AN/0590/2026
Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen seitens der Auslän-derbehörde Köln
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Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen seitens der Ausländerbehörde Köln
3457 Zeichen
Kemal Sovuksu - Offene Liste CDU
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Herrn Tayfun Keltek
An die Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Frau Dr. Gülşen Dikbaş
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026
Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen seitens der Auslän-
derbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Keltek,
es ist allgemein bekannt, dass eine Bearbeitung von Anträgen auf eine Einbürgerung in den
deutschen Staatsverband bei der Ausländerbehörde Köln in Vergleich mit den anderen Kom-
munen ungewöhnlich lange dauert. Dafür gibt es sowohl objektive als auch subjektive Gründe.
Eine von solchen Verzögerungsursachen liegt an sog. Sicherheitsüberprüfung durch Landes-
behörden, die laut gängiger Praxis zwischen drei und sechs Monaten dauern kann. Solche
Frist gilt als angemessen und sie ist von renommierten Rechtsanwälten und Fachexperten im
Bereich „Einbürgerung“ bestätigt. Sie halten die Dauer für Abgleich der Daten des Antragsstel-
lers / der Antragsstellerin mit Sicherheitsbehörden (z.B. Polizei oder Verfassungsschutz) von
8 bis 20 Wochen für angemessen1.
Umso mehr wundert den Anfragesteller, dass nur diese Etappe des Einbürgerungsprozesses
über neun Monaten dauern kann. Dem Anfragesteller sind einige solche Fälle bekannt, des-
wegen die Frage an die Fachverwaltung:
Wie viele solchen Fällen sind der Fachverwaltung bekannt, wie kann sie dies er-
klären und ggf. gegensteuern?
1 Siehe z.B.: https://passexperten.de/ratgeber/dauer-einbuergerung/#:~:text=Table_title:%20Bear-
beitung%2C%20Sicherheits%C3%BCberpr%C3%BCfung%2C%20Zahlung:%20Dauer%20einzel-
ner%20Schritte,Durchschnittliche%20Dauer:%201%20bis%202%20Wochen%20%7C
Darüber hinaus ist dem Anfragestellern ein weiterer Fall bekannt2: Hier seit dem Termin bei
der Ausländerbehörde Anfang März 2025 dauerte (angebliche) Sicherheitsprüfung bis Anfang
April d.J. (also fast 13 Monaten)! In einer Mail an Antragssteller bezieht sich die sachbearbei-
tende Person außerdem auf eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der ein
Urteil erst in zweite Hälfte Dezember 2025 verkündet hat – also wieder fast n eun Monaten
nach dem Termin bei Ausländerbehörde. Es ist nicht die Zuständigkeit des Anfragestellers, die
Relevanz dieses Urteils auf den Einbürgerungsprozess und dessen Endergebnis zu prüfen,
das hat eine Verzögerung der Bearbeitung zur Folge. Deswegen meine weiteren Fragen an
Fachverwaltung:
Wie schätzt die Fachverwaltung diese Situation?
Was soll unternommen werden, um solche Umstände zu minimieren bzw. zu ver-
meiden?
Vor fast zwei Jahre hat die Ausländerbehörde laut und breit eine Umwandlung zur Willkom-
mensbehörde innerhalb von vier Jahren angekündigt. Die in dieser Anfrage dargestellten Prob-
leme zeigen leider, dass hier noch viel geschehen soll. Deswegen meine letzte Frage:
Ist es schon nicht die Zeit, eine Zwischenbilanz dies er Umwandlung zu ziehen
und diese der Politik und Öffentlichkeit zu präsentieren?
Mit freundlichen Grüßen
Kemal Sovuksu
2 Die Namen der betroffenen Person und des zuständigen Sachbearbeiters werden aus Datenschutz-
gründen nicht genannt
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0590/2026
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 15.04.2026
- Erstellt
- 15.04.2026 13:54