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2024/0267

Fluglärmmessstation Wixhausen Bürgermeister Pohl Haus

Magistratsvorlage 24.09.2024

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Punkt 4: Fluglärmmessstation Wixhausen Bürgermeister Pohl Haus 
 (V-Nr. 2024/0267) 
 
Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage positiv zur Kenntnis.

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6794 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.10.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I BW OBW 
III 56 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0267 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
343 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:  17056-0005 
Kostenträger:  5610-31 Sachkonto: 0801010 
 
Betreff: Fluglärmmessstation Wixhausen Bürgermeister Pohl Haus  
 
Vorlage vom: 24.09.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Errichtung einer weiteren städtischen Fluglärmmessstelle auf dem Bürgermeister Pohl 
Haus in Wixhausen wird zugestimmt.  
2. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushalt des Umweltamtes im 
aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung. Die laufenden F olgekosten sind ebenfalls über den 
bestehenden Haushaltsansatz des Umweltamtes gedeckt.  
 
 
Anlagen: Anlage Lärmmessgerät Kostenschätzung

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 09.10.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.09.2024: 
 
Grundlagen: 
Seit dem Jahr 2007 ( SV 2006/0689) betreibt die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine 
stationäre Fluglärmmessstation auf dem Dach der ehemaligen Erich -Kästner-Grundschule in 
der Ostendstraße 27 in Wi xhausen. Diese Station wurde im Jahr 2018 durch eine weitere 
Messstation auf dem Dach der Arheilger Bezirksverwaltung (Vorlage 2017/0323) ergänzt. 
Technisch betreut werden die Anlage n vom Umweltamt.  
 
Ausgestattet mit einem Mikrofon der Klasse 1 sowie verbunden mit einer  regelmäßigen 
Wartung und Kalibrierung der Anlage wird eine hohe Qualität der Messwerte sichergestellt.  
 
Die Fluglärmdaten der Stationen werden in das Netzwerk des Deutschen Fluglärmdienstes 
e.V. (DFLD) eingespeist, in dem die Wissenschaftss tadt Darmstadt aufgrund des 
Magistratsbeschlusses SV 2006/0689 seit Dezember 2006 passives Mitglied ist. Über die 
Internetpräsenz des DFDL (www.dfld.de) steht allen Interessierten eine umfangreiche und 
informative Darstellung , beispielsweise des energieäqu ivalenten Dauerschallpegels und der 
Einzelschallereignisse am Messort sowie von z.B. Flugspuren, jederzeit zur Verfügung . 
 
Des Weiteren wurde zum Aufbau eines unabhängigen Fluglärm -Monitorings und aufgrund der 
hohen Datenqualität , die Daten der städtischen Messstationen in die Monitoring -Werkzeuge 
des Umwelt- und Nachbarschaftshauses (www.umwelthaus.org) integriert.  
 
Als Datengrundlage für die Aktivitäten der Wissenschaftssta dt Darmstadt im Bereich 
Fluglärm z.B. für die Auswertung  von ungewöhnlichen Flugbewegungen oder zur 
Dokumentation der Fluglärmbelastung im Darmstädter Norden , haben sich diese 
kommunalen Messstationen seither als wichtiges und effektives Hilfsmittel erwiesen.  
 
Zukünftige Entwicklung:  
Am 02.10.2024 stimmt die Fluglärmkommission für den Flughafen Frankfurt voraussichtlich 
über die Empfehlung eines erneuten Probebetriebs der Verlagerung der Abflugroute AMTIX 
kurz ab.  
Im Falle eines positiven Votums würde dieser Probebetrieb voraussichtli ch in der zweiten 
Jahreshälfte 2025 beginnen. Durch die Verlagerung würde sich eine maßgebliche Entlastung 
des Darmstädter Nordens von Fluglärm ergeben.  
Durch die Einschränkungen bei der Verfahrensplanung von Flugrouten wird es absehbar 
keine Gesamtentlas tung für alle nördlichen Stadtteile geben. So ist damit zu rechnen, dass 
sich in Wixhausen eine tendenzielle Verlagerung des Fluglärms vom Süden in den Norden 
ergibt. 
 
Das Monitoring dieses Probebetriebs hinsichtlich der Lärmauswirkungen würde, wie bereits  
beim ersten Probebetrieb, durch das Forum Flughafen und Region durchgeführt werden. 
Bestandteile des Monitorings sind hierbei die Auswertung der Flugspuren auf Höhen, 
Geschwindigkeiten, laterale Verläufe und Direktfreigaben sowie die Auswertung verschiede ner 
Fluglärmmessstellen mit Vorher -/Nachher-Vergleich.

Vor dem Hintergrund der absehbar unterschiedlichen Entlastungswirkung durch diese 
Maßnahme ist es daher von großer Bedeutung, weitere verlässliche Messdaten zum Stand 
der Fluglärmbelastung im Dar mstädter Norden an unterschiedlichen Messorten zu erhalten, 
um diese bei einem voraussichtlichen Probebetrieb der Verlagerung der Abflugroute AMTIX 
kurz mit den dann gewonnenen Messdaten in Vergleich setzten zu können. Um hier auch von 
städtischer Seite au s eine noch verlässliche re Datengrundlage zu erhalten, soll daher auch 
am Nordrand des Stadtteils Wixhausen eine weitere städtische stationäre 
Fluglärmmessstation installiert werden, die eine mit den bereits vorhandenen städtischen 
Messstationen vergleichb are Datenqualität gewährleistet. Die Installation einer neuen 
Messstation würde zudem auch dem erhöhten Informationsbedürfnis der Bevölkerung zur 
Routenverlagerung entgegenkommen.  
 
Als Standort für die Messstation wurde das Bürgermeister Pohl Haus ausgewäh lt, das 
optimal am nördlichen Stadtrand des Ortsteils Wixhausen liegt und das zudem eine 
hindernisfreie Messmöglichkeit für den aktuellen und den eventuellen neuen Routenverlauf 
bietet. Die Liegenschaft befindet sich im städtischen Eigentum, die notwendige  Abstimmung 
mit der zuständigen Centralstation Veranstaltungs -GmbH ist bereits erfolgt.  
 
Eine Umsetzung könnte voraussichtlich noch in Laufe dieses Jahres erfolgen.  
 
Kosten: 
In der datenschutzrelevanten Anlage sind die ermittelten Kosten sowohl für die I nstallation 
als auch den laufenden Betrieb einsehbar.  
 
Finanzierung:  
 
Die Mittel für die Anschaffungs - und Installationskosten stehen überwiegend als 
freigegebener Haushaltsausgaberest im Haushalt des Umweltamts zur Verfügung. Im 
laufenden Haushalt 2024 stehen weitere Mittel  zur Verfügung und sind freigegeben.  
 
 
Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat    Stadtkämmerer

2024/0267

6719 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.10.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0267 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:  17056-0005 
Kostenträger:  5610-31 Sachkonto: 0801010 
 
Betreff: Fluglärmmessstation Wixhausen Bürgermeister Pohl Haus  
 
Vorlage vom: 24.09.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Errichtung  einer weiteren städtischen Fluglärmmessstelle auf dem Bürgermeister Pohl 
Haus in Wixhausen wird zugestimmt.  
2. Die hierfür notwend igen Haushaltsmittel stehen im Haushalt des Umweltamtes im 
aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung. Die laufenden Folgekosten sin d ebenfalls über den 
bestehenden Haushaltsansatz des Umweltamtes gedeckt.  
 
 
Anlagen: Anlage Lärmmessgerät Kostenschätzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.09.2024: 
 
Grundlagen: 
Seit dem Jahr 2007 ( SV 2006/0689) betreibt die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine 
stationäre Fluglärmmessstation auf dem Dach der ehemaligen Erich -Kästner-Grundschule in 
der Ostendstraße 27 in Wixhausen. Diese Station wurde im Jahr 2018 durch eine weitere 
Messstation auf dem Dac h der Arheilger Bezirksverwaltung (Vorlage 2017/0323) ergänzt. 
Technisch betreut werden die Anlage n vom Umweltamt.  
 
Ausgestattet mit einem Mikrofon der Klasse 1 sowie verbunden mit einer  regelmäßigen 
Wartung und Kalibrierung der Anlage wird eine hohe Qual ität der Messwerte sichergestellt.  
 
Die Fluglärmdaten der Stationen werden in das Netzwerk des Deutschen Fluglärmdienstes 
e.V. (DFLD) eingespeist, in dem die Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgrund des 
Magistratsbeschlusses SV 2006/0689 seit Dezember 2006 pa ssives Mitglied ist. Über die 
Internetpräsenz des DFDL (www.dfld.de) steht allen Interessierten eine umfangreiche und 
informative Darstellung , beispielsweise des energieäquivalenten Dauerschallpegels und der 
Einzelschallereignisse am Messort sowie von z.B.  Flugspuren, jederzeit zur Verfügung . 
 
Des Weiteren wurde zum Aufbau eines unabhängigen Fluglärm -Monitorings und aufgrund der 
hohen Datenqualität , die Daten der städtischen Messstationen in die Monitoring -Werkzeuge 
des Umwelt- und Nachbarschaftshauses (www .umwelthaus.org) integriert.  
 
Als Datengrundlage für die Aktivitäten der Wissenschaftssta dt Darmstadt im Bereich 
Fluglärm z.B. für die Auswertung von ungewöhnlichen Flugbewegungen oder zur 
Dokumentation der Fluglärmbelastung im Darmstädter Norden , haben sich diese 
kommunalen Messstationen seither als wichtiges und effektives Hilfsmittel erwiesen.  
 
Zukünftige Entwicklung:  
Am 02.10.2024 stimmt die Fluglärmkommission für den Flughafen Frankfurt voraussichtlich 
über die Empfehlung eines erneuten Probebetriebs der Verlagerung der Abflugroute AMTIX 
kurz ab.  
Im Falle eines positiven Votums würde dieser Probebetrieb voraussichtli ch in der zweiten 
Jahreshälfte 2025 beginnen. Durch die Verlagerung würde sich eine maßgebliche Entlastung 
des Darmstädter Nordens von Fluglärm ergeben.  
Durch die Einschränkungen bei der Verfahrensplanung von Flugrouten wird es absehbar 
keine Gesamtentlas tung für alle nördlichen Stadtteile geben. So ist damit zu rechnen, dass 
sich in Wixhausen eine tendenzielle Verlagerung des Fluglärms vom Süden in den Norden 
ergibt. 
 
Das Monitoring dieses Probebetriebs hinsichtlich der Lärmauswirkungen würde, wie bereits  
beim ersten Probebetrieb, durch das Forum Flughafen und Region durchgeführt werden. 
Bestandteile des Monitorings sind hierbei die Auswertung der Flugspuren auf Höhen, 
Geschwindigkeiten, laterale Verläufe und Direktfreigaben sowie die Auswertung verschiede ner 
Fluglärmmessstellen mit Vorher -/Nachher-Vergleich.

- 4 - 
Vor dem Hintergrund der absehbar unterschiedlichen Entlastungswirkung durch diese 
Maßnahme ist es daher von großer Bedeutung, weitere verlässliche Messdaten zum Stand 
der Fluglärmbelastung im Dar mstädter Norden an unterschiedlichen Messorten zu erhalten, 
um diese bei einem voraussichtlichen Probebetrieb der Verlagerung der Abflugroute AMTIX 
kurz mit den dann gewonnenen Messdaten in Vergleich setzten zu können. Um hier auch von 
städtischer Seite aus eine noch verlässliche re Datengrundlage zu erhalten, soll daher auch 
am Nordrand des Stadtteils Wixhausen eine weitere städtische stationäre 
Fluglärmmessstation installiert werden, die eine mit den bereits vorhandenen städtischen 
Messstationen vergleichbare Datenqualität gewährleistet. Die Installation einer neuen 
Messstation würde zudem auch dem erhöhten Informationsbedürfnis der Bevölkerung zur 
Routenverlagerung entgegenkommen.  
 
Als Standort für die Messstation wurde das Bürgermeiste r Pohl Haus ausgewählt, das 
optimal am nördlichen Stadtrand des Ortsteils Wixhausen liegt und das zudem eine 
hindernisfreie Messmöglichkeit für den aktuellen und den eventuellen neuen Routenverlauf 
bietet. Die Liegenschaft befindet sich im städtischen Eige ntum, die notwendige Abstimmung 
mit der zuständigen Centralstation Veranstaltungs -GmbH ist bereits erfolgt.  
 
Eine Umsetzung könnte voraussichtlich noch in Laufe dieses Jahres erfolgen.  
 
Kosten: 
In der datenschutzrelevanten Anlage sind die ermittelten Kos ten sowohl für die Installation 
als auch den laufenden Betrieb einsehbar.  
 
Finanzierung:  
 
Die Mittel für die Anschaffungs - und Installationskosten stehen überwiegend als 
freigegebener Haushaltsausgaberest im Haushalt des Umweltamts zur Verfügung. Im 
laufenden Haushalt 2024 stehen weitere Mittel  zur Verfügung  und sind freigegeben.  
 
 
Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer   André Schellenberg 
Stadtrat    Stadtkämmerer

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189 Zeichen

Punkt 4: Fluglärmmessstation Wixhausen Bürgermeister Pohl Haus 
 (V-Nr. 2024/0267) 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt 
von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (3)

TOP 343
TOP 4
TOP 4

Orte (1)

  • Ostendstraße 27

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0267
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.09.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00