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3003/2021

Anfrage zu Vorlage 0043/2021 Fortschreibung der Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2021-2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 02.09.2021, TOP 8.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7816 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 30.08.2021 
 3003/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021 
 
Anfrage zu Vorlage 0043/2021 Fortschreibung der Prioritätenliste zur Modernisierung und 
Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2021-2025 
Die Verwaltung nimmt zu den Rückfragen von SB Herr Dr. Albach aus der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 22.04.2021, Top 4.1.1 wie folgt Stellung: 
 
Was ist der Stand der Technik bei umweltverträglichen Kunstrasenplätzen und wird der bei 
Neubauten auch umgesetzt? 
 
Den Stand der Technik bei Kunststoffrasensystemen stellen DIN EN 15330-1:2013-12, DIN 
18035-7:2019-12 sowie RAL GZ 944 dar. In der Regel wird bei Neubauten der Kunststoffra-
sen Typ 5 nach DIN EN 15330-1 verwendet. 
DIN EN 15330-1:2013-12 sieht bei Typ 5 eine Verfüllung mit Kunststoffgranulat und Sand vor. 
Seit der RAL-Zertifizierung von Kork als natürlichen Füllstoff in 2018 verwendet das Sportamt 
der Stadt Köln bei Neubauten und Belagswechseln diesen anstelle des Kunststoffgranulats. 
Dadurch wurde die Menge an Mikroplastik, die theoretisch ausgetragen werden kann, dras-
tisch reduziert. 
Durch die konsequente Anwendung der in Deutschland geltenden DIN 18035-7 mit den An-
forderungen an die elastifizierende Schicht unterhalb des Kunststoffrasenbelags, wird im Ge-
gensatz zur europäischen Bauweise zudem auch die benötigte Menge an elastifizierendem 
Füllstoff stark reduziert. 
Das anfallende Niederschlagswasser wird in Filter- und Sedimentationsanlagen, die bei Neu-
bauten und Generalsanierungen geplant und gebaut werden, geleitet und vor der Versicke-
rung vor Ort gereinigt. 
Das Sportamt der Stadt Köln schreibt ausschließlich RAL-zertifizierte Kunststoffrasensysteme 
aus. Die Zertifizierung sieht eine Eigen- und Fremdüberwachung der sportspezifischen Anfor-
derungen sowie der Materialsystemischen Prüfungen zur Umweltverträglichkeit der Bestand-
teile des Kunststoffrasensystems vor. 
Die Mitarbeitenden des Sportamts stehen in einem regen Austausch mit anderen Kommunen, 
Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die Möglichkeiten für nachhaltigere und umwelt-
gerechtere Bauweisen von Kunststoffrasensystemen untersuchen und entwickeln. 
Zwei Mitarbeiter des Sportamts sind im Beirat des Forschungsprojekts „Umweltgerechter 
Kunststoffrasen durch verringerten Kunststoffaustrag und -verbrauch  
UKURA“. Ein Mitarbeiter bearbeitet in einem Regelwerksausschuss der Forschungsgesell-
schaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. – FLL einen Fachbericht zum Thema 
„Kunststoffe in Sportbelagssystemen in Freianlagen“. Erkenntnisse, die aus diesen Zusam-
menarbeiten gewonnen werden, sollen zu verbesserten und optimierten Planungen führen, bei 
denen ökologischere Bauweisen zum Einsatz kommen.  
Handelt es sich um neuartige Produkte oder Bauweisen, weichen diese in der Regel von

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Standardbauweisen nach DIN-Normen, Richtlinien etc. ab. Beabsichtigt das Sportamt eine 
umweltgerechtere Bauweise abweichend von Normen und Richtlinien durchzuführen, wird 
dies in der Einzelvorlage des Projekts den zuständigen Gremien vorgelegt. 
 
Was tun wir, um bei schon existierenden Plätzen diesem Stand der Technik nahezukommen? 
Die verschiedenen Umweltthemen betreffen: 
a) die Frage von Mikroplastik, 
Bei den bestehenden Kunststoffrasenplätzen mit Kunststoffgranulat als Füllstoff wird durch orga-
nisatorische, technische und pflegerische Maßnahmen der Austrag von Mikroplastik verhindert 
bzw. reduziert. Dazu zählen: 
 der geeignete Maschineneinsatz, 
 die Reinigung der Pflegemaschinen vor Verlassen des Spielfelds, 
 die regelmäßige Reinigung der Spielfeldränder, 
 die regelmäßige Überprüfung und Reinigung der Entwässerungs- und Filtersysteme, 
 das Granulat immer wieder von den Rändern zur Mitte hin und gleichmäßig zu verteilen, 
 den Schnee nicht zu räumen, 
 bei bestehenden Kunststoffrasenplätzen mit Kunststoffgranulat nur noch mit Quarzsand 
nachfüllen und 
 bei Auftretenden Verklebungen des Kunststoffgranulates auf Bestandsanlagen wird dieses 
entfernt und durch reinem Quarzsand ersetzt. 
Werden bei bestehenden Plätzen die Kunststoffrasenbeläge getauscht, so wird wie oben be-
schrieben auf Kunststoffgranulat verzichtet und stattdessen Kork als elastifizierender Füllstoff 
verwendet. 
b) die lokale Aufheizung (s. Gutachten Gleueler Wiesen), 
Die Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 
2021-2025 sieht in der Regel den Umbau von Tennenflächen in Kunststoffrasenplätze vor. Sport-
rasenflächen werden im Rahmen der Prioritätenliste nicht in Kunststoffrasenflächen umgewandelt. 
Das Sportamt hat eine Studie zum Vergleich der Verdunstungskühlleistung der Beläge Tenne und 
Kunststoffrasen in Auftrag gegeben. Die Studienergebnisse haben in enger Abstimmung mit dem 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt dazu geführt, die entstehenden Kühlleistungsverluste durch 
Entsiegelungen und zusätzliche Pflanzungen im Umfeld der Sportfläche zu kompensieren. 
c) Starkregen/Versickerung 
Bei Kunststoffrasensystemen muss die vertikale Wasserinfiltrationsrate mindestens 500 mm/h be-
tragen. Das horizontal abfließende Wasser wird am Rand der Sportfläche in Rinnen gesammelt 
und in die Vorflut (hier in Köln Versickerungsanlagen) eingeleitet. 
Das anfallende Niederschlagswasser wird zum Grundwasserschutz direkt auf der Sportanlage 
durch Rigolenanlagen versickert. Durch die Versickerung vor Ort wird ein positiver Beitrag zur 
Grundwasserneubildung geleistet und das öffentliche Kanalnetz entlastet. 
d) das Recycling der verbauten Kunststoffe (früher Nylon, jetzt vermutlich eher Polyethyl-
en/Polypropylen als Faser, verschiedenste Kunststoffe als Kleber, in der Vergangenheit 
Gummi oder andere als Füllstoff) 
Nach einer Lebensdauer von ca. 10-12 Jahren (in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität) wird 
der gebrauchte Kunststoffrasen einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – 
soweit enthalten – Kunststoffe, Sand und Korkgranulat zurück gewonnen und diese anschließend 
einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. 
Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt das Sportamt einen Bericht inkl. 
Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und

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Adresse der Verwertungsanlagen. 
Welche und wie viel Pflanzenbehandlungsmittel (Dünger, Herbizide, Wachstumsregulatoren, 
...) werden auf den Naturrasenplätzen in Köln eingesetzt? 
Auf den städtischen Sportfreianlagen mit Sportrasenbelägen wird jährlich viermal gedüngt. Im 
März/April erfolgt die Startdüngung mit Kalkammonsalpeter 27%. Etwa 4-5 Wochen später folgt 
eine Erhaltungsdüngung mit einem NPK-Dünger 20+5+8(+2+7). Weitere 12 Wochen später wird 
eine zweite Erhaltungsdüngung mit dem gleichen NPK-Dünger durchgeführt. Im Okto-
ber/November erfolgt eine Spätherbstdüngung. 
Pro Gabe werden ca. 30 g/m² ausgebracht. Neu angelegte Sportrasenplätze haben in den ersten 
Jahren einen um 10 - 20 % erhöhten Dünger-Bedarf, da das Tragschichtsubstrat keine Nachliefe-
rung besitzt, so dass bei diesen die Gabe entsprechend angepasst wird. 
Der Jahresverbrauch auf den Sportanlagen, die durch das Sportamt betreut werden, beläuft sich 
auf ca. 5 t Kalkammonsalpeter und ca. 15 t NPK-Dünger. In dieser Aufstellung nicht enthalten sind 
das RheinEnergieStadion, das Stadion Süd und das Stadion Höhenberg, da diese in der Zustän-
digkeit der Kölner Sportstätten GmbH liegen sowie der RheinEnergieSportpark an der Franz-
Kremer-Allee, der durch den 1. FC Köln unterhalten wird. 
Herbizide, Wachstumsregulatoren usw. kommen nicht zum Einsatz. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3003/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.08.2021
Erstellt
20.08.2021 09:51