2024/0233
Vereinfachte Umlegung "An der Gerau" U-A 18
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2024/0233
4545 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.08.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Vermessungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0233
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vereinfachte Umlegung "An der Gerau" U -A 18
Vorlage vom: 30.07.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt die Regelungen im beiliegenden Beschluss über die vereinfachte
Umlegung im Verfahren „An der Gerau“ U -A 18 in Arheilgen.
Anlagen: Anlage 1 - Beschluss Umlegung
Anlage 2 - Karte nach der Umlegung
Anlage 3 - Karte vor der Umlegung
Anlage 4 - Umlegungsverzeichnis
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2024
Im Rahmen von Bauarbeiten zur Errichtung von Durchlässen sowie der Durchführung von
Maßnahmen des Hochwasserschutzes (Absenkung des Feldweges zwischen Ar 29 und Ar 43
in der Nähe des Hofes Benz) und einer neuen Gewässeraufteilung mit Renaturierung des
Verbindungsgerinnes zwischen Mühlgraben und Silz war die Zwischenlageru ng von
Erdaushub erforderlich.
Eine Fläche von ca. 4.000 m², die sich im Eigentum der Benz GbR befindet, wurde zum Teil
kurz, zum Teil während der gesamten Bauzeit als Lagerfläche genutzt. Durch die Lagerung
waren umfangreiche Maßnahmen zur Wiederherstell ung der landwirtschaftlichen Fläche
erforderlich. Die Aufbereitung der Fläche wurde von der Benz GbR übernommen.
Auf dem Grundstück Flur 7, Nr. 1 und 150/5 wurde das Geländeprofil auf einer Fläche von
1.250 m² so verändert, dass das Wasser des Baches jet zt in die Flutmulde fließen kann, auch
auf dem Grundstück Flur 8, Nr. 63/1 und 63/2 wurde auf einer Fläche von 205 m² eine
Abflussrinne im Grundstück angelegt, um das Wasser wieder in den Bach zurückzuleiten.
Auch hier wurde die Aufarbeitung und Neueinsaat von der Benz GbR übernommen.
Da die Fläche über den Zeitraum von Herbst 2017 bis Sommer 2018 nicht genutzt werden
konnte, kam es zu Ernteausfall; dieser ist zu entschädigen.
Eine Umlegung wird erforderlich, da im Rahmen der Renaturierung des Verbindungs gerinnes
Bäume auf einem Privatgrundstück gepflanzt wurden und diese ins städtische Eigentum
kommen sollen.
Die vereinfachte Umlegung bietet sich für kleine Bereiche an, bei denen benachbarte oder in
enger Nachbarschaft stehende Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteile untereinander
getauscht werden sollen. Für die vereinfachte Umlegung wurden schon im Vorfeld Flurstücke
zerlegt bzw. verschmolzen, um das Umlegungsgebiet abzugrenzen.
Das Grabenflurstück (Flur 7 Flurstück 150/1) wird in di eser Größe nicht mehr benötigt. Der
nördliche Teil wird nicht mehr als Graben genutzt und soll dem Grundstück 6/2 (Hof Benz)
zugeschlagen werden. Der südliche Teil wird in seiner Breite nicht mehr benötigt, aber auf
der westlichen Seite des Weges wird – aufgrund der Neupflanzung von Bäumen – ein
Grundstücksstreifen benötigt. Im Rahme der vereinfachten Umlegung werden die
Grundstücke gebildet und wechseln das Eigentum.
Durch die Vermessung und Übertragung der im Verzeichnis aufgeführten und in der Karte
dargestellten Flurstücke bzw. Flurstücksteile sind Schadenersatzforderungen, Ernteausfall
sowie auch die dauerhaften Ertragsausfälle in den geänderten Geländeprofilen abgegolten. Es
erfolgt kein finanzieller Ausgleich, es werden keine weiteren gegenseitigen F orderungen mehr
gestellt.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
anlage 5
4595 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.08.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Vermessungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
VI 62
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0233
Magistratsbeschluss -Nr.
291
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vereinfachte Umlegung "An der Gerau" U -A 18
Vorlage vom: 30.07.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt die Regelungen im beiliegenden Beschluss über die vereinfachte
Umlegung im Verfahren „An der Gerau“ U -A 18 in Arheilgen.
Anlagen: Anlage 1 - Beschluss Umlegung
Anlage 2 - Karte nach der Umlegung
Anlage 3 - Karte vor der Umlegung
Anlage 4 - Umlegungsverzeichnis
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 28.08.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2024
Im Rahmen von Bauarbeiten zur Errichtung von Durchlässen sowie der Durchführung von
Maßnahmen des Hochwasserschutzes (Absenkung des Feldweges zwischen Ar 29 und Ar 43
in der Nähe des Hofes Benz) und einer neuen Gewässeraufteilung mit Renaturierung des
Verbindungsgerinnes zwischen Mühlgraben und Silz war die Zwischenlagerung von
Erdaushub erforderlich.
Eine Fläche von ca. 4.000 m², die sich im Eigentum der Benz GbR befindet, wurde zum Teil
kurz, zum Teil während der gesamten Bauzeit als Lagerfläche genutzt. Durch die Lagerung
waren umfangreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Fl äche
erforderlich. Die Aufbereitung der Fläche wurde von der Benz GbR übernommen.
Auf dem Grundstück Flur 7, Nr. 1 und 150/5 wurde das Geländeprofil auf einer Fläche von
1.250 m² so verändert, dass das Wasser des Baches jetzt in die Flutmulde fließen kan n, auch
auf dem Grundstück Flur 8, Nr. 63/1 und 63/2 wurde auf einer Fläche von 205 m² eine
Abflussrinne im Grundstück angelegt, um das Wasser wieder in den Bach zurückzuleiten.
Auch hier wurde die Aufarbeitung und Neueinsaat von der Benz GbR übernommen.
Da die Fläche über den Zeitraum von Herbst 2017 bis Sommer 2018 nicht genutzt werden
konnte, kam es zu Ernteausfall; dieser ist zu entschädigen.
Eine Umlegung wird erforderlich, da im Rahmen der Renaturierung des Verbindungsgerinnes
Bäume auf einem Privat grundstück gepflanzt wurden und diese ins städtische Eigentum
kommen sollen.
Die vereinfachte Umlegung bietet sich für kleine Bereiche an, bei denen benachbarte oder in
enger Nachbarschaft stehende Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteile untereinander
getauscht werden sollen. Für die vereinfachte Umlegung wurden schon im Vorfeld Flurstücke
zerlegt bzw. verschmolzen, um das Umlegungsgebiet abzugrenzen.
Das Grabenflurstück (Flur 7 Flurstück 150/1) wird in dieser Größe nicht mehr benötigt. Der
nördliche Teil wird nicht mehr als Graben genutzt und soll dem Grundstück 6/2 (Hof Benz)
zugeschlagen werden. Der südliche Teil wird in seiner Breite nicht mehr benötigt, aber auf
der westlichen Seite des Weges wird – aufgrund der Neupf lanzung von Bäumen – ein
Grundstücksstreifen benötigt. Im Rahme der vereinfachten Umlegung werden die
Grundstücke gebildet und wechseln das Eigentum.
Durch die Vermessung und Übertragung der im Verzeichnis aufgeführten und in der Karte
dargestellten Flurs tücke bzw. Flurstücksteile sind Schadenersatzforderungen, Ernteausfall
sowie auch die dauerhaften Ertragsausfälle in den geänderten Geländeprofilen abgegolten. Es
erfolgt kein finanzieller Ausgleich, es werden keine weiteren gegenseitigen Forderungen mehr
gestellt.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0233
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.07.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00