2020/0299
Haushaltssatzung 2021
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Punkt 301: Haushaltssatzung 202 1 (V-Nr. 2020/0299) Der Haushaltssatzung 202 1 wird zugestimmt.
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Punkt 9: Haushaltssatzung 2021 (V-Nr. 2020/0299) Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Der Tagesordnungspunkt wird mit 3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung genehmigt.
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Vorlage-Nr. 2020/0299 Haushaltssatzung 2021
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2021 Stand vor Magistrat und 1. Lesung Stand vor Magistrat und 1. Lesung 1 Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung am XXXX folgende Haushaltssatzung be- schlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 700.647.310 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 769.721.414 EUR mit einem Saldo von -69.074.104 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 600.500 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.100.000 EUR mit einem Saldo von -499.500 EUR mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) von -69.573.604 EUR, im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszah- lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -60.019.663 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 38.230.994 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 187.047.603 EUR mit einem Saldo von -148.816.609 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 148.816.609 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 26.018.855 EUR mit einem Saldo von 122.797.754 EUR mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungs- mittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von -86.038.518 EUR festgesetzt. Stand vor Magistrat und 1. Lesung 2 § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investi- tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 148.816.609 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 900.000 EUR sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionspro- gramm in Höhe von 0 EUR enthalten. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Aus- zahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 24.913.000 EUR festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 165.000.000 EUR festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 320,00 v.H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535,00 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 454,00 v.H. Stand vor Magistrat und 1. Lesung 3 § 6 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Ha ushaltsplans beschlossene Stellen- plan. § 7 Ein Haushaltssicherungskonzept wird, sobald es weitere Vorgaben des Landes dazu gibt, gesondert beschlossen. § 8 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2022 Plan- stellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prä- vention (Abt. Soziale Hilfen) und des Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenom- men. Die/Der Personal- und Organisationsdezernent*in entscheidet im Einvernehmen mit der/dem Stadtkämmerer*in über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) fallen, grundsätzlich ausgenom- men. Darmstadt, den XXXX Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer
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Punkt 8: Haushaltssatzung 2021 (V-Nr. 2020/0299) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD und UWIGA Stimmenthaltung: AfD, Die Linke., UFFBASSE und FDP
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0299
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.10.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00