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1483/2026

Anregung der Bezirksvertretung Nippes: Brücke am Lentpark für den Radverkehr ertüchtigen

Beschlussvorlage Ausschuss 21.05.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 16.06.2026, TOP 2.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2: Beschluss der BV Nippes vom 07.05.2026

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Beschlussvorlage Ausschuss

2076 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1483/2026 
Freigabedatum 
21.05.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Nippes: Brücke am Lentpark für den Radverkehr 
ertüchtigen  
Beschlussorgan 
Mobilitätsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Mobiltätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung 
am 07.05.2026, TOP 8.2.2 (Anlage 2) zur Kenntnis. 
 
Alternative:  
 
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung 
am 07.05.2026, TOP 8.2.2 (Anlage 2) zur Kenntnis und bittet die Verwaltung um Stellung-
nahme. 
 
 
 
 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 07.05.2026 unter TOP 8.2.2 auf den An-
trag der Grünen, AN/0666/2026 (Antrag/Anfrage Grüne BV5) einstimmig den folgenden Be-
schluss gefasst: 
Der Mobilitätsausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Brücke über die Innere Kanalstraße am Lentpark, die eine wichtige Verbindung für 
den Fuß- und Fahrradverkehr zwischen den Bezirken Nippes und Innenstadt bildet, soll 
für den Radverkehr ertüchtigt und freigegeben werden.  
 
Dafür sind die Brückengeländer auf die erforderliche Mindesthöhe zu bringen. Dies kann 
entweder durch Einbau zusätzlicher Erhöhungen, oder durch den Austausch der Gelän-
der umgesetzt werden, je nachdem welche Option schneller und kosteneffizienter ist. 
 
Anschließend ist die Beschilderung auf der Brücke so anzupassen, dass das Befahren 
mit dem Fahrrad erlaubt wird.  
 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord-
nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Mobilitätsausschuss vorge-
legt. 
 
 
 
 
Anlage 
 
Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 
07.05.2026

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

654 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine gesetzlich vorgesehene Anregung der Bezirksvertretung, so dass kein 
ausreichender Spielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden ist.

Anlage 2: Beschluss der BV Nippes vom 07.05.2026

1393 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Guido Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 19.05.2026 
Auszug 
aus der Niederschrift der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 07.05.2026 
öffentlich 
8.2.2 Brücke am Lentpark für den Radverkehr ertüchtigen 
- Antrag der Grünen - 
AN/0666/2026 
 
Herr Breiman begründet den Antrag.  
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert ergänzt, die Verwaltung würde an der fragli-
chen Stelle eine Radwegeverbindung vorsehen. Sie ergänzt den Antragstext dahinge-
hend, dass vor den Beschlusstext ein „Der Mobilitätsausschuss wird gebeten“ voran-
gestellt wird. 
 
Beschluss: 
 
Der Mobilitätsausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Brücke über die Innere Kanalstraße am Lentpark, die eine wichtige Verbindung für 
den Fuß- und Fahrradverkehr zwischen den Bezirken Nippes und Innenstadt bildet, 
soll für den Radverkehr ertüchtigt und freigegeben werden.  
 
Dafür sind die Brückengeländer auf die erforderliche Mindesthöhe zu bringen. Dies 
kann entweder durch Einbau zusätzlicher Erhöhungen, oder durch den Austausch der 
Geländer umgesetzt werden, je nachdem welche Option schneller und kosteneffizien-
ter ist. 
 
Anschließend ist die Beschilderung auf der Brücke so anzupassen, dass das Befahren 
mit dem Fahrrad erlaubt wird.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (1)

16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1483/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.05.2026
Erstellt
19.05.2026 10:16