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Erstes Plankonzept des Regionalplans und Agglomerationskonzept als Fachbeitrag zum Regio-nalplan veröffentlicht

Mitteilung Ausschuss 0807/2020 vom 12.03.2020

Stand: Am 27.08.2020 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 12.03.2020 0807/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 Wirtschaftsausschuss 24.03.2020 Verkehrsausschuss 28.04.2020 Ausschuss für Umwelt und Grün 30.04.2020 Erstes Plankonzept des Regionalplans und Agglomerationskonzept als Fachbeitrag zum Regionalplan veröffentlicht Regionalplan der Bezirksregierung Die Bezirksregierung hat zum Abschluss des informellen Vorlauf -Verfahrens für die Überarbeitung des Regionalplans das erste Plankonzept zum künftigen Regionalplan vorgelegt. Es wurde am 13.03.2020 dem Regionalrat zur Beschlussfassung vorgelegt und ist im Internet unter der Adresse https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/sitzungen_regionalrat/sitzung_24/index.html abrufbar. Auf Grundlage der erforderlichen Umweltprüfung soll dieses Plankonzept in 2020 zu einem vollstän- digen Planentwurf weiterentwickelt und in 2021 mit dem sog. „Erarbeitungsbeschluss“ des neu gebil- deten Regionalrats in das formelle Überarbeitungs-Verfahren überführt werden, das bis zum endgülti- gen Beschluss mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Der künftige Regionalplan legt im Sinne eines Flächenvorsorgeplans für die Region u.a. fest, wie weit sich die Stadt Köln in den nächsten 20 Jahren mit ihren Siedlungs - und Gewerbeflächen entwickeln darf, welche Freiräume wegen ihrer Bedeutung als regionale Grünzüge von einer Bebauung freizuhal- ten sind und wo Verkehrstrassen für überörtlich bedeutsame Straßen- und Schienenstrecken freige- halten werden müssen. Damit aus den neuen Siedlungs - und Gewerbedarstellungen des Regional- plans konkrete Baugebiete werden können, müssen sie zunächst in kommunaler Planungshoheit in den gesamtstädtischen Flächennutzungsplan übernommen und anschließend mit einem Bebauungs- plan konkretisiert werden. Die Stadtverwaltung hat für den künftigen Region alplan 53 Siedlungserweiterungen mit dem Vorbe- halt einer nachgelagerten Beschlussfassung durch den Rat angemeldet, die nur zum Teil in das erste Plankonzept übernommen wurden (siehe Ds.-Nr. 2887/2019). Für die Einflussnahme auf die Weiter- entwicklung des Plankonzepts wäre es daher zielführend, wenn der Rat noch vor den Sommerferien 2020 einen abschließenden Beschluss über die aus Sicht der Stadt Köln im Regionalplan zu berück- sichtigenden Flächendarstellungen für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) sowie Gewer be- und Industriebereiche (GIB) treffen würde. 2 Agglomerationskonzept des Region Köln/Bonn e.V. Der Region Köln/Bonn e.V. hat unter Beteiligung der Gebietskörperschaften und mit Unterstützung von Gutachterbüros das sog. „Agglomerationskonzept“ erarbeitet, das ein Zielbild für eine ausbalan- cierte, trag- und zukunftsfähige Raumentwicklung der polyzentrischen Region Köln/Bonn für den Zeit- horizont 2040 erzeugen soll. Das Agglomerationskonzept will Perspektiven für eine integrierte Siedlungs-, Mobilitäts- und Frei- raumentwicklung in der Region Köln/Bonn über kommunale und Kreisgrenzen hinweg aufzeigen. Es baut auf Planschichten zur (polyzentrischen) Siedlungsentwicklung, zum Umweltverbund, zum MIV und Wirtschaftsverkehr, zur Wirtschaft und zur Landschaft auf und versteht sich als Beitrag zur Über- arbeitung des Regionalplans. Für die künftige Wachstumsstrategie der Stadt Köln sind insbesondere die dargestellten Siedlungs- verdichtungen in den Umlandgemeinden bedeutsam, verbunden mit der Darstellung ertüchtigter tan- gentialer Verkehrsnetze. Auf Grundlage dieser Verkehrsnetze wird unter dem Slogan „transportorien- tierte Siedlungsentwicklung“ eine Verdichtung rund um leistungsstarke Haltepunkte des SPNV, ent- lang der regionalen Entwicklungsräume des „2. ÖPNV-Rings“ und entlang eines rechtsrheinischen Entwicklungskorridors beidseitig der Frankfurter Str./B 8 angestrebt. Ferner stellt das Agglomerati- onskonzept „Entwicklungsflächen für interkommunale, regionalbedeutsame Gewerbe- und Industrie- standorte“ außerhalb des Kölner Stadtgebiets dar, die künftig angesichts abnehmender Potentiale innerhalb Kölns für die städtische Wirtschaftsförderung Bedeutung erlangen könnten. Das Agglomerationskonzept wurde am 09.03.2020 offiziell an die Regierungspräsidentin übergeben und wird bis Ende März in gedruckter Form an alle Verfahrensbeteiligten und Bürgermeis- ter/Oberbürgermeisterbüros versandt. Es ist im Internet unter der Adresse https://www.agglomerationskonzept.de veröffentlicht. Die Verwaltung war über den Steuerungskreis in das Erarbeitungsverfahren dieser informellen Pla- nung eingebunden und wird auch an dem anschließenden sog. „Agglomerationsprogramm“ mitwir- ken, in dessen Rahmen zentrale Projekte aus dem Agglomerationskonzept weiter konkretisiert wer- den sollen. Das Agglomerationsprogramm soll der Priorisierung von regionalen Impuls- und Schlüs- selprojekten dienen und in 2021 erarbeitet werden, um die Projekte ggfs. für die nächste Förderperio- de der Europäischen Union anmelden zu können. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 28.04.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 11.05.2020

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Liegenschaftsausschuss

    TOP 4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 11.05.2020

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Liegenschaftsausschuss

    TOP 4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 11.05.2020

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Liegenschaftsausschuss

    TOP 4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 27.08.2020 zuletzt

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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