BV10/084/2025
Preisentwicklung für Fernwärme in Garath - Antrag von Herrn Dietrich (CDU-Fraktion) -
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Antrag
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BV10/084/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.05.2025 Jörg Dietrich (CDU-Fraktion) in der Bezirksvertretung 10 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 10 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 27.05.2025 Betrifft: Preisentwicklung für Fernwärme in Garath - Antrag von Herrn Dietrich (CDU- Fraktion) - Antrag: Die Stadtwerke Düsseldorf AG wird um mündliche Berichterstattung – möglichst in der nächsten Sitzung - zu den Gründen der gegebenen und künftigen Preisentwicklung für Fernwärme in Garath sowie zu alternativen Heizungsmöglichkeiten für Fernwärmebezieher in Garath gebeten. Begründung: Die überwiegende Anzahl der Haushalte in Düsseldorf-Garath wird mit Fernwärme aus dem von der Stadtwerke Düsseldorf AG betriebenen Heizkraftwerk, welches in dem genannten Stadtteil gelegen ist, beliefert. Diese Art der Versorgung unterscheidet sich von anderen Energieträgern, etwa Gas und Strom, dadurch, dass keine Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Anbietern besteht, mithin die Stadtwerke ein Monopol haben, und zudem ein Anschluss- und Benutzungszwang gegeben ist. Es ist in den letzten Jahren – auch in der Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – zu erheblichen Preissteigerungen bekommen. Mit diesen hält die Erhöhung von Gehältern und Renten nicht Schritt. Auf der Hand liegend ergeben sich dadurch insbesondere für diejenigen, die ohnehin schon knapp kalkulieren müssen, große Schwierigkeiten. Die Politik ist daher gehalten zu prüfen, ob sie regulierend eingreifen muss. Hierbei hat sie zu beachten, dass es sich nicht um übliche, der Regulierung entzogene privatrechtliche Energiebezugsverträge handelt, sondern – wie ausgeführt – eine Seite 2 Monopolstellung des Anbieters und dazu auch noch ein Anschluss- und Benutzungszwang bestehen. Vor einem derartigen Eingreifen sind allerdings – wie stets – alle Betroffenen und Beteiligten mit ihren Argumenten zu hören. Im konkreten Fall muss sich die Bezirksvertretung daher die Kenntnis der einzelnen Gründe der Preisgestaltung verschaffen. Für eine profunde Beurteilung ist darüber hinaus bedeutsam, mit welcher Entwicklung in der Zukunft insbesondere vor dem Hintergrund der europarechtlich vorgesehenen CO2-Bepreisung zu rechnen ist. Durch diese wird es auf mittlere Sicht bei fossilen Energieträgern zu massiven Preiserhöhungen kommen. Schließlich muss auch deutlich werden, wie der Anschluss- und Benutzungszwang gehandhabt wird. Dieser ist jedenfalls dann nicht mehr vertretbar, wenn er für die Betroffenen wirtschaftlich unzumutbare Folgen hat und sich prognostisch Alternativen wie etwa Wärmepumpen als günstiger darstellen. Dann lässt es sich nicht mehr begründen, die Betroffenen an der Fernwärme festzuhalten. Die Stadtwerke Düsseldorf AG sollte sich auch dazu äußern, ob und in welchem Rahmen sie Fernwärmebezieher beim Wechsel auf Wärmepumpen unterstützt. Die Darstellung geschieht zweckmäßigerweise im Wege mündlicher Berichterstattung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV10/084/2025
- Typ
- Antrag
- Datum
- 12.05.2025
- Erstellt
- 12.05.2025 10:25