V/0704/2007
Rahmenkonzept Sprachförderung Kinder
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Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster
58116 Zeichen
Rahmenkonzept
zur Weiterentwicklung der
Sprachförderung für Kinder in Münster
September 2007
2007
in Kooperation mit
Gliederung
Seite
Einleitung …………………………………………………………………………………………....
1. Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien ………………………… ………………………….....
1.1 Bisheriges Verfahren: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich NW .......................................
1.2 Aktuelles und zukünftiges Verfahren: Sprachstandsfeststellungen /
Sprachförderung zwei Jahre vor der Einschulung gem. Schulgesetz NW …… ……
2. Schlüsselkompetenz Sprache …………………………………………………… ……… ……
3. Sprachförderung und Sprachtherapie ……………………………… ………………… ……..
4. Interkulturelles Lernen ……………………… …………………………………………… …….
5. Ausgangslage in Münster ……………… ………………………………………………… …...
6. Module zur Sprachförderung in Münster …………… ………………………………… ….....
6.1 Modul 1
Unterstützung der allgemeinen Sprachentwicklung und Sprachförderung für
Kinder …………………………………………………………………………… …… ……
6.1.1 Angebote für Kinder unter 3 Jahre ………………………… … ……… ……..
6.1.2 Angebote für Kinder von 3 bis 6 Jahre … …………………………… ………
6.1.3 Angebote für Kinder von 6 bis 10 Jahre … …………………………............
6.1.4 Angebote für Kinder von 10 bis 14 Jahre ………… ………………… ……...
6.1.5 Beratungsangebote und individuelle Förderung für Schulkinder …………
6.2 Modul 2
Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern/Mütter aus Familien mit
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte …… … …………………… …...
6.3 Modul 3
Qualifizierung und Fortbildung der Fachkräfte für die Durchführung von
Sprachfördermaßnahmen für Kinder ……………… …………………………… ……...
6.4 Modul 4
Vernetzung und Kooperation …… ………………………………………………...........
7. Handlungsempfehlungen …… …………………………………………………………… ……
8. Fazit …………………………………… …………………………………………………………
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Einleitung
Mit seinem Beschluss vom 21.09.2005 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung
beauftragt, bereits bestehende Sprachförderungsmaßn ahmen/-konzepte für Kinder im
Elementarbereich auszuwerten, erfolgreiche Ansätze aufzugreifen und zum
Kindergartenjahr 2006/2007 ein „Gesamtkonzept zur W eiterentwicklung der
Sprachförderung für Kinder“ vorzulegen (vgl. Vorlag e 0609/2005, Beschlusspunkt 4).
Diesem Auftrag wird mit den hier vorgelegten konzeptionellen Eckpunkten entsprochen.
Die folgenden Ausführungen zur Weiterentwicklung de r Sprachförderung für Kinder in
Münster beziehen sich auf die für Kinder wichtige S chlüsselkompetenz Sprache. Sie
zeigen auf, welche Vorgaben und Richtlinien es bere its zur Unterstützung und Förderung
gibt. Basierend auf der Ausgangslage in Münster wer den dann spezifische Module zur
Sprachförderung in Münster entwickelt. Mit den Modu len wird deutlich, welche
Maßnahmen es für Kinder in Münster bereits gibt und welche sie künftig erhalten sollen.
Abschließend werden Handlungsempfehlungen zur Umsetzung gegeben.
Die Maßnahmen beziehen sich schwerpunktmäßig auf de n Elementarbereich, insgesamt
sind aber Kinder bis 14 Jahre einbezogen.
1 Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien
Mit der Verabschiedung des Schulgesetzes am 27.06.2 006 gibt es eine gesetzliche
Verpflichtung zur Durchführung von Sprachfördermaßnahmen im Elementarbereich. Auch
gibt es für die Kindertageseinrichtungen gesetzlich e Vorgaben, die zur Begleitung und
Unterstützung der Sprachentwicklung von Kindern verpflichten.
Diese Vorgaben ergeben sich aus dem Förderungsauftr ag der Kindertageseinrichtungen,
der durch § 22 SGB VIII - Grundsätze der Förderung - und § 2 des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein - Westfa len (GTK NW) - Auftrag des
Kindergartens - geregelt ist.
Weitere Regelungen ergeben sich aus der Vereinbarun g zu den Grundsätzen über die
Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder - Bildungsvereinbarung NW.
Die Landesregierung plant, das GTK NW zum 01.08.200 8 durch das Gesetz zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsge setz - KiBiz) zu ersetzen. Im
Gesetzentwurf § 13 - Grundsätze der Bildungs- und E rziehungsarbeit - wird die
Sprachförderung im Absatz 5 erstmals als Element de r Bildungsarbeit eigenständig
verankert:
„Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrage s gehört die kontinuierliche
Förderung der Sprachentwicklung des Kindes. Das Bil dungs- und
Erziehungskonzept nach Absatz 1 muss Ausführungen z ur Sprachförderung
enthalten, die Bildungsdokumentation muss Sprachför derung und die sprachliche
Entwicklung des Kindes aufzeigen. Verfügt ein Kind nicht in altersgemäß üblichem
Umfang über deutsche Sprachkenntnisse, hat die Tage seinrichtung dafür Sorge
zu tragen, dass es eine zusätzliche Sprachförderung erhält. Soweit ein Kind an
zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen in der Tageseinr ichtung teilnimmt, hat die
Tageseinrichtung die Teilnahme zu bestätigen.“
In § 3 des für NRW geltenden Weiterbildungsgesetzes (WbG) sind Angebote der
Familienbildung, die Familien zur Mitarbeit in Erzi ehungseinrichtungen besser befähigt,
geregelt. Hieraus sind die von Familienbildungsstät ten angebotenen Sprachförder- und
Integrationsmaßnahmen für Eltern/Mütter abzuleiten.
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1.1 Bisheriges Verfahren:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur
Sprachförderung im Elementarbereich NW
Seit 2003 besteht die Möglichkeit für Sprachfördera ngebote gem. der Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur Sprachfö rderung im Elementarbereich
lt. Runderlass der damaligen Ministerien für Frauen , Jugend, Familie und Gesundheit
sowie für Schule, Wissenschaft und Forschung des La ndes NW vom 17.05.2002. Das
Land gewährt hier jährlich Zuwendungen an Gemeinden für Angebote zum Erwerb der
deutschen Sprache bei Kindern im Vorschulalter. Fol gende Angebote werden in Münster
vorgehalten:
“Gezielte Angebote zur Sprachförderung in Tageseinr ichtungen für Kinder, vorrangig mit
einem hohen Anteil an Kindern mit Sprachförderbedar f. Diese Angebote erstrecken sich
über einen Zeitraum von 10 Monaten und umfassen 200 Stunden. Sie werden mit 2.045 €
je Maßnahme vom Land NRW gefördert. Es nehmen minde stens 5 und maximal 10
Kinder teil.“
“Angebote in Tageseinrichtungen für Kinder oder an Grundschulen für Kinder, die ein
halbes Jahr vor der Einschulung einer ergänzenden F örderung des Spracherwerbs
bedürfen, unabhängig davon ob sie eine Tageseinrich tung für Kinder besuchen. Diese
Angebote erstrecken sich über einen Zeitraum von 6 Monaten und umfassen 120
Stunden. Sie werden je Kurs mit 1.534 € vom Land NR W gefördert. Es sollen mindestens
5 Kinder teilnehmen .“
Die Angebote sind richtliniengemäß Teil eines Gesam tkonzeptes zur interkulturellen
Erziehung einschließlich der Sprachförderung. Die Richtlinien laufen zum 31.12.2007 aus.
Die Angebote werden übergangsweise noch vorgehalten und mittelfristig durch die gem.
Schulgesetz vorgesehenen Sprachfördermaßnahmen ersetzt.
1.2 Aktuelles und künftiges Verfahren:
Sprachstandsfeststellungen/Sprachförderung zwei Jahre vor der Einschulung gem.
Schulgesetz NW
Durch die Novellierung des Schulgesetzes hat die La ndesregierung die Voraussetzungen
dafür geschaffen, dass künftig alle Kinder bei Beda rf die Möglichkeit haben, ihre
Sprachkenntnisse ggf. durch entsprechende Sprachför derangebote so zu verbessern,
dass sie bei der Einschulung in der Lage sind, im U nterricht mitarbeiten zu können.
(geregelt durch § 36, Abs. 2 und 3)
Diagnostik, El ternarbeit und Förderung der Sprachkompetenz 4-Jähriger in NW
- Delfin 4 -
Sprachstandsfeststellungen zwei Jahre vor der Einschulung
Die in § 36, Abs. 2 angesprochenen Sprachstandsfest stellungen wurden flächendeckend
in NW ab dem Frühjahr 2007 erstmals eingesetzt. Es handelt sich um ein von Frau Prof.
Dr. Lilian Fried von der Universität Dortmund im Au ftrag der Landesregierung
entwickeltes zweistufiges Testverfahren, in das all e Kinder, die zum Schuljahr 2009/2010
schulpflichtig werden, einzubeziehen sind.
Stufe 1 - Gruppendiagnostik -
Die erste Stufe der Sprachstandsfeststellungen wurd e ab März 2007 in
Verantwortung von Lehrkräften oder sozialpädagogisc hen Fachkräften der
Grundschulen gemeinsam mit Fachkräften der Kindert ageseinrichtungen in
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diesen Einrichtungen durchgeführt. Mittels des Spie les „Besuch im Zoo“ wurde
das Sprachvermögen der Kinder geprüft. Einbezogen w urden in die Stufe 1 die
Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen.
Stufe 2 - Einzeldiagnostik -
Kinder, bei denen in der ersten Stufe k
eine altersgemäße Sprachentwicklung
festgestellt werden konnte, wurden für die zweite S tufe vorgesehen. Alle anderen
Kinder, die in der ersten Stufe nicht getestet wurd en (z. B. wegen Krankheit oder
weil sie noch keine Kindertageseinrichtung besuchen ), wurden ebenfalls zur
zweiten Stufe eingeladen. In der zweiten Stufe wurd en die Kinder von Lehrkräften
oder sozialpädagogischen Fachkräften der Grundschul en in einer
Kindertageseinrichtung oder einer Grundschule nach einem vertiefenden
Verfahren - Spiel „Besuch im Pfiffikushaus“ - getestet.
Sprachförderung zwei Jahre vor der Einschulung
Alle Kinder, für die in der 2. Stufe ein Bedarf zur Sprachförderung festgestellt wurde, sind
verpflichtet an einem Angebot zur Sprachförderung - in der Regel in einer
Kindertageseinrichtung oder einem Familienzentrum - teilzunehmen, auch Kinder, die
keine Kindertageseinrichtung besuchen. Das Land wil l den für die Durchführung dieser
Sprachfördermaßnahmen verantwortlichen Kitas erstma ls zum Kindergartenjahr 2007/08
für jedes Kind mit nachgewiesenem Förderbedarf 340 € pro Kindergartenjahr zur
Verfügung stellen. Lt. Gesetzentwurf des KiBiz hat die Tageseinrichtung dafür Sorge zu
tragen, dass ein Kind in diesem Fall eine zusätzlic he Sprachförderung erhält (vgl. Ziffer 1,
vorletzter Absatz).
Die Zahl der Kinder mit Sprachförderbedarf, die ein e Kindertageseinrichtung besuchen,
wird dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien v on den Trägern der
Kindertageseinrichtungen genannt. Für diese Kinder beantragt das Amt dann die Mittel
beim LWL.
Für Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine Kinder tageseinrichtung besuchen, hat das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Teilna hme an Sprachfördermaßnahmen zu
ermöglichen. Auch für diese Kinder beantragt das Amt die Mittel beim LWL.
2 Schlüsselkompetenz Sprache
Innerhalb der Bildungsdebatte nimmt das Thema Sprac hentwicklung und -förderung für
Kinder - auch bereits vor der Schule - einen breite n Raum ein. Sprache ist ein zentraler
Baustein der Gesamtentwicklung von Kindern:
„Sprache ist die wichtigste Grundlage der Kommunikation mit anderen Menschen,
durch die Gedanken und Gefühle zum Ausdruck gebrach t, Bedeutungen
vermittelt, Erlebnisse verarbeitet, Erfahrungen aus getauscht, Wünsche und
Begehren kundgetan, Zusammenhänge verstanden und Ha ndlungen geplant
werden.“
MFJFG des Landes NRW: „Wie Kinder sprechen lernen“, Düsseldorf 2001
Zur gravierenden Relevanz der Sprache bei der Entwicklung unserer Kinder:
„Konsens in der Fachwelt ist: Die sprachlichen Komp etenzen eines Kindes
bestimmen entscheidend mit, wie erfolgreich seine B ildungskarriere verläuft oder
verlaufen kann.“
Deutsches Jugendinstitut München: „Schlüsselkompetenz Sprache“, Berlin 2005
Sprache ist ein zentraler Schlüssel für den kindlic hen Bildungsprozess, bereits vor dem
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dritten Lebensjahr erschließt sich das Kind seine Umwelt zunehmend mittels der Sprache
Kinder erwerben die Sprache vor allem mit ihren Bez ugspersonen, in der Regel zunächst
mit ihren Eltern. Neben der in der Familie erfolgen den Begleitung und Unterstützung der
Sprachentwicklung des Kindes gewinnt später das näh ere und weitere Umfeld - und
damit auch Organisationen wie Kindertagespflege, Sp ielgruppen und insbesondere
Kindertageseinrichtungen - zunehmend an Bedeutung.
Mehrsprachigkeit wurde lange Zeit als nur für „beso nders begabte“ Kinder geeignet und
ansonsten häufig als einer guten Entwicklung des Ki ndes abträglich angesehen. In den
letzten Jahrzehnten ist aber deutlich geworden, das s sich Zweisprachigkeit positiv
auswirken kann.
Ein zweisprachiges Aufwachsen ist in Familien mit M igrationsvorgeschichte /
Zuwanderungsgeschichte aber häufig nicht möglich, d a die Bezugspersonen in der Regel
ausschließlich die Herkunftssprache sprechen - dies es betrifft insbesondere die Familien
mit Migrationsvor- bzw. Zuwanderungsgeschichte. Unt er diesen Umständen kann ein
Kind den Erwerb der deutschen Sprache als Zweitspra che nur außerhalb seiner Familie
in der Kommunikation mit Deutsch sprechenden Bezugs personen erlernen. Intensiv kann
und muss dies in den Organisationen des Elementarbe reiches - insbesondere in den
Kindertageseinrichtungen - geschehen.
3 Sprachförderung und Sprachtherapie
Die Sprachentwicklung von Kindern verläuft nach bes timmten typischen Mustern. Der
individuelle Verlauf der Sprachentwicklung beim ein zelnen Kind wird jedoch von
zahlreichen Faktoren (z.B. genetische Faktoren, Kom munikationsverhalten der engsten
Bezugspersonen, Sprachverhalten des sozialen Umfeld es, Mehrsprachigkeit im
Elternhaus etc.) bestimmt und verläuft daher von Ki nd zu Kind sehr verschieden. Die
Spannweite der "normalen" Sprachentwicklung ist daher sehr groß.
Sprachförderung
Der deutsche Bundesverband für Logopäden e.V. (DBL) definiert Sprachförderung als
"alle Maßnahmen, die im Alltag des Kindes von den B ezugspersonen (Eltern,
ErzieherInnen u. a.) eingesetzt werden, um die Spra chentwicklung des Kindes zu
unterstützen. Insbesondere handelt es sich um Hilfe n zum Ausgleich sprachlicher
Benachteiligungen, sozialer Sprachdefizite oder spr achlicher Minderbegabungen.
Die Maßnahmen können in Einzelinteraktionen, aber a uch in der Gruppe
durchgeführt werden."
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (DBL): "Sprachentwicklung mit Hindernissen", Frechen, 2004
Unter „Sprachförderung“ sind in diesem Konzept die vorgenannten „Hilfen zum Ausgleich
sprachlicher Benachteiligungen, sozialer Sprachdefi zite oder sprachlicher
Minderbegabungen“ zu verstehen, die über die Beglei tung und Unterstützung der
allgemeinen Sprachentwicklung hinausgehen. In Fälle n einer 'nur' verzögerten
Sprachentwicklung oder bei Kindern aus kommunikationsarmen Milieus un d auch bei
Kindern aus Familien mit einer anderen Muttersprach e kann Sprachförderung helfen,
einen altersgerechten Sprachstand zeitgerecht zu erreichen und auszubauen.
Sprachtherapie
Auf der anderen Seite gibt es aber auch zahlreiche Faktoren, welche die
Sprachentwicklung eines Kindes auf krankhafte Art s tören und behindern. So können
beispielsweise angeborene oder erworbene Sprachwahr nehmungs- oder
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Verarbeitungsstörungen, anatomische oder funktionel le Veränderungen im Bereich der
Sprechorgane, angeborene oder erworbene Hörstörunge n bis hin zur Taubheit,
bestimmte Krankheiten aber auch allgemeine Entwickl ungsverzögerungen oder
Entwicklungsstörungen eines Kindes zu einer auffäll igen Sprachentwicklung führen. Eine
solchermaßen krankhafte Sprachstörung kann nicht du rch eine pädagogische
Sprachförderung kompensiert werden. Kinder mit Spra chstörungen dieser Art bedürfen
einer ausführlichen allgemeinen ärztlichen und spra chtherapeutischen Diagnostik und
dementsprechend einer gezielten Sprachtherapie.
Der deutsche Bundesverband für Logopäden e.V. (DBL) definiert Sprachtherapie als:
"eine medizinische, theoriegeleitete Intervention z ur Behebung, Reduzierung oder
Kompensation von Sprach- , Sprech-, Stimm- oder Sch luckstörungen, die in der
Regel in Einzelinteraktionen zwischen Kind und Ther apeutIn durchgeführt wird.
Sprachtherapie zielt auf die Entwicklung, Erhaltung oder Wiederherstellung
größtmöglicher kommunikativer Kompetenz von Kindern , um
Funktionsbeeinträchtigungen zu vermindern und eine größtmögliche Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen".
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (DBL): "Sprachentwicklung mit Hindernissen", Frechen, 2004
Eine Unterscheidung, ob ein sprachauffälliges Kind "nur" einer pädagogischen
Sprachförderung bedarf, oder ob eine Sprachstörung vorliegt, die einer erweiterten
medizinischen Diagnostik und Sprachtherapie bedarf, ist selbst für Fachpersonen
mitunter schwierig. Trotzdem ist diese Unterscheidu ng zwingend erforderlich, da sich
krankhafte Sprachstörungen durch eine pädagogische Sprachförderung nicht bessern
lassen und da vor allem durch eine fälschliche Zuor dnung eines sprachgestörten Kindes
zu einer pädagogischen Sprachfördergruppe wertvolle Zeit für eine Therapie
unwiederbringlich verloren gehen kann.
Bei Kindern mit Sprachauffälligkeiten ist daher imm er auch eine krankhafte
Sprachstörung in den Blick zu nehmen und in allen Z weifelsfällen durch eine erweiterte
ärztliche und/oder sprachtherapeutische Diagnostik abzuklären.
4 Interkulturelles Lernen
Interkulturelles Lernen (interkulturelle Erziehung) bezieht sich auf unterschiedliche
Sprachen, Kulturen und Religionen der Kinder und ih rer Familien. Die Achtung und
Wertschätzung der unterschiedlichen Herkunftsgeschi chten und kulturellen Hintergründe
aller Kinder und ihrer Familien sind dabei wichtige Grundlage für das Gelingen.
Hierzu führt Renate Militzer vom Sozialpädagogischen Institut (SPI) Köln aus:
„Interkulturelle Erziehung will das Miteinanderlebe n aller Kinder fördern, indem sie
Gemeinsamkeiten betont und zum Ausgangspunkt pädago gischen Handelns
macht. Ziel der pädagogischen Arbeit ist es, die Ha ndlungskompetenz der Kinder
zu erweitern und über das Miteinander in der Gruppe Isolierung und Misstrauen zu
überwinden.“
Renate Militzer, SPI Köln: „Wer spricht mit mir?“, Information des Ministeriums für Frauen, Jugend, Fa milie und
Gesundheit des Landes NRW, Düsseldorf 2001
Durch die interkulturelle Arbeit werden Haltung und Handlungen der Kinder als Teil ihrer
sozialen Kompetenz gebildet und gefördert. Toleranz , Akzeptanz und gegenseitige
Achtung von Unterschieden werden hier nicht nur hin sichtlich der Sprachen sondern zu
den Kulturen insgesamt geübt und internalisiert.
In den Kindertageseinrichtungen zeichnet sich inter kulturelles Lernen durch
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entsprechende Vielfalt z. B. bei der inhaltlichen A usgestaltung der Angebote, Gestaltung
der Räume und der Bereitstellung von Spielmateriali en aus. Die Aktivitäten in diesem
Bereich sind ein kontinuierliches Element der tägli chen Arbeit. So bringen Kinder z. B.
Materialien und Gegenstände aus ihrem jeweiligen Ur sprungs-Kulturbereich mit in die
Kindertageseinrichtung und erklären den anderen Kin dern deren allgemeine und auch die
für sie selbst wichtige Bedeutung. Auch wird das Ei nbringen verschiedener Bräuche
ermöglicht, etwa bei Festen. Die Mitarbeiterinnen u nd Mitarbeiter der
Kindertageseinrichtungen setzen sich mit der Themat ik auseinander und lassen sich
bewusst auf Unterschiedlichkeiten ein. Die verschie denen kulturellen Aspekte werden als
Bereicherung verstanden .
Anknüpfend an die Arbeit der Kindertageseinrichtung en integrieren die Schulen
interkulturelle Arbeit in den Schulalltag.
5 Ausgangslage in Münster
In Münster gab es Ende 2006 insgesamt etwa 33.500 K inder unter 14 Jahren, davon rd.
31.000 deutsche und 2.500 ausländische Kinder (ca. 7,5 %).
Bei den Schuleingangsuntersuchungen der letzten Jah re zeigte sich, dass - über die
ausländischen Kinder hinaus - insgesamt ca. 25 % al ler untersuchten Kinder aus Münster
in Familien mit Migrationsvor- oder Zuwanderungsgeschichte leben.
Nach Feststellungen des Gesundheitsamtes bei den vo rgenannten Untersuchungen
verfügen etwa 40 % der Kinder mit Migrationsvor- od er Zuwanderungsgeschichte - das
sind ca. 10% aller untersuchten Kinder - über mange lnde Deutschkenntnisse, zum Teil
über gar keine. In der Sozialraumanalyse fällt zude m auf, dass diese Anteile zwischen
den einzelnen Stadtbezirken erheblich variieren.
Nach den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchung haben jedoch auch Kinder aus
deutschsprachigen Familien Sprachförderbedarf. Durc hschnittlich haben jährlich 10% der
deutschsprachigen Schulanfänger in Münster ein unterdurchschnittliches Sprachniveau.
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Dabei ist das Risiko für ein unterdurchschnittliche s Sprachniveau besonders groß bei
Kindern, die keinen Kindergarten besuchen.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass viele Stadtt eile eine gute Voraussetzung für eine
gelingende Integration haben. Es gibt nur wenige St adtteile mit besonderem
Entwicklungsbedarf.
Stadtteile mit stärkerem Bedarf zur Sprachförderung sind im wesentlichen Kinderhaus,
Coerde, Gievenbeck, Berg-Fidel, Hiltrup-West, Angel modde oder auch
Geist/Schützenhof. Der Bedarf bezieht sich dort auf Kinder aus Familien mit
Migrationsvorgeschichte /Zuwanderungsgeschichte wie auch auf einheimische Kinder.
Eine Bündelung und Vernetzung der Ressourcen und Ak tivitäten in diesen Stadtgebieten
ist bei den Bemühungen zu Verbesserungen in den Blick zu nehmen.
6 Module zur Sprachförderung in Münster
Im Wissen über die Bedeutung kindlicher Sprachentwi cklung und in Kenntnis der unter
Ziffer 5 dargestellten Ausgangssituation in Münster wird vorgeschlagen, dass sich die
Sprachförderung an den folgenden Modulen orientiert . Die einzelnen Module sollen
aufeinander aufbauen und ineinander greifen, um so die kindliche Sprachkompetenz
insgesamt zu verbessern.
Modul 1
Unterstützung der
allgemeinen Sprachentwicklung
und Sprachförderung für Kinder
Angebote für Kinder unter 3 Jahre
Angebote für Kinder von 3 bis 6 Jahre
Angebote für Kinder von 6 bis 10 Jahre
Angebote für Kinder von 10 bis 14 Jahre
Beratungsangebote und individuelle Förderung für Schulkinder
Modul 2
Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen
für Eltern/Mütter aus Familien
mit Migrationsvorgeschichte /
Zuwanderungsgeschichte
Modul 3
Qualifizierung und Fortbildung
der Fachkräfte für die Durchführung
von Sprachfördermaßnahmen für Kinder
Modul 4
Vernetzung und Kooperation
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6.1
Modul 1
Unterstützung der allgemeinen Sprachentwicklung und Sprachförderung für Kinder
6.1.1
Angebote für Kinder unter 3 Jahre
Die Kinder in diesem Alter benötigen vor allem eine gezielte Begleitung und
Unterstützung bei ihrer sprachlichen Entwicklung. D ies gilt über die Familie hinaus auch
in außerfamiliären Organisationen wie Kindertagespf lege, Spielgruppen,
Familienbildungseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen.
Ganz besonders in dieser frühen Phase ist die Sprac hentwicklung nicht isoliert sondern
im Zusammenhang mit der emotionalen, körperlichen u nd geistigen Entwicklung zu
sehen. Dabei müssen Begleitung und Unterstützung im mer bei den Bezugspersonen der
Kinder ansetzen, vertrauensvolle Beziehungen zu die sen sind dabei von grundlegender
Bedeutung. Den Kindern ist Raum zu geben, in dem die Sprachent wicklung über ihre
Sinne, ihre Gefühle, durch Eigenkonstruktion und Fa ntasie, durch sprachliches und auch
durch naturwissenschaftlich-logisches Denken angere gt wird. Bewegung, Spielen,
Gestalten, Umgehen mit Medien, kindliches Spiel mit Sprache und altersgerechte
Erzählungen und Singen z. B. regen zum Sprechen an und vertiefen die Sprache.
Die Sprachförderung für Kinder dieser Altersgruppe mit entsprechenden Bedarfen muss
ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand angepasst, in den jeweiligen Tagesablauf
eingebunden und - je jünger die Kinder sind - vor a llem in enger Koppelung an ihre
vertrauten Bezugspersonen erfolgen. Sprachfördermaß nahmen in der Form, wie sie für
Kinder im Alter von vier, fünf oder sechs Jahren du rchgeführt werden, sind für unter
dreijährige Kinder in aller Regel noch nicht geeignet.
Für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache ist es wichtig, dass sie ihre Erstsprache
möglichst von Anfang an korrekt erlernen. Andernfal ls geraten sie in eine „doppelte
Halbsprachigkeit“ und beherrschen weder ihre Erstsp rache noch Deutsch. Insbesondere
benötigen diese Kinder und ihre Familien mutterspra chliche Unterstützung. Ihre
Muttersprache als Familiensprache beherrschen die o ft bereits in zweiter oder dritter
Generation in Münster lebenden Kinder zunehmend schlechter.
6.1.2 Angebote für Kinder von 3 bis 6 Jahre
Auch die 3- bis 6-jährigen Kinder benötigen weiterh in eine gezielte Begleitung und
Unterstützung bei ihrer sprachlichen Entwicklung.
Den Kindern ist ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend erweiterter Raum für ihre
Entfaltung zu geben. Ihre Sprachentwicklung ist pri nzipiell - wie bereits bei den unter
Dreijährigen - auch in diesem Alter weiterhin anzur egen, jedoch auf fortgeschrittener
Ebene. Die bereits genannten Elemente Bewegung, Spi elen, Gestalten, Umgehen mit
Medien, kindliches Spiel mit Sprache, altersgerecht e Erzählungen und Singen und
darüber hinaus auch Rollen- und Theaterspiele regen weiterhin zum Sprechen an und
begünstigen den Entwicklungsprozess. Dabei werden A ussprache, Wortschatz,
Grammatik, Sprachverständnis, Sprachgefühl und auch die Kommunikationsfähigkeit mit
anderen gestärkt. Das Tun und Handeln der Erwachsen en zu Hause, in den
Spielgruppen, in der Tagespflege und insbesondere i n den Kindertageseinrichtungen
muss dabei mit korrekter Sprache begleitet werden, so bietet das Agieren der handelnden
Personen entscheidende Unterstützung bei der Sprachentwicklung der Kinder.
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Für die drei- bis Sechsjährigen werden in Münster b ereits seit 2003
Sprachfördermaßnahmen in Deutsch nach den Landesric htlinien (vgl. Ziffer 1.1)
durchgeführt. Diese Maßnahmen richten sich an Kinde r aus Familien mit
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte ab er auch an Kinder aus
deutschsprachigen Familien. Sie werden von Kinderta geseinrichtungen oder auch von
Grundschulen durchgeführt. Das Land gewährt jährlic h Zuwendungen an Gemeinden für
diese Angebote.
Bei den Angeboten zur Sprachförderung in Tageseinri chtungen für Kinder
, werden
die Kinder mit Sprachförderbedarf in den Kindertage seinrichtungen ermittelt. Dabei
spielt die tägliche Beobachtung der Kinder durch di e für sie zuständigen Fachkräfte
in der Kindertageseinrichtung eine wichtige Rolle, auch mit den Eltern dieser Kinder
wird dazu kommuniziert.
Vor Beginn der Sprachförderung wird bei den entspre chenden Kindern von den für
sie zuständigen Fachkräften ihrer Kindertageseinric htung eine
Sprachstandserhebung vorgenommen, für Kinder aus Fa milien mit
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte me istens mittels der
Erhebungsbögen des Systems SISMIK (Sprachverhalten und Interesse an Sprache
bei Migrantenkindern im Kindergarten)
und für Kinder aus deutschsprachigen
Familien neuerdings auch mit dem Verfahren SELDAK (Sprachentwicklung und
Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern).
Die Sprachförderung wird nach unterschiedlichen Kon zepten, jedoch immer unter
Berücksichtigung des individuellen Sprachentwicklun gsstandes des jeweiligen
Kindes durchgeführt. Das Lernen erfolgt in Sprachfö rdergruppen, in individuell
zusammengestellten Kleingruppen oder - soweit mögli ch - auch in Einzelförderung.
Eine Reihe von Kindertageseinrichtungen in Münster arbeiten nach den Methoden
von Elke Schlösser „Wir verstehen uns gut – Spielerisch Deutsch lernen“ und haben
dabei gute Erfahrungen gemacht. Hierbei werden diese Bausteine behandelt:
• Das bin ich
z. B. Junge, Mädchen, Kinder, Körperteile, Kleidung, Essen
• Das bist du
z. B. Deine Kleidung und ihre Farben, Was wir gerne zusammen tun, Befindlichkeiten ausdrücken, Gefühle
benennen, Was wir gerne machen
• Das ist meine Familie
z. B. Familienmitglieder, Wo wir leben, Unsere Wohn ung/unser Haus, Das Kinderzimmer, Die Küche,
Haustiere
• Hier im Kindergarten
z. B. So sieht ein Kindergarten aus, Womit wir gern e spielen, Gruppenraum und Spielbereiche, Menschen im
Kindergarten
• Bald gehe ich in die Schule
z. B. Was ich von der Schule schon weiß, Menschen i n der Schule, Mein Schulranzen, Mein Schulweg, Das
mache ich in der Schule
• Mein Stadtteil
z. B. Der Stadtplan, Viele Geschäfte, Hier wird gea rbeitet, Spiel-Plätze, unsere Gotteshäuser, Ich hab e mich
verlaufen
• Ich bin krank
z. B. Mir geht’s nicht gut, Der Arzt hilft, Beim Zahnarzt, Das Krankenhaus, Bleib gesund!
Nach etwa vier bis fünf Monaten erfolgen erneut Spr achstandsfeststellungen. Auf
der Basis der Ergebnisse werden die Förderungsinhal te dann überprüft und ggf.
angepasst.
Für das Kindergartenjahr 2006/2007 wurden alle 77 b eim Land beantragten
Maßnahmen der Kindertageseinrichtungen bewilligt un d durchgeführt, für das
Kindergartenjahr 2007/2008 wurden 61 Sprachförderma ßnahmen beantragt und
vom Land bewilligt.
Die Sprachfördermaßnahmen der Grundschulen
werden den Kindern unmittelbar
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vor der Einschulung angeboten. Diese Maßnahmen werd en in Münster von den
durch das Sprachenzentrum der Universität Münster a usgebildeten, pädagogischen
Kräften - möglichst wohnortnah - an Grundschulen un d in Kindertageseinrichtungen
als Ergänzungen zu den Angeboten der Kindertageseinrichtungen durchgeführt.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens zur Grundschule wir d in einem Elterngespräch
mit Hilfe eines Tests auch der Sprachstand des Kind es festgestellt. Wird hier
Förderbedarf gesehen, so nimmt das Kind an einer Sp rachfördermaßnahme teil.
Die Teilnahme ist verpflichtend.
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Kurse gibt das L and Nordrhein-Westfalen
lediglich Empfehlungen. Inhaltliche Vorgaben im Sin ne eines Lehrplans gab es
bislang nicht. So orientieren sich die Kursleiterin nen und Kursleiter an Inhalten und
Standards, die in einem gemeinsamen „Arbeitskreis S prachförderung“ erarbeitet
wurden. Der Arbeitskreis besteht seit Februar 2003. Während andere Kommunen
die Sprachförderung in Kooperation mit den Regional en Arbeitsstellen zur
Förderung von Kindern aus Zuwandererfamilien (RAA) entwickeln, wird sie in
Münster von den Projektleiterinnen der Kontaktstell e für Interkulturelles Lernen und
Menschenrechtserziehung in der Grundschule (KIM) be gleitet. Ziel der Arbeit ist die
Koordination und Organisation eines fachlichen Aust ausches mit der Perspektive,
ein gemeinsames tragfähiges Konzept zur Sprachförde rung und Elternarbeit für
Vorschulkinder aus Familien mit Migrationsvorgeschi chte /
Zuwanderungsgeschichte in Münster zu entwickeln.
Für das Schuljahr 2006/2007 wurden alle 30 beim Lan d beantragten Maßnahmen
bewilligt und durchgeführt.
Die Erfahrungen in Münster haben gezeigt, dass sich die vorgenannten
Sprachfördermaßnahmen positiv auf die Entwicklung der deutschen Sprache bei den
teilnehmenden Kindern auswirken.
Die Maßnahmen nach den Landesrichtlinien werden abs ehbar auslaufen und sollen
durch das Delfin-4-System ersetzt werden, wenn die älteren der drei- bis sechsjährigen
Kinder, die aufgrund Ihres Alters nicht mehr in die Sprachstandsfeststellungen und
Sprachförderungen nach dem Delfin-4-System einbezog en werden konnten,
schulpflichtig werden. Dies wird zum Schuljahr 2008/2009 der Fall sein.
Sprachstandsfeststellungen / Sprachförderung zwei Jahre vor der Einschulung – Delfin 4
Seit dem Frühjahr 2007 werden Kinder, die zum Schul jahr 2009/2010 schulpflichtig
werden, in einem zweistufigen Verfahren auf ihre de utsche Sprachkompetenz hin geprüft
(vgl. Ziffer 1.3). In die erste Stufe der Sprachsta ndsfeststellung - Gruppenscreening
-
wurden in Verantwortung der in den Grundschulen tät igen Sozialpädagogen /
Sozialpädagoginnen gemeinsam mit Fachkräften der Ki ndertageseinrichtungen 2.569
Kinder einbezogen. In der zweiten Stufe, dem Einzel screening, wurden 935 Kinder
getestet. Davon wurde für 359 Kinder Sprachförderbedarf festgestellt.
Für diese Kinder hat das Land ab dem Kindergartenja hr 2007/2008 pro Kind und
Kindergartenjahr 340 € vorgesehen. Die Mittel für d ie Kindertageseinrichtungen
besuchenden Kinder wurden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beim LWL
beantragt und von dort an die entsprechenden Kindertageseinrichtungen weitergeleitet.
Für Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine Kinder tageseinrichtung besuchen, hat das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Teilna hme an Sprachfördermaßnahmen zu
ermöglichen. Diese Kinder sollen möglichst in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen
werden, um dort Sprachförderung zu erhalten. Auch f ür diese Kinder beantragt das Amt
die Mittel beim LWL.
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Die Erfahrungen mit den bisherigen Sprachfördermaßn ahmen nach den Landesrichtlinien
sollen auch für die neuen Maßnahmen des Delfin-4-Sy stems genutzt werden. Auch
weiterhin sind sowohl die grundlegende Unterstützun g der Sprachentwicklung wie auch
die Sprachförderung für die drei- bis sechsjährigen Kinder in den Kita-Alltag eingebunden.
Der gesamte Tagesablauf wird unter diesem Gesichtsp unkt gestaltet und genutzt. Die
Sprachförderung für Kinder ist dabei untrennbar mit der ganzheitlichen Förderung ihrer
Entwicklung im Bereich der Motorik, der Wahrnehmung (Berücksichtigung aller Sinne) der
Sozialkompetenzen (z. B. Kooperationsfähigkeit, Gem einschaftssinn), der
Selbstkompetenzen (z. B. positives Selbstwertgefühl , Äußerung von Bedürfnissen und
Wünschen), der Methodenkompetenzen (z. B. Konzentra tionsfähigkeit,
Konstruktionsfreude) und der Sachkompetenzen (z. B. mathematisches Verständnis,
Kenntnisse zur Lebenswelt, musisch-ästhetische Betätigung) verknüpft.
Bezogen auf die Unterstützung nichtdeutscher Erstsprachen sind auch in dieser Alterstufe
die bereits bei den unter 3-jährigen Kindern gegebe nen Hinweise altersgemäß weiterhin
von Bedeutung.
6.1.3
Angebote für Kinder von 6 bis 10 Jahre
Schulen mit einem hohen Anteil an Kindern aus Zuwan dererfamilien sind mit einer
schwierigen und komplexen Aufgabe konfrontiert, wei l viele ihrer Schülerinnen und
Schüler die deutsche Sprache nicht ausreichend behe rrschen. Die Vergabe der
Integrationsstellen sind im Erlass vom 19. Juli 200 4 (Konzept für die Förderung von
Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschicht e; Verwendung der Stellen für
Integrationshilfen) neu geregelt worden. Die Intent ion des Erlasses ist es, die Integration
von Schülern mit Migrationsvorgeschichte zu verbess ern, gleiche Chancen für alle zu
schaffen, Bildungsbenachteiligungen zu beseitigen u nd die Wirksamkeit dieser
pädagogischen Bemühungen in den Blick zu nehmen.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung plant die oben angeführte Handreichung,
um die Schulen bei der Entwicklung von Qualitätsind ikatoren für die Wirksamkeit der
Integrations- und Fördermaßnahmen und bei der Umset zung und Evaluation geeigneter
Förderkonzepte zu unterstützen.
Die Vergabe der Integrationsstellen regelt die Schu laufsicht. Münsters Grundschulen
wurden für das Schuljahr 2006/07 16,80 Stellen für
Integrationshilfen zugewiesen. Im
Vorjahr waren es 13,00 Stellen .
6.1.4 Angebote für Kinder von 10 bis 14 Jahre
Die Stadt Münster hält an weiterführenden Schulen F örderangebote für Kinder mit
Migrationsvorgeschichte bereit. Neben Projekten, Ar beitsgemeinschaften, Silentien,
Lernhilfen, gibt es fest installierte, zusätzliche Förderung in Deutsch als Fremdsprache.
An den Nachmittagen werden sowohl Sprachkurse als a uch muttersprachlicher Unterricht
angeboten.
Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen und
dadurch dem Unterricht einer Regelklasse nicht folg en können, haben die Möglichkeit
besondere Förderklassen an ausgewählten Hauptschule n in Münster, der
Fürstenbergschule und der Geistschule, zu besuchen.
Sofern die Schülerinnen und Schüler durch den Besuc h einer Förderklasse (höchstens 2
Jahre) ausreichende Deutschkenntnisse erworben habe n, besuchen sie anschließend
eine Regelklasse in einer weiterführenden Schule. U m herauszufinden, welche Schulform
14
die geeignete ist, wird an der jeweiligen Schule ei n zehnwöchiger Probeunterricht
angeboten.
Inzwischen besteht auch ein besonderes Angebot für Schülerinnen und Schüler mit
nichtdeutscher Muttersprache am Gymnasium Paulinum und am Geschwister – Scholl -
Gymnasium. Hier wird Schülerinnen und Schülern nebe n dem Besuch der Regelklassen
die parallele Teilnahme an altersübergreifenden Spr achkursen in Deutsch als
Zweitsprache angeboten.
Zur Verbesserung der Sprachkenntnisse in Deutsch bi etet die Volkshochschule Münster
den Schülerinnen und Schülern eine zusätzliche Mögl ichkeit an, kostenlos und in
kreativer Form, nachmittags an Kursen teilzunehmen. Im „Club D“ werden die
Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Gruppen j e nach Alter und Kenntnisstand
unterrichtet.
Ein weiteres wichtiges Angebot bildet der mutterspr achliche Ergänzungsunterricht, der
den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit biete t ihre Herkunftssprache und -kultur
zu pflegen. Im Rahmen des muttersprachlichen Unterr ichts wird auch islamische
Unterweisung angeboten.
Das Land NRW hat die organisatorischen und fachlich en Rahmenbedingungen für den
Unterricht der Islamkunde in deutscher Sprache gesc haffen. Der Unterricht wird von zwei
muslimischen Lehrerinnen und Lehrern erteilt und st eht allen Schülerinnen und Schülern
offen. Der Unterricht ist kein ordentlicher Religio nsunterricht im Sinne des
Grundgesetzes. Er ist religionskundlich konzipiert und findet an der Geistschule und der
Hauptschule Wolbeck statt.
6.1.5 Beratungsangebote und individuelle Förderung für Schulkinder
Bildungsberatung International
Mit der Ratsvorlage V/0475/2004 haben im Frühsommer 2004 die Fachausschüsse und
der Rat der Stadt Münster entschieden, im Rahmen ei nes Modellprojektes zur stärkeren
Internationalisierung der städtischen Bildungslands chaft das neue Angebot der
"Bildungsberatung International" einzurichten.
Die "Bildungsberatung International" informiert übe r das Schulsystem, mögliche
Abschlüsse und die Schulen in Münster, vermittelt D eutsch -
Sprachkurse und auch
Unterrichtsangebote in der Heimatsprache. Sie unter stützt SchülerInnen und Erwachsene
bei der Wahl der geeigneten Schule und vermittelt I nformationen zur Anerkennung
ausländischer Abschlüsse. Darüber hinaus berät sie individuell bei Fragen der
Schullaufbahn, Weiterbildung und Berufswegplanung.
Die "Bildungsberatung International" dient immer wi eder als Lotse in der Vielfalt der
münsterschen Bildungslandschaft. Mit einer zentrale n Anlaufstelle im Amt für Schule und
Weiterbildung, Sprechstunden im Norden der Stadt un d einer flexiblen Beratung im
Stadtgebiet, ist die Bildungsberatung International für Ratsuchende gut erreichbar. So
spart sie allen Beteiligten unnötige Umwege, Zeit-, Geld- und Reibungsverluste. Das gilt
für die einzelnen Menschen ebenso wie für die beteiligten Ämter und Bildungsanbieter.
Informations- und Medienzentrum für Ausländer und Spätaussiedler (IMAS)
Das IMAS im Amt für Schule und Weiterbildung ist rä umlich in die Geistschule integriert
und hält Materialien zum Themenbereich "Sprache und Bildung" vor. Neben
Hilfestellungen zur interkulturellen Kompetenz für Lehrerinnen und Lehrer findet hier das
Projekt "Schreibwerkstatt" statt. Dieses Projekt wi rd in Kooperation mit der Universität
Münster durchgeführt und bietet ausländischen Schül erinnen und Schülern aus der
15
Geistschule die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse mit Hilfe des Mediums Computer zu
verbessern .
Internationale Schule
Das Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur u nd Sport und das Amt für Schule und
Weiterbildung bemühen sich seit längerem um weitere Schritte zur Internationalisierung
des schulischen Angebots in Münster. Zurzeit gibt e s die Initiative des Pascal-
Gymnasiums, das „ ABI-BAC“, ein dem französischen Abitur vergleichbaren Abschlusses
zu ermöglichen. Am Gymnasium Paulinum ist das das „ IBO“ (International
Baccalaureate), das ein englischsprachiges Abitur m it Anerkennung im gesamten
Englischsprachigen Raum darstellt. Darüber hinaus g ibt es konkrete Überlegungen zur
Einrichtung eines international ausgerichteten Grun dschulangebots in englischer
Sprache. Zielgruppe sind hier insbesondere Kinder von temporär in Münster berufstätigen
Familien aus dem Ausland.
6.2 Modul 2
Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern/Mütter aus Familien mit
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte
Wie schon erwähnt, wird die Effektivität der Sprach förderung für Kinder durch die
gleichzeitige Sprachförderung ihrer Eltern maßgeblich unterstützt.
Daten aus der Schuleingangsuntersuchung 2003 – 2006 belegen, dass sich die
Deutschkenntnisse der Mütter bei Kindern mit Migrat ionsvorgeschichte /
Zuwanderungsgeschichte deutlich positiv auf die Spr achentwicklung ihrer Kinder
auswirken:
Gute Sprachkenntnisse der Mutter führen bei über 90 % der Kinder zu guten
Deutschkenntnissen – unabhängig von der Dauer des K indergartenbesuchs.
Grundsätzlich gilt: je länger Kinder den Kindergart en besuchen und je besser die
Sprachkenntnisse der Mutter, umso besser entwickeln sich die Deutschkenntnisse des
Kindes. Die Erfahrungen zeigen, dass die Sprachförd erung für Kinder aus Familien mit
16
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte au ch an die Sprachförderung ihrer
Eltern, insbesondere ihrer Mütter, gekoppelt sein sollte.
Familienbildungseinrichtungen sowie Kindertageseinr ichtungen bieten seit 2005
ergänzend oder in Kooperation Sprach- und Integrati onskurse für Eltern/Mütter an. Die
Maßnahmen richten sich an bildungsbenachteiligte Mü tter, sind ähnlich konzipiert und
werden von qualifizierten Kräften durchgeführt. Zen trale Inhalte der Maßnahmen sind
dabei:
Vermittlung von Sprachkenntnissen, z. B.
• Verbesserung der deutschen Sprach- und Schreibkenn tnisse
• Verbesserung der nicht deutschen Erstsprache nach Bedarf und Möglichkeit
• Alphabetisierung
Angebote zur kindbezogenen Orientierung in der Kita, z. B.
• Die Kindertageseinrichtung und ihre Bedeutung für das Kind, ihr Aufbau und ihre Organisation, ihre Re geln und
Gebräuche
• Mahlzeiten wie Frühstück und Mittagessen
• Elternunterstützung für das Kind
• Elternmitwirkung und Partizipation
Vermittlung allgemeiner Kenntnisse z. B.
• Wissensvermittlung zur deutschen Kultur,
• Kennenlernen des sozialen Umfeldes
• Praktische Übungen bzgl. lebenspraktischer Belange wie Stadtteilrundgänge, Arztbesuche, Behördengänge
• Essenszubereitung
Bezüglich der Aktivitäten von Familienbildungsstätt en sei an dieser Stelle beispielhaft auf
das Konzept „Mütter lernen - Kinder profitieren“ vo m Haus der Familie - katholisches
Bildungsforum im Stadtdekanat Münster e. V., hingew iesen. Auch hier gehören die
Erzieherinnen und Erzieher der Kindertageseinrichtu ng zu den Bezugspersonen des
Angebotes, da in Zusammenarbeit mit Ihnen die Konta kte zwischen den Müttern und der
Einrichtung gestärkt werden. Darüber hinaus sind in dem Konzept folgende Aspekte
verankert:
• Ermutigung in der deutschen Sprache zu kommunizier en
• Soziale Vernetzung
• Stärkung der Familie
• Stärkung der Zusammenarbeit von Kita und Familie m it der Entwicklung einer Erziehungspartnerschaft
• Stärkung des Selbstbewusstseins der Mütter
• Einbeziehung der Elternarbeit der Kita (Lesen der Elternbriefe, Vor- und Nachbereitung von Elternaben den und
Gesprächen mit Erzieherinnen /Erziehern)
• Einbeziehung einer Fachreferentin zu familienrelev anten Themen nach der sprachlichen Vorbereitung
Durch Wohnortnähe, Vertrautheit des Veranstaltungso rtes und Vertrautheit zu den
Bezugspersonen, durch geringe Anzahl an wöchentlich en Unterrichtsstunden, durch die
Möglichkeit zur zeitgleichen Betreuung jüngerer Ges chwisterkinder in der Einrichtung und
durch ein an den Kenntnissen und Möglichkeiten der Teilnehmerinnen orientiertes
Lerntempo und Niveau wird den Müttern der Zugang erleichtert.
Seit dem Kindergartenjahr 2006/07 werden verschiede nen Kindertageseinrichtungen
Münsters städtische Mittel zur Durchführung von Spr achförder- und
Integrationsmaßnahmen für Eltern/Mütter zur Verfügung gestellt.
Die Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Elt ern/Mütter aus Familien mit
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte sind auszubauen.
Schulen in Münster nehmen ihren Auftrag zur partner schaftlichen Zusammenarbeit mit
Eltern wahr. Durch zahlreiche Projekte und besonder e Sprachförderangebote
unterstützen sie Eltern in der Partizipation an Schule.
Die Volkshochschule Münster hält seit langem ein um fangreiches und differenziertes
Angebot im Bereich Deutsch als Fremd/Zweitsprache v or, das allen Menschen mit
Migrationsvorgeschichte offen steht.
17
6.3 Modul 3
Qualifizierung und Fortbildung der Fachkräfte für d ie Durchführung von
Sprachfördermaßnahmen für Kinder
Die Sprachfördermaßnahmen durchführenden Personen s ind in der Regel pädagogische
Fachkräfte, die durch entsprechende Fortbildungen qualifiziert wurden.
Die Sprachförderangebote der Kindertageseinrichtung en
werden durch qualifiziertes
Stammpersonal oder durch entsprechende externe Kräf te durchgeführt. Die Träger der
Kindertageseinrichtungen, in denen Sprachfördermaßn ahmen durchgeführt werden,
haben dafür zu sorgen, dass die von ihnen eingesetz ten Kräfte über eine entsprechende
Qualifikation verfügen.
Die Maßnahmen werden nach Methoden der Elementarpäd agogik durchgeführt und
setzen am jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder an.
Träger mit mehreren Einrichtungen, die Sprachförder maßnahmen anbieten, sorgen durch
einrichtungsübergreifende Weiterbildungen der Fachk räfte für eine Weiterentwicklung
ihrer Angebote. So gibt es z. B. für Fachkräfte stä dtischer Einrichtungen eine
regelmäßigen Qualitätszirkel mit ausgeprägten Eleme nten zum Erfahrungsaustausch und
zur Fortbildung. Auch werden Fortbildungsangebote v erschiedener Organisationen, z. B.
des Franz-Hitze-Hauses, des LWL (Landesjugendamt) o der auch des Deutschen
Vereines für private und öffentliche Fürsorge zur Qualifizierung genutzt.
Die Fachkräfte sollen möglichst über folgende Ausbi ldungen, Kenntnisse bzw.
Fertigkeiten verfügen:
• Ausbildung in einem pädagogischen Beruf (z. B. Erz ieher/in, Sozialpädagoge/in, Pädagoge/in, Grundschullehrer/in)
• Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache, Schrif t und Grammatik
• Erfahrungen im pädagogischen Umgang mit einzelnen Kindern wie auch in Gruppen
• Teamfähigkeit für die Zusammenarbeit mit dem Team der Kindertageseinrichtung
• Erfahrungen in der Arbeit mit Eltern
• Beherrschen eines geeigneten Verfahrens zur adäqua ten Sprachstandsfeststellung
• Entwicklung eines auf die Ergebnisse der Sprachsta ndsfeststellungen basierenden Förderprogramms
• Kenntnisse über die Abgrenzung von Sprachentwicklu ngsverzögerungen und Sprachstörungen
Für die Sprachfördermaßnahmen sechs Monate vor der Einschulung an Grundschulen
werden speziell ausgebildete Fachkräfte eingesetzt. Die Ausbildung und Qualifizierung
der Fachkräfte zur Durchführung der Förderkurse übe rnimmt für das Amt für Schule und
Weiterbildung das Sprachenzentrum der Universität M ünster. Studierende des Lehramts
Primarstufe sowie der Interkulturellen Pädagogik we rden dort auf ihre Aufgabe,
Sprachkurse für Vorschulkinder durchzuführen, systematisch vorbereitet.
In einem Seminar, das jeweils im Wintersemester (al so vor Beginn der Förderkurse)
stattfindet, werden dabei Themen wie die kindliche Entwicklung im Vorschulalter,
Theorien zu Erst- und Zweitspracherwerb, Sprachstan dstests sowie unterschiedlichste
Aspekte der Methodik/Didaktik der vorschulischen Sprachförderung behandelt (Lehrmittel,
Stundenaufbau, Wortschatzarbeit, Einsatz von Reim und Rhythmus, Umgang mit Fehlern,
etc.). Außerdem werden Einblicke in die Strukturen typischer Muttersprachen der
Förderkinder, z.B. des Türkischen, ermöglicht.
Ein weiteres, aufbauendes Seminar diente im Sommers emester 2006 der Begleitung der
Förderkurstutoren und -tutorinnen bei ihrer Arbeit an den Grundschulen. Hier standen der
Austausch von Erfahrungen und von Unterrichtsmateri al im Vordergrund sowie das
gemeinsame Klären von Fragen/Problemen, die sich be i der Förderarbeit ergeben hatten.
Orientiert an den Bedürfnissen der Studierenden wur den weitere inhaltliche Bereiche
erarbeitet bzw. vertieft, wie z.B. das Thema "Elter narbeit", speziell bezogen auf Eltern mit
18
Zuwanderungsvorgeschichte.
Das Land NRW gibt zur inhaltlichen Gestaltung der K urse des Primarbereiches lediglich
Empfehlungen. Um ein einheitliches Vorgehen in den Sprachförderkursen zu
gewährleisten, wurden bereits vor dem ersten Durchg ang im Jahr 2004 durch die Akteure
„Kontaktstelle für interkulturelles Lernen und Mens chenrechtserziehung in der
Grundschule“ (KIM), das Sprachenzentrum der Univers ität Münster, die Schulaufsicht,
das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt fü r Kinder, Jugendliche und Familien
Inhalte bestimmt und diese mit Ideen zur Umsetzung, sowie deren sprachlichen
Schwerpunkt verknüpft.
Zu den Inhalten gehörten Themen, wie z. B. „Das bin ich, das bist du“, „Das ist meine
Familie“, „Essen und Trinken“. Zu den jeweiligen Th emen sind pädagogische Intention,
sprachliche Unterrichtsthemen und eine Ideensammlun g (Unterrichtsmittel) erarbeitet und
dargestellt worden. Sprachlehrerinnen und Sprachleh rer der vorschulischen
Sprachförderkurse erhalten ein didaktisches Grundla genwissen über Strategien des
Zweitsprachenerwerbs, die Bedeutung der Erstsprache für den Zweitsprachenerwerb als
auch über die Bedeutung von Sprachmischungen.
Einen weiteren didaktischen Schwerpunkt bilden die grundlegenden Aspekte der
Schreiberwerbsforschung, um ein methodisch/didaktis ches Vorgehen in den
Sprachförderkursen zu begünstigen und damit den aktuellen Lehrplänen bezogen auf den
Schriftsprachenerwerb im Anfangsunterricht der Grundschulen anzugleichen.
Eine von der KIM entwickelte „Didaktische Handreich ung“ für Leiter/innen von
Sprachfördermaßnahmen für Kinder steht zur Verfügung
.
Eine Verständigung mit den Trägern der Maßnahmen zu r Weiterentwicklung von
Qualifizierungs- und fortbildungsstandards für die Fachkräfte, die für die Durchführung
von Sprachfördermaßnahmen für Kinder eingesetzt werden, ist anzustreben.
6.4 Modul 4
Vernetzung und Kooperation
Um die Sprachförderung für Kinder zu optimieren, is t es erforderlich, dass die hier
beteiligten Akteure, Organisationen und Institution en vernetzt arbeiten. Dies betrifft vor
allem Kindertageseinrichtungen, Schulen und Familie nbildungsstätten, weitere
Bildungseinrichtungen, Gesundheitsdienste etc..
Besondere Bedeutung kommt der Kooperation von Kinde rtageseinrichtung und Schule
unter Einbeziehung der Eltern vor Ort zu. Bereits b estehende stadtteilbezogene oder
auch übergreifende Aktivitäten zur Zusammenarbeit h aben sich auch bezüglich der
Sprachförderung für Kinder als wichtig erwiesen. De ren Festigung und Ausbau lässt eine
weitere Optimierung dieses Feldes erwarten.
• Der „Arbeitskreis Vorschulische Sprachförderung“ v erfolgt das Ziel, ein qualitativ
hochwertiges Sprachförderangebot als gemeinsames Ko nzept für alle Kinder mit
entsprechendem Förderbedarf zu unterstützen und wei ter zu entwickeln. Der
Arbeitskreis, der drei Mal im Jahr tagt, setzt sich aus Fachleuten des Elementar- und
Primarbereiches zusammen, seine Aktivitäten werden zunehmend wichtiger. Die
ausgewogene Zusammensetzung des Arbeitskreises mit Kräften aus beiden
Bereichen bietet gute Voraussetzungen für eine adäq uate Kooperation und für einen
fachlichen Austausch der Akteure aus der Praxis.
• Die Erstellung und auch die Fortschreibung des Ges amtkonzeptes zur
Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster sind von zentraler
19
Bedeutung für die Sprachförderung für Kinder. An de r vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien und vom Amt für Schule und Weiterbildung federführend
wahrgenommenen Bearbeitung des Konzeptes sind bedar fsorientiert weiterhin die
Fachleute der Schulaufsicht für die Stadt Münster, des Gesundheitsamtes der Stadt
Münster, der Westfälische Wilhelms Universität (Spr achenzentrum), der Kontaktstelle
für interkulturelles Lernen und Menschenrechtserzie hung in der Grundschule (KIM),
des Ausländerbeirats der Stadt Münster und der Fami lienbildungsstätten
einzubeziehen.
Die Aktivitäten des „Arbeitskreises Vorschulische S prachförderung“ und des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien / des Amtes für Sc hule und Weiterbildung sind
unter
bedarfsorientierter Einbeziehung der vorgenannten Organisationen zur Weiterentwicklung
des Konzeptes zu vernetzen.
Die fachliche Weiterentwicklung der Sprachförderung soll auch durch gemeinsame
Aktivitäten unterstützt werden.
Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zur Sprachfö rderung mit den drei in Münster
ansässigen Fachschulen für Sozialpädagogik ausgebaut werden.
Für den Schulbereich sichern die KIM und das Sprach enzentrum der Universität Münster
die qualifizierte Ausbildung der Lehrkräfte.
7 Handlungsempfehlungen
Auf der Basis der vorgenannten Fakten und Erkenntni sse sollen die folgenden
Empfehlungen für die Stadt Münster handlungsleitend sein:
• Alle Kinder - insbesondere jüngere, schon unter dr eijährige - sollen über ihr
Elternhaus hinaus auch in den Bildungsinstitutionen , die sie besuchen, gezielte
Begleitung und Unterstützung bei ihrer sprachlichen Entwicklung erhalten. Ein früher
Eintritt der Kinder in eine Kindertageseinrichtung ist unter diesem Gesichtspunkt ein
Schlüssel für ihre bestmögliche Förderung.
• Die Angebote zur Sprachförderung für Kinder sollen auf der Basis der gesetzlichen
Vorgaben ausgebaut und weiterentwickelt werden.
• Sprachförderung in Münster soll sich nicht nur auf Kinder aus Familien mit
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte ko nzentrieren, sondern auch auf
Kinder aus deutschsprachigen Familien. Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache
sollen Angebote zum Erlernen ihrer Erstsprache gemacht werden.
• Für die Fachkräfte, die für die Durchführung von S prachfördermaßnahmen für Kinder
eingesetzt werden, sollen Qualifizierungs- und Fort bildungsstandards abgestimmt und
weiter entwickelt werden.
• Sprachstandsfeststellungsverfahren sind zu qualifi zieren. Insbesondere soll bei
Kindern mit Sprachauffälligkeiten geprüft werden, o b eine krankhafte Sprachstörung
vorliegt. In Zweifelsfällen sollte eine erweiterte ärztliche und/oder
sprachtherapeutische Diagnostik erfolgen.
• Viele Stadtteile Münsters haben eine gute Vorausse tzung für eine gelingende
Integration. Es gibt nur wenige Stadtteile mit beso nderem Entwicklungsbedarf, dazu
gehören Kinderhaus, Coerde, Gievenbeck, Berg-Fidel, Hiltrup-West, Angelmodde
oder auch Geist/Schützenhof. Die Ressourcen und Akt ivitäten sollten in diesen
20
Stadtgebieten mit besonderen Bedarfen zur Sprachför derung von Kindern gebündelt
und vernetzt werden.
• Plätze in Kindertageseinrichtungen für unterdreijä hrige Kinder sollen insbesondere in
den genannten Stadtteilen vorzeitig ausgebaut werde n, damit Kinder möglichst
frühzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen kön nen. Je länger Kinder eine
Kindertageseinrichtung besuchen, umso besser entwic keln sich ihre
Deutschkenntnisse.
• Das Angebot von Sprachförder- und Integrationsmaßn ahmen für Eltern/Mütter aus
Familien mit Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungs geschichte soll in Kooperation
der Kindertageseinrichtungen mit Familienbildungsst ätten bzw.
Weiterbildungseinrichtungen ausgebaut und weiterentwickelt werden.
• Sprachförderangebote für Eltern/Mütter sollen mögl ichst Bezug auf
Sprachfördermaßnahmen für ihre Kinder nehmen.
• Kooperationen von Kindertageseinrichtungen und Gru ndschulen vor Ort sollen auch
im Bereich der Sprachförderung ausgebaut werden.
• Der im Elementar- und Primarbereich bestehende „Ar beitskreis Vorschulische
Sprachförderung“ arbeitet weiterhin übergreifend un d auf der Basis eines fachlichen
Austausches der Akteure aus der Praxis an der Weite rentwicklung aufeinander
abgestimmter Konzepte und Maßnahmen zur Sprachförderung in beiden Bereichen.
• Zur Steuerung der anstehenden Aufgaben/Handlungsem pfehlungen soll die
„Arbeitsgruppe Sprachförderung“ unter Federführung des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien und des Amtes für Schule u nd Weiterbildung ihre Arbeit
bedarfsgerecht fortsetzen.
• Die Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Erzi eher/innen und Lehrer/innen zur
Sprachförderung soll initiiert und weiterentwickelt werden.
• Die vorgenannten vier Module sollen weiterqualifiz iert und Schritt für Schritt
umgesetzt werden.
8 Fazit
In Münster bestehen bereits viele praxiserprobte Ko nzepte und Maßnahmen zur
Unterstützung der allgemeinen Sprachentwicklung und zur darüber hinausgehenden
Sprachförderung für Kinder, an denen angeknüpft werden kann.
Mit den im Rahmenkonzept verankerten Modulen und Ha ndlungsempfehlungen und der
damit verknüpften Umsetzung zukunftsweisender Maßna hmen und Schritte soll vor allem
den Kindern mit Sprachförderbedarf eine altersentsp rechende Sprachkompetenz
insbesondere in der deutschen Sprache besser ermöglicht werden.
Der Fortschritt der Maßnahmen ist immer wieder zu ü berprüfen, auf dieser Basis wird die
kontinuierliche Weiterentwicklung verstetigt.
Den zuständigen Gremien wird über die Entwicklungen berichtet.
Beschlussvorlage
3760 Zeichen
V/0704/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster Beratungsfolge 17.10.2007 Ausländerbeirat Anhörung 17.10.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 30.10.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 12.12.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem dieser Vorlage beigefügten „Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster“ vom September 2007 wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Konzept genannten Handlungsempfehlungen schrittweise umzusetzen bzw. die Sprachförderung für Kinder auf der Basis der Handlungs- empfehlungen weiter zu entwickeln und dabei die an der Sprachförderung für Kinder Beteilig- ten bedarfsgerecht einzubeziehen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen politischen Gremien über den Fortgang der Weiterentwicklung zur Sprachförderung für Kinder zu berichten bzw. weitere erforderliche poli- tische Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0704/2007 Auskunft erteilt: Frau Kratz-Trutti Herr Homann Frau Czepok Ruf: 492-5130, 492-5133, 492-4042 E-Mail: KratzTrutt@stadt-muenster.de HomannCl@stadt-muenster.de Czepok@stadt-muenster.de Datum: 27.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0704/2007 Begründung: Mit Beschluss vom 21.09.2005 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, zum Kin- dergartenjahr 2006/2007 ein „Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kin- der“ vorzulegen (vgl. Vorlage 0609/2005, Beschlusspunkt 4). Die Erstellung eines Konzeptes war abhängig von den im Sommer 2006 beschlossenen Änderun- gen des Schulrechts zu Sprachstandsfeststellungen / Sprachförderung zwei Jahre vor Beginn der Schulpflicht („Delfin 4“). Über diesen Sachverhalt und über den Stand der Erstellung des Konzep- tes wurden die Fachausschüsse mit der Berichtsvorlage V/0725/2006 vom 20.09.2006 informiert. Mit dem nun vorgelegten „Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster“, in dem die die aktuellen schulrechtlichen Regelungen berücksichtigt sind, wird dem Auftrag des Rates vom 21.09.2005 entsprochen. Das Konzept wurde unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in enger Kooperation mit dem Amt für Schule und Weiterbildung erstellt. Mitgearbeitet haben daran das Gesundheitsamt der Stadt Münster, die Schulaufsicht, Vertreter/Vertreterinnen des Sprachenzent- rums der WWU Münster, der Kontaktstelle für interkulturelles Lernen und Menschenrechtserzie- hung in der Grundschule“ (KiM), des Ausländerbeirats der Stadt Münster und der Familienbil- dungsstätten. Mit den im Rahmenkonzept verankerten Modulen und Handlungsempfehlungen und der damit ver- knüpften Umsetzung zukunftsweisender Maßnahmen und Schritte soll vor allem den Kindern mit Sprachförderbedarf eine altersentsprechende Sprachkompetenz insbesondere in der deutschen Sprache besser ermöglicht werden. Durch Informieren der zuständigen politischen Gremien über den Fortgang der Weiterentwicklung zur Sprachförderung für Kinder sowie durch rechtzeitig vorbereitete politische Entscheidungen sollen in der Zukunft wichtige Weichen für einen erfolgreichen Fortentwicklungsprozess in diesem Bildungsbereich gestellt werden. In Vertretung gez Dr. Hanke Anlagen: Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster von September 2007
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0704/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37