Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf dem Friedhof Chorweiler
Beschlussvorlage Ausschuss 3454/2023 vom 31.10.2023
Stand: Am 30.11.2023 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 3454/2023 Stand: 25.11.2024 Sachstandsbericht Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf dem Friedhof Chorweiler Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt die von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Änderung des am 23.02.2016 beschlossenen Gestaltungs- konzeptes für die Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes „Bestattungsgärten“ auf Flur 9 des Friedhofes Chorweiler. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Chor- weiler dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes auf Flur 9 des Friedhofs Chorweiler wurde am 28.06.2024 fertiggestellt und ist seitdem in Betrieb. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 3454/2023 Freigabedatum 31.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf dem Friedhof Chorweiler Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt die von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Änderung des am 23.02.2016 beschlossenen Gestaltungs- konzeptes für die Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes „Bestattungsgärten“ auf Flur 9 des Friedhofes Chorweiler. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Chor- weiler dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat- zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschusses für Um- welt und Grün am 15.09.2015 sowie des AVR am 21.09.2015 wurden verschiedene Modifika- tionen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrab- flächen eingeführt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine Neufassung der Friedhofs- satzung beschlossen (Beschlussvorlage 2267/2022). Die ursprünglichen Regelungen des § 27 Abs. 2 gelten inhaltlich unverändert fort. In seiner Sitzung vom 23.02.2016 hat der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün die Erweite- rung des von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner bereits angelegten Kooperati- onsfeldes auf dem Friedhof Chorweiler beschlossen (Beschlussvorlage 0303/2016). Die Be- zirksvertretung Chorweiler hat der Entscheidung in der Sitzung am 25.02.2016 zugestimmt. Mit Schreiben vom 09.10.2023 beantragt die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner für den nächsten Bauabschnitt innerhalb dieser Erweiterungsfläche eine Änderung der mit Vor- lage beschlossenen Bestattungsmodule. Ursprünglich war in dem betroffenen Teilbereich der Erweiterungsfläche ausschließlich das Modul „Spuren des Lebens“ vorgesehen. Dieses Modul soll durch die Module „Ruhehain“ und „Garten der Lichter“ zum Teil ersetzt bzw. ergänzt wer- den. Dies bedeutet in der Summe eine Änderung von ursprünglich 132 Urnengrabstätten zu (neu) 117 Urnengrabstätten und 40 Sarggrabstätten. Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach- weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. -
Anlage 2 bis 5 - Gestaltungskonzept
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Anlage 2 Anlage 3 Erweiterungsfläche (Grün markiert) Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Chorweiler“ LP / 09.10.2023 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 1/2 Gestaltungskonzept Köln-Chorweiler, Flur 9 (Erweiterung) - Übersicht der Grabarten - Grabbezeichnung Ruhehain Garten der Lichter Spuren des Lebens Grabstellen 29 Stellen (Urne); max. 2 Beisetzungen / Grab; 40 Stellen (Sarg); max. 2 Beisetzungen / Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne) 88 Stellen (Urne); max. 2 Beisetz./Grab Grabmal Liegestein (Kopfstein) stehende Grabmale; mit Lichtelement; ggf. auch individuelle Ornamente ohne Grabmal; Metallschriftzug an Kalksandsteinmauer Neuanlage/ Grundbepflanzung Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen (z.B. Cotoneaster, Euonymus, Waldsteinia); zusätzlich vereinzelte Sträucher Asiatischer Garten mit Kiesflächen und Solitärgehölzen (z.B. Acer palmatum u.ä.) Hochbeete in Kalksandsteinmauern mit Staudenbepflanzung (Lavendel, Salbei, Thymian, Gräser etc.) Blumenschmuck/ Wechselbepflanzung keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellfläche für Gedenkfloristik keine Blumenbeete vorgesehen bzw. nur gegen Aufpreis möglich; zusätzl. Abstellfläche für Gedenkfloristik keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellflächen für Gedenkfloristik Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke oder Rasenwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Wassergebundene Wegedecke oder Rasenwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Wassergebundene Wegedecke oder Rasenwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) Anlage 4 Seite 1 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Chorweiler“ LP / 09.10.2023 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 2/2 - Leistungskatalog für Dauergrabpflege - (gültig für die Bestattungsgärten Köln) Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. Gärtnerische Neuanlage - fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers - Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes - bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive Jahreszeitliche Grabpflege - wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) - dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) (Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) - fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) Notwendige Instandhaltung - bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 1-2 Hebungen in der Liegezeit) - Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen - Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis) Anlage 4 Seite 2 Preisblatt-Muster Kooperationsgemeinschaft S tand: 28.09.2023 Friedhof: Flur: Chorweiler 9 (Erweiterung) Sarg-Grabstätte Urnen-Grabstätte Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre 1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre 1.905,00 € Gebühr für eine Sargbestattung in Normallage 775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung 349,00 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro Jahr 77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro Jahr 76,20 € Gebühr für eine Sargbestattung in Tieflage 995,00 € Genehmigungsgebühr für einen liegenden Grabstein 97,00 € Genehmigungsgebühr für einen liegenden Grabstein 97,00 € Genehmigungsgebühr für einen stehenden Grabstein 346,00 € Genehmigungsgebühr für einen stehenden Grabstein 346,00 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain ), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 5.150,41 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain ), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 917,03 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain ), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 87,00 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens ), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 5.892,14 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens ), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 973,08 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens ), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 106,00 € gültig ab 01.04.2023; Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013 2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte (1/2) Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite 1 von 2 Anlage 5 Seite 1 Preisblatt-Muster Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter / Basis), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 12.425,85 € Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter / Basis), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 9.499,46 € Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter / Basis), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25 jährigen Pflegevertrages. 2.103,57 € Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter / Basis), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25 jährigen Pflegevertrages. 1.151,96 € Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter / Basis), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 214,00 € Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter / Basis), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 183,00 € Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter ), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Sonderregelung 15.347,48 € Grabpflegevertrag K-2 ( Garten der Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Sonderregelung 10.065,89 € Grabpflegevertrag K-2 ( Garten der Lichter), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25 jährigen Pflegevertrages. 2.103,57 € Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter ), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25 jährigen Pflegevertrages. 1.151,96 € Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter ), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 312,00 € Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 202,00 € Unterschrift Kooperationspartner Unterschrift Stadt Köln Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister 50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Friedhofsverwaltung - Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ansprechpartner: Ansprechpartner: Herr Lutz Pakendorf Herr Benjamin Aderholt Tel.: 0221 / 5691048 - 12 Tel.: 0221 / 221 - 21014 2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte (2/2) Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite 2 von 2 Anlage 5 Seite 2
Beratungsverlauf
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23.11.2023
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen -
30.11.2023 zuletzt
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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