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BV10/084/2025

Preisentwicklung für Fernwärme in Garath - Antrag von Herrn Dietrich (CDU-Fraktion) -

Antrag 12.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 27.05.2025, TOP 7.3

Antrag

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Antrag

3046 Zeichen

BV10/084/2025 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 12.05.2025 
Jörg Dietrich (CDU-Fraktion) 
in der Bezirksvertretung 10 
 
 
An die 
Bezirksbürgermeisterin 
des Stadtbezirks 10 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 27.05.2025 
 
 
Betrifft: 
Preisentwicklung für Fernwärme in Garath - Antrag von Herrn Dietrich (CDU-
Fraktion) - 
Antrag: 
 
Die Stadtwerke Düsseldorf AG wird um mündliche Berichterstattung – möglichst in 
der nächsten Sitzung - zu den Gründen der gegebenen und künftigen 
Preisentwicklung für Fernwärme in Garath sowie zu alternativen 
Heizungsmöglichkeiten für Fernwärmebezieher in Garath gebeten. 
 
  
Begründung: 
 
Die überwiegende Anzahl der Haushalte in Düsseldorf-Garath wird mit Fernwärme 
aus dem von der Stadtwerke Düsseldorf AG betriebenen Heizkraftwerk, welches in 
dem genannten Stadtteil gelegen ist, beliefert. Diese Art der Versorgung 
unterscheidet sich von anderen Energieträgern, etwa Gas und Strom, dadurch, dass 
keine Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Anbietern besteht, mithin die 
Stadtwerke ein Monopol haben, und zudem ein Anschluss- und Benutzungszwang 
gegeben ist. 
 
Es ist in den letzten Jahren – auch in der Folge des russischen Angriffskrieges gegen 
die Ukraine – zu erheblichen Preissteigerungen bekommen. Mit diesen hält die 
Erhöhung von Gehältern und Renten nicht Schritt. Auf der Hand liegend ergeben sich 
dadurch insbesondere für diejenigen, die ohnehin schon knapp kalkulieren müssen, 
große Schwierigkeiten. 
 
Die Politik ist daher gehalten zu prüfen, ob sie regulierend eingreifen muss. Hierbei 
hat sie zu beachten, dass es sich nicht um übliche, der Regulierung entzogene 
privatrechtliche Energiebezugsverträge handelt, sondern – wie ausgeführt – eine

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Monopolstellung des Anbieters und dazu auch noch ein Anschluss- und 
Benutzungszwang bestehen. 
 
Vor einem derartigen Eingreifen sind allerdings – wie stets – alle Betroffenen und 
Beteiligten mit ihren Argumenten zu hören. Im konkreten Fall muss sich die 
Bezirksvertretung daher die Kenntnis der einzelnen Gründe der Preisgestaltung 
verschaffen. Für eine profunde Beurteilung ist darüber hinaus bedeutsam, mit 
welcher Entwicklung in der Zukunft insbesondere vor dem Hintergrund der 
europarechtlich vorgesehenen CO2-Bepreisung zu rechnen ist. Durch diese wird es 
auf mittlere Sicht bei fossilen Energieträgern zu massiven Preiserhöhungen kommen. 
 
Schließlich muss auch deutlich werden, wie der Anschluss- und Benutzungszwang 
gehandhabt wird. Dieser ist jedenfalls dann nicht mehr vertretbar, wenn er für die 
Betroffenen wirtschaftlich unzumutbare Folgen hat und sich prognostisch 
Alternativen wie etwa Wärmepumpen als günstiger darstellen. Dann lässt es sich 
nicht mehr begründen, die Betroffenen an der Fernwärme festzuhalten. Die 
Stadtwerke Düsseldorf AG sollte sich auch dazu äußern, ob und in welchem Rahmen 
sie Fernwärmebezieher beim Wechsel auf Wärmepumpen unterstützt. 
 
Die Darstellung geschieht zweckmäßigerweise im Wege mündlicher 
Berichterstattung.

Beratungsverlauf (1)

27.05.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/084/2025
Typ
Antrag
Datum
12.05.2025
Erstellt
12.05.2025 10:25