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Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Tempo 50 auf der Inneren Kanalstraße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1355/2013 vom 12.11.2013

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1355/2013 Stand: 08.02.2022 Sachstandsbericht Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Tempo 50 auf der Inneren Kanalstraße Beschluss: 1. Auf der Inneren Kanalstraße soll auch zwischen Venloer Straße und Woensamstraße eine Höchst- geschwindigkeit von 50 km/h gelten. Auf diese Neuregelung soll durch eine Beschilderung deutlich hingewiesen und deren Einhaltung durch Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. 2. Der Bezirksbürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss den Bezirksvertretungen Nippes, Lin- denthal und Innenstadt zuzuleiten. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2022: Beschluss Verkehrsausschuss 12.06.2007, Vorlagenummer 4366/2006. Mit Vorlage 3279/2020 bereits umgesetzt. Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2016: Kein neuer Sachstand. 2015: Vor Erneuerung der LSA muss eine Planung der Radverkehrsführung Innere Kanalstraße vor- liegen, welche die Umgestaltung einiger Knotenpunkte umfasst. Hierzu wurde die Planung an ein externes Büro vergeben. Die ersten Vorentwürfe werden derzeit mit der Verwaltung abgestimmt. So- bald diese Planung vorliegt, kann die im Rahmen der Erneuerung der LSA berücksichtigt werden. 2013: Wenn auf Strecken mit Signalanlagen die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert wird, hat dies Einfluss auf die Signalisierung. Bei den rechnerischen Grundlagen aller Signalplanungen ist im- mer die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu beachten. Die Schutzzeiten zwischen den einzelnen Verkehrsströmen werden in Abhängigkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bestimmt. Ändern sich diese Vorgaben, so können die Schutzzeiten zu klein dimensioniert und die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet sein. Aus diesem Grund muss vor Reduzierung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit die jeweilige Lichtsignalanlage (LSA) angepasst werden. Angestrebt ist die Erneuerung der LSA im Bereich Innere Kanalstraße/Universitätsstraße für 2 2015/2016. Damit kann dann die gewünschte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • Gemeinsamer Antrag SPD Grüne Temporeduzierung Innere Kanalstraße

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    SPD-Fraktion Fr aktion BÜNDNIS/DIE GRÜNEN In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419–421 50825 Köln H e r r n Bezirksbürgermeister Josef Wirges Venloer Str.419-421 50825 Köln Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters Historisches Rathaus 50667 Köln Antrag: Tempo 50 auf der Inneren Kanalstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 25. November 2013: Beschluss 1. Auf der Inneren Kanalstraße so ll auch zwischen Venloer Straße und Woensamstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten. Auf diese Neuregelung soll durch eine Beschilderung deutlich hingewiesen und deren Einhaltung durch Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. 2. Der Bezirksbürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss den Bezirksvertretungen Nippes, Lindenthal und Innenstadt zuzuleiten. Begründung Die auf der Inneren Kanalstraße geltenden Geschwindigkeitsregelungen auf der Inneren Kanalstraße sind zum einen kaum bekannt und zum anderen stellen sie einen unübersichtlichen „Flickenteppich“ dar, bei dem sich manchmal von Kreuzung zu Kreuzung die Temporegelungen ändern. Dies führt dazu, dass durchgängig zu schnell gefahren wird. Vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit, aber auch zur besseren Orientierung für die Autofahrerinnen und Autofahrer ist es sinnvoll, auf der Inneren Kanalstraße durchgehend eine Tempobeschränkung auf 50 km/h einzuführen. Die Innere Kanalstraße ist eine innerstädtische Straße mit Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden, Schulen und Kindergärten sowie Grünflächen in unmittelbarer Umgebung. Tempo 50 verringert die Lärmimmissionen, erhöht die Lebens- und Aufenthaltsqualität in den angrenzenden Wohnlagen und dem Inneren Grüngürtel. Außerdem dient dieses Tempolimit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit – in Ehrenfeld insbesondere für den Fahrradverkehr an den Kreuzungen der Inneren Kanalstraße mit Subbelrather Straße, Venloer Straße, Vogelsanger Straße und Weinsbergstraße. Zwischen Subbelrather Straße und Venloer Straße gilt auf der Inneren Kanalstraße bereits Tempo 50. Aufgrund der mangelhaften Beschilderung wird dies allerdings von vielen Autofahrerinnen und Autofahrern ignoriert. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung aufgefordert, auch auf dem Abschnitt zwischen Venloer Straße und Woensamstraße Tempo 50 anzuordnen. Damit wäre im Bereich des Stadtbezirks Ehrenfeld eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung auf der Inneren Kanalstraße realisiert. Da der Verlauf der Inneren Kanalstraße (in Verlängerung Universitätsstraße) die Bezirke Nippes, Lindenthal und Innenstadt tangiert, soll der hier gefasste Beschluss diesen Bezirksvertretungen vorgelegt werden. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat bereits einen entsprechenden Beschluss für die Universitätsstraße von der Aachener Straße bis zur Luxemburger Straße gefasst. Dieser ist bis heute allerdings nicht von den zuständigen städtischen Gremien entschieden worden. Der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln ist außerderm aufgefordert, sich mit diesem Beschluss zu befassen. Nach § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln ist dieser Antrag dem Rat bzw. dem jeweiligen Ausschuss zur folgenden Sitzung vorzulegen. SPD-Fraktion Frakt ion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hans Peter Juretzki Christiane Martin Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende

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