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1142/2026

Stellungnahme der Schulleitung der Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.04.2026

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Ansehen

8.1.1 2026-04-16_Stellungnahme AMA-BK _Parkplätze

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Ansehen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

265 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1142/2026 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Stellungnahme der Schulleitung der Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg 
 
Siehe Anlage

8.1.1 2026-04-16_Stellungnahme AMA-BK _Parkplätze

9292 Zeichen

Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg

02-2/920

| |
Stadt Köln Alfred-Müller-Armack-Berufskoll
92960 fred-Müller-Armack-Berufskolleg

re IR? Brüggener Str. 1, 50969 Köln (Zollstock)
Telefon: 0221 8201350, Telefax: 0221 3606740
E-Mail: ama@ama-berufskolleg.de h
Internet: www.ama-berufskolleg.de

Sprechzeiten:
Mo. bis Do. 07.30 - 15.00 Uhr

Fr. 07.30 - 13.00 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung

KVB Linie 12, Haltestelle: Zollstockgürtel
KVB-Bus 130, Haltestelle: Zollstockgürtel
KVB-Bus 131, Haltestelle: Brüggener Straße

Th 16.04.2026

Stellungnahme der Schulleitung zur Öffnung des Schulparkplatzes für Feier-
abendparken am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg (Antrag AN/0584/2026)

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Schulleitung des Berufskollegs spreche ich mich mit Nachdruck gegen den An-
trag aus, die ca. 150 Parkplätze unseres Schulgeländes außerhalb der Schulzeiten
(werktags 17:00-07:00 Uhr sowie sonntags ganztägig) für sogenanntes Feierabend-
parken zu öffnen - auch nicht im Rahmen einer Bewirtschaftung durch einen exter-
nen Betreiber.

4. Schulparkplätze werden auch außerhalb der regulären Unterrichtszeiten
zwingend benötigt

Die Annahme, dass die Parkplätze „in der schulfreien Zeit leer stehen", ist faktisch
falsch und zeigt eine unzureichende Kenntnis unseres Schulbetriebs.

Fachschulunterricht an mehreren Abenden pro Woche bis 21:30 Uhr

e An unserem Berufskolleg findet an mehreren Abenden in der Woche Fach-
schulunterricht statt, der regulär erst um 21:30 Uhr endet.

e Die Teilnehmenden sind berufstätige Erwachsene, die nach ihrem Arbeitstag
zur Schule kommen, um sich zum Bachelor Professional weiterzubilden.

e Diese Fachschülerinnen und Fachschüler sind zwingend auf die Parkplätze
angewiesen, da sie mit dem Auto zur Schule kommen müssen — oft direkt vom
Arbeitsplatz.

e Eine Freigabe der Parkplätze ab 17:00 Uhr würde den Fachschulbetrieb un-
möglich machen und unsere Weiterbildungsangebote massiv gefährden.

Samstagsunterricht bis 13:30 Uhr

e Der Fachschulunterricht findet darüber hinaus samstags bis 13:30 Uhr statt.

e Auch an Samstagen sind die Parkplätze für unsere Fachschülerinnen und
Fachschüler unverzichtbar.

e Eine sonntägliche Freigabe würde das Risiko bergen, dass Fahrzeuge am
Montagmorgen noch auf den Stellflächen stehen oder dass das Gelände ver-
müllt und nicht nutzbar ist.

Erweiterte schulische Nutzung über die Unterrichtszeiten hinaus

e Unsere Lernenden und Lehrkräfte nutzen das Schulgebäude und das Schul-
gelände regelmäßig über die regulären Unterrichtszeiten hinaus:

- zur Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen, Präsentationen

-  Projektarbeiten, ;

- für betreute Lerngruppen und Förderangebote,

- für schulische Veranstaltungen (z. B. Abschlussfeiern, Projektpräsentatio-
nen, pädagogische Tage) und Gremienarbeit wie Ausbilderarbeitskreise,
Konferenzen

- Durchführung von Prüfungstraining für die Abschlussprüfungen.

Diese erweiterte Nutzung ist pädagogisch notwendig und gewollt. Sie erfordert ver-
lässliche Parkmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Ausbil-
dungsverantwortliche.

Eine Freigabe ab 17:00 Uhr ist mit unserem Schulbetrieb unvereinbar.
2. Schutzraum Schule - Sicherheit und Gesundheit haben absoluten Vorrang

° Unsere Schule ist ein Schutz- und Lernraum. Schülerinnen und Schüler, aber
auch Lehrkräfte und Mitarbeitende müssen sich auf ein sicheres und sauberes
Umfeld verlassen können - auch am frühen Morgen vor Unterrichtsbeginn.
Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung und eine pädagogische Grundvoraus-
setzung.

« Das Schulgesetz schreibt ein striktes Rauch- und Alkohol-/Drogenverbot auf
dem gesamten Schulgelände vor. Schon jetzt kommt es immer wieder zu Ver-
stößen durch schulfremde Personen, die auf dem Gelände rauchen und Alko-
hol konsumieren. Es besteht die Gefahr, dass Obdachlose und Drogenabhän-
gige den uneinsehbaren Parkplatz für ihre Zwecke nutzen. Eine Ausweitung
des Zugangs erhöht diese Problemlage erheblich und untergräbt die Vorbild-
funktion sowie die gesundheitspädagogischen Ziele der Schule.

© Aus schulischer Sicht besteht dadurch eine konkrete Gesundheitsgefährdung
für alle am Schulleben Beteiligten.

« Durch falschparkende Autos erhöht sich das Sicherheitsrisiko für die Schulge-
meinschaft, wenn Rettungswege nach 07:00 Uhr blockiert werden.

3. Fehlende wirksame Kontrolle und Durchsetzung des Rauch- und Alkoholver-
bots außerhalb der Schulzeiten

« Weder die Schulleitung noch der Hausmeister können abends, nachts, früh-
morgens oder an Sonn- und Feiertagen Kontroll- und Ordnungsaufgaben
übernehmen. Das fällt nicht in den Aufgabenbereich der Schule.

e Auch ein externer Betreiber kann ordnungsrechtliche Vorgaben (Rauch-/Alko-
holverbot, Aufenthaltsverbote) nicht in gleicher Wirksamkeit und Konsequenz
durchsetzen wie hoheitliche Stellen. Erfahrungsgemäß verbleiben Überwa-
chungslücken genau in den kritischen Nacht- und Morgenstunden, die zu Ver-
stößen und Vandalismus führen können.

4. Bereits heute belegte Erfahrungen mit Vermüllung und Ordnungsverstößen

« Wiederholt mussten wir das Bezirksamt einschalten, weil Bierflaschen, Ziga-
rettenkippen und sonstiger Müll auf dem Gelände zurückgelassen wurden.

» Diese Vorfälle ereignen sich bereits unter den derzeit restriktiven Zugangsbe-
dingungen. Eine reguläre Freigabe in den Abend- und Nachtstunden würde
das Risiko von Vermüllung, Lärmbelästigung und Vandalismus signifikant er-
höhen.

« Der Reinigungsaufwand würde drastisch steigen — mit entsprechenden Kosten
und Personalaufwand, der am frühen Morgen vor Unterrichtsbeginn kaum zu
leisten ist, um einen geordneten Unterrichtsbeginn zu gewährleisten.

° Mehr Müll bedeutet höhere Reinigungskosten, erhöhten Personaleinsatz am
frühen Morgen und Verzögerungen beim geordneten Unterrichtsbeginn.

5, Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs

e Ohne lückenlose Kontrolle und wirksame Sanktionsmechanismen besteht die
Gefahr, dass Fahrzeuge über die zulässige Zeit hinaus stehen bleiben, Unter-
richt verspätet beginnt und Rettungswege blockiert sind.

+ Bei Zuwiderhandlungen ist offen, wer Maßnahmen unverzüglich einleitet, wer
abschleppt, wer die Verantwortlichkeit und Haftung trägt und wie Konflikte vor
Unterrichtsbeginn praktisch gelöst werden sollen.

6. Gefährdung des Schulprofils und des erreichten Qualitätsniveaus

Wir arbeiten jeden Tag daran, dass unsere Schule einladend, sauber und sicher ist.
Hier stecken sehr viel Arbeit, Zeit und Engagement - von Lehrkräften, Hausmeister,
Reinigungspersonal und der gesamten Schulgemeinschaft.

e Unser Ziel ist es, einen „Wohlfühlort“ für alle Beteiligten zu schaffen.

e Dies ist uns nach Rückmeldung der Qualitätsanalyse der Bezirksregierung
Köln, die im September bei uns stattfand, in außergewöhnlicher Weise gelun-
gen. Hierauf können wir besonders stolz sein.

Bei einer Öffnung des Parkplatzes für die Öffentlichkeit sehe ich die konkrete Gefahr,
dass wir:

« unseren sehr guten Ruf verlieren,
e die Qualität nicht mehr auf dem bisherigen Niveau bieten können,

« das Vertrauen von Schülerinnen, Schülern, Eltern und Ausbildungsbetrie-
ben beschädigen,

« die pädagogische Atmosphäre und Identifikation mit der Schule nachhaltig be-
einträchtigen.

7. Haftung, Verkehrssicherungspflichten und Risikoerhöhung

Eine erweiterte Nutzung des Geländes birgt ein erhebliches Gefährdungspotenzial
mit sich:

« Diebstahl insbesondere der hochwertigen technischen Ausstattung der Schule

« Vandalismus (z. B. Graffiti) _

« Sachbeschädigungen an städtischem Eigentum (Grünflächen, Beleuchtung,
Beschilderung, Schulgebäude)

« Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner

Diese Risiken sind auf einem Schulgelände, das primär Bildungszwecken dient, we-
der pädagogisch noch organisatorisch zu vertreten. Die klare Trennung zwi-
schen schulischer und öffentlicher Nutzung ist aus Gründen der Sicherheit, Präven-
tion und Risikominimierung zwingend geboten.

8. Alternative Lösungen außerhalb des Schulgeländes sind vorzuziehen

Wir erkennen die angespannte Parksituation im Stadtteil grundsätzlich an. Gleich-
wohl ist das Schulgelände kein geeigneter Ausgleichsraum für städtebauliche
Defizite im ruhenden Verkehr.

« Lösungen sollten im öffentlichen Raum oder auf hierfür ausgewiesenen Flä-
chen erfolgen, wo kommunale Ordnungsstrukturen, Beleuchtung und Reini-
gungskonzepte regulär greifen.

. Die Stadt Köln verfügt über geeignete Instrumente und Flächen, um Feier-
abendparken zu organisieren — ohne dabei den Bildungsauftrag und den
Schutzraum Schule zu gefährden.

Fazit

Aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes, der Sicherheit, der Aufrechter-
haltung eines störungsfreien Unterrichtsbetriebs sowie des Werterhalts des Schulge-
ländes lehnt die Schulleitung die beantragte Öffnung der Parkplätze für Feierabend-
parken entschieden ab. Weder die Kontrolle des Rauch- und Alkohol-/Drogenverbots
noch die rechtzeitige Freistellung der Flächen ab 07:00 Uhr können verlässlich ge-
währleistet werden. Die bereits heute feststellbaren Probleme würden sich durch eine
Öffnung voraussichtlich verstärken.

Wir bitten daher, den Antrag abzulehnen und stattdessen alternative, schulferne
Parklösungen zu prüfen und umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Meer @

Christine Tharra, Schulleiterin des Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1142/2026
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.04.2026
Erstellt
20.04.2026 22:23