Mandari Insight

2023/0112

Zweiter Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023 - 2025 zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Magistratsvorlage 24.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 5

27.4 KB · application/pdf

Ansehen

2023/0112

140.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

154.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

1.2 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

28.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

29.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

241 Zeichen

Punkt 13: Zweiter Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023 - 2025 zur 
Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern auf lokaler Ebene 
 (V-Nr. 2023/0112) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

2023/0112

6587 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.03.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Frauenbüro 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0112 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111410 
Kostenstelle:  530-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1114-10 Sachkonto:       
 
Betreff: Zweiter Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023 - 2025 zur Umsetzung 
der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler  
Ebene 
 
Vorlage vom: 24.03.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen den 2. Darmstädter 
Aktionsplan nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
auf lokaler Ebene und stimmen der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen zu.  
2. Gemäß SV 2020/0017 liegt der Schwerpunkt im Handlungsfeld „Bekämpfung von 
geschlechtsspezifischer Gewalt“ und damit auf der lokalen Umsetzung der „Istanbul -
Konvention“ (Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt  gegen Frauen 
und häuslicher Gewalt)  
3. Das Frauenbüro berichtet in jährlichen Abständen zur Umsetzung, wertet am Ende der 
Laufzeit (Ende 2025 ) die Ergebnisse aus und berichtet darüber dem Magistrat und der 
Stadtverordnetenversammlung.  Ergebnisse münden in den folgenden Aktionsplan ein. 
 
Anlagen: 2. Gleichstellungsaktionsplan 2023 - 2025 der Wissenschaftsstadt Darmstadt

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung der Magistratsvorlage vom 24.03.2023: 
 
Mit Unterzeichnung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
auf lokaler Ebene“ am 29. Mai 2015 (M 115 vom 25.03.2015) verpflichtete sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, regelmäßig  Gleichstellungsaktionspläne zu erarbeiten, zu 
beschließen und im Anschluss umzusetzen. Der an die gesamte Stadtgesellschaft gerichtete 
Gleichstellungsaktionsplan beinhaltet Maßnahmen, Aktivitäten und Ressourcen sowie einen 
Zeitplan für deren Umsetzung. Von zentraler Bedeutung ist dabei die stärkere Verankerung 
struktureller Instrumente der Gleichstellung wie z.B. Gender Mainstreaming und Partizipation.  
 
Im Jahr 2017 wurde das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen 
Frauen und häuslicher Gewalt (sog. „Istanbul-Konvention“) durch die Bundesrepublik 
Deutschland ratifiziert. Dieser Menschenrechtsvertrag ist am 1. Februar 2018 in Deutschland 
in Kraft getreten, hat den Rang eines Bundesgesetzes und verpflichtet Bund, Länder und 
Kommunen in einer tiefgehenden und systematischen Strategie, die Vorgaben der Konvention 
zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt umzusetzen. 
 
Auch die Istanbul-Konvention fordert im Artikel 7 „umfassende und koordinierte Maßnahmen, 
in die alle einschlägigen Akteure wie Regierungsstellen, ...lokale Parlamente und Behörden 
...und zivilgesellschaftliche Organisationen einbezogen werden sollen.“ Artikel 9 bekräftig t die 
Pflicht, „auf allen Ebenen die Arbeit einschlägiger nichtstaatlicher Organisationen und der 
Zivilgesellschaft, die Gewalt gegen Frauen aktiv bekämpfen, zu unterstützen und eine 
wirkungsvolle Zusammenarbeit mit diesen Organisationen zu begründen.“ 
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschluss vom 
21.01.2020 (SV 2020/0017) den Magistrat aufgefordert: 
1. eine Bestandsbewertung vorzunehmen und auf dieser Grundlage 
Handlungsempfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen zu entwickeln. 
2. der Stadtverordnetenversammlung zu berichten und die so identifizierten notwendigen 
Maßnahmen in Verantwortung der Kommune in den Zweiten Gleichstellungsaktionsplan 
zur „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler 
Ebene“ einmünden zu lassen. 
Die Ergebnisse der Bedarfs-und Bestandsaufnahme gemäß Artikel 9 der Istanbul-Konvention 
 (M 2020/0318) zeigten, dass das Hilfesystem in Bezug auf viele Vorgaben der Konvention 
bereits sehr gut aufgestellt ist. In einigen Bereichen bestehen jedoch im Rahmen der 
verpflichtenden Vorgaben der Istanbul-Konvention Verbesserungs-und Entwicklungsbedarfe, 
um bestehende Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote 
auszubauen.  
 
Die erforderlichen Maßnahmen wurden unter Federführung des Frauenbüros als Fachstelle 
zum Thema „Häusliche Gewalt“ und „Sexualisierte Gewalt“ an Frauen und Mädchen sowie als 
städtische Seite der Geschäftsführung des „Netzwerk Gewaltschutz - Prävention und Schutz 
gegen häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg“ (Netzwerk 
Gewaltschutz) in einem Beteiligungsverfahren mit Expertinnen und Experten aus dem Netzwerk 
Gewaltschutz erarbeitet, mit Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie Politik diskutiert, 
überprüft und ergänzt.  
Die Ergebnisse des Prozesses werden mit diesem 2. Gleichstellungsaktionsplan vorgelegt. 
 
Um die Verpflichtungen aus der Europäischen Gleichstellungscharta und der Istanbul -
Konvention synergetisch zu bearbeiten und zügig mit der Umsetzung der gesetzlichen 
Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention zu beginnen, wurde im 2. Gleichstellungs-

- 4 - 
aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt der Schwerpunkt auf das Handlungsfeld 
„Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt“ und damit die lokale Umsetzung der 
Istanbul-Konvention gelegt. In drei Handlungsfeldern wurden insgesamt 14 Maßnahmen 
entwickelt. 
 
• Handlungsfeld I: Schutz und Prävention für Frauen 
• Handlungsfeld II: Kinderschutz – Schutz von Mädchen und Jungen 
• Handlungsfeld III: Öffentlichkeitsarbeit – Strukturen der Netzwerkarbeit 
 
Das Frauenbüro berichtet in jährlichen Abständen über den Umsetzungsstand, wertet am  
Ende der Laufzeit (Ende 2025) die Ergebnisse aus und gibt Magistrat und 
Stadtverordnetenversammlung einen Abschlussbericht.  
Ergebnisse münden in den folgenden 3. Gleichstellungsaktionsplan ein. 
 
 
Darmstadt, 24.03.02023 
 
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch Barbara Akdeniz André Schellenberg 
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer

anlage 2

6658 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.03.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Frauenbüro  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 
II 530 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0112 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
162 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111410 
Kostenstelle:  530-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1114-10 Sachkonto:       
 
Betreff: Zweiter Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023 - 2025 zur Umsetzung 
der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler  
Ebene 
 
Vorlage vom: 24.03.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen den 2. Darmstädter 
Aktionsplan nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
auf lokaler Ebene und stimmen der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen zu.  
2. Gemäß SV 2020/0017 liegt der Schwerpunkt im Handlungsfeld „Bekämpfung von 
geschlechtsspezifischer Gewalt“ und damit auf der lokalen Umsetzung der „Istanbul -
Konvention“ (Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 
und häuslicher Gewalt)  
3. Das Frauenbüro berichtet in jährlichen Abständen zur Umsetzung, wertet am Ende der 
Laufzeit (Ende 2025) d ie Ergebnisse aus und berichtet darüber dem Magistrat und der 
Stadtverordnetenversammlung.  Ergebnisse münden in den folgenden Aktionsplan ein.

- 3 - 
 
Anlagen: 2. Gleichstellungsaktionsplan 2023 - 2025 der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.04.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung der Magistratsvorlage vom 24.03.2023: 
 
Mit Unterzeichnung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
auf lokaler Ebene“ am 29. Mai 2015 (M 115 vom 25.03.2015) verpflichtete sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, regelmäßig  Gleichstellungsaktionspläne zu erarbeiten, zu 
beschließen und im Anschluss umzusetzen. Der an die gesamte Stadtgesellschaft gerichtete 
Gleichstellungsaktionsplan beinhaltet Maßnahmen, Aktivitäten und Ressourcen sowie einen 
Zeitplan für deren Umsetzung. Von zentraler Bedeutung ist dabei die stärkere Verankerung 
struktureller Instrumente der Gleichstellung wie z.B. Gender Mainstreaming und Partizipation.  
 
Im Jahr 2017 wurde das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen 
Frauen und häuslicher Gewalt (sog. „Istanbul-Konvention“) durch die Bundesrepublik 
Deutschland ratifiziert. Dieser Menschenrechtsvertrag ist am 1. Februar 2018 in Deutschland 
in Kraft getreten, hat den Rang eines Bundesgesetzes und verpflichtet Bund, Länder und 
Kommunen in einer tiefgehenden und systematischen Strategie, die Vorgaben der Konvention 
zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt umzusetzen. 
 
Auch die Istanbul-Konvention fordert im Artikel 7 „umfassende und koordinierte Maßnahmen, 
in die alle einschlägigen Akteure wie Regierungsstellen, ...lokale Parlamente und Behörden 
...und zivilgesellschaftliche Organisationen einbezogen werden sollen.“ Artikel 9 bekräftig t die 
Pflicht, „auf allen Ebenen die Arbeit einschlägiger nichtstaatlicher Organisationen und der 
Zivilgesellschaft, die Gewalt gegen Frauen aktiv bekämpfen, zu unterstützen und eine 
wirkungsvolle Zusammenarbeit mit diesen Organisationen zu begründen.“ 
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschluss vom 
21.01.2020 (SV 2020/0017) den Magistrat aufgefordert: 
1. eine Bestandsbewertung vorzunehmen und auf dieser Grundlage 
Handlungsempfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen zu entwickeln. 
2. der Stadtverordnetenversammlung zu berichten und die so identifizierten notwendigen 
Maßnahmen in Verantwortung der Kommune in den Zweiten Gleichstellungsaktionsplan 
zur „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler 
Ebene“ einmünden zu lassen. 
Die Ergebnisse der Bedarfs-und Bestandsaufnahme gemäß Artikel 9 der Istanbul-Konvention 
 (M 2020/0318) zeigten, dass das Hilfesystem in Bezug auf viele Vorgaben der Konvention 
bereits sehr gut aufgestellt ist. In einigen Bereichen bestehen jedoch im Rahmen der 
verpflichtenden Vorgaben der Istanbul-Konvention Verbesserungs-und Entwicklungsbedarfe, 
um bestehende Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote 
auszubauen.  
 
Die erforderlichen Maßnahmen wurden unter Federführung des Frauenbüros als Fachstelle 
zum Thema „Häusliche Gewalt“ und „Sexualisierte Gewalt“ an Frauen und Mädchen sowie als 
städtische Seite der Geschäftsführung des „Netzwerk Gewaltschutz - Prävention und Schutz 
gegen häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg“ (Netzwerk 
Gewaltschutz) in einem Beteiligungsverfahren mit Expertinnen und Experten aus dem Netzwerk 
Gewaltschutz erarbeitet, mit Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie Politik diskutiert, 
überprüft und ergänzt.  
Die Ergebnisse des Prozesses werden mit diesem 2. Gleichstellungsaktionsplan vorgelegt. 
 
Um die Verpflichtungen aus der Europäischen Gleichstellungscharta und der Istanbul -
Konvention synergetisch zu bearbeiten und zügig mit der Umsetzung der gesetzlichen

Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention zu beginnen, wurde im 2. Gleichstellungs-
aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt der Schwerpunkt auf das Handlungsfeld 
„Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt“ und damit die lokale Umsetzung der 
Istanbul-Konvention gelegt. In drei Handlungsfeldern wurden insgesamt 14 Maßnahmen 
entwickelt. 
 
 Handlungsfeld I: Schutz und Prävention für Frauen 
 Handlungsfeld II: Kinderschutz – Schutz von Mädchen und Jungen 
 Handlungsfeld III: Öffentlichkeitsarbeit – Strukturen der Netzwerkarbeit 
 
Das Frauenbüro berichtet in jährlichen Abständen über den Umsetzungsstand, wertet am  
Ende der Laufzeit (Ende 2025) die Ergebnisse aus und gibt Magistrat und 
Stadtverordnetenversammlung einen Abschlussbericht.  
Ergebnisse münden in den folgenden 3. Gleichstellungsaktionsplan ein. 
 
 
Darmstadt, 24.03.02023 
 
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch Barbara Akdeniz André Schellenberg 
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer

anlage 1

72073 Zeichen

2. Gleichstellungsaktionsplan  
     Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
     2023 – 2025 
 
     Europäische Charta zur Gleichstellung von  
     Frauen und Männern auf lokaler Ebene 
 
 
      
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Frauenbüro

Herausgeberin | Kontakt 
 
    Wissenschaftsstadt Darmstadt 
    Frauenbüro 
    Frankfurter Straße 71 
    64293 Darmstadt 
 
    Telefon (0 61 51) 13 - 23 40 
    Telefax (0 61 51) 13 - 20 89 
    E-Mail frauenbuero@darmstadt.de 
    Internet www.frauenbuero.darmstadt.de

Inhalt 
 
 
 
Vorwort  
 
 Einführung 
 
1. „Istanbul-Konvention umsetzen!“ 
Das „Darmstädter Modell“ zur Umsetzung des „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung  
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“  
 
2. Handlungsfeld I: Schutz und Prävention für Frauen 
 
3. Handlungsfeld II: Kinderschutz – Schutz von Mädchen und Jungen 
 
4. Handlungsfeld III: Öffentlichkeitsarbeit – Strukturen der Netzwerkarbeit 
 
5. Ausblick | Umsetzung  
 
 
 Anhang 
o Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 
o Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 
und häuslicher Gewalt (sogenannte „Istanbul-Konvention“)

5 
  
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 
liebe Frauen und Männer,  
 
mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 
im Mai 2015 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihr 
Engagement bei der Umsetzung der Gleichstellung von 
Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen gesell-
schaftspolitischen Bereichen bekräftigt und sich verpflich-
tet, gemeinsam mit vielen Lokal-und Regionalregierungen Europas den Gleichstellungsgrundsatz von 
Frauen und Männern umzusetzen.  
Der 1. Aktionsplan wurde als verbindlicher Strategie- und Maßnahmenplan erfolgreich umgesetzt und 
hat die Wirksamkeit dieses Instrumentes, sowohl was die gleichstellungspolitische Schubkraft, als auch 
die Transparenz und strukturierte Vorgehensweise betrifft, erfolgreich unter Beweis gestellt. 
 
Auch der 2. Gleichstellungsaktionsplan 2023 – 2025 wurde unter dem Motto „Darmstadt wird gerech-
ter!“ partizipativ erarbeitet. Neben Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung trugen im aktuel-
len Aktionsplan insbesondere die Expertinnen und Experten aus dem „Netzwerk Gewaltschutz - Präven-
tion und Schutz gegen häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen in der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg“ unter Geschäftsführung unseres 
Frauenbüros dazu bei, die Gleichstellungsstrategie der Stadt Darmstadt zu konkretisieren und die For-
derung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern und insbesondere des 
„Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusli-
cher Gewalt“ (sogenannte „Istanbul-Konvention“) mit Leben zu füllen und vorwärts zu treiben.  
Denn Gewalt gegen Frauen erhält geschlechterspezifische Machtverhältnisse aufrecht. Daher ist ihre 
wirksame Bekämpfung notwendig, um die volle Gleichberechtigung der Geschlechter in unserer Stadt 
zu erreichen. 
 
Hier zeigt sich, dass Gleichstellungsarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und vor allem die Äch-
tung von Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen am besten mit vereinten Kräften gelingen kann. 
 
Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement, ihre Mitarbeit am vorliegenden Aktionsplan in 
Form von Expertise, Austausch, Ideen und Vorschlägen, sowie für das bisherige und zukünftige Enga-
gement für die Gleichstellung der Geschlechter in Darmstadt. 
 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Bürgermeisterin der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt

6 
 
 
Einführung 
 
Partizipative Erarbeitung 
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf 
lokaler Ebene im Mai 2015 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt das Frauenbüro als 
federführende Geschäftsstelle mit der Aufgabe betraut, die Erarbeitung der verpflichtenden Gleichstel-
lungsaktionspläne für Darmstadt zu steuern. 
 
Die Europäische Charta fordert hierzu in ihrer Präambel „…die umfassende Einbeziehung von Frauen in 
die Entwicklung und Umsetzung lokaler und regionaler Politiken und die Berücksichtigung ihrer Le-
benserfahrungen, Kenntnisse und Kreativität.“ Die Charta enthält die weitere Verpflichtung: „…Jede/r  
Unterzeichner/in holt eine Vielzahl von Meinungen ein, bevor der Gleichstellungs-Aktionsplan ange-
nommen wird“ und fordert weiterhin: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner zieht bei der Entwicklung 
und Überprüfung des Gleichstellungs-Aktionsplans … Partnergremien und -organisationen ... zu Rate“. 
 
Auch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 
und häuslicher Gewalt“ (sogenannte „Istanbul-Konvention“, IK) fordert im Artikel 7 „umfassende und 
koordinierte Maßnahmen, …in die alle einschlägigen Akteure wie Regierungsstellen, ...lokale Parlamente 
und Behörden, ...und zivilgesellschaftliche Organisationen einbezogen werden sollen.“ Artikel 9 bekräf-
tig die Pflicht, „auf allen Ebenen die Arbeit einschlägiger nichtstaatlicher Organisationen und der Zivil-
gesellschaft, die Gewalt gegen Frauen aktiv bekämpfen, zu unterstützen und eine wirkungsvolle Zu-
sammenarbeit mit diesen Organisationen zu begründen.“ 
Um diese beiden Verpflichtungen synergetisch zu bearbeiten, wurde im 2. Gleichstellungsaktionsplan 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt der Schwerpunkt auf das Handlungsfeld „Bekämpfung von ge-
schlechtsspezifischer Gewalt“ und damit die lokale Umsetzung der Istanbul-Konvention gelegt. 
 
 
Istanbul-Konvention umsetzen 
Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 
wurde im Jahr 2017 durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Dieser Menschenrechtsvertrag ist 
am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, 
deren Vorgaben umzusetzen. Dabei geht es nicht um bloße Symptombekämpfung von geschlechtsspezi-
fischer Gewalt gegen Mädchen und Frauen, sondern sehr umfassend um gesellschaftsbezogene Maß-
nahmen zur Verhütung und Prävention der Gewalt. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschluss vom 
21.01.2020 (SV-Nr. 2020/0017) den Magistrat aufgefordert: 
1. eine Bestandsbewertung vorzunehmen und auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen für zu 
ergreifende Maßnahmen zu entwickeln 
2. der Stadtverordnetenversammlung zu berichten und die so identifizierten notwendigen Maß-
nahmen in Verantwortung der Kommune in den Zweiten Gleichstellungsaktionsplan zur „Europä-
ischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ einmünden zu 
lassen. 
Die Ergebnisse der Bedarfs-und Bestandsaufnahme gemäß Artikel 9 der Istanbul-Konvention 
 (MV 2020/0318) zeigten, dass das Hilfesystem in Bezug auf viele Vorgaben der Konvention bereits 
sehr gut aufgestellt ist. In einigen Bereichen bestehen jedoch im Rahmen der verpflichtenden Vorgaben 
der Istanbul-Konvention Verbesserungs-und Entwicklungsbedarfe, um bestehende Schutzlücken im Hil-
fesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote auszubauen.

7 
 
 
Das „Darmstädter Modell“ 
Die vorliegenden Maßnahmen wurden im sog. „Darmstädter Modell“ unter Federführung des Frauenbü-
ros als Fachstelle zum Thema „Häusliche Gewalt“ und „Sexualisierte Gewalt“ an Frauen und Mädchen 
sowie als städtische Seite der Geschäftsführung des „Netzwerk Gewaltschutz - Prävention und Schutz 
gegen häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg“ (Netzwerk Gewaltschutz, NG) in einem Beteili-
gungsverfahren mit Expertinnen und Experten aus dem „Netzwerk Gewaltschutz“ erarbeitet, mit Verwal-
tung, Bürgerinnen und Bürgern und Politik diskutiert, überprüft und ergänzt. 
 
 
 
 
 
 
        
Verabschie-
dung der 
Konvention 
durch den 
Europarat 
11. Mai 2011 
in Istanbul 
 In-Kraft-
Treten  
in 
Deutsch-
land 
1.Feb. 
2018 
 Beteiligung 
des Netz-
werk Ge-
waltschutz 
März-
September 
2019 
  
 
Priorisierung 
Handlungs- 
empfehlun-
gen 
Januar 2021 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
       Einmünden 
in den 
2. Aktions-
plan zur 
Europ. 
Gleichstel-
lungscharta 
(2023) 
 Ratifizie-
rung der IK 
durch 
Deutschland 
12. Okt. 
2017 
 Frauenbüro: 
Erarbeitung 
„Darmstäd-
ter Modell“ 
März 2019 
 Kenntinsnahme 
der Stadtver-
ordneten-
versammlung 
SV-2020/0017 
21. Jan. 2020 
 Bürgerin-
nen- und 
Bürgerbe-
teiligung  
8. März 
2023 
Frauen-
zentrum 
 
 
         
 
 
 
 
Arbeitsschritte im „Darmstädter Modell“ 
 
1. Prüfung: Welche Artikel der Konvention sind für die lokale Ebene relevant, mit welchen Zielset-
zungen?  
2. Thematische Zuordnung der relevanten Artikel zu den Arbeitskreisen des Netzwerk Gewaltschutz 
in einem Arbeitspapier 
3. Präsentation dieses Arbeitspapiers zum Kick off der Bestands-und Bedarfsanalyse (Plenum NG 
März-2019) 
4. Expertinnen- und Expertenbeteiligung in den Arbeitskreisen des Netzwerk Gewaltschutz  
(März – September 2019) 
5. Präsentation der Ergebnisse an die Politik durch das Plenum NG (September 2019) 
6. Bestandsbewertung: Welche Lücken gilt es konkret zu schließen und wo sind Stadt und Land-
kreis bereits gut aufgestellt? 
7. Entwicklung einer umfassenden Gesamtstrategie mit Handlungsempfehlungen 
8. Kenntnisnahme durch die Politik (2020)

8 
 
 
9. Priorisierung der Handlungsempfehlungen durch das NG (2021) 
10. Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung am 8. März 2023 – Internationaler Frauentag 
11. Einmünden der Handlungsempfehlungen mit 14 Maßnahmen in den 2. Aktionsplan zur  
Europäischen Gleichstellungscharta auf lokaler Ebene (2023) 
12. Implementierung (neu) entwickelter Maßnahmen (ab 2023) 
13. Fortlaufende Evaluation und Umsetzungsberichte 
 
Das Netzwerk Gewaltschutz 
Im bereits 1998 gegründeten Netzwerk Gewaltschutz wird übergreifend daran gearbeitet, Prävention, 
Intervention und Nachsorge bei häuslicher und sexualisierter Gewalt zu verbessern und durch Öffent-
lichkeitsarbeit für das Thema zu sensibilisieren und Zugänge ins Hilfesystem zu erschließen. 
Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt sind in erster Linie Frauen, Kinder, Jugendliche.  
Die Arbeit orientiert sich konsequent an diesen Betroffenen, deren Familien und dem sozialen Umfeld. 
 
 
Auftraggebende: 
    Wissenschaftsstadt Darmstadt 
    Landkreis Darmstadt-Dieburg 
    Polizeipräsidium Südhessen 
 
Geschäftsführung: 
    Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
    Büro für Chancengleichheit im Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Mitglieder: 
    Amt für Vielfalt und internationale Beziehungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
    Büro für Migration und Inklusion des Landkreises Darmstadt-Dieburg 
    Darmstädter H!ilfe - Beratung für Opfer und Zeugen in Südhessen e. V. 
    Der Kinderschutzbund BV Darmstadt e. V. 
    Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg/Frauenübergangswohnhaus 
    Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg/Täter-Opfer-Ausgleichvermittlungsstelle 
    Frauen helfen Frauen e. V. Dieburg Fachberatungsstelle zu Häuslicher Gewalt 
    Frauen helfen Frauen e. V. Dieburg Frauenhaus  
    Frauenhaus Darmstadt  
    Frauen-Räume Fachberatungsstelle des Frauenhauses Darmstadt 
    Frauenübergangswohnhaus Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg 
    Horizont e.V., Projekt Oyá 
    Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Städtischer Sozialdienst und Familienzentrum mit 
    Erziehungsberatung) 
….Jugendamt Landkreis Darmstadt-Dieburg 
    Mäander gGmbH 
    Netzwerk gegen Gewalt, Regionale Geschäftsstelle Südhessen 
….Polizeipräsidium Südhessen, Stabsbereich Prävention und Opferschutz 
    pro familia Darmstadt gGmbH 
    Sozialpädagogische Kooperationsstelle der Stadt Griesheim  
    Wildwasser Darmstadt e.V.

9 
 
 
Schwerpunkt „Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt“ 
Um zügig mit der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention zu begin-
nen, wurde bewusst aus der großen Bandbreite der Gleichstellungsthemen der Europäischen Charta zur 
Gleichstellung beim 2. Darmstädter Gleichstellungsaktionsplan das Thema „Bekämpfung von ge-
schlechtsspezifischer Gewalt“ in den Mittelpunkt gestellt. 
 
 Handlungsfeld I: Schutz und Prävention für Frauen 
 Handlungsfeld II: Kinderschutz – Schutz von Mädchen und Jungen 
 Handlungsfeld III: Öffentlichkeitsarbeit – Strukturen der Netzwerkarbeit 
 
In diesen Handlungsfeldern wurden insgesamt 14 Maßnahmen entwickelt.  
 
 
 
 
Mit dem Darmstädter Modell haben wir gemeinsam mit dem Netzwerk Gewaltschutz Neuland betreten. 
Denn die Istanbul-Konvention hat zwar den Rang eines Bundesgesetzes, ist aber in der Ausgestaltung 
bzw. Umsetzung noch wenig operationalisiert. Unser gemeinsamer Versuch hat Engagement, Kreativi-
tät, Fehlertoleranz und viel Geduld erfordert und wurde nicht nur durch die vorliegenden Ergebnisse, 
sondern auch durch die hessen- und bundesweite Anerkennung als „best practice“ bestätigt. 
 
 
Ich danke allen Mitwirkenden für das gemeinsame Engagement zur Bekämpfung geschlechtsspezifi-
scher Gewalt und für mehr Geschlechtergerechtigkeit in unserer Stadt. 
 
 
 
 
 
 
 
Edda Feess 
Leiterin des Frauenbüros 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt

10 
 
 
2. Handlungsfeld I: Schutz und Prävention für Frauen 
 
Der Schutz von Frauen und Mädchen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt bleibt kontinuierliche 
Herausforderung.  
Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention existiert erstmals ein rechtlich bindender Rahmen, der insbe-
sondere die Zahl der Schutzplätze konkretisiert: pro 10.000 Einwohnerinnen/Einwohner ein Familien-
zimmer im Frauenhaus. Das bedeutet für Darmstadt bei 10 vorhandenen Plätzen eine Aufstockung um 
weitere 6 Plätze. 
Doch auch in anderen Regelungsbereichen muss die vorhandene Hilfestruktur weiter angepasst und 
ausgebaut werden. 
 
Übersicht der Maßnahmen | Schutz und Prävention für Frauen 
Maßnahme Gesetzlicher Auftrag, Rahmenbedingungen 
Zweistufige Aufstockung der Schutzplätze in Darmstadt Teil I: Schutzwohnung  Europäische Charta: Artikel 22 
Istanbul-Konvention: Artikel 23 
Zweistufige Aufstockung der Schutzplätze in Darmstadt Teil II: Neubau des Frau-
enhauses 
Europäische Charta: Artikel 22 
Istanbul-Konvention: Artikel 23 
Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der medizinischen Akutversorgung nach 
Vergewaltigung  
Europäische Charta: Artikel 14 
Istanbul-Konvention: Artikel 15, Artikel 25 
Schulung von Sprachmittlerinnen für traumasensible Begleitung von zugewander-
ten Frauen 
Europäische Charta: Artikel 10, Artikel 18, 
Artikel 22 
Istanbul-Konvention: Artikel 13, Artikel 15, 
Artikel 18, Artikel 19  
Schutz von Frauen, die von Gewalt auf der Straße betroffen sind Europäische Charta: Artikel 18, Artikel 19, 
Artikel 22 
Istanbul-Konvention: Artikel 4, Artikel 22 
Instrumente gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz | Stadtverwaltung 
Darmstadt 
Europäische Charta: Artikel 11 
Istanbul-Konvention: Artikel 12, Artikel 17, 
Artikel 40

11 
 
 
Maßnahmen im Einzelnen: 
 
Maßnahme: Zweistufige Aufstockung der Schutzplätze in Darmstadt I:  
Anmietung einer barrierefreien Schutzwohnung  
 
Bis zur Fertigstellung des neuen barrierefreien Frauenhauses mietet der Träger des Frauenhauses 
barrierefreie Schutzwohnungen mit drei Familienplätzen und Notaufnahmeplätzen als Übergangslö-
sung an, um schrittweise die Kapazität auszubauen. Ein entsprechendes Schutzkonzept des Trägers 
liegt vor. 
 
Gleichstellungsziel: Opfer häuslicher Gewalt, auch mit Beeinträchtigungen, finden Schutz und Unter-
stützung. 
 
Zielgruppe: Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder 
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Frauenhaus Darmstadt e.V. 
 
Bauverein AG sofort Städtische Mittel 
Kommunalisierte Landesmittel 
Spendenbudget Frauenhaus 
 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 15 – Sozialhilfe und soziale Dienste: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt das Recht 
aller Menschen auf die nötigen Sozialdienste sowie auf soziale Unterstützung im Notfall.“  
Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt: „Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, Politiken und 
Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen auch die 
folgenden zählen: Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer.“ 
 
Bezug zur Istanbul-Konvention 
Artikel 23 – Schutzunterkünfte: „Verpflichtung, geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in 
ausreichender Zahl zu ermöglichen, um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unter-
kunft zur Verfügung zu stellen und aktiv auf Opfer zuzugehen.“ 
 
Politikbereich/Fachthemen 
Schutz vor Gewalt, Inklusion, Gesundheit

12 
 
 
Maßnahme: Zweistufige Aufstockung der Schutzplätze in Darmstadt Teil II:  
Neubau eines Frauenhauses 
 
Der tatsächliche Bedarf an Schutzplätzen kann im Darmstädter Frauenhaus mit 10 Plätzen für ge-
waltbetroffene Frauen und ihre Kinder aktuell nicht gedeckt werden. Als bedarfsdeckend definiert die 
Istanbul-Konvention einen Schutzplatz pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner für Frauen und ihre 
Kinder. So müssen für die EinwohnerInnenzahl Darmstadts von ca. 160.000 mindestens 16 Plätze für 
Frauen und ihre Kinder geschaffen werden. Ein barrierefreier Umbau sowie eine Aufstockung der 
Frauenhausplätze kann in der jetzigen Liegenschaft nicht realisiert werden. Mit einem Neubau wird 
die adäquate Versorgung sowie Barrierefreiheit, Notaufnahmezimmer und Modularität, auch zur Auf-
nahme von Frauen mit Söhnen älter als 12 Jahren, gewährleistet. Grundlage der baulichen Maßnahme 
ist eine mit dem Träger abgestimmte Bedarfsanalyse, die auf fachlichen Empfehlungen beruht. 
Zur Konkretisierung des Gesamtvorhabens erfolgt zu gg. Zeit ein Gremienbeschluss. 
 
Gleichstellungsziel 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern Schutzunter-
künfte in bedarfsdeckender Anzahl. 
 
Zielgruppe: 
Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder 
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Wissenschaftsstadt Darm-
stadt – Magistrat 
Bauverein AG  
Frauenhaus Darm-
stadt e.V. 
06/2020 – 06/2025 Bundesinvestitionsprogramm 
„Gemeinsam gegen Gewalt an 
Frauen“ 
Kommunale Mittel 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 15 – Sozialhilfe und soziale Dienste: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt das Recht 
aller Menschen auf die nötigen Sozialdienste sowie auf soziale Unterstützung im Notfall.“ 
Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt: „Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, Politiken und 
Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen auch die 
folgenden zählen: Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer.“  
 
Bezug zur Istanbul-Konvention 
Artikel 23 – Schutzunterkünfte: „Verpflichtung, geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in 
ausreichender Zahl zu ermöglichen, um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unter-
kunft zur Verfügung zu stellen und aktiv auf Opfer zuzugehen.“ „Im Abschlussbericht der Task Force des Eu-
roparats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (EG-TFV [200806]) wird eine si-
chere Unterkunft für Frauen in Frauenhäusern empfohlen, die auf alle Regionen verteilt sind und eine Familie 
pro 10 000 Einwohner aufnehmen können.“ 
 
Politikbereich/Fachthemen 
Schutz vor Gewalt, Inklusion, Gesundheit

13 
 
 
Prüfauftrag: Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der medizinischen Akutversorgung nach Verge-
waltigung 
 
Opfer sexualisierter Gewalt müssen Zugang zu wohnortnaher (rechts)medizinischer und psychosozia-
ler Versorgung erhalten. Betroffene können im Klinikum Darmstadt die „Medizinische Akutversorgung 
nach Vergewaltigung“ in Anspruch nehmen und hierbei auch Spuren für eine mögliche spätere Anzei-
genstellung sichern lassen ohne polizeiliche Anzeige. Die Versorgung von Gewaltopfern stellt hohe 
fachliche und persönliche Anforderungen an das behandelnde Personal. In der Schweiz, den USA und 
Groß-Britannien werden daher diese Kompetenzen Pflegekräften über Weiterbildungen in dem Gebiet 
„Forensic Nursing“ vermittelt.  
In Deutschland gibt es derzeit ein Pilotprojekt am Universitätsklinikum Düsseldorf zur Ausbildung von 
Forensic Nurses, gefördert vom Land Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse dieses Projektes sind zu prüfen 
und bezüglich einer Übertragbarkeit auf das Land Hessen und/oder Darmstadt zu evaluieren. 
 
Gleichstellungsziel 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt entwickelt die (rechts)medizinische und psychosoziale Versorgung 
von Gewaltopfern kontinuierlich weiter und sichert eine hohe Versorgungsqualität. 
Zielgruppe: Klinisches Personal in der Akutversorgung von Gewaltopfern 
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Klinikum Darmstadt 
Pro Familia gGmbH 
Frauenbüro der Wis-
senschaftsstadt 
Darmstadt  
Laufende Aufgabe Laufendes Budget 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 14 – Gesundheit: Absatz 1: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt das Recht aller Men-
schen auf ein hohes Niveau körperlicher und geistiger Gesundheit und bekräftigt, dass für den Genuss dieses 
Rechts der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten, medizinischer Behandlung und Präventiv-
gesundheitsdiensten für Frauen und Männer unabdingbar ist.“ Sowie Absatz 3: „Die Unterzeichnerin/der Un-
terzeichner erklärt, im eigenen Verantwortungsbereich alle angemessenen Maßnahmen ergreifen zu wollen, 
um das höchst mögliche Gesundheitsniveau der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und sicherzustellen. Zu 
diesem Zweck verpflichtet sie/er sich, folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. zu fördern“: und (Schu-
lungsbedarf und  Verständnis). Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt: „Bereitstellung oder Unter-
stützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer; Bereitstellung öffentlicher Informationen über im Gebiet 
vorhandene Hilfseinrichtungen in allen vor Ort hauptsächlich gesprochenen Sprachen; Sicherstellen, dass pro-
fessionelle Mitarbeiterinnen für das Erkennen und die Unterstützung von Opfern ausgebildet sind.“  
 
Bezug zur Istanbul-Konvention 
Artikel 15 – Aus- und Fortbildung für Angehörige bestimmter Berufsgruppen: „Die Vertragsparteien sind 
verpflichtet, für Angehörige der Berufsgruppen, die mit Opfern oder Tätern aller Formen geschlechtsspezifi-
scher Gewalt gegen Frauen fallenden Gewalttaten zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbil-
dungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung solcher Formen von Gewalt, zur Gleichstellung von Frauen 
und Männern, zu den Bedürfnissen und Rechten der Opfer, sowie zu Wegen zur Verhinderung der sekundären 
Viktimisierung, zu schaffen oder auszubauen.“ 
Artikel 25 – Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt: „Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen 
Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigung und sexueller Gewalt in ausreichender Zahl, um Opfern medizini-
sche und gerichtsmedizinische Untersuchungen, Traumahilfe und Beratungen anzubieten.“ 
 
Politikbereich/Fachthemen: Schutz vor Gewalt, Gesundheit

14 
 
 
Maßnahme: Schulung von Sprachmittlerinnen für traumasensible Begleitung von zugewanderten 
Frauen 
 
Die auf den Umgang mit häuslicher und sexualisierter Gewalt spezialisierten Fachberatungsstellen in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen, unabhän-
gig von Herkunft, Sprachkenntnissen oder Aufenthaltstitel, offen.  
Die Fluchtzuwanderung seit 2015 verdeutlicht die besondere Vulnerabilität und Betroffenheit geflüchte-
ter Frauen in Bezug auf häusliche und sexualisierte Gewalt und Traumatisierung. Die vom Netzwerk Ge-
waltschutz 2018 konzipierte und in den Jahren 2019, 2020 und 2022 durchgeführte Qualifizierungs-
maßnahme für ehrenamtliche DRK-Sprachmittlerinnen hat sich bei der Überbrückung von 
(Sprach)barrieren in das lokale Hilfesystem bewährt. Sie befähigt die Sprachmittlerinnen, von Gewalt 
und Traumatisierung betroffene Frauen sensibel zu begleiten und sich selbst vor Gefährdung durch Se-
kundärtraumatisierung zu schützen. Sie ist daher ein wichtiger Baustein der Qualitätssicherung und 
fördert die Zugänglichkeit des hiesigen Hilfesystems.  
Im ehrenamtlichen Pool der Sprachmittlerinnen kommt es zu Fluktuation, neue Zuwanderungen (z.B. 
Ukraine) erfordern kontinuierliche Bedarfsorientierung der Schulungsinhalte. Die Verstetigung der Quali-
fizierungsreihe ist daher anzustreben.  
 
Gleichstellungsziel 
Gewaltbetroffene Frauen erhalten trotz Sprachbarrieren Beratung/Hilfe und werden aufgrund der sen-
siblen Begleitung vor Re-Viktimisierung geschützt. 
 
Zielgruppe: Sprachmittlerinnen, Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung, Frauen mit mangelnden 
Deutschkenntnissen  
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Pro Familia Darmstadt 
gGmbH  
DRK Kreisverband Darm-
stadt-Stadt e.V./Sprach- 
und Integrationsmittlung 
Frauenbüro der Wis-
senschaftsstadt 
Darmstadt 
Ab 2023 fortlaufend Budget des Frauenbüros zur Um-
setzung der Istanbul-Konvention 
 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 10 – Vielfältige Diskriminierung und Beteiligung: „Die/der Unterzeichner/in verpflichtet sich, im 
Rahmen des eigenen Kompetenzbereichs Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen vielfältiger Diskrimi-
nierungen oder Benachteiligungen zu bekämpfen, einschließlich: […]Durchführung spezieller Maßnahmen für 
die besonderen Bedürfnisse von Migrantinnen.“   
Artikel 18 – Soziale Zusammenarbeit: Absatz 3: „den effizienten Zugang aller in sozialer Ausgrenzung oder 
Armut lebenden bzw. davon bedrohten Personen zu Beschäftigung, Wohnraum, Berufsund Schulausbildung, 
Kultur, Informations- und Kommunikationstechnologien, sozialer und medizinischer Hilfe zu fördern; die beson-
deren Bedürfnisse und besondere Situation sozial ausgegrenzter Frauen zu erkennen; die Integration von Mig-
ranten/-innen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zu fördern.“  
Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt: Absatz 3: „Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, 
Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen 
auch die folgenden zählen: • Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer; • Be-
reitstellung öffentlicher Informationen über im Gebiet vorhandene Hilfseinrichtungen in allen vor Ort hauptsäch-
lich gesprochenen Sprachen.“

15 
 
 
Bezug zur Istanbul-Konvention 
Artikel 13 – Bewusstseinsbildung: „Verpflichtung der Vertragsparteien, regelmäßig Kampagnen oder Pro-
gramme zur Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen zu fördern oder durchzuführen, gegebenenfalls mit nicht-
staatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft, um in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein und 
das Verständnis für die verschiedenen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, ihre Auswirkungen auf Kinder 
und die Notwendigkeit, solche Gewalt zu verhüten, zu verbessern.“ Artikel 15 – Aus- und Fortbildung be-
stimmter Berufsgruppen: „Die Vertragsparteien sind verpflichtet, für Angehörige der Berufsgruppen, die 
mit Opfern oder Tätern aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen fallenden Gewalttaten zu 
tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung 
solcher Formen von Gewalt, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zu den Bedürfnissen und Rechten 
der Opfer, sowie zu Wegen zur Verhinderung der sekundären Viktimisierung, zu schaffen oder auszubauen.“ 
Artikel 18 – Allgemeine Verpflichtungen: „Verpflichtung der Vertragsparteien, die erforderlichen Maßnah-
men zu treffen, um alle Opfer vor weiteren Gewalttaten zu schützen. […] auf einem umfassenden Ansatz be-
ruhen, bei dem das Verhältnis zwischen Opfern und Tätern, Kindern und ihrem weiteren sozialen Umfeld 
berücksichtigt wird, die Verhinderung der sekundären Viktimisierung zum Ziel haben.“ Artikel 19 – Zugang 
zu Informationen: „Verpflichtung sicherzustellen, dass Opfer angemessen und rechtzeitig über verfügbare 
Hilfsdienste und rechtliche Maßnahmen in einer verständlichen Sprache informiert werden.“ 
 
Politikbereich/Fachthemen 
Schutz vor Gewalt, Interkulturelle Öffnung, Gesundheit 
 
Maßnahme: Schutz von wohnungslosen Frauen, die von Gewalt im öffentlichen Raum betroffen sind 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt berücksichtigt in ihrer Wohnungslosenhilfe geschlechtsspezifische 
Aspekte. Beispielsweise in Angeboten der Wohnungslosenhilfe mit frauenspezifischen Einrichtungen 
(Unterkünften und betreutem Wohnen gemäß der §§ 67 - 69 SGB XII), Beratung, sowie Streetwork in 
der Toleranzzone Darmstadts für die Frauen, die dort der Straßenprostitution nachgehen (Horizont e.V., 
Projekt Oyá) 
Das bereits sehr gut ausgebaute spezialisierte Hilfesystem soll auf bestehende Schutzlücken überprüft 
werden. Bei Bedarf werden Lösungsmöglichkeiten für Zielgruppen entwickelt, die bisher nicht oder nicht 
ausreichend erreicht werden, insbesondere wohnungslose Frauen, die von Gewalt im öffentlichen Raum 
(nicht Partnerschaftsgewalt) betroffen sind. Schnittmengen zu Partnerschaftsgewalt werden durch Zu-
sammenarbeit mit dem Frauenhaus bearbeitet. 
 
Gleichstellungsziel:  
Die lokalen Angebote kommen bei den als schwer erreichbar definierten Zielgruppen an. Bedarfslücken 
werden ermittelt und geschlossen. 
 
Zielgruppe: Wohnungslose Frauen, die von Gewalt im öffentlichen Raum betroffen sind 
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Amt für Soziales und Prä-
vention, Abt. Soziale Hil-
fen 
Träger der Projekt-
gruppe Wohnungslo-
senhilfe 
Horizont e.V./Projekt 
Oyá 
Frauenbüro  
fortlaufend laufend

16 
 
 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 10 – Vielfältige Diskriminierung und Beteiligung: „Die/der Unterzeichner/in verpflichtet sich, im 
Rahmen des eigenen Kompetenzbereichs Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen vielfältiger Diskrimi-
nierungen oder Benachteiligungen zu bekämpfen, einschließlich: […]Durchführung spezieller Maßnahmen für 
die besonderen Bedürfnisse von Migrantinnen.“   
Artikel 18 – Soziale Zusammenarbeit: Absatz 3: „den effizienten Zugang aller in sozialer Ausgrenzung oder 
Armut lebenden bzw. davon bedrohten Personen zu Beschäftigung, Wohnraum, Berufsund Schulausbildung, 
Kultur, Informations- und Kommunikationstechnologien, sozialer und medizinischer Hilfe zu fördern; die beson-
deren Bedürfnisse und besondere Situation sozial ausgegrenzter Frauen zu erkennen; die Integration von Mig-
ranten/-innen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zu fördern.“  
Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt: Absatz 3: „Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, 
Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren.“   
 
Bezug zur Istanbul-Konvention 
Artikel 22 – Spezialisierte Hilfsdienste: „Sicherstellen, dass für alle Frauen, die Opfer von Gewalt wurden 
und deren Kinder spezialisierte Hilfsdienste in angemessener geographischer Verteilung für sofortige sowie 
kurz- und langfristige Hilfe bereitgestellt sind.“ 
 
Politikbereich/Fachthemen 
Schutz vor Gewalt

17 
 
 
Maßnahme: Instrumente gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 
 
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt kommt als Arbeitgeberin ihrer Schutzpflicht gegenüber den Beschäftig-
ten u.a. mit der „Dienstvereinbarung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ und verpflichtenden Schulungen für 
Führungskräfte nach. Die Personalabteilung steuert diese Aktivitäten mit fachlicher Unterstützung der 
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe. Bestehende Maß-
nahmen sind dabei kontinuierlich bezüglich ihrer Wirksamkeit zu evaluieren und weiterzuentwickeln  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat 2022 die „Gemeinsame Erklärung gegen Sexismus“ unterzeich-
net und damit unterstrichen, dass Sexismus und sexuelle Belästigung nicht toleriert werden. Auch das 
Hessische Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet zu Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Ar-
beitsplatz. 
Als öffentlicher Dienst ist die Stadtverwaltung Darmstadt zudem in einer Vorbildrolle für die Stadtge-
sellschaft. Daher werden zum weiteren Abbau sexistischer Stereotype und zur stetigen Sensibilisierung 
für grenzüberschreitendes Verhalten aus dem Maßnahmenkatalog der Initiative „Gemeinsam gegen Se-
xismus“ einzelne Maßnahmen, z.B. Sensibilisierungs- bzw. Informationskampagnen, durchgeführt. 
 
Gleichstellungsziel 
Prävention von sexueller Belästigung, Verstetigung einer Arbeitskultur, in der sexuelle Belästigung nicht 
toleriert wird, Befähigung der Beschäftigten zum Eintreten gegen Belästigung. 
 
Zielgruppe: Alle Beschäftigten von Stadtverwaltung, Feuerwehr und Eigenbetrieben  
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Stadtverwaltung Darm-
stadt: 
Amt für interne Dienste 
Frauenbüro 
Frauen- und Gleichstel-
lungsbeauftragte der Feu-
erwehr und der städti-
schen Eigenbetriebe 
Laufende Aufgabe Budget des Frauenbüros 
 
 
Bezug zur Europäischen Charta: 
Artikel 11 – Rolle als Arbeitgeber: „Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch Klarstel-
lung, dass solche Verhaltensweisen nicht akzeptabel sind, durch die Unterstützung von Opfern, die Einführung 
und Umsetzung transparenter Strategien für den Umgang mit Tätern sowie die Schärfung eines entsprechen-
den Problembewusstseins.“   
 
Bezug zur Istanbul-Konvention 
Artikel 4 – Grundrechte, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: 
„Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Förderung 
und zum Schutz des Rechts jeder Person, insbesondere von Frauen, sowohl im öffentlichen als auch im priva-
ten Bereich frei von Gewalt zu leben.“ 
Artikel 13 – Bewusstseinsbildung: „Verpflichtung der Vertragsparteien, regelmäßig Kampagnen oder Pro-
gramme zur Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen zu fördern oder durchzuführen, … um das Bewusstsein 
und das Verständnis für die verschiedenen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, ihre Auswirkungen … 
und die Notwendigkeit, solche Gewalt zu verhüten, zu verbessern.“ 
 
Politikbereich/Fachthemen 
Schutz vor sexueller Belästigung, Abbau von Stereotypen

18 
 
 
 
3. Handlungsfeld II:  
Kinderschutz – Schutz von Mädchen und Jungen 
 
Die Bedarfsanalyse des Netzwerkes Gewaltschutz für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, verbunden 
mit den hessenweit steigenden Zahlen der sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen und 
den neu entstehenden Formen der sexualisierten Gewalt im digitalen Raum führte zu einer deutlichen 
Bedarfsorientierung der präventiven und interventiven Maßnahmen in diesem Handlungsfeld. Ziele 
sind hier, gesellschaftliche Tabus zu brechen, Beteiligte für Früherkennung zu sensibilisieren, zu qua-
lifizieren, Schutzkonzepte zu entwickeln und Hilfsangebote bekannt zu machen und zu erweitern. 
 
 
Übersicht der Maßnahmen | Kinderschutz – Schutz für Mädchen und Jungen 
Maßnahme Gesetzlicher Auftrag, Rahmenbedingungen 
Prävention vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt im digitalen Raum Europäische Charta: Artikel 6, Artikel 22 
Istanbul-Konvention: Artikel 12, Artikel 22  
Kinder- und Jugendschutz im Sport– Schutz vor sexualisierter Gewalt Europäische Charta: Artikel 14, Artikel 20, Artikel 
22  
Istanbul-Konvention: Artikel 12, Artikel 15 
Bedarfsermittlung und Bestandsaufnahme von Präventionsangeboten in der 
Schule  
Europäische Charta: Artikel 6 
Istanbul-Konvention: Artikel 12, Artikel 13, Artikel 
15 
Häusliche und sexualisierte Gewalt und Kindesmisshandlung –  
Niedrigschwellige Zugänge zum Hilfesystem trotz eingeschränkter Kontakt-
möglichkeiten 
Europäische Charta: Artikel 14, Artikel 15, Artikel 
22 
Istanbul-Konvention: Artikel 18 
 
 
 
Maßnahmen im Einzelnen: 
 
Maßnahme: Prävention vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt im digitalen Raum 
 
Digitale Kommunikation und Angebote bestimmen nahezu alle Lebensbereiche, auch von Heranwach-
senden. Gewalt im digitalen Raum lässt sich daher von Gewalt „in der realen Welt“ kaum noch tren-
nen. Kinder und Jugendliche sind besonders vor den vielfältigen Gefahren in Bezug auf (sexualisier-
ten) Missbrauch, Cybermobbing, Cybergrooming und der Verbreitung ihrer privaten Daten und Bilder 
zu schützen. Das bestehende sexualpädagogische Angebot der Pro Familia ist um das Thema „Digita-
le Gewalt“ und ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche im Themenfeld 
zu erweitern sowie kontinuierlich anhand der Bedarfe zu entwickeln. Die Beratungskompetenz von 
weiteren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ist u.a. durch Intervision, fachlichen Austausch, Quali-
fizierung für Facheinrichtungen und Fachtage, auch im Bereich zu Entwicklung und Stand der digita-
len Anwendungen für die Zielgruppe, zu stärken.

19 
 
 
Gleichstellungsziel 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schützt Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Übergriffen im di-
gitalen Raum. 
 
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, Eltern, Schulsozialarbeit, Fachberatungsstellen, offene Kinder- 
und Jugendarbeit 
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Schnittstellen Ressourcen 
Pro Familia Darmstadt 
gGmbH 
 
Haus der digitalen 
Medienbildung 
Darmstadt 
Fachberatungsstellen 
Frauenbüro Jugend-
amt 
Hochschule Darm-
stadt (Evaluierung) 
3 Jahre 
Nach Evaluation 
Verstetigung 
Übergreifend 
mit dem Land-
kreis Darm-
stadt-Dieburg 
 
Polizei 
Jugendämter 
Kommunalisierte Lan-
desmittel 
 
Landkreis Darmstadt-
Dieburg eigenes Budget 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype: Absatz 4: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner führt Aktivitäten und 
Kampagnen durch, um das Bewusstsein für den schädlichen Einfluß von Geschlechterstereotypen auf die 
Gleichstellung von Frauen und Männern zu schärfen.“  Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt: „Förde-
rung von Bewusstseinsbildungskampagnen und Informationsprogrammen für potenzielle und tatsächliche Op-
fer und Täter.“  
 
Bezug zur Istanbul-Konvention  
Artikel 15 – Aus- und Fortbildung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen: „Die Vertragsparteien 
schaffen für Angehörige der Berufsgruppen, die mit Opfern oder Tätern aller in den Geltungsbereich dieses 
Übereinkommens fallenden Gewalttaten zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungs-
maßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung solcher Gewalt, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zu 
den Bedürfnissen und Rechten der Opfer sowie zu Wegen zur Verhinderung der sekundären Viktimisierung 
oder bauen dieses Angebot aus.“ 
 
Artikel 22 – Spezialisierte Hilfsdienste: „Sicherstellen, dass für alle Frauen, die Opfer von Gewalt wurden 
und deren Kinder spezialisierte Hilfsdienste in angemessener geographischer Verteilung für sofortige sowie 
kurz- und langfristige Hilfe bereitgestellt sind.“ 
Politikbereich/Fachthemen 
Schutz vor Gewalt

20 
 
 
Maßnahme: Kinder- und Jugendschutz im Sport – Schutz vor sexualisierter Gewalt 
 
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stellt auch in Sportvereinen eine potenzielle Ge-
fährdung dar. Das Erkennen von Warnsignalen sowie die umfassende Sensibilisierung sind notwendig, 
um Übergriffen vorzubeugen und betroffenen Kindern und Jugendlichen eine zügige Vermittlung zu 
Fachberatung und Hilfsangeboten ermöglichen. Die Umsetzung einer umfassenden Präventionsstrate-
gie wird mit vielfältigen Bausteinen gefördert: 
Der Sportkreis Darmstadt-Dieburg wird vom Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragt, 
in Kooperation mit Wildwasser Darmstadt e.V. und ggf. weiteren Trägern wie z.B. dem Kinderschutz-
bund BV Darmstadt und der Pro Familia gGmbH Beratungsstelle Darmstadt das Thema Kinder- und 
Jugendschutz im Sportverein aufzugreifen und folgende Projektziele umzusetzen: 
 Sensibilisierung und Enttabuisierung 
 Vernetzung (z.B. Fachtage) 
 Qualifikation von Hauptamtlichen sowie Übungsleiterinnen und Übungsleitern 
 Etablierung von Präventionsmaßnahmen in den Darmstädter Sportvereinen: 
o Ansprechperson 
o Schutzkonzept 
o Verhaltenskodex 
o Risikoanalyse 
o Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
Bei den ehrenamtlichen Vereinsstrukturen und Wechseln von Verantwortlichen in den Vereinen han-
delt es sich um einen fortlaufenden Prozess, der stetig begleitet werden sollte, um die Kultur des Hin-
sehens und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dauerhaft abzusichern. Somit ist hierfür 
auch für die Folgejahre ein jährliches Budget vorzusehen. 
 
Gleichstellungsziel: 
Sensibilisierung von Vereinsvorständen, Haupt- und Ehrenamtlichen sowie Entwicklung von vereins-
spezifischen Schutzkonzepten . 
 
Zielgruppe: Sportvereine, Kinder und Jugendliche der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Koordination Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Sportkreis Darmstadt-
Dieburg e.V. in Zusammen-
arbeit mit dem 
Sportamt der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 
 
Wildwasser Darmstadt e.V. 
Pro Familia Darmstadt 
gGmbH 
Kinderschutzbund BV 
Darmstadt 
Jugendamt 
Sportjugend Hessen im 
Landessportbund Hessen 
e.V. 
Ab 01/2023 
 
Evaluation 
und Verste-
tigung ab 
2025 
Kommunalisierte Lan-
desmittel, Frauenbüro 
Budget zur Umsetzung 
der Istanbul-Konvention) 
 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 14 – Gesundheit: Absatz 1: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt das Recht aller 
Menschen auf ein hohes Niveau körperlicher und geistiger Gesundheit und bekräftigt, dass für den Genuss 
dieses Rechts der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten, medizinischer Behandlung und 
Präventivgesundheitsdiensten für Frauen und Männer unabdingbar ist.“ Artikel 20 – Kultur, Sport und Frei-
zeit: „Darüber hinaus anerkennt die/der Unterzeichner/ in die Rolle des Sports als Beitrag zum Leben einer

21 
 
 
Gemeinschaft und zur Sicherstellung des Rechts auf Gesundheit gemäß Artikel 14. Außerdem anerkennt 
die/der Unterzeichner/in das Recht von Frauen und Männern auf gleichen Zugang zu Kultur-, Freizeit und 
Sportaktivitäten und –einrichtungen.“ 
 
Bezug zur Istanbul-Konvention 
Artikel 12 – Allgemeine Verpflichtungen: „Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um 
Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern mit dem Ziel zu 
bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der 
Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen. Bei al-
len Maßnahmen ist ein opferzentrierter Ansatz notwendig: Die Menschenrechte aller Opfer müssen in den 
Mittelpunkt gestellt werden. Eine aktive Beteiligung insbesondere von Jungen und Männern zur Verhütung 
geschlechtsspezifischer Gewalt ist wünschenswert.“  
 
Artikel 15 – Aus- und Fortbildungen von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen: „Die Vertragsparteien 
sind verpflichtet, für Angehörige der Berufsgruppen, die mit Opfern oder Tätern aller Formen geschlechtsspezi-
fischer Gewalt gegen Frauen fallenden Gewalttaten zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbil-
dungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung solcher Formen von Gewalt, zur Gleichstellung von Frauen 
und Männern, zu den Bedürfnissen und Rechten der Opfer, sowie zu Wegen zur Verhinderung der sekundären 
Viktimisierung, zu schaffen oder auszubauen.“ 
 
Politikbereich/Fachthemen 
Kinder- und Jugendförderung, Schutz vor und Unterstützung bei Gewalt, Gesundheit 
 
 
 
 
Maßnahme: Bedarfsermittlung und Bestandsaufnahme von Präventionsangeboten in der Schule 
 
Es wird eine Bestandsaufnahme über Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche für den Be-
reich Schutz vor Gewalt/ Ehrgewalt, Geschlechterrollen und sexuelle/körperliche Selbstbestimmung 
erstellt. Dies ermöglicht die Identifikation von Angebotslücken (u.a. nach Alter und Geschlecht) und 
die bedarfsgerechte weitere Planung von Angeboten. Diese Ausbauplanung soll im Rahmen von Fach-
austauschen und Vernetzung der Akteurinnen und Akteure erfolgen, insbesondere in einem Schwer-
punkt zwischen der Jugendhilfe und dem Hilfesystem zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. 
Eine Übersicht wird Schulen, der Schulsozialarbeit, der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der 
Öffentlichkeit/Eltern (beispielsweise über www.familien-willkommen.de) zur Verfügung gestellt, um 
die Inanspruchnahme der Angebote zu steigern. 
 
Gleichstellungsziel 
Der Abbau von Rollenstereotypen mit Hilfe geschlechtsspezifische Arbeit in der Bildungsplanung so-
wie der Kinder- und Jugendarbeit erschließt eine Fülle von Lebensentwürfen, schafft mehr Chancenge-
rechtigkeit und ist ein zentraler Präventionsbaustein vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bezieht auch Kinder und Jugendliche als mögliche Opfer und Täter von 
(sexualisierter) Gewalt in die Planung von Präventionsprojekten ein und fördert ihr gewaltfreies Auf-
wachsen. Mit gendersensiblen Angeboten im Bildungssystem werden pädagogische Fachkräfte sowie 
Eltern sensibilisiert, Kinder besser vor Übergriffen geschützt und der Bewusstseinswandel in Bezug 
auf Geschlechterrollen wird bereits im Kindesalter gefördert.  
 
Zielgruppe: Schulkinder ab 1. Klasse

22 
 
 
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Frauenbüro/ 
Jugendamt 
Netzwerk Gewaltschutz 
(Träger) 
Schulamt 
Laufende Aufgabe Laufendes Budget 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype: Absatz 4: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner führt Aktivitäten 
und Kampagnen durch, um das Bewusstsein für den schädlichen Einfluss von Geschlechterstereotypen auf 
die Gleichstellung von Frauen und Männern zu schärfen.“ 
 
Bezug zu Istanbul-Konvention 
Artikel 12 – Allgemeine Verpflichtungen: „Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um 
Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern mit dem Ziel zu 
bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der 
Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen.“ 
Artikel 13 – Bewusstseinsbildung: „Verpflichtung der Vertragsparteien, regelmäßig Kampagnen oder Pro-
gramme zur Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen zu fördern oder durchzuführen, gegebenenfalls mit nicht-
staatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft, um in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein und 
das Verständnis für die verschiedenen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, ihre Auswirkungen auf Kinder 
und die Notwendigkeit, solche Gewalt zu verhüten, zu verbessern.“ 
Artikel 15 – Aus- und Fortbildung bestimmter Berufsgruppen: Absatz 1: „Die Vertragsparteien schaffen 
für Angehörige der Berufsgruppen, die mit Opfern oder Tätern aller in den Geltungsbereich dieses Überein- 
kommens fallende Gewalttaten zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 
(…).“ 
 
Politikbereich/Fachthemen 
Abbau von Rollenstereotypen, Schutz vor Gewalt 
 
 
 
Maßnahme: Häusliche und sexualisierte Gewalt und Kindesmisshandlung – Niedrigschwellige Zu-
gänge zum Hilfesystem für Kinder und Jugendliche trotz eingeschränkter Kontaktmöglichkeiten 
 
Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden viele öffentliche Einrichtungen wie Kitas und Schulen, 
aber auch Familienzentren und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit geschlossen, bzw. 
beschränkt. Kinder und Jugendliche mussten/müssen zwangsläufig viel Zeit mit ihren Eltern zuhause 
verbringen, soziale Kontakte nach außen waren und sind nur sehr eingeschränkt möglich. Das hat 
Folgen auf die soziale Eingebundenheit, auf die Gewaltbetroffenheit und dabei die eingeschränkte Er-
reichbarkeit von allgemeinen und spezialisierten Schutz- und Unterstützungsnetzwerken und den Zu-
gang ins Hilfesystem über die Schulsozialarbeit oder offene Jugendarbeit. 
 
Ziel: 
Austausch und Erarbeitung von Zugängen ins Hilfesystem auch unter stark einschränkenden Bedin-
gungen, Vernetzung zwischen Schulsozialarbeit, offener Kinder- und Jugendarbeit und den Fachbera-
tungsstellen im Netzwerk Gewaltschutz (Der Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt e.V., Wild-
wasser Darmstadt e.V., Pro Familia Darmstadt gGmbH, die Mäander gGmbH).

23 
 
 
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche der Wissenschaftsstadt Darmstadt, über: Schulsozialarbeit, offe-
ne Jugendarbeit und Fachberatungsstellen 
 
Koordination Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Jugendamt – Kinder- 
und Jugendförderung / 
Schulsozialarbeit 
Fachberatungsstellen 
(Kinderschutzbund 
Bezirksverband 
Darmstadt e.V., 
Wildwasser Darm-
stadt e.V., die Mäan-
der gGmbH), Frau-
enbüro 
ab sofort Budget zur Umsetzung der 
Istanbul-Konvention auf 
kommunaler Ebene für etwai-
ge Mikroprojekte 
 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 14 – Gesundheit: Absatz 1: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt das Recht aller Men-
schen auf ein hohes Niveau körperlicher und geistiger Gesundheit und bekräftigt, dass für den Genuss dieses 
Rechts der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten, medizinischer Behandlung und Präventiv-
gesundheitsdiensten für Frauen und Männer unabdingbar ist.“  
Artikel 15 – Sozialhilfe und soziale Dienste: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt das Recht 
aller Menschen auf die nötigen Sozialdienste sowie auf soziale Unterstützung im Notfall“  
Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt: „Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstruk-
turen für Opfer.“  
 
Bezug zur Istanbul-Konvention 
Artikel 18 – Allgemeine Verpflichtungen: Absatz 1: „Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetz-
geberischen oder sonstigen Maßnahmen, um alle Opfer vor weiteren Gewalttaten zu schützen.“ Absatz 2: „Die 
Vertragsparteien treffen im Einklang mit dem internen Recht die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonsti-
gen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass es geeignete Mechanismen für eine wirksame Zusammenarbeit 
zwischen allen einschlägigen staatlichen Stellen, einschließlich der Justiz, der Staatsanwaltschaften, Strafver-
folgungsbehörden, lokalen und regionalen Behörden, und nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen ein-
schlägigen Organisationen und Stellen beim Schutz und bei der Unterstützung von Opfern und Zeuginnen und 
Zeugen aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt gibt.“ 
 
Politikbereich/Fachthemen 
Kinder- und Jugendförderung, soziale Integration, Schutz vor und Unterstützung bei Gewalt, Gesund-
heit

24 
 
 
4. Handlungsfeld III:  
Öffentlichkeitsarbeit – Strukturen der Netzwerkarbeit 
 
Öffentlichkeitsarbeit: 
Wesentlicher Bestandteil bei Prävention und Intervention bei geschlechtsspezifischer Gewalt ist Infor-
mation und Sensibilisierung. 
Mit passenden öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen und Instrumenten wird die Stadtgesellschaft da-
her über die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen aufgeklärt und über das 
Hilfesystem informiert. 
Gleichzeitig werden damit Rollenstereotype und sexistische Strukturen weiter abgebaut, denn Rollenste-
reotype sowie sexistische Sprache bilden den Nährboden für verbale und körperliche Gewalt. 
Die Gleichwertigkeit und die Rechte von Frauen sollen sichtbar gemacht und Handlungsmöglichkeiten 
von Frauen (und Männern) erweitert werden. 
 
Strukturen der Netzwerkarbeit: 
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zieht auch Anpassungen der Netzwerkinhalt, -strukturen und 
der Netzwerksteuerung nach sich. Die umfangreicheren Aufgaben werden u.a. durch eine gemäß Artikel 
10 neu geschaffene Koordinierungsstelle in Schnittstelle zum Netzwerk Gewaltschutz und zu den Koor-
dinierungsstellen anderen Kommunen sowie auf Landes- und Bundesebene bearbeitet. 
 
 
Übersicht der Maßnahmen | Öffentlichkeitsarbeit und Strukturen der Netzwerkarbeit  
Maßnahme Gesetzlicher Auftrag, Rahmenbedingungen 
Anpassung der lokalen Netzwerkstrukturen nach Maßgaben der Istanbul-
Konvention  
Europäische Charta: Artikel 5 
Istanbul-Konvention: Artikel 9 
Aufgaben der Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention Europäische Charta: Artikel 22 
Istanbul-Konvention: Artikel 10 
Bereitstellung mehrsprachiger Informationsmaterialien über das Hilfesystem- 
und Opferrechte  
Europäische Charta: Artikel 10, Artikel 18, 
Artikel 22 
Istanbul-Konvention: Artikel 13, Artikel 15, 
Artikel 18, Artikel 19 
Kampagnen zur Bewusstseinsbildung über patriarchale Gewalt  Europäische Charta: Artikel 6, Artikel 22 
Istanbul-Konvention: Artikel 13, Artikel 18, 
Artikel 19

25 
 
 
Maßnahmen im Einzelnen: 
 
Maßnahme: Anpassung der Netzwerkstrukturen nach Maßgaben der Istanbul-Konvention  
 
Das „Netzwerk Gewaltschutz. Prävention und Schutz gegen häusliche und sexualisierte Gewalt an Frau-
en, Mädchen und Jungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg“ 
gewährleistet seit 1998 den Austausch zwischen Politik, Polizei, Verwaltung und Trägern rund um die 
Versorgung gewaltbetroffener Frauen und Kinder. Das Netzwerk hat verbindliche Interventionsschemata 
erarbeitet und seit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in einem umfangreichen Beteiligungsprozess 
Handlungsempfehlungen zur lokalen Umsetzung entwickelt („Darmstädter Modell“). 
Diese Handlungsempfehlungen mündeten im Dezember 2020 in einen Stadtverordnetenbeschluss, der 
die Grundlage und Weichenstellung der weiteren Maßnahmen im Gewaltschutzbereich darstellt.  
Die gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich seit Gründung des Netzwerks 
verändert, sodass eine strukturelle und inhaltliche Justierung des Netzwerks nötig ist. Gleichzeitig ist zu 
prüfen, inwiefern es nach Maßgabe der in der Istanbul-Konvention geforderten Akteurs- und Behörden-
übergreifenden Zusammenarbeit erweitert werden muss.  
Aufgrund der großen inhaltlichen Überschneidungen in den gesetzlichen Aufträgen bezüglich Kinder- 
und Jugendschutz, auch im Hinblick auf den kommenden 2. Landesaktionsplan gegen sexualisierte Ge-
walt an Kindern und Jugendlichen, ist zu überprüfen, wie die Schnittstelle zum Jugendamt am sinnvolls-
ten in den Netzwerkstrukturen verankert wird, insbesondere im Hinblick auf die strategische Steuerung 
der entsprechenden Themen im Netzwerk. Auch die Schnittstelle zu Schutz- und Präventionsbedarfen 
von LSBT*IQ-Personen werden in der Schnittstelle zur LSBT*IQ-Koordination im Amt für Vielfalt einbe-
zogen. 
Der Prozess wurde im Rahmen einer Organisationsentwicklung angestoßen und soll im Sinne der konti-
nuierlichen Qualitätssicherung auf Konzeptionstagen fortgeführt werden.  
 
Gleichstellungsziel 
Rückkopplung von Maßnahmen an tatsächliche Bedarfe durch kontinuierlichen Austausch mit Fachkräf-
ten aus dem Gewaltschutzbereich; Vernetzung der relevanten Behörden und Träger um koordiniertes 
Vorgehen im Umgang mit Gewaltbetroffenen zu ermöglichen und Lösungen für komplexe Probleme zu 
erarbeiten.  
 
Zielgruppe: Mitglieder im Netzwerk Gewaltschutz sowie eventuell noch verstärkt einzubeziehende ein-
zelne Akteure darin, beispielsweise Jugendämter (strategische Mit-Steuerung), Justiz und Gesund-
heitssektor 
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Frauenbüro der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 
 
Büro für Chancengleich-
heit im Landkreis Darm-
stadt-Dieburg 
Siehe Zielgruppe fortlaufend  Budget des Frauenbüros zu Um-
setzung der Istanbul-Konvention 
 
Landkreis Darmstadt-Dieburg: 
eigenes Budget 
 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 5 – Zusammenarbeit mit Partnern zur Förderung der Gleichstellung: „Die Unterzeichnerin/der 
Unterzeichner verpflichtet sich, mit allen Partnerinnen und Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sek-

26 
 
 
tor sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, um die Gleichstellung von Frauen und 
Männern in allen Bereichen des Lebens im eigenen Hoheitsgebiet zu fördern.“ 
Artikel 22 – Geschlechtsspezfische Gewalt: Absatz 3: „Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, 
Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen  
auch die folgenden zählen: • Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer; […] 
• Sicherstellen, dass professionelle MitarbeiterInnen für das Erkennen und die Unterstützung von Opfern ausge-
bildet sind;  • Sicherstellen, dass die entsprechenden Dienste, d.h. Polizei, Gesundheits- und  
Wohnungsbehörden, effizient koordiniert sind.“ 
 
Bezug zur Istanbul-Konvention 
Artikel 9 – Nichtstaatliche Organisationen und Zivilgesellschaft: „Die Vertragsparteien anerkennen, för-
dern und unterstützen auf allen Ebenen die Arbeit einschlägiger nichtstaatlicher Organisationen und der Zi-
vilgesellschaft, die Gewalt gegen Frauen aktiv bekämpfen, und begründen eine wirkungsvolle Zusammenar-
beit mit diesen Organisationen.“ 
Artikel 18 – Allgemeine Verpflichtungen: Absatz 2: „Die Vertragsparteien treffen im Einklang mit dem in-
ternen Recht die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass es 
geeignete Mechanismen für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen staatlichen Stellen, 
einschließlich der Justiz, der Staatsanwaltschaften, Strafverfolgungsbehörden, lokalen und regionalen Behör-
den, und nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen einschlägigen Organisationen und Stellen beim 
Schutz und bei der Unterstützung von Opfern und Zeuginnen und Zeugen aller in den Geltungsbereich dieses 
Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt gibt.“ 
 
Politikbereich/Fachthemen 
Schutz vor Gewalt, Kinderschutz 
 
 
 
 
 
Maßnahme: Aufgaben der Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention 
 
Folgende Aufgaben sind in der lokalen Umsetzung der Istanbul-Konvention zu realisieren: 
Information 
Die Koordinierungsstelle steht in Austausch mit anderen Koordinierungsstellen und gewährleistet den 
Informationsfluss innerhalb der eigenen Kommune und zwischen lokaler-, Landes und Bundesebene und 
verschiedenen Netzwerken; gleichzeitig informiert sie die Stadtgesellschaft. 
Umsetzung 
Die Koordinierungsstelle steht mit ihrer Expertise (u.a. zu Fördermitteln, Best practices, etc) beratend 
zur Verfügung und bringt Maßnahmen mit auf den Weg 
Koordination 
Sammlung und Bündelung relevanter Informationen auf allen Ebenen (International, Bund, Land, Kom-
mune) und Koordinierung aller politischen Maßnahmen. Hierbei bindet die Koordinierungsstelle die re-
levanten Akteure auf geeignete Weise ein und vernetzt sie untereinander. 
Beobachtung 
Beobachtung gesellschaftspolitischer Entwicklungen sowie Berichterstattung an höhere Ebenen (Land, 
Bund) sowie GREVIO (Überwachsungsmechanismus der IK).  
Bewertung 
Bewertung aller politischen Maßnahmen zum Thema in Bezug auf ihre Zielsetzung und Zielerreichung 
auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse (Wirkungsanalyse)

27 
 
 
Monitoring 
Datensammlung und Forschung sind in der IK gemäß Art. 11 zentral. Das bedeutet u.a. die systemati-
sche Erhebung und Auswertung u.a. administrativer Daten in einem geeigneten Berichtssystem. 
 
Für diese neuen Aufgaben zur lokalen Umsetzung der vielfältigen Maßgaben der Istanbul-Konvention ist 
eine zusätzliche Personalressource geschaffen worden. Aufgrund der notwendigen und engen Abstim-
mungen mit anderen Themenbereichen der externen Gleichstellungsarbeit ist diese im Frauenbüro der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt angesiedelt.  
 
Gleichstellungsziel 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt koordiniert evidenzbasierte Maßnahmen gegen geschlechtsspezifi-
sche Gewalt im Kontext abgestimmter Strategien. 
 
Zielgruppe: behördliche Kooperationspartner, Stadtpolitik, Fachkräfte  
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Frauenbüro der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 
 Ab 05/2022  0,5 VZÄ im Stellenplan  
 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt: Absatz 3: „Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, 
Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren.“   
 
 
Bezug zur Istanbul-Konvention 
Artikel 10 – Koordinierungsstelle: „Die Vertragsparteien sind angehalten, eine oder mehrere offizielle Stel-
len zu benennen und zu errichten, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der 
politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller vom Übereinkommen erfassten 
Formen von Gewalt zuständig sind. Diese Stellen koordinieren die in Artikel 11 genannte Datensammlung 
sowie analysieren und verbreiten ihre Ergebnisse. Es muss sichergestellt sein, dass diese Stellen allgemeine 
Informationen zu den getroffenen Maßnahmen erhalten und mit anderen ihnen entsprechenden Stellen direkt 
kommunizieren und Kontakt pflegen können.“  
 
Politikbereich/Fachthemen 
Schutz vor Gewalt

28 
 
 
Maßnahme: Bereitstellung mehrsprachiger Informationsmaterialien über das Hilfesystem und Op-
ferrechte 
 
Um Perspektiven und Auswege aus gewaltbelasteten Beziehungen entwickeln zu können, benötigen Be-
troffene leicht verständliche Informationen über Hilfsangebote und ihre Rechte.  
Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht eine Vielzahl von kurzfristigen Schutzmaßnahmen, die Betroffene 
direkt vor dem Familiengericht beantragen können.  
Mehrsprachiges Informationsmaterial kann den Zugang zum deutschen Justizsystem besonders für zu-
gewanderte Frauen erleichtern. Das Netzwerk Gewaltschutz stellt gebündelte Information in mehreren 
Sprachen zur Verfügung. Übersetzungen sollen sich an den tatsächlichen sprachlichen Bedarfen in der 
Stadt orientieren.  
 
Gleichstellungsziel 
Sprachbarrieren werden für gewaltbetroffene Frauen abgebaut, um den Zugang zum Hilfesystem zu 
ermöglichen. 
 
Zielgruppe: Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung, Frauen mit mangelnden Deutschkenntnissen 
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Frauenbüro der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 
 
Büro für Chancengleich-
heit im Landkreis Darm-
stadt-Dieburg 
 
Träger aus dem 
Netzwerk Gewalt-
schutz 
Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwick-
lung 
Amt für Vielfalt und 
Internationale Bezie-
hungen 
fortlaufend  Budget des Frauenbüros zur Um-
setzung der Istanbul-Konvention 
 
Landkreis Darmstadt-Dieburg: 
eigenes Budget 
 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 10 – Vielfältige Diskriminierung und Beteiligung: „Die/der Unterzeichner/in verpflichtet sich, im 
Rahmen des eigenen Kompetenzbereichs Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen vielfältiger Diskrimi-
nierungen oder Benachteiligungen zu bekämpfen, einschließlich: […]Durchführung spezieller Maßnahmen für 
die besonderen Bedürfnisse von Migrantinnen.“   
Artikel 18 – Soziale Zusammenarbeit: Absatz 3: „den effizienten Zugang aller in sozialer Ausgrenzung oder 
Armut lebenden bzw. davon bedrohten Personen zu Beschäftigung, Wohnraum, Berufsund Schulausbildung, 
Kultur, Informations- und Kommunikationstechnologien, sozialer und medizinischer Hilfe zu fördern; die beson-
deren Bedürfnisse und besondere Situation sozial ausgegrenzter Frauen zu erkennen; die Integration von Mig-
ranten/-innen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zu fördern.“  
Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt: Absatz 3: „Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, 
Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen 
auch die folgenden zählen: • Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer; • Be-
reitstellung öffentlicher Informationen über im Gebiet vorhandene Hilfseinrichtungen in allen vor Ort hauptsäch-
lich gesprochenen Sprachen.“   
 
 
Bezug zur Istanbul-Konvention

29 
 
 
Artikel 13 – Bewusstseinsbildung: „Verpflichtung der Vertragsparteien, regelmäßig Kampagnen oder Pro-
gramme zur Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen zu fördern oder durchzuführen, gegebenenfalls mit nicht-
staatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft, um in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein und 
das Verständnis für die verschiedenen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, ihre Auswirkungen auf Kinder 
und die Notwendigkeit, solche Gewalt zu verhüten, zu verbessern.“ Artikel 15 – Aus- und Fortbildung be-
stimmter Berufsgruppen: „Die Vertragsparteien sind verpflichtet, für Angehörige der Berufsgruppen, die 
mit Opfern oder Tätern aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen fallenden Gewalttaten zu 
tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung 
solcher Formen von Gewalt, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zu den Bedürfnissen und Rechten 
der Opfer, sowie zu Wegen zur Verhinderung der sekundären Viktimisierung, zu schaffen oder auszubauen.“ 
Artikel 18 – Allgemeine Verpflichtungen: „Verpflichtung der Vertragsparteien, die erforderlichen Maßnah-
men zu treffen, um alle Opfer vor weiteren Gewalttaten zu schützen. […] auf einem umfassenden Ansatz be-
ruhen, bei dem das Verhältnis zwischen Opfern und Tätern, Kindern und ihrem weiteren sozialen Umfeld 
berücksichtigt wird, die Verhinderung der sekundären Viktimisierung zum Ziel haben.“ Artikel 19 –  Zugang 
zu Informationen: „Verpflichtung sicherzustellen, dass Opfer angemessen und rechtzeitig über verfügbare 
Hilfsdienste und rechtliche Maßnahmen in einer verständlichen Sprache informiert werden.“ 
 
Politikbereich/Fachthemen 
Schutz vor Gewalt, Interkulturelle Öffnung, Gesundheit 
 
 
 
Maßnahme: Durchführung von Kampagnen zur Bewusstseinsbildung über patriarchale Gewalt  
 
Obwohl jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens geschlechtsspezifische Gewalt erfährt, sind häusliche 
und sexualisierte Gewalt gesellschaftlich tabuisiert. Eine breite Sensibilisierung zu Formen und Ausma-
ßen der Gewalt und dem Hilfssystem ermöglicht betroffenen Frauen, Hilfsangebote wahrzunehmen und 
Perspektiven und Auswege aus der Gewalt zu entwickeln. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt macht mit-
tels Informationskampagnen rund um den jährlichen Aktionstag "Nein zu Gewalt an Frauen“ am 25. No-
vember auf das lokale und bundesweite Hilfesystem aufmerksam und setzt dabei wechselnde themati-
sche Schwerpunkte. Die Informationsmaterialien z.B. im Nahverkehr, auf der Internetseite und den 
Social-Media-Kanälen der Wissenschaftsstadt Darmstadt fördern die Bewusstseinsbildung und befähi-
gen so auch Personen aus dem Umfeld gewaltbetroffener Frauen, sich selbst zu informieren bzw. an 
Hilfsangebote zu verweisen. 
 
Gleichstellungsziel 
Gewaltbetroffene Frauen werden über das Hilfesystem informiert. Das gesellschaftliche Bewusstsein 
über das Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt wird gefördert.  
 
Zielgruppe: Gesamte Stadtbevölkerung  
 
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen 
Frauenbüro der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 
Pressestelle 
Darmstadt Marketing 
GmbH 
fortlaufend  Budget des Frauenbüros zur Um-
setzung der Istanbul-Konvention

30 
 
 
Bezug zur Europäischen Charta 
Artikel 10 – Vielfältige Diskriminierung und Beteiligung: „Die/der Unterzeichner/in verpflichtet sich, im 
Rahmen des eigenen Kompetenzbereichs Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen vielfältiger Diskrimi-
nierungen oder Benachteiligungen zu bekämpfen, einschließlich: […]Durchführung spezieller Maßnahmen für 
die besonderen Bedürfnisse von Migrantinnen.“   
Artikel 18 – Soziale Zusammenarbeit: Absatz 3: „den effizienten Zugang aller in sozialer Ausgrenzung oder 
Armut lebenden bzw. davon bedrohten Personen zu Beschäftigung, Wohnraum, Berufsund Schulausbildung, 
Kultur, Informations- und Kommunikationstechnologien, sozialer und medizinischer Hilfe zu fördern; die beson-
deren Bedürfnisse und besondere Situation sozial ausgegrenzter Frauen zu erkennen; die Integration von Mig-
ranten/-innen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zu fördern.“  
Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt: Absatz 3: „Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, 
Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen 
auch die folgenden zählen: • Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer; • Be-
reitstellung öffentlicher Informationen über im Gebiet vorhandene Hilfseinrichtungen in allen vor Ort hauptsäch-
lich gesprochenen Sprachen.“   
 
Bezug zur Istanbul-Konvention 
Artikel 13 – Bewusstseinsbildung: „Verpflichtung der Vertragsparteien, regelmäßig Kampagnen oder Pro-
gramme zur Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen zu fördern oder durchzuführen, gegebenenfalls mit nicht-
staatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft, um in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein und 
das Verständnis für die verschiedenen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, ihre Auswirkungen auf Kinder 
und die Notwendigkeit, solche Gewalt zu verhüten, zu verbessern.“ Artikel 18 – Allgemeine Verpflichtun-
gen: „Verpflichtung der Vertragsparteien, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um alle Opfer vor weite-
ren Gewalttaten zu schützen. […] auf einem umfassenden Ansatz beruhen, bei dem das Verhältnis zwischen 
Opfern und Tätern, Kindern und ihrem weiteren sozialen Umfeld berücksichtigt wird, die Verhinderung der 
sekundären Viktimisierung zum Ziel haben.“ Artikel 19 – Zugang zu Informationen „Verpflichtung sicher-
zustellen, dass Opfer angemessen und rechtzeitig über verfügbare Hilfsdienste und rechtliche Maßnahmen 
in einer verständlichen Sprache informiert werden.“ 
 
Politikbereich/Fachthemen 
Schutz vor Gewalt

31 
 
 
5. Ausblick | Umsetzung 
 
Start 
Nach Inkraftsetzung des 2. Darmstädter Gleichstellungsaktionsplanes durch den Beschluss des Magist-
rates und der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt legen die an den Maß-
nahmen Beteiligten die konkreten Arbeitsschritte, Meilensteine und Zeitziele fest. 
Das Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Netzwerk Gewaltschutz begleiten diese 
Konkretisierung. 
 
 
Bericht, Information und Steuerung 
Die an den Maßnahmen Beteiligten dokumentieren den Umsetzungsprozess und berichten ans Frauen-
büro. Zeitziel für diesen Bericht an das Frauenbüro ist der November des laufenden Jahres. 
 
Das Frauenbüro fasst diese Einzelberichte zusammen, um jeweils zum 8.März (Internationaler Frauen-
tag) des Folgejahres, die Öffentlichkeit – auch mit dem Newsletter des Frauenbüros – zu informieren.  
Diese jährliche Information kann durch einen Bericht im Sozialausschuss ergänzt werden. 
Unter www.frauenbuero.darmstadt.de werden gebündelte und aufbereitete Informationen zum Umset-
zungsstand bereitgestellt. 
 
Zum Ende der Laufzeit des Aktionsplanes werden Magistrat und Stadtverordnetenversammlung durch 
einen Abschlussbericht informiert. 
 
 
Beratung und Unterstützung 
Das Frauenbüro unterstützt und berät die an den Maßnahmen Beteiligten und stellt geeignete Arbeits-
hilfen zur Verfügung. Bei Bedarf können externe Fachpersonen vermittelt werden.  
Das Frauenbüro fördert den Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch und sorgt dafür, dass gute 
Gleichstellungspraxis Schule macht. 
 
 
Auswertung und Fortschreibung 
Zum Ende der Laufzeit werden die Ergebnisse des 2. Gleichstellungs-Aktionsplanes ausgewertet.  
Die Ergebnisse dieser Auswertung dienen in Verbindung mit den Ergebnissen des 1. Gleichstellungsbe-
richtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Basis zur Erarbeitung des folgenden Aktionsplanes.

32 
 
 
Anhang 
 
Den vollständigen Text der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler 
Ebene finden Sie auf der Internetseite des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) – Deut-
sche Sektion unter:  
www.rgre.de/hg_charta_gleichstellung.html 
 
Den Text des „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frau-
en und häuslicher Gewalt“, (Istanbul-Konvention) finden Sie auf den Seiten des Europarates:  
https://rm.coe.int/1680462535  
 
Informationen zur Darmstädter Umsetzung des Charta-Prozesses auf der Internetseite des Frauenbüros 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter: 
www.frauenbuero.darmstadt.de

anlage 3

303 Zeichen

Punkt 11: Zweiter Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023 - 2025 zur 
Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern auf lokaler 
Ebene  
 (V-Nr. 2023/0112) 
 
Der Sozialausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, 
der Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

313 Zeichen

Punkt 20: Zweiter Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023 - 2025 zur 
Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern auf lokaler 
Ebene 
 (V-Nr. 2023/0112) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 13
TOP 11
TOP 20
TOP 162

Orte (1)

  • Frankfurter Straße 71

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0112
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.03.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00