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SV-2018/0051

Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 25. September 2018 betr. Lichtwiesenbahn

Große Anfragen 25.09.2018

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SV-2018/0051

1853 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2018/0051 
 
 
Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 25. September 2018 betr. 
Lichtwiesenbahn 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
BLZ: 508 501 50 
Konto: 8006377 
 
 
Dringliche Große Anfrage nach §22 Geschäftsordnung 
Stadtverordnetenversammlung 
 
Lichtwiesenbahn 
Wir fragen den Magistrat: 
 
1. Aus welchen Gründen erfuhren die Stadtverordneten von den Mehrkosten beim 
Bau der Lichtwiesenbahn durch die Medien und nicht in den Gremien? 
 
2. Aus welchen Gründen kommt es zu der Kostensteigerung? 
 
3. Welche vom Darmstädter Echo erwähnten „zusätzlichen Planungskosten“ gab 
es und warum? 
 
4. Warum wurden nicht rechtzeitig Puffer geschaffen um eine Kostensteigerung 
aufzufangen? 
 
5. Wann gab es erste Anzeichen für eine Kostensteigerung? 
 
6. Was wurde wann unternommen, um die Kostensteigerung zu vermeiden, oder 
zumindest einzudämmen? 
 
7. Wurde die Verkehrsbehörde „Hessen mobil“, die über die Förderfähigkeit des 
Projektes entscheidet, über die Mehrkosten informiert? 
Wenn ja: Wann? 
Wenn nein: Aus welchen Gründen ist es bislang unterblieben und wann gedenkt 
der Magistrat, dies zu tun?

2 
8. Wie wirken sich die Mehrkosten auf den Wert der Kosten-Nutzung-
Untersuchung (NKU) aus?  
 
9. Ist die Anforderung für eine staatliche Förderung, nämlich ein NKU-Faktor 
größer als 1, noch zu erfüllen? 
 
10. In welcher Höhe darf sich das Projekt noch verteuern, damit der NKU-Faktor 
größer als eins bleibt? 
 
11. Welche Signale gibt es vom Land Hessen zu der Förderung des Projektes? 
 
Darmstadt, den 25. September 2018 
 
Tim Huß    Michael Siebel 
(Stadtverordneter)   (Fraktionssprecher)

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5917 Zeichen

Wissenschaftsstadt

Dezernat Hl Postfach 11 10 61
Stadträtin Dr. Barbara Boczek 64225 Darmstadt Darmstadt

SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
Wilhelminenstraße 7A
64283 Darmstadt

Stadträtin
Dr. Barbara Boczek

Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a

64283 Darmstadt

Telefon: 06151 13-2307

Telefax: 06151 13-2329

E-Mail: dezernatlii@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de

Unser Zeichen: Datum:

27.09.2018

Dringliche Große Anfrage (SPD) nach $22 Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung:
Lichtwiesenbahn

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre o. g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Aus welchen Gründen erfuhren die Stadtverordneten von den Mehrkosten beim Bau der Lichtwiesen-
bahn durch die Medien und nicht in den Gremien?

Die Stadtverordneten wurden nach dem Magistratsbeschluss im darauffolgenden Bauauschuss von der
Verkehrsdezernentin Ill über die Mehrkosten informiert.

Aus welchen Gründen kommt es zu der Kostensteigerung?

l.

Aufgrund zusätzlicher Auflagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens, wie:

- Anpassung Freiflächengestaltung im Bereich der Wendeschleife auf dem Campus Lichtwiese

- Änderungen an den Überwegen und deren technische Sicherung

- Zusätzliche zweite Fußgängerquerung über die Nieder-Ramstädter-Straße im Bereich der Georg-
Büchner-Schule

-  Geänderte Oberflächenentwässerung

umfangreicher Suchschachtungen zur Verlegung unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen, ins-

besondere Elektroleitungen,

Kosten durch Unterbrechung und die Wiederaufnahme der Planungen

zu erwartende Kosten durch erkennbare Kostenentwicklung in der Baukonjunktur

Mitglied

im

rn, # Erfolgsfaktor
= Familie
1

Welche vom Darmstädter Echo erwähnten „zusätzlichen Planungskosten‘ gab es und warum?
Aufgrund von zusätzlichen erforderlichen Untersuchungen im Planungsprozess wie Leitungsverlegungen
auf dem Campus und den zusätzlichen von der Planfeststellungsbehörde geforderten Planungsanpas-
sungen (siehe oben) wie z. B. Prüfung einer weiteren Fußgängerfurt nördlich der Haltestelle "Hoch-
schulstadion" zur Absicherung der Fußgängerströme von und zur Georg Büchner Schule und Einbindung
von weiteren Gutachtern und Monitoring-Überwachungen im Zuge der Ausführung, als auch durch die
Unterbrechung des Projektes entstanden weitere Planungskosten.

Warum wurden nicht rechtzeitig Puffer geschaffen um eine Kostensteigerung aufzufangen?

Für das laufende Projekt Lichtwiesenbahn wurde mit Planungsbeginn eine Projektsteuerung beauftragt,
die ordnungsgemäß und kontinuierlich das Projekt koordinierte. Dies beinhaltet sowohl ein kontinuierli-
ches Termin- und Kostencontrolling, als auch eine detaillierte Risikobetrachtung und -bewertung. Bei
Bedarf wurden frühzeitig erforderlichen Anpassungen im Projekt vorgenommen. Die Dokumentation er-
folgte in Form von regelmäßigen Quartalsberichten. Mit Unterbrechung des Projekts im Sommer 2017
wurden folgerichtig auch keine weiteren Quartalsberichte erstellt.

Was wurde wann unternommen, um die Kostensteigerung zu vermeiden, oder zumindest einzudäm-
men?

Siehe vorangegangene Antwort. Alle o. g. Kostenpunkte lassen sich nicht durch das Projekt beeinflussen,
wie z. B. Anforderungen aus dem Planfeststellungsverfahren, Suchschachtungen zu unbekannten Lei-
tungslagen, Baupreissteigerung infolge aktueller Baukonjunktur. Der zu erwartende Anstieg der Baukos-
ten mit ca. 30% ist der allgemeinen Baukonjunktur geschuldet. Dieser Kostenfaktor ist von der Stadt
Darmstadt aufgrund der Erfahrungen derzeitiger Projekte zur Sicherheit eingebaut worden.

Wurde die Verkehrsbehörde ‚Hessen mobil‘, die über die Förderfähigkeit des Projektes entscheidet,
über die Mehrkosten informiert?

Ja.

Wenn ja: Wann?

Wenn nein: Aus welchen Gründen ist es bislang unterblieben und wann gedenkt der Magistrat, dies zu
tun?

Im gesamten Projektverlauf fanden regelmäßige Abstimmungen mit Hessen mobil statt. Mit Wiederauf-
nahme des Projekts wurde mit Hessen mobil abgestimmt, wie mit den zwischenzeitlich erkennbaren Kos-
tenerhöhungen (siehe oben) im Rahmen des GVFG-Antrags umgegangen werden soll. Hessen mobil bat
darum, die aktuell sich abzeichnende Kostenentwicklung über eine Aktualisierung des bestehenden
GVFG-Antrags einzuarbeiten. In diesem Zuge sollte auch der NKU-Faktor nachberechnet werden. Der
entsprechend aktualisierte GVFG-Antrag mit aktualisiertem NKU-Faktor wurde am 14.06.2018 an Hessen
mobil übermittelt.

Wie wirken sich die Mehrkosten auf den Wert der Kosten-Nutzung-Untersuchung (NKU) aus?

Durch die beschriebene Kostenentwicklung beträgt der NKU Faktor 1,16.

Ist die Anforderung für eine staatliche Förderung, nämlich ein NKU-Faktor größer als 1, noch zu erfül-
len?

Ja. Die Förderfähigkeit ist mit einem Faktor von 1,16 nach wie vor gegeben.

In welcher Höhe darf sich das Projekt noch verteuern, damit der NKU-Faktor größer als eins bleibt?
Mit dem Antrag ist die Neuberechnung erstellt und abgegeben. Bis zum Bescheid wird keine weitere Ak-
tualisierung der Kostenberechnung erwartet. Sollten nach dem positiven Bescheid im Laufe des Projektes
weitere Kostensteigerungen auftreten, hat dies keinen Einfluss mehr auf den ermittelten NKU-Faktor.

Welche Signale gibt es vom Land Hessen zu der Förderung des Projektes?

Mit Schreiben vom April 2016 bestätigt Hessen mobil die Plausibilität der NKU zur Lichtwiesenbahn und
bestätigt die gegebene Förderwürdigkeit. Das Projekt Lichtwiesenbahn wurde kontinuierlich gemeinsam
mit Hessen mobil abgestimmt und fortgeführt. Selbstverständlich sehen die Stadt und Heag mobilo auch
aktuell im Austausch über die Kostensteigerung. Aktuell ist eine Förderzusage von Hessen mobil für Ende
2018 in Aussicht gestellt worden.

Mit freundlichen Grüßen

VRR |

Dr. Barbara Boczek
Stadträtin

Verteiler:

Büro des Oberbürgermeisters

Büro der Stadtverordnetenversammlung m. d. B. um Verteilung an die Fraktionen
Pressestelle (x zur Kenntnis ( )zur Publikation

Dezernat Ill

Amt 61

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224 Zeichen

Punkt 25: Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 25. September 2018 betr. 
Lichtwiesenbahn 
 (V-Nr. SV-2018/0051) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Beantwortung der dringlichen Großen 
Anfrage zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (1)

TOP 25

Orte (3)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2018/0051
Typ
Große Anfragen
Datum
25.09.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00