1173/2026
Antrag gemäß §5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksregierung Porz am 23.04.2026
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
5099 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 1173/2026 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026 hier: Kreuzung Wahner Straße/Liburer Landstraße Die Fraktionen, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Volt bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wurden gemäß des Prüfbeschlusses AN/0136/2023 für den Umbau des Knotenpunktes alle fünf Varianten untersucht und welche Ergebnisse wurden dazu ermittelt?“ 2. „Warum wurden die Varianten der Bezirksvertretung nicht zur Entscheidung vorgelegt, ob- wohl dies Bestandteil des Beschlusses war?“ 3. „Aufgrund welcher Kriterien und von wem wurde festgelegt, die Kreuzung mit Hilfe einer neuen LSA zu sichern?“ Die ersten drei Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Alle fünf Varianten wurden untersucht. Die Prüfergebnisse werden der Bezirksvertretung Porz zur nächsten Sitzung nachgereicht. Der Knotenpunkt Wahner Straße / Liburer Landstraße ist in den Jahren 2018 ff. durch Unfall- häufungen in Erscheinung getreten. Es waren neben Unfällen mit Blechschäden auch meh- rere Unfälle mit Personenschaden zu verzeichnen. Knotenpunkte und Strecken, für die eine Unfallhäufung dokumentiert ist, werden durch die Unfallkommission begutachtet. Die Unfallkommission besteht aus Vertreter*innen des Amtes für Verkehrsmanagement, des Amtes für Straßen und Radwegebau, Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, der Ver- kehrsüberwachung des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, der Polizei, des Lan- desbetriebs Straßen NRW, der Bezirksregierung Köln und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG. Das Gremium entwickelt Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an von Unfallhäu- fungen betroffenen Knotenpunkten und Strecken, die durch die Verwaltung abschließend ge- prüft, geplant und möglichst zeitnah umgesetzt werden. Aufgrund der Unfallhäufung wurde auch der Knotenpunkt Wahner Straße/ Liburer Landstraße durch die Unfallkommission untersucht und es wurden entsprechende Maßnahmen zur Ver- besserung der Verkehrssicherheit identifiziert. Zur Entschärfung der Problematik an diesem Knotenpunkt wurde die Verwaltung durch die Unfallkommission der Stadt beauftragt, die Ein- richtung eines Kreisverkehrs zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung war, dass die Örtlichkeit nicht geeignet ist, einen Kreisverkehr zu bauen. 2 Aus diesem Grund hat die Unfallkommission im Jahr 2021 festgelegt, eine Lichtsignalanlage zu errichten. Mit Bau dieser verkehrstechnischen Einrichtung werden neben dem motorisier- ten Individualverkehr auch der Radverkehr auf der Wahner Straße in die Signalisierung aufge- nommen, um auch diesen Verkehrsteilnehmer*innen ein sicheres Queren der Liburer Land- straße zu ermöglichen. 4. „Wird die Lichtsignalanlage flexible Einstellungen bekommen, so dass die Schaltungen zu unterschiedlichen Zeiten differenziert möglich sind? Gibt es dazu Verkehrszahlen als Grund- lage?“ Die neue Lichtsignalanlage wird vollverkehrsabhängig betrieben. Das bedeutet, sie kann flexi- bel auf das Verkehrsaufkommen reagieren. Fahrzeuge werden detektiert und erhalten dem Bedarf entsprechend lange Grünzeiten. Fahrzeuge aus der Wahner Straße sowie Radfah- rende erhalten nur bei einer Anforderung eine Freigabe, so dass die Hauptrichtung nicht grundlos angehalten wird. Das sehr hohe Verkehrsaufkommen zu den verkehrlichen Spitzenstunden sowie die unter- schiedliche Lastverteilung morgens und nachmittags sind der Verwaltung bekannt. Beides wurde bei der Erstellung der Steuerung berücksichtigt. Für die Lichtsignalanlage ist zusätzlich eine Bus-Priorisierung vorgesehen. Die Bus-Priorisie- rung wird allerdings aufgrund fehlender Bauteile der Kölner Verkehrs-Betriebe AG erst im Nachgang in Betrieb gehen können. 5. „Wurden bereits alle Aufträge zur Umsetzung der Maßnahme beauftragt und wie teuer wa- ren diese?“ Alle Aufträge wurden erteilt. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt ca. 250.000 € 6. „Durch welche Maßnahmen lässt sich die aktuelle Situation entschärfen?“ Für die Errichtung der Lichtsignalanlage ist es erforderlich, den Verkehr im Bereich des Kno- tenpunktes in einer Engstelle zu führen, so dass alle Richtungen nur getrennt geschaltet wer- den können. Das Signalprogramm der Baustellen-Lichtsignalanlage wurde aufgrund der zu beobachtenden Verkehrssituation bereits zweimal nachjustiert, um die unterschiedlichen ta- geszeitabhängigen Belastungen zu berücksichtigen und die Wartezeiten für alle Richtungen in einem erträglichen Maß zu halten. Die Baustelle auf der A 59 führt aktuell sicherlich auch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der Heidestraße bzw. der Liburer Landstraße. Grundsätzlich ist nicht zu verhindern, dass es an Baustellen mit einer Engstellensignalisierung durch die langen Wege, die langen Schutzzeiten und den erhöhten Grünzeitbedarf zu höhe- ren Wartezeiten kommt. Die Dauer der Baumaßnahme ist bis Mitte Mai angesetzt. Die Maß- nahme wurde vorab über eine Pressemitteilung sowie im Porzer Wochenblättchen angekün- digt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1173/2026
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 23.04.2026
- Erstellt
- 22.04.2026 13:20