2016/0119
Antrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung (Quorumsantrag): Vorhabentitel - Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A 17.2 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee
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2016/0119
13563 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistra t
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0119
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Antrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung (Quorumsantrag): Vorhabentitel -
Bauleitplanverfahren zur Aufstellun g des Bebauungsplans A 17.2 - Ostseite
Frankfurter Straße / Maulbeerallee
Vorlage vom: 29.03.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Antrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung zum Vorhabentitel
„Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauu ngsplans A 17.2 – Ostseite Frankfurter
Straße / Maulbeerallee“ zur Kenntnis.
2. Der Antrag zur Mitentscheidung von Bürgerinnen und Bürger kann anhand der Leitlinien
zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht umgesetzt werden, da bei diesem
Projekt ber eits ein anderer, vor allem inhaltlicher Prozess der Beteiligung beschritten ist.
3. Die freiwillige Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der Frankfurter Straße wird im Sinne
der Richtlinie zur Beteiligung also auf der Stufe der Anhörung fortgesetzt. Die Erge bnisse
der freiwilligen Bürgerbeteiligung werden dokumentiert, veröffentlicht, in die Planung
- 2 -
eingearbeitet und den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben und in der darauf
folgenden Beschlussfassung der Entwurfsplanung zum Umbau der Frankfurter Straße
abgewogen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.03.2016:
Zulässigkeit des Antrags zur Anregung von Bürgerbeteiligung:
Im Rahmen der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist es möglich, über
einen Antrag aus der Bürgerschaft Bürgerbeteiligung zu einem städtischen Vorhaben
anzuregen (sog. Quorumsantr ag). Hierzu muss das Vorhaben auf der Vorhabenliste
eingestellt sein. In den Leitlinien ist geregelt, dass bei erfüllen des erforderlichen
Unterschriftenquorums in den politischen Gremien über den Antrag zur Anregung von
Bürgerbeteiligung entschieden wird.
Der Antrag zur Anregung von Bürgerbeteiligung (Quorumsantrag) zum Vorhaben
„Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A 17.2 – Ostseite Frankfurter
Straße / Maulbeerallee ist fristgerecht am 13. Januar 2016 im Magistrat eingegangen.
Mit dem Antrag wurden 183 gültige Unterschriften vorgelegt. Das Unterschriftenquorum für
den Stadtteil Arheilgen in Höhe von 149 Unterschriften wurde somit erreicht.
Inhaltlichen Prüfung des Antrags:
Als Begründung und Ziel einer Bürgerbeteiligung wird von d en Antragstellern benannt, dass
ein Teil der geplanten Baumaßnahme öffentliches Straßenland betreffe und dies zu einer
starken Veränderung der bisherigen Situation führe. Deshalb sollen die Bürgerinnen und
Bürger die Möglichkeit erhalten, am Entscheidungsp rozeß beteiligt zu werden.
Vorgeschlagen wird, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, mitgestalten
und mitentscheiden zu können.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens, welches im Baugesetzbuch geregelt ist, ist eine
formelle Bürgerbeteiligung in mehreren Verfahrensschritten vorgesehen. Hierzu können die
Bürgerinnen und Bürger, aber auch Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und von
der Planung betroffene Nachbargemeinden Vorschläge und Stellungnahmen abgeben, die
sorgfältig geprüft un d abgewogen werden. Ein Mitgestalten im Sinne der Richtlinie zur
Bürgerbeteiligung ist bei Bauleitplanungsverfahren nicht möglich, wohl aber eine zusätzliche
Beteiligung und Meinungsabfrage zur Einbeziehung aller Argumente (siehe Beteiligung
Rahmenplanung Fa. Merck). Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung
kann so durch zusätzliche Beteiligungsmaßnahmen im Sinne der Leitlinien ergänzt werden.
Diese freiwilligen Beteiligungsangebote bewegen sich auf der Stufe der Information und der
Anhörung, um die Ergebnisse der freiwilligen Bürgerbeteiligung wieder in das formelle
Verfahren einbringen zu können.
Aufgrund der öffentlichen Diskussion und der Diskussion in der Stadtverordneten -
versammlung am 15.12.2015 u. a. zur Vorlage 2015/0478 „ Umge staltung Frankfurter
Straße/Emanuel -Merck-Platz“, ist zu vermuten, dass die Antragsteller weniger eine
Bürgerbeteiligung zum genannten Bauleitverfahren begehren, als vielmehr zum Vorhaben
„Umgestaltung Frankfurter Straße“. Diese Maßnahme wurde, entsprechen d dem
Magistratsbeschluss am 10.02.2016, in die Vorhabenliste aufgenommen.
Im Gesamtkontext der im Bereich Frankfurter Straße und dem Umfeld der Fa. Merck
laufenden und geplanten Maßnahmen gab und gibt es mehrere Veranstaltungen die unter
dem Begriff Bürg erbeteiligung (formelle wie freiwillige) subsumiert werden können:
- 4 -
Im Rahmen der Umgestaltung ONE Global Headquarters / Ausbau der
Konzernzentrale strebt die Fa. Merck u. a. an die Eingangssituation zum
Werksgelände neu zu gestalten. Hierzu wurde ein Bau leitplanverfahren eingeleitet.
Die Fa. Merck hat in Form der Rahmenplanungsgespräche im Vorfeld eine freiwillige
Bürgerbeteiligung auf eigene Initiative betrieben und dazu interessierte Bürgerinnen
und Bürger zu mehreren Veranstaltungen eingeladen.
Um die ÖPNV-Qualität und die Zugänglichkeit für alle Fahrgäste weiter zu verbessern,
werden von der HEAG mobilo Haltestellen sukzessive barrierefrei ausgebaut. Für den
barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle im Bereich der Fa. Merck, ist ein
Planfeststellungsverfahren erforderlich. Entsprechende Abstimmungsgespräche
zwischen HEAG mobilo und dem Regierungspräsidium Darmstadt haben bereits
stattgefunden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird es eine gesetzlich
geregelte formelle Beteiligung geben. Die Umgestaltung zur Barrierefreiheit ist eine
gesetzliche Vorgabe und nicht verhandelbar.
Kanalneubau Frankfurter Straße / Maulbeerallee (Vorlage 2015/0149, Beschluss vom
23.07.2015). Diese Maßnahme ist zwingend erforderlich, da der
Generalentwässerungspl an für eine erhebliche Anzahl der durch Darmstadt -Arheilgen
führenden Abwasserkanäle eine hydraulische Überbelastung ausweist. Entlastung
wird u. a. mittels eines neu herzustellenden Hauptsammlers in der Frankfurter
Straße, zwischen Nordbahnhof und Maulbee rallee, realisiert. Parallel wird im Zuge
der Kanalbaumaßnahme die Straßenentwässerung neu geordnet da diese im Bereich
der Frankfurter Straße derzeit noch über die Werkskläranlage der Firma Merck
entwässert. Die Maßnahme wurde am 11.11.2015 im Stadtteilf orum Arheilgen
vorgestellt. Diese Maßnahme ist Daseinsvorsorge.
Im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme muss zum einen der durch die
Baumaßnahme betroffene Teil der Fahrbahn grundsätzlich wieder hergestellt werden.
Zum anderen weist die Fahrbahnoberfläche in diesem Bereich heute bereits Schäden
auf, die eine Sanierung des Abschnitts seit längerem erforderlich machen. Im Zuge
der Wiederherstellung der Fahrbahn hat die Stadt entschieden, den Straßenraum an
die veränderten Erfordernisse, die aus dem heutigen Zusa mmenspiel der einzelnen
Verkehrsbedürfnisse herrühren, besser und gerechter für alle Verkehrsteilnehmer
anzupassen. Insbesondere die Verbindungsfunktion zwischen dem Stadtteil Arheilgen
und der Kernstadt soll für alle Verkehrsarten (Kfz -Verkehr, Fuß- und Radverkehr,
ÖPNV) gleichermaßen verbessert und gestärkt werden. Im Bereich der
Straßenbahnhaltestelle und im Bereich des Haupteingangs von Merck und dem auf
der gegenüberliegenden Seite neu entstehenden Firmenteil, soll das Queren für zu
Fußgehende und für Radfahrende sicherer und einfacher möglich werden. Zur
angestrebten Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums, hat die Verwaltung der
Stadt Darmstadt, im Rahmen der freiwilligen Bürgerbeteiligung, Interessierte zu
einem workshopartigen Bürgergespräch am 0 9.12.2015 in Arheilgen öffentlich
eingeladen.
Im Hinblick auf die o. g. Maßnahmen und den dazu gehörenden Beteiligungsformen, stellt
sich nun die Frage: Was genau fordern die Antragstellenden, wenn sie für Bürgerinnen und
Bürger die Möglichkeit mitzugesta lten und mitentscheiden fordern?
Sofern es die Art der Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums betrifft, wurde im
Bürgergespräch am 09.12.2015 in Arheilgen nicht nur informiert oder angehört, dies
geschah nur im ersten Teil des Abends. Im zweiten Teil konnten alle Anwesenden auf
ausgelegten Plänen selbst entwerfen und Einfluss auf die Planung nehmen. Die Ergebnisse
des Abends sind in einem Protokoll, das über die Homepage der Stadt Darmstadt öffentlich
einsehbar ist, festgehalten. Die wesentlichen Ford erungen sind in den Beschluss zur Vorlage
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2015/0478 „Umgestaltung Frankfurter Straße/Emanuel -Merck-Platz“ eingeflossen. Der
gewünschte und z. T. geforderte Verkehrsversuch läuft derzeit. Es hat eine weitere
Verkehrszählung stattgefunden. Ebenso hat ein gew ünschter Bürgerspaziergang vor Ort mit
Vertretern der Verwaltung und Planern stattgefunden. Die im Beschluss festgehaltenen
vertieften Prüfungen (Ampelschaltungen, Radverkehrsführung, sichere Querung für
Fußgänger, etc.) und Veränderungen, wie z. B. der Au sweitung des Planungsraums, sind
beauftragt und aktuell in Arbeit. Die Ergebnisse all dessen, was durch das aktive Mitgestalten
von Bürgerinnen und Bürgern am 09.12.2015 der Verwaltung für die weitere Arbeiten
mitgegeben wurde, werden, sobald der Verkehrsv ersuch im Mai beendet und ausgewertet ist,
in einem weiteren Bürgergespräch vorgestellt. Die damit einhergehende Diskussion ist
ebenso eine Form des Mitgestalten und Mitentscheidens zur Art der Umgestaltung und nicht
nur eine bloße Form des Informieren und Anhörens.
Die Verwaltung hat genau diese, von Bürgerinnen und Bürgern geforderten Schritte
aufgegriffen und gemeinsam umgesetzt.
An welchem Entscheidungsprozess sollen die Bürgerinnen und Bürger durch den Antrag
beteiligt werden? Ist vielleicht ein Mite ntscheiden der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen
der Umgestaltung der Frankfurter Straße gewünscht, das darauf abzielt, dass die
Bürgerschaft entscheiden soll, ob die Stadt einen Straßenraum, der noch unter dem
planerischen Duktus der autogerechten Stadt - und Verkehrsplanung entstanden ist, und nun
unter Beachtung und Abwägung aller Erfordernisse an den Straßenraum aus heutiger Sicht
verändert werden soll, grundsätzlich umgestaltet darf oder nicht? Die von der Stadt
angestrebte Neuordnung zielt darauf ab, da ss ein ausgewogenes Miteinander aller
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Autofahrer, Straßenbahnnutzer, Radfahrer,
Fußgänger) zukünftig besser gewährleistet wird und alle Verkehrsarten gleichrangig und
ihren Anforderungen entsprechend gerecht behande lt werden. Dabei ist die Sicherung
gleicher Mobilitätschancen für alle Bevölkerungsgruppen maßgebend. Das entspricht auch
den Zielsetzungen wie sie die Stadt z. B. im Klimaschutzkonzept beschlossen hat (siehe
Klimaschutzkonzept z. B. S. 65 ff.).
Die Form des grundsätzlichen Mitentscheidens durch Bürgerinnen und Bürger, ob ein
Straßenraum umgestaltet werden darf oder nicht, ist im Rahmen der freiwilligen
Bürgerbeteiligung nicht möglich, wenn die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge
verantwortlich mit solch e iner Komplexität umzugehen hat. Hierfür gibt es im Rahmen der
direkten Demokratie andere formale Regelungen jenseits der Leitlinien zur Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger. Die Leitlinien Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
regeln verbind lich die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von freiwilliger
Bürgerbeteiligung. Unter einer „mitgestaltendenden Bürgerbeteiligung“ wird in erster Linie
die Suche nach Varianten und konkreten Ausgestaltungen von Vorhaben verstanden („Wie
kann ein Vorhaben umgesetzt werden?“). Hierfür bringen die Bürgerinnen und Bürger ihre
unmittelbare Kompetenz ein. Grundsätzliche Entscheidungen durch Bürgerinnen und Bürger
(„Soll ein Vorhaben umgesetzt werden?“) beziehen sich auf Verfahren der direkten
Demokratie, b eispielsweise in Form eines Bürgerbegehrens (siehe Leitlinien zur Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger, Seite 8).
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Ergebnis der inhaltlichen Prüfung des Antrags:
Nach intensiver fachlicher Prüfung der Gestaltungsspielräume und inhaltlicher Abwägung im
Abgleich mit den Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann dem
vorliegenden Antrag deshalb nicht zugestimmt werden. Die Bürgerbeteiligung zum
Bauleitplanverfahren erfolgt im Rahmen der formellen Beteiligung entsprechend der
gesetzlichen Vorgaben. Die Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung Frankfurter Straße erfolgt
im Rahmen der freiwilligen Beteiligung und wird, entsprechend der Leitlinien, auf der Stufe
der Anhörung (nach Richtlinie) fortgeführt, und zwar in der oben genannten Form, die ein
Mitgestalten durch intensiven Austausch mit der Bürgerschaft und Fachverbänden zu den
geplanten Maßnahmen vorsieht.
Darmstadt, 29.03.2016
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Maulbeerallee
- Frankfurter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0119
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.03.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00