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V/0013/2024

Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster

Vorlagen 19.02.2024

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 23.05.2024, TOP 8.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1_V_0013_2024

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Ansehen

Beschlussvorlage

10081 Zeichen

V/0013/2024 
V/0013/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   21.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   16.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   23.05.2024 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung der in Anlage 1 unter Punkt 1 aufgelisteten Anträ-
ge auf Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von insgesamt 437.800 EUR (in der 
Regel als maximal 50 %-Förderung) gemäß der Sportförderrichtlinie zu. 
 
2. Der Spor tausschuss nimmt zu r Kenntnis, dass aufgrund des Beschlusses gem. Vorlage 
V/0605/2023 Ziffer 1, 2 und 4 im Haushaltsjahr 2024 120.200 EUR als Zuschussgewährung 
bereitgestellt werden.  
 
 
BV Verein Maßnahme
Zuschuss-
höhe*
(max. 50 %)
bereits 
bewilligte 
Mittel in 2023 
Zuschussge-
währung in 
2024
Ost TC St. Mauritz e.V. Umbau zu 2 Ganz-
jahrestenniscourts
184.400 € 130.652 € 53.748 €
West DJK SC Nienberge 
e.V.
Umbau von 4 Plätzen zu 
3 Ganzjahrescourts
197.450 € 139.898 € 57.552 €
*gerundet auf Hunderter 111.300 €
8.900 €
120.200 €
8 % Puffer für etwaige Baupreissteigerungen*  
Sportamt 
 
26.02.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Richter/Herr Warbinger  
Telefon: 492-5215/-5205 
RichterEvalena@stadt-
muenster.de 
Warbinger@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0013/2024 
3. Der Sportausschuss stimmt zu, einen finanziellen Puffer von insgesamt 33.720 EUR für etwai-
ge Mehrkosten im Rahmen von Baupreissteigerungen bei der Baukostenbezuschussung nach 
Ziffer 1 vorzusehen.  Unberücksichtigt bei der Berechnung bleiben bereits abgeschlossene 
Maßnahmen im Rahmen eines bewilligten förderunschädli chen vorzeitigen Baubeginns.  
 
4. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Sportstätten, für die nach den Beschluss-
punkten 1 und 2 der Sachentscheidung eine Förderung gewährt wird, auf Antrag der Vereine 
bei der Berechnung der künftigen Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat berücksichtigt 
werden können. 
 
5. Der Sportausschuss stimmt zu, dass die Entscheidung über die in Anlage 1 unter Punkt 2 auf-
gelisteten Anträge auf Gewährung eines Baukostenzuschusses vertagt werden. 
 
6. Der Sportausschuss stimmt zu, das s der folgende Antrag wegen nicht vorliegender Fördervo-
raussetzungen abgelehnt wird: 
 
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang Baukosten *
West TSC Münster Gievenbeck e.V. Errichtung eines Spielgerüst 27.12.2023                3.000 € 
* gerundet auf Hunderter
 
 
7. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit 
dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
   
Investitionsmaßnahme 0700 Geförderte Vereinsbaumaß-
nahmen 
   
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen  2024 591.720 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme mit 500.000 € veranschlagt. Der Mehrbedarf i. H. v. 91.720 € wird im Budget des 
Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufgefangen.  
 
 
Begründung: 
 
Das Sportamt der Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbun-
des Münster e. V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen gemäß der städtischen Sportförderrichtli-
nie. Es stimmt sich in Hinblick auf die Ziele kommunaler baulicher Sportstättenentwicklung und inhalt-
licher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den von der Verwaltung entwickelten Fördervorschlägen 
werden die zuständigen Bezirksvertretungen angehört. Die Entscheidung über die Bewilligung der 
Zuschüsse obliegt dem Sportausschuss.  
Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt auf Anforderung der Vereine und entsprechend 
dem nachgewiesenen Baufortschritt - auch über das Jahr 2024 hinaus.

- 3 - 
V/0013/2024 
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung 
 
Die in der Anlage 1, Punkt 1 aufg eführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die for-
mellen Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Die Auswahl der zu fördernden 
Maßnahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hinblick auf die sachliche Notwendigkeit, Dring-
lichkeit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. 
 
Die Vereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungssi-
cherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb 
grundsätzlich eine 50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximalförderung vor. 
 
Für die Maßnahme „Austausch der Heizungsanlage (Wärmepumpe)“ erhält der Tennis- und Hockey-
club Münster e. V. eine Förderung aus Bundesmitteln in Höhe von 35 % der Kosten. Insofern ist laut 
Sportförderrichtlinie der Stadt Münster die Förderung auf bis zu 25 % des Vereinsaufwandes be-
grenzt. 
 
Im Rahmen der Schlussrechnung prüft die Verwaltung, welcher Aufwand als förderfähig anerkannt 
werden kann. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgründen nied-
rigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschlossen hat. Belegen die Vereine unabweisbare 
förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur weite-
ren Förderung. 
 
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung  
 
Der Sportausschuss beschloss mit der Beschlussvorlage V/0605/2023 unter Punkt 2 unter Vorbehalt 
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2024, für die genannten Maßnahmen der Vereine 
TC St. Mauritz e. V. und DJK SC Ni enberge e. V. die Baukostenzuschüsse in voller Höhe zu bewilli-
gen. Die Bereitstellung der Fördermittel erstreckt sich somit auf die Jahre 2023 und 2024. Das dies-
jährige Budget ermöglicht eine Bereitstellung der vorgesehenen Teilbeträge für diese Maßnahmen 
und ist insofern gebunden.  
 
Zu Punkt 3 der Sachentscheidung  
 
Aufgrund der aktuell herrschenden Krisen und der darauf zurückzuführenden Baupreisentwicklung 
wird - wie erstmalig beim Beschluss über die Baukostenzuschüsse im Mai 2023- ein finanzieller Puf-
fer für mögliche Baupreissteigerungen von 8 % veranschlagt: Das bedeutet, dass Vereine im Falle 
von auftretenden Mehrkosten aufgrund der Baupreissteigerung schnell eine weitere Bezuschuss er-
langen können. Bezuschussungen von Mehrkosten, die nicht auf eine re ine Baupreissteigerung zu-
rückzuführen sind, werden weiterhin dem Sportausschuss im Rahmen der nächsten Baukostenbezu-
schussung zur Entscheidung vorgelegt. Durch das Verfahren soll bei geringfügigen Kostensteigerun-
gen aufgrund der allgemeinen Baupreisentwicklung ein schnelleres Handeln möglich sein. 
 
Für Maßnahmen, für die ein förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn bewilligt wurde, weil dringen-
der Handlungsbedarf bestand, wird kein finanzieller Puffer eingeplant, wenn die Maßnahme bereits 
durchgeführt wurde und eine Endrechnung vorliegt. 
 
Zu Punkt 4 der Sachentscheidung 
 
Baumaßnahmen, die nach den Beschlusspunkten 1 und 2 dieser Vorlage gefördert werden, können 
nach fachgerechter Ausführung zu Mehrkosten im laufenden Betrieb führen. Diese können dann im 
Rahmen der Sportförderrichtlinie Berücksichtigung bei der Beantragung der Vereine auf Gewährung 
von Betriebskostenzuschüssen finden und zu einem höheren Zuschussbetrag führen. Grundlage ent-
sprechender Vorschläge der Verwaltung an die Politik sind der Austausch mit den Vereinen zur Anla-
genführung und die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, Stadtsportbund und Vereinen.

- 4 - 
V/0013/2024 
Zu Punkt 5 der Sachentscheidung  
 
Von den fristgerecht für das Jahr 2023 gestellten Zuschussanträgen können die in der Anlage 1, 
Punkt 2 a ufgeführten Maßnahmen nicht beschieden werden. Gründe dafür sind, dass die nach der 
Sportförderrichtlinie erforderlichen Antragsunterlagen oder Antragsvoraussetzungen zum Stichtag 
31.12.2023 fehlten, die Bauvorhaben noch nicht hinreichend genau geplant sin d oder seitens der 
Verwaltung weitere Fragen zu den Baumaßnahmen mit den Vereinen oder zu beteiligenden Ämtern 
zu erörtern sind. Es ist beabsichtigt, die Entscheidung über diese Anträge zu vertagen bis eine ab-
schließende Prüfung auf der Grundlage eines entwickelten Fördervorschlags möglich ist.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Anträge im Jahr 2024 auszusetzen. Sie bleibt 
mit den Vereinen über die Baumaßnahmen im Gespräch und wird den politischen Gremien entspre-
chend der Antragsentwicklung und Realisierungsaussicht zu gegebener Zeit Entscheidungsvorschlä-
ge unterbreiten. 
 
Zu Punkt 6 der Sachentscheidung 
 
Die Stadt Münster gewährt den Sportvereinen laut Sportförderrichtlinie Baukostenzuschüsse für die 
Errichtung, den Umbau, die Erweiterung, die Einrichtung, die grundlegende Modernisierung und die 
Instandsetzung vereinseigener Sportstätten. 
 
Der TSC Münster Gievenbeck e. V. beantragte die Kostenübernahme für die Errichtung eines Spiel-
gerüstes im Umfeld der Tennisanlage. Da es sich  bei dem Spielgerüst nicht um eine unmittelbar mit 
der Sportausübung oder dem Vereinsleben in Zusammenhang stehende Einrichtung handelt, schlägt 
die Verwaltung vor, diesen Antrag abzulehnen. 
 
Zu Punkt 7 der Sachentscheidung  
 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür 
arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportver-
eine eng zusammen. Die in dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge wurden dem Sta dt-
sportbund Münster e.V. zugeleitet, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 Anlage A 
 Anlage 1_V/0013/2024

Anlage A

2838 Zeichen

Anlage A zur V/0013/2024 
Kurzüberblick 
Förderentscheidung 2024 für Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen von Mitgliedsverei-
nen des Stadtsportbund Münster e. V. im Zusammenhang mit der Angebotssicherung und 
zur Münsteraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung von Drittförde-
rung anderer Stellen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereins-
baumaßnahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem S portetat die Sportvereine als 
freie Träger im Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zu-
kunftsfähigen Sportstätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert 
Vereinssportanlagen als Stätten für Beweg ungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander 
im Verein und stützt die Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen 
teilweise von finanziellen Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet.  
Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportförderung den Eigenanteil der Vereine am 
Aufwand, die Drittförderung anderer Stellen im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonfor-
men Mitteleinsatzes. Mit der Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförderung 
wird das Ziel einer Stadt  mit funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträger-
schaft verfolgt. Als Teilziel sind Sanierung und Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb 
der richtliniengemäßen Fristen zu nennen.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 08001 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein X Teilw. 
Belastungen in zukünftigen-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine 
bei der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereins-
sportanlagen. 
Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde.  
Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unter-
stützung ehrenamtlicher St rukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Ver-
einsförderung zur Sportstättenentwicklung bei.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das 
Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein 
Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sich ern.

Anlage 1_V_0013_2024

3633 Zeichen

Anlage 1_V/0013/2024_Tabelle_Bezuschussungen/Vertagungen 
1. Bezuschussungen 
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang 
Baukosten * Zuschusshöhe  
(max. 50%) 
Hinweis 
Mitte SV Blau-Weiß Aasee 
e.V. 
Austausch der 
Heizkreispumpen 
18.12.2023             4.700 €                  2.350 €    
Mitte SV Blau-Weiß Aasee 
e.V. 
Reparatur der 
Fernwärmeanlage 
14.12.2023             1.500 €                     750 €  bereits 
abgeschlossen 
kein 8 %-Puffer 
Mitte Turngemeinde 
Münster v. 1862 e.V. 
Umwandlung der 4 
Tennisplätze zu 
Ganzjahresplätzen, inkl. 
Erneuerung 
Ballfangzäune und 
Zuwegungen 
28.12.2021         311.000 €              155.500 €    
Mitte Turngemeinde 
Münster v. 1862 e.V. 
Installation einer LED-
Flutlichtanlage) 
28.12.2021           44.000 €                22.000 €    
Mitte Turngemeinde 
Münster v. 1862 e.V. 
Erneuerung der 
Heizungsanlage (inkl. 
solarbetriebener 
Warmwasseraufbereitung) 
28.12.2021           43.000 €                21.500 €    
Mitte Turngemeinde 
Münster v. 1862 e.V. 
Erneuerung der 
Fensterfront (inkl. Tür) 
28.12.2021           42.000 €                21.000 €    
Mitte Turngemeinde 
Münster v. 1862 e.V. 
Sanierung der 
Sanitäranlagen 
28.12.2021           49.000 €                24.500 €    
Ost Paddel Sport 
Münster von 1923 
e.V. 
Erneuerung der Zugänge 
zum Bootshaus 
18.12.2023           24.000 €                12.000 €    
Ost Schwimmvereinigung 
Münster v. 1891 e.V. 
Austausch Boiler 
Warmwasser 
19.04.2023           23.600 €                11.800 €  bereits 
abgeschlossen 
kein 8 %-Puffer 
Südost SC Gremmendorf 
(TA Hohes Ufer) 
Errichtung Flutlichtanlage 21.12.2023           37.000 €                18.500 €    
Südost TV Wolbeck v. 1962 
e.V. 
Alarmanlage 26.04.2023             7.500 €                  3.750 €  bereits 
abgeschlossen 
kein 8 %-Puffer 
West Reit- und Fahrverein 
Nienberge e.V. 
Mehrkosten: Sanierung 
der Sanitäranlagen 
30.08.2023 
 
            5.700 €                  2.850 €    
West Tennis- und 
Hockeyclub Münster 
e. V. 
Austausch der 
Heizungsanlage 
(Wärmepumpe) 
22.03.2021         400.000 €              100.000 €  25% Gesamt- 
Förderung wg. 
Drittförderung 
West Tennis- und 
Hockeyclub Münster 
e. V. 
Mehrkosten: Sanierung 
der Tennisplätze 
18.08.2023 
 
          34.000 €                17.000 €    
West TSC Münster 
Gievenbeck e.V. 
Sanierung der Drainage 
des Tennisplatzes   
27.12.2023             3.200 €                  1.600 €    
West DJK SC Nienberge 
e.V. 
Flutlicht für 
Ganzjahresplätze 
18.12.2023           45.400 €                22.700 €    
* gerundet auf Hunderter 
 
  1.075.600 €           437.800 €

2. Vertagungen 
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang 
Baukosten * Zuschuss-
höhe  
(max. 50%) 
Begründung 
Nord Reit-und 
Fahrverein 
Münster-Sprakel 
e.V. 
Altlastenentsorgung 31.12.2023           75.000 €           37.500 €  nicht 
entscheidungsreif, 
ausstehende 
Gutachten 
West Reiterverein St. 
Georg e.V. 
Dachsanierung 31.12.2023         621.000 €         310.500 €  nicht 
entscheidungsreif, 
ausstehende 
Unterlagen bzgl. 
Finanzierung 
West DJK SC 
Nienberge e.V. 
Bau einer 
Gymnastikhalle 
27.04.2023      1.500.000 €         750.000 €  nicht 
entscheidungsreif, 
Nachweis der 
Flächensicherung 
steht aus, 
Bauvorhaben ist zu 
konkretisieren 
Hiltrup Reit- und 
Fahrverein 
Münster-Hiltrup 
Sanierung von 
Reithallendach, 
Pferdeboxen, 
Mistplatte und Bau 
eines 
Geräteraumes 
16.09.2020      1.400.000 €         700.000 €  nicht 
entscheidungsreif, 
Nachweis der 
Flächensicherung und 
Finanzierung des 
Eigenanteils steht aus 
* gerundet auf Hunderter 
 
  3.596.000 €    1.798.000 €

Beratungsverlauf (7)

14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.6 Anhörung
Zur Sitzung
19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1.1 Anhörung
Zur Sitzung
14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.6 Anhörung
Zur Sitzung
14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1.1 Anhörung
Zur Sitzung
16.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.5.1 Anhörung
Zur Sitzung
23.05.2024 Sportausschuss
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0013/2024
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2024
Erstellt
05.01.2024 11:58