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4113/2023

Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.03.2024

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Vorab-Auszug Niederschrift 29.02.24 - Erweiterung Beratungsfolge 4113/2024

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Anlage 2_Kosten-und Finanzierungsübersicht

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1_Kölner Konzept zu Bekämpfung von Wohnungslosigkeit

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Ansehen

Vorab-Auszug Niederschrift 29.02.24 - Erweiterung Beratungsfolge 4113/2024

1070 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467 
Fax:   (0221) 221-27447 
E-Mail:  sozialamt.ausschuss@stadt -
koeln.de 
Datum: 04.04.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung des Ausschusses 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren  vom 29.02.2024  
öffentlich 
5.5 Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit 
4113/2023 
 
Im Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung der Tagesordnung, wegen 
Beratungsbedarf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, zu-
rückgestellt.  
 
Gleichzeitig wurde im Rahmen der Beschlussfassung über die Tagesordnung auf An-
trag der SPD-Fraktion beschlossen, die Beratungsfolge um  
 
den Unterschuss Wohnen,  
den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern,  
den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, 
den Jugendhilfeausschuss und  
den Gesundheitsausschuss  
 
zu erweitern, um deren Diskussion in die Beratung und Beschlussfassung des Rates 
einfließen zu lassen.

Anlage 2_Kosten-und Finanzierungsübersicht

3053 Zeichen

Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht
Maßnahmen Hj. 2024 davon in 2024 
bereits 
veranschlagt
Hj. 2025 davon in Mifrifi 
für 2025 bereits 
veranschlagt
Hj. 2026 davon in Mifrifi 
für 2026 bereits 
veranschlagt
Hj. 2027
2.4.1 Querschnittsaufgaben Partizipation
2.2.1 Case Management 95.000,00 95.000,00
2.3.1 Soziale Wohnraumagentur 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00
2.1 Ausbau präventiver Hilfen - Mediation 160.800,00 163.800,00 166.800,00 169.900,00
2.2.3 Nachtcafé 137.800,00 478.900,00 488.500,00 498.200,00
2.2.5 Wohnangebote für besondere Zielgruppen als 
rechtskreisübergreifende Kooperationsmodelle
214.400,00 218.400,00 222.400,00 226.500,00
2.3.2 Housing First 500.000,00 500.000,00 850.000,00 500.000,00 850.000,00 500.000,00 872.100,00
2.2.4 Ordnungsrechtliche und Humanitäre Hilfen für 
Menschen aus der EU-Binnenmigration ohne Zugang zu 
den sozialen Sicherungssystemen
1.503.800,00 943.697,00 1.528.600,00 962.571,00 1.553.600,00 981.822,00 1.519.300,00
2.2.2 Soziale Betreuung und persönliche Unterstützung in 
den gewerblichen Notunterkünften (Einfachhotel)
206.400,00 210.200,00 214.200,00 218.400,00
2.2.6 Angebote für obachlose haustierhaltende Personen. 
Vorwiegend Umwidmung bestehender 
Unterbringungskapazitäten, daher keine zusätzlichen 
Kosten
4. Personalmehrbedarfe der Verwaltung 803.200,00 819.264,00 835.649,28 852.362,27
Summe Kosten 4.471.400,00 2.388.697,00 5.119.164,00 2.312.571,00 5.181.149,28 2.331.822,00 5.206.762,27
Mehrbedarf gegenüber Haushaltsplanung 2.082.703,00 2.806.593,00 2.849.327,28
angestrebte Einsparung Hotelkosten 1.825.000,00 3.650.000,00 6.387.500,00
abzüglich Ausfall Bundesbeteiligung KdU -1.124.200,00 -2.248.400,00 -3.934.700,00 
Nettoveränderung -1.381.903,00 -1.404.993,00 -396.527,28

davon in Mifrifi 
für 2027 bereits 
veranschlagt
Hj .2028 davon 
Fortschrei-bung 
MifriFi
Hj. 2029 davon 
Fortschreibung 
MifriFi
Hj. 2030 davon 
Fortschreibung 
MifriFi
Gesamtkosten 
2024 - 2030
davon bereits 
veranschlagt 
bzw. 
fortgeschrieben
0,00 0,00
95.000,00 95.000,00
850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 5.950.000,00 6.600.000,00
173.000,00 176.200,00 179.500,00 1.190.000,00 0,00
508.100,00 518.200,00 528.600,00 3.158.300,00 0,00
230.700,00 235.000,00 239.300,00 1.586.700,00 0,00
500.000,00 888.500,00 500.000,00 905.300,00 500.000,00 922.400,00 500.000,00 5.788.300,00 4.000.000,00
1.001.459,00 1.545.400,00 1.001.459,00 1.572.100,00 1.001.459,00 1.599.300,00 1.001.459,00 10.822.100,00 7.803.926,00
222.600,00 226.800,00 231.200,00 1.529.800,00 0,00
0,00 0,00
869.409,51 886.797,70 904.533,66 5.971.216,41 0,00
2.351.459,00 5.287.709,51 2.351.459,00 5.370.397,70 2.351.459,00 5.454.833,66 2.351.459,00 36.091.416,41 18.498.926,00
2.855.303,27 2.936.250,51 3.018.938,70 3.103.374,66 17.592.490,41
9.125.000,00 11.862.500,00 14.600.000,00 18.250.000,00 65.700.000,00
-5.621.000,00 -7.307.300,00 -8.993.600,00 -11.242.000,00 -40.471.200,00 
648.696,73 1.618.949,49 2.587.461,30 3.904.625,34 7.636.309,59

Beschlussvorlage Rat

9687 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 
 4113/2023 
Freigabedatum 
28.02.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit  
Beschlussorgan 
Rat  
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit als ge-
samtstädtisches Rahmenkonzept zur Sicherung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflich-
tungen zur Abwehr und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit entsprechend der gesetzli-
chen Vorgaben nach dem Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) 
sowie dem 8. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) zur nachhaltigen Wei-
terentwicklung der Kölner Wohnungslosenhilfen. 
 
Das Rahmenkonzept bildet die Grundlage für künftige Planungen und Entwicklungen. 
Das Rahmenkonzept verfolgt eine Verhinderung von Wohnungsnotfällen sowie eine  
Maximierung der Wirkung kommunaler Haushaltsmittel.  
 
Das Konzept und die darin enthaltenen Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt einer  
gesicherten Finanzierung im laufenden und den kommenden Haushalten. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung geeigneter Umsetzungsmaßnah-
men unter Beachtung der Vorgaben aus der Rahmenkonzeption des Kölner Konzeptes 
zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Hierfür erforderliche Stellenbedarfe sind im 
Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzubringen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der Analyse der Defizite, auch über 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 
21.03.2024 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 18.03.2024 
Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 
Gesundheitsausschuss 23.04.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.04.2024 
Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 
Rat 16.05.2024

2 
2030 hinaus das Kölner Unterstützungssystem für Menschen in Wohnungs- und Obdach-
losigkeit stetig an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen und weiterzuentwi-
ckeln.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Anlage 
2 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: siehe Anlage 
2 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Wie viele andere Städte, so hat auch Köln mit den Herausforderungen des Wohnungsmarktes 
zu kämpfen, die da sind: steigende Nachfrage infolge anhaltenden Bevölkerungswachstums, 
Verknappung und Verteuerung von Wohnraum, u.a. wegen des Herausfallens von Wohnun-
gen aus der Mietpreisbindung, der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen 
sowie stockender Sanierungsprojekte aufgrund stark gestiegener Preise für Grundstücke und 
Baumaterialien. Insbesondere einkommensschwachen Menschen ist in Köln der Zugang zu 
angemessenem und bezahlbarem Wohnraum deutlich erschwert. Immer mehr Menschen sind 
von Wohnungslosigkeit bedroht, da die Mieten für viele unerschwinglich sind. Und Menschen, 
die bereits wohnungslos sind, haben Schwierigkeiten, eine Bleibe auf dem Wohnungsmarkt zu 
finden. 
 
Köln als Metropole zieht, trotz der extrem angespannten Situation am Wohnungsmarkt, unge-
brochen viele Menschen an, die die Hoffnung haben, ihre Lebenssituation hier verbessern zu 
können. Für einen Teil von ihnen realisieren sich unter diesen Bedingungen die eigenen Er-
wartungen jedoch nicht, so dass sie auf Unterstützung angewiesen sind.

4 
 
Bei obdachlosen und in städtischen Unterkünften untergebrachten wohnungslosen Menschen 
wie auch bei Menschen mit drohender Wohnungslosigkeit steigt der Anteil derjenigen mit viel-
fältigen Problemlagen. Immer mehr von ihnen weisen gesundheitliche Einschränkungen im 
gesamten Spektrum von physischen und psychischen einschließlich Suchterkrankungen auf. 
 
Besonders sichtbar werden die Probleme von Menschen in Wohnungsnotsituationen bei den 
obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum. Unter diesen steigt, begünstigt durch ihre indi-
viduellen vielfältigen Problemlagen, der Grad der Verelendung kontinuierlich an. Allein in die-
ser Gruppe liegt der Anteil der Menschen mit psychischen einschließlich Suchterkrankungen 
nach eigener Einschätzung bei rund 60 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass rund 38 % der 
straßenobdachlosen Menschen mangels einer Gesundheitskarte keinen Zugang zur medizini-
schen Regelversorgung haben. Die Einführung des anonymen Krankenscheins ist eine wirk-
same gegensteuernde Maßnahme. 
 
Am stärksten, aber nicht allein davon betroffen ist die Gruppe der Menschen aus der EU-Bin-
nenmigration aus Ost- und Südosteuropa ohne Zugang in die inländischen sozialen Siche-
rungssysteme. Letztere prägen in besonderem Maße das Bild der obdachlosen Menschen auf 
den öffentlichen Plätzen der Innenstadt, aber auch in den entfernter dazu liegenden Stadt-
quartieren. 
 
Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt ausschließlich im öffentlichen Raum haben, sind in 
besonderer Weise von den Folgen des Klimawandels betroffen. Ihnen fehlt der private Rück-
zugsort, um Schutz vor den wetterbedingten Auswirkungen zu finden, so dass sich deren Situ-
ation auf der Straße zunehmend verschärft. 
 
Auch entstehen immer wieder Konflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzer*innengruppen 
des öffentlichen Raumes, insbesondere auch mit den Anwohnenden und den dort ansässigen 
Gewerbetreibenden. Diese können in vielen Fällen nur mit Unterstützung der Kräfte des städ-
tischen Ordnungsdienstes oder der Polizei gelöst werden, wenn auch oft nur für eine sehr be-
grenzte Zeit. 
 
Straßenobdachlose Menschen nutzen öffentlichen Raum gelegentlich in einem Maße, der die 
Aufenthaltsqualität dieses Raumes prägt oder beeinträchtigt. Sie tragen neben anderen Grup-
pen (Tourist*innen, feierwillige Menschen, Drogenkonsument*innen ohne Wohnungsnotsitua-
tion etc.) an der zunehmenden Ansammlung von Müll insbesondere in der Innenstadt bei. 
 
Die Belange der Sauberkeit werden bereits im Steuerungskreis zum „10-Punkte-Plan zur Sau-
berkeit im Domumfeld“ unter Federführung des Dezernates Planen und Bauen , hier: Stadtbau 
im Quartier für die Domumgebung sowie im Facharbeitskreis zu Plätzen mit besonderem 
Handlungsbedarf des Kriminalpräventiven Rates und in den diesem nachgeordneten Arbeits-
gruppen unter Federführung des Dezernates für allgemeine Verwaltung und Ordnung (AG 
Neumarkt; AG Wiener Platz; Arbeitskreis Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Ebertplatz; AG 
Zülpicher Platz) bearbeitet. 
 
Das aktuelle Hilfesystem in seiner schon bestehenden Verzahnung mit anderen Akteur*innen 
wie den Sicherheitskräften, sozialen Leistungsträger*innen und ehrenamtlich engagierten Bür-
ger*innen stößt zunehmend an seine Grenzen und bedarf einer Weiterentwicklung, um diese 
Entwicklungen aufzugreifen und diesen nachhaltig zu begegnen. 
 
Es braucht die Bündelung aller verfügbaren Kräfte, um den aufgeführten Herausforderungen 
gerecht zu werden, sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch außerhalb von dieser im 
Schulterschluss mit anderen Behörden, Institutionen, aber auch angrenzenden Gemeinden. 
 
Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für Menschen mit drohender 
oder in bestehender Wohnungsnotlage ist erforderlich, um den sich qualitativ und quantitativ 
verändernden Bedarfslagen gerecht zu werden. Die in der Rahmenkonzeption beschriebenen 
Maßnahmen optimieren ferner die Wirksamkeit der eingesetzten kommunalen Mittel erheblich.

5 
Die Finanzierung der Maßnahmen ist aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht gesichert. 
Auch für zukünftige Haushaltsjahre kann eine Aussage zur Finanzierbarkeit nicht getroffen 
werden. 
 
Die als Anlage 2 beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht basiert auf bis 2023 prakti-
zierten Berechnungsmodellen inkl. Tarifsteigerungen. Diverse Tarifabschlüsse sehen aktuell 
wesentlich höhere Steigerungen vor. Auch die allgemeine Inflationsrate ist höher als im 
Schnitt vergangener Jahre. Vor diesem Hintergrund sind Anpassungen der Kosten erforder-
lich, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beziffert werden können. 
 
Zur Dringlichkeit 
Aufgrund des sehr komplexen verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses zu dieser Vorlage 
kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Da die im Kölner Konzept zur Bekämpfung von Woh-
nungslosigkeit beschriebenen Maßnahmen und Leistungen teilweise weiterer konkreter Be-
schlüsse des Rates bedürfen, soweit diese nicht oder nicht vollumfänglich den gesetzlichen 
Pflichtleistungen zuzuordnen sind, wäre mit einer Vertagung der Beschlussvorlage in den 
nächsten Sitzungslauf mit Entscheidung des Rates der Stadt Köln am 16.05.2024 eine weitere 
Verzögerung von Maßnahmen und Leistungen die Folge. Für die notwendigen zusätzlichen 
Hilfen für obdachlose Menschen ist jedoch ein baldmöglichster Maßnahmenbeginn unbedingt 
erforderlich. 
 
Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Vorlage an den Rat daher verfris-
tet.  
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit 
Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsübersicht

Anlage 1_Kölner Konzept zu Bekämpfung von Wohnungslosigkeit

172033 Zeichen

Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Abteilung für Wohnungsnotfälle  
<Kölner Konzept                                 
zur Bekämpfung von 
Wohnungslosigkeit 
>

1 
 
Gliederung 
Gliederung ........................................................................................... ................................. 1 
Einleitung ........................................................................................... ........................... 4  
1.  Ausgangslage ......................................................................................... ............... 6 
1.1 Wohnungslos? Wie viele Menschen sind betroffen?  .................................................. . 7 
1.2 Gesetzlicher Auftrag .......................... ................................................... ...................... 8 
1.3 Das Kölner Hilfesystem – Instrumente und Maßnah men ............................................. 8 
1.4 Hilfen erweitern und verbessern ............... ................................................... ............ 10 
2.  Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ........................13  
2.1  Prävention – Vermeidung von Wohnungsverlust ...........................................13  
 Mediation ............................................................................................ .................... 13 
2.2  Hilfen bei Wohnungslosigkeit ......................................................................... .18  
2.2.1  Case-Management ............................ ................................................... .................... 18 
2.2.2  Soziale Betreuung und persönliche Unterstütz ung in den gewerblichen (Not-) 
Unterkünften (Einfachhotels) ......................................................................... .......... 22 
2.2.3  Nachtcafé .................................. ................................................... ........................... 26 
2.2.4  Ordnungsrechtliche und humanitäre Hilfen für  Menschen aus der EU-Binnenmigration 
ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen .................................................... 32  
2.2.5  Wohnangebote für besondere Zielgruppen als r echtskreisübergreifende 
Kooperationsmodelle .................................................................................. ............. 38 
2.2.6  Angebote für obdachlose haustierhaltende Men schen (insb. Hunde) ........................ 41 
2.3  Vermittlung in dauerhaft gesicherte Wohnverhältnisse.................................44  
2.3.1 Soziale Wohnraumagentur (SWA) ............... ................................................... ........... 44 
2.3.2  Housing First .............................. ................................................... ........................... 49 
2.4  Querschnittsaufgaben ................................................................................. .....53  
2.4.1  Partizipation .............................. ................................................... ........................... 53 
2.4.2  Rechtskreisübergreifende Arbeitsmodelle .... ................................................... ......... 56 
2.4.3  Allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM) .. ................................................... ........ 57 
2.4.4  Erfordernisse aus dem Klimawandel .......... ................................................... ............ 58 
3.  Kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Kölner Konzeptes zur 
Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ...................................................................59  
4.  Personalmehrbedarfe der Verwaltung ................................................................60  
5.  Refinanzierungslogik des Gesamtkonzeptes .....................................................61  
5.1  Schrittweise Umsetzung und konsequente Wirkungsanalyse ......................61  
5.2  Genutzte Finanzierungssysteme .....................................................................61  
5.3  Mögliche Kosteneinsparung ............................................................................ 62  
5.4  Erforderliche Kostendeckung .......................................................................... 63  
5.5  Ergebnis ............................................................................................. ...............63

2 
 
6.  Zusammenfassung ...................................................................................... .........64  
7.  Anlagen .............................................................................................. ...................65  
7.1  Zeit-Maßnahme-Plan ................................................................................... ......66  
7.2  Beschlussübersicht ................................................................................... .......67  
8.  Quellenverzeichnis ................................................................................... ............68  
 
Abkürzungsverzeichnis 
AG WP  Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik 
AKS   Anonymer Krankenschein 
ASC   Aufsuchendes Suchtclearing 
BAGW  Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. 
BGB   Bürgerliches Gesetzbuch 
BLV   Belegrechtsvertrag 
bzw.   beziehungsweise 
ESF   Europäischer Sozialfonds 
etc.   et cetera 
e. V.    eingetragener Verein 
ggf.   gegebenenfalls 
grds.   grundsätzlich 
GISS   Gesellschaft für innovative Sozialforschung u. Sozialplanung e.V. 
Hbf.   Hauptbahnhof 
i. S. d.   im Sinne des 
KVB   Kölner Verkehrsbetriebe 
LVR   Landschaftsverband Rheinland 
MMD   Mobiler Medizinischer Dienst 
NRW   Nordrhein-Westfalen 
OBG   Ordnungsbehördengesetz 
ÖPNV   Öffentlicher Personennahverkehr 
ResoDienste  Resozialisierungsdienste 
SDG   Sustainable Development Goals 
SGB   Sozialgesetzbuch 
SGB II  Sozialgesetzbuch Zweites Buch 
SGB III  Sozialgesetzbuch Drittes Buch

3 
 
SGB V  Sozialgesetzbuch Fünftes Buch 
SGB IX  Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 
SGB XI  Sozialgesetzbuch Elftes Buch 
SGB XII  Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch 
SWA   Soziale Wohnraumagentur 
u. a.    unter anderem 
VZÄ   Vollzeitäquivalente 
z. B.    zum Beispiel

4 
 
Einleitung 
In Köln werden immer mehr Menschen wohnungslos, manche sogar obdachlos, und 
sie verbleiben oft lange Zeit in den städtischen Unterbringungsangeboten, ohne 
Zugang zu neuem Wohnraum zu erhalten.  
Dies steht im Widerspruch zu den Zielen der Stadt Köln, die allen in Köln lebenden 
Menschen sichere und gesunde Lebensbedingungen bieten möchte. Der Umgang 
mit den ärmsten Menschen einer Gesellschaft ist ein Maßstab für deren Humanität.  
Das Hauptziel ist daher, die verfassungsrechtlich garantierten Menschenrechte zu 
verwirklichen und den Menschen, die von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit 
bedroht sind, eine menschenwürdige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu 
ermöglichen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 
Neben der Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Kölner*innen braucht es neue 
Konzepte und Maßnahmen, die Menschen unterstützen, die derzeit ohne Wohnung 
und zum Teil sogar ohne Obdach in Köln leben. 
Vor diesem Hintergrund hat das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im 
Oktober 2021 die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (AG WP) i. S. d. § 4 
des Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII)
1 beauftragt, neue Ansätze zur Beseitigung von 
Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Köln zu entwickeln. 
In einem breit angelegten Beteiligungsprozess hat die AG WP in zwölf 
Unterarbeitsgruppen, an denen sich alle Mitglieder der AG WP beteiligen konnten, 
unter Einbeziehung städtischer Ämter, sozialrechtlicher Kostenträger, 
Leistungsträger, Expert*innen in eigener Sache, der Immobilienwirtschaft, der 
Wissenschaft und der Zivilgesellschaft, das vorliegende Konzept erarbeitet. 
Begleitend wurden durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren im Jahr 2022 
zwei Fachkolloquien durchgeführt. Dadurch wurden auch nationale und 
internationale Entwicklungen und Best Practice Modelle in die Konzepterstellung 
einbezogen.  
Die engen und fortlaufenden Kooperationen des Amtes für Soziales, Arbeit und 
Senioren stellen eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Kölner 
Unterstützungssystems sicher, insbesondere die Zusammenarbeit mit den 
einschlägigen Gremien und Arbeitskreisen des European Social Networks, des 
Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., des Deutschen 
Städtetages Nordrhein-Westfalen, der Bundesarbeitsgemeinschaft 
Wohnungslosigkeit e.V., der Liga der Wohlfahrtsverbände Köln sowie der 
Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V. (vgl. Kap. 3). 
                                                
1 Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik des Dezernates ist eine Arbeitsgemeinschaft i. S. d. § 4 SGB 
XII. Als solche stellt sie die Zusammenarbeit des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren mit anderen Stellen, die 
gleiche Ziele verfolgen, sicher, insbesondere den Trägern nach dem Zweiten, Achten, Neunten und Elften 
Sozialgesetzbuch sowie mit den Trägern der entsprechenden Sozialleistungen. Darüber hinaus sind auch die 
sozialpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen in der Arbeitsgemeinschaft vertreten.

5 
 
Das vorliegende Kölner Konzept stellt ein Rahmenkonzept vor. Es beschreibt, 
mögliche weitere Angebote und Leistungen zur Prävention und Vermeidung von 
Wohnungsverlust (vgl. Kap. 2.1), zur Verbesserung von Hilfen bei Wohnungsverlust 
(vgl. Kap. 2.2) und zur Vermittlung in dauerhaft gesicherte Wohnverhältnisse. Damit 
unterstützt es die Beendigung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit (vgl. Kap. 2.3).  
Zu den einzelnen Maßnahmen und Leistungen werden die jeweiligen Hintergründe, 
die Bedarfslage, der konzeptionelle Rahmen, die erforderlichen Ressourcen und 
konkrete erforderliche weitere Schritte zur Umsetzung beschrieben. Die 
Beschreibungen der erforderlichen Ressourcen sind als ungefähre Einschätzungen 
gedacht, die der Verwaltung, der Politik und der Gesellschaft eine Orientierung über 
den aufzubringenden Aufwand ermöglichen. Die Finanzierung der beschriebenen 
Maßnahmen und Leistungen sowie der erforderlichen Personalressourcen in der 
Verwaltung (vgl. Kap. 4) sind über den kommunalen Haushalt nicht oder noch nicht 
oder nicht langfristig beschlossen oder gesichert. Insgesamt hängen die 
Finanzierbarkeit und das Gelingen des Konzepts davon ab, dass das 
Wohnraumproblem und die Flächenkonkurrenz erfolgreich aufgelöst werden können. 
Hinsichtlich der Refinanzierung (vgl. Kap. 5) geht das Konzept davon aus, dass 
bisherige Kosten der Unterbringung reduziert werden können, indem für aktuell 
Obdachlose günstigerer Wohnraum akquiriert werden kann.  
Die beschriebenen Maßnahmen und Leistungen bedürfen teilweise konkreter 
Beschlüsse des Rats, soweit diese nicht oder nicht vollumfänglich den gesetzlichen 
Pflichtleistungen zuzuordnen sind. In diesen Fällen können die beschriebenen 
Maßnahmen und Leistungen deshalb noch nicht unmittelbar zur Umsetzung 
gelangen. Einige weitere Leistungen sind grundsätzlich zwar politisch beschlossen 
worden, benötigen jedoch zu ihrer Ausweitung bzw. Verstetigung weitere 
Finanzierung (Beispiel: 2.3.2 Housing First). Vor diesen Hintergründen stehen die in 
diesem Konzept beschriebenen Maßnahmen und Leistungen unter einem 
grundsätzlichen Beschluss- und Finanzierungsvorbehalt. 
Das Konzept berücksichtigt nicht die Gruppe wohnungsloser geflüchteter Menschen 
mit anerkanntem Schutzstatus in Gemeinschaftsunterkünften und das für diese 
besondere Gruppe wohnungsloser Menschen bereitstehende integrationsspezifische 
Hilfesystem (siehe 1.1). 
Das Europäische Parlament hat im November 2020 eine Resolution zur 
"Bekämpfung der Obdachlosenquote in der EU" verabschiedet, die das Ziel setzt,  
 
Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden .

6 
 
Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, entschlossen gegen die Obdachlosigkeit 
vorzugehen und nationale Strategien zu entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen. Auf 
Bundesebene wird derzeit an einem Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der 
Obdachlosigkeit bis 2030 gearbeitet.  
Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik in einem 
breit angelegten Beteiligungsprozess das vorliegende Konzept erarbeitet. 
Mit diesem Konzept will die Stadt Köln ihren Beitrag zu diesem übergeordneten Ziel 
leisten. 
 
1. Ausgangslage 
Das stetige Wachstum der Stadt Köln, das Herausfallen von Wohnungen aus der 
Mietpreisbindung, Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, 
Sanierungsprojekte und die hohen Preise für Baumaterialien und Grundstücke führen 
dazu, dass der Wohnraum knapp und die Wohnungen teuer werden.  
Besonders einkommensschwache Menschen in Köln haben immer weniger Zugang 
zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Dadurch sind immer mehr 
Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht, da die Mieten für viele unerschwinglich 
sind und wohnungslose Menschen Schwierigkeiten haben, eine Bleibe auf dem 
Wohnungsmarkt zu finden. 
In Köln sind jährlich mindestens zwischen 3.500 und 4.500 Mietverhältnisse bedroht. 
Diese Zahlen orientieren sich an den bei der Fachstelle Wohnen des Amtes für 
Soziales, Arbeit und Senioren dazu eingehenden Meldungen. Die tatsächlich 
bedrohte Zahl an Mietverhältnissen dürfte allerdings deutlich höher sein: Nicht jede 
Person, der der Verlust der Wohnung droht, wendet sich hilfesuchend an die 
Stadtverwaltung Köln oder an unterstützende ergänzende präventive Hilfsprojekte. In 
der Folge wird in einer zahlenmäßig deshalb nicht benennbaren Größe die Wohnung 
auch ohne Durchführung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens aufgegeben. 
2 
Lediglich in den Jahren 2021 und 2022 gab es wegen der pandemiebedingten 
Ausweitung des Kündigungsschutzes einen spürbaren Rückgang von Räumungen. 
Es ist jedoch zu erwarten, dass die markttypischen Dynamiken über Nachholeffekte 
den Anstieg auf das vorpandemische Niveau erzeugen werden. Ein weiterer Faktor 
für den zu erwartenden Anstieg der Wohnungs- und Obdachlosigkeit liegt in der 
Inflations- und damit allgemeinen Preisentwicklung. Hierdurch können Menschen in 
prekärer Einkommenssituation immer schwerer ihre Lebenshaltungskosten, 
insbesondere die steigenden Wohnkosten, tragen. 
                                                
2 In 2020 waren bundesweit rund 256.000 Haushalte (2018: 237.000 Haushalte) vom Verlust ihrer Wohnung 
unmittelbar bedroht mit weiter steigender Tendenz.

7 
 
1.1 Wohnungslos? Wie viele Menschen sind betroffen?   
In der ersten bundesweiten Erhebung zum Thema wohnungslose Menschen zum 
Stichtag 31.01.2022 wurden knapp 262.600 Personen erfasst.  3 In diesem Kontext 
wurden drei Gruppen unterschieden: 
- untergebracht wohnungslose Menschen: ca. 178.000 P ersonen (67,9%) 
- verdeckt wohnungslose Menschen: ca. 49.300 Persone n (19,8%) 
- wohnungslose Menschen ohne Unterkunft („obdachlose  Menschen“): ca. 
37.400 Personen (14,3%) 4 
 
In Köln waren zum 31.01.2023 insgesamt 11.735 Personen wohnungslos, davon 
8.594 Erwachsene (73%) und 3.141 Kinder (27%).  
Von den Erwachsenen waren 
- untergebracht wohnungslose Menschen: 7.810 Persone n (90,9%) 
- verdeckt wohnungslose Menschen: ca. 387 Personen ( 4,5%)  
- wohnungslose Menschen ohne Unterkunft: ca. 397 Per sonen (4,6%) 5,. 
Die Gruppe der 7.810 untergebrachten erwachsenen Wohnungslosen setzt sich wie 
folgt zusammen:  
- geflüchtete Personen mit anerkanntem Schutzstatus,  die noch nie eine 
Wohnung in Köln hatten: 4.311 Personen (55,2%), 
darunter geflüchtete Personen aus der Ukraine: 2.210 Personen 
- ohne Fluchthintergrund in OBG-Einrichtungen/in Hot els: 1.630 Personen 
(20,9%)  
- ohne Fluchthintergrund in Sozialhäusern: 1.125 Per sonen (14,4%) 
- in Hilfen nach §§ 67 ff. SGBXII/niedrigschwellige Angebote: 744 Personen 
(9,5%) 
Das vorliegende Rahmenkonzept konzentriert sich insbesondere auf eine 
Neuausrichtung der Notunterbringungssysteme der Wohnungsnothilfe des Amtes für 
Soziales, Arbeit und Senioren. Insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund sind 
damit nicht erfasst. 
Wohnungslose Menschen blieben im Jahr 2022 bundesweit durchschnittlich etwa 
149 Wochen in kommunalen und ordnungsbehördlichen Unterbringungen oder in 
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Insbesondere in Köln ist der mangelnde 
Übergang in reguläre Wohnverhältnisse aufgrund der schwierigen Situation auf dem 
Wohnungsmarkt erschwert. 
                                                
3 Vgl. Statistisches Bundesamt 2022, Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen; Brüchmann et al. 
2022a, zitiert nach Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022.), S. 55. 
4 Vgl. ebd. 
5 Vgl. GISS-Studie 2022a: Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Abs. 2 und 3 WoBerichtsG. 
Erfasst wurden hier alle Personen, die im Erhebungszeitraum 01.02.2022 bis 07.02.2022 in wenigstens einer der 
sieben Nächte vor ihrer Befragung auf der Straße oder in Behelfsunterkünften in Köln übernachtet haben, etwa 
unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, Autowracks, Zelten oder Parks.

8 
 
1.2 Gesetzlicher Auftrag 
Die Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe wird in Deutschland im Sozialgesetz über 
den Mangel an Teilhabe definiert. Es handelt sich gemäß § 67 Zwölftes 
Sozialgesetzbuch (SGB XII) um Menschen, bei denen die „Teilnahme an der 
Gemeinschaft“ mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden ist. Öffentlicher 
Auftrag ist deshalb, die jeweilige Notlage präventiv, nachhaltig und dauerhaft zu 
beenden und Betroffene zu befähigen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.  
Bei der Erfüllung dieses Auftrags stellt die Zunahme multikomplexer Lebenslagen bei 
den unterstützungsbedürftigen Menschen in Wohnungsnot eine große 
Herausforderung dar. Sie trifft auf überlastete Systeme des Kölner Hilfesystems für 
Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit. Dies erschwert zunehmend die 
nachhaltige Reintegration der betroffenen Menschen in Arbeit, Wohnen und 
Gesellschaft. Die Stabilisierung und Verbesserung der individuellen Lebenslagen der 
Menschen in Wohnungsnot nehmen dabei eine zentrale Rolle ein. 
Besonders geprägt sind die multikomplexen Lebenslagen von: 
- gesundheitlichen Einschränkungen mit Krankheitswer t (ca. 30 % mit 
physischen, psychischen oder Suchterkrankungen) 
- fehlendem Zugang zur Gesundheitsversorgung 
- Schuldenproblematik. 
 
1.3 Das Kölner Hilfesystem – Instrumente und Maßnah men 
Das Kölner Hilfesystem setzt mit verschiedenen Instrumenten an, um Menschen in 
Wohnungsnotsituationen (von Wohnraumverlust bedrohte Menschen und solche, bei 
denen der Wohnraumverlust bereits eingetreten ist) zu helfen.  
Seit den späten achtziger Jahren existiert die Fachstelle Wohnen als Teil des 
Hilfesystems, die sich auf präventive Hilfen konzentriert. Diese Fachstelle spielt eine 
wichtige Rolle, insbesondere wenn es um drohenden Wohnungsverlust geht (zum 
Beispiel bei Kündigung, Räumungsklage, Räumungsurteil oder 
Zwangsräumungstermin) und bei der Unterstützung von Menschen, die 
Mietrückstände haben, um den Verlust ihrer Wohnung zu verhindern. 
Unterstützt wird die präventive Arbeit der Fachstelle Wohnen dabei durch die 
Projekte Bermico und Mietfest. 
Für die Menschen (Erwachsene und Kinder), bei denen der Wohnungsverlust 
eingetreten ist, stehen in Köln verschiedene Angebote der Unterbringung zur 
Verfügung, die, abgesehen von den täglichen Belegungsveränderungen, ausgelastet 
sind. Diese setzen sich zusammen aus:  
- ca. 1.600 Plätze in Notunterkünften (z. B. Hotels)  
- 78 Plätze in Notschlafstellen  
- 1.530 Plätze in städtischen Sozialhäusern und weit eren Objekten zur 
öffentlich-rechtlichen Unterbringung des Amtes für Wohnungswesen

9 
 
- 598 Plätze für Niederschwelliges und Betreutes Woh nen 
- 122 Plätze in Zielgruppenobjekten der Träger für b esonders vulnerable 
Gruppen (z.B. für Familien, gewaltbedrohte Frauen; vorgealterte Frauen, 
Menschen mit psychischen Einschränkungen etc.) 
- 450 Plätze in stationären Einrichtungen des Landsc haftsverbandes Rheinland 
- 135 Plätze in der Humanitären Hilfe für EU-Binnenm igrant*innen aus Ost- und 
Südosteuropa ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen. 
 
Nicht eingeflossen in diese Aufzählung sind die Unterbringungsangebote für die 
Gruppe der wohnungslosen anerkannten Menschen mit Fluchthintergrund in 
Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen und das für diese Personen 
bereitstehende integrationsspezifische Hilfesystem (siehe 1.1). 
Zusätzlich gibt es elf Fachberatungsstellen nach § 67 SGB XII (sog. „Kontakt- und 
Beratungsstellen“), die Überlebensstation „Gulliver“ sowie vier Streetworker*innen 
des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, die mit rund 550 Menschen Kontakte 
haben sowie den Medizinischen Mobilen Dienst des Kölner Gesundheitsamtes, der 
jährlich um die 8.000 Behandlungskontakte insbesondere mit obdachlosen oder 
drogenabhängigen Menschen hat.  
Trotz der Vielfalt an Hilfsangeboten gibt es derzeit nur wenige Möglichkeiten, aus 
dem Hilfesystem heraus in den regulären Wohnungsmarkt zu gelangen und ein 
eigenverantwortliches Leben zu führen. Das bedeutet, dass es schwierig ist, nach 
der Unterstützung durch das Hilfesystem eine dauerhafte Wohnung auf dem 
normalen Wohnungsmarkt zu finden und selbstständig weiterzuleben. 
Aktuell stellt die Wohnungsbaugesellschaft GAG dem Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 10.000 Belegrechtswohnungen zur Verfügung, die jedoch weitestgehend in 
Dauernutzung sind. 2022 konnte die städtische Stadtteilkoordination in 
Zusammenarbeit mit der GAG eine Vermittlung von 427 dieser Wohnungen an 
Notfälle realisieren. Auch der Belegrechtsvertrag mit der Deutschen 
Wohnungsgesellschaft mbH (DeWog), 100- prozentige Anteilseignerin ist die 
Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH (Aachener SWG) zusammen 
mit der Siedlungsgesellschaft "Am Bilderstöcken" GmbH (SG), bietet nicht genug 
Wohnraum, um alle Haushalte in Wohnungsnot zu versorgen. 
Für Menschen, die Zugang zum Kölner Leistungssystem der Reintegration (nach den 
§§ 67 ff. SGB XII) haben, gibt es ferner das mit ESF-Mitteln im Rahmen der 
Landesfinanzierung geförderte Projekt "Viadukt", das den Zugang zum regulären 
Wohnungsmarkt erprobt. Zwischen 2017 und 2021 wurden durch dieses Projekt etwa 
400 wohnungslose Haushalte mit einer neuen Wohnung versorgt. Die Wohnungen 
werden vor allem von großen Wohnungsanbieter*innen wie kommunalen 
Wohnungsunternehmen, überregional tätigen Immobilienunternehmen sowie 
genossenschaftlichen und kirchlichen Trägern akquiriert.

10 
 
Ein weiteres Projekt, das von der Stadt Köln geförderte Modellprojekt „Housing First", 
konzentriert sich darauf, Wohnraum für Menschen in Straßenobdachlosigkeit und 
multikomplexen Problemlagen zu beschaffen (siehe Teilkonzept Housing First 2.3.2). 
Mit Unterstützung des Projektes haben bisher 23 ehemals straßenobdachlose 
Menschen wieder eine eigene Wohnung beziehen können. 
 
1.4 Hilfen erweitern und verbessern  
Angesichts der Herausforderungen ist es dringend erforderlich, das Kölner 
Hilfesystem für Menschen in Wohnungsnotsituationen personenzentriert und 
bedarfsgerecht zu erweitern und zu verbessern. Die Stadt Köln arbeitet gemeinsam 
mit allen Kräften der Stadtgesellschaft und verschiedenen Partnern an Strategien, 
um eine wirkungsorientierte Verbesserung der Hilfelandschaft zu erreichen. 
Wesentliche Punkte sind hierbei insbesondere:  
 Partizipation: Bislang fehlen im Kölner Wohnungslosen-Hilfesystem umfassende 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen in Wohnungsnotsituationen. Zukünftig 
sollten die Bedarfe und Interessen der von Wohnungslosigkeit bedrohten, 
betroffenen und ehemals betroffenen Menschen in Köln kontinuierlich erfasst 
werden und in die weitere Entwicklung auf der Grundlage dieses Konzeptes 
einfließen. Menschen, die selbst Erfahrungen mit Wohnungslosigkeit gemacht 
haben (Expert*innen in eigener Sache), sollen Möglichkeiten zur Mitbestimmung 
und Mitgestaltung erhalten. 
 Verbesserung der Steuerung: Die deutliche Zunahme der multikomplexen 
Problemlagen erfordert ein noch stärkeres rechtskreisübergreifendes Navigieren 
bei der Fallsteuerung, um den individuellen Bedarfen der Menschen in ihrer 
existenziellen Not gerecht zu werden.  
 Stärkung der Prävention: Präventive Hilfen für Menschen im Kontext 
Wohnungslosigkeit müssen weiter ausgebaut werden. Zukünftig sollten verstärkt 
Maßnahmen ergriffen werden, um Wohnungsverluste zu verhindern. 
 Verbesserung der Unterbringung: Die Unterbringungsangebote in der 
Akutversorgung wohnungsloser Menschen sind bislang nur begrenzt 
bedarfsgerecht. Eine Hauptursache dafür ist primär die immer weiter ansteigende 
Zahl zu versorgender Menschen bei nahezu ausgeschöpften 
Unterbringungskapazitäten und fehlendem Übergang aus dem 
Akutversorgungssystem sowie fehlender zielgruppenspezifischer besonderer 
Wohnformen. 
Deshalb können im Regelversorgungsangebot insbesondere in vielen Fällen noch 
immer nicht das Bedürfnis nach Privatheit (Einzelzimmerversorgung), in allen 
Angeboten allgemein eine erforderliche Barrierearmut/Barrierefreiheit sowie eine 
ausreichende Berücksichtigung von besonderen Bedarfslagen für Teilzielgruppen 
(Haushalten mit Kindern, Bedarfe lebensälterer oder vorgealterter Personen,

11 
 
pflegebedürftiger Personen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, LSBTIQ) 
ausreichend berücksichtigt werden. 
Zur Steigerung der Akzeptanz der unterbreiteten Angebote und Verbesserung der 
Lebenssituation der Menschen in den Angeboten müssen geeignete Maßnahmen 
ergriffen werden (siehe dazu Ausführungen in den jeweiligen Teilkonzepten), um 
diesen Mangel zu beheben. 
 Verbesserung der Wohnraumsituation: Zur Beseitigung von Obdach- und 
Wohnungslosigkeit muss die Stadt Köln angemessenen und bezahlbaren 
Wohnraum schaffen. Nur so können nachhaltig Obdachlosigkeit und 
Wohnungslosigkeit überwunden werden. 
Laut einer statistischen Erhebung aus dem Jahr 2011 werden in Köln etwa 66 % 
der Immobilien am Wohnungsmarkt von Privatpersonen und 
Eigentümergesellschaften gehalten. 
6 Gespräche mit dem Haus und Grund e.V. 
haben ergeben, dass viele sozial engagierte Vermieter*innen zögern, an die 
Zielgruppe der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen zu vermieten. Sie 
fürchten, dass sie im Falle von Problemen bei der Vermietung alleine gelassen 
werden und die entstehenden Kosten bis hin zur Gefährdung ihrer Existenz nicht 
bewältigen können. Zur Ausschöpfung sämtlicher Wohnversorgungskapazitäten 
ist es dringend erforderlich, einen Zugang zu diesem Segment des 
Wohnungsmarktes zu eröffnen und darüber die Versorgungssituation für 
Menschen in Wohnungsnotsituationen zu verbessern. 
 
Ziel des Kölner Hilfesystems für Menschen in Wohnungsnotsituationen ist es, alle 
notwendigen Schritte zu unternehmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten 
der Menschen zu beseitigen, zu mildern oder zu verhindern. Dadurch soll den 
Menschen ermöglicht werden, ihre Existenz zu sichern und wieder am 
gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dies ist zudem gesetzlich im SGB XII 
festgelegt.  
Die Vision der Sozialverwaltung besteht insbesondere darin, dass alle 
Bevölkerungsgruppen Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum 
haben und gesund leben können. Dabei sollen sie entsprechend ihren Wünschen 
und Bedürfnissen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. 
Mit diesem Konzept setzt die Kölner Stadtverwaltung den Masterplan des 
Dezernates für Soziales, Gesundheit und Wohnen mit Blick auf alle aus den SDG 
7 
und den Lebenslagen entwickelten Visionen für Bewohner*innen Kölns, hier für 
Menschen in Wohnungsnotsituationen, um. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei 
auf dem Handlungsfeld Wohnen. 
                                                
6 Zensus 2011: Gebäude- und Wohnungsbestand in Deutschland - endgültige Ergebnisse  
7 Sustainable Development Goals (SDG) sind politische Ziele der Vereinten Nationen, die die weltweite Sicherung 
einer nachhaltigen Entwicklung erreichen sollen. Diese sind in die nationalen Zielplanungen im Rahmen der 
Agenda 2030 aufgenommen worden.

12 
 
Masterplan Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen, Juli 2022 basierend auf dem Lebenslagenbericht und den Sustainable Development 
Goals.

13 
 
2. Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit 
Die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit basiert auf folgenden wesentlichen 
strategischen Ansätzen: Prävention, Vermeidung von Wohnungsverlust (siehe 
Kapitel 2.1), Unterbringung und weitere Hilfen, wenn der Verlust nicht vermieden 
werden konnte (siehe Kapitel 2.2), schließlich Vermittlung in ein dauerhaftes 
Wohnverhältnis (siehe Kapitel 2.3).  
 
2.1 Prävention – Vermeidung von Wohnungsverlust 
Mediation 
a. Hintergrund 
In Köln ist jährlich eine relativ hohe Anzahl von Mietverhältnissen bedroht (siehe 
Punkt 1. Ausgangslage). 
Die Ursachen dafür sind unterschiedlich. In einem Großteil der Fälle erwächst die 
Gefahr des Wohnungsverlustes aus einer bestehenden Schuldenproblematik, die 
den Rechtsgrund für die Kündigung des Wohnverhältnisses begründet. In anderen 
Fällen liegt die Ursache in mietwidrigen Verhalten oder einer Kombination von 
beiden. Dazu treten noch die Fälle, in denen das Wohnverhältnis wegen einer 
Eigenbedarfskündigung bedroht ist. 
Während im letztgenannten Fall keine Aussicht auf Erhalt der bislang bewohnten 
Wohnung besteht, kann in den drei anderen Fallkonstellationen eine Intervention 
zum Erhalt der Wohnung erfolgreich sein. Objektiv gelingt dies aber in den meisten 
Fällen nur, wenn der Kündigungsgrund allein die bestehende Mietschuld ist. Liegt die 
Ursache von Anfang an allein in mietwidrigem Verhalten oder entsteht im Zeitraum 
der Auseinandersetzung zu den streitigen Fragen ein Konflikt zwischen den beiden 
Mietvertragsparteien, der sich mehr und mehr verhärtet, ist die Wohnungsgeber*in 
zumeist auch nicht mehr bereit ist, dass Mietverhältnis fortzuführen. 
b. Bedarfslage 
Die Entwicklungen am Wohnungsmarkt in Köln sowie die Verschlechterung der 
wirtschaftlichen Situation bei Menschen mit geringen Einkommen (s. o.) erfordert 
erweiterte Handlungskonzepte, deren präventive Zielsetzung der Erhalt der 
gegenwärtigen Wohnung ist.  
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat am 11. September 2013 
eine „Empfehlung zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von 
kommunalen und freien Trägern“ sowie am 16. September 2020 eine „Empfehlung 
zur Umsetzung von Maßnahmen zum Wohnraumerhalt in den Kommunen“ 
verabschiedet. Demnach zählen alle Maßnahmen der Prävention und die 
Bekämpfung von Obdachlosigkeit neben der Agenda des Aktionsprogramms „Hilfen 
in Wohnungsnotfällen“ mit der im Juni 2019 ins Leben gerufenen Landesinitiative 
gegen Wohnungslosigkeit in NRW „Endlich ein ZUHAUSE!“ zum 
erfolgversprechendsten Handlungsansatz.

14 
 
Die bereits in Köln bestehenden präventiven Systeme zur Vermeidung von 
Wohnungslosigkeit 
- die Fachstelle Wohnen (z. B. mittels Mietschulden übernahme) 
- Beratung und Mietcoaching (BerMico) und 
- Stabilisierung durch sozialarbeiterische Begleitu ng nach 
Mietschuldenübernahme oder im Falle von 
Wiedereinweisung/Beschlagnahme (Miet-fest) 
leisten bereits einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt von Wohnraum. 
Aber auch mittels dieser Instrumente werden noch nicht alle bedrohten Haushalte 
erreicht. Es bedarf zusätzlicher Instrumente, um den Wirkungsradius präventiver 
Maßnahmen zu erhöhen und zeitlich früher als bisher entstehende 
Bedrohungssituationen für bestehende Mietverhältnisse aufzugreifen, mit dem Ziel 
der Beseitigung der Bedrohung. 
c. Kurzkonzept 
Existenzielle Bedrohungslagen wie die des drohenden Verlustes des schützenden 
Zuhauses setzen Menschen massiv unter Druck und erzeugen stressbedingte 
Reaktionen. Während einige Menschen sich vor der Bedrohung versuchen zu 
verstecken und reaktionsunfähig werden, reagieren andere mit aggressivem 
Verhalten, zumeist verbal aggressiv. 
Beide Reaktionsmuster führen schließlich dazu, dass keine lösungsorientierte 
Kommunikation mehr zwischen den Konfliktparteien möglich ist. 
Eine darauf aufbauende, effektive Methode der Vermittlung in derartigen 
Konfliktsituationen  zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen  ist die 
Mediation, um ein Mietverhältnis für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu 
sichern und präventiv tätig zu werden. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes 
Verfahren, bei dem eine neutrale dritte Person als Mediator*in auftritt und die 
Konfliktparteien bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung unterstützt. 
Eigenverantwortlichkeit spielt dabei eine wichtige Rolle, da die Konfliktparteien selbst 
für die Lösung des Konflikts verantwortlich sind und aktiv an der Suche nach einer 
Lösung mitwirken müssen. Durch die Mediation werden die Konfliktparteien 
unterstützt, ihre Interessen und Bedürfnisse zu formulieren, miteinander wieder zu 
kommunizieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Hierdurch können 
Lösungen gefunden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Auf diese Weise 
lassen sich bedrohte Mietverhältnisse dauerhaft sichern beziehungsweise 
stabilisieren . 
Ziel  ist es, möglichst vor Ausspruch einer Wohnraumkündigung den Konflikt 
beizulegen und damit das bedrohte Mietverhältnis zu sichern. 
Zielgruppen sind neben den bedrohten Mieter*innen insbesondere 
privatwirtschaftlich Vermietende. Letztere benötigen dringend eine Anlaufstelle für 
derartige Problemkonstellationen. Gerade privaten Wohnungsanbietenden fehlt es 
an einer solchen.

15 
 
Die Mediation wird an die fünf bestehenden Beratungsstellen von BerMico  
angebunden und von dort eingeschaltet, um zwischen Mieter*innen und 
Vermieter*innen eine Lösung zu erarbeiten, die für beide Seiten akzeptabel ist. Dabei 
wird es beispielsweise um die Klärung von Mietrückständen, die Behebung von 
Mängeln in der Wohnung oder um Lärmbelästigung gehen.  
d. Ressourcen 
Die Finanzierung des Projekts erfolgt zur Steigerung der Wirksamkeit des 
gemeinsamen Handelns im Rahmen der pflichtigen Leistungen nach § 67 SGB XII. 
Näheres dazu ist der Darstellung der Gesamtfinanzierungslogik unter Kap. 5. zu 
entnehmen. 
Für das gesamte Kölner Stadtgebiet wird mit dem Einsatz von 1,5 
Vollzeitäquivalenten Soziale Arbeit, welche über die Zusatzqualifikation Mediation 
verfügen, die Durchführung der individuell ausgeprägten Mediationsverfahren 
sichergestellt. 
Die Finanzierung von Mediationsverfahren kann je nach Ausprägung des Konflikts in 
Bezug auf Art, Umfang und Komplexität nicht über den Einzelfall erfolgen. Dies liegt 
daran, dass der Verlauf des Verfahrens und die Anzahl der notwendigen 
Mediationssitzungen erheblich von der Mitarbeit der am Konflikt Beteiligten 
abhängen. Es ist daher nicht geeignet, die Vergütung der Mediatoren*innen auf 
Basis des Einzelfalls festzulegen. 
Stattdessen wird der Einsatz der Mediator*innen pauschal vergütet. Dies bedeutet, 
dass unabhängig von der Dauer oder dem Ergebnis des Mediationsverfahrens eine 
festgelegte Vergütung gezahlt wird. Diese Pauschalvergütung ermöglicht es den 
Mediator*innen, ihre Dienstleistungen unabhängig von der individuellen Situation der 
Konfliktparteien anzubieten und sich auf ihre Aufgabe zu konzentrieren, d.h. den 
Konflikt zu moderieren und zu einer Lösung beizutragen. 
Gleichzeitig stellt die pauschale Vergütung sicher, dass die Mediatoren*innen 
unabhängig von der Komplexität des Konflikts angemessen entlohnt werden. 
Im Zuge der pauschalen Finanzierung ergibt sich unter Berücksichtigung einer 
jährlichen Personalkostensteigerung, basierend auf den durchschnittlichen 
Personalkosten der Stadt Köln, von rund 2 % ab 2024 folgender 
Finanzierungsbedarf: 
2024  160.800 €  
2025  163.800 €  
2026  166.800 €  
2027  169.900 €  
2028  173.000 €  
2029  176.200 €  
2030  179.500 €

16 
 
e. Weitere Schritte 
Die Mediation startet im Laufe des Jahres 2024. Bis dahin erfolgen die Akquise des 
erforderlichen Fachpersonals und der Aufbau der Strukturen, zu deren wirksamem 
Einsatz im bestehenden Präventionssystem. 
Zum Zweck eines wirkungsorientierten Controllings wird ein entsprechendes 
Berichtswesen entwickelt, mit Hilfe dessen unter anderem die Anzahl der Anfragen, 
erfolgter Mediationsverfahren und einzelner Mediationssitzungen sowie deren Dauer 
und die Anzahl der erfolgreichen Sicherungen der Mietverhältnisse erfasst und 
ausgewertet werden. 
Die Annahme von Unterstützungsangeboten setzt die Kenntnis um diese voraus. Vor 
diesem Hintergrund wird gezielt daran gearbeitet, die Mieter*innen und Vermietenden 
besser zu den Unterstützungsangeboten zu informieren und dafür geeignete 
Formate zu entwickeln (digital, analog, quartiersbezogen, kooperierend mit 
vorhandenen anderen Unterstützungsformaten). 
 
Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit 8 
Angesichts der nach wie vor geringen Kenntnisse vieler Haushalte in 
Wohnungsnotlagen erfolgt eine offensivere Information der Öffentlichkeit über 
bestehende Unterstützungsangebote. Dazu gehören u.a. auch eine ansprechendere 
Gestaltung der Internetseite mit Beispielen gelungener Wohnungssicherung in 
unterschiedlichen Sprachen sowie die Durchführung von 
Informationsveranstaltungen in besonders belasteten Wohnquartieren. 
 
Aufbau eines Frühwarnsystems 9 
Den Empfehlungen der GISS folgend wird angestrebt, von den noch nicht 
hinreichend kooperierenden Wohnungsunternehmen frühzeitige Informationen 
spätestens zum Zeitpunkt der Kündigungen zu bekommen. Um dies 
datenschutzrechtlich zu gestalten, müssen die Wohnungsunternehmen dazu 
übergehen, bereits beim Abschluss von Mietverträgen einen entsprechenden Passus 
einzufügen, der sie dazu berechtigt, bei Kündigungen Informationen an die 
Fachstelle Wohnen weiterzuleiten. Jeder Kündigung soll dann auch eine Information 
über die Unterstützungsmöglichkeiten der Fachstelle Wohnen beigelegt werden.  
Weitere Vorschläge, Zahlungsprobleme in anderen Bereichen - zum Beispiel 
Jobcenter und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie - als Indikatoren für mögliche 
Unterstützungsbedarfe im Bereich der Wohnungssicherung wahrzunehmen und über 
Hilfemöglichkeiten in solchen Fällen zu informieren, werden aufgegriffen und 
weiterverfolgt. 
                                                
8 Empfehlung des GISS e.V. in; Befragung zur Lebenslage von obdachlosen und wohnungslosen Menschen in 
Köln, 2024, derzeit noch unveröffentlicht 
9 Ebenda

17 
 
Standardisierung der Prozesse bei vorübergehendem Haftaufenthalt 10  
Die Prozesse bei vorübergehendem Haftaufenthalt und in der 
Entlassungsvorbereitung nach längerfristigem Haftaufenthalt werden angesichts der 
nicht unerheblichen Zahl von Betroffenen, die ihre Wohnung durch Haft verloren 
haben, hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten überprüft. In enger Kooperation von 
Jobcenter, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und Sozialen Diensten der Justiz 
wird ein standardisierter Prozess zum Wohnungserhalt bei Einstellung von SGB-II-
Leistungen wegen vorübergehenden Haftaufenthalts eingeführt. Die Kooperation bei 
der Entlassungsvorbereitung mit dem Ziel, nicht in Wohnungslosigkeit zu entlassen, 
wird verstärkt. 
  
                                                
10  ebenda.

18 
 
2.2 Hilfen bei Wohnungslosigkeit  
2.2.1 Case-Management  
a. Hintergrund 
Die Zunahme multikomplexer Lebenslagen bei den unterstützungsbedürftigen 
Menschen in Wohnungsnot trifft auf überlastete Systeme des Kölner Hilfesystems für 
Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit. Dies erschwert zunehmend die 
nachhaltige Reintegration der betroffenen Menschen in Arbeit, Wohnen und 
Gesellschaft. Die Stabilisierung und Verbesserung der individuellen Lebenslagen der 
Menschen in Wohnungsnot nehmen dabei eine zentrale Rolle ein. 
Viele Menschen, denen der Verlust der Wohnung droht oder bei denen dies sogar 
bereits eingetreten ist, befinden sich nicht nur in einer existenziell bedrohlichen 
Situation. Immer häufiger haben diese Menschen auch starke gesundheitliche 
Einschränkungen in Form von physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen 
mit Krankheitswert. Aus der im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales (MAGS NRW) im Juni 2021 auch in Köln durchgeführten GISS-Studie 
2022b 
11  zur Situation von straßenobdachlosen und verdeckt wohnungslosen 
Menschen ergibt sich, dass sich zwei Drittel der Befragten selbst als nicht gesund 
ansehen. In der Gruppe der befragten straßenobdachlosen Menschen lag deren 
Anteil sogar bei knapp 75 %. Etwa ein Drittel (34,1 %) gab dazu an, physisch, 
psychisch oder suchtkrank zu sein. Ein weiteres Drittel (32,3 %) erklärte, unter 
mindestens zwei Erkrankungen aus den unterschiedlichen Diagnosegruppen zu 
leiden. 
Aus der GISS-Studie 2022b ergibt sich weiter, dass rund 60 % der 
straßenobdachlosen Befragten (59,2 %) psychische Erkrankungen inkl. 
Suchterkrankungen aufweisen. Aber auch in der Gruppe der versteckt 
Wohnungslosen ist ausweislich der GISS-Studie 2022b ein Anteil von 46,6 % 
psychisch erkrankt. Ferner beschrieben fast ein Fünftel der Menschen in 
Straßenobdachlosigkeit (17,9 %) und rund ein Achtel der Menschen in versteckter 
Wohnungslosigkeit (12,5 %) für sich eine Doppeldiagnose, leiden demnach an einer 
anderen psychischen und einer Suchterkrankung. 
Unterscheiden sich die beiden betrachteten Gruppen noch hinsichtlich der Häufigkeit 
physischer Erkrankungen (42,0 zu 30,2 %) und Suchterkrankungen (48,7 zu 30,2 %), 
ist die Gruppe der von psychischen Erkrankungen Betroffenen annähernd gleich 
groß (30,5 zu 29 %). 
In der GISS-Studie 2022b wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass hier von einer 
Untererfassung bei der Anzahl erkrankter Personen und Krankheitsbildern 
auszugehen ist, da die ausgewerteten Informationen auf Selbstauskünften der 
befragten Studienteilnehmenden basieren. Menschen ohne oder mit nur 
beschränkter Krankheitseinsicht werden einzelne Fragen dazu nicht oder nicht 
vollständig zutreffend beantwortet haben. 
                                                
11  Brüchmann, Katharina; Busch-Geertsema, Volker; Henke, Jutta; Schöpke, Sandra; Steffen, Axel (2022b): 
Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen Ergebnisse einer Befragung. 
Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS). (zitiert als GISS-Studie 2022b).

19 
 
Aber auch so zeichnet sich ein klares Bild hinsichtlich der schwierigen 
gesundheitlichen Situation bei Menschen in Wohnungsnot ab. Es ist zudem davon 
auszugehen, dass sich die Ergebnisse dieser Studie auch auf die Menschen 
übertragen lassen, die in den Regelangeboten des Hilfesystems versorgt werden. 
Diese haben in der Vergangenheit in vergleichbaren Lebenssituationen gelebt bzw. 
leben dies teilweise auch heute noch. 
Nimmt man dazu noch die Erkenntnis, dass 37,8 % aus der Gruppe der in GISS-
Studie 2022b befragten Menschen ohne Unterkunft und 12 % aus der Gruppe der 
versteckt wohnungslosen Menschen keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung 
mangels Krankenversicherungskarte haben (bei der Teilgruppe der zugewanderten 
Menschen betraf dies jede zweite Person [50,4 %], bei denen aus Ost- und 
Südosteuropa sogar drei Viertel [74 %]), zeigt sich hier der drängende 
Handlungsbedarf. 
Mit Blick auf die Zahlen aus dem Statistikbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft 
Wohnungslosenhilfe e. V. (BAGW) 2022, dessen Datenbasis in 2020 erhoben wurde, 
scheint es hier noch einen signifikanten Anstieg bei den Menschen ohne Zugang zur 
Regelgesundheitsversorgung zu geben. Der Bericht spricht bezogen auf die Zahlen 
im gesamten Bundesgebiet von einem Anteil betroffener Personen ohne Unterkunft 
von „nur“ 21,7 %. Aufgrund des im Bundesvergleich besonders gut ausgebauten 
Hilfesystems in NRW ist davon auszugehen, dass der nächste Statistikbericht der 
BAGW ebenfalls diesen Aufwärtstrend abbilden wird. 
Dazu tritt in den meisten Fällen noch eine Überschuldungsproblematik, welche 
regelmäßig ursächlich für den drohenden oder eingetretenen Wohnraumverlust ist. 
Ausweislich der GISS-Studie 2022b gaben 52,1 % der befragten Menschen in ihrer 
Selbstauskunft an, dass Mietschulden oder zumindest auch bestehende 
Mietschulden neben anderen hinzugetretenen Gründen ursächlich für den 
Wohnungsverlust waren. Der Statistikbericht BAGW 2022 
12  weist für das gesamte 
Bundesgebiet sogar einen noch höheren Wert aus. Die dort getroffenen 
Feststellungen sprechen sogar von 63,9 % der Fälle, in denen Mietschulden 
ursächlich für den Wohnraumverlust sind. Mit diesen multikomplexen Lebenslagen 
sind viele Betroffene überfordert und verlieren ihre Fähigkeit zum selbstwirksamen 
Handeln. Sie benötigen professionelle Unterstützung zur Stabilisierung und 
Verbesserung ihrer Lebenssituation. 
Das Kölner Hilfesystem stellt sich seit Jahren dieser Herausforderung. So werden 
Unterstützungssuchende dazu einerseits in den Angeboten der Stadtverwaltung im 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, dem Amt für Wohnungswesen, dem 
Gesundheitsamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zu möglichen Hilfen 
beraten. Dies erfolgt zudem in den trägerseitig betriebenen Angeboten der 
Fachberatungsstellen, Unterbringungs- und Aufenthaltsangeboten im Kölner 
Stadtgebiet. 
                                                
12  Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., Statistikbericht für das Jahr 2020 (2022), bearbeitet von 
Sarah Lotties, Zitiert als Statistikbericht BAGW 2022.

20 
 
b. Bedarfslage 
Die deutliche Zunahme der multikomplexen Problemlagen erfordert ein noch 
stärkeres rechtskreisübergreifendes Navigieren bei der Fallsteuerung, um den 
individuellen Bedarfen der Menschen in ihrer existenziellen Not gerecht zu werden. 
Betroffen sind Menschen in einer Wohnungsnotsituation mit multiplen Problemlagen, 
insbesondere Menschen in Straßenobdachlosigkeit, verdeckt wohnungslose 
Menschen und not- oder regelversorgte Menschen im Kölner Hilfesystem.  
c. Kurzkonzept 
Ziel  ist es, allen Menschen den Zugang zu den erforderlichen Hilfen, unabhängig 
davon, in welchem Rechtskreis diese erbracht werden, zu eröffnen. 
Das erarbeitete Konzept fußt auf den Erkenntnissen aus der Arbeit im Hilfefeld und 
den Ergebnissen der zuvor zitierten Studien. 
Mittels der Etablierung eines rechtskreisübergreifend navigierenden Case-
Managements in allen Bereichen der Wohnungsnotfallhilfe in Köln  wird 
sichergestellt, dass die Bedarfe der Menschen auch neben OBG und § 67 SGB XII, 
festgestellt sind. 
Zwei Maßnahmen werden maßgebend Basis für die Zielerreichung sein: die 
Entwicklung eines Bedarfsfeststellungsinstrumentes und die Entwicklung eines 
Handlungsleitfadens. 
 Bedarfsfeststellungsinstrument: 
Mit wissenschaftlicher Unterstützung entwickelt die Stadtverwaltung Köln zusammen 
mit den Trägern der Wohnungsnotfallhilfe und in enger Zusammenarbeit mit anderen 
Rechtsträgern, insbesondere dem LVR sowie Vertretern der Expert*innen in eigener 
Sache, ein geeignetes Bedarfsfeststellungsinstrument. Dazu kommt die im SGB IX 
verankerte International Classification of Functioning, Disablility and Health (ICF – 
Internationale Klassifikation von Funktion, Behinderung und Gesundheit)  zur 
Anwendung. 
Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, dass alle vorhandenen Kompetenzen und 
Bedarfslagen mit dem Menschen selbst erkannt werden. Das Instrument wird nicht 
nur einer einmaligen Erhebung der Bedarfe dienen, sondern in regelmäßigen 
Abständen zur Anwendung kommen. Dies ermöglicht es, sich verändernde 
Kompetenzen und wechselnde Bedarfslagen zu erkennen und die Wirksamkeit 
eingesetzter Hilfsmaßnahmen zur Verbesserung oder Stabilisierung der Lebenslage 
zu bemessen. Damit wird eine fundierte Fallsteuerung ermöglicht. 
 Handlungsleitfaden: 
Der zu entwickelnde Handlungsleitfaden dient als Arbeitsmittel für das 
Fallmanagement. In ihm werden alle wesentlichen Handlungsschritte für die Arbeit 
mit Menschen in Wohnungsnotfällen mit multikomplexen Lebenslagen beschrieben.

21 
 
Insbesondere wird dieser Fragen der 
- Durchführung der Bedarfserhebung 
- gemeinsamen Festlegung der Handlungsziele mit Kli ent*innen nach deren 
Interessenlage sowie Überprüfung der Zielerreichung 
- Fallsteuerung 
- Kooperation mit den anderen Rechtsträgern und 
- Dokumentation der Fallarbeit 
beinhalten. 
d. Ressourcen 
Die Kosten für die Entwicklung des Bedarfsfeststellungsinstrumentes belaufen sich 
kalkulatorisch auf rund 95.000 Euro. 
Eine Finanzierung der Kosten für die Entwicklung des 
Bedarfsfeststellungsinstrumentes fällt grundsätzlich als Maßnahme zum Zwecke der 
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten unter §§ 67 ff. SGB XII und stellt 
insoweit eine Pflichtleistung nach diesen Vorschriften dar. 
Mittelfristig kann durch den verbesserten Zugang zu den rechtskreisübergreifenden 
Hilfen die Lebenslage der Menschen in Wohnungsnotlagen nachhaltig verbessert 
werden. Dies schafft die Basis für eine erfolgreiche Reintegration und leistet einen 
wesentlichen Beitrag zur Beendigung der Wohnungsnotlage und damit einen Beitrag 
zu mittelfristigen Entlastung des kommunalen Haushaltes.  
Damit wird dem Nachranggrundsatz der städtischen Notversorgung stärker Geltung 
verschafft. Zudem führt die Verankerung bei den primär zuständigen Kostenträgern 
zu einer qualitativen Verbesserung der Unterstützungsleistungen. Gerade mit Blick 
auf medizinische Behandlungsbedarfe ist darüber hinaus eine mittelfristige 
Entlastung zu erwarten, da extrem kostspielige Notversorgungen, die insbesondere 
durch eine weitere Verwahrlosung entstehen, reduziert werden. Darüber hinaus wirkt 
sich eine erfolgreiche Reintegration mit Zugang in die Regelversorgungsangebote 
langfristig für alle Kostensysteme entlastend aus. 
e. Weitere Schritte 
Der Handlungsleitfaden wird in 2024 gemeinsam von der Sozialverwaltung mit den 
Trägern der Wohlfahrtspflege entwickelt und in die Erprobung gebracht. 
Die Ausschreibung für die Entwicklung des Bedarfsfeststellungsinstrumentes ist von 
der Sozialverwaltung im Rahmen einer freihändigen Vergabe unter Herbeiziehung 
von mindestens drei Angeboten durchzuführen. Das Vergabeverfahren soll 2024 
durchgeführt werden.

22 
 
2.2.2 Soziale Betreuung und persönliche Unterstützung in den gewerblichen 
(Not-) Unterkünften (Einfachhotels) 
a. Hintergrund 
Die Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren stellt sicher, 
dass obdachlose Menschen, die den Wunsch haben, ihre Obdachlosigkeit zu 
beenden, sofort in ein Einfachhotel vermittelt werden. Diese Vermittlung erfolgt im 
Rahmen der Gefahrenabwehr gemäß § 14 OBG. Allerdings ist in Köln ein deutlicher 
Anstieg der ordnungsrechtlichen Vermittlungen von obdachlosen Menschen in 
Einfachhotels zu verzeichnen, was einen dringenden Handlungsbedarf erkennen 
lässt. 
Ende Juni 2018 waren in 26 Einfachhotels rund 770 Betten belegt. Fünf Jahre später, 
am Stichtag 30.06.23, waren bereits in 51 Einfachhotels rund 1.600 Betten belegt, 
und diese Zahl steigt weiter an. Diese Betten wurden u.a. von insgesamt 175 
alleinstehenden Frauen und etwa 125 alleinerziehenden Frauen mit Kindern genutzt. 
Das entspricht einem Anteil von 18,7 % gemessen an der Zahl der 
Gesamtnutzer*innen. In der Regel sind diese Personen bei Eintritt der 
Obdachlosigkeit nicht bereit oder in der Lage, qualifizierte Angebote anzunehmen, 
die ihnen regelmäßig von der Fachstelle Wohnen unterbreitet werden. Gleichzeitig 
wechseln viele Menschen ständig zwischen den Einfachhotels, anderen (Not-) 
Unterkünften, dem Aufenthalt bei Bekannten oder Verwandten und dem Leben im 
öffentlichen Raum. 
Die Nutzung von Einfachhotels zur Versorgung dieser Menschen ist geboten, um den 
Unterbringungsauftrag der Stadt Köln zu erfüllen, auf Bedarfsschwankungen 
reagieren zu können und Bedarfsspitzen abzufangen. Es ermöglicht eine flexible 
Unterbringung und gewährleistet, dass obdachlose Menschen zumindest 
vorübergehend ein Dach über dem Kopf haben. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die 
Fachstelle Wohnen weiterhin qualifizierte Angebote zur Verfügung stellt, um den 
Menschen langfristig aus der Obdachlosigkeit zu helfen. Die steigende Anzahl von 
obdachlosen Frauen und alleinerziehenden Frauen mit Kindern verstärken den 
Handlungsdruck. 
Viele der wohnungslosen Menschen, die in den Einfachhotels untergebracht sind, 
leiden unter sozialen und psychischen Auffälligkeiten, Erkrankungen (insbesondere 
Suchterkrankungen) und Behinderungen. Es ist daher anzunehmen, dass dieser 
Personenkreis einen erheblichen Unterstützungsbedarf hat, der den Einsatz von 
Hilfen gemäß der §§ 67 ff. SGB XII oder sogar der §§ 76 ff. SGB IX rechtfertigt. 
Allerdings sind die meisten dieser Angebote für diese Menschen zu hochschwellig 
und erfordern eine Mitwirkung, die für die Zielgruppe nicht immer erreichbar ist, 
obwohl sie das Ziel, aber nicht die Voraussetzung sein sollte. 
Dies führt oft dazu, dass sich die Armutssituationen chronifizieren und sich 
unerwünschte Verhaltensweisen verfestigen. Die Verweildauer in den Einfachhotels 
und Pensionen erstreckt sich über längere Zeiträume, was die Reintegration in 
normale Wohn- und Lebensverhältnisse, insbesondere angesichts des 
Wohnungsmarktes, erschwert, wenn nicht sogar nahezu aussichtslos macht. Die

23 
 
ordnungsrechtliche Vermittlung, die in Deutschland als kurzfristige Maßnahme zur 
Gefahrenabwehr mit niedrigen Standards konzipiert ist, stellt in der Realität für viele 
Menschen über einen langen Zeitraum ihre Wohnsituation dar. Sie haben nur 
geringe Chancen, aus den Einfachhotels herauszukommen. Dies stellt eine 
grundlegende Herausforderung für die Wahrung der Grund- und Menschenrechte 
dar. 
b. Bedarfslage 
Es ist aus den oben aufgeführten Gründen dringend erforderlich, dass angemessene 
Unterstützungsangebote geschaffen werden, die den individuellen Bedürfnissen und 
Herausforderungen der wohnungslosen Menschen gerecht werden. Dies erfordert 
eine ganzheitliche Herangehensweise, die nicht nur die Wohnsituation, sondern auch 
die sozialen, psychischen und gesundheitlichen Aspekte berücksichtigt. 
Die Mehrheit der Menschen, die in Einfachhotels untergebracht sind, benötigt in 
erster Linie soziale Betreuung und persönliche Unterstützung. Diese Unterstützung 
ist notwendig, um Vertrauen aufzubauen, die persönliche Stabilität zu fördern und 
Perspektiven zu entwickeln. Nur durch diese Maßnahmen können die Menschen 
geeignete und weiterführende Hilfen sowie alternative Unterkunftsformen annehmen. 
Durch die Bereitstellung von sozialer Betreuung und persönlicher Unterstützung wird 
den Menschen die Möglichkeit gegeben, ihre Lebenssituation zu verbessern und 
langfristige Perspektiven zu entwickeln. Dies ist entscheidend, um aus der 
Abhängigkeit von Einfachhotels herauszukommen und geeignete Hilfsangebote 
sowie alternative Unterkunftsformen annehmen zu können. 
Es ist daher von großer Bedeutung, dass ausreichende Ressourcen für die soziale 
Betreuung und persönliche Unterstützung bereitgestellt werden. Dies erfordert eine 
enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur*innen wie 
Sozialarbeiter*innen, Berater*innen, Therapeut*innen und anderen Fachkräften. Nur 
durch eine ganzheitliche und individuelle Unterstützung können die Menschen ihre 
Lebenssituation nachhaltig verbessern und neue Perspektiven für sich entwickeln. 
c. Kurzkonzept 
Ziel ist es, die bestehende Versorgungslücke im Obdachlosenhilfesystem Köln zu 
schließen. Diese Maßnahme basiert auf § 14 OBG und zielt darauf ab, 
wohnungslose Menschen in den Einfachhotels sozial zu betreuen und persönlich zu 
unterstützen. Die Zielgruppe umfasst alleinstehende Frauen, Männer, Diverse, 
Familien, Paare und Alleinerziehende mit Kindern, die von der Fachstelle Wohnen in 
einem Einfachhotel untergebracht sind. 
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Erfassung und Aufbereitung von Daten, um 
besonders vulnerable Personen und Personengruppen vermitteln zu können. Hierzu 
zählen alleinstehende Frauen, Familien/Alleinerziehende, ethnische 
Familien/Gruppen, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere 
ältere Personen, sowie Menschen, die der LSTBQ-Personengruppe zugeordnet 
werden können.

24 
 
Eine eigenständige Zielgruppe bilden die Personen, die bereits mehrere Jahre in 
einem Einfachhotel untergebracht sind. Hierbei wird eine Verweildauer von 
mindestens 2 Jahren als Kriterium für die Definition von "langjährig" herangezogen. 
Die Hotelscouts haben zwei Arbeitsansätze: die Verbesserung der 
Lebenssituation  der wohnungslosen Menschen durch soziale Betreuung und 
persönliche Unterstützung sowie die Unterstützung der Fachstelle Wohnen in den 
Einfachhotels. 
Die Hotelscouts arbeiten eng mit den wohnungslosen Menschen zusammen, um ihre 
individuellen Bedürfnisse zu erfassen und sie bei der Suche nach Hilfsangeboten 
und Wohnmöglichkeiten zu unterstützen. Durch die soziale Betreuung und 
persönliche Unterstützung  sollen die Menschen befähigt werden, geeignete 
Hilfsangebote anzunehmen und alternative Unterkünfte zu finden. Ziel  ist es, deren 
Lebenssituation zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern und langfristige 
Perspektiven aufzuzeigen. Die Hotelscouts lösen Konflikte und agieren als 
Vermittler*innen zwischen den in den Hotels notuntergebrachten Personen, den 
Hotelbetreiber*innen und der Fachstelle Wohnen, um Hausverbote und ständige 
Wechsel zu minimieren. Gleichzeitig wird die Verweildauer in den Einfachhotels 
verkürzt. 
Die lange Aufenthaltsdauer in den Einfachhotels setzt die dort notuntergebrachten 
Menschen unter erheblichen Stress, da ihnen private Rückzugsmöglichkeiten fehlen. 
Dies führt nicht nur zu Streitigkeiten untereinander, sondern auch zu Konflikten mit 
den Hoteliers, der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln. Um 
diese Konflikte zu lösen, werden Hotelscouts vor Ort eingesetzt, die versuchen, die 
Probleme zu klären und zu befrieden. 
Im Auftrag der Fachstelle Wohnen übernehmen sie ferner die Wahrnehmung 
ordnungsrechtlicher Prüf- und Kontrollfunktionen in den Einfachhotels. 
Im Februar 2023 begann die praktische Arbeit der Hotelscouts zunächst mit einer 
Erhebung der Lebenslagen obdach- und wohnungsloser Menschen in Köln im 
Auftrag der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. Im 
Rahmen dieser Untersuchung führten die Hotelscouts insgesamt 120 Interviews mit 
den von der Fachstelle Wohnen in verschiedene Einfachhotels vermittelten Personen 
durch und knüpften somit erste Kontakte zu verschiedenen Hotels. Der offizielle 
Befragungszeitraum erstreckte sich vom 27. Februar 2023 bis zum 7. März 2023, 
und der Auswertungsstichtag war der 12. März 2023. Die reguläre Arbeit der 
Hotelscouts begann Mitte März 2023 nach Abschluss der GISS-Erhebung. Die erste 
Auswertung der Maßnahme und die Berichterstattung werden nach Ablauf des ersten 
Projektjahres im zweiten Quartal 2024 erfolgen. 
d. Ressourcen 
Im April 2023 wurden rund 970 Haushalte ordnungsrechtlich in Einfachhotels 
vermittelt. Dies entspricht etwa 1.600 Personen. Unter Berücksichtigung der 
aktuellen durchschnittlichen Kosten von 1.520,83 € pro Monat (50 € pro Nacht) für 
eine Person in einem Einfachhotel belaufen sich die jährlichen Kosten zum aktuellen 
Zeitpunkt auf etwa 29.200.000 Mio. €. Der längste Fall einer Vermittlung in einem

25 
 
Einfachhotel in Köln dauert rund 14 Jahre. Auf den genannten Zeitraum bezogen 
entsprechen die Kosten für die ordnungsrechtliche Vermittlung einer Einzelperson in 
einem Einfachhotel, basierend auf einer Kostensteigerung von 117 % in den letzten 
10 Jahren, etwa 140.000,00 €. 
Die ordnungsrechtliche Vermittlung einer 5-köpfigen Familie würde derzeit 
monatliche Kosten von etwa 7.604,00 € und jährliche Kosten von 91.250,00 € 
verursachen. 
Um die durchschnittliche Verweildauer in den Einfachhotels zu reduzieren und den 
Menschen dort gezielte und bedarfsgerechte Informationen zur Verfügung zu stellen, 
werden seit März 2023 zwei Vollzeitäquivalente für Soziale Arbeit finanziert. Die 
soziale Betreuung und persönliche Unterstützung durch die Hotelscouts ist eine 
Pflichtleistung und wird aus ordnungsrechtlichen Mitteln finanziert. Näheres dazu 
wird unter „Refinanzierungslogik im Gesamtkonzept“ ausgeführt. 
Folgender Finanzierungsbedarf besteht (unter Berücksichtigung tariflicher 
Steigerungen und des Inflationsausgleichs im Rahmen der durchschnittlichen 
Personalkosten 2023 mit einer Steigerungsrate ab 2024 in Höhe von 2 % jährlich) im 
Kontext der pflichtigen Leistungen nach § 14 OBG: 
2024: 206.400 € 
2025: 210.200 € 
2026: 214.200 € 
2027: 218.400 € 
2028: 222.600 € 
2029: 226.800 € 
2030: 231.200 € 
Durch eine Reduzierung der durchschnittlichen Verweildauer von notuntergebrachten 
Personen auf längstens 9 Monate können erhebliche Einsparungen bei den 
Unterkunftskosten erzielt werden. 
Näheres zum möglichen Einsparpotenzial wird unter dem Kap. 5.3 zur 
Refinanzierungslogik ausgeführt. 
e. Weitere Schritte 
Die Maßnahme Hotelscouts im Rahmen des § 14 OBG ist im März 2023 als 
Pilotprojekt gestartet. Die Projektlaufzeit erstreckt sich bis zum 31.12.2024. 
Soweit sich diese Maßnahme als wirkungsvoll erweist, ist deren Verstetigung 
vorgesehen. 
Im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung eines effizienten Mitteleinsatzes soll 
die Maßnahme jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden, soweit sie sich im 
jeweiligen Berichtsjahr weiterhin als erfolgreich erweist. Ein entsprechendes 
Berichtswesen ist in der Entwicklung. 
Die Maßnahme zur Unterbringung wohnungsloser Menschen in Einfachhotels wird 
bereits jetzt im Rahmen einer operativen Arbeitsgruppe begleitet. Diese Gruppe trifft 
sich monatlich, um ein Monitoring zur Struktur der wohnungslosen Menschen in den

26 
 
Hotels durchzuführen. Dabei werden auch eventuelle ungedeckte Bedarfe erfasst. 
Der eingesetzte Träger protokolliert diese Informationen und die Fachstelle Wohnen 
ergreift und überwacht ggf. erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der 
Versorgungssituation der Menschen in den Einfachhotels (z. B. Verlegung in 
bedarfsgerechtere Unterbringungsobjekte, Arbeitskreis-Anfragen zur Versorgung mit 
Belegrechtswohnraum). 
Mit Rückgang der Unterbringungszahlen in den Hotels und Abschluss der Phase der 
Bestandsaufnahme und Erstberatung wird sich im weiteren Verlauf der Fokus 
sukzessive immer mehr von der Wahrnehmung von Aufgaben aus dem OBG -
Bereich in den der sozialen Begleitung verlagern, also dem klassischen Feld der §§ 
67 ff. SGB XII. Dies hat dann zur Folge, dass die Finanzierung teilweise aus diesem 
Pflichtleistungsbereich erfolgen wird. 
Für Menschen, die in Einfachhotels untergebracht sind, sind Leistungen gemäß den 
Bestimmungen der §§ 67 ff. SGB XII bereits während ihres Aufenthalts zu erbringen, 
sofern diese dazu dienen, besondere soziale Schwierigkeiten zu überwinden. 
Solange für Personen unter 65 Jahren noch kein eigener Wohnraum zur Verfügung 
steht, trägt allein die Kommune die Kosten für diese Leistungen. Sobald jedoch 
eigener Wohnraum für Menschen aus dieser Gruppe gefunden wird, kann die 
Betreuung gemäß § 67 SGB XII in Ausnahmefällen für maximal drei Monate in 
Kostenteilung mit dem Landschaftsverband Rheinland als überörtlichem Träger der 
Sozialhilfe erfolgen, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass der Bezug 
von Wohnraum innerhalb von drei Monaten erfolgen wird. Ab diesem Zeitpunkt 
besteht die Möglichkeit einer teilweisen Refinanzierung. 
Für Menschen ab 65 Jahren bleibt es unabhängig von der Wohnsituation bei der 
alleinigen Kostenträgerschaft der Kommune. 
Insofern bilden die Ergebnisse der Berichterstattung auch die Grundlage für die 
Finanzierung und Umsetzung ergänzender Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII.  
 
2.2.3 Nachtcafé 
a. Hintergrund 
In Köln gibt es eine Gruppe obdachloser Menschen, die keine 
Übernachtungsangebote annehmen können. Jahresdurchschnittlich betrachtet 
sprechen wir hier von einer Gruppe von rund 300 Personen 
13 . 
                                                
13  Die Zahl der straßenobdachlosen Menschen unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen. In den wärmeren 
Monaten des späteren Frühjahrs und den Sommermonaten reisen etliche Menschen ohne Obdach aus 
Südosteuropa ein, die sich auf den Kölner Straßen und Plätzen Erwerbsmöglichkeiten durch Betteln, Flaschen 
sammeln etc. erschließen. Mit dem Rückgang der Temperaturen im Frühherbst kehren diese in die Heimatländer 
zurück. 
Während der Winterzeit wiederum nutzt ein nicht geringer Teil der in Köln verbliebenen Straßenobdachlosen die 
Unterkunftsmöglichkeiten der Notschlafplätze sowie der zusätzlichen Angebote der Winterhilfe. Aus beiden 
Aspekten heraus ergibt sich deshalb dieser Jahresdurchschnittswert.

27 
 
So differenziert die Auslöser und auch die manifestierenden Faktoren für 
Straßenobdachlosigkeit in Köln sind, so differenziert sind auch die Lebensentwürfe 
und Lebenswelten der Menschen auf der Straße:  
Ein nicht geringer Teil der straßenobdachlosen Menschen lebt ausgesprochen 
zurückgezogen und für die Umwelt als auch für aufsuchende Hilfsangebote 
schwer/kaum wahrnehmbar. Teilweise geschehen solche Rückzüge aus Scham, 
teilweise auch als selbstgewählter Lebensentwurf in Abkehr von jeglichen 
gesellschaftlichen Bezügen. Auch gegenteilige Lebensentwürfe, wie beispielsweise 
das Campieren im öffentlichen Straßenraum, auch im Großfamilienverbund, sind 
vertreten. 
Die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) in 
2021 durchgeführte Befragung „Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt 
Wohnungslose“ nennt für Köln, ermittelt durch eine Stichtagsbefragung im Juni 2021, 
eine Anzahl von 341 obdachlosen Menschen, eine befriedigende Validität lässt sich 
jedoch über Befragungen kaum erreichen, dafür ist die Untersuchungsgruppe zu 
mobil. 
So schwierig sich der Personenkreis der straßenobdachlosen Menschen quantitativ 
erfassen lässt, so schwierig ist eine Einschätzung darüber, welcher Anteil als 
freiwillig bzw. unfreiwillig obdachlos benannt werden kann. 
In welchem Ausmaß gesundheitliche Defizite die Befähigung zur Selbststeuerung 
und Entscheidungsfindung herabsetzen, lässt sich lediglich an Einzelschicksalen 
ablesen. 
Der enorm hohe Anteil an Sucht- und psychischen Erkrankungen lässt jedoch 
vermuten, dass diese Befähigung oftmals nicht gegeben ist. Hinweisgebend ist hier 
die im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) im 
Juni 2021 auch in Köln durchgeführte GISS-Studie 2022b 
14  zur Situation von 
straßenobdachlosen und verdeckt wohnungslosen Menschen: 75% der Befragten 
sehen sich selbst nicht als gesund an, etwa ein Drittel (34,1 %) gaben dazu an, 
physisch, psychisch oder suchtkrank zu sein. Ein weiteres Drittel (32,3 %) erklärte, 
dass sie mindestens zwei Erkrankungen aus den unterschiedlichen Klassifizierungen 
aufweisen. 
b. Bedarfslage 
Aktuell fehlt in Köln ein geschützter Rückzugsraum für die Nachtzeit (22:00 Uhr bis 
06:00 Uhr) für obdachlose Menschen, welche die Regelübernachtungsangebote 
einschließlich der Notschlafstellenangebote nicht annehmen können. Dieser 
Personenkreis ist infolgedessen während dieser Zeit annähernd schutzlos den 
Witterungsbedingungen ausgesetzt. Neben dem fehlenden Witterungsschutz, der auf 
Grund der Extremwitterungslagen, immer mehr an Bedeutung gewinnt, fehlt es in 
dieser Zeit auch an einem Ort, an dem weitergehende Grundbedürfnisse 
                                                
14  Brüchmann, Katharina; Busch-Geertsema, Volker; Henke, Jutta; Schöpke, Sandra; Steffen, Axel (2022b): 
Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen Ergebnisse einer Befragung. 
Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS). (zitiert als GISS-Studie 2022b).

28 
 
(Sozialkontakte, Zugang zu Mahlzeiten oder Snacks, warmen Getränken und 
Nutzung sanitärer Einrichtungen etc.) befriedigt werden können. 
Ideal für dieses zusätzliche Angebot ist ein Standort, der besonders Szene nah ist. 
Dies fördert die Inanspruchnahme eines solchen Angebotes auch vor dem 
Hintergrund des in der Nachtzeit reduzierten Angebotes im Öffentlichen 
Personennahverkehr (ÖPNV), da es so für die Zielgruppe in der Regel fußläufig und 
innerhalb kurzer Zeit erreichbar ist. Viele obdachlose Menschen haben ihren 
Lebensmittelpunkt in der Innenstadt, rund um den Kölner Dom, den Hauptbahnhof 
(Hbf) und den Breslauer Platz. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt sich die 
Errichtung eines solchen Angebotes in räumlicher Nähe zum Kölner Hauptbahnhof.  
Straßenobdachlose Menschen verfügen nicht über geschützte Räume zur sozialen 
Interaktion. Zum Aufbau und der Pflege tragfähiger Kontakte sowie Beziehungen 
sind sie auf den öffentlichen Raum angewiesen. Im Forschungsprojekt 
„Raumnutzungsverhalten obdachloser Menschen im Kölner Stadtgebiet“ der 
katholischen Hochschule NRW aus dem Jahr 2022 geben 60 % der Befragten an, 
dass sie hierfür ausschließlich den öffentlichen Raum nutzen. 
Insbesondere in den Nacht- und Abendstunden wird dieses Fehlen von sozialen 
Schutzräumen virulent. Durch lebensbiographisch geprägte und oftmals durch 
gesundheitliche Einschränkung verstärkte Störungen des Tag- Nachtrhythmus kann 
die nächtliche erzwungene Isolation gravierende Folgen für die Betroffenen haben. 
Für den Schutz vor Witterungseinflüssen sind diejenigen straßenobdachlosen 
Menschen, die bislang keinen Zugang zum Regelsystem gefunden haben oder 
finden wollen, selbstverantwortlich. Die alljährlichen Kältegänge im Rahmen der 
Winterhilfe zeigen, dass 70 % der im öffentlichen Raum nächtigenden angetroffenen 
Menschen die klassischen Angebote der Wohnungslosenhilfe ablehnen und in den 
Abend- und Nachstunden somit keine Aufwärmmöglichkeit außer den Haltestellen 
der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), an den Kölner Bahnhöfen und Flughafen finden. 
c. Kurzkonzept 
Das Nachtcafé ist als zusätzliches niedrigschwelliges Angebot für 
straßenobdachlose Menschen  zum Schutz vor Witterungseinflüssen während der 
Nachtzeit implementiert. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr finden dort bis zu 30 
Personen gleichzeitig die Möglichkeit, sich in hochwertig und würdevoll 
ausgestatteten Räumlichkeiten aufzuhalten. Dadurch gelingt es, eine bislang 
bestehende Aufenthaltslücke im Tagesablauf straßenobdachloser Menschen zu 
schließen. 
Die Schutzsuchenden erhalten dort Zugang zu sozialarbeiterischer Beratung. Eine 
Fachkraft der sozialen Arbeit ist durchgehend ansprechbar. Außerdem stehen 
Toiletten, Kalt- und Heißgetränke (künftig auch kleine Speisen), Infobörse, 
Zeitungsangebote, Spielesammlung, Internetanschluss und eine kleine Bibliothek zur 
Verfügung.

29 
 
 
Durch Teilhabeformate  eröffnet sich für die Nutzenden die Möglichkeit, selbst an der 
Weiterentwicklung des Angebotes gestaltend mitzuwirken. Der Dreiklang von Arbeit, 
Integration und Soziales, in dem auch die Betätigungsfelder des Dienstleistungs- und 
Beschäftigungsangebotes enthalten sind, wird im nächtlichen Angebot verwirklicht. 
Ziele: 
- Niederschwellige Anbindung heimischer und zugewan derter 
straßenobdachloser Menschen mit und ohne Haustiere an das Hilfesystem 
- Gewährleistung von wirksamem Hitze- und Kälteschu tz 
- Sicherstellung geschützter sozialer Kontaktaufnah me und -pflege 
Angebote: 
- Aufenthaltsraum zum Aufbau, der Pflege u. der Sta bilisierung sozialer Kontakte 
- Beratungsangebot zum niederschwelligen Einstieg i n weitere Hilfeangebote 
- Unterstützung bei der Entwicklung von Lebens-Pers pektiven 
- Förderung von Respekt und Toleranz zwischen Mensc hen unterschiedlicher 
Nationalität, Herkunft und Kultur 
- Beschäftigungsmöglichkeiten und geförderte Beschä ftigung im Projekt und in 
der Folge Vermittlungen in andere Beschäftigungsprojekte auf dem zweiten 
Arbeitsmarkt ermöglichen sowie zur stufenweisen (Wieder-) Eingliederung in 
den ersten Arbeitsmarkt unterstützend tätig sein (Projekt „Aus Gästen werden 
Mitarbeiter*innen“) 
- Kooperation mit und Weitervermittlung in Humanitä re Hilfen und 
Übernachtungs- und Beschäftigungsangebote in der Vorgebirgstraße. 
Das Angebot wird, aufgrund der Zuwanderungssituation im Rahmen der EU- 
Binnenmigration, interkulturell ausgerichtet und über entsprechende Sprach- 
und Kulturkompetenz verfügen.  
Eine enge zielgruppenbezogene Kooperation  wird mit folgenden 
Angeboten/Anbietern realisiert: 
- Team Streetwork (§ 67 SGB XII) 
- Team Streetwork Humanitäre Hilfen 
- Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) 
- Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) 
- Notschlafstellen 
- Niederschwellige Wohnprojekte 
- Fachstelle Wohnen /Resozialisierungsdienste (Reso Dienste) 
- Humanitäre Hilfen Beratung und Übernachtungsangeb ot 
Vorgebirgstraße.

30 
 
Es ist beabsichtigt, dass das Nachtcafé unter Berücksichtigung der 
Personalgewinnung im ersten Quartal 2024 in Betrieb geht. Das Projekt Nachtcafé 
startet zunächst in einer zweigeteilten Pilotierungsphase mit einer Laufzeit bis Ende 
2024. Die erste Pilotphase erstreckt sich auf vier Monate. In dieser Phase wird 
ermittelt, ob dieses neue Angebot generell von der Zielgruppe angenommen wird. 
Das Angebot wird in dieser Phase zunächst nur an zwei Tagen der Woche erfolgen. 
Wirkungsfaktor ist die quantitative Inanspruchnahme dieses neuen Angebotes. Die 
Zielgröße wird in dieser ersten Erprobungsphase auf eine tägliche Inanspruchnahme 
von mindestens 10 Personen festgesetzt mit steigender Tendenz. Nach Ablauf der 
ersten vier Monate erfolgt eine erste Zwischenauswertung und in deren Anschluss 
die Entscheidung über Fortführung der Pilotierung inklusive möglicher Ausweitung 
auf weitere Angebotstage oder Beendigung des Projektes getroffen. Die zweite 
Pilotierungsphase umfasst einen Zeitraum von weiteren acht Monaten, in welcher 
eine Inanspruchnahme von durchschnittlich 20 Personen als Wirkungsfaktor erreicht 
werden soll. Nach dem 8. Projektmonat erfolgt eine erneute Zwischenevaluation. Die 
Entscheidung über die Fortführung/Verstetigung erfolgt einen Monat vor Ablauf der 
Pilotierungsphase. 
d. Ressourcen 
Das Nachtcafé ist als komplementäre Erweiterung des bereits bestehenden 
Tagesaufenthaltsangebotes geplant. Dadurch kann auf bestehende Strukturen und 
Angebote des Tagesangebotes teilweise oder ganz zugegriffen werden. So müssen 
hierfür keine zusätzlichen objektbezogenen Finanzmittel größeren Umfangs 
eingeplant werden. Die einzigen zusätzlichen objektbezogenen Kosten entstehen 
durch die längere Nutzungsdauer in Bezug auf Nebenkosten wie Strom oder 
Reinigung. 
Da weder zusätzliche Anmietungen noch Durchführungen von Bau- und 
Einrichtungsmaßnahmen notwendig sind, kann die Umsetzung des Projekts zeitnah 
erfolgen.  
Da der Ruf und der Bekanntheitsgrad der Überlebensstation Gulliver in der 
Zielgruppe bereits gut verankert ist, entfallen Zeit- und Personalaufwände zur 
Zielgruppenerreichung. 
Zur Durchführung des Projekts werden eine Fachkraft der sozialen Arbeit, drei 
Hilfskräfte und eine halbe Verwaltungskraft (Tagdienst) benötigt. Durch die 
notwendigen Präsenzzeiten an sieben Tagen pro Woche ganzjährig ergibt sich je 
Stelle eine Arbeitszeit von 63 Wochenarbeitsstunden, hieraus resultiert ein jährlicher 
Personalbedarf von 0,46 VZÄ Soziale Arbeit, 1,38 VZÄ Hilfskräfte und 0,14 VZÄ 
Verwaltungskraft . Die Kostenkalkulation hinsichtlich des Finanzierungsbedarfs der 
kommenden Jahre legt die durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln für das 
Jahr 2023 zugrunde unter Berücksichtigung einer jährlichen Kostensteigerung von  
2 %.

31 
 
2024  137.800 € 
2025  478.900 € 
2026  488.500 € 
2027  498.200 € 
2028  508.100 € 
2029  518.200 € 
2030  528.600 € 
Bei der Kostenkalkulation wurden die für das Jahr 2023 durchschnittlichen 
Personalkosten der Stadt Köln zugrunde gelegt mit einer jährlichen Steigerung der 
Personalkosten um 2 % ab 2024. 
Die Berechnung des kalkulatorischen Kostenaufwandes für das Jahr 2024 stellt auf 
den reduzierten Angebotsumfang in der Pilotierungsphase zunächst von zwei Tagen 
wöchentlich ab. Grundsätzlich soll das Angebot bereits in der Pilotierungsphase bei 
angestrebter Nachfrage auch in zeitlicher Hinsicht ausgeweitet werden. Ob und ab 
wann dies möglich sein wird, kann hier aber noch nicht mitgeplant werden. 
Die Finanzierung der Kosten für das Projekt Nachtcafé erfolgt schwerpunktmäßig als 
Pflichtleistungen nach den §§ 67 ff. des Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII) und § 14 
OBG. Näheres dazu ist der Darstellung der Gesamtfinanzierungslogik unter der Ziffer 
IV zu entnehmen. Die beschäftigungsorientierten Anteile der Projektarbeit stellen 
Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt nach dem Zweiten Buch des 
Sozialgesetzbuchs (SGB II) dar und ermöglichen eine Teilfinanzierung als 
gesetzliche Pflichtleistung aus diesem Rechtskreis. 
Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen aus dem Kölner Hilfesystem geprüft, 
um den Betroffenen bestmögliche Unterstützung bieten zu können. Wenn 
erforderlich, werden Vermittlungen in ein reguläres Wohnverhältnis mithilfe von 
Housing First oder der Sozialen Wohnraumagentur unterstützt. 
Mittelfristig kann durch den niederschwelligen Zugang zu den 
rechtskreisübergreifenden Hilfen die Lebenslage der Menschen in 
Straßenobdachlosigkeit nachhaltig verbessert werden. Dies schafft die Basis für eine 
erfolgreiche Reintegration und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Beendigung der 
Wohnungsnotlage und damit auch einen Beitrag zu mittelfristigen Entlastung des 
kommunalen Haushaltes.  
e. Weitere Schritte 
Nach Ablauf der ersten vier Monate der Pilotierung erfolgt eine erste 
Zwischenauswertung und in deren Anschluss wird die Entscheidung über 
Fortführung der Pilotierung inklusive möglicher Ausweitung auf weitere Angebotstage 
oder Beendigung des Projektes getroffen. Nach dem 8. Projektmonat erfolgt eine 
erneute Zwischenevaluation. Die Entscheidung über die Fortführung/Verstetigung 
erfolgt einen Monat vor Ablauf der Pilotierungsphase.

32 
 
2.2.4 Ordnungsrechtliche und humanitäre Hilfen für Menschen aus der EU-
Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen 
a. Hintergrund 
2018 hat der Rat der Stadt Köln die „Humanitären Hilfen für Menschen aus den 
Staaten der EU-Osterweiterung“ beschlossen. Zielgruppe dieses Angebotes sind EU-
Zugewanderte (Erwachsene, Alleinstehende und Paare), die sich ohne 
Leistungsansprüche in Köln aufhalten.  
Damit wurde für diese Menschen in akuter Obdachlosigkeit im Leistungssystem des 
Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren im Rahmen von niederschwelligen Hilfe- und 
Interventionsmaßnahmen neben einem ordnungsrechtlichen Übernachtungsangebot 
beginnend mit 90 Plätzen (nach Verlagerung des Winterhilfeangebotes in die 
Ostmerheimer Straße sind es aktuell 135 Schlafplätze), eine Möglichkeit des 
Tagesaufenthaltes mit existentiellen Versorgungsangeboten (Essensangebote, 
Sanitärangebote, Kleiderkammer und Möglichkeiten zum Wäschewaschen, 
medizinische Not(Erst)versorgung) in der Vorgebirgstraße geschaffen. Flankiert 
werden diese Maßnahmen vor Ort durch zielgruppenspezifische Beratungsangebote. 
Hinzu kommt noch ein stadtweit agierendes Streetwork, welches gemeinsam mit 
einem Sprach- und Kulturvermittelnden durchgeführt wird und ein Arbeits- und 
Beschäftigungsprojekt in der Überlebensstation „Gulliver“. 
Die aktuell vorherrschende hohe Konzentration von Menschen im Objekt 
Vorgebirgstraße 22, von denen einige durch besonders herausforderndes Verhalten 
(hohe Gewaltbereitschaft und aggressives Auftreten) in Erscheinung treten, führt 
regelmäßig wiederkehrend zu Konflikten im Objekt sowie in dessen Umfeld. In vielen 
Fällen müssen Polizei und Ordnungsdienst einschreiten, um Gewaltausübung zu 
unterbinden bzw. die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen. 
Auch vor diesem Hintergrund können Familien/ Alleinerziehende mit Kind(ern) das 
bestehende Angebot in der Vorgebirgstraße mangels fehlender kindgerechter 
Ausgestaltung des Objektes bislang nicht nutzen. Anders als noch in den Jahren bis 
2019 kommen immer mehr Familien/Alleinerziehende mit Kind(ern) aus EU-Ländern 
ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen in Köln an.  
b. Bedarfslage 
Bereits 2019 wurde aus den Ergebnissen des EHAP 
15 - Projektes BONVENA sowie 
den Erkenntnissen des kultursensiblen Streetwork u. a. festgestellt, dass 
• ein erschwerter Zugang zum freien und öffentlich g eförderten Wohnungsmarkt 
für die Zielgruppe besteht 
• ausbeuterische Wohnverhältnisse zunehmen 
• schlechte Wohnverhältnisse oft zum Aufenthalt im ö ffentlichen Raum führen 
  
                                                
15  Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen.

33 
 
• ein Großteil der beratenen Menschen langfristige B eratung und Begleitung, 
insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gesundheit und Bildung benötigen, 
da die Menschen häufig Multiproblematiken, insbesondere auch 
Suchtprobleme, aufweisen 
• die Zielgruppe orientierungs- und perspektivlos is t 
• die Zielgruppe sehr skeptisch gegenüber den staatl ichen Regelsystemen ist 
• es an einer sprachlich und kulturellen Öffnung der  Regelsysteme fehlt 
• Terminabsprachen mit Zugewanderten tendenziell seh r schwierig sind 
• sie häufig nicht über die Ausdauer und die Vorauss etzungen verfügen, die 
aufgezeigten Wege zu gehen  
• die Sicherung der bloßen Existenz oft den Vorrang hat 
• Beschäftigung der einzige Weg ist, Neuzugewanderte  zu motivieren, Deutsch 
zu lernen. 
Die bislang gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass trotz aller bisherigen 
Bemühungen die EU-zugewanderten Menschen weiterhin mit existentiellen Notlagen 
konfrontiert sind und ein Fortschreiten der Verelendung nur sehr begrenzt gestoppt 
werden konnte. Die Erwirtschaftung eines auskömmlichen Lebensunterhaltes ist für 
die, die die Angebote der Vorgebirgstraße in Anspruch nehmen, nicht realisierbar 
bzw. lediglich in sehr eingeschränktem Rahmen möglich. Sie gelangen weiterhin in 
Abhängigkeits- und Ausbeutungsstrukturen und/ oder bestreiten mit Betteln ihren 
Lebensunterhalt. Das Fehlen von sinnstiftender Tätigkeit fördert den Verlust von 
Tagesstrukturen. Dies wiederum verstärkt die fortschreitende Verelendung der 
Menschen. Entsprechend gilt es, dem Personenkreis der ordnungsrechtlichen und 
humanitären Hilfen noch besser und gezielter Tagesstruktur, Sinnstiftung und 
Perspektiven zu eröffnen, um diese Entwicklung zu stoppen und die Lebenssituation 
der Betroffenen zu verbessern. 
Zudem befinden sich viele Personen in der Vorgebirgstraße 22 in einem sehr 
schlechten Gesundheitszustand. Obwohl das Objekt barrierefreie Bereiche zum 
Schlafen und grundlegende Versorgungsangebote im Tagesaufenthalt bietet, sind 
diese Angebote weder räumlich noch personell darauf ausgerichtet, EU-
zugewanderte Menschen zu versorgen, die eine Aufnahme im Krankenhaus oder in 
einer Pflegeeinrichtung benötigen. Dies gilt insbesondere für Personen mit einem 
höheren Pflege- und Betreuungsaufwand aufgrund von Krankheit, die nach einem 
Krankenhausaufenthalt eine längere Genesungsphase benötigen, chronisch krank 
sind, ein ausgeprägtes Suchtverhalten aufweisen und/oder psychisch erkrankt sind. 
Diese Personen können aufgrund ihres fehlenden Leistungsanspruchs oder 
Krankenversicherungsstatus nicht in anderen Einrichtungen untergebracht werden 
und geraten möglicherweise in eine akute gesundheitliche Krise. Dies wirkt sich 
insbesondere negativ auf den Heilungs-/ Genesungsprozess derjenigen aus, die 
wegen des fehlenden Versicherungsstatus zu früh aus der klinischen Notbehandlung 
entlassen werden.

34 
 
Es bedarf zudem einer dauerhaften Lösung für die auch sozialräumlich 
ausstrahlende Konfliktsituation und die Schaffung geeigneter Unterkunftsangebote 
für die besonders vulnerablen Gruppen von erkrankten und behandlungsbedürftigen 
Menschen sowie Familien und Alleinerziehende mit Kind(ern). 
c. Kurzkonzept 
Die Weiterentwicklung der Hilfen für EU-Zugewanderte ohne Leistungsansprüche 
zielt auf eine verbesserte bedarfsgerechte Unterstützung der Menschen. Nur damit 
kann der fortschreitenden Verelendung der betroffenen Menschen begegnet werden. 
Auch benötigen diejenigen unter ihnen, die noch ein Integrationspotenzial aufweisen, 
dringend eine Ausweitung der angebotenen Unterstützung. 
Bereits im Jahr 2020 startete eine tagesstrukturierende Maßnahme im Rahmen des 
Umfeldmanagements des beauftragten Trägers in der Vorgebirgstraße. Nutzende des 
Angebotes betätigten sich im direkten Umfeld der Einrichtung, indem sie dort täglich 
den Müll aufsammelten. Mittels dieser Maßnahme gelang auch temporär eine 
Befriedung der Konfliktsituation im Sozialraum. Diese tagesstrukturgebende 
Maßnahme führte insbesondere zu einer Steigerung des Selbstwertgefühls bei den 
teilnehmenden EU-Zugewanderten und dem Erfahren von Selbstwirksamkeit. Die 
Menschen erhielten dafür z. B. ein kostenloses Mittagessen in der Vorgebirgstraße. 
Diese bisher nur sehr rudimentär aufgebaute Maßnahme wurde daher in 2023 unter 
Erweiterung des Aktionsradius weitergeführt und analog der Arbeitsprojekte und 
Beschäftigungsmaßnahme für EU-Zugewanderte in der Überlebensstation „Gulliver“ 
weiterentwickelt.  
Der Träger erstellte dafür ein erweitertes Konzept für tagesstrukturierende 
Maßnahmen. Dabei berücksichtigte er die von ihm in der bisherigen 
Maßnahmendurchführung gemachten Erfahrungen sowie die erhobenen Bedarfe, 
Kompetenzen und berufliche Teilhabeziele der Menschen. Die Konzeption beinhaltet 
u. a. auch Aspekte zur Schaffung von Anreizen über Mehraufwand analog 
Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sowie Ausfüh rungen zu angestrebten 
Kooperationen mit möglichen Partner*innen sowie mög lichen Einsatzstellen (z. B. 
Kommunale Gesellschaft für Arbeit und Beschäftigung  – KGAB, Sozialdienst 
Katholischer Frauen – SkF, Beschäftigungsträger „Zu g um Zug“, Tierheim Köln 
Sülz, Kooperation mit dem Amt für Landschaftspflege  und Grünflächen und den 
Abfallwirtschaftsbetrieben – AWB). 
Für Menschen in der „Humanitären Hilfe“ mit schwerwiegenden langwierigen oder 
chronischen Erkrankungen, die mehr als nur einen Schlafplatz benötigen, gibt es 
keine geeigneten Plätze im Objekt Vorgebirgstraße 22. Es handelt sich bisher 
allerdings nur um Einzelfälle. Betroffene Menschen bedürfen einer dauerhaften 
Wohnmöglichkeit und ambulanter Pflege oder einer Unterbringung in 
Pflegeeinrichtungen oder einem Hospiz.  
Durch umfassende Beratung und Unterstützung wird versucht, die materielle 
Existenz der Menschen zu sichern und deren Integration in Arbeit und Gesellschaft 
zu fördern. Wenn individuelle Hindernisse eine Integration in Arbeit und Gesellschaft

35 
 
jedoch unmöglich machen, werden verstärkt Ausreisehilfen für diejenigen angeboten, 
die in ihr Heimatland zurückkehren möchten. 
Gleichzeitig wird durch Kooperationen mit dem Ausländeramt und der Polizei 
sichergestellt, dass keine Personen unterstützt werden, die ihr Einkommen durch 
gewerbsmäßige schwerste Straftaten wie Zwangsprostitution erzielen oder 
anderweitig schwerwiegende strafbare Handlungen wie z.B. massive 
Gewaltausübung begehen. Diese Kooperationen sollen weiter vertieft werden, um in 
solchen Fällen schneller den Verlust der Freizügigkeit festzustellen und damit das 
Aufenthaltsrecht in Deutschland zu entziehen. Dies trägt auch zur Entlastung der 
Sozialräume in Köln bei. 
d. Ressourcen 
Humanitäre Hilfen sind freiwillige Leistungen der Stadt Köln.  
Ausgehend von einer prozentualen Steigerung von 3,7 % im Jahr 2024 und einer– 
wie in den Jahren zuvor im Rahmen der Haushaltsplanungen festgelegten – 
jährlichen Steigerung von rund 2 % ab 2028 sind folgende durch den Rat der Stadt 
Köln zu beschließende freiwillige Leistungen zum Erhalt und zur 
Weiterentwicklung des Angebotes der Humanitären Hilfe  anzusetzen: 
2024:   943.600 € 
2025:   962.600 € 
2026:   981.800 € 
2027: 1.001.500 € 
2028: 1.021.500 € 
2029. 1.041.900 € 
2030: 1.062.800 € 
Gemäß Haushaltssatzung und Haushaltsplanung der Stadt Köln für 2023/2024 
stehen die erforderlichen Mittel auch in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 
2025 bis 2027 zur Verfügung. Bei geplanter Fortsetzung für die Zeit ab 2028 müssen 
diese Kosten in die Haushaltsplanungen aufgenommen werden. 
Die Erprobung des Projektes „Tagestruktur Südstadtheinzel“  wurde seit dem 
20.06.2023 bis zum 31.12.2023 über den Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen 
Armut mit insgesamt 141.096,22 € gefördert. Im Rahmen eines monatlichen 
Monitorings werden während der Projektphase mögliche weitere tagestrukturierende 
Maßnahmen innerhalb des Objektes Vorgebirgstraße erprobt bzw. realisiert.  
Ab 2024 müsste die Finanzierung der geplanten tagesstrukturierenden Maßnahmen 
über das Einwerben von Drittmittel durch den leistungserbringenden Träger 
einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten durch kommunale und 
Landesförderprogramme erfolgen. Über das Förderprogramm KomProArBeit wird 
das Projekt in 2024 in Höhe von 143.592,89 € gefördert. Unter Einsatz von einem 
Vollzeitäquivalent Soziale Arbeit und 3,59 Vollzeitäquivalenten studentische Hilfskraft 
ergibt sich ab 2024 und in den Folgejahren, unter Berücksichtigung einer 2 % 
Steigerung der zugrunde gelegten durchschnittlichen Personalkosten für das Jahr 
2023 der Stadt Köln, folgender zusätzlicher Finanzierungsbedarf:

36 
 
2024: 332.000 € 
2025: 337.800 € 
2026: 343.600 € 
2027: 349.600 € 
2028: 355.700 € 
2029: 362.000 € 
2030: 368.300 € 
Als Nachsorge nach einem Krankenhaus- oder Psychiatrieaufenthalt oder bei akuten 
ambulant behandlungsfähigen Erkrankungen (z. B. akute Rückenschmerzen, 
psychisch beeinträchtigte EU-Zugewanderte) ohne Notfallcharakter ist der Einsatz 
ambulanter (psychiatrischer) Krankenpflege  in der Vorgebirgstraße erforderlich. 
Die Versorgungsdauer ist grundsätzlich je nach Einzelfall und in Abhängigkeit des 
individuellen Bedarfs zu bemessen. Die Dauer der Erstversorgung soll dabei 
regelmäßig auf 14 Tage begrenzt sein und inklusive Folgeverordnung längstens bis 
zu vier Wochen bei somatischer Krankenpflege und vier Monate bei psychiatrischer 
Krankenpflege dauern. Der Einsatz von ambulanter (psychiatrischer) Krankenpflege 
muss durch Allgemeinmediziner*innen verordnet werden.  
Da die betroffenen EU-Zugewanderten (rund 30 Personen pro Jahr und davon ca. 
die Hälfte mit einer psychischen Beeinträchtigung) jedoch weder kranken- noch 
pflegeversichert sind, können die Kosten für die Krankenpflege, die durch den 
Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes entstanden sind, nicht gegenüber einer 
Kranken- bzw. Pflegekasse abgerechnet werden. 
Abhängig von den in Anspruch genommenen Zeiträumen und der Wahl der 
Leistungen können die Kosten je nach Einsatz stark variieren. Ausgehend von einem 
täglichen Einsatz einer ambulanten Krankenpflege fallen pro Woche Kosten i. H. v. 
280,80 € je Einzelfall und Tag und insoweit i. H. v. 1.121,20 € pro Fall und Monat an. 
Daraus ergibt sich ab dem Jahr 2023 bei rund 15 somatischen Fällen pro Jahr ein 
geschätzter Finanzierungsbedarf i. H. v. 16.818 € und für Fälle mit psychischer 
Beeinträchtigung i. H. v. 67.272 €. Es ist davon auszugehen, dass mit Einführung 
des AKS auch die Zahl derer, die dieses Angebot in der Vorgebirgstraße nutzen 
werden, deutlich steigen wird. Es wird eine 50-prozentige Steigerung der Nachfrage 
dieses Angebotes angenommen. Die Anamnese und medizinische Bedarfsprüfung, 
die Ausstellung der Verordnung, die Dokumentation in anonymisierten 
Patient*innenakten sowie die Prüfung der Abrechnungen auf medizinische 
Notwendigkeit erfolgen durch Allgemeinmediziner*innen. Diese Tätigkeit erfolgt ggf. 
über die medizinische Sprechstunde des Mobilen Medizinischen Dienstes (MMD) des 
Gesundheitsamtes in der Vorgebirgstraße. 
Erwartete Gesamtkosten/ Jahr ab 2024: 168.200 € 
Hierbei handelt sich um freiwillige Leistungen, die  durch den Rat der Stadt Köln zu 
beschließen sind. 
Hinsichtlich der jährlichen Summe der entstehenden Kosten für die bereits durch den 
Rat beschlossenen Leistungen für die Humanitären Hilfen, Umsetzung und 
Finanzierung der tagesstrukturierenden Maßnahmen, Einsatz ambulanter

37 
 
Krankenpflege und wissenschaftliche Begleitung (Evaluation) der bisherigen und 
neuen Maßnahmen, ergeben sich folgende  Gesamtsummen pro Jahr: 
2024: 1.503.800 € (inkl. Kosten für wissenschaftliche Begleitung (Evaluation)) 
2025: 1.528.600 € (inkl. Kosten für wissenschaftliche Begleitung (Evaluation)) 
2026: 1.553.600 € (inkl. Kosten für wissenschaftliche Begleitung (Evaluation)) 
2027: 1.519.300 € 
2028: 1.545.400 € 
2029: 1.572.100 € 
2030: 1.599.300 € 
e. Weitere Schritte 
Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Projektes „Tagesstruktur 
Südstadtheinzel“  ist eine Projektförderung über das Förderprogramm „EhAP 
Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten 
Personen“  geplant. Die Laufzeit der Vorhaben beginnt jedoch frühestens ab dem 
01.10.2024 und endet spätestens am 31. Dezember 2028. Gefördert werden sollen 
damit Aktivitäten, die die Lebenssituation und die soziale Eingliederung der 
genannten Zielgruppe auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessert. 
Für den Einsatz von ambulanter (psychiatrischer) Krankenpflege in der 
Vorgebirgstraße bedarf es eines entsprechenden politischen Beschlusses. Eine 
Beschlussvorlage hierzu wird vorbereitet, sobald das vorliegende Konzept die 
politische Zustimmung erhält.  
Darüber hinaus ist geplant, im Jahr 2024 eine wissenschaftliche Begleitung 
(Evaluation)  über drei Jahre für das gesamte Maßnahmenpaket auszuschreiben. 
Hierfür sind insgesamt 180.000 € anzusetzen. Der dafür erforderliche politische 
Beschluss wird bis Ende 2024 eingeholt. 
Ferner wird die Schaffung neuer und/ oder die Herrichtung von bestehenden 
Gebäuden forciert werden, zur dezentralen ordnungsrechtlichen und 
humanitären Versorgung  von besonders vulnerablen Personen(gruppen) aus der 
Zielgruppe der EU-Zugewanderten, die sich ohne Leistungsansprüche in Köln 
aufhalten. Das heißt, u.a. für alleinstehende Frauen, Familien mit Kindern und 
Alleinerziehende mit Kindern sowie EU-Zugewanderte, die nach dem 
Krankenhausaufenthalt noch einer Genesungsphase und Nachsorge benötigen 
(analog dem Konzept für die Krankenwohnungen nach § 67 SGB XII). Ohne die 
Separierung der letztgenannten Gruppe wird es nach den bereits gemachten 
Erfahrungen nicht gelingen, einen ambulanten Pflegedienstleister zur Ausübung der 
ambulanten Krankenpflege zu gewinnen. Bislang konnte wegen der in der 
Vorgebirgstraße vorherrschenden Situation kein Anbieter gefunden werden. 
Die dezentral zu schaffenden ordnungsrechtlichen 24/7-Notunterkünfte für besonders 
vulnerable Personen(gruppen) der EU-Zugewanderten (s.o.), die sich ohne 
Leistungsanspruch in Köln aufhalten, sollen dabei deren besonderen Belange 
berücksichtigen und bedarfsgerecht eingerichtet werden. Mit diesem Schritt wird 
auch ein wesentlicher Beitrag zur Befriedung der konfliktträchtigen Situation in und 
im Umfeld der Vorgebirgstraße geleistet werden. Daneben soll dies der

38 
 
Verbesserung der Versorgung, insbesondere der Beratung, Unterstützung und 
Stabilisierung der betroffenen vulnerablen Personen(gruppen) durch einen freien 
Träger dienen. Dabei ist der sozialraumorientierten Vernetzung mit und Einbeziehung 
der vor Ort tätigen Dienste/Institutionen am jeweiligen Standort Rechnung zu tragen. 
Die Kosten für solche Neubauten oder Herrichtung nebst An- und Beschaffungen, 
sowie die Personalkosten z. B. des Trägers sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu 
beziffern, da diese vom jeweiligen Zustand der Immobilie und vom erforderlichen 
Rahmen für die konzeptionell definierten Aufgaben abhängen. 
Bei den Kosten für den Neubau/ die Herrichtung, An- und Beschaffung, das Personal 
des Trägers im Rahmen des Übernachtungsangebotes und für den Einsatz eines 
Hausverwalters nebst ggf. Sicherheitsdienstes, handelt es sich um pflichtige 
Leistungen, die aus ordnungsrechtlichen Mitteln finanziert werden. Die Kosten für die 
werktägliche Beratung, Unterstützung und Stabilisierung der Betroffenen vulnerablen 
Personen(gruppen) durch einen freien Träger, der Einsatz von Sprach- und 
Kulturvermittelnden, Getränke und Lebensmittel stellen wie bisher auch freiwillige 
humanitäre Leistungen dar. 
 
2.2.5 Wohnangebote für besondere Zielgruppen als rechtskreisübergreifende 
Kooperationsmodelle 
a. Hintergrund 
Es gibt in Köln immer mehr Menschen, die neben der Straßenobdachlosigkeit mit 
multiplen Problemlagen belastet sind und zusätzlich unter psychischen Erkrankungen 
leiden. Rund 75 % der Menschen, die in Straßenobdachlosigkeit in Köln leben, 
geben an, nicht gesund zu sein. Zirka ein Drittel der Befragten geben an, physisch, 
psychisch oder suchtkrank zu sein (GISS-Studie 2022b). Ein weiteres Drittel der 
befragten Menschen gibt an, dass mindestens zwei Erkrankungen aus vorgenannten 
Diagnosegruppen vorliegen. Diese Menschen finden häufig keinen Zugang zum 
Hilfesystem. Eine ambulante Betreuung ist für diese Zielgruppe alleine nicht 
ausreichend, da sie häufig nur schwer erreichbar ist und sich die Menschen teilweise 
der Hilfe entziehen. 
b. Bedarfslage 
Aufbauend auf ambulanten Betreuungen sind rechtskreisübergreifende 
Wohnangebote ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung von Obdachlosigkeit, 
insbesondere einhergehend mit psychischen Erkrankungen. Nur auf diesem 
Fundament von Betreuung und Wohnen kann den betroffenen Menschen eine 
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und ihre psychische Gesundheit 
stabilisiert werden. 
Allerdings sind für die Zielgruppe der Menschen mit multiplen Problemlagen 
ambulante Begleitungen nach § 67 SGB XII häufig allein nicht ausreichend. Vielmehr 
sind neben der Begleitung nach § 67 SGB XII multiprofessionelle Teams, bestehend 
aus Fachkräften der sozialen Arbeit ggf. ergänzt um Pfleger*innen und

39 
 
Psycholog*innen, erforderlich, die mit ihrer fachlichen Kompetenz die erforderlichen 
Hilfebedarfe rechtskreisübergreifend den Menschen gewähren. 
c. Kurzkonzept 
Die Träger der Wohlfahrtspflege werden mit Hilfe der Sozialen Wohnraumagentur 
(SWA) und anderen Akteuren kleine Wohneinheiten mit Bad, 
Selbstversorgungsmöglichkeit und größtmöglicher Barrierefreiheit/Barrierearmut in 
einem Wohnkomplex oder einem begrenzten Sozialraum anmieten, um in diesem ein 
Büro, Gemeinschaftsräume als Begegnungsstätte für zwanglose Treffen oder 
Hilfestellungen in Problemlagen zu ermöglichen. 
In diesem geschützten Rahmen wird rechtskreisübergreifend gearbeitet. Neben der 
Wohnraumversorgung in einer betreuten Wohnform wird darüber eine Stabilisierung 
der psychischen Situation sichergestellt. Dies geschieht in enger Kooperation mit 
Fachärzt*innen, ambulanten Pflegediensten, dem sozialpsychiatrischen Dienst der 
Stadt Köln sowie den gesetzlichen Betreuer*innen. Die hilfebedürftigen Menschen 
werden bei der Überwindung ihrer sozialen Schwierigkeiten unterstützt. Es wird ihre 
materielle Versorgung sichergestellt und ihnen lebenspraktische Hilfestellung zur 
Alltagsbewältigung gegeben sowie soziale Kompetenzen gefördert. Es werden 
soziale Gruppenangebote gemacht (gemeinsame Mahlzeiten, Inklusion in das 
soziale Umfeld etc.), um sozialem Rückzug entgegenzuwirken und gesellschaftliche 
Teilhabe und Tagesstruktur zu fördern. 
d. Ressourcen 
Das Angebot wird von einem multiprofessionellen Team 
(Sozialarbeiter*innen/Pfleger*innen/ psychiatrischen/psychologischen Fachkräften) in 
Kooperation mit Pflegediensten nach Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) und 
Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ausgestattet. Der 
Umfang der Betreuung ist dabei individuell auf die Bedürfnisse der zu betreuenden 
Person ausgerichtet. Für diese wird es eine*n kontinuierliche*n Ansprechpartner*in 
(Bezugssozialarbeiter*in) geben. 
Bei den Wohnangeboten für besondere Zielgruppen handelt es sich um eine 
Pflichtleistung nach §§ 67 ff. SGB XII (Beseitigung der Wohnungslosigkeit, 
ambulante Begleitung etc.), die personenzentriert in der Folge vorrangig nach §§ 113 
ff. SGB IX und flankierend nach SGB V (Krankenversicherung) sowie SGB XI 
(ambulante Pflege) geleistet wird. Näheres dazu ist unter bei der 
Gesamtfinanzierungslogik (vgl. Kap. 5) ausgeführt. 
Ausgehend von der in Köln durchgeführten GISS-Studie 2022b sind durchschnittlich 
etwa 560 Menschen körperlich und/oder psychisch erkrankt und/oder von einer 
Suchterkrankung betroffen. Von diesen leiden etwa 230 Personen ausschließlich 
oder teilweise an einer psychischen Erkrankung. Diese Zahl basiert auf dem 
durchschnittlichen Wert von Mai 2022 bis April 2023. 
Die Schaffung neuer Wohnangebote zum Zweck der bedarfsgerechten Versorgung 
für diese Zielgruppe ist unerlässlich. In diesem Kontext ist neben der Akquise von 
Wohnraum durch die Träger auch die flankierende Unterstützung der Sozialen

40 
 
Wohnraumagentur erforderlich. Hierbei ist besonders die sozialräumliche Nähe der 
einzelnen Wohneinheiten zu berücksichtigen. 
Um eine entsprechende Versorgung der insbesondere von psychischen 
Erkrankungen betroffenen Personen im Rahmen des betreuten 
rechtskreisübergreifenden Wohnens sicherstellen zu können, wird im Rahmen der 
pflichtigen Leistungen nach § 67 SGB XII ein Betreuungsschlüssel von 1:8 
angesetzt. Dies entspricht in 2024 einer monatlichen Fallpauschale von 1.096,68 €.  
Zunächst ist der Einsatz von zwei Vollzeitäquivalenten Soziale Arbeit vorgesehen, 
welcher entsprechend der Bedarfslage und der erfolgten Akquise von Wohnraum 
erweitert wird. 
Die Kostenkalkulation betreffend den Finanzierungsbedarf der kommenden Jahre 
legt beim Einsatz von zunächst zwei Vollzeitäquivalenten Soziale Arbeit die 
durchschnittlichen Personalkosten 2023 der Stadt Köln zugrunde. Dabei wurde ab 
2024 ist eine jährliche Kostensteigerung von 2 % berücksichtigt.  
2024  214.400 € 
2025  218.400 € 
2026  222.400 € 
2027  226.500 € 
2028  230.700 € 
2029  235.000 € 
2030  239.300 € 
Das Projekt benötigt zunächst eine Anschubfinanzierung. Hierzu bedarf es ggfls. 
eines entsprechenden politischen Beschlusses  
Mit Aufnahme der ambulanten Begleitung nach §§ 67 ff. SGB XII refinanzieren sich 
die Kosten sukzessive über Fallpauschalen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:8 
(2024: 1.096,68 € je Fall/monatlich). Demzufolge wird das Projekt ab 2025 aus dem 
pflichtigen Bereich nach den §§ 67 ff. SGB XII bei insgesamt 16 Begleitfällen 
monatlich selbsttragend sein. Durch die Integration der in Not geratenen Menschen 
in ein soziales Umfeld (Nachbarschaft, Beschäftigungsprojekte etc.) und der 
therapeutischen Unterstützung/ Behandlung wird das soziale Sicherungssystem 
teilweise entlastet. 
So werden diese Menschen z.B. nicht mehr „Drehtür-Patient*innen“ in der Psychiatrie 
sein. Nach Stabilisierung und Verbesserung der allgemeinen Lebenslage kann 
perspektivisch die Herstellung/Wiederherstellung einer Beschäftigungsfähigkeit 
angegangen werden mit der Zielsetzung der Einmündung in den Arbeitsmarkt und 
Überwindung des Hilfebezuges nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) 
z.B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 
Es ist davon auszugehen, dass jährlich bis zu zehn Menschen dieser Zielgruppe von 
der Straße in eine betreute Wohnform wechseln und ihnen durch die gesundheitliche 
Stabilisierung die Teilhabe in der Gemeinschaft ermöglicht wird.

41 
 
Bis 2030 sollen so rund 80 Menschen von der Straßenobdachlosigkeit in eine neue 
und menschenwürdige Lebensperspektive zunächst in betreutes und später auch 
reguläres Wohnverhältnis begleitet werden. 
e. Weitere Schritte 
Es ist beabsichtigt, in 2024 eine erste Trägerbeauftragung vorzunehmen. 
Hinsichtlich der Finanzierung ist ein Ratsbeschluss erforderlich. 
Im Kick-Off-Prozess erfolgt die Anmietung der ersten Wohnungen über den Träger 
und in der Folge mit Unterstützung der Sozialen Wohnraumagentur. Bis Ende 2024 
sollen die ersten Wohnangebote bezogen sein. 
In weiteren Schritten erfolgt die Gestaltung und Entwicklung tagesstrukturierender 
Beschäftigungsmaßnahmen. Individuell ausgerichtet auf den Menschen. Es folgen 
weitere Evaluationen und Workshops zur Feststellung der Wirksamkeit, der aktuellen 
Bedarfe und Weiterentwicklung des Konzeptes. 
 
2.2.6 Angebote für obdachlose haustierhaltende Menschen (insb. Hunde) 
Derzeit gibt es für straßenobdachlose Menschen in Tierbegleitung bis auf ein vom 
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) in der Notschlafstelle „Comeback“ 
betriebenes Angebot von zwei Aufnahmeplätzen für obdachlose Frauen kein 
weiteres Unterbringungsangebot.  
In (lokalen und überregionalen) Befragungen unter obdachlosen Menschen geben 
immer wieder Befragte an, dass sie die bestehenden Versorgungsangebote nicht 
annehmen können, da ihnen die Mitnahme der Tiere in das Angebot nicht gestattet 
wird. 
Im öffentlichen Raum werden immer wieder obdachlose Menschen angetroffen, die 
in Begleitung eines Tieres, meist von Hunden, dort leben. In fast allen Fällen lehnen 
die angesprochenen Personen die unterbreiteten Unterbringungsangebote ab, da sie 
diese nicht zusammen mit ihren Tieren nutzen können. Erfolglos wurde bisher 
versucht, die Bedürfnisse dieser Menschen auf Nähe zum Tier durch die Schaffung 
von Unterbringungsangeboten in kurzer räumlicher Distanz zu 
Tierunterbringungsangeboten (wie Tierheimen) aufzugreifen und Lösungen dafür 
anzubieten. Oft besteht eine sehr enge Bindung zum Tier, die bei vielen Menschen 
zudem auch die einzige soziale Bindung darstellt, die ihnen verblieben ist. Die Tiere 
spielen im Leben dieser Menschen eine so zentrale Rolle, dass sie nicht in der Lage 
sind, sich räumlich auch nur in geringen Distanzen von diesen zu trennen. 
Im Interesse der Überwindung von Straßenobdachlosigkeit ist diese identifizierte 
Bedarfslücke zu schließen. 
Konkret sind für obdachlose tierhaltende Menschen Unterbringungsmöglichkeiten im 
Regelversorgungssystem mit ihren Tieren zu ermöglichen.

42 
 
Dafür ist straßenobdachlosen Menschen in Tierbegleitung der Zugang zu den 
erforderlichen Hilfen, insbesondere einem für diese Personen annehmbaren 
Unterbringungsangebot , zu eröffnen. 
Zu diesem Zweck werden bis Ende 2024 zunächst zehn Plätze, nach Möglichkeit 
dezentral, über das Stadtgebiet verteilt im Kölner Regelsystem in den 
verschiedenen Notunterkünften  eingerichtet. Bereits bestehende räumliche 
Möglichkeiten werden dafür genutzt bzw. ggf. durch kleinere Umbauten geschaffen. 
Bis Ende 2025 wird erprobt, ob darüber hinaus noch Bedarfe zur weiteren Schaffung 
derartiger Platzangebote bestehen. 
Damit dieses Vorhaben praktisch und wirksam umsetzbar ist, werden nachfolgende 
Grundsätze im Sinne einer Rahmenkonzeption  entwickelt: 
- Das neue Unterbringungsangebot hat einen niedrigsc hwelligen Zugang, damit es 
von der Zielgruppe angenommen werden kann. 
- Das Unterbringungsangebot richtet sich ausschließl ich an straßenobdachlose 
Menschen, welche von Haustieren begleitet werden. Im Regelfall umfasst das 
Hunde oder Katzen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob auch ein Tier, das nicht zu 
diesen Gattungen gehört, mitgebracht werden kann. Entscheidend ist dabei, ob 
ein verträgliches Mit- und Nebeneinander mit den anderen Nutzern*innen und 
regelmäßig zugelassenen Tieren im Unterbringungsangebot möglich ist. Es 
dürfen keine Tiere mitgebracht werden, von denen bekanntermaßen Gefahren für 
Nutzer*innen und zugelassene Tiere ausgehen. Das sind regelmäßig alle giftigen 
Tiere, aber auch solche, die bereits durch aggressive Angriffe auf Menschen oder 
andere Tiere in Erscheinung getreten sind. 
- Zum Schutz der Nutzer*innen eines solchen Angebote s und der diese 
begleitenden Tiere vor Schaden durch andere Tiere erfolgt eine Unterbringung 
optimaler Weise in Form des Einzelwohnens, in Einzelfällen wie z. B. bei 
Aufnahme von Paaren in einer Doppelbelegung. 
- Zur Vermeidung des Einbringens und der Verbreitung  von ansteckenden 
Tierkrankheiten (mit und ohne Seuchencharakter) wird zu einem späteren 
Zeitpunkt (nach Implementierung eines veterinärmedizinischen 
Versorgungsangebotes für straßenobdachlose Menschen – siehe unten „Weitere 
Schritte“) vor Aufnahme in die Einrichtung eine veterinärmedizinische 
Eingangsuntersuchung hinzutreten. 
- Angestrebt wird ebenfalls zu einem späteren Zeitpu nkt die Schaffung eines 
veterinärmedizinischen Begleitangebots. Dieses dient insbesondere auch der 
Aufrechterhaltung der Gesundheit der Tiere. Dafür werden 
Veterinärmediziner*innen eingesetzt, die bereit sind, regelmäßige Sprechzeiten 
(vor Ort oder in ihrer Praxis) für die Angebotsnutzer*innen anzubieten.  
- Vor diesem Hintergrund werden in den vorhandenen N otunterkünften, möglichst 
dezentral, zehn Notschlafplätze (je ein bis zwei in ausgewählten Objekten) 
geschaffen und jede*r aufgenommene Haushalt darf regelmäßig nur ein 
begleitendes Tier mitbringen und halten.

43 
 
Es ist insgesamt zu berücksichtigen, dass nicht jeder Mensch ganz natürlich mit 
Tieren unter einem Dach leben möchte. Ursächlich dafür können insbesondere 
Allergien oder Phobien sein. Es gilt deshalb auch die Belange dieser Menschen im 
Blick zu halten und für diese keine zusätzlichen Zugangsschranken zu errichten. 
Insoweit werden auch weiterhin Angebote aufrechterhalten, in denen keine 
Tierhaltung ermöglicht wird. 
Es werden Regeln für die Tierhaltung aufgestellt. Darin ist unter anderem geregelt, 
- dass die Verantwortung für das Tierwohl die Halter in oder der Halter trägt 
- dass auf dem gesamten Gelände (ausgenommen das sel bstgenutzte Zimmer) 
für Hunde Leinenzwang gilt und  
- auf wen die Verantwortlichkeit zur Versorgung der mitgebrachten Tiere 
übergeht (wie z. B. Tierpatenschaften) für den Fall, dass die Tierhalter*in 
ausfallen sollte. 
Die Kosten der Unterbringung der Menschen sind dem Pflichtleistungsbereich des § 
14 OBG zuzuordnen. 
Die mit der Aufnahme der Tiere anfallenden Kosten (z.B. für Veterinärmediziner*in) 
können der vorgenannten Rechtsgrundlage nicht zugeordnet werden. Diese müssten 
anderweitig finanziert werden durch freiwillige kommunale Mittel oder durch 
Drittmittel wie Spenden (teil)finanziert und ggf. durch ehrenamtliches Engagement 
erbracht werden. Aktuell sind keine Mittel im Haushalt hierfür vorgesehen. 
Perspektivisch lassen sich die Kosten (siehe hierzu im Folgenden 
„Refinanzierungslogik im Gesamtkonzept“) kompensieren. 
Kurzfristig kann es mittels dieses Angebotes gelingen, obdachlose Menschen mit 
Tieren von der Straße zu holen und eine Grundlage für einen kontinuierlichen 
Kontakt zu diesen herzustellen. Mittelfristig kann durch die so ermöglichte 
fortlaufende Unterbreitung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten nachhaltig 
deren Lebenslage verbessert werden. Dies schafft die Basis für eine erfolgreiche 
Reintegration und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Beendigung der Notlage und 
damit einen Beitrag zu mittelfristigen Entlastung des kommunalen Haushaltes.  
Noch zu klären bleibt eine pauschale Lösung zur Haftpflichtversicherung 
eingebrachter Tiere. Aus Haftungsgründen empfiehlt sich hier der Abschluss von 
Tierhaftpflichtversicherungen für diese Tiere. Nur wenige Nutzer*innen werden bereit 
und in der Lage dazu sein, die Kosten dafür selbst zu tragen. Die Kosten für die 
Haftpflichtversicherung variieren je nach Rasse und betragen für Hunde je nach 
Rasse zwischen 50,00 und 80,00 Euro jährlich. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine 
Pauschalversicherung für zunächst bis zu zehn Tieren in Einrichtungen möglich ist. 
Die Beschränkung auf die Einholung einer Haftungsfreistellungserklärung der 
tierhaltenden Person ist abzulehnen. Die danach allein haftenden Tierhalter*innen 
sind regelmäßig wirtschaftlich nicht in der Lage, die durch ihr Tier verursachten 
materiellen Schäden gegenüber geschädigten Dritten (andere Nutzer*innen des 
Angebotes, Beschäftigte in der Einrichtung, Immobilieneigentümer und die 
Anwohnerschaft in unmittelbarer Nähe zur Einrichtung) zu restituieren.

44 
 
Auch Überlegungen zur Unterbringung in einfachen Wohnformen, zum Beispiel 
Wohncontainern, Mobilheimen u. ä. für tierhaltende obdachlose Menschen werden 
weiterverfolgt. Platzausweitungen in diese Richtung werden bedarfsindiziert 
vorgenommen und ggf. ein entsprechendes Konzept dazu entwickelt. 
Des Weiteren soll ein veterinärmedizinisch versorgendes Angebot für tierhaltende 
straßenobdachlose Menschen geschaffen werden. Hierzu werden in 2024 
konzeptionelle Lösungen entwickelt. 
 
2.3 Vermittlung in dauerhaft gesicherte Wohnverhält nisse  
Die Unterstützung bei der Wohnungssuche muss in allen städtischen und städtisch 
geförderten Angeboten einen zentralen Stellenwert erhalten. Zugänge zu 
dauerhaftem Wohnraum können verbessert werden durch Hilfe bei der Beantragung 
von Wohnbeschaffungshilfen (Wohnberechtigungsscheinen, Beantragung von 
Mietkautionsdarlehen etc.) und durch die Ausweitung der Vermittlung von 
Wohnraum. Die Soziale Wohnraumagentur unterstützt auch die Schaffung neuer 
Wohnungen. 
16  
 
2.3.1 
 Soziale Wohnraumagentur (SWA) 
Die Soziale Wohnraumagentur (SWA) wird in enger Kooperation zwischen Stadt und 
Sozialwirtschaft realisiert. Sie fungiert als Maklerin auf dem allgemeinen Mietmarkt, 
erprobt neue Modelle der Generalanmietung und sozialen Unternehmensentwicklung 
und unterstützt Wohnungsgebende und Wohnungsnehmende. 
a.  Hintergrund 
Im deutschen Rechtssystem ist es grundsätzlich die private Verantwortung der 
Bürger*innen, sich um ihre eigene Wohnsituation zu kümmern. Der angespannte 
Kölner Wohnungsmarkt und das überlastete Kölner Hilfesysteme erschweren es 
Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit zunehmend, in Arbeit, Wohnen und 
Gesellschaft zurückzukehren. Eine eigene Wohnung spielt dabei eine zentrale Rolle 
und stellt oftmals den Ausgangspunkt für Integration dar. 
Die bisherigen Instrumente zur Wohnraumbeschaffung (Belegrechtswohnungen, die 
Projekte „Viadukt“ und „Housing First“), von den Trägern der Wohnungslosenhilfe 
bereitgestellter Trägerwohnraum u. ä. decken den stetig steigenden Bedarf an 
angemessenen Wohnraum nicht hinreichend.  
b.  Bedarfslage  
Betroffen vom fehlenden Zugang in angemessenen und bezahlbaren Wohnraum sind 
vor allem Menschen, die auf der Straße leben oder in Notunterkünften des Amtes für 
Soziales, Arbeit und Senioren untergebracht sind, insbesondere in 
Beherbergungsbetrieben. 
                                                
16  Empfehlung des GISS e.V. in; Befragung zur Lebenslage von obdachlosen und wohnungslosen Menschen in 
Köln, 2024, derzeit noch unveröffentlicht

45 
 
Die Unterbringung in diesen Notversorgungssystemen ist mittlerweile oft keine 
vorübergehende Lösung mehr. Die durchschnittliche Verweildauer in solchen 
Notunterkünften wie Beherbergungsbetrieben liegt in Köln im Durchschnitt bei zwei 
Jahren, in einzelnen Fällen sogar bis zu 14 Jahren. Ein Teil dieser Menschen, auch 
Familien, hat außer hinsichtlich des Wohnens keinen weitergehenden 
Unterstützungsbedarf und geht sogar einer sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung nach. 
Selbst qualifizierten Notunterbringungssystemen gelingt es nicht mehr in dem 
erforderlichen Umfang, Menschen in regulären Wohnraum auf dem allgemeinen 
Mietmarkt zu vermitteln, obwohl dieser den Zugang zu sozialrechtlichen 
Unterstützungsmaßnahmen – insbes. einer ambulanten Begleitung nach § 67 SGB 
XII – eröffnet.  
Auch das in anderen Städten und auch in Köln erfolgreich begonnene Projekt 
"Housing First", das sich auf die Wohnraumversorgung für Menschen in 
Straßenobdachlosigkeit konzentriert, hat Wartelisten und versorgt einen äußerst 
kleinen Anteil der Menschen in Wohnungsnotlagen. Wesentlicher limitierender Faktor 
der schnellen Ausweitung von Housing First ist die Verfügbarkeit von Wohnraum auf 
dem allgemeinen Mietmarkt. In der bisherigen Erfahrung (mit kleinen Fallzahlen) 
zeigt das Projekt, dass die Wohnraumbeschaffung durch eine intensivierte 
Begleitung der Betroffenen erheblich verbessert werden kann. 
Gespräche mit dem Haus und Grund e.V. haben ergeben, dass sozial engagierte 
Vermieter*innen oftmals zögern, an die Zielgruppe der wohnungs- bzw. obdachlosen 
Menschen zu vermieten. Sie fürchten, dass sie im Falle von Problemen bei der 
Vermietung alleine gelassen werden und die entstehenden Kosten bis hin zur 
Gefährdung ihrer Existenz nicht bewältigen können. Private Vermieter*innen und 
Eigentümergesellschaften machen ungefähr 2/3 des Wohnungsbestands am Markt 
aus. Sie durch wirksame Unterstützung in noch stärkerem Maß dafür zu gewinnen, 
ihre Wohnung an die hier beschriebene Zielgruppe zu vermieten, wird ein 
wesentlicher Gelingensfaktor des vorliegenden Konzepts sein.  
c.  Kurzkonzept 
Das Konzept der Sozialen Wohnraumagentur basiert auf den Erfahrungen 
vergleichbarer Konzepte der Städte Karlsruhe und Hannover. Neben dem 
Auszugsmanagement des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln, Housing First 
und Viadukt wird damit für eine unterversorgte Zielgruppe ein zusätzliches 
Vermittlungskonzept erprobt, dessen Mittelpunkt die Wohnraumakquise unmittelbar 
am Immobilienmarkt ist. 
Ziel  der Sozialen Wohnraumagentur (SWA) ist es, Menschen in Notunterkünften des 
Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren sowie in Straßenobdachlosigkeit den 
Zugang zum regulären Wohnungsmarkt zu ermöglichen.  
Im Rahmen der Ausarbeitung des Detailkonzepts, das den Fachausschüssen zu 
deren Beschlussfassung im zweiten Quartal 2024 vorgelegt werden soll, werden 
folgende Aufgaben- und Rollengestaltungen geprüft:

46 
 
1. Die Rolle der Sozialen Wohnraumagentur als profe ssionelle Maklerin und 
Generalanmieterin am Mietmarkt bei enger Verknüpfung mit den 
sozialrechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten der Träger, der Kommune 
selbst, des Jobcenters und des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). 
 
2. Die Rolle der SWA als Netzwerkakteur insbesonder e mit Vertreter*innen der 
Immobilienwirtschaft und ihren Verbänden, Haus und Grund e.V., 
Genossenschaften und privaten Makler*innen. Dadurch konzentriert sich die 
SWA auf die Vermittlung von Wohnraum auf dem privaten Mietmarkt. 
 
3. Erarbeitung von Prototypen von Wohnkonstellation en unter Einbeziehung 
der Kölner Sozialwirtschaft, die in der Notversorgung aktiv ist, und den 
Expert*innen in eigener Sache. 
 
4. Akquise und Nutzung ganzer Objekte unter besonde rer Berücksichtigung der 
Zielgruppen mit besonderen Begleitungs- und Unterstützungsbedarfen (siehe 
Wohnangebote für besondere Zielgruppen). Den Wohnungsgebenden sollen 
qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Seite stehen. Damit können 
Bedenken gegen die Vermietung an ehemals wohnungs- bzw. obdachlose 
Menschen besser überwunden werden. Gerade im Kontext einer 
qualifizierten Notunterbringung sind hierbei auch Zwischenmietmodelle 
realisierbar, um (je nach Modell) vorhandene Räume effektiv zu nutzen und 
Übergänge in eigene Mietverträge vor Ort zu ermöglichen. 
 
5. Angebote zusätzlicher Leistungen  wie die Verwaltung von 
Mietverhältnissen, die Gestaltung eines Mietausfallfonds in Zusammenarbeit 
mit den Vertragsparteien, Hausmeisterdienste zur Sicherung der 
Instandhaltungspflichten der Mieter*innen und eine personenzentrierte 
Koordination in die Unterstützungssysteme der Sozialwirtschaft.  
 
6. Brücke zu weiteren Unterstützungsleistungen: Fal ls Menschen Unterstützung 
benötigen, ohne bisher Unterstützung zu erhalten, ermöglicht die SWA den 
Zugang zu den ambulanten Unterstützungssystemen in Köln. 
 
7. Schaffung und Betrieb eines barrierefreien Porta ls, in dem sich 
Wohnungsgebende und -nehmende finden können. 
 
8. Ausarbeitung von Investorenmodellen zur Schaffun g von Wohnraum durch 
Neubau, Umbau oder Sanierung zur Nutzung durch die Zielgruppe. 
9. Möglichkeit der Generalanmietung von Objekten üb er den betreibenden 
Träger, einschließlich der notwendigen Mietverwaltung als Vermieterin. Für 
die Erprobung dieser bereits erfolgreich in anderen Städten etablierten 
Modelle (z.B. in Bielefeld) ist laut § 549 Abs. 2 Nr. 3 Bürgerliches 
Gesetzbuch (BGB) die Anmietung durch eine juristische Person des

47 
 
öffentlichen Rechts oder durch einen anerkannten Träger der 
Wohlfahrtspflege erforderlich. 
10. Erwerb weiterer Belegrechte für die Stadt Köln. 
Die quantitativen Bedarfe für Wohnraum werden durch die aktuelle Analyse der 
Bedarfe in den Beherbergungsbetrieben, den qualifizierten Notversorgungssystemen 
in Köln und dem Housing First-Programm ermittelt. Bei der Vermittlung der 
gewonnenen Wohnungen wird sichergestellt, dass der Wohnraum bedarfsgerecht auf 
alle Systeme und Leistungsträger verteilt wird (Sozialplanung). 
Die SWA arbeitet in ihren Prozessen  eng mit den Unterstützungssystemen für 
die Zielgruppen  zusammen, insbesondere des Amtes für Soziales, Arbeit und 
Senioren und des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln. Dadurch werden die 
verschiedenen Hilfen, wie z.B. direkte Mietzahlungen, Wohnberechtigungsscheine, 
Übernahme von Kautionen oder Instandsetzungen für Vermieter*innen sichergestellt.  
Durch die enge Verzahnung der SWA mit den Leistungssystemen der 
Sozialwirtschaft (z.B. Housing First, Betreutes Wohnen) wird die bedarfsgerechte 
Wohnraumakquise für die Versorgung der Menschen und ggf. deren erforderliche 
ambulante Begleitung sichergestellt.  
In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Köln entwickelt und erprobt die SWA 
verschiedene Modelle. 
d.  Ressourcen 
Für die Erprobung der SWA als professionelle Maklerin auf dem allgemeinen 
Mietmarkt und für die Entwicklung und Erprobung weiterer möglicher Modelle zur 
Wohnraumversorgung sind im Haushaltsplan 2024 850.000 € vorgesehen und die 
Finanzierung wurde bis Ende 2027 fortgeschrieben. 
Durch die qualifizierte Vermittlung von Mietverhältnissen mit angemessenen Mieten 
(Bedarfe für Unterkunft und Heizung i. S. d. SGB) werden mittelfristig die 
Haushaltsbelastungen der Stadt Köln im Zusammenhang mit der Notversorgung, 
insbesondere den Beherbergungsbetrieben, reduziert.  
Weitere finanzielle Entlastungen ergeben sich, da durch die Eröffnung 
professioneller, rechtskreisübergreifender ambulanter Unterstützungssysteme 
nachhaltige Unterstützungssysteme anderer Kostenträger genutzt werden können.  
Dadurch werden nicht nur die Akutversorgungssysteme, sondern auch 
ordnungsrechtliche und polizeiliche Systeme entlastet, die derzeit häufig zum Einsatz 
kommen, weil eine professionelle Begleitung der Menschen fehlt. 
Des Weiteren wird erwartet, dass mittelfristig auch die Belastungen für medizinische 
Behandlungsbedarfe, die bisher von Kliniken, dem Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren und dem Gesundheitsamt im Rahmen der Notversorgung getragen wurden, 
reduziert werden. Teure Notversorgungen, die durch weitere Verwahrlosung 
entstehen, werden verringert. Eine erfolgreiche Reintegration der Menschen in

48 
 
Wohnung, Arbeit und Gesellschaft wirkt sich langfristig entlastend auf alle 
Kostensysteme aus. 
Im Vorfeld der Ausarbeitung des Detailkonzepts wird hinsichtlich der organisationalen 
Umsetzung der SWA geprüft, ob und wie die SWA professionell im Bereich des 
Makelns und der Unternehmensentwicklung am privatwirtschaftlichen Makler- und 
Immobilienmarkt erprobt werden kann. Ferner werden Vorschläge hinsichtlich der 
rechtlichen Umsetzung, der personellen Ausgestaltung und der Steuerung der SWA 
erarbeitet.  
e.  Weitere Schritte 
Es ist geplant, ämterübergreifend im zweiten Quartal 2024 eine Festlegung auf die 
Organisationsform der SWA, mit welcher diese starten soll, vorzunehmen. 
Anschließend wird eine entsprechende Umsetzungsbeschlussvorlage vorgelegt. 
Die SWA wird jedes Jahr ein Wirkungsmonitoring erstellen, das über das Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren dem Beirat zur weiteren Empfehlung vorgelegt wird. 
Dadurch können notwendige Anpassungen und Steuerungsmaßnahmen 
sichergestellt werden. 
Zentrale Kennzahlen für die Wohnraumakquise am Mietmarkt sind: 
• Anzahl der akquirierten Wohnungen 
• Anzahl der langfristig (mindestens ein Jahr) vermittelten Personen und die 
Gründe für Vertragsbeendigungen 
• Art und Anzahl der vermittelten Unterstützungsleistungen für die Menschen. 
Erarbeitete Unternehmensentwicklungsmodelle für Investoren, Generalanmietungen 
und Belegrechte werden in Kooperation mit der Stadt Köln erprobt. Deren Erprobung 
erfolgt, wenn: 
- die Zustimmung der zuständigen städtischen Diensts tellen 
- eine Empfehlung des Beirates und  
- die Bereitstellung ggf. erforderlicher Mittel durc h politische Beschlüsse 
(insbesondere bei Investorenmodellen) 
vorliegt. 
Bei Erfolg strebt die Stadt Köln eine Verlängerung und Ausweitung der SWA auf 
weitere Zielgruppen wie Menschen mit Behinderung oder Menschen mit 
Fluchthintergrund an.

49 
 
 
2.3.2 Housing First 
a. Hintergrund 
In Köln leben derzeit jahresdurchschnittlich rund 300 Menschen in 
Straßenobdachlosigkeit. Charakteristisch für Menschen in dieser Gruppe ist, dass sie 
oft tiefgreifende psychische Probleme, darunter häufig Suchterkrankungen 
aufweisen. Dies führt einerseits dazu, dass sie aufgrund ihrer individuellen 
Einschränkungen oft nicht die Regelversorgungsangebote der 
Wohnungsnotfallversorgung annehmen können. In vielen Fällen können sie das 
Zusammenleben mit anderen Menschen nur sehr schwer, meist sogar gar nicht 
aushalten.  
Andererseits ist diesen Menschen der Zugang zu Wohnraum noch stärker versperrt 
als wohnungslosen Menschen ohnehin. Vermietende erwarten von den Mietenden 
eine „Mietvertragsfähigkeit“, dass bedeutet die bedingungslose Erfüllung aller 
vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag und eine nichtstörende Nutzung der 
überlassenen Mietsache. 
Diese Hürde können Menschen in Straßenobdachlosigkeit in den meisten Fällen 
aufgrund ihrer individuellen Einschränkungen nicht überwinden. Zumal die 
Vermietenden gerade diesen Menschen mit besonderem Misstrauen begegnen. 
Die Stadt Köln hat zur Verbesserung des Zuganges von straßenobdachlosen 
Menschen das Förderprogramm „Housing First“ aufgelegt, welches im Juni 2020 in 
die Umsetzung ging. Über den Housing-First-Ansatz konnten seit Projektstart im Juni 
2020 rund 23 Menschen mit Regelwohnraum versorgt werden. Weitere 57 
Vermittlungen unmittelbarer Mietverhältnisse an obdachlose Menschen sind seit der 
Etablierung von Housing über angrenzende Systeme gelungen, die im Weiteren 
qualitätssichernd integriert werden. 
b. Bedarfslage 
Momentan erhalten 11 Personen ambulante wohnbegleitende Hilfen nach § 67 SGB 
XII, bei 9 weiteren Personen wurden diese Hilfen bereits erfolgreich abgeschlossen. 
In den Fällen mit abgeschlossener ambulanter wohnbegleitender Hilfe erfolgt aktuell 
wiederkehrend noch eine Nachsorge im Rahmen der Sozialberatung. 14 weitere 
Personen stehen im Moment auf einer Warteliste, um im Modellprojekt 
aufgenommen zu werden. 
c. Kurzkonzept 
Housing First ist kein Wohnprojekt, sondern ein Hilfsprogramm, dass die Vermittlung 
von Normalwohnraum mit regulärem Mietvertrag zu Beginn des Hilfeprozesses 
ermöglicht. 
Daher sind die Projekte mit Instrumenten auszustatten, die auch unter den aktuellen 
Bedingungen des ersten Wohnungsmarktes ermöglichen, reguläre 
Hauptmietverträge für obdachlose Menschen zu vermitteln. Dies wird z.B. über

50 
 
Kooperationen mit Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften und auch künftig mit 
Unterstützung der Sozialen Wohnraumagentur geleistet werden.  
Wesentlicher Baustein der erforderlichen Hilfe, die durch ein multiprofessionelles 
Team bei den Trägern aus Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen und 
Immobilienfachkräften angeboten wird, stellt die Vermittlung in Normalwohnraum mit 
eigenem Mietvertrag dar. Diese ist nicht an die vorherige Erreichung von anderen 
Hilfezielen gekoppelt.  
Bei Housing First erfolgt eine unmittelbare Vermietung einer Wohnung im Rahmen 
eines normalen Mietverhältnisses (direkte Hauptmietverträge gem. § 535 BGB 
zwischen Vermietenden und Projektteilnehmenden, kein Untermietverhältnis oder 
Nutzungsvertrag und Finanzierung der Mietkosten über individuelle 
Transferleistungsansprüche). 
Mit dem Ziel der Erhöhung des Wirkungsgrades sollen nach Ablauf der zweiten 
Förderphase zum 31.12.2024 weitere Träger gefunden werden, die sich an dem 
Hilfsprogramm Housing First in Köln beteiligen und innerhalb einer 
Trägerkooperation miteinander an der Zielerreichung arbeiten. Parallel dazu werden 
Gespräche zur Ausweitung des Umfanges der Beauftragung mit den bereits 
teilnehmenden Trägern geführt. 
Damit kann Housing First in Köln einen wichtigen Beitrag dazu leisten, bis 2030 die 
unfreiwillige Straßenobdachlosigkeit in Köln zu beseitigen. 
Insbesondere richtet sich dabei das Augenmerk auf Träger, die Erfahrungen bei der 
Betreuung und Unterstützung von Menschen mit tiefgreifenden psychischen 
Problemen und begleitender Suchtproblematik haben. 
Die Stadtverwaltung unterstützt diesen Prozess, indem sie den beteiligten 
Projektträger*innen einen Zugang zu den Belegrechtswohnungen (BLV-Wohnungen) 
der GAG/ GruBo ermöglicht hat, obwohl Personen, die akut obdachlos sind, im 
Rahmen der BLV-Wohnungen nicht vorrangig zu versorgen sind. Jedoch wird seitens 
der GAG/ GruBo für Wohnungsnotfälle mit erheblichen 
Marktzugangsschwierigkeiten, die bereits akut von Obdachlosigkeit betroffen sind 
und damit auch für Housing First-Fälle, kein gesondertes Wohnungskontingent zur 
Verfügung gestellt. Sofern jedoch seitens der Stadt Bedarf gegeben ist, wird die 
Versorgung mit einer Wohnung im BLV-Bestand erwogen. Die ausgewogene und 
sozialverträgliche Vermietung dieser Wohnungen bzw. Belegung in den jeweiligen 
Quartieren, erfolgt dabei ausschließlich in gemeinsamen Arbeitskreisen durch 
Sozialarbeiter*innen der GAG und der Stadtteilkoordination beim Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren. Dies gilt auch für Housing First-Fälle. Ferner ist vorgesehen, 
dass über die Soziale Wohnraumagentur Köln akquirierter Wohnraum auch den am 
Projekt teilnehmenden Trägern zu Verfügung gestellt wird.  
Zur Erreichung dieses Zieles wird eine vertiefte Trägerkooperation auf dem Sektor 
Housing First aufgebaut. Unterstützt durch die Sozialverwaltung wird das 
Hilfsprogramm Housing First flächendeckend als Ergänzung zum bestehenden 
Wohnungslosenhilfesystem verstetigt und ausgebaut. Die Verstetigung und

51 
 
Ausweitung des Hilfsprogrammes von Housing First erfolgt ab dem 01.01.2025 als 
pflichtige Leistung nach den §§ 67 ff. SGB XII.  
Das Hilfekonzept von Housing First ist auf eine sogenannte „Komm-Geh-Struktur“ 
sein Hilfekonzept ausgerichtet. Interessierte Personen, die die 
zielgruppenspezifischen Anforderungen erfüllen, wenden sich entweder selbst direkt 
an die Leistungsanbietenden im Projekt oder werden über das bestehende Netzwerk 
im Hilfesystem (ambulante Dienste, Streetwork, aus den Kontakt- und 
Beratungsstellen und dem Case-Management etc.) dem Angebot von Housing First 
zugeführt. 
Die Akquise von Wohnraum für die betroffenen Menschen soll perspektivisch durch 
die noch zu gründende Soziale Wohnraumagentur unterstützt werden.  
Aktuell wird Housing First aus dem Förderprogramm (AN/0170/2020) mit 500.000 
Euro in 2024 im Rahmen eines Förderprogramms finanziert. Eine Teilrefinanzierung 
erfolgt dabei aus dem Pflichtbereich nach § 67 SGB XII. 
d. Ressourcen 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung vom 
12.05.2022 beschlossen, das weiterentwickelte Förderprogramm - „Housing First zur 
Schaffung von dauerhaftem und nachhaltigem Wohnraum für wohnungslose 
Menschen“ , zu verlängern und mit den Trägern der ersten Förderphase die 
ergänzenden Unterstützungsleistungen für Menschen in Obdachlosigkeit 
umzusetzen. 
Die Zahl für Housing First umfasste in 2023 23 begleitete und vermittelte Personen 
inklusive der Menschen aus dem Vorjahr. Bei einer positiven Entwicklung werden in 
2024 bereits 36 Menschen aus der Zielgruppe in Normalwohnraum neu vermittelt 
und begleitet sein. 
Ab 2025 bis Ende 2030 sind jährlich 84 Personen vermittelt und begleitet durch 
Ausweitung des Kooperationsmodells und der Gründung der Sozialen 
Wohnraumagentur sowie Stärkung des Netzwerkes im Kölner Hilfesystem 
(Streetwork, Case – Management, Kontakt- und Beratungsstellen, etc.). Die Anzahl 
der begleiteten und vermittelten Personen soll sich somit ab 2025 bis Ende 2030 auf 
252 begleitete und vermittelte Personen im Rahmen von Housing First summieren, 
da die ambulante Begleitung nach § 67 SGB XII im Durchschnitt zwei Jahre dauert. 
Mit dem Ausbau von Housing First wird es eine erhöhte Anzahl ambulanter 
Begleitungen nach § 67 SGB XII geben, die im pflichtigen Bereich über 
Fallpauschalen die Finanzierung bei einem Fallschlüssel von 1:12 der erforderlichen 
Stellen der Soziarbeit sicherstellen. Die Stellen der Psycholog*innen und 
Immobilienfachkräfte, nebst Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten sind jedoch, 
ebenso wie ein Leistungsanteil für diese Stellen, nicht Bestandteil der vorab 
genannten Fallpauschale. Insofern erfolgt auch keine Refinanzierung dieser 
Personal- und Sachkosten im Rahmen einer Fallpauschale nach § 67 SGB XII. 
Ebenfalls nicht abgedeckt sind die Kosten der Sozialarbeit im Rahmen der 
Refinanzierung, wenn Angebotsnutzende das ambulant begleitende

52 
 
Unterstützungsangebot nach § 67 SGB XII nicht in Anspruch nehmen. Die Annahme 
einer solchen Begleitung nach § 67 SGB XII ist keine Bedingung für die Aufnahme in 
das Housing First-Programm, allerdings können die in Wohnraum vermittelten 
Personen an die bestehenden Hilfen erstmalig oder erneut herangeführt werden. 
Persönliche und formale Zugangsvoraussetzungen für eine Aufnahme in das 
Hilfsprogramm Housing First ist lediglich die Bereitschaft, für eine begrenzte Zeit zur 
Erreichung der gemeinsam entwickelten Ziele wöchentlichen Kontakt mit den 
Housing First-Anbietenden zu halten. Das heißt, in diesen Fällen sind die Personal- 
und Sachkosten der Sozialarbeit und Leitungsanteil weder über die Fallpauschale 
abgedeckt noch erfolgt eine Refinanzierung nach § 67 SGB XII. 
Anhand der dargelegten Fallentwicklung wird im Rahmen der Ausweitung ab 2025 
ein personeller Mehrbedarf von sieben Vollzeitäquivalente Soziale Arbeit, eine 
Vollzeitstelle Psychologe*in sowie eine Vollzeitstelle Immobilienfachkraft entstehen 
und eine entsprechende personelle Ausweitung erforderlich machen. Der 
Personalschlüssel 1:12, der im Förderprogramm angesetzt ist, ist auf Grund der 
multikomplexen Problemlagen, der zu begleitenden Menschen, gerechtfertigt  
Die Finanzierung ist im Jahr 2024 über das laufende Förderprogramm sichergestellt.  
Für die Jahre 2025 und 2026 bedarf es einer weiteren kommunalen Förderung. In 
diesen beiden Jahren wird die Verstetigung durch Überführung in die pflichtigen 
Systeme vorbereitet und flächendeckend weiterentwickelt. 
 
Nachfolgender Finanzierungsbedarf wird ab 2025 mit rund 2 % jährlicher Steigerung 
im Kontext der Verstetigung und Ausweitung von Housing First aus Fördermitteln 
sowie ab 2027 aus den pflichtigen Leistungen nach § 67 SGB XII entstehen: 
2024: 500.000 € (festgeschrieben für das o.a. Förde rprogramm)  
2025: 850.000 € (über ein neues Förderprogramm) 
2026:  850.000 € (über ein neues Förderprogramm) 
2027:  872.100 € 
2028:  888.500 € 
2029: 905.300 € 
2030:  922.400 € 
Näheres dazu ist bei der Darstellung der Gesamtrefinanzierungslogik ausgeführt. 
e. Weitere Schritte 
Mit dem Ziel der Ausweitung des Projektes bezogen auf die Teilnehmendenzahl und 
die damit einhergehenden steigenden Personalbedarfe werden im Verlauf des 
Jahres 2024 weitere Träger der Wohnungslosenhilfe gesucht, die an dem 
Hilfsprogramm Housing First teilnehmen wollen und Gespräche mit den bereits am 
Projekt teilnehmenden Trägern hinsichtlich Ausweitungsmöglichkeiten geführt. 
Bereits in 2023 haben zwei weitere Träger ihr Interesse an Mitwirkung im Projekt 
angezeigt. Ein politischer Beschluss ist für ein neues Förderprogramm mit einer 
Förderphase vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 einzuholen. Diese Förderphase wird

53 
 
von einer wissenschaftlichen Evaluation begleitet. Deren Ergebnisse liefern die 
Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Verstetigung ab 2027. 
Für eine Verstetigung ab dem 01.01.2027 bedarf es wegen der Überführung in die 
pflichtigen Finanzierungssysteme keines gesonderten politischen Beschlusses. Ab 
dem Zeitpunkt der Verstetigung werden mit allen teilnehmenden Trägern 
Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. 
Die Wirksamkeit wird im Rahmen einer jährlichen Dokumentation der 
Trägerkooperation gemessen. Der Bericht soll u. a. Aussagen treffen 
- zur Anzahl der Wohnraumvermittlungen/ Mietverträg e, 
- zum Angebot der wohnbegleitenden Hilfen bzw. des qualifizierten 
Beratungsangebotes, 
- zum Aufbau bzw. zur Entwicklung eines Netzwerks, auf das im Sinne eines 
passgenauen Hilfeangebots bei Bedarf zurückgegriffen werden kann 
- zu Problemfeldern und Ressourcen, zum Bedarf und zur 
Kooperationsbereitschaft sowie zur Lebenssituation der Mieter*innen  
- zu Methoden und zur Vorgehensweise 
- zur Anzahl der erfolgreich beendeten Maßnahmen, 
- zur Anzahl der Abbrüche der eingeleiteten Maßnahm en sowie der 
- zur durchschnittlichen Dauer der ambulanten wohnb egleitenden Unterstützung. 
Die Regelfinanzierung sowohl der wohnbegleitenden Hilfen wie auch der 
Wohnraumakquise wird über die Hilfen gem. §§ 67 ff. SGB XII erfolgen. Dabei ist 
sicherzustellen, dass das Hilfsprogramm auch dann bestehen bleibt, wenn es 
vorübergehend oder auch längerfristig nicht in Anspruch genommen wird. Das 
gleiche gilt, wenn die Angebotsnutzenden keine wohnbegleitenden Hilfen nach § 67 
SGB XII in Anspruch nehmen. Um einen niedrigschwelligen Zugang zu den 
Angeboten zu gewährleisten und flexibel auf wechselnde Hilfebedarfe und 
Nachfrageintensitäten reagieren zu können, wird es neben einer einzelfallbezogenen 
Finanzierung pauschalierte Finanzierungselemente über die Hilfen nach §§ 67 ff. 
SGB XII für das Hilfsprogramm geben. 
 
2.4 Querschnittsaufgaben 
2.4.1 Partizipation 
a. Hintergrund  
Die Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe wird in Deutschland im Sozialgesetz über 
den Mangel an Teilhabe definiert. Es handelt sich gemäß § 67 SGB XII um 
Menschen, bei denen die „Teilnahme an der Gemeinschaft“ mit besonderen sozialen 
Schwierigkeiten verbunden ist. Nach § 68 SGB XII umfassen die Leistungen alle 
Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu 
beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

54 
 
b. Bedarfslage  
Öffentlicher Auftrag ist es, die jeweilige Notlage präventiv, nachhaltig und dauerhaft 
zu beenden und Betroffene zu befähigen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. 
Hierzu gehören vor allem die Stärkung des Selbstwertgefühls und die Umsetzung 
partizipativer Ansätze im Kölner Hilfesystem. Partizipation ist auf allen Ebenen im 
Kölner Hilfesystem zu integrieren. Ihre Einbeziehung in die Entwicklungsarbeit der 
Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik nach § 4 SGB XII (AG WP) ist hierbei 
ebenso sicherzustellen wie im Rahmen der Leistungserbringung und der Entwicklung 
neuer Konzeptionen. Zur fachgerechten Entwicklung und Ergänzung des Kölner 
Hilfesystems ist die Meinung der Experten*innen in eigener Sache von 
fundamentaler Bedeutung. Sie stärkt das Hilfesystem in der Ausrichtung und hilft 
Bedarfe der in Not geratenen Menschen besser zu verstehen. 
Bislang fehlen im Kölner Wohnungslosen-Hilfesystem umfassende 
Teilhabemöglichkeiten. 
c. Kurzkonzept 
Zielgruppe des Projektes Partizipation sind alle Menschen in Wohnungsnotlagen. 
Zu der Würde des Menschen gehören insbesondere die Selbstbestimmung und die 
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Sozialverwaltung macht es sich daher zur 
Aufgabe, die Wohnungslosenhilfe so zu gestalten, dass sie sich an den Bedürfnissen 
der Menschen orientiert und fördert die Beteiligung der von Wohnungsnot 
betroffenen Menschen. 
Ziel  ist es, dass Partizipation in der Wohnungslosenhilfe auf allen Ebenen im Kölner 
Hilfesystem implementiert ist. Partizipation ist als Verbesserungsprozess in allen 
Projekten des Kölner Hilfesystems und der AG WP integriert. 
Den in Not geratenen Menschen wird eine Stimme in eigener Sache gegeben. Eine 
bedarfsgerechte Fortschreibung des Kölner Hilfesystems/Leistungssystems geht nur 
gemeinsam mit den von Wohnungsnot betroffenen Menschen.  
Es wird hierzu Anfang 2024 ein Teilhabebeirat  unter dem Namen „Fachgruppe 
Partizipation“ gegründet, der fachlich und kritisch die Entwicklung des Kölner 
Hilfesystems mitbegleitet und Mitglieder in die AG WP entsendet. 
Die Mitglieder der Fachgruppe Partizipation rekrutieren sich aus den bestehenden 
Angeboten (Unterbringungsangebote, Kontakt- und Beratungsstellen) und werden 
aus den dort bestehenden Beteiligungsformaten vorgeschlagen. Hierzu ist die 
Geschäftsordnung der AG WP unter § 6 zu ändern und die Fachgruppe Partizipation 
als stimmberechtigtes Mitglied mit aufzunehmen. 
Hier sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung: 
- Mitbestimmung und Mitgestaltung zu realisieren sow ie 
- keine systemrelevanten Entscheidungen über die Köp fe der Menschen hinweg 
zu treffen.

55 
 
Durch die Fachgruppe Partizipation werden im weiteren Prozess Beteiligungsformate 
entwickelt (z. B. Ausgestaltung von Abfragemöglichkeiten, Einführung eines 
Rotationsprinzips bei der Gremienbesetzung u. ä.), die es ermöglichen, die 
Bedarfslagen möglichst des Großteils der Zielgruppenangehörigen zu ermitteln und 
deren berechtigte Interessen zu vertreten. 
In vielen Angeboten des Kölner Hilfesystems wird Partizipation bereits gelebt. Doch 
ist sie nicht als Qualitätsstandard in den Leistungsvereinbarungen  verankert, 
noch kein Selbstverständnis, erst recht nicht für Menschen, die sichtbare 
Ausgrenzung durch Straßenobdachlosigkeit erfahren haben. 
Um die Zielgruppen zu erreichen und über das Vorhaben zu informieren bzw. sie 
dafür zu aktivieren, bedarf es niederschwelliger Zugangswege. Daher ist ein 
wichtiges Element die aufsuchende Aktivierung. Die Beteiligungsimpulse werden in 
verschiedenen Stufen von niedrigschwellig bis hochschwellig gestaltet. 
In der praktischen Auseinandersetzung hat das Prinzip einer ebenbürtigen 
Kommunikation und Zusammenarbeit eine gewichtige Rolle. Die Akademie für 
Expert*innen in eigener Sache  als ein Konzeptbaustein eröffnet zum einen 
unmittelbar Teilhabechancen durch Besetzung einer der beiden für die 
Projektdurchführung vorgesehenen zwei Stellen mit einer Expertin oder einem 
Experten in eigener Sache (Peer-Gedanke) sowie gegenüber allen anderen am 
Projekt teilnehmenden Expert*innen in eigener Sache integrative 
Weiterentwicklungsmöglichkeiten. 
Je nach Bedarf besteht die Möglichkeit, dass die Expert*innen über die Akademie an 
kostenfreien Empowerment-Workshops zu verschiedenen Themen teilnehmen, wie 
z.B.  
- souverän Sprechen  
- Bürgerinteressen einbringen (z.B. durch das Büro f ür Systematische 
Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln)  
- politische Bildung  
- Methoden zur demokratischen Entscheidungsfindung i n Gruppen  
- Coaching zur Stärkung des Selbstwertgefühls und 
weitere anlassbezogene Themen, ausgerichtet auf die Bedürfnisse und 
Notwendigkeiten der Gruppen. 
Die zentralen Entwicklungen erfolgen in den Regelsystemen. Im Rahmen der 
Leistungsvereinbarungen mit den Trägern werden Beteiligungsformate, die in 
zahlreichen Leistungen bereits existieren, systematisch verankert. Der weitere 
Erfahrungsaustausch wird insbesondere seitens der AG WP bei der Umsetzung und 
dem Monitoring zu diesem Konzept unterstützt.

56 
 
d. Ressourcen 
Der Teilhabebeirat wird Sitzungsräume für die Erfüllung seiner Aufgabe anmieten 
sowie mit Arbeitsmaterialien ausstatten müssen. 
Die Pilotphase einer entwicklungsstärkenden Akademie für Expert*innen in eigener 
Sache startet zunächst im stationären Rahmen des Elisabeth-Fry-Hauses und der 
Initiative Bauen Wohnen Arbeiten. Die in § 68 SGB XII zu erbringenden Leistungen 
umfassen alle Maßnahmen, insbesondere die Partizipation, die notwendig sind, um 
die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre 
Verschlimmerung zu verhüten. Das rechtlich nach § 68 SGB XII pflichtige Thema der 
Partizipation befähigt die Menschen durch Stärkung des Selbstwertgefühls am 
gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. 
Das Projekt „Akademie für Expert*innen in eigener Sache“ wird zu Beginn über eine 
Wohlfahrtsstiftung finanziert. Die Mittel sind hierzu bereits beantragt. Die 
Regelfinanzierung wird über eine Drittmittelfinanzierung sichergestellt. 
e. Weitere Schritte 
Es wird jährlich eine Dokumentation und Fortschreibung des Partizipationsprozesses 
erfolgen. Hiermit wird ab 2024 begonnen und die Dokumentation jährlich in der AG 
WP vorgestellt. 
Mittel für die Anmietung von Sitzungsräumen sowie Arbeitsmittel können nicht aus 
dem Pflichtleistungsbereich finanziert werden. Es handelt sich hier um freiwillige 
Leistungen. Diese bedürfen daher eines entsprechenden politischen Beschlusses.  
Zur Herstellung von Chancengleichheit müssen zudem Beteiligungsformate 
entwickelt werden, die die Teilnahme von obdachlosen Menschen und Menschen in 
den Notunterbringungssystemen zur Wahrnehmung eigener Interessen bei den 
allgemeinen Bürgerbeteiligungsverfahren der Stadt Köln sicherstellt. 
 
2.4.2 Rechtskreisübergreifende Arbeitsmodelle 
Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems (Leistungssystems) wird 
für die in Not geratenen Menschen neben der Bekämpfung der Wohnungs- und 
Obdachlosigkeit der Baustein der rechtskreisübergreifenden Arbeitsmodelle 
entwickelt. 
Aktuelle Erhebungen gehen davon aus, dass 25 % bis 35 % der Menschen in 
Obdach- und Wohnungslosigkeit eine Suchterkrankung haben, wobei die 
Erkrankungen bei Menschen in Obdachlosigkeit im oberen Bereich liegen. 
Psychische Erkrankungen werden bei 23 % aller wohnungslosen Menschen 
angenommen, körperliche Erkrankungen und Behinderungen liegen im Durchschnitt 
ebenfalls bei 23 %. Oft treten die Diagnosen in Kombination auf. Mit der Reform der 
Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz – insbesondere SGB IX) wurden 2018 
wesentliche Elemente der speziellen behinderungsspezifischen Unterstützung für 
wohnungslose Menschen aus dem SGB XII herausgelöst (§§ 53 ff. SGB XII) und 
insbesondere mit dem Antragserfordernis des SGB IX die Zugangsschwelle deutlich

57 
 
erhöht. Auch die erforderliche ICF-orientierte Bedarfsfeststellung (s. Ziffer 1.2 Case –
Management) ist bislang im System der Wohnungs-und Obdachlosenhilfe kaum 
etabliert.  
Während die Hilfen nach § 67 ff. SGB XII sich auf die Beseitigung der besonderen 
Folgen der Obdach- und Wohnungslosigkeit fokussieren und 
Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB II und Sozialgesetzbuch Drittes Buch 
(SGB III) den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen, werden mit einer 
rechtskreisübergreifenden Leistungsstruktur individuell, parallel und 
aufeinanderfolgend die personenzentriert erforderlichen Leistungen für Menschen in 
Obdach- und Wohnungslosigkeit realisiert. Leistungen der beruflichen Rehabilitation 
zeigen in Deutschland anschaulich, wie eine Bedarfsermittlung im Kontext der 
eigentlichen Leistung (z.B. Leistungen der Arbeitserprobung und 
Eignungsfeststellung nach dem SGB III), insbesondere im Kontext Arbeit, die 
Kompetenzen und Fähigkeiten der Menschen sichtbar machen und damit 
Handlungsansätze für gezielte, am individuellen Teilhabeziel ausgerichtete 
Maßnahmen ermöglichen. Dieser Ansatz bietet für Menschen in Obdach- und 
Wohnungslosigkeit eine wichtige Handlungsoption, da hier oft keine 
Krankheitseinsicht besteht. Für diejenigen Menschen, bei denen die Stabilisierung im 
Vordergrund steht, eine Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt aufgrund 
dauerhafter Behinderungen gleichwohl nicht möglich ist, eröffnen sich im SGB IX 
neue Möglichkeiten zur Teilhabe an Arbeit. Auch sie werden damit wirksam in 
Arbeitsprozesse und Wertschöpfung für sich selbst und für die Wirtschaft 
eingebunden. Mit dem Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX existiert z.B. ein 
wirksames Instrument unmittelbar in der Wirtschaft. Auch zahlreiche Kooperationen 
von Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit der Wirtschaft zeigen, dass auch 
diese Form der Teilhabe für alle Beteiligten gewinnbringend ist. 
Neben der Entwicklung eines ICF-orientierten, individuellen 
Bedarfsermittlungsinstrumentes für die Zielgruppe der wohnungs- und obdachlosen 
Menschen wird bis Ende 2024 eine Handreichung für die Wohnungs- und 
Obdachlosenhilfe erstellt, die die verschiedenen Optionen rechtskreisübergreifender 
Arbeitsmodelle darstellt. Erste rechtskreisübergreifende Erprobungsmodelle sind im 
Anschluss ab 2025 geplant. 
 
2.4.3 Allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM) 
Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des 
Zusammenlebens im öffentlichen Raum gewinnt das Konfliktmanagement eine 
immer größere Bedeutung. Neben bereits etablierten Maßnahmen wie Streetwork 
und niedrigschwelligen Zugängen zu sicheren Orten ist es wichtig, auch das 
Konfliktmanagement auf der Straße zu fördern. Um ein partizipatives Miteinander der 
verschiedenen Akteure im öffentlichen Raum zu schaffen, sind urbane Kompetenzen 
von großer Bedeutung.

58 
 
Urbane Kompetenzen sind Fähigkeiten und Kenntnisse, die Menschen benötigen, 
um in städtischen Umgebungen erfolgreich zu sein. Sie umfassen verschiedene 
Bereiche wie soziale, kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Kompetenzen. 
Sie sind wichtig, um sich in einer städtischen Umgebung zurechtzufinden, Chancen 
zu nutzen und Herausforderungen zu bewältigen. Sie können durch Bildung, 
Erfahrung und Austausch mit anderen Menschen entwickelt werden. 
Eine besondere Rolle bei der Konfliktlösung spielen die sozialen Kompetenzen. 
Diese beinhalten beispielsweise die Fähigkeit zur Kommunikation und 
Zusammenarbeit mit verschiedenen Menschen und Kulturen, 
Konfliktlösungsfähigkeiten und Empathie.  
In Anlehnung an das Modell des Allparteilichen Konfliktmanagements aus München 
hat das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in Zusammenarbeit mit dem Amt für 
öffentliche Ordnung erste Gespräche geführt, um zu prüfen, wie dieses Konzept auch 
in Köln umgesetzt werden kann. Dafür werden auch die Erfahrungen aus der 
Umsetzung dieses Konzeptansatzes aus Frankfurt am Main mit einbezogen. Ein 
zentraler Bestandteil dieses Konzepts ist die Einrichtung einer präventiv arbeitenden 
und unparteiischen Ombudsstelle, die Konflikte im öffentlichen Raum aufgreift, von 
Bürger*innen angesprochen wird und Mechanismen zur Konfliktlösung initiiert. 
Durch eine lösungsorientierte Moderation der Konfliktparteien, partizipative Ansätze 
im öffentlichen Raum und Schulungen in urbanen Kompetenzen sollen Konflikte und 
ihre Ursachen evaluiert und Lösungsansätze entwickelt werden. Dabei werden 
relevante Akteure wie das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, das Amt für 
Integration und Vielfalt, das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Amt für Presse- 
und Öffentlichkeitsarbeit, das Amt für öffentliche Ordnung, das Ausländeramt, die 
Polizei und die KVB einbezogen. Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des 
Konzepts sicherzustellen, sollen jährliche Runde Tische mit den Verantwortlichen der 
verschiedenen Bereiche stattfinden. 
Dieser Ansatz kann eine wichtige Ergänzung zur gesamtstädtischen Initiative der 
Kriminalprävention an Plätzen mit besonderem Handlungsbedarf darstellen, 
insbesondere für kleinere, sich verlagernde Konflikte. 
Als freiwillige Leistung bedarf dieses Konzept einer weiteren gesamtstädtischen 
konzeptionellen Ausarbeitung, um die Beteiligung aller Akteur*innen sicherzustellen. 
Ein konzeptioneller Vorschlag ist für das erste Halbjahr 2024 avisiert. 
 
2.4.4 Erfordernisse aus dem Klimawandel 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Kölner Konzept zur Unterstützung von 
Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit darauf abzielt, die vorhandenen 
Leistungen bedarfsgerecht auszurichten und weiterzuentwickeln.  
Auch die spezialisierte und inklusive Weiterentwicklung des Hitze- und Kälteschutzes 
für die Zielgruppe ist ein zentrales Anliegen dieses Konzeptes.

59 
 
In den Leistungen für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit werden 
bedarfsgerecht Schatten- und Wärmeinseln geschaffen, Notsysteme ausgebaut und 
in den allgemeinen Kontakt- und Beratungsstellen hygienische Leistungen um 
Optionen zur Abkühlung und zum Aufwärmen erweitert.  
Zudem wird eine Sensibilisierung und Information aller Akteur*innen, einschließlich 
ehrenamtlicher Helfer*innen, über die Gefahren von Hitze und Kälte angestrebt. Die 
Stadt Köln unterstützt Spenden von Sachmitteln, empfiehlt jedoch eine enge 
Kooperation mit den bestehenden Leistungssystemen, um sicherzustellen, dass die 
Menschen nicht von den regulären Schutzsystemen fernbleiben. Ziel ist es, das 
soziale Miteinander zu stärken und die Lebenssituation der Menschen in Obdach- 
und Wohnungslosigkeit zu verbessern. 
Neue Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzangebotes für obdachlose 
Menschen vor dem Hintergrund der Folgen der Klimaveränderung bedürfen, soweit 
sie nicht dem Pflichtleistungsbereich unterfallen, eines entsprechenden politischen 
Beschlusses.  
In Köln werden bereits ergänzende Leistungen erprobt und gefördert, so unter 
anderem im Rahmen des Förderprogramms zur "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen 
für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" und nach erwiesener Wirksamkeit in die 
Regelsysteme integriert. 
Obdachlose haben Anspruch auf Grundsicherung, um sich vor Hitze und Kälte zu 
schützen, aber oft können sie diese Möglichkeiten nicht nutzen. Daher werden 
zusätzliche Sachmittelunterstützungen zum Hitze- und Kälteschutz erprobt und 
ergänzt. Die Integration in die Regelsysteme erfolgt durch die Weiterentwicklung der 
Leistungsvereinbarungen.  
Neben der klimabedingt erforderlichen Weiterentwicklung der speziellen Leistungen 
für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit sind ihre Belange und Bedarfe 
aufgrund von Teilhabeeinschränkungen auch bei allgemeinen Klimaanpassungen 
der Stadt Köln inklusiv zu berücksichtigen, insbesondere bei der Schaffung von 
Trinkwasserbrunnen sowie bei der Gestaltung von Schatten- und Wärmeinseln. 
 
3. Kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklu ng des 
Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit  
Basierend auf der Steuerungslogik des Masterplans des Dezernates für Soziales, 
Gesundheit und Wohnen wird seitens des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren 
ein Berichtswesen aufgebaut, welches 
1) ab 2024 die landes- und bundespolitischen Entwic klungen für die Kölner 
Politik aufbereitet 
2) ab Mitte 2024 regelmäßig über den Umsetzungsstan d der auf dem Kölner 
Konzept zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit fußenden Maßnahmen 
berichtet 
3) ab 2025 das Wirkungsmonitoring erster Maßnahmen des Kölner 
Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit einbezieht und

60 
 
4) ab 2026 das Berichtswesen mit der erforderlichen  Digitalisierung ausbaut 
und eine konsequente Steuerung ermöglicht. 
Entsprechend der Wirkung und der Ergebnisse der einzelnen Teilkonzepte und 
Maßnahmen werden diese weiterentwickelt und neue Teilkonzepte gestaltet, um die 
formulierten Ziele wirksam zu erreichen. 
Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik nach § 4 SGB XII stimmt – soweit 
erforderlich – auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirats der AG WP 
Nachsteuerungsbedarfe und neue Teilkonzepte ab und empfiehlt die ggf. 
erforderlichen, politischen Beschlüsse.  
Mittels der Gestaltung eines „Beirates von Expert*innen in eigener Sache“ 
(Teilhabebeirat) zur AG WP wird ab 2025 systematisch die Einbeziehung dieser in 
die Weiterentwicklung des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von 
Wohnungslosigkeit sichergestellt. 
 
4. Personalmehrbedarfe der Verwaltung 
Der Verwaltung wird eine Umsetzung des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von 
Wohnungslosigkeit und damit die Herbeiführung von Einspareffekten nur möglich 
sein, wenn diese auch mit den dafür zusätzlich erforderlichen Personalressourcen 
ausgestattet wird. Vorbereitung, Umsetzung, Wirkungscontrolling und Steuerung der 
Einzelmaßnahmen erfordern personelle Ressourcen. In den Jahren 2024 bis 2025 
sollen neun Einzelmaßnahmen in die geplante Umsetzung gehen. In dieser Zeit 
werden weitere Maßnahmen konzipiert und erfolgreiche Entwicklungen 
flächendeckend in das Gesamtsystem transferiert. Dafür werden 
Personalzusetzungen im Umfang von 8,0 Stellen als erforderlich angesehen. 
Kalkulatorisch wurde hierbei auf die Schaffung zusätzlicher 7 Stellen mit der 
Bewertung A11 und einer Stelle mit der Bewertung A12 abgestellt. Dies dient allein 
der Beschreibung eines zu erwartenden Mindestfinanzierungsaufwandes und stellt 
keine Festschreibung hinsichtlich der im Weiteren konkretisiert erfolgenden 
tatsächlichen Stelleneinrichtungen dar. Diese folgt bei den jeweiligen 
Umsetzungsschritten nach den allgemeinen Regeln der Stellenanmeldung. 
Eine Realisierung in 2024 ist aufgrund der Haushaltslage und der gesamtstädtischen 
Aufgabenpriorisierungen unwahrscheinlich. Eine Bereitstellung im Rahmen des 
Doppelhaushalts 2025/2026 ist ebenfalls fraglich. 
Inwieweit darüber hinaus in den nächsten Jahren wegen der Umsetzung weiterer 
noch zu entwickelnder Maßnahmen zusätzliche Personalbedarfe entstehen können, 
lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benennen. Erweisen sich die ergriffenen 
Einzelmaßnahmen als erfolgreich, führen diese auf lange Sicht zu einer deutlichen 
Fallreduktion und langfristig zu einer Reduktion der Personalaufwände im Bereich 
der Wohnungsnotversorgung. 
Ausgehend von den aktuellen durchschnittlichen Personalkosten in 2023 unter 
Berücksichtigung einer 2 %- igen Kostensteigerung ergibt sich daraus folgender 
gerundeter Finanzierungsbedarf ab 2024 in Höhe von:

61 
 
2024: 803.200 € 
2025: 819.260 € 
2026: 835.650 € 
2027: 852.360 € 
2028: 869.410 € 
2029: 886.800 € 
2030: 904.530 €. 
 
5. Refinanzierungslogik des Gesamtkonzeptes 
Ziel ist es, mittels einer personenzentrierten, bedarfsgerechten Leistungserbringung 
die Teilhabe der Menschen in Wohnungsnotlagen zu verbessern und gleichzeitig den 
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwirklichen. Dadurch wird der 
städtische Haushalt entlastet bzw. einer zunehmenden Belastung entgegengewirkt. 
Diese Belastung entsteht aus der gesetzlichen Verpflichtung der Kommune, nicht 
realisierte Teilhaben in den anderen sozialrechtlichen Leistungssystemen 
existenzsichernd aufzufangen (zugewiesene Auffangfunktion). 
 
5.1 Schrittweise Umsetzung und konsequente Wirkungsanalyse 
Um die langfristige Finanzierung auf der Grundlage fachlich wirksamer Leistungen 
transparent zu gestalten, werden mit der Umsetzung der einzelnen Teilkonzepte 
Hilfeartschlüssel im KDN-Abrechnungssystem der Stadt Köln hinterlegt. Dadurch 
wird eine gezielte Kosten-Nutzen-basierte Wirkungsanalyse möglich.  
Auf diese Weise können auch etwaige Pull-Effekte oder anderweitig gegenläufige 
Entwicklungen beim Unterbringungsbedarf in die Wirkungsanalyse einfließen, die 
bislang im Konzept mangels Daten nicht berücksichtigt bzw. dargestellt werden 
konnten. 
Bei der beschriebenen Strukturqualität und den Kostenansätzen der Teilkonzepte 
des Kölner Konzeptes gegen Wohnungslosigkeit handelt es sich um rein 
kalkulatorische Größen zur Absicherung einer bedarfsgerechten (Haushalts-) 
Planung. 
17  
 
5.2 Genutzte Finanzierungssysteme 
Der Aufbau einer rechtskreisübergreifenden Bedarfsfeststellung in Köln ermöglicht 
die genaue Zuordnung der personenzentrierten Leistungen zu den verschiedenen 
rechtlichen Finanzierungssystemen wie OBG -Leistungen, Leistungen nach dem 
SGB XII, SGB IX, SGB II, III, V und VI. Die zunehmende Gestaltung konsequent 
rechtskreisübergreifender Leistungen im Kontext Wohnungslosigkeit wird durch 
Reorganisationsprozesse der Stadtverwaltung in Kooperation mit den 
Leistungsträgern sowie die gemeinsame Entwicklung und Erprobung der 
erforderlichen Instrumente eröffnet.  
                                                
17  Mit diesen sind keinerlei Zusagen für spätere Leistungsvereinbarungen verbunden.

62 
 
Soweit diese Maßnahmen nicht durch das pflichtige Leistungssystem abgedeckt sind 
oder zunächst erst hinsichtlich ihrer Wirksamkeit erprobt werden, finanziert die Stadt 
Köln diese im Wege freiwilliger Förderungen. Dies erfolgt aktuell bereits im Rahmen 
der Förderprogramme „Housing First“ und „Ergänzende Leistungen für Menschen im 
Kontext Obdachlosigkeit“ sowie den „Humanitären Hilfen für Menschen aus der EU-
Ost- und Südost-Erweiterung“. Neue Teilkonzepte, die noch nicht oder nur teilweise 
über eine pflichtige Finanzierungssystematik abgesichert sind, werden vorbehaltlich 
eines politischen Umsetzungsbeschlusses und der Bereitstellung der dafür 
erforderlichen Mittel (Haushaltsvorbehalt) im Kölner Konzept zur Bekämpfung von 
Wohnungslosigkeit beschlossen und bei eventuellen späteren Beschlussvorlagen 
entsprechend deutlich gekennzeichnet. 
Ob und inwieweit die mittelfristige Entlastung des Systems durch die hier 
beschriebenen Investitionen möglich ist, hängt entscheidend davon ab, ob diese der 
Verwaltung haushalterisch möglich sind und ist mit Blick auf die größtenteils 
pflichtigen Aufgaben im Haushalt des Dezernates V nicht gesichert. Die Umsetzung 
muss im Rahmen des im Dezernat V zur Verfügung stehenden Haushaltsbudgets 
erfolgen, da auch bei Anerkennung des Konzeptes als Rahmenkonzept keine 
zusätzlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung zur Verfügung stehen. 
 
5.3 Mögliche Kosteneinsparung 
Ein wesentlicher Aspekt zur langfristigen Finanzierung des Kölner Konzepts zur 
Bekämpfung von Wohnungslosigkeit – auch im Rahmen des pflichtigen 
Leistungsspektrums – ist die Reduzierung der Verweildauer von obdachlosen 
Menschen in Einfachhotels auf den Charakter der Notversorgung auf längstens neun 
Monate. Aktuell beträgt die durchschnittliche Verweildauer 24 Monate, was nicht 
mehr als Überbrückung einer Notlage angesehen werden kann. Eine Reduzierung 
der Verweildauer würde erhebliche Einsparungen ermöglichen. 
Der im bestehenden System erforderliche Ausbau dieses Notunterbringungssystems 
wird – ohne eine Neuausrichtung des Kölner Hilfesystems für Menschen in Obdach- 
und Wohnungslosigkeit – zu weiteren Kostensteigerung führen. Dies zeigt 
anschaulich die Entwicklung der letzten Jahre: 2018 wurden in 26 Einfachhotels 770 
Plätze zur Versorgung von notunterzubringenden Personen vorgehalten. Diese 
waren ganzjährig ausgelastet. Schon fünf Jahre später müssen 1.600 Plätze in 51 
Einfachhotels vorgehalten werden, um den Unterbringungsbedarf zu decken. Dies 
bedeutet, dass alleine in einem Fünfjahreszeitraum die Zahl der vorgehaltenen 
Plätze um 108 % gestiegen ist. Parallel dazu sind die Tagespreise in diesem 
Zeitraum von 30 € durchschnittlich auf 50 € gestiegen. Dies entspricht einer 
Kostensteigerung um 67 %. Die Ausgaben für die Unterbringung in Einfachhotels 
belaufen sich demnach voraussichtlich allein in 2023 auf rund 29 Mio. € mit weiter 
steigender Tendenz. 
Durch die Zurückführung der Notversorgung in den Beherbergungsbetrieben auf eine 
Akutversorgung für längstens 9 Monate in Kombination mit der Versorgung der dort 
bislang notuntergebrachten Menschen mit Regelwohnraum ließe sich die

63 
 
erforderliche Platzzahl zur Akutversorgung von Wohnungsnotfällen auf 600 Plätze bis 
2030 reduzieren. Das entspräche einer Reduktion der vorgehaltenen Plätze um etwa 
62,5 %. Damit würde sich langfristig auch die diesbezügliche Haushaltsbelastung 
entsprechend reduzieren. Hier ergibt sich langfristig ein sehr hohes jährliches 
Einsparpotenzial von ca. 18 Mio. €, das sich mit der erfolgreichen Umsetzung 
des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sukzessive 
aufbauen würde. Insgesamt könnten die Aufwendungen für 
ordnungsbehördliche Unterbringung durch einen sukzessiven Abbau der 
Hotelplätze bis zum Jahr 2030 um bis zu 65,7 Mio. € vermindert werden. 
Etwaige Pull-Effekte oder anderweitig gegenläufige Entwicklungen beim 
Unterbringungsbedarf sind hierbei nicht berücksichtigt worden. 
Unberücksichtigt dabei bleiben weitere volkswirtschaftliche Einspareffekte, die durch 
die Reduzierung der Kosten für gesundheitliche Notversorgung, 
ordnungsbehördliche Maßnahmen im öffentlichen Raum etc. entstehen. 
Indem das Teilkonzept der Sozialen Wohnraumagentur (SWA) neben der 
allgemeinen Akquise am Mietwohnungsmarkt auch die Gestaltung niedrigschwelliger 
Unterstützungssysteme, Zwischennutzungen und die Weiterentwicklung im 
ansonsten nicht mehr genutzten Bestand (ggf. auch der Einfachhotels) fokussiert, ist 
mit diesem auch kein Verdrängungswettbewerb zu befürchten, der das Problem nicht 
lösen, sondern verlagern würde. 
5.4 Erforderliche Kostendeckung 
Die Mehrkosten für das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit 
werden abzüglich bereits veranschlagter bzw. fortzuschreibender Kosten für die 
Jahre von 2024 bis 2030 auf insgesamt rund 17,6 Millionen € kalkuliert. 
Sofern im Bereich der Pflichtleistungen nach den §§ 67 ff. SGB XII eine erhöhte 
Abweichung der Kosten entsteht, werden diese mit der Kämmerei abgestimmt und 
durch Umschichtungen ausgeglichen. Sofern dies nicht möglich ist, werden die 
zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung beteiligt. 
Der öffentlich geförderte Wohnungsbau  wird als wichtiges Instrument  betrachtet, 
um in den kommenden Jahren hierdurch ebenfalls Kosten zu reduzieren und einen 
Abfluss aus dem Kölner Hilfesystem zu ermöglichen. Durch diesen können 
Menschen mit geringem Einkommen angemessenen Wohnraum finden, was 
langfristig zu Einsparungen bei der Notversorgung der Menschen nach dem OBG 
führen wird. 
Auch der Aufbau eines eigenen kommunalen Wohnbestandes unterstützt die 
nachhaltige Schaffung von angemessen und bezahlbaren Wohnraum in Köln. 
5.5 Ergebnis 
Durch die schrittweise Umsetzung und enge Wirkungsbetrachtung wird sichergestellt, 
dass die effiziente und bedarfsgerechte Versorgung der wohnungslosen Menschen 
langfristig finanziell abgesichert ist und den städtischen Haushalt entlastet. Durch 
eine gezielte Refinanzierungslogik und die Schaffung wirksamer 
Versorgungssysteme wird die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit nachhaltig 
vorangetrieben.

64 
 
 
6. Zusammenfassung 
Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zielt auf die 
Beendigung der Obdachlosigkeit in Köln bis 2030.  
Durch eine niedrigschwellige, durchlässige und rechtskreisübergreifende 
Unterstützung, werden die Kölner*innen bei ihrem individuellen Weg in Wohnen, 
Arbeit und Gesellschaft unterstützt.  
Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit legt hierbei zentrale 
Handlungslinien, erste Teilkonzepte und eine kontinuierliche Weiterentwicklung des 
Gesamtsystems fest.  
Handlungslinien und erste Teilkonzepte zur Umsetzung sind in diesem Rahmen: 
1. Die partizipative Einbeziehung der Menschen selb st als zentraler 
Erfolgsfaktor: 
• Teilkonzept: Partizipation zur Umsetzung eines Tei lhabebeirates der 
Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik der Stadt Köln, zum Aufbau 
einer Akademie für Expert*innen in eigener Sache sowie zur verbindlichen 
Umsetzung von Partizipation in den Leistungssystemen. 
2. Der Ausbau präventiver Hilfen zur Vermeidung von  Wohnungslosigkeit, 
Obdachlosigkeit und der mannigfaltigen negativen Folgen 
• Teilkonzept: Ausbau präventiver Hilfen – Mediation  u. a. 
3. Der Ausbau und die zielgruppengerechte Weiterent wicklung der Leistungen 
für die Zielgruppe zur Verbesserung der Lebens- und Bedarfslagen ist 
essentiell, um besondere soziale Schwierigkeiten und 
Teilhabeeinschränkungen erfolgreich zu überwinden. 
• Teilkonzept: Soziale Betreuung und persönliche Unt erstützung in den 
gewerblichen (Not-)Unterkünften (Einfachhotels) 
• Teilkonzept: Case-Management  
• Teilkonzept: Nachtcafé 
• Teilkonzept: Angebote für haustierhaltende Mensche n 
• Teilkonzept: Wohnangebote für besondere Zielgruppe n als 
rechtskreisübergreifende Kooperationsmodelle 
• Teilkonzept: Ordnungsrechtliche und humanitäre Hil fen für Menschen aus der 
EU-Binnenmigration ohne Zugang zu den deutschen sozialen 
Sicherungssystemen 
4. Verbesserung der Wohnraumversorgung 
• Teilkonzept: Die Soziale Wohnraumagentur 
• Teilkonzept: Housing First

65 
 
Darüber hinaus finden aktuell zentrale Entwicklungen im Rahmen des Kölner 
Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit hin zu weiteren Teilkonzepten 
statt: 
- die Weiterentwicklung des Kölner Hitzekonzeptes f ür Menschen in 
Obdachlosigkeit, die Fortsetzung der klimagerechten Anpassung der 
Leistungen für die Zielgruppen sowie die Inklusion obdachloser Menschen bei 
allen weiteren Entwicklungen für Kölner*innen (z.B. Verschattungen, 
Trinkbrunnen) 
- die Entwicklung rechtskreisübergreifender Arbeits modelle sowie 
- die amtsübergreifende Entwicklung eines Allpartei lichen Konfliktmanagements 
(AKIM), das urbane Kompetenzen und das Für- und Miteinander in Köln 
stärkt. 
Durch ein enges Monitoring der einzelnen Teilkonzepte wird sichergestellt, dass 
insbesondere rechtlich freiwillige Investitionen in das Unterstützungssystem die 
erforderliche Wirkung für die Menschen entfalten. Zeitgleich wird der Grundsatz der 
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zum Vertrauenserhalt der finanzierenden 
Steuerzahler*innen sichergestellt.  
Das Kölner Unterstützungssystem für Menschen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit 
wird stetig – auch über 2030 hinaus – mittels der Arbeitsgemeinschaft 
Wohnungslosenpolitik i. S. d. § 4 SGB XII an sich verändernde Rahmenbedingungen 
angepasst. 
7. Anlagen

66 
 
7.1 Zeit-Maßnahme-Plan 
Umsetzungsplanung des Kölner Konzeptes gegen Wohnungslosigkeit konzeptionelle Weiterentwicklungen, Aufbau, Erprobung und 
flächendeckende Umsetzung 
 
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 
 
 
 
 
 
 
Prävention 
 
 
Akquise von Wohnraum 
 
 
 
Ausbau und zielgruppengerechte Weiterentwicklung der Lebens- und Bedarfslagen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nachtcafé  
Zugang mit Tieren 
Soziale Wohnraumagentur (SWA) 
rechtskreisübergreifendes Wohnprojekt 
Partizipation 
Hitze- und Kälteschutz 
Mediation 
Case-Management 
Humanitäre Beschäftigungshilfen 
Ausbau Housing First 
Konfliktmanagement (AKIM)  
Übertragung wirksamer Modelle ins Leistungssystem und kontinuierliche Entwicklung neuer Konzepte 
ICF-basierte Bedarfsermittlung 
Hotel -Scouts

67 
 
7.2 Beschlussübersicht 
 
Erforderliche politische Beschlüsse: 
 
 Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit als 
Gesamtkonzept  
sowie im Rahmen der Teilkonzeptionen: 
 Fachgruppe Partizipation : Ausstattung mit Regiekostenbudget (Sachmittel 
für Raumanmietungen, Arbeitsmittel u. ä.) 
 Gegebenenfalls Förderprogramm zur Sozialen Wohnraumagentur  
 Wohnangebote für besondere Zielgruppen als rechtskreisübergreifende 
Kooperationsmodelle  (Anschubfinanzierung) 
 Ordnungsrechtliche und Humanitäre Hilfen für Mensc hen aus der EU-
Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen 
(Ausweitung des tagestrukturierenden Beschäftigungsangebots , Einsatz 
ambulanter (psychiatrischer)Krankenpflege , zielgruppenorientierte 
Dezentralisierung des Unterbringungsangebotes ).

68 
 
8. Quellenverzeichnis  
1) Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit, Wohnungslosenbericht 2022 des 
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:  
(https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/vero 
effentlichungen/pm-kurzmeldung/wohnungslosenbericht-
2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3  am 04.08.2023) 
2) Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Abs atz 2 und 3 
Wohnungslosenberichterstattungsgesetz GISS/KANTAR PUBLIC: 
https://www.giss-ev.de/filestorage/publikationen/fb-605-empirische-
untersuchung-zum-wohnungslosenberichterstattungsgesetz_titel_bmas.pdf  
3) Brüchmann, Katharina; Busch-Geertsema, Volker; Henke, Jutta; Schöpke, 
Sandra; Steffen, Axel (2022b): Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt 
Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen – Ergebnisse einer Befragung. 
Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) 
(https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Wohnungslose_ohne_Unter 
kunft_und_verdeckt_Wohnungslose_in_NRW  am 04.08.2023)  
4) Lotties, Sarah (2021): Statistikbericht für das Jahr 2019. Zu Lebenslagen 
wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in 
Deutschland – Lebenslagenbericht. BAG Wohnungslosenhilfe e.V. 
(https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/STA/STA_Statistikbericht_20 
20.pdf  
5) Zensus 2011: Gebäude- und Wohnungsbestand in Deutschland - endgültige 
Ergebnisse 
(https://www.zensus2011.de/DE/Infothek/Publikationen/Publikationen_node.ht 
ml )

Beratungsverlauf (8)

18.03.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.04.2024 Unterausschuss Wohnen
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.04.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.04.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4113/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.03.2024
Erstellt
18.12.2023 07:10