Mandari Insight

V/0555/2021

1. Betreuung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren

Vorlagen 20.07.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 24

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10047 Zeichen

V/0555/2021 
V/0555/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Betreuung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren 
2. Beschaffung neuer Parkscheinautomaten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.09.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   29.09.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt zu, dass die Ausschreibung und Beschaffung von neuen Parkscheinautoma-
ten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt und dazu eine separate Vorlage erstellt wird. 
 
2. Der Rat stimmt der Vergabe der Teilleistung „Reinigung von städtischen Parkscheinautoma-
ten und Parkuhren“ zu, bei der die Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslo-
sen bzw. SGB II -Langzeitbeziehenden nach dem Teilhabechancengesetz (ThChG) beson-
ders berücksichtigt wird. 
 
3. Der Rat stimmt der Ausschreibung und Vergabe der Teilleistung „Leerung von städtischen 
Parkscheinautomaten und Parkuhren“ an einen externen Dienstleister für 2 Jahre zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und 
Parkuhren Kosten in Höhe von ca. 93.200 €/Jahr entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Für die Reinigung der städtischen Parkscheinautomaten und Parku hren werden Aufwendungen in 
noch nicht bekannter Höhe anfallen. Diese werden durch das Amt für Mobilität und Tiefbau im Wege 
der flexiblen Haushaltsführung im Teilergebnisplan der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -anlagen“ aufgefangen. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
31.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0555/2021 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2022 ff. 93.200  
Ergebnis  93.200  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die Leerung der städtischen Parkscheinau-
tomaten und Parkuhren sind im Haushaltsplan -Entwurf 2022 bei der o.  g. Produktgruppe veran-
schlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, 
dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-
planung die Ermächtigung bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung plant die veralteten Parkscheinautomaten auszutauschen und durch neue, mit der 
Möglichkeit von bargeldlosen Zahlungen, zu ersetzen. Darüber hinaus sollen vorhandene Automaten 
neuerer Generation zusätzlich auf eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit aufgerüstet werden. 
 
Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung belaufen sich auf durchschnittlich 1,5 Mio. €/Jahr 
(2015-2019). Nach dem letzten Unterschlagungsfall durch städtische Mitarbeitende wurde das interne 
Kontrollsystem unter Beteiligung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision überarbeitet. 
Eines der wichtigsten Ergebnisse war, dass die mit der Leerung beauftragten Personen keine Kennt-
nisse über die internen Prüf- und Kontrollmechanismen haben dürfen. Auf eine Wiederbesetzung der 
zurzeit freien 1,31 Stellen wurd e daher verzichtet und eine Privatfirma mit der Parkraumbewirtschaf-
tung, zu der als Teilleistungen die „Leerung und Wartung von Parkscheinautomaten und Parkuhren“ 
sowie die „Reinigung von Parkscheinautomaten und Parkuhren“ gehören, beauftragt. 
 
Die Verwaltung hat in der Vorlage V/0883/2020 aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit städtischen 
Mitarbeitenden, den Hinweisen des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision und den Vortei-
len, die sich aus der Vergabe ergeben, vorgeschlagen, die Leistungserbr ingung dauerhaft an einen 
externen Dritten zu vergeben. Die Gründe für den Vorschlag wurden in der v. g. Vorlage umfänglich 
dargestellt. 
 
In der Ratssitzung am 17.03.2021 ist der Rat dem Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt und hat der 
Vergabe an einen externen Dienstleister für lediglich 6 weitere Monate zugestimmt. Die Verwaltung 
wurde beauftragt, die Leerungen der städtischen Parkscheinautomaten und -uhren zusammen mit der 
Vorlage zur Anschaffung neuer Parkscheinautomaten vorzulegen. Ebenso sollte die  Verwaltung in 
diesem Zusammenhang die Einsatzmöglichkeiten von öffentlich geförderten Beschäftigten prüfen. 
 
Der Änderungsantrag beinhaltet die folgenden Herausforderungen: 
 
1. Parkraumkonzept 
 
Die vollständige Ablösung der veralteten Automaten bedeutet Ansc haffungskosten je nach Ausstat-
tung von ca. 432.000 € (ausschließlich Bargeldzahlung), alternativ ca. 600.000 € (ausschließlich 
elektronische Bezahlung) oder ca. 672.000 € (Bargeldzahlung und elektronische Bezahlung).

- 3 - 
V/0555/2021 
Die fehlende politische Beschlusslage bzw. eindeutigen Aussagen zur Nutzung von (städtischem) 
Parkraum stellt eine Unbekannte in Bezug auf die Ablösung der Automaten (Anzahl, Standorte, etc.) 
dar. Es sollte mit der Ablösung bis zum Vorliegen einer eindeutigen Planungsgrundlage bzw. politi-
schen Beschlusslage gewartet werden, um auf dieser Basis in die Beschaffung einzusteigen. 
Defekte Automaten werden bis zur Entscheidung durch neue zukunftsfähige Automaten mit der Mög-
lichkeit einer Bargeldzahlung und elektronischen Bezahlmöglichkeiten ersetzt. 
 
2. Elektronische Bezahlweise 
 
An den neuen Automaten soll elektronisch bezahlt werden können. Das wäre zeitgemäß und würde 
sich günstig auf den Anschaffungspreis der Automaten auswirken (geringere Sicherheitsanforderun-
gen an die Automatenhülle, weniger Bestandteile, etc.), sofern auf eine ausschließliche elektronische 
Bezahlweise umgestellt wird. 
 
Die Abwicklung der elektronischen Zahlungsvorgänge muss über einen sogenannten Payment Ser-
vice Provider erfolgen. Dafür ist der elektronische Buchungsprozess in Zusammenarbeit mit dem Amt 
für Finanzen und Beteiligungen aufzunehmen und für die Vergabe zu beschreiben. Zu der Abwicklung 
der Zahlungsvorgänge gibt es bisher keine Erfahrungen, so dass zusätzlich zur Prozessaufnahme ein 
Austausch mit Referenzkommunen erfolgen soll. 
 
Die Aufnahme des Prozesses, die Beschreibung der sich daraus ergebenden Anforderungen in ei-
nem Leistungsverzeichnis und die Durchführung der Ausschreibung wird länger als 6 Monate dauern, 
so dass unter Berücksichtigung von Ziffer 1 „Parkraumkonzept“ für die Beschaffung von neuen Park-
scheinautomaten eine gesonderte Vorlage erstellt werden soll. 
 
3. Förderung öffentlich geförderter Beschäftigter 
 
Nach Rücksprache mit dem kommunalen Servicecenter für Arbeit richtet sich das Teilhabechancen-
gesetz (ThChG) an arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose bzw. SGBII -Langzeitbeziehende und soll 
ihnen soziale Teilhabe bzw. mittel -bis langfristig den Einstieg in ungeförderte sozialversicherungs-
pflichtige Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen. Das Servicecenter gab den Hinweis, dass die o.g. 
Zielgruppe keine freigewordenen Planstellen besetzen kann, auf der zuvor Fachkräfte oder Mitarbei-
ter/innen eingesetzt waren, die über (langjährige) Berufserfahrung verfügen. Langzeitbeziehende sol-
len ergänzend zu den Planstellen eingesetzt und - wenn es gut läuft- mittel- bis langfristig auf diesen 
Planstellen einmünden. Bewerber/innen für das ThChG sollen Fachkräfte in ihren Tätigkeitsbereichen 
unterstützen. Selbstständiges Arbeiten kann (zumindest am Anfang) nicht erwartet werden. Die Ziel-
gruppe benötigt eine Anleitung, die natürlich Personalressourcen bindet. 
 
Die 1,31 Stellen in der Parkraumbewirtschaftung sind nicht besetzt. Es gibt keine Fachkräfte, die eine 
Einarbeitung und Anleitung mittel- bis langfristig vornehmen könnten. Di e Rahmenbedingungen für 
eine erfolgreiche Integration sind bei einer Selbstvornahme, insbesondere für die Teilleistung „Lee-
rung und Wartung“, ungünstig. 
Die Teilleistung „Reinigung von Parkscheinautomaten und Parkuhren“ ist nach Einschätzung des 
kommunalen Servicecenters für Arbeit für Langzeitbeziehende grundsätzlich geeignet. Sie wurde 
bisher aber nicht separat erbracht, so dass auch hier keine Selbstvornahme aus o.g. Gründen mit 
Langzeitbeziehenden erfolgen kann. 
 
Es ergeben sich aber andere Möglichkeiten. So könnte z.B. im Rahmen eines Bieterdialogs eine Inte-
ressensabfrage bei sozialen Trägern und der WBI erfolgen. Denkbar wäre es auch, die Leistung aus-
zuschreiben und Bietern, die bereits Langzeitbeziehende beschäftigen, einen Vorrang einzuräumen. 
 
Die Reinigung ist als Teilleistung für die Beschäftigung von Langzeitbeziehenden geeignet. Die Ver-
waltung klärt, welches hier das geeignete Verfahren für die Vergabe der Leistung ist (Bieterdialog 
oder Ausschreibung mit bevorzugter Berücksichtigung von Unterneh men, die Langzeitbeziehende 
beschäftigen). Darüber hinaus handelt es sich bei der Reinigung um eine Daueraufgabe. Das ist bei 
der Leerung und Wartung mit fortschreitender Digitalisierung nicht sichergestellt.

- 4 - 
V/0555/2021 
 
Aufgrund der Ausführungen wird vorgeschlagen, die Teilleistung „Leerung von städtischen Park-
scheinautomaten und Parkuhren“ an einen externen Dienstleister befristet für 2 Jahre zu vergeben. 
Damit wird dem neu erarbeiteten und mit dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision abge-
stimmten internen Kontrollsystem Rechnung getragen. Ebenso bleibt ausreichend Zeit, um die recht-
lichen und technischen Fragen zu klären. Es ist auch wahrscheinlich, dass in den kommenden 2 Jah-
ren eindeutige Konzepte und Beschlüsse zur Vorhaltung städtischer Parkflächen vo rliegen. Darüber 
hinaus können Erfahrungen zum Einsatz von Langzeitbeziehenden bei der Teilleistung Reinigung 
gewonnen werden. 
 
Die Entscheidung des Rates zu Ziffer 4 des Beschlusses ist im Anschluss dem Personalrat zur Mitbe-
stimmung gem. § 72 Abs. 4 S. 1 LPVG vorzulegen. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

2105 Zeichen

Anlage A zur V/0555/2021 
Kurzüberblick 
Die in der Vergangenheit durch städtische Mitarbeitende durchgeführte Teilleistung „Leerung von 
städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren“ soll für 2 Jahre an eine Privatfirma vergeben 
werden. 
 
Die Teilleistung „Reinigung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren“, bei der die 
Beschäftigung Langzeitbeziehender im Sinne des Teilhabechancengesetzes (ThChG) besonders 
berücksichtigt wird, soll vergeben werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Teilziele: 
1. Leerung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren unter Berücksichtigung der 
Vorgaben aus dem internen Kontrollsystem 
2. Reinigung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren unter Einsatz von Lang-
zeitbeziehenden im Sinne des Teilhabechancengesetzes (ThChG) 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 93.200 €/a zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (4)

15.09.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Vorberatung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0555/2021
Typ
Vorlagen
Datum
20.07.2021
Erstellt
20.07.2021 13:07