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V/0762/2011

Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses

Vorlagen 05.10.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.10.2011, TOP 30

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2677 Zeichen

V/0762/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
19.10.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Bestellung von Mitgliedern im Umlegungsausschuss wird beschlossen: 
 
Als Sachverständige mit Befähigung zum höheren ve rmessungstechnischen Verwaltungsdienst im 
Umlegungsausschuss werden für die Amtszeit vom 13.11.2011 – 12.11.2016 bestellt: 
 
 
Mitglied 
 
Stellvertretung 
 
 
Peter Dahlenburg 
Regierungsvermessungsdirektor 
Von-Schonebeck-Ring 60 
48161 Münster 
 
 
Dipl.-Ing. Dagmar Bix 
Steinkamp 54 
48727 Billerbeck 
 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (VO BauGB, 
SGV NRW 231) hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu 
bestellen. 
 
Der Umlegungsausschuss besteht gemäß § 4 der Verordnung aus 5 Mitgliedern einschließlich des 
Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwal-
tungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen 2 dem Rat der Gemeinde angehören. 
Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besit-
Vorlagen-Nr.: 
V/0762/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492 60 47 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.10.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0762/2011 
zen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese und 
der Vorsitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde oder Beamte, Angestellte oder Ar-
beiter der Gemeinde sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere 
Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu des-
sen Vertretung sie bestellt sind.  
 
Die Amtsdauer der Mitglieder, die nicht dem Rat angehören, beträgt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der 
Verordnung 5 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. 
 
Die Amtszeiten der Sachverständigen mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen 
Verwaltungsdienst, Herrn Peter Dahlenburg und seines Stellvertreters, Herrn Arnd Fischer, enden 
am 12.11.2011. 
 
Herr Dahlenburg hat sich bereit erklärt, für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren im Umlegungsaus-
schuss mitzuarbeiten.  
 
Herr Fischer steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Umlegungs-
ausschusses schlägt als seine Nachfolgerin Frau Oberregierungsvermessungsrätin Dipl.-Ing. 
Dagmar Bix vor. Frau Bix ist bereit, im Falle einer Wahl das Amt auszuüben. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (2)

19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Von-Schonebeck-Ring 60
  • Steinkamp 54

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0762/2011
Typ
Vorlagen
Datum
05.10.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37