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0155/2021

Bombensprengungen in der Westhovener Aue

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.02.2021, TOP 9.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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2019-10-25 BV-Anfrage Bombensprengungen Westhovener Aue

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3389 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/322/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 0155/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.01.2021 
 
Bombensprengungen in der Westhovener Aue 
Die Westhovener Aue wurde innerhalb des Jahres 2019 zweimal genutzt, um Fliegerbomben kontrol-
liert zu sprengen.  
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 25.10.2019 
folgende Anfragen gestellt: 
1. Aus welchem Grund wird die Westhovener Aue nun schon zum zweiten Mal für eine 
Sprengung ausgewählt? 
2. Wie sind die Auswirkungen der Sprengungen auf die örtliche Natur, gibt es hierzu eine 
Abstimmung mit dem Grünflächenamt? 
3. Warum war es nicht möglich, für die Sprengung einen Ort zu wählen, der keine Evaku-
ierungen notwendig gemacht hätte? 
4. Existiert ein Konzept, an welchen Orten in Köln kontrollierte Sprengungen von Blind-
gängern vorgenommen werden können? Um welche Orte handelt es sich bzw. welche 
Rolle spielt die Westhovener Aue in diesem Konzept? 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
1. Der geeignete Ort wird in erster Linie durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Be-
zirksregierung Düsseldorf (KBD) bestimmt. Die erste Sprengung in der Westhovener 
Aue verlief aus ordnungsbehördlicher Sicht sowie aus fachtechnischer Sicht des KBD 
im Hinblick auf die Gefahrenabwehr äußerst zufriedenstellend. Für die zweite Spren-
gung am 15.10.2019 wurde kurzfristig eine Sprengstelle benötigt, so dass aufgrund der 
gemachten Erfahrungen auf die Westhovener Aue zurückgegriffen wurde. Eine andere 
in Betracht kommende Stelle war aufgrund des Rheinpegels nicht nutzbar. 
2. Da es sich bei beiden Sprengungen um akute Fälle gehandelt hat, war vorab keine Ab-
stimmung mit dem Grünflächenamt möglich. Bekannt ist, dass durch die Sprengungen 
ein Krater entsteht, der anschließend wieder verschlossen wird. Der Krater befindet 
sich in einem Bereich, welcher nach der dort geltenden Kampfmittelunfallverhütungs-
verordnung nicht betreten werden darf.

2 
 
3. Es wurde kurzfristig ein geeigneter Sprengplatz benötigt. Ein Sprengplatz muss einige 
technische Anforderungen von Seiten des KBD erfüllen sowie gut erreichbar sein, da 
u.a. die gesamte Zufahrtstrecke von der Polizei eskortiert werden muss. Die West-
hovener Aue erfüllte diese Voraussetzungen, so dass die Evakuierung eines geringen 
Bevölkerungsanteils (ca. 60 Anwohner) hingenommen wurde. Darüber hinaus verfügt 
Köln in vielen Bereichen über eine dichte Besiedlung, so dass eine Sprengstelle ohne 
vorab erforderliche Evakuierung schwer zu finden ist. Ebenfalls schwierig gestaltet sich 
die Inanspruchnahme von privaten Flächen.  
4. Ein solches Konzept existiert nicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Sprengung 
die Ausnahme darstellt. Die meisten Bombenblindgänger können auf herkömmliche Art 
durch Herausziehen des Zünders entschärft werden. Falls eine Sprengung doch erfor-
derlich wird, ist oft auch keine Verlagerung der Bombe möglich und die Sprengung 
muss vor Ort erfolgen. Dies war beispielsweise am 06.10.2020 auf der Luxemburge r 
Str. der Fall. Das weitere Vorgehen hängt folglich immer vom Einzelfall ab (z. B. Para-
meter wie Fundort, Bombenart, Anbindung etc.) und somit ist es kaum möglich für alle 
Fälle eine entsprechende geplante Option vorzuhalten.

2019-10-25 BV-Anfrage Bombensprengungen Westhovener Aue

1894 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64 -70 
51143 Köln -Porz 
fon 0221. 221 97303  
fax 0221. 221 97304  
mail SPD-BV7@stadt -koeln.de  
web  www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 25.10.2019 
 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 05.11.2019 
hier: Bombensprengungen in der Westhovener Aue 
Innerhalb eines Jahres ist nun bereits zum zweiten Mal die Westhovener Aue genutzt 
worden, um eine Fliegerbombe kontrolliert zu sprengen. 
Bereits nach der ersten Sprengung fragte die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Porz hierzu nach (Sitzung vom 26.03.2019, TOP 9.2.5), eine Antwort der Verwaltung 
lässt jedoch bis heute auf sich warten. 
Die Westhovener Aue ist ein wertvoller Erholungs- und Naturraum, in dem zahlreiche 
Tier- und Pflanzenarten beheimatet sind. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit 
kontrollierter Sprengungen ist es nicht hinnehmbar, dass die Westhovener Aue zum 
regelmäßigen Sprengplatz für Blindgänger aus ganz Köln wird. 
Die SPD-Fraktion fragte daher die Verwaltung: 
1. Aus welchem Grund wird die Westhovener Aue nun schon zum zweiten Mal für 
eine Sprengung ausgewählt? 
2. Wie sind die Auswirkungen der Sprengungen auf die örtliche Natur, gibt es 
hierzu eine Abstimmung mit dem Grünflächenamt? 
3. Warum war es nicht möglich, für die Sprengung einen Ort zu wählen, der keine 
Evakuierungen notwendig gemacht hätte?

- 2 - 
 
4. Existiert ein Konzept, an welchen Orten in Köln kontrollierte Sprengungen von 
Blindgängern vorgenommen werden können? Um welche Orte handelt es sich 
bzw. welche Rolle spielt die Westhovener Aue in diesem Konzept? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Dr. Simon Bujanowski Karl-Heinz Pepke 
Fraktionsvorsitzender  Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • In der Westhovener Aue

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Details

Aktenzeichen
0155/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.01.2021
Erstellt
18.01.2021 09:37