2024/0049
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2024/0049
4584 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.02.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Kulturamt
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0049
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 02.02.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird mit einem Jahresgewinn nach städtischem Zuschuss in Höhe von
7.204.788,57 € festg estellt.
2. Der Jahresgewinn wird in volle Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Jahresabschluss wird mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price -
waterhouseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme ausgelegt.
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet .
- 2 -
Anlagen: Jahresabschluss 2020_Testatsexemplar_PwC
Jahresabschluss 2020_Bericht_PwC
Die Anlagen sind im PARLIS digital einsehbar.
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.02.2024
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat letztmalig am 24.08.2023
getagt und ihre Auflösung verkündet. Vorangegangen war der Beschluss des Magistrats in
der Sitzung am 12.07.2023, den Eigenbetrieb Kulturinstitute zum 31.12.2023 aufzulös en.
Die Stadtverordnetenversammlung hat hierüber im Rahmen ihrer Sitzung am 28.09.2023
den Beschluss gefasst.
Grund für die Auflösung ist, dass im Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung
der Wissenschaftss tadt Darmstadt Einsparpotentiale durch die Auflösung bestehender
Doppelstrukturen gesehen werden, zumal von Seiten der Aufsichtsbehörde wiederholt
darauf hingewiesen wurde, dass durch die geänderten rechtlichen Bestimmungen und die
doppelte Buchführung im kommunalen Haushaltsrecht, Eigenbetrie be nicht mehr notwen-
dig sind. Die Bereiche des Eigenbetriebs werden wieder in den städtischen Haushalt inte-
griert.
An die Stelle der Betriebskommission tritt nunmehr der Magistrat , mit der Empfehlung an
die Stadtverordnetenversammlung , die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschafts-
jahr 2020 zu beschließen.
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute erzielt e im Jahr 2020 einen Jahresverlust vor städtischem
Zuschuss in Höhe von 3.295.211,43 Euro (Vorjahr Verlust 5.134.393,59 Euro). Erst durch
den Zuschuss der Stadt Darmstadt in Höhe von 10.500.000,00 Euro ergibt sich das posi-
tive Jahresergebnis.
Festzuhalten bleibt, das s der Eigenbetrieb aus dem operativen Geschäft nie Gewinne erzie-
len kann. Primäres Ziel des Eigenbetriebs Kulturinstitute war die Bereitstellu ng eines viel-
fältigen Angebots von kulturellen Veranstaltungen und die breite Förderung von kul turellen
Projekten.
Weit über die Grenzen der Stadt hinaus sind die Kulturinstitute in den Bereichen der Litera-
tur, der Musik sowie der bildenden und darstellend en Kunst ein Aushängeschild für die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Auf die beigefügten Bericht e über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.202 0 der
PricewaterhouseCooper s GmbH wird hingewiesen.
Darmstadt, 02.02.2024
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
4643 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.02.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Kulturamt
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 41
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0049
Magistratsbeschluss -Nr.
66
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 02.02.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird mit einem Jahresgewinn nach städtischem Zuschuss in Höhe von
7.204.788,57 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn wird in volle Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Jahresabschluss wird mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price -
waterhouseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme aus gelegt.
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet .
- 3 -
Anlagen: Jahresabschluss 2020_Testatsexemplar_PwC
Jahresabschluss 2020_Bericht_PwC
Die Anlagen sind im PARLIS digital einsehbar.
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 21.02.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.02.2024
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat letztmalig am 24.08.2023
getagt und ihre Auflösung verkündet. Vorangegangen war der Beschluss des Magistrats in
der Sitzung am 12.07.2023, den Eigenbetrieb Kulturinstitute zum 31.12.2023 aufzulös en.
Die Stadtverordnetenversammlung hat hierüber im Rahmen ihrer Sitzung am 28.09.2023
den Beschluss gefasst.
Grund für die Auflösung ist, dass im Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt Einsparpotentiale durch die Auflösung bestehender
Doppelstrukturen gesehen werden, zumal von Seiten der Aufsichtsbehörde wiederholt
darauf hingewiesen wurde, dass durch die geänderten rechtlichen Bestimmungen und die
doppelte Buchführung im kommunalen Haushaltsrecht, Eigenbetriebe nicht mehr
notwendig sind. Die Bereiche des Eigenbetriebs werden wieder in den städtischen Haushalt
integriert.
An die Stelle der Betriebskommission tritt nunmehr der Magistrat , mit der Empfehlung an
die Stadtverordnetenversa mmlung, die Entlastung der Betriebsleitung für das
Wirtschaftsjahr 2020 zu beschließen.
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute erzielte im Jahr 2020 einen Jahresverlust vor städtischem
Zuschuss in Höhe von 3.295.211,43 Euro (Vorjahr Verlust 5.134.393,59 Euro). Erst durch
den Zuschuss der Stadt Darmstadt in Höhe von 10.500.000,00 Euro ergibt sich das
positive Jahresergebnis.
Festzuhalten bleibt, das s der Eigenbetrieb aus dem operativen Geschäft nie Gewinne
erzielen kann. Primäres Ziel des Eigenbetriebs Kulturins titute war die Bereitstellung eines
vielfältigen Angebots von kulturellen Veranstaltungen und die breite Förderung von
kulturellen Projekten.
Weit über die Grenzen der Stadt hinaus sind die Kulturinstitute in den Bereichen der
Literatur, der Musik sowie de r bildenden und darstellenden Kunst ein Aushängeschild für
die Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Auf die beigefügten Bericht e über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.202 0 der
PricewaterhouseCooper s GmbH wird hingewiesen.
Darmstadt, 02.02.2024
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
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Bericht
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020
und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2020
Auftrag: DEE00047884.1.1
PwC
3
DEE00047884.1.1
Inhaltsverzeichnis Seite
Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................ 5
A. Prüfungsauftrag................................ ................................ ................................ ................... 7
I. Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ......... 7
II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................ ................................ ................. 7
B. Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ ............................. 8
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ................................ .... 8
II. Sonstige Verstöße gegen die Satzung ................................ ................................ ........ 10
III. Wesentliche Geschäftsvorfälle ................................ ................................ ................... 10
IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ................................ ................................ ...... 12
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ .......... 16
I. Gegenstand der Prüfung ................................ ................................ ........................... 16
II. Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ ..................... 16
D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................ ................................ ................. 19
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................ ................................ 19
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen................................ .................. 19
2. Jahresabschluss ................................ ................................ ................................ 19
3. Lagebericht ................................ ................................ ................................ ...... 20
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ................................ ................................ ....... 20
E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG ................................ ................................ ....................... 22
F. Schlussbemerkung ................................ ................................ ................................ ............. 23
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
PwC
5
DEE00047884.1.1
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
D&O Directors and Officers
EigBGes Eigenbetriebsgesetz
Eigenbetrieb Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darm-
stadt
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HGB Handelsgesetzbuch
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz
HR A bzw. B Handelsregister Abteilung A bzw. B
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
IT Informationstechnologie
n.F. neue Fassung
Nr. Nummer
PS Prüfungsstandard des IDW
rd. rund
T€ tausend Euro
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
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DEE00047884.1.1
A. Prüfungsauftrag
I. Prüfungsauftrag
1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung der Betriebskommission vom 12. De-
zember 2016 erteilte uns die Betriebskommission des
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt,
(im Folgenden kurz „Eigenbetrieb“ genannt)
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2020 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirt-
schaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen.
2. Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, die für die Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vor-
schriften zu beachten. Gemäß § 22 und § 26 EigBGes finden die Bestimmungen für große Kapital-
gesellschaften bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs sinnge-
mäße Anwendung. Jahresabschluss und Lagebericht hat der Eigenbetrieb nach §§ 316 ff. HGB
i.V.m. § 27 EigBGes prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des § 27 Abs. 4 EigBGes be-
kannt zu machen.
3. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2
HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E.
4. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart.
5. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach
den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F. (10.2021), dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie
der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an den geprüften Eigenbe-
trieb gerichtet.
II. Bestätigung der Unabhängigkeit
6. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
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8
DEE00047884.1.1
B. Grundsätzliche Feststellungen
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
7. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe-
triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht der gesetzlichen Vertreter dar:
• Der Eigenbetrieb bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltungen und fördert
ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. Überre-
gional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind Mar-
kenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Damit auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge
die ausgeprägte Kulturpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt werden kann, be-
steht der Eigenbetrieb aus den folgenden Betriebszweigen:
• Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie),
• Volkshochschule (bis 31. Dezember 2020),
• Akademie für Tonkunst,
• Stadtbibliothek (bis 31. Dezember 2020),
• Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,
• Bessunger Knabenschule,
• Haus Olbrich,
• Haus Deiters,
• Haus Glückert,
• Literaturhaus,
• Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15) und
• Künstlerbahnhof Wixhausen.
• Die gegenüber dem Vorjahr reduzierten Umsatzerlöse von T€ 1.894 (Vorjahr T€ 2.612) resul-
tieren insbesondere aus Benutzungsgebühren (T€ 1.622; Vorjahr T€ 2.291) sowie Mieten und
Pachten einschließlich Nebenkostenerstattungen (T€ 179; Vorjahr T€ 189).
• Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich von T€ 4.328 auf T€ 12.211, was mit
T€ 7.142 vor allem auf den Buchgewinn aus der Übertragung von Anlagevermögen der Volks-
hochschule und der Stadtbibliothek auf den Kernhaushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zurückzuführen ist.
• Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vorjahresvergleich um T€ 415 auf
T€ 3.315 erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Zuschüssen an Ver-
eine und Kulturschaffende.
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DEE00047884.1.1
• Die Ausschüttung der bauverein AG hat sich von T€ 770 auf T€ 513 reduziert. Aus der Beteili-
gung an der HEAG Holding AG ergab sich im Berichtsjahr kein Beteiligungsertrag (Vorjahr
T€ 4.350).
• Der Eigenbetrieb erzielte einen Jahresgewinn nach städtischem Zuschuss von T€ 7.205 (Vor-
jahr Jahresverlust T€ 962), der maßgeblich durch den Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt von T€ 10.500 (Vorjahr T€ 4.173) geprägt ist.
• Die Bilanzsumme hat sich im Vorjahresvergleich um T€ 15.028 auf T€ 108.485 erhöht.
• Die Investitionen im Wirtschaftsjahr 2020 von T€ 7.624 betrafen im Wesentlichen mit
T€ 6.173 die Ausstellungshallen Mathildenhöhe. Die Abgänge beim Anlagevermögen von
T€ 2.137 betrafen insbesondere die auf den Kernhaushalt übertragenen Grundstücke und Ge-
bäude der Volkshochschule und der Stadtbibliothek.
• Für das Wirtschaftsjahr 2021 ist ein städtischer Zuschuss von T€ 5.011 im Wirtschaftsplan vor-
gesehen, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen.
• Die städtischen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung waren im Jahr 2021 weiterhin ein
maßgebender Faktor.
• Die für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgesehene Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen der
Ausstellungshallen der Mathildenhöhe wurde aufgrund von unvorhergesehenen Verzögerun-
gen im Bauablauf auf das Jahr 2023 verschoben.
• Das Wirtschaftsjahr 2021 wurde weiterhin durch die Corona-Pandemie geprägt. Das Kulturan-
gebot war zeitweise nicht bzw. nur unter Auflagen möglich. Im Gegensatz zum Vorjahr wurde
im Wirtschaftsjahr 2021 keine zusätzliche Unterstützung der Kulturschaffenden seitens der
Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt. Im Wirtschaftsjahr 2021 wurden die Stadtbibliothek
und die Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute herausgelöst und in den Kern-
haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt überführt, wodurch sich in der Haushaltsplanung
ab 2021 die Erträge und Aufwendungen verringerten.
• Nach Einschätzung der gesetzlichen Vertreter wird der Eigenbetrieb auch zukünftig voraus-
sichtlich Verluste erwirtschaften. Die Höhe der Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt
hängt von den künftigen Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG und der bauverein
AG ab.
• Der Magistrat hat am 12. Juli 2023 beschlossen, den Eigenbetrieb zum 31. Dezember 2023 auf-
zulösen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Haushaltskonsolidierung und
der hieraus erwarteten Einsparpotentiale durch die Auflösung bestehender Doppelstrukturen.
Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung hierzu erfolgte am 28. September
2023.
• Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs führten zu einer konjunkturellen Eintrübung, die sich
auch auf den Eigenbetrieb auswirkt. Neben Energie- und Materialkostensteigerungen machen
sich höhere Tarifabschlüsse mit Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich bemerkbar.
8. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und
der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs, ist plausibel
und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen
PwC
10
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Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen
und inhaltlich zutreffend.
II. Sonstige Verstöße gegen die Satzung
9. Wir weisen darauf hin, dass der Eigenbetrieb den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und
den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 nicht innerhalb der nach § 15 der Satzung vorgese-
henen Frist von sechs Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt hat.
III. Wesentliche Geschäftsvorfälle
Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb
10. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschluss vom 11. November 2020 der
Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb zum 1. Januar
2021 zugestimmt. Die Entnahmen der zurechenbaren Anlagegüter erfolgte zum 31. Dezember
2020 durch die Übertragung der Grundstücke und Gebäude der Volkshochschule und der Stadt-
bibliothek auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt, wofür der Eigenbetrieb einen dem Verkehrswert
entsprechenden Wertausgleich von insgesamt T€ 9.255 erhielt. Auf die entnommenen Immobilien
entfiel ein Restbuchwert von insgesamt T€ 2.137, so dass sich aus der Maßnahme im Wirtschafts-
jahr 2020 Buchverluste von T€ 24 und Buchgewinne von T€ 7.142 ergaben. Zusätzlich wurde das
bewegliche Anlagevermögen der Einrichtungen auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt übertragen,
wofür der Eigenbetrieb einen Wertausgleich in Höhe der Restbuchwerte der übertragenen Vermö-
gensgegenstände von insgesamt T€ 1.060 erhielt. Das Personal der Volkshochschule und der
Stadtbibliothek mit insgesamt 49,99 Vollzeitäquivalenten (VZA) ist zum 1. Januar 2021 auf den
Kernhauhalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt übergegangen. Die Herauslösung der Stadtbiblio-
thek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb erforderte eine entsprechende Anpassung der
Satzung des Eigenbetriebs, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Investitionen
11. Die Investitionen im Wirtschaftsjahr 2020 von T€ 7.624 betrafen im Wesentlichen mit T€ 6.203 die
Mathildenhöhe (davon entfielen T€ 6.173 auf die Sanierungen der Ausstellungshallen und T€ 30
auf das Besucherzentrum), mit T€ 698 das Haus Olbrich sowie mit T€ 169 das Haus Deiters. Die
Maßnahmen waren zum Bilanzstichtag teilweise noch nicht abgeschlossen und werden im Sachan-
lagevermögen unter den Anlagen im Bau ausgewiesen; davon entfallen T€ 16.910 (Vorjahr
T€ 10.737) auf die Ausstellungshallen Mathildenhöhe, T€ 1.266 (Vorjahr T€ 568) auf das Haus
Olbrich und T€ 358 (Vorjahr T€ 189) auf das Haus Deiters.
12. Die Sanierung der Ausstellungshallen Mathildenhöhe wird voraussichtlich im Jahr 2023 abge-
schlossen. Der Mittelbedarf beträgt insgesamt rd. T€ 30.000.
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11
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Finanzierung
13. Mit Darlehensvertrag vom 20. August 2020 wurde bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hes-
sen (WI Bank), Offenbach am Main, ein Darlehen mit Auszahlung zum 15. September 2020 von
T€ 6.632 aufgenommen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 15. August 2050 und ist bei einem
Zinssatz von 0,40 % p.a. in vierteljährlichen Raten von T€ 55, beginnend am 13. November 2020,
zu tilgen.
14. Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Eigenbetrieb und der Wissenschaftsstadt Darmstadt
über die Weiterleitung zweckgebundener Mittel aus dem Hessischen Kommunalinvestitionspro-
gramm (KIP) vom 11. Juli 2016 wurde dem Eigenbetrieb im Wirtschaftsjahr 2020 ein inneres Dar-
lehen von T€ 250 zur Finanzierung der Sanierung des Hauses Glückert im Rahmen des KIP ausge-
zahlt. Die Rückzahlung des inneren Darlehens erfolgt über eine Laufzeit von 30 Jahren in jährli-
chen Raten von 8.333,33 €. Die erste Tilgungsrate war am 1. August 2021 fällig. Bis zum 15. Au-
gust 2030 werden die Zinsen vom Land Hessen übernommen. In den darauffolgenden zehn Jahren
gewährt das Land Hessen einen Zinszuschuss von bis zu zwei Prozentpunkten. Ab dem 21. Jahr
der Laufzeit, sind die Zinsen von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen, wobei der Eigenbe-
trieb hierfür eine Erstattung zu leisten hat.
Investitionszuschüsse
15. Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb Investitionszuschüsse von T€ 1.400 erhalten. Diese betreffen
im Wesentlichen mit T€ 1.000 die Sanierung des Hauses Glückert im Rahmen des KIP (siehe Text
14). In diesem Zusammenhang wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt – verbunden mit der Ver-
pflichtung die Mittel an den Eigenbetrieb weiterzuleiten – ein Darlehen der WI Bank von T€ 1.250
mit einer Laufzeit von 30 Jahren bewilligt. Der Eigenbetrieb und die Wissenschaftsstadt Darmstadt
haben demgemäß mit einer Vereinbarung über die Weiterleitung der zweckgebundenen Mittel aus
dem KIP vom 11. Juli 2016 vereinbart, dass die Auszahlung an den Eigenbetrieb in Höhe von
T€ 1.000 als Investitionszuschuss und in Höhe von T€ 250 als inneres Darlehen erfolgt (siehe Text
14). Beim Eigenbetrieb ist der gewährte Investitionszuschuss als Sonderposten auszuweisen. Die
mit den KIP-Mitteln finanzierten Vermögensgegenstande dürfen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Kommu-
nalinvestitionsprogrammgesetz (KIPG) über die Laufzeit der WI Bank-Darlehen abgeschrieben
werden. Der Sonderposten ist entsprechend dieser Abschreibungsdauer aufzulösen.
Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt
16. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem Eigenbetrieb im Berichtsjahr einen Ertragszuschuss von
T€ 10.500 (Vorjahr T€ 4.173) gewährt.
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IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
17. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 27. Oktober 2023
den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Darmstadt, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, ein-
schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hin-
aus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit-
telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der lan-
desrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzli-
chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Be-
langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes (Hessen) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-
prüfer (IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verant-
wortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unse-
res Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig
in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
PwC
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DEE00047884.1.1
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde-
rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschrif-
ten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in-
ternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich,
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben,
um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus-
sagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
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mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der un-
sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes (Hessen) unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Ent-
scheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des
Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
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Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb
seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
I. Gegenstand der Prüfung
18. Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des EigBGes (§§ 22 bis 27) so-
wie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte Jahresabschluss unter Ein-
beziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020, beste-
hend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, und der Lagebericht
für dieses Wirtschaftsjahr. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jah-
resabschluss und Lagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe
war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschrif-
ten zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet wor-
den sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risi-
ken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich
auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet
worden sind.
19. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent-
lichten Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach
§ 53 HGrG“ (IDW PS 720) beachtet.
20. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere
ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.
II. Art und Umfang der Prüfung
21. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränk-
ten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2019.
22. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prü-
fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich nach § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des
geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zuge-
sichert werden kann.
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23. Hinsichtlich der wesentlichen Elemente unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes verweisen wir
auf den Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts“ in unserem Bestätigungsvermerk (vgl. Abschnitt B „Wiedergabe des Bestäti-
gungsvermerks“).
24. Ergänzend geben wir folgende Erläuterungen zu unserem Prüfungsvorgehen: Ausgehend von der
Identifikation und Beurteilung der inhärenten Risiken für den Jahresabschluss haben wir uns zu-
nächst ein Verständnis vom rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollsystem des Eigenbe-
triebs verschafft.
Auf dieser Basis haben wir die Risiken festgestellt, die zu wesentlichen Falschdarstellungen in der
Rechnungslegung führen können und dies bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorge-
hens berücksichtigt. Im Prüfungsprogramm wurden die Schwerpunkte sowie der zeitliche Ablauf
unserer Prüfung und die Zusammensetzung des Prüfungsteams inklusive des Einsatzes von Spezia-
listen festgelegt.
25. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten
Prüfungsschwerpunkten:
• Zugänge im Sachanlagevermögen und Entwicklung der Anlagen im Bau,
• Abgrenzung von Erstellungs- und Instandhaltungsaufwand,
• Bewertung der Forderungen,
• Dotierung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse,
• Vollständigkeit der Darlehensverbindlichkeiten,
• Dotierung der Rückstellungen.
26. Ausgehend von unserem Verständnis des rechnungslegungsrelevanten Kontrollsystems haben wir
in den Bereichen, in denen die Betriebsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung
der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen eingerichtet hat, Funktionsprüfungen durchge-
führt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen.
Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Betrieb eingerichteten internen Kontrollen von
der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials und der zusätzlichen Angaben im Jahresab-
schluss und Lagebericht ausgehen konnten, haben wir anschließend aussagebezogene Prüfungs-
handlungen, d.h. analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination
von beidem vorgenommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach
prüferischem Ermessen notwendiges Maß reduziert.
Der überwiegende Teil der Abschlussposten wurde mit einer Kombination aus Funktionsprüfun-
gen und aussagebezogenen Prüfungshandlungen geprüft.
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Sofern wir keine Funktionsprüfungen vorgesehen haben oder nicht von wirksamen Kontrollen aus-
gehen konnten, haben wir im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.
27. Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten des Eigenbetriebs haben wir folgende
Unterlagen eingesehen:
• Liefer- und Leistungsverträge,
• Darlehensverträge,
• Rechnungen,
• Planungsunterlagen,
• sonstige Geschäftsunterlagen.
28. Weiterhin haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
• Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kreditinstituten haben wir uns zum 31. De-
zember 2020 Bankbestätigungen zukommen lassen.
• Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistun-
gen an Pensionäre und Hinterbliebene sowie für Altersteilzeitvereinbarungen haben uns versi-
cherungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen,
deren Ergebnisse wir nutzen konnten.
Auf die Teilnahme an der Inventur der körperlichen Vorräte haben im Hinblick auf die Geringfü-
gigkeit der Bestände verzichtet.
29. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle
verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden.
Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt.
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D. Feststellungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
30. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Be-
langen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren ge-
prüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbil-
dung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
2. Jahresabschluss
31. Im Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Ver-
lustrechnung sowie dem Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 des
Eigenbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsform- und branchen-
spezifischen Vorschriften nach dem EigBGes, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung so-
wie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung in allen wesentlichen Belangen beachtet.
32. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der
Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie § 25 EigBGes (Anhang).
Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen we-
sentlichen Belangen eingehalten.
33. Auf folgende vertretbare Besonderheit im Ausweis weisen wir hin:
• Die HEAG-Halle B (Centralstation) wird der Centralstation-Veranstaltungs-GmbH für kultu-
relle Zwecke unentgeltlich überlassen. Intern wurde festgelegt, die unentgeltliche Nutzungs-
überlassung buchhalterisch zu erfassen und nachzuweisen. Daher wird jährlich ein fiktiver
Mietzuschuss von T€ 77 in den Umsatzerlösen des Eigenbetriebs ausgewiesen und über eine
entsprechende Gegenbuchung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgsneutral
gestellt. Aufgrund der Geringfügigkeit des Betrages ist der Sachverhalt derzeit nicht zu bean-
standen. Wir empfehlen jedoch, die unentgeltliche Überlassung der Halle-B zukünftig außer-
halb der Buchhaltung nachzuweisen und zu dokumentieren.
• Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes
um den Posten Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt erweitert, um die gewährten Er-
tragszuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt transparent, und nicht in den sonstigen be-
trieblichen Erträgen enthalten, auszuweisen.
• Entsprechend wurden die Postenbezeichnungen Jahresverlust und Jahresergebnis um die Zu-
sätze vor bzw. nach städtischem Zuschuss ergänzt.
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• Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 268 Abs. 1. HGB
i.V.m. § 158 Abs. 1 AktG um die Posten Verlust aus dem Vorjahr erweitert, weil die Bilanz un-
ter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt ist.
34. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen we-
sentlichen Belangen vollständig und zutreffend.
35. Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel des § 286 HGB Gebrauch ge-
macht und Angaben zu Angaben zu den Bezügen der Betriebsleitung unterlassen. Die Inanspruch-
nahme der Schutzklausel ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zu beanstanden.
3. Lagebericht
36. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
37. Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen-
betriebs.
38. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in
den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein
(§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung
39. Zur Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Abschlussposten verweisen wir auf
den Anhang (Anlage II). Nach unseren Feststellungen sind die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sachgerecht und erfüllen die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze.
Ergänzend dazu bemerken wir Folgendes:
40. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unverändert.
Pensionsrückstellungen
41. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf
Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bei einem Einkommenstrend und einem
Rententrend von jeweils 2,0 %. Das Ruhegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und
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dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Der Un-
terschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins und der
Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins beträgt T€ 667.
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E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
42. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG)
beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit
der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung, geführt worden sind.
43. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur
Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
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F. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Kulturinstitute
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. De-
zember 2020 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prü-
fungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungs-
vermerks" enthalten.
Frankfurt am Main, den 27. Oktober 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christiane Lawrenz ppa. Michael Neutz
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
Anlagen
PwC Anlagen
Anlagenverzeichnis Seite
I Lagebericht 2020 1.................................................................................................................
II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 1.....................
1.Bilanz zum 31. Dezember 2020 2.....................................................................................
2.Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 5..........................................
3.Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020 7.............................................................................
Entwicklung des Anlagevermögens 2020 21.....................................................................
IIIFragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 1...........................................
IVRechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 1..........................................................................
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
M4GenPDF V2.20
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Lagebericht 2020
1. Vorbemerkungen
Nach Abs chluss des Wirtschaftsjahres 2020 wird der in § 26 Eigenbetriebsgesetz geforderte
Lagebericht vorgelegt.
2. Geschäftsverlauf
2.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen
Die Stärken des Eigenbetriebs liegen im vielfältigen Angebot von kulturellen Veranstaltungen und
der Breite an geförderten kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich.
Überregional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind
Markenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Mit einer ausgeprägten Kulturpolitik setzt die S tadt Darmstadt mit ihrem Eigenbetrieb auf ein
Zusammenwirken verschiedener Teilnehmer an den kulturellen Projekten und unterstützt die ses
durch weitreichende Kulturförderung.
Zusammen mit weiteren Kultureinrichtungen, Kulturvereinen, Initiativen und einer freien
Kulturszene wird versucht, ein breites Spektrum zu erreichen.
Damit diesem Ziel, auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge , Rechnung getragen werden kann,
besteht der Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen:
• Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie),
• Volkshochschule (bis 31. Dezember 2020) ,
• Akademie für Tonkunst,
• Stadtbibliothek (bis 31. Dezember 2020),
• Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,
• Bessunger Knabenschule,
• Haus Olbrich,
• Haus Deiters,
• Haus Glückert,
• Literaturhaus,
• Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15),
• Künstlerbahnhof Wixhausen,
und ist Förderer von bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik.
Anlage I
1
2.2 Geschäftsergebnis und Ertragslage
Die Gewinn - und Verlustrechnung schließt im Wirtschaftsjahr 20 20 mit einem Verlust vor
städtischem Zuschuss von 3.295 T€ ab (Vorjahr ./. 5.134 T€).
Der Eigenbetrieb erzielte im Jahr 20 20 Umsatzerlöse in Höhe von 1.894 T€ (Vorjahr 2.612 T€).
Davon entfielen im Wesentlichen auf Benutzungsgebühren 1.622 T€ (Vorjahr 2. 291 T€), auf
Mieten und Pachten 179 T€ (Vorjahr 189 T€) und auf Eintrittsgelder und Teilnehmerbeiträge 23 T€
(Vorjahr 63 T€). Ursächlich für die deutlichen Mindererträge bei den Benutzungsgebühren , aber
auch Eintrittsentgelten waren die Coronaauflagen.
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen gab es eine Steigerung auf 12.211 T€ (Vorjahr 4.328 T€),
die im Wesentlichen auf den Buchgewinn aus dem Übergang de s Sacha nlagevermögens der
Volkshochschule und der Stadtbibliothek in den Kernhaushalt der Stadt von 7.142 T€, die
Zuschüsse des Bundesamts für Migration von 211 T€, die Erstattungen für hoheitliche Tätigkeiten
von 2.166 T€ (Vorjahr 1.627 T€) und die Landeszuweisungen von 1.636 T€ (Vorjahr 1.615 T €)
zurückzuführen ist.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 2.900 T€ auf
3.315 T€. Dies resultiert im Wesentlichen aus höheren Zuschüssen an Vereine und
Kulturschaffende. Hierin enthalten war en auch Zahlungen über 66 T€ aus einem städt. Hilfsfonds
zur Unterstützung von Kultureinrichtungen.
Die Beteiligungserträge verminderten sich auf 513 T€ (Vorjahr 5.120 T€), die vollständig auf die
bauverein AG (Vorjahr 770 T€) entfallen. Von der HEAG Holding AG gab es keine Ausschüttung
(Vorjahr 4.350 T€).
Im Nachfolgenden führen wir die einzelnen Maßnahmen aus dem Wirtschaftsjahr 20 20 auf,
bezogen auf die einzelnen Betriebszweige, die zu den o.g. Umsatzerlösen geführt haben:
Institut Mathildenhöhe
Ausstellungsgebäude
Im Jahr 2020 konnten im Ausstellungsgebäude aufgrund der umfangreichen
Sanierungsmaßnahmen weiterhin keine Ausstellungen stattfinden. Durch Bauverzögerungen
musste die Wiedereröffnung mehrfach verschoben werden und wird jetzt zum Jahresende 2023
mit einer Ausstellung von Werken der städtischen Kunstsammlung erfolgen.
Anlage I
2
Museum Künstlerkolonie
Es fanden folgende Ausstellungen statt:
Raumkunst, Made in Darmstadt 1904-1914
Dauerausstellung
Raumkunst, Made in Darmstadt 1901
Dauerausstellung
Olaf Nicolai, A light vapour emanating from bound matter as spirits running, along,
08. Dezember 2019 bis 29. März 2020
Staging Identity, Zwischen Maskerade, Körperinszenierung und Rollenspiel,
24. Oktober 2020 bis 28.März 2021
Statistische Besucherzahlen des Museums Künstlerkolonie
2020 2019 2018 2017
5.188 Besucher 15.006 Besucher 14.494 Besucher 21.511 Besucher
Die Eintrittsentgelte und Umsatzerlöse für Ausstellungskataloge u. ä. betrugen 18 T€.
Haus Glückert
Das Haus ist an die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. vermietet. Die Mieterlöse
belaufen sich unverändert auf 19 T€.
Haus Olbrich und Haus Deiters
Die Häuser wurden werden saniert und standen nicht zur Nutzung zur Verfügung.
Akademie für Tonkunst
Die Künstlerische Reifeprüfung wurde 2020 von 14 Kandidaten abgeschlossen.
Statistische Schülerzahlen der Akademie für Tonkun st
2020 2019 2018 2017 2016 2015
Studierende 149 150 128 146 124 110
Musikschüler 1790 1934 1980 1944 1996 2105
Die Zuweisung des Landes zur Berufsakademie betrug wie im Vorjahr 1.365 T€ . Die
Benutzungsgebühren der Musikschüler beliefen sich trotz Coronaauflagen auf 836 T€ (Vorjahr 940
T€), da d er Unterricht zu großen Teilen als Videounterricht durchgeführt wurde. Erstattungen
aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine.
Anlage I
3
Volkshochschule
An Benutzungsgebühren wurden 884 T€ (Vorjahr 1.193 T€) erzielt, damit rd. 323 T€ weniger als
geplant, da Kurse wegen den Coronaauflagen nicht stattfinden konnten. Erstattungen aufgrund
von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine.
Stadtbibliothek
Entgelte wurden in Höhe von 113 T€ (Vorjahr 158 T€) vereinnahmt, somit rd. 87 T€ weniger als
geplant. Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine.
Georg-Moller-Haus (Theater-Moller-Haus, Freie Szene Darmstadt e.V.)
Das Haus gehört zu 4/5 der Stadt Darmstadt, Ei genbetrieb Kulturinstitute, und zu 1/5 der
Freimaurerloge „Johannes der Evangelist zur Eintracht“, die das 1. OG nutzten. Entsprechend den
Besitzanteilen muss sich die Loge zu 1/5 an den Betriebsaufwendungen beteiligen. Eine
entsprechende Vereinbarung wurde im Vorjahr rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschlossen.
Atelierhäuser Darmstadt
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen wie im Vorjahr 37 T€.
Literaturhaus Darmstadt
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen wie im Vorjahr 19 T€.
2.3 Finanz- und Vermögenslage
Die Veränderungen im lang - und mittelfristig gebundenen Vermögen des Eigenbetriebs sind aus
dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um
15.028 T€ auf 108.485 T€ erhöht.
Der Bestand des Anlagevermögens hat sich wie folgt entwickelt:
EUR
Stand 1. Januar 2020 (Restbuchwerte) 82.827.431,90
Zugänge 2020 7.624.468,10
Abgänge 2020 (abzüglich Abschreibung auf Abgänge) -2.137.393,12
Umbuchungen 2020 -0,00
Abschreibungen 2020 -854.845,87
Stand 31. Dezember 2020 (Restbuchwerte) 87.459.661,01
Die Zugänge betreffen mit 7.107 T€ die Anlagen im Bau, davon im Wesentlichen 6.173 T€ für die
Ausstellungshallen Mathildenhöhe, 698 T€ für das Haus Olbrich und 169 T€ für das Haus Deiters.
Anlage I
4
Für die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den im Anhang ausgewiesenen
Anlagespiegel verwiesen.
Die Abgänge betreffen im Wesentlichen die Übertragung der Grundstücke und Gebäude der
Volkshochschule und Stadtbibliothek in den Kernhaushalt der Sta dt, wodurch sich auch die
Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadt im Vorjahresvergleich deutlich erhöht
haben.
Eigenkapital
Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 74.834 T€ und stellt sich wie folgt dar:
Stand Umgliederung
Jahresergebnis
vor städt.
Zuschuss 2020
städt.
Zuschuss Stand
01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stammkapital 15.500 0 0 0 15.500
Allgemeine Rücklage 56.876 0 0 0 56.876
Bilanzverlust der
Vorjahre -3.785 -961 0 0 -4.746
Gewinn/Verlust -961 961 -3.295 10.500 7.205
Summe1) 67.630 0 -3.295 10.500 74.835
1) Rundungsdifferenz zur Bilanz von TEUR 1
Rückstellungen
Zum Bilanzstichtag wurden die notwendigen Rückstellungen gebildet.
Die Rückstellungen betreffen im Einzelnen:
Stand
01.01.2020
Verbrauch (V)/
Auflösung (A)
Aufzinsung/
Abzinsung
Zuführung
2020
Stand
31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Pensions-
rückstellungen 4.807
141 (V)
240 (A) 108 448 4.982
Sonstige
Rückstellungen 1.276
481 (V)
4 (A)
12 712 1.515
Summe
6.083
622 (V)
244 (A)
120 1.160 6.497
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Beihilferückstellungen sowie weitere
personalbezogene Rückstellungen.
Anlage I
5
Liquidität
Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1.684 T€ auf 1.818 T€.
Das langfristige Vermögen ist durch Eigenkapital , Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen,
langfristige Rückstellungen sowie langfristige Verbindlichkeiten gedeckt . Kurzfristige
Verbindlichkeiten können durch die vorhandenen liquiden Mittel sowie kurzfristig realisierbare
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgeglichen werden. Zur Finanzierung der
Bauvorhaben wurde im Wirtschaftsjahr 2020 ein Kommunaldarl ehen über 6.632 T€ neu
aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Wirtschaftsjahr
planmäßig getilgt.
Die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr zeigt die folgende Gegenüberstellung:
2020 2019
EUR EUR
Benutzungsgebühren 1.621.537,13 2.290.606,18
Miet- und Pachterträge 179.459,00 189.509,53
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 22.512,00 62.653,00
Einnahmen aus Verkauf 11.895,08 10.013,09
Sonstiges 58.813,04 58.819,92
Summe 1.894.216,25 2.611.601,72
Personalstand:
2020 2019
Beamte 7 7
Arbeitnehmer 208 209
Insgesamt 215 216
Die Personalaufwendungen betrugen insgesamt EUR 10.306.305,89.
Daneben wurden an die Stadt ordnungsgemäß Personal - und Sachkosten für Mitarbeiter, die
anteilig für den Eigenbetrieb tätig waren, erstattet.
Anlage I
6
2.4 Soll-/Ist-Vergleich Wirtschaftsplan 2020
Der Eigenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) den vorgesehenen
Wirtschaftsplan erstellt.
Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan 2020 ergeben sich folgenden Abweichungen gegenüber der
Gewinn- und Verlustrechnung:
Wirtschafts-
plan GuV Abweichung
T€ T€ T€
Einnahmen
Umsatzerlöse 3.035 1.894 -1.141
Sonstige betriebliche Erträge * 16.334 12.211 -4.123
Erträge aus Beteiligungen 0 513 513
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 80 80
Summe Einnahmen 19.369 14.698 -4.671
Ausgaben
Materialaufwand
– Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 935 841 -94
– Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.773 2.089 -684
Personalaufwand
– Löhne und Gehälter 7.730 7.416 -314
– soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 2.418 2.890 472
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
1.207 855 -352
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.791 3.315 -476
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 515 585 70
Sonstige Steuern 2 2
Summe Ausgaben 19.369 17.993 -1.376
Jahresergebnis vor dem städtischen Zuschuss* 0 -3.295 -3.295
Städtischer Zuschuss* 0 10.500 10.500
Jahresergebnis nach dem städtischen
Zuschuss 0 7.205 7.205
* Im Plan ist der städtische Zuschuss in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
Die Gewinn - und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist ein Jahresergebnis in Höhe von
7.205 T€ aus, während der Wirtschaftsplan ein ausgeglichenes Ergebnis ausweist.
Anlage I
7
Die wesentlichen Abweichungen lassen sich wie folgt erklären:
- Umsatzerlöse
Gegenüber der Planung ergaben sich aufgrund der Coronapandemie und den damit
verbundenen Auflagen Mindererlöse, da Kulturangebote nicht im geplanten Umfang stattfinden
konnten. Abweichungen gegenüber der Planung ergaben sich zudem beim Institut
Mathildenhöhe, da durch Bauverzögerung en die geplante Sammlungsausstellung nicht
stattfinden konnte (- 160 T€).
Weitere Mindererträge gegenüber der Planung in Höhe von rd. 125 T€ sind bei der Akademie
für Tonkunst entstanden aufgrund der Ermäßigungen für Mehrfachbelegungen von Unterricht
innerhalb eine Haushaltsgemeinschaft oder für In haberinnen und Inhaber der Teil habecard.
- Sonstige betriebliche Erträge:
Dem Planansatz in Höhe von 16.334 T€ beinhaltet auch den Verlustausgleich der Stadt an den
Eigenbetrieb in Höhe von 11.942 T€. In der Gewinn- und Verlustrechnung hingegen erfolgt der
Ausweis des Verlustausgleichs als gesonderte Position .
Gleichwohl sind deutliche Mehrerträge zu verzeichnen. Der Grund hierfür ist die Übernahme
der Volkshochschule und der Stadtbibliothek zum 1.1.2021 vom Eigenbetrieb in den
Kernhaushalt der Stadt und die damit verbu ndenen Verbuchung des Wertausgleichs.
- Aufwendungen für bezogenen Leistungen
Wesentlicher Grund für die Minderaufwendungen gegenübe r dem Planansatz waren
Einsparungen bei den Ausstellungen über -648 T€, davon -448 T€ bei der
Sammlungsausstellung, die nich t wie geplant stattfinden konnte .
- Sonstige betriebliche Aufwendungen:
Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 3.791 T€ betrugen die Aufwendungen lediglich
3.315 T€. Die Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in der verfügten Haushaltssperre, so dass
entsprechend geringere Zuschüsse an Dritte bewilligt wurden.
Anlage I
8
3. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs (Chancen und Risiken)
Nach § 19 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforder lichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und
kulturellen Einrichtungen bereitzustellen. Dieser Aufgabe kommt die Stadt Darmstadt unter
anderem durch den Betrieb der Kulturinstitute nach.
Wirtschaftliche Grundlage sind nach Ausgliederung der Volkshoch schule und der Stadtbibliothek
die Entgelte, die u.a. durch die Eintrittsgelder der Museen sowie de n Betrieb der Musikschule
vereinnahmt werden, sowie der städtische Zuschuss.
Auch für 2021 wird weiterhin die Maßgabe zur Haushaltskonsolidierung ein bestimmender Faktor
in der Kulturförderung sein. Spielräume für die Förderung zusätzlicher Maßnahmen sind nur
innerhalb des gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderten Budgets durch interne
Umschichtungen möglich. Geplant war des Weiteren auch der Abschluss der
Sanierungsmaßnahme der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe verbunden mit einer großen
Ausstellungseröffnung. Durch unvorhergesehene zusätzlich notwendige Arbeiten kam es aber zu
deutlichen Verzögerungen im Bauablauf, s o dass auch unter den Vorgaben des Advisory Board
zum Weltkulturerbe die Wiedereröffnung nun endgültig bis zum Ende 2023 erfolgen soll.
Der Wirtschaftsplan 2021 sieht mit 15,56 Mio. € im Ertrag und 15,56 Mio. € beim Aufwand eine
ausgeglichene Planung vor. Vorgesehen ist dabei ein städtischer Zuschuss von 5,01 Mio. €. Die
geringeren Gesamtaufwendungen und –erträge gegenüber den Vorjahren begründen sich durch
die Herauslösung der beiden Einrichtungen Volkshochschule und Stadtbi bliothek aus dem
Eigenbetrieb.
Das Kulturgeschehen im Jahr 2021 war auch weiterhin durch das Coronavirus beeinflusst. Viele
Kulturbetriebe und Kulturschaffende wurden weiterhin beeinträchtigt, Kulturangebote – Theater,
Konzerte, Ausstellungen, Lesungen u. a. – konnten nicht oder nur unter Auflagen stattfinden. Eine
zusätzliche städtische Unterstützung, so wie in 2020 erfolgt, wurde für 2021 nicht gewährt.
Die Corona -Pandemie führt e auch zu Verzögerungen bei den Sanierungsmaßnahme n auf der
Mathildenhöhe. Die bauliche Fertigstellung der Ausstellungshallen wird bis Ende 202 3
abgeschlossen, der zwingend notwendige Probebetrieb der Haustechnik ist in Vorbereitung, so
dass voraussichtlich ab Frühjahr 2024 die große Eröffnungsausstellung mit Werken aus der
städtischen Kunstsammlung beginnt.
Darüber hinaus steht weiterhin die Entwicklung der Mathildenhöhe Darmstadt im Fokus mit den
Künstlerhäusern, einem Parkpflegewerk und dem Bau eines Besucherzentrums für d ie im Jahr
2021 zum Weltkulturerbe erhobene Mathildenhöhe. Hierzu wurden weitere Immobilien und
Grundstücke vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum 01.01.2022 übernommen.
Anlage I
9
In 2021 wurde durch politische Beschlüsse die Volkshochschule und die Stadtbibliothek aus dem
Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt überführt. Ein Wertausgleich wurde
hierfür aber bereits zum 31.12.2020 gebucht.
Dementsprechend verrin gerten sich in der Haushaltsplanung ab 2021 die Erträge und
Aufwendungen.
Auch bis zu seiner Auflösung wird der Eigenbetrieb voraussichtlich Verluste erwirtschaften. In
Abhängigkeit von den Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG und der bauverein AG
wird der Eigenbetrieb auch in Zukunft auf Zuschüsse durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
angewiesen sein.
Es werden somit i m Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung Einsparpotentiale durch
die Auflösung bestehender D oppelstrukturen gesehen, zumal von Seiten der Aufsichtsbehörde
wiederholt darauf hingewiesen wurde, dass aufgrund von geänderten rechtlichen Bestimmungen
und durch die doppelte Buchführung im kommunalen Haushaltsrecht, Eigenbetriebe nicht mehr
notwendig sind.
Aus diesem Grund hat der Magistrat am 12. Juli 2023 beschlossen, den Eigenbetrieb zum
31. Dezember 2023 aufzulösen . Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung hierzu
erfolgte in der Sitzung am 28. September 2023.
Die politischen Regelungen zu r Bekämpfung des Coronavirus in 2020 führten zu geringeren
Erlösen bei den Entgelten und Gebühren. Aktuell und für die Zukunft werden keine Auswirkungen
auf die Finanz- und Ertragslage mehr gesehen.
Hingegen sind die Auswirkungen des seit dem 24. Februar 2022 andauernden Kriegs zwischen
Russland und der Ukraine deutlich spürbar. Die als Reaktion gegen Russland, russische
Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt en Sanktionen führten zu einer
Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, was sich auch auf den Eigenbetrieb auswirkt.
Bemerkbar macht sich dies bei den Energie- und Materialkostensteigerungen aber auch durch
höhere Tarifabschlüsse mit Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich.
Anlage I
10
4. Risiko, Risikocontrolling und Risikoabdeckung
Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbststän diges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. Es
gelten daher weiterhin die für die entsprechenden Risiken der Stadt eingegangenen
Versicherungsverträge.
Die Beiträge zu den Versicherungen werden vom Eigenbetrieb anteilig getragen. Die
nachfolgend aufgeführten Versicherungen sind auch zur Deckung von Risiken des Eigenbetriebs
abgeschlossen:
1. Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht
(Personen-, Sach- und Vermögens-Drittschäden)
unbegrenzt
2. Eigenschadensversicherung
a) für Vertrauenspersonen des Magistrats, Stadtverordnete
b) für Ausschuss- und Betriebskommissionsmitglieder
125.000 €
zusätzlich 125.000 €
3. Strafrechtsschutzversicherung
(inkl. Dienstreise-Rechtsschutz und Verkehrsrechtschutz)
2.000.000 €
4. Sachversicherung
(Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Gebäude und
Inhalt)
ohne
(jeweils aktueller Neuwert)
5. Kfz-Feuerversicherung Fahrzeuge zum Nennwert
4.1 Sonstige Risikovorsorge
Eine Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems wird im Bereich des
Eigenbetriebs Kulturinstitute der Stadt Darmstadt aufgrund von anderen Umstellungsprozessen
zurzeit nicht weiterverfolgt.
Darmstadt, 27. Oktober 2023
Dr. Gabriele König Bernhard Baum
Erste Betriebsleiterin Kaufmännischer Betriebsleiter
Anlage I
11
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
M4PDFUtilities V1.10
Anlage II
1
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2020
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A.
I.
1. Entgeltlich erworbene Software 14.545,00 18.788,00
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 312.074,99 24.974,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 2.209.021,00 2.286.530,00
2.535.640,99 2.330.292,00
II.
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 19.378.319,20 21.312.476,81
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.842,00 15.369,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.702.142,07 1.768.628,02
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 18.949.869,22 12.516.818,54
40.040.172,49 35.613.292,37
III.
Beteiligungen 44.883.847,53 44.883.847,53
87.459.661,01 82.827.431,90
B.
I. Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren 1,00 19.946,36
II.
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.603.814,21 1.180.677,93
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 339.859,93 2.495,87
3. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 15.779.885,39 7.374.935,70
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.458.765,68 1.882.242,51
19.182.325,21 10.440.352,01
III. 1.818.050,79 133.534,13
21.000.377,00 10.593.832,50
C. 24.980,44 35.911,59
108.485.018,45 93.457.175,99
A k t i v s e i t e
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Finanzanlagen
Anlage II
2
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A.
I. 15.500.000,00 15.500.000,00
II.
56.875.949,00 56.875.949,00
III. 2.458.465,41 -4.746.323,16
74.834.414,41 67.629.625,84
B. 3.163.715,35 1.806.240,54
C.
1. 4.981.971,00 4.806.725,00
2. 1.515.243,23 1.276.346,32
6.497.214,23 6.083.071,32
D.
1. 21.303.186,09 15.746.951,71
2. 1.103.765,52 703.349,68
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 76.303,91 308.627,89
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und anderen Eigenbetrieben 1.253.835,77 865.063,02
5. Sonstige Verbindlichkeiten 252.583,17 314.245,99
a) davon aus Steuern EUR 76.266,43
(Vorjahr EUR 72.025,28)
b) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 438,50
(Vorjahr EUR 1.571,42)
23.989.674,46 17.938.238,29
108.485.018,45 93.457.175,99
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Rücklagen
Allgemeine Rücklage
Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust)
Eigenkapital
Stammkapital
P a s s i v s e i t e
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Anlage II
3
2020 2019
EUR EUR
1. 1.894.216,25 2.611.601,72
2. 12.210.866,48 4.327.861,95
14.105.082,73 6.939.463,67
3.
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren 841.172,47 727.413,25
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.088.912,99 2.243.456,36
2.930.085,46 2.970.869,61
4.
a) Löhne und Gehälter 7.416.230,43 7.133.016,15
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung 2.890.075,46 2.734.447,91
davon für Altersversorgung EUR 1.207.149,16
(Vorjahr EUR 1.157.290,62)
10.306.305,89 9.867.464,06
5.
854.845,87 1.027.376,17
6. 3.315.446,72 2.900.264,27
7. 513.404,02 5.120.028,28
8. 80.274,25 170.340,44
9. 585.568,47 596.393,70
davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 120.700,48
(Vorjahr EUR 239.148,24)
10. -3.293.491,41-5.132.535,42
11. 1.720,02 1.858,17
12. -3.295.211,43-5.134.393,59
13. 10.500.000,00 4.172.808,42
14. 7.204.788,57 -961.585,17
15. -4.746.323,16-3.784.737,99
16. 2.458.465,41-4.746.323,16
Verlust aus dem Vorjahr
Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust)
Erträge aus Beteiligungen
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Jahresverlust vor städtischem Zuschuss
Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jahresgewinn (Vorjahr Jahresverlust) nach städtischem Zuschuss
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Anlage II
5
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS -
UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Eigenbetrieb hat seinen Sitz in Darmstadt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 wird gemäß § 22 EigBGes
nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit den Rechnungs-
legungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften in den aktuellen Fassungen aufgestellt.
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute gel-
tenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapital-
gesellschaften gemäß den §§ 264 bis 288 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes. Das
Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes mit
einer An passung der Postenbezeichnungen erweitert, um die Ertragszuschüsse der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt transparent darzustellen. Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zum Verlustausgleich wurden bis zum 31. Dezember 2013 erfolgsneutral in die Allgemeine Rück-
lage eingestellt. Die seit dem Jahr 2014 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährten Zu-
schüsse zum Verlustausgleich werden in der Gewinn - und Verlustrechnung erfolgswirksam er-
fasst und in einem separaten Posten „Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darms tadt“ ausgewie-
sen.
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten
(Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) und, soweit abnutzbar, linear, ver-
mindert um planmäßige Abschreibungen, nach Maßgabe der wirtschaftlichen betriebsindividuel-
len Nutzungsdauern, angesetzt. Bei dauernder Wertminderung wird außerplanmäßig auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden in den Herstellungs-
kosten nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 wer-
den über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Anlage II
7
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Ein-
bringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, sind angemessene Wertabschläge vorgenom-
men worden; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensge-
genstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderungen gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstich-
tag darstellen.
Das Stammkapital ist mit dem Nennwert bilanziert.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23 Abs. 3 EigBGes in den Sonderposten für In-
vestitionszuschüsse eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkei-
ten und sind somit mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Be-
urteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN - UND VERLUST-
RECHNUNG
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2020 sind als Be-
standteil des Anhangs als Anlage beigefügt.
Anlage II
8
Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände des unbeweglichen Anlagevermögens in Höhe
von EUR 2.137.393,12 an die Stadt Darmstadt übertragen. Es handelt sich dabei um Grundstü-
cke und Gebäude der Volkshochschule und der Stadtbibliothek, die wieder in den Kernhaushalt
zurück überführt wurden.
Beteiligungen
Die Beteiligungen der Finanzanlagen betreffen:
EUR
HEAG Holding AG 27.140.285,88
bauverein AG 17.743.561,65
HEAG
Der Eigenbetrieb ist an der HEAG Holding AG, Darmstadt, mit einem Anteil am Gesamtkapital in
Höhe von nominal TEUR 15.916 beteiligt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 900.000 Aktien mit den Nummern von 1 bis
900.000 und einem Nominalwert von EUR 46.100.000,00.
Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten:
Anteile am Grundkapital Aktien
EUR % Stück
Eigenbetrieb Kulturinstitute 15.915.660,00 32,7933 310.718
Eigenbetrieb Bäder 3.747.930,00 7,7224 73.170
BgA Bürgerhäuser und Märkte 5.695.670,00 11,7356 111.195
Eigenbetrieb EAD Vivarium 1.887.120,00 3,8883 36.842
BgA Kindertagesstätten 18.853.620,00 38,8468 368.075
Zwischensumme 46.100.000,00 94,9864 900.000
Andere (Stadt- und Kreis-Sparkasse) 2.433.260,00 5,0136 47.504
48.533.260,00 100,0000 947.504
Die HEAG Holding AG erzielte 2020 einen Bilanzgewinn von TEUR 13.319 (2019: TEUR 13.102).
Das Eigenkapital der HEAG Holding AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 415.739.
Anlage II
9
bauverein AG
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute hält insgesamt 11.361 Stück der auf den Namen lautenden Aktien
der bauverein AG (5,86 %), mit dem Nominalwert von TEUR 11.818.
Das gezeichnete Kapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 201.797 (ohne
eigene Anteile TEUR 184.185).
Eine Übersicht über die Verteilung der Aktien an der bauverein AG gibt folgende Tabelle:
Anteile am Grundkapital Aktien
EUR % Stück
Eigenbetrieb Kulturinstitute 11.818.104,43 5,856 11.361
HEAG 172.366.860,71 85,416 165.700
bauverein AG 17.612.210,73 8,728 16.931
201.797.175,87 100,000 193.992
Die bauverein AG erzielte 2020 einen Jahresüberschuss von TEUR 11.806 (2019 TEUR 15.466).
Das Eigenkapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 324.978 (2019 TEUR
321.173).
Forderungen gegen die Stadt
Das Verrechnungskonto mit der Stadt zeigt zum Bilanzstichtag folgende Zusammensetzung:
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
Verrechnungen bis 2007 4.997.653,70 4.997.653,70
Rückzahlungsverpflichtung -1.452.187,50 -1.452.187,50
Liquiditätsvorschuss -4.100.000,00 -4.100.000,00
Forderungen aus Rückstellungen Personalwechsel -1.477.415,58 -1.256.357,08
Forderung aus Zuschüssen 272.317,16 272.317,16
Laufende Verrechnungen mit der Stadt 14.687.053,44 6.084.430,25
Verzinsung Verrechnungskonto kumuliert 2.852.464,17 2.829.079,17
15.779.885,39 7.374.935,70
Bis zum Jahr 2007 besaß der Eigenbetrieb kein eigenes Bankkonto. Zahlungsvorgänge wurden
bis dahin komplett über die Stadt abgewickelt.
Anlage II
10
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, Lieferungen und
Leistungen.
Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
Forderungen an das Finanzamt 1.282.732,44 1.799.341,26
Forderungen aus Schuldendiensthilfen vom Land
im Rahmen des Entschuldungsfonds 52.437,28 54.712,52
Debitorische Kreditoren 114.049,83 12.916,40
Übrige 9.546,13 15.272,33
1.458.765,68 1.882.242,51
Die Forderungen an das Finanzamt betreffen die anrechenbaren Steuern aus den Gewinnaus-
schüttungen in 2019 und 2020.
Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar:
Stand Umgliederung
Jahresergebnis
nach städt. Zu-
schuss 2020
Stand
01.01.2020 2020 2020 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
Stammkapital 15.500.000,00 0,00 0,00 15.500.000,00
Allgemeine Rück-
lage
56.875.949,00 0,00 0,00 56.875.949,00
Verlustvortrag -3.784.737,99 -961.585,17 0,00 -4.746.323,16
Jahresgewinn
(Vorjahr Jahres-
verlust)
-961.585,17 961.585,17 7.204.788,57 7.204.788,57
67.629.625,84 0,00 7.204.788,57 74.834.414,41
Der Jahresgewinn 2020 in Höhe von EUR 7.204.788,57 soll auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt TEUR 15.500.
In der allgemeinen Rücklage sind unverändert mit EUR 4.624.283,91 Entschuldungshilfen aus
dem ehemaligen kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten.
Anlage II
11
Sonderposten
Die dem Eigenbetrieb gegebenen Investitionszuschüsse werden als Sonderposten ausgewiesen.
Die Auflösung erfolgt linear und prozentual in Höhe der Abschreibung der bezuschussten Vermö-
gensgegenstände. Den Zuführungen im Wirtschaftsjahr 2020 von EUR 1.399.882,31, davon
TEUR 1.000.000,00 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt weitergeleitete Mittel aus dem Hes-
sischen Kommunalinvestitionsprogramm, standen Auflösungen von EUR 42.347,50 gegenüber,
so dass sich die in den Sonderposten eingestellten Zuschüsse auf EUR 3.163.715,35 erhöht
haben.
Pensionsrückstellungen
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen An-
wartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck.
Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß
§ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven
von 2 %, mit einer voraussichtli chen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung
einer Fluktuationsrate.
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszinses
nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, de r sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der
Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2020 verbindlich festge-
setzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,30 % (Vorjahr 2,71 %) zugrunde. Bei einer Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Der Eigenbetrieb hat für Pen-
sionsansprüche TEUR 4.982 (Vorjahr TEUR 4.807) zurückgestellt. Die Entwicklung der Pensi-
onsrückstellung ist im Rückstellungsspiegel, im Lagebericht, dargestellt. Der Zinsaufwand beträgt
TEUR 108 (Vorjahr TEUR 117).
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszin-
ses und der Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszinses beträgt TEUR 667. Der Betrag ist aus-
schüttungsgesperrt, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.
Anlage II
12
Sonstige Rückstellungen
Stand
01.01.2020
Inanspruch-
nahme ( I )/
Auflösung (A)
2020
Aufzin-
sung/
Abzinsung
2020
Zuführung
2020
Stand
31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Beihilfen 672 94 ( I ) 10 204 792
Überstunden 29 29 ( I ) 0 54 54
Urlaubsansprüche 54 54 ( I ) 0 95 95
Altersteilzeit 145 0 ( I ) 2 25 172
Ungewisse Verbindlichkeiten 73 73 ( I ) 0 0 0
Archivierungskosten 37 37 ( I ) 0 37 37
Nebenkostenabrechnungen 29 25 ( I ) 0 59 59
4 (A)
Sonstige Personalaufwendun-
gen 177 149 ( I ) 0 160 188
Abschlusserstellung und
-prüfung, Erstellung Steuererklä-
rungen 60 20 ( I ) 0 78 118
481 ( I )
1.276 4 (A) 12 712 1.515
Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwen-
dung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck.
Das zu berücksichtigende Bei hilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem
67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der Beihil-
feleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Bei einer Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte auf Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünf-
zehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bun-
desbank für Dezember 2020 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 1,60 %
(Vorjahr 1,97 %) zugrunde.
Die Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub und noch nicht vergütete Überstunden wurden
auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten je Vergütungsgruppe in der städtischen Verwal-
tung für das Jahr 2020 ermittelt.
Anlage II
13
Die Rückstellungen für die sonstigen Personalaufwendungen betreffen die Lebensarbeitszeitgut-
haben sowie die Prämien der Mitarbeiter.
Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme
des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013
– IDW RS HFA 3. Bei der im Jahr 2018 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung wurde die
Aufstockungsbeträge auf Grundlage des TV FlexAZ als zusätzliche Entlohnung klassifiziert. Bei
den im Jahr 2019 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen haben die Aufstockungsbeträge
Abfindungscharakter.
Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Be-
rechtigten von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus
Heubeck verwendet. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres-
Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Ver-
einfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutsche n Bundesbank für Dezem-
ber 2020 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 1,60 % (Vorjahr 1,97 %) zu-
grunde.
Verbindlichkeiten
Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag
31.12.2020
bis zu einem
Jahr über einem Jahr
von mehr als
fünf Jahren
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 21.303.186,09 1.334.994,01 19.968.192,08 15.739.420,36
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen 1.103.765,52 1.103.765,52 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 76.303,91 76.303,91 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt und anderen Eigen-
betrieben 1.253.835,77 1.012.169,10 241.666,67 208.333,35
Sonstige Verbindlichkeiten 252.583,17 252.583,17 0,00 0,00
23.989.674,46 3.779.815,71 20.209.858,75 15.947.753,71
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
Anlage II
14
Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr mit TEUR 14.634, davon mehr als fünf Jahre TEUR 10.869. Alle anderen Verbind-
lichkeiten hatten Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 76 (Vorjahr
TEUR 309) Lieferungen und Leistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt und anderen Eigenbetrieben
betreffen mit TEUR 756 wie im Vorjahr den Grundstückstausch im Jahr 2015, mit TEUR 142
(Vorjahr TEUR 10) Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 105 (Vorjahr TEUR 99) übertra-
gene Personalrückstellungen. Im Wirtschaftsjahr 2020 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein
inneres Darlehen im Rahmen des Hessischen Kommunalinvestitionsprogramms von TEUR 250
gewährt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 89 (Vorjahr TEUR 100) Verbindlichkeiten aus
Spendengeldern enthalten.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
2020 2019
TEUR TEUR
Benutzungsgebühren 1.622 2.291
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 22 63
Einnahmen aus Verkauf 12 10
Miet- und Pachtverträge 179 189
Sonstiges 59 59
1.894 2.612
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen d en Buchgewinn aus der Über-
tragung der unbeweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens an die Stadt Darm-
stadt mit TEUR 7.142, die Kostenerstattungen mit TEUR 2.769 (Vorjahr TEUR 2.306), die Zuwei-
sungen vom Bund, Land und von übrigen Bereichen mit TEUR 1.852 (Vorjahr TEUR 1.690), die
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 244 (Vorjahr TEUR 88), die Erträge aus
Schuldendiensthilfen vom Land mit TEUR 67 (Vorjahr TEUR 70), die Erträge aus der Auflösung
des Sonderpostens für Investitionszuschüsse mit TEUR 42 (Vorjahr TEUR 27) sowie perioden-
fremde Erträge mit TEUR 1 (Vorjahr TEUR 8).
Anlage II
15
Personalaufwand
Der Personalaufwand betrifft die dem Eigenbetrieb gemäß Stellenübersicht zugeordneten Mitar-
beiter und setzt sich wie folgt zusammen:
2020 2019
TEUR TEUR
Beamtenbezüge 251 242
Löhne, Gehälter und Aushilfslöhne 7.094 6.886
Veränderung der Urlaubs- und Überstundenrückstellung 66 12
Veränderung der Rückstellung für Lebensarbeitszeit 5 -7
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 2.890 2.734
10.306 9.867
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten auch einen Verwaltungskostenbeitrag, der
entsprechend der jeweiligen personellen Beanspruchung der Stadtverwaltung anteilig aus den
Personal- und Sachkosten der allgemeinen Verwaltung berechnet wurde, von TEUR 1.172 (Vor-
jahr TEUR 1.058), Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen von TEUR 1.326
(Vorjahr TEUR 1.092), die Aufstockungsbeträge der Rückstellung für Altersteilzeitvereinbarun-
gen, die Abfindungscharakter haben , von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 76), die Abschreibungen auf
den Vorratsbestand von TEUR 20 sowie periodenfremde Aufwendungen von TEUR 277 (Vorjahr
TEUR 251), die vollständig auf eine Nachberechnung des Verwaltungskostenbeitrag s für das
Wirtschaftsjahr 2019 entfallen. Im Vorjahr betrafen die periodenfremden Aufwendungen vollstän-
dig die Korrekturen der Anlagen im Bau.
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen TEUR 513 (Vorjahr TEUR 770) die Ausschüttung der
bauverein AG. Im Vorjahr hatte die HEAG TEUR 4.350 ausgeschüttet.
Anlage II
16
III. ERGÄNZENDE ANGABEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und damit auch ihre Eigenbetriebe sind Mitglied der Zusatz-
versorgungskasse Darmstadt. Aus dieser Mitgliedschaft besteht eine mittelbare Pensionsver-
pflichtung, die in der Bilanz nicht auszuweisen ist.
Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Eigenbe-
triebes von Bedeutung sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Bei dem Eigenbetrieb waren im Berichtsjahr im Durchschnitt 7 (Vorjahr 7) Beamte und 208 (Vor-
jahr 209) Beschäftigte tätig.
Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 26
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Un-
ternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB bestanden im Wirtschaftsjahr 2020 nicht.
Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses
Das Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss in Höhe von EUR 7.204.788,57 (Gewinn) soll
auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Betriebsleitung
Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren in 2020 Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens, erster
Betriebsleiter (bis 31. Juli 20 23), und Herr Bernhard Baum, kaufmännischer Betriebsleiter, be-
stellt.
Die Angabe der Vergütung für die Betriebsleitung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Ver-
bindung mit § 285 Nr. 9 HGB.
Anlage II
17
Betriebskommission
Der Betriebskommission gehörten in 2020 an:
a) Mitglieder des Magistrats
Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg
Frau Stadträtin Iris Bachmann, Bibliothekarin
Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gerke, Ingenieur
b) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann, Innenarchitektin
Thomas Tramer, Lehrer
Frau Stadtverordnete Irmgard Klaff-Isselmann, Landtagsabgeordnete a.D.
Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger, Justiziarin
Herr Stadtverordneter Jürgen Barth, Rentner
c) Für die HEAG AG, Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand der HEAG Holding AG
d) Mitglieder des Personalrats
Frau Daniela Huxhorn, Verwaltungsfachangestellte
Frau Deniz Würsch
Im Berichtsjahr fand eine Sitzung der Betriebskommission statt.
Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt.
Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2020 hat sich die Corona-Pandemie fortgesetzt, die wei-
terhin erhebliche Auswirkungen auf die Veranstaltungen des Eigenbetriebes hatte.
Am 24. Februar 2022 begann eine Invasion russischer Streitkräfte in die Ukraine. Als Reaktion
auf diese Invasion wurden weitreichende europäische und internationale Sanktionen gegen
Russland, russische Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt. Die Folgen des militäri-
schen Konflikts und der bereits verhängten Sanktionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb zum
Anlage II
18
derzeitigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Bislang sind deutliche Energie- und Materialkos-
tensteigerungen erkennbar. Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind
derzeit jedoch nicht absehbar.
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaft sstadt Darmstadt hat am 28. September
2023 beschlossen, den Eigenetrieb zum 31. Dezember 2023 aufzulösen.
Darmstadt, den 27. Oktober 2023
Betriebsleitung
gez. Dr. König
gez. Baum
(Erste Betriebsleiterin) (Kaufmännischer Betriebsleiter)
Anlage II
19
Entwicklung des Anlagevermögens 2020
M4PDFUtilities V1.10
Anlage II
21
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens 2020
01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software 190.433,38 0,00 8.306,13 0,00 182.127,25
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 42.300,00 295.149,00 0,00 0,00 337.449,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 3.921.608,77 0,00 0,00 0,00 3.921.608,77
4.154.342,15295.149,00 8.306,13 0,00 4.441.185,02
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten47.384.284,81142.403,563.709.409,90674.066,1944.491.344,66
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 157.741,88 0,00 43.312,31 0,00 114.429,57
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.686.287,42 79.798,67 94.572,96 0,00 4.671.513,13
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau12.516.818,547.107.116,87 0,00 -674.066,1918.949.869,22
64.745.132,657.329.319,103.847.295,17 0,00 68.227.156,58
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
113.783.322,337.624.468,103.855.601,30 0,00117.552.189,13Anlagevermögen gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlage II
22
01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 Durch-
schnitt-
licher
Abschrei-
bungssatz
Durch-
schnitt-
licher
Restbuch-
wert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
171.645,38 4.243,00 8.306,13 0,00 167.582,25 14.545,00 18.788,00 2,33 7,99
17.326,00 8.048,01 0,00 0,00 25.374,01 312.074,99 24.974,00 2,38 92,48
1.635.078,7777.509,00 0,00 0,00 1.712.587,772.209.021,002.286.530,00 1,98 56,33
1.824.050,1589.800,01 8.306,13 0,00 1.905.544,032.535.640,992.330.292,00 2,02 57,09
26.071.808,00613.234,241.572.016,78 0,0025.113.025,4619.378.319,2021.312.476,81 1,38 43,56
142.372,88 5.527,00 43.312,31 0,00 104.587,57 9.842,00 15.369,00 4,83 8,60
2.917.659,40146.284,6294.572,96 2.969.371,061.702.142,071.768.628,02 3,13 36,44
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.949.869,2212.516.818,54 0,00 100,00
29.131.840,28765.045,861.709.902,05 0,0028.186.984,0940.040.172,4935.613.292,37 1,12 58,69
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,5344.883.847,53 0,00 100,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,5344.883.847,53 0,00 100,00
30.955.890,43854.845,871.718.208,18 0,0030.092.528,1287.459.661,0182.827.431,90 0,73 74,40
KennzahlenAbschreibungen Restbuchwerte
Anlage II
23
PwC Anlage III
1
DEE00047884.1.1
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisun-
gen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzern-
leitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unter-
nehmens bzw. des Konzerns?
Der Eigenbetrieb verfügt über keinen Geschäftsverteilungsplan. Die Aufgaben der Betriebs-
leitung sind in § 4 der Betriebssatzung geregelt. In § 7 der Betriebssatzung werden die Auf-
gaben der Betriebskommission und in § 9 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung
festgelegt. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschü sse haben stattgefunden und wurden Nie-
derschriften hierüber erstellt?
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs hat im Wirtschaftsjahr 2020 einmal getagt. Es
wurde eine Niederschrift über die Sitzung erstellt.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktien-
gesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Betriebsleitung ist in keinem Aufsichtsrat oder anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs.
1 Satz 5 des AktG tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individua-
lisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgs-
bezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen?
Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütungen haben keine erfolgsbezogenen Komponenten bzw. Komponenten mit lang-
fristiger Anreizwirkung. Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit
keine Vergütung. Auf die Angabe der Vergütung der Mitglieder der Betriebsleitung wurde
nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
PwC Anlage III
2
DEE00047884.1.1
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/
Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es besteht kein Geschäftsverteilungsplan, jedoch liegen sachgerechte Stellenbeschreibungen
für die Mitarbeiter vor, die mit den Aufgaben des Eigenbetriebs betraut sind. Es gelten die
Zuständigkeiten und Weisungsregelungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die bestehen-
den Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs und werden regelmäßig
überprüft.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach
den Dienstanweisungen verfahren wird.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?
Es gilt der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport vom 15. Mai 2015 zur
„Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen“. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt hat hierzu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsvermeidung
vom 16. Dezember 2016 (Magistratsvorlage Nr. 2016/0107) veröffentlicht. Die Antikorrup-
tionsvorschrift dient den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sowie
den Magistratsmitgliedern zur Einordnung von konkreten Situationen und ist eine Entschei-
dungshilfe im Falle des Angebots einer Zuwendung durch Dritte. Die Betriebsleitung hat die
in der Antikorruptionsvorschrift enthaltenden Empfehlungen umgesetzt. Entsprechende Do-
kumentationen haben wir eingesehen.
Der Leiter des städtischen Revisionsamtes ist zum Antikorruptionsbeauftragten der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt bestellt; er ist somit auch für den Eigenbetrieb zuständig.
Die Compliance-Leitlinien der Stadt Darmstadt werden jährlich beschlossen und angewen-
det.
Zusätzlich sind im Jahr 2016 die Verwaltungsvorschriften zum "Sponsoring" und zur Korrup-
tionsvermeidung eingeführt worden, die auch für die Eigenbetriebe gelten. Seit dem Jahr
2017 finden entsprechende Schulungen statt.
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d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
In § 5 der Betriebssatzung sind die Zuständigkeiten der allgemeinen Verwaltung und spezi-
elle Befugnisse des Magistrats geregelt. Zusätzlich besteht eine Dienstanweisung für die Auf-
tragsvergabe und -abwicklung, wonach die VOB/VOL zu beachten sind.
Für die Sachbearbeitung gilt die Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung
Darmstadt. Darüber hinaus ergeben sich Richtlinien zur Sachbearbeitung aus den Dienstan-
weisungen für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes.
Es haben sich keine Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung der entsprechenden Vorschriften
ergeben.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Sämtliche für den Betrieb relevanten Verträge sind in einer Übersicht ordnungsgemäß doku-
mentiert, die regelmäßig aktualisiert wird.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnis-
sen des Unternehmens?
Das Planungswesen, das aus einem Wirtschafts-, Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan sowie
dem mittelfristigen Investitionsprogramm und der mittelfristigen Finanzplanung besteht,
entspricht den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Die Betriebsleitung erstattet regelmäßig Bericht an die Betriebskommission. Hierbei wird auf
Planabweichungen eingegangen.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens?
Es besteht eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.
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Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit
eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An-
forderungen des Eigenbetriebs.
Wir weisen darauf hin, dass in den letzten Jahren die Jahresabschlüsse nicht innerhalb der
vorgegebenen Zeiträume erstellt wurden. Wir empfehlen, in Zusammenarbeit mit dem exter-
nen Berater, den Jahresabschlusserstellungsprozess zu überprüfen und zu beschleunigen.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-
trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Die Überwachung des Finanzmanagements erfolgt zentral aufgrund besonderer Aufgaben-
zuweisungen durch die Abteilung Stadtkasse.
Nach unseren Feststellungen sind neben der Funktionsfähigkeit des Finanzmanagements
auch die Liquiditätskontrolle und Kreditüberwachung gegeben und gewährleistet.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Die Abwicklung der Zahlungsströme über die Stadtkasse entspricht in ihrer Funktion einem
zentralen Cash-Management. Die Überprüfung der Administration der Stadtkasse war nicht
Gegenstand unseres Auftrages. Wir haben im Rahmen unserer Prüfung keine Feststellungen
getroffen, dass die für das Cash-Management geltenden Regelungen nicht eingehalten wer-
den.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Nach unseren Feststellungen werden Entgelte vollständig in Rechnung gestellt und zeitnah
eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnung und Zahlung rich-
ten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, wonach ausstehende Forderungen nicht zeitnah
und effektiv eingezogen worden sind.
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g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es
alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Es besteht innerhalb des Eigenbetriebes kein institutionalisiertes Controlling. Die Koordina-
tion der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben wird durch die Betriebsleitung und
andere zuständige Stellen vorgenommen. Als Controllinginstrument fingiert die Haushalts-
überwachung, die alle Bereiche des Eigenbetriebs umfasst.
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der
Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht?
Für die Steuerung und Überwachung der Beteiligungen hat die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt eine zentrale Beteiligungssteuerung eingerichtet, die für die Eigenbetriebe tätig sowie
für die mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt zuständig ist.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maß-
nahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden
können?
Die nach Ansicht der Betriebsleitung erkennbaren Risiken werden auf ihre mögliche Abde-
ckung hin untersucht. Der überwiegende Teil ist durch die abgeschlossenen Geschäftsversi-
cherungen bzw. die abgeschlossenen Verträge abgedeckt. Die Betriebsleitung informiert re-
gelmäßig, zeitnah und umfassend den zuständigen Dezernenten und die Betriebskommis-
sion über Risiken.
Frühwarnsignale wurden bislang nicht definiert. Es wurden auch keine Maßnahmen ergrif-
fen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können.
Angesichts der Größe und Struktur des Eigenbetriebs halten wir den Verzicht auf die gene-
relle Einrichtung eines Frühwarnsystems jedoch für vertretbar.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben si ch
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a).
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a).
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d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systemat isch mit dem ak-
tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und
angepasst?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a).
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften wurden derartige Geschäfte
sowie der Einsatz von Zinsderivaten nicht vorgenommen und sind auch nicht vorgesehen.
Eine Beantwortung des Fragenkreises entfällt somit.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine eigene Interne Revision besteht beim Eigenbetrieb nicht. Die Funktion wird durch das
Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Revisionsamt ist ein eigenständiger Bereich der Stadtverwaltung. Insoweit besteht keine
Gefahr eines Interessenkonfliktes.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre-
vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Die durch das stadtinterne Revisionsamt übernommenen Aufgaben betrafen gemäß gelten-
der Revisionsanordnung im Berichtsjahr Kassenprüfungen bei vier Zahlstellen und zwei Son-
derkassen des Eigenbetriebs.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung des Revisionsamts mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt.
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e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich?
Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine wesentlichen Mängel festgestellt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revi-
sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 6 e).
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüs-
sen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden
ist?
Die Betriebssatzung enthält in § 5 einen Katalog von zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäf-
ten und Maßnahmen durch die Überwachungsorgane.
Soweit wir im Rahmen unserer Prüfung feststellen konnten, sind die im Berichtsjahr erfor-
derlichen Zustimmungen eingeholt worden. Insofern haben sich keine Anhaltspunkte erge-
ben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen
Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Eine Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans ist
im Berichtsjahr nicht erfolgt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn-
liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Anstelle von zustimmungsbedürftigen Geschäften vorgenommene ähnliche, aber nicht als
zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen und Rechtsgeschäfte haben wir im Rahmen
unserer Prüfung nicht festgestellt.
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d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans übereinstimmen?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die darauf schließen
lassen, dass die Geschäfte und Maßnahmen im Berichtsjahr nicht mit Gesetz und Betriebssat-
zung vereinbar waren.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Im Rahmen des jährlich zu erstellenden Investitionsplans und der mittelfristigen Investiti-
onsplanung (fünf Jahre) findet eine angemessene Investitionsplanung statt. Die Investitio-
nen werden vor Realisierung auf Rentabilität, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen
für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein
Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?
Die Investitionen werden auch im Hinblick auf die Ansätze im Wirtschaftsplan laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Berichtsjahr haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschrei-
tungen ergeben. Bei der Generalsanierung der Ausstellungshalle auf der Mathildenhöhe, die
voraussichtlich im Jahr 2023 abgeschlossen wird, haben sich deutliche Mehrkosten ergeben.
Die Betriebskommission wurde über die jeweiligen Kostensteigerungen informiert und hat
die zusätzlich erforderlichen Mittel freigegeben.
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e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Solche Anhaltspunkte haben sich nach den uns vorliegenden Unterlagen und Auskünften
nicht ergeben.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL,
VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergabere-
gelungen ergeben.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Bei sämtlichen Bestellvorgängen erfolgen grundsätzlich Preisvergleiche und die Einholung
von Konkurrenzangeboten.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
In § 21 EigBGes i.V.m. der Betriebssatzung ist geregelt, dass die Betriebsleitung der Betriebs-
kommission vierteljährlich einen Zwischenbericht, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und
die Abwicklung des Vermögensplans vorzulegen hat. Die HEAG-Holding – Beteiligungsma-
nagement erstellt für alle städtischen Betriebe Quartalsberichte, die den Betriebskommissi-
onsmitgliedern zur Kenntnis vorgelegt werden.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und der wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und
vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
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c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-
richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge-
wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlas-
sungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an-
gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau
auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere
ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so-
wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsleitung dem Überwachungsorgan
auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Die Betriebskommission hat nach unserer Kenntnis keine besonderen Berichte i.S.d. § 90
Abs. 3 AktG bei der Betriebsführung des Eigenbetriebs angefordert.
Üblicherweise werden derartige Wünsche in den Betriebskommissionsitzungen formlos ge-
äußert und durch die Betriebsleitung beantwortet. Ausweislich der uns vorgelegten Proto-
kolle gab es hier keine Besonderheiten.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder un-
ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die
Betriebskommission nicht ausreichend war.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es besteht keine D&O-Versicherung.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Ge-
schäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet.
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Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht in den Finanzanlagen. Dieses dient durch Divi-
denden und Gewinnanteile der Stärkung der Einnahmen und des Eigenkapitals des Betriebs.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände fest-
gestellt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bi-
lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?
Auskunftsgemäß bestehen wesentliche stille Reserven in Grund und Boden und in den Fi-
nanzanlagen.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-
tungen finanziert werden?
Zum Bilanzstichtag war das langfristig gebundene Vermögen von T€ 87.460 durch mittel
und langfristig verfügbare Mittel von T€ 105.386 finanziert. Somit ermittelt sich zum Bilanz-
stichtag eine rechnerische Überdeckung von T€ 17.926.
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Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte
Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
Interne
Finanzierung
Externe
Finanzierung
Interne
Finanzierung
Externe
Finanzierung
T€ T€ T€ T€
Eigene Mittel
Gezeichnetes Kapital 15.500 15.500
Rücklagen 56.876 56.876
Verlustvortrag -4.747 -3.785
Jahresgewinn/-verlust 7.205 -962
Investitionszuschüsse 3.164 1.806
2.458 75.540 -4.747 74.182
Langfristige Fremdmittel
Langfristige Rückstellungen 5.811 5.516
Verbindlichkeiten Beihilfen 105 99
Bankdarlehen 21.222 15.666
Verbindlichkeiten gegenüber der
Wissenschaftsstadt Darmstadt 250 0
5.811 21.577 5.516 15.765
Kurzfristige Fremdmittel
Übrige Rückstellungen 686 567
Bankverbindlichkeiten 81 81
Übrige kurzfristige Passiva 2.332 2.093
686 2.413 567 2.174
31.12.2020 31.12.2019
Wesentliche Investitionsverpflichtungen, mit Ausnahme der im Zusammenhang mit den
noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen eingegangenen Verpflichtungen, bestehen
nicht.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Ein Konzern im Sinne des HGB liegt nicht vor.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun-
denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Eigenbetrieb hat von der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen städtischen Zuschuss von
T€ 10.500 erhalten.
Aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ erhält der Eigenbetrieb in
den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt Bundeszuschüsse für die Mathildenhöhe von T€ 5.000.
Davon entfallen T€ 2.500 auf das Wirtschaftsjahr 2020, von denen im Berichtsjahr kein Ab-
ruf erfolgte.
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Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb weitere Investitionszuschüsse vom Land Hessen von
T€ 1.000 für die Sanierung des Haus Glückert sowie eine Spende der Stadt- und Kreis-Spar-
kasse Darmstadt für die Sanierung des Haus Olbrich erhalten.
Anhaltspunkte, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen der Mittelgeber
nicht beachtet wurden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital T€ 74.834 und die Eigenkapitalquote 69,0% der
Bilanzsumme. Finanzierungsprobleme bestehen nicht, wobei auch der städtische Zuschuss
von T€ 10.500 im Berichtsjahr zu berücksichtigen ist.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Jahresgewinn nach städtischem Zuschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern-
unternehmen zusammen?
Eine Segmentierung des Betriebsergebnisses ist nicht erforderlich.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis 2020 ist neben dem städtischen Zuschuss von T€ 10.500 durch den
Buchgewinn von T€ 7.142 aus der Übertragung von Vermögensgegenständen des Anlagever-
mögens auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Zuge der Herauslösung der Stadtbibliothek
und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb geprägt.
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c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unange-
messenen Konditionen vorgenommen werden?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der Leis-
tungsaustausch zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, anderen Einrichtungen der
Stadt und dem Eigenbetrieb zu eindeutig unangemessenen Konditionen vorgenommen wird.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent-
richten.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Größere für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben
wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?
Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen
zu ergreifen.
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung
der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Wesentliche Ursache für den Jahresfehlbetrag vor dem städtischen Zuschuss sind die bei ei-
nem deutlich reduzierten Finanzergebnis weiterhin nicht kostendeckenden Erträge.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern?
Der Eigenbetrieb ist und wird auch zukünftig nicht in der Lage sein, im operativen Bereich
Gewinne zu erwirtschaften. Bei den Kulturinstituten handelt es sich um Einrichtungen der
Daseinsvorsorge für die Bürger/-innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die zudem die
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Attraktivität der Stadt steigern sollen. Die Absicht Gewinne zu erzielen steht dabei nicht im
Vordergrund.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 12. Juli 2023 beschlossen, den Ei-
genbetrieb zum 31. Dezember 2023 aufzulösen. Die Beschlussfassung der Stadtverordneten-
versammlung erfolgte in der Sitzung am 28. September 2023.
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Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Firma Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Sitz Darmstadt
Gründung Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss seiner S atzung am 11. De-
zember 1990 und deren Inkrafttreten am 1. Januar 1991 gegrün-
det.
Gegenstand des Eigenbe-
triebs laut Satzung
Gegenstand des Eigenbetriebs war im Berichtsjahr der Betrieb des
Instituts Mathildenhöhe, des Museums der Künstlerkolonie Darm-
stadt (Ernst -Ludwig-Haus), der Hä user Deiters, Olbrich und Glü-
ckert sowie des Literaturhauses, der Akademie für Tonkunst, der
Halle B (Centralstation), der Volkshochschule, der Stadtbibliothek,
des Multikulturellen Zentrums Bessunger Knabenschule, des
Georg-Moller-Hauses, des Atelierhause s Darmstadt sowie des
Künstlerbahnhofs Wixhausen. Dem Eigenbetrieb obliegt auch die
Förderung von Literatur, Theater und Musik.
Nach der ab dem 1. Januar 2021 geltenden Betriebsatzung ist der
Gegenstand des Eigenbetriebs die Führung des Instituts Mathilden-
höhe, des Museums der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst-Ludwig-
Haus), des Haus Deiters, des Haus Olbrich, des Haus Glückert, des
Literaturhauses, der Akademie für Tonkunst, der Halle B (Central-
station), des Multikulturellen Zentrums Bessunger Knabenschule,
des Georg-Moller-Hauses, d es Atelierhauses Darmstadt und de s
Künstlerbahnhofes Wixhausen als Betriebe ohne eigene Rechtsper-
sönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung im Sinne des Ei-
genbetriebsgesetzes und der Bestimmungen dieser Satzung). Dem
Eigenbetrieb obliegt auch die Förderung von Literatur, Theater und
Musik. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördern-
den und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte
betreiben.
Derzeitige Geschäfts-tätig-
keit
Die derzeitige Geschäftstätigkeit entspricht d em Gegenstand de s
Betriebs.
Betriebssatzung Aktuelle Fassung vom 1. Januar 2021
Wirtschaftsjahr Kalenderjahr
Betriebskommissions-sit-
zung
Es fand eine Betriebskommissionssitzung am 21. Oktober 2020
statt.
Betriebsleitung • Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens (Erster Betriebsleiter ; bis
31. Juli 2023)
• Herr Bernhard Baum (Kaufmännischer Betriebsleiter)
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Wichtige Verträge
Nutzungsüberlassungsvertrag HEAG Halle B (Centralstation)
Mit Datum vom 1. April 2014 wurde mit der Centralstation Veranstaltungs-GmbH, Darmstadt, ein
Vertrag über die Nutzung und den Betrieb der HEAG Halle B (Centralstation) einschließlich Toilet-
tenanlagen abgeschlossen, mit dem Ziel das Gebäude optimal auszulasten und den darin seit 1998
angesiedelten Kulturbetrieb „Centralstation“ mit meinem qualitativ hochwertigen und überregio-
nalen Kulturprogramm zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Nutzungsgegenstand ist das Grundstück der HEAG Halle B sowie drei Etagen im Gebäude
Schuchardstraße 11. Der Eigenbetrieb hat gemäß Vertrag vom 29./30. August 1994 ein Nieß-
brauchsrecht an der HEAG Halle B, die Räume im Gebäude in dem Anwesen Schuchardstraße 11
hat der Eigenbetrieb angemietet.
Die Überlassung der Halle erfolgt für den Kulturbetrieb unentgeltlich. Für die Nutzung der Halle
zu sonstigen Veranstaltungen sowie für Zwecke der Fremdvermietung für Veranstaltungen ist eine
jährliche Betriebskostenpauschale von T€ 3 vereinbart.
Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen führt die Centralstation
Veranstaltungs-GmbH eigenständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch. Der Ei-
genbetrieb erstattet diese Kosten bis zu einem Betrag von T€ 170 jährlich, soweit die Mittel im
Haushaltsplan zur Verfügung stehen.
Für die Erneuerung von Licht- und Tontechnik stand für die Dauer von fünf Jahren (bis 2019) zu-
sätzlich ein jährlicher Betrag von T€ 65 zur Verfügung. Seit dem Jahr 2020 ist diese zusätzliche Er-
stattung entfallen.
Die Toilettenanlagen im Untergeschoss sind als öffentliche Toiletten zu betreiben. Hierfür stellt
der Eigenbetrieb jährlich einen Betrag von T€ 35 zur Verfügung. Seit dem Wirtschaftsjahr 2018
wird der Zuschuss ohne Änderung des Vertrags - aufgrund mündlicher Abrede - nicht mehr ge-
währt, sondern ist mit dem Kulturzuschuss abgegolten.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaft sprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusamm enfas-
send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlic h vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklic h vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dr itten
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät zen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer überni mmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäfts füh-
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfe r ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei bet riebs-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen V ereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpfl ichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerun gen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfe r alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgäng en und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auf trags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und we iteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Täti gkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wi rtschafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die V ollstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Information en sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprü fer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigke it der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die D a u e r d e s
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwer kunter-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die d ie Unab-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchti gen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitu ng des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schrif tliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindl ich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünft e des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich b estätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (A rbeits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entw urf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des W irtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schrif tlichen Zustim-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist z ur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behörd lichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers un d die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfü llung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktrete n; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit o der
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Sow eit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Ab s . 1 ,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren n ach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler u n d
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gu tachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit v om Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unricht igkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfe rs enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Au ftragge-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stil lschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Sch weigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbez ogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Daten schutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfer s, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzliche n Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, m it Ausnah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundh eit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelne n Scha-
densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Au f-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten z u.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfe r
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezügli ch eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schad ens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen eine r Pflicht-
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in m ehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfac hes auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Un terlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegen heiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen . In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 M io. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschrieben en Pflicht-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von s echs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Kla ge erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu rückzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kö rper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung ge ltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsp rüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlus s oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterver wenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht ertei l t , s o i s t e i n
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfu ng im Lage-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stell e nur mit schrift-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so dar f der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftr aggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlan gen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung i n steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom A uftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig un d vollstän-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinz uweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fr isten
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprü fer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wese ntlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzul egen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Ver fügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallende n Tätigkei-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteue r,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuerer klä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden J ahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Auf stellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steu ern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufga ben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffa ssung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ei n Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Verei nbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steu erbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen den ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kö rper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern un d Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B . auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwe rbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten de r Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsa chen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um -
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintr itt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquida tion und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentat ions-
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung al s
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Üb erprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage , ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen w ahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernom men.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftra ggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kom munikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderunge n stellt, wie
e t w a d i e V e r s c h l ü s s e l u n g v o n E - M a i l s , w i r d d e r A u f t r a g g e b e r d e n W i r t -
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarfo rderung
An s p ru c h au f Er s ta t tu n g se i n er Au s l ag e n; d ie U msa tz s te ue r w i rd zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Aus lagen-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der v ollen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagener satz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderunge n zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverf ahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbrauchers treitbeile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebe nden An-
sprüche gilt nur deutsches Recht.
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20000005771340
M4PDF-Engine V23.40
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Punkt 15: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2024/0049) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke., FDP und AfD
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Punkt 4: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2024/0049) Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften empfiehlt der Stadtver- ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen Die Linke., UFFBASSE und FDP
anlage 1
61188 Zeichen
Testatsexemplar
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
Inhaltsverzeichnis Seite
Lagebericht 2020 1...........................................................................................................................
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 1..............................
1.Bilanz zum 31. Dezember 2020 2..............................................................................................
2.Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 5...................................................
3.Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020 7......................................................................................
Entwicklung des Anlagevermögens 2020 21..............................................................................
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 1....................................
M4GenPDF V2.20
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Lagebericht 2020
1. Vorbemerkungen
Nach Abs chluss des Wirtschaftsjahres 2020 wird der in § 26 Eigenbetriebsgesetz geforderte
Lagebericht vorgelegt.
2. Geschäftsverlauf
2.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen
Die Stärken des Eigenbetriebs liegen im vielfältigen Angebot von kulturellen Veranstaltungen und
der Breite an geförderten kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich.
Überregional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind
Markenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Mit einer ausgeprägten Kulturpolitik setzt die S tadt Darmstadt mit ihrem Eigenbetrieb auf ein
Zusammenwirken verschiedener Teilnehmer an den kulturellen Projekten und unterstützt die ses
durch weitreichende Kulturförderung.
Zusammen mit weiteren Kultureinrichtungen, Kulturvereinen, Initiativen und einer freien
Kulturszene wird versucht, ein breites Spektrum zu erreichen.
Damit diesem Ziel, auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge , Rechnung getragen werden kann,
besteht der Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen:
• Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie),
• Volkshochschule (bis 31. Dezember 2020) ,
• Akademie für Tonkunst,
• Stadtbibliothek (bis 31. Dezember 2020),
• Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,
• Bessunger Knabenschule,
• Haus Olbrich,
• Haus Deiters,
• Haus Glückert,
• Literaturhaus,
• Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15),
• Künstlerbahnhof Wixhausen,
und ist Förderer von bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik.
1
2.2 Geschäftsergebnis und Ertragslage
Die Gewinn - und Verlustrechnung schließt im Wirtschaftsjahr 20 20 mit einem Verlust vor
städtischem Zuschuss von 3.295 T€ ab (Vorjahr ./. 5.134 T€).
Der Eigenbetrieb erzielte im Jahr 20 20 Umsatzerlöse in Höhe von 1.894 T€ (Vorjahr 2.612 T€).
Davon entfielen im Wesentlichen auf Benutzungsgebühren 1.622 T€ (Vorjahr 2. 291 T€), auf
Mieten und Pachten 179 T€ (Vorjahr 189 T€) und auf Eintrittsgelder und Teilnehmerbeiträge 23 T€
(Vorjahr 63 T€). Ursächlich für die deutlichen Mindererträge bei den Benutzungsgebühren , aber
auch Eintrittsentgelten waren die Coronaauflagen.
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen gab es eine Steigerung auf 12.211 T€ (Vorjahr 4.328 T€),
die im Wesentlichen auf den Buchgewinn aus dem Übergang de s Sacha nlagevermögens der
Volkshochschule und der Stadtbibliothek in den Kernhaushalt der Stadt von 7.142 T€, die
Zuschüsse des Bundesamts für Migration von 211 T€, die Erstattungen für hoheitliche Tätigkeiten
von 2.166 T€ (Vorjahr 1.627 T€) und die Landeszuweisungen von 1.636 T€ (Vorjahr 1.615 T €)
zurückzuführen ist.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 2.900 T€ auf
3.315 T€. Dies resultiert im Wesentlichen aus höheren Zuschüssen an Vereine und
Kulturschaffende. Hierin enthalten war en auch Zahlungen über 66 T€ aus einem städt. Hilfsfonds
zur Unterstützung von Kultureinrichtungen.
Die Beteiligungserträge verminderten sich auf 513 T€ (Vorjahr 5.120 T€), die vollständig auf die
bauverein AG (Vorjahr 770 T€) entfallen. Von der HEAG Holding AG gab es keine Ausschüttung
(Vorjahr 4.350 T€).
Im Nachfolgenden führen wir die einzelnen Maßnahmen aus dem Wirtschaftsjahr 20 20 auf,
bezogen auf die einzelnen Betriebszweige, die zu den o.g. Umsatzerlösen geführt haben:
Institut Mathildenhöhe
Ausstellungsgebäude
Im Jahr 2020 konnten im Ausstellungsgebäude aufgrund der umfangreichen
Sanierungsmaßnahmen weiterhin keine Ausstellungen stattfinden. Durch Bauverzögerungen
musste die Wiedereröffnung mehrfach verschoben werden und wird jetzt zum Jahresende 2023
mit einer Ausstellung von Werken der städtischen Kunstsammlung erfolgen.
2
Museum Künstlerkolonie
Es fanden folgende Ausstellungen statt:
Raumkunst, Made in Darmstadt 1904-1914
Dauerausstellung
Raumkunst, Made in Darmstadt 1901
Dauerausstellung
Olaf Nicolai, A light vapour emanating from bound matter as spirits running, along,
08. Dezember 2019 bis 29. März 2020
Staging Identity, Zwischen Maskerade, Körperinszenierung und Rollenspiel,
24. Oktober 2020 bis 28.März 2021
Statistische Besucherzahlen des Museums Künstlerkolonie
2020 2019 2018 2017
5.188 Besucher 15.006 Besucher 14.494 Besucher 21.511 Besucher
Die Eintrittsentgelte und Umsatzerlöse für Ausstellungskataloge u. ä. betrugen 18 T€.
Haus Glückert
Das Haus ist an die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. vermietet. Die Mieterlöse
belaufen sich unverändert auf 19 T€.
Haus Olbrich und Haus Deiters
Die Häuser wurden werden saniert und standen nicht zur Nutzung zur Verfügung.
Akademie für Tonkunst
Die Künstlerische Reifeprüfung wurde 2020 von 14 Kandidaten abgeschlossen.
Statistische Schülerzahlen der Akademie für Tonkun st
2020 2019 2018 2017 2016 2015
Studierende 149 150 128 146 124 110
Musikschüler 1790 1934 1980 1944 1996 2105
Die Zuweisung des Landes zur Berufsakademie betrug wie im Vorjahr 1.365 T€ . Die
Benutzungsgebühren der Musikschüler beliefen sich trotz Coronaauflagen auf 836 T€ (Vorjahr 940
T€), da d er Unterricht zu großen Teilen als Videounterricht durchgeführt wurde. Erstattungen
aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine.
3
Volkshochschule
An Benutzungsgebühren wurden 884 T€ (Vorjahr 1.193 T€) erzielt, damit rd. 323 T€ weniger als
geplant, da Kurse wegen den Coronaauflagen nicht stattfinden konnten. Erstattungen aufgrund
von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine.
Stadtbibliothek
Entgelte wurden in Höhe von 113 T€ (Vorjahr 158 T€) vereinnahmt, somit rd. 87 T€ weniger als
geplant. Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine.
Georg-Moller-Haus (Theater-Moller-Haus, Freie Szene Darmstadt e.V.)
Das Haus gehört zu 4/5 der Stadt Darmstadt, Ei genbetrieb Kulturinstitute, und zu 1/5 der
Freimaurerloge „Johannes der Evangelist zur Eintracht“, die das 1. OG nutzten. Entsprechend den
Besitzanteilen muss sich die Loge zu 1/5 an den Betriebsaufwendungen beteiligen. Eine
entsprechende Vereinbarung wurde im Vorjahr rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschlossen.
Atelierhäuser Darmstadt
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen wie im Vorjahr 37 T€.
Literaturhaus Darmstadt
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen wie im Vorjahr 19 T€.
2.3 Finanz- und Vermögenslage
Die Veränderungen im lang - und mittelfristig gebundenen Vermögen des Eigenbetriebs sind aus
dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um
15.028 T€ auf 108.485 T€ erhöht.
Der Bestand des Anlagevermögens hat sich wie folgt entwickelt:
EUR
Stand 1. Januar 2020 (Restbuchwerte) 82.827.431,90
Zugänge 2020 7.624.468,10
Abgänge 2020 (abzüglich Abschreibung auf Abgänge) -2.137.393,12
Umbuchungen 2020 -0,00
Abschreibungen 2020 -854.845,87
Stand 31. Dezember 2020 (Restbuchwerte) 87.459.661,01
Die Zugänge betreffen mit 7.107 T€ die Anlagen im Bau, davon im Wesentlichen 6.173 T€ für die
Ausstellungshallen Mathildenhöhe, 698 T€ für das Haus Olbrich und 169 T€ für das Haus Deiters.
4
Für die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den im Anhang ausgewiesenen
Anlagespiegel verwiesen.
Die Abgänge betreffen im Wesentlichen die Übertragung der Grundstücke und Gebäude der
Volkshochschule und Stadtbibliothek in den Kernhaushalt der Sta dt, wodurch sich auch die
Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadt im Vorjahresvergleich deutlich erhöht
haben.
Eigenkapital
Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 74.834 T€ und stellt sich wie folgt dar:
Stand Umgliederung
Jahresergebnis
vor städt.
Zuschuss 2020
städt.
Zuschuss Stand
01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stammkapital 15.500 0 0 0 15.500
Allgemeine Rücklage 56.876 0 0 0 56.876
Bilanzverlust der
Vorjahre -3.785 -961 0 0 -4.746
Gewinn/Verlust -961 961 -3.295 10.500 7.205
Summe1) 67.630 0 -3.295 10.500 74.835
1) Rundungsdifferenz zur Bilanz von TEUR 1
Rückstellungen
Zum Bilanzstichtag wurden die notwendigen Rückstellungen gebildet.
Die Rückstellungen betreffen im Einzelnen:
Stand
01.01.2020
Verbrauch (V)/
Auflösung (A)
Aufzinsung/
Abzinsung
Zuführung
2020
Stand
31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Pensions-
rückstellungen 4.807
141 (V)
240 (A) 108 448 4.982
Sonstige
Rückstellungen 1.276
481 (V)
4 (A)
12 712 1.515
Summe
6.083
622 (V)
244 (A)
120 1.160 6.497
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Beihilferückstellungen sowie weitere
personalbezogene Rückstellungen.
5
Liquidität
Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1.684 T€ auf 1.818 T€.
Das langfristige Vermögen ist durch Eigenkapital , Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen,
langfristige Rückstellungen sowie langfristige Verbindlichkeiten gedeckt . Kurzfristige
Verbindlichkeiten können durch die vorhandenen liquiden Mittel sowie kurzfristig realisierbare
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgeglichen werden. Zur Finanzierung der
Bauvorhaben wurde im Wirtschaftsjahr 2020 ein Kommunaldarl ehen über 6.632 T€ neu
aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Wirtschaftsjahr
planmäßig getilgt.
Die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr zeigt die folgende Gegenüberstellung:
2020 2019
EUR EUR
Benutzungsgebühren 1.621.537,13 2.290.606,18
Miet- und Pachterträge 179.459,00 189.509,53
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 22.512,00 62.653,00
Einnahmen aus Verkauf 11.895,08 10.013,09
Sonstiges 58.813,04 58.819,92
Summe 1.894.216,25 2.611.601,72
Personalstand:
2020 2019
Beamte 7 7
Arbeitnehmer 208 209
Insgesamt 215 216
Die Personalaufwendungen betrugen insgesamt EUR 10.306.305,89.
Daneben wurden an die Stadt ordnungsgemäß Personal - und Sachkosten für Mitarbeiter, die
anteilig für den Eigenbetrieb tätig waren, erstattet.
6
2.4 Soll-/Ist-Vergleich Wirtschaftsplan 2020
Der Eigenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) den vorgesehenen
Wirtschaftsplan erstellt.
Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan 2020 ergeben sich folgenden Abweichungen gegenüber der
Gewinn- und Verlustrechnung:
Wirtschafts-
plan GuV Abweichung
T€ T€ T€
Einnahmen
Umsatzerlöse 3.035 1.894 -1.141
Sonstige betriebliche Erträge * 16.334 12.211 -4.123
Erträge aus Beteiligungen 0 513 513
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 80 80
Summe Einnahmen 19.369 14.698 -4.671
Ausgaben
Materialaufwand
– Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 935 841 -94
– Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.773 2.089 -684
Personalaufwand
– Löhne und Gehälter 7.730 7.416 -314
– soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 2.418 2.890 472
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
1.207 855 -352
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.791 3.315 -476
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 515 585 70
Sonstige Steuern 2 2
Summe Ausgaben 19.369 17.993 -1.376
Jahresergebnis vor dem städtischen Zuschuss* 0 -3.295 -3.295
Städtischer Zuschuss* 0 10.500 10.500
Jahresergebnis nach dem städtischen
Zuschuss 0 7.205 7.205
* Im Plan ist der städtische Zuschuss in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
Die Gewinn - und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist ein Jahresergebnis in Höhe von
7.205 T€ aus, während der Wirtschaftsplan ein ausgeglichenes Ergebnis ausweist.
7
Die wesentlichen Abweichungen lassen sich wie folgt erklären:
- Umsatzerlöse
Gegenüber der Planung ergaben sich aufgrund der Coronapandemie und den damit
verbundenen Auflagen Mindererlöse, da Kulturangebote nicht im geplanten Umfang stattfinden
konnten. Abweichungen gegenüber der Planung ergaben sich zudem beim Institut
Mathildenhöhe, da durch Bauverzögerung en die geplante Sammlungsausstellung nicht
stattfinden konnte (- 160 T€).
Weitere Mindererträge gegenüber der Planung in Höhe von rd. 125 T€ sind bei der Akademie
für Tonkunst entstanden aufgrund der Ermäßigungen für Mehrfachbelegungen von Unterricht
innerhalb eine Haushaltsgemeinschaft oder für In haberinnen und Inhaber der Teil habecard.
- Sonstige betriebliche Erträge:
Dem Planansatz in Höhe von 16.334 T€ beinhaltet auch den Verlustausgleich der Stadt an den
Eigenbetrieb in Höhe von 11.942 T€. In der Gewinn- und Verlustrechnung hingegen erfolgt der
Ausweis des Verlustausgleichs als gesonderte Position .
Gleichwohl sind deutliche Mehrerträge zu verzeichnen. Der Grund hierfür ist die Übernahme
der Volkshochschule und der Stadtbibliothek zum 1.1.2021 vom Eigenbetrieb in den
Kernhaushalt der Stadt und die damit verbu ndenen Verbuchung des Wertausgleichs.
- Aufwendungen für bezogenen Leistungen
Wesentlicher Grund für die Minderaufwendungen gegenübe r dem Planansatz waren
Einsparungen bei den Ausstellungen über -648 T€, davon -448 T€ bei der
Sammlungsausstellung, die nich t wie geplant stattfinden konnte .
- Sonstige betriebliche Aufwendungen:
Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 3.791 T€ betrugen die Aufwendungen lediglich
3.315 T€. Die Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in der verfügten Haushaltssperre, so dass
entsprechend geringere Zuschüsse an Dritte bewilligt wurden.
8
3. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs (Chancen und Risiken)
Nach § 19 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforder lichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und
kulturellen Einrichtungen bereitzustellen. Dieser Aufgabe kommt die Stadt Darmstadt unter
anderem durch den Betrieb der Kulturinstitute nach.
Wirtschaftliche Grundlage sind nach Ausgliederung der Volkshoch schule und der Stadtbibliothek
die Entgelte, die u.a. durch die Eintrittsgelder der Museen sowie de n Betrieb der Musikschule
vereinnahmt werden, sowie der städtische Zuschuss.
Auch für 2021 wird weiterhin die Maßgabe zur Haushaltskonsolidierung ein bestimmender Faktor
in der Kulturförderung sein. Spielräume für die Förderung zusätzlicher Maßnahmen sind nur
innerhalb des gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderten Budgets durch interne
Umschichtungen möglich. Geplant war des Weiteren auch der Abschluss der
Sanierungsmaßnahme der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe verbunden mit einer großen
Ausstellungseröffnung. Durch unvorhergesehene zusätzlich notwendige Arbeiten kam es aber zu
deutlichen Verzögerungen im Bauablauf, s o dass auch unter den Vorgaben des Advisory Board
zum Weltkulturerbe die Wiedereröffnung nun endgültig bis zum Ende 2023 erfolgen soll.
Der Wirtschaftsplan 2021 sieht mit 15,56 Mio. € im Ertrag und 15,56 Mio. € beim Aufwand eine
ausgeglichene Planung vor. Vorgesehen ist dabei ein städtischer Zuschuss von 5,01 Mio. €. Die
geringeren Gesamtaufwendungen und –erträge gegenüber den Vorjahren begründen sich durch
die Herauslösung der beiden Einrichtungen Volkshochschule und Stadtbi bliothek aus dem
Eigenbetrieb.
Das Kulturgeschehen im Jahr 2021 war auch weiterhin durch das Coronavirus beeinflusst. Viele
Kulturbetriebe und Kulturschaffende wurden weiterhin beeinträchtigt, Kulturangebote – Theater,
Konzerte, Ausstellungen, Lesungen u. a. – konnten nicht oder nur unter Auflagen stattfinden. Eine
zusätzliche städtische Unterstützung, so wie in 2020 erfolgt, wurde für 2021 nicht gewährt.
Die Corona -Pandemie führt e auch zu Verzögerungen bei den Sanierungsmaßnahme n auf der
Mathildenhöhe. Die bauliche Fertigstellung der Ausstellungshallen wird bis Ende 202 3
abgeschlossen, der zwingend notwendige Probebetrieb der Haustechnik ist in Vorbereitung, so
dass voraussichtlich ab Frühjahr 2024 die große Eröffnungsausstellung mit Werken aus der
städtischen Kunstsammlung beginnt.
Darüber hinaus steht weiterhin die Entwicklung der Mathildenhöhe Darmstadt im Fokus mit den
Künstlerhäusern, einem Parkpflegewerk und dem Bau eines Besucherzentrums für d ie im Jahr
2021 zum Weltkulturerbe erhobene Mathildenhöhe. Hierzu wurden weitere Immobilien und
Grundstücke vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum 01.01.2022 übernommen.
9
In 2021 wurde durch politische Beschlüsse die Volkshochschule und die Stadtbibliothek aus dem
Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt überführt. Ein Wertausgleich wurde
hierfür aber bereits zum 31.12.2020 gebucht.
Dementsprechend verrin gerten sich in der Haushaltsplanung ab 2021 die Erträge und
Aufwendungen.
Auch bis zu seiner Auflösung wird der Eigenbetrieb voraussichtlich Verluste erwirtschaften. In
Abhängigkeit von den Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG und der bauverein AG
wird der Eigenbetrieb auch in Zukunft auf Zuschüsse durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
angewiesen sein.
Es werden somit i m Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung Einsparpotentiale durch
die Auflösung bestehender D oppelstrukturen gesehen, zumal von Seiten der Aufsichtsbehörde
wiederholt darauf hingewiesen wurde, dass aufgrund von geänderten rechtlichen Bestimmungen
und durch die doppelte Buchführung im kommunalen Haushaltsrecht, Eigenbetriebe nicht mehr
notwendig sind.
Aus diesem Grund hat der Magistrat am 12. Juli 2023 beschlossen, den Eigenbetrieb zum
31. Dezember 2023 aufzulösen . Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung hierzu
erfolgte in der Sitzung am 28. September 2023.
Die politischen Regelungen zu r Bekämpfung des Coronavirus in 2020 führten zu geringeren
Erlösen bei den Entgelten und Gebühren. Aktuell und für die Zukunft werden keine Auswirkungen
auf die Finanz- und Ertragslage mehr gesehen.
Hingegen sind die Auswirkungen des seit dem 24. Februar 2022 andauernden Kriegs zwischen
Russland und der Ukraine deutlich spürbar. Die als Reaktion gegen Russland, russische
Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt en Sanktionen führten zu einer
Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, was sich auch auf den Eigenbetrieb auswirkt.
Bemerkbar macht sich dies bei den Energie- und Materialkostensteigerungen aber auch durch
höhere Tarifabschlüsse mit Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich.
10
4. Risiko, Risikocontrolling und Risikoabdeckung
Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbststän diges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. Es
gelten daher weiterhin die für die entsprechenden Risiken der Stadt eingegangenen
Versicherungsverträge.
Die Beiträge zu den Versicherungen werden vom Eigenbetrieb anteilig getragen. Die
nachfolgend aufgeführten Versicherungen sind auch zur Deckung von Risiken des Eigenbetriebs
abgeschlossen:
1. Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht
(Personen-, Sach- und Vermögens-Drittschäden)
unbegrenzt
2. Eigenschadensversicherung
a) für Vertrauenspersonen des Magistrats, Stadtverordnete
b) für Ausschuss- und Betriebskommissionsmitglieder
125.000 €
zusätzlich 125.000 €
3. Strafrechtsschutzversicherung
(inkl. Dienstreise-Rechtsschutz und Verkehrsrechtschutz)
2.000.000 €
4. Sachversicherung
(Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Gebäude und
Inhalt)
ohne
(jeweils aktueller Neuwert)
5. Kfz-Feuerversicherung Fahrzeuge zum Nennwert
4.1 Sonstige Risikovorsorge
Eine Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems wird im Bereich des
Eigenbetriebs Kulturinstitute der Stadt Darmstadt aufgrund von anderen Umstellungsprozessen
zurzeit nicht weiterverfolgt.
Darmstadt, 27. Oktober 2023
Dr. Gabriele König Bernhard Baum
Erste Betriebsleiterin Kaufmännischer Betriebsleiter
11
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
M4PDFUtilities V1.10
1
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2020
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A.
I.
1. Entgeltlich erworbene Software 14.545,00 18.788,00
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 312.074,99 24.974,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 2.209.021,00 2.286.530,00
2.535.640,99 2.330.292,00
II.
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 19.378.319,20 21.312.476,81
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.842,00 15.369,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.702.142,07 1.768.628,02
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 18.949.869,22 12.516.818,54
40.040.172,49 35.613.292,37
III.
Beteiligungen 44.883.847,53 44.883.847,53
87.459.661,01 82.827.431,90
B.
I. Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren 1,00 19.946,36
II.
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.603.814,21 1.180.677,93
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 339.859,93 2.495,87
3. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 15.779.885,39 7.374.935,70
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.458.765,68 1.882.242,51
19.182.325,21 10.440.352,01
III. 1.818.050,79 133.534,13
21.000.377,00 10.593.832,50
C. 24.980,44 35.911,59
108.485.018,45 93.457.175,99
A k t i v s e i t e
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Finanzanlagen
2
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A.
I. 15.500.000,00 15.500.000,00
II.
56.875.949,00 56.875.949,00
III. 2.458.465,41 -4.746.323,16
74.834.414,41 67.629.625,84
B. 3.163.715,35 1.806.240,54
C.
1. 4.981.971,00 4.806.725,00
2. 1.515.243,23 1.276.346,32
6.497.214,23 6.083.071,32
D.
1. 21.303.186,09 15.746.951,71
2. 1.103.765,52 703.349,68
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 76.303,91 308.627,89
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und anderen Eigenbetrieben 1.253.835,77 865.063,02
5. Sonstige Verbindlichkeiten 252.583,17 314.245,99
a) davon aus Steuern EUR 76.266,43
(Vorjahr EUR 72.025,28)
b) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 438,50
(Vorjahr EUR 1.571,42)
23.989.674,46 17.938.238,29
108.485.018,45 93.457.175,99
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Rücklagen
Allgemeine Rücklage
Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust)
Eigenkapital
Stammkapital
P a s s i v s e i t e
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
3
2020 2019
EUR EUR
1. 1.894.216,25 2.611.601,72
2. 12.210.866,48 4.327.861,95
14.105.082,73 6.939.463,67
3.
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren 841.172,47 727.413,25
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.088.912,99 2.243.456,36
2.930.085,46 2.970.869,61
4.
a) Löhne und Gehälter 7.416.230,43 7.133.016,15
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung 2.890.075,46 2.734.447,91
davon für Altersversorgung EUR 1.207.149,16
(Vorjahr EUR 1.157.290,62)
10.306.305,89 9.867.464,06
5.
854.845,87 1.027.376,17
6. 3.315.446,72 2.900.264,27
7. 513.404,02 5.120.028,28
8. 80.274,25 170.340,44
9. 585.568,47 596.393,70
davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 120.700,48
(Vorjahr EUR 239.148,24)
10. -3.293.491,41-5.132.535,42
11. 1.720,02 1.858,17
12. -3.295.211,43-5.134.393,59
13. 10.500.000,00 4.172.808,42
14. 7.204.788,57 -961.585,17
15. -4.746.323,16-3.784.737,99
16. 2.458.465,41-4.746.323,16
Verlust aus dem Vorjahr
Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust)
Erträge aus Beteiligungen
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Jahresverlust vor städtischem Zuschuss
Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jahresgewinn (Vorjahr Jahresverlust) nach städtischem Zuschuss
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
5
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS -
UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Eigenbetrieb hat seinen Sitz in Darmstadt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 wird gemäß § 22 EigBGes
nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit den Rechnungs-
legungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften in den aktuellen Fassungen aufgestellt.
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute gel-
tenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapital-
gesellschaften gemäß den §§ 264 bis 288 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes. Das
Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes mit
einer An passung der Postenbezeichnungen erweitert, um die Ertragszuschüsse der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt transparent darzustellen. Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zum Verlustausgleich wurden bis zum 31. Dezember 2013 erfolgsneutral in die Allgemeine Rück-
lage eingestellt. Die seit dem Jahr 2014 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährten Zu-
schüsse zum Verlustausgleich werden in der Gewinn - und Verlustrechnung erfolgswirksam er-
fasst und in einem separaten Posten „Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darms tadt“ ausgewie-
sen.
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten
(Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) und, soweit abnutzbar, linear, ver-
mindert um planmäßige Abschreibungen, nach Maßgabe der wirtschaftlichen betriebsindividuel-
len Nutzungsdauern, angesetzt. Bei dauernder Wertminderung wird außerplanmäßig auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden in den Herstellungs-
kosten nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 wer-
den über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
7
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Ein-
bringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, sind angemessene Wertabschläge vorgenom-
men worden; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensge-
genstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderungen gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstich-
tag darstellen.
Das Stammkapital ist mit dem Nennwert bilanziert.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23 Abs. 3 EigBGes in den Sonderposten für In-
vestitionszuschüsse eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkei-
ten und sind somit mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Be-
urteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN - UND VERLUST-
RECHNUNG
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2020 sind als Be-
standteil des Anhangs als Anlage beigefügt.
8
Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände des unbeweglichen Anlagevermögens in Höhe
von EUR 2.137.393,12 an die Stadt Darmstadt übertragen. Es handelt sich dabei um Grundstü-
cke und Gebäude der Volkshochschule und der Stadtbibliothek, die wieder in den Kernhaushalt
zurück überführt wurden.
Beteiligungen
Die Beteiligungen der Finanzanlagen betreffen:
EUR
HEAG Holding AG 27.140.285,88
bauverein AG 17.743.561,65
HEAG
Der Eigenbetrieb ist an der HEAG Holding AG, Darmstadt, mit einem Anteil am Gesamtkapital in
Höhe von nominal TEUR 15.916 beteiligt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 900.000 Aktien mit den Nummern von 1 bis
900.000 und einem Nominalwert von EUR 46.100.000,00.
Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten:
Anteile am Grundkapital Aktien
EUR % Stück
Eigenbetrieb Kulturinstitute 15.915.660,00 32,7933 310.718
Eigenbetrieb Bäder 3.747.930,00 7,7224 73.170
BgA Bürgerhäuser und Märkte 5.695.670,00 11,7356 111.195
Eigenbetrieb EAD Vivarium 1.887.120,00 3,8883 36.842
BgA Kindertagesstätten 18.853.620,00 38,8468 368.075
Zwischensumme 46.100.000,00 94,9864 900.000
Andere (Stadt- und Kreis-Sparkasse) 2.433.260,00 5,0136 47.504
48.533.260,00 100,0000 947.504
Die HEAG Holding AG erzielte 2020 einen Bilanzgewinn von TEUR 13.319 (2019: TEUR 13.102).
Das Eigenkapital der HEAG Holding AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 415.739.
9
bauverein AG
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute hält insgesamt 11.361 Stück der auf den Namen lautenden Aktien
der bauverein AG (5,86 %), mit dem Nominalwert von TEUR 11.818.
Das gezeichnete Kapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 201.797 (ohne
eigene Anteile TEUR 184.185).
Eine Übersicht über die Verteilung der Aktien an der bauverein AG gibt folgende Tabelle:
Anteile am Grundkapital Aktien
EUR % Stück
Eigenbetrieb Kulturinstitute 11.818.104,43 5,856 11.361
HEAG 172.366.860,71 85,416 165.700
bauverein AG 17.612.210,73 8,728 16.931
201.797.175,87 100,000 193.992
Die bauverein AG erzielte 2020 einen Jahresüberschuss von TEUR 11.806 (2019 TEUR 15.466).
Das Eigenkapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 324.978 (2019 TEUR
321.173).
Forderungen gegen die Stadt
Das Verrechnungskonto mit der Stadt zeigt zum Bilanzstichtag folgende Zusammensetzung:
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
Verrechnungen bis 2007 4.997.653,70 4.997.653,70
Rückzahlungsverpflichtung -1.452.187,50 -1.452.187,50
Liquiditätsvorschuss -4.100.000,00 -4.100.000,00
Forderungen aus Rückstellungen Personalwechsel -1.477.415,58 -1.256.357,08
Forderung aus Zuschüssen 272.317,16 272.317,16
Laufende Verrechnungen mit der Stadt 14.687.053,44 6.084.430,25
Verzinsung Verrechnungskonto kumuliert 2.852.464,17 2.829.079,17
15.779.885,39 7.374.935,70
Bis zum Jahr 2007 besaß der Eigenbetrieb kein eigenes Bankkonto. Zahlungsvorgänge wurden
bis dahin komplett über die Stadt abgewickelt.
10
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, Lieferungen und
Leistungen.
Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
Forderungen an das Finanzamt 1.282.732,44 1.799.341,26
Forderungen aus Schuldendiensthilfen vom Land
im Rahmen des Entschuldungsfonds 52.437,28 54.712,52
Debitorische Kreditoren 114.049,83 12.916,40
Übrige 9.546,13 15.272,33
1.458.765,68 1.882.242,51
Die Forderungen an das Finanzamt betreffen die anrechenbaren Steuern aus den Gewinnaus-
schüttungen in 2019 und 2020.
Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar:
Stand Umgliederung
Jahresergebnis
nach städt. Zu-
schuss 2020
Stand
01.01.2020 2020 2020 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
Stammkapital 15.500.000,00 0,00 0,00 15.500.000,00
Allgemeine Rück-
lage
56.875.949,00 0,00 0,00 56.875.949,00
Verlustvortrag -3.784.737,99 -961.585,17 0,00 -4.746.323,16
Jahresgewinn
(Vorjahr Jahres-
verlust)
-961.585,17 961.585,17 7.204.788,57 7.204.788,57
67.629.625,84 0,00 7.204.788,57 74.834.414,41
Der Jahresgewinn 2020 in Höhe von EUR 7.204.788,57 soll auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt TEUR 15.500.
In der allgemeinen Rücklage sind unverändert mit EUR 4.624.283,91 Entschuldungshilfen aus
dem ehemaligen kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten.
11
Sonderposten
Die dem Eigenbetrieb gegebenen Investitionszuschüsse werden als Sonderposten ausgewiesen.
Die Auflösung erfolgt linear und prozentual in Höhe der Abschreibung der bezuschussten Vermö-
gensgegenstände. Den Zuführungen im Wirtschaftsjahr 2020 von EUR 1.399.882,31, davon
TEUR 1.000.000,00 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt weitergeleitete Mittel aus dem Hes-
sischen Kommunalinvestitionsprogramm, standen Auflösungen von EUR 42.347,50 gegenüber,
so dass sich die in den Sonderposten eingestellten Zuschüsse auf EUR 3.163.715,35 erhöht
haben.
Pensionsrückstellungen
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen An-
wartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck.
Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß
§ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven
von 2 %, mit einer voraussichtli chen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung
einer Fluktuationsrate.
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszinses
nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, de r sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der
Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2020 verbindlich festge-
setzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,30 % (Vorjahr 2,71 %) zugrunde. Bei einer Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Der Eigenbetrieb hat für Pen-
sionsansprüche TEUR 4.982 (Vorjahr TEUR 4.807) zurückgestellt. Die Entwicklung der Pensi-
onsrückstellung ist im Rückstellungsspiegel, im Lagebericht, dargestellt. Der Zinsaufwand beträgt
TEUR 108 (Vorjahr TEUR 117).
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszin-
ses und der Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszinses beträgt TEUR 667. Der Betrag ist aus-
schüttungsgesperrt, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.
12
Sonstige Rückstellungen
Stand
01.01.2020
Inanspruch-
nahme ( I )/
Auflösung (A)
2020
Aufzin-
sung/
Abzinsung
2020
Zuführung
2020
Stand
31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Beihilfen 672 94 ( I ) 10 204 792
Überstunden 29 29 ( I ) 0 54 54
Urlaubsansprüche 54 54 ( I ) 0 95 95
Altersteilzeit 145 0 ( I ) 2 25 172
Ungewisse Verbindlichkeiten 73 73 ( I ) 0 0 0
Archivierungskosten 37 37 ( I ) 0 37 37
Nebenkostenabrechnungen 29 25 ( I ) 0 59 59
4 (A)
Sonstige Personalaufwendun-
gen 177 149 ( I ) 0 160 188
Abschlusserstellung und
-prüfung, Erstellung Steuererklä-
rungen 60 20 ( I ) 0 78 118
481 ( I )
1.276 4 (A) 12 712 1.515
Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwen-
dung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck.
Das zu berücksichtigende Bei hilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem
67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der Beihil-
feleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Bei einer Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte auf Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünf-
zehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bun-
desbank für Dezember 2020 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 1,60 %
(Vorjahr 1,97 %) zugrunde.
Die Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub und noch nicht vergütete Überstunden wurden
auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten je Vergütungsgruppe in der städtischen Verwal-
tung für das Jahr 2020 ermittelt.
13
Die Rückstellungen für die sonstigen Personalaufwendungen betreffen die Lebensarbeitszeitgut-
haben sowie die Prämien der Mitarbeiter.
Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme
des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013
– IDW RS HFA 3. Bei der im Jahr 2018 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung wurde die
Aufstockungsbeträge auf Grundlage des TV FlexAZ als zusätzliche Entlohnung klassifiziert. Bei
den im Jahr 2019 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen haben die Aufstockungsbeträge
Abfindungscharakter.
Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Be-
rechtigten von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus
Heubeck verwendet. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres-
Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Ver-
einfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutsche n Bundesbank für Dezem-
ber 2020 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 1,60 % (Vorjahr 1,97 %) zu-
grunde.
Verbindlichkeiten
Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag
31.12.2020
bis zu einem
Jahr über einem Jahr
von mehr als
fünf Jahren
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 21.303.186,09 1.334.994,01 19.968.192,08 15.739.420,36
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen 1.103.765,52 1.103.765,52 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 76.303,91 76.303,91 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt und anderen Eigen-
betrieben 1.253.835,77 1.012.169,10 241.666,67 208.333,35
Sonstige Verbindlichkeiten 252.583,17 252.583,17 0,00 0,00
23.989.674,46 3.779.815,71 20.209.858,75 15.947.753,71
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
14
Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr mit TEUR 14.634, davon mehr als fünf Jahre TEUR 10.869. Alle anderen Verbind-
lichkeiten hatten Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 76 (Vorjahr
TEUR 309) Lieferungen und Leistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt und anderen Eigenbetrieben
betreffen mit TEUR 756 wie im Vorjahr den Grundstückstausch im Jahr 2015, mit TEUR 142
(Vorjahr TEUR 10) Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 105 (Vorjahr TEUR 99) übertra-
gene Personalrückstellungen. Im Wirtschaftsjahr 2020 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein
inneres Darlehen im Rahmen des Hessischen Kommunalinvestitionsprogramms von TEUR 250
gewährt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 89 (Vorjahr TEUR 100) Verbindlichkeiten aus
Spendengeldern enthalten.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
2020 2019
TEUR TEUR
Benutzungsgebühren 1.622 2.291
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 22 63
Einnahmen aus Verkauf 12 10
Miet- und Pachtverträge 179 189
Sonstiges 59 59
1.894 2.612
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen d en Buchgewinn aus der Über-
tragung der unbeweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens an die Stadt Darm-
stadt mit TEUR 7.142, die Kostenerstattungen mit TEUR 2.769 (Vorjahr TEUR 2.306), die Zuwei-
sungen vom Bund, Land und von übrigen Bereichen mit TEUR 1.852 (Vorjahr TEUR 1.690), die
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 244 (Vorjahr TEUR 88), die Erträge aus
Schuldendiensthilfen vom Land mit TEUR 67 (Vorjahr TEUR 70), die Erträge aus der Auflösung
des Sonderpostens für Investitionszuschüsse mit TEUR 42 (Vorjahr TEUR 27) sowie perioden-
fremde Erträge mit TEUR 1 (Vorjahr TEUR 8).
15
Personalaufwand
Der Personalaufwand betrifft die dem Eigenbetrieb gemäß Stellenübersicht zugeordneten Mitar-
beiter und setzt sich wie folgt zusammen:
2020 2019
TEUR TEUR
Beamtenbezüge 251 242
Löhne, Gehälter und Aushilfslöhne 7.094 6.886
Veränderung der Urlaubs- und Überstundenrückstellung 66 12
Veränderung der Rückstellung für Lebensarbeitszeit 5 -7
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 2.890 2.734
10.306 9.867
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten auch einen Verwaltungskostenbeitrag, der
entsprechend der jeweiligen personellen Beanspruchung der Stadtverwaltung anteilig aus den
Personal- und Sachkosten der allgemeinen Verwaltung berechnet wurde, von TEUR 1.172 (Vor-
jahr TEUR 1.058), Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen von TEUR 1.326
(Vorjahr TEUR 1.092), die Aufstockungsbeträge der Rückstellung für Altersteilzeitvereinbarun-
gen, die Abfindungscharakter haben , von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 76), die Abschreibungen auf
den Vorratsbestand von TEUR 20 sowie periodenfremde Aufwendungen von TEUR 277 (Vorjahr
TEUR 251), die vollständig auf eine Nachberechnung des Verwaltungskostenbeitrag s für das
Wirtschaftsjahr 2019 entfallen. Im Vorjahr betrafen die periodenfremden Aufwendungen vollstän-
dig die Korrekturen der Anlagen im Bau.
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen TEUR 513 (Vorjahr TEUR 770) die Ausschüttung der
bauverein AG. Im Vorjahr hatte die HEAG TEUR 4.350 ausgeschüttet.
16
III. ERGÄNZENDE ANGABEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und damit auch ihre Eigenbetriebe sind Mitglied der Zusatz-
versorgungskasse Darmstadt. Aus dieser Mitgliedschaft besteht eine mittelbare Pensionsver-
pflichtung, die in der Bilanz nicht auszuweisen ist.
Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Eigenbe-
triebes von Bedeutung sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Bei dem Eigenbetrieb waren im Berichtsjahr im Durchschnitt 7 (Vorjahr 7) Beamte und 208 (Vor-
jahr 209) Beschäftigte tätig.
Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 26
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Un-
ternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB bestanden im Wirtschaftsjahr 2020 nicht.
Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses
Das Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss in Höhe von EUR 7.204.788,57 (Gewinn) soll
auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Betriebsleitung
Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren in 2020 Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens, erster
Betriebsleiter (bis 31. Juli 20 23), und Herr Bernhard Baum, kaufmännischer Betriebsleiter, be-
stellt.
Die Angabe der Vergütung für die Betriebsleitung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Ver-
bindung mit § 285 Nr. 9 HGB.
17
Betriebskommission
Der Betriebskommission gehörten in 2020 an:
a) Mitglieder des Magistrats
Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg
Frau Stadträtin Iris Bachmann, Bibliothekarin
Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gerke, Ingenieur
b) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann, Innenarchitektin
Thomas Tramer, Lehrer
Frau Stadtverordnete Irmgard Klaff-Isselmann, Landtagsabgeordnete a.D.
Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger, Justiziarin
Herr Stadtverordneter Jürgen Barth, Rentner
c) Für die HEAG AG, Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand der HEAG Holding AG
d) Mitglieder des Personalrats
Frau Daniela Huxhorn, Verwaltungsfachangestellte
Frau Deniz Würsch
Im Berichtsjahr fand eine Sitzung der Betriebskommission statt.
Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt.
Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2020 hat sich die Corona-Pandemie fortgesetzt, die wei-
terhin erhebliche Auswirkungen auf die Veranstaltungen des Eigenbetriebes hatte.
Am 24. Februar 2022 begann eine Invasion russischer Streitkräfte in die Ukraine. Als Reaktion
auf diese Invasion wurden weitreichende europäische und internationale Sanktionen gegen
Russland, russische Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt. Die Folgen des militäri-
schen Konflikts und der bereits verhängten Sanktionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb zum
18
derzeitigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Bislang sind deutliche Energie- und Materialkos-
tensteigerungen erkennbar. Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind
derzeit jedoch nicht absehbar.
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaft sstadt Darmstadt hat am 28. September
2023 beschlossen, den Eigenetrieb zum 31. Dezember 2023 aufzulösen.
Darmstadt, den 27. Oktober 2023
Betriebsleitung
gez. Dr. König
gez. Baum
(Erste Betriebsleiterin) (Kaufmännischer Betriebsleiter)
19
Entwicklung des Anlagevermögens 2020
M4PDFUtilities V1.10
21
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens 2020
01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software 190.433,38 0,00 8.306,13 0,00 182.127,25
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 42.300,00 295.149,00 0,00 0,00 337.449,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 3.921.608,77 0,00 0,00 0,00 3.921.608,77
4.154.342,15295.149,00 8.306,13 0,00 4.441.185,02
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten47.384.284,81142.403,563.709.409,90674.066,1944.491.344,66
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 157.741,88 0,00 43.312,31 0,00 114.429,57
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.686.287,42 79.798,67 94.572,96 0,00 4.671.513,13
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau12.516.818,547.107.116,87 0,00 -674.066,1918.949.869,22
64.745.132,657.329.319,103.847.295,17 0,00 68.227.156,58
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
113.783.322,337.624.468,103.855.601,30 0,00117.552.189,13Anlagevermögen gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
22
01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 Durch-
schnitt-
licher
Abschrei-
bungssatz
Durch-
schnitt-
licher
Restbuch-
wert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
171.645,38 4.243,00 8.306,13 0,00 167.582,25 14.545,00 18.788,00 2,33 7,99
17.326,00 8.048,01 0,00 0,00 25.374,01 312.074,99 24.974,00 2,38 92,48
1.635.078,7777.509,00 0,00 0,00 1.712.587,772.209.021,002.286.530,00 1,98 56,33
1.824.050,1589.800,01 8.306,13 0,00 1.905.544,032.535.640,992.330.292,00 2,02 57,09
26.071.808,00613.234,241.572.016,78 0,0025.113.025,4619.378.319,2021.312.476,81 1,38 43,56
142.372,88 5.527,00 43.312,31 0,00 104.587,57 9.842,00 15.369,00 4,83 8,60
2.917.659,40146.284,6294.572,96 2.969.371,061.702.142,071.768.628,02 3,13 36,44
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.949.869,2212.516.818,54 0,00 100,00
29.131.840,28765.045,861.709.902,05 0,0028.186.984,0940.040.172,4935.613.292,37 1,12 58,69
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,5344.883.847,53 0,00 100,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,5344.883.847,53 0,00 100,00
30.955.890,43854.845,871.718.208,18 0,0030.092.528,1287.459.661,0182.827.431,90 0,73 74,40
KennzahlenAbschreibungen Restbuchwerte
23
1
DEE00047884.1.1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Darmstadt, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, ein-
schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hin-
aus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit-
telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der lan-
desrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzli-
chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Be-
langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes (Hessen) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-
prüfer (IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verant-
wortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unse-
res Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig
in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde-
rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht zu dienen.
2
DEE00047884.1.1
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschrif-
ten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in-
ternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich,
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben,
um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus-
sagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der un-
sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
3
DEE00047884.1.1
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes (Hessen) unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Ent-
scheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des
Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den
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tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 27. Oktober 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christiane Lawrenz ppa. Michael Neutz
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
Leerseite aus bindetechnischen Gründen
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M4PDF-Engine V23.40
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Riedeselstraße 15
- Schuchardstraße 11
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0049
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.02.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00