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3454/2023

Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf dem Friedhof Chorweiler

Beschlussvorlage Ausschuss 31.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 30.11.2023, TOP 9.2.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 bis 5 - Gestaltungskonzept

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

3801 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3454/2023 
Freigabedatum 31.10.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" 
auf dem Friedhof Chorweiler  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt die von der Genossenschaft Kölner 
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Änderung des am 23.02.2016 beschlossenen Gestaltungs-
konzeptes für die Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes „Bestattungsgärten“ auf Flur 9 des 
Friedhofes Chorweiler. 
 
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Chor-
weiler dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe 
und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat-
zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder 
durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert 
werden.  
 
Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro-
bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung 
zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die 
Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschusses für Um-
welt und Grün am 15.09.2015 sowie des AVR am 21.09.2015 wurden verschiedene Modifika-
tionen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrab-
flächen eingeführt.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine Neufassung der Friedhofs-
satzung beschlossen (Beschlussvorlage 2267/2022). Die ursprünglichen Regelungen des § 
27 Abs. 2 gelten inhaltlich unverändert fort. 
 
In seiner Sitzung vom 23.02.2016 hat der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün die Erweite-
rung des von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner bereits angelegten Kooperati-
onsfeldes auf dem Friedhof Chorweiler beschlossen (Beschlussvorlage 0303/2016). Die Be-
zirksvertretung Chorweiler hat der Entscheidung in der Sitzung am 25.02.2016 zugestimmt.  
 
Mit Schreiben vom 09.10.2023 beantragt die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner für 
den nächsten Bauabschnitt innerhalb dieser Erweiterungsfläche eine Änderung der mit Vor-
lage beschlossenen Bestattungsmodule. Ursprünglich war in dem betroffenen Teilbereich der 
Erweiterungsfläche ausschließlich das Modul „Spuren des Lebens“ vorgesehen. Dieses Modul 
soll durch die Module „Ruhehain“ und „Garten der Lichter“ zum Teil ersetzt bzw. ergänzt wer-
den. Dies bedeutet in der Summe eine Änderung von ursprünglich 132 Urnengrabstätten zu 
(neu) 117 Urnengrabstätten und 40 Sarggrabstätten.  
 
Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der 
Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der 
Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt.  
 
Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in 
der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach-
weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 
Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor.

Anlage 2 bis 5 - Gestaltungskonzept

8159 Zeichen

Anlage 2

Anlage 3
Erweiterungsfläche
(Grün markiert)

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Chorweiler“  LP / 09.10.2023 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 1/2 
 
Gestaltungskonzept Köln-Chorweiler, Flur 9 (Erweiterung) 
- Übersicht der Grabarten - 
 
Grabbezeichnung Ruhehain Garten der Lichter Spuren des Lebens  
Grabstellen 29 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetzungen / Grab; 
40 Stellen (Sarg); 
max. 2 Beisetzungen / Grab 
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne) 
88 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab 
 
Grabmal Liegestein (Kopfstein) stehende Grabmale; mit 
Lichtelement; ggf. auch 
individuelle Ornamente 
 
ohne Grabmal; 
Metallschriftzug an 
Kalksandsteinmauer 
 
Neuanlage/ 
Grundbepflanzung 
Bodendecker je nach Licht- und 
Bodenverhältnissen  
(z.B. Cotoneaster, Euonymus, 
Waldsteinia); zusätzlich 
vereinzelte Sträucher 
 
Asiatischer Garten mit 
Kiesflächen und 
Solitärgehölzen 
(z.B. Acer palmatum u.ä.) 
Hochbeete in 
Kalksandsteinmauern 
mit Staudenbepflanzung 
(Lavendel, Salbei, Thymian, 
Gräser etc.) 
 
Blumenschmuck/ 
Wechselbepflanzung 
keine Blumenbeete vorgesehen; 
aber Abstellfläche für 
Gedenkfloristik 
keine Blumenbeete vorgesehen 
bzw. nur gegen Aufpreis 
möglich; zusätzl. Abstellfläche 
für Gedenkfloristik 
 
keine Blumenbeete vorgesehen; 
aber Abstellflächen für 
Gedenkfloristik 
 
Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke 
oder Rasenwege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung 
Wassergebundene Wegedecke 
oder Rasenwege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung  
Wassergebundene Wegedecke 
oder Rasenwege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung 
 
 
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) 
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der 
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) 
Anlage 4 
Seite 1

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Chorweiler“  LP / 09.10.2023 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 2/2 
 
 
- Leistungskatalog für Dauergrabpflege - 
(gültig für die Bestattungsgärten Köln) 
 
 
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. 
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der  
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. 
Gärtnerische Neuanlage 
- fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers 
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes 
- bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive 
Jahreszeitliche Grabpflege 
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen 
   (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) 
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) 
  (Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) 
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen 
  (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) 
Notwendige Instandhaltung 
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 1-2 Hebungen in der Liegezeit) 
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen 
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis) 
 
Anlage 4
Seite 2

Preisblatt-Muster
Kooperationsgemeinschaft
S
tand: 28.09.2023
Friedhof: Flur:
Chorweiler 9 (Erweiterung)
Sarg-Grabstätte Urnen-Grabstätte
Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes 
für 25 Jahre
    1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes 
für 25 Jahre
    1.905,00 € 
Gebühr für eine Sargbestattung in Normallage        775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung        349,00 € 
Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro 
Jahr
         77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro 
Jahr
         76,20 € 
Gebühr für eine Sargbestattung in Tieflage        995,00 € 
Genehmigungsgebühr für einen liegenden 
Grabstein
         97,00 € Genehmigungsgebühr für einen liegenden 
Grabstein
         97,00 € 
Genehmigungsgebühr für einen stehenden 
Grabstein
       346,00 € Genehmigungsgebühr für einen stehenden 
Grabstein
       346,00 € 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain
), Bepflanzung 
und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
    5.150,41 € 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain
), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
       917,03 € 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain
), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb 
zu Lebzeiten ohne Bestattung 
         87,00 € 
Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens
), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
    5.892,14 € 
Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens
), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
       973,08 € 
Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens
), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr 
beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 
       106,00 € 
gültig ab 01.04.2023;
Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 
1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte (1/2)
Hinweis: 
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 1 von 2
Anlage 5
Seite 1

Preisblatt-Muster
Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter / 
Basis), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
  12.425,85 € Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter / 
Basis), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
    9.499,46 € 
Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter
 / 
Basis), Aufpreis für die 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25 jährigen 
Pflegevertrages.
    2.103,57 € Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter
 / 
Basis), Aufpreis für die 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25 jährigen 
Pflegevertrages.
    1.151,96 € 
Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter
 / 
Basis), Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattung 
       214,00 € Grabpflegevertrag K-1 (Garten der Lichter
 / 
Basis), Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattung 
       183,00 € 
Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter
), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 
Sonderregelung
  15.347,48 € Grabpflegevertrag K-2 (
 Garten der Lichter), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 
Sonderregelung
  10.065,89 € 
Grabpflegevertrag K-2 (
Garten der Lichter), 
Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 25 
jährigen Pflegevertrages.
    2.103,57 € Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter
), 
Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 25 
jährigen Pflegevertrages.
    1.151,96 € 
Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter
), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr 
beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 
       312,00 € Grabpflegevertrag K-2 (Garten der Lichter), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr 
beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 
       202,00 € 
Unterschrift Kooperationspartner Unterschrift Stadt Köln
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln
Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister
50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
 - Friedhofsverwaltung -
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Herr Lutz Pakendorf Herr Benjamin Aderholt
Tel.: 0221 / 5691048 - 12 Tel.: 0221 / 221 - 21014
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte (2/2)
Hinweis: 
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 2 von 2
Anlage 5
Seite 2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

2258 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens 
ist konkret geregelt, dass über die vom 
Kooperationspartner erstellte 
Gestaltungsplanung das zuständige 
Beschlussorgan der Stadt Köln 
entscheidet, nämlich der Ausschuss für 
Klima, Umwelt und Grün des Rates der 
Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom 
Ausschuss für Umwelt und Grün und dem 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen in 2015 beschlossenen 
Modifikation des Kooperationsmodells auf 
städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 
2112/2015).  
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der 
Konzessionsnehmer die von ihm 
entwickelte Gestaltungsplanung 
entsprechend § 27 Absatz 2 der 
Friedhofssatzung der Stadt Köln auf 
eigene Rechnung und eigenes Risiko 
vornimmt. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile.

☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

912 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3454/2023
Stand: 25.11.2024 
Sachstandsbericht  
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" 
auf dem Friedhof Chorweiler 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt die von der Genossenschaft Kölner 
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Änderung des am 23.02.2016 beschlossenen Gestaltungs-
konzeptes für die Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes „Bestattungsgärten“ auf Flur 9 des 
Friedhofes Chorweiler. 
 
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Chor-
weiler dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes auf Flur 9 des Friedhofs Chorweiler wurde am 
28.06.2024 fertiggestellt und ist seitdem in Betrieb.

Beratungsverlauf (2)

23.11.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3454/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.10.2023
Erstellt
26.10.2023 16:52