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2012/0101

Änderung der Hauptsatzung; hier: Reduzierung der Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von 13 auf 10 Stellen

Magistratsvorlage 27.06.2012

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2012/0101

4394 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.07.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Rechtsamt 
 
Amt: Hauptamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2012/0101 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111050 
Kostenstelle: 781-010-100 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1110-51 Sachkonto: 6850000 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung;  
hier: Reduzierung der Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von 13 auf 10 
Stellen 
 
Vorlage vom: 27.06.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Anzahl der ehrenamtlichen Beige ordneten der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ab Beginn 
der künftigen Legislaturperiode 2016 bis 2021 von derzeit 13 auf dann 10 Stellen reduzier t. 
Zu diesem Zweck wird der anliegenden Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2012 
 
 
Im Zusammenhang mit den Überlegungen und Bemühungen, den städtischen Haushalt 
mittel- und langfristig so zu konsolidieren, dass ein Haushaltsausgleich nicht nur angestrebt, 
sondern auch erreicht werden kann, muss auch über die Größe und Zusammensetzung 
politischer Organe nachgedacht werden. Die Hauptsatzung soll daher so geändert werden, 
dass die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten (also Stadträtinnen und Stadträte) von 
derzeit 13 auf 10 verringert wird. Die derzeitige, in der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt festgelegte Zahl von 13 ehrenamtlichen Beigeordneten kann für die laufende 
Wahlperiode nicht verändert werden, sodass eine Änderung der Hauptsatzung erst mit der 
Aufnahme der neuen Wahlperiode im Jahr 2016 wirken kann. Zwar führt § 44 Absatz 2 
letzter Satz der Hessischen Gemeinde ordnung aus, dass die Zahl der ehrenamtlichen 
Beigeordnetenstellen vor der Wahl der Beige ordneten innerhalb von 6 Monaten nach Beginn 
der Wahlzeit der Gemeindevertretung herabgesetzt werden kann, eine diesbezügliche 
Beschlussfassung also noch Zeit hätte, gleichwohl wird eine entsprechende positive 
Beschlussfassung im vorgeschlagenen Sinn auch Signal wirkung auf die 
Einsparnotwendigkeiten, insbesond ere wenn sie im Innenverhältnis wirken sollen 
(organisatorische Maßnahmen mit dem Ziel von Stellenreduzierungen in der Gesamt -
verwaltung), haben. Der Text für eine Satzungsänderung liegt dieser Vorlage als Anlage bei.  
 
Gemäß § 4 Absatz 2 der städtischen Sa tzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige 
erhalten ehrenamtliche Stadträte eine Aufwandsentschädigung von 665, -- Euro. Mit der Um-
setzung dieser Beschlussempfehlung würden sich die Personalaufwendungen für den ehren -
amtlichen Teil des Magistrats  im Jahr 2016 um 15.960,-- Euro, in den Folgejahren um 
23.940,-- Euro vermindern. 
 
Nach der aktuellen Beschlusslage und den Festlegungen des § 18 Ziffer 13 der aktuellen 
Magistratsgeschäftsordnung erhalten ehrenamtliche Mitglieder des Magistrats zur Wahr -
nehmung ihrer Amtspflichten und Repräsentationsaufgaben wahlweise einen Zuschuss von 
180,-- Euro für eine Jahreskarte des öffentlichen Personennahverkehrs oder bis zu 8 Aus -
fahrkarten pro Monat für die Parkgarage im Luisencenter. Bei Zugrundelegung des Zu -
schusses für die ÖPNV-Jahreskarte ergibt sich für das Jahr 2016 eine Sachkostenersparnis 
von 4.320,-- Euro und in den Folgejahren von 6.480, -- Euro. Die unmittelbare Einsparung für 
das Jahr 2016 wären also 20.280, -- Euro und für die Folgejahre 30.420, -- Euro. 
 
Es ergeben sich weitere Einsparungen, die allerdings in ihrer Auswirkung nur angedeutet, 
aber nicht exakt berechnet werden können. Es handelt sich dabei um die Kosten für die 
„Betreuung der Mandate“, also die Versorgung mit Fachvorlagen, die Andienung  von Be-
ratungsmaterial, den Aufwand für Sitzungsdienste und ähnliches. 
 
Darmstadt, den 27. Juni 2012  
100/da 
 
Dezernent I      Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

anlage 1

933 Zeichen

Anlage zur Magistratsvorlage vom 27.06.2012 
 
 
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04. 12. 1968 
 
Vom 
 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 07. 03. 2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 16. 12. 2011 (GVBl. I Seite 786) wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vo
m                  folgende Satzung erlassen: 
 
 
Art.I 
 
§ 2 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung: 
 
„Der Magistrat besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, dem 
Bürgermeister/der Bürgermeisterin und drei Stadträten/Stadträtinnen, die ebenfalls 
hauptamtlich tätig sind, sowie zehn ehrenamtlichen Stadträten/Stadträtinnen.“ 
 
 
Art.II 
 
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
 
Darmstadt, den 
 
 
 
Der Magistrat der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 3

2110 Zeichen

Punkt 12: Änderung der Hauptsatzung; 
hier: Reduzierung der Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten 
von 13 auf 10 Stellen 
 (V-Nr. 2012/0101) 
 
Die Fraktion PIRATEN stellt folgenden Änderungsantrag: 
„Die Anzahl an ehrenamtlichen Beigeordneten soll unverändert bleiben. Statt dessen 
Kürzung der Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete und ehrenamtliche 
Beigeordnete. 
Die Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten wird bei der Anzahl von 13 belassen. Um  
die  angestrebten  Einsparungen zu erhalten, soll die Aufwandsentschädigung der 
Stadtverordneten und der ehrenamtlichen Beigeordneten um 30 Euro pro Monat 
reduziert werden.“ 
 
Die Fraktion UFFBASSE stellt folgenden Änderungsantrag: 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,  
die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird wie folgt ergänzt bzw. geändert 
Art. I wird ergänzt wie folgt: 
§ 4 Absatz 1 c) erhält folgende neue Fassung: 
„einen Zuschuss zu den Telekommunikationskosten von 20,-- € pro Fraktionsmitglied. 
Erstattet wird nur der tatsächliche Aufwand.“ 
 
Art. II wird geändert wie folgt 
„Die Änderung zum § 1 tritt zum 1. April 2016 in Kraft. 
 Die Änderung zum § 4 tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.“ 
 
Der Änderungsantrag der Fraktion PIRATEN wird auf Antrag der Fraktion UFFBASSE 
getrennt abgestimmt nach Absatz 1 und Absatz 2. 
 
Der Absatz 1 mit Mehrheit abgelehnt (dafür: die Fraktionen UWIGA und PIRATEN, 
dagegen: die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, UFFBASSE, Die Linke. und FDP). 
Der Absatz 2 wird mit Mehrheit abgelehnt (dafür: die Fraktionen UFFBASSE und 
PIRATEN, dagegen: die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, Die Linke., UWIGA und 
FDP). 
 
Der Änderungsantrag der Fraktion UFFBASSE wird mit Mehrheit abgelehnt (dafür: 
die Fraktionen UFFBASSE, Die Linke., UWIGA und PIRATEN, dagegen: die Fraktionen 
Bü 90/Grüne, CDU, SPD und FDP). 
 
Der Vorlage wird – gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke., UWIGA und  
PIRATEN – mit folgenden Änderungen zugestimmt: 
Bei Art. I wird „§ 2 Absatz 2“ ersetzt durch „§ 1“ und bei Art. II werden die Worte „Tag 
nach der Bekanntmachung“ ersetzt durch „1. April 2016“.

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4428 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.07.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I 30 100 
 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0101 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
409 
 
Produkt-Nr.: 111050 
Kostenstelle: 781-010-100 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1110-51 Sachkonto: 6850000 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung; 
hier: Reduzierung der Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von 13 auf 10 Stellen 
 
Vorlage vom: 27.06.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ab Beginn der 
künftigen Legislaturperiode 2016 bis 2021 von derzeit 13 auf dann 10 Stellen reduziert. 
Zu diesem Zweck wird der anliegenden Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.09.2012 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2012  
 
 
Im Zusammenhang mit den Überlegungen und Bemühungen, den städtischen Haushalt mittel- und 
langfristig so zu konsolidieren, dass ein Haushaltsausgleich nicht nur angestrebt, sondern auch 
erreicht werden kann, muss auch über die Größe und Zusammensetzung politischer Organe 
nachgedacht werden. Die Hauptsatzung soll daher so geändert werden, dass die Zahl der 
ehrenamtlichen Beigeordneten (also Stadträtinnen und Stadträte) von derzeit 13 auf 10 verringert 
wird. Die derzeitige, in der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt festgelegte Zahl von 13 
ehrenamtlichen Beigeordneten kann für die laufende Wahlperiode nicht verändert werden, sodass 
eine Änderung der Hauptsatzung erst mit der Aufnahme der neuen Wahlperiode im Jahr 2016 
wirken kann. Zwar führt § 44 Absatz 2 letzter Satz der Hessischen Gemeindeordnung aus, dass die 
Zahl der ehrenamtlichen Beigeordnetenstellen vor der Wahl der Beigeordneten innerhalb von 6 
Monaten nach Beginn der Wahlzeit der Gemeindevertretung herabgesetzt werden kann, eine 
diesbezügliche Beschlussfassung also noch Zeit hätte, gleichwohl wird eine entsprechende positive 
Beschlussfassung im vorgeschlagenen Sinn auch Signalwirkung auf die Einsparnotwendigkeiten, 
insbesondere wenn sie im Innenverhältnis wirken sollen (organisatorische Maßnahmen mit dem Ziel 
von Stellenreduzierungen in der Gesamtverwaltung), haben. Der Text für eine Satzungsänderung 
liegt dieser Vorlage als Anlage bei. 
 
Gemäß § 4 Absatz 2 der städtischen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige 
erhalten ehrenamtliche Stadträte eine Aufwandsentschädigung von 665,-- Euro. Mit der Umsetzung 
dieser Beschlussempfehlung würden sich die Personalaufwendungen für den ehrenamtlichen Teil 
des Magistrats im Jahr 2016 um 15.960,-- Euro, in den Folgejahren um 23.940,-- Euro vermindern. 
 
Nach der aktuellen Beschlusslage und den Festlegungen des § 18 Ziffer 13 der aktuellen 
Magistratsgeschäftsordnung erhalten ehrenamtliche Mitglieder des Magistrats zur Wahrnehmung 
ihrer Amtspflichten und Repräsentationsaufgaben wahlweise einen Zuschuss von 180,-- Euro für 
eine Jahreskarte des öffentlichen Personennahverkehrs oder bis zu 8 Ausfahrkarten pro Monat für 
die Parkgarage im Luisencenter. Bei Zugrundelegung des Zuschusses für die ÖPNV-Jahreskarte 
ergibt sich für das Jahr 2016 eine Sachkostenersparnis von 4.320,-- Euro und in den Folgejahren 
von 6.480,-- Euro. Die unmittelbare Einsparung für das Jahr 2016 wären also 20.280,-- Euro und für 
die Folgejahre 30.420,-- Euro. 
 
Es ergeben sich weitere Einsparungen, die allerdings in ihrer Auswirkung nur angedeutet, aber nicht 
exakt berechnet werden können. Es handelt sich dabei um die Kosten für die „Betreuung der 
Mandate“, also die Versorgung mit Fachvorlagen, die Andienung von Beratungsmaterial, den 
Aufwand für Sitzungsdienste und ähnliches. 
 
Darmstadt, den 27. Juni 2012 
100/da 
 
Dezernent I      Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 409
TOP 12
TOP 6

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0101
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.06.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00