Tierhaltung in Unterbringungsunterkünften für Geflüchtete
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) AN/1310/2024 vom 23.09.2024
Stand: Am 10.10.2024 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Volt-Fraktion An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.09.2024 AN/1310/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.10.2024 Tierhaltung in Unterbringungsunterkünften für Geflüchtete Sehr geehrter Herr Bauer-Dahm, Kriege und Krisen in den letzten Jahren haben viele Menschen dazu gezwungen, unter schwierigsten Bedingungen ihre Heimat zu verlassen. Dabei nehmen Fliehende nicht nur das Nötigste nach Deutschland mit, sondern auch ihre geliebten Haustiere, die oft unver- zichtbaren emotionalen Halt bieten. Gerade zur schnellen Unterstützung der geflüchteten Ukrainer*innen wurden 2022 sensible Ausnahmeregelungen für Geflüchtete mit Haustieren für die Wohnheime getroffen. Dass diese Ausnahmeregelung zu einer Ungleichbehandlung führt ist schwierig, deswegen müs- sen nun wiederum sensible Anpassungen erfolgen, sodass Menschen und ihre Haustiere zu- sammenbleiben können. In diesem Zusammenhang muss thematisiert werden, dass die Haltung von Haustieren künf- tig für die in dem Wohnheim der Stadt untergebrachten Personen ausgeschlossen sein wird. Diese Regelung stellt geflüchtete Personen, die ihre Tiere während der Flucht oft als einzige Konstante in ihrem Leben betrachten, vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die Entscheidung, die Haltung von Hau- stieren in Unterbringungseinrichtungen zu untersagen? 2. Welche Versuche wurden bisher unternommen, um die Ungleichbehandlung aufzulö- sen, ohne das Menschen und ihre Haustiere getrennt werden? 3. Wie werden die, von der gewährten Ausnahme betroffenen, Menschen jetzt beson- ders unterstützt, um eine neue Wohnung zu finden, in welcher sie zusammen mit ih- ren Tieren wohnen können? - 2 - 4. Gibt es grundsätzliche Überlegungen der Verwaltung, in bestimmten Ausnahmerege- lungen, die Haltung von Haustieren in Unterkünften zu ermöglichen, etwa bei nachge- wiesener medizinischer Notwendigkeit? Und wenn nein, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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10.10.2024
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.2.2, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt
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