V/0450/2019
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0450/2019 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0450/2019 V/0450/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 22.05.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement von der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 5. RH Horst Karl Beitelhoff RH Bruno Kleine-Borgmann 6. NN RH Horst Karl Beitelhoff 2. Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government von der CDU-Faktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. RH Olaf Dreßen Wolfram Pott 3. Hans-Christoph Vogelberg Dietrich Aden 4. Dietrich Aden RH Olaf Dreßen 6. Wolfram Pott RH Bruno Kleine-Borgmann Amt für Bürger- und Ratsservice 22.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0450/2019 3. Ausschuss für Schule und Weiterbildung von der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. RH Bruno Kleine-Borgmann RF Dr. Maria Becker von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 11. Max Westrup Matthias Glomb 5. Matthias Glomb Tanja Andor 4. Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen von der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. NN RH Dr. Dietmar Erber 5. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen von der CDU-Fraktion Mitglied 3. RH Horst Karl Beitelhoff Susanne Schulze-Bockeloh 6. Haupt- und Finanzausschuss von der CDU-Faktion Mitglied Stellvertretungen 2. RH Horst Karl Beitelhoff RF Dr. Maria Becker 8. NN RH Horst Karl Beitelhoff 7. Kulturausschuss von der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 3. RF Angela Stähler RF Dr. Maria Becker von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 12. NN Noah Börnhorst 5. NN Katharina Thiemann - 3 - V/0450/2019 8. Sportausschuss von der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 4. Stefan Gottkehaskamp RF Dr. Maria Becker 5. RH Horst Karl Beitelhoff Stefan Gottkehaskamp 9. Aufsichtsrat KonvOY GmbH von der CDU-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 1. NN RH Horst Karl Beitelhoff 1. RH Horst Karl Beitelhoff RH Dr. Dietmar Erber 10. Aufsichtsrat Wohn+Stadtbau GmbH Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbh von der CDU-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 1. NN RH Horst Karl Beitelhoff 11. Verwaltungsrat Sparkasse Münsterland-Ost von der CDU-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 3. NN RH Heinz-Georg Buddenbäumer 12. Aufsichtsrat Sozialholding Klarastift GmbH Aufsichtsrat Altenzentrum Klarastift gGmbH Aufsichtsrat Klarastift Service GmbH Aufsichtsrat Ambulante Dienste Klarastift GmbH von der CDU-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 1. RH Richard-Michael Halberstadt RF Dr. Maria Becker 13. Soweit erforderlich werden die Vertreter der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaf- ten ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den Aufsichtsräten bzw. Verwaltungsrat herbei zu führen und entsprechend zu treffen. - 4 - V/0450/2019 Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 14. Beirat für Stadtgestaltung Beratende Mitglieder von der CDU-Fraktion Mitglied Stellvertretung 1. NN RH Horst Karl Beitelhoff 1. RH Horst Karl Beitelhoff RH Dr. Dietmar Erber 15. Die CDU-Fraktion benennt als neuen 2. stellv. Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtpla- nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen RH Horst Karl Beitelhoff. 16. Die CDU-Fraktion benennt als neue 1. stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Weiterbildung RF Astrid Bühl. Begründung: Zu 1. - 12.: Durch den Tod von Georg Fehlauer waren einige Positionen noch unbesetzt. Die o. g. Umbesetzun- gen werden von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 21.05.2019 beantragt. Zu 3. und 7.: Die o.g. Umbesetzungen werden von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 20.05.2019 beantragt. Zu 14.: Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung des Beirates für Stadtgestaltung kann an den Sitzungen des Beirates je Fraktion und Gruppe des Rates ein Mitglied des für Stadtplanung zuständigen Ausschusses oder des Rates mit beratender Stimme teilnehmen. Die CDU-Fraktion teilt die Nachbesetzung mit Schrei- ben vom 21.05.2019 mit. Zu 15. und 16.: Die CDU-Fraktion teilt mit Schreiben vom 21.05.2019 die Wechsel der stellv. Vorsitzenden in den o. g. Ausschüssen mit. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I. V. Anlage gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0450/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37