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2020/0299

Haushaltssatzung 2021

Magistratsvorlage 07.10.2020

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Punkt 301: Haushaltssatzung 202 1 
 (V-Nr. 2020/0299) 
 
Der Haushaltssatzung 202 1 wird zugestimmt.

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Punkt 9: Haushaltssatzung 2021 
 (V-Nr. 2020/0299) 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
3 Ja-Stimmen 
 2 Nein-Stimmen 
 1 Enthaltung 
 
 
Der Tagesordnungspunkt wird mit 3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 
Enthaltung genehmigt.

2020/0299

48 Zeichen

Vorlage-Nr. 2020/0299 
 
 
Haushaltssatzung 2021

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3952 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Haushaltssatzung 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
für das Haushaltsjahr 2021 
 
 
Stand vor Magistrat und 1. Lesung

Stand vor Magistrat und 1. Lesung  
   
 
 1 
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 
(GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung am XXXX folgende Haushaltssatzung be-
schlossen: 
  
§ 1 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 
im Ergebnishaushalt 
im ordentlichen Ergebnis 
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 700.647.310 EUR 
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 769.721.414 EUR 
mit einem Saldo von -69.074.104 EUR 
  
im außerordentlichen Ergebnis 
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 600.500 EUR 
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.100.000 EUR 
mit einem Saldo von -499.500 EUR 
  
mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) von -69.573.604 EUR, 
  
im Finanzhaushalt 
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszah-
lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -60.019.663 EUR 
 
und dem Gesamtbetrag der 
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 38.230.994 EUR 
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 187.047.603 EUR 
mit einem Saldo von -148.816.609 EUR 
  
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 148.816.609 EUR 
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 26.018.855 EUR 
mit einem Saldo von 122.797.754 EUR 
  
mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungs-
mittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von -86.038.518 EUR 
  
festgesetzt.

Stand vor Magistrat und 1. Lesung  
   
 
 2 
§ 2 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investi-
tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 
148.816.609 EUR 
festgesetzt. 
  
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B 
in Höhe von 900.000 EUR 
sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionspro-
gramm in Höhe von 
 
0 EUR 
 
enthalten. 
§ 3 
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Aus-
zahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 
24.913.000 EUR 
festgesetzt. 
   
§ 4 
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von 
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 
165.000.000 EUR 
festgesetzt. 
  
§ 5 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt: 
1. Grundsteuer 
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 320,00 v.H. 
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535,00 v.H. 
  
2. Gewerbesteuer auf 454,00 v.H.

Stand vor Magistrat und 1. Lesung  
   
 
 3 
§ 6 
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Ha ushaltsplans beschlossene Stellen-
plan. 
  
§ 7 
Ein Haushaltssicherungskonzept wird, sobald es weitere Vorgaben des Landes dazu gibt, gesondert 
beschlossen. 
  
§ 8 
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. 
Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2022 Plan-
stellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei 
werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prä-
vention (Abt. Soziale Hilfen) und des Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenom-
men. Die/Der Personal- und Organisationsdezernent*in entscheidet im Einvernehmen mit der/dem 
Stadtkämmerer*in über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Von dieser Regelung sind die Stellen, die 
unter § 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) fallen, grundsätzlich ausgenom-
men. 
  
Darmstadt, den XXXX 
  
  
  
Der Magistrat 
  
  
André Schellenberg
Stadtkämmerer

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221 Zeichen

Punkt 8: Haushaltssatzung 2021 
 (V-Nr. 2020/0299) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: SPD und UWIGA  
Stimmenthaltung: AfD, Die Linke., UFFBASSE und FDP

Beratungsverlauf (2)

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0299
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.10.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00