Einmündung Bischofsweg in Vorgebirgstraße: Erhöhung der Verkehrssicherheit
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/2255/2021 vom 26.10.2021
Stand: Am 08.11.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2255/2021 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Einmündung Bischofsweg in Vorgebirgstraße: Erhöhung der Verkehrssicherheit Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und FDP bitten auf Initiative der Run- de des Bezirksbürgermeisters mit seinen Stellvertretungen , den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten, an der Einmündung des Bischofswegs in die Vorgebirgstraße Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer*Innen und Fußgänger*Innen vorzunehmen: An der Ecke vom Bischofsweg aus kommend soll an der rechten Ecke zur Vor- gebirgstraße der Gehwegbordstein abgesenkt werden. Zudem ist zu prüfen, ob die Laterne an dieser Stelle versetzt werden kann. Auf dem Boden sollen Markierungen angebracht werden, welche Seite für Fahr- radfahrer*Innen und welche für Fußgänger*Innen reserviert ist. Begründung: Die Absenkung des Bürgersteigs würde die Fahrt von der Vorgebirgsstraße aus kommend besonders für Fahrradfahrer*Innen stark erleichtern. Die Überfahrt auf den Gehweg ist recht schmal, der erhöhte Bordstein ist eine Gefahrenquelle. Der Weg wird au f dieser Seite zudem von Fahrrradfahrenden und Fußgängern gemeinsam genutzt. Ein Versetzen der Laterne weg von der Fahrbahn wird das Miteinander von Fuß- - 2 - gänger*Innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle im Falle des Begegnungsverkehrs ver- einfachen. Markierungen auf dem Boden erhöhen die Übersichtlichkeit für Verkehrsteilnehmer *Innen deutlich. gez. Dr. Castor-Cursiefen gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
Beratungsverlauf
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08.11.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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