Unterkunft für Geflüchtete in der Boltensternstraße
Mitteilung BV 3651/2017 vom 29.11.2017
Stand: Am 07.12.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / V/56/562/5 Vorlagen-Nummer 3651/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Unterkunft für Geflüchtete in der Boltensternstraße Zum Beschluss der BV Nippes vom 21.09.2017 (TOP 8.1.14) wurde von der Verwaltung eine schriftl i- che Antwort zugesagt (AN/1240/2017). Der Beschluss lautete wie folgt: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die Versorgung der Flüchtlingsheime mit Sicherheitspersonal schnellstmöglich wieder in der Personalstärke und Dauer sicherzustellen, wie sie vor dessen Reduktion bestand 2. mit hoher Priorität ein Verkehrskonzept für d en Betrieb der geplanten Feuerwehrschule zu e r- stellen, in welchem die besondere Situation der Flüchtlingswohnheime berücksichtigt wird. Das heißt, dass die Aufenthaltsflächen für Flüchtlinge im Außenbereich von Verkehr freigeha l- ten werden sollen. Außerdem müssen Regelungen von Zugängen, die aus Gründen des nachbarschaftlichen Miteinanders zwischen Flüchtlingen und Anwohnern getroffen wurden, auch im Verkehrskonzept berücksichtigt werden. Insbesondere ist das vor Ort befindliche Rol l- tor geschlossen zu halten. Eine Abstimmung mit Anwohnern, der Heimleitung und den Vertr e- tern des Runden Tisches ist vorzunehmen. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 1. Der Sicherheitsdienst ist entsprechend verstärkt. Seit dem 13.11.2017 werden rund um die Uhr mehrere Sicherheitskräfte eingesetzt. 2. Der Betrieb der Feuerwehrschule hat kürzlich begonnen. Fahrzeugführerinnen und -führer sind angehalten in dieser Zone Schritt zu fahren. Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Die baulichen Maßnah men im Innen- und unmittelbar angrenzenden Außenraum von Gebä u- de A laufen. Die Feuerwehr und das Amt für Wohnungswesen stehen hierzu in regelmäßigem Kontakt. Bestandteil der Planungsgespräche ist auch, eine sowohl für die Anwohner als auch für die verschiedenen Nutzer und Bewohner taugliche Lösung der Anfahrts - und Parksituation zu realisieren. Hierbei wird insbesondere das angeführte Rolltor betrachtet. Nach bisherigen Erfahrungen ist dieses nicht optimal geeignet für die Vielzahl an Öffnungen und Schließu ngen, die mit dem nun gestiegenen Verkehrsaufkommen zu erwarten sind. Die Möglichkeit, den Z u- gang zur Unterkunft für Geflüchtete vom Zugang zur Feuerwehrschule zu separieren, wird g e- prüft. Für die Zeit bis zum Abschluss des Umbaus ist die Bedienung des Ro lltores mit dem eing e- setzten Sicherheitsunternehmen thematisiert und geregelt worden. Die Sicherheitsmitarbeiter sind alle in die fachgerechte Handhabung des Rolltores eingewiesen und sensibilisiert. Da in der Verwaltung die Problematik bekannt ist, wurde für die Toranlage ein spezieller Wartung s- 2 vertrag abgeschlossen. Störungen werden unverzüglich an die mit der Wartung beauftragte Firma weitergegeben und schnellstmöglich behoben. Sobald ein Konzept vorliegt, geht dieses dem Runden Tisch für Flüchtlingsfra gen und der Be- zirksvertretung zu.
Beratungsverlauf
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07.12.2017
TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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