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V/0441/2009

Auslobung des 5. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster / bürger:sinn:stiftung 2010

Vorlagen 08.06.2009

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 24.06.2009, TOP 7

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Preisgericht

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Anlage 1 Bestimmungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

3571 Zeichen

V/0441/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Auslobung des 5. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster / 
bürger:sinn:stiftung 2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.06.2009 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgenden Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vom 
22.04.2009 werden gefolgt: 
 
1. Die Änderung der „Bestimmungen über die Au slobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Preises der Stadt Münster / bürger:sinn:stiftung“ (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
2. Folgende Personen werden als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Preisgerichts 
zur Auslobung des 5. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster / bür-
ger:sinn:stiftung 2010 berufen: 
 
Mitglieder:
 
 
Erika Stückrath 
Beate Steffens 
Heinz Meyer 
Dr. Sabine Plonz 
Anne Nibbenhagen 
 
Stellvertretende Mitglieder
 
 
Marianne Kattentidt 
Prof. Dr. Doris Fuchs  
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0441/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Rietkötter 
Ruf: 
492-6051 
E-Mail: 
Rietkoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.06.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0441/2009 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1: 
Die Stadt Münster verleiht seit dem Jahr 2002 alle zwei Jahre den Entwicklungspolitischen Nord-
Süd-Preis. Seit dem Jahr 2008 stellt die bürger:sinn:stiftung das Preisgeld i.H.v. jeweils 5000 € zur 
Verfügung. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 27.09.2006 (Vorlage V/0677/2006) ist 
die Stadt Münster weiterhin Ausloberin des Preises. Die Auslobung erfolgt auf der Grundlage der 
„Bestimmungen zur Auslobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster / 
bürger:sinn:stiftung“ vom 20.06.2001, zuletzt geändert durch Beschluss des Hauptausschusses 
vom 13.06.2007. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit empfiehlt in Abstim-
mung mit der bürger:sinn:stiftung, die Bestimmungen auf Grund der Erfahrungen aus dem Jahr 
2008 in einigen Punkten zu ändern. (Die vorgeschlagenen Änderungen sind in den als Anlage 1 
beigefügten Bestimmungen entsprechend fett gedruckt.) 
 
Zu Ziffer 2: 
Das Preisauslobungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschlosse-
nen „Bestimmungen über die Auslobung des „Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt 
Münster / bürger:sinn:stiftung“. Demnach wird der Preis durch ein Preisgericht verliehen, welches 
nach Ziffer 5 der genannten Bestimmungen aus fünf unabhängigen Personen aus dem öffentlichen 
Leben besteht. Die Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei Stellvertreter/innen werden vom Beirat 
für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen und vom Hauptausschuss berufen. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 22.04.2009 be-
schlossen, dem Hauptausschuss die Berufung der im Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 aufgeliste-
ten fünf Mitglieder sowie der zwei stellvertretenden Mitglieder vorzuschlagen. 
 
Informationen zu den vorgeschlagenen Personen sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. 
 
Die Mitgliedschaft im Preisgericht endet mit dem Abschluss des Verfahrens am Tage der Preisver-
leihung. 
 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Änderung der Bestimmungen zur Auslobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
 Preises der Stadt Münster / bürger:sinn:stiftung 
Anlage 2: Preisgericht für die Auslobung des 5. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der 
 Stadt Münster / bürger:sinn:stiftung 2010 - Informationen zu den vorgeschlagenen 
 Personen

Anlage 2 Preisgericht

5532 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0441/2009 
 
Preisgericht für die Auslobung des 5. Entwicklungsp olitischen Nord-Süd-Preises der 
Stadt Münster / bürger:sinn:stiftung 2010 
 
- Informationen zu den vorgeschlagenen Personen -  
 
Mitglieder: 
 
 
Erika Stückrath 
 
• geb. 1939 in Hannover, verheiratet, 2 Töchter 
• 1960-1967 Studium ev. Theologie und Romanistik (Fr anzösisch und Spanisch) 
• im Anschluss daran Studienaufenthalte in Argentini en und Brasilien 
• 1969 – 1978 Lehrerin an Gymnasien in Celle, Berlin  und Frankfurt/M. 
• Seit 1981 in Bielefeld ehrenamtlich und seit 1987 angestellt im Welthaus Bielefeld als Refe- 
rentin für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Promotorin des Landes NRW zum The- 
ma Eine Welt /Nord-Süd/ Globalisierung, Spezialgebiete Lateinamerika, Städtepartnerschaft 
Bielefeld-Estelí/Nicaragua, Kontakte zu den Kirchen 
• bis 2004 mehrere Jahre im Vorstand des Eine Welt N etz NRW.   
• Daneben Mitarbeit in kirchlichen Gremien zum Thema  Ökumene, seit 2004 Mitglied im Vor- 
stand des Vereins „Südwind – Institut für Ökonomie und Ökumene“ in Siegburg.   
 
Beate Steffens 
 
• 1982 -1989 Studium an den Universitäten Hamburg un d Osnabrück mit dem Abschluss 
als Sozialwirtin 
• Lehrbeauftragte an der Universität Osnabrück im Fa chbereich Sozialwissenschaften 
• Kulturmanagerin beim Kulturforum Rheine e.V. 
• Seit 2000 Geschäftsführerin und Koordinatorin für entwicklungspolitische Bildungsarbeit 
des Landes NRW bei der Aktion Humane Welt e.V. Rheine 
• Mitglied im Vorstand des Eine Welt Netzes NRW 
• Mitarbeit in verschiedenen Universitätsprojekten 
• Durchführung von Erwachsenenbildungsmaßnahmen sowi e freie Mitarbeit bei Osnabrü- 
cker Zeitungen 
 
Heinz Meyer 
 
• Geboren 1951 in Erfurt 
• Studium der Politikwissenschaft, Soziologie, Wirts chaftswissenschaft und Geschichte 
• 1977 - 1980 Verwalter der Stelle eines Wissenschaf tlichen Assistenten am Institut für Polit- 
wissenschaft der Universität Münster 
• 1981 – 1993 Akademiedozent in der Katholisch-Sozia len Akademie  Franz-Hitze-Haus 
• 1985- 1993 Lehrauftrag für Politikwissenschaft an der Katholischen Fachhochschule Nord- 
rhein-Westfalen, Abteilung Münster 
• 1993 – 1998 Auslandsmitarbeiter der Konrad-Adenaue r-Stiftung e.V. in Costa Rica, Pana- 
ma und Honduras 
• 1998 – 2002 Akademiedozent in der Katholisch-Sozia len Akademie Franz-Hitze-Haus 
• 2002 – 2006 Auslandsmitarbeiter der Konrad-Adenaue r-Stiftung e.V.  in Kolumbien 
• ab 1.1.2007 Akademiedozent in der Katholisch-Sozia len Akademie Franz-Hitze-Haus

Anlage 2 zur Vorlage V/0441/2009 
Dr. Sabine Plonz 
 
• 1981 – 1988 Studium der Evangelischen Theologie in  Münster und Heidelberg 
• 1988 – 1989 Studium in Costa Rica und Praktikum be i der Lutherischen Kirche in El Salva- 
dor 
• Intensive Beschäftigung mit lateinamerikanischer B efreiungstheologie im Rahmen der Dis- 
sertation in Heidelberg 
• Mitarbeit in verschiedenen Nord-Süd-Initiativen, u .a. zu Südafrika und Mittelamerika 
• 1992 Vikarin und anschließend Pastorin in der Ev. Kirche von Westfalen 
• Intensive Beschäftigung mit Nord-Süd-Fragen im Rah men der Tätigkeiten als Studienleiterin 
in der Ev. Akademie Iserlohn, als Pastorin für Ökumene und Entwicklung und später als Lei- 
terin einer ev. Bildungseinrichtung im Saarland 
• 2002 – 2007 Referentin im ev. Missionswerk in Deut schland e.V. in Hamburg 
• seit sieben Jahren ehrenamtlich tätig für die Chri stliche Initiative Romero e.V. in Münster 
• Wissenschaftlich tätig in einem sozialethischen Fo rschungsprojekt der christlichen Ethik-
Institute der Universität Münster sowie als Lehrbeauftragte der Universität Oldenburg 
 
Anne Nibbenhagen 
 
• Geboren 1961 in Seppenrade bei Lüdinghausen. 
• Nach dem Abitur 1981 in Lüdinghausen einjähriger A ufenthalt in Mexico. 
• Anschließend Lehramtsstudium mit den Fächern Spani sch und Sozialwissenschaften in 
Münster. 
• Referendariat in Wuppertal. 
• Von 1986 bis 1992 Mitglied der Städtepartnerschaft sinitiative Münster - Acoyapa/Nicaragua. 
• entwicklungspolitische Bildungsreferentin bei der Christlichen Initiative Romero in Münster. 
• Seit 2004 Vorsitzende der Beirates für kommunale E ntwicklungszusammenarbeit der Stadt 
Münster 
 
 
 
 
stellvertretende Mitglieder: 
 
 
Marianne Kattentidt 
 
• Geboren: 1942, lebt in Münster seit 1977 
• in den 1980er Jahren Engagement in der Friedensbew egung und Beginn der Beschäftigung 
mit Fragen der Einen Welt 
• Mitglied im Eine-Welt-Kreis Trinitatis seit seiner  Gründung 1989. Der Eine-Welt- Kreis und 
die Kirchengemeinde unterstützen laufend sowohl ideell als auch finanziell ein Frauen-
Ausbildungsprojekt in Nicaragua.  
• Mitbegründerin und -betreiberin eines Eine- Welt- Ladens in der evangelischen Trinitatis-
Kirchengemeinde seit 1991  
• Beteiligung an der Erlassjahr-Kampagne 
• Mitglied im „Ausschuss für gesellschaftliche Veran twortung im evangelischen. Kirchenkreis 
Münster“ seit 2004

Anlage 2 zur Vorlage V/0441/2009 
Prof. Dr. Doris Fuchs 
 
• 1966 in Düsseldorf geboren 
• Ausbildung zur Bankkauffrau  
• 1990 – 1999 Studium und erste Lehrtätigkeiten in d en USA 
• Promovierte Politikwissenschaftlerin und Ökonomin 
• Habilitierung an der Ludwig-Maximilians Universitä t in München  
• Professorin an der HHL-Handelhochschule Leipzig un d der Universität Stuttgart  
• Seit 2008 Inhaberin der Professur für Internationa le Beziehungen und Entwicklungspolitik 
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 
• Seit 2008 Mitglied im Beirat für kommunale Entwick lungszusammenarbeit der Stadt 
Münster

Anlage 1 Bestimmungen

8050 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0441/2009 
 
 
Änderung der Bestimmungen über die Auslobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Preises der Stadt Münster/ bürger:sinn:stiftung vom 20.06.2001, zuletzt geändert durch Be- 
schluss des Hauptausschusses vom 13.06.2007  
 
 
 
Entwicklungspolitischer Nord-Süd-Preis der Stadt Münster 
bürger:sinn:stiftung 
Bestimmungen über die Auslobung vom 20.06.2001, 
zuletzt geändert durch Beschluss des Hauptausschusses vom ----------- 
 
 
1. Die Stadt Münster lobt einen  den  „Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preis“  (1).aus. Er wird jedes zweite 
Jahr (seit 2002) verliehen. Das Preisgeld beträgt 5000 €. Ab dem Jahr 2008 stellt die bürger:sinn:stiftung 
der Stadt Münster diese Summe zur Verfügung.  Die Öffentlichkeit wird jeweils am Ende des Vorjahr es 
vor dem Verleihungsjahr in geeigneter Weise über da s Bewerbungsverfahren und den Termin unterrich- 
tet.  
 
2. Intention 
Mit dem Preis soll die Arbeit der in der kommunalen  Entwicklungszusammenarbeit Tätigen öffentlich an- 
erkannt und gefördert werden.  
Akteure aus allen gesellschaftlichen Kreisen  sollen motiviert werden, in der kommunalen Entwickl ungs- 
zusammenarbeit  tätig zu werden, in ihrer Arbeit fortzufahren, sie weiter zu verbessern und sie 
 ständig 
veränderten Gegebenheiten anzupassen.  
Darüber hinaus soll in einer breiteren Öffentlichke it das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Nord 
-
Süd -Solidarität mit benachteiligten Regionen  entwickelt  sowie Anerkennung für ein solches Engage- 
ment geschaffen werden. 
 
Mit dem Preis soll vorbildliches, entwicklungspolitisches Nord -Süd - Engagement ausgezeichnet werden,  
das 
 
 Hilfe zur Selbsthilfe leistet oder fördert. Kommun ale Bildungs- und Kulturprojekte oder ähnliche Ini-
tiativen, die das Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" in geeigneter Weise thematisieren, entsprechen die- 
sem Kriterium.  
 Ursachen ungleicher Entwicklung in der Welt benenn t, einer breiteren (kommunalen) Öffentlichkeit 
bewusst macht und dazu beiträgt, sie zukunftsorientiert zu überwinden, 
 auf gleichberechtigtem Dialog zwischen Partnern aus Nord und Süd 
 beruht, 
 das Lernen voneinander in Nord und Süd  fördert,  
 menschenrechtspolitische, migrationspolitische, ku lturelle und soziale Aspekte sowie Aspekte der 
Geschlechtergerechtigkeit beachtet, 
 mehrperspektivische Sichtweisen vermittelt, Altern ativen aufzeigt und zum Umdenken motiviert  
 die Gleichberechtigung von Menschen ausländischer Herkunft in unserer Gesellschaft fördert, 
 die Kooperation unter den in der Eine Welt Arbeit tätigen Einzelpersonen und Gruppen fördert und 
dadurch die Wirksamkeit der Arbeit verbessert, 
 die Entscheidungsträger/innen an ihre Verantwortun g erinnert. 
 
2.1 Ziele des „Entwicklungspolitischen Nord - Süd – Preises“ sind: 
 
 Akteure  dazu anzuspornen, ihr entwicklungspolitisches Engag ement auf die sich verändernden Ge- 
gebenheiten jeweils neu einzustellen und zu stärken, 
 entwicklungspolitisches Engagement von Einzelperso nen sowie von öffentlichen und privaten Institu- 
tionen, wie Vereinen,  Schulen, Betrieben, usw. in der Stadt Münster repräsentativ hervorzuheben, 
 besonders gute Beispiele von Engagement in kommuna ler Entwicklungszusammenarbeit öffentlich- 
keitswirksam darzustellen, 
 die Öffentlichkeit auf die Vielfalt unterschiedlic her Ansätze der Nord -Süd - entwicklungspolitischen 
Initiativen aufmerksam zu machen. 
 
 
(1) Der Nord-Süd-Begriff soll gelöst aus seiner geo graphischen Verortung verstanden werden. Nord-Süd-B eziehungen 
existieren weltweit.

Anlage 1 zur Vorlage V/0441/2009 
 
 
 
2.2 Ein besonderes Augenmerk bei der Preiszuerkennung ist zu richten auf  
 
 die Zukunftsfähigkeit der Projekte,  
 die Dauer und Beständigkeit ehrenamtlichen Engagem ents, 
 die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen, 
 den motivierenden und bewusstseinsbildenden Charak ter der Projekte bzw. Aktionen  
 
Bei der Urteilsfindung ist nicht die Anzahl der bea chteten Aspekte, sondern insbesondere auch die Qua-
lität der Einlösung einzelner Kriterien zu berücksichtigen. 
 
3. Bewerber 
Der Preis kann an jede natürliche oder juristische Person, Personengruppe, Arbeitsgemeinschaft, Initia- 
tive oder Institution verliehen werden, die ihren W ohnsitz, ihren Arbeitsschwerpunkt bzw. ihre Ge- 
schäftsniederlassung in Münster hat. 
 
4. Bewerbungen 
Kandidatinnen und  Kandidaten können sich selbst bewerben oder können für eine Bewerbung  vorge- 
schlagen werden.  
 
Die Aussagen der Bewerbungsunterlagen sollen für eine breitere Öffentlichkeit verständlich sein. Sie sol- 
len auch Auskunft geben über die Motivation und Arb eitsweise sowie über die Arbeitsschwerpunkte der 
Kandidatinnen und Kandidaten. 
 
Bewerbungsunterlagen sind bei der Stadt Münster, Am t des Rates und des Oberbürgermeisters, Ge- 
schäftsstelle des Beirates für kommunale Entwicklun gszusammenarbeit, 48127 Münster, schriftlich ein- 
zureichen. Von dort werden sie an das Preisgericht weitergeleitet. Der Beirat für kommunale Entwick- 
lungszusammenarbeit legt den Termin zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen fest. 
 
5. Preisgericht 
Das Preisgericht besteht aus fünf unabhängigen Pers onen aus dem öffentlichen Leben, wobei ein Mit- 
glied des Preisgerichtes dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit angehören sollte. 
 
Die Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei stellve rtretende Preisrichter/innen werden vom Beirat für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen und vom Hauptausschuss berufen.  
 
Die bürger:sinn:stiftung ist berechtigt, einen weiteren Preisrichter oder eine Preisrichterin zu benennen. 
 
Die Namen der Mitglieder des Preisgerichts und ihre r Stellvertreter/innen werden mit der Auslobung des  
Entwicklungspolitischen Nord- Süd- Preises öffentlich bekannt gegeben. 
 
Die Mitglieder des Preisgerichts und von ihnen vert retene Institutionen sowie ihre Stellvertreter/inne n 
können nicht ausgezeichnet werden. 
 
6. Preisgerichtsverfahren   
Die Preisträger werden vom Preisgericht in nicht öf fentlicher Sitzung ermittelt. Das Preisgericht ent-
scheidet über Anzahl und Höhe der Preise im Rahmen der zur Verfügung stehenden Preissumme. Der 
Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindesten s vier Mitglieder anwesend sind. Die Stellvertre- 
ter/innen sollen an den Sitzungen beratend mit teil nehmen, sind aber nicht stimmberechtigt. Bei Aus- 
scheiden eines Mitgliedes während des laufenden Ver fahrens tritt ein/e Stellvertreter/in an seine/ ihr e 
Stelle. Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte ein e/n Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretende/n V or- 
sitzende/n. 
 
Zur Entscheidung über die Preisvergabe genügt die einfache Stimmenmehrheit. Über den Beschluss fer- 
tigt das Preisgericht ein Protokoll an, das von all en anwesenden Mitgliedern zu unterzeichnen ist. In die- 
sem Protokoll ist die Entscheidung des Preisgericht s zu begründen. Im Falle einer Aufteilung der Preis-
summe ist die Höhe des auf jede/n Preisträger/in entfallenden Anteils gesondert aufzunehmen. Sollte die 
Verleihung des Preises nicht möglich sein, ist auch dies im Protokoll mit einer Begründung festzuhalten.

Anlage 1 zur Vorlage V/0441/2009 
 
7. Die Preisverleihung  
Die Aushändigung des Preises in Form einer Urkunde n immt der/ die Oberbürgermeister/in oder sein/e 
bzw. ihr/e Stellvertreter/in im Rahmen einer öffent lichen Veranstaltung vor. Bei der Preisverleihung t eilt 
das Preisgericht seine Entscheidung und deren Begründung mit.  
 
Die preisgekrönten Arbeiten und die Namen der Preis träger/innen werden dem Rat bekannt gegeben 
und in der Presse der Öffentlichkeit vorgestellt. A lle dem Preisgericht zur Entscheidung eingereichten  
Bewerbungen werden öffentlich ausgestellt, um der Ö ffentlichkeit beispielhaft Einblick in die Bandbrei te 
kommunaler Entwicklungszusammenarbeit zu geben. 
 
 
 
Hinweis: 
 Bewerbungsunterlagen sollen so aufbereitet sein, d ass sie öffentlich ausgestellt werden können. 
Näheres regelt das Merkblatt „Gestaltung der Bewerbungsunterlagen “.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0441/2009
Typ
Vorlagen
Datum
08.06.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37