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V/0488/2006

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen ( Projektförderung und sog. Institu

Vorlage 08.06.2006

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.06.2006, TOP 9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7912 Zeichen

V/0488/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit  
- Gewährung von Zuschüssen ( Projektförderung und Institutionelle Förderung 2006) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Folgenden Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vom 
14.06.2006 werden gefolgt: 
 
1. Im Rahmen der „Institutionellen Förderung“ 2006 werden folgende Zuschüsse bewilligt:  
 
 
Lfd. 
Nr.  
 
Antragsteller 
 
bean-
tragter  
Betrag 
 
gewährter 
Betrag im 
Vorjahr 
 
Zuschuss für 
2006 
2 Ökumenischer Zusammenschluss christli-
cher Eine-/Dritte-Welt-Gruppen der Stadt 
Münster  
1.700 € 1.200 € 400 €
4 Eine-Welt-Forum Münster (EWF e.V.) 
 
 
8.400 € 5.000 € 4.600 €
 
2. Im Rahmen der Projektförderung 2006 werden folgende Zuschüsse bewilligt: 
 
 
Lfd. 
Nr.  
 
Antragsteller 
 
Geplantes Projekt 
 
Zuschuss  
16 Ghanakreis St. Marien  Begegnung mit Vertre-
tern aus der Partnerge-
meinde in Ghana 
500 €
20 Vamos e.V. 
 
Sozialstandards in der 
Sportbekleidungspro-
duktion „Fair und Fit – 
mach mit“ eine lokale 
Kampagne in Münster 
500 €
Vorlagen-Nr.: 
V/0488/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rietkötter 
Ruf: 
492 60 43 
E-Mail: 
RietkoeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.06.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0488/2006 
3. Im Rahmen der „Institutionellen Förderung“ 2006 werden dem Institut für Theologie und Politik 
(Antrag lfd. Nr. 1/2006), dem Verein la tienda e.V. (Antrag lfd. Nr. 3/2006) und dem Arbeitskreis 
Eine-Welt-Münster e.V. (Antrag lfd. Nr. 5/2006) keine Zuschüsse gewährt. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten i.H.v. 6.000 € (5.000 € „Institutionelle Förderung“ 
und 1.000 € „Projektförderung“) entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
0020.718.5000.4 Kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit 
2006 6.000   
     
 
Insgesamt: 6.000   
 
Begründung: 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der 
vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler 
Entwicklungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institutionelle Förde-
rung“ zu beraten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit beschließt der Hauptausschuss über die Verwendung der zur Verfügung 
stehenden Mittel. 
 
Da der Hauptausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass sowohl die 
Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert wer-
den, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ver-
fahren beizubehalten. 
 
Zu den Ziffern 1 und 2:
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 14.06.2006 be-
schlossen, dem Hauptausschuss zu empfehlen, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu ent-
scheiden. 
 
Zu Ziffer 3:
 
Die Empfehlung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit, dem Institut für Theo-
logie und Politik, dem Verein la tienda e.V. und dem Arbeitskreis Eine-Welt-Münster e.V.  keinen 
Zuschuss im Rahmen der „Institutionellen Förderung“ 2006 zu gewähren, begründet sich wie folgt: 
 
Gemäß der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszu-
sammenarbeit vom 13. September 2000, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 29.06.2005, 
fördert die Stadt Münster im Rahmen der durch den Haushaltsplan jährlich bereit gestellten Mittel 
die kommunale Entwicklungszusammenarbeit. Gemäß Ziffer 3.2 der Richtlinien besteht neben der 
Projektförderung die Möglichkeit auf eine Förderung der laufenden Kosten (Personalkosten, Miet-
kosten, Büroeinrichtung, Sachkosten) im Rahmen der sog. „Institutionellen Förderung“. Ziel dieser 
Förderung ist es, längerfristig angelegte Strukturen mit Multiplikatorenfunktion zu unterstützen, die 
den Aufbau oder den Erhalt bestehender Infrastruktur für Nord-Süd- und Ost-West-Dialog absi-
chert und ehrenamtliches Engagement fördert.

- 3 - 
V/0488/2006 
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht gemäß Ziffer 1 der Richtlinien nicht.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2006 9.250 € für die kommunale Entwicklungszusammen-
arbeit bereit gestellt. Im Haushalt des Landes stehen für die kommunale Entwicklungszusammen-
arbeit nur noch 300.000 € statt der früheren 1,8 Mio. € zur Verfügung. Es ist zur Zeit nicht abseh-
bar, ob und unter ggf. in welcher Höhe die Stadt Münster Landeszuschüsse im Rahmen der kom-
munalen Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2006 erhalten wird. 
 
Unter diesen Voraussetzungen empfiehlt der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit, 
in diesem Jahr nur diejenigen Institutionen im Rahmen der sog. „Institutionellen Förderung“ zu för-
dern, die aufgrund ihres Auftrages außer Mitgliedsbeiträgen und Spenden keine eigenen Einnah-
men erzielen können und damit zwingend auf eine städtische Unterstützung angewiesen sind.  
 
Das Eine- Welt-Forum Münster e.V. und der Ök umenische Zusammenschluss christlicher Eine-
/Dritte-Welt-Gruppen der Stadt Münster sind „selbst verwaltete“ Netzwerke zur Stärkung und Koor-
dination bürgerschaftlichen Eine- Welt- Engagements, die im Rahmen ihres Auftrages keine eige-
nen Einnahmen erzielen können.  
 
Die unter Ziffer 3 des Beschlussvorschlages aufgelisteten Institutionen sind für die Weiterführung 
ihrer Arbeit nicht ausschließlich auf eine städtische Unterstützung angewiesen.  
 
Der Verein la tienda e.V. und der Arbeitskreis Eine Welt Münster e.V. erfüllen wichtige Multiplikato-
renaufgaben im Bereich Fairer Handel. Sie finanzieren ihre Arbeit überwiegend durch öffentliche 
Förderung durch die NRW-Stiftung Umwelt und Entwicklung und durch kirchliche und gemeinnüt-
zige Träger. Sie erzielen außerdem Einnahmen aus dem Verkauf fair gehandelter Produkte, wobei 
damit allerdings allenfalls solche Personal- und Sachkosten gedeckt werden können, die unmittel-
bar mit dem Verkauf, nicht aber mit der Schulung und Betreuung von ehrenamtlichen Mitarbeite-
rInnen zusammen hängen. Das Institut für Theologie und Politik ist Impulsgeber und Kontaktstelle, 
letztere auch zu Initiativen wie der attac- Regionalgruppe, deren Arbeit mittelbar der Eine- Welt- 
Arbeit zugute kommt. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls durch die NRW-Stiftung Umwelt und Ent-
wicklung und zum Teil aus dem Verkauf von Materialien sowie Honorareinnahmen.  
 
Vor diesem Hintergrund hat der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit in seiner Sit-
zung am 14.06.2006 beschlossen, dem Hauptaussc huss zu empfehlen, die genannten Institutio-
nen im Rahmen der „Institutionellen Förderung“ nicht zu fördern.  
 
Hinweis:
 
Die Verwaltung empfiehlt, der Empfehlung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammen-
arbeit zu folgen. Die Förderung der kommunalen  Entwicklungszusammenarbeit erfolgt gemäß der 
genannten Richtlinien im Rahmen der durch den Haushaltsplan jährlich bereitgestellten Mittel. Ein 
Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Um vor dem Hintergrund der gekürzten Landes-
förderung, die zudem zur Zeit bei der Zuschussgewährung nicht eingeplant werden kann, da we-
der die Vergabemodalitäten des Landes noch die Höhe des Zuschusses für die Stadt Münster be-
kannt sind, auch in diesem Jahr noch Mittel für die Projektförderung zur Verfügung zu haben, kann 
eine Förderung im Rahmen der Institutionellen Förderung nicht im gewohnten Umfang erfolgen. Es 
erscheint sinnvoll, nur noch die Institutionen zu fördern, die keine Möglichkeiten haben, ihre Arbeit 
anderweitig zu finanzieren.  
 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann

Beratungsverlauf (1)

21.06.2006 Hauptausschuss
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0488/2006
Typ
Vorlage
Datum
08.06.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37