V/0013/2024
Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0013/2024 V/0013/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Beratungsfolge 14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 21.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 16.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 23.05.2024 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung der in Anlage 1 unter Punkt 1 aufgelisteten Anträ- ge auf Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von insgesamt 437.800 EUR (in der Regel als maximal 50 %-Förderung) gemäß der Sportförderrichtlinie zu. 2. Der Spor tausschuss nimmt zu r Kenntnis, dass aufgrund des Beschlusses gem. Vorlage V/0605/2023 Ziffer 1, 2 und 4 im Haushaltsjahr 2024 120.200 EUR als Zuschussgewährung bereitgestellt werden. BV Verein Maßnahme Zuschuss- höhe* (max. 50 %) bereits bewilligte Mittel in 2023 Zuschussge- währung in 2024 Ost TC St. Mauritz e.V. Umbau zu 2 Ganz- jahrestenniscourts 184.400 € 130.652 € 53.748 € West DJK SC Nienberge e.V. Umbau von 4 Plätzen zu 3 Ganzjahrescourts 197.450 € 139.898 € 57.552 € *gerundet auf Hunderter 111.300 € 8.900 € 120.200 € 8 % Puffer für etwaige Baupreissteigerungen* Sportamt 26.02.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Richter/Herr Warbinger Telefon: 492-5215/-5205 RichterEvalena@stadt- muenster.de Warbinger@stadt- muenster.de - 2 - V/0013/2024 3. Der Sportausschuss stimmt zu, einen finanziellen Puffer von insgesamt 33.720 EUR für etwai- ge Mehrkosten im Rahmen von Baupreissteigerungen bei der Baukostenbezuschussung nach Ziffer 1 vorzusehen. Unberücksichtigt bei der Berechnung bleiben bereits abgeschlossene Maßnahmen im Rahmen eines bewilligten förderunschädli chen vorzeitigen Baubeginns. 4. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Sportstätten, für die nach den Beschluss- punkten 1 und 2 der Sachentscheidung eine Förderung gewährt wird, auf Antrag der Vereine bei der Berechnung der künftigen Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat berücksichtigt werden können. 5. Der Sportausschuss stimmt zu, dass die Entscheidung über die in Anlage 1 unter Punkt 2 auf- gelisteten Anträge auf Gewährung eines Baukostenzuschusses vertagt werden. 6. Der Sportausschuss stimmt zu, das s der folgende Antrag wegen nicht vorliegender Fördervo- raussetzungen abgelehnt wird: BV Verein Maßnahme Antrags- eingang Baukosten * West TSC Münster Gievenbeck e.V. Errichtung eines Spielgerüst 27.12.2023 3.000 € * gerundet auf Hunderter 7. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Investitionsmaßnahme 0700 Geförderte Vereinsbaumaß- nahmen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2024 591.720 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme mit 500.000 € veranschlagt. Der Mehrbedarf i. H. v. 91.720 € wird im Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufgefangen. Begründung: Das Sportamt der Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbun- des Münster e. V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen gemäß der städtischen Sportförderrichtli- nie. Es stimmt sich in Hinblick auf die Ziele kommunaler baulicher Sportstättenentwicklung und inhalt- licher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den von der Verwaltung entwickelten Fördervorschlägen werden die zuständigen Bezirksvertretungen angehört. Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt dem Sportausschuss. Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt auf Anforderung der Vereine und entsprechend dem nachgewiesenen Baufortschritt - auch über das Jahr 2024 hinaus. - 3 - V/0013/2024 Zu Punkt 1 der Sachentscheidung Die in der Anlage 1, Punkt 1 aufg eführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die for- mellen Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hinblick auf die sachliche Notwendigkeit, Dring- lichkeit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. Die Vereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungssi- cherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb grundsätzlich eine 50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximalförderung vor. Für die Maßnahme „Austausch der Heizungsanlage (Wärmepumpe)“ erhält der Tennis- und Hockey- club Münster e. V. eine Förderung aus Bundesmitteln in Höhe von 35 % der Kosten. Insofern ist laut Sportförderrichtlinie der Stadt Münster die Förderung auf bis zu 25 % des Vereinsaufwandes be- grenzt. Im Rahmen der Schlussrechnung prüft die Verwaltung, welcher Aufwand als förderfähig anerkannt werden kann. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgründen nied- rigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschlossen hat. Belegen die Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur weite- ren Förderung. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung Der Sportausschuss beschloss mit der Beschlussvorlage V/0605/2023 unter Punkt 2 unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2024, für die genannten Maßnahmen der Vereine TC St. Mauritz e. V. und DJK SC Ni enberge e. V. die Baukostenzuschüsse in voller Höhe zu bewilli- gen. Die Bereitstellung der Fördermittel erstreckt sich somit auf die Jahre 2023 und 2024. Das dies- jährige Budget ermöglicht eine Bereitstellung der vorgesehenen Teilbeträge für diese Maßnahmen und ist insofern gebunden. Zu Punkt 3 der Sachentscheidung Aufgrund der aktuell herrschenden Krisen und der darauf zurückzuführenden Baupreisentwicklung wird - wie erstmalig beim Beschluss über die Baukostenzuschüsse im Mai 2023- ein finanzieller Puf- fer für mögliche Baupreissteigerungen von 8 % veranschlagt: Das bedeutet, dass Vereine im Falle von auftretenden Mehrkosten aufgrund der Baupreissteigerung schnell eine weitere Bezuschuss er- langen können. Bezuschussungen von Mehrkosten, die nicht auf eine re ine Baupreissteigerung zu- rückzuführen sind, werden weiterhin dem Sportausschuss im Rahmen der nächsten Baukostenbezu- schussung zur Entscheidung vorgelegt. Durch das Verfahren soll bei geringfügigen Kostensteigerun- gen aufgrund der allgemeinen Baupreisentwicklung ein schnelleres Handeln möglich sein. Für Maßnahmen, für die ein förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn bewilligt wurde, weil dringen- der Handlungsbedarf bestand, wird kein finanzieller Puffer eingeplant, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt wurde und eine Endrechnung vorliegt. Zu Punkt 4 der Sachentscheidung Baumaßnahmen, die nach den Beschlusspunkten 1 und 2 dieser Vorlage gefördert werden, können nach fachgerechter Ausführung zu Mehrkosten im laufenden Betrieb führen. Diese können dann im Rahmen der Sportförderrichtlinie Berücksichtigung bei der Beantragung der Vereine auf Gewährung von Betriebskostenzuschüssen finden und zu einem höheren Zuschussbetrag führen. Grundlage ent- sprechender Vorschläge der Verwaltung an die Politik sind der Austausch mit den Vereinen zur Anla- genführung und die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, Stadtsportbund und Vereinen. - 4 - V/0013/2024 Zu Punkt 5 der Sachentscheidung Von den fristgerecht für das Jahr 2023 gestellten Zuschussanträgen können die in der Anlage 1, Punkt 2 a ufgeführten Maßnahmen nicht beschieden werden. Gründe dafür sind, dass die nach der Sportförderrichtlinie erforderlichen Antragsunterlagen oder Antragsvoraussetzungen zum Stichtag 31.12.2023 fehlten, die Bauvorhaben noch nicht hinreichend genau geplant sin d oder seitens der Verwaltung weitere Fragen zu den Baumaßnahmen mit den Vereinen oder zu beteiligenden Ämtern zu erörtern sind. Es ist beabsichtigt, die Entscheidung über diese Anträge zu vertagen bis eine ab- schließende Prüfung auf der Grundlage eines entwickelten Fördervorschlags möglich ist. Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Anträge im Jahr 2024 auszusetzen. Sie bleibt mit den Vereinen über die Baumaßnahmen im Gespräch und wird den politischen Gremien entspre- chend der Antragsentwicklung und Realisierungsaussicht zu gegebener Zeit Entscheidungsvorschlä- ge unterbreiten. Zu Punkt 6 der Sachentscheidung Die Stadt Münster gewährt den Sportvereinen laut Sportförderrichtlinie Baukostenzuschüsse für die Errichtung, den Umbau, die Erweiterung, die Einrichtung, die grundlegende Modernisierung und die Instandsetzung vereinseigener Sportstätten. Der TSC Münster Gievenbeck e. V. beantragte die Kostenübernahme für die Errichtung eines Spiel- gerüstes im Umfeld der Tennisanlage. Da es sich bei dem Spielgerüst nicht um eine unmittelbar mit der Sportausübung oder dem Vereinsleben in Zusammenhang stehende Einrichtung handelt, schlägt die Verwaltung vor, diesen Antrag abzulehnen. Zu Punkt 7 der Sachentscheidung Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportver- eine eng zusammen. Die in dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge wurden dem Sta dt- sportbund Münster e.V. zugeleitet, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1_V/0013/2024
Anlage A
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Anlage A zur V/0013/2024 Kurzüberblick Förderentscheidung 2024 für Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen von Mitgliedsverei- nen des Stadtsportbund Münster e. V. im Zusammenhang mit der Angebotssicherung und zur Münsteraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung von Drittförde- rung anderer Stellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereins- baumaßnahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem S portetat die Sportvereine als freie Träger im Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zu- kunftsfähigen Sportstätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssportanlagen als Stätten für Beweg ungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein und stützt die Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen teilweise von finanziellen Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet. Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportförderung den Eigenanteil der Vereine am Aufwand, die Drittförderung anderer Stellen im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonfor- men Mitteleinsatzes. Mit der Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträger- schaft verfolgt. Als Teilziel sind Sanierung und Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu nennen. Finanzierung Produktgruppe: 08001 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja Nein X Teilw. Belastungen in zukünftigen-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereins- sportanlagen. Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unter- stützung ehrenamtlicher St rukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Ver- einsförderung zur Sportstättenentwicklung bei. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sich ern.
Anlage 1_V_0013_2024
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Anlage 1_V/0013/2024_Tabelle_Bezuschussungen/Vertagungen
1. Bezuschussungen
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang
Baukosten * Zuschusshöhe
(max. 50%)
Hinweis
Mitte SV Blau-Weiß Aasee
e.V.
Austausch der
Heizkreispumpen
18.12.2023 4.700 € 2.350 €
Mitte SV Blau-Weiß Aasee
e.V.
Reparatur der
Fernwärmeanlage
14.12.2023 1.500 € 750 € bereits
abgeschlossen
kein 8 %-Puffer
Mitte Turngemeinde
Münster v. 1862 e.V.
Umwandlung der 4
Tennisplätze zu
Ganzjahresplätzen, inkl.
Erneuerung
Ballfangzäune und
Zuwegungen
28.12.2021 311.000 € 155.500 €
Mitte Turngemeinde
Münster v. 1862 e.V.
Installation einer LED-
Flutlichtanlage)
28.12.2021 44.000 € 22.000 €
Mitte Turngemeinde
Münster v. 1862 e.V.
Erneuerung der
Heizungsanlage (inkl.
solarbetriebener
Warmwasseraufbereitung)
28.12.2021 43.000 € 21.500 €
Mitte Turngemeinde
Münster v. 1862 e.V.
Erneuerung der
Fensterfront (inkl. Tür)
28.12.2021 42.000 € 21.000 €
Mitte Turngemeinde
Münster v. 1862 e.V.
Sanierung der
Sanitäranlagen
28.12.2021 49.000 € 24.500 €
Ost Paddel Sport
Münster von 1923
e.V.
Erneuerung der Zugänge
zum Bootshaus
18.12.2023 24.000 € 12.000 €
Ost Schwimmvereinigung
Münster v. 1891 e.V.
Austausch Boiler
Warmwasser
19.04.2023 23.600 € 11.800 € bereits
abgeschlossen
kein 8 %-Puffer
Südost SC Gremmendorf
(TA Hohes Ufer)
Errichtung Flutlichtanlage 21.12.2023 37.000 € 18.500 €
Südost TV Wolbeck v. 1962
e.V.
Alarmanlage 26.04.2023 7.500 € 3.750 € bereits
abgeschlossen
kein 8 %-Puffer
West Reit- und Fahrverein
Nienberge e.V.
Mehrkosten: Sanierung
der Sanitäranlagen
30.08.2023
5.700 € 2.850 €
West Tennis- und
Hockeyclub Münster
e. V.
Austausch der
Heizungsanlage
(Wärmepumpe)
22.03.2021 400.000 € 100.000 € 25% Gesamt-
Förderung wg.
Drittförderung
West Tennis- und
Hockeyclub Münster
e. V.
Mehrkosten: Sanierung
der Tennisplätze
18.08.2023
34.000 € 17.000 €
West TSC Münster
Gievenbeck e.V.
Sanierung der Drainage
des Tennisplatzes
27.12.2023 3.200 € 1.600 €
West DJK SC Nienberge
e.V.
Flutlicht für
Ganzjahresplätze
18.12.2023 45.400 € 22.700 €
* gerundet auf Hunderter
1.075.600 € 437.800 €
2. Vertagungen
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang
Baukosten * Zuschuss-
höhe
(max. 50%)
Begründung
Nord Reit-und
Fahrverein
Münster-Sprakel
e.V.
Altlastenentsorgung 31.12.2023 75.000 € 37.500 € nicht
entscheidungsreif,
ausstehende
Gutachten
West Reiterverein St.
Georg e.V.
Dachsanierung 31.12.2023 621.000 € 310.500 € nicht
entscheidungsreif,
ausstehende
Unterlagen bzgl.
Finanzierung
West DJK SC
Nienberge e.V.
Bau einer
Gymnastikhalle
27.04.2023 1.500.000 € 750.000 € nicht
entscheidungsreif,
Nachweis der
Flächensicherung
steht aus,
Bauvorhaben ist zu
konkretisieren
Hiltrup Reit- und
Fahrverein
Münster-Hiltrup
Sanierung von
Reithallendach,
Pferdeboxen,
Mistplatte und Bau
eines
Geräteraumes
16.09.2020 1.400.000 € 700.000 € nicht
entscheidungsreif,
Nachweis der
Flächensicherung und
Finanzierung des
Eigenanteils steht aus
* gerundet auf Hunderter
3.596.000 € 1.798.000 €
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0013/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.02.2024
- Erstellt
- 05.01.2024 11:58