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Erbbaurechtsvertrag Gotland e.V., gem. Dringlichkeitsantrag B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne) AN/0156/2024 vom 25.01.2024

Stand: Am 25.01.2024 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

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    B 90/Die Grünen SPD CDU Die Linke FDP KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0156/2024 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Erbbaurechtsvertrag Gotland e.V. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Herren, wir bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der BV Innenstadt zu nehmen: Die Verwaltung wird aufgefordert, mit dem Verein Gotland e.V. bis zum 28.02.2024 ein Erb- baurechtsvertrag über das Gebäude und Außengelände der ehemaligen Kindertagesstätte Gotland im Volksgarten abzuschließen. Die Bezirksverwaltung ist durch eine Mitteilung in der Sitzung vom 07. März 2024 über den Vertragsabschluss zu unterrichten. Begründung der Dringlichkeit: Dem Verein Gotland e.V. liegen Förderungszusagen zur Sanierung des Gebäudes vor, die spätestens im Frühjahr des Jahres 2024 verfallen sollten sie nicht abgerufen werden. Der zeitnahe Abschluss des Erbbaurechtsvertrags zwischen der Stadt Köln und dem Gotland e.V. ist somit Grundvoraussetzung dafür, dass der Verein diese dringend für die Sanierung notwendigen Fördergelder erhält. - 2 - Begründung: Die Bezirksvertretung Innenstadt hat die Verwaltung in Ihrer Sitzung am 27.10.2022 mit der Direktvergabe des Gebäudes und Außengeländes der ehemaligen Kindertagesstätte Got- land im Volksgarten an den Gotland e.V. beauftragt. Mit der Vorlage 3945/2022 haben der Liegenschaftsausschuss und die Bezirksvertretung In- nenstadt im Januar 2023 die Einräumung der befristeter Anhanggabe beschlossen, um dem Verein Planungssicherheit für die im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung des Ge- bäudes erforderlichen Vorbereitungsarbeiten zu ermöglichen bis zum Abschluss eines Erb- baurechtsvertrags. Mit dem soll sich der Verein als Erbbaurechtsnehmer verpflichten, das Gebäude binnen einer angemessenen Frist unter Einbeziehung der Denkmalpflege zu sanie- ren und dauerhaft zu erhalten. Dies ist nur zu leisten, wenn der Verein einen entsprechenden Erbbaurechtsvertrag zeitnah erhält. Trotz Zusage der Verwaltung hat aber der Verein - Stand 18.1.2024 - keinen Vertragsentwurf erhalten. B90/Grüne SPD CDU Die Linke Julie Cazier Tim Cremer Günter Leitner Gunda Wienke KlimaFreunde Die Partei Dr. Verena Holzer-Henke Sabine Kader

Beratungsverlauf

  1. 25.01.2024

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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