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V/0704/2007

Rahmenkonzept Sprachförderung Kinder

Vorlagen 25.09.2007

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Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster

58116 Zeichen

Rahmenkonzept  
zur Weiterentwicklung der 
Sprachförderung für Kinder in Münster 
September 2007 
  
2007  
in Kooperation mit

Gliederung 
 
 
Seite  
 
Einleitung …………………………………………………………………………………………....  
 
1.  Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien ………………………… …………………………..... 
 
 
1.1  Bisheriges Verfahren: Richtlinien über die Gewährung von   Zuwendungen für   
Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich NW .......................................  
 
1.2  Aktuelles und zukünftiges Verfahren: Sprachstandsfeststellungen / 
Sprachförderung zwei Jahre vor der Einschulung gem. Schulgesetz NW …… ……
 
 
2.  Schlüsselkompetenz Sprache …………………………………………………… ……… ……  
 
3.  Sprachförderung und Sprachtherapie ……………………………… ………………… …….. 
 
4.  Interkulturelles Lernen ……………………… …………………………………………… ……. 
 
 
5.  Ausgangslage in Münster ……………… ………………………………………………… …... 
 
 
6.  Module zur Sprachförderung in Münster …………… ………………………………… …..... 
 
6.1  Modul 1 
 
Unterstützung der allgemeinen Sprachentwicklung und Sprachförderung für 
Kinder …………………………………………………………………………… …… ……  
 
6.1.1  Angebote für Kinder unter 3 Jahre ………………………… … ……… ……..  
 
6.1.2  Angebote für Kinder von 3 bis 6 Jahre … …………………………… ………  
 
6.1.3  Angebote für Kinder von 6 bis 10 Jahre … …………………………............  
 
6.1.4  Angebote für Kinder von 10 bis 14 Jahre ………… ………………… ……...  
 
6.1.5  Beratungsangebote und individuelle Förderung für Schulkinder …………  
 
6.2  Modul 2  
Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern/Mütter aus Familien mit 
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte …… … …………………… …...  
 
6.3  Modul 3  
Qualifizierung und Fortbildung der Fachkräfte für die Durchführung von 
Sprachfördermaßnahmen für Kinder ……………… …………………………… ……...  
 
6.4  Modul 4  
Vernetzung und Kooperation …… ………………………………………………...........  
 
7.  Handlungsempfehlungen …… …………………………………………………………… ……
 
 
8.  Fazit …………………………………… …………………………………………………………
 
3 
 
3 
 
 
4 
 
 
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13 
 
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3 
 
 
 
Einleitung  
 
Mit seinem Beschluss vom 21.09.2005 hat der Rat der  Stadt Münster die Verwaltung 
beauftragt, bereits bestehende Sprachförderungsmaßn ahmen/-konzepte für Kinder im 
Elementarbereich auszuwerten, erfolgreiche Ansätze aufzugreifen und zum 
Kindergartenjahr 2006/2007 ein „Gesamtkonzept zur W eiterentwicklung der 
Sprachförderung für Kinder“ vorzulegen (vgl. Vorlag e 0609/2005, Beschlusspunkt 4). 
Diesem Auftrag wird mit den hier vorgelegten konzeptionellen Eckpunkten entsprochen. 
 
Die folgenden Ausführungen zur Weiterentwicklung de r Sprachförderung für Kinder in 
Münster beziehen sich auf die für Kinder wichtige S chlüsselkompetenz Sprache. Sie 
zeigen auf, welche Vorgaben und Richtlinien es bere its zur Unterstützung und Förderung 
gibt. Basierend auf der Ausgangslage in Münster wer den dann spezifische Module zur 
Sprachförderung in Münster entwickelt. Mit den Modu len wird deutlich, welche 
Maßnahmen es für Kinder in Münster bereits gibt und  welche sie künftig erhalten sollen. 
Abschließend werden Handlungsempfehlungen zur Umsetzung gegeben.  
 
Die Maßnahmen beziehen sich schwerpunktmäßig auf de n Elementarbereich, insgesamt 
sind aber Kinder bis 14 Jahre einbezogen.  
 
 
1 Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien   
 
 Mit der Verabschiedung des Schulgesetzes am 27.06.2 006 gibt es eine gesetzliche 
Verpflichtung zur Durchführung von Sprachfördermaßnahmen im Elementarbereich. Auch 
gibt es für die Kindertageseinrichtungen gesetzlich e Vorgaben, die zur Begleitung und 
Unterstützung der Sprachentwicklung von Kindern verpflichten.  
 
Diese Vorgaben ergeben sich aus dem Förderungsauftr ag der Kindertageseinrichtungen, 
der durch § 22 SGB VIII - Grundsätze der Förderung - und § 2 des Gesetzes über 
Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein - Westfa len (GTK NW) - Auftrag des 
Kindergartens - geregelt ist.  
 
Weitere Regelungen ergeben sich aus der Vereinbarun g zu den Grundsätzen über die 
Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder - Bildungsvereinbarung NW.    
 
Die Landesregierung plant, das GTK NW zum 01.08.200 8 durch das Gesetz zur frühen 
Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsge setz - KiBiz) zu ersetzen. Im 
Gesetzentwurf § 13 - Grundsätze der Bildungs- und E rziehungsarbeit - wird die 
Sprachförderung im Absatz 5 erstmals als Element de r Bildungsarbeit eigenständig 
verankert: 
 
„Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrage s gehört die kontinuierliche 
Förderung der Sprachentwicklung des Kindes. Das Bil dungs- und 
Erziehungskonzept nach Absatz 1 muss Ausführungen z ur Sprachförderung 
enthalten, die Bildungsdokumentation muss Sprachför derung und die sprachliche 
Entwicklung des Kindes aufzeigen. Verfügt ein Kind nicht in altersgemäß üblichem 
Umfang über deutsche Sprachkenntnisse, hat die Tage seinrichtung dafür Sorge 
zu tragen, dass es eine zusätzliche Sprachförderung  erhält. Soweit ein Kind an 
zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen in der Tageseinr ichtung teilnimmt, hat die 
Tageseinrichtung die Teilnahme zu bestätigen.“ 
 
In § 3 des für NRW geltenden Weiterbildungsgesetzes  (WbG) sind Angebote der 
Familienbildung, die Familien zur Mitarbeit in Erzi ehungseinrichtungen besser befähigt, 
geregelt. Hieraus sind die von Familienbildungsstät ten angebotenen Sprachförder- und 
Integrationsmaßnahmen für Eltern/Mütter abzuleiten.

4 
 
1.1 Bisheriges Verfahren:  
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur 
Sprachförderung im Elementarbereich NW 
 
 Seit 2003 besteht die Möglichkeit für Sprachfördera ngebote gem. der Richtlinien über die 
Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur Sprachfö rderung im  Elementarbereich 
lt. Runderlass der damaligen Ministerien für Frauen , Jugend, Familie und Gesundheit 
sowie für Schule, Wissenschaft und Forschung des La ndes NW vom 17.05.2002. Das 
Land gewährt hier jährlich Zuwendungen an Gemeinden  für Angebote zum Erwerb der 
deutschen Sprache bei Kindern im Vorschulalter. Fol gende Angebote werden in Münster 
vorgehalten: 
 
“Gezielte Angebote zur Sprachförderung in Tageseinr ichtungen für Kinder, vorrangig mit 
einem hohen Anteil an Kindern mit Sprachförderbedar f. Diese Angebote erstrecken sich 
über einen Zeitraum von 10 Monaten und umfassen 200 Stunden. Sie werden mit 2.045 € 
je Maßnahme vom Land NRW gefördert. Es nehmen minde stens 5 und maximal 10 
Kinder teil.“ 
 
“Angebote in Tageseinrichtungen für Kinder oder an Grundschulen für Kinder, die ein 
halbes Jahr vor der Einschulung einer ergänzenden F örderung des Spracherwerbs 
bedürfen, unabhängig davon ob sie eine Tageseinrich tung für Kinder besuchen. Diese 
Angebote erstrecken sich über einen Zeitraum von 6 Monaten und umfassen 120 
Stunden. Sie werden je Kurs mit 1.534 € vom Land NR W gefördert. Es sollen mindestens 
5 Kinder teilnehmen .“ 
 
Die Angebote sind richtliniengemäß Teil eines Gesam tkonzeptes zur interkulturellen 
Erziehung einschließlich der Sprachförderung. Die Richtlinien laufen zum 31.12.2007 aus. 
Die Angebote werden übergangsweise noch vorgehalten  und mittelfristig durch die gem. 
Schulgesetz vorgesehenen Sprachfördermaßnahmen ersetzt. 
 
 
1.2 Aktuelles und künftiges Verfahren: 
Sprachstandsfeststellungen/Sprachförderung zwei Jahre vor der Einschulung gem. 
Schulgesetz NW  
 
 Durch die Novellierung des Schulgesetzes hat die La ndesregierung die Voraussetzungen 
dafür geschaffen, dass künftig alle Kinder bei Beda rf die Möglichkeit haben, ihre 
Sprachkenntnisse ggf. durch entsprechende Sprachför derangebote so zu verbessern, 
dass sie bei der Einschulung in der Lage sind, im U nterricht mitarbeiten zu können. 
(geregelt durch § 36, Abs. 2 und 3) 
 
Diagnostik, El ternarbeit und Förderung der Sprachkompetenz 4-Jähriger in NW 
 
- Delfin 4 - 
 
Sprachstandsfeststellungen zwei Jahre vor der Einschulung 
 
 
Die in § 36, Abs. 2 angesprochenen Sprachstandsfest stellungen wurden flächendeckend 
in NW ab dem Frühjahr 2007 erstmals eingesetzt. Es handelt sich um ein von Frau Prof. 
Dr. Lilian Fried von der Universität Dortmund im Au ftrag der Landesregierung 
entwickeltes zweistufiges Testverfahren, in das all e Kinder, die zum Schuljahr 2009/2010 
schulpflichtig werden, einzubeziehen sind.   
 
Stufe 1 - Gruppendiagnostik - 
Die erste Stufe der Sprachstandsfeststellungen wurd e ab März 2007 in 
Verantwortung von Lehrkräften oder sozialpädagogisc hen Fachkräften der 
Grundschulen gemeinsam mit Fachkräften der  Kindert ageseinrichtungen in

5 
diesen Einrichtungen durchgeführt. Mittels des Spie les „Besuch im Zoo“ wurde 
das Sprachvermögen der Kinder geprüft. Einbezogen w urden in die Stufe 1 die 
Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen.  
 
Stufe 2 - Einzeldiagnostik - 
Kinder, bei denen in der ersten Stufe k
eine altersgemäße Sprachentwicklung  
festgestellt werden konnte, wurden für die zweite S tufe vorgesehen. Alle anderen 
Kinder, die in der ersten Stufe nicht getestet wurd en (z. B. wegen Krankheit oder 
weil sie noch keine Kindertageseinrichtung besuchen ), wurden ebenfalls zur 
zweiten Stufe eingeladen. In der zweiten Stufe wurd en die Kinder von Lehrkräften 
oder sozialpädagogischen Fachkräften der Grundschul en in einer 
Kindertageseinrichtung oder einer Grundschule nach einem vertiefenden 
Verfahren - Spiel „Besuch im Pfiffikushaus“ - getestet. 
 
Sprachförderung zwei Jahre vor der Einschulung   
 
Alle Kinder, für die in der 2. Stufe ein Bedarf zur  Sprachförderung festgestellt wurde, sind 
verpflichtet an einem Angebot zur Sprachförderung -  in der Regel in einer 
Kindertageseinrichtung oder einem Familienzentrum -  teilzunehmen, auch Kinder, die 
keine Kindertageseinrichtung besuchen. Das Land wil l den für die Durchführung dieser 
Sprachfördermaßnahmen verantwortlichen Kitas erstma ls zum Kindergartenjahr 2007/08 
für jedes Kind mit nachgewiesenem Förderbedarf 340 € pro Kindergartenjahr zur 
Verfügung stellen. Lt. Gesetzentwurf des KiBiz hat die Tageseinrichtung dafür Sorge zu 
tragen, dass ein Kind in diesem Fall eine zusätzlic he Sprachförderung erhält (vgl. Ziffer 1, 
vorletzter Absatz). 
 
Die Zahl der Kinder mit Sprachförderbedarf, die ein e Kindertageseinrichtung besuchen, 
wird dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien v on den Trägern der 
Kindertageseinrichtungen genannt. Für diese Kinder beantragt das Amt dann die Mittel 
beim LWL.   
 
Für Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine Kinder tageseinrichtung besuchen, hat das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Teilna hme an Sprachfördermaßnahmen zu 
ermöglichen. Auch für diese Kinder beantragt das Amt die Mittel beim LWL.   
 
 
2 Schlüsselkompetenz Sprache 
  
 Innerhalb der Bildungsdebatte nimmt das Thema Sprac hentwicklung und -förderung für 
Kinder - auch bereits vor der Schule - einen breite n Raum ein. Sprache ist ein zentraler 
Baustein der Gesamtentwicklung von Kindern: 
 
„Sprache ist die wichtigste Grundlage der Kommunikation mit anderen Menschen, 
durch die Gedanken und Gefühle zum Ausdruck gebrach t, Bedeutungen 
vermittelt, Erlebnisse verarbeitet, Erfahrungen aus getauscht, Wünsche und 
Begehren kundgetan, Zusammenhänge verstanden und Ha ndlungen geplant 
werden.“  
MFJFG des Landes NRW: „Wie Kinder sprechen lernen“, Düsseldorf 2001 
 
Zur gravierenden Relevanz der Sprache bei der Entwicklung unserer Kinder:  
 
„Konsens in der Fachwelt ist: Die sprachlichen Komp etenzen eines Kindes 
bestimmen entscheidend mit, wie erfolgreich seine B ildungskarriere verläuft oder 
verlaufen kann.“ 
Deutsches Jugendinstitut München: „Schlüsselkompetenz Sprache“, Berlin 2005 
 
Sprache ist ein zentraler Schlüssel für den kindlic hen Bildungsprozess, bereits vor dem

6 
dritten Lebensjahr erschließt sich das Kind seine Umwelt zunehmend mittels der Sprache  
 
Kinder erwerben die Sprache vor allem mit ihren Bez ugspersonen, in der Regel zunächst 
mit ihren Eltern. Neben der in der Familie erfolgen den Begleitung und Unterstützung der 
Sprachentwicklung des Kindes gewinnt später das näh ere und weitere Umfeld - und 
damit auch Organisationen wie Kindertagespflege, Sp ielgruppen und insbesondere 
Kindertageseinrichtungen - zunehmend an Bedeutung.  
 
Mehrsprachigkeit wurde lange Zeit als nur für „beso nders begabte“ Kinder geeignet und 
ansonsten häufig als einer guten Entwicklung des Ki ndes abträglich angesehen. In den 
letzten Jahrzehnten ist aber deutlich geworden, das s sich Zweisprachigkeit positiv 
auswirken kann. 
 
Ein zweisprachiges Aufwachsen ist in Familien mit M igrationsvorgeschichte / 
Zuwanderungsgeschichte aber häufig nicht möglich, d a die Bezugspersonen in der Regel 
ausschließlich die Herkunftssprache sprechen - dies es betrifft insbesondere die Familien 
mit Migrationsvor- bzw. Zuwanderungsgeschichte. Unt er diesen Umständen kann ein 
Kind den Erwerb der deutschen Sprache als Zweitspra che nur außerhalb seiner Familie 
in der Kommunikation mit Deutsch sprechenden Bezugs personen erlernen. Intensiv kann 
und muss dies in den Organisationen des Elementarbe reiches - insbesondere in den 
Kindertageseinrichtungen - geschehen. 
 
 
3 Sprachförderung und Sprachtherapie 
 
 Die Sprachentwicklung von Kindern verläuft nach bes timmten typischen Mustern. Der 
individuelle Verlauf der Sprachentwicklung beim ein zelnen Kind wird jedoch von 
zahlreichen Faktoren (z.B. genetische Faktoren, Kom munikationsverhalten der engsten 
Bezugspersonen, Sprachverhalten des sozialen Umfeld es, Mehrsprachigkeit im 
Elternhaus etc.) bestimmt und verläuft daher von Ki nd zu Kind sehr verschieden. Die 
Spannweite der "normalen" Sprachentwicklung ist daher sehr groß.  
 
Sprachförderung 
 
 
Der deutsche Bundesverband für Logopäden e.V. (DBL) definiert Sprachförderung als  
 
"alle Maßnahmen, die im Alltag des Kindes von den B ezugspersonen (Eltern, 
ErzieherInnen u. a.) eingesetzt werden, um die Spra chentwicklung des Kindes zu 
unterstützen. Insbesondere handelt es sich um Hilfe n zum Ausgleich sprachlicher 
Benachteiligungen, sozialer Sprachdefizite oder spr achlicher Minderbegabungen. 
Die Maßnahmen können in Einzelinteraktionen, aber a uch in der Gruppe 
durchgeführt werden."  
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (DBL): "Sprachentwicklung mit Hindernissen", Frechen, 2004 
 
Unter „Sprachförderung“ sind in diesem Konzept die vorgenannten „Hilfen zum Ausgleich 
sprachlicher Benachteiligungen, sozialer Sprachdefi zite oder sprachlicher 
Minderbegabungen“ zu verstehen, die über die Beglei tung und Unterstützung der 
allgemeinen Sprachentwicklung hinausgehen. In Fälle n einer 'nur' verzögerten 
Sprachentwicklung  oder bei Kindern aus kommunikationsarmen Milieus un d auch bei 
Kindern aus Familien mit einer anderen Muttersprach e kann Sprachförderung helfen, 
einen altersgerechten Sprachstand zeitgerecht zu erreichen und auszubauen. 
 
Sprachtherapie 
 
 
Auf der anderen Seite gibt es aber auch zahlreiche Faktoren, welche die 
Sprachentwicklung eines Kindes auf krankhafte Art s tören und behindern. So können 
beispielsweise angeborene oder erworbene Sprachwahr nehmungs- oder

7 
Verarbeitungsstörungen, anatomische oder funktionel le Veränderungen im Bereich der 
Sprechorgane, angeborene oder erworbene Hörstörunge n bis hin zur Taubheit, 
bestimmte Krankheiten aber auch allgemeine Entwickl ungsverzögerungen oder 
Entwicklungsstörungen eines Kindes zu einer auffäll igen Sprachentwicklung führen. Eine 
solchermaßen krankhafte Sprachstörung kann nicht du rch eine pädagogische 
Sprachförderung kompensiert werden. Kinder mit Spra chstörungen dieser Art bedürfen 
einer ausführlichen allgemeinen ärztlichen und spra chtherapeutischen Diagnostik und 
dementsprechend einer gezielten Sprachtherapie. 
 
Der deutsche Bundesverband für Logopäden e.V. (DBL) definiert Sprachtherapie als:  
 
"eine medizinische, theoriegeleitete Intervention z ur Behebung, Reduzierung oder 
Kompensation von Sprach- , Sprech-, Stimm- oder Sch luckstörungen, die in der 
Regel in Einzelinteraktionen zwischen Kind und Ther apeutIn durchgeführt wird. 
Sprachtherapie zielt auf die Entwicklung, Erhaltung  oder Wiederherstellung 
größtmöglicher kommunikativer Kompetenz von Kindern , um 
Funktionsbeeinträchtigungen zu vermindern und eine größtmögliche Teilhabe am 
Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen".  
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (DBL): "Sprachentwicklung mit Hindernissen", Frechen, 2004 
 
Eine Unterscheidung, ob ein sprachauffälliges Kind "nur" einer pädagogischen 
Sprachförderung bedarf, oder ob eine Sprachstörung vorliegt, die einer erweiterten 
medizinischen Diagnostik und Sprachtherapie bedarf,  ist selbst für Fachpersonen 
mitunter schwierig. Trotzdem ist diese Unterscheidu ng zwingend erforderlich, da sich 
krankhafte Sprachstörungen durch eine pädagogische Sprachförderung nicht bessern 
lassen und da vor allem durch eine fälschliche Zuor dnung eines sprachgestörten Kindes 
zu einer pädagogischen Sprachfördergruppe wertvolle  Zeit für eine Therapie 
unwiederbringlich verloren gehen kann. 
 
Bei Kindern mit Sprachauffälligkeiten ist daher imm er auch eine krankhafte 
Sprachstörung in den Blick zu nehmen und in allen Z weifelsfällen durch eine erweiterte 
ärztliche und/oder sprachtherapeutische Diagnostik abzuklären. 
 
 
4 Interkulturelles Lernen 
 
 Interkulturelles Lernen (interkulturelle Erziehung)  bezieht sich auf unterschiedliche 
Sprachen, Kulturen und Religionen der Kinder und ih rer Familien. Die Achtung und 
Wertschätzung der unterschiedlichen Herkunftsgeschi chten und kulturellen Hintergründe 
aller Kinder und ihrer Familien sind dabei wichtige Grundlage für das Gelingen.  
 
Hierzu führt Renate Militzer vom Sozialpädagogischen Institut (SPI) Köln aus: 
 
„Interkulturelle Erziehung will das Miteinanderlebe n aller Kinder fördern, indem sie 
Gemeinsamkeiten betont und zum Ausgangspunkt pädago gischen Handelns 
macht. Ziel der pädagogischen Arbeit ist es, die Ha ndlungskompetenz der Kinder 
zu erweitern und über das Miteinander in der Gruppe  Isolierung und Misstrauen zu 
überwinden.“ 
Renate Militzer, SPI Köln: „Wer spricht mit mir?“, Information des Ministeriums für Frauen, Jugend, Fa milie und 
Gesundheit des Landes NRW, Düsseldorf 2001 
 
Durch die interkulturelle Arbeit werden Haltung und  Handlungen der Kinder als Teil ihrer 
sozialen Kompetenz gebildet und gefördert. Toleranz , Akzeptanz und gegenseitige 
Achtung von Unterschieden werden hier nicht nur hin sichtlich der Sprachen sondern zu 
den Kulturen insgesamt geübt und internalisiert. 
 
In den Kindertageseinrichtungen zeichnet sich inter kulturelles Lernen durch

8 
entsprechende Vielfalt z. B. bei der inhaltlichen A usgestaltung der Angebote, Gestaltung 
der Räume und der Bereitstellung von Spielmateriali en aus. Die Aktivitäten in diesem 
Bereich sind ein kontinuierliches Element der tägli chen Arbeit. So bringen Kinder z. B. 
Materialien und Gegenstände aus ihrem jeweiligen Ur sprungs-Kulturbereich mit in die 
Kindertageseinrichtung und erklären den anderen Kin dern deren allgemeine und auch die 
für sie selbst wichtige Bedeutung. Auch wird das Ei nbringen verschiedener Bräuche 
ermöglicht, etwa bei Festen. Die Mitarbeiterinnen u nd Mitarbeiter der 
Kindertageseinrichtungen setzen sich mit der Themat ik auseinander und lassen sich 
bewusst auf Unterschiedlichkeiten ein. Die verschie denen kulturellen Aspekte werden als 
Bereicherung verstanden .  
 
Anknüpfend an die Arbeit der Kindertageseinrichtung en integrieren die Schulen 
interkulturelle Arbeit in den Schulalltag.  
 
 
5 Ausgangslage in Münster   
                                                  
 In Münster gab es Ende 2006 insgesamt etwa 33.500 K inder unter 14 Jahren, davon rd. 
31.000 deutsche und 2.500 ausländische Kinder (ca. 7,5 %).  
 
Bei den Schuleingangsuntersuchungen der letzten Jah re zeigte sich, dass - über die 
ausländischen Kinder hinaus - insgesamt ca. 25 % al ler untersuchten Kinder aus Münster 
in Familien mit Migrationsvor- oder Zuwanderungsgeschichte leben. 
 
 
Nach Feststellungen des Gesundheitsamtes bei den vo rgenannten Untersuchungen 
verfügen etwa 40 % der Kinder mit Migrationsvor- od er Zuwanderungsgeschichte - das 
sind ca. 10% aller untersuchten Kinder - über mange lnde Deutschkenntnisse, zum Teil 
über gar keine. In der Sozialraumanalyse fällt zude m auf, dass diese Anteile zwischen 
den einzelnen Stadtbezirken erheblich variieren. 
 
 
 
Nach den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchung haben jedoch auch Kinder aus 
deutschsprachigen Familien Sprachförderbedarf. Durc hschnittlich haben jährlich 10% der 
deutschsprachigen Schulanfänger in Münster ein unterdurchschnittliches Sprachniveau.

9 
Dabei ist das Risiko für ein unterdurchschnittliche s Sprachniveau besonders groß bei 
Kindern, die keinen Kindergarten besuchen. 
 
Insgesamt lässt sich feststellen, dass viele Stadtt eile eine gute Voraussetzung für eine 
gelingende Integration haben. Es gibt nur wenige St adtteile mit besonderem 
Entwicklungsbedarf. 
 
Stadtteile mit stärkerem Bedarf zur Sprachförderung  sind im wesentlichen Kinderhaus, 
Coerde, Gievenbeck, Berg-Fidel, Hiltrup-West, Angel modde oder auch 
Geist/Schützenhof. Der Bedarf bezieht sich dort auf  Kinder aus Familien mit 
Migrationsvorgeschichte /Zuwanderungsgeschichte wie  auch auf einheimische Kinder. 
Eine Bündelung und Vernetzung der Ressourcen und Ak tivitäten in diesen Stadtgebieten 
ist bei den Bemühungen zu Verbesserungen in den Blick zu nehmen. 
 
 
6 Module zur Sprachförderung in Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Wissen über die Bedeutung kindlicher Sprachentwi cklung und in Kenntnis der unter 
Ziffer 5 dargestellten Ausgangssituation in Münster  wird vorgeschlagen, dass sich die 
Sprachförderung an den folgenden Modulen orientiert . Die einzelnen Module sollen 
aufeinander aufbauen und ineinander greifen, um so die kindliche Sprachkompetenz 
insgesamt zu verbessern.  
 
 
Modul 1  
 
Unterstützung der 
allgemeinen Sprachentwicklung 
und Sprachförderung für Kinder 
Angebote für Kinder unter 3 Jahre 
Angebote für Kinder von 3 bis 6 Jahre 
Angebote für Kinder von 6 bis 10 Jahre 
Angebote für Kinder von 10 bis 14 Jahre 
Beratungsangebote und individuelle Förderung für Schulkinder 
 
 
Modul 2  
 
Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen  
für Eltern/Mütter aus Familien 
mit Migrationsvorgeschichte / 
Zuwanderungsgeschichte 
 
 
Modul 3  
 
Qualifizierung und Fortbildung 
der Fachkräfte für die Durchführung 
von Sprachfördermaßnahmen für Kinder 
 
 
Modul 4  
 
Vernetzung und Kooperation

10  
 
 
6.1 
Modul 1 
 
Unterstützung der allgemeinen Sprachentwicklung und Sprachförderung für Kinder  
 
  
6.1.1 
 
 
Angebote für Kinder unter 3 Jahre 
 
Die Kinder in diesem Alter benötigen vor allem eine  gezielte Begleitung und 
Unterstützung bei ihrer sprachlichen Entwicklung. D ies gilt über die Familie hinaus auch 
in außerfamiliären Organisationen wie Kindertagespf lege, Spielgruppen, 
Familienbildungseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen.  
 
Ganz besonders in dieser frühen Phase ist die Sprac hentwicklung nicht isoliert sondern 
im Zusammenhang mit der emotionalen, körperlichen u nd geistigen Entwicklung zu 
sehen. Dabei müssen Begleitung und Unterstützung im mer bei den Bezugspersonen der 
Kinder ansetzen, vertrauensvolle Beziehungen zu die sen sind dabei von grundlegender 
Bedeutung.  Den Kindern ist Raum zu geben, in dem die Sprachent wicklung über ihre 
Sinne, ihre Gefühle, durch Eigenkonstruktion und Fa ntasie, durch sprachliches und auch 
durch naturwissenschaftlich-logisches Denken angere gt wird. Bewegung, Spielen, 
Gestalten, Umgehen mit Medien, kindliches Spiel mit  Sprache und altersgerechte 
Erzählungen und Singen z. B. regen zum Sprechen an und vertiefen die Sprache.  
 
Die Sprachförderung für Kinder dieser Altersgruppe mit entsprechenden Bedarfen muss 
ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand angepasst, in den jeweiligen Tagesablauf 
eingebunden und - je jünger die Kinder sind - vor a llem in enger Koppelung an ihre 
vertrauten Bezugspersonen erfolgen. Sprachfördermaß nahmen in der Form, wie sie für 
Kinder im Alter von vier, fünf oder sechs Jahren du rchgeführt werden, sind für unter 
dreijährige Kinder in aller Regel noch nicht geeignet. 
 
Für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache ist es wichtig, dass sie ihre Erstsprache 
möglichst von Anfang an korrekt erlernen. Andernfal ls geraten sie in eine „doppelte 
Halbsprachigkeit“ und beherrschen weder ihre Erstsp rache noch Deutsch. Insbesondere 
benötigen diese Kinder und ihre Familien mutterspra chliche Unterstützung. Ihre 
Muttersprache als Familiensprache beherrschen die o ft bereits in zweiter oder dritter 
Generation in Münster lebenden Kinder zunehmend schlechter. 
 
 
 
6.1.2  Angebote für Kinder von 3 bis 6 Jahre 
 
Auch die 3- bis 6-jährigen Kinder benötigen weiterh in eine gezielte Begleitung und 
Unterstützung bei ihrer sprachlichen Entwicklung. 
 
Den Kindern ist ihrem Alter und ihrer Entwicklung  entsprechend erweiterter Raum für ihre 
Entfaltung zu geben. Ihre Sprachentwicklung ist pri nzipiell - wie bereits bei den unter 
Dreijährigen - auch in diesem Alter weiterhin anzur egen, jedoch auf fortgeschrittener 
Ebene. Die bereits genannten Elemente Bewegung, Spi elen, Gestalten, Umgehen mit 
Medien, kindliches Spiel mit Sprache, altersgerecht e Erzählungen und Singen und 
darüber hinaus auch Rollen- und Theaterspiele regen  weiterhin zum Sprechen an und 
begünstigen den Entwicklungsprozess. Dabei werden A ussprache, Wortschatz, 
Grammatik, Sprachverständnis, Sprachgefühl und auch  die Kommunikationsfähigkeit mit 
anderen gestärkt. Das Tun und Handeln der Erwachsen en zu Hause, in den 
Spielgruppen, in der Tagespflege und insbesondere i n den Kindertageseinrichtungen 
muss dabei mit korrekter Sprache begleitet werden, so bietet das Agieren der handelnden 
Personen entscheidende Unterstützung bei der Sprachentwicklung der Kinder.

11  
Für die drei- bis Sechsjährigen werden in Münster b ereits seit 2003 
Sprachfördermaßnahmen in Deutsch nach den Landesric htlinien (vgl. Ziffer 1.1) 
durchgeführt. Diese Maßnahmen richten sich an Kinde r aus Familien mit 
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte ab er auch an Kinder aus 
deutschsprachigen Familien. Sie werden von Kinderta geseinrichtungen oder auch von 
Grundschulen durchgeführt. Das Land gewährt jährlic h Zuwendungen an Gemeinden für 
diese Angebote.  
 
Bei den Angeboten zur Sprachförderung in Tageseinri chtungen für Kinder 
, werden 
die Kinder mit Sprachförderbedarf in den Kindertage seinrichtungen ermittelt. Dabei 
spielt die tägliche Beobachtung der Kinder durch di e für sie zuständigen Fachkräfte 
in der Kindertageseinrichtung eine wichtige Rolle, auch mit den Eltern dieser Kinder 
wird dazu kommuniziert. 
 
Vor Beginn der Sprachförderung wird bei den entspre chenden Kindern von den für 
sie zuständigen Fachkräften ihrer Kindertageseinric htung eine 
Sprachstandserhebung vorgenommen, für Kinder aus Fa milien mit 
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte me istens mittels der 
Erhebungsbögen des Systems SISMIK (Sprachverhalten und Interesse an Sprache 
bei Migrantenkindern im Kindergarten) 
 und für Kinder aus deutschsprachigen 
Familien neuerdings auch mit dem Verfahren SELDAK  (Sprachentwicklung und 
Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern).  
 
Die Sprachförderung wird nach unterschiedlichen Kon zepten, jedoch immer unter 
Berücksichtigung des individuellen Sprachentwicklun gsstandes des jeweiligen 
Kindes durchgeführt. Das Lernen erfolgt in Sprachfö rdergruppen, in individuell 
zusammengestellten Kleingruppen oder - soweit mögli ch - auch in Einzelförderung. 
Eine Reihe von Kindertageseinrichtungen in Münster arbeiten nach den Methoden 
von Elke Schlösser „Wir verstehen uns gut – Spielerisch Deutsch lernen“ und haben 
dabei gute Erfahrungen gemacht.  Hierbei werden diese Bausteine behandelt: 
• Das bin ich  
z. B. Junge, Mädchen, Kinder, Körperteile, Kleidung, Essen 
• Das bist du  
z. B. Deine Kleidung und ihre Farben, Was wir gerne  zusammen tun, Befindlichkeiten ausdrücken, Gefühle  
benennen, Was wir gerne machen 
• Das ist meine Familie  
z. B. Familienmitglieder, Wo wir leben, Unsere Wohn ung/unser Haus, Das Kinderzimmer, Die Küche, 
Haustiere 
• Hier im Kindergarten  
z. B. So sieht ein Kindergarten aus, Womit wir gern e  spielen, Gruppenraum und Spielbereiche, Menschen im  
Kindergarten 
• Bald gehe ich in die Schule  
z. B. Was ich von der Schule schon weiß, Menschen i n der Schule, Mein Schulranzen, Mein Schulweg, Das 
mache ich in der Schule 
• Mein Stadtteil   
z. B. Der Stadtplan, Viele Geschäfte, Hier wird gea rbeitet, Spiel-Plätze, unsere Gotteshäuser, Ich hab e mich 
verlaufen 
• Ich bin krank   
z. B. Mir geht’s nicht gut, Der Arzt hilft, Beim Zahnarzt, Das Krankenhaus, Bleib gesund! 
 
Nach etwa vier bis fünf Monaten erfolgen erneut Spr achstandsfeststellungen. Auf 
der Basis der Ergebnisse werden die Förderungsinhal te dann überprüft und ggf. 
angepasst.  
 
Für das Kindergartenjahr 2006/2007 wurden alle 77 b eim Land beantragten 
Maßnahmen der Kindertageseinrichtungen bewilligt un d durchgeführt, für das 
Kindergartenjahr 2007/2008 wurden 61 Sprachförderma ßnahmen beantragt und 
vom Land bewilligt.  
 
Die Sprachfördermaßnahmen der Grundschulen 
 werden den Kindern unmittelbar

12  
vor der Einschulung angeboten. Diese Maßnahmen werd en in Münster von den 
durch das Sprachenzentrum der Universität Münster a usgebildeten, pädagogischen 
Kräften - möglichst wohnortnah - an Grundschulen un d in Kindertageseinrichtungen 
als Ergänzungen zu den Angeboten der Kindertageseinrichtungen durchgeführt.  
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens zur Grundschule wir d in einem Elterngespräch 
mit Hilfe eines Tests auch der Sprachstand des Kind es festgestellt. Wird hier 
Förderbedarf gesehen, so nimmt das Kind an einer Sp rachfördermaßnahme teil. 
Die Teilnahme ist verpflichtend.   
 
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Kurse gibt das L and Nordrhein-Westfalen 
lediglich Empfehlungen. Inhaltliche Vorgaben im Sin ne eines Lehrplans gab es 
bislang nicht. So orientieren sich die Kursleiterin nen und Kursleiter an Inhalten und 
Standards, die in einem gemeinsamen „Arbeitskreis S prachförderung“ erarbeitet 
wurden. Der Arbeitskreis besteht seit Februar 2003.  Während andere Kommunen 
die Sprachförderung in Kooperation mit den Regional en Arbeitsstellen zur 
Förderung von Kindern aus Zuwandererfamilien (RAA) entwickeln, wird sie in 
Münster von den Projektleiterinnen der Kontaktstell e für Interkulturelles Lernen und 
Menschenrechtserziehung in der Grundschule (KIM) be gleitet. Ziel der Arbeit ist  die 
Koordination und Organisation eines fachlichen Aust ausches mit der Perspektive, 
ein gemeinsames tragfähiges Konzept zur Sprachförde rung und Elternarbeit für 
Vorschulkinder aus Familien mit Migrationsvorgeschi chte / 
Zuwanderungsgeschichte in Münster zu entwickeln.  
 
Für das Schuljahr 2006/2007 wurden alle 30 beim Lan d beantragten Maßnahmen 
bewilligt und durchgeführt.  
 
Die Erfahrungen in Münster haben gezeigt, dass sich  die vorgenannten 
Sprachfördermaßnahmen  positiv auf die Entwicklung der deutschen Sprache bei den 
teilnehmenden Kindern auswirken. 
 
Die Maßnahmen nach den Landesrichtlinien werden abs ehbar auslaufen und sollen 
durch das Delfin-4-System ersetzt werden, wenn die älteren der drei- bis sechsjährigen 
Kinder, die aufgrund Ihres Alters nicht mehr in die  Sprachstandsfeststellungen und 
Sprachförderungen nach dem Delfin-4-System einbezog en werden konnten, 
schulpflichtig werden. Dies wird zum Schuljahr 2008/2009 der Fall sein. 
 
 
Sprachstandsfeststellungen / Sprachförderung zwei Jahre vor der Einschulung – Delfin 4 
 
 
Seit dem Frühjahr 2007 werden Kinder, die zum Schul jahr 2009/2010 schulpflichtig 
werden, in einem zweistufigen Verfahren auf ihre de utsche Sprachkompetenz hin geprüft 
(vgl. Ziffer 1.3). In die erste Stufe der Sprachsta ndsfeststellung - Gruppenscreening 
 - 
wurden in Verantwortung der in den Grundschulen tät igen Sozialpädagogen / 
Sozialpädagoginnen gemeinsam mit Fachkräften der Ki ndertageseinrichtungen 2.569 
Kinder einbezogen. In der zweiten Stufe, dem Einzel screening, wurden 935 Kinder  
getestet. Davon wurde für 359 Kinder Sprachförderbedarf festgestellt.  
 
Für diese Kinder hat das Land ab dem Kindergartenja hr 2007/2008 pro Kind und 
Kindergartenjahr 340 € vorgesehen. Die Mittel für d ie Kindertageseinrichtungen 
besuchenden Kinder wurden vom  Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beim LWL 
beantragt und von dort an die entsprechenden Kindertageseinrichtungen weitergeleitet. 
 
Für Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine Kinder tageseinrichtung besuchen, hat das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Teilna hme an Sprachfördermaßnahmen zu 
ermöglichen.  Diese Kinder sollen möglichst in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen 
werden, um dort Sprachförderung zu erhalten. Auch f ür diese Kinder beantragt das Amt 
die Mittel beim LWL.

13  
 
Die Erfahrungen mit den bisherigen Sprachfördermaßn ahmen nach den Landesrichtlinien 
sollen auch für die neuen Maßnahmen des Delfin-4-Sy stems genutzt werden. Auch 
weiterhin sind sowohl die grundlegende Unterstützun g der Sprachentwicklung wie auch 
die Sprachförderung für die drei- bis sechsjährigen Kinder in den Kita-Alltag eingebunden. 
Der gesamte Tagesablauf wird unter diesem Gesichtsp unkt gestaltet und genutzt. Die 
Sprachförderung für Kinder ist dabei untrennbar mit  der ganzheitlichen Förderung ihrer 
Entwicklung im Bereich der Motorik, der Wahrnehmung (Berücksichtigung aller Sinne) der 
Sozialkompetenzen (z. B. Kooperationsfähigkeit, Gem einschaftssinn), der 
Selbstkompetenzen (z. B. positives Selbstwertgefühl , Äußerung von Bedürfnissen und 
Wünschen), der Methodenkompetenzen (z. B. Konzentra tionsfähigkeit, 
Konstruktionsfreude) und der Sachkompetenzen (z. B.  mathematisches Verständnis, 
Kenntnisse zur Lebenswelt, musisch-ästhetische Betätigung) verknüpft.  
 
Bezogen auf die Unterstützung nichtdeutscher Erstsprachen sind auch in dieser Alterstufe 
die bereits bei den unter 3-jährigen Kindern gegebe nen Hinweise altersgemäß weiterhin 
von Bedeutung.  
 
 
6.1.3 
 Angebote für Kinder von 6 bis 10 Jahre   
 
Schulen mit einem hohen Anteil an Kindern aus Zuwan dererfamilien sind mit einer 
schwierigen und komplexen Aufgabe konfrontiert, wei l viele ihrer Schülerinnen und 
Schüler die deutsche Sprache nicht ausreichend behe rrschen. Die Vergabe der 
Integrationsstellen sind im Erlass vom 19. Juli 200 4 (Konzept für die Förderung von 
Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschicht e; Verwendung der Stellen für 
Integrationshilfen) neu geregelt worden. Die Intent ion des Erlasses ist es, die Integration 
von Schülern mit Migrationsvorgeschichte zu verbess ern, gleiche Chancen für alle zu 
schaffen, Bildungsbenachteiligungen zu beseitigen u nd die Wirksamkeit dieser 
pädagogischen Bemühungen in den Blick zu nehmen. 
 
 
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung plant die oben angeführte Handreichung, 
um die Schulen bei der Entwicklung von Qualitätsind ikatoren für die Wirksamkeit der 
Integrations- und Fördermaßnahmen und bei der Umset zung und Evaluation geeigneter 
Förderkonzepte zu unterstützen.  
 
Die Vergabe der Integrationsstellen regelt die Schu laufsicht. Münsters Grundschulen 
wurden für das Schuljahr 2006/07 16,80 Stellen für 
 Integrationshilfen zugewiesen. Im 
Vorjahr waren es 13,00 Stellen .  
 
 
6.1.4  Angebote für Kinder von 10 bis 14 Jahre  
 
Die Stadt Münster hält an weiterführenden Schulen F örderangebote für Kinder mit 
Migrationsvorgeschichte bereit. Neben Projekten, Ar beitsgemeinschaften, Silentien, 
Lernhilfen, gibt es fest installierte, zusätzliche Förderung in Deutsch als Fremdsprache. 
An den Nachmittagen werden sowohl Sprachkurse als a uch muttersprachlicher Unterricht 
angeboten. 
 
Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen und 
dadurch dem Unterricht einer Regelklasse nicht folg en können, haben die Möglichkeit 
besondere Förderklassen an ausgewählten Hauptschule n in Münster, der 
Fürstenbergschule und der Geistschule, zu besuchen.  
 
Sofern die Schülerinnen und Schüler durch den Besuc h einer Förderklasse (höchstens 2 
Jahre) ausreichende Deutschkenntnisse erworben habe n, besuchen sie anschließend 
eine Regelklasse in einer weiterführenden Schule. U m herauszufinden, welche Schulform

14  
die geeignete ist, wird an der jeweiligen Schule ei n zehnwöchiger Probeunterricht 
angeboten.  
Inzwischen besteht auch ein besonderes Angebot für Schülerinnen und Schüler mit 
nichtdeutscher Muttersprache am Gymnasium Paulinum und am Geschwister – Scholl - 
Gymnasium. Hier wird Schülerinnen und Schülern nebe n dem Besuch der Regelklassen 
die parallele Teilnahme an altersübergreifenden Spr achkursen in Deutsch als 
Zweitsprache angeboten. 
 
Zur Verbesserung der Sprachkenntnisse in Deutsch bi etet die Volkshochschule Münster 
den Schülerinnen und Schülern eine zusätzliche Mögl ichkeit an, kostenlos und in 
kreativer Form, nachmittags an Kursen teilzunehmen.  Im „Club D“ werden die 
Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Gruppen j e nach Alter und Kenntnisstand 
unterrichtet.  
 
Ein weiteres wichtiges Angebot bildet der mutterspr achliche Ergänzungsunterricht, der 
den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit biete t ihre Herkunftssprache und -kultur 
zu pflegen. Im Rahmen des muttersprachlichen Unterr ichts wird auch islamische 
Unterweisung angeboten. 
 
Das Land NRW hat die organisatorischen und fachlich en Rahmenbedingungen für den 
Unterricht der Islamkunde in deutscher Sprache gesc haffen. Der Unterricht wird von zwei 
muslimischen Lehrerinnen und Lehrern erteilt und st eht allen Schülerinnen und Schülern 
offen. Der Unterricht ist kein ordentlicher Religio nsunterricht im Sinne des 
Grundgesetzes. Er ist religionskundlich konzipiert und findet an der Geistschule und der 
Hauptschule Wolbeck statt. 
 
 
6.1.5  Beratungsangebote und individuelle Förderung für Schulkinder   
 
Bildungsberatung International  
 
Mit der Ratsvorlage V/0475/2004 haben im Frühsommer  2004 die Fachausschüsse und 
der Rat der Stadt Münster entschieden, im Rahmen ei nes Modellprojektes zur stärkeren 
Internationalisierung der städtischen Bildungslands chaft das neue Angebot der 
"Bildungsberatung International" einzurichten. 
 
Die "Bildungsberatung International" informiert übe r das Schulsystem, mögliche 
Abschlüsse und die Schulen in Münster, vermittelt D eutsch -
 Sprachkurse und auch  
Unterrichtsangebote in der Heimatsprache. Sie unter stützt SchülerInnen und Erwachsene 
bei der Wahl der geeigneten Schule und vermittelt I nformationen zur Anerkennung 
ausländischer Abschlüsse. Darüber hinaus berät sie individuell bei Fragen der 
Schullaufbahn, Weiterbildung und Berufswegplanung. 
 
Die "Bildungsberatung International" dient immer wi eder als Lotse in der Vielfalt der 
münsterschen Bildungslandschaft. Mit einer zentrale n Anlaufstelle im Amt für Schule und 
Weiterbildung, Sprechstunden im Norden der Stadt un d einer flexiblen Beratung im 
Stadtgebiet, ist die Bildungsberatung International  für Ratsuchende gut erreichbar. So 
spart sie allen Beteiligten unnötige Umwege, Zeit-,  Geld- und Reibungsverluste. Das gilt 
für die einzelnen Menschen ebenso wie für die beteiligten Ämter und Bildungsanbieter. 
 
Informations- und Medienzentrum für Ausländer und Spätaussiedler (IMAS)  
 
Das IMAS im Amt für Schule und Weiterbildung ist rä umlich in die Geistschule integriert 
und hält Materialien zum Themenbereich "Sprache und  Bildung" vor. Neben 
Hilfestellungen zur interkulturellen Kompetenz für Lehrerinnen und Lehrer findet hier das 
Projekt "Schreibwerkstatt" statt. Dieses Projekt wi rd in Kooperation mit der Universität 
Münster durchgeführt und bietet ausländischen Schül erinnen und Schülern  aus der

15  
Geistschule die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse mit Hilfe des Mediums Computer zu  
verbessern . 
 
Internationale Schule 
 
  
Das Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur u nd Sport und das Amt für Schule und 
Weiterbildung bemühen sich seit längerem um weitere  Schritte zur Internationalisierung 
des schulischen Angebots in Münster. Zurzeit gibt e s die Initiative des Pascal-
Gymnasiums, das „ ABI-BAC“, ein dem französischen Abitur vergleichbaren Abschlusses 
zu ermöglichen. Am Gymnasium Paulinum ist das das „ IBO“ (International 
Baccalaureate), das ein englischsprachiges Abitur m it Anerkennung im gesamten 
Englischsprachigen Raum darstellt. Darüber hinaus g ibt es konkrete Überlegungen zur 
Einrichtung eines international ausgerichteten Grun dschulangebots in englischer 
Sprache. Zielgruppe sind hier insbesondere Kinder von temporär in Münster berufstätigen 
Familien aus dem Ausland. 
 
 
6.2 Modul 2  
Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern/Mütter aus Familien mit 
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte 
 
 
 
Wie schon erwähnt, wird die Effektivität der Sprach förderung für Kinder durch die 
gleichzeitige Sprachförderung ihrer Eltern maßgeblich unterstützt.  
 
Daten aus der Schuleingangsuntersuchung 2003 – 2006  belegen, dass sich die 
Deutschkenntnisse der Mütter bei Kindern mit Migrat ionsvorgeschichte / 
Zuwanderungsgeschichte deutlich positiv auf die Spr achentwicklung ihrer Kinder 
auswirken: 
 
 
 
Gute Sprachkenntnisse der Mutter führen bei über 90  % der Kinder zu guten 
Deutschkenntnissen – unabhängig von der Dauer des K indergartenbesuchs. 
Grundsätzlich gilt: je länger Kinder den Kindergart en besuchen und je besser die 
Sprachkenntnisse der Mutter, umso besser entwickeln  sich die Deutschkenntnisse des 
Kindes. Die Erfahrungen zeigen, dass die Sprachförd erung für Kinder aus Familien mit

16  
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte au ch an die Sprachförderung ihrer 
Eltern, insbesondere ihrer Mütter, gekoppelt sein sollte. 
 
Familienbildungseinrichtungen sowie Kindertageseinr ichtungen bieten seit 2005 
ergänzend oder in Kooperation Sprach- und Integrati onskurse für Eltern/Mütter an. Die 
Maßnahmen richten sich an bildungsbenachteiligte Mü tter, sind ähnlich konzipiert und 
werden von qualifizierten Kräften durchgeführt. Zen trale Inhalte der Maßnahmen sind 
dabei: 
 
Vermittlung von Sprachkenntnissen, z. B.  
• Verbesserung der deutschen Sprach- und Schreibkenn tnisse  
• Verbesserung der nicht deutschen Erstsprache nach Bedarf und Möglichkeit  
• Alphabetisierung 
Angebote zur kindbezogenen Orientierung in der Kita, z. B. 
• Die Kindertageseinrichtung und ihre Bedeutung für das Kind, ihr Aufbau und ihre Organisation, ihre Re geln und 
Gebräuche 
• Mahlzeiten wie Frühstück und Mittagessen 
• Elternunterstützung für das Kind 
• Elternmitwirkung und Partizipation 
Vermittlung allgemeiner Kenntnisse z. B.  
• Wissensvermittlung zur deutschen Kultur, 
• Kennenlernen des sozialen Umfeldes  
• Praktische Übungen bzgl. lebenspraktischer Belange  wie Stadtteilrundgänge, Arztbesuche, Behördengänge  
• Essenszubereitung 
 
Bezüglich der Aktivitäten von Familienbildungsstätt en sei an dieser Stelle beispielhaft auf 
das Konzept „Mütter lernen - Kinder profitieren“ vo m Haus der Familie - katholisches 
Bildungsforum im Stadtdekanat Münster e. V., hingew iesen. Auch hier gehören die 
Erzieherinnen und Erzieher der Kindertageseinrichtu ng zu den Bezugspersonen des 
Angebotes, da in Zusammenarbeit mit Ihnen die Konta kte zwischen den Müttern und der 
Einrichtung gestärkt werden. Darüber hinaus sind in  dem Konzept folgende Aspekte 
verankert: 
• Ermutigung in der deutschen Sprache zu kommunizier en 
• Soziale Vernetzung 
• Stärkung der Familie 
• Stärkung der Zusammenarbeit von Kita und Familie m it der Entwicklung einer Erziehungspartnerschaft 
• Stärkung des Selbstbewusstseins der Mütter 
• Einbeziehung der Elternarbeit der Kita (Lesen der Elternbriefe, Vor- und Nachbereitung von Elternaben den und 
Gesprächen mit Erzieherinnen /Erziehern) 
• Einbeziehung einer Fachreferentin zu familienrelev anten Themen nach der sprachlichen Vorbereitung 
 
Durch Wohnortnähe, Vertrautheit des Veranstaltungso rtes und Vertrautheit zu den 
Bezugspersonen, durch geringe Anzahl an wöchentlich en Unterrichtsstunden, durch die 
Möglichkeit zur zeitgleichen Betreuung jüngerer Ges chwisterkinder in der Einrichtung und 
durch ein an den Kenntnissen und Möglichkeiten der Teilnehmerinnen orientiertes 
Lerntempo und Niveau wird den Müttern der Zugang erleichtert. 
 
 
Seit dem Kindergartenjahr 2006/07 werden verschiede nen Kindertageseinrichtungen 
Münsters städtische Mittel zur Durchführung von Spr achförder- und 
Integrationsmaßnahmen für Eltern/Mütter zur Verfügung gestellt. 
 
Die Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Elt ern/Mütter aus Familien mit 
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte sind auszubauen.  
 
Schulen in Münster nehmen ihren Auftrag zur partner schaftlichen Zusammenarbeit mit 
Eltern wahr. Durch zahlreiche Projekte und besonder e Sprachförderangebote 
unterstützen sie Eltern in der Partizipation an Schule. 
 
Die Volkshochschule Münster hält seit langem ein um fangreiches und differenziertes 
Angebot im Bereich Deutsch als Fremd/Zweitsprache v or, das allen Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte offen steht.

17  
 
 
 
6.3 Modul 3  
Qualifizierung und Fortbildung der Fachkräfte für d ie Durchführung von 
Sprachfördermaßnahmen für Kinder 
 
 
 
Die Sprachfördermaßnahmen durchführenden Personen s ind in der Regel pädagogische 
Fachkräfte, die durch entsprechende Fortbildungen qualifiziert wurden.  
 
Die Sprachförderangebote der Kindertageseinrichtung en 
 werden durch qualifiziertes 
Stammpersonal oder durch entsprechende externe Kräf te durchgeführt. Die Träger der 
Kindertageseinrichtungen, in denen Sprachfördermaßn ahmen durchgeführt werden, 
haben dafür zu sorgen, dass die von ihnen eingesetz ten Kräfte über eine entsprechende 
Qualifikation verfügen.  
 
Die Maßnahmen werden nach Methoden der Elementarpäd agogik durchgeführt und 
setzen am jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder an. 
 
Träger mit mehreren Einrichtungen, die Sprachförder maßnahmen anbieten, sorgen durch 
einrichtungsübergreifende Weiterbildungen der Fachk räfte für eine Weiterentwicklung 
ihrer Angebote. So gibt es z. B. für Fachkräfte stä dtischer Einrichtungen eine 
  
regelmäßigen Qualitätszirkel mit ausgeprägten Eleme nten zum Erfahrungsaustausch und 
zur Fortbildung. Auch werden Fortbildungsangebote v erschiedener Organisationen, z. B. 
des Franz-Hitze-Hauses, des LWL (Landesjugendamt) o der auch des Deutschen 
Vereines für private und öffentliche Fürsorge zur Qualifizierung genutzt. 
  
Die Fachkräfte sollen möglichst über folgende Ausbi ldungen, Kenntnisse bzw. 
Fertigkeiten verfügen:  
• Ausbildung in einem pädagogischen Beruf (z. B. Erz ieher/in, Sozialpädagoge/in, Pädagoge/in, Grundschullehrer/in) 
• Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache, Schrif t und Grammatik 
• Erfahrungen im pädagogischen Umgang mit einzelnen Kindern wie auch in Gruppen  
• Teamfähigkeit für die Zusammenarbeit mit dem Team der Kindertageseinrichtung  
• Erfahrungen in der Arbeit mit Eltern 
• Beherrschen eines geeigneten Verfahrens zur adäqua ten Sprachstandsfeststellung 
• Entwicklung eines auf die Ergebnisse der Sprachsta ndsfeststellungen basierenden Förderprogramms  
• Kenntnisse über die Abgrenzung von Sprachentwicklu ngsverzögerungen und Sprachstörungen  
 
Für die Sprachfördermaßnahmen sechs Monate vor der Einschulung an Grundschulen 
werden speziell ausgebildete Fachkräfte eingesetzt.  Die Ausbildung und Qualifizierung 
der Fachkräfte zur Durchführung der Förderkurse übe rnimmt für das Amt für Schule und 
Weiterbildung das Sprachenzentrum der Universität M ünster. Studierende des Lehramts 
Primarstufe sowie der Interkulturellen Pädagogik we rden dort auf ihre Aufgabe, 
Sprachkurse für Vorschulkinder durchzuführen, systematisch vorbereitet.  
 
In einem Seminar, das jeweils im Wintersemester (al so vor Beginn der Förderkurse) 
stattfindet, werden dabei Themen wie die kindliche Entwicklung im Vorschulalter, 
Theorien zu Erst- und Zweitspracherwerb, Sprachstan dstests sowie unterschiedlichste 
Aspekte der Methodik/Didaktik der vorschulischen Sprachförderung behandelt (Lehrmittel, 
Stundenaufbau, Wortschatzarbeit, Einsatz von Reim und Rhythmus, Umgang mit Fehlern, 
etc.). Außerdem werden Einblicke in die Strukturen typischer Muttersprachen der 
Förderkinder, z.B. des Türkischen, ermöglicht.  
 
Ein weiteres, aufbauendes Seminar diente im Sommers emester 2006 der Begleitung der 
Förderkurstutoren und -tutorinnen bei ihrer Arbeit an den Grundschulen. Hier standen der 
Austausch von Erfahrungen und von Unterrichtsmateri al im Vordergrund sowie das 
gemeinsame Klären von Fragen/Problemen, die sich be i der Förderarbeit ergeben hatten. 
Orientiert an den Bedürfnissen der Studierenden wur den weitere inhaltliche Bereiche 
erarbeitet bzw. vertieft, wie z.B. das Thema "Elter narbeit", speziell bezogen auf Eltern mit

18  
Zuwanderungsvorgeschichte. 
 
Das Land NRW gibt zur inhaltlichen Gestaltung der K urse des Primarbereiches lediglich 
Empfehlungen. Um ein einheitliches Vorgehen in den Sprachförderkursen zu 
gewährleisten, wurden bereits vor dem ersten Durchg ang im Jahr 2004 durch die Akteure 
„Kontaktstelle für interkulturelles Lernen und Mens chenrechtserziehung in der 
Grundschule“ (KIM), das Sprachenzentrum der Univers ität Münster, die Schulaufsicht, 
das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt fü r Kinder, Jugendliche und Familien 
Inhalte bestimmt und diese mit Ideen zur Umsetzung,  sowie deren sprachlichen 
Schwerpunkt verknüpft.  
 
Zu den Inhalten gehörten Themen, wie z. B. „Das bin  ich, das bist du“, „Das ist meine 
Familie“, „Essen und Trinken“. Zu den jeweiligen Th emen sind pädagogische Intention, 
sprachliche Unterrichtsthemen und eine Ideensammlun g (Unterrichtsmittel) erarbeitet und 
dargestellt worden. Sprachlehrerinnen und Sprachleh rer der vorschulischen 
Sprachförderkurse erhalten ein didaktisches Grundla genwissen über Strategien des 
Zweitsprachenerwerbs, die Bedeutung der Erstsprache  für den Zweitsprachenerwerb als 
auch über die Bedeutung von Sprachmischungen.  
 
Einen weiteren didaktischen Schwerpunkt bilden die grundlegenden Aspekte der 
Schreiberwerbsforschung, um ein methodisch/didaktis ches Vorgehen in den 
Sprachförderkursen zu begünstigen und damit den aktuellen Lehrplänen bezogen auf den 
Schriftsprachenerwerb im Anfangsunterricht der Grundschulen anzugleichen.  
 
Eine von der KIM entwickelte „Didaktische Handreich ung“ für Leiter/innen von 
Sprachfördermaßnahmen für Kinder steht zur Verfügung 
.  
 
Eine Verständigung mit den Trägern der Maßnahmen zu r Weiterentwicklung von 
Qualifizierungs- und fortbildungsstandards für die Fachkräfte, die für die Durchführung 
von Sprachfördermaßnahmen für Kinder eingesetzt werden, ist anzustreben. 
 
 
6.4 Modul 4  
Vernetzung und Kooperation 
 
 Um die Sprachförderung für Kinder zu optimieren, is t es erforderlich, dass die hier 
beteiligten Akteure, Organisationen und Institution en vernetzt arbeiten. Dies betrifft vor 
allem Kindertageseinrichtungen, Schulen und Familie nbildungsstätten, weitere 
Bildungseinrichtungen, Gesundheitsdienste etc.. 
 
Besondere Bedeutung kommt der Kooperation von Kinde rtageseinrichtung und Schule 
unter Einbeziehung der Eltern vor Ort zu. Bereits b estehende stadtteilbezogene oder 
auch übergreifende Aktivitäten zur Zusammenarbeit h aben sich auch bezüglich der 
Sprachförderung für Kinder als wichtig erwiesen. De ren Festigung und Ausbau lässt eine 
weitere Optimierung dieses Feldes erwarten.  
 
• Der „Arbeitskreis Vorschulische Sprachförderung“ v erfolgt das Ziel, ein qualitativ 
hochwertiges Sprachförderangebot als gemeinsames Ko nzept für alle Kinder mit 
entsprechendem Förderbedarf zu unterstützen und wei ter zu entwickeln. Der 
Arbeitskreis, der drei Mal im Jahr tagt, setzt sich  aus Fachleuten des Elementar- und 
Primarbereiches zusammen, seine Aktivitäten werden zunehmend wichtiger. Die 
ausgewogene Zusammensetzung des Arbeitskreises mit Kräften aus beiden 
Bereichen bietet gute Voraussetzungen für eine adäq uate Kooperation und für einen 
fachlichen Austausch der Akteure aus der Praxis.   
 
• Die Erstellung und auch die Fortschreibung des Ges amtkonzeptes zur 
Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in  Münster sind von zentraler

19  
Bedeutung für die Sprachförderung für Kinder. An de r vom Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien und vom Amt für Schule und  Weiterbildung federführend 
wahrgenommenen Bearbeitung des Konzeptes sind bedar fsorientiert weiterhin die 
Fachleute der Schulaufsicht für die Stadt Münster, des Gesundheitsamtes der Stadt 
Münster, der Westfälische Wilhelms Universität (Spr achenzentrum), der Kontaktstelle 
für interkulturelles Lernen und Menschenrechtserzie hung in der Grundschule (KIM), 
des Ausländerbeirats der Stadt Münster und der Fami lienbildungsstätten 
einzubeziehen.  
 
Die Aktivitäten des „Arbeitskreises Vorschulische S prachförderung“ und des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien / des Amtes für Sc hule und Weiterbildung sind 
unter  
bedarfsorientierter Einbeziehung der vorgenannten Organisationen zur Weiterentwicklung 
des Konzeptes zu vernetzen.  
 
Die fachliche Weiterentwicklung der Sprachförderung  soll auch durch gemeinsame 
Aktivitäten unterstützt werden.  
 
Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zur Sprachfö rderung mit den drei in Münster 
ansässigen Fachschulen für Sozialpädagogik ausgebaut werden. 
 
Für den Schulbereich sichern die KIM und das Sprach enzentrum der Universität Münster 
die qualifizierte Ausbildung der Lehrkräfte.  
 
 
7 Handlungsempfehlungen 
 
 Auf der Basis der vorgenannten Fakten und Erkenntni sse sollen die folgenden 
Empfehlungen für die Stadt Münster handlungsleitend sein:  
 
• Alle Kinder - insbesondere jüngere, schon unter dr eijährige - sollen über ihr 
Elternhaus hinaus auch in den Bildungsinstitutionen , die sie besuchen, gezielte 
Begleitung und Unterstützung bei ihrer sprachlichen  Entwicklung erhalten. Ein früher 
Eintritt der Kinder in eine Kindertageseinrichtung ist unter diesem Gesichtspunkt ein 
Schlüssel für ihre bestmögliche Förderung. 
 
• Die Angebote zur Sprachförderung für Kinder sollen  auf der Basis der gesetzlichen 
Vorgaben ausgebaut und weiterentwickelt werden. 
 
• Sprachförderung in Münster soll sich nicht nur auf  Kinder aus Familien mit 
Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungsgeschichte ko nzentrieren, sondern auch auf 
Kinder aus deutschsprachigen Familien. Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache 
sollen Angebote zum Erlernen ihrer Erstsprache gemacht werden.   
 
• Für die Fachkräfte, die für die Durchführung von S prachfördermaßnahmen für Kinder 
eingesetzt werden, sollen Qualifizierungs- und Fort bildungsstandards abgestimmt und 
weiter entwickelt werden. 
 
• Sprachstandsfeststellungsverfahren sind zu qualifi zieren. Insbesondere soll bei 
Kindern mit Sprachauffälligkeiten geprüft werden, o b eine krankhafte Sprachstörung 
vorliegt. In Zweifelsfällen sollte eine erweiterte ärztliche und/oder 
sprachtherapeutische Diagnostik erfolgen. 
 
• Viele Stadtteile Münsters haben eine gute Vorausse tzung für eine gelingende 
Integration. Es gibt nur wenige Stadtteile mit beso nderem Entwicklungsbedarf, dazu 
gehören Kinderhaus, Coerde, Gievenbeck, Berg-Fidel,  Hiltrup-West, Angelmodde 
oder auch Geist/Schützenhof. Die Ressourcen und Akt ivitäten sollten in diesen

20  
Stadtgebieten mit besonderen Bedarfen zur Sprachför derung von Kindern gebündelt 
und vernetzt werden. 
 
• Plätze in Kindertageseinrichtungen für unterdreijä hrige Kinder sollen insbesondere in 
den genannten Stadtteilen vorzeitig ausgebaut werde n, damit Kinder möglichst 
frühzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen kön nen. Je länger Kinder eine 
Kindertageseinrichtung besuchen, umso besser entwic keln sich ihre 
Deutschkenntnisse. 
 
• Das Angebot von Sprachförder- und Integrationsmaßn ahmen für Eltern/Mütter aus 
Familien mit Migrationsvorgeschichte / Zuwanderungs geschichte soll in Kooperation 
der Kindertageseinrichtungen mit Familienbildungsst ätten bzw. 
Weiterbildungseinrichtungen ausgebaut und weiterentwickelt werden.  
 
• Sprachförderangebote für Eltern/Mütter sollen mögl ichst Bezug auf 
Sprachfördermaßnahmen für ihre Kinder nehmen. 
 
• Kooperationen von Kindertageseinrichtungen und Gru ndschulen vor Ort sollen auch 
im Bereich der Sprachförderung ausgebaut werden.  
 
• Der im Elementar- und Primarbereich bestehende „Ar beitskreis Vorschulische 
Sprachförderung“ arbeitet weiterhin übergreifend un d auf der Basis eines fachlichen 
Austausches der Akteure aus der Praxis an der Weite rentwicklung aufeinander 
abgestimmter Konzepte und Maßnahmen zur Sprachförderung in beiden Bereichen.  
 
• Zur Steuerung der anstehenden Aufgaben/Handlungsem pfehlungen soll die 
„Arbeitsgruppe Sprachförderung“ unter Federführung des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien und des Amtes für Schule u nd Weiterbildung ihre Arbeit 
bedarfsgerecht fortsetzen.  
 
• Die Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Erzi eher/innen und Lehrer/innen zur 
Sprachförderung soll initiiert und weiterentwickelt werden. 
 
• Die vorgenannten vier Module sollen weiterqualifiz iert und Schritt für Schritt 
umgesetzt werden. 
 
 
8 Fazit 
 
 In Münster bestehen bereits viele praxiserprobte Ko nzepte und Maßnahmen zur 
Unterstützung der allgemeinen Sprachentwicklung und  zur darüber hinausgehenden 
Sprachförderung für Kinder, an denen angeknüpft werden kann. 
 
Mit den im Rahmenkonzept verankerten Modulen und Ha ndlungsempfehlungen und der 
damit verknüpften Umsetzung zukunftsweisender Maßna hmen und Schritte soll vor allem 
den Kindern mit Sprachförderbedarf eine altersentsp rechende Sprachkompetenz 
insbesondere in der deutschen Sprache besser ermöglicht werden. 
  
 
Der Fortschritt der Maßnahmen ist immer wieder zu ü berprüfen, auf dieser Basis wird die 
kontinuierliche Weiterentwicklung verstetigt. 
 
Den zuständigen Gremien wird über die Entwicklungen berichtet.

Beschlussvorlage

3760 Zeichen

V/0704/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.10.2007 Ausländerbeirat Anhörung 
17.10.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
30.10.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
12.12.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem dieser Vorlage beigefügten „Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung 
für Kinder in Münster“ vom September 2007 wird zugestimmt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Konzept genannten Handlungsempfehlungen 
schrittweise umzusetzen bzw. die Sprachförderung für Kinder auf der Basis der Handlungs-
empfehlungen weiter zu entwickeln und dabei die an der Sprachförderung für Kinder Beteilig-
ten bedarfsgerecht einzubeziehen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen politischen Gremien über den Fortgang der 
Weiterentwicklung zur Sprachförderung für Kinder zu berichten bzw. weitere erforderliche poli-
tische Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0704/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Kratz-Trutti 
Herr Homann 
Frau Czepok 
Ruf: 
492-5130, 492-5133, 492-4042 
E-Mail: 
KratzTrutt@stadt-muenster.de 
HomannCl@stadt-muenster.de 
Czepok@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0704/2007 
Begründung: 
 
Mit Beschluss vom 21.09.2005 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, zum Kin-
dergartenjahr 2006/2007 ein „Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kin-
der“ vorzulegen (vgl. Vorlage 0609/2005, Beschlusspunkt 4).  
 
Die Erstellung eines Konzeptes war abhängig von den im Sommer 2006 beschlossenen Änderun-
gen des Schulrechts zu Sprachstandsfeststellungen / Sprachförderung zwei Jahre vor Beginn der 
Schulpflicht („Delfin 4“). Über diesen Sachverhalt und über den Stand der Erstellung des Konzep-
tes wurden die Fachausschüsse mit der Berichtsvorlage V/0725/2006 vom 20.09.2006 informiert. 
 
Mit dem nun vorgelegten „Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder 
in Münster“, in dem die die aktuellen schulrechtlichen Regelungen berücksichtigt sind, wird dem 
Auftrag des Rates vom 21.09.2005 entsprochen.  
 
Das Konzept wurde unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in enger 
Kooperation mit dem Amt für Schule und Weiterbildung erstellt. Mitgearbeitet haben daran das 
Gesundheitsamt der Stadt Münster, die Schulaufsicht, Vertreter/Vertreterinnen des Sprachenzent-
rums der WWU Münster, der Kontaktstelle für interkulturelles Lernen und Menschenrechtserzie-
hung in der Grundschule“ (KiM), des Ausländerbeirats der Stadt Münster und der Familienbil-
dungsstätten. 
 
Mit den im Rahmenkonzept verankerten Modulen und Handlungsempfehlungen und der damit ver-
knüpften Umsetzung zukunftsweisender Maßnahmen und Schritte soll vor allem den Kindern mit 
Sprachförderbedarf eine altersentsprechende Sprachkompetenz insbesondere in der deutschen 
Sprache besser ermöglicht werden.  
 
Durch Informieren der zuständigen politischen Gremien über den Fortgang der Weiterentwicklung 
zur Sprachförderung für Kinder sowie durch rechtzeitig vorbereitete  politische Entscheidungen 
sollen in der Zukunft wichtige Weichen für einen erfolgreichen Fortentwicklungsprozess in diesem 
Bildungsbereich gestellt werden. 
 
In Vertretung 
 
gez 
Dr. Hanke 
 
 
Anlagen: 
Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster von September 
2007

Beratungsverlauf (4)

17.10.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.10.2007 Sitzung
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.10.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0704/2007
Typ
Vorlagen
Datum
25.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37