2022/0366
Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz
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Punkt 11: Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz (V-Nr. 2022/0366) Stadtv. Klett stellt folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die Hochbauleitlinien verbindlich in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Der Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: Stadtv. Klett und AfD Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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Punkt 6: Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz (V-Nr. 2022/0366) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 3: Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz (V-Nr. 2022/0366) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2022/0366
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.01.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0366
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: MN00637
Kostenstelle: 21_99999_00 Investitionsnummer: INV00404
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz
Vorlage vom: 12.12.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Maßnahme „Neubau Kindertagesstätte Marienplatz“,
entsprechend der Entwurfsplanung des Büros netzwerkarchitekten und der weiteren
Bearbeitung der LPH 4 – 9 zu.
2. Der Magistrat stimmt der Finanzierung gemäß Datenschutzrelevanter Anlage zu.
3. Der Magistrat stimmt der Fällung von 2 Bäumen zu und erteilt gleichzeitig die
Genehmigung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung. Die Freianlagenplanung sieht
eine Pflanzung von 2 Bäumen als Ersatzpflanzungen vor.
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage | Kosten, Zeitablauf, Finanzierung Kita Marienplatz
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Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.12.2022
Erläuterung
Die Bebauung des Marienplatzes wurde in einem Investoren - und Planungswettbewerb 2019
entschieden. Das Wettbewerbsgrundstück wurde an die Investorengesellschaft Implenia, die
den Wettbewerb , zusammen mit netzwerkarchitekten, seinerzeit gewonnen hatte, verä ußert.
Eine Teilfläche des Grundstücks, am westlichen Ende des Marienplatzes, ist im Eigentum des
Eigenbetriebs Immobilienmanagement verblieben.
Um den Bedarf der neu entstehenden Wohnanlage an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen
zu erfüllen, wird die Wi ssenschaftsstadt Darmstadt an dieser Stelle eine Kindertagesstätte
errichten. Es ist ein Vergabeverfahren durch das Jugendamt, zur Findung einer
Trägerschaftslösung geplant.
Der Neubau ist, gemäß dem Wettbewerbsergebnis, Teil der bandartigen Bebauungsstruk tur
des Gesamtareals. Daher wurde das aus dem Wettbewerbsverfahren hervorgegangene Büro
netzwerkarchitekten mit der Entwurfsplanung beauftragt um eine durchgängige Gestaltung des
Bauwerks zu erreichen.
Des Weiteren wurden die Fachplanungen Tragwerk, Gebäu detechnik, Brandschutz und
Freianlagen mit den LPH 1 – 3 zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung
beauftragt.
Übersichtsplan Gesamtbebauung Marienplatz, mit Kita am Westlichen Ende
Projektbeschreibung
Standort:
Der Marienplatz liegt westlich des Staatstheaters zwischen Heidelberger Straße und
Hindenburgstraße. Der große Platz wurde historisch gesehen im 19ten Jahrhundert als
Exerzierplatz mit Kaserne auf damaligem Straßenniveau errichtet. Nach dem 2. We ltkrieg
wurde der gesamte Platz mit Bau - und Kriegsschutt auf das heutige Niveau, deutlich höher als
das Straßenniveau der Heidelberger Straße, aufgeschüttet. Das Höhenniveau des jetzigen
Platzes liegt fast 3 Meter über dem Höhenniveau am westlichen Ende z ur Hindenburgstraße
hin. Hier am westlichen Ende des Marienplatzes liegt die zukünftige Kindertagesstätte. Das
geplante Erdgeschoss liegt deutlich niedriger als das jetzige Platzniveau, da der vorhandene
Bauschutt aus dem 2. Weltkrieg vorher ausgebaut und entsorgt werden muss, um die
Fundamente der Kindertagesstätte auf gewachsenen Boden verankern zu können.
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Allgemein:
Die Abmessungen der Kindertagesstätte betragen im Grundriss ca. 43 m x 18 m. Sie ist
zweigeschossig, mit Dachterrasse und mit Teilunterke llerung und misst in der Höhe ca. 12,0
m bis zur Oberkante der Attika. Das Bauwerk wird als Holzbaukonstruktion geplant.
Grundstück ca. 1.559 m²
Überbaute Fläche 780 m²
Nettonutzfläche: 1.461 m²
Bruttogrundfläche (BGF r+s): 1.961 m²
Bruttorauminhalt (BRI): 8.527 m³
Lageplan mit Grundriss EG
Grundriss OG
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Schnitte
Nutzung:
Das Gebäude wird als Kindertagesstätte mit sechs Gruppenräumen und den dazugehörigen
Funktionsräumen genutzt. Geplant sind 3 Gruppen U3 und 3 Gruppen Ü3, hieraus ergeben
sich insgesamt 99 KiTa -Plätze.
Struktur:
Die Kindertagesstätte wird von Norden von der Hügelstraße erschlossen. Die Gruppenräume
orientieren sich nach Süden und haben alle direkten Zugang nach draußen. Zudem ist das
Eingangsniveau des Erdgeschosses an den Straßenverlauf der Hügelstraße angepasst, um eine
barrierefreie Erschließung zu gewährleisten. Die Gruppenräume im Obergeschoss verfügen
über einen außenliegenden Fluchtbalkon, der, neben einem Aufzug auch als
Haupterschließung für die Spielfläche auf dem Dach dient. Die Außenspielfläche auf dem Dach
ist dem Ü3, die Gartenfläche im EG dem U -3 Bereich zugeordnet
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Dachgeschoss mit Außenspielfläche
Trafostation:
An der südwestlichen Grundstücksecke befindet sich eine neu aufgestellte Trafostation die die
gesamte Versorgung des neuen Quartiers gewährleistet. Um den Flächenbedarf der Station so
gering wie möglich zu halten, wird eine Dienstbarkeit, mit folgender Fes tsetzung, zu Lasten
IDA beschlossen:
Der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks (Restgrundstück Gemarkung
Darmstadt Bezirk 6 Flur 17 Flurstück 16/25) verpflichtet sich zugunsten des herrschenden
Grundstücks (Grundstück e -netz), alle Maßnahmen zu dulden , die einen Aufenthalt von
Personen in dem im beigefügten Lageplan xxx in grün gekennzeichneten Bereich wirksam
unterbinden (z.B. Errichtung einer Hecke oder Aufstellung eines fest mit Grund und Boden
verbundenen Außenschrankanlage). Der Eigentümer des dienenden Grundstücks ist zudem
verpflichtet, den (..) Zaun uneingeschränkt zu dulden.
Außenanlagen:
Die Planung für die Außenanlage, insbesondere für den Vorplatz der Kita, wird im weiteren
Verlauf mit der Planung für den Mäander abgeglichen und mit dem Grünflächenamt
abgestimmt.
Baumfällung:
Im Zuge der Baumaßnahme ist die Fällung von 2 Bäumen an der Hügelstraße erforderlich, da
sich die Baumstandorte im Gebäudebereich bzw. im unmittelbaren Bereich der Baugrube
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befinden. Im Rahmen der Eingriffs -Ausgleichplanung werden beide Bäume mindestens in der
Pflanzqualität StU18 -20 ersetzt. Das Grünflächenamt stimmt der Fällung zu, sofern wie
ursprünglich beabsichtigt beide Bäume an der Hügelstraße ersetzt werden, damit die
Baumreihe wieder vervollständigt wi rd. Die Planung sieht zurzeit nur einen Ersatzbaum an der
Hügelstraße und einen in der rückwärtigen Außenanlage der Kita vor. Ein weiterer
Baumstandort in der Hügelstraße, westlich des Treppenaufgangs, wird daher in der nächsten
Planungsphase in Abstimmung mit dem Grünflächenamt geprüft.
Im Zuge der Neugestaltung des Marienplatzes wurde ein Baumgutachten von der Firma
URBAN TREE CONSULTING erarbeitet (Auszüge dazu nachfolgend), das Grünflächenamt
empfiehlt dieses Gutachten als Grundlage zu nutzen
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bäume:
Nr.2 Ahorn (Acer pseudoplatanus), eingeschränkt erhaltenswert
Nr.4 Robinie (Robinia pseudoacacia) nicht erhaltenswert
Eingeschränkt erhaltenswert bedeutet in diesem Zusammenhang:
Der Baum könnte aus baumfachlicher Sicht erhalten werden, er weist jedoch Vorschäden auf,
die Dauer des Erhalts ist daher eingeschränkt. Baumpflegerische Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind im Hinblick auf die Baumaßnahme / geänderte
Nutzung ggf. erforderlich.
Übersichtsplan aus dem Baumgutachten
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Auszug aus dem Baumgutachten
Bauablauf:
Es werden aufgrund der Bauschuttproblematik aus dem 2. Weltkrieg vorbereitende
Baumaßnahmen notwendig. Einerseits wird die Aufschüttung abgetragen, andererseits der
Baugrund auf gewachsenen Boden für die Fundamentierung des Gebäudes untersucht und die
notwendige Baugrube hergestellt.
Mit den notwendigen Schürfsuchungen ergibt sich zudem eine Untersuchungsmöglichkeit für
das Landesamt für Denkmalpflege, die hier vermutete rö mische Siedlungsreste verifizieren
und bei tatsächlichem Vorkommen katalogisieren möchte.
Umsetzung der Klimaschutzziele:
Zur Erreichung einer CO 2-Reduktion werden vordringlich nachwachsende Rohstoffe verwendet.
Das Bauwerk wird als Holzbaukonstruktion g eplant. Der in der Herstellung energieintensive
Baustoff Beton wird lediglich zur Erstellung der Bodenplatte verwendet.
Das Tragwerk wird in Hinblick auf geringstmöglichen Materialeinsatz optimiert.
Der Anteil der grauen Energie wird als Grundlage bei Baustoffentscheidungen nachgewiesen.
Zudem wird bei der Auswahl der Baustoffe vordringlich deren Recycelbarkeit bewertet und
nach Möglichkeit auf Verbundbaustoffe verzichtet, um eine Trennung der Materialien nach der
Beendigung des Lebenszyklusses zu errei chen.
Die hochwärmegedämmte Ausführung der Hüllflächen, das günstige Fläche/Volumen -
Verhältnis aufgrund der kompakten Bauweise, der ausgewogene Fensteranteil und eine
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sollen, zusammen mit der Photovoltaik -Anlage, das
Erreichen des Effizienzgebäudes KfW40 -Standards ermöglichen. Die Stromversorgung wird
durch eine Photovoltaikanlage ergänzt.
Nachhaltigkeitsbetrachtung der Investitionsentscheidungen auf der Grundlage des
Lebenszyklusmodells, das die Investitionskosten m it den Betriebskosten über eine Laufzeit
von 30 Jahren betrachtet.
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Barrierefreiheit:
Alle Höhenversprünge, die durch das vorhandene Gelände entstehen, werden über Rampen,
deren Neigung nicht mehr als 6 % beträgt, überwunden. Eine akkugepufferte Aufzugsa nlage
fährt im Brandfall nach unten. Ein Behinderten -WC ist vorgesehen. Außentüren erhalten eine
barrierefreie Türschwelle, max. 2 cm.
Brandschutzkonzept:
Der erste Rettungsweg führt aus allen Geschossen unmittelbar ins Freie. Im 1. Obergeschoss
ist hierzu ein Fluchtbalkon, mit Außentreppen an beiden Enden, angeordnet. Auch die auf dem
Dach befindliche Außenspielfläche für den Kindergartenbereich, wird über diese Treppen
erschlossen. Die innenliegenden Treppen und Flure können so von Fluchtwegs Funktionen
freigehalten werden und dienen als Spielflächen.
Projektleitung:
Die Projektleitung und das Projektmanagement liegen beim Eigenbetrieb
Immobilienmanagement.
Dezernat I
Dezernat II
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
Dezernat III
i.V.
Dezernat IV
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Punkt 3: Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz (V-Nr. 2022/0366) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Heidelberger Straße
- Hügelstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0366
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.12.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00