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2024/0233

Vereinfachte Umlegung "An der Gerau" U-A 18

Magistratsvorlage 30.07.2024

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2024/0233

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.08.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Vermessungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0233 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Vereinfachte Umlegung "An der Gerau" U -A 18 
 
Vorlage vom: 30.07.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat beschließt die Regelungen im beiliegenden Beschluss über die vereinfachte 
Umlegung im Verfahren „An der Gerau“ U -A 18 in Arheilgen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 - Beschluss Umlegung  
Anlage 2 - Karte nach der Umlegung  
Anlage 3 - Karte vor der Umlegung  
Anlage 4 - Umlegungsverzeichnis  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2024 
 
Im Rahmen von Bauarbeiten zur Errichtung von Durchlässen sowie der Durchführung von 
Maßnahmen des Hochwasserschutzes (Absenkung des Feldweges zwischen Ar 29 und Ar 43 
in der Nähe des Hofes Benz) und einer neuen Gewässeraufteilung mit Renaturierung des 
Verbindungsgerinnes zwischen Mühlgraben und Silz war die Zwischenlageru ng von 
Erdaushub erforderlich.  
 
Eine Fläche von ca. 4.000 m², die sich im Eigentum der Benz GbR befindet, wurde zum Teil 
kurz, zum Teil während der gesamten Bauzeit als Lagerfläche genutzt. Durch die Lagerung 
waren umfangreiche Maßnahmen zur Wiederherstell ung der landwirtschaftlichen Fläche 
erforderlich. Die Aufbereitung der Fläche wurde von der Benz GbR übernommen.  
 
Auf dem Grundstück Flur 7, Nr. 1 und 150/5 wurde das Geländeprofil auf einer Fläche von 
1.250 m² so verändert, dass das Wasser des Baches jet zt in die Flutmulde fließen kann, auch 
auf dem Grundstück Flur 8, Nr. 63/1 und 63/2 wurde auf einer Fläche von 205 m² eine 
Abflussrinne im Grundstück angelegt, um das Wasser wieder in den Bach zurückzuleiten. 
Auch hier wurde die Aufarbeitung und Neueinsaat  von der Benz GbR übernommen.  
 
Da die Fläche über den Zeitraum von Herbst 2017 bis Sommer 2018 nicht genutzt werden 
konnte, kam es zu Ernteausfall; dieser ist zu entschädigen.  
 
Eine Umlegung wird erforderlich, da im Rahmen der Renaturierung des Verbindungs gerinnes 
Bäume auf einem Privatgrundstück gepflanzt wurden und diese ins städtische Eigentum 
kommen sollen.  
 
Die vereinfachte Umlegung bietet sich für kleine Bereiche an, bei denen benachbarte oder in 
enger Nachbarschaft stehende Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteile untereinander 
getauscht werden sollen. Für die vereinfachte Umlegung wurden schon im Vorfeld Flurstücke 
zerlegt bzw. verschmolzen, um das Umlegungsgebiet abzugrenzen.  
 
Das Grabenflurstück (Flur 7 Flurstück 150/1) wird in di eser Größe nicht mehr benötigt. Der 
nördliche Teil wird nicht mehr als Graben genutzt und soll dem Grundstück 6/2 (Hof Benz) 
zugeschlagen werden. Der südliche Teil wird in seiner Breite nicht mehr benötigt, aber auf 
der westlichen Seite des Weges wird – aufgrund der Neupflanzung von Bäumen – ein 
Grundstücksstreifen benötigt. Im Rahme der vereinfachten Umlegung werden die 
Grundstücke gebildet und wechseln das Eigentum.  
 
Durch die Vermessung und Übertragung der im Verzeichnis aufgeführten und in der Karte 
dargestellten Flurstücke bzw. Flurstücksteile sind Schadenersatzforderungen, Ernteausfall 
sowie auch die dauerhaften Ertragsausfälle in den geänderten Geländeprofilen abgegolten. Es 
erfolgt kein finanzieller Ausgleich, es werden keine weiteren gegenseitigen F orderungen mehr 
gestellt. 
 
Dezernat VI 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

anlage 5

4595 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.08.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Vermessungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
VI 62 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0233 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
291 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Vereinfachte Umlegung "An der Gerau" U -A 18 
 
Vorlage vom: 30.07.2024 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat beschließt die Regelungen im beiliegenden Beschluss über die vereinfachte 
Umlegung im Verfahren „An der Gerau“ U -A 18 in Arheilgen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 - Beschluss Umlegung  
Anlage 2 - Karte nach der Umlegung  
Anlage 3 - Karte vor der Umlegung 
Anlage 4 - Umlegungsverzeichnis  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 28.08.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2024  
 
Im Rahmen von Bauarbeiten zur Errichtung von Durchlässen sowie der Durchführung von 
Maßnahmen des Hochwasserschutzes (Absenkung des Feldweges zwischen Ar 29 und Ar 43 
in der Nähe des Hofes Benz) und einer neuen Gewässeraufteilung mit Renaturierung des 
Verbindungsgerinnes zwischen Mühlgraben und Silz war die Zwischenlagerung von 
Erdaushub erforderlich.  
 
Eine Fläche von ca. 4.000 m², die sich im Eigentum der Benz GbR befindet, wurde zum Teil 
kurz, zum Teil während der gesamten Bauzeit als Lagerfläche genutzt. Durch die Lagerung 
waren umfangreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Fl äche 
erforderlich. Die Aufbereitung der Fläche wurde von der Benz GbR übernommen.  
 
Auf dem Grundstück Flur 7, Nr. 1 und 150/5 wurde das Geländeprofil auf einer Fläche von 
1.250 m² so verändert, dass das Wasser des Baches jetzt in die Flutmulde fließen kan n, auch 
auf dem Grundstück Flur 8, Nr. 63/1 und 63/2 wurde auf einer Fläche von 205 m² eine 
Abflussrinne im Grundstück angelegt, um das Wasser wieder in den Bach zurückzuleiten. 
Auch hier wurde die Aufarbeitung und Neueinsaat von der Benz GbR übernommen.  
 
Da die Fläche über den Zeitraum von Herbst 2017 bis Sommer 2018 nicht genutzt werden 
konnte, kam es zu Ernteausfall; dieser ist zu entschädigen.  
 
Eine Umlegung wird erforderlich, da im Rahmen der Renaturierung des Verbindungsgerinnes 
Bäume auf einem Privat grundstück gepflanzt wurden und diese ins städtische Eigentum 
kommen sollen.  
 
Die vereinfachte Umlegung bietet sich für kleine Bereiche an, bei denen benachbarte oder in 
enger Nachbarschaft stehende Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteile untereinander 
getauscht werden sollen. Für die vereinfachte Umlegung wurden schon im Vorfeld Flurstücke 
zerlegt bzw. verschmolzen, um das Umlegungsgebiet abzugrenzen.  
 
Das Grabenflurstück (Flur 7 Flurstück 150/1) wird in dieser Größe nicht  mehr benötigt. Der 
nördliche Teil wird nicht mehr als Graben genutzt und soll dem Grundstück 6/2 (Hof Benz) 
zugeschlagen werden. Der südliche Teil wird in seiner Breite nicht mehr benötigt, aber auf 
der westlichen Seite des Weges wird – aufgrund der Neupf lanzung von Bäumen – ein 
Grundstücksstreifen benötigt. Im Rahme der vereinfachten Umlegung werden die 
Grundstücke gebildet und wechseln das Eigentum.  
 
Durch die Vermessung und Übertragung der im Verzeichnis aufgeführten und in der Karte 
dargestellten Flurs tücke bzw. Flurstücksteile sind Schadenersatzforderungen, Ernteausfall 
sowie auch die dauerhaften Ertragsausfälle in den geänderten Geländeprofilen abgegolten. Es 
erfolgt kein finanzieller Ausgleich, es werden keine weiteren gegenseitigen Forderungen mehr 
gestellt. 
 
Dezernat VI 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0233
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.07.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00