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2019/0154

Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne - (Aufstellungsbeschluss W 51.1 und erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses W 51.1)

Magistratsvorlage 30.04.2019

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2019/0154

5291 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.05.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0154 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg -Kaserne – 
(Aufstellungsbeschluss W 51 .1 
 
Vorlage vom: 30.04.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Für das ehemalige Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne, südlich der Mainzer Straße  
(s. Abb. 3 Geltungsbereich), ist ein Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der 
Starkenburg-Kaserne – im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel das Gebiet einer 
städtebaulichen Umstrukturierung vorwiegend zu Wohnzwecken und teilweiser gewerblicher 
Nutzung zuzuführen. 
 
Der für das Gebiet zwischen dem Dornheimer Weg, der Rabenaustraße, der Michaelisstraße, der 
Mainzer Straße und der Eisenbahn am 13.09.2007 gefasste Beschluss einen 
Bebauungsplan W 51 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, geändert durch Beschluss vom 
18.03.2008, wird in seinem nördlichen Teilbereich (s. Abb. 2 Übersichtsplan) erneut geändert.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0154 vom 30.04.2019:  
 
Für alle ehemals durch die US-Streitkräfte genutzten Gebiete in Darmstadt wurden vor deren 
Entwicklung vorsorglich Aufstellungsbeschlüsse gefasst, um ihre künftige geordnete bauliche 
Entwicklung zu sichern. Analog zu dieser Vorgehensweise wurde auch für die Starkenburg -
Kaserne ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan W 51 - Nördlich des Dornheimer 
Wegs - am 13.09.2007 gefasst, da das Gebiet ebenfalls als potentieller Konversionsstandort 
betrachtet wurde, der ganz oder teilweise in den nächsten Jahren umstrukturiert w erden sollte. 
In den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 wurden die damals als Bahnbetriebsgelände 
gewidmeten Flächen der aurelis Real Estate GmbH bzw. der Deutschen Bahn AG, die in engem 
räumlichen Zusammenhang mit der Starkenburg-Kaserne stehen sowie die Siedlung 
Akazienweg einbezogen. 
 
Als dann jedoch 2008 bekannt wurde, dass die bestehende Nutzung des 
Panzerausbesserungswerkes weiter bestehen bleiben soll, wurde der Aufstellungsbeschluss des 
Bebauungsplans W 51 geändert (siehe Abb. 1). Ein Teilbereich der Starkenburg-Kaserne wurde 
als Sondergebiet für die weitere militärische Nutzung vorgesehen, eine kleine süd-östliche Ecke 
soll als Gewerbegebiet entwickelt werden (Stadtverordnetenbeschluss vom 18.03.2008). 
 
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 mit 1. Änderung (ohne Maßstab)

- 4 - 
Der jetzt vorliegende Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans W 51.1 (siehe Abb. 2, grau 
hinterlegt) stellt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses W 51 im nördlichen Teilbereich 
dar.  
 
 
Abb. 2: Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 mit neuem Teilbereich 
des Bebauungsplans W 51.1 - ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne -  
(ohne Maßstab) 
 
Die Grundstücke Gemarkung Darmstadt Flur 37 Flurstücksnummern 100/32 und 100/34 
wurden mit Bescheid vom 24.08.2012 von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Nicht entwidmet 
wurde das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 37 Flurstücksnummer 100/33, auf dem 
noch Bahngleise liegen. 
 
Eventuelle Bauvorhaben müssen derzeit auf der Grundlage von § 34 BauGB beurteilt werden.

- 5 - 
Um jedoch eine städtebauliche Umstrukturierung des ehemaligen Bahngeländes / 
Gewerbefläche zu überwiegend Wohnzwecken zu erreichen und somit auch der Deckung d es 
anhaltenden Wohnbedarfs nachzukommen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans W 51.1 – 
ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne - (siehe Abb. 3) erforderlich. Auf Basis 
eines städtebaulichen Konzeptes ist Art und Maß der baulichen Nutzung im folgenden 
Bauleitplanverfahren zu klären. Zu beachten sind dabei u. A. die Emissionsbelastungen, die 
von angrenzenden Nutzungen (z.B. Bahn) ausgehen.  
 
Abb. 3: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51.1 - ehem. Bahngelände nördlich der 
Starkenburg-Kaserne -  (ohne Maßstab) 
 
Durch einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan W 51.1 sollen Einzelheiten der 
Planung gesichert und die Übernahme von Folgekosten durch den Grundstückseigentümer 
geregelt werden. 
 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 51.1 aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu 
gewährleisten, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, da derzeit der 
Geltungsbereich als Fläche für Bahnanlagen dargestellt ist. Diese Änderung erfolgt im 
„Parallelverfahren“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

- 6 - 
 
 
 
Dezernat III  
i.V.  
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 30.04.2019 
III/61.2 ha Nst. 2112 
III/61.1 fe Nst. 2613

anlage 3

251 Zeichen

Punkt 21: Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne - 
(Aufstellungsbeschluss W 51.1 und erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses W 
51.1) 
 (V-Nr. 2019/0154) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: AfD

anlage 2

321 Zeichen

Punkt 10: Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne - 
(Aufstellungsbeschluss W 51.1 und erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses W 
51.1) 
 (V-Nr. 2019/0154) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

anlage 1

5357 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.05.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0154 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
196 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg -Kaserne – 
(Aufstellungsbeschluss W 51.1  
 
Vorlage vom: 30.04.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
Für das ehemalige Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne, südlich der Mainzer Straße  
(s. Abb. 3 Geltungsbereich), ist ein Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der 
Starkenburg-Kaserne – im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel das Gebiet einer 
städtebaulichen Umstrukturierung vorwiegend zu Wohnzwecken und teilweiser gewerblicher 
Nutzung zuzuführen. 
 
Der für das Gebiet zwischen dem Dornheimer Weg, der Rabenaustraße, der Michaelisstraße, der 
Mainzer Straße und der Eisenbahn am 13.09.2007 gefasste Beschluss einen 
Bebauungsplan W 51 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, geändert durch Beschluss vom 
18.03.2008, wird in seinem nördlichen Teilbereich (s. Abb. 2 Übersichtsplan) erneut geändert.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.05.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0154 vom 30.04.2019:  
 
Für alle ehemals durch die US-Streitkräfte genutzten Gebiete in Darmstadt wurden vor deren 
Entwicklung vorsorglich Aufstellungsbeschlüsse gefasst, um ihre künftige geordnete bauliche 
Entwicklung zu sichern. Analog zu dieser Vorgehensweise wurde auch für die Starkenburg-
Kaserne ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan W 51 - Nördlich des Dornheimer 
Wegs - am 13.09.2007 gefasst, da das Gebiet ebenfalls als potentieller Konversionsstandort 
betrachtet wurde, der ganz oder teilweise in den nächsten Jahren umstrukturiert werden sollte. 
In den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 wurden die damals als Bahnbet riebsgelände 
gewidmeten Flächen der aurelis Real Estate GmbH bzw. der Deutschen Bahn AG, die in engem 
räumlichen Zusammenhang mit der Starkenburg-Kaserne stehen sowie die Siedlung 
Akazienweg einbezogen. 
 
Als dann jedoch 2008 bekannt wurde, dass die bestehende Nutzung des 
Panzerausbesserungswerkes weiter bestehen bleiben soll, wurde der Aufstellungsbeschluss des 
Bebauungsplans W 51 geändert (siehe Abb. 1). Ein Teilbereich der Starkenburg-Kaserne wurde 
als Sondergebiet für die weitere militärische Nutzung vorgesehen, eine kleine süd-östliche Ecke 
soll als Gewerbegebiet entwickelt werden (Stadtverordnetenbeschluss vom 18.03.2008).  
 
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 mit 1. Änderung (ohne Maßstab)

- 5 - 
 
Der jetzt vorliegende Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans W 51.1 (siehe Abb. 2, grau 
hinterlegt) stellt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses W 51 im nördlichen Teilbereich 
dar.  
 
 
Abb. 2: Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 mit neuem Teilbereich 
des Bebauungsplans W 51.1 - ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne -  
(ohne Maßstab) 
 
Die Grundstücke Gemarkung Darmstadt Flur 37 Flurstücksnummern 100/32 und 100/34 
wurden mit Bescheid vom 24.08.2012 von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Nicht entwidmet 
wurde das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 37 Flurstücksnummer 100/33, auf dem 
noch Bahngleise liegen.

- 6 - 
 
Eventuelle Bauvorhaben müssen derzeit auf der Grundlage von § 34 BauGB beurteilt werden.  
Um jedoch eine städtebauliche Umstrukturierung des ehemaligen Bahngeländes / 
Gewerbefläche zu überwiegend Wohnzwecken zu erreichen und somit auch der Deckung des 
anhaltenden Wohnbedarfs nachzukommen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans W 51.1 – 
ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne - (siehe Abb. 3) erforderlich. Auf Basis 
eines städtebaulichen Konzeptes ist Art und Maß der baulichen Nutzung im folgenden 
Bauleitplanverfahren zu klären. Zu beachten sind dabei u. A. die Emissionsbelastungen, die 
von angrenzenden Nutzungen (z.B. Bahn) ausgehen.  
 
Abb. 3: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51.1 - ehem. Bahngelände nördlich der 
Starkenburg-Kaserne -  (ohne Maßstab) 
 
Durch einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan W 51.1 sollen Einzelheiten der 
Planung gesichert und die Übernahme von Folgekosten durch den Grundstückseigentümer 
geregelt werden.

Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 51.1 aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu 
gewährleisten, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, da derzeit der 
Geltungsbereich als Fläche für Bahnanlagen dargestellt ist. Diese Änderung erfolgt im 
„Parallelverfahren“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
 
 
 
Dezernat III  
i.V.  
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 30.04.2019 
III/61.2 ha Nst. 2112 
III/61.1 fe Nst. 2613

Beratungsverlauf (4)

TOP 196
TOP 10
TOP 14
TOP 21

Orte (5)

  • Mainzer Straße
  • Rabenaustraße
  • Michaelisstraße
  • Dornheimer Weg
  • Akazienweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0154
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.04.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00