V/0555/2021
1. Betreuung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren
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Beschlussvorlage
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V/0555/2021 V/0555/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Betreuung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren 2. Beschaffung neuer Parkscheinautomaten Beratungsfolge 15.09.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt zu, dass die Ausschreibung und Beschaffung von neuen Parkscheinautoma- ten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt und dazu eine separate Vorlage erstellt wird. 2. Der Rat stimmt der Vergabe der Teilleistung „Reinigung von städtischen Parkscheinautoma- ten und Parkuhren“ zu, bei der die Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslo- sen bzw. SGB II -Langzeitbeziehenden nach dem Teilhabechancengesetz (ThChG) beson- ders berücksichtigt wird. 3. Der Rat stimmt der Ausschreibung und Vergabe der Teilleistung „Leerung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren“ an einen externen Dienstleister für 2 Jahre zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren Kosten in Höhe von ca. 93.200 €/Jahr entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Für die Reinigung der städtischen Parkscheinautomaten und Parku hren werden Aufwendungen in noch nicht bekannter Höhe anfallen. Diese werden durch das Amt für Mobilität und Tiefbau im Wege der flexiblen Haushaltsführung im Teilergebnisplan der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und -anlagen“ aufgefangen. Amt für Mobilität und Tiefbau 31.08.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0555/2021 Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2022 ff. 93.200 Ergebnis 93.200 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die Leerung der städtischen Parkscheinau- tomaten und Parkuhren sind im Haushaltsplan -Entwurf 2022 bei der o. g. Produktgruppe veran- schlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz- planung die Ermächtigung bereitstellt. Begründung: Die Verwaltung plant die veralteten Parkscheinautomaten auszutauschen und durch neue, mit der Möglichkeit von bargeldlosen Zahlungen, zu ersetzen. Darüber hinaus sollen vorhandene Automaten neuerer Generation zusätzlich auf eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit aufgerüstet werden. Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung belaufen sich auf durchschnittlich 1,5 Mio. €/Jahr (2015-2019). Nach dem letzten Unterschlagungsfall durch städtische Mitarbeitende wurde das interne Kontrollsystem unter Beteiligung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision überarbeitet. Eines der wichtigsten Ergebnisse war, dass die mit der Leerung beauftragten Personen keine Kennt- nisse über die internen Prüf- und Kontrollmechanismen haben dürfen. Auf eine Wiederbesetzung der zurzeit freien 1,31 Stellen wurd e daher verzichtet und eine Privatfirma mit der Parkraumbewirtschaf- tung, zu der als Teilleistungen die „Leerung und Wartung von Parkscheinautomaten und Parkuhren“ sowie die „Reinigung von Parkscheinautomaten und Parkuhren“ gehören, beauftragt. Die Verwaltung hat in der Vorlage V/0883/2020 aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit städtischen Mitarbeitenden, den Hinweisen des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision und den Vortei- len, die sich aus der Vergabe ergeben, vorgeschlagen, die Leistungserbr ingung dauerhaft an einen externen Dritten zu vergeben. Die Gründe für den Vorschlag wurden in der v. g. Vorlage umfänglich dargestellt. In der Ratssitzung am 17.03.2021 ist der Rat dem Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt und hat der Vergabe an einen externen Dienstleister für lediglich 6 weitere Monate zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Leerungen der städtischen Parkscheinautomaten und -uhren zusammen mit der Vorlage zur Anschaffung neuer Parkscheinautomaten vorzulegen. Ebenso sollte die Verwaltung in diesem Zusammenhang die Einsatzmöglichkeiten von öffentlich geförderten Beschäftigten prüfen. Der Änderungsantrag beinhaltet die folgenden Herausforderungen: 1. Parkraumkonzept Die vollständige Ablösung der veralteten Automaten bedeutet Ansc haffungskosten je nach Ausstat- tung von ca. 432.000 € (ausschließlich Bargeldzahlung), alternativ ca. 600.000 € (ausschließlich elektronische Bezahlung) oder ca. 672.000 € (Bargeldzahlung und elektronische Bezahlung). - 3 - V/0555/2021 Die fehlende politische Beschlusslage bzw. eindeutigen Aussagen zur Nutzung von (städtischem) Parkraum stellt eine Unbekannte in Bezug auf die Ablösung der Automaten (Anzahl, Standorte, etc.) dar. Es sollte mit der Ablösung bis zum Vorliegen einer eindeutigen Planungsgrundlage bzw. politi- schen Beschlusslage gewartet werden, um auf dieser Basis in die Beschaffung einzusteigen. Defekte Automaten werden bis zur Entscheidung durch neue zukunftsfähige Automaten mit der Mög- lichkeit einer Bargeldzahlung und elektronischen Bezahlmöglichkeiten ersetzt. 2. Elektronische Bezahlweise An den neuen Automaten soll elektronisch bezahlt werden können. Das wäre zeitgemäß und würde sich günstig auf den Anschaffungspreis der Automaten auswirken (geringere Sicherheitsanforderun- gen an die Automatenhülle, weniger Bestandteile, etc.), sofern auf eine ausschließliche elektronische Bezahlweise umgestellt wird. Die Abwicklung der elektronischen Zahlungsvorgänge muss über einen sogenannten Payment Ser- vice Provider erfolgen. Dafür ist der elektronische Buchungsprozess in Zusammenarbeit mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen aufzunehmen und für die Vergabe zu beschreiben. Zu der Abwicklung der Zahlungsvorgänge gibt es bisher keine Erfahrungen, so dass zusätzlich zur Prozessaufnahme ein Austausch mit Referenzkommunen erfolgen soll. Die Aufnahme des Prozesses, die Beschreibung der sich daraus ergebenden Anforderungen in ei- nem Leistungsverzeichnis und die Durchführung der Ausschreibung wird länger als 6 Monate dauern, so dass unter Berücksichtigung von Ziffer 1 „Parkraumkonzept“ für die Beschaffung von neuen Park- scheinautomaten eine gesonderte Vorlage erstellt werden soll. 3. Förderung öffentlich geförderter Beschäftigter Nach Rücksprache mit dem kommunalen Servicecenter für Arbeit richtet sich das Teilhabechancen- gesetz (ThChG) an arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose bzw. SGBII -Langzeitbeziehende und soll ihnen soziale Teilhabe bzw. mittel -bis langfristig den Einstieg in ungeförderte sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen. Das Servicecenter gab den Hinweis, dass die o.g. Zielgruppe keine freigewordenen Planstellen besetzen kann, auf der zuvor Fachkräfte oder Mitarbei- ter/innen eingesetzt waren, die über (langjährige) Berufserfahrung verfügen. Langzeitbeziehende sol- len ergänzend zu den Planstellen eingesetzt und - wenn es gut läuft- mittel- bis langfristig auf diesen Planstellen einmünden. Bewerber/innen für das ThChG sollen Fachkräfte in ihren Tätigkeitsbereichen unterstützen. Selbstständiges Arbeiten kann (zumindest am Anfang) nicht erwartet werden. Die Ziel- gruppe benötigt eine Anleitung, die natürlich Personalressourcen bindet. Die 1,31 Stellen in der Parkraumbewirtschaftung sind nicht besetzt. Es gibt keine Fachkräfte, die eine Einarbeitung und Anleitung mittel- bis langfristig vornehmen könnten. Di e Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration sind bei einer Selbstvornahme, insbesondere für die Teilleistung „Lee- rung und Wartung“, ungünstig. Die Teilleistung „Reinigung von Parkscheinautomaten und Parkuhren“ ist nach Einschätzung des kommunalen Servicecenters für Arbeit für Langzeitbeziehende grundsätzlich geeignet. Sie wurde bisher aber nicht separat erbracht, so dass auch hier keine Selbstvornahme aus o.g. Gründen mit Langzeitbeziehenden erfolgen kann. Es ergeben sich aber andere Möglichkeiten. So könnte z.B. im Rahmen eines Bieterdialogs eine Inte- ressensabfrage bei sozialen Trägern und der WBI erfolgen. Denkbar wäre es auch, die Leistung aus- zuschreiben und Bietern, die bereits Langzeitbeziehende beschäftigen, einen Vorrang einzuräumen. Die Reinigung ist als Teilleistung für die Beschäftigung von Langzeitbeziehenden geeignet. Die Ver- waltung klärt, welches hier das geeignete Verfahren für die Vergabe der Leistung ist (Bieterdialog oder Ausschreibung mit bevorzugter Berücksichtigung von Unterneh men, die Langzeitbeziehende beschäftigen). Darüber hinaus handelt es sich bei der Reinigung um eine Daueraufgabe. Das ist bei der Leerung und Wartung mit fortschreitender Digitalisierung nicht sichergestellt. - 4 - V/0555/2021 Aufgrund der Ausführungen wird vorgeschlagen, die Teilleistung „Leerung von städtischen Park- scheinautomaten und Parkuhren“ an einen externen Dienstleister befristet für 2 Jahre zu vergeben. Damit wird dem neu erarbeiteten und mit dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision abge- stimmten internen Kontrollsystem Rechnung getragen. Ebenso bleibt ausreichend Zeit, um die recht- lichen und technischen Fragen zu klären. Es ist auch wahrscheinlich, dass in den kommenden 2 Jah- ren eindeutige Konzepte und Beschlüsse zur Vorhaltung städtischer Parkflächen vo rliegen. Darüber hinaus können Erfahrungen zum Einsatz von Langzeitbeziehenden bei der Teilleistung Reinigung gewonnen werden. Die Entscheidung des Rates zu Ziffer 4 des Beschlusses ist im Anschluss dem Personalrat zur Mitbe- stimmung gem. § 72 Abs. 4 S. 1 LPVG vorzulegen. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0555/2021 Kurzüberblick Die in der Vergangenheit durch städtische Mitarbeitende durchgeführte Teilleistung „Leerung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren“ soll für 2 Jahre an eine Privatfirma vergeben werden. Die Teilleistung „Reinigung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren“, bei der die Beschäftigung Langzeitbeziehender im Sinne des Teilhabechancengesetzes (ThChG) besonders berücksichtigt wird, soll vergeben werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Teilziele: 1. Leerung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem internen Kontrollsystem 2. Reinigung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren unter Einsatz von Lang- zeitbeziehenden im Sinne des Teilhabechancengesetzes (ThChG) Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 93.200 €/a zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0555/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.07.2021
- Erstellt
- 20.07.2021 13:07