2012/0101
Änderung der Hauptsatzung; hier: Reduzierung der Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von 13 auf 10 Stellen
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2012/0101
4394 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.07.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Hauptamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2012/0101
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111050
Kostenstelle: 781-010-100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1110-51 Sachkonto: 6850000
Betreff: Änderung der Hauptsatzung;
hier: Reduzierung der Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von 13 auf 10
Stellen
Vorlage vom: 27.06.2012
Beschlussvorschlag:
Die Anzahl der ehrenamtlichen Beige ordneten der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ab Beginn
der künftigen Legislaturperiode 2016 bis 2021 von derzeit 13 auf dann 10 Stellen reduzier t.
Zu diesem Zweck wird der anliegenden Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zugestimmt.
Anlagen: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2012
Im Zusammenhang mit den Überlegungen und Bemühungen, den städtischen Haushalt
mittel- und langfristig so zu konsolidieren, dass ein Haushaltsausgleich nicht nur angestrebt,
sondern auch erreicht werden kann, muss auch über die Größe und Zusammensetzung
politischer Organe nachgedacht werden. Die Hauptsatzung soll daher so geändert werden,
dass die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten (also Stadträtinnen und Stadträte) von
derzeit 13 auf 10 verringert wird. Die derzeitige, in der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt festgelegte Zahl von 13 ehrenamtlichen Beigeordneten kann für die laufende
Wahlperiode nicht verändert werden, sodass eine Änderung der Hauptsatzung erst mit der
Aufnahme der neuen Wahlperiode im Jahr 2016 wirken kann. Zwar führt § 44 Absatz 2
letzter Satz der Hessischen Gemeinde ordnung aus, dass die Zahl der ehrenamtlichen
Beigeordnetenstellen vor der Wahl der Beige ordneten innerhalb von 6 Monaten nach Beginn
der Wahlzeit der Gemeindevertretung herabgesetzt werden kann, eine diesbezügliche
Beschlussfassung also noch Zeit hätte, gleichwohl wird eine entsprechende positive
Beschlussfassung im vorgeschlagenen Sinn auch Signal wirkung auf die
Einsparnotwendigkeiten, insbesond ere wenn sie im Innenverhältnis wirken sollen
(organisatorische Maßnahmen mit dem Ziel von Stellenreduzierungen in der Gesamt -
verwaltung), haben. Der Text für eine Satzungsänderung liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
Gemäß § 4 Absatz 2 der städtischen Sa tzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige
erhalten ehrenamtliche Stadträte eine Aufwandsentschädigung von 665, -- Euro. Mit der Um-
setzung dieser Beschlussempfehlung würden sich die Personalaufwendungen für den ehren -
amtlichen Teil des Magistrats im Jahr 2016 um 15.960,-- Euro, in den Folgejahren um
23.940,-- Euro vermindern.
Nach der aktuellen Beschlusslage und den Festlegungen des § 18 Ziffer 13 der aktuellen
Magistratsgeschäftsordnung erhalten ehrenamtliche Mitglieder des Magistrats zur Wahr -
nehmung ihrer Amtspflichten und Repräsentationsaufgaben wahlweise einen Zuschuss von
180,-- Euro für eine Jahreskarte des öffentlichen Personennahverkehrs oder bis zu 8 Aus -
fahrkarten pro Monat für die Parkgarage im Luisencenter. Bei Zugrundelegung des Zu -
schusses für die ÖPNV-Jahreskarte ergibt sich für das Jahr 2016 eine Sachkostenersparnis
von 4.320,-- Euro und in den Folgejahren von 6.480, -- Euro. Die unmittelbare Einsparung für
das Jahr 2016 wären also 20.280, -- Euro und für die Folgejahre 30.420, -- Euro.
Es ergeben sich weitere Einsparungen, die allerdings in ihrer Auswirkung nur angedeutet,
aber nicht exakt berechnet werden können. Es handelt sich dabei um die Kosten für die
„Betreuung der Mandate“, also die Versorgung mit Fachvorlagen, die Andienung von Be-
ratungsmaterial, den Aufwand für Sitzungsdienste und ähnliches.
Darmstadt, den 27. Juni 2012
100/da
Dezernent I Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Anlage zur Magistratsvorlage vom 27.06.2012 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04. 12. 1968 Vom Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. 03. 2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. 12. 2011 (GVBl. I Seite 786) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vo m folgende Satzung erlassen: Art.I § 2 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung: „Der Magistrat besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin und drei Stadträten/Stadträtinnen, die ebenfalls hauptamtlich tätig sind, sowie zehn ehrenamtlichen Stadträten/Stadträtinnen.“ Art.II Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jochen Partsch Oberbürgermeister
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Punkt 12: Änderung der Hauptsatzung; hier: Reduzierung der Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von 13 auf 10 Stellen (V-Nr. 2012/0101) Die Fraktion PIRATEN stellt folgenden Änderungsantrag: „Die Anzahl an ehrenamtlichen Beigeordneten soll unverändert bleiben. Statt dessen Kürzung der Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete und ehrenamtliche Beigeordnete. Die Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten wird bei der Anzahl von 13 belassen. Um die angestrebten Einsparungen zu erhalten, soll die Aufwandsentschädigung der Stadtverordneten und der ehrenamtlichen Beigeordneten um 30 Euro pro Monat reduziert werden.“ Die Fraktion UFFBASSE stellt folgenden Änderungsantrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird wie folgt ergänzt bzw. geändert Art. I wird ergänzt wie folgt: § 4 Absatz 1 c) erhält folgende neue Fassung: „einen Zuschuss zu den Telekommunikationskosten von 20,-- € pro Fraktionsmitglied. Erstattet wird nur der tatsächliche Aufwand.“ Art. II wird geändert wie folgt „Die Änderung zum § 1 tritt zum 1. April 2016 in Kraft. Die Änderung zum § 4 tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.“ Der Änderungsantrag der Fraktion PIRATEN wird auf Antrag der Fraktion UFFBASSE getrennt abgestimmt nach Absatz 1 und Absatz 2. Der Absatz 1 mit Mehrheit abgelehnt (dafür: die Fraktionen UWIGA und PIRATEN, dagegen: die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, UFFBASSE, Die Linke. und FDP). Der Absatz 2 wird mit Mehrheit abgelehnt (dafür: die Fraktionen UFFBASSE und PIRATEN, dagegen: die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, Die Linke., UWIGA und FDP). Der Änderungsantrag der Fraktion UFFBASSE wird mit Mehrheit abgelehnt (dafür: die Fraktionen UFFBASSE, Die Linke., UWIGA und PIRATEN, dagegen: die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD und FDP). Der Vorlage wird – gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke., UWIGA und PIRATEN – mit folgenden Änderungen zugestimmt: Bei Art. I wird „§ 2 Absatz 2“ ersetzt durch „§ 1“ und bei Art. II werden die Worte „Tag nach der Bekanntmachung“ ersetzt durch „1. April 2016“.
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 06.07.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: I 30 100 Stvv Vorlage-Nr. 2012/0101 Magistratsbeschluss-Nr. 409 Produkt-Nr.: 111050 Kostenstelle: 781-010-100 Investitionsnummer: Kostenträger: 1110-51 Sachkonto: 6850000 Betreff: Änderung der Hauptsatzung; hier: Reduzierung der Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von 13 auf 10 Stellen Vorlage vom: 27.06.2012 Beschlussvorschlag: Die Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ab Beginn der künftigen Legislaturperiode 2016 bis 2021 von derzeit 13 auf dann 10 Stellen reduziert. Zu diesem Zweck wird der anliegenden Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zugestimmt. Anlagen: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Datenschutzrelevante Anlage: - 2 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom 19.09.2012 Der Vorlage wird zugestimmt. - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2012 Im Zusammenhang mit den Überlegungen und Bemühungen, den städtischen Haushalt mittel- und langfristig so zu konsolidieren, dass ein Haushaltsausgleich nicht nur angestrebt, sondern auch erreicht werden kann, muss auch über die Größe und Zusammensetzung politischer Organe nachgedacht werden. Die Hauptsatzung soll daher so geändert werden, dass die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten (also Stadträtinnen und Stadträte) von derzeit 13 auf 10 verringert wird. Die derzeitige, in der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt festgelegte Zahl von 13 ehrenamtlichen Beigeordneten kann für die laufende Wahlperiode nicht verändert werden, sodass eine Änderung der Hauptsatzung erst mit der Aufnahme der neuen Wahlperiode im Jahr 2016 wirken kann. Zwar führt § 44 Absatz 2 letzter Satz der Hessischen Gemeindeordnung aus, dass die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordnetenstellen vor der Wahl der Beigeordneten innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Wahlzeit der Gemeindevertretung herabgesetzt werden kann, eine diesbezügliche Beschlussfassung also noch Zeit hätte, gleichwohl wird eine entsprechende positive Beschlussfassung im vorgeschlagenen Sinn auch Signalwirkung auf die Einsparnotwendigkeiten, insbesondere wenn sie im Innenverhältnis wirken sollen (organisatorische Maßnahmen mit dem Ziel von Stellenreduzierungen in der Gesamtverwaltung), haben. Der Text für eine Satzungsänderung liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Gemäß § 4 Absatz 2 der städtischen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige erhalten ehrenamtliche Stadträte eine Aufwandsentschädigung von 665,-- Euro. Mit der Umsetzung dieser Beschlussempfehlung würden sich die Personalaufwendungen für den ehrenamtlichen Teil des Magistrats im Jahr 2016 um 15.960,-- Euro, in den Folgejahren um 23.940,-- Euro vermindern. Nach der aktuellen Beschlusslage und den Festlegungen des § 18 Ziffer 13 der aktuellen Magistratsgeschäftsordnung erhalten ehrenamtliche Mitglieder des Magistrats zur Wahrnehmung ihrer Amtspflichten und Repräsentationsaufgaben wahlweise einen Zuschuss von 180,-- Euro für eine Jahreskarte des öffentlichen Personennahverkehrs oder bis zu 8 Ausfahrkarten pro Monat für die Parkgarage im Luisencenter. Bei Zugrundelegung des Zuschusses für die ÖPNV-Jahreskarte ergibt sich für das Jahr 2016 eine Sachkostenersparnis von 4.320,-- Euro und in den Folgejahren von 6.480,-- Euro. Die unmittelbare Einsparung für das Jahr 2016 wären also 20.280,-- Euro und für die Folgejahre 30.420,-- Euro. Es ergeben sich weitere Einsparungen, die allerdings in ihrer Auswirkung nur angedeutet, aber nicht exakt berechnet werden können. Es handelt sich dabei um die Kosten für die „Betreuung der Mandate“, also die Versorgung mit Fachvorlagen, die Andienung von Beratungsmaterial, den Aufwand für Sitzungsdienste und ähnliches. Darmstadt, den 27. Juni 2012 100/da Dezernent I Dezernent IV Jochen Partsch André Schellenberg Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0101
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.06.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00