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2016/0119

Antrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung (Quorumsantrag): Vorhabentitel - Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A 17.2 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee

Magistratsvorlage 29.03.2016

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2016/0119

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistra t 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0119 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Antrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung (Quorumsantrag): Vorhabentitel - 
Bauleitplanverfahren zur Aufstellun g des Bebauungsplans A 17.2 - Ostseite 
Frankfurter Straße / Maulbeerallee  
 
Vorlage vom: 29.03.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt den Antrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung zum Vorhabentitel 
„Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauu ngsplans A 17.2 – Ostseite Frankfurter 
Straße / Maulbeerallee“ zur Kenntnis.  
 
2. Der Antrag zur Mitentscheidung von Bürgerinnen und Bürger kann anhand der Leitlinien 
zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht umgesetzt werden, da bei diesem 
Projekt ber eits ein anderer, vor allem inhaltlicher Prozess der Beteiligung beschritten ist.  
 
3. Die freiwillige Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der Frankfurter Straße wird im Sinne 
der Richtlinie zur Beteiligung also auf der Stufe der Anhörung fortgesetzt. Die Erge bnisse 
der freiwilligen Bürgerbeteiligung werden dokumentiert, veröffentlicht, in die Planung

- 2 - 
eingearbeitet und den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben und in der darauf 
folgenden Beschlussfassung der Entwurfsplanung zum Umbau der Frankfurter Straße 
abgewogen.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.03.2016: 
 
 
Zulässigkeit des Antrags zur Anregung von Bürgerbeteiligung:  
 
Im Rahmen der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist es möglich, über 
einen Antrag aus der Bürgerschaft Bürgerbeteiligung zu einem städtischen Vorhaben 
anzuregen (sog. Quorumsantr ag). Hierzu muss das Vorhaben auf der Vorhabenliste 
eingestellt sein. In den Leitlinien ist geregelt, dass bei erfüllen des erforderlichen 
Unterschriftenquorums in den politischen Gremien über den Antrag zur Anregung von 
Bürgerbeteiligung entschieden wird.   
 
Der Antrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung (Quorumsantrag) zum Vorhaben 
„Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A 17.2 – Ostseite Frankfurter 
Straße / Maulbeerallee ist fristgerecht am 13. Januar 2016 im Magistrat eingegangen.  
Mit dem Antrag wurden 183 gültige Unterschriften vorgelegt. Das Unterschriftenquorum für 
den Stadtteil Arheilgen in Höhe von 149 Unterschriften wurde somit erreicht.  
 
Inhaltlichen Prüfung des Antrags:  
 
Als Begründung und Ziel einer Bürgerbeteiligung wird von d en Antragstellern benannt, dass 
ein Teil der geplanten Baumaßnahme öffentliches Straßenland betreffe und dies zu einer 
starken Veränderung der bisherigen Situation führe. Deshalb sollen die Bürgerinnen und 
Bürger die Möglichkeit erhalten, am Entscheidungsp rozeß beteiligt zu werden. 
Vorgeschlagen wird, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, mitgestalten 
und mitentscheiden zu können.  
 
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens, welches im Baugesetzbuch geregelt ist, ist eine 
formelle Bürgerbeteiligung  in mehreren Verfahrensschritten vorgesehen. Hierzu können die 
Bürgerinnen und Bürger, aber auch Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und von 
der Planung betroffene Nachbargemeinden Vorschläge und Stellungnahmen abgeben, die 
sorgfältig geprüft un d abgewogen werden. Ein Mitgestalten im Sinne der Richtlinie zur 
Bürgerbeteiligung ist bei Bauleitplanungsverfahren nicht möglich, wohl aber eine zusätzliche 
Beteiligung und Meinungsabfrage zur Einbeziehung aller Argumente (siehe Beteiligung 
Rahmenplanung Fa. Merck). Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung 
kann so durch zusätzliche Beteiligungsmaßnahmen im Sinne der Leitlinien ergänzt werden. 
Diese freiwilligen Beteiligungsangebote bewegen sich auf der Stufe der Information und der 
Anhörung, um die Ergebnisse der freiwilligen Bürgerbeteiligung wieder in das formelle 
Verfahren einbringen zu können.  
 
Aufgrund der öffentlichen Diskussion und der Diskussion in der Stadtverordneten -
versammlung am 15.12.2015 u. a. zur Vorlage 2015/0478 „ Umge staltung Frankfurter 
Straße/Emanuel -Merck-Platz“, ist zu vermuten, dass die Antragsteller weniger eine 
Bürgerbeteiligung zum genannten Bauleitverfahren begehren, als vielmehr zum Vorhaben 
„Umgestaltung Frankfurter Straße“. Diese Maßnahme wurde, entsprechen d dem 
Magistratsbeschluss am 10.02.2016, in die Vorhabenliste aufgenommen.  
 
Im Gesamtkontext der im Bereich Frankfurter Straße und dem Umfeld der Fa. Merck 
laufenden und geplanten Maßnahmen gab und gibt es mehrere Veranstaltungen die unter 
dem Begriff Bürg erbeteiligung (formelle wie freiwillige) subsumiert werden können:

- 4 - 
 Im Rahmen der Umgestaltung ONE Global Headquarters / Ausbau der 
Konzernzentrale strebt die Fa. Merck u. a. an die Eingangssituation zum 
Werksgelände neu zu gestalten. Hierzu wurde ein Bau leitplanverfahren eingeleitet. 
Die Fa. Merck hat in Form der Rahmenplanungsgespräche im Vorfeld eine freiwillige 
Bürgerbeteiligung auf eigene Initiative betrieben und dazu interessierte Bürgerinnen 
und Bürger zu mehreren Veranstaltungen eingeladen.  
 Um die ÖPNV-Qualität und die Zugänglichkeit für alle Fahrgäste weiter zu verbessern, 
werden von der HEAG mobilo Haltestellen sukzessive barrierefrei ausgebaut. Für den 
barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle im Bereich der Fa. Merck, ist ein 
Planfeststellungsverfahren erforderlich. Entsprechende Abstimmungsgespräche 
zwischen HEAG mobilo und dem Regierungspräsidium Darmstadt haben bereits 
stattgefunden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird es eine gesetzlich 
geregelte formelle Beteiligung geben. Die Umgestaltung zur Barrierefreiheit ist eine 
gesetzliche Vorgabe und nicht verhandelbar.  
 Kanalneubau Frankfurter Straße / Maulbeerallee (Vorlage 2015/0149, Beschluss vom 
23.07.2015). Diese Maßnahme ist zwingend erforderlich, da der 
Generalentwässerungspl an für eine erhebliche Anzahl der durch Darmstadt -Arheilgen 
führenden Abwasserkanäle eine hydraulische Überbelastung ausweist. Entlastung 
wird u. a. mittels eines neu herzustellenden Hauptsammlers in der Frankfurter 
Straße, zwischen Nordbahnhof und Maulbee rallee, realisiert. Parallel wird im Zuge 
der Kanalbaumaßnahme die Straßenentwässerung neu geordnet da diese im Bereich 
der Frankfurter Straße derzeit noch über die Werkskläranlage der Firma Merck 
entwässert. Die Maßnahme wurde am 11.11.2015 im Stadtteilf orum Arheilgen 
vorgestellt. Diese Maßnahme ist Daseinsvorsorge.  
 Im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme muss zum einen der durch die 
Baumaßnahme betroffene Teil der Fahrbahn grundsätzlich wieder hergestellt werden. 
Zum anderen weist die Fahrbahnoberfläche in diesem Bereich heute bereits Schäden 
auf, die eine Sanierung des Abschnitts seit längerem erforderlich machen. Im Zuge 
der Wiederherstellung der Fahrbahn hat die Stadt entschieden, den Straßenraum an 
die veränderten Erfordernisse, die aus dem heutigen Zusa mmenspiel der einzelnen 
Verkehrsbedürfnisse herrühren, besser und gerechter für alle Verkehrsteilnehmer 
anzupassen. Insbesondere die Verbindungsfunktion zwischen dem Stadtteil Arheilgen 
und der Kernstadt soll für alle Verkehrsarten (Kfz -Verkehr, Fuß- und Radverkehr, 
ÖPNV) gleichermaßen verbessert und gestärkt werden. Im Bereich der 
Straßenbahnhaltestelle und im Bereich des Haupteingangs von Merck und dem auf 
der gegenüberliegenden Seite neu entstehenden Firmenteil, soll das Queren für zu 
Fußgehende und für Radfahrende sicherer und einfacher möglich werden. Zur 
angestrebten Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums, hat die Verwaltung der 
Stadt Darmstadt, im Rahmen der freiwilligen Bürgerbeteiligung, Interessierte zu 
einem workshopartigen Bürgergespräch am 0 9.12.2015 in Arheilgen öffentlich 
eingeladen. 
 
Im Hinblick auf die o. g. Maßnahmen und den dazu gehörenden Beteiligungsformen, stellt 
sich nun die Frage: Was genau fordern die Antragstellenden, wenn sie für Bürgerinnen und 
Bürger die Möglichkeit mitzugesta lten und mitentscheiden fordern?  
 
Sofern es die Art der Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums betrifft, wurde im 
Bürgergespräch am 09.12.2015 in Arheilgen nicht nur informiert oder angehört, dies 
geschah nur im ersten Teil des Abends. Im zweiten Teil  konnten alle Anwesenden auf 
ausgelegten Plänen selbst entwerfen und Einfluss auf die Planung nehmen. Die Ergebnisse 
des Abends sind in einem Protokoll, das über die Homepage der Stadt Darmstadt öffentlich 
einsehbar ist, festgehalten. Die wesentlichen Ford erungen sind in den Beschluss zur Vorlage

- 5 - 
2015/0478 „Umgestaltung Frankfurter Straße/Emanuel -Merck-Platz“ eingeflossen. Der 
gewünschte und z. T. geforderte Verkehrsversuch läuft derzeit. Es hat eine weitere 
Verkehrszählung stattgefunden. Ebenso hat ein gew ünschter Bürgerspaziergang vor Ort mit 
Vertretern der Verwaltung und Planern stattgefunden. Die im Beschluss festgehaltenen 
vertieften Prüfungen (Ampelschaltungen, Radverkehrsführung, sichere Querung für 
Fußgänger, etc.) und Veränderungen, wie z. B. der Au sweitung des Planungsraums, sind 
beauftragt und aktuell in Arbeit. Die Ergebnisse all dessen, was durch das aktive Mitgestalten 
von Bürgerinnen und Bürgern am 09.12.2015 der Verwaltung für die weitere Arbeiten 
mitgegeben wurde, werden, sobald der Verkehrsv ersuch im Mai beendet und ausgewertet ist, 
in einem weiteren Bürgergespräch vorgestellt. Die damit einhergehende Diskussion ist 
ebenso eine Form des Mitgestalten und Mitentscheidens zur Art der Umgestaltung und nicht 
nur eine bloße Form des Informieren und  Anhörens.  
Die Verwaltung hat genau diese, von Bürgerinnen und Bürgern geforderten Schritte 
aufgegriffen und gemeinsam umgesetzt.  
 
An welchem Entscheidungsprozess sollen die Bürgerinnen und Bürger durch den Antrag 
beteiligt werden? Ist vielleicht ein Mite ntscheiden der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen 
der Umgestaltung der Frankfurter Straße gewünscht, das darauf abzielt, dass die 
Bürgerschaft entscheiden soll, ob die Stadt einen Straßenraum, der noch unter dem 
planerischen Duktus der autogerechten Stadt - und Verkehrsplanung entstanden ist, und nun 
unter Beachtung und Abwägung aller Erfordernisse an den Straßenraum aus heutiger Sicht 
verändert werden soll, grundsätzlich umgestaltet darf oder nicht? Die von der Stadt 
angestrebte Neuordnung zielt darauf ab, da ss ein ausgewogenes Miteinander aller 
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Autofahrer, Straßenbahnnutzer, Radfahrer, 
Fußgänger) zukünftig besser gewährleistet wird und alle Verkehrsarten gleichrangig und 
ihren Anforderungen entsprechend gerecht behande lt werden. Dabei ist die Sicherung 
gleicher Mobilitätschancen für alle Bevölkerungsgruppen maßgebend. Das entspricht auch 
den Zielsetzungen wie sie die Stadt z. B. im Klimaschutzkonzept beschlossen hat (siehe 
Klimaschutzkonzept z. B. S. 65 ff.).  
 
Die Form des grundsätzlichen Mitentscheidens durch Bürgerinnen und Bürger, ob ein 
Straßenraum umgestaltet werden darf oder nicht, ist im Rahmen der freiwilligen 
Bürgerbeteiligung nicht möglich, wenn die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge 
verantwortlich mit solch e iner Komplexität umzugehen hat. Hierfür gibt es im Rahmen der 
direkten Demokratie andere formale Regelungen jenseits der Leitlinien zur Beteiligung der 
Bürgerinnen und Bürger. Die Leitlinien Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
regeln verbind lich die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von freiwilliger 
Bürgerbeteiligung. Unter einer „mitgestaltendenden Bürgerbeteiligung“ wird in erster Linie 
die Suche nach Varianten und konkreten Ausgestaltungen von Vorhaben verstanden („Wie 
kann ein Vorhaben umgesetzt werden?“). Hierfür bringen die Bürgerinnen und Bürger ihre 
unmittelbare Kompetenz ein. Grundsätzliche Entscheidungen durch Bürgerinnen und Bürger 
(„Soll ein Vorhaben umgesetzt werden?“) beziehen sich auf Verfahren der direkten 
Demokratie, b eispielsweise in Form eines Bürgerbegehrens (siehe Leitlinien zur Beteiligung 
der Bürgerinnen und Bürger, Seite 8).

- 6 - 
Ergebnis der inhaltlichen Prüfung des Antrags:  
 
Nach intensiver fachlicher Prüfung der Gestaltungsspielräume und inhaltlicher Abwägung im  
Abgleich mit den Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann dem 
vorliegenden Antrag deshalb nicht zugestimmt werden. Die Bürgerbeteiligung zum 
Bauleitplanverfahren erfolgt im Rahmen der formellen Beteiligung entsprechend der 
gesetzlichen Vorgaben. Die Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung Frankfurter Straße erfolgt 
im Rahmen der freiwilligen Beteiligung und wird, entsprechend der Leitlinien, auf der Stufe 
der Anhörung (nach Richtlinie) fortgeführt, und zwar in der oben genannten Form, die ein 
Mitgestalten durch intensiven Austausch mit der Bürgerschaft und Fachverbänden zu den 
geplanten Maßnahmen vorsieht.  
 
Darmstadt, 29.03.2016  
 
 
 
Dezernat I     Dezernat III 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Cornelia Zuschke  
Oberbürgermeister     Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 230
TOP 5
TOP 4
TOP 11

Orte (2)

  • Maulbeerallee
  • Frankfurter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0119
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.03.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00