2024/0267
Fluglärmmessstation Wixhausen Bürgermeister Pohl Haus
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Punkt 4: Fluglärmmessstation Wixhausen Bürgermeister Pohl Haus (V-Nr. 2024/0267) Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage positiv zur Kenntnis.
anlage 2
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.10.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I BW OBW
III 56
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0267
Magistratsbeschluss -Nr.
343
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer: 17056-0005
Kostenträger: 5610-31 Sachkonto: 0801010
Betreff: Fluglärmmessstation Wixhausen Bürgermeister Pohl Haus
Vorlage vom: 24.09.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Errichtung einer weiteren städtischen Fluglärmmessstelle auf dem Bürgermeister Pohl
Haus in Wixhausen wird zugestimmt.
2. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushalt des Umweltamtes im
aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung. Die laufenden F olgekosten sind ebenfalls über den
bestehenden Haushaltsansatz des Umweltamtes gedeckt.
Anlagen: Anlage Lärmmessgerät Kostenschätzung
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 09.10.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.09.2024:
Grundlagen:
Seit dem Jahr 2007 ( SV 2006/0689) betreibt die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine
stationäre Fluglärmmessstation auf dem Dach der ehemaligen Erich -Kästner-Grundschule in
der Ostendstraße 27 in Wi xhausen. Diese Station wurde im Jahr 2018 durch eine weitere
Messstation auf dem Dach der Arheilger Bezirksverwaltung (Vorlage 2017/0323) ergänzt.
Technisch betreut werden die Anlage n vom Umweltamt.
Ausgestattet mit einem Mikrofon der Klasse 1 sowie verbunden mit einer regelmäßigen
Wartung und Kalibrierung der Anlage wird eine hohe Qualität der Messwerte sichergestellt.
Die Fluglärmdaten der Stationen werden in das Netzwerk des Deutschen Fluglärmdienstes
e.V. (DFLD) eingespeist, in dem die Wissenschaftss tadt Darmstadt aufgrund des
Magistratsbeschlusses SV 2006/0689 seit Dezember 2006 passives Mitglied ist. Über die
Internetpräsenz des DFDL (www.dfld.de) steht allen Interessierten eine umfangreiche und
informative Darstellung , beispielsweise des energieäqu ivalenten Dauerschallpegels und der
Einzelschallereignisse am Messort sowie von z.B. Flugspuren, jederzeit zur Verfügung .
Des Weiteren wurde zum Aufbau eines unabhängigen Fluglärm -Monitorings und aufgrund der
hohen Datenqualität , die Daten der städtischen Messstationen in die Monitoring -Werkzeuge
des Umwelt- und Nachbarschaftshauses (www.umwelthaus.org) integriert.
Als Datengrundlage für die Aktivitäten der Wissenschaftssta dt Darmstadt im Bereich
Fluglärm z.B. für die Auswertung von ungewöhnlichen Flugbewegungen oder zur
Dokumentation der Fluglärmbelastung im Darmstädter Norden , haben sich diese
kommunalen Messstationen seither als wichtiges und effektives Hilfsmittel erwiesen.
Zukünftige Entwicklung:
Am 02.10.2024 stimmt die Fluglärmkommission für den Flughafen Frankfurt voraussichtlich
über die Empfehlung eines erneuten Probebetriebs der Verlagerung der Abflugroute AMTIX
kurz ab.
Im Falle eines positiven Votums würde dieser Probebetrieb voraussichtli ch in der zweiten
Jahreshälfte 2025 beginnen. Durch die Verlagerung würde sich eine maßgebliche Entlastung
des Darmstädter Nordens von Fluglärm ergeben.
Durch die Einschränkungen bei der Verfahrensplanung von Flugrouten wird es absehbar
keine Gesamtentlas tung für alle nördlichen Stadtteile geben. So ist damit zu rechnen, dass
sich in Wixhausen eine tendenzielle Verlagerung des Fluglärms vom Süden in den Norden
ergibt.
Das Monitoring dieses Probebetriebs hinsichtlich der Lärmauswirkungen würde, wie bereits
beim ersten Probebetrieb, durch das Forum Flughafen und Region durchgeführt werden.
Bestandteile des Monitorings sind hierbei die Auswertung der Flugspuren auf Höhen,
Geschwindigkeiten, laterale Verläufe und Direktfreigaben sowie die Auswertung verschiede ner
Fluglärmmessstellen mit Vorher -/Nachher-Vergleich.
Vor dem Hintergrund der absehbar unterschiedlichen Entlastungswirkung durch diese
Maßnahme ist es daher von großer Bedeutung, weitere verlässliche Messdaten zum Stand
der Fluglärmbelastung im Dar mstädter Norden an unterschiedlichen Messorten zu erhalten,
um diese bei einem voraussichtlichen Probebetrieb der Verlagerung der Abflugroute AMTIX
kurz mit den dann gewonnenen Messdaten in Vergleich setzten zu können. Um hier auch von
städtischer Seite au s eine noch verlässliche re Datengrundlage zu erhalten, soll daher auch
am Nordrand des Stadtteils Wixhausen eine weitere städtische stationäre
Fluglärmmessstation installiert werden, die eine mit den bereits vorhandenen städtischen
Messstationen vergleichb are Datenqualität gewährleistet. Die Installation einer neuen
Messstation würde zudem auch dem erhöhten Informationsbedürfnis der Bevölkerung zur
Routenverlagerung entgegenkommen.
Als Standort für die Messstation wurde das Bürgermeister Pohl Haus ausgewäh lt, das
optimal am nördlichen Stadtrand des Ortsteils Wixhausen liegt und das zudem eine
hindernisfreie Messmöglichkeit für den aktuellen und den eventuellen neuen Routenverlauf
bietet. Die Liegenschaft befindet sich im städtischen Eigentum, die notwendige Abstimmung
mit der zuständigen Centralstation Veranstaltungs -GmbH ist bereits erfolgt.
Eine Umsetzung könnte voraussichtlich noch in Laufe dieses Jahres erfolgen.
Kosten:
In der datenschutzrelevanten Anlage sind die ermittelten Kosten sowohl für die I nstallation
als auch den laufenden Betrieb einsehbar.
Finanzierung:
Die Mittel für die Anschaffungs - und Installationskosten stehen überwiegend als
freigegebener Haushaltsausgaberest im Haushalt des Umweltamts zur Verfügung. Im
laufenden Haushalt 2024 stehen weitere Mittel zur Verfügung und sind freigegeben.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
2024/0267
6719 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.10.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0267
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer: 17056-0005
Kostenträger: 5610-31 Sachkonto: 0801010
Betreff: Fluglärmmessstation Wixhausen Bürgermeister Pohl Haus
Vorlage vom: 24.09.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Errichtung einer weiteren städtischen Fluglärmmessstelle auf dem Bürgermeister Pohl
Haus in Wixhausen wird zugestimmt.
2. Die hierfür notwend igen Haushaltsmittel stehen im Haushalt des Umweltamtes im
aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung. Die laufenden Folgekosten sin d ebenfalls über den
bestehenden Haushaltsansatz des Umweltamtes gedeckt.
Anlagen: Anlage Lärmmessgerät Kostenschätzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.09.2024:
Grundlagen:
Seit dem Jahr 2007 ( SV 2006/0689) betreibt die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine
stationäre Fluglärmmessstation auf dem Dach der ehemaligen Erich -Kästner-Grundschule in
der Ostendstraße 27 in Wixhausen. Diese Station wurde im Jahr 2018 durch eine weitere
Messstation auf dem Dac h der Arheilger Bezirksverwaltung (Vorlage 2017/0323) ergänzt.
Technisch betreut werden die Anlage n vom Umweltamt.
Ausgestattet mit einem Mikrofon der Klasse 1 sowie verbunden mit einer regelmäßigen
Wartung und Kalibrierung der Anlage wird eine hohe Qual ität der Messwerte sichergestellt.
Die Fluglärmdaten der Stationen werden in das Netzwerk des Deutschen Fluglärmdienstes
e.V. (DFLD) eingespeist, in dem die Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgrund des
Magistratsbeschlusses SV 2006/0689 seit Dezember 2006 pa ssives Mitglied ist. Über die
Internetpräsenz des DFDL (www.dfld.de) steht allen Interessierten eine umfangreiche und
informative Darstellung , beispielsweise des energieäquivalenten Dauerschallpegels und der
Einzelschallereignisse am Messort sowie von z.B. Flugspuren, jederzeit zur Verfügung .
Des Weiteren wurde zum Aufbau eines unabhängigen Fluglärm -Monitorings und aufgrund der
hohen Datenqualität , die Daten der städtischen Messstationen in die Monitoring -Werkzeuge
des Umwelt- und Nachbarschaftshauses (www .umwelthaus.org) integriert.
Als Datengrundlage für die Aktivitäten der Wissenschaftssta dt Darmstadt im Bereich
Fluglärm z.B. für die Auswertung von ungewöhnlichen Flugbewegungen oder zur
Dokumentation der Fluglärmbelastung im Darmstädter Norden , haben sich diese
kommunalen Messstationen seither als wichtiges und effektives Hilfsmittel erwiesen.
Zukünftige Entwicklung:
Am 02.10.2024 stimmt die Fluglärmkommission für den Flughafen Frankfurt voraussichtlich
über die Empfehlung eines erneuten Probebetriebs der Verlagerung der Abflugroute AMTIX
kurz ab.
Im Falle eines positiven Votums würde dieser Probebetrieb voraussichtli ch in der zweiten
Jahreshälfte 2025 beginnen. Durch die Verlagerung würde sich eine maßgebliche Entlastung
des Darmstädter Nordens von Fluglärm ergeben.
Durch die Einschränkungen bei der Verfahrensplanung von Flugrouten wird es absehbar
keine Gesamtentlas tung für alle nördlichen Stadtteile geben. So ist damit zu rechnen, dass
sich in Wixhausen eine tendenzielle Verlagerung des Fluglärms vom Süden in den Norden
ergibt.
Das Monitoring dieses Probebetriebs hinsichtlich der Lärmauswirkungen würde, wie bereits
beim ersten Probebetrieb, durch das Forum Flughafen und Region durchgeführt werden.
Bestandteile des Monitorings sind hierbei die Auswertung der Flugspuren auf Höhen,
Geschwindigkeiten, laterale Verläufe und Direktfreigaben sowie die Auswertung verschiede ner
Fluglärmmessstellen mit Vorher -/Nachher-Vergleich.
- 4 -
Vor dem Hintergrund der absehbar unterschiedlichen Entlastungswirkung durch diese
Maßnahme ist es daher von großer Bedeutung, weitere verlässliche Messdaten zum Stand
der Fluglärmbelastung im Dar mstädter Norden an unterschiedlichen Messorten zu erhalten,
um diese bei einem voraussichtlichen Probebetrieb der Verlagerung der Abflugroute AMTIX
kurz mit den dann gewonnenen Messdaten in Vergleich setzten zu können. Um hier auch von
städtischer Seite aus eine noch verlässliche re Datengrundlage zu erhalten, soll daher auch
am Nordrand des Stadtteils Wixhausen eine weitere städtische stationäre
Fluglärmmessstation installiert werden, die eine mit den bereits vorhandenen städtischen
Messstationen vergleichbare Datenqualität gewährleistet. Die Installation einer neuen
Messstation würde zudem auch dem erhöhten Informationsbedürfnis der Bevölkerung zur
Routenverlagerung entgegenkommen.
Als Standort für die Messstation wurde das Bürgermeiste r Pohl Haus ausgewählt, das
optimal am nördlichen Stadtrand des Ortsteils Wixhausen liegt und das zudem eine
hindernisfreie Messmöglichkeit für den aktuellen und den eventuellen neuen Routenverlauf
bietet. Die Liegenschaft befindet sich im städtischen Eige ntum, die notwendige Abstimmung
mit der zuständigen Centralstation Veranstaltungs -GmbH ist bereits erfolgt.
Eine Umsetzung könnte voraussichtlich noch in Laufe dieses Jahres erfolgen.
Kosten:
In der datenschutzrelevanten Anlage sind die ermittelten Kos ten sowohl für die Installation
als auch den laufenden Betrieb einsehbar.
Finanzierung:
Die Mittel für die Anschaffungs - und Installationskosten stehen überwiegend als
freigegebener Haushaltsausgaberest im Haushalt des Umweltamts zur Verfügung. Im
laufenden Haushalt 2024 stehen weitere Mittel zur Verfügung und sind freigegeben.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 3
189 Zeichen
Punkt 4: Fluglärmmessstation Wixhausen Bürgermeister Pohl Haus (V-Nr. 2024/0267) Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Ostendstraße 27
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0267
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.09.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00