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KUA/025/2026

Gerechte und faire Lösung für ein Gemälde

Beschlussvorlage 12.12.2025

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KUA/025/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Gerechte und faire Lösung für ein Gemälde
Fachbereich:
09/0 - Dezernat für Kultur und Integration
 
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 29.01.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 02.02.2026 Vorberatung
Rat 11.02.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, das Gemälde „Christus am 
Ölberg“ von Lukas Cranach dem Älteren und Werkstatt (Kunstpalast, Inv. M 206) 
gemeinsam mit der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss unter Teilung des Erlöses
zu verkaufen.
 
 
 
Sachdarstellung:
 
1. Kurzdarstellung
Für das sich in der städtischen Sammlung befindende Gemälde „Christus am Ölberg“ 
von Lukas Cranach dem Älteren und Werkstatt liegt seit 2017 eine Suchmeldung in 
der vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste betriebenen Datenbank LostArt vor 
(ID 568322). 
Die Verwaltung schlägt vor, das Gemälde mit der Erbengemeinschaft nach Alfred 
Strauss gemeinsam unter Teilung des Erlöses auf dem Kunstmarkt zu verkaufen.
Die Erben nach Alfred Strauss erhalten 75% des Verkaufserlöses, 25% des Erlöses 
erhält die Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Anteil der Landeshauptstadt wird dem 
Ankaufsetat des Kunstpalastes zugewiesen.

Seite 2
 
2. Ausgangslage
Für das Gemälde „Christus am Ölberg“ von Lucas Cranach dem Älteren und 
Werkstatt (Kunstpalast, Inv. M 206) liegen eine LostArt-Suchmeldung sowie ein 
Ersuchen der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss vor. Trotz umfangreicher 
Recherchen der Provenienzforschungsstelle besteht für das Werk eine 
Provenienzlücke von August 1937 bis Dezember 1948. Insbesondere ließen sich die 
Verkaufsumstände des Gemäldes aus dem Eigentum vom Alfred Strauss nicht 
vollständig aufklären.
Alfred Strauss (1894–1966) war österreichischer Bürger. Seit 1929 lebte er in Berlin.
Als Tenor wirkte er an verschiedenen Bühnen in Wien und im Deutschen Reich sowie 
an Schallplattenaufnahmen mit. Seit Ende der zwanziger Jahre arbeitete er 
hauptsächlich als Gesangspädagoge für im aufkommenden Tonfilm beschäftigte 
Schauspieler*innen. Er war der Gesangslehrer einiger damals bekannter 
Darsteller*innen wie Willy Fritsch, Lilian Harvey, und Viktor de Kowa. 
Aufgrund seiner jüdischen Herkunft zählt Alfred Strauss zu den Kollektivverfolgten 
des nationalsozialistischen Unrechts-Regimes. Im Oktober 1937 verließ er Berlin und 
zog in seine Heimatstadt Wien. Wenige Tage nach dem „Anschluss“ Österreichs im 
März 1938 emigrierte Strauss nach Paris und von dort ein Jahr später (im März 
1939) in die USA.  
Die Provenienz des in Rede stehenden Gemäldes seit 1915 ist weitgehend bekannt. 
In diesem Jahr erbte die Witwe Hellmund das Gemälde. Zu nicht bekanntem 
Zeitpunkt überließ sie es Helmut Siebert und seiner Ehefrau als Schenkung. Im 
Frühjahr 1930 erhielt die evangelische Kirche „Zur frohen Botschaft“ in Berlin-
Karlshorst das Gemälde als Schenkung von Lucie Siebert. Lucie Siebert hatte das 
Werk 1926 gemeinsam mit ihrer Schwester Elisabeth Jahnke von ihrem Vater Helmut
Siebert geerbt. Erst im Besitz der Kirche wurde erkannt, dass das Werk aus der 
Werkstatt von Lukas Cranach d. Ä. stammt. Daraufhin ließ die Gemeinde 
Restaurierungsarbeiten an dem Gemälde durchführen, hängte es gut sichtbar in der 
Kirche auf und bot Führungen zur Besichtigung an. Zu dieser Zeit griff Elisabeth 
Jahnke die Schenkung des Gemäldes durch ihre Schwester rechtlich an. Nach einem 
Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. Dezember 1934 musste die Evangelische 
Kirchengemeinde Berlin-Karlshorst das Gemälde an Elisabeth Jahnke herausgeben. 
Alfred Strauss erwarb das Gemälde im Januar 1937 von Max Jacobi, der nachweislich
in Verbindung zu Elisabeth Jahnke stand. Ob Jacobi das Werk für Elisabeth Jahnke in 
Kommission verkaufte oder er es zuvor von ihr als Eigentum erworben hatte, ist 
nicht bekannt.
Wenige Monate später, spätestens im August 1937, veräußerte Alfred Strauss das 
Gemälde sehr wahrscheinlich an den Kölner Kunsthändler Hermann Abels. Über die 
konkreten Umstände des Verkaufs gibt es zum jetzigen Forschungsstand keine 
Erkenntnisse. Belege wie bspw. eine Rechnung sind nicht erhalten. Der Verkaufspreis
ließ sich ebenso wenig ermitteln wie die Gründe für den Verkaufsentschluss. 
Anzunehmen ist jedoch, dass Strauss über den Verkaufspreis frei verfügen konnte. 
Reichsfluchtsteuer oder andere Sonderabgaben musste er nach heutigem 
Forschungsstand nicht zahlen. 
Ab 1955 führte Strauss mehrere Entschädigungsverfahren in der Bundesrepublik 
Deutschland, in denen er Ansprüche wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen 
sowie Vermögensschäden geltend machte. Ein Verfahren bezog sich auf den Verlust 
von insgesamt zehn Gemälden, darunter auch das hier in Rede stehende Werk von 
Cranach. Dieses Verfahren endete 1962 mit einem Vergleich.

Seite 3
Der Verkauf des Cranach-Gemäldes 1937 lässt sich indirekt über eine Anzeige in der 
Zeitschrift „Weltkunst“ nachvollziehen: Am 19. Februar 1939 erschien eine 
Suchanzeige der Reichskammer der bildenden Künste für das Werk. Ausweislich der 
Suchanzeige hatte der zuständige Provinzialkonservator Alfred Strauss schriftlich 
nach dem Verbleib des Gemäldes befragt. Strauss, inzwischen nach Wien verzogen, 
gab in seiner Antwort an, dass das Bild sich nicht mehr in seinem Besitz befinde. Es 
sei ordnungsgemäß an ein Mitglied der Reichskulturkammer und zugelassenen 
Händler verkauft worden. 
Laut dem Auftragsbuch „Abels“ des Kölner Fotografen Hugo Schmölz ließ der 
Kunsthändler Hermann Abels 1937 noch vor September eine Ölberg-Darstellung von 
Lukas Cranach fotografieren. Es ist anzunehmen, dass es sich um das hier in Rede 
stehende Gemälde handelte.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf erwarb das Gemälde im Januar 1949 von Ursula 
Stuckert, vermittelt durch ihren Ehemann, den Maler und Kunsthändler Rudolf 
Stuckert. Ein rückseitiger Aufkleber aus der Ankaufszeit nennt den Kunsthändler 
Abels ebenfalls als Vorbesitzer des Gemäldes. 
 
 
3. Geplante Maßnahmen
 
Auf Vorschlag der Erben und im Sinne der Ziffer 11.2. des „Bewertungsrahmen für 
die Prüfung und Entscheidung zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem 
Kulturgut“ (Bewertungsrahmen) empfiehlt die Verwaltung den gemeinsamen Verkauf
des Gemäldes zusammen mit der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss als 
einvernehmliche gerechte und faire Lösung.
Ziffer 11.2. des zum 1.12.2025 in Kraft getretenen Bewertungsrahmens der 
Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut sieht als eine mögliche gerechte und faire Lösung
den gemeinsamen Verkauf des Kulturguts unter Teilung des Erlöses an. Dies gilt 
besonders in Fällen, in denen bestehende Sachverhaltslücken nicht weiter 
aufzuklären sind, die Voraussetzungen für eine gerechte und faire Lösung aber 
vorliegen. 
Der gemeinsame Verkauf mit der Teilung des Erlöses berücksichtigt die bestehenden 
Sachverhaltslücken um die konkreten Verkaufsumstände unter Anerkennung des 
Verfolgungsschicksals von Alfred Strauss. Der reine Verkaufserlös geht zu 75% an 
die Erben nach Alfred Strauss und zu 25% an die Landeshauptstadt Düsseldorf. 
Der von der Landeshauptstadt Düsseldorf erhaltene Anteil am Verkaufserlös wird 
dem Ankaufsetat des Kunstpalastes gutgeschrieben. 
 
4. Finanzielle Auswirkungen
x  Ja  o Nein
Der aktuelle Verkehrswert des Gemäldes wird gutachterlich auf 480.000 Euro 
geschätzt. Dieser Wert wird einvernehmlich mit der Erbengemeinschaft nach Alfred 
Strauss als Limitpreis für die Veräußerung festgesetzt.
 
Anlagen:
Anlage 1_Objektfoto

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Anlagen:
Anlage 1_Objekt

Beratungsverlauf (3)

29.01.2026 Kulturausschuss
TOP 5.8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2026 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2026 Rat
TOP 32 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KUA/025/2026
Typ
Beschlussvorlage
Datum
12.12.2025
Erstellt
12.12.2025 07:26