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0807/2020

Erstes Plankonzept des Regionalplans und Agglomerationskonzept als Fachbeitrag zum Regio-nalplan veröffentlicht

Mitteilung Ausschuss 12.03.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.08.2020, TOP 7.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5060 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer  12.03.2020 
 0807/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
Wirtschaftsausschuss 24.03.2020 
Verkehrsausschuss 28.04.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 30.04.2020 
 
Erstes Plankonzept des Regionalplans und Agglomerationskonzept als Fachbeitrag zum 
Regionalplan veröffentlicht 
Regionalplan der Bezirksregierung 
Die Bezirksregierung hat zum Abschluss des informellen Vorlauf -Verfahrens für die Überarbeitung 
des Regionalplans das erste Plankonzept zum künftigen Regionalplan vorgelegt. Es wurde am 
13.03.2020 dem Regionalrat zur Beschlussfassung vorgelegt und ist im Internet unter der Adresse 
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/sitzungen_regionalrat/sitzung_24/index.html abrufbar.  
Auf Grundlage der erforderlichen Umweltprüfung soll dieses Plankonzept in 2020 zu einem vollstän-
digen Planentwurf weiterentwickelt und in 2021 mit dem sog. „Erarbeitungsbeschluss“ des neu gebil-
deten Regionalrats in das formelle Überarbeitungs-Verfahren überführt werden, das bis zum endgülti-
gen Beschluss mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. 
Der künftige Regionalplan legt im Sinne eines Flächenvorsorgeplans für die Region u.a. fest, wie weit 
sich die Stadt Köln in den nächsten 20 Jahren mit ihren Siedlungs - und Gewerbeflächen entwickeln 
darf, welche Freiräume wegen ihrer Bedeutung als regionale Grünzüge von einer Bebauung freizuhal-
ten sind und wo Verkehrstrassen für überörtlich bedeutsame Straßen- und Schienenstrecken freige-
halten werden müssen. Damit aus den neuen Siedlungs - und Gewerbedarstellungen des Regional-
plans konkrete Baugebiete werden können, müssen sie zunächst in kommunaler Planungshoheit in 
den gesamtstädtischen Flächennutzungsplan übernommen und anschließend mit einem Bebauungs-
plan konkretisiert werden. 
Die Stadtverwaltung hat für den künftigen Region alplan 53 Siedlungserweiterungen mit dem Vorbe-
halt einer nachgelagerten Beschlussfassung durch den Rat angemeldet, die nur zum Teil in das erste 
Plankonzept übernommen wurden (siehe Ds.-Nr. 2887/2019). Für die Einflussnahme auf die Weiter-
entwicklung des Plankonzepts wäre es daher zielführend, wenn der Rat noch vor den Sommerferien 
2020 einen abschließenden Beschluss über die aus Sicht der Stadt Köln im Regionalplan zu berück-
sichtigenden Flächendarstellungen für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) sowie Gewer be- und 
Industriebereiche (GIB) treffen würde.

2 
 
 
Agglomerationskonzept des Region Köln/Bonn e.V.  
Der Region Köln/Bonn e.V. hat unter Beteiligung der Gebietskörperschaften und mit Unterstützung 
von Gutachterbüros das sog. „Agglomerationskonzept“ erarbeitet, das ein Zielbild für eine ausbalan-
cierte, trag- und zukunftsfähige Raumentwicklung der polyzentrischen Region Köln/Bonn für den Zeit-
horizont 2040 erzeugen soll.  
Das Agglomerationskonzept will Perspektiven für eine integrierte Siedlungs-, Mobilitäts- und Frei-
raumentwicklung in der Region Köln/Bonn über kommunale und Kreisgrenzen hinweg aufzeigen. Es 
baut auf Planschichten zur (polyzentrischen) Siedlungsentwicklung, zum Umweltverbund, zum MIV 
und Wirtschaftsverkehr, zur Wirtschaft und zur Landschaft auf und versteht sich als Beitrag zur Über-
arbeitung des Regionalplans.  
Für die künftige Wachstumsstrategie der Stadt Köln sind insbesondere die dargestellten Siedlungs-
verdichtungen in den Umlandgemeinden bedeutsam, verbunden mit der Darstellung ertüchtigter tan-
gentialer Verkehrsnetze. Auf Grundlage dieser Verkehrsnetze wird unter dem Slogan „transportorien-
tierte Siedlungsentwicklung“ eine Verdichtung rund um leistungsstarke Haltepunkte des SPNV, ent-
lang der regionalen Entwicklungsräume des „2. ÖPNV-Rings“ und entlang eines rechtsrheinischen 
Entwicklungskorridors beidseitig der Frankfurter Str./B 8 angestrebt. Ferner stellt das Agglomerati-
onskonzept „Entwicklungsflächen für interkommunale, regionalbedeutsame Gewerbe- und Industrie-
standorte“ außerhalb des Kölner Stadtgebiets dar, die künftig angesichts abnehmender Potentiale 
innerhalb Kölns für die städtische Wirtschaftsförderung Bedeutung erlangen könnten.  
Das Agglomerationskonzept wurde am 09.03.2020 offiziell an die Regierungspräsidentin übergeben 
und wird bis Ende März in gedruckter Form an alle Verfahrensbeteiligten und Bürgermeis-
ter/Oberbürgermeisterbüros versandt. Es ist im Internet unter der Adresse 
https://www.agglomerationskonzept.de veröffentlicht. 
Die Verwaltung war über den Steuerungskreis in das Erarbeitungsverfahren dieser informellen Pla-
nung eingebunden und wird auch an dem anschließenden sog. „Agglomerationsprogramm“ mitwir-
ken, in dessen Rahmen zentrale Projekte aus dem Agglomerationskonzept weiter konkretisiert wer-
den sollen. Das Agglomerationsprogramm soll der Priorisierung von regionalen Impuls- und Schlüs-
selprojekten dienen und in 2021 erarbeitet werden, um die Projekte ggfs. für die nächste Förderperio-
de der Europäischen Union anmelden zu können. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (5)

19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
24.03.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0807/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.03.2020
Erstellt
06.03.2020 12:38