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2022/0366

Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz

Magistratsvorlage 12.12.2022

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Punkt 11: Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz 
 (V-Nr. 2022/0366) 
 
Stadtv. Klett stellt folgenden Antrag: 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die Hochbauleitlinien 
verbindlich in den Bebauungsplan aufgenommen werden. 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: Stadtv. Klett und AfD  
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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Punkt 6: Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz 
 (V-Nr. 2022/0366) 
 
 Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 3: Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz 
 (V-Nr. 2022/0366) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

2022/0366

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.01.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0366 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: MN00637 
Kostenstelle:  21_99999_00 Investitionsnummer:  INV00404 
Kostenträger:  201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz  
 
Vorlage vom: 12.12.2022 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Maßnahme „Neubau Kindertagesstätte Marienplatz“, 
entsprechend der Entwurfsplanung des Büros netzwerkarchitekten und der weiteren 
Bearbeitung der LPH 4  – 9 zu. 
 
2. Der Magistrat stimmt der Finanzierung gemäß Datenschutzrelevanter Anlage zu.  
 
3. Der Magistrat stimmt der Fällung von 2 Bäumen zu und erteilt gleichzeitig die 
Genehmigung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung. Die Freianlagenplanung sieht 
eine Pflanzung von 2 Bäumen als Ersatzpflanzungen vor.  
 
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage | Kosten, Zeitablauf, Finanzierung Kita Marienplatz

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  12.12.2022  
 
 
Erläuterung 
 
Die Bebauung des Marienplatzes wurde in einem Investoren - und Planungswettbewerb 2019 
entschieden. Das Wettbewerbsgrundstück wurde an die Investorengesellschaft Implenia, die 
den Wettbewerb , zusammen mit netzwerkarchitekten, seinerzeit gewonnen hatte, verä ußert. 
Eine Teilfläche des Grundstücks, am westlichen Ende des Marienplatzes, ist im Eigentum des 
Eigenbetriebs Immobilienmanagement verblieben.  
Um den Bedarf der neu entstehenden Wohnanlage an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen 
zu erfüllen, wird die Wi ssenschaftsstadt Darmstadt an dieser Stelle eine Kindertagesstätte 
errichten. Es ist ein Vergabeverfahren durch das Jugendamt, zur Findung einer 
Trägerschaftslösung geplant.  
Der Neubau ist, gemäß dem Wettbewerbsergebnis, Teil der bandartigen Bebauungsstruk tur 
des Gesamtareals. Daher wurde das aus dem Wettbewerbsverfahren hervorgegangene Büro 
netzwerkarchitekten mit der Entwurfsplanung beauftragt um eine durchgängige Gestaltung des 
Bauwerks zu erreichen.  
Des Weiteren wurden die Fachplanungen Tragwerk, Gebäu detechnik, Brandschutz und 
Freianlagen mit den LPH 1  – 3 zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung 
beauftragt. 
 
Übersichtsplan Gesamtbebauung Marienplatz, mit Kita am Westlichen Ende  
 
 
Projektbeschreibung  
 
Standort: 
Der Marienplatz liegt westlich des Staatstheaters zwischen Heidelberger Straße und 
Hindenburgstraße. Der große Platz wurde historisch gesehen im 19ten Jahrhundert als 
Exerzierplatz mit Kaserne auf damaligem Straßenniveau errichtet. Nach dem 2. We ltkrieg 
wurde der gesamte Platz mit Bau - und Kriegsschutt auf das heutige Niveau, deutlich höher als 
das Straßenniveau der Heidelberger Straße, aufgeschüttet. Das Höhenniveau des jetzigen 
Platzes liegt fast 3 Meter über dem Höhenniveau am westlichen Ende z ur Hindenburgstraße 
hin. Hier am westlichen Ende des Marienplatzes liegt die zukünftige Kindertagesstätte. Das 
geplante Erdgeschoss liegt deutlich niedriger als das jetzige Platzniveau, da der vorhandene 
Bauschutt aus dem 2. Weltkrieg vorher ausgebaut und entsorgt werden muss, um die 
Fundamente der Kindertagesstätte auf gewachsenen Boden verankern zu können.

- 4 - 
Allgemein: 
Die Abmessungen der Kindertagesstätte betragen im Grundriss ca. 43 m x 18  m. Sie ist 
zweigeschossig, mit Dachterrasse und mit Teilunterke llerung und misst in der Höhe ca. 12,0 
m bis zur Oberkante der Attika. Das Bauwerk wird als Holzbaukonstruktion geplant.  
 
 Grundstück ca.  1.559 m² 
 Überbaute Fläche  780 m² 
 Nettonutzfläche:  1.461 m² 
 Bruttogrundfläche (BGF r+s):  1.961 m² 
 Bruttorauminhalt (BRI): 8.527 m³ 
 
 
Lageplan mit Grundriss EG  
 
 
Grundriss OG

- 5 - 
 
Schnitte 
 
 
Nutzung: 
Das Gebäude wird als Kindertagesstätte mit sechs Gruppenräumen und den dazugehörigen 
Funktionsräumen genutzt. Geplant sind 3 Gruppen U3 und 3 Gruppen Ü3, hieraus ergeben 
sich insgesamt 99 KiTa -Plätze. 
 
 
Struktur: 
Die Kindertagesstätte wird von Norden von der Hügelstraße erschlossen. Die Gruppenräume 
orientieren sich nach Süden und haben alle direkten Zugang nach draußen. Zudem ist das 
Eingangsniveau des Erdgeschosses an den Straßenverlauf der Hügelstraße angepasst,  um eine 
barrierefreie Erschließung zu gewährleisten. Die Gruppenräume im Obergeschoss verfügen 
über einen außenliegenden Fluchtbalkon, der, neben einem Aufzug auch als 
Haupterschließung für die Spielfläche auf dem Dach dient. Die Außenspielfläche auf dem Dach 
ist dem Ü3, die Gartenfläche im EG dem U -3 Bereich zugeordnet

- 6 - 
 
 
 
 
Dachgeschoss mit Außenspielfläche  
 
 
Trafostation:  
An der südwestlichen Grundstücksecke befindet sich eine neu aufgestellte Trafostation die die 
gesamte Versorgung des neuen Quartiers gewährleistet. Um den Flächenbedarf der Station so 
gering wie möglich zu halten, wird eine Dienstbarkeit, mit folgender Fes tsetzung, zu Lasten 
IDA beschlossen:  
Der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks  (Restgrundstück Gemarkung 
Darmstadt Bezirk 6 Flur 17 Flurstück 16/25) verpflichtet sich zugunsten des herrschenden 
Grundstücks (Grundstück e -netz), alle Maßnahmen zu dulden , die einen Aufenthalt von 
Personen in dem im beigefügten Lageplan xxx in grün gekennzeichneten Bereich wirksam 
unterbinden (z.B. Errichtung einer Hecke oder Aufstellung eines fest mit Grund und Boden 
verbundenen Außenschrankanlage). Der Eigentümer des dienenden Grundstücks ist zudem 
verpflichtet, den (..) Zaun uneingeschränkt zu dulden.  
 
 
Außenanlagen:  
Die Planung für die Außenanlage, insbesondere für den Vorplatz der Kita, wird im weiteren 
Verlauf mit der Planung für den Mäander abgeglichen und mit  dem Grünflächenamt 
abgestimmt. 
 
 
Baumfällung: 
Im Zuge der Baumaßnahme ist die Fällung von 2 Bäumen an der Hügelstraße erforderlich, da 
sich die Baumstandorte im Gebäudebereich bzw. im unmittelbaren Bereich der Baugrube

- 7 - 
befinden. Im Rahmen der Eingriffs -Ausgleichplanung werden beide Bäume mindestens in der 
Pflanzqualität StU18 -20 ersetzt. Das Grünflächenamt stimmt der Fällung zu, sofern wie 
ursprünglich beabsichtigt beide Bäume an der Hügelstraße ersetzt werden, damit die 
Baumreihe wieder vervollständigt wi rd. Die Planung sieht zurzeit nur einen Ersatzbaum an der 
Hügelstraße und einen in der rückwärtigen Außenanlage der Kita vor. Ein weiterer 
Baumstandort in der Hügelstraße, westlich des Treppenaufgangs, wird daher in der nächsten 
Planungsphase in Abstimmung  mit dem Grünflächenamt geprüft.  
 
Im Zuge der Neugestaltung des Marienplatzes wurde ein Baumgutachten von der Firma 
URBAN TREE CONSULTING erarbeitet (Auszüge dazu nachfolgend), das Grünflächenamt 
empfiehlt dieses Gutachten als Grundlage zu nutzen  
 
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bäume:  
 Nr.2 Ahorn (Acer pseudoplatanus), eingeschränkt erhaltenswert  
 Nr.4 Robinie (Robinia pseudoacacia) nicht erhaltenswert  
 
Eingeschränkt erhaltenswert bedeutet in diesem Zusammenhang:  
 
Der Baum könnte aus baumfachlicher Sicht erhalten werden, er weist jedoch Vorschäden auf, 
die Dauer des Erhalts ist daher eingeschränkt. Baumpflegerische Maßnahmen zur 
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind im Hinblick auf die Baumaßnahme / geänderte 
Nutzung ggf. erforderlich.  
 
 
Übersichtsplan aus dem Baumgutachten

- 8 - 
 
Auszug aus dem Baumgutachten  
 
 
Bauablauf: 
Es werden aufgrund der Bauschuttproblematik aus dem 2. Weltkrieg vorbereitende 
Baumaßnahmen notwendig. Einerseits wird die Aufschüttung abgetragen, andererseits der 
Baugrund auf gewachsenen Boden für die Fundamentierung des Gebäudes untersucht und die 
notwendige Baugrube hergestellt.  
 
Mit den notwendigen Schürfsuchungen ergibt sich zudem eine Untersuchungsmöglichkeit für 
das Landesamt für Denkmalpflege, die hier vermutete rö mische Siedlungsreste verifizieren 
und bei tatsächlichem Vorkommen katalogisieren möchte.  
 
 
Umsetzung der Klimaschutzziele:  
Zur Erreichung einer CO 2-Reduktion werden vordringlich nachwachsende Rohstoffe verwendet. 
Das Bauwerk wird als Holzbaukonstruktion g eplant. Der in der Herstellung energieintensive 
Baustoff Beton wird lediglich zur Erstellung der Bodenplatte verwendet.  
Das Tragwerk wird in Hinblick auf geringstmöglichen Materialeinsatz optimiert.  
Der Anteil der grauen Energie wird als Grundlage bei Baustoffentscheidungen nachgewiesen.  
Zudem wird bei der Auswahl der Baustoffe vordringlich deren Recycelbarkeit bewertet und 
nach Möglichkeit auf Verbundbaustoffe verzichtet, um eine Trennung der Materialien nach der 
Beendigung des Lebenszyklusses zu errei chen. 
 
Die hochwärmegedämmte Ausführung der Hüllflächen, das günstige Fläche/Volumen -
Verhältnis aufgrund der kompakten Bauweise, der ausgewogene Fensteranteil und eine 
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sollen, zusammen mit der Photovoltaik -Anlage, das 
Erreichen des Effizienzgebäudes KfW40 -Standards ermöglichen. Die Stromversorgung wird 
durch eine Photovoltaikanlage ergänzt.  
 
Nachhaltigkeitsbetrachtung der Investitionsentscheidungen auf der Grundlage des 
Lebenszyklusmodells, das die Investitionskosten m it den Betriebskosten über eine Laufzeit 
von 30 Jahren betrachtet.

- 9 - 
Barrierefreiheit:  
Alle Höhenversprünge, die durch das vorhandene Gelände entstehen, werden über Rampen, 
deren Neigung nicht mehr als 6 % beträgt, überwunden. Eine akkugepufferte Aufzugsa nlage 
fährt im Brandfall nach unten. Ein Behinderten -WC ist vorgesehen. Außentüren erhalten eine 
barrierefreie Türschwelle, max. 2  cm. 
 
 
Brandschutzkonzept:  
Der erste Rettungsweg führt aus allen Geschossen unmittelbar ins Freie. Im 1. Obergeschoss 
ist hierzu ein Fluchtbalkon, mit Außentreppen an beiden Enden, angeordnet. Auch die auf dem 
Dach befindliche Außenspielfläche für den Kindergartenbereich, wird über diese Treppen 
erschlossen. Die innenliegenden Treppen und Flure können so von Fluchtwegs Funktionen  
freigehalten werden und dienen als Spielflächen.  
 
 
Projektleitung:  
Die Projektleitung und das Projektmanagement liegen beim Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement.  
 
 
 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 Dezernat II 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 Barbara Akdeniz  
Bürgermeisterin  
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Dezernat III 
i.V. 
 
 
 
 Dezernat IV 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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Punkt 3: Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Marienplatz 
 (V-Nr. 2022/0366) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 11
TOP 3
TOP 3
TOP 33

Orte (2)

  • Heidelberger Straße
  • Hügelstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0366
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.12.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00