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A-R/0032/2025

Masterplan gegen Wohnungslosigkeit umsetzen - Hier: dauerhafte Wohnungsversorgung und Zugangsmöglichkeiten zur Anmietung von Wohnraum für wohnungslose Menschen

Antrag an den Rat 25.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 68.5

A-R-0032-2025

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A-R-0032-2025

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Münster, den 24.06.2025 
Antrag an den Rat 
 
Masterplan gegen Wohnungslosigkeit umsetzen – Hier: 
dauerhafte Wohnungsversorgung und Zugangsmöglichkeiten zur 
Anmietung von Wohnraum für wohnungslose Menschen  
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Der Rat begrüßt die Arbeit der Träger in der Wohnungslosenhilfe sowie der 
Fachverwaltung zur Entwicklung eines ganzheitlichen, gesamtstädtischen Kon-
zeptes zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Hilfen für Menschen in 
Wohnungsnotsituationen in Münster und deren Umsetzung.  
 
2. Zur Sicherung einer dauerhaften Wohnraumversorgung ist es Notwendigkeit, 
den Zugang zum Mietwohnraum für wohnungslose Menschen und denen, die 
sich in einer Wohnungsnotsituation befinden, entscheidend zu verbessern. 
Hierzu sollen u.a. 
-  „Housing First“ gemeinsam mit der Förderung des LWL gestärkt werden; 
- der Bau von Clusterwohnungen für Wohnungslose sowie weitere soziale 
Zielgruppen in möglichst allen neuen Bauvorhaben und Quartiersplanungen 
vorzusehen (verankert) werden;  
- Angebote geschaffen und Unterstützung geboten werden für Menschen, die 
erwerbstätig, aber wohnungslos sind. 
 
3. Für wohnungslose Familien mit Kindern sollen feste Wohnungskontingente (in 
von der Wohn+Stadtbau errichteten Wohnanlagen) geschaffen werden, um 
ihnen schnellstmöglich ein neues Zuhause zu ermöglichen. Zudem prüft die Ver-
waltung die Realisierungsmöglichkeit eines Modellbauvorhabens mit sechs 
Wohnungen für größere Familien. 
 
4. Entsprechende Wohnangebote sollen bereits bei der Planung und Errichtung 
neuer Wohnquartiere Berücksichtigung finden. Über Belegungsrechte und Ko-
operationsvereinbarungen vermittelt die Stadt bereits heute Menschen in Woh-
nungsnot in eine Wohnung.  
Antrag an den Rat Nr. A-R/0032/2025

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Die bestehende Praxis und Regelung sollen weiterentwickelt werden, um vor al-
lem auch in neuen Quartieren noch mehr Menschen in Notsituationen eine Woh-
nung vermitteln zu können. Ziel ist es, dass die Stadt mindestens 5% der neuen 
Wohnungen an Menschen in Notsituationen vermitteln kann. 
 
5. Gemeinsam mit dem LWL und anderen sozialen Trägern soll ein Angebot für die 
gezielte Unterstützung von wohnungslosen Menschen mit hohem Hilfebedarf 
entwickelt werden. 
 
6. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt zu ermitteln, inwieweit städtische 
Gebäude, die bereits seit geraumer Zeit leer stehen für die Wohnnutzung er-
tüchtigt und genutzt werden können. 
 
7. Die Stadt setzt sich weiterhin gegenüber der BIMA dafür ein, dass die Instand-
setzung und Vermietung der seit Jahren leerstehenden ehemaligen „Britenhäu-
ser“ u.a. an wohnungslose Familien und andere soziale Zielgruppen ermöglicht 
werden kann. 
 
8. Der Rat wird die Verwaltung weiterhin in ihren Aktivitäten zur Prävention unter-
stützen, da die Verhinderung von Wohnungslosigkeit das Mittel der Wahl ist. 
 
 
Begründung 
Auf Initiative der Ratsfraktionen ist (u.a. durch die Ratsanträge „Unterstützung und Hil-
fen für wohnungslose Menschen ausbauen. In den Stadtteilen Tagestreffs für Menschen in 
prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten - gemeinsamer Antrag der Fraktio-
nen und der Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021 - und Unterstützung und Hilfe für 
wohnungslose Familien ausbauen und weiterentwickeln V0043/2023 Antrag von 
Grüne/SPD/Volt) ein Masterplanprozess in Gang gesetzt worden. Hierüber soll die 
Entwicklung eines ganzheitlichen, gesamtstädtischen Konzeptes zur Weiterentwick-
lung und Neuausrichtung der Hilfen für Menschen in Wohnungsnotsituationen in 
Münster angestoßen worden. Hierbei arbeiten die Träger der Wohnungslosenhilfe 
zusammen mit der Fachverwaltung an einer Weiterentwicklung der der Hilfen für 
wohnungslose Menschen.  
Bei der Priorisierung der Themen und Aufgaben wurden die unterschiedlichen Ziel-
gruppen wohnungsloser Menschen und ihre jeweils besonderen Wohnungs-, Betreu-
ungs- und Unterstützungsbedarfe analysiert und Querschnittsthemen wie Gesund-
heitsförderung und High Needs Clients (Menschen mit hohen Unterstützungsbedarf) 
festgestellt. Hier muss das Angebot gemeinsam mit dem LWL und anderen sozialen 
Trägern entwickelt und ausgebaut werden. Die hierzu bereits seitens der Sozialver-
waltung vorgesehenen Initiativen begrüßen wir. 
Bereits mit den letzten Haushaltsberatungen wurde die Stabilisierung und Sicherung 
der Arbeit wichtiger Einrichtungen sowie der Schaffung der Rahmenbedingungen zur 
Installierung einer Sozialen Wohnraumagentur beschlossen.  
Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten beginnen damit, es gar nicht erst zu 
Wohnungslosigkeit kommen zu lassen. Die Zahl bedrohter Wohnungsverhältnisse

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steigt in den letzten Jahren auch in Münster stetig an. Daher müssen die präventiven 
Potenziale des § 67 ff. SGB XII verstärkt genutzt werden. Die Probleme betreffen im-
mer häufiger auch Familien. 
Für die Einrichtung einer Sozialen Wohnraumagentur in Münster hat der Rat bereits 
Mittel eingestellt. Der LWL beteiligt sich seinerseits entsprechend § 67 SGB XII an 
der Finanzierung. Über die Soziale Wohnraumagentur wird Menschen, die von Woh-
nungslosigkeit bedroht werden, Unterstützung gewährt u.a. durch Anmietung einer 
mietvertraglich abgesicherten Wohnung.  
Darüber hinaus nutzt die Verwaltung bereits jetzt Möglichkeiten, mit denen ordnungs-
klagen und damit Wohnungslosigkeit vermieten werden können bis hin zu ordnungs-
behördlichen Maßnahmen. Auf Grundlage von SGB 2 und SGB 12 können auch 
Miet- oder Energiekostenrückstände darlehnsweise übernommen werden.  
Mit diesen präventiven Ansätzen soll einer bevorstehenden oder verfestigten 
Wohnungslosigkeit sowie prekären Lebensverhältnissen insbesondere auch für 
Familien entgegengewirkt werden. 
Auch Trägerwohnungen, die an wohnungslose Menschen vermietet werden, spielen 
weiterhin eine wichtige Rolle. 
Bei der Schaffung von Wohnraum spielen auch Clusterwohnungen eine wichtige 
Rolle, mit denen gerade wohnungslosen Menschen mit gesundheitlichen 
Beeinträchtigungen und Pflegebedarf ein selbstständiges Leben ermöglicht wird. 
Clusterwohnungen bieten Raum für soziale und gesundheitliche Unterstützung im 
Bedarfsfalle (z.B. Pflege-WG). In Münster sind diese Wohnformen durch zwei 
Wohnprojekte in der Dreifaltigkeitskirche und in den York-Höfen bereits erfolgreich 
erprobt.  
 
Für die Erstellung dieses Antrags wurden auch Hinweise und Überlegungen aus dem 
Positionspapier der AG Dauerhafte Wohnversorgung der Träger der Wohnungslosenhilfe 
(Masterplanprozess) mit aufgegriffen.  
 
gez.  
 
Harald Wölter  Maria Winkel   Helene Goldbeck  
Brigitte Hasenjürgen Thomas Kollmann  Martin Grewer 
Andrea Blome  Lia Kirsch   und Gruppe 
Christoph Kattentidt  und Fraktion 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Rat
TOP 68.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0032/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.06.2025
Erstellt
25.06.2025 10:59