3454/2023
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf dem Friedhof Chorweiler
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Beschlussvorlage Ausschuss
3801 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 3454/2023 Freigabedatum 31.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf dem Friedhof Chorweiler Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt die von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Änderung des am 23.02.2016 beschlossenen Gestaltungs- konzeptes für die Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes „Bestattungsgärten“ auf Flur 9 des Friedhofes Chorweiler. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Chor- weiler dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat- zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschusses für Um- welt und Grün am 15.09.2015 sowie des AVR am 21.09.2015 wurden verschiedene Modifika- tionen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrab- flächen eingeführt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine Neufassung der Friedhofs- satzung beschlossen (Beschlussvorlage 2267/2022). Die ursprünglichen Regelungen des § 27 Abs. 2 gelten inhaltlich unverändert fort. In seiner Sitzung vom 23.02.2016 hat der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün die Erweite- rung des von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner bereits angelegten Kooperati- onsfeldes auf dem Friedhof Chorweiler beschlossen (Beschlussvorlage 0303/2016). Die Be- zirksvertretung Chorweiler hat der Entscheidung in der Sitzung am 25.02.2016 zugestimmt. Mit Schreiben vom 09.10.2023 beantragt die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner für den nächsten Bauabschnitt innerhalb dieser Erweiterungsfläche eine Änderung der mit Vor- lage beschlossenen Bestattungsmodule. Ursprünglich war in dem betroffenen Teilbereich der Erweiterungsfläche ausschließlich das Modul „Spuren des Lebens“ vorgesehen. Dieses Modul soll durch die Module „Ruhehain“ und „Garten der Lichter“ zum Teil ersetzt bzw. ergänzt wer- den. Dies bedeutet in der Summe eine Änderung von ursprünglich 132 Urnengrabstätten zu (neu) 117 Urnengrabstätten und 40 Sarggrabstätten. Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach- weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor.
Anlage 2 bis 5 - Gestaltungskonzept
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Anlage 2
Anlage 3
Erweiterungsfläche
(Grün markiert)
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Chorweiler“ LP / 09.10.2023
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Seite 1/2
Gestaltungskonzept Köln-Chorweiler, Flur 9 (Erweiterung)
- Übersicht der Grabarten -
Grabbezeichnung Ruhehain Garten der Lichter Spuren des Lebens
Grabstellen 29 Stellen (Urne);
max. 2 Beisetzungen / Grab;
40 Stellen (Sarg);
max. 2 Beisetzungen / Grab
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne)
88 Stellen (Urne);
max. 2 Beisetz./Grab
Grabmal Liegestein (Kopfstein) stehende Grabmale; mit
Lichtelement; ggf. auch
individuelle Ornamente
ohne Grabmal;
Metallschriftzug an
Kalksandsteinmauer
Neuanlage/
Grundbepflanzung
Bodendecker je nach Licht- und
Bodenverhältnissen
(z.B. Cotoneaster, Euonymus,
Waldsteinia); zusätzlich
vereinzelte Sträucher
Asiatischer Garten mit
Kiesflächen und
Solitärgehölzen
(z.B. Acer palmatum u.ä.)
Hochbeete in
Kalksandsteinmauern
mit Staudenbepflanzung
(Lavendel, Salbei, Thymian,
Gräser etc.)
Blumenschmuck/
Wechselbepflanzung
keine Blumenbeete vorgesehen;
aber Abstellfläche für
Gedenkfloristik
keine Blumenbeete vorgesehen
bzw. nur gegen Aufpreis
möglich; zusätzl. Abstellfläche
für Gedenkfloristik
keine Blumenbeete vorgesehen;
aber Abstellflächen für
Gedenkfloristik
Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke
oder Rasenwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Wassergebundene Wegedecke
oder Rasenwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Wassergebundene Wegedecke
oder Rasenwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf)
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung)
Anlage 4
Seite 1
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Chorweiler“ LP / 09.10.2023
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Seite 2/2
- Leistungskatalog für Dauergrabpflege -
(gültig für die Bestattungsgärten Köln)
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt.
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG.
Gärtnerische Neuanlage
- fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes
- bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive
Jahreszeitliche Grabpflege
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen
(Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut)
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen)
(Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich)
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen
(Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen)
Notwendige Instandhaltung
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 1-2 Hebungen in der Liegezeit)
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis)
Anlage 4
Seite 2
Preisblatt-Muster
Kooperationsgemeinschaft
S
tand: 28.09.2023
Friedhof: Flur:
Chorweiler 9 (Erweiterung)
Sarg-Grabstätte Urnen-Grabstätte
Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes
für 25 Jahre
1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes
für 25 Jahre
1.905,00 €
Gebühr für eine Sargbestattung in Normallage 775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung 349,00 €
Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro
Jahr
77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro
Jahr
76,20 €
Gebühr für eine Sargbestattung in Tieflage 995,00 €
Genehmigungsgebühr für einen liegenden
Grabstein
97,00 € Genehmigungsgebühr für einen liegenden
Grabstein
97,00 €
Genehmigungsgebühr für einen stehenden
Grabstein
346,00 € Genehmigungsgebühr für einen stehenden
Grabstein
346,00 €
Grabpflegevertrag B (Ruhehain
), Bepflanzung
und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
5.150,41 €
Grabpflegevertrag B (Ruhehain
), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
917,03 €
Grabpflegevertrag B (Ruhehain
), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb
zu Lebzeiten ohne Bestattung
87,00 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens
),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
5.892,14 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens
),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
973,08 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens
),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr
beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung
106,00 €
gültig ab 01.04.2023;
Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte (1/2)
Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
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Anlage 5
Seite 1
Preisblatt-Muster
Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter /
Basis), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
12.425,85 € Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter /
Basis), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
9.499,46 €
Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter
/
Basis), Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25 jährigen
Pflegevertrages.
2.103,57 € Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter
/
Basis), Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25 jährigen
Pflegevertrages.
1.151,96 €
Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter
/
Basis), Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung
214,00 € Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter
/
Basis), Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung
183,00 €
Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter
),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
Sonderregelung
15.347,48 € Grabpflegevertrag K-2 (
Garten der Lichter),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
Sonderregelung
10.065,89 €
Grabpflegevertrag K-2 (
Garten der Lichter),
Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des 25
jährigen Pflegevertrages.
2.103,57 € Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter
),
Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des 25
jährigen Pflegevertrages.
1.151,96 €
Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter
),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr
beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung
312,00 € Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr
beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung
202,00 €
Unterschrift Kooperationspartner Unterschrift Stadt Köln
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln
Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister
50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
- Friedhofsverwaltung -
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Herr Lutz Pakendorf Herr Benjamin Aderholt
Tel.: 0221 / 5691048 - 12 Tel.: 0221 / 221 - 21014
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte (2/2)
Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
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Anlage 5
Seite 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
2258 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/67/672/1
Vorlagen-Nummer
3454/2023
Stand: 25.11.2024
Sachstandsbericht
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten"
auf dem Friedhof Chorweiler
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt die von der Genossenschaft Kölner
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Änderung des am 23.02.2016 beschlossenen Gestaltungs-
konzeptes für die Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes „Bestattungsgärten“ auf Flur 9 des
Friedhofes Chorweiler.
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Chor-
weiler dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes auf Flur 9 des Friedhofs Chorweiler wurde am
28.06.2024 fertiggestellt und ist seitdem in Betrieb.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3454/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.10.2023
- Erstellt
- 26.10.2023 16:52