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3039/2024

Beantwortung einer mündlichen Frage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 02.09.2024 betreffend "Pressetermin zu Schwimmcontainern in Chorweiler"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 10.10.2024

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 04.11.2024, TOP 2.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2007 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/13 
 
Vorlagen-Nummer           10.10.2024 
 3039/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 04.11.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Frage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Hauptausschusses vom 02.09.2024 betreffend "Pressetermin zu Schwimmcontainern in 
Chorweiler" 
Mündliche Nachfrage von RM Joisten in der Sitzung des Hauptausschusses am 
02.09.2024 
 
Herr Joisten berichtet, einem Ratsmitglied sei vom Presseamt kommuniziert worden, dass es 
bei einem Pressetermin zur Aufstellung von Schwimmcontainern in Chorweiler nicht er-
wünscht sei. 
Er bittet um Prüfung und um einen Austausch mit der Verwaltung zum Thema Pressetermine. 
 
Antwort: 
 
Pressetermine der Stadtverwaltung richten sich an Vertreter*innen der Medien. Hiervon zu un-
terscheiden sind presseöffentliche Termine wie bspw. Grundsteinlegungen oder Richtfeste, zu 
denen Medienvertreter*innen ebenfalls eingeladen werden, die sich aber nicht primär an 
Letztgenannte richten. Zusätzlich gibt es noch Informationstermine/Fachgespräche der Fach-
verwaltung für die politischen Gremienvertreter*innen. 
 
Bei dem in Rede stehenden Termin handelte es sich um einen reinen Pressetermin, also ei-
nem Termin der Verwaltung für die Zielgruppe Presse. Ein Ratsmitglied wollte im Rahmen die-
ses Pressetermins ein Statement abgeben. Die Verwaltung bat daraufhin um Verständnis, 
dass dies im Rahmen eines Pressetermins der Verwaltung nicht möglich sei. Das Ratsmitglied 
wurde nicht aufgefordert, den Pressetermin zu verlassen, sondern entschied selbst, nicht teil-
zunehmen. 
 
Seit vielen Jahren gilt unverändert, dass an Presseterminen der Verwaltung ausschließlich 
Medienvertreter*innen teilnehmen.  
 
Finden Pressetermine im öffentlichen Raum statt, ermöglicht die Verwaltung auch Interessier-
ten, die nicht Medienvertreter*innen sind, den Termin zu verfolgen, sofern der Ablauf dadurch 
nicht gestört wird. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Hauptausschuss
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
3039/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
10.10.2024
Erstellt
01.10.2024 11:21