0155/2021
Bombensprengungen in der Westhovener Aue
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/322/40 Vorlagen-Nummer 0155/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.01.2021 Bombensprengungen in der Westhovener Aue Die Westhovener Aue wurde innerhalb des Jahres 2019 zweimal genutzt, um Fliegerbomben kontrol- liert zu sprengen. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 25.10.2019 folgende Anfragen gestellt: 1. Aus welchem Grund wird die Westhovener Aue nun schon zum zweiten Mal für eine Sprengung ausgewählt? 2. Wie sind die Auswirkungen der Sprengungen auf die örtliche Natur, gibt es hierzu eine Abstimmung mit dem Grünflächenamt? 3. Warum war es nicht möglich, für die Sprengung einen Ort zu wählen, der keine Evaku- ierungen notwendig gemacht hätte? 4. Existiert ein Konzept, an welchen Orten in Köln kontrollierte Sprengungen von Blind- gängern vorgenommen werden können? Um welche Orte handelt es sich bzw. welche Rolle spielt die Westhovener Aue in diesem Konzept? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 1. Der geeignete Ort wird in erster Linie durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Be- zirksregierung Düsseldorf (KBD) bestimmt. Die erste Sprengung in der Westhovener Aue verlief aus ordnungsbehördlicher Sicht sowie aus fachtechnischer Sicht des KBD im Hinblick auf die Gefahrenabwehr äußerst zufriedenstellend. Für die zweite Spren- gung am 15.10.2019 wurde kurzfristig eine Sprengstelle benötigt, so dass aufgrund der gemachten Erfahrungen auf die Westhovener Aue zurückgegriffen wurde. Eine andere in Betracht kommende Stelle war aufgrund des Rheinpegels nicht nutzbar. 2. Da es sich bei beiden Sprengungen um akute Fälle gehandelt hat, war vorab keine Ab- stimmung mit dem Grünflächenamt möglich. Bekannt ist, dass durch die Sprengungen ein Krater entsteht, der anschließend wieder verschlossen wird. Der Krater befindet sich in einem Bereich, welcher nach der dort geltenden Kampfmittelunfallverhütungs- verordnung nicht betreten werden darf. 2 3. Es wurde kurzfristig ein geeigneter Sprengplatz benötigt. Ein Sprengplatz muss einige technische Anforderungen von Seiten des KBD erfüllen sowie gut erreichbar sein, da u.a. die gesamte Zufahrtstrecke von der Polizei eskortiert werden muss. Die West- hovener Aue erfüllte diese Voraussetzungen, so dass die Evakuierung eines geringen Bevölkerungsanteils (ca. 60 Anwohner) hingenommen wurde. Darüber hinaus verfügt Köln in vielen Bereichen über eine dichte Besiedlung, so dass eine Sprengstelle ohne vorab erforderliche Evakuierung schwer zu finden ist. Ebenfalls schwierig gestaltet sich die Inanspruchnahme von privaten Flächen. 4. Ein solches Konzept existiert nicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Sprengung die Ausnahme darstellt. Die meisten Bombenblindgänger können auf herkömmliche Art durch Herausziehen des Zünders entschärft werden. Falls eine Sprengung doch erfor- derlich wird, ist oft auch keine Verlagerung der Bombe möglich und die Sprengung muss vor Ort erfolgen. Dies war beispielsweise am 06.10.2020 auf der Luxemburge r Str. der Fall. Das weitere Vorgehen hängt folglich immer vom Einzelfall ab (z. B. Para- meter wie Fundort, Bombenart, Anbindung etc.) und somit ist es kaum möglich für alle Fälle eine entsprechende geplante Option vorzuhalten.
2019-10-25 BV-Anfrage Bombensprengungen Westhovener Aue
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Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64 -70 51143 Köln -Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt -koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 25.10.2019 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 05.11.2019 hier: Bombensprengungen in der Westhovener Aue Innerhalb eines Jahres ist nun bereits zum zweiten Mal die Westhovener Aue genutzt worden, um eine Fliegerbombe kontrolliert zu sprengen. Bereits nach der ersten Sprengung fragte die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz hierzu nach (Sitzung vom 26.03.2019, TOP 9.2.5), eine Antwort der Verwaltung lässt jedoch bis heute auf sich warten. Die Westhovener Aue ist ein wertvoller Erholungs- und Naturraum, in dem zahlreiche Tier- und Pflanzenarten beheimatet sind. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit kontrollierter Sprengungen ist es nicht hinnehmbar, dass die Westhovener Aue zum regelmäßigen Sprengplatz für Blindgänger aus ganz Köln wird. Die SPD-Fraktion fragte daher die Verwaltung: 1. Aus welchem Grund wird die Westhovener Aue nun schon zum zweiten Mal für eine Sprengung ausgewählt? 2. Wie sind die Auswirkungen der Sprengungen auf die örtliche Natur, gibt es hierzu eine Abstimmung mit dem Grünflächenamt? 3. Warum war es nicht möglich, für die Sprengung einen Ort zu wählen, der keine Evakuierungen notwendig gemacht hätte? - 2 - 4. Existiert ein Konzept, an welchen Orten in Köln kontrollierte Sprengungen von Blindgängern vorgenommen werden können? Um welche Orte handelt es sich bzw. welche Rolle spielt die Westhovener Aue in diesem Konzept? Mit freundlichen Grüßen Dr. Simon Bujanowski Karl-Heinz Pepke Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- In der Westhovener Aue
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Details
- Aktenzeichen
- 0155/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.01.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 09:37