Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen seitens der Auslän-derbehörde Köln
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0590/2026 vom 15.04.2026
Stand: Am 21.04.2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen seitens der Ausländerbehörde Köln
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Kemal Sovuksu - Offene Liste CDU An den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Frau Dr. Gülşen Dikbaş Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen seitens der Auslän- derbehörde Köln Sehr geehrter Herr Keltek, es ist allgemein bekannt, dass eine Bearbeitung von Anträgen auf eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband bei der Ausländerbehörde Köln in Vergleich mit den anderen Kom- munen ungewöhnlich lange dauert. Dafür gibt es sowohl objektive als auch subjektive Gründe. Eine von solchen Verzögerungsursachen liegt an sog. Sicherheitsüberprüfung durch Landes- behörden, die laut gängiger Praxis zwischen drei und sechs Monaten dauern kann. Solche Frist gilt als angemessen und sie ist von renommierten Rechtsanwälten und Fachexperten im Bereich „Einbürgerung“ bestätigt. Sie halten die Dauer für Abgleich der Daten des Antragsstel- lers / der Antragsstellerin mit Sicherheitsbehörden (z.B. Polizei oder Verfassungsschutz) von 8 bis 20 Wochen für angemessen1. Umso mehr wundert den Anfragesteller, dass nur diese Etappe des Einbürgerungsprozesses über neun Monaten dauern kann. Dem Anfragesteller sind einige solche Fälle bekannt, des- wegen die Frage an die Fachverwaltung: Wie viele solchen Fällen sind der Fachverwaltung bekannt, wie kann sie dies er- klären und ggf. gegensteuern? 1 Siehe z.B.: https://passexperten.de/ratgeber/dauer-einbuergerung/#:~:text=Table_title:%20Bear- beitung%2C%20Sicherheits%C3%BCberpr%C3%BCfung%2C%20Zahlung:%20Dauer%20einzel- ner%20Schritte,Durchschnittliche%20Dauer:%201%20bis%202%20Wochen%20%7C Darüber hinaus ist dem Anfragestellern ein weiterer Fall bekannt2: Hier seit dem Termin bei der Ausländerbehörde Anfang März 2025 dauerte (angebliche) Sicherheitsprüfung bis Anfang April d.J. (also fast 13 Monaten)! In einer Mail an Antragssteller bezieht sich die sachbearbei- tende Person außerdem auf eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der ein Urteil erst in zweite Hälfte Dezember 2025 verkündet hat – also wieder fast n eun Monaten nach dem Termin bei Ausländerbehörde. Es ist nicht die Zuständigkeit des Anfragestellers, die Relevanz dieses Urteils auf den Einbürgerungsprozess und dessen Endergebnis zu prüfen, das hat eine Verzögerung der Bearbeitung zur Folge. Deswegen meine weiteren Fragen an Fachverwaltung: Wie schätzt die Fachverwaltung diese Situation? Was soll unternommen werden, um solche Umstände zu minimieren bzw. zu ver- meiden? Vor fast zwei Jahre hat die Ausländerbehörde laut und breit eine Umwandlung zur Willkom- mensbehörde innerhalb von vier Jahren angekündigt. Die in dieser Anfrage dargestellten Prob- leme zeigen leider, dass hier noch viel geschehen soll. Deswegen meine letzte Frage: Ist es schon nicht die Zeit, eine Zwischenbilanz dies er Umwandlung zu ziehen und diese der Politik und Öffentlichkeit zu präsentieren? Mit freundlichen Grüßen Kemal Sovuksu 2 Die Namen der betroffenen Person und des zuständigen Sachbearbeiters werden aus Datenschutz- gründen nicht genannt
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