zwischenbericht für das zweite Quartal 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
 
 
Gez. Wolfgramm

AWB eE Quartalsbericht II_2023

1547 Zeichen

Gewinn- und 
Verlustrechnung 
per 30.06.2023 
in T€
Wirtschaftsplan             
2023                 
zeitanteilig 
in T€
Abweichung 
in T€
1. Umsatzerlöse 121.042 126.290 -5.248
Gebühreneinnahmen Abfall 87.791 88.663 -872
Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 23.894 23.865 29
Gebühreneinnahmen städtischer Anteil (Straßenreinigung) 6.378 6.378 0
Winterdienst 1.972 1.972 0
Umsatzerlöse Entgelte Duales System, Ausgleich aus VJ, BgA,Sonstige, 1.007 5.412 -4.405
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 120.875 124.390 -3.515
 -Restmüll/Wertstoffe-
Logistik Restmüll 36.237 35.961 276
Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 1.639 1.639 0
Biotonne 7.049 7.055 -6
Papiertonne 7.433 6.862 571
Werkstofftonne ÖRE 1.946 1.946 0
Altkleidersammlung 873 437 436
Elektroschrottsammlung 2.002 2.002 0
Littering 6.634 6.528 106
Entsorgung  (AVG) Restmüll 17.448 17.449 -1
Entsorgung  (AVG) Bio und Grünschnitt 6.753 6.738 15
Entsorgung (AVG) Schadstoffe 295 295 0
Wertstoffhöfe 41 41 0
 -Straßenreinigung-
Straßenreinigung Logistig/Schmutzwasser 30.265 30.259 6
Straßenreinigung  Entsorgung 289 289 0
Winterdienst 1.971 1.972 -1
Aufwendungen Entgelte Duales System, Ausgleich aus VJ, BgA,Sonstige 0 4.917 -4.917
3. Verwaltungskosten 1.892 1.892 0
4. Finanzergebnis 458 11 447
Zinsaufwendungen 458 11 447
Zinserträge 0 0 0
5. -2.183 1 -2.184
6. -2.183 1 -2.184
Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. Juni 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Betriebsergebnis
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2635/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.08.2023
Erstellt
16.08.2023 14:02