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Beantwortung der Anfrage der Denkmalpflege - Herr Dr. Kierdorf - betr.: "Mühlengebäude im Deutzer Hafen" (AN/1655/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3981/2018 vom 03.12.2018

Stand: Am 11.12.2018 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48 Vorlagen-Nummer 03.12.2018 3981/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 11.12.2018 Beantwortung der Anfrage der Denkmalpflege - Herr Dr. Kierdorf - betr.: "Mühlengebäude im Deutzer Hafen" (AN/1655/2018) Die Großmühle (Aurora-Mühle) ist der dominierende Bau des Deutzer Hafens und ein wichtiges Ele- ment des rechtsrheinischen Panoramas. Die städtebauliche Konzeption für die Umnutzung des Ha- fens bezieht sich wesentlich auf Gestalt und Volumen der Mühle, die dadurch zum Schlüsselobjekt der Neugestaltung wird. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege hat den Denkmalwert der Mühle aus historischen, baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen festgestellt. Der Erwerb der Mühle durch die Stadt Köln gibt dieser großen Handlungsspielraum für Erhalt und Nutzung in der Zukunft. Frage: Besteht seitens der Stadt Köln die Absicht, den Komplex der Deutzer Mühle in die Denkmalliste ein- zutragen? Das Gutachten des Fachamtes des LVR hat den Denkmalwert eindeutig definiert. Antwort der Verwaltung: Es ist festzuhalten, dass die wissenschaftliche Bewertung und das resultierende denkmalpflegerische Gutachten der Ellmühle durch das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln erfolg- ten. Eigentümerin des Areals ist die ‚moderne stadt‘. Das Fachamt (Landeskonservatorin) des Landschaftsverbandes Rheinland hat hierzu das Benehmen hergestellt. Das Unterschutzstellungsverfahren ist eingeleitet. gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf

  1. 11.12.2018

    Ausschuss Kunst und Kultur

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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