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2022/0112

Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Radverkehrsführung Bismarckstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Kasinostraße

Magistratsvorlage 31.03.2022

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Punkt 11: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Radverkehrsführung Bismarckstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und 
Kasinostraße 
 (V-Nr. 2022/0112) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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325 Zeichen

Punkt 13: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Radverkehrsführung Bismarckstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und 
Kasinostraße 
 (V-Nr. 2022/0112) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

2022/0112

6837 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.05.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0112 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-003-7003 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-15 Sachkonto: 6063000 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4  
Radverkehrsführung Bismarckstraße zwischen Willy -Brandt-Platz und Kasinostraße  
 
Vorlage vom: 31.03.2022 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Planung mit 
Gesamtkosten gemäß Anlage .  
2. Die Neumarkierung und Beschilderung wird über den Ergebnishaushalt mit 
Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2022, Kostenstelle 066-003-7003 „Radmobilität 4x4“, 
Sachkonto 6063000, finanziert. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Markierungs - und Beschilderungsplan  
Anlage 2: Kostenberechnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.03.2022 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt mit dem Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 
(Vorlage Nr. 2020/0184) ein Maßnahmenpaket zur Förderung des Radverkehrs um. Die hier 
vorgestellte Maßnahme entlang der Bismarckstraße zwischen Wilhelm-Leuschner-Str. und 
Kasinostraße zählt neben den 34 in der Maßnahmenkarte verorteten Projekte zu den allgemein 
weiteren wichtigen Projekten bei der es um  Mindeststandards in der Planung und die 
Beseitigung von Gefahrenstellen geht. Von besonderem Belang sind dabei sicherheitsrelevante 
Maßnahmen, z.B. die Beseitigung von „Dooring“-Gefahren durch sich öffnende Autotüren. 
Die Bismarckstraße ist eine Hauptachse nicht nur des Kfz-Verkehrs und des öffentlichen 
Verkehrs sondern auch des Radverkehrs. Daher ist im Rahmen des DAVIA-Projekts (rund um 
den Willy-Brandt-Platz) auch eine weitreichende Umverteilung des Verkehrsraums vom 
ruhenden Verkehr hin zum Radverkehr vorgesehen. Mit der vorliegenden Planung soll das 
erhebliche Gefahrenpotential (unter anderem zwei tödliche Unfälle mit Radfahrenden in 2017) 
mit einer einfachen und günstigen Planung durch geänderte Markierung und Beschilderung 
gelöst werden.  
 
Planung 
Auf der Nordseite der Bismarckstraße wird im Bestand zwischen der Einmündung der Wilhelm -
Leuschner-Straße und der Knotenpunktzufahrt mit der Kasinostraße halbseitig auf dem 
Gehweg geparkt. Die Parkstände werden häufig durch Zufahrten und die Einmündung der 
Sieboldstraße unterbrochen, so dass in Summe auf ca. 220 m Strecke nur 20 
Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Parkplätze werden von Mont ag bis Samstag 
zwischen 8 und 20 Uhr bewirtschaftet (Parkschein). Obwohl durch Markierung Beginn und 
Ende der Parkstände gekennzeichnet sind, wird häufig darüber hinaus auf den markierten 
Sperrflächen und Grenzmarkierungen geparkt. Die Sichtverhältnisse sowohl aus den privaten 
Zufahrten als auch aus der Sieboldstraße sind jedoch auch bei ausschließlich legalem Parken 
nicht regelkonform. 
 
An das halbseitige Gehwegparken schließt ein mit Breitstrich markierter Streifen an, der 
aktuell nicht als Radfahrstreifen beschildert, jedoch mit Fahrradpiktogrammen als 
Radverkehrsanlage ausgezeichnet ist. Dieser Radstreifen ist etwa 1,60 m breit und weist 
keinen Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr auf. Bei einem auf Hauptverkehrsstraßen  
anzustrebenden Sicherheitsabstand von 0,75 m, beträgt die sicher nutzbare Breite der 
Radverkehrsanlage nur 0,85 m. Der links des Radfahrstreifens anschließende Fahrstreifen für 
Kfz und ÖPNV (Bus und Straßenbahn) ist mit 2,60 m Breite im Bestand ebenfalls mindestens 
0,65 m zu schmal, so dass ein erhebliches Gefährdungspotential für die Radfahrenden besteht, 
die sich zwischen fahrendem Stadtbahn/Kfz-Verkehr und parkenden Autos bewegen müssen. 
Auch für zu Fuß Gehende stehen nur rund 1,60 m Gehwegbreite zur Verfügung. 
 
Die Planung sieht vor, im beschriebenen Abschnitt auf der Nordseite das Gehwegparken durch 
einen Radfahrstreifen von 2,30 m Breite mit Rotmarkierung zu ersetzen. Das ermöglicht 
Überholvorgänge zwischen Radfahrenden und einen ausreichenden Abstand zum Kfz -Verkehr. 
Der Kfz- bzw. ÖPNV-Streifen kann dadurch auf ca. 3,30 m verbreitert werden.  
 
In der Hinführung zur Haltestelle Klinikum wird der Radverkehr in Abstimmung mit den 
Verkehrsbetrieben und der zuständigen technischen Aufsichtsbehörde auf einem 
Radfahrstreifen ohne Rotmarkierung geführt. Zum Kfz-Verkehr werden Leitschwellen als 
bauliche Trennung eingebaut, um  zu vermeiden, dass Autoverkehr rechts an der haltenden 
Straßenbahn vorbei fährt. Die Haltestelle Klinikum selbst wird in voller Länge und deutlich

- 4 - 
erkennbar markiert. Der Gehweg kann auf seiner gesamten baulichen Bestandsbreite von 2,30 
m genutzt werden. 
 
Auf der Südseite der Bismarckstraße zwischen Grafenstraße und Willy-Brandt-Platz befinden 
sich im Seitenraum 10 Besucher*innenparkplätze für das Polizeipräsidium. Daneben verläuft 
ein 1,85 m breiter Radfahrstreifen, ebenfalls ohne den notwendigen Sicherheitsraum. In 
diesem Bereich soll der Radstreifen auf Anregung und in Abstimmung mit der Polizei um 0,60 
m nach links verzogen werden, um Radfahrende aus der Dooring-Zone zu führen. Der benötigte 
Raum kann dem überbreiten Geradeaus-/Rechts-Fahrstreifen abgezogen werden, ohne dass 
Parkstände oder Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr entfallen. 
 
Auf der Südseite zwischen Kasinostraße und Klinikum soll die bestehende Rotmarkierung 
aufgefrischt und durch Piktogramme ergänzt werden. 
 
Planerische Details können dem Markierungs- und Beschilderungsplan in Anlage 2 entnommen 
werden.  
 
Da die Maßnahme nur aus Markierungen und Beschilderungen besteht, bietet sie als 
provisorische Lösung bis zum Vollausbau im Rahmen der DAVIA-Planung eine enorme 
Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Nahmobilität bei vergleichsweise geringen 
Kosten.  
 
Finanzierung 
Der Vorlage liegt eine detaillierte Kostenberechnung bei. Die Maßnahme wird aus 
Haushaltsmitteln des Ergebnishaushalts aus dem „Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 
4x4“ finanziert, Kostenstelle 066-003-7003, Sachkonto 6063000.  
 
Es entstehen keine zusätzlichen Folgekosten. Die Kosten für Unterhaltung wie im Bestand 
belaufen sich auf jährlich ca. 1.800 Euro. 
 
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer     André Schellenberg  
Stadtrat     Stadtkämmerer

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4558 Zeichen

49
Bismarckstraße
I II
IVIV IV
I
IVIV
III+D
III+DV
IVIII+DIII
H
66 56 30
41A
6260
5553 41
31
45
33 51
54
47 43
BUSBUSKasinostraße
Z-286-10Z-1060-31BÈʣ(Øɼʒɹɶʣɷɿ­Z-1042-33Z-286-20Z-1060-31BÈʣ(Øɼʒɹɶʣɷɿ­Z-1042-33BÈʣS‚ɾʣɸɶ­Á¯ãV‚عܐ­›¯Âȕ›ØZ-314-10mitZusatzzeichenZ-1042-33Z-315-56Z-1044-10
BÈʣS‚ɾʣɸɶ­Á¯ãV‚عܐ­›¯Âȕ›ØZ-315-57mitZusatzzeichenZ-1042-33Z-315-58BÈʣS‚ɾʣɸɶ­Á¯ãV‚عܐ­›¯Âȕ›ØZ-1042-33mitZusatzzeichen
Z-1044-10Z-315-57
Z-239¨Ø›¯Z-1022-10
Z-239¨Ø›¯Z-1022-10
Z-239¨Ø›¯Z-1022-10
3,65
3,523,292,30
3,543,292,303,48
2,402,302,351,47
1,61B 1,00/0S 1,0/1,0B 0,50/0,25B 0,50/0,25B 1,00/0B 1,00/0B 0,50/0,25B
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Bismarckstraße\2020_Parkplätze\Bismarckstr-100122.dwg
NLegendeMarkierung PlanungMarkierung BestandFahrradpiktogrammRotmarkierungMarkierung Bestand entfernen
Datum: Gezeichnet:III-66.1.3Darmstadt, Januar 2022M. =Planart:Plan-Nr.:Anlage:Bismarckstraßezwischen Kasinostraße und Mathildenplatz
Zur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt,ÄnderungenNr.DatumArtBearbeitetGeprüftWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitätsamt
Dipl.-Ing. Katharina MetzkerAmtsleitungMobilitätsamtZ. Mitzeichnung
Markierungs- und1:250Fra1/3
Verkehrszeichen NeuVerkehrszeichen Bestand / Verkehrszeichen entfernen
Rotmarkierung Bestand
Beschilderungsplan10.01.2022 SB: GrönSGL: RossteutscherABL: Samaangez. i. V. EdelmannSGL 66.1.4gez.gez.gez.gez.gez. i. V. SchäferSGL 66.1.2gez. FrankeSGL 66.2.1

Grafenstraße
Wilhelm-Leuschner-Straße
V
III+D III
I VI
II+DIV II+DII
VI
III+DI II+DI
IIII
II+DI AAH H
39 2A3741A 33
141 31
Bismarckstraße
BÈʣS‚ɾʣɸɶ­Á¯ãV‚عܐ­›¯Âȕ›ØZ-315-56Z-1042-33Z-315-58BÈʣS‚ɾʣɸɶ­Á¯ãV‚عܐ­›¯Âȕ›ØZ-1042-33Z-315-57mitZusatzzeichenBÈʣS‚ɾʣɸɶ­Á¯ãV‚عܐ­›¯Âȕ›ØZ-1042-33mitZusatzzeichenmitZusatzzeichenZ-237
II+DII+D
1,85
1,853,50
2,30
3,512,30
3,522,30
3,503,322,30
3,523,292,30
2,21
2,372,29
2,33
2,33
2,401,61
1,54
1,55
1,81
3,273,52
3,34
3,31
2,18 30,00B 0,50/0,25B B 0,50/0,25BB 0,50/0,25BB 0,50/0,25B B 0,50/0,25S SZ-283-20BÈʣS‚ɾʣɸɶ­Á¯ãV‚عܐ­›¯Âȕ›ØZ-315-56mitZusatzzeichenZ-1042-33Z-283-10Z-237
0,803,55Z-237B 0,50/0,25B 0,50/0,25
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Bismarckstraße\2020_Parkplätze\Bismarckstr-100122.dwg
Markierung BestandMarkierung/Verkehrszeichen Bestand entfernen
Datum: Gezeichnet:M. =Planart:Plan-Nr.:Anlage:
Zur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt,ÄnderungenNr.DatumArtBearbeitetGeprüftWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitätsamt
Dipl.-Ing. Katharina MetzkerAmtsleitungMobilitätsamtZ. Mitzeichnung1:250FraBismarckstraßezwischen Kasinostraße und Mathildenplatz2/3
NFahrradpiktogrammRotmarkierung
Markierungs- und
Rotmarkierung Bestand
Beschilderungsplan
Markierung PlanungLegendeVerkehrszeichen NeuVerkehrszeichen Bestand / Verkehrszeichen entfernen
III-66.1.3
Leitschwelle + Bake0.800.400.300.40KFZ-VerkehrRadverkehr1.85Leitschwellemit Bakemin. 3.25
Markierungsdetail
Darmstadt, Januar 202210.01.2022 SB: GrönSGL: RossteutscherABL: Samaangez. i. V. EdelmannSGL 66.1.4gez.gez.gez.gez.gez. i. V. SchäferSGL 66.1.2gez. FrankeSGL 66.2.1

Grafenstraße
Wilhelm-Leuschner-Straße
III+D
III
I
I
IIIIII+D
II+DII+DII+DII+D
IIII III+D
A H212A
20
1923
24
1
22
1. Polizeirevier
II+DII+DIIIIVIIIIIII+D
IIIIII+DIII+DIII+DI IVV14242220
15112123 2A1719
16
1. Polizeirevier
II+DII+DII+DII+DIIIIVIIIIIII+D
IIIIII+DIII+DIII+DI IV
I
V14242220
15112123 2A1719
16
1. Polizeirevier
II+DII+DIIIIVIIIIIII+D
IIIIII+DIII+DIII+DI IVV14242220
15112123 2A1719
16 Mathildenplatz
1. Polizeirevier
II+DII+DII+DII+DIIIIVIIIIIII+D
IIIIII+DIII+DIII+DI IV
I
V14242220
15112123 2A1719
16
Bismarckstraße3,251,850,602,001,85B 0,50/0,25B 0,50/0,25B B B 0,50/0,25B
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Bismarckstraße\2020_Parkplätze\Bismarckstr-100122.dwg
Markierung BestandRotmarkierungMarkierung/Verkehrszeichen Bestand entfernen
Datum: Gezeichnet:M. =Planart:Plan-Nr.:Anlage:
Zur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt,ÄnderungenNr.DatumArtBearbeitetGeprüftWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitätsamt
Dipl.-Ing. Katharina MetzkerAmtsleitungMobilitätsamtZ. Mitzeichnung1:250FraBismarckstraßezwischen Kasinostraße und Mathildenplatz3/3
NFahrradpiktogramm
Markierungs- und
Rotmarkierung Bestand
Beschilderungsplan
Markierung PlanungLegendeVerkehrszeichen NeuVerkehrszeichen Bestand / Verkehrszeichen entfernen
III-66.1.3Darmstadt, Januar 202210.01.2022 SB: GrönSGL: RossteutscherABL: Samaangez. i. V. EdelmannSGL 66.1.4gez.gez.gez.gez.gez. i. V. SchäferSGL 66.1.2gez. FrankeSGL 66.2.1

Beratungsverlauf (4)

TOP 8
TOP 13
TOP 11
TOP 155

Orte (6)

  • Kasinostraße
  • Bismarckstraße
  • Wilhelm-Leuschner-Straße
  • Sieboldstraße
  • Grafenstraße
  • Mathildenplatz 1

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0112
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.03.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00