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2024/0049

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 02.02.2024

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2024/0049

4584 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.02.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Kulturamt 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0049 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 02.02.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird mit einem Jahresgewinn nach städtischem Zuschuss in Höhe von 
7.204.788,57 € festg estellt. 
 
2. Der Jahresgewinn wird in volle Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.  
 
3. Der Jahresabschluss wird mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price - 
waterhouseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme ausgelegt.  
 
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet .

- 2 - 
Anlagen: Jahresabschluss 2020_Testatsexemplar_PwC  
Jahresabschluss 2020_Bericht_PwC  
Die Anlagen sind im PARLIS digital einsehbar.  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.02.2024 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat letztmalig am 24.08.2023 
getagt und ihre Auflösung verkündet. Vorangegangen war der Beschluss des Magistrats in 
der Sitzung am 12.07.2023, den Eigenbetrieb Kulturinstitute zum 31.12.2023 aufzulös en. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat hierüber im Rahmen ihrer Sitzung am 28.09.2023 
den Beschluss gefasst.  
 
Grund für die Auflösung ist, dass  im Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung 
der Wissenschaftss tadt Darmstadt Einsparpotentiale durch  die Auflösung bestehender  
Doppelstrukturen gesehen  werden, zumal von Seiten der Aufsichtsbehörde  wiederholt  
darauf hingewiesen wurde, dass durch die geänderten rechtlichen Bestimmungen  und die 
doppelte Buchführung im kommunalen Haushaltsrecht, Eigenbetrie be nicht mehr  notwen-
dig sind. Die Bereiche des Eigenbetriebs werden wieder in den städtischen Haushalt inte-
griert. 
 
An die Stelle der Betriebskommission tritt nunmehr der Magistrat , mit der Empfehlung an 
die Stadtverordnetenversammlung , die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschafts-
jahr 2020 zu beschließen.  
 
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute erzielt e im Jahr 2020 einen Jahresverlust vor städtischem 
Zuschuss in Höhe von 3.295.211,43 Euro (Vorjahr Verlust 5.134.393,59 Euro). Erst durch 
den Zuschuss der  Stadt Darmstadt in Höhe von 10.500.000,00 Euro ergibt sich das posi-
tive Jahresergebnis.  
 
Festzuhalten bleibt, das s der Eigenbetrieb aus dem operativen Geschäft nie  Gewinne erzie-
len kann. Primäres Ziel des Eigenbetriebs Kulturinstitute war die Bereitstellu ng eines viel-
fältigen Angebots von kulturellen Veranstaltungen und die breite Förderung von kul turellen 
Projekten. 
Weit über die Grenzen der Stadt hinaus sind die Kulturinstitute in den  Bereichen der Litera-
tur, der Musik sowie der bildenden und darstellend en Kunst ein Aushängeschild für die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt.  
 
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.  
 
Auf die beigefügten Bericht e über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.202 0 der 
PricewaterhouseCooper s GmbH wird hingewiesen.  
 
Darmstadt, 02.02.2024  
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz     André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.02.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Kulturamt 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 41 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0049 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
66 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 02.02.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird mit einem Jahresgewinn nach städtischem Zuschuss in Höhe von 
7.204.788,57 € festgestellt.  
 
2. Der Jahresgewinn wird in volle Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.  
 
3. Der Jahresabschluss wird mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price - 
waterhouseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme aus gelegt. 
 
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet .

- 3 - 
 
Anlagen: Jahresabschluss 2020_Testatsexemplar_PwC  
Jahresabschluss 2020_Bericht_PwC  
Die Anlagen sind im PARLIS digital einsehbar.  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.02.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.02.2024  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat letztmalig am 24.08.2023 
getagt und ihre Auflösung verkündet. Vorangegangen war der Beschluss des Magistrats in 
der Sitzung am 12.07.2023, den Eigenbetrieb Kulturinstitute zum 31.12.2023 aufzulös en. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat hierüber im Rahmen ihrer Sitzung am 28.09.2023 
den Beschluss gefasst.  
 
Grund für die Auflösung ist, dass  im Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt Einsparpotentiale durch  die Auflösung bestehender  
Doppelstrukturen gesehen  werden, zumal von Seiten der Aufsichtsbehörde  wiederholt  
darauf hingewiesen wurde, dass durch die geänderten rechtlichen Bestimmungen  und die 
doppelte Buchführung im kommunalen Haushaltsrecht, Eigenbetriebe nicht mehr  
notwendig sind.  Die Bereiche des Eigenbetriebs werden wieder in den städtischen Haushalt 
integriert. 
 
An die Stelle der Betriebskommission tritt nunmehr der Magistrat , mit der Empfehlung an 
die Stadtverordnetenversa mmlung, die Entlastung der Betriebsleitung für das 
Wirtschaftsjahr 2020 zu beschließen.  
 
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute erzielte im Jahr 2020 einen Jahresverlust vor städtischem 
Zuschuss in Höhe von 3.295.211,43 Euro (Vorjahr Verlust 5.134.393,59 Euro). Erst durch 
den Zuschuss der Stadt Darmstadt in Höhe von 10.500.000,00 Euro ergibt sich das 
positive Jahresergebnis.  
 
Festzuhalten bleibt, das s der Eigenbetrieb aus dem operativen Geschäft nie  Gewinne 
erzielen kann. Primäres Ziel des Eigenbetriebs Kulturins titute war die Bereitstellung  eines 
vielfältigen Angebots von kulturellen Veranstaltungen und die breite Förderung von 
kulturellen Projekten.  
Weit über die Grenzen der Stadt hinaus sind die Kulturinstitute in den  Bereichen der 
Literatur, der Musik sowie de r bildenden und darstellenden Kunst ein Aushängeschild für 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.  
 
Auf die beigefügten Bericht e über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.202 0 der 
PricewaterhouseCooper s GmbH wird hingewiesen.  
 
Darmstadt, 02.02.2024  
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz     André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

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Bericht 
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Darmstadt 
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 
und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 
Auftrag: DEE00047884.1.1

PwC 
3 
DEE00047884.1.1 
 
Inhaltsverzeichnis Seite 
Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................ 5 
A. Prüfungsauftrag................................ ................................ ................................ ................... 7 
I. Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ......... 7 
II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................ ................................ ................. 7 
B. Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ ............................. 8 
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ................................ .... 8 
II. Sonstige Verstöße gegen die Satzung ................................ ................................ ........ 10 
III. Wesentliche Geschäftsvorfälle ................................ ................................ ................... 10 
IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ................................ ................................ ...... 12 
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ .......... 16 
I. Gegenstand der Prüfung ................................ ................................ ........................... 16 
II. Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ ..................... 16 
D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................ ................................ ................. 19 
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................ ................................  19 
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen................................ .................. 19 
2. Jahresabschluss ................................ ................................ ................................  19 
3. Lagebericht ................................ ................................ ................................ ...... 20 
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ................................ ................................ ....... 20 
E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG ................................ ................................ ....................... 22 
F. Schlussbemerkung ................................ ................................ ................................ ............. 23 
 
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) 
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen 
Rundungsdifferenzen in Höhe von  einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

PwC 
5 
DEE00047884.1.1 
 
Abkürzungsverzeichnis 
Abs. Absatz 
AG Aktiengesellschaft 
AktG Aktiengesetz 
D&O Directors and Officers 
EigBGes Eigenbetriebsgesetz 
Eigenbetrieb Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darm-
stadt 
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
HGB Handelsgesetzbuch 
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz 
HR A bzw. B Handelsregister Abteilung A bzw. B 
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf 
IT Informationstechnologie 
n.F. neue Fassung 
Nr. Nummer 
PS Prüfungsstandard des IDW 
rd.  rund 
T€ tausend Euro 
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 
VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen 
VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

PwC 
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DEE00047884.1.1 
 
A. Prüfungsauftrag 
I. Prüfungsauftrag 
1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung der Betriebskommission vom 12. De-
zember 2016 erteilte uns die Betriebskommission des 
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, 
(im Folgenden kurz „Eigenbetrieb“ genannt) 
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 
31. Dezember 2020 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirt-
schaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen. 
2. Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, die für die Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vor-
schriften zu beachten. Gemäß § 22 und § 26 EigBGes finden die Bestimmungen für große Kapital-
gesellschaften bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs sinnge-
mäße Anwendung. Jahresabschluss und Lagebericht hat der Eigenbetrieb nach §§ 316 ff. HGB 
i.V.m. § 27 EigBGes prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des § 27 Abs. 4 EigBGes be-
kannt zu machen.  
3. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 
HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E. 
4. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu 
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer 
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart.  
5. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach 
den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F. (10.2021), dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie 
der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an den geprüften Eigenbe-
trieb gerichtet. 
II. Bestätigung der Unabhängigkeit 
6. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren 
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

PwC 
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DEE00047884.1.1 
 
B. Grundsätzliche Feststellungen 
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter  
7. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe-
triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht der gesetzlichen Vertreter dar: 
• Der Eigenbetrieb bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltungen und fördert 
ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. Überre-
gional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind Mar-
kenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Damit auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge 
die ausgeprägte Kulturpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt werden kann, be-
steht der Eigenbetrieb aus den folgenden Betriebszweigen: 
• Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie), 
• Volkshochschule (bis 31. Dezember 2020), 
• Akademie für Tonkunst, 
• Stadtbibliothek (bis 31. Dezember 2020), 
• Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V., 
• Bessunger Knabenschule, 
• Haus Olbrich, 
• Haus Deiters, 
• Haus Glückert, 
• Literaturhaus, 
• Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15) und 
• Künstlerbahnhof Wixhausen. 
• Die gegenüber dem Vorjahr reduzierten Umsatzerlöse von T€ 1.894 (Vorjahr T€ 2.612) resul-
tieren insbesondere aus Benutzungsgebühren (T€ 1.622; Vorjahr T€ 2.291) sowie Mieten und 
Pachten einschließlich Nebenkostenerstattungen (T€ 179; Vorjahr T€ 189).  
• Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich von T€ 4.328 auf T€ 12.211, was mit 
T€ 7.142 vor allem auf den Buchgewinn aus der Übertragung von Anlagevermögen der Volks-
hochschule und der Stadtbibliothek auf den Kernhaushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
zurückzuführen ist. 
• Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vorjahresvergleich um T€ 415 auf 
T€ 3.315 erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Zuschüssen an Ver-
eine und Kulturschaffende.

PwC 
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DEE00047884.1.1 
 
• Die Ausschüttung der bauverein AG hat sich von T€ 770 auf T€ 513 reduziert. Aus der Beteili-
gung an der HEAG Holding AG ergab sich im Berichtsjahr kein Beteiligungsertrag (Vorjahr 
T€ 4.350).  
• Der Eigenbetrieb erzielte einen Jahresgewinn nach städtischem Zuschuss von T€ 7.205 (Vor-
jahr Jahresverlust T€ 962), der maßgeblich durch den Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt von T€ 10.500 (Vorjahr T€ 4.173) geprägt ist. 
• Die Bilanzsumme hat sich im Vorjahresvergleich um T€ 15.028 auf T€ 108.485 erhöht.  
• Die Investitionen im Wirtschaftsjahr 2020 von T€ 7.624 betrafen im Wesentlichen mit 
T€ 6.173 die Ausstellungshallen Mathildenhöhe. Die Abgänge beim Anlagevermögen von 
T€ 2.137 betrafen insbesondere die auf den Kernhaushalt übertragenen Grundstücke und Ge-
bäude der Volkshochschule und der Stadtbibliothek.  
• Für das Wirtschaftsjahr 2021 ist ein städtischer Zuschuss von T€ 5.011 im Wirtschaftsplan vor-
gesehen, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen.  
• Die städtischen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung waren im Jahr 2021 weiterhin ein 
maßgebender Faktor. 
• Die für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgesehene Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen der 
Ausstellungshallen der Mathildenhöhe wurde aufgrund von unvorhergesehenen Verzögerun-
gen im Bauablauf auf das Jahr 2023 verschoben.  
• Das Wirtschaftsjahr 2021 wurde weiterhin durch die Corona-Pandemie geprägt. Das Kulturan-
gebot war zeitweise nicht bzw. nur unter Auflagen möglich. Im Gegensatz zum Vorjahr wurde 
im Wirtschaftsjahr 2021 keine zusätzliche Unterstützung der Kulturschaffenden seitens der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt. Im Wirtschaftsjahr 2021 wurden die Stadtbibliothek 
und die Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute herausgelöst und in den Kern-
haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt überführt, wodurch sich in der Haushaltsplanung 
ab 2021 die Erträge und Aufwendungen verringerten.  
• Nach Einschätzung der gesetzlichen Vertreter wird der Eigenbetrieb auch zukünftig voraus-
sichtlich Verluste erwirtschaften. Die Höhe der Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
hängt von den künftigen Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG und der bauverein 
AG ab. 
• Der Magistrat hat am 12. Juli 2023 beschlossen, den Eigenbetrieb zum 31. Dezember 2023 auf-
zulösen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Haushaltskonsolidierung und 
der hieraus erwarteten Einsparpotentiale durch die Auflösung bestehender Doppelstrukturen. 
Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung hierzu erfolgte am 28. September 
2023. 
• Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs führten zu einer konjunkturellen Eintrübung, die sich 
auch auf den Eigenbetrieb auswirkt. Neben Energie- und Materialkostensteigerungen machen 
sich höhere Tarifabschlüsse mit Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich bemerkbar.  
8. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und 
der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs, ist plausibel 
und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen

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10 
DEE00047884.1.1 
 
Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen 
und inhaltlich zutreffend. 
II. Sonstige Verstöße gegen die Satzung 
9. Wir weisen darauf hin, dass der Eigenbetrieb den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und 
den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 nicht innerhalb der nach § 15 der Satzung vorgese-
henen Frist von sechs Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt hat. 
III. Wesentliche Geschäftsvorfälle 
Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb 
10. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschluss vom 11. November 2020 der 
Herauslösung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb zum 1. Januar 
2021 zugestimmt. Die Entnahmen der zurechenbaren Anlagegüter erfolgte zum 31. Dezember 
2020 durch die Übertragung der Grundstücke und Gebäude der Volkshochschule und der Stadt-
bibliothek auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt, wofür der Eigenbetrieb einen dem Verkehrswert 
entsprechenden Wertausgleich von insgesamt T€ 9.255 erhielt. Auf die entnommenen Immobilien 
entfiel ein Restbuchwert von insgesamt T€ 2.137, so dass sich aus der Maßnahme im Wirtschafts-
jahr 2020 Buchverluste von T€ 24 und Buchgewinne von T€ 7.142 ergaben. Zusätzlich wurde das 
bewegliche Anlagevermögen der Einrichtungen auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt übertragen, 
wofür der Eigenbetrieb einen Wertausgleich in Höhe der Restbuchwerte der übertragenen Vermö-
gensgegenstände von insgesamt T€ 1.060 erhielt. Das Personal der Volkshochschule und der 
Stadtbibliothek mit insgesamt 49,99 Vollzeitäquivalenten (VZA) ist zum 1. Januar 2021 auf den 
Kernhauhalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt übergegangen. Die Herauslösung der Stadtbiblio-
thek und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb erforderte eine entsprechende Anpassung der 
Satzung des Eigenbetriebs, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.  
Investitionen 
11. Die Investitionen im Wirtschaftsjahr 2020 von T€ 7.624 betrafen im Wesentlichen mit T€ 6.203 die 
Mathildenhöhe (davon entfielen T€ 6.173 auf die Sanierungen der Ausstellungshallen und T€ 30 
auf das Besucherzentrum), mit T€ 698 das Haus Olbrich sowie mit T€ 169 das Haus Deiters. Die 
Maßnahmen waren zum Bilanzstichtag teilweise noch nicht abgeschlossen und werden im Sachan-
lagevermögen unter den Anlagen im Bau ausgewiesen; davon entfallen T€ 16.910 (Vorjahr 
T€ 10.737) auf die Ausstellungshallen Mathildenhöhe, T€ 1.266 (Vorjahr T€ 568) auf das Haus 
Olbrich und T€ 358 (Vorjahr T€ 189) auf das Haus Deiters. 
12. Die Sanierung der Ausstellungshallen Mathildenhöhe wird voraussichtlich im Jahr 2023 abge-
schlossen. Der Mittelbedarf beträgt insgesamt rd. T€ 30.000.

PwC 
11 
DEE00047884.1.1 
 
Finanzierung 
13. Mit Darlehensvertrag vom 20. August 2020 wurde bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hes-
sen (WI Bank), Offenbach am Main, ein Darlehen mit Auszahlung zum 15. September 2020 von 
T€ 6.632 aufgenommen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 15. August 2050 und ist bei einem 
Zinssatz von 0,40 % p.a. in vierteljährlichen Raten von T€ 55, beginnend am 13. November 2020, 
zu tilgen.  
14. Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Eigenbetrieb und der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
über die Weiterleitung zweckgebundener Mittel aus dem Hessischen Kommunalinvestitionspro-
gramm (KIP) vom 11. Juli 2016 wurde dem Eigenbetrieb im Wirtschaftsjahr 2020 ein inneres Dar-
lehen von T€ 250 zur Finanzierung der Sanierung des Hauses Glückert im Rahmen des KIP ausge-
zahlt. Die Rückzahlung des inneren Darlehens erfolgt über eine Laufzeit von 30 Jahren in jährli-
chen Raten von 8.333,33 €. Die erste Tilgungsrate war am 1. August 2021 fällig. Bis zum 15. Au-
gust 2030 werden die Zinsen vom Land Hessen übernommen. In den darauffolgenden zehn Jahren 
gewährt das Land Hessen einen Zinszuschuss von bis zu zwei Prozentpunkten. Ab dem 21. Jahr 
der Laufzeit, sind die Zinsen von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen, wobei der Eigenbe-
trieb hierfür eine Erstattung zu leisten hat.  
Investitionszuschüsse 
15. Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb Investitionszuschüsse von T€ 1.400 erhalten. Diese betreffen 
im Wesentlichen mit T€ 1.000 die Sanierung des Hauses Glückert im Rahmen des KIP (siehe Text 
14). In diesem Zusammenhang wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt – verbunden mit der Ver-
pflichtung die Mittel an den Eigenbetrieb weiterzuleiten – ein Darlehen der WI Bank von T€ 1.250 
mit einer Laufzeit von 30 Jahren bewilligt. Der Eigenbetrieb und die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
haben demgemäß mit einer Vereinbarung über die Weiterleitung der zweckgebundenen Mittel aus 
dem KIP vom 11. Juli 2016 vereinbart, dass die Auszahlung an den Eigenbetrieb in Höhe von 
T€ 1.000 als Investitionszuschuss und in Höhe von T€ 250 als inneres Darlehen erfolgt (siehe Text 
14). Beim Eigenbetrieb ist der gewährte Investitionszuschuss als Sonderposten auszuweisen. Die 
mit den KIP-Mitteln finanzierten Vermögensgegenstande dürfen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Kommu-
nalinvestitionsprogrammgesetz (KIPG) über die Laufzeit der WI Bank-Darlehen abgeschrieben 
werden. Der Sonderposten ist entsprechend dieser Abschreibungsdauer aufzulösen.  
Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
16. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem Eigenbetrieb im Berichtsjahr einen Ertragszuschuss von 
T€ 10.500 (Vorjahr T€ 4.173) gewährt.

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IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 
17. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 27. Oktober 2023 
den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: 
"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Darmstadt, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, ein-
schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hin-
aus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit-
telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der lan-
desrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage 
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und 
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzli-
chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Be-
langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen 
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar.  
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen 
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit 
§ 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes (Hessen) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-
prüfer (IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verant-
wortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unse-
res Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig 
in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften

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und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde-
rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und 
zum Lagebericht zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften 
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung 
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschrif-
ten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in-
ternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger 
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, 
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der 
insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der 
Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss 
in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken 
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, 
um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen 
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus-
sagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, 
und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften 
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen

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mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang 
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der un-
sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes (Hessen) unter Beachtung der vom 
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche 
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich 
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die 
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Ent-
scheidungen von Adressaten beeinflussen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die 
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das 
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner 
Kontrollen beinhalten können.  
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und 
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des 
Eigenbetriebs abzugeben. 
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. 
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.

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Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb 
seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des 
Eigenbetriebs vermittelt. 
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. 
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von 
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen 
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass 
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
I. Gegenstand der Prüfung 
18. Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen 
Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des EigBGes (§§ 22 bis 27) so-
wie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte Jahresabschluss unter Ein-
beziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020, beste-
hend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, und der Lagebericht 
für dieses Wirtschaftsjahr. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jah-
resabschluss und Lagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe 
war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschrif-
ten zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet wor-
den sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei 
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild 
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risi-
ken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich 
auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet 
worden sind. 
19. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG 
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent-
lichten Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 
§ 53 HGrG“ (IDW PS 720) beachtet. 
20. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere 
ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten 
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. 
II. Art und Umfang der Prüfung 
21. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränk-
ten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. 
Dezember 2019. 
22. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prü-
fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. 
Die Abschlussprüfung erstreckt sich nach § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des 
geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zuge-
sichert werden kann.

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23. Hinsichtlich der wesentlichen Elemente unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes verweisen wir 
auf den Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und 
des Lageberichts“ in unserem Bestätigungsvermerk (vgl. Abschnitt B „Wiedergabe des Bestäti-
gungsvermerks“). 
24. Ergänzend geben wir folgende Erläuterungen zu unserem Prüfungsvorgehen: Ausgehend von der 
Identifikation und Beurteilung der inhärenten Risiken für den Jahresabschluss haben wir uns zu-
nächst ein Verständnis vom rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollsystem des Eigenbe-
triebs verschafft. 
Auf dieser Basis haben wir die Risiken festgestellt, die zu wesentlichen Falschdarstellungen in der 
Rechnungslegung führen können und dies bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorge-
hens berücksichtigt. Im Prüfungsprogramm wurden die Schwerpunkte sowie der zeitliche Ablauf 
unserer Prüfung und die Zusammensetzung des Prüfungsteams inklusive des Einsatzes von Spezia-
listen festgelegt. 
25. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten 
Prüfungsschwerpunkten: 
• Zugänge im Sachanlagevermögen und Entwicklung der Anlagen im Bau, 
• Abgrenzung von Erstellungs- und Instandhaltungsaufwand, 
• Bewertung der Forderungen, 
• Dotierung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse, 
• Vollständigkeit der Darlehensverbindlichkeiten, 
• Dotierung der Rückstellungen. 
26. Ausgehend von unserem Verständnis des rechnungslegungsrelevanten Kontrollsystems haben wir 
in den Bereichen, in denen die Betriebsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung 
der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen eingerichtet hat, Funktionsprüfungen durchge-
führt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen.  
Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Betrieb eingerichteten internen Kontrollen von 
der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials und der zusätzlichen Angaben im Jahresab-
schluss und Lagebericht ausgehen konnten, haben wir anschließend aussagebezogene Prüfungs-
handlungen, d.h. analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination 
von beidem vorgenommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach 
prüferischem Ermessen notwendiges Maß reduziert.  
Der überwiegende Teil der Abschlussposten wurde mit einer Kombination aus Funktionsprüfun-
gen und aussagebezogenen Prüfungshandlungen geprüft.

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Sofern wir keine Funktionsprüfungen vorgesehen haben oder nicht von wirksamen Kontrollen aus-
gehen konnten, haben wir im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. 
27. Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten des Eigenbetriebs haben wir folgende 
Unterlagen eingesehen: 
• Liefer- und Leistungsverträge,  
• Darlehensverträge,  
• Rechnungen, 
• Planungsunterlagen, 
• sonstige Geschäftsunterlagen. 
28. Weiterhin haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: 
• Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kreditinstituten haben wir uns zum 31. De-
zember 2020 Bankbestätigungen zukommen lassen. 
• Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistun-
gen an Pensionäre und Hinterbliebene sowie für Altersteilzeitvereinbarungen haben uns versi-
cherungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, 
deren Ergebnisse wir nutzen konnten. 
Auf die Teilnahme an der Inventur der körperlichen Vorräte haben im Hinblick auf die Geringfü-
gigkeit der Bestände verzichtet.  
29. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle 
verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. 
Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt.

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D. Feststellungen zur Rechnungslegung 
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 
30. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Be-
langen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren ge-
prüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbil-
dung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 
2. Jahresabschluss 
31. Im Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Ver-
lustrechnung sowie dem Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 des 
Eigenbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsform- und branchen-
spezifischen Vorschriften nach dem EigBGes, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung so-
wie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung in allen wesentlichen Belangen beachtet. 
32. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung 
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 
wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der 
Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie § 25 EigBGes (Anhang). 
Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen we-
sentlichen Belangen eingehalten. 
33. Auf folgende vertretbare Besonderheit im Ausweis weisen wir hin: 
• Die HEAG-Halle B (Centralstation) wird der Centralstation-Veranstaltungs-GmbH für kultu-
relle Zwecke unentgeltlich überlassen. Intern wurde festgelegt, die unentgeltliche Nutzungs-
überlassung buchhalterisch zu erfassen und nachzuweisen. Daher wird jährlich ein fiktiver 
Mietzuschuss von T€ 77 in den Umsatzerlösen des Eigenbetriebs ausgewiesen und über eine 
entsprechende Gegenbuchung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgsneutral 
gestellt. Aufgrund der Geringfügigkeit des Betrages ist der Sachverhalt derzeit nicht zu bean-
standen. Wir empfehlen jedoch, die unentgeltliche Überlassung der Halle-B zukünftig außer-
halb der Buchhaltung nachzuweisen und zu dokumentieren. 
• Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes 
um den Posten Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt erweitert, um die gewährten Er-
tragszuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt transparent, und nicht in den sonstigen be-
trieblichen Erträgen enthalten, auszuweisen. 
• Entsprechend wurden die Postenbezeichnungen Jahresverlust und Jahresergebnis um die Zu-
sätze vor bzw. nach städtischem Zuschuss ergänzt.

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• Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 268 Abs. 1. HGB 
i.V.m. § 158 Abs. 1 AktG um die Posten Verlust aus dem Vorjahr erweitert, weil die Bilanz un-
ter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt ist. 
34. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen we-
sentlichen Belangen vollständig und zutreffend. 
35. Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel des § 286 HGB Gebrauch ge-
macht und Angaben zu Angaben zu den Bezügen der Betriebsleitung unterlassen. Die Inanspruch-
nahme der Schutzklausel ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zu beanstanden. 
3. Lagebericht 
36. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. 
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 
37. Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und 
vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen-
betriebs. 
38. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend 
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in 
den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein 
(§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB). 
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung 
39. Zur Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Abschlussposten verweisen wir auf 
den Anhang (Anlage II). Nach unseren Feststellungen sind die angewandten Bilanzierungs- und 
Bewertungsmethoden sachgerecht und erfüllen die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze. 
Ergänzend dazu bemerken wir Folgendes: 
40. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr 
grundsätzlich unverändert.  
Pensionsrückstellungen 
41. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf 
Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bei einem Einkommenstrend und einem 
Rententrend von jeweils 2,0 %. Das Ruhegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und

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dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Der Un-
terschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins und der 
Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins beträgt T€ 667.

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E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 
42. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG 
sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) 
beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit 
der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen 
Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung, geführt worden sind. 
43. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur 
Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine 
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit 
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

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F. Schlussbemerkung 
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Kulturinstitute 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. De-
zember 2020 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung 
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prü-
fungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)). 
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungs-
vermerks" enthalten. 
Frankfurt am Main, den 27. Oktober 2023 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Christiane Lawrenz ppa. Michael Neutz 
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

Anlagen

PwC Anlagen
Anlagenverzeichnis Seite
I Lagebericht 2020 1.................................................................................................................
II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 1.....................
1.Bilanz zum 31. Dezember 2020 2.....................................................................................
2.Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 5..........................................
3.Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020 7.............................................................................
Entwicklung des Anlagevermögens 2020 21.....................................................................
IIIFragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 1...........................................
IVRechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 1..........................................................................
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 
M4GenPDF V2.20

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt  
 
 
Lagebericht 2020 
 
1. Vorbemerkungen 
Nach Abs chluss des Wirtschaftsjahres 2020  wird der in § 26 Eigenbetriebsgesetz geforderte 
Lagebericht vorgelegt. 
2. Geschäftsverlauf 
2.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen 
Die Stärken des Eigenbetriebs liegen im vielfältigen Angebot von kulturellen Veranstaltungen und 
der Breite an geförderten  kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. 
Überregional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind 
Markenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
Mit einer ausgeprägten Kulturpolitik setzt die S tadt Darmstadt mit ihrem Eigenbetrieb auf ein 
Zusammenwirken verschiedener Teilnehmer an den kulturellen Projekten und unterstützt die ses 
durch weitreichende Kulturförderung. 
Zusammen mit weiteren Kultureinrichtungen, Kulturvereinen, Initiativen und einer freien 
Kulturszene wird versucht, ein breites Spektrum zu erreichen.  
Damit diesem Ziel, auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge , Rechnung getragen werden kann, 
besteht der Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen: 
• Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie),  
• Volkshochschule (bis 31. Dezember 2020) , 
• Akademie für Tonkunst,  
• Stadtbibliothek (bis 31. Dezember 2020), 
• Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,  
• Bessunger Knabenschule,  
• Haus Olbrich, 
• Haus Deiters, 
• Haus Glückert, 
• Literaturhaus, 
• Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15),  
• Künstlerbahnhof Wixhausen,  
und ist Förderer von bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik.  
Anlage I
1

2.2 Geschäftsergebnis und Ertragslage 
 
Die Gewinn - und Verlustrechnung schließt im Wirtschaftsjahr 20 20 mit einem Verlust vor 
städtischem Zuschuss von 3.295 T€ ab (Vorjahr ./. 5.134 T€). 
 
Der Eigenbetrieb erzielte im Jahr 20 20 Umsatzerlöse in Höhe von 1.894 T€ (Vorjahr 2.612 T€). 
Davon entfielen im Wesentlichen auf Benutzungsgebühren 1.622 T€ (Vorjahr 2. 291 T€), auf 
Mieten und Pachten 179 T€ (Vorjahr 189 T€) und auf Eintrittsgelder und Teilnehmerbeiträge 23 T€ 
(Vorjahr 63 T€). Ursächlich für die deutlichen Mindererträge bei den Benutzungsgebühren , aber 
auch Eintrittsentgelten waren die Coronaauflagen. 
 
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen gab es eine Steigerung auf 12.211 T€ (Vorjahr 4.328 T€), 
die im Wesentlichen auf den Buchgewinn aus dem Übergang de s Sacha nlagevermögens der 
Volkshochschule und der Stadtbibliothek in den Kernhaushalt der Stadt von 7.142 T€, die 
Zuschüsse des Bundesamts für Migration von 211 T€,  die Erstattungen für hoheitliche Tätigkeiten 
von 2.166 T€ (Vorjahr 1.627 T€) und die Landeszuweisungen von 1.636 T€  (Vorjahr 1.615 T €) 
zurückzuführen ist. 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 2.900 T€ auf 
3.315 T€. Dies  resultiert im Wesentlichen aus höheren Zuschüssen an Vereine und 
Kulturschaffende. Hierin enthalten war en auch Zahlungen über 66 T€ aus einem städt. Hilfsfonds 
zur Unterstützung von Kultureinrichtungen. 
 
Die Beteiligungserträge verminderten sich auf 513 T€ (Vorjahr 5.120 T€), die vollständig auf die 
bauverein AG (Vorjahr 770 T€) entfallen. Von der  HEAG Holding AG gab es keine Ausschüttung 
(Vorjahr 4.350 T€). 
 
Im Nachfolgenden führen wir die einzelnen Maßnahmen aus dem Wirtschaftsjahr 20 20 auf, 
bezogen auf die einzelnen Betriebszweige, die zu den o.g. Umsatzerlösen geführt haben: 
Institut Mathildenhöhe 
Ausstellungsgebäude 
Im Jahr 2020 konnten im Ausstellungsgebäude aufgrund der umfangreichen 
Sanierungsmaßnahmen weiterhin keine Ausstellungen stattfinden. Durch Bauverzögerungen 
musste die Wiedereröffnung mehrfach verschoben werden und wird jetzt zum Jahresende  2023 
mit einer Ausstellung von Werken der städtischen Kunstsammlung erfolgen.  
Anlage I
2

Museum Künstlerkolonie 
Es fanden folgende Ausstellungen statt: 
Raumkunst, Made in Darmstadt 1904-1914 
Dauerausstellung 
 
Raumkunst, Made in Darmstadt 1901 
Dauerausstellung 
 
Olaf Nicolai, A light vapour emanating from bound matter as spirits running, along,    
08. Dezember 2019 bis 29. März 2020 
 
Staging Identity, Zwischen Maskerade, Körperinszenierung und Rollenspiel,  
24. Oktober 2020 bis 28.März 2021 
 
Statistische Besucherzahlen des Museums Künstlerkolonie 
 
2020 2019 2018 2017 
5.188 Besucher 15.006 Besucher 14.494 Besucher 21.511 Besucher 
Die Eintrittsentgelte und Umsatzerlöse für Ausstellungskataloge u. ä. betrugen 18 T€. 
Haus Glückert 
Das Haus ist an die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. vermietet. Die Mieterlöse 
belaufen sich unverändert auf 19 T€. 
Haus Olbrich und Haus Deiters 
Die Häuser wurden werden saniert und standen nicht zur Nutzung zur Verfügung. 
Akademie für Tonkunst 
Die Künstlerische Reifeprüfung wurde 2020 von 14 Kandidaten abgeschlossen.  
Statistische Schülerzahlen der Akademie für Tonkun st 
 2020 2019 2018 2017 2016 2015 
Studierende 149 150 128 146 124 110 
Musikschüler 1790 1934 1980 1944 1996 2105 
Die Zuweisung des Landes zur Berufsakademie betrug wie im Vorjahr 1.365 T€ . Die 
Benutzungsgebühren der Musikschüler beliefen sich trotz Coronaauflagen auf 836 T€ (Vorjahr 940 
T€), da d er Unterricht  zu großen Teilen als Videounterricht durchgeführt wurde. Erstattungen 
aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine. 
Anlage I
3

Volkshochschule 
An Benutzungsgebühren wurden 884 T€ (Vorjahr 1.193 T€) erzielt, damit rd. 323 T€ weniger als 
geplant, da Kurse wegen den Coronaauflagen nicht stattfinden konnten. Erstattungen aufgrund 
von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine.  
Stadtbibliothek 
Entgelte wurden in Höhe von 113  T€ (Vorjahr 158 T€) vereinnahmt, somit rd. 87 T€ weniger als 
geplant. Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine. 
Georg-Moller-Haus (Theater-Moller-Haus, Freie Szene Darmstadt e.V.) 
Das Haus gehört zu 4/5 der Stadt Darmstadt, Ei genbetrieb Kulturinstitute, und zu 1/5 der 
Freimaurerloge „Johannes der Evangelist zur Eintracht“, die das 1. OG nutzten. Entsprechend den 
Besitzanteilen muss sich die Loge zu 1/5 an den Betriebsaufwendungen beteiligen. Eine 
entsprechende Vereinbarung wurde im Vorjahr rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschlossen.  
Atelierhäuser Darmstadt 
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen wie im Vorjahr 37 T€.  
Literaturhaus Darmstadt 
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen wie im Vorjahr 19 T€. 
2.3 Finanz- und Vermögenslage 
Die Veränderungen im lang - und mittelfristig gebundenen Vermögen des Eigenbetriebs sind aus 
dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 
15.028 T€ auf 108.485 T€ erhöht. 
Der Bestand des Anlagevermögens hat sich wie folgt entwickelt: 
 EUR 
Stand 1. Januar 2020 (Restbuchwerte) 82.827.431,90 
  
Zugänge 2020 7.624.468,10 
  
Abgänge 2020 (abzüglich Abschreibung auf Abgänge) -2.137.393,12 
  
Umbuchungen 2020 -0,00 
  
Abschreibungen 2020 -854.845,87 
Stand 31. Dezember 2020 (Restbuchwerte) 87.459.661,01 
Die Zugänge betreffen mit 7.107 T€ die Anlagen im Bau, davon  im Wesentlichen 6.173 T€ für die 
Ausstellungshallen Mathildenhöhe, 698 T€ für das Haus Olbrich und 169 T€ für das Haus Deiters. 
Anlage I
4

Für die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den im Anhang ausgewiesenen 
Anlagespiegel verwiesen. 
Die Abgänge betreffen im Wesentlichen die Übertragung der Grundstücke und Gebäude der 
Volkshochschule und Stadtbibliothek  in den Kernhaushalt der Sta dt, wodurch sich auch die 
Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadt im Vorjahresvergleich deutlich erhöht 
haben. 
Eigenkapital  
Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 74.834 T€ und stellt sich wie folgt dar:  
  Stand Umgliederung 
Jahresergebnis 
vor städt. 
Zuschuss 2020 
städt. 
Zuschuss Stand 
  01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 
  TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Stammkapital 15.500 0 0 0 15.500 
Allgemeine Rücklage 56.876 0 0 0 56.876 
Bilanzverlust der 
Vorjahre -3.785 -961 0 0 -4.746 
Gewinn/Verlust -961 961 -3.295 10.500 7.205 
Summe1) 67.630 0 -3.295 10.500 74.835 
1) Rundungsdifferenz zur Bilanz von TEUR 1 
Rückstellungen 
Zum Bilanzstichtag wurden die notwendigen Rückstellungen gebildet.  
Die Rückstellungen betreffen im Einzelnen: 
 Stand 
01.01.2020 
Verbrauch (V)/ 
Auflösung (A) 
Aufzinsung/ 
Abzinsung 
Zuführung 
2020 
Stand 
31.12.2020 
 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Pensions- 
rückstellungen 4.807 
141 (V) 
240 (A) 108 448 4.982 
Sonstige 
Rückstellungen 1.276 
481 (V) 
4 (A) 
                           
12 712 1.515 
Summe 
6.083 
622 (V) 
244 (A) 
 
120 1.160 6.497 
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Beihilferückstellungen sowie weitere 
personalbezogene Rückstellungen.  
Anlage I
5

Liquidität 
Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1.684 T€ auf 1.818 T€. 
Das langfristige Vermögen ist durch Eigenkapital , Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen,  
langfristige Rückstellungen sowie langfristige Verbindlichkeiten gedeckt . Kurzfristige 
Verbindlichkeiten können durch die vorhandenen liquiden Mittel sowie kurzfristig realisierbare 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgeglichen werden. Zur Finanzierung der 
Bauvorhaben wurde im Wirtschaftsjahr 2020 ein Kommunaldarl ehen über 6.632 T€ neu 
aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Wirtschaftsjahr 
planmäßig getilgt. 
Die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr zeigt die folgende Gegenüberstellung: 
 2020  2019 
 EUR  EUR 
Benutzungsgebühren 1.621.537,13  2.290.606,18 
Miet- und Pachterträge 179.459,00  189.509,53 
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 22.512,00  62.653,00 
Einnahmen aus Verkauf 11.895,08  10.013,09 
Sonstiges 58.813,04  58.819,92 
Summe 1.894.216,25  2.611.601,72 
Personalstand: 
 2020  2019 
Beamte 7  7 
Arbeitnehmer 208  209 
Insgesamt 215  216 
Die Personalaufwendungen betrugen insgesamt EUR 10.306.305,89. 
Daneben wurden an die Stadt ordnungsgemäß Personal - und Sachkosten für Mitarbeiter, die 
anteilig für den Eigenbetrieb tätig waren, erstattet. 
  
Anlage I
6

2.4 Soll-/Ist-Vergleich Wirtschaftsplan 2020 
Der Eigenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) den vorgesehenen 
Wirtschaftsplan erstellt.  
Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan 2020 ergeben sich folgenden Abweichungen gegenüber der 
Gewinn- und Verlustrechnung: 
 Wirtschafts-
plan GuV Abweichung 
 T€ T€ T€ 
Einnahmen    
Umsatzerlöse 3.035  1.894  -1.141  
Sonstige betriebliche Erträge * 16.334  12.211  -4.123  
Erträge aus Beteiligungen 0  513 513  
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0  80  80  
Summe Einnahmen 19.369  14.698 -4.671  
Ausgaben    
Materialaufwand    
– Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 935  841  -94  
– Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.773  2.089  -684  
Personalaufwand    
– Löhne und Gehälter 7.730  7.416  -314  
– soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.418  2.890  472  
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
1.207  855  -352  
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.791  3.315  -476  
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 515  585  70  
Sonstige Steuern  2  2  
Summe Ausgaben 19.369  17.993  -1.376  
Jahresergebnis vor dem städtischen Zuschuss* 0  -3.295  -3.295  
Städtischer Zuschuss* 0  10.500  10.500  
Jahresergebnis nach dem städtischen 
Zuschuss 0          7.205          7.205    
 
* Im Plan ist der städtische Zuschuss in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. 
Die Gewinn - und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist ein Jahresergebnis in Höhe  von 
7.205 T€ aus, während der Wirtschaftsplan ein ausgeglichenes Ergebnis ausweist. 
Anlage I
7

Die wesentlichen Abweichungen lassen sich wie  folgt erklären: 
- Umsatzerlöse 
Gegenüber der Planung ergaben sich aufgrund der Coronapandemie und den damit 
verbundenen Auflagen Mindererlöse, da Kulturangebote nicht im geplanten Umfang stattfinden 
konnten. Abweichungen gegenüber der Planung ergaben sich zudem beim  Institut 
Mathildenhöhe, da durch Bauverzögerung en die geplante Sammlungsausstellung nicht 
stattfinden konnte (- 160 T€).  
Weitere Mindererträge  gegenüber der Planung in Höhe von rd. 125 T€ sind bei der Akademie 
für Tonkunst entstanden aufgrund der Ermäßigungen für Mehrfachbelegungen von Unterricht 
innerhalb eine Haushaltsgemeinschaft oder für In haberinnen und Inhaber der Teil habecard.  
- Sonstige betriebliche Erträge:  
Dem Planansatz in Höhe von 16.334 T€ beinhaltet auch den Verlustausgleich der Stadt an den 
Eigenbetrieb in Höhe von 11.942 T€. In der Gewinn- und Verlustrechnung hingegen erfolgt der 
Ausweis des Verlustausgleichs als gesonderte Position . 
Gleichwohl sind deutliche Mehrerträge zu verzeichnen. Der Grund hierfür ist die Übernahme 
der Volkshochschule und der Stadtbibliothek zum 1.1.2021 vom Eigenbetrieb in den 
Kernhaushalt der Stadt und die damit verbu ndenen Verbuchung des Wertausgleichs.  
- Aufwendungen für bezogenen Leistungen  
Wesentlicher Grund für die Minderaufwendungen gegenübe r dem Planansatz waren 
Einsparungen bei den Ausstellungen über -648 T€, davon -448 T€ bei der 
Sammlungsausstellung, die nich t wie geplant stattfinden konnte . 
- Sonstige betriebliche Aufwendungen:  
Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 3.791 T€ betrugen die Aufwendungen lediglich 
3.315 T€. Die Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in der verfügten Haushaltssperre, so dass 
entsprechend geringere Zuschüsse an Dritte bewilligt wurden. 
Anlage I
8

3. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs (Chancen und Risiken) 
Nach §  19 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer 
Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforder lichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und 
kulturellen Einrichtungen bereitzustellen. Dieser Aufgabe kommt die Stadt Darmstadt unter 
anderem durch den Betrieb der Kulturinstitute nach. 
Wirtschaftliche Grundlage sind nach Ausgliederung der Volkshoch schule und der Stadtbibliothek 
die Entgelte, die u.a. durch die Eintrittsgelder der Museen sowie de n Betrieb der Musikschule 
vereinnahmt werden, sowie der städtische Zuschuss.  
Auch für 2021 wird weiterhin die Maßgabe zur Haushaltskonsolidierung ein bestimmender Faktor 
in der Kulturförderung  sein. Spielräume für die Förderung zusätzlicher Maßnahmen sind nur 
innerhalb des gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderten Budgets durch interne 
Umschichtungen möglich. Geplant war des  Weiteren auch der Abschluss der 
Sanierungsmaßnahme der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe verbunden mit einer großen 
Ausstellungseröffnung. Durch unvorhergesehene zusätzlich notwendige Arbeiten kam es aber zu 
deutlichen Verzögerungen im Bauablauf, s o dass auch unter den Vorgaben des Advisory Board 
zum Weltkulturerbe die Wiedereröffnung nun endgültig bis zum Ende 2023 erfolgen soll. 
Der Wirtschaftsplan 2021 sieht mit 15,56 Mio. € im Ertrag und 15,56 Mio. € beim Aufwand eine 
ausgeglichene Planung vor. Vorgesehen ist dabei ein städtischer  Zuschuss von 5,01 Mio. €. Die 
geringeren Gesamtaufwendungen und –erträge gegenüber den Vorjahren begründen sich durch 
die Herauslösung der beiden Einrichtungen Volkshochschule und Stadtbi bliothek aus dem 
Eigenbetrieb.  
Das Kulturgeschehen im Jahr 2021 war auch weiterhin durch das Coronavirus beeinflusst. Viele 
Kulturbetriebe und Kulturschaffende wurden weiterhin beeinträchtigt, Kulturangebote – Theater, 
Konzerte, Ausstellungen, Lesungen u. a. – konnten nicht oder nur unter Auflagen stattfinden. Eine 
zusätzliche städtische Unterstützung, so wie in 2020 erfolgt, wurde für 2021 nicht gewährt.  
Die Corona -Pandemie führt e auch zu Verzögerungen bei den Sanierungsmaßnahme n auf der 
Mathildenhöhe. Die bauliche Fertigstellung der Ausstellungshallen wird bis Ende 202 3 
abgeschlossen, der zwingend notwendige Probebetrieb der Haustechnik ist in Vorbereitung, so  
dass voraussichtlich ab Frühjahr 2024  die große Eröffnungsausstellung mit Werken aus der 
städtischen Kunstsammlung beginnt.  
Darüber hinaus steht weiterhin die Entwicklung der Mathildenhöhe Darmstadt im Fokus mit den 
Künstlerhäusern, einem Parkpflegewerk und dem Bau eines Besucherzentrums für d ie im Jahr 
2021 zum Weltkulturerbe erhobene Mathildenhöhe. Hierzu wurden weitere Immobilien und 
Grundstücke vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum 01.01.2022 übernommen. 
Anlage I
9

In 2021 wurde durch politische Beschlüsse die Volkshochschule und die Stadtbibliothek aus dem 
Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt überführt. Ein Wertausgleich wurde 
hierfür aber bereits zum 31.12.2020 gebucht. 
Dementsprechend verrin gerten sich in der Haushaltsplanung ab 2021 die Erträge und 
Aufwendungen. 
Auch bis zu seiner Auflösung wird der Eigenbetrieb voraussichtlich Verluste erwirtschaften. In 
Abhängigkeit von den Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG und der bauverein AG 
wird der Eigenbetrieb auch in Zukunft auf Zuschüsse durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
angewiesen sein.  
Es werden somit i m Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung Einsparpotentiale durch 
die Auflösung bestehender D oppelstrukturen gesehen, zumal von Seiten der Aufsichtsbehörde 
wiederholt darauf hingewiesen  wurde, dass aufgrund von geänderten rechtlichen Bestimmungen 
und durch die doppelte Buchführung im kommunalen Haushaltsrecht, Eigenbetriebe nicht mehr 
notwendig sind. 
Aus diesem Grund hat der Magistrat am 12. Juli 2023  beschlossen, den Eigenbetrieb zum 
31. Dezember 2023 aufzulösen . Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung hierzu 
erfolgte in der Sitzung am 28. September 2023. 
Die politischen Regelungen zu r Bekämpfung des Coronavirus  in 2020 führten zu geringeren 
Erlösen bei den Entgelten und Gebühren. Aktuell und für die Zukunft werden keine Auswirkungen 
auf die Finanz- und Ertragslage mehr gesehen. 
Hingegen sind die Auswirkungen des seit dem 24. Februar 2022 andauernden Kriegs zwischen 
Russland und der Ukraine deutlich spürbar. Die als Reaktion gegen Russland, russische 
Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt en Sanktionen führten zu einer 
Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, was sich auch auf den Eigenbetrieb auswirkt. 
Bemerkbar macht sich dies bei den Energie- und Materialkostensteigerungen aber auch durch 
höhere Tarifabschlüsse mit Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich. 
 
 
  
Anlage I
10

4. Risiko, Risikocontrolling und Risikoabdeckung  
Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbststän diges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. Es 
gelten daher weiterhin die für die entsprechenden Risiken der Stadt eingegangenen 
Versicherungsverträge.  
Die Beiträge zu den Versicherungen werden vom Eigenbetrieb anteilig getragen. Die 
nachfolgend aufgeführten  Versicherungen sind auch zur Deckung von Risiken des Eigenbetriebs 
abgeschlossen: 
1. Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht 
    (Personen-, Sach- und Vermögens-Drittschäden)  
unbegrenzt 
2. Eigenschadensversicherung  
    a) für Vertrauenspersonen des Magistrats, Stadtverordnete  
    b) für Ausschuss- und Betriebskommissionsmitglieder         
 
125.000 € 
zusätzlich 125.000 €  
3. Strafrechtsschutzversicherung  
    (inkl. Dienstreise-Rechtsschutz und Verkehrsrechtschutz)  
2.000.000 € 
4. Sachversicherung  
   (Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Gebäude und   
Inhalt) 
ohne 
(jeweils aktueller Neuwert)  
5. Kfz-Feuerversicherung  Fahrzeuge zum Nennwert  
4.1 Sonstige Risikovorsorge  
Eine Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems wird im Bereich des 
Eigenbetriebs Kulturinstitute der Stadt Darmstadt aufgrund von anderen Umstellungsprozessen 
zurzeit nicht weiterverfolgt.  
 
Darmstadt, 27. Oktober 2023  
 
 
 
 
Dr. Gabriele König Bernhard Baum 
Erste Betriebsleiterin Kaufmännischer Betriebsleiter  
 
  
Anlage I
11

Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
M4PDFUtilities V1.10
Anlage II
1

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2020
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A.
I.
1. Entgeltlich erworbene Software 14.545,00 18.788,00
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 312.074,99 24.974,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 2.209.021,00 2.286.530,00
2.535.640,99 2.330.292,00
II.
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 19.378.319,20 21.312.476,81
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.842,00 15.369,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.702.142,07 1.768.628,02
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 18.949.869,22 12.516.818,54
40.040.172,49 35.613.292,37
III.
Beteiligungen 44.883.847,53 44.883.847,53
87.459.661,01 82.827.431,90
B.
I. Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren 1,00 19.946,36
II.
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.603.814,21 1.180.677,93
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 339.859,93 2.495,87
3. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 15.779.885,39 7.374.935,70
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.458.765,68 1.882.242,51
19.182.325,21 10.440.352,01
III. 1.818.050,79 133.534,13
21.000.377,00 10.593.832,50
C. 24.980,44 35.911,59
108.485.018,45 93.457.175,99
A k t i v s e i t e
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Finanzanlagen
Anlage II
2

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A.
I. 15.500.000,00 15.500.000,00
II.
56.875.949,00 56.875.949,00
III. 2.458.465,41 -4.746.323,16
74.834.414,41 67.629.625,84
B. 3.163.715,35 1.806.240,54
C.
1. 4.981.971,00 4.806.725,00
2. 1.515.243,23 1.276.346,32
6.497.214,23 6.083.071,32
D.
1. 21.303.186,09 15.746.951,71
2. 1.103.765,52 703.349,68
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 76.303,91 308.627,89
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und anderen Eigenbetrieben 1.253.835,77 865.063,02
5. Sonstige Verbindlichkeiten 252.583,17 314.245,99
a) davon aus Steuern EUR 76.266,43
(Vorjahr EUR 72.025,28)
b) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 438,50
(Vorjahr EUR 1.571,42)
23.989.674,46 17.938.238,29
108.485.018,45 93.457.175,99
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Rücklagen
Allgemeine Rücklage
Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust)
Eigenkapital
Stammkapital
P a s s i v s e i t e
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Anlage II
3

2020 2019
EUR EUR
  1. 1.894.216,25 2.611.601,72
  2. 12.210.866,48 4.327.861,95
14.105.082,73 6.939.463,67
  3.
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren 841.172,47 727.413,25
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.088.912,99 2.243.456,36
2.930.085,46 2.970.869,61
  4.
a) Löhne und Gehälter 7.416.230,43 7.133.016,15
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für 
Unterstützung 2.890.075,46 2.734.447,91
davon für Altersversorgung EUR 1.207.149,16
(Vorjahr EUR 1.157.290,62)
10.306.305,89 9.867.464,06
  5.
854.845,87 1.027.376,17
  6. 3.315.446,72 2.900.264,27
  7. 513.404,02 5.120.028,28
8. 80.274,25 170.340,44
9. 585.568,47 596.393,70
davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 120.700,48
(Vorjahr EUR 239.148,24)
10. -3.293.491,41-5.132.535,42
11. 1.720,02 1.858,17
12. -3.295.211,43-5.134.393,59
13. 10.500.000,00 4.172.808,42
14. 7.204.788,57 -961.585,17
15. -4.746.323,16-3.784.737,99
16. 2.458.465,41-4.746.323,16
Verlust aus dem Vorjahr
Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust)
Erträge aus Beteiligungen
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Jahresverlust vor städtischem Zuschuss
Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jahresgewinn (Vorjahr Jahresverlust) nach städtischem Zuschuss
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge 
Anlage II
5

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 
 
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020 
 
 
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS - 
UND BEWERTUNGSMETHODEN 
 
Der Eigenbetrieb hat seinen Sitz in Darmstadt. 
 
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 wird gemäß § 22 EigBGes  
nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit den Rechnungs-
legungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften in den aktuellen Fassungen aufgestellt. 
 
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute gel-
tenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapital-
gesellschaften gemäß den §§ 264 bis 288 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und 
Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes. Das 
Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes mit 
einer An passung der Postenbezeichnungen erweitert, um die Ertragszuschüsse der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt transparent darzustellen. Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
zum Verlustausgleich wurden bis zum 31. Dezember 2013 erfolgsneutral in die Allgemeine Rück-
lage eingestellt. Die seit dem Jahr 2014 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährten Zu-
schüsse zum Verlustausgleich werden in der Gewinn - und Verlustrechnung erfolgswirksam er-
fasst und in einem separaten Posten „Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darms tadt“ ausgewie-
sen. 
 
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten 
(Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) und, soweit abnutzbar, linear, ver-
mindert um planmäßige Abschreibungen, nach Maßgabe der wirtschaftlichen betriebsindividuel-
len Nutzungsdauern, angesetzt. Bei dauernder Wertminderung wird außerplanmäßig auf den 
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden in den Herstellungs-
kosten nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 wer-
den über 5 Jahre abgeschrieben.  
 
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. 
Anlage II
7

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit 
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Ein-
bringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, sind angemessene Wertabschläge vorgenom-
men worden; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensge-
genstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 
 
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderungen gebildet. 
 
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. 
 
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstich-
tag darstellen. 
 
Das Stammkapital ist mit dem Nennwert bilanziert. 
 
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23 Abs. 3 EigBGes in den Sonderposten für In-
vestitionszuschüsse eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der 
bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. 
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag 
bewertet, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde.  
 
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkei-
ten und sind somit mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Be-
urteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 
 
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 
 
II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN - UND VERLUST-
RECHNUNG 
 
Anlagevermögen 
 
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2020 sind als Be-
standteil des Anhangs als Anlage beigefügt. 
 
Anlage II
8

Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände des unbeweglichen Anlagevermögens in Höhe 
von EUR 2.137.393,12 an die Stadt Darmstadt übertragen. Es handelt sich dabei um Grundstü-
cke und Gebäude der Volkshochschule und der Stadtbibliothek, die wieder in den Kernhaushalt 
zurück überführt wurden. 
 
Beteiligungen 
 
Die Beteiligungen der Finanzanlagen betreffen: 
 EUR 
HEAG Holding AG 27.140.285,88 
bauverein AG 17.743.561,65 
 
HEAG 
 
Der Eigenbetrieb ist an der HEAG Holding AG, Darmstadt, mit einem Anteil am Gesamtkapital in 
Höhe von nominal TEUR 15.916 beteiligt.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 900.000 Aktien mit den Nummern von 1 bis 
900.000 und einem Nominalwert von EUR 46.100.000,00. 
 
Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten: 
 
 Anteile am Grundkapital Aktien  
 EUR % Stück 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 15.915.660,00 32,7933 310.718 
Eigenbetrieb Bäder 3.747.930,00 7,7224 73.170 
BgA Bürgerhäuser und Märkte 5.695.670,00 11,7356 111.195 
Eigenbetrieb EAD Vivarium 1.887.120,00 3,8883 36.842 
BgA Kindertagesstätten 18.853.620,00 38,8468 368.075 
Zwischensumme 46.100.000,00 94,9864 900.000 
Andere (Stadt- und Kreis-Sparkasse) 2.433.260,00 5,0136 47.504 
 48.533.260,00 100,0000 947.504 
 
Die HEAG Holding AG erzielte 2020 einen Bilanzgewinn von TEUR 13.319 (2019: TEUR 13.102). 
Das Eigenkapital der HEAG Holding AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 415.739. 
 
Anlage II
9

bauverein AG 
 
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute hält insgesamt 11.361 Stück der auf den Namen lautenden Aktien 
der bauverein AG (5,86 %), mit dem Nominalwert von TEUR 11.818. 
 
Das gezeichnete Kapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 201.797 (ohne 
eigene Anteile TEUR 184.185). 
 
Eine Übersicht über die Verteilung der Aktien an der bauverein AG gibt folgende Tabelle: 
 
 Anteile am Grundkapital Aktien  
 EUR % Stück 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 11.818.104,43 5,856 11.361 
HEAG 172.366.860,71 85,416 165.700 
bauverein AG 17.612.210,73 8,728 16.931 
 201.797.175,87 100,000 193.992 
 
Die bauverein AG erzielte 2020 einen Jahresüberschuss von TEUR 11.806 (2019 TEUR 15.466). 
Das Eigenkapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 324.978 (2019 TEUR 
321.173). 
 
Forderungen gegen die Stadt 
 
Das Verrechnungskonto mit der Stadt zeigt zum Bilanzstichtag folgende Zusammensetzung: 
 
  31.12.2020  31.12.2019 
 EUR  EUR 
Verrechnungen bis 2007 4.997.653,70  4.997.653,70 
Rückzahlungsverpflichtung -1.452.187,50  -1.452.187,50 
Liquiditätsvorschuss -4.100.000,00  -4.100.000,00 
Forderungen aus Rückstellungen Personalwechsel  -1.477.415,58  -1.256.357,08 
Forderung aus Zuschüssen 272.317,16  272.317,16 
Laufende Verrechnungen mit der Stadt 14.687.053,44  6.084.430,25 
Verzinsung Verrechnungskonto kumuliert 2.852.464,17  2.829.079,17 
 15.779.885,39  7.374.935,70 
 
Bis zum Jahr 2007 besaß der Eigenbetrieb kein eigenes Bankkonto. Zahlungsvorgänge wurden 
bis dahin komplett über die Stadt abgewickelt. 
Anlage II
10

Forderungen gegen verbundene Unternehmen 
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, Lieferungen und 
Leistungen. 
 
Sonstige Vermögensgegenstände 
 
 31.12.2020 31.12.2019  
 EUR EUR  
Forderungen an das Finanzamt 1.282.732,44 1.799.341,26  
Forderungen aus Schuldendiensthilfen vom Land  
im Rahmen des Entschuldungsfonds 52.437,28 54.712,52  
Debitorische Kreditoren 114.049,83 12.916,40  
Übrige 9.546,13 15.272,33  
 1.458.765,68 1.882.242,51  
Die Forderungen an das Finanzamt betreffen die anrechenbaren Steuern aus den Gewinnaus-
schüttungen in 2019 und 2020. 
 
Eigenkapital 
Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Stand  Umgliederung  
Jahresergebnis 
nach städt. Zu-
schuss 2020 
   Stand 
 
 01.01.2020  2020  2020    31.12.2020 
  EUR  EUR  EUR    EUR 
 Stammkapital 15.500.000,00  0,00  0,00    15.500.000,00 
 
Allgemeine Rück-
lage 
         
 56.875.949,00  0,00  0,00    56.875.949,00 
          
 Verlustvortrag -3.784.737,99  -961.585,17  0,00    -4.746.323,16 
 Jahresgewinn 
(Vorjahr Jahres-
verlust) 
-961.585,17  961.585,17  7.204.788,57    7.204.788,57 
 
 67.629.625,84  0,00  7.204.788,57    74.834.414,41 
 
Der Jahresgewinn 2020 in Höhe von EUR 7.204.788,57 soll auf neue Rechnung vorgetragen 
werden. 
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt TEUR 15.500. 
In der allgemeinen Rücklage sind unverändert mit EUR 4.624.283,91 Entschuldungshilfen aus 
dem ehemaligen kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten. 
Anlage II
11

Sonderposten 
 
Die dem Eigenbetrieb gegebenen Investitionszuschüsse werden als Sonderposten ausgewiesen. 
Die Auflösung erfolgt linear und prozentual in Höhe der Abschreibung der bezuschussten Vermö-
gensgegenstände. Den Zuführungen im Wirtschaftsjahr 2020 von EUR 1.399.882,31, davon 
TEUR 1.000.000,00 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt weitergeleitete Mittel aus dem Hes-
sischen Kommunalinvestitionsprogramm, standen Auflösungen von EUR 42.347,50 gegenüber, 
so dass sich die in den Sonderposten eingestellten Zuschüsse auf EUR 3.163.715,35 erhöht 
haben. 
 
Pensionsrückstellungen 
 
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen An-
wartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. 
Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß 
§ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven 
von 2 %, mit einer voraussichtli chen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung 
einer Fluktuationsrate. 
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszinses 
nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, de r sich bei 
einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der 
Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2020 verbindlich festge-
setzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,30 % (Vorjahr 2,71 %) zugrunde. Bei einer Restlaufzeit 
von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Der Eigenbetrieb hat für Pen-
sionsansprüche TEUR 4.982 (Vorjahr TEUR  4.807) zurückgestellt. Die Entwicklung der Pensi-
onsrückstellung ist im Rückstellungsspiegel, im Lagebericht, dargestellt. Der Zinsaufwand beträgt 
TEUR 108 (Vorjahr TEUR 117). 
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszin-
ses und der Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszinses beträgt TEUR 667. Der Betrag ist aus-
schüttungsgesperrt, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind. 
 
Anlage II
12

Sonstige Rückstellungen 
 
Stand 
01.01.2020 
Inanspruch-
nahme ( I )/ 
Auflösung (A)  
2020 
 
Aufzin-
sung/ 
Abzinsung 
2020 
Zuführung 
2020 
Stand 
31.12.2020 
 TEUR TEUR  TEUR TEUR TEUR 
Beihilfen 672 94 ( I ) 10 204 792 
Überstunden 29 29 ( I ) 0 54 54 
Urlaubsansprüche 54 54 ( I ) 0 95 95 
Altersteilzeit 145 0 ( I ) 2 25 172 
Ungewisse Verbindlichkeiten 73 73 ( I ) 0 0 0 
Archivierungskosten 37 37 ( I ) 0 37 37 
Nebenkostenabrechnungen 29 25 ( I ) 0 59 59 
  4 (A)    
Sonstige Personalaufwendun-
gen 177 149 ( I ) 0 160 188 
Abschlusserstellung und  
-prüfung, Erstellung Steuererklä-
rungen 60 20 ( I ) 0 78 118 
  481 ( I )    
 1.276 4 (A) 12 712 1.515 
 
Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene 
erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwen-
dung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. 
Das zu berücksichtigende Bei hilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 
67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der Beihil-
feleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Bei einer Restlaufzeit 
von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. 
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene 
erfolgte auf Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit 
dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünf-
zehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bun-
desbank für Dezember 2020 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 1,60  % 
(Vorjahr 1,97 %) zugrunde. 
Die Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub und noch nicht vergütete Überstunden wurden 
auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten je Vergütungsgruppe in der städtischen Verwal-
tung für das Jahr 2020 ermittelt. 
Anlage II
13

Die Rückstellungen für die sonstigen Personalaufwendungen betreffen die Lebensarbeitszeitgut-
haben sowie die Prämien der Mitarbeiter. 
Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme 
des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19.  Juni 2013  
– IDW RS HFA 3. Bei der im Jahr 2018 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung wurde die 
Aufstockungsbeträge auf Grundlage des TV FlexAZ als zusätzliche Entlohnung klassifiziert. Bei 
den im Jahr 2019 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen haben die Aufstockungsbeträge 
Abfindungscharakter. 
Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im 
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet. 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Be-
rechtigten von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus 
Heubeck verwendet. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung 
vorgenommen. 
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres-
Durchschnittszins nach §  253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen 
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Ver-
einfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutsche n Bundesbank für Dezem-
ber 2020 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 1,60  % (Vorjahr 1,97 %) zu-
grunde. 
Verbindlichkeiten 
 
 Davon mit einer Restlaufzeit 
 Gesamtbetrag 
31.12.2020 
bis zu einem 
Jahr über einem Jahr 
von mehr als 
fünf Jahren 
 EUR EUR EUR EUR 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 21.303.186,09 1.334.994,01 19.968.192,08 15.739.420,36 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen 1.103.765,52 1.103.765,52 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 
Unternehmen 76.303,91 76.303,91 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten gegenüber der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt und anderen Eigen-
betrieben 1.253.835,77 1.012.169,10 241.666,67 208.333,35 
Sonstige Verbindlichkeiten 252.583,17 252.583,17 0,00 0,00 
 23.989.674,46 3.779.815,71 20.209.858,75 15.947.753,71 
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht besichert. 
Anlage II
14

Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über 
einem Jahr mit TEUR 14.634, davon mehr als fünf Jahre TEUR 10.869. Alle anderen Verbind-
lichkeiten hatten Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 76 (Vorjahr 
TEUR 309) Lieferungen und Leistungen. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt und anderen Eigenbetrieben 
betreffen mit TEUR 756 wie im Vorjahr den Grundstückstausch im Jahr 2015, mit TEUR 142 
(Vorjahr TEUR 10) Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 105 (Vorjahr TEUR 99) übertra-
gene Personalrückstellungen. Im Wirtschaftsjahr 2020 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein 
inneres Darlehen im Rahmen des Hessischen Kommunalinvestitionsprogramms von TEUR 250 
gewährt. 
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 89 (Vorjahr TEUR 100) Verbindlichkeiten aus 
Spendengeldern enthalten. 
 
Umsatzerlöse 
 
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:  
 2020  2019 
 TEUR  TEUR 
Benutzungsgebühren 1.622  2.291 
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 22  63 
Einnahmen aus Verkauf 12  10 
Miet- und Pachtverträge 179  189 
Sonstiges 59  59 
 1.894  2.612 
Sonstige betriebliche Erträge 
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen d en Buchgewinn aus der Über-
tragung der unbeweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens an die Stadt Darm-
stadt mit TEUR 7.142, die Kostenerstattungen mit TEUR 2.769 (Vorjahr TEUR 2.306), die Zuwei-
sungen vom Bund, Land und von übrigen Bereichen mit TEUR 1.852 (Vorjahr TEUR 1.690), die 
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 244 (Vorjahr TEUR 88), die Erträge aus 
Schuldendiensthilfen vom Land mit TEUR 67 (Vorjahr TEUR 70), die Erträge aus der Auflösung 
des Sonderpostens für Investitionszuschüsse mit TEUR 42 (Vorjahr TEUR 27) sowie perioden-
fremde Erträge mit TEUR 1 (Vorjahr TEUR 8). 
 
Anlage II
15

Personalaufwand 
 
Der Personalaufwand betrifft die dem Eigenbetrieb gemäß Stellenübersicht zugeordneten Mitar-
beiter und setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 2020  2019 
 TEUR  TEUR 
Beamtenbezüge 251  242 
Löhne, Gehälter und Aushilfslöhne 7.094  6.886 
Veränderung der Urlaubs- und Überstundenrückstellung 66  12 
Veränderung der Rückstellung für Lebensarbeitszeit 5  -7 
Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.890  2.734 
 10.306  9.867 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten auch einen Verwaltungskostenbeitrag, der 
entsprechend der jeweiligen personellen Beanspruchung der Stadtverwaltung anteilig aus den 
Personal- und Sachkosten der allgemeinen Verwaltung berechnet wurde, von TEUR 1.172 (Vor-
jahr TEUR 1.058), Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen von TEUR 1.326 
(Vorjahr TEUR 1.092), die Aufstockungsbeträge der Rückstellung für Altersteilzeitvereinbarun-
gen, die Abfindungscharakter haben , von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 76), die Abschreibungen auf 
den Vorratsbestand von TEUR 20 sowie periodenfremde Aufwendungen von TEUR 277 (Vorjahr 
TEUR 251), die vollständig auf eine Nachberechnung des Verwaltungskostenbeitrag s für das 
Wirtschaftsjahr 2019 entfallen. Im Vorjahr betrafen die periodenfremden Aufwendungen vollstän-
dig die Korrekturen der Anlagen im Bau.  
 
Erträge aus Beteiligungen 
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen TEUR 513 (Vorjahr TEUR 770) die Ausschüttung der 
bauverein AG. Im Vorjahr hatte die HEAG TEUR 4.350 ausgeschüttet. 
 
Anlage II
16

III. ERGÄNZENDE ANGABEN 
 
 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und damit auch ihre Eigenbetriebe sind Mitglied der Zusatz-
versorgungskasse Darmstadt. Aus dieser Mitgliedschaft besteht eine mittelbare Pensionsver-
pflichtung, die in der Bilanz nicht auszuweisen ist. 
 
Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Eigenbe-
triebes von Bedeutung sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 
 
 
Sonstige Pflichtangaben  
 
Bei dem Eigenbetrieb waren im Berichtsjahr im Durchschnitt 7 (Vorjahr 7) Beamte und 208 (Vor-
jahr 209) Beschäftigte tätig. 
 
Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 TEUR 
Abschlussprüfungsleistungen 26 
 
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Un-
ternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB bestanden im Wirtschaftsjahr 2020 nicht. 
 
 
Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses 
 
Das Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss in Höhe von EUR 7.204.788,57 (Gewinn) soll 
auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
 
 
Betriebsleitung 
 
Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren in 2020 Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens, erster 
Betriebsleiter (bis 31. Juli 20 23), und Herr Bernhard Baum, kaufmännischer Betriebsleiter, be-
stellt. 
 
Die Angabe der Vergütung für die Betriebsleitung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Ver-
bindung mit § 285 Nr. 9 HGB. 
Anlage II
17

Betriebskommission 
 
Der Betriebskommission gehörten in 2020 an: 
 
a) Mitglieder des Magistrats 
 Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch 
 Herr Stadtkämmerer André Schellenberg 
 Frau Stadträtin Iris Bachmann, Bibliothekarin 
 Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gerke, Ingenieur 
  
b)  Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung 
 Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann, Innenarchitektin 
 Thomas Tramer, Lehrer 
 Frau Stadtverordnete Irmgard Klaff-Isselmann, Landtagsabgeordnete a.D. 
 Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger, Justiziarin 
 Herr Stadtverordneter Jürgen Barth, Rentner 
 
c) Für die HEAG AG, Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand der HEAG Holding AG 
  
d) Mitglieder des Personalrats 
 Frau Daniela Huxhorn, Verwaltungsfachangestellte  
 Frau Deniz Würsch  
 
Im Berichtsjahr fand eine Sitzung der Betriebskommission statt. 
 
Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt.  
 
Nachtragsbericht 
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2020 hat sich die Corona-Pandemie fortgesetzt, die wei-
terhin erhebliche Auswirkungen auf die Veranstaltungen des Eigenbetriebes hatte. 
 
Am 24. Februar 2022 begann eine Invasion russischer Streitkräfte in die Ukraine. Als Reaktion 
auf diese Invasion wurden weitreichende europäische und internationale Sanktionen gegen 
Russland, russische Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt. Die Folgen des militäri-
schen Konflikts und der bereits verhängten Sanktionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb zum 
Anlage II
18

derzeitigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Bislang sind deutliche Energie- und Materialkos-
tensteigerungen erkennbar. Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind 
derzeit jedoch nicht absehbar. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaft sstadt Darmstadt hat am 28. September 
2023 beschlossen, den Eigenetrieb zum 31. Dezember 2023 aufzulösen. 
 
Darmstadt, den 27. Oktober 2023 
 
Betriebsleitung 
  
 
gez. Dr. König 
 
gez. Baum 
(Erste Betriebsleiterin) (Kaufmännischer Betriebsleiter) 
  
 
Anlage II
19

Entwicklung des Anlagevermögens 2020
M4PDFUtilities V1.10
Anlage II
21

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens 2020
01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software 190.433,38 0,00 8.306,13 0,00 182.127,25
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 42.300,00 295.149,00 0,00 0,00 337.449,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 3.921.608,77 0,00 0,00 0,00 3.921.608,77
4.154.342,15295.149,00 8.306,13 0,00 4.441.185,02
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit 
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten47.384.284,81142.403,563.709.409,90674.066,1944.491.344,66
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 157.741,88 0,00 43.312,31 0,00 114.429,57
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.686.287,42 79.798,67 94.572,96 0,00 4.671.513,13
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau12.516.818,547.107.116,87 0,00 -674.066,1918.949.869,22
64.745.132,657.329.319,103.847.295,17 0,00 68.227.156,58
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
113.783.322,337.624.468,103.855.601,30 0,00117.552.189,13Anlagevermögen gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlage II
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01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 Durch-
schnitt-
licher
Abschrei-
bungssatz
Durch-
schnitt-
licher
Restbuch-
wert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
171.645,38 4.243,00 8.306,13 0,00 167.582,25 14.545,00 18.788,00 2,33 7,99
17.326,00 8.048,01 0,00 0,00 25.374,01 312.074,99 24.974,00 2,38 92,48
1.635.078,7777.509,00 0,00 0,00 1.712.587,772.209.021,002.286.530,00 1,98 56,33
1.824.050,1589.800,01 8.306,13 0,00 1.905.544,032.535.640,992.330.292,00 2,02 57,09
26.071.808,00613.234,241.572.016,78 0,0025.113.025,4619.378.319,2021.312.476,81 1,38 43,56
142.372,88 5.527,00 43.312,31 0,00 104.587,57 9.842,00 15.369,00 4,83 8,60
2.917.659,40146.284,6294.572,96 2.969.371,061.702.142,071.768.628,02 3,13 36,44
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.949.869,2212.516.818,54 0,00 100,00
29.131.840,28765.045,861.709.902,05 0,0028.186.984,0940.040.172,4935.613.292,37 1,12 58,69
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,5344.883.847,53 0,00 100,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,5344.883.847,53 0,00 100,00
30.955.890,43854.845,871.718.208,18 0,0030.092.528,1287.459.661,0182.827.431,90 0,73 74,40
KennzahlenAbschreibungen Restbuchwerte
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Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisun-
gen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzern-
leitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unter-
nehmens bzw. des Konzerns? 
Der Eigenbetrieb verfügt über keinen Geschäftsverteilungsplan. Die Aufgaben der Betriebs-
leitung sind in § 4 der Betriebssatzung geregelt. In § 7 der Betriebssatzung werden die Auf-
gaben der Betriebskommission und in § 9 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung 
festgelegt. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.  
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschü sse haben stattgefunden und wurden Nie-
derschriften hierüber erstellt? 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs hat im Wirtschaftsjahr 2020 einmal getagt. Es 
wurde eine Niederschrift über die Sitzung erstellt. 
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktien-
gesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?  
Die Betriebsleitung ist in keinem Aufsichtsrat oder anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 
1 Satz 5 des AktG tätig. 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individua-
lisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgs-
bezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? 
Falls nein, wie wird dies begründet? 
Die Vergütungen haben keine erfolgsbezogenen Komponenten bzw. Komponenten mit lang-
fristiger Anreizwirkung. Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit 
keine Vergütung. Auf die Angabe der Vergütung der Mitglieder der Betriebsleitung wurde 
nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

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Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus 
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/  
Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 
Es besteht kein Geschäftsverteilungsplan, jedoch liegen sachgerechte Stellenbeschreibungen 
für die Mitarbeiter vor, die mit den Aufgaben des Eigenbetriebs betraut sind. Es gelten die 
Zuständigkeiten und Weisungsregelungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die bestehen-
den Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs und werden regelmäßig 
überprüft.  
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach 
den Dienstanweisungen verfahren wird. 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert? 
Es gilt der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport vom 15. Mai 2015 zur 
„Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen“. Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hat hierzu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsvermeidung 
vom 16. Dezember 2016 (Magistratsvorlage Nr. 2016/0107) veröffentlicht. Die Antikorrup-
tionsvorschrift dient den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sowie 
den Magistratsmitgliedern zur Einordnung von konkreten Situationen und ist eine Entschei-
dungshilfe im Falle des Angebots einer Zuwendung durch Dritte. Die Betriebsleitung hat die 
in der Antikorruptionsvorschrift enthaltenden Empfehlungen umgesetzt. Entsprechende Do-
kumentationen haben wir eingesehen.  
Der Leiter des städtischen Revisionsamtes ist zum Antikorruptionsbeauftragten der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt bestellt; er ist somit auch für den Eigenbetrieb zuständig. 
Die Compliance-Leitlinien der Stadt Darmstadt werden jährlich beschlossen und angewen-
det.  
Zusätzlich sind im Jahr 2016 die Verwaltungsvorschriften zum "Sponsoring" und zur Korrup-
tionsvermeidung eingeführt worden, die auch für die Eigenbetriebe gelten. Seit dem Jahr 
2017 finden entsprechende Schulungen statt.

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d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten 
werden? 
In § 5 der Betriebssatzung sind die Zuständigkeiten der allgemeinen Verwaltung und spezi-
elle Befugnisse des Magistrats geregelt. Zusätzlich besteht eine Dienstanweisung für die Auf-
tragsvergabe und -abwicklung, wonach die VOB/VOL zu beachten sind. 
Für die Sachbearbeitung gilt die Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung 
Darmstadt. Darüber hinaus ergeben sich Richtlinien zur Sachbearbeitung aus den Dienstan-
weisungen für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes. 
Es haben sich keine Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung der entsprechenden Vorschriften 
ergeben. 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, 
EDV)? 
Sämtliche für den Betrieb relevanten Verträge sind in einer Übersicht ordnungsgemäß doku-
mentiert, die regelmäßig aktualisiert wird. 
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling 
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung 
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnis-
sen des Unternehmens? 
Das Planungswesen, das aus einem Wirtschafts-, Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan sowie 
dem mittelfristigen Investitionsprogramm und der mittelfristigen Finanzplanung besteht, 
entspricht den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
Die Betriebsleitung erstattet regelmäßig Bericht an die Betriebskommission. Hierbei wird auf 
Planabweichungen eingegangen. 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens? 
Es besteht eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.

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Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit 
eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An-
forderungen des Eigenbetriebs.  
Wir weisen darauf hin, dass in den letzten Jahren die Jahresabschlüsse nicht innerhalb der 
vorgegebenen Zeiträume erstellt wurden. Wir empfehlen, in Zusammenarbeit mit dem exter-
nen Berater, den Jahresabschlusserstellungsprozess zu überprüfen und zu beschleunigen. 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-
trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
Die Überwachung des Finanzmanagements erfolgt zentral aufgrund besonderer Aufgaben-
zuweisungen durch die Abteilung Stadtkasse. 
Nach unseren Feststellungen sind neben der Funktionsfähigkeit des Finanzmanagements 
auch die Liquiditätskontrolle und Kreditüberwachung gegeben und gewährleistet. 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich 
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden 
sind? 
Die Abwicklung der Zahlungsströme über die Stadtkasse entspricht in ihrer Funktion einem 
zentralen Cash-Management. Die Überprüfung der Administration der Stadtkasse war nicht 
Gegenstand unseres Auftrages. Wir haben im Rahmen unserer Prüfung keine Feststellungen 
getroffen, dass die für das Cash-Management geltenden Regelungen nicht eingehalten wer-
den. 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist 
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah 
und effektiv eingezogen werden? 
Nach unseren Feststellungen werden Entgelte vollständig in Rechnung gestellt und zeitnah 
eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnung und Zahlung rich-
ten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. 
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, wonach ausstehende Forderungen nicht zeitnah 
und effektiv eingezogen worden sind.

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g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es 
alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche? 
Es besteht innerhalb des Eigenbetriebes kein institutionalisiertes Controlling. Die Koordina-
tion der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben wird durch die Betriebsleitung und 
andere zuständige Stellen vorgenommen. Als Controllinginstrument fingiert die Haushalts-
überwachung, die alle Bereiche des Eigenbetriebs umfasst. 
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der 
Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht? 
Für die Steuerung und Überwachung der Beteiligungen hat die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt eine zentrale Beteiligungssteuerung eingerichtet, die für die Eigenbetriebe tätig sowie 
für die mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt zuständig ist. 
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maß-
nahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden 
können? 
Die nach Ansicht der Betriebsleitung erkennbaren Risiken werden auf ihre mögliche Abde-
ckung hin untersucht. Der überwiegende Teil ist durch die abgeschlossenen Geschäftsversi-
cherungen bzw. die abgeschlossenen Verträge abgedeckt. Die Betriebsleitung informiert re-
gelmäßig, zeitnah und umfassend den zuständigen Dezernenten und die Betriebskommis-
sion über Risiken.  
Frühwarnsignale wurden bislang nicht definiert. Es wurden auch keine Maßnahmen ergrif-
fen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können. 
Angesichts der Größe und Struktur des Eigenbetriebs halten wir den Verzicht auf die gene-
relle Einrichtung eines Frühwarnsystems jedoch für vertretbar. 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben si ch 
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a). 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?  
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a).

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d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systemat isch mit dem ak-
tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und 
angepasst? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a). 
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 
Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften wurden derartige Geschäfte 
sowie der Einsatz von Zinsderivaten nicht vorgenommen und sind auch nicht vorgesehen. 
Eine Beantwortung des Fragenkreises entfällt somit. 
Fragenkreis 6: Interne Revision 
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch 
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
Eine eigene Interne Revision besteht beim Eigenbetrieb nicht. Die Funktion wird durch das 
Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen. 
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/  
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
Das Revisionsamt ist ein eigenständiger Bereich der Stadtverwaltung. Insoweit besteht keine 
Gefahr eines Interessenkonfliktes. 
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre-
vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare 
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? 
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen 
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
Die durch das stadtinterne Revisionsamt übernommenen Aufgaben betrafen gemäß gelten-
der Revisionsanordnung im Berichtsjahr Kassenprüfungen bei vier Zahlstellen und zwei Son-
derkassen des Eigenbetriebs. 
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? 
Eine Abstimmung des Revisionsamts mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt.

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e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich? 
Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine wesentlichen Mängel festgestellt. 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revi-
sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision 
die Umsetzung ihrer Empfehlungen? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 6 e). 
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüs-
sen des Überwachungsorgans 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden 
ist? 
Die Betriebssatzung enthält in § 5 einen Katalog von zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäf-
ten und Maßnahmen durch die Überwachungsorgane.  
Soweit wir im Rahmen unserer Prüfung feststellen konnten, sind die im Berichtsjahr erfor-
derlichen Zustimmungen eingeholt worden. Insofern haben sich keine Anhaltspunkte erge-
ben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen 
Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind. 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
Eine Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans ist 
im Berichtsjahr nicht erfolgt.  
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn-
liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden 
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
Anstelle von zustimmungsbedürftigen Geschäften vorgenommene ähnliche, aber nicht als 
zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen und Rechtsgeschäfte haben wir im Rahmen 
unserer Prüfung nicht festgestellt.

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d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, 
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans übereinstimmen? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die darauf schließen 
lassen, dass die Geschäfte und Maßnahmen im Berichtsjahr nicht mit Gesetz und Betriebssat-
zung vereinbar waren. 
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle 
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?  
Im Rahmen des jährlich zu erstellenden Investitionsplans und der mittelfristigen Investiti-
onsplanung (fünf Jahre) findet eine angemessene Investitionsplanung statt. Die Investitio-
nen werden vor Realisierung auf Rentabilität, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft.  
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung 
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen 
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen 
für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein 
Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen. 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht? 
Die Investitionen werden auch im Hinblick auf die Ansätze im Wirtschaftsplan laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht. 
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn 
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
Im Berichtsjahr haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschrei-
tungen ergeben. Bei der Generalsanierung der Ausstellungshalle auf der Mathildenhöhe, die 
voraussichtlich im Jahr 2023 abgeschlossen wird, haben sich deutliche Mehrkosten ergeben. 
Die Betriebskommission wurde über die jeweiligen Kostensteigerungen informiert und hat 
die zusätzlich erforderlichen Mittel freigegeben.

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e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
Solche Anhaltspunkte haben sich nach den uns vorliegenden Unterlagen und Auskünften 
nicht ergeben. 
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen  
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, 
VOF, EU-Regelungen) ergeben?  
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergabere-
gelungen ergeben. 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote 
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 
Bei sämtlichen Bestellvorgängen erfolgen grundsätzlich Preisvergleiche und die Einholung 
von Konkurrenzangeboten. 
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
In § 21 EigBGes i.V.m. der Betriebssatzung ist geregelt, dass die Betriebsleitung der Betriebs-
kommission vierteljährlich einen Zwischenbericht, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und 
die Abwicklung des Vermögensplans vorzulegen hat. Die HEAG-Holding – Beteiligungsma-
nagement erstellt für alle städtischen Betriebe Quartalsberichte, die den Betriebskommissi-
onsmitgliedern zur Kenntnis vorgelegt werden. 
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und der wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?  
Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und 
vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.

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c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-
richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge-
wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlas-
sungen vor und wurde hierüber berichtet? 
Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an-
gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau 
auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt. 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere 
ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so-
wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen. 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsleitung dem Überwachungsorgan 
auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
Die Betriebskommission hat nach unserer Kenntnis keine besonderen Berichte i.S.d. § 90 
Abs. 3 AktG bei der Betriebsführung des Eigenbetriebs angefordert. 
Üblicherweise werden derartige Wünsche in den Betriebskommissionsitzungen formlos ge-
äußert und durch die Betriebsleitung beantwortet. Ausweislich der uns vorgelegten Proto-
kolle gab es hier keine Besonderheiten.  
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder un-
ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die 
Betriebskommission nicht ausreichend war. 
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden 
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? 
Es besteht keine D&O-Versicherung. 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? 
Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Ge-
schäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet.

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Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 
Nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht in den Finanzanlagen. Dieses dient durch Divi-
denden und Gewinnanteile der Stärkung der Einnahmen und des Eigenkapitals des Betriebs. 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände fest-
gestellt. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bi-
lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird? 
Auskunftsgemäß bestehen wesentliche stille Reserven in Grund und Boden und in den Fi-
nanzanlagen.  
Fragenkreis 12: Finanzierung 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-
tungen finanziert werden? 
Zum Bilanzstichtag war das langfristig gebundene Vermögen von T€ 87.460 durch mittel 
und langfristig verfügbare Mittel von T€ 105.386 finanziert. Somit ermittelt sich zum Bilanz-
stichtag eine rechnerische Überdeckung von T€ 17.926.

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Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte 
Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar: 
Interne 
Finanzierung
Externe 
Finanzierung
Interne 
Finanzierung
Externe 
Finanzierung
T€ T€ T€ T€
Eigene Mittel
Gezeichnetes Kapital 15.500 15.500
Rücklagen 56.876 56.876
Verlustvortrag -4.747 -3.785
Jahresgewinn/-verlust 7.205 -962
Investitionszuschüsse 3.164 1.806
2.458 75.540 -4.747 74.182
Langfristige Fremdmittel
Langfristige Rückstellungen 5.811 5.516
Verbindlichkeiten Beihilfen 105 99
Bankdarlehen 21.222 15.666
Verbindlichkeiten gegenüber der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 250 0
5.811 21.577 5.516 15.765
Kurzfristige Fremdmittel
Übrige Rückstellungen 686 567
Bankverbindlichkeiten 81 81
Übrige kurzfristige Passiva 2.332 2.093
686 2.413 567 2.174
31.12.2020 31.12.2019
 
Wesentliche Investitionsverpflichtungen, mit Ausnahme der im Zusammenhang mit den 
noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen eingegangenen Verpflichtungen, bestehen 
nicht. 
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
Ein Konzern im Sinne des HGB liegt nicht vor.  
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien 
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun-
denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? 
Der Eigenbetrieb hat von der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen städtischen Zuschuss von 
T€ 10.500 erhalten.  
Aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ erhält der Eigenbetrieb in 
den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt Bundeszuschüsse für die Mathildenhöhe von T€ 5.000. 
Davon entfallen T€ 2.500 auf das Wirtschaftsjahr 2020, von denen im Berichtsjahr kein Ab-
ruf erfolgte.

PwC Anlage III 
13 
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Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb weitere Investitionszuschüsse vom Land Hessen von 
T€ 1.000 für die Sanierung des Haus Glückert sowie eine Spende der Stadt- und Kreis-Spar-
kasse Darmstadt für die Sanierung des Haus Olbrich erhalten.  
Anhaltspunkte, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen der Mittelgeber 
nicht beachtet wurden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung? 
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital T€ 74.834 und die Eigenkapitalquote 69,0% der 
Bilanzsumme. Finanzierungsprobleme bestehen nicht, wobei auch der städtische Zuschuss 
von T€ 10.500 im Berichtsjahr zu berücksichtigen ist. 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der 
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
Der Jahresgewinn nach städtischem Zuschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar. 
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern-
unternehmen zusammen? 
Eine Segmentierung des Betriebsergebnisses ist nicht erforderlich.  
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
Das Jahresergebnis 2020 ist neben dem städtischen Zuschuss von T€ 10.500 durch den 
Buchgewinn von T€ 7.142 aus der Übertragung von Vermögensgegenständen des Anlagever-
mögens auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Zuge der Herauslösung der Stadtbibliothek 
und der Volkshochschule aus dem Eigenbetrieb geprägt.

PwC Anlage III 
14 
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c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unange-
messenen Konditionen vorgenommen werden? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der Leis-
tungsaustausch zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, anderen Einrichtungen der 
Stadt und dem Eigenbetrieb zu eindeutig unangemessenen Konditionen vorgenommen wird. 
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent-
richten. 
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung 
waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
Größere für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben 
wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.  
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich? 
Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen 
zu ergreifen. 
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung 
der Ertragslage  
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
Wesentliche Ursache für den Jahresfehlbetrag vor dem städtischen Zuschuss sind die bei ei-
nem deutlich reduzierten Finanzergebnis weiterhin nicht kostendeckenden Erträge. 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern? 
Der Eigenbetrieb ist und wird auch zukünftig nicht in der Lage sein, im operativen Bereich 
Gewinne zu erwirtschaften. Bei den Kulturinstituten handelt es sich um Einrichtungen der 
Daseinsvorsorge für die Bürger/-innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die zudem die

PwC Anlage III 
15 
DEE00047884.1.1 
 
Attraktivität der Stadt steigern sollen. Die Absicht Gewinne zu erzielen steht dabei nicht im 
Vordergrund. 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 12. Juli 2023 beschlossen, den Ei-
genbetrieb zum 31. Dezember 2023 aufzulösen. Die Beschlussfassung der Stadtverordneten-
versammlung erfolgte in der Sitzung am 28. September 2023.

PwC Anlage IV 
1 
DEE00047884.1.1 
  
Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 
Firma Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Sitz Darmstadt 
Gründung Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss seiner S atzung am 11. De-
zember 1990 und deren Inkrafttreten am 1. Januar 1991  gegrün-
det. 
Gegenstand des Eigenbe-
triebs laut Satzung 
Gegenstand des Eigenbetriebs war im Berichtsjahr der Betrieb des 
Instituts Mathildenhöhe, des Museums der Künstlerkolonie Darm-
stadt (Ernst -Ludwig-Haus), der Hä user Deiters, Olbrich und Glü-
ckert sowie des Literaturhauses, der Akademie für Tonkunst, der 
Halle B (Centralstation), der Volkshochschule, der Stadtbibliothek, 
des Multikulturellen Zentrums Bessunger Knabenschule, des 
Georg-Moller-Hauses, des Atelierhause s Darmstadt sowie des 
Künstlerbahnhofs Wixhausen. Dem Eigenbetrieb obliegt auch die 
Förderung von Literatur, Theater und Musik. 
Nach der ab dem 1. Januar 2021 geltenden Betriebsatzung ist der 
Gegenstand des Eigenbetriebs die Führung des Instituts Mathilden-
höhe, des Museums der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst-Ludwig-
Haus), des Haus Deiters, des Haus Olbrich, des Haus Glückert, des 
Literaturhauses, der Akademie für Tonkunst, der Halle B (Central-
station), des Multikulturellen Zentrums Bessunger Knabenschule, 
des Georg-Moller-Hauses, d es Atelierhauses Darmstadt und de s 
Künstlerbahnhofes Wixhausen als Betriebe ohne eigene Rechtsper-
sönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung im Sinne des Ei-
genbetriebsgesetzes und der Bestimmungen dieser Satzung). Dem 
Eigenbetrieb obliegt auch die Förderung von Literatur, Theater und 
Musik. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördern-
den und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte 
betreiben. 
Derzeitige Geschäfts-tätig-
keit 
Die derzeitige Geschäftstätigkeit entspricht d em Gegenstand de s 
Betriebs. 
Betriebssatzung Aktuelle Fassung vom 1. Januar 2021 
Wirtschaftsjahr Kalenderjahr 
Betriebskommissions-sit-
zung 
Es fand  eine Betriebskommissionssitzung am 21. Oktober 2020 
statt.  
Betriebsleitung • Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens  (Erster Betriebsleiter ; bis 
31. Juli 2023) 
• Herr Bernhard Baum (Kaufmännischer Betriebsleiter)

PwC Anlage IV 
2 
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Wichtige Verträge 
Nutzungsüberlassungsvertrag HEAG Halle B (Centralstation) 
Mit Datum vom 1. April 2014 wurde mit der Centralstation Veranstaltungs-GmbH, Darmstadt, ein 
Vertrag über die Nutzung und den Betrieb der HEAG Halle B (Centralstation) einschließlich Toilet-
tenanlagen abgeschlossen, mit dem Ziel das Gebäude optimal auszulasten und den darin seit 1998 
angesiedelten Kulturbetrieb „Centralstation“ mit meinem qualitativ hochwertigen und überregio-
nalen Kulturprogramm zu erhalten und weiterzuentwickeln. 
Nutzungsgegenstand ist das Grundstück der HEAG Halle B sowie drei Etagen im Gebäude 
Schuchardstraße 11. Der Eigenbetrieb hat gemäß Vertrag vom 29./30. August 1994 ein Nieß-
brauchsrecht an der HEAG Halle B, die Räume im Gebäude in dem Anwesen Schuchardstraße 11 
hat der Eigenbetrieb angemietet.  
Die Überlassung der Halle erfolgt für den Kulturbetrieb unentgeltlich. Für die Nutzung der Halle 
zu sonstigen Veranstaltungen sowie für Zwecke der Fremdvermietung für Veranstaltungen ist eine 
jährliche Betriebskostenpauschale von T€ 3 vereinbart. 
Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen führt die Centralstation 
Veranstaltungs-GmbH eigenständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch. Der Ei-
genbetrieb erstattet diese Kosten bis zu einem Betrag von T€ 170 jährlich, soweit die Mittel im 
Haushaltsplan zur Verfügung stehen.  
Für die Erneuerung von Licht- und Tontechnik stand für die Dauer von fünf Jahren (bis 2019) zu-
sätzlich ein jährlicher Betrag von T€ 65 zur Verfügung. Seit dem Jahr 2020 ist diese zusätzliche Er-
stattung entfallen.  
Die Toilettenanlagen im Untergeschoss sind als öffentliche Toiletten zu betreiben. Hierfür stellt 
der Eigenbetrieb jährlich einen Betrag von T€ 35 zur Verfügung. Seit dem Wirtschaftsjahr 2018 
wird der Zuschuss ohne Änderung des Vertrags - aufgrund mündlicher Abrede - nicht mehr ge-
währt, sondern ist mit dem Kulturzuschuss abgegolten.

Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaft sprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusamm enfas-
send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlic h vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklic h vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im  Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dr itten 
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein  bestimm-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät zen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer überni mmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäfts füh-
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfe r ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu  bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei bet riebs-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen V ereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpfl ichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerun gen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfe r alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren  Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgäng en und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auf trags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und we iteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Täti gkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wi rtschafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die V ollstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Information en sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprü fer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigke it der 
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die  D a u e r  d e s  
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwer kunter-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die d ie Unab-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchti gen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitu ng des 
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schrif tliche Darstellung 
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindl ich. Sofern 
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünft e des 
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich b estätigt werden. 
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten 
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (A rbeits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entw urf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des W irtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schrif tlichen Zustim-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist z ur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behörd lichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers un d die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den  Auftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfü llung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktrete n; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber 
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die  erbrach-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit o der
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Sow eit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach  Ab s .  1 ,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren n ach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler  u n d
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gu tachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit v om Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unricht igkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfe rs enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung  auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Au ftragge-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stil lschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Sch weigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbez ogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Daten schutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfer s, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzliche n Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des §  323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, m it Ausnah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundh eit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelne n Scha-
densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Au f-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten z u.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfe r
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen  Pflichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte  Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
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nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezügli ch eines 
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schad ens 
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen eine r Pflicht-
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in m ehreren 
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfac hes auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Un terlassen als 
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegen heiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen . In 
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 M io. € in 
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschrieben en Pflicht-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von s echs 
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Kla ge erhoben 
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht 
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu rückzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kö rper oder 
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung ge ltend zu 
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsp rüfer 
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlus s oder 
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterver wenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht ertei l t ,  s o  i s t  e i n  
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfu ng im Lage-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stell e nur mit schrift-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten 
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so dar f der 
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftr aggeber 
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlan gen des 
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere 
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung i n steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom A uftraggeber 
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig un d vollstän-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge.  Er hat jedoch 
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinz uweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fr isten 
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprü fer hierzu 
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der  Auftragge-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wese ntlichen 
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzul egen, dass 
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Ver fügung 
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die 
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallende n Tätigkei-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteue r, 
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuerer klä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden J ahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Auf stellungen 
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steu ern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den 
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der 
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufga ben die 
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffa ssung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ei n Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Verei nbarungen die 
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steu erbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen den ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform 
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kö rper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie 
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern un d Abgaben 
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B . auf 
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwe rbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten de r Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsa chen, 
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um -
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintr itt und 
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquida tion und 
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentat ions-
pflichten. 
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung al s 
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Üb erprüfung 
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage , ob alle 
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen w ahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernom men.  
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftra ggeber 
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kom munikation 
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderunge n stellt, wie 
e t w a  d i e  V e r s c h l ü s s e l u n g  v o n  E - M a i l s ,  w i r d  d e r  A u f t r a g g e b e r  d e n W i r t -
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarfo rderung 
An s p ru c h au f Er s ta t tu n g se i n er  Au s l ag e n;  d ie  U msa tz s te ue r w i rd  zusätzlich 
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Aus lagen-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der v ollen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als 
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen 
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagener satz nur 
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderunge n zulässig.
14. Streitschlichtungen  
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverf ahren vor einer 
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbrauchers treitbeile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebe nden An-
sprüche gilt nur deutsches Recht.
Lizenziert für/Licensed to: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723
 
20000005771340
M4PDF-Engine V23.40

anlage 5

285 Zeichen

Punkt 15: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0049) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Die Linke., FDP und AfD

anlage 4

322 Zeichen

Punkt 4: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0049) 
 
Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften empfiehlt der Stadtver-
ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen Die Linke., UFFBASSE und FDP

anlage 1

61188 Zeichen

Testatsexemplar 
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Darmstadt 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 
und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 
 
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN 
ABSCHLUSSPRÜFERS

Inhaltsverzeichnis Seite
Lagebericht 2020 1...........................................................................................................................
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 1..............................
1.Bilanz zum 31. Dezember 2020 2..............................................................................................
2.Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 5...................................................
3.Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020 7......................................................................................
Entwicklung des Anlagevermögens 2020 21..............................................................................
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 1....................................
M4GenPDF V2.20

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt  
 
 
Lagebericht 2020 
 
1. Vorbemerkungen 
Nach Abs chluss des Wirtschaftsjahres 2020  wird der in § 26 Eigenbetriebsgesetz geforderte 
Lagebericht vorgelegt. 
2. Geschäftsverlauf 
2.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen 
Die Stärken des Eigenbetriebs liegen im vielfältigen Angebot von kulturellen Veranstaltungen und 
der Breite an geförderten  kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. 
Überregional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind 
Markenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
Mit einer ausgeprägten Kulturpolitik setzt die S tadt Darmstadt mit ihrem Eigenbetrieb auf ein 
Zusammenwirken verschiedener Teilnehmer an den kulturellen Projekten und unterstützt die ses 
durch weitreichende Kulturförderung. 
Zusammen mit weiteren Kultureinrichtungen, Kulturvereinen, Initiativen und einer freien 
Kulturszene wird versucht, ein breites Spektrum zu erreichen.  
Damit diesem Ziel, auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge , Rechnung getragen werden kann, 
besteht der Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen: 
• Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie),  
• Volkshochschule (bis 31. Dezember 2020) , 
• Akademie für Tonkunst,  
• Stadtbibliothek (bis 31. Dezember 2020), 
• Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,  
• Bessunger Knabenschule,  
• Haus Olbrich, 
• Haus Deiters, 
• Haus Glückert, 
• Literaturhaus, 
• Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15),  
• Künstlerbahnhof Wixhausen,  
und ist Förderer von bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik.  
1

2.2 Geschäftsergebnis und Ertragslage 
 
Die Gewinn - und Verlustrechnung schließt im Wirtschaftsjahr 20 20 mit einem Verlust vor 
städtischem Zuschuss von 3.295 T€ ab (Vorjahr ./. 5.134 T€). 
 
Der Eigenbetrieb erzielte im Jahr 20 20 Umsatzerlöse in Höhe von 1.894 T€ (Vorjahr 2.612 T€). 
Davon entfielen im Wesentlichen auf Benutzungsgebühren 1.622 T€ (Vorjahr 2. 291 T€), auf 
Mieten und Pachten 179 T€ (Vorjahr 189 T€) und auf Eintrittsgelder und Teilnehmerbeiträge 23 T€ 
(Vorjahr 63 T€). Ursächlich für die deutlichen Mindererträge bei den Benutzungsgebühren , aber 
auch Eintrittsentgelten waren die Coronaauflagen. 
 
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen gab es eine Steigerung auf 12.211 T€ (Vorjahr 4.328 T€), 
die im Wesentlichen auf den Buchgewinn aus dem Übergang de s Sacha nlagevermögens der 
Volkshochschule und der Stadtbibliothek in den Kernhaushalt der Stadt von 7.142 T€, die 
Zuschüsse des Bundesamts für Migration von 211 T€,  die Erstattungen für hoheitliche Tätigkeiten 
von 2.166 T€ (Vorjahr 1.627 T€) und die Landeszuweisungen von 1.636 T€  (Vorjahr 1.615 T €) 
zurückzuführen ist. 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 2.900 T€ auf 
3.315 T€. Dies  resultiert im Wesentlichen aus höheren Zuschüssen an Vereine und 
Kulturschaffende. Hierin enthalten war en auch Zahlungen über 66 T€ aus einem städt. Hilfsfonds 
zur Unterstützung von Kultureinrichtungen. 
 
Die Beteiligungserträge verminderten sich auf 513 T€ (Vorjahr 5.120 T€), die vollständig auf die 
bauverein AG (Vorjahr 770 T€) entfallen. Von der  HEAG Holding AG gab es keine Ausschüttung 
(Vorjahr 4.350 T€). 
 
Im Nachfolgenden führen wir die einzelnen Maßnahmen aus dem Wirtschaftsjahr 20 20 auf, 
bezogen auf die einzelnen Betriebszweige, die zu den o.g. Umsatzerlösen geführt haben: 
Institut Mathildenhöhe 
Ausstellungsgebäude 
Im Jahr 2020 konnten im Ausstellungsgebäude aufgrund der umfangreichen 
Sanierungsmaßnahmen weiterhin keine Ausstellungen stattfinden. Durch Bauverzögerungen 
musste die Wiedereröffnung mehrfach verschoben werden und wird jetzt zum Jahresende  2023 
mit einer Ausstellung von Werken der städtischen Kunstsammlung erfolgen.  
2

Museum Künstlerkolonie 
Es fanden folgende Ausstellungen statt: 
Raumkunst, Made in Darmstadt 1904-1914 
Dauerausstellung 
 
Raumkunst, Made in Darmstadt 1901 
Dauerausstellung 
 
Olaf Nicolai, A light vapour emanating from bound matter as spirits running, along,    
08. Dezember 2019 bis 29. März 2020 
 
Staging Identity, Zwischen Maskerade, Körperinszenierung und Rollenspiel,  
24. Oktober 2020 bis 28.März 2021 
 
Statistische Besucherzahlen des Museums Künstlerkolonie 
 
2020 2019 2018 2017 
5.188 Besucher 15.006 Besucher 14.494 Besucher 21.511 Besucher 
Die Eintrittsentgelte und Umsatzerlöse für Ausstellungskataloge u. ä. betrugen 18 T€. 
Haus Glückert 
Das Haus ist an die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. vermietet. Die Mieterlöse 
belaufen sich unverändert auf 19 T€. 
Haus Olbrich und Haus Deiters 
Die Häuser wurden werden saniert und standen nicht zur Nutzung zur Verfügung. 
Akademie für Tonkunst 
Die Künstlerische Reifeprüfung wurde 2020 von 14 Kandidaten abgeschlossen.  
Statistische Schülerzahlen der Akademie für Tonkun st 
 2020 2019 2018 2017 2016 2015 
Studierende 149 150 128 146 124 110 
Musikschüler 1790 1934 1980 1944 1996 2105 
Die Zuweisung des Landes zur Berufsakademie betrug wie im Vorjahr 1.365 T€ . Die 
Benutzungsgebühren der Musikschüler beliefen sich trotz Coronaauflagen auf 836 T€ (Vorjahr 940 
T€), da d er Unterricht  zu großen Teilen als Videounterricht durchgeführt wurde. Erstattungen 
aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine. 
3

Volkshochschule 
An Benutzungsgebühren wurden 884 T€ (Vorjahr 1.193 T€) erzielt, damit rd. 323 T€ weniger als 
geplant, da Kurse wegen den Coronaauflagen nicht stattfinden konnten. Erstattungen aufgrund 
von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine.  
Stadtbibliothek 
Entgelte wurden in Höhe von 113  T€ (Vorjahr 158 T€) vereinnahmt, somit rd. 87 T€ weniger als 
geplant. Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen gab es keine. 
Georg-Moller-Haus (Theater-Moller-Haus, Freie Szene Darmstadt e.V.) 
Das Haus gehört zu 4/5 der Stadt Darmstadt, Ei genbetrieb Kulturinstitute, und zu 1/5 der 
Freimaurerloge „Johannes der Evangelist zur Eintracht“, die das 1. OG nutzten. Entsprechend den 
Besitzanteilen muss sich die Loge zu 1/5 an den Betriebsaufwendungen beteiligen. Eine 
entsprechende Vereinbarung wurde im Vorjahr rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschlossen.  
Atelierhäuser Darmstadt 
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen wie im Vorjahr 37 T€.  
Literaturhaus Darmstadt 
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen wie im Vorjahr 19 T€. 
2.3 Finanz- und Vermögenslage 
Die Veränderungen im lang - und mittelfristig gebundenen Vermögen des Eigenbetriebs sind aus 
dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 
15.028 T€ auf 108.485 T€ erhöht. 
Der Bestand des Anlagevermögens hat sich wie folgt entwickelt: 
 EUR 
Stand 1. Januar 2020 (Restbuchwerte) 82.827.431,90 
  
Zugänge 2020 7.624.468,10 
  
Abgänge 2020 (abzüglich Abschreibung auf Abgänge) -2.137.393,12 
  
Umbuchungen 2020 -0,00 
  
Abschreibungen 2020 -854.845,87 
Stand 31. Dezember 2020 (Restbuchwerte) 87.459.661,01 
Die Zugänge betreffen mit 7.107 T€ die Anlagen im Bau, davon  im Wesentlichen 6.173 T€ für die 
Ausstellungshallen Mathildenhöhe, 698 T€ für das Haus Olbrich und 169 T€ für das Haus Deiters. 
4

Für die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den im Anhang ausgewiesenen 
Anlagespiegel verwiesen. 
Die Abgänge betreffen im Wesentlichen die Übertragung der Grundstücke und Gebäude der 
Volkshochschule und Stadtbibliothek  in den Kernhaushalt der Sta dt, wodurch sich auch die 
Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadt im Vorjahresvergleich deutlich erhöht 
haben. 
Eigenkapital  
Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 74.834 T€ und stellt sich wie folgt dar:  
  Stand Umgliederung 
Jahresergebnis 
vor städt. 
Zuschuss 2020 
städt. 
Zuschuss Stand 
  01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 
  TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Stammkapital 15.500 0 0 0 15.500 
Allgemeine Rücklage 56.876 0 0 0 56.876 
Bilanzverlust der 
Vorjahre -3.785 -961 0 0 -4.746 
Gewinn/Verlust -961 961 -3.295 10.500 7.205 
Summe1) 67.630 0 -3.295 10.500 74.835 
1) Rundungsdifferenz zur Bilanz von TEUR 1 
Rückstellungen 
Zum Bilanzstichtag wurden die notwendigen Rückstellungen gebildet.  
Die Rückstellungen betreffen im Einzelnen: 
 Stand 
01.01.2020 
Verbrauch (V)/ 
Auflösung (A) 
Aufzinsung/ 
Abzinsung 
Zuführung 
2020 
Stand 
31.12.2020 
 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Pensions- 
rückstellungen 4.807 
141 (V) 
240 (A) 108 448 4.982 
Sonstige 
Rückstellungen 1.276 
481 (V) 
4 (A) 
                           
12 712 1.515 
Summe 
6.083 
622 (V) 
244 (A) 
 
120 1.160 6.497 
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Beihilferückstellungen sowie weitere 
personalbezogene Rückstellungen.  
5

Liquidität 
Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1.684 T€ auf 1.818 T€. 
Das langfristige Vermögen ist durch Eigenkapital , Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen,  
langfristige Rückstellungen sowie langfristige Verbindlichkeiten gedeckt . Kurzfristige 
Verbindlichkeiten können durch die vorhandenen liquiden Mittel sowie kurzfristig realisierbare 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgeglichen werden. Zur Finanzierung der 
Bauvorhaben wurde im Wirtschaftsjahr 2020 ein Kommunaldarl ehen über 6.632 T€ neu 
aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Wirtschaftsjahr 
planmäßig getilgt. 
Die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr zeigt die folgende Gegenüberstellung: 
 2020  2019 
 EUR  EUR 
Benutzungsgebühren 1.621.537,13  2.290.606,18 
Miet- und Pachterträge 179.459,00  189.509,53 
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 22.512,00  62.653,00 
Einnahmen aus Verkauf 11.895,08  10.013,09 
Sonstiges 58.813,04  58.819,92 
Summe 1.894.216,25  2.611.601,72 
Personalstand: 
 2020  2019 
Beamte 7  7 
Arbeitnehmer 208  209 
Insgesamt 215  216 
Die Personalaufwendungen betrugen insgesamt EUR 10.306.305,89. 
Daneben wurden an die Stadt ordnungsgemäß Personal - und Sachkosten für Mitarbeiter, die 
anteilig für den Eigenbetrieb tätig waren, erstattet. 
  
6

2.4 Soll-/Ist-Vergleich Wirtschaftsplan 2020 
Der Eigenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) den vorgesehenen 
Wirtschaftsplan erstellt.  
Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan 2020 ergeben sich folgenden Abweichungen gegenüber der 
Gewinn- und Verlustrechnung: 
 Wirtschafts-
plan GuV Abweichung 
 T€ T€ T€ 
Einnahmen    
Umsatzerlöse 3.035  1.894  -1.141  
Sonstige betriebliche Erträge * 16.334  12.211  -4.123  
Erträge aus Beteiligungen 0  513 513  
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0  80  80  
Summe Einnahmen 19.369  14.698 -4.671  
Ausgaben    
Materialaufwand    
– Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 935  841  -94  
– Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.773  2.089  -684  
Personalaufwand    
– Löhne und Gehälter 7.730  7.416  -314  
– soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.418  2.890  472  
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
1.207  855  -352  
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.791  3.315  -476  
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 515  585  70  
Sonstige Steuern  2  2  
Summe Ausgaben 19.369  17.993  -1.376  
Jahresergebnis vor dem städtischen Zuschuss* 0  -3.295  -3.295  
Städtischer Zuschuss* 0  10.500  10.500  
Jahresergebnis nach dem städtischen 
Zuschuss 0          7.205          7.205    
 
* Im Plan ist der städtische Zuschuss in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. 
Die Gewinn - und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist ein Jahresergebnis in Höhe  von 
7.205 T€ aus, während der Wirtschaftsplan ein ausgeglichenes Ergebnis ausweist. 
7

Die wesentlichen Abweichungen lassen sich wie  folgt erklären: 
- Umsatzerlöse 
Gegenüber der Planung ergaben sich aufgrund der Coronapandemie und den damit 
verbundenen Auflagen Mindererlöse, da Kulturangebote nicht im geplanten Umfang stattfinden 
konnten. Abweichungen gegenüber der Planung ergaben sich zudem beim  Institut 
Mathildenhöhe, da durch Bauverzögerung en die geplante Sammlungsausstellung nicht 
stattfinden konnte (- 160 T€).  
Weitere Mindererträge  gegenüber der Planung in Höhe von rd. 125 T€ sind bei der Akademie 
für Tonkunst entstanden aufgrund der Ermäßigungen für Mehrfachbelegungen von Unterricht 
innerhalb eine Haushaltsgemeinschaft oder für In haberinnen und Inhaber der Teil habecard.  
- Sonstige betriebliche Erträge:  
Dem Planansatz in Höhe von 16.334 T€ beinhaltet auch den Verlustausgleich der Stadt an den 
Eigenbetrieb in Höhe von 11.942 T€. In der Gewinn- und Verlustrechnung hingegen erfolgt der 
Ausweis des Verlustausgleichs als gesonderte Position . 
Gleichwohl sind deutliche Mehrerträge zu verzeichnen. Der Grund hierfür ist die Übernahme 
der Volkshochschule und der Stadtbibliothek zum 1.1.2021 vom Eigenbetrieb in den 
Kernhaushalt der Stadt und die damit verbu ndenen Verbuchung des Wertausgleichs.  
- Aufwendungen für bezogenen Leistungen  
Wesentlicher Grund für die Minderaufwendungen gegenübe r dem Planansatz waren 
Einsparungen bei den Ausstellungen über -648 T€, davon -448 T€ bei der 
Sammlungsausstellung, die nich t wie geplant stattfinden konnte . 
- Sonstige betriebliche Aufwendungen:  
Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 3.791 T€ betrugen die Aufwendungen lediglich 
3.315 T€. Die Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in der verfügten Haushaltssperre, so dass 
entsprechend geringere Zuschüsse an Dritte bewilligt wurden. 
8

3. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs (Chancen und Risiken) 
Nach §  19 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer 
Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforder lichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und 
kulturellen Einrichtungen bereitzustellen. Dieser Aufgabe kommt die Stadt Darmstadt unter 
anderem durch den Betrieb der Kulturinstitute nach. 
Wirtschaftliche Grundlage sind nach Ausgliederung der Volkshoch schule und der Stadtbibliothek 
die Entgelte, die u.a. durch die Eintrittsgelder der Museen sowie de n Betrieb der Musikschule 
vereinnahmt werden, sowie der städtische Zuschuss.  
Auch für 2021 wird weiterhin die Maßgabe zur Haushaltskonsolidierung ein bestimmender Faktor 
in der Kulturförderung  sein. Spielräume für die Förderung zusätzlicher Maßnahmen sind nur 
innerhalb des gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderten Budgets durch interne 
Umschichtungen möglich. Geplant war des  Weiteren auch der Abschluss der 
Sanierungsmaßnahme der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe verbunden mit einer großen 
Ausstellungseröffnung. Durch unvorhergesehene zusätzlich notwendige Arbeiten kam es aber zu 
deutlichen Verzögerungen im Bauablauf, s o dass auch unter den Vorgaben des Advisory Board 
zum Weltkulturerbe die Wiedereröffnung nun endgültig bis zum Ende 2023 erfolgen soll. 
Der Wirtschaftsplan 2021 sieht mit 15,56 Mio. € im Ertrag und 15,56 Mio. € beim Aufwand eine 
ausgeglichene Planung vor. Vorgesehen ist dabei ein städtischer  Zuschuss von 5,01 Mio. €. Die 
geringeren Gesamtaufwendungen und –erträge gegenüber den Vorjahren begründen sich durch 
die Herauslösung der beiden Einrichtungen Volkshochschule und Stadtbi bliothek aus dem 
Eigenbetrieb.  
Das Kulturgeschehen im Jahr 2021 war auch weiterhin durch das Coronavirus beeinflusst. Viele 
Kulturbetriebe und Kulturschaffende wurden weiterhin beeinträchtigt, Kulturangebote – Theater, 
Konzerte, Ausstellungen, Lesungen u. a. – konnten nicht oder nur unter Auflagen stattfinden. Eine 
zusätzliche städtische Unterstützung, so wie in 2020 erfolgt, wurde für 2021 nicht gewährt.  
Die Corona -Pandemie führt e auch zu Verzögerungen bei den Sanierungsmaßnahme n auf der 
Mathildenhöhe. Die bauliche Fertigstellung der Ausstellungshallen wird bis Ende 202 3 
abgeschlossen, der zwingend notwendige Probebetrieb der Haustechnik ist in Vorbereitung, so  
dass voraussichtlich ab Frühjahr 2024  die große Eröffnungsausstellung mit Werken aus der 
städtischen Kunstsammlung beginnt.  
Darüber hinaus steht weiterhin die Entwicklung der Mathildenhöhe Darmstadt im Fokus mit den 
Künstlerhäusern, einem Parkpflegewerk und dem Bau eines Besucherzentrums für d ie im Jahr 
2021 zum Weltkulturerbe erhobene Mathildenhöhe. Hierzu wurden weitere Immobilien und 
Grundstücke vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum 01.01.2022 übernommen. 
9

In 2021 wurde durch politische Beschlüsse die Volkshochschule und die Stadtbibliothek aus dem 
Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt überführt. Ein Wertausgleich wurde 
hierfür aber bereits zum 31.12.2020 gebucht. 
Dementsprechend verrin gerten sich in der Haushaltsplanung ab 2021 die Erträge und 
Aufwendungen. 
Auch bis zu seiner Auflösung wird der Eigenbetrieb voraussichtlich Verluste erwirtschaften. In 
Abhängigkeit von den Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG und der bauverein AG 
wird der Eigenbetrieb auch in Zukunft auf Zuschüsse durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
angewiesen sein.  
Es werden somit i m Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung Einsparpotentiale durch 
die Auflösung bestehender D oppelstrukturen gesehen, zumal von Seiten der Aufsichtsbehörde 
wiederholt darauf hingewiesen  wurde, dass aufgrund von geänderten rechtlichen Bestimmungen 
und durch die doppelte Buchführung im kommunalen Haushaltsrecht, Eigenbetriebe nicht mehr 
notwendig sind. 
Aus diesem Grund hat der Magistrat am 12. Juli 2023  beschlossen, den Eigenbetrieb zum 
31. Dezember 2023 aufzulösen . Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung hierzu 
erfolgte in der Sitzung am 28. September 2023. 
Die politischen Regelungen zu r Bekämpfung des Coronavirus  in 2020 führten zu geringeren 
Erlösen bei den Entgelten und Gebühren. Aktuell und für die Zukunft werden keine Auswirkungen 
auf die Finanz- und Ertragslage mehr gesehen. 
Hingegen sind die Auswirkungen des seit dem 24. Februar 2022 andauernden Kriegs zwischen 
Russland und der Ukraine deutlich spürbar. Die als Reaktion gegen Russland, russische 
Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt en Sanktionen führten zu einer 
Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, was sich auch auf den Eigenbetrieb auswirkt. 
Bemerkbar macht sich dies bei den Energie- und Materialkostensteigerungen aber auch durch 
höhere Tarifabschlüsse mit Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich. 
 
 
  
10

4. Risiko, Risikocontrolling und Risikoabdeckung  
Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbststän diges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. Es 
gelten daher weiterhin die für die entsprechenden Risiken der Stadt eingegangenen 
Versicherungsverträge.  
Die Beiträge zu den Versicherungen werden vom Eigenbetrieb anteilig getragen. Die 
nachfolgend aufgeführten  Versicherungen sind auch zur Deckung von Risiken des Eigenbetriebs 
abgeschlossen: 
1. Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht 
    (Personen-, Sach- und Vermögens-Drittschäden)  
unbegrenzt 
2. Eigenschadensversicherung  
    a) für Vertrauenspersonen des Magistrats, Stadtverordnete  
    b) für Ausschuss- und Betriebskommissionsmitglieder         
 
125.000 € 
zusätzlich 125.000 €  
3. Strafrechtsschutzversicherung  
    (inkl. Dienstreise-Rechtsschutz und Verkehrsrechtschutz)  
2.000.000 € 
4. Sachversicherung  
   (Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Gebäude und   
Inhalt) 
ohne 
(jeweils aktueller Neuwert)  
5. Kfz-Feuerversicherung  Fahrzeuge zum Nennwert  
4.1 Sonstige Risikovorsorge  
Eine Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems wird im Bereich des 
Eigenbetriebs Kulturinstitute der Stadt Darmstadt aufgrund von anderen Umstellungsprozessen 
zurzeit nicht weiterverfolgt.  
 
Darmstadt, 27. Oktober 2023  
 
 
 
 
Dr. Gabriele König Bernhard Baum 
Erste Betriebsleiterin Kaufmännischer Betriebsleiter  
 
  
11

Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
M4PDFUtilities V1.10
1

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2020
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A.
I.
1. Entgeltlich erworbene Software 14.545,00 18.788,00
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 312.074,99 24.974,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 2.209.021,00 2.286.530,00
2.535.640,99 2.330.292,00
II.
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 19.378.319,20 21.312.476,81
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.842,00 15.369,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.702.142,07 1.768.628,02
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 18.949.869,22 12.516.818,54
40.040.172,49 35.613.292,37
III.
Beteiligungen 44.883.847,53 44.883.847,53
87.459.661,01 82.827.431,90
B.
I. Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren 1,00 19.946,36
II.
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.603.814,21 1.180.677,93
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 339.859,93 2.495,87
3. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 15.779.885,39 7.374.935,70
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.458.765,68 1.882.242,51
19.182.325,21 10.440.352,01
III. 1.818.050,79 133.534,13
21.000.377,00 10.593.832,50
C. 24.980,44 35.911,59
108.485.018,45 93.457.175,99
A k t i v s e i t e
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Finanzanlagen
2

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A.
I. 15.500.000,00 15.500.000,00
II.
56.875.949,00 56.875.949,00
III. 2.458.465,41 -4.746.323,16
74.834.414,41 67.629.625,84
B. 3.163.715,35 1.806.240,54
C.
1. 4.981.971,00 4.806.725,00
2. 1.515.243,23 1.276.346,32
6.497.214,23 6.083.071,32
D.
1. 21.303.186,09 15.746.951,71
2. 1.103.765,52 703.349,68
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 76.303,91 308.627,89
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und anderen Eigenbetrieben 1.253.835,77 865.063,02
5. Sonstige Verbindlichkeiten 252.583,17 314.245,99
a) davon aus Steuern EUR 76.266,43
(Vorjahr EUR 72.025,28)
b) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 438,50
(Vorjahr EUR 1.571,42)
23.989.674,46 17.938.238,29
108.485.018,45 93.457.175,99
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Rücklagen
Allgemeine Rücklage
Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust)
Eigenkapital
Stammkapital
P a s s i v s e i t e
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
3

2020 2019
EUR EUR
  1. 1.894.216,25 2.611.601,72
  2. 12.210.866,48 4.327.861,95
14.105.082,73 6.939.463,67
  3.
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren 841.172,47 727.413,25
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.088.912,99 2.243.456,36
2.930.085,46 2.970.869,61
  4.
a) Löhne und Gehälter 7.416.230,43 7.133.016,15
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für 
Unterstützung 2.890.075,46 2.734.447,91
davon für Altersversorgung EUR 1.207.149,16
(Vorjahr EUR 1.157.290,62)
10.306.305,89 9.867.464,06
  5.
854.845,87 1.027.376,17
  6. 3.315.446,72 2.900.264,27
  7. 513.404,02 5.120.028,28
8. 80.274,25 170.340,44
9. 585.568,47 596.393,70
davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 120.700,48
(Vorjahr EUR 239.148,24)
10. -3.293.491,41-5.132.535,42
11. 1.720,02 1.858,17
12. -3.295.211,43-5.134.393,59
13. 10.500.000,00 4.172.808,42
14. 7.204.788,57 -961.585,17
15. -4.746.323,16-3.784.737,99
16. 2.458.465,41-4.746.323,16
Verlust aus dem Vorjahr
Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust)
Erträge aus Beteiligungen
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Jahresverlust vor städtischem Zuschuss
Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jahresgewinn (Vorjahr Jahresverlust) nach städtischem Zuschuss
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge 
5

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 
 
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020 
 
 
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS - 
UND BEWERTUNGSMETHODEN 
 
Der Eigenbetrieb hat seinen Sitz in Darmstadt. 
 
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 wird gemäß § 22 EigBGes  
nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit den Rechnungs-
legungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften in den aktuellen Fassungen aufgestellt. 
 
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute gel-
tenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapital-
gesellschaften gemäß den §§ 264 bis 288 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und 
Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes. Das 
Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigBGes mit 
einer An passung der Postenbezeichnungen erweitert, um die Ertragszuschüsse der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt transparent darzustellen. Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
zum Verlustausgleich wurden bis zum 31. Dezember 2013 erfolgsneutral in die Allgemeine Rück-
lage eingestellt. Die seit dem Jahr 2014 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährten Zu-
schüsse zum Verlustausgleich werden in der Gewinn - und Verlustrechnung erfolgswirksam er-
fasst und in einem separaten Posten „Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darms tadt“ ausgewie-
sen. 
 
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten 
(Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) und, soweit abnutzbar, linear, ver-
mindert um planmäßige Abschreibungen, nach Maßgabe der wirtschaftlichen betriebsindividuel-
len Nutzungsdauern, angesetzt. Bei dauernder Wertminderung wird außerplanmäßig auf den 
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden in den Herstellungs-
kosten nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 wer-
den über 5 Jahre abgeschrieben.  
 
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. 
7

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit 
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Ein-
bringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, sind angemessene Wertabschläge vorgenom-
men worden; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensge-
genstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 
 
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderungen gebildet. 
 
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. 
 
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstich-
tag darstellen. 
 
Das Stammkapital ist mit dem Nennwert bilanziert. 
 
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23 Abs. 3 EigBGes in den Sonderposten für In-
vestitionszuschüsse eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der 
bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. 
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag 
bewertet, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde.  
 
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkei-
ten und sind somit mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Be-
urteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 
 
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 
 
II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN - UND VERLUST-
RECHNUNG 
 
Anlagevermögen 
 
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2020 sind als Be-
standteil des Anhangs als Anlage beigefügt. 
 
8

Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände des unbeweglichen Anlagevermögens in Höhe 
von EUR 2.137.393,12 an die Stadt Darmstadt übertragen. Es handelt sich dabei um Grundstü-
cke und Gebäude der Volkshochschule und der Stadtbibliothek, die wieder in den Kernhaushalt 
zurück überführt wurden. 
 
Beteiligungen 
 
Die Beteiligungen der Finanzanlagen betreffen: 
 EUR 
HEAG Holding AG 27.140.285,88 
bauverein AG 17.743.561,65 
 
HEAG 
 
Der Eigenbetrieb ist an der HEAG Holding AG, Darmstadt, mit einem Anteil am Gesamtkapital in 
Höhe von nominal TEUR 15.916 beteiligt.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 900.000 Aktien mit den Nummern von 1 bis 
900.000 und einem Nominalwert von EUR 46.100.000,00. 
 
Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten: 
 
 Anteile am Grundkapital Aktien  
 EUR % Stück 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 15.915.660,00 32,7933 310.718 
Eigenbetrieb Bäder 3.747.930,00 7,7224 73.170 
BgA Bürgerhäuser und Märkte 5.695.670,00 11,7356 111.195 
Eigenbetrieb EAD Vivarium 1.887.120,00 3,8883 36.842 
BgA Kindertagesstätten 18.853.620,00 38,8468 368.075 
Zwischensumme 46.100.000,00 94,9864 900.000 
Andere (Stadt- und Kreis-Sparkasse) 2.433.260,00 5,0136 47.504 
 48.533.260,00 100,0000 947.504 
 
Die HEAG Holding AG erzielte 2020 einen Bilanzgewinn von TEUR 13.319 (2019: TEUR 13.102). 
Das Eigenkapital der HEAG Holding AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 415.739. 
 
9

bauverein AG 
 
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute hält insgesamt 11.361 Stück der auf den Namen lautenden Aktien 
der bauverein AG (5,86 %), mit dem Nominalwert von TEUR 11.818. 
 
Das gezeichnete Kapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 201.797 (ohne 
eigene Anteile TEUR 184.185). 
 
Eine Übersicht über die Verteilung der Aktien an der bauverein AG gibt folgende Tabelle: 
 
 Anteile am Grundkapital Aktien  
 EUR % Stück 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 11.818.104,43 5,856 11.361 
HEAG 172.366.860,71 85,416 165.700 
bauverein AG 17.612.210,73 8,728 16.931 
 201.797.175,87 100,000 193.992 
 
Die bauverein AG erzielte 2020 einen Jahresüberschuss von TEUR 11.806 (2019 TEUR 15.466). 
Das Eigenkapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2020 betrug TEUR 324.978 (2019 TEUR 
321.173). 
 
Forderungen gegen die Stadt 
 
Das Verrechnungskonto mit der Stadt zeigt zum Bilanzstichtag folgende Zusammensetzung: 
 
  31.12.2020  31.12.2019 
 EUR  EUR 
Verrechnungen bis 2007 4.997.653,70  4.997.653,70 
Rückzahlungsverpflichtung -1.452.187,50  -1.452.187,50 
Liquiditätsvorschuss -4.100.000,00  -4.100.000,00 
Forderungen aus Rückstellungen Personalwechsel  -1.477.415,58  -1.256.357,08 
Forderung aus Zuschüssen 272.317,16  272.317,16 
Laufende Verrechnungen mit der Stadt 14.687.053,44  6.084.430,25 
Verzinsung Verrechnungskonto kumuliert 2.852.464,17  2.829.079,17 
 15.779.885,39  7.374.935,70 
 
Bis zum Jahr 2007 besaß der Eigenbetrieb kein eigenes Bankkonto. Zahlungsvorgänge wurden 
bis dahin komplett über die Stadt abgewickelt. 
10

Forderungen gegen verbundene Unternehmen 
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, Lieferungen und 
Leistungen. 
 
Sonstige Vermögensgegenstände 
 
 31.12.2020 31.12.2019  
 EUR EUR  
Forderungen an das Finanzamt 1.282.732,44 1.799.341,26  
Forderungen aus Schuldendiensthilfen vom Land  
im Rahmen des Entschuldungsfonds 52.437,28 54.712,52  
Debitorische Kreditoren 114.049,83 12.916,40  
Übrige 9.546,13 15.272,33  
 1.458.765,68 1.882.242,51  
Die Forderungen an das Finanzamt betreffen die anrechenbaren Steuern aus den Gewinnaus-
schüttungen in 2019 und 2020. 
 
Eigenkapital 
Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Stand  Umgliederung  
Jahresergebnis 
nach städt. Zu-
schuss 2020 
   Stand 
 
 01.01.2020  2020  2020    31.12.2020 
  EUR  EUR  EUR    EUR 
 Stammkapital 15.500.000,00  0,00  0,00    15.500.000,00 
 
Allgemeine Rück-
lage 
         
 56.875.949,00  0,00  0,00    56.875.949,00 
          
 Verlustvortrag -3.784.737,99  -961.585,17  0,00    -4.746.323,16 
 Jahresgewinn 
(Vorjahr Jahres-
verlust) 
-961.585,17  961.585,17  7.204.788,57    7.204.788,57 
 
 67.629.625,84  0,00  7.204.788,57    74.834.414,41 
 
Der Jahresgewinn 2020 in Höhe von EUR 7.204.788,57 soll auf neue Rechnung vorgetragen 
werden. 
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt TEUR 15.500. 
In der allgemeinen Rücklage sind unverändert mit EUR 4.624.283,91 Entschuldungshilfen aus 
dem ehemaligen kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten. 
11

Sonderposten 
 
Die dem Eigenbetrieb gegebenen Investitionszuschüsse werden als Sonderposten ausgewiesen. 
Die Auflösung erfolgt linear und prozentual in Höhe der Abschreibung der bezuschussten Vermö-
gensgegenstände. Den Zuführungen im Wirtschaftsjahr 2020 von EUR 1.399.882,31, davon 
TEUR 1.000.000,00 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt weitergeleitete Mittel aus dem Hes-
sischen Kommunalinvestitionsprogramm, standen Auflösungen von EUR 42.347,50 gegenüber, 
so dass sich die in den Sonderposten eingestellten Zuschüsse auf EUR 3.163.715,35 erhöht 
haben. 
 
Pensionsrückstellungen 
 
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen An-
wartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. 
Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß 
§ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven 
von 2 %, mit einer voraussichtli chen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung 
einer Fluktuationsrate. 
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszinses 
nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, de r sich bei 
einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der 
Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2020 verbindlich festge-
setzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,30 % (Vorjahr 2,71 %) zugrunde. Bei einer Restlaufzeit 
von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Der Eigenbetrieb hat für Pen-
sionsansprüche TEUR 4.982 (Vorjahr TEUR  4.807) zurückgestellt. Die Entwicklung der Pensi-
onsrückstellung ist im Rückstellungsspiegel, im Lagebericht, dargestellt. Der Zinsaufwand beträgt 
TEUR 108 (Vorjahr TEUR 117). 
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszin-
ses und der Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszinses beträgt TEUR 667. Der Betrag ist aus-
schüttungsgesperrt, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind. 
 
12

Sonstige Rückstellungen 
 
Stand 
01.01.2020 
Inanspruch-
nahme ( I )/ 
Auflösung (A)  
2020 
 
Aufzin-
sung/ 
Abzinsung 
2020 
Zuführung 
2020 
Stand 
31.12.2020 
 TEUR TEUR  TEUR TEUR TEUR 
Beihilfen 672 94 ( I ) 10 204 792 
Überstunden 29 29 ( I ) 0 54 54 
Urlaubsansprüche 54 54 ( I ) 0 95 95 
Altersteilzeit 145 0 ( I ) 2 25 172 
Ungewisse Verbindlichkeiten 73 73 ( I ) 0 0 0 
Archivierungskosten 37 37 ( I ) 0 37 37 
Nebenkostenabrechnungen 29 25 ( I ) 0 59 59 
  4 (A)    
Sonstige Personalaufwendun-
gen 177 149 ( I ) 0 160 188 
Abschlusserstellung und  
-prüfung, Erstellung Steuererklä-
rungen 60 20 ( I ) 0 78 118 
  481 ( I )    
 1.276 4 (A) 12 712 1.515 
 
Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene 
erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwen-
dung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. 
Das zu berücksichtigende Bei hilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 
67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der Beihil-
feleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Bei einer Restlaufzeit 
von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. 
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene 
erfolgte auf Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit 
dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünf-
zehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bun-
desbank für Dezember 2020 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 1,60  % 
(Vorjahr 1,97 %) zugrunde. 
Die Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub und noch nicht vergütete Überstunden wurden 
auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten je Vergütungsgruppe in der städtischen Verwal-
tung für das Jahr 2020 ermittelt. 
13

Die Rückstellungen für die sonstigen Personalaufwendungen betreffen die Lebensarbeitszeitgut-
haben sowie die Prämien der Mitarbeiter. 
Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme 
des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19.  Juni 2013  
– IDW RS HFA 3. Bei der im Jahr 2018 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung wurde die 
Aufstockungsbeträge auf Grundlage des TV FlexAZ als zusätzliche Entlohnung klassifiziert. Bei 
den im Jahr 2019 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen haben die Aufstockungsbeträge 
Abfindungscharakter. 
Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im 
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet. 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Be-
rechtigten von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus 
Heubeck verwendet. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung 
vorgenommen. 
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres-
Durchschnittszins nach §  253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen 
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Ver-
einfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutsche n Bundesbank für Dezem-
ber 2020 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 1,60  % (Vorjahr 1,97 %) zu-
grunde. 
Verbindlichkeiten 
 
 Davon mit einer Restlaufzeit 
 Gesamtbetrag 
31.12.2020 
bis zu einem 
Jahr über einem Jahr 
von mehr als 
fünf Jahren 
 EUR EUR EUR EUR 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 21.303.186,09 1.334.994,01 19.968.192,08 15.739.420,36 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen 1.103.765,52 1.103.765,52 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 
Unternehmen 76.303,91 76.303,91 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten gegenüber der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt und anderen Eigen-
betrieben 1.253.835,77 1.012.169,10 241.666,67 208.333,35 
Sonstige Verbindlichkeiten 252.583,17 252.583,17 0,00 0,00 
 23.989.674,46 3.779.815,71 20.209.858,75 15.947.753,71 
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht besichert. 
14

Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über 
einem Jahr mit TEUR 14.634, davon mehr als fünf Jahre TEUR 10.869. Alle anderen Verbind-
lichkeiten hatten Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 76 (Vorjahr 
TEUR 309) Lieferungen und Leistungen. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt und anderen Eigenbetrieben 
betreffen mit TEUR 756 wie im Vorjahr den Grundstückstausch im Jahr 2015, mit TEUR 142 
(Vorjahr TEUR 10) Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 105 (Vorjahr TEUR 99) übertra-
gene Personalrückstellungen. Im Wirtschaftsjahr 2020 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein 
inneres Darlehen im Rahmen des Hessischen Kommunalinvestitionsprogramms von TEUR 250 
gewährt. 
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 89 (Vorjahr TEUR 100) Verbindlichkeiten aus 
Spendengeldern enthalten. 
 
Umsatzerlöse 
 
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:  
 2020  2019 
 TEUR  TEUR 
Benutzungsgebühren 1.622  2.291 
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 22  63 
Einnahmen aus Verkauf 12  10 
Miet- und Pachtverträge 179  189 
Sonstiges 59  59 
 1.894  2.612 
Sonstige betriebliche Erträge 
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen d en Buchgewinn aus der Über-
tragung der unbeweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens an die Stadt Darm-
stadt mit TEUR 7.142, die Kostenerstattungen mit TEUR 2.769 (Vorjahr TEUR 2.306), die Zuwei-
sungen vom Bund, Land und von übrigen Bereichen mit TEUR 1.852 (Vorjahr TEUR 1.690), die 
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 244 (Vorjahr TEUR 88), die Erträge aus 
Schuldendiensthilfen vom Land mit TEUR 67 (Vorjahr TEUR 70), die Erträge aus der Auflösung 
des Sonderpostens für Investitionszuschüsse mit TEUR 42 (Vorjahr TEUR 27) sowie perioden-
fremde Erträge mit TEUR 1 (Vorjahr TEUR 8). 
 
15

Personalaufwand 
 
Der Personalaufwand betrifft die dem Eigenbetrieb gemäß Stellenübersicht zugeordneten Mitar-
beiter und setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 2020  2019 
 TEUR  TEUR 
Beamtenbezüge 251  242 
Löhne, Gehälter und Aushilfslöhne 7.094  6.886 
Veränderung der Urlaubs- und Überstundenrückstellung 66  12 
Veränderung der Rückstellung für Lebensarbeitszeit 5  -7 
Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.890  2.734 
 10.306  9.867 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten auch einen Verwaltungskostenbeitrag, der 
entsprechend der jeweiligen personellen Beanspruchung der Stadtverwaltung anteilig aus den 
Personal- und Sachkosten der allgemeinen Verwaltung berechnet wurde, von TEUR 1.172 (Vor-
jahr TEUR 1.058), Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen von TEUR 1.326 
(Vorjahr TEUR 1.092), die Aufstockungsbeträge der Rückstellung für Altersteilzeitvereinbarun-
gen, die Abfindungscharakter haben , von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 76), die Abschreibungen auf 
den Vorratsbestand von TEUR 20 sowie periodenfremde Aufwendungen von TEUR 277 (Vorjahr 
TEUR 251), die vollständig auf eine Nachberechnung des Verwaltungskostenbeitrag s für das 
Wirtschaftsjahr 2019 entfallen. Im Vorjahr betrafen die periodenfremden Aufwendungen vollstän-
dig die Korrekturen der Anlagen im Bau.  
 
Erträge aus Beteiligungen 
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen TEUR 513 (Vorjahr TEUR 770) die Ausschüttung der 
bauverein AG. Im Vorjahr hatte die HEAG TEUR 4.350 ausgeschüttet. 
 
16

III. ERGÄNZENDE ANGABEN 
 
 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und damit auch ihre Eigenbetriebe sind Mitglied der Zusatz-
versorgungskasse Darmstadt. Aus dieser Mitgliedschaft besteht eine mittelbare Pensionsver-
pflichtung, die in der Bilanz nicht auszuweisen ist. 
 
Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Eigenbe-
triebes von Bedeutung sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 
 
 
Sonstige Pflichtangaben  
 
Bei dem Eigenbetrieb waren im Berichtsjahr im Durchschnitt 7 (Vorjahr 7) Beamte und 208 (Vor-
jahr 209) Beschäftigte tätig. 
 
Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 TEUR 
Abschlussprüfungsleistungen 26 
 
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Un-
ternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB bestanden im Wirtschaftsjahr 2020 nicht. 
 
 
Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses 
 
Das Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss in Höhe von EUR 7.204.788,57 (Gewinn) soll 
auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
 
 
Betriebsleitung 
 
Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren in 2020 Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens, erster 
Betriebsleiter (bis 31. Juli 20 23), und Herr Bernhard Baum, kaufmännischer Betriebsleiter, be-
stellt. 
 
Die Angabe der Vergütung für die Betriebsleitung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Ver-
bindung mit § 285 Nr. 9 HGB. 
17

Betriebskommission 
 
Der Betriebskommission gehörten in 2020 an: 
 
a) Mitglieder des Magistrats 
 Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch 
 Herr Stadtkämmerer André Schellenberg 
 Frau Stadträtin Iris Bachmann, Bibliothekarin 
 Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gerke, Ingenieur 
  
b)  Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung 
 Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann, Innenarchitektin 
 Thomas Tramer, Lehrer 
 Frau Stadtverordnete Irmgard Klaff-Isselmann, Landtagsabgeordnete a.D. 
 Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger, Justiziarin 
 Herr Stadtverordneter Jürgen Barth, Rentner 
 
c) Für die HEAG AG, Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand der HEAG Holding AG 
  
d) Mitglieder des Personalrats 
 Frau Daniela Huxhorn, Verwaltungsfachangestellte  
 Frau Deniz Würsch  
 
Im Berichtsjahr fand eine Sitzung der Betriebskommission statt. 
 
Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt.  
 
Nachtragsbericht 
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2020 hat sich die Corona-Pandemie fortgesetzt, die wei-
terhin erhebliche Auswirkungen auf die Veranstaltungen des Eigenbetriebes hatte. 
 
Am 24. Februar 2022 begann eine Invasion russischer Streitkräfte in die Ukraine. Als Reaktion 
auf diese Invasion wurden weitreichende europäische und internationale Sanktionen gegen 
Russland, russische Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt. Die Folgen des militäri-
schen Konflikts und der bereits verhängten Sanktionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb zum 
18

derzeitigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Bislang sind deutliche Energie- und Materialkos-
tensteigerungen erkennbar. Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind 
derzeit jedoch nicht absehbar. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaft sstadt Darmstadt hat am 28. September 
2023 beschlossen, den Eigenetrieb zum 31. Dezember 2023 aufzulösen. 
 
Darmstadt, den 27. Oktober 2023 
 
Betriebsleitung 
  
 
gez. Dr. König 
 
gez. Baum 
(Erste Betriebsleiterin) (Kaufmännischer Betriebsleiter) 
  
 
19

Entwicklung des Anlagevermögens 2020
M4PDFUtilities V1.10
21

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens 2020
01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software 190.433,38 0,00 8.306,13 0,00 182.127,25
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 42.300,00 295.149,00 0,00 0,00 337.449,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 3.921.608,77 0,00 0,00 0,00 3.921.608,77
4.154.342,15295.149,00 8.306,13 0,00 4.441.185,02
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit 
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten47.384.284,81142.403,563.709.409,90674.066,1944.491.344,66
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 157.741,88 0,00 43.312,31 0,00 114.429,57
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.686.287,42 79.798,67 94.572,96 0,00 4.671.513,13
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau12.516.818,547.107.116,87 0,00 -674.066,1918.949.869,22
64.745.132,657.329.319,103.847.295,17 0,00 68.227.156,58
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53
113.783.322,337.624.468,103.855.601,30 0,00117.552.189,13Anlagevermögen gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
22

01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbu-
chungen
31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 Durch-
schnitt-
licher
Abschrei-
bungssatz
Durch-
schnitt-
licher
Restbuch-
wert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
171.645,38 4.243,00 8.306,13 0,00 167.582,25 14.545,00 18.788,00 2,33 7,99
17.326,00 8.048,01 0,00 0,00 25.374,01 312.074,99 24.974,00 2,38 92,48
1.635.078,7777.509,00 0,00 0,00 1.712.587,772.209.021,002.286.530,00 1,98 56,33
1.824.050,1589.800,01 8.306,13 0,00 1.905.544,032.535.640,992.330.292,00 2,02 57,09
26.071.808,00613.234,241.572.016,78 0,0025.113.025,4619.378.319,2021.312.476,81 1,38 43,56
142.372,88 5.527,00 43.312,31 0,00 104.587,57 9.842,00 15.369,00 4,83 8,60
2.917.659,40146.284,6294.572,96 2.969.371,061.702.142,071.768.628,02 3,13 36,44
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.949.869,2212.516.818,54 0,00 100,00
29.131.840,28765.045,861.709.902,05 0,0028.186.984,0940.040.172,4935.613.292,37 1,12 58,69
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,5344.883.847,53 0,00 100,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,5344.883.847,53 0,00 100,00
30.955.890,43854.845,871.718.208,18 0,0030.092.528,1287.459.661,0182.827.431,90 0,73 74,40
KennzahlenAbschreibungen Restbuchwerte
23

1 
DEE00047884.1.1 
 
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Darmstadt, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, ein-
schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hin-
aus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit-
telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der lan-
desrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage 
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und 
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzli-
chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Be-
langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen 
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar.  
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen 
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit 
§ 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes (Hessen) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-
prüfer (IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verant-
wortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unse-
res Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig 
in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften 
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde-
rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und 
zum Lagebericht zu dienen.

2 
DEE00047884.1.1 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften 
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung 
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschrif-
ten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in-
ternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger 
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, 
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der 
insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der 
Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss 
in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken 
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, 
um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen 
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus-
sagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, 
und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften 
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen 
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang 
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der un-
sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

3 
DEE00047884.1.1 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes (Hessen) unter Beachtung der vom 
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche 
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich 
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die 
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Ent-
scheidungen von Adressaten beeinflussen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die 
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das 
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner 
Kontrollen beinhalten können.  
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und 
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des 
Eigenbetriebs abzugeben. 
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. 
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine 
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den

4 
DEE00047884.1.1 
 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des 
Eigenbetriebs vermittelt. 
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. 
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von 
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen 
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass 
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
Frankfurt am Main, den 27. Oktober 2023 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Christiane Lawrenz   ppa. Michael Neutz 
Wirtschaftsprüferin   Wirtschaftsprüfer

Leerseite aus bindetechnischen Gründen

20000005771350
M4PDF-Engine V23.40

Beratungsverlauf (4)

TOP 15
TOP 66
TOP 26
TOP 4

Orte (2)

  • Riedeselstraße 15
  • Schuchardstraße 11

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0049
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.02.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00