KUA/025/2026
Gerechte und faire Lösung für ein Gemälde
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
7604 Zeichen
KUA/025/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Gerechte und faire Lösung für ein Gemälde Fachbereich: 09/0 - Dezernat für Kultur und Integration Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 29.01.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 02.02.2026 Vorberatung Rat 11.02.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, das Gemälde „Christus am Ölberg“ von Lukas Cranach dem Älteren und Werkstatt (Kunstpalast, Inv. M 206) gemeinsam mit der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss unter Teilung des Erlöses zu verkaufen. Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung Für das sich in der städtischen Sammlung befindende Gemälde „Christus am Ölberg“ von Lukas Cranach dem Älteren und Werkstatt liegt seit 2017 eine Suchmeldung in der vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste betriebenen Datenbank LostArt vor (ID 568322). Die Verwaltung schlägt vor, das Gemälde mit der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss gemeinsam unter Teilung des Erlöses auf dem Kunstmarkt zu verkaufen. Die Erben nach Alfred Strauss erhalten 75% des Verkaufserlöses, 25% des Erlöses erhält die Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Anteil der Landeshauptstadt wird dem Ankaufsetat des Kunstpalastes zugewiesen. Seite 2 2. Ausgangslage Für das Gemälde „Christus am Ölberg“ von Lucas Cranach dem Älteren und Werkstatt (Kunstpalast, Inv. M 206) liegen eine LostArt-Suchmeldung sowie ein Ersuchen der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss vor. Trotz umfangreicher Recherchen der Provenienzforschungsstelle besteht für das Werk eine Provenienzlücke von August 1937 bis Dezember 1948. Insbesondere ließen sich die Verkaufsumstände des Gemäldes aus dem Eigentum vom Alfred Strauss nicht vollständig aufklären. Alfred Strauss (1894–1966) war österreichischer Bürger. Seit 1929 lebte er in Berlin. Als Tenor wirkte er an verschiedenen Bühnen in Wien und im Deutschen Reich sowie an Schallplattenaufnahmen mit. Seit Ende der zwanziger Jahre arbeitete er hauptsächlich als Gesangspädagoge für im aufkommenden Tonfilm beschäftigte Schauspieler*innen. Er war der Gesangslehrer einiger damals bekannter Darsteller*innen wie Willy Fritsch, Lilian Harvey, und Viktor de Kowa. Aufgrund seiner jüdischen Herkunft zählt Alfred Strauss zu den Kollektivverfolgten des nationalsozialistischen Unrechts-Regimes. Im Oktober 1937 verließ er Berlin und zog in seine Heimatstadt Wien. Wenige Tage nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 emigrierte Strauss nach Paris und von dort ein Jahr später (im März 1939) in die USA. Die Provenienz des in Rede stehenden Gemäldes seit 1915 ist weitgehend bekannt. In diesem Jahr erbte die Witwe Hellmund das Gemälde. Zu nicht bekanntem Zeitpunkt überließ sie es Helmut Siebert und seiner Ehefrau als Schenkung. Im Frühjahr 1930 erhielt die evangelische Kirche „Zur frohen Botschaft“ in Berlin- Karlshorst das Gemälde als Schenkung von Lucie Siebert. Lucie Siebert hatte das Werk 1926 gemeinsam mit ihrer Schwester Elisabeth Jahnke von ihrem Vater Helmut Siebert geerbt. Erst im Besitz der Kirche wurde erkannt, dass das Werk aus der Werkstatt von Lukas Cranach d. Ä. stammt. Daraufhin ließ die Gemeinde Restaurierungsarbeiten an dem Gemälde durchführen, hängte es gut sichtbar in der Kirche auf und bot Führungen zur Besichtigung an. Zu dieser Zeit griff Elisabeth Jahnke die Schenkung des Gemäldes durch ihre Schwester rechtlich an. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. Dezember 1934 musste die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Karlshorst das Gemälde an Elisabeth Jahnke herausgeben. Alfred Strauss erwarb das Gemälde im Januar 1937 von Max Jacobi, der nachweislich in Verbindung zu Elisabeth Jahnke stand. Ob Jacobi das Werk für Elisabeth Jahnke in Kommission verkaufte oder er es zuvor von ihr als Eigentum erworben hatte, ist nicht bekannt. Wenige Monate später, spätestens im August 1937, veräußerte Alfred Strauss das Gemälde sehr wahrscheinlich an den Kölner Kunsthändler Hermann Abels. Über die konkreten Umstände des Verkaufs gibt es zum jetzigen Forschungsstand keine Erkenntnisse. Belege wie bspw. eine Rechnung sind nicht erhalten. Der Verkaufspreis ließ sich ebenso wenig ermitteln wie die Gründe für den Verkaufsentschluss. Anzunehmen ist jedoch, dass Strauss über den Verkaufspreis frei verfügen konnte. Reichsfluchtsteuer oder andere Sonderabgaben musste er nach heutigem Forschungsstand nicht zahlen. Ab 1955 führte Strauss mehrere Entschädigungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland, in denen er Ansprüche wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen sowie Vermögensschäden geltend machte. Ein Verfahren bezog sich auf den Verlust von insgesamt zehn Gemälden, darunter auch das hier in Rede stehende Werk von Cranach. Dieses Verfahren endete 1962 mit einem Vergleich. Seite 3 Der Verkauf des Cranach-Gemäldes 1937 lässt sich indirekt über eine Anzeige in der Zeitschrift „Weltkunst“ nachvollziehen: Am 19. Februar 1939 erschien eine Suchanzeige der Reichskammer der bildenden Künste für das Werk. Ausweislich der Suchanzeige hatte der zuständige Provinzialkonservator Alfred Strauss schriftlich nach dem Verbleib des Gemäldes befragt. Strauss, inzwischen nach Wien verzogen, gab in seiner Antwort an, dass das Bild sich nicht mehr in seinem Besitz befinde. Es sei ordnungsgemäß an ein Mitglied der Reichskulturkammer und zugelassenen Händler verkauft worden. Laut dem Auftragsbuch „Abels“ des Kölner Fotografen Hugo Schmölz ließ der Kunsthändler Hermann Abels 1937 noch vor September eine Ölberg-Darstellung von Lukas Cranach fotografieren. Es ist anzunehmen, dass es sich um das hier in Rede stehende Gemälde handelte. Die Landeshauptstadt Düsseldorf erwarb das Gemälde im Januar 1949 von Ursula Stuckert, vermittelt durch ihren Ehemann, den Maler und Kunsthändler Rudolf Stuckert. Ein rückseitiger Aufkleber aus der Ankaufszeit nennt den Kunsthändler Abels ebenfalls als Vorbesitzer des Gemäldes. 3. Geplante Maßnahmen Auf Vorschlag der Erben und im Sinne der Ziffer 11.2. des „Bewertungsrahmen für die Prüfung und Entscheidung zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“ (Bewertungsrahmen) empfiehlt die Verwaltung den gemeinsamen Verkauf des Gemäldes zusammen mit der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss als einvernehmliche gerechte und faire Lösung. Ziffer 11.2. des zum 1.12.2025 in Kraft getretenen Bewertungsrahmens der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut sieht als eine mögliche gerechte und faire Lösung den gemeinsamen Verkauf des Kulturguts unter Teilung des Erlöses an. Dies gilt besonders in Fällen, in denen bestehende Sachverhaltslücken nicht weiter aufzuklären sind, die Voraussetzungen für eine gerechte und faire Lösung aber vorliegen. Der gemeinsame Verkauf mit der Teilung des Erlöses berücksichtigt die bestehenden Sachverhaltslücken um die konkreten Verkaufsumstände unter Anerkennung des Verfolgungsschicksals von Alfred Strauss. Der reine Verkaufserlös geht zu 75% an die Erben nach Alfred Strauss und zu 25% an die Landeshauptstadt Düsseldorf. Der von der Landeshauptstadt Düsseldorf erhaltene Anteil am Verkaufserlös wird dem Ankaufsetat des Kunstpalastes gutgeschrieben. 4. Finanzielle Auswirkungen x Ja o Nein Der aktuelle Verkehrswert des Gemäldes wird gutachterlich auf 480.000 Euro geschätzt. Dieser Wert wird einvernehmlich mit der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss als Limitpreis für die Veräußerung festgesetzt. Anlagen: Anlage 1_Objektfoto Seite 4 Anlagen: Anlage 1_Objekt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- KUA/025/2026
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 12.12.2025
- Erstellt
- 12.12.2025 07:26