SV-2018/0051
Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 25. September 2018 betr. Lichtwiesenbahn
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SV-2018/0051
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Vorlage-Nr. SV-2018/0051 Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 25. September 2018 betr. Lichtwiesenbahn SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 info@spdfraktion-da.de www.spdfraktion-da.de Sparkasse Darmstadt BLZ: 508 501 50 Konto: 8006377 Dringliche Große Anfrage nach §22 Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung Lichtwiesenbahn Wir fragen den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen erfuhren die Stadtverordneten von den Mehrkosten beim Bau der Lichtwiesenbahn durch die Medien und nicht in den Gremien? 2. Aus welchen Gründen kommt es zu der Kostensteigerung? 3. Welche vom Darmstädter Echo erwähnten „zusätzlichen Planungskosten“ gab es und warum? 4. Warum wurden nicht rechtzeitig Puffer geschaffen um eine Kostensteigerung aufzufangen? 5. Wann gab es erste Anzeichen für eine Kostensteigerung? 6. Was wurde wann unternommen, um die Kostensteigerung zu vermeiden, oder zumindest einzudämmen? 7. Wurde die Verkehrsbehörde „Hessen mobil“, die über die Förderfähigkeit des Projektes entscheidet, über die Mehrkosten informiert? Wenn ja: Wann? Wenn nein: Aus welchen Gründen ist es bislang unterblieben und wann gedenkt der Magistrat, dies zu tun? 2 8. Wie wirken sich die Mehrkosten auf den Wert der Kosten-Nutzung- Untersuchung (NKU) aus? 9. Ist die Anforderung für eine staatliche Förderung, nämlich ein NKU-Faktor größer als 1, noch zu erfüllen? 10. In welcher Höhe darf sich das Projekt noch verteuern, damit der NKU-Faktor größer als eins bleibt? 11. Welche Signale gibt es vom Land Hessen zu der Förderung des Projektes? Darmstadt, den 25. September 2018 Tim Huß Michael Siebel (Stadtverordneter) (Fraktionssprecher)
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Wissenschaftsstadt Dezernat Hl Postfach 11 10 61 Stadträtin Dr. Barbara Boczek 64225 Darmstadt Darmstadt SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstraße 7A 64283 Darmstadt Stadträtin Dr. Barbara Boczek Neues Rathaus am Luisenplatz Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt Telefon: 06151 13-2307 Telefax: 06151 13-2329 E-Mail: dezernatlii@darmstadt.de Internet: www.darmstadt.de Unser Zeichen: Datum: 27.09.2018 Dringliche Große Anfrage (SPD) nach $22 Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung: Lichtwiesenbahn Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre o. g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt: Aus welchen Gründen erfuhren die Stadtverordneten von den Mehrkosten beim Bau der Lichtwiesen- bahn durch die Medien und nicht in den Gremien? Die Stadtverordneten wurden nach dem Magistratsbeschluss im darauffolgenden Bauauschuss von der Verkehrsdezernentin Ill über die Mehrkosten informiert. Aus welchen Gründen kommt es zu der Kostensteigerung? l. Aufgrund zusätzlicher Auflagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens, wie: - Anpassung Freiflächengestaltung im Bereich der Wendeschleife auf dem Campus Lichtwiese - Änderungen an den Überwegen und deren technische Sicherung - Zusätzliche zweite Fußgängerquerung über die Nieder-Ramstädter-Straße im Bereich der Georg- Büchner-Schule - Geänderte Oberflächenentwässerung umfangreicher Suchschachtungen zur Verlegung unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen, ins- besondere Elektroleitungen, Kosten durch Unterbrechung und die Wiederaufnahme der Planungen zu erwartende Kosten durch erkennbare Kostenentwicklung in der Baukonjunktur Mitglied im rn, # Erfolgsfaktor = Familie 1 Welche vom Darmstädter Echo erwähnten „zusätzlichen Planungskosten‘ gab es und warum? Aufgrund von zusätzlichen erforderlichen Untersuchungen im Planungsprozess wie Leitungsverlegungen auf dem Campus und den zusätzlichen von der Planfeststellungsbehörde geforderten Planungsanpas- sungen (siehe oben) wie z. B. Prüfung einer weiteren Fußgängerfurt nördlich der Haltestelle "Hoch- schulstadion" zur Absicherung der Fußgängerströme von und zur Georg Büchner Schule und Einbindung von weiteren Gutachtern und Monitoring-Überwachungen im Zuge der Ausführung, als auch durch die Unterbrechung des Projektes entstanden weitere Planungskosten. Warum wurden nicht rechtzeitig Puffer geschaffen um eine Kostensteigerung aufzufangen? Für das laufende Projekt Lichtwiesenbahn wurde mit Planungsbeginn eine Projektsteuerung beauftragt, die ordnungsgemäß und kontinuierlich das Projekt koordinierte. Dies beinhaltet sowohl ein kontinuierli- ches Termin- und Kostencontrolling, als auch eine detaillierte Risikobetrachtung und -bewertung. Bei Bedarf wurden frühzeitig erforderlichen Anpassungen im Projekt vorgenommen. Die Dokumentation er- folgte in Form von regelmäßigen Quartalsberichten. Mit Unterbrechung des Projekts im Sommer 2017 wurden folgerichtig auch keine weiteren Quartalsberichte erstellt. Was wurde wann unternommen, um die Kostensteigerung zu vermeiden, oder zumindest einzudäm- men? Siehe vorangegangene Antwort. Alle o. g. Kostenpunkte lassen sich nicht durch das Projekt beeinflussen, wie z. B. Anforderungen aus dem Planfeststellungsverfahren, Suchschachtungen zu unbekannten Lei- tungslagen, Baupreissteigerung infolge aktueller Baukonjunktur. Der zu erwartende Anstieg der Baukos- ten mit ca. 30% ist der allgemeinen Baukonjunktur geschuldet. Dieser Kostenfaktor ist von der Stadt Darmstadt aufgrund der Erfahrungen derzeitiger Projekte zur Sicherheit eingebaut worden. Wurde die Verkehrsbehörde ‚Hessen mobil‘, die über die Förderfähigkeit des Projektes entscheidet, über die Mehrkosten informiert? Ja. Wenn ja: Wann? Wenn nein: Aus welchen Gründen ist es bislang unterblieben und wann gedenkt der Magistrat, dies zu tun? Im gesamten Projektverlauf fanden regelmäßige Abstimmungen mit Hessen mobil statt. Mit Wiederauf- nahme des Projekts wurde mit Hessen mobil abgestimmt, wie mit den zwischenzeitlich erkennbaren Kos- tenerhöhungen (siehe oben) im Rahmen des GVFG-Antrags umgegangen werden soll. Hessen mobil bat darum, die aktuell sich abzeichnende Kostenentwicklung über eine Aktualisierung des bestehenden GVFG-Antrags einzuarbeiten. In diesem Zuge sollte auch der NKU-Faktor nachberechnet werden. Der entsprechend aktualisierte GVFG-Antrag mit aktualisiertem NKU-Faktor wurde am 14.06.2018 an Hessen mobil übermittelt. Wie wirken sich die Mehrkosten auf den Wert der Kosten-Nutzung-Untersuchung (NKU) aus? Durch die beschriebene Kostenentwicklung beträgt der NKU Faktor 1,16. Ist die Anforderung für eine staatliche Förderung, nämlich ein NKU-Faktor größer als 1, noch zu erfül- len? Ja. Die Förderfähigkeit ist mit einem Faktor von 1,16 nach wie vor gegeben. In welcher Höhe darf sich das Projekt noch verteuern, damit der NKU-Faktor größer als eins bleibt? Mit dem Antrag ist die Neuberechnung erstellt und abgegeben. Bis zum Bescheid wird keine weitere Ak- tualisierung der Kostenberechnung erwartet. Sollten nach dem positiven Bescheid im Laufe des Projektes weitere Kostensteigerungen auftreten, hat dies keinen Einfluss mehr auf den ermittelten NKU-Faktor. Welche Signale gibt es vom Land Hessen zu der Förderung des Projektes? Mit Schreiben vom April 2016 bestätigt Hessen mobil die Plausibilität der NKU zur Lichtwiesenbahn und bestätigt die gegebene Förderwürdigkeit. Das Projekt Lichtwiesenbahn wurde kontinuierlich gemeinsam mit Hessen mobil abgestimmt und fortgeführt. Selbstverständlich sehen die Stadt und Heag mobilo auch aktuell im Austausch über die Kostensteigerung. Aktuell ist eine Förderzusage von Hessen mobil für Ende 2018 in Aussicht gestellt worden. Mit freundlichen Grüßen VRR | Dr. Barbara Boczek Stadträtin Verteiler: Büro des Oberbürgermeisters Büro der Stadtverordnetenversammlung m. d. B. um Verteilung an die Fraktionen Pressestelle (x zur Kenntnis ( )zur Publikation Dezernat Ill Amt 61
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Punkt 25: Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 25. September 2018 betr. Lichtwiesenbahn (V-Nr. SV-2018/0051) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Beantwortung der dringlichen Großen Anfrage zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Wilhelminenstraße 7a
- Nieder-Ramstädter Straße
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2018/0051
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 25.09.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00