2019/0154
Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne - (Aufstellungsbeschluss W 51.1 und erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses W 51.1)
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2019/0154
5291 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0154
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg -Kaserne –
(Aufstellungsbeschluss W 51 .1
Vorlage vom: 30.04.2019
Beschlussvorschlag :
Für das ehemalige Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne, südlich der Mainzer Straße
(s. Abb. 3 Geltungsbereich), ist ein Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der
Starkenburg-Kaserne – im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel das Gebiet einer
städtebaulichen Umstrukturierung vorwiegend zu Wohnzwecken und teilweiser gewerblicher
Nutzung zuzuführen.
Der für das Gebiet zwischen dem Dornheimer Weg, der Rabenaustraße, der Michaelisstraße, der
Mainzer Straße und der Eisenbahn am 13.09.2007 gefasste Beschluss einen
Bebauungsplan W 51 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, geändert durch Beschluss vom
18.03.2008, wird in seinem nördlichen Teilbereich (s. Abb. 2 Übersichtsplan) erneut geändert.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0154 vom 30.04.2019:
Für alle ehemals durch die US-Streitkräfte genutzten Gebiete in Darmstadt wurden vor deren
Entwicklung vorsorglich Aufstellungsbeschlüsse gefasst, um ihre künftige geordnete bauliche
Entwicklung zu sichern. Analog zu dieser Vorgehensweise wurde auch für die Starkenburg -
Kaserne ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan W 51 - Nördlich des Dornheimer
Wegs - am 13.09.2007 gefasst, da das Gebiet ebenfalls als potentieller Konversionsstandort
betrachtet wurde, der ganz oder teilweise in den nächsten Jahren umstrukturiert w erden sollte.
In den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 wurden die damals als Bahnbetriebsgelände
gewidmeten Flächen der aurelis Real Estate GmbH bzw. der Deutschen Bahn AG, die in engem
räumlichen Zusammenhang mit der Starkenburg-Kaserne stehen sowie die Siedlung
Akazienweg einbezogen.
Als dann jedoch 2008 bekannt wurde, dass die bestehende Nutzung des
Panzerausbesserungswerkes weiter bestehen bleiben soll, wurde der Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplans W 51 geändert (siehe Abb. 1). Ein Teilbereich der Starkenburg-Kaserne wurde
als Sondergebiet für die weitere militärische Nutzung vorgesehen, eine kleine süd-östliche Ecke
soll als Gewerbegebiet entwickelt werden (Stadtverordnetenbeschluss vom 18.03.2008).
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 mit 1. Änderung (ohne Maßstab)
- 4 -
Der jetzt vorliegende Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans W 51.1 (siehe Abb. 2, grau
hinterlegt) stellt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses W 51 im nördlichen Teilbereich
dar.
Abb. 2: Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 mit neuem Teilbereich
des Bebauungsplans W 51.1 - ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne -
(ohne Maßstab)
Die Grundstücke Gemarkung Darmstadt Flur 37 Flurstücksnummern 100/32 und 100/34
wurden mit Bescheid vom 24.08.2012 von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Nicht entwidmet
wurde das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 37 Flurstücksnummer 100/33, auf dem
noch Bahngleise liegen.
Eventuelle Bauvorhaben müssen derzeit auf der Grundlage von § 34 BauGB beurteilt werden.
- 5 -
Um jedoch eine städtebauliche Umstrukturierung des ehemaligen Bahngeländes /
Gewerbefläche zu überwiegend Wohnzwecken zu erreichen und somit auch der Deckung d es
anhaltenden Wohnbedarfs nachzukommen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans W 51.1 –
ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne - (siehe Abb. 3) erforderlich. Auf Basis
eines städtebaulichen Konzeptes ist Art und Maß der baulichen Nutzung im folgenden
Bauleitplanverfahren zu klären. Zu beachten sind dabei u. A. die Emissionsbelastungen, die
von angrenzenden Nutzungen (z.B. Bahn) ausgehen.
Abb. 3: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51.1 - ehem. Bahngelände nördlich der
Starkenburg-Kaserne - (ohne Maßstab)
Durch einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan W 51.1 sollen Einzelheiten der
Planung gesichert und die Übernahme von Folgekosten durch den Grundstückseigentümer
geregelt werden.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 51.1 aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu
gewährleisten, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, da derzeit der
Geltungsbereich als Fläche für Bahnanlagen dargestellt ist. Diese Änderung erfolgt im
„Parallelverfahren“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
- 6 -
Dezernat III
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, den 30.04.2019
III/61.2 ha Nst. 2112
III/61.1 fe Nst. 2613
anlage 3
251 Zeichen
Punkt 21: Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne - (Aufstellungsbeschluss W 51.1 und erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses W 51.1) (V-Nr. 2019/0154) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 2
321 Zeichen
Punkt 10: Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne - (Aufstellungsbeschluss W 51.1 und erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses W 51.1) (V-Nr. 2019/0154) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
anlage 1
5357 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0154
Magistratsbeschluss -Nr.
196
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg -Kaserne –
(Aufstellungsbeschluss W 51.1
Vorlage vom: 30.04.2019
Beschlussvorschlag :
Für das ehemalige Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne, südlich der Mainzer Straße
(s. Abb. 3 Geltungsbereich), ist ein Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der
Starkenburg-Kaserne – im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel das Gebiet einer
städtebaulichen Umstrukturierung vorwiegend zu Wohnzwecken und teilweiser gewerblicher
Nutzung zuzuführen.
Der für das Gebiet zwischen dem Dornheimer Weg, der Rabenaustraße, der Michaelisstraße, der
Mainzer Straße und der Eisenbahn am 13.09.2007 gefasste Beschluss einen
Bebauungsplan W 51 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, geändert durch Beschluss vom
18.03.2008, wird in seinem nördlichen Teilbereich (s. Abb. 2 Übersichtsplan) erneut geändert.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 15.05.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0154 vom 30.04.2019:
Für alle ehemals durch die US-Streitkräfte genutzten Gebiete in Darmstadt wurden vor deren
Entwicklung vorsorglich Aufstellungsbeschlüsse gefasst, um ihre künftige geordnete bauliche
Entwicklung zu sichern. Analog zu dieser Vorgehensweise wurde auch für die Starkenburg-
Kaserne ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan W 51 - Nördlich des Dornheimer
Wegs - am 13.09.2007 gefasst, da das Gebiet ebenfalls als potentieller Konversionsstandort
betrachtet wurde, der ganz oder teilweise in den nächsten Jahren umstrukturiert werden sollte.
In den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 wurden die damals als Bahnbet riebsgelände
gewidmeten Flächen der aurelis Real Estate GmbH bzw. der Deutschen Bahn AG, die in engem
räumlichen Zusammenhang mit der Starkenburg-Kaserne stehen sowie die Siedlung
Akazienweg einbezogen.
Als dann jedoch 2008 bekannt wurde, dass die bestehende Nutzung des
Panzerausbesserungswerkes weiter bestehen bleiben soll, wurde der Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplans W 51 geändert (siehe Abb. 1). Ein Teilbereich der Starkenburg-Kaserne wurde
als Sondergebiet für die weitere militärische Nutzung vorgesehen, eine kleine süd-östliche Ecke
soll als Gewerbegebiet entwickelt werden (Stadtverordnetenbeschluss vom 18.03.2008).
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 mit 1. Änderung (ohne Maßstab)
- 5 -
Der jetzt vorliegende Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans W 51.1 (siehe Abb. 2, grau
hinterlegt) stellt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses W 51 im nördlichen Teilbereich
dar.
Abb. 2: Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 mit neuem Teilbereich
des Bebauungsplans W 51.1 - ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne -
(ohne Maßstab)
Die Grundstücke Gemarkung Darmstadt Flur 37 Flurstücksnummern 100/32 und 100/34
wurden mit Bescheid vom 24.08.2012 von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Nicht entwidmet
wurde das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 37 Flurstücksnummer 100/33, auf dem
noch Bahngleise liegen.
- 6 -
Eventuelle Bauvorhaben müssen derzeit auf der Grundlage von § 34 BauGB beurteilt werden.
Um jedoch eine städtebauliche Umstrukturierung des ehemaligen Bahngeländes /
Gewerbefläche zu überwiegend Wohnzwecken zu erreichen und somit auch der Deckung des
anhaltenden Wohnbedarfs nachzukommen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans W 51.1 –
ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne - (siehe Abb. 3) erforderlich. Auf Basis
eines städtebaulichen Konzeptes ist Art und Maß der baulichen Nutzung im folgenden
Bauleitplanverfahren zu klären. Zu beachten sind dabei u. A. die Emissionsbelastungen, die
von angrenzenden Nutzungen (z.B. Bahn) ausgehen.
Abb. 3: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51.1 - ehem. Bahngelände nördlich der
Starkenburg-Kaserne - (ohne Maßstab)
Durch einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan W 51.1 sollen Einzelheiten der
Planung gesichert und die Übernahme von Folgekosten durch den Grundstückseigentümer
geregelt werden.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 51.1 aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu
gewährleisten, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, da derzeit der
Geltungsbereich als Fläche für Bahnanlagen dargestellt ist. Diese Änderung erfolgt im
„Parallelverfahren“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Dezernat III
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, den 30.04.2019
III/61.2 ha Nst. 2112
III/61.1 fe Nst. 2613
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Mainzer Straße
- Rabenaustraße
- Michaelisstraße
- Dornheimer Weg
- Akazienweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0154
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.04.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00