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Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 4113/2023 vom 25.03.2024

Stand: Am 16.05.2024 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 1_Kölner Konzept zu Bekämpfung von Wohnungslosigkeit

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Abteilung für Wohnungsnotfälle <Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit > 1 Gliederung Gliederung ........................................................................................... ................................. 1 Einleitung ........................................................................................... ........................... 4 1. Ausgangslage ......................................................................................... ............... 6 1.1 Wohnungslos? Wie viele Menschen sind betroffen? .................................................. . 7 1.2 Gesetzlicher Auftrag .......................... ................................................... ...................... 8 1.3 Das Kölner Hilfesystem – Instrumente und Maßnah men ............................................. 8 1.4 Hilfen erweitern und verbessern ............... ................................................... ............ 10 2. Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ........................13 2.1 Prävention – Vermeidung von Wohnungsverlust ...........................................13 Mediation ............................................................................................ .................... 13 2.2 Hilfen bei Wohnungslosigkeit ......................................................................... .18 2.2.1 Case-Management ............................ ................................................... .................... 18 2.2.2 Soziale Betreuung und persönliche Unterstütz ung in den gewerblichen (Not-) Unterkünften (Einfachhotels) ......................................................................... .......... 22 2.2.3 Nachtcafé .................................. ................................................... ........................... 26 2.2.4 Ordnungsrechtliche und humanitäre Hilfen für Menschen aus der EU-Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen .................................................... 32 2.2.5 Wohnangebote für besondere Zielgruppen als r echtskreisübergreifende Kooperationsmodelle .................................................................................. ............. 38 2.2.6 Angebote für obdachlose haustierhaltende Men schen (insb. Hunde) ........................ 41 2.3 Vermittlung in dauerhaft gesicherte Wohnverhältnisse.................................44 2.3.1 Soziale Wohnraumagentur (SWA) ............... ................................................... ........... 44 2.3.2 Housing First .............................. ................................................... ........................... 49 2.4 Querschnittsaufgaben ................................................................................. .....53 2.4.1 Partizipation .............................. ................................................... ........................... 53 2.4.2 Rechtskreisübergreifende Arbeitsmodelle .... ................................................... ......... 56 2.4.3 Allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM) .. ................................................... ........ 57 2.4.4 Erfordernisse aus dem Klimawandel .......... ................................................... ............ 58 3. Kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ...................................................................59 4. Personalmehrbedarfe der Verwaltung ................................................................60 5. Refinanzierungslogik des Gesamtkonzeptes .....................................................61 5.1 Schrittweise Umsetzung und konsequente Wirkungsanalyse ......................61 5.2 Genutzte Finanzierungssysteme .....................................................................61 5.3 Mögliche Kosteneinsparung ............................................................................ 62 5.4 Erforderliche Kostendeckung .......................................................................... 63 5.5 Ergebnis ............................................................................................. ...............63 2 6. Zusammenfassung ...................................................................................... .........64 7. Anlagen .............................................................................................. ...................65 7.1 Zeit-Maßnahme-Plan ................................................................................... ......66 7.2 Beschlussübersicht ................................................................................... .......67 8. Quellenverzeichnis ................................................................................... ............68 Abkürzungsverzeichnis AG WP Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik AKS Anonymer Krankenschein ASC Aufsuchendes Suchtclearing BAGW Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. BGB Bürgerliches Gesetzbuch BLV Belegrechtsvertrag bzw. beziehungsweise ESF Europäischer Sozialfonds etc. et cetera e. V. eingetragener Verein ggf. gegebenenfalls grds. grundsätzlich GISS Gesellschaft für innovative Sozialforschung u. Sozialplanung e.V. Hbf. Hauptbahnhof i. S. d. im Sinne des KVB Kölner Verkehrsbetriebe LVR Landschaftsverband Rheinland MMD Mobiler Medizinischer Dienst NRW Nordrhein-Westfalen OBG Ordnungsbehördengesetz ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr ResoDienste Resozialisierungsdienste SDG Sustainable Development Goals SGB Sozialgesetzbuch SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch 3 SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB XI Sozialgesetzbuch Elftes Buch SGB XII Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch SWA Soziale Wohnraumagentur u. a. unter anderem VZÄ Vollzeitäquivalente z. B. zum Beispiel 4 Einleitung In Köln werden immer mehr Menschen wohnungslos, manche sogar obdachlos, und sie verbleiben oft lange Zeit in den städtischen Unterbringungsangeboten, ohne Zugang zu neuem Wohnraum zu erhalten. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen der Stadt Köln, die allen in Köln lebenden Menschen sichere und gesunde Lebensbedingungen bieten möchte. Der Umgang mit den ärmsten Menschen einer Gesellschaft ist ein Maßstab für deren Humanität. Das Hauptziel ist daher, die verfassungsrechtlich garantierten Menschenrechte zu verwirklichen und den Menschen, die von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit bedroht sind, eine menschenwürdige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Neben der Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Kölner*innen braucht es neue Konzepte und Maßnahmen, die Menschen unterstützen, die derzeit ohne Wohnung und zum Teil sogar ohne Obdach in Köln leben. Vor diesem Hintergrund hat das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Oktober 2021 die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (AG WP) i. S. d. § 4 des Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII) 1 beauftragt, neue Ansätze zur Beseitigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Köln zu entwickeln. In einem breit angelegten Beteiligungsprozess hat die AG WP in zwölf Unterarbeitsgruppen, an denen sich alle Mitglieder der AG WP beteiligen konnten, unter Einbeziehung städtischer Ämter, sozialrechtlicher Kostenträger, Leistungsträger, Expert*innen in eigener Sache, der Immobilienwirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft, das vorliegende Konzept erarbeitet. Begleitend wurden durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren im Jahr 2022 zwei Fachkolloquien durchgeführt. Dadurch wurden auch nationale und internationale Entwicklungen und Best Practice Modelle in die Konzepterstellung einbezogen. Die engen und fortlaufenden Kooperationen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren stellen eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Kölner Unterstützungssystems sicher, insbesondere die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Gremien und Arbeitskreisen des European Social Networks, des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., des Deutschen Städtetages Nordrhein-Westfalen, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosigkeit e.V., der Liga der Wohlfahrtsverbände Köln sowie der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V. (vgl. Kap. 3). 1 Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik des Dezernates ist eine Arbeitsgemeinschaft i. S. d. § 4 SGB XII. Als solche stellt sie die Zusammenarbeit des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren mit anderen Stellen, die gleiche Ziele verfolgen, sicher, insbesondere den Trägern nach dem Zweiten, Achten, Neunten und Elften Sozialgesetzbuch sowie mit den Trägern der entsprechenden Sozialleistungen. Darüber hinaus sind auch die sozialpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen in der Arbeitsgemeinschaft vertreten. 5 Das vorliegende Kölner Konzept stellt ein Rahmenkonzept vor. Es beschreibt, mögliche weitere Angebote und Leistungen zur Prävention und Vermeidung von Wohnungsverlust (vgl. Kap. 2.1), zur Verbesserung von Hilfen bei Wohnungsverlust (vgl. Kap. 2.2) und zur Vermittlung in dauerhaft gesicherte Wohnverhältnisse. Damit unterstützt es die Beendigung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit (vgl. Kap. 2.3). Zu den einzelnen Maßnahmen und Leistungen werden die jeweiligen Hintergründe, die Bedarfslage, der konzeptionelle Rahmen, die erforderlichen Ressourcen und konkrete erforderliche weitere Schritte zur Umsetzung beschrieben. Die Beschreibungen der erforderlichen Ressourcen sind als ungefähre Einschätzungen gedacht, die der Verwaltung, der Politik und der Gesellschaft eine Orientierung über den aufzubringenden Aufwand ermöglichen. Die Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen und Leistungen sowie der erforderlichen Personalressourcen in der Verwaltung (vgl. Kap. 4) sind über den kommunalen Haushalt nicht oder noch nicht oder nicht langfristig beschlossen oder gesichert. Insgesamt hängen die Finanzierbarkeit und das Gelingen des Konzepts davon ab, dass das Wohnraumproblem und die Flächenkonkurrenz erfolgreich aufgelöst werden können. Hinsichtlich der Refinanzierung (vgl. Kap. 5) geht das Konzept davon aus, dass bisherige Kosten der Unterbringung reduziert werden können, indem für aktuell Obdachlose günstigerer Wohnraum akquiriert werden kann. Die beschriebenen Maßnahmen und Leistungen bedürfen teilweise konkreter Beschlüsse des Rats, soweit diese nicht oder nicht vollumfänglich den gesetzlichen Pflichtleistungen zuzuordnen sind. In diesen Fällen können die beschriebenen Maßnahmen und Leistungen deshalb noch nicht unmittelbar zur Umsetzung gelangen. Einige weitere Leistungen sind grundsätzlich zwar politisch beschlossen worden, benötigen jedoch zu ihrer Ausweitung bzw. Verstetigung weitere Finanzierung (Beispiel: 2.3.2 Housing First). Vor diesen Hintergründen stehen die in diesem Konzept beschriebenen Maßnahmen und Leistungen unter einem grundsätzlichen Beschluss- und Finanzierungsvorbehalt. Das Konzept berücksichtigt nicht die Gruppe wohnungsloser geflüchteter Menschen mit anerkanntem Schutzstatus in Gemeinschaftsunterkünften und das für diese besondere Gruppe wohnungsloser Menschen bereitstehende integrationsspezifische Hilfesystem (siehe 1.1). Das Europäische Parlament hat im November 2020 eine Resolution zur "Bekämpfung der Obdachlosenquote in der EU" verabschiedet, die das Ziel setzt, Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden . 6 Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, entschlossen gegen die Obdachlosigkeit vorzugehen und nationale Strategien zu entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen. Auf Bundesebene wird derzeit an einem Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit bis 2030 gearbeitet. Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik in einem breit angelegten Beteiligungsprozess das vorliegende Konzept erarbeitet. Mit diesem Konzept will die Stadt Köln ihren Beitrag zu diesem übergeordneten Ziel leisten. 1. Ausgangslage Das stetige Wachstum der Stadt Köln, das Herausfallen von Wohnungen aus der Mietpreisbindung, Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, Sanierungsprojekte und die hohen Preise für Baumaterialien und Grundstücke führen dazu, dass der Wohnraum knapp und die Wohnungen teuer werden. Besonders einkommensschwache Menschen in Köln haben immer weniger Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Dadurch sind immer mehr Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht, da die Mieten für viele unerschwinglich sind und wohnungslose Menschen Schwierigkeiten haben, eine Bleibe auf dem Wohnungsmarkt zu finden. In Köln sind jährlich mindestens zwischen 3.500 und 4.500 Mietverhältnisse bedroht. Diese Zahlen orientieren sich an den bei der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren dazu eingehenden Meldungen. Die tatsächlich bedrohte Zahl an Mietverhältnissen dürfte allerdings deutlich höher sein: Nicht jede Person, der der Verlust der Wohnung droht, wendet sich hilfesuchend an die Stadtverwaltung Köln oder an unterstützende ergänzende präventive Hilfsprojekte. In der Folge wird in einer zahlenmäßig deshalb nicht benennbaren Größe die Wohnung auch ohne Durchführung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens aufgegeben. 2 Lediglich in den Jahren 2021 und 2022 gab es wegen der pandemiebedingten Ausweitung des Kündigungsschutzes einen spürbaren Rückgang von Räumungen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die markttypischen Dynamiken über Nachholeffekte den Anstieg auf das vorpandemische Niveau erzeugen werden. Ein weiterer Faktor für den zu erwartenden Anstieg der Wohnungs- und Obdachlosigkeit liegt in der Inflations- und damit allgemeinen Preisentwicklung. Hierdurch können Menschen in prekärer Einkommenssituation immer schwerer ihre Lebenshaltungskosten, insbesondere die steigenden Wohnkosten, tragen. 2 In 2020 waren bundesweit rund 256.000 Haushalte (2018: 237.000 Haushalte) vom Verlust ihrer Wohnung unmittelbar bedroht mit weiter steigender Tendenz. 7 1.1 Wohnungslos? Wie viele Menschen sind betroffen? In der ersten bundesweiten Erhebung zum Thema wohnungslose Menschen zum Stichtag 31.01.2022 wurden knapp 262.600 Personen erfasst. 3 In diesem Kontext wurden drei Gruppen unterschieden: - untergebracht wohnungslose Menschen: ca. 178.000 P ersonen (67,9%) - verdeckt wohnungslose Menschen: ca. 49.300 Persone n (19,8%) - wohnungslose Menschen ohne Unterkunft („obdachlose Menschen“): ca. 37.400 Personen (14,3%) 4 In Köln waren zum 31.01.2023 insgesamt 11.735 Personen wohnungslos, davon 8.594 Erwachsene (73%) und 3.141 Kinder (27%). Von den Erwachsenen waren - untergebracht wohnungslose Menschen: 7.810 Persone n (90,9%) - verdeckt wohnungslose Menschen: ca. 387 Personen ( 4,5%) - wohnungslose Menschen ohne Unterkunft: ca. 397 Per sonen (4,6%) 5,. Die Gruppe der 7.810 untergebrachten erwachsenen Wohnungslosen setzt sich wie folgt zusammen: - geflüchtete Personen mit anerkanntem Schutzstatus, die noch nie eine Wohnung in Köln hatten: 4.311 Personen (55,2%), darunter geflüchtete Personen aus der Ukraine: 2.210 Personen - ohne Fluchthintergrund in OBG-Einrichtungen/in Hot els: 1.630 Personen (20,9%) - ohne Fluchthintergrund in Sozialhäusern: 1.125 Per sonen (14,4%) - in Hilfen nach §§ 67 ff. SGBXII/niedrigschwellige Angebote: 744 Personen (9,5%) Das vorliegende Rahmenkonzept konzentriert sich insbesondere auf eine Neuausrichtung der Notunterbringungssysteme der Wohnungsnothilfe des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. Insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund sind damit nicht erfasst. Wohnungslose Menschen blieben im Jahr 2022 bundesweit durchschnittlich etwa 149 Wochen in kommunalen und ordnungsbehördlichen Unterbringungen oder in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Insbesondere in Köln ist der mangelnde Übergang in reguläre Wohnverhältnisse aufgrund der schwierigen Situation auf dem Wohnungsmarkt erschwert. 3 Vgl. Statistisches Bundesamt 2022, Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen; Brüchmann et al. 2022a, zitiert nach Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022.), S. 55. 4 Vgl. ebd. 5 Vgl. GISS-Studie 2022a: Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Abs. 2 und 3 WoBerichtsG. Erfasst wurden hier alle Personen, die im Erhebungszeitraum 01.02.2022 bis 07.02.2022 in wenigstens einer der sieben Nächte vor ihrer Befragung auf der Straße oder in Behelfsunterkünften in Köln übernachtet haben, etwa unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, Autowracks, Zelten oder Parks. 8 1.2 Gesetzlicher Auftrag Die Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe wird in Deutschland im Sozialgesetz über den Mangel an Teilhabe definiert. Es handelt sich gemäß § 67 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) um Menschen, bei denen die „Teilnahme an der Gemeinschaft“ mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden ist. Öffentlicher Auftrag ist deshalb, die jeweilige Notlage präventiv, nachhaltig und dauerhaft zu beenden und Betroffene zu befähigen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Bei der Erfüllung dieses Auftrags stellt die Zunahme multikomplexer Lebenslagen bei den unterstützungsbedürftigen Menschen in Wohnungsnot eine große Herausforderung dar. Sie trifft auf überlastete Systeme des Kölner Hilfesystems für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit. Dies erschwert zunehmend die nachhaltige Reintegration der betroffenen Menschen in Arbeit, Wohnen und Gesellschaft. Die Stabilisierung und Verbesserung der individuellen Lebenslagen der Menschen in Wohnungsnot nehmen dabei eine zentrale Rolle ein. Besonders geprägt sind die multikomplexen Lebenslagen von: - gesundheitlichen Einschränkungen mit Krankheitswer t (ca. 30 % mit physischen, psychischen oder Suchterkrankungen) - fehlendem Zugang zur Gesundheitsversorgung - Schuldenproblematik. 1.3 Das Kölner Hilfesystem – Instrumente und Maßnah men Das Kölner Hilfesystem setzt mit verschiedenen Instrumenten an, um Menschen in Wohnungsnotsituationen (von Wohnraumverlust bedrohte Menschen und solche, bei denen der Wohnraumverlust bereits eingetreten ist) zu helfen. Seit den späten achtziger Jahren existiert die Fachstelle Wohnen als Teil des Hilfesystems, die sich auf präventive Hilfen konzentriert. Diese Fachstelle spielt eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um drohenden Wohnungsverlust geht (zum Beispiel bei Kündigung, Räumungsklage, Räumungsurteil oder Zwangsräumungstermin) und bei der Unterstützung von Menschen, die Mietrückstände haben, um den Verlust ihrer Wohnung zu verhindern. Unterstützt wird die präventive Arbeit der Fachstelle Wohnen dabei durch die Projekte Bermico und Mietfest. Für die Menschen (Erwachsene und Kinder), bei denen der Wohnungsverlust eingetreten ist, stehen in Köln verschiedene Angebote der Unterbringung zur Verfügung, die, abgesehen von den täglichen Belegungsveränderungen, ausgelastet sind. Diese setzen sich zusammen aus: - ca. 1.600 Plätze in Notunterkünften (z. B. Hotels) - 78 Plätze in Notschlafstellen - 1.530 Plätze in städtischen Sozialhäusern und weit eren Objekten zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung des Amtes für Wohnungswesen 9 - 598 Plätze für Niederschwelliges und Betreutes Woh nen - 122 Plätze in Zielgruppenobjekten der Träger für b esonders vulnerable Gruppen (z.B. für Familien, gewaltbedrohte Frauen; vorgealterte Frauen, Menschen mit psychischen Einschränkungen etc.) - 450 Plätze in stationären Einrichtungen des Landsc haftsverbandes Rheinland - 135 Plätze in der Humanitären Hilfe für EU-Binnenm igrant*innen aus Ost- und Südosteuropa ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen. Nicht eingeflossen in diese Aufzählung sind die Unterbringungsangebote für die Gruppe der wohnungslosen anerkannten Menschen mit Fluchthintergrund in Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen und das für diese Personen bereitstehende integrationsspezifische Hilfesystem (siehe 1.1). Zusätzlich gibt es elf Fachberatungsstellen nach § 67 SGB XII (sog. „Kontakt- und Beratungsstellen“), die Überlebensstation „Gulliver“ sowie vier Streetworker*innen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, die mit rund 550 Menschen Kontakte haben sowie den Medizinischen Mobilen Dienst des Kölner Gesundheitsamtes, der jährlich um die 8.000 Behandlungskontakte insbesondere mit obdachlosen oder drogenabhängigen Menschen hat. Trotz der Vielfalt an Hilfsangeboten gibt es derzeit nur wenige Möglichkeiten, aus dem Hilfesystem heraus in den regulären Wohnungsmarkt zu gelangen und ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Das bedeutet, dass es schwierig ist, nach der Unterstützung durch das Hilfesystem eine dauerhafte Wohnung auf dem normalen Wohnungsmarkt zu finden und selbstständig weiterzuleben. Aktuell stellt die Wohnungsbaugesellschaft GAG dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 10.000 Belegrechtswohnungen zur Verfügung, die jedoch weitestgehend in Dauernutzung sind. 2022 konnte die städtische Stadtteilkoordination in Zusammenarbeit mit der GAG eine Vermittlung von 427 dieser Wohnungen an Notfälle realisieren. Auch der Belegrechtsvertrag mit der Deutschen Wohnungsgesellschaft mbH (DeWog), 100- prozentige Anteilseignerin ist die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH (Aachener SWG) zusammen mit der Siedlungsgesellschaft "Am Bilderstöcken" GmbH (SG), bietet nicht genug Wohnraum, um alle Haushalte in Wohnungsnot zu versorgen. Für Menschen, die Zugang zum Kölner Leistungssystem der Reintegration (nach den §§ 67 ff. SGB XII) haben, gibt es ferner das mit ESF-Mitteln im Rahmen der Landesfinanzierung geförderte Projekt "Viadukt", das den Zugang zum regulären Wohnungsmarkt erprobt. Zwischen 2017 und 2021 wurden durch dieses Projekt etwa 400 wohnungslose Haushalte mit einer neuen Wohnung versorgt. Die Wohnungen werden vor allem von großen Wohnungsanbieter*innen wie kommunalen Wohnungsunternehmen, überregional tätigen Immobilienunternehmen sowie genossenschaftlichen und kirchlichen Trägern akquiriert. 10 Ein weiteres Projekt, das von der Stadt Köln geförderte Modellprojekt „Housing First", konzentriert sich darauf, Wohnraum für Menschen in Straßenobdachlosigkeit und multikomplexen Problemlagen zu beschaffen (siehe Teilkonzept Housing First 2.3.2). Mit Unterstützung des Projektes haben bisher 23 ehemals straßenobdachlose Menschen wieder eine eigene Wohnung beziehen können. 1.4 Hilfen erweitern und verbessern Angesichts der Herausforderungen ist es dringend erforderlich, das Kölner Hilfesystem für Menschen in Wohnungsnotsituationen personenzentriert und bedarfsgerecht zu erweitern und zu verbessern. Die Stadt Köln arbeitet gemeinsam mit allen Kräften der Stadtgesellschaft und verschiedenen Partnern an Strategien, um eine wirkungsorientierte Verbesserung der Hilfelandschaft zu erreichen. Wesentliche Punkte sind hierbei insbesondere:  Partizipation: Bislang fehlen im Kölner Wohnungslosen-Hilfesystem umfassende Teilhabemöglichkeiten für Menschen in Wohnungsnotsituationen. Zukünftig sollten die Bedarfe und Interessen der von Wohnungslosigkeit bedrohten, betroffenen und ehemals betroffenen Menschen in Köln kontinuierlich erfasst werden und in die weitere Entwicklung auf der Grundlage dieses Konzeptes einfließen. Menschen, die selbst Erfahrungen mit Wohnungslosigkeit gemacht haben (Expert*innen in eigener Sache), sollen Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Mitgestaltung erhalten.  Verbesserung der Steuerung: Die deutliche Zunahme der multikomplexen Problemlagen erfordert ein noch stärkeres rechtskreisübergreifendes Navigieren bei der Fallsteuerung, um den individuellen Bedarfen der Menschen in ihrer existenziellen Not gerecht zu werden.  Stärkung der Prävention: Präventive Hilfen für Menschen im Kontext Wohnungslosigkeit müssen weiter ausgebaut werden. Zukünftig sollten verstärkt Maßnahmen ergriffen werden, um Wohnungsverluste zu verhindern.  Verbesserung der Unterbringung: Die Unterbringungsangebote in der Akutversorgung wohnungsloser Menschen sind bislang nur begrenzt bedarfsgerecht. Eine Hauptursache dafür ist primär die immer weiter ansteigende Zahl zu versorgender Menschen bei nahezu ausgeschöpften Unterbringungskapazitäten und fehlendem Übergang aus dem Akutversorgungssystem sowie fehlender zielgruppenspezifischer besonderer Wohnformen. Deshalb können im Regelversorgungsangebot insbesondere in vielen Fällen noch immer nicht das Bedürfnis nach Privatheit (Einzelzimmerversorgung), in allen Angeboten allgemein eine erforderliche Barrierearmut/Barrierefreiheit sowie eine ausreichende Berücksichtigung von besonderen Bedarfslagen für Teilzielgruppen (Haushalten mit Kindern, Bedarfe lebensälterer oder vorgealterter Personen, 11 pflegebedürftiger Personen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, LSBTIQ) ausreichend berücksichtigt werden. Zur Steigerung der Akzeptanz der unterbreiteten Angebote und Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in den Angeboten müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden (siehe dazu Ausführungen in den jeweiligen Teilkonzepten), um diesen Mangel zu beheben.  Verbesserung der Wohnraumsituation: Zur Beseitigung von Obdach- und Wohnungslosigkeit muss die Stadt Köln angemessenen und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Nur so können nachhaltig Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit überwunden werden. Laut einer statistischen Erhebung aus dem Jahr 2011 werden in Köln etwa 66 % der Immobilien am Wohnungsmarkt von Privatpersonen und Eigentümergesellschaften gehalten. 6 Gespräche mit dem Haus und Grund e.V. haben ergeben, dass viele sozial engagierte Vermieter*innen zögern, an die Zielgruppe der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen zu vermieten. Sie fürchten, dass sie im Falle von Problemen bei der Vermietung alleine gelassen werden und die entstehenden Kosten bis hin zur Gefährdung ihrer Existenz nicht bewältigen können. Zur Ausschöpfung sämtlicher Wohnversorgungskapazitäten ist es dringend erforderlich, einen Zugang zu diesem Segment des Wohnungsmarktes zu eröffnen und darüber die Versorgungssituation für Menschen in Wohnungsnotsituationen zu verbessern. Ziel des Kölner Hilfesystems für Menschen in Wohnungsnotsituationen ist es, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten der Menschen zu beseitigen, zu mildern oder zu verhindern. Dadurch soll den Menschen ermöglicht werden, ihre Existenz zu sichern und wieder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dies ist zudem gesetzlich im SGB XII festgelegt. Die Vision der Sozialverwaltung besteht insbesondere darin, dass alle Bevölkerungsgruppen Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum haben und gesund leben können. Dabei sollen sie entsprechend ihren Wünschen und Bedürfnissen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Mit diesem Konzept setzt die Kölner Stadtverwaltung den Masterplan des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Wohnen mit Blick auf alle aus den SDG 7 und den Lebenslagen entwickelten Visionen für Bewohner*innen Kölns, hier für Menschen in Wohnungsnotsituationen, um. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Handlungsfeld Wohnen. 6 Zensus 2011: Gebäude- und Wohnungsbestand in Deutschland - endgültige Ergebnisse 7 Sustainable Development Goals (SDG) sind politische Ziele der Vereinten Nationen, die die weltweite Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung erreichen sollen. Diese sind in die nationalen Zielplanungen im Rahmen der Agenda 2030 aufgenommen worden. 12 Masterplan Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen, Juli 2022 basierend auf dem Lebenslagenbericht und den Sustainable Development Goals. 13 2. Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit Die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit basiert auf folgenden wesentlichen strategischen Ansätzen: Prävention, Vermeidung von Wohnungsverlust (siehe Kapitel 2.1), Unterbringung und weitere Hilfen, wenn der Verlust nicht vermieden werden konnte (siehe Kapitel 2.2), schließlich Vermittlung in ein dauerhaftes Wohnverhältnis (siehe Kapitel 2.3). 2.1 Prävention – Vermeidung von Wohnungsverlust Mediation a. Hintergrund In Köln ist jährlich eine relativ hohe Anzahl von Mietverhältnissen bedroht (siehe Punkt 1. Ausgangslage). Die Ursachen dafür sind unterschiedlich. In einem Großteil der Fälle erwächst die Gefahr des Wohnungsverlustes aus einer bestehenden Schuldenproblematik, die den Rechtsgrund für die Kündigung des Wohnverhältnisses begründet. In anderen Fällen liegt die Ursache in mietwidrigen Verhalten oder einer Kombination von beiden. Dazu treten noch die Fälle, in denen das Wohnverhältnis wegen einer Eigenbedarfskündigung bedroht ist. Während im letztgenannten Fall keine Aussicht auf Erhalt der bislang bewohnten Wohnung besteht, kann in den drei anderen Fallkonstellationen eine Intervention zum Erhalt der Wohnung erfolgreich sein. Objektiv gelingt dies aber in den meisten Fällen nur, wenn der Kündigungsgrund allein die bestehende Mietschuld ist. Liegt die Ursache von Anfang an allein in mietwidrigem Verhalten oder entsteht im Zeitraum der Auseinandersetzung zu den streitigen Fragen ein Konflikt zwischen den beiden Mietvertragsparteien, der sich mehr und mehr verhärtet, ist die Wohnungsgeber*in zumeist auch nicht mehr bereit ist, dass Mietverhältnis fortzuführen. b. Bedarfslage Die Entwicklungen am Wohnungsmarkt in Köln sowie die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation bei Menschen mit geringen Einkommen (s. o.) erfordert erweiterte Handlungskonzepte, deren präventive Zielsetzung der Erhalt der gegenwärtigen Wohnung ist. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat am 11. September 2013 eine „Empfehlung zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern“ sowie am 16. September 2020 eine „Empfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen zum Wohnraumerhalt in den Kommunen“ verabschiedet. Demnach zählen alle Maßnahmen der Prävention und die Bekämpfung von Obdachlosigkeit neben der Agenda des Aktionsprogramms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ mit der im Juni 2019 ins Leben gerufenen Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit in NRW „Endlich ein ZUHAUSE!“ zum erfolgversprechendsten Handlungsansatz. 14 Die bereits in Köln bestehenden präventiven Systeme zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit - die Fachstelle Wohnen (z. B. mittels Mietschulden übernahme) - Beratung und Mietcoaching (BerMico) und - Stabilisierung durch sozialarbeiterische Begleitu ng nach Mietschuldenübernahme oder im Falle von Wiedereinweisung/Beschlagnahme (Miet-fest) leisten bereits einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt von Wohnraum. Aber auch mittels dieser Instrumente werden noch nicht alle bedrohten Haushalte erreicht. Es bedarf zusätzlicher Instrumente, um den Wirkungsradius präventiver Maßnahmen zu erhöhen und zeitlich früher als bisher entstehende Bedrohungssituationen für bestehende Mietverhältnisse aufzugreifen, mit dem Ziel der Beseitigung der Bedrohung. c. Kurzkonzept Existenzielle Bedrohungslagen wie die des drohenden Verlustes des schützenden Zuhauses setzen Menschen massiv unter Druck und erzeugen stressbedingte Reaktionen. Während einige Menschen sich vor der Bedrohung versuchen zu verstecken und reaktionsunfähig werden, reagieren andere mit aggressivem Verhalten, zumeist verbal aggressiv. Beide Reaktionsmuster führen schließlich dazu, dass keine lösungsorientierte Kommunikation mehr zwischen den Konfliktparteien möglich ist. Eine darauf aufbauende, effektive Methode der Vermittlung in derartigen Konfliktsituationen zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen ist die Mediation, um ein Mietverhältnis für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu sichern und präventiv tätig zu werden. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, bei dem eine neutrale dritte Person als Mediator*in auftritt und die Konfliktparteien bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung unterstützt. Eigenverantwortlichkeit spielt dabei eine wichtige Rolle, da die Konfliktparteien selbst für die Lösung des Konflikts verantwortlich sind und aktiv an der Suche nach einer Lösung mitwirken müssen. Durch die Mediation werden die Konfliktparteien unterstützt, ihre Interessen und Bedürfnisse zu formulieren, miteinander wieder zu kommunizieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Hierdurch können Lösungen gefunden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Auf diese Weise lassen sich bedrohte Mietverhältnisse dauerhaft sichern beziehungsweise stabilisieren . Ziel ist es, möglichst vor Ausspruch einer Wohnraumkündigung den Konflikt beizulegen und damit das bedrohte Mietverhältnis zu sichern. Zielgruppen sind neben den bedrohten Mieter*innen insbesondere privatwirtschaftlich Vermietende. Letztere benötigen dringend eine Anlaufstelle für derartige Problemkonstellationen. Gerade privaten Wohnungsanbietenden fehlt es an einer solchen. 15 Die Mediation wird an die fünf bestehenden Beratungsstellen von BerMico angebunden und von dort eingeschaltet, um zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen eine Lösung zu erarbeiten, die für beide Seiten akzeptabel ist. Dabei wird es beispielsweise um die Klärung von Mietrückständen, die Behebung von Mängeln in der Wohnung oder um Lärmbelästigung gehen. d. Ressourcen Die Finanzierung des Projekts erfolgt zur Steigerung der Wirksamkeit des gemeinsamen Handelns im Rahmen der pflichtigen Leistungen nach § 67 SGB XII. Näheres dazu ist der Darstellung der Gesamtfinanzierungslogik unter Kap. 5. zu entnehmen. Für das gesamte Kölner Stadtgebiet wird mit dem Einsatz von 1,5 Vollzeitäquivalenten Soziale Arbeit, welche über die Zusatzqualifikation Mediation verfügen, die Durchführung der individuell ausgeprägten Mediationsverfahren sichergestellt. Die Finanzierung von Mediationsverfahren kann je nach Ausprägung des Konflikts in Bezug auf Art, Umfang und Komplexität nicht über den Einzelfall erfolgen. Dies liegt daran, dass der Verlauf des Verfahrens und die Anzahl der notwendigen Mediationssitzungen erheblich von der Mitarbeit der am Konflikt Beteiligten abhängen. Es ist daher nicht geeignet, die Vergütung der Mediatoren*innen auf Basis des Einzelfalls festzulegen. Stattdessen wird der Einsatz der Mediator*innen pauschal vergütet. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Dauer oder dem Ergebnis des Mediationsverfahrens eine festgelegte Vergütung gezahlt wird. Diese Pauschalvergütung ermöglicht es den Mediator*innen, ihre Dienstleistungen unabhängig von der individuellen Situation der Konfliktparteien anzubieten und sich auf ihre Aufgabe zu konzentrieren, d.h. den Konflikt zu moderieren und zu einer Lösung beizutragen. Gleichzeitig stellt die pauschale Vergütung sicher, dass die Mediatoren*innen unabhängig von der Komplexität des Konflikts angemessen entlohnt werden. Im Zuge der pauschalen Finanzierung ergibt sich unter Berücksichtigung einer jährlichen Personalkostensteigerung, basierend auf den durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln, von rund 2 % ab 2024 folgender Finanzierungsbedarf: 2024 160.800 € 2025 163.800 € 2026 166.800 € 2027 169.900 € 2028 173.000 € 2029 176.200 € 2030 179.500 € 16 e. Weitere Schritte Die Mediation startet im Laufe des Jahres 2024. Bis dahin erfolgen die Akquise des erforderlichen Fachpersonals und der Aufbau der Strukturen, zu deren wirksamem Einsatz im bestehenden Präventionssystem. Zum Zweck eines wirkungsorientierten Controllings wird ein entsprechendes Berichtswesen entwickelt, mit Hilfe dessen unter anderem die Anzahl der Anfragen, erfolgter Mediationsverfahren und einzelner Mediationssitzungen sowie deren Dauer und die Anzahl der erfolgreichen Sicherungen der Mietverhältnisse erfasst und ausgewertet werden. Die Annahme von Unterstützungsangeboten setzt die Kenntnis um diese voraus. Vor diesem Hintergrund wird gezielt daran gearbeitet, die Mieter*innen und Vermietenden besser zu den Unterstützungsangeboten zu informieren und dafür geeignete Formate zu entwickeln (digital, analog, quartiersbezogen, kooperierend mit vorhandenen anderen Unterstützungsformaten). Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit 8 Angesichts der nach wie vor geringen Kenntnisse vieler Haushalte in Wohnungsnotlagen erfolgt eine offensivere Information der Öffentlichkeit über bestehende Unterstützungsangebote. Dazu gehören u.a. auch eine ansprechendere Gestaltung der Internetseite mit Beispielen gelungener Wohnungssicherung in unterschiedlichen Sprachen sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen in besonders belasteten Wohnquartieren. Aufbau eines Frühwarnsystems 9 Den Empfehlungen der GISS folgend wird angestrebt, von den noch nicht hinreichend kooperierenden Wohnungsunternehmen frühzeitige Informationen spätestens zum Zeitpunkt der Kündigungen zu bekommen. Um dies datenschutzrechtlich zu gestalten, müssen die Wohnungsunternehmen dazu übergehen, bereits beim Abschluss von Mietverträgen einen entsprechenden Passus einzufügen, der sie dazu berechtigt, bei Kündigungen Informationen an die Fachstelle Wohnen weiterzuleiten. Jeder Kündigung soll dann auch eine Information über die Unterstützungsmöglichkeiten der Fachstelle Wohnen beigelegt werden. Weitere Vorschläge, Zahlungsprobleme in anderen Bereichen - zum Beispiel Jobcenter und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie - als Indikatoren für mögliche Unterstützungsbedarfe im Bereich der Wohnungssicherung wahrzunehmen und über Hilfemöglichkeiten in solchen Fällen zu informieren, werden aufgegriffen und weiterverfolgt. 8 Empfehlung des GISS e.V. in; Befragung zur Lebenslage von obdachlosen und wohnungslosen Menschen in Köln, 2024, derzeit noch unveröffentlicht 9 Ebenda 17 Standardisierung der Prozesse bei vorübergehendem Haftaufenthalt 10 Die Prozesse bei vorübergehendem Haftaufenthalt und in der Entlassungsvorbereitung nach längerfristigem Haftaufenthalt werden angesichts der nicht unerheblichen Zahl von Betroffenen, die ihre Wohnung durch Haft verloren haben, hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten überprüft. In enger Kooperation von Jobcenter, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und Sozialen Diensten der Justiz wird ein standardisierter Prozess zum Wohnungserhalt bei Einstellung von SGB-II- Leistungen wegen vorübergehenden Haftaufenthalts eingeführt. Die Kooperation bei der Entlassungsvorbereitung mit dem Ziel, nicht in Wohnungslosigkeit zu entlassen, wird verstärkt. 10 ebenda. 18 2.2 Hilfen bei Wohnungslosigkeit 2.2.1 Case-Management a. Hintergrund Die Zunahme multikomplexer Lebenslagen bei den unterstützungsbedürftigen Menschen in Wohnungsnot trifft auf überlastete Systeme des Kölner Hilfesystems für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit. Dies erschwert zunehmend die nachhaltige Reintegration der betroffenen Menschen in Arbeit, Wohnen und Gesellschaft. Die Stabilisierung und Verbesserung der individuellen Lebenslagen der Menschen in Wohnungsnot nehmen dabei eine zentrale Rolle ein. Viele Menschen, denen der Verlust der Wohnung droht oder bei denen dies sogar bereits eingetreten ist, befinden sich nicht nur in einer existenziell bedrohlichen Situation. Immer häufiger haben diese Menschen auch starke gesundheitliche Einschränkungen in Form von physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert. Aus der im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) im Juni 2021 auch in Köln durchgeführten GISS-Studie 2022b 11 zur Situation von straßenobdachlosen und verdeckt wohnungslosen Menschen ergibt sich, dass sich zwei Drittel der Befragten selbst als nicht gesund ansehen. In der Gruppe der befragten straßenobdachlosen Menschen lag deren Anteil sogar bei knapp 75 %. Etwa ein Drittel (34,1 %) gab dazu an, physisch, psychisch oder suchtkrank zu sein. Ein weiteres Drittel (32,3 %) erklärte, unter mindestens zwei Erkrankungen aus den unterschiedlichen Diagnosegruppen zu leiden. Aus der GISS-Studie 2022b ergibt sich weiter, dass rund 60 % der straßenobdachlosen Befragten (59,2 %) psychische Erkrankungen inkl. Suchterkrankungen aufweisen. Aber auch in der Gruppe der versteckt Wohnungslosen ist ausweislich der GISS-Studie 2022b ein Anteil von 46,6 % psychisch erkrankt. Ferner beschrieben fast ein Fünftel der Menschen in Straßenobdachlosigkeit (17,9 %) und rund ein Achtel der Menschen in versteckter Wohnungslosigkeit (12,5 %) für sich eine Doppeldiagnose, leiden demnach an einer anderen psychischen und einer Suchterkrankung. Unterscheiden sich die beiden betrachteten Gruppen noch hinsichtlich der Häufigkeit physischer Erkrankungen (42,0 zu 30,2 %) und Suchterkrankungen (48,7 zu 30,2 %), ist die Gruppe der von psychischen Erkrankungen Betroffenen annähernd gleich groß (30,5 zu 29 %). In der GISS-Studie 2022b wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass hier von einer Untererfassung bei der Anzahl erkrankter Personen und Krankheitsbildern auszugehen ist, da die ausgewerteten Informationen auf Selbstauskünften der befragten Studienteilnehmenden basieren. Menschen ohne oder mit nur beschränkter Krankheitseinsicht werden einzelne Fragen dazu nicht oder nicht vollständig zutreffend beantwortet haben. 11 Brüchmann, Katharina; Busch-Geertsema, Volker; Henke, Jutta; Schöpke, Sandra; Steffen, Axel (2022b): Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen Ergebnisse einer Befragung. Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS). (zitiert als GISS-Studie 2022b). 19 Aber auch so zeichnet sich ein klares Bild hinsichtlich der schwierigen gesundheitlichen Situation bei Menschen in Wohnungsnot ab. Es ist zudem davon auszugehen, dass sich die Ergebnisse dieser Studie auch auf die Menschen übertragen lassen, die in den Regelangeboten des Hilfesystems versorgt werden. Diese haben in der Vergangenheit in vergleichbaren Lebenssituationen gelebt bzw. leben dies teilweise auch heute noch. Nimmt man dazu noch die Erkenntnis, dass 37,8 % aus der Gruppe der in GISS- Studie 2022b befragten Menschen ohne Unterkunft und 12 % aus der Gruppe der versteckt wohnungslosen Menschen keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung mangels Krankenversicherungskarte haben (bei der Teilgruppe der zugewanderten Menschen betraf dies jede zweite Person [50,4 %], bei denen aus Ost- und Südosteuropa sogar drei Viertel [74 %]), zeigt sich hier der drängende Handlungsbedarf. Mit Blick auf die Zahlen aus dem Statistikbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAGW) 2022, dessen Datenbasis in 2020 erhoben wurde, scheint es hier noch einen signifikanten Anstieg bei den Menschen ohne Zugang zur Regelgesundheitsversorgung zu geben. Der Bericht spricht bezogen auf die Zahlen im gesamten Bundesgebiet von einem Anteil betroffener Personen ohne Unterkunft von „nur“ 21,7 %. Aufgrund des im Bundesvergleich besonders gut ausgebauten Hilfesystems in NRW ist davon auszugehen, dass der nächste Statistikbericht der BAGW ebenfalls diesen Aufwärtstrend abbilden wird. Dazu tritt in den meisten Fällen noch eine Überschuldungsproblematik, welche regelmäßig ursächlich für den drohenden oder eingetretenen Wohnraumverlust ist. Ausweislich der GISS-Studie 2022b gaben 52,1 % der befragten Menschen in ihrer Selbstauskunft an, dass Mietschulden oder zumindest auch bestehende Mietschulden neben anderen hinzugetretenen Gründen ursächlich für den Wohnungsverlust waren. Der Statistikbericht BAGW 2022 12 weist für das gesamte Bundesgebiet sogar einen noch höheren Wert aus. Die dort getroffenen Feststellungen sprechen sogar von 63,9 % der Fälle, in denen Mietschulden ursächlich für den Wohnraumverlust sind. Mit diesen multikomplexen Lebenslagen sind viele Betroffene überfordert und verlieren ihre Fähigkeit zum selbstwirksamen Handeln. Sie benötigen professionelle Unterstützung zur Stabilisierung und Verbesserung ihrer Lebenssituation. Das Kölner Hilfesystem stellt sich seit Jahren dieser Herausforderung. So werden Unterstützungssuchende dazu einerseits in den Angeboten der Stadtverwaltung im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, dem Amt für Wohnungswesen, dem Gesundheitsamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zu möglichen Hilfen beraten. Dies erfolgt zudem in den trägerseitig betriebenen Angeboten der Fachberatungsstellen, Unterbringungs- und Aufenthaltsangeboten im Kölner Stadtgebiet. 12 Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., Statistikbericht für das Jahr 2020 (2022), bearbeitet von Sarah Lotties, Zitiert als Statistikbericht BAGW 2022. 20 b. Bedarfslage Die deutliche Zunahme der multikomplexen Problemlagen erfordert ein noch stärkeres rechtskreisübergreifendes Navigieren bei der Fallsteuerung, um den individuellen Bedarfen der Menschen in ihrer existenziellen Not gerecht zu werden. Betroffen sind Menschen in einer Wohnungsnotsituation mit multiplen Problemlagen, insbesondere Menschen in Straßenobdachlosigkeit, verdeckt wohnungslose Menschen und not- oder regelversorgte Menschen im Kölner Hilfesystem. c. Kurzkonzept Ziel ist es, allen Menschen den Zugang zu den erforderlichen Hilfen, unabhängig davon, in welchem Rechtskreis diese erbracht werden, zu eröffnen. Das erarbeitete Konzept fußt auf den Erkenntnissen aus der Arbeit im Hilfefeld und den Ergebnissen der zuvor zitierten Studien. Mittels der Etablierung eines rechtskreisübergreifend navigierenden Case- Managements in allen Bereichen der Wohnungsnotfallhilfe in Köln wird sichergestellt, dass die Bedarfe der Menschen auch neben OBG und § 67 SGB XII, festgestellt sind. Zwei Maßnahmen werden maßgebend Basis für die Zielerreichung sein: die Entwicklung eines Bedarfsfeststellungsinstrumentes und die Entwicklung eines Handlungsleitfadens.  Bedarfsfeststellungsinstrument: Mit wissenschaftlicher Unterstützung entwickelt die Stadtverwaltung Köln zusammen mit den Trägern der Wohnungsnotfallhilfe und in enger Zusammenarbeit mit anderen Rechtsträgern, insbesondere dem LVR sowie Vertretern der Expert*innen in eigener Sache, ein geeignetes Bedarfsfeststellungsinstrument. Dazu kommt die im SGB IX verankerte International Classification of Functioning, Disablility and Health (ICF – Internationale Klassifikation von Funktion, Behinderung und Gesundheit) zur Anwendung. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, dass alle vorhandenen Kompetenzen und Bedarfslagen mit dem Menschen selbst erkannt werden. Das Instrument wird nicht nur einer einmaligen Erhebung der Bedarfe dienen, sondern in regelmäßigen Abständen zur Anwendung kommen. Dies ermöglicht es, sich verändernde Kompetenzen und wechselnde Bedarfslagen zu erkennen und die Wirksamkeit eingesetzter Hilfsmaßnahmen zur Verbesserung oder Stabilisierung der Lebenslage zu bemessen. Damit wird eine fundierte Fallsteuerung ermöglicht.  Handlungsleitfaden: Der zu entwickelnde Handlungsleitfaden dient als Arbeitsmittel für das Fallmanagement. In ihm werden alle wesentlichen Handlungsschritte für die Arbeit mit Menschen in Wohnungsnotfällen mit multikomplexen Lebenslagen beschrieben. 21 Insbesondere wird dieser Fragen der - Durchführung der Bedarfserhebung - gemeinsamen Festlegung der Handlungsziele mit Kli ent*innen nach deren Interessenlage sowie Überprüfung der Zielerreichung - Fallsteuerung - Kooperation mit den anderen Rechtsträgern und - Dokumentation der Fallarbeit beinhalten. d. Ressourcen Die Kosten für die Entwicklung des Bedarfsfeststellungsinstrumentes belaufen sich kalkulatorisch auf rund 95.000 Euro. Eine Finanzierung der Kosten für die Entwicklung des Bedarfsfeststellungsinstrumentes fällt grundsätzlich als Maßnahme zum Zwecke der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten unter §§ 67 ff. SGB XII und stellt insoweit eine Pflichtleistung nach diesen Vorschriften dar. Mittelfristig kann durch den verbesserten Zugang zu den rechtskreisübergreifenden Hilfen die Lebenslage der Menschen in Wohnungsnotlagen nachhaltig verbessert werden. Dies schafft die Basis für eine erfolgreiche Reintegration und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Beendigung der Wohnungsnotlage und damit einen Beitrag zu mittelfristigen Entlastung des kommunalen Haushaltes. Damit wird dem Nachranggrundsatz der städtischen Notversorgung stärker Geltung verschafft. Zudem führt die Verankerung bei den primär zuständigen Kostenträgern zu einer qualitativen Verbesserung der Unterstützungsleistungen. Gerade mit Blick auf medizinische Behandlungsbedarfe ist darüber hinaus eine mittelfristige Entlastung zu erwarten, da extrem kostspielige Notversorgungen, die insbesondere durch eine weitere Verwahrlosung entstehen, reduziert werden. Darüber hinaus wirkt sich eine erfolgreiche Reintegration mit Zugang in die Regelversorgungsangebote langfristig für alle Kostensysteme entlastend aus. e. Weitere Schritte Der Handlungsleitfaden wird in 2024 gemeinsam von der Sozialverwaltung mit den Trägern der Wohlfahrtspflege entwickelt und in die Erprobung gebracht. Die Ausschreibung für die Entwicklung des Bedarfsfeststellungsinstrumentes ist von der Sozialverwaltung im Rahmen einer freihändigen Vergabe unter Herbeiziehung von mindestens drei Angeboten durchzuführen. Das Vergabeverfahren soll 2024 durchgeführt werden. 22 2.2.2 Soziale Betreuung und persönliche Unterstützung in den gewerblichen (Not-) Unterkünften (Einfachhotels) a. Hintergrund Die Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren stellt sicher, dass obdachlose Menschen, die den Wunsch haben, ihre Obdachlosigkeit zu beenden, sofort in ein Einfachhotel vermittelt werden. Diese Vermittlung erfolgt im Rahmen der Gefahrenabwehr gemäß § 14 OBG. Allerdings ist in Köln ein deutlicher Anstieg der ordnungsrechtlichen Vermittlungen von obdachlosen Menschen in Einfachhotels zu verzeichnen, was einen dringenden Handlungsbedarf erkennen lässt. Ende Juni 2018 waren in 26 Einfachhotels rund 770 Betten belegt. Fünf Jahre später, am Stichtag 30.06.23, waren bereits in 51 Einfachhotels rund 1.600 Betten belegt, und diese Zahl steigt weiter an. Diese Betten wurden u.a. von insgesamt 175 alleinstehenden Frauen und etwa 125 alleinerziehenden Frauen mit Kindern genutzt. Das entspricht einem Anteil von 18,7 % gemessen an der Zahl der Gesamtnutzer*innen. In der Regel sind diese Personen bei Eintritt der Obdachlosigkeit nicht bereit oder in der Lage, qualifizierte Angebote anzunehmen, die ihnen regelmäßig von der Fachstelle Wohnen unterbreitet werden. Gleichzeitig wechseln viele Menschen ständig zwischen den Einfachhotels, anderen (Not-) Unterkünften, dem Aufenthalt bei Bekannten oder Verwandten und dem Leben im öffentlichen Raum. Die Nutzung von Einfachhotels zur Versorgung dieser Menschen ist geboten, um den Unterbringungsauftrag der Stadt Köln zu erfüllen, auf Bedarfsschwankungen reagieren zu können und Bedarfsspitzen abzufangen. Es ermöglicht eine flexible Unterbringung und gewährleistet, dass obdachlose Menschen zumindest vorübergehend ein Dach über dem Kopf haben. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Fachstelle Wohnen weiterhin qualifizierte Angebote zur Verfügung stellt, um den Menschen langfristig aus der Obdachlosigkeit zu helfen. Die steigende Anzahl von obdachlosen Frauen und alleinerziehenden Frauen mit Kindern verstärken den Handlungsdruck. Viele der wohnungslosen Menschen, die in den Einfachhotels untergebracht sind, leiden unter sozialen und psychischen Auffälligkeiten, Erkrankungen (insbesondere Suchterkrankungen) und Behinderungen. Es ist daher anzunehmen, dass dieser Personenkreis einen erheblichen Unterstützungsbedarf hat, der den Einsatz von Hilfen gemäß der §§ 67 ff. SGB XII oder sogar der §§ 76 ff. SGB IX rechtfertigt. Allerdings sind die meisten dieser Angebote für diese Menschen zu hochschwellig und erfordern eine Mitwirkung, die für die Zielgruppe nicht immer erreichbar ist, obwohl sie das Ziel, aber nicht die Voraussetzung sein sollte. Dies führt oft dazu, dass sich die Armutssituationen chronifizieren und sich unerwünschte Verhaltensweisen verfestigen. Die Verweildauer in den Einfachhotels und Pensionen erstreckt sich über längere Zeiträume, was die Reintegration in normale Wohn- und Lebensverhältnisse, insbesondere angesichts des Wohnungsmarktes, erschwert, wenn nicht sogar nahezu aussichtslos macht. Die 23 ordnungsrechtliche Vermittlung, die in Deutschland als kurzfristige Maßnahme zur Gefahrenabwehr mit niedrigen Standards konzipiert ist, stellt in der Realität für viele Menschen über einen langen Zeitraum ihre Wohnsituation dar. Sie haben nur geringe Chancen, aus den Einfachhotels herauszukommen. Dies stellt eine grundlegende Herausforderung für die Wahrung der Grund- und Menschenrechte dar. b. Bedarfslage Es ist aus den oben aufgeführten Gründen dringend erforderlich, dass angemessene Unterstützungsangebote geschaffen werden, die den individuellen Bedürfnissen und Herausforderungen der wohnungslosen Menschen gerecht werden. Dies erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, die nicht nur die Wohnsituation, sondern auch die sozialen, psychischen und gesundheitlichen Aspekte berücksichtigt. Die Mehrheit der Menschen, die in Einfachhotels untergebracht sind, benötigt in erster Linie soziale Betreuung und persönliche Unterstützung. Diese Unterstützung ist notwendig, um Vertrauen aufzubauen, die persönliche Stabilität zu fördern und Perspektiven zu entwickeln. Nur durch diese Maßnahmen können die Menschen geeignete und weiterführende Hilfen sowie alternative Unterkunftsformen annehmen. Durch die Bereitstellung von sozialer Betreuung und persönlicher Unterstützung wird den Menschen die Möglichkeit gegeben, ihre Lebenssituation zu verbessern und langfristige Perspektiven zu entwickeln. Dies ist entscheidend, um aus der Abhängigkeit von Einfachhotels herauszukommen und geeignete Hilfsangebote sowie alternative Unterkunftsformen annehmen zu können. Es ist daher von großer Bedeutung, dass ausreichende Ressourcen für die soziale Betreuung und persönliche Unterstützung bereitgestellt werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur*innen wie Sozialarbeiter*innen, Berater*innen, Therapeut*innen und anderen Fachkräften. Nur durch eine ganzheitliche und individuelle Unterstützung können die Menschen ihre Lebenssituation nachhaltig verbessern und neue Perspektiven für sich entwickeln. c. Kurzkonzept Ziel ist es, die bestehende Versorgungslücke im Obdachlosenhilfesystem Köln zu schließen. Diese Maßnahme basiert auf § 14 OBG und zielt darauf ab, wohnungslose Menschen in den Einfachhotels sozial zu betreuen und persönlich zu unterstützen. Die Zielgruppe umfasst alleinstehende Frauen, Männer, Diverse, Familien, Paare und Alleinerziehende mit Kindern, die von der Fachstelle Wohnen in einem Einfachhotel untergebracht sind. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Erfassung und Aufbereitung von Daten, um besonders vulnerable Personen und Personengruppen vermitteln zu können. Hierzu zählen alleinstehende Frauen, Familien/Alleinerziehende, ethnische Familien/Gruppen, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere ältere Personen, sowie Menschen, die der LSTBQ-Personengruppe zugeordnet werden können. 24 Eine eigenständige Zielgruppe bilden die Personen, die bereits mehrere Jahre in einem Einfachhotel untergebracht sind. Hierbei wird eine Verweildauer von mindestens 2 Jahren als Kriterium für die Definition von "langjährig" herangezogen. Die Hotelscouts haben zwei Arbeitsansätze: die Verbesserung der Lebenssituation der wohnungslosen Menschen durch soziale Betreuung und persönliche Unterstützung sowie die Unterstützung der Fachstelle Wohnen in den Einfachhotels. Die Hotelscouts arbeiten eng mit den wohnungslosen Menschen zusammen, um ihre individuellen Bedürfnisse zu erfassen und sie bei der Suche nach Hilfsangeboten und Wohnmöglichkeiten zu unterstützen. Durch die soziale Betreuung und persönliche Unterstützung sollen die Menschen befähigt werden, geeignete Hilfsangebote anzunehmen und alternative Unterkünfte zu finden. Ziel ist es, deren Lebenssituation zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern und langfristige Perspektiven aufzuzeigen. Die Hotelscouts lösen Konflikte und agieren als Vermittler*innen zwischen den in den Hotels notuntergebrachten Personen, den Hotelbetreiber*innen und der Fachstelle Wohnen, um Hausverbote und ständige Wechsel zu minimieren. Gleichzeitig wird die Verweildauer in den Einfachhotels verkürzt. Die lange Aufenthaltsdauer in den Einfachhotels setzt die dort notuntergebrachten Menschen unter erheblichen Stress, da ihnen private Rückzugsmöglichkeiten fehlen. Dies führt nicht nur zu Streitigkeiten untereinander, sondern auch zu Konflikten mit den Hoteliers, der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln. Um diese Konflikte zu lösen, werden Hotelscouts vor Ort eingesetzt, die versuchen, die Probleme zu klären und zu befrieden. Im Auftrag der Fachstelle Wohnen übernehmen sie ferner die Wahrnehmung ordnungsrechtlicher Prüf- und Kontrollfunktionen in den Einfachhotels. Im Februar 2023 begann die praktische Arbeit der Hotelscouts zunächst mit einer Erhebung der Lebenslagen obdach- und wohnungsloser Menschen in Köln im Auftrag der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. Im Rahmen dieser Untersuchung führten die Hotelscouts insgesamt 120 Interviews mit den von der Fachstelle Wohnen in verschiedene Einfachhotels vermittelten Personen durch und knüpften somit erste Kontakte zu verschiedenen Hotels. Der offizielle Befragungszeitraum erstreckte sich vom 27. Februar 2023 bis zum 7. März 2023, und der Auswertungsstichtag war der 12. März 2023. Die reguläre Arbeit der Hotelscouts begann Mitte März 2023 nach Abschluss der GISS-Erhebung. Die erste Auswertung der Maßnahme und die Berichterstattung werden nach Ablauf des ersten Projektjahres im zweiten Quartal 2024 erfolgen. d. Ressourcen Im April 2023 wurden rund 970 Haushalte ordnungsrechtlich in Einfachhotels vermittelt. Dies entspricht etwa 1.600 Personen. Unter Berücksichtigung der aktuellen durchschnittlichen Kosten von 1.520,83 € pro Monat (50 € pro Nacht) für eine Person in einem Einfachhotel belaufen sich die jährlichen Kosten zum aktuellen Zeitpunkt auf etwa 29.200.000 Mio. €. Der längste Fall einer Vermittlung in einem 25 Einfachhotel in Köln dauert rund 14 Jahre. Auf den genannten Zeitraum bezogen entsprechen die Kosten für die ordnungsrechtliche Vermittlung einer Einzelperson in einem Einfachhotel, basierend auf einer Kostensteigerung von 117 % in den letzten 10 Jahren, etwa 140.000,00 €. Die ordnungsrechtliche Vermittlung einer 5-köpfigen Familie würde derzeit monatliche Kosten von etwa 7.604,00 € und jährliche Kosten von 91.250,00 € verursachen. Um die durchschnittliche Verweildauer in den Einfachhotels zu reduzieren und den Menschen dort gezielte und bedarfsgerechte Informationen zur Verfügung zu stellen, werden seit März 2023 zwei Vollzeitäquivalente für Soziale Arbeit finanziert. Die soziale Betreuung und persönliche Unterstützung durch die Hotelscouts ist eine Pflichtleistung und wird aus ordnungsrechtlichen Mitteln finanziert. Näheres dazu wird unter „Refinanzierungslogik im Gesamtkonzept“ ausgeführt. Folgender Finanzierungsbedarf besteht (unter Berücksichtigung tariflicher Steigerungen und des Inflationsausgleichs im Rahmen der durchschnittlichen Personalkosten 2023 mit einer Steigerungsrate ab 2024 in Höhe von 2 % jährlich) im Kontext der pflichtigen Leistungen nach § 14 OBG: 2024: 206.400 € 2025: 210.200 € 2026: 214.200 € 2027: 218.400 € 2028: 222.600 € 2029: 226.800 € 2030: 231.200 € Durch eine Reduzierung der durchschnittlichen Verweildauer von notuntergebrachten Personen auf längstens 9 Monate können erhebliche Einsparungen bei den Unterkunftskosten erzielt werden. Näheres zum möglichen Einsparpotenzial wird unter dem Kap. 5.3 zur Refinanzierungslogik ausgeführt. e. Weitere Schritte Die Maßnahme Hotelscouts im Rahmen des § 14 OBG ist im März 2023 als Pilotprojekt gestartet. Die Projektlaufzeit erstreckt sich bis zum 31.12.2024. Soweit sich diese Maßnahme als wirkungsvoll erweist, ist deren Verstetigung vorgesehen. Im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung eines effizienten Mitteleinsatzes soll die Maßnahme jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden, soweit sie sich im jeweiligen Berichtsjahr weiterhin als erfolgreich erweist. Ein entsprechendes Berichtswesen ist in der Entwicklung. Die Maßnahme zur Unterbringung wohnungsloser Menschen in Einfachhotels wird bereits jetzt im Rahmen einer operativen Arbeitsgruppe begleitet. Diese Gruppe trifft sich monatlich, um ein Monitoring zur Struktur der wohnungslosen Menschen in den 26 Hotels durchzuführen. Dabei werden auch eventuelle ungedeckte Bedarfe erfasst. Der eingesetzte Träger protokolliert diese Informationen und die Fachstelle Wohnen ergreift und überwacht ggf. erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation der Menschen in den Einfachhotels (z. B. Verlegung in bedarfsgerechtere Unterbringungsobjekte, Arbeitskreis-Anfragen zur Versorgung mit Belegrechtswohnraum). Mit Rückgang der Unterbringungszahlen in den Hotels und Abschluss der Phase der Bestandsaufnahme und Erstberatung wird sich im weiteren Verlauf der Fokus sukzessive immer mehr von der Wahrnehmung von Aufgaben aus dem OBG - Bereich in den der sozialen Begleitung verlagern, also dem klassischen Feld der §§ 67 ff. SGB XII. Dies hat dann zur Folge, dass die Finanzierung teilweise aus diesem Pflichtleistungsbereich erfolgen wird. Für Menschen, die in Einfachhotels untergebracht sind, sind Leistungen gemäß den Bestimmungen der §§ 67 ff. SGB XII bereits während ihres Aufenthalts zu erbringen, sofern diese dazu dienen, besondere soziale Schwierigkeiten zu überwinden. Solange für Personen unter 65 Jahren noch kein eigener Wohnraum zur Verfügung steht, trägt allein die Kommune die Kosten für diese Leistungen. Sobald jedoch eigener Wohnraum für Menschen aus dieser Gruppe gefunden wird, kann die Betreuung gemäß § 67 SGB XII in Ausnahmefällen für maximal drei Monate in Kostenteilung mit dem Landschaftsverband Rheinland als überörtlichem Träger der Sozialhilfe erfolgen, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass der Bezug von Wohnraum innerhalb von drei Monaten erfolgen wird. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit einer teilweisen Refinanzierung. Für Menschen ab 65 Jahren bleibt es unabhängig von der Wohnsituation bei der alleinigen Kostenträgerschaft der Kommune. Insofern bilden die Ergebnisse der Berichterstattung auch die Grundlage für die Finanzierung und Umsetzung ergänzender Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII. 2.2.3 Nachtcafé a. Hintergrund In Köln gibt es eine Gruppe obdachloser Menschen, die keine Übernachtungsangebote annehmen können. Jahresdurchschnittlich betrachtet sprechen wir hier von einer Gruppe von rund 300 Personen 13 . 13 Die Zahl der straßenobdachlosen Menschen unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen. In den wärmeren Monaten des späteren Frühjahrs und den Sommermonaten reisen etliche Menschen ohne Obdach aus Südosteuropa ein, die sich auf den Kölner Straßen und Plätzen Erwerbsmöglichkeiten durch Betteln, Flaschen sammeln etc. erschließen. Mit dem Rückgang der Temperaturen im Frühherbst kehren diese in die Heimatländer zurück. Während der Winterzeit wiederum nutzt ein nicht geringer Teil der in Köln verbliebenen Straßenobdachlosen die Unterkunftsmöglichkeiten der Notschlafplätze sowie der zusätzlichen Angebote der Winterhilfe. Aus beiden Aspekten heraus ergibt sich deshalb dieser Jahresdurchschnittswert. 27 So differenziert die Auslöser und auch die manifestierenden Faktoren für Straßenobdachlosigkeit in Köln sind, so differenziert sind auch die Lebensentwürfe und Lebenswelten der Menschen auf der Straße: Ein nicht geringer Teil der straßenobdachlosen Menschen lebt ausgesprochen zurückgezogen und für die Umwelt als auch für aufsuchende Hilfsangebote schwer/kaum wahrnehmbar. Teilweise geschehen solche Rückzüge aus Scham, teilweise auch als selbstgewählter Lebensentwurf in Abkehr von jeglichen gesellschaftlichen Bezügen. Auch gegenteilige Lebensentwürfe, wie beispielsweise das Campieren im öffentlichen Straßenraum, auch im Großfamilienverbund, sind vertreten. Die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) in 2021 durchgeführte Befragung „Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt Wohnungslose“ nennt für Köln, ermittelt durch eine Stichtagsbefragung im Juni 2021, eine Anzahl von 341 obdachlosen Menschen, eine befriedigende Validität lässt sich jedoch über Befragungen kaum erreichen, dafür ist die Untersuchungsgruppe zu mobil. So schwierig sich der Personenkreis der straßenobdachlosen Menschen quantitativ erfassen lässt, so schwierig ist eine Einschätzung darüber, welcher Anteil als freiwillig bzw. unfreiwillig obdachlos benannt werden kann. In welchem Ausmaß gesundheitliche Defizite die Befähigung zur Selbststeuerung und Entscheidungsfindung herabsetzen, lässt sich lediglich an Einzelschicksalen ablesen. Der enorm hohe Anteil an Sucht- und psychischen Erkrankungen lässt jedoch vermuten, dass diese Befähigung oftmals nicht gegeben ist. Hinweisgebend ist hier die im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) im Juni 2021 auch in Köln durchgeführte GISS-Studie 2022b 14 zur Situation von straßenobdachlosen und verdeckt wohnungslosen Menschen: 75% der Befragten sehen sich selbst nicht als gesund an, etwa ein Drittel (34,1 %) gaben dazu an, physisch, psychisch oder suchtkrank zu sein. Ein weiteres Drittel (32,3 %) erklärte, dass sie mindestens zwei Erkrankungen aus den unterschiedlichen Klassifizierungen aufweisen. b. Bedarfslage Aktuell fehlt in Köln ein geschützter Rückzugsraum für die Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) für obdachlose Menschen, welche die Regelübernachtungsangebote einschließlich der Notschlafstellenangebote nicht annehmen können. Dieser Personenkreis ist infolgedessen während dieser Zeit annähernd schutzlos den Witterungsbedingungen ausgesetzt. Neben dem fehlenden Witterungsschutz, der auf Grund der Extremwitterungslagen, immer mehr an Bedeutung gewinnt, fehlt es in dieser Zeit auch an einem Ort, an dem weitergehende Grundbedürfnisse 14 Brüchmann, Katharina; Busch-Geertsema, Volker; Henke, Jutta; Schöpke, Sandra; Steffen, Axel (2022b): Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen Ergebnisse einer Befragung. Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS). (zitiert als GISS-Studie 2022b). 28 (Sozialkontakte, Zugang zu Mahlzeiten oder Snacks, warmen Getränken und Nutzung sanitärer Einrichtungen etc.) befriedigt werden können. Ideal für dieses zusätzliche Angebot ist ein Standort, der besonders Szene nah ist. Dies fördert die Inanspruchnahme eines solchen Angebotes auch vor dem Hintergrund des in der Nachtzeit reduzierten Angebotes im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), da es so für die Zielgruppe in der Regel fußläufig und innerhalb kurzer Zeit erreichbar ist. Viele obdachlose Menschen haben ihren Lebensmittelpunkt in der Innenstadt, rund um den Kölner Dom, den Hauptbahnhof (Hbf) und den Breslauer Platz. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt sich die Errichtung eines solchen Angebotes in räumlicher Nähe zum Kölner Hauptbahnhof. Straßenobdachlose Menschen verfügen nicht über geschützte Räume zur sozialen Interaktion. Zum Aufbau und der Pflege tragfähiger Kontakte sowie Beziehungen sind sie auf den öffentlichen Raum angewiesen. Im Forschungsprojekt „Raumnutzungsverhalten obdachloser Menschen im Kölner Stadtgebiet“ der katholischen Hochschule NRW aus dem Jahr 2022 geben 60 % der Befragten an, dass sie hierfür ausschließlich den öffentlichen Raum nutzen. Insbesondere in den Nacht- und Abendstunden wird dieses Fehlen von sozialen Schutzräumen virulent. Durch lebensbiographisch geprägte und oftmals durch gesundheitliche Einschränkung verstärkte Störungen des Tag- Nachtrhythmus kann die nächtliche erzwungene Isolation gravierende Folgen für die Betroffenen haben. Für den Schutz vor Witterungseinflüssen sind diejenigen straßenobdachlosen Menschen, die bislang keinen Zugang zum Regelsystem gefunden haben oder finden wollen, selbstverantwortlich. Die alljährlichen Kältegänge im Rahmen der Winterhilfe zeigen, dass 70 % der im öffentlichen Raum nächtigenden angetroffenen Menschen die klassischen Angebote der Wohnungslosenhilfe ablehnen und in den Abend- und Nachstunden somit keine Aufwärmmöglichkeit außer den Haltestellen der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), an den Kölner Bahnhöfen und Flughafen finden. c. Kurzkonzept Das Nachtcafé ist als zusätzliches niedrigschwelliges Angebot für straßenobdachlose Menschen zum Schutz vor Witterungseinflüssen während der Nachtzeit implementiert. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr finden dort bis zu 30 Personen gleichzeitig die Möglichkeit, sich in hochwertig und würdevoll ausgestatteten Räumlichkeiten aufzuhalten. Dadurch gelingt es, eine bislang bestehende Aufenthaltslücke im Tagesablauf straßenobdachloser Menschen zu schließen. Die Schutzsuchenden erhalten dort Zugang zu sozialarbeiterischer Beratung. Eine Fachkraft der sozialen Arbeit ist durchgehend ansprechbar. Außerdem stehen Toiletten, Kalt- und Heißgetränke (künftig auch kleine Speisen), Infobörse, Zeitungsangebote, Spielesammlung, Internetanschluss und eine kleine Bibliothek zur Verfügung. 29 Durch Teilhabeformate eröffnet sich für die Nutzenden die Möglichkeit, selbst an der Weiterentwicklung des Angebotes gestaltend mitzuwirken. Der Dreiklang von Arbeit, Integration und Soziales, in dem auch die Betätigungsfelder des Dienstleistungs- und Beschäftigungsangebotes enthalten sind, wird im nächtlichen Angebot verwirklicht. Ziele: - Niederschwellige Anbindung heimischer und zugewan derter straßenobdachloser Menschen mit und ohne Haustiere an das Hilfesystem - Gewährleistung von wirksamem Hitze- und Kälteschu tz - Sicherstellung geschützter sozialer Kontaktaufnah me und -pflege Angebote: - Aufenthaltsraum zum Aufbau, der Pflege u. der Sta bilisierung sozialer Kontakte - Beratungsangebot zum niederschwelligen Einstieg i n weitere Hilfeangebote - Unterstützung bei der Entwicklung von Lebens-Pers pektiven - Förderung von Respekt und Toleranz zwischen Mensc hen unterschiedlicher Nationalität, Herkunft und Kultur - Beschäftigungsmöglichkeiten und geförderte Beschä ftigung im Projekt und in der Folge Vermittlungen in andere Beschäftigungsprojekte auf dem zweiten Arbeitsmarkt ermöglichen sowie zur stufenweisen (Wieder-) Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützend tätig sein (Projekt „Aus Gästen werden Mitarbeiter*innen“) - Kooperation mit und Weitervermittlung in Humanitä re Hilfen und Übernachtungs- und Beschäftigungsangebote in der Vorgebirgstraße. Das Angebot wird, aufgrund der Zuwanderungssituation im Rahmen der EU- Binnenmigration, interkulturell ausgerichtet und über entsprechende Sprach- und Kulturkompetenz verfügen. Eine enge zielgruppenbezogene Kooperation wird mit folgenden Angeboten/Anbietern realisiert: - Team Streetwork (§ 67 SGB XII) - Team Streetwork Humanitäre Hilfen - Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) - Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) - Notschlafstellen - Niederschwellige Wohnprojekte - Fachstelle Wohnen /Resozialisierungsdienste (Reso Dienste) - Humanitäre Hilfen Beratung und Übernachtungsangeb ot Vorgebirgstraße. 30 Es ist beabsichtigt, dass das Nachtcafé unter Berücksichtigung der Personalgewinnung im ersten Quartal 2024 in Betrieb geht. Das Projekt Nachtcafé startet zunächst in einer zweigeteilten Pilotierungsphase mit einer Laufzeit bis Ende 2024. Die erste Pilotphase erstreckt sich auf vier Monate. In dieser Phase wird ermittelt, ob dieses neue Angebot generell von der Zielgruppe angenommen wird. Das Angebot wird in dieser Phase zunächst nur an zwei Tagen der Woche erfolgen. Wirkungsfaktor ist die quantitative Inanspruchnahme dieses neuen Angebotes. Die Zielgröße wird in dieser ersten Erprobungsphase auf eine tägliche Inanspruchnahme von mindestens 10 Personen festgesetzt mit steigender Tendenz. Nach Ablauf der ersten vier Monate erfolgt eine erste Zwischenauswertung und in deren Anschluss die Entscheidung über Fortführung der Pilotierung inklusive möglicher Ausweitung auf weitere Angebotstage oder Beendigung des Projektes getroffen. Die zweite Pilotierungsphase umfasst einen Zeitraum von weiteren acht Monaten, in welcher eine Inanspruchnahme von durchschnittlich 20 Personen als Wirkungsfaktor erreicht werden soll. Nach dem 8. Projektmonat erfolgt eine erneute Zwischenevaluation. Die Entscheidung über die Fortführung/Verstetigung erfolgt einen Monat vor Ablauf der Pilotierungsphase. d. Ressourcen Das Nachtcafé ist als komplementäre Erweiterung des bereits bestehenden Tagesaufenthaltsangebotes geplant. Dadurch kann auf bestehende Strukturen und Angebote des Tagesangebotes teilweise oder ganz zugegriffen werden. So müssen hierfür keine zusätzlichen objektbezogenen Finanzmittel größeren Umfangs eingeplant werden. Die einzigen zusätzlichen objektbezogenen Kosten entstehen durch die längere Nutzungsdauer in Bezug auf Nebenkosten wie Strom oder Reinigung. Da weder zusätzliche Anmietungen noch Durchführungen von Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendig sind, kann die Umsetzung des Projekts zeitnah erfolgen. Da der Ruf und der Bekanntheitsgrad der Überlebensstation Gulliver in der Zielgruppe bereits gut verankert ist, entfallen Zeit- und Personalaufwände zur Zielgruppenerreichung. Zur Durchführung des Projekts werden eine Fachkraft der sozialen Arbeit, drei Hilfskräfte und eine halbe Verwaltungskraft (Tagdienst) benötigt. Durch die notwendigen Präsenzzeiten an sieben Tagen pro Woche ganzjährig ergibt sich je Stelle eine Arbeitszeit von 63 Wochenarbeitsstunden, hieraus resultiert ein jährlicher Personalbedarf von 0,46 VZÄ Soziale Arbeit, 1,38 VZÄ Hilfskräfte und 0,14 VZÄ Verwaltungskraft . Die Kostenkalkulation hinsichtlich des Finanzierungsbedarfs der kommenden Jahre legt die durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln für das Jahr 2023 zugrunde unter Berücksichtigung einer jährlichen Kostensteigerung von 2 %. 31 2024 137.800 € 2025 478.900 € 2026 488.500 € 2027 498.200 € 2028 508.100 € 2029 518.200 € 2030 528.600 € Bei der Kostenkalkulation wurden die für das Jahr 2023 durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln zugrunde gelegt mit einer jährlichen Steigerung der Personalkosten um 2 % ab 2024. Die Berechnung des kalkulatorischen Kostenaufwandes für das Jahr 2024 stellt auf den reduzierten Angebotsumfang in der Pilotierungsphase zunächst von zwei Tagen wöchentlich ab. Grundsätzlich soll das Angebot bereits in der Pilotierungsphase bei angestrebter Nachfrage auch in zeitlicher Hinsicht ausgeweitet werden. Ob und ab wann dies möglich sein wird, kann hier aber noch nicht mitgeplant werden. Die Finanzierung der Kosten für das Projekt Nachtcafé erfolgt schwerpunktmäßig als Pflichtleistungen nach den §§ 67 ff. des Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII) und § 14 OBG. Näheres dazu ist der Darstellung der Gesamtfinanzierungslogik unter der Ziffer IV zu entnehmen. Die beschäftigungsorientierten Anteile der Projektarbeit stellen Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) dar und ermöglichen eine Teilfinanzierung als gesetzliche Pflichtleistung aus diesem Rechtskreis. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen aus dem Kölner Hilfesystem geprüft, um den Betroffenen bestmögliche Unterstützung bieten zu können. Wenn erforderlich, werden Vermittlungen in ein reguläres Wohnverhältnis mithilfe von Housing First oder der Sozialen Wohnraumagentur unterstützt. Mittelfristig kann durch den niederschwelligen Zugang zu den rechtskreisübergreifenden Hilfen die Lebenslage der Menschen in Straßenobdachlosigkeit nachhaltig verbessert werden. Dies schafft die Basis für eine erfolgreiche Reintegration und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Beendigung der Wohnungsnotlage und damit auch einen Beitrag zu mittelfristigen Entlastung des kommunalen Haushaltes. e. Weitere Schritte Nach Ablauf der ersten vier Monate der Pilotierung erfolgt eine erste Zwischenauswertung und in deren Anschluss wird die Entscheidung über Fortführung der Pilotierung inklusive möglicher Ausweitung auf weitere Angebotstage oder Beendigung des Projektes getroffen. Nach dem 8. Projektmonat erfolgt eine erneute Zwischenevaluation. Die Entscheidung über die Fortführung/Verstetigung erfolgt einen Monat vor Ablauf der Pilotierungsphase. 32 2.2.4 Ordnungsrechtliche und humanitäre Hilfen für Menschen aus der EU- Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen a. Hintergrund 2018 hat der Rat der Stadt Köln die „Humanitären Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung“ beschlossen. Zielgruppe dieses Angebotes sind EU- Zugewanderte (Erwachsene, Alleinstehende und Paare), die sich ohne Leistungsansprüche in Köln aufhalten. Damit wurde für diese Menschen in akuter Obdachlosigkeit im Leistungssystem des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren im Rahmen von niederschwelligen Hilfe- und Interventionsmaßnahmen neben einem ordnungsrechtlichen Übernachtungsangebot beginnend mit 90 Plätzen (nach Verlagerung des Winterhilfeangebotes in die Ostmerheimer Straße sind es aktuell 135 Schlafplätze), eine Möglichkeit des Tagesaufenthaltes mit existentiellen Versorgungsangeboten (Essensangebote, Sanitärangebote, Kleiderkammer und Möglichkeiten zum Wäschewaschen, medizinische Not(Erst)versorgung) in der Vorgebirgstraße geschaffen. Flankiert werden diese Maßnahmen vor Ort durch zielgruppenspezifische Beratungsangebote. Hinzu kommt noch ein stadtweit agierendes Streetwork, welches gemeinsam mit einem Sprach- und Kulturvermittelnden durchgeführt wird und ein Arbeits- und Beschäftigungsprojekt in der Überlebensstation „Gulliver“. Die aktuell vorherrschende hohe Konzentration von Menschen im Objekt Vorgebirgstraße 22, von denen einige durch besonders herausforderndes Verhalten (hohe Gewaltbereitschaft und aggressives Auftreten) in Erscheinung treten, führt regelmäßig wiederkehrend zu Konflikten im Objekt sowie in dessen Umfeld. In vielen Fällen müssen Polizei und Ordnungsdienst einschreiten, um Gewaltausübung zu unterbinden bzw. die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen. Auch vor diesem Hintergrund können Familien/ Alleinerziehende mit Kind(ern) das bestehende Angebot in der Vorgebirgstraße mangels fehlender kindgerechter Ausgestaltung des Objektes bislang nicht nutzen. Anders als noch in den Jahren bis 2019 kommen immer mehr Familien/Alleinerziehende mit Kind(ern) aus EU-Ländern ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen in Köln an. b. Bedarfslage Bereits 2019 wurde aus den Ergebnissen des EHAP 15 - Projektes BONVENA sowie den Erkenntnissen des kultursensiblen Streetwork u. a. festgestellt, dass • ein erschwerter Zugang zum freien und öffentlich g eförderten Wohnungsmarkt für die Zielgruppe besteht • ausbeuterische Wohnverhältnisse zunehmen • schlechte Wohnverhältnisse oft zum Aufenthalt im ö ffentlichen Raum führen 15 Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen. 33 • ein Großteil der beratenen Menschen langfristige B eratung und Begleitung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gesundheit und Bildung benötigen, da die Menschen häufig Multiproblematiken, insbesondere auch Suchtprobleme, aufweisen • die Zielgruppe orientierungs- und perspektivlos is t • die Zielgruppe sehr skeptisch gegenüber den staatl ichen Regelsystemen ist • es an einer sprachlich und kulturellen Öffnung der Regelsysteme fehlt • Terminabsprachen mit Zugewanderten tendenziell seh r schwierig sind • sie häufig nicht über die Ausdauer und die Vorauss etzungen verfügen, die aufgezeigten Wege zu gehen • die Sicherung der bloßen Existenz oft den Vorrang hat • Beschäftigung der einzige Weg ist, Neuzugewanderte zu motivieren, Deutsch zu lernen. Die bislang gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass trotz aller bisherigen Bemühungen die EU-zugewanderten Menschen weiterhin mit existentiellen Notlagen konfrontiert sind und ein Fortschreiten der Verelendung nur sehr begrenzt gestoppt werden konnte. Die Erwirtschaftung eines auskömmlichen Lebensunterhaltes ist für die, die die Angebote der Vorgebirgstraße in Anspruch nehmen, nicht realisierbar bzw. lediglich in sehr eingeschränktem Rahmen möglich. Sie gelangen weiterhin in Abhängigkeits- und Ausbeutungsstrukturen und/ oder bestreiten mit Betteln ihren Lebensunterhalt. Das Fehlen von sinnstiftender Tätigkeit fördert den Verlust von Tagesstrukturen. Dies wiederum verstärkt die fortschreitende Verelendung der Menschen. Entsprechend gilt es, dem Personenkreis der ordnungsrechtlichen und humanitären Hilfen noch besser und gezielter Tagesstruktur, Sinnstiftung und Perspektiven zu eröffnen, um diese Entwicklung zu stoppen und die Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern. Zudem befinden sich viele Personen in der Vorgebirgstraße 22 in einem sehr schlechten Gesundheitszustand. Obwohl das Objekt barrierefreie Bereiche zum Schlafen und grundlegende Versorgungsangebote im Tagesaufenthalt bietet, sind diese Angebote weder räumlich noch personell darauf ausgerichtet, EU- zugewanderte Menschen zu versorgen, die eine Aufnahme im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung benötigen. Dies gilt insbesondere für Personen mit einem höheren Pflege- und Betreuungsaufwand aufgrund von Krankheit, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine längere Genesungsphase benötigen, chronisch krank sind, ein ausgeprägtes Suchtverhalten aufweisen und/oder psychisch erkrankt sind. Diese Personen können aufgrund ihres fehlenden Leistungsanspruchs oder Krankenversicherungsstatus nicht in anderen Einrichtungen untergebracht werden und geraten möglicherweise in eine akute gesundheitliche Krise. Dies wirkt sich insbesondere negativ auf den Heilungs-/ Genesungsprozess derjenigen aus, die wegen des fehlenden Versicherungsstatus zu früh aus der klinischen Notbehandlung entlassen werden. 34 Es bedarf zudem einer dauerhaften Lösung für die auch sozialräumlich ausstrahlende Konfliktsituation und die Schaffung geeigneter Unterkunftsangebote für die besonders vulnerablen Gruppen von erkrankten und behandlungsbedürftigen Menschen sowie Familien und Alleinerziehende mit Kind(ern). c. Kurzkonzept Die Weiterentwicklung der Hilfen für EU-Zugewanderte ohne Leistungsansprüche zielt auf eine verbesserte bedarfsgerechte Unterstützung der Menschen. Nur damit kann der fortschreitenden Verelendung der betroffenen Menschen begegnet werden. Auch benötigen diejenigen unter ihnen, die noch ein Integrationspotenzial aufweisen, dringend eine Ausweitung der angebotenen Unterstützung. Bereits im Jahr 2020 startete eine tagesstrukturierende Maßnahme im Rahmen des Umfeldmanagements des beauftragten Trägers in der Vorgebirgstraße. Nutzende des Angebotes betätigten sich im direkten Umfeld der Einrichtung, indem sie dort täglich den Müll aufsammelten. Mittels dieser Maßnahme gelang auch temporär eine Befriedung der Konfliktsituation im Sozialraum. Diese tagesstrukturgebende Maßnahme führte insbesondere zu einer Steigerung des Selbstwertgefühls bei den teilnehmenden EU-Zugewanderten und dem Erfahren von Selbstwirksamkeit. Die Menschen erhielten dafür z. B. ein kostenloses Mittagessen in der Vorgebirgstraße. Diese bisher nur sehr rudimentär aufgebaute Maßnahme wurde daher in 2023 unter Erweiterung des Aktionsradius weitergeführt und analog der Arbeitsprojekte und Beschäftigungsmaßnahme für EU-Zugewanderte in der Überlebensstation „Gulliver“ weiterentwickelt. Der Träger erstellte dafür ein erweitertes Konzept für tagesstrukturierende Maßnahmen. Dabei berücksichtigte er die von ihm in der bisherigen Maßnahmendurchführung gemachten Erfahrungen sowie die erhobenen Bedarfe, Kompetenzen und berufliche Teilhabeziele der Menschen. Die Konzeption beinhaltet u. a. auch Aspekte zur Schaffung von Anreizen über Mehraufwand analog Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sowie Ausfüh rungen zu angestrebten Kooperationen mit möglichen Partner*innen sowie mög lichen Einsatzstellen (z. B. Kommunale Gesellschaft für Arbeit und Beschäftigung – KGAB, Sozialdienst Katholischer Frauen – SkF, Beschäftigungsträger „Zu g um Zug“, Tierheim Köln Sülz, Kooperation mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und den Abfallwirtschaftsbetrieben – AWB). Für Menschen in der „Humanitären Hilfe“ mit schwerwiegenden langwierigen oder chronischen Erkrankungen, die mehr als nur einen Schlafplatz benötigen, gibt es keine geeigneten Plätze im Objekt Vorgebirgstraße 22. Es handelt sich bisher allerdings nur um Einzelfälle. Betroffene Menschen bedürfen einer dauerhaften Wohnmöglichkeit und ambulanter Pflege oder einer Unterbringung in Pflegeeinrichtungen oder einem Hospiz. Durch umfassende Beratung und Unterstützung wird versucht, die materielle Existenz der Menschen zu sichern und deren Integration in Arbeit und Gesellschaft zu fördern. Wenn individuelle Hindernisse eine Integration in Arbeit und Gesellschaft 35 jedoch unmöglich machen, werden verstärkt Ausreisehilfen für diejenigen angeboten, die in ihr Heimatland zurückkehren möchten. Gleichzeitig wird durch Kooperationen mit dem Ausländeramt und der Polizei sichergestellt, dass keine Personen unterstützt werden, die ihr Einkommen durch gewerbsmäßige schwerste Straftaten wie Zwangsprostitution erzielen oder anderweitig schwerwiegende strafbare Handlungen wie z.B. massive Gewaltausübung begehen. Diese Kooperationen sollen weiter vertieft werden, um in solchen Fällen schneller den Verlust der Freizügigkeit festzustellen und damit das Aufenthaltsrecht in Deutschland zu entziehen. Dies trägt auch zur Entlastung der Sozialräume in Köln bei. d. Ressourcen Humanitäre Hilfen sind freiwillige Leistungen der Stadt Köln. Ausgehend von einer prozentualen Steigerung von 3,7 % im Jahr 2024 und einer– wie in den Jahren zuvor im Rahmen der Haushaltsplanungen festgelegten – jährlichen Steigerung von rund 2 % ab 2028 sind folgende durch den Rat der Stadt Köln zu beschließende freiwillige Leistungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Angebotes der Humanitären Hilfe anzusetzen: 2024: 943.600 € 2025: 962.600 € 2026: 981.800 € 2027: 1.001.500 € 2028: 1.021.500 € 2029. 1.041.900 € 2030: 1.062.800 € Gemäß Haushaltssatzung und Haushaltsplanung der Stadt Köln für 2023/2024 stehen die erforderlichen Mittel auch in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 zur Verfügung. Bei geplanter Fortsetzung für die Zeit ab 2028 müssen diese Kosten in die Haushaltsplanungen aufgenommen werden. Die Erprobung des Projektes „Tagestruktur Südstadtheinzel“ wurde seit dem 20.06.2023 bis zum 31.12.2023 über den Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut mit insgesamt 141.096,22 € gefördert. Im Rahmen eines monatlichen Monitorings werden während der Projektphase mögliche weitere tagestrukturierende Maßnahmen innerhalb des Objektes Vorgebirgstraße erprobt bzw. realisiert. Ab 2024 müsste die Finanzierung der geplanten tagesstrukturierenden Maßnahmen über das Einwerben von Drittmittel durch den leistungserbringenden Träger einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten durch kommunale und Landesförderprogramme erfolgen. Über das Förderprogramm KomProArBeit wird das Projekt in 2024 in Höhe von 143.592,89 € gefördert. Unter Einsatz von einem Vollzeitäquivalent Soziale Arbeit und 3,59 Vollzeitäquivalenten studentische Hilfskraft ergibt sich ab 2024 und in den Folgejahren, unter Berücksichtigung einer 2 % Steigerung der zugrunde gelegten durchschnittlichen Personalkosten für das Jahr 2023 der Stadt Köln, folgender zusätzlicher Finanzierungsbedarf: 36 2024: 332.000 € 2025: 337.800 € 2026: 343.600 € 2027: 349.600 € 2028: 355.700 € 2029: 362.000 € 2030: 368.300 € Als Nachsorge nach einem Krankenhaus- oder Psychiatrieaufenthalt oder bei akuten ambulant behandlungsfähigen Erkrankungen (z. B. akute Rückenschmerzen, psychisch beeinträchtigte EU-Zugewanderte) ohne Notfallcharakter ist der Einsatz ambulanter (psychiatrischer) Krankenpflege in der Vorgebirgstraße erforderlich. Die Versorgungsdauer ist grundsätzlich je nach Einzelfall und in Abhängigkeit des individuellen Bedarfs zu bemessen. Die Dauer der Erstversorgung soll dabei regelmäßig auf 14 Tage begrenzt sein und inklusive Folgeverordnung längstens bis zu vier Wochen bei somatischer Krankenpflege und vier Monate bei psychiatrischer Krankenpflege dauern. Der Einsatz von ambulanter (psychiatrischer) Krankenpflege muss durch Allgemeinmediziner*innen verordnet werden. Da die betroffenen EU-Zugewanderten (rund 30 Personen pro Jahr und davon ca. die Hälfte mit einer psychischen Beeinträchtigung) jedoch weder kranken- noch pflegeversichert sind, können die Kosten für die Krankenpflege, die durch den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes entstanden sind, nicht gegenüber einer Kranken- bzw. Pflegekasse abgerechnet werden. Abhängig von den in Anspruch genommenen Zeiträumen und der Wahl der Leistungen können die Kosten je nach Einsatz stark variieren. Ausgehend von einem täglichen Einsatz einer ambulanten Krankenpflege fallen pro Woche Kosten i. H. v. 280,80 € je Einzelfall und Tag und insoweit i. H. v. 1.121,20 € pro Fall und Monat an. Daraus ergibt sich ab dem Jahr 2023 bei rund 15 somatischen Fällen pro Jahr ein geschätzter Finanzierungsbedarf i. H. v. 16.818 € und für Fälle mit psychischer Beeinträchtigung i. H. v. 67.272 €. Es ist davon auszugehen, dass mit Einführung des AKS auch die Zahl derer, die dieses Angebot in der Vorgebirgstraße nutzen werden, deutlich steigen wird. Es wird eine 50-prozentige Steigerung der Nachfrage dieses Angebotes angenommen. Die Anamnese und medizinische Bedarfsprüfung, die Ausstellung der Verordnung, die Dokumentation in anonymisierten Patient*innenakten sowie die Prüfung der Abrechnungen auf medizinische Notwendigkeit erfolgen durch Allgemeinmediziner*innen. Diese Tätigkeit erfolgt ggf. über die medizinische Sprechstunde des Mobilen Medizinischen Dienstes (MMD) des Gesundheitsamtes in der Vorgebirgstraße. Erwartete Gesamtkosten/ Jahr ab 2024: 168.200 € Hierbei handelt sich um freiwillige Leistungen, die durch den Rat der Stadt Köln zu beschließen sind. Hinsichtlich der jährlichen Summe der entstehenden Kosten für die bereits durch den Rat beschlossenen Leistungen für die Humanitären Hilfen, Umsetzung und Finanzierung der tagesstrukturierenden Maßnahmen, Einsatz ambulanter 37 Krankenpflege und wissenschaftliche Begleitung (Evaluation) der bisherigen und neuen Maßnahmen, ergeben sich folgende Gesamtsummen pro Jahr: 2024: 1.503.800 € (inkl. Kosten für wissenschaftliche Begleitung (Evaluation)) 2025: 1.528.600 € (inkl. Kosten für wissenschaftliche Begleitung (Evaluation)) 2026: 1.553.600 € (inkl. Kosten für wissenschaftliche Begleitung (Evaluation)) 2027: 1.519.300 € 2028: 1.545.400 € 2029: 1.572.100 € 2030: 1.599.300 € e. Weitere Schritte Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Projektes „Tagesstruktur Südstadtheinzel“ ist eine Projektförderung über das Förderprogramm „EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ geplant. Die Laufzeit der Vorhaben beginnt jedoch frühestens ab dem 01.10.2024 und endet spätestens am 31. Dezember 2028. Gefördert werden sollen damit Aktivitäten, die die Lebenssituation und die soziale Eingliederung der genannten Zielgruppe auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessert. Für den Einsatz von ambulanter (psychiatrischer) Krankenpflege in der Vorgebirgstraße bedarf es eines entsprechenden politischen Beschlusses. Eine Beschlussvorlage hierzu wird vorbereitet, sobald das vorliegende Konzept die politische Zustimmung erhält. Darüber hinaus ist geplant, im Jahr 2024 eine wissenschaftliche Begleitung (Evaluation) über drei Jahre für das gesamte Maßnahmenpaket auszuschreiben. Hierfür sind insgesamt 180.000 € anzusetzen. Der dafür erforderliche politische Beschluss wird bis Ende 2024 eingeholt. Ferner wird die Schaffung neuer und/ oder die Herrichtung von bestehenden Gebäuden forciert werden, zur dezentralen ordnungsrechtlichen und humanitären Versorgung von besonders vulnerablen Personen(gruppen) aus der Zielgruppe der EU-Zugewanderten, die sich ohne Leistungsansprüche in Köln aufhalten. Das heißt, u.a. für alleinstehende Frauen, Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit Kindern sowie EU-Zugewanderte, die nach dem Krankenhausaufenthalt noch einer Genesungsphase und Nachsorge benötigen (analog dem Konzept für die Krankenwohnungen nach § 67 SGB XII). Ohne die Separierung der letztgenannten Gruppe wird es nach den bereits gemachten Erfahrungen nicht gelingen, einen ambulanten Pflegedienstleister zur Ausübung der ambulanten Krankenpflege zu gewinnen. Bislang konnte wegen der in der Vorgebirgstraße vorherrschenden Situation kein Anbieter gefunden werden. Die dezentral zu schaffenden ordnungsrechtlichen 24/7-Notunterkünfte für besonders vulnerable Personen(gruppen) der EU-Zugewanderten (s.o.), die sich ohne Leistungsanspruch in Köln aufhalten, sollen dabei deren besonderen Belange berücksichtigen und bedarfsgerecht eingerichtet werden. Mit diesem Schritt wird auch ein wesentlicher Beitrag zur Befriedung der konfliktträchtigen Situation in und im Umfeld der Vorgebirgstraße geleistet werden. Daneben soll dies der 38 Verbesserung der Versorgung, insbesondere der Beratung, Unterstützung und Stabilisierung der betroffenen vulnerablen Personen(gruppen) durch einen freien Träger dienen. Dabei ist der sozialraumorientierten Vernetzung mit und Einbeziehung der vor Ort tätigen Dienste/Institutionen am jeweiligen Standort Rechnung zu tragen. Die Kosten für solche Neubauten oder Herrichtung nebst An- und Beschaffungen, sowie die Personalkosten z. B. des Trägers sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu beziffern, da diese vom jeweiligen Zustand der Immobilie und vom erforderlichen Rahmen für die konzeptionell definierten Aufgaben abhängen. Bei den Kosten für den Neubau/ die Herrichtung, An- und Beschaffung, das Personal des Trägers im Rahmen des Übernachtungsangebotes und für den Einsatz eines Hausverwalters nebst ggf. Sicherheitsdienstes, handelt es sich um pflichtige Leistungen, die aus ordnungsrechtlichen Mitteln finanziert werden. Die Kosten für die werktägliche Beratung, Unterstützung und Stabilisierung der Betroffenen vulnerablen Personen(gruppen) durch einen freien Träger, der Einsatz von Sprach- und Kulturvermittelnden, Getränke und Lebensmittel stellen wie bisher auch freiwillige humanitäre Leistungen dar. 2.2.5 Wohnangebote für besondere Zielgruppen als rechtskreisübergreifende Kooperationsmodelle a. Hintergrund Es gibt in Köln immer mehr Menschen, die neben der Straßenobdachlosigkeit mit multiplen Problemlagen belastet sind und zusätzlich unter psychischen Erkrankungen leiden. Rund 75 % der Menschen, die in Straßenobdachlosigkeit in Köln leben, geben an, nicht gesund zu sein. Zirka ein Drittel der Befragten geben an, physisch, psychisch oder suchtkrank zu sein (GISS-Studie 2022b). Ein weiteres Drittel der befragten Menschen gibt an, dass mindestens zwei Erkrankungen aus vorgenannten Diagnosegruppen vorliegen. Diese Menschen finden häufig keinen Zugang zum Hilfesystem. Eine ambulante Betreuung ist für diese Zielgruppe alleine nicht ausreichend, da sie häufig nur schwer erreichbar ist und sich die Menschen teilweise der Hilfe entziehen. b. Bedarfslage Aufbauend auf ambulanten Betreuungen sind rechtskreisübergreifende Wohnangebote ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung von Obdachlosigkeit, insbesondere einhergehend mit psychischen Erkrankungen. Nur auf diesem Fundament von Betreuung und Wohnen kann den betroffenen Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und ihre psychische Gesundheit stabilisiert werden. Allerdings sind für die Zielgruppe der Menschen mit multiplen Problemlagen ambulante Begleitungen nach § 67 SGB XII häufig allein nicht ausreichend. Vielmehr sind neben der Begleitung nach § 67 SGB XII multiprofessionelle Teams, bestehend aus Fachkräften der sozialen Arbeit ggf. ergänzt um Pfleger*innen und 39 Psycholog*innen, erforderlich, die mit ihrer fachlichen Kompetenz die erforderlichen Hilfebedarfe rechtskreisübergreifend den Menschen gewähren. c. Kurzkonzept Die Träger der Wohlfahrtspflege werden mit Hilfe der Sozialen Wohnraumagentur (SWA) und anderen Akteuren kleine Wohneinheiten mit Bad, Selbstversorgungsmöglichkeit und größtmöglicher Barrierefreiheit/Barrierearmut in einem Wohnkomplex oder einem begrenzten Sozialraum anmieten, um in diesem ein Büro, Gemeinschaftsräume als Begegnungsstätte für zwanglose Treffen oder Hilfestellungen in Problemlagen zu ermöglichen. In diesem geschützten Rahmen wird rechtskreisübergreifend gearbeitet. Neben der Wohnraumversorgung in einer betreuten Wohnform wird darüber eine Stabilisierung der psychischen Situation sichergestellt. Dies geschieht in enger Kooperation mit Fachärzt*innen, ambulanten Pflegediensten, dem sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt Köln sowie den gesetzlichen Betreuer*innen. Die hilfebedürftigen Menschen werden bei der Überwindung ihrer sozialen Schwierigkeiten unterstützt. Es wird ihre materielle Versorgung sichergestellt und ihnen lebenspraktische Hilfestellung zur Alltagsbewältigung gegeben sowie soziale Kompetenzen gefördert. Es werden soziale Gruppenangebote gemacht (gemeinsame Mahlzeiten, Inklusion in das soziale Umfeld etc.), um sozialem Rückzug entgegenzuwirken und gesellschaftliche Teilhabe und Tagesstruktur zu fördern. d. Ressourcen Das Angebot wird von einem multiprofessionellen Team (Sozialarbeiter*innen/Pfleger*innen/ psychiatrischen/psychologischen Fachkräften) in Kooperation mit Pflegediensten nach Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) und Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ausgestattet. Der Umfang der Betreuung ist dabei individuell auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Person ausgerichtet. Für diese wird es eine*n kontinuierliche*n Ansprechpartner*in (Bezugssozialarbeiter*in) geben. Bei den Wohnangeboten für besondere Zielgruppen handelt es sich um eine Pflichtleistung nach §§ 67 ff. SGB XII (Beseitigung der Wohnungslosigkeit, ambulante Begleitung etc.), die personenzentriert in der Folge vorrangig nach §§ 113 ff. SGB IX und flankierend nach SGB V (Krankenversicherung) sowie SGB XI (ambulante Pflege) geleistet wird. Näheres dazu ist unter bei der Gesamtfinanzierungslogik (vgl. Kap. 5) ausgeführt. Ausgehend von der in Köln durchgeführten GISS-Studie 2022b sind durchschnittlich etwa 560 Menschen körperlich und/oder psychisch erkrankt und/oder von einer Suchterkrankung betroffen. Von diesen leiden etwa 230 Personen ausschließlich oder teilweise an einer psychischen Erkrankung. Diese Zahl basiert auf dem durchschnittlichen Wert von Mai 2022 bis April 2023. Die Schaffung neuer Wohnangebote zum Zweck der bedarfsgerechten Versorgung für diese Zielgruppe ist unerlässlich. In diesem Kontext ist neben der Akquise von Wohnraum durch die Träger auch die flankierende Unterstützung der Sozialen 40 Wohnraumagentur erforderlich. Hierbei ist besonders die sozialräumliche Nähe der einzelnen Wohneinheiten zu berücksichtigen. Um eine entsprechende Versorgung der insbesondere von psychischen Erkrankungen betroffenen Personen im Rahmen des betreuten rechtskreisübergreifenden Wohnens sicherstellen zu können, wird im Rahmen der pflichtigen Leistungen nach § 67 SGB XII ein Betreuungsschlüssel von 1:8 angesetzt. Dies entspricht in 2024 einer monatlichen Fallpauschale von 1.096,68 €. Zunächst ist der Einsatz von zwei Vollzeitäquivalenten Soziale Arbeit vorgesehen, welcher entsprechend der Bedarfslage und der erfolgten Akquise von Wohnraum erweitert wird. Die Kostenkalkulation betreffend den Finanzierungsbedarf der kommenden Jahre legt beim Einsatz von zunächst zwei Vollzeitäquivalenten Soziale Arbeit die durchschnittlichen Personalkosten 2023 der Stadt Köln zugrunde. Dabei wurde ab 2024 ist eine jährliche Kostensteigerung von 2 % berücksichtigt. 2024 214.400 € 2025 218.400 € 2026 222.400 € 2027 226.500 € 2028 230.700 € 2029 235.000 € 2030 239.300 € Das Projekt benötigt zunächst eine Anschubfinanzierung. Hierzu bedarf es ggfls. eines entsprechenden politischen Beschlusses Mit Aufnahme der ambulanten Begleitung nach §§ 67 ff. SGB XII refinanzieren sich die Kosten sukzessive über Fallpauschalen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:8 (2024: 1.096,68 € je Fall/monatlich). Demzufolge wird das Projekt ab 2025 aus dem pflichtigen Bereich nach den §§ 67 ff. SGB XII bei insgesamt 16 Begleitfällen monatlich selbsttragend sein. Durch die Integration der in Not geratenen Menschen in ein soziales Umfeld (Nachbarschaft, Beschäftigungsprojekte etc.) und der therapeutischen Unterstützung/ Behandlung wird das soziale Sicherungssystem teilweise entlastet. So werden diese Menschen z.B. nicht mehr „Drehtür-Patient*innen“ in der Psychiatrie sein. Nach Stabilisierung und Verbesserung der allgemeinen Lebenslage kann perspektivisch die Herstellung/Wiederherstellung einer Beschäftigungsfähigkeit angegangen werden mit der Zielsetzung der Einmündung in den Arbeitsmarkt und Überwindung des Hilfebezuges nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) z.B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Es ist davon auszugehen, dass jährlich bis zu zehn Menschen dieser Zielgruppe von der Straße in eine betreute Wohnform wechseln und ihnen durch die gesundheitliche Stabilisierung die Teilhabe in der Gemeinschaft ermöglicht wird. 41 Bis 2030 sollen so rund 80 Menschen von der Straßenobdachlosigkeit in eine neue und menschenwürdige Lebensperspektive zunächst in betreutes und später auch reguläres Wohnverhältnis begleitet werden. e. Weitere Schritte Es ist beabsichtigt, in 2024 eine erste Trägerbeauftragung vorzunehmen. Hinsichtlich der Finanzierung ist ein Ratsbeschluss erforderlich. Im Kick-Off-Prozess erfolgt die Anmietung der ersten Wohnungen über den Träger und in der Folge mit Unterstützung der Sozialen Wohnraumagentur. Bis Ende 2024 sollen die ersten Wohnangebote bezogen sein. In weiteren Schritten erfolgt die Gestaltung und Entwicklung tagesstrukturierender Beschäftigungsmaßnahmen. Individuell ausgerichtet auf den Menschen. Es folgen weitere Evaluationen und Workshops zur Feststellung der Wirksamkeit, der aktuellen Bedarfe und Weiterentwicklung des Konzeptes. 2.2.6 Angebote für obdachlose haustierhaltende Menschen (insb. Hunde) Derzeit gibt es für straßenobdachlose Menschen in Tierbegleitung bis auf ein vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) in der Notschlafstelle „Comeback“ betriebenes Angebot von zwei Aufnahmeplätzen für obdachlose Frauen kein weiteres Unterbringungsangebot. In (lokalen und überregionalen) Befragungen unter obdachlosen Menschen geben immer wieder Befragte an, dass sie die bestehenden Versorgungsangebote nicht annehmen können, da ihnen die Mitnahme der Tiere in das Angebot nicht gestattet wird. Im öffentlichen Raum werden immer wieder obdachlose Menschen angetroffen, die in Begleitung eines Tieres, meist von Hunden, dort leben. In fast allen Fällen lehnen die angesprochenen Personen die unterbreiteten Unterbringungsangebote ab, da sie diese nicht zusammen mit ihren Tieren nutzen können. Erfolglos wurde bisher versucht, die Bedürfnisse dieser Menschen auf Nähe zum Tier durch die Schaffung von Unterbringungsangeboten in kurzer räumlicher Distanz zu Tierunterbringungsangeboten (wie Tierheimen) aufzugreifen und Lösungen dafür anzubieten. Oft besteht eine sehr enge Bindung zum Tier, die bei vielen Menschen zudem auch die einzige soziale Bindung darstellt, die ihnen verblieben ist. Die Tiere spielen im Leben dieser Menschen eine so zentrale Rolle, dass sie nicht in der Lage sind, sich räumlich auch nur in geringen Distanzen von diesen zu trennen. Im Interesse der Überwindung von Straßenobdachlosigkeit ist diese identifizierte Bedarfslücke zu schließen. Konkret sind für obdachlose tierhaltende Menschen Unterbringungsmöglichkeiten im Regelversorgungssystem mit ihren Tieren zu ermöglichen. 42 Dafür ist straßenobdachlosen Menschen in Tierbegleitung der Zugang zu den erforderlichen Hilfen, insbesondere einem für diese Personen annehmbaren Unterbringungsangebot , zu eröffnen. Zu diesem Zweck werden bis Ende 2024 zunächst zehn Plätze, nach Möglichkeit dezentral, über das Stadtgebiet verteilt im Kölner Regelsystem in den verschiedenen Notunterkünften eingerichtet. Bereits bestehende räumliche Möglichkeiten werden dafür genutzt bzw. ggf. durch kleinere Umbauten geschaffen. Bis Ende 2025 wird erprobt, ob darüber hinaus noch Bedarfe zur weiteren Schaffung derartiger Platzangebote bestehen. Damit dieses Vorhaben praktisch und wirksam umsetzbar ist, werden nachfolgende Grundsätze im Sinne einer Rahmenkonzeption entwickelt: - Das neue Unterbringungsangebot hat einen niedrigsc hwelligen Zugang, damit es von der Zielgruppe angenommen werden kann. - Das Unterbringungsangebot richtet sich ausschließl ich an straßenobdachlose Menschen, welche von Haustieren begleitet werden. Im Regelfall umfasst das Hunde oder Katzen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob auch ein Tier, das nicht zu diesen Gattungen gehört, mitgebracht werden kann. Entscheidend ist dabei, ob ein verträgliches Mit- und Nebeneinander mit den anderen Nutzern*innen und regelmäßig zugelassenen Tieren im Unterbringungsangebot möglich ist. Es dürfen keine Tiere mitgebracht werden, von denen bekanntermaßen Gefahren für Nutzer*innen und zugelassene Tiere ausgehen. Das sind regelmäßig alle giftigen Tiere, aber auch solche, die bereits durch aggressive Angriffe auf Menschen oder andere Tiere in Erscheinung getreten sind. - Zum Schutz der Nutzer*innen eines solchen Angebote s und der diese begleitenden Tiere vor Schaden durch andere Tiere erfolgt eine Unterbringung optimaler Weise in Form des Einzelwohnens, in Einzelfällen wie z. B. bei Aufnahme von Paaren in einer Doppelbelegung. - Zur Vermeidung des Einbringens und der Verbreitung von ansteckenden Tierkrankheiten (mit und ohne Seuchencharakter) wird zu einem späteren Zeitpunkt (nach Implementierung eines veterinärmedizinischen Versorgungsangebotes für straßenobdachlose Menschen – siehe unten „Weitere Schritte“) vor Aufnahme in die Einrichtung eine veterinärmedizinische Eingangsuntersuchung hinzutreten. - Angestrebt wird ebenfalls zu einem späteren Zeitpu nkt die Schaffung eines veterinärmedizinischen Begleitangebots. Dieses dient insbesondere auch der Aufrechterhaltung der Gesundheit der Tiere. Dafür werden Veterinärmediziner*innen eingesetzt, die bereit sind, regelmäßige Sprechzeiten (vor Ort oder in ihrer Praxis) für die Angebotsnutzer*innen anzubieten. - Vor diesem Hintergrund werden in den vorhandenen N otunterkünften, möglichst dezentral, zehn Notschlafplätze (je ein bis zwei in ausgewählten Objekten) geschaffen und jede*r aufgenommene Haushalt darf regelmäßig nur ein begleitendes Tier mitbringen und halten. 43 Es ist insgesamt zu berücksichtigen, dass nicht jeder Mensch ganz natürlich mit Tieren unter einem Dach leben möchte. Ursächlich dafür können insbesondere Allergien oder Phobien sein. Es gilt deshalb auch die Belange dieser Menschen im Blick zu halten und für diese keine zusätzlichen Zugangsschranken zu errichten. Insoweit werden auch weiterhin Angebote aufrechterhalten, in denen keine Tierhaltung ermöglicht wird. Es werden Regeln für die Tierhaltung aufgestellt. Darin ist unter anderem geregelt, - dass die Verantwortung für das Tierwohl die Halter in oder der Halter trägt - dass auf dem gesamten Gelände (ausgenommen das sel bstgenutzte Zimmer) für Hunde Leinenzwang gilt und - auf wen die Verantwortlichkeit zur Versorgung der mitgebrachten Tiere übergeht (wie z. B. Tierpatenschaften) für den Fall, dass die Tierhalter*in ausfallen sollte. Die Kosten der Unterbringung der Menschen sind dem Pflichtleistungsbereich des § 14 OBG zuzuordnen. Die mit der Aufnahme der Tiere anfallenden Kosten (z.B. für Veterinärmediziner*in) können der vorgenannten Rechtsgrundlage nicht zugeordnet werden. Diese müssten anderweitig finanziert werden durch freiwillige kommunale Mittel oder durch Drittmittel wie Spenden (teil)finanziert und ggf. durch ehrenamtliches Engagement erbracht werden. Aktuell sind keine Mittel im Haushalt hierfür vorgesehen. Perspektivisch lassen sich die Kosten (siehe hierzu im Folgenden „Refinanzierungslogik im Gesamtkonzept“) kompensieren. Kurzfristig kann es mittels dieses Angebotes gelingen, obdachlose Menschen mit Tieren von der Straße zu holen und eine Grundlage für einen kontinuierlichen Kontakt zu diesen herzustellen. Mittelfristig kann durch die so ermöglichte fortlaufende Unterbreitung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten nachhaltig deren Lebenslage verbessert werden. Dies schafft die Basis für eine erfolgreiche Reintegration und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Beendigung der Notlage und damit einen Beitrag zu mittelfristigen Entlastung des kommunalen Haushaltes. Noch zu klären bleibt eine pauschale Lösung zur Haftpflichtversicherung eingebrachter Tiere. Aus Haftungsgründen empfiehlt sich hier der Abschluss von Tierhaftpflichtversicherungen für diese Tiere. Nur wenige Nutzer*innen werden bereit und in der Lage dazu sein, die Kosten dafür selbst zu tragen. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung variieren je nach Rasse und betragen für Hunde je nach Rasse zwischen 50,00 und 80,00 Euro jährlich. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine Pauschalversicherung für zunächst bis zu zehn Tieren in Einrichtungen möglich ist. Die Beschränkung auf die Einholung einer Haftungsfreistellungserklärung der tierhaltenden Person ist abzulehnen. Die danach allein haftenden Tierhalter*innen sind regelmäßig wirtschaftlich nicht in der Lage, die durch ihr Tier verursachten materiellen Schäden gegenüber geschädigten Dritten (andere Nutzer*innen des Angebotes, Beschäftigte in der Einrichtung, Immobilieneigentümer und die Anwohnerschaft in unmittelbarer Nähe zur Einrichtung) zu restituieren. 44 Auch Überlegungen zur Unterbringung in einfachen Wohnformen, zum Beispiel Wohncontainern, Mobilheimen u. ä. für tierhaltende obdachlose Menschen werden weiterverfolgt. Platzausweitungen in diese Richtung werden bedarfsindiziert vorgenommen und ggf. ein entsprechendes Konzept dazu entwickelt. Des Weiteren soll ein veterinärmedizinisch versorgendes Angebot für tierhaltende straßenobdachlose Menschen geschaffen werden. Hierzu werden in 2024 konzeptionelle Lösungen entwickelt. 2.3 Vermittlung in dauerhaft gesicherte Wohnverhält nisse Die Unterstützung bei der Wohnungssuche muss in allen städtischen und städtisch geförderten Angeboten einen zentralen Stellenwert erhalten. Zugänge zu dauerhaftem Wohnraum können verbessert werden durch Hilfe bei der Beantragung von Wohnbeschaffungshilfen (Wohnberechtigungsscheinen, Beantragung von Mietkautionsdarlehen etc.) und durch die Ausweitung der Vermittlung von Wohnraum. Die Soziale Wohnraumagentur unterstützt auch die Schaffung neuer Wohnungen. 16 2.3.1 Soziale Wohnraumagentur (SWA) Die Soziale Wohnraumagentur (SWA) wird in enger Kooperation zwischen Stadt und Sozialwirtschaft realisiert. Sie fungiert als Maklerin auf dem allgemeinen Mietmarkt, erprobt neue Modelle der Generalanmietung und sozialen Unternehmensentwicklung und unterstützt Wohnungsgebende und Wohnungsnehmende. a. Hintergrund Im deutschen Rechtssystem ist es grundsätzlich die private Verantwortung der Bürger*innen, sich um ihre eigene Wohnsituation zu kümmern. Der angespannte Kölner Wohnungsmarkt und das überlastete Kölner Hilfesysteme erschweren es Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit zunehmend, in Arbeit, Wohnen und Gesellschaft zurückzukehren. Eine eigene Wohnung spielt dabei eine zentrale Rolle und stellt oftmals den Ausgangspunkt für Integration dar. Die bisherigen Instrumente zur Wohnraumbeschaffung (Belegrechtswohnungen, die Projekte „Viadukt“ und „Housing First“), von den Trägern der Wohnungslosenhilfe bereitgestellter Trägerwohnraum u. ä. decken den stetig steigenden Bedarf an angemessenen Wohnraum nicht hinreichend. b. Bedarfslage Betroffen vom fehlenden Zugang in angemessenen und bezahlbaren Wohnraum sind vor allem Menschen, die auf der Straße leben oder in Notunterkünften des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren untergebracht sind, insbesondere in Beherbergungsbetrieben. 16 Empfehlung des GISS e.V. in; Befragung zur Lebenslage von obdachlosen und wohnungslosen Menschen in Köln, 2024, derzeit noch unveröffentlicht 45 Die Unterbringung in diesen Notversorgungssystemen ist mittlerweile oft keine vorübergehende Lösung mehr. Die durchschnittliche Verweildauer in solchen Notunterkünften wie Beherbergungsbetrieben liegt in Köln im Durchschnitt bei zwei Jahren, in einzelnen Fällen sogar bis zu 14 Jahren. Ein Teil dieser Menschen, auch Familien, hat außer hinsichtlich des Wohnens keinen weitergehenden Unterstützungsbedarf und geht sogar einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Selbst qualifizierten Notunterbringungssystemen gelingt es nicht mehr in dem erforderlichen Umfang, Menschen in regulären Wohnraum auf dem allgemeinen Mietmarkt zu vermitteln, obwohl dieser den Zugang zu sozialrechtlichen Unterstützungsmaßnahmen – insbes. einer ambulanten Begleitung nach § 67 SGB XII – eröffnet. Auch das in anderen Städten und auch in Köln erfolgreich begonnene Projekt "Housing First", das sich auf die Wohnraumversorgung für Menschen in Straßenobdachlosigkeit konzentriert, hat Wartelisten und versorgt einen äußerst kleinen Anteil der Menschen in Wohnungsnotlagen. Wesentlicher limitierender Faktor der schnellen Ausweitung von Housing First ist die Verfügbarkeit von Wohnraum auf dem allgemeinen Mietmarkt. In der bisherigen Erfahrung (mit kleinen Fallzahlen) zeigt das Projekt, dass die Wohnraumbeschaffung durch eine intensivierte Begleitung der Betroffenen erheblich verbessert werden kann. Gespräche mit dem Haus und Grund e.V. haben ergeben, dass sozial engagierte Vermieter*innen oftmals zögern, an die Zielgruppe der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen zu vermieten. Sie fürchten, dass sie im Falle von Problemen bei der Vermietung alleine gelassen werden und die entstehenden Kosten bis hin zur Gefährdung ihrer Existenz nicht bewältigen können. Private Vermieter*innen und Eigentümergesellschaften machen ungefähr 2/3 des Wohnungsbestands am Markt aus. Sie durch wirksame Unterstützung in noch stärkerem Maß dafür zu gewinnen, ihre Wohnung an die hier beschriebene Zielgruppe zu vermieten, wird ein wesentlicher Gelingensfaktor des vorliegenden Konzepts sein. c. Kurzkonzept Das Konzept der Sozialen Wohnraumagentur basiert auf den Erfahrungen vergleichbarer Konzepte der Städte Karlsruhe und Hannover. Neben dem Auszugsmanagement des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln, Housing First und Viadukt wird damit für eine unterversorgte Zielgruppe ein zusätzliches Vermittlungskonzept erprobt, dessen Mittelpunkt die Wohnraumakquise unmittelbar am Immobilienmarkt ist. Ziel der Sozialen Wohnraumagentur (SWA) ist es, Menschen in Notunterkünften des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren sowie in Straßenobdachlosigkeit den Zugang zum regulären Wohnungsmarkt zu ermöglichen. Im Rahmen der Ausarbeitung des Detailkonzepts, das den Fachausschüssen zu deren Beschlussfassung im zweiten Quartal 2024 vorgelegt werden soll, werden folgende Aufgaben- und Rollengestaltungen geprüft: 46 1. Die Rolle der Sozialen Wohnraumagentur als profe ssionelle Maklerin und Generalanmieterin am Mietmarkt bei enger Verknüpfung mit den sozialrechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten der Träger, der Kommune selbst, des Jobcenters und des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). 2. Die Rolle der SWA als Netzwerkakteur insbesonder e mit Vertreter*innen der Immobilienwirtschaft und ihren Verbänden, Haus und Grund e.V., Genossenschaften und privaten Makler*innen. Dadurch konzentriert sich die SWA auf die Vermittlung von Wohnraum auf dem privaten Mietmarkt. 3. Erarbeitung von Prototypen von Wohnkonstellation en unter Einbeziehung der Kölner Sozialwirtschaft, die in der Notversorgung aktiv ist, und den Expert*innen in eigener Sache. 4. Akquise und Nutzung ganzer Objekte unter besonde rer Berücksichtigung der Zielgruppen mit besonderen Begleitungs- und Unterstützungsbedarfen (siehe Wohnangebote für besondere Zielgruppen). Den Wohnungsgebenden sollen qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Seite stehen. Damit können Bedenken gegen die Vermietung an ehemals wohnungs- bzw. obdachlose Menschen besser überwunden werden. Gerade im Kontext einer qualifizierten Notunterbringung sind hierbei auch Zwischenmietmodelle realisierbar, um (je nach Modell) vorhandene Räume effektiv zu nutzen und Übergänge in eigene Mietverträge vor Ort zu ermöglichen. 5. Angebote zusätzlicher Leistungen wie die Verwaltung von Mietverhältnissen, die Gestaltung eines Mietausfallfonds in Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien, Hausmeisterdienste zur Sicherung der Instandhaltungspflichten der Mieter*innen und eine personenzentrierte Koordination in die Unterstützungssysteme der Sozialwirtschaft. 6. Brücke zu weiteren Unterstützungsleistungen: Fal ls Menschen Unterstützung benötigen, ohne bisher Unterstützung zu erhalten, ermöglicht die SWA den Zugang zu den ambulanten Unterstützungssystemen in Köln. 7. Schaffung und Betrieb eines barrierefreien Porta ls, in dem sich Wohnungsgebende und -nehmende finden können. 8. Ausarbeitung von Investorenmodellen zur Schaffun g von Wohnraum durch Neubau, Umbau oder Sanierung zur Nutzung durch die Zielgruppe. 9. Möglichkeit der Generalanmietung von Objekten üb er den betreibenden Träger, einschließlich der notwendigen Mietverwaltung als Vermieterin. Für die Erprobung dieser bereits erfolgreich in anderen Städten etablierten Modelle (z.B. in Bielefeld) ist laut § 549 Abs. 2 Nr. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Anmietung durch eine juristische Person des 47 öffentlichen Rechts oder durch einen anerkannten Träger der Wohlfahrtspflege erforderlich. 10. Erwerb weiterer Belegrechte für die Stadt Köln. Die quantitativen Bedarfe für Wohnraum werden durch die aktuelle Analyse der Bedarfe in den Beherbergungsbetrieben, den qualifizierten Notversorgungssystemen in Köln und dem Housing First-Programm ermittelt. Bei der Vermittlung der gewonnenen Wohnungen wird sichergestellt, dass der Wohnraum bedarfsgerecht auf alle Systeme und Leistungsträger verteilt wird (Sozialplanung). Die SWA arbeitet in ihren Prozessen eng mit den Unterstützungssystemen für die Zielgruppen zusammen, insbesondere des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren und des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln. Dadurch werden die verschiedenen Hilfen, wie z.B. direkte Mietzahlungen, Wohnberechtigungsscheine, Übernahme von Kautionen oder Instandsetzungen für Vermieter*innen sichergestellt. Durch die enge Verzahnung der SWA mit den Leistungssystemen der Sozialwirtschaft (z.B. Housing First, Betreutes Wohnen) wird die bedarfsgerechte Wohnraumakquise für die Versorgung der Menschen und ggf. deren erforderliche ambulante Begleitung sichergestellt. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Köln entwickelt und erprobt die SWA verschiedene Modelle. d. Ressourcen Für die Erprobung der SWA als professionelle Maklerin auf dem allgemeinen Mietmarkt und für die Entwicklung und Erprobung weiterer möglicher Modelle zur Wohnraumversorgung sind im Haushaltsplan 2024 850.000 € vorgesehen und die Finanzierung wurde bis Ende 2027 fortgeschrieben. Durch die qualifizierte Vermittlung von Mietverhältnissen mit angemessenen Mieten (Bedarfe für Unterkunft und Heizung i. S. d. SGB) werden mittelfristig die Haushaltsbelastungen der Stadt Köln im Zusammenhang mit der Notversorgung, insbesondere den Beherbergungsbetrieben, reduziert. Weitere finanzielle Entlastungen ergeben sich, da durch die Eröffnung professioneller, rechtskreisübergreifender ambulanter Unterstützungssysteme nachhaltige Unterstützungssysteme anderer Kostenträger genutzt werden können. Dadurch werden nicht nur die Akutversorgungssysteme, sondern auch ordnungsrechtliche und polizeiliche Systeme entlastet, die derzeit häufig zum Einsatz kommen, weil eine professionelle Begleitung der Menschen fehlt. Des Weiteren wird erwartet, dass mittelfristig auch die Belastungen für medizinische Behandlungsbedarfe, die bisher von Kliniken, dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem Gesundheitsamt im Rahmen der Notversorgung getragen wurden, reduziert werden. Teure Notversorgungen, die durch weitere Verwahrlosung entstehen, werden verringert. Eine erfolgreiche Reintegration der Menschen in 48 Wohnung, Arbeit und Gesellschaft wirkt sich langfristig entlastend auf alle Kostensysteme aus. Im Vorfeld der Ausarbeitung des Detailkonzepts wird hinsichtlich der organisationalen Umsetzung der SWA geprüft, ob und wie die SWA professionell im Bereich des Makelns und der Unternehmensentwicklung am privatwirtschaftlichen Makler- und Immobilienmarkt erprobt werden kann. Ferner werden Vorschläge hinsichtlich der rechtlichen Umsetzung, der personellen Ausgestaltung und der Steuerung der SWA erarbeitet. e. Weitere Schritte Es ist geplant, ämterübergreifend im zweiten Quartal 2024 eine Festlegung auf die Organisationsform der SWA, mit welcher diese starten soll, vorzunehmen. Anschließend wird eine entsprechende Umsetzungsbeschlussvorlage vorgelegt. Die SWA wird jedes Jahr ein Wirkungsmonitoring erstellen, das über das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren dem Beirat zur weiteren Empfehlung vorgelegt wird. Dadurch können notwendige Anpassungen und Steuerungsmaßnahmen sichergestellt werden. Zentrale Kennzahlen für die Wohnraumakquise am Mietmarkt sind: • Anzahl der akquirierten Wohnungen • Anzahl der langfristig (mindestens ein Jahr) vermittelten Personen und die Gründe für Vertragsbeendigungen • Art und Anzahl der vermittelten Unterstützungsleistungen für die Menschen. Erarbeitete Unternehmensentwicklungsmodelle für Investoren, Generalanmietungen und Belegrechte werden in Kooperation mit der Stadt Köln erprobt. Deren Erprobung erfolgt, wenn: - die Zustimmung der zuständigen städtischen Diensts tellen - eine Empfehlung des Beirates und - die Bereitstellung ggf. erforderlicher Mittel durc h politische Beschlüsse (insbesondere bei Investorenmodellen) vorliegt. Bei Erfolg strebt die Stadt Köln eine Verlängerung und Ausweitung der SWA auf weitere Zielgruppen wie Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Fluchthintergrund an. 49 2.3.2 Housing First a. Hintergrund In Köln leben derzeit jahresdurchschnittlich rund 300 Menschen in Straßenobdachlosigkeit. Charakteristisch für Menschen in dieser Gruppe ist, dass sie oft tiefgreifende psychische Probleme, darunter häufig Suchterkrankungen aufweisen. Dies führt einerseits dazu, dass sie aufgrund ihrer individuellen Einschränkungen oft nicht die Regelversorgungsangebote der Wohnungsnotfallversorgung annehmen können. In vielen Fällen können sie das Zusammenleben mit anderen Menschen nur sehr schwer, meist sogar gar nicht aushalten. Andererseits ist diesen Menschen der Zugang zu Wohnraum noch stärker versperrt als wohnungslosen Menschen ohnehin. Vermietende erwarten von den Mietenden eine „Mietvertragsfähigkeit“, dass bedeutet die bedingungslose Erfüllung aller vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag und eine nichtstörende Nutzung der überlassenen Mietsache. Diese Hürde können Menschen in Straßenobdachlosigkeit in den meisten Fällen aufgrund ihrer individuellen Einschränkungen nicht überwinden. Zumal die Vermietenden gerade diesen Menschen mit besonderem Misstrauen begegnen. Die Stadt Köln hat zur Verbesserung des Zuganges von straßenobdachlosen Menschen das Förderprogramm „Housing First“ aufgelegt, welches im Juni 2020 in die Umsetzung ging. Über den Housing-First-Ansatz konnten seit Projektstart im Juni 2020 rund 23 Menschen mit Regelwohnraum versorgt werden. Weitere 57 Vermittlungen unmittelbarer Mietverhältnisse an obdachlose Menschen sind seit der Etablierung von Housing über angrenzende Systeme gelungen, die im Weiteren qualitätssichernd integriert werden. b. Bedarfslage Momentan erhalten 11 Personen ambulante wohnbegleitende Hilfen nach § 67 SGB XII, bei 9 weiteren Personen wurden diese Hilfen bereits erfolgreich abgeschlossen. In den Fällen mit abgeschlossener ambulanter wohnbegleitender Hilfe erfolgt aktuell wiederkehrend noch eine Nachsorge im Rahmen der Sozialberatung. 14 weitere Personen stehen im Moment auf einer Warteliste, um im Modellprojekt aufgenommen zu werden. c. Kurzkonzept Housing First ist kein Wohnprojekt, sondern ein Hilfsprogramm, dass die Vermittlung von Normalwohnraum mit regulärem Mietvertrag zu Beginn des Hilfeprozesses ermöglicht. Daher sind die Projekte mit Instrumenten auszustatten, die auch unter den aktuellen Bedingungen des ersten Wohnungsmarktes ermöglichen, reguläre Hauptmietverträge für obdachlose Menschen zu vermitteln. Dies wird z.B. über 50 Kooperationen mit Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften und auch künftig mit Unterstützung der Sozialen Wohnraumagentur geleistet werden. Wesentlicher Baustein der erforderlichen Hilfe, die durch ein multiprofessionelles Team bei den Trägern aus Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen und Immobilienfachkräften angeboten wird, stellt die Vermittlung in Normalwohnraum mit eigenem Mietvertrag dar. Diese ist nicht an die vorherige Erreichung von anderen Hilfezielen gekoppelt. Bei Housing First erfolgt eine unmittelbare Vermietung einer Wohnung im Rahmen eines normalen Mietverhältnisses (direkte Hauptmietverträge gem. § 535 BGB zwischen Vermietenden und Projektteilnehmenden, kein Untermietverhältnis oder Nutzungsvertrag und Finanzierung der Mietkosten über individuelle Transferleistungsansprüche). Mit dem Ziel der Erhöhung des Wirkungsgrades sollen nach Ablauf der zweiten Förderphase zum 31.12.2024 weitere Träger gefunden werden, die sich an dem Hilfsprogramm Housing First in Köln beteiligen und innerhalb einer Trägerkooperation miteinander an der Zielerreichung arbeiten. Parallel dazu werden Gespräche zur Ausweitung des Umfanges der Beauftragung mit den bereits teilnehmenden Trägern geführt. Damit kann Housing First in Köln einen wichtigen Beitrag dazu leisten, bis 2030 die unfreiwillige Straßenobdachlosigkeit in Köln zu beseitigen. Insbesondere richtet sich dabei das Augenmerk auf Träger, die Erfahrungen bei der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit tiefgreifenden psychischen Problemen und begleitender Suchtproblematik haben. Die Stadtverwaltung unterstützt diesen Prozess, indem sie den beteiligten Projektträger*innen einen Zugang zu den Belegrechtswohnungen (BLV-Wohnungen) der GAG/ GruBo ermöglicht hat, obwohl Personen, die akut obdachlos sind, im Rahmen der BLV-Wohnungen nicht vorrangig zu versorgen sind. Jedoch wird seitens der GAG/ GruBo für Wohnungsnotfälle mit erheblichen Marktzugangsschwierigkeiten, die bereits akut von Obdachlosigkeit betroffen sind und damit auch für Housing First-Fälle, kein gesondertes Wohnungskontingent zur Verfügung gestellt. Sofern jedoch seitens der Stadt Bedarf gegeben ist, wird die Versorgung mit einer Wohnung im BLV-Bestand erwogen. Die ausgewogene und sozialverträgliche Vermietung dieser Wohnungen bzw. Belegung in den jeweiligen Quartieren, erfolgt dabei ausschließlich in gemeinsamen Arbeitskreisen durch Sozialarbeiter*innen der GAG und der Stadtteilkoordination beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Dies gilt auch für Housing First-Fälle. Ferner ist vorgesehen, dass über die Soziale Wohnraumagentur Köln akquirierter Wohnraum auch den am Projekt teilnehmenden Trägern zu Verfügung gestellt wird. Zur Erreichung dieses Zieles wird eine vertiefte Trägerkooperation auf dem Sektor Housing First aufgebaut. Unterstützt durch die Sozialverwaltung wird das Hilfsprogramm Housing First flächendeckend als Ergänzung zum bestehenden Wohnungslosenhilfesystem verstetigt und ausgebaut. Die Verstetigung und 51 Ausweitung des Hilfsprogrammes von Housing First erfolgt ab dem 01.01.2025 als pflichtige Leistung nach den §§ 67 ff. SGB XII. Das Hilfekonzept von Housing First ist auf eine sogenannte „Komm-Geh-Struktur“ sein Hilfekonzept ausgerichtet. Interessierte Personen, die die zielgruppenspezifischen Anforderungen erfüllen, wenden sich entweder selbst direkt an die Leistungsanbietenden im Projekt oder werden über das bestehende Netzwerk im Hilfesystem (ambulante Dienste, Streetwork, aus den Kontakt- und Beratungsstellen und dem Case-Management etc.) dem Angebot von Housing First zugeführt. Die Akquise von Wohnraum für die betroffenen Menschen soll perspektivisch durch die noch zu gründende Soziale Wohnraumagentur unterstützt werden. Aktuell wird Housing First aus dem Förderprogramm (AN/0170/2020) mit 500.000 Euro in 2024 im Rahmen eines Förderprogramms finanziert. Eine Teilrefinanzierung erfolgt dabei aus dem Pflichtbereich nach § 67 SGB XII. d. Ressourcen Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung vom 12.05.2022 beschlossen, das weiterentwickelte Förderprogramm - „Housing First zur Schaffung von dauerhaftem und nachhaltigem Wohnraum für wohnungslose Menschen“ , zu verlängern und mit den Trägern der ersten Förderphase die ergänzenden Unterstützungsleistungen für Menschen in Obdachlosigkeit umzusetzen. Die Zahl für Housing First umfasste in 2023 23 begleitete und vermittelte Personen inklusive der Menschen aus dem Vorjahr. Bei einer positiven Entwicklung werden in 2024 bereits 36 Menschen aus der Zielgruppe in Normalwohnraum neu vermittelt und begleitet sein. Ab 2025 bis Ende 2030 sind jährlich 84 Personen vermittelt und begleitet durch Ausweitung des Kooperationsmodells und der Gründung der Sozialen Wohnraumagentur sowie Stärkung des Netzwerkes im Kölner Hilfesystem (Streetwork, Case – Management, Kontakt- und Beratungsstellen, etc.). Die Anzahl der begleiteten und vermittelten Personen soll sich somit ab 2025 bis Ende 2030 auf 252 begleitete und vermittelte Personen im Rahmen von Housing First summieren, da die ambulante Begleitung nach § 67 SGB XII im Durchschnitt zwei Jahre dauert. Mit dem Ausbau von Housing First wird es eine erhöhte Anzahl ambulanter Begleitungen nach § 67 SGB XII geben, die im pflichtigen Bereich über Fallpauschalen die Finanzierung bei einem Fallschlüssel von 1:12 der erforderlichen Stellen der Soziarbeit sicherstellen. Die Stellen der Psycholog*innen und Immobilienfachkräfte, nebst Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten sind jedoch, ebenso wie ein Leistungsanteil für diese Stellen, nicht Bestandteil der vorab genannten Fallpauschale. Insofern erfolgt auch keine Refinanzierung dieser Personal- und Sachkosten im Rahmen einer Fallpauschale nach § 67 SGB XII. Ebenfalls nicht abgedeckt sind die Kosten der Sozialarbeit im Rahmen der Refinanzierung, wenn Angebotsnutzende das ambulant begleitende 52 Unterstützungsangebot nach § 67 SGB XII nicht in Anspruch nehmen. Die Annahme einer solchen Begleitung nach § 67 SGB XII ist keine Bedingung für die Aufnahme in das Housing First-Programm, allerdings können die in Wohnraum vermittelten Personen an die bestehenden Hilfen erstmalig oder erneut herangeführt werden. Persönliche und formale Zugangsvoraussetzungen für eine Aufnahme in das Hilfsprogramm Housing First ist lediglich die Bereitschaft, für eine begrenzte Zeit zur Erreichung der gemeinsam entwickelten Ziele wöchentlichen Kontakt mit den Housing First-Anbietenden zu halten. Das heißt, in diesen Fällen sind die Personal- und Sachkosten der Sozialarbeit und Leitungsanteil weder über die Fallpauschale abgedeckt noch erfolgt eine Refinanzierung nach § 67 SGB XII. Anhand der dargelegten Fallentwicklung wird im Rahmen der Ausweitung ab 2025 ein personeller Mehrbedarf von sieben Vollzeitäquivalente Soziale Arbeit, eine Vollzeitstelle Psychologe*in sowie eine Vollzeitstelle Immobilienfachkraft entstehen und eine entsprechende personelle Ausweitung erforderlich machen. Der Personalschlüssel 1:12, der im Förderprogramm angesetzt ist, ist auf Grund der multikomplexen Problemlagen, der zu begleitenden Menschen, gerechtfertigt Die Finanzierung ist im Jahr 2024 über das laufende Förderprogramm sichergestellt. Für die Jahre 2025 und 2026 bedarf es einer weiteren kommunalen Förderung. In diesen beiden Jahren wird die Verstetigung durch Überführung in die pflichtigen Systeme vorbereitet und flächendeckend weiterentwickelt. Nachfolgender Finanzierungsbedarf wird ab 2025 mit rund 2 % jährlicher Steigerung im Kontext der Verstetigung und Ausweitung von Housing First aus Fördermitteln sowie ab 2027 aus den pflichtigen Leistungen nach § 67 SGB XII entstehen: 2024: 500.000 € (festgeschrieben für das o.a. Förde rprogramm) 2025: 850.000 € (über ein neues Förderprogramm) 2026: 850.000 € (über ein neues Förderprogramm) 2027: 872.100 € 2028: 888.500 € 2029: 905.300 € 2030: 922.400 € Näheres dazu ist bei der Darstellung der Gesamtrefinanzierungslogik ausgeführt. e. Weitere Schritte Mit dem Ziel der Ausweitung des Projektes bezogen auf die Teilnehmendenzahl und die damit einhergehenden steigenden Personalbedarfe werden im Verlauf des Jahres 2024 weitere Träger der Wohnungslosenhilfe gesucht, die an dem Hilfsprogramm Housing First teilnehmen wollen und Gespräche mit den bereits am Projekt teilnehmenden Trägern hinsichtlich Ausweitungsmöglichkeiten geführt. Bereits in 2023 haben zwei weitere Träger ihr Interesse an Mitwirkung im Projekt angezeigt. Ein politischer Beschluss ist für ein neues Förderprogramm mit einer Förderphase vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 einzuholen. Diese Förderphase wird 53 von einer wissenschaftlichen Evaluation begleitet. Deren Ergebnisse liefern die Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Verstetigung ab 2027. Für eine Verstetigung ab dem 01.01.2027 bedarf es wegen der Überführung in die pflichtigen Finanzierungssysteme keines gesonderten politischen Beschlusses. Ab dem Zeitpunkt der Verstetigung werden mit allen teilnehmenden Trägern Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Wirksamkeit wird im Rahmen einer jährlichen Dokumentation der Trägerkooperation gemessen. Der Bericht soll u. a. Aussagen treffen - zur Anzahl der Wohnraumvermittlungen/ Mietverträg e, - zum Angebot der wohnbegleitenden Hilfen bzw. des qualifizierten Beratungsangebotes, - zum Aufbau bzw. zur Entwicklung eines Netzwerks, auf das im Sinne eines passgenauen Hilfeangebots bei Bedarf zurückgegriffen werden kann - zu Problemfeldern und Ressourcen, zum Bedarf und zur Kooperationsbereitschaft sowie zur Lebenssituation der Mieter*innen - zu Methoden und zur Vorgehensweise - zur Anzahl der erfolgreich beendeten Maßnahmen, - zur Anzahl der Abbrüche der eingeleiteten Maßnahm en sowie der - zur durchschnittlichen Dauer der ambulanten wohnb egleitenden Unterstützung. Die Regelfinanzierung sowohl der wohnbegleitenden Hilfen wie auch der Wohnraumakquise wird über die Hilfen gem. §§ 67 ff. SGB XII erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass das Hilfsprogramm auch dann bestehen bleibt, wenn es vorübergehend oder auch längerfristig nicht in Anspruch genommen wird. Das gleiche gilt, wenn die Angebotsnutzenden keine wohnbegleitenden Hilfen nach § 67 SGB XII in Anspruch nehmen. Um einen niedrigschwelligen Zugang zu den Angeboten zu gewährleisten und flexibel auf wechselnde Hilfebedarfe und Nachfrageintensitäten reagieren zu können, wird es neben einer einzelfallbezogenen Finanzierung pauschalierte Finanzierungselemente über die Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII für das Hilfsprogramm geben. 2.4 Querschnittsaufgaben 2.4.1 Partizipation a. Hintergrund Die Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe wird in Deutschland im Sozialgesetz über den Mangel an Teilhabe definiert. Es handelt sich gemäß § 67 SGB XII um Menschen, bei denen die „Teilnahme an der Gemeinschaft“ mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden ist. Nach § 68 SGB XII umfassen die Leistungen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. 54 b. Bedarfslage Öffentlicher Auftrag ist es, die jeweilige Notlage präventiv, nachhaltig und dauerhaft zu beenden und Betroffene zu befähigen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Hierzu gehören vor allem die Stärkung des Selbstwertgefühls und die Umsetzung partizipativer Ansätze im Kölner Hilfesystem. Partizipation ist auf allen Ebenen im Kölner Hilfesystem zu integrieren. Ihre Einbeziehung in die Entwicklungsarbeit der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik nach § 4 SGB XII (AG WP) ist hierbei ebenso sicherzustellen wie im Rahmen der Leistungserbringung und der Entwicklung neuer Konzeptionen. Zur fachgerechten Entwicklung und Ergänzung des Kölner Hilfesystems ist die Meinung der Experten*innen in eigener Sache von fundamentaler Bedeutung. Sie stärkt das Hilfesystem in der Ausrichtung und hilft Bedarfe der in Not geratenen Menschen besser zu verstehen. Bislang fehlen im Kölner Wohnungslosen-Hilfesystem umfassende Teilhabemöglichkeiten. c. Kurzkonzept Zielgruppe des Projektes Partizipation sind alle Menschen in Wohnungsnotlagen. Zu der Würde des Menschen gehören insbesondere die Selbstbestimmung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Sozialverwaltung macht es sich daher zur Aufgabe, die Wohnungslosenhilfe so zu gestalten, dass sie sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und fördert die Beteiligung der von Wohnungsnot betroffenen Menschen. Ziel ist es, dass Partizipation in der Wohnungslosenhilfe auf allen Ebenen im Kölner Hilfesystem implementiert ist. Partizipation ist als Verbesserungsprozess in allen Projekten des Kölner Hilfesystems und der AG WP integriert. Den in Not geratenen Menschen wird eine Stimme in eigener Sache gegeben. Eine bedarfsgerechte Fortschreibung des Kölner Hilfesystems/Leistungssystems geht nur gemeinsam mit den von Wohnungsnot betroffenen Menschen. Es wird hierzu Anfang 2024 ein Teilhabebeirat unter dem Namen „Fachgruppe Partizipation“ gegründet, der fachlich und kritisch die Entwicklung des Kölner Hilfesystems mitbegleitet und Mitglieder in die AG WP entsendet. Die Mitglieder der Fachgruppe Partizipation rekrutieren sich aus den bestehenden Angeboten (Unterbringungsangebote, Kontakt- und Beratungsstellen) und werden aus den dort bestehenden Beteiligungsformaten vorgeschlagen. Hierzu ist die Geschäftsordnung der AG WP unter § 6 zu ändern und die Fachgruppe Partizipation als stimmberechtigtes Mitglied mit aufzunehmen. Hier sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung: - Mitbestimmung und Mitgestaltung zu realisieren sow ie - keine systemrelevanten Entscheidungen über die Köp fe der Menschen hinweg zu treffen. 55 Durch die Fachgruppe Partizipation werden im weiteren Prozess Beteiligungsformate entwickelt (z. B. Ausgestaltung von Abfragemöglichkeiten, Einführung eines Rotationsprinzips bei der Gremienbesetzung u. ä.), die es ermöglichen, die Bedarfslagen möglichst des Großteils der Zielgruppenangehörigen zu ermitteln und deren berechtigte Interessen zu vertreten. In vielen Angeboten des Kölner Hilfesystems wird Partizipation bereits gelebt. Doch ist sie nicht als Qualitätsstandard in den Leistungsvereinbarungen verankert, noch kein Selbstverständnis, erst recht nicht für Menschen, die sichtbare Ausgrenzung durch Straßenobdachlosigkeit erfahren haben. Um die Zielgruppen zu erreichen und über das Vorhaben zu informieren bzw. sie dafür zu aktivieren, bedarf es niederschwelliger Zugangswege. Daher ist ein wichtiges Element die aufsuchende Aktivierung. Die Beteiligungsimpulse werden in verschiedenen Stufen von niedrigschwellig bis hochschwellig gestaltet. In der praktischen Auseinandersetzung hat das Prinzip einer ebenbürtigen Kommunikation und Zusammenarbeit eine gewichtige Rolle. Die Akademie für Expert*innen in eigener Sache als ein Konzeptbaustein eröffnet zum einen unmittelbar Teilhabechancen durch Besetzung einer der beiden für die Projektdurchführung vorgesehenen zwei Stellen mit einer Expertin oder einem Experten in eigener Sache (Peer-Gedanke) sowie gegenüber allen anderen am Projekt teilnehmenden Expert*innen in eigener Sache integrative Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Je nach Bedarf besteht die Möglichkeit, dass die Expert*innen über die Akademie an kostenfreien Empowerment-Workshops zu verschiedenen Themen teilnehmen, wie z.B. - souverän Sprechen - Bürgerinteressen einbringen (z.B. durch das Büro f ür Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln) - politische Bildung - Methoden zur demokratischen Entscheidungsfindung i n Gruppen - Coaching zur Stärkung des Selbstwertgefühls und weitere anlassbezogene Themen, ausgerichtet auf die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der Gruppen. Die zentralen Entwicklungen erfolgen in den Regelsystemen. Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Trägern werden Beteiligungsformate, die in zahlreichen Leistungen bereits existieren, systematisch verankert. Der weitere Erfahrungsaustausch wird insbesondere seitens der AG WP bei der Umsetzung und dem Monitoring zu diesem Konzept unterstützt. 56 d. Ressourcen Der Teilhabebeirat wird Sitzungsräume für die Erfüllung seiner Aufgabe anmieten sowie mit Arbeitsmaterialien ausstatten müssen. Die Pilotphase einer entwicklungsstärkenden Akademie für Expert*innen in eigener Sache startet zunächst im stationären Rahmen des Elisabeth-Fry-Hauses und der Initiative Bauen Wohnen Arbeiten. Die in § 68 SGB XII zu erbringenden Leistungen umfassen alle Maßnahmen, insbesondere die Partizipation, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Das rechtlich nach § 68 SGB XII pflichtige Thema der Partizipation befähigt die Menschen durch Stärkung des Selbstwertgefühls am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das Projekt „Akademie für Expert*innen in eigener Sache“ wird zu Beginn über eine Wohlfahrtsstiftung finanziert. Die Mittel sind hierzu bereits beantragt. Die Regelfinanzierung wird über eine Drittmittelfinanzierung sichergestellt. e. Weitere Schritte Es wird jährlich eine Dokumentation und Fortschreibung des Partizipationsprozesses erfolgen. Hiermit wird ab 2024 begonnen und die Dokumentation jährlich in der AG WP vorgestellt. Mittel für die Anmietung von Sitzungsräumen sowie Arbeitsmittel können nicht aus dem Pflichtleistungsbereich finanziert werden. Es handelt sich hier um freiwillige Leistungen. Diese bedürfen daher eines entsprechenden politischen Beschlusses. Zur Herstellung von Chancengleichheit müssen zudem Beteiligungsformate entwickelt werden, die die Teilnahme von obdachlosen Menschen und Menschen in den Notunterbringungssystemen zur Wahrnehmung eigener Interessen bei den allgemeinen Bürgerbeteiligungsverfahren der Stadt Köln sicherstellt. 2.4.2 Rechtskreisübergreifende Arbeitsmodelle Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems (Leistungssystems) wird für die in Not geratenen Menschen neben der Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit der Baustein der rechtskreisübergreifenden Arbeitsmodelle entwickelt. Aktuelle Erhebungen gehen davon aus, dass 25 % bis 35 % der Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit eine Suchterkrankung haben, wobei die Erkrankungen bei Menschen in Obdachlosigkeit im oberen Bereich liegen. Psychische Erkrankungen werden bei 23 % aller wohnungslosen Menschen angenommen, körperliche Erkrankungen und Behinderungen liegen im Durchschnitt ebenfalls bei 23 %. Oft treten die Diagnosen in Kombination auf. Mit der Reform der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz – insbesondere SGB IX) wurden 2018 wesentliche Elemente der speziellen behinderungsspezifischen Unterstützung für wohnungslose Menschen aus dem SGB XII herausgelöst (§§ 53 ff. SGB XII) und insbesondere mit dem Antragserfordernis des SGB IX die Zugangsschwelle deutlich 57 erhöht. Auch die erforderliche ICF-orientierte Bedarfsfeststellung (s. Ziffer 1.2 Case – Management) ist bislang im System der Wohnungs-und Obdachlosenhilfe kaum etabliert. Während die Hilfen nach § 67 ff. SGB XII sich auf die Beseitigung der besonderen Folgen der Obdach- und Wohnungslosigkeit fokussieren und Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB II und Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen, werden mit einer rechtskreisübergreifenden Leistungsstruktur individuell, parallel und aufeinanderfolgend die personenzentriert erforderlichen Leistungen für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit realisiert. Leistungen der beruflichen Rehabilitation zeigen in Deutschland anschaulich, wie eine Bedarfsermittlung im Kontext der eigentlichen Leistung (z.B. Leistungen der Arbeitserprobung und Eignungsfeststellung nach dem SGB III), insbesondere im Kontext Arbeit, die Kompetenzen und Fähigkeiten der Menschen sichtbar machen und damit Handlungsansätze für gezielte, am individuellen Teilhabeziel ausgerichtete Maßnahmen ermöglichen. Dieser Ansatz bietet für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit eine wichtige Handlungsoption, da hier oft keine Krankheitseinsicht besteht. Für diejenigen Menschen, bei denen die Stabilisierung im Vordergrund steht, eine Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt aufgrund dauerhafter Behinderungen gleichwohl nicht möglich ist, eröffnen sich im SGB IX neue Möglichkeiten zur Teilhabe an Arbeit. Auch sie werden damit wirksam in Arbeitsprozesse und Wertschöpfung für sich selbst und für die Wirtschaft eingebunden. Mit dem Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX existiert z.B. ein wirksames Instrument unmittelbar in der Wirtschaft. Auch zahlreiche Kooperationen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit der Wirtschaft zeigen, dass auch diese Form der Teilhabe für alle Beteiligten gewinnbringend ist. Neben der Entwicklung eines ICF-orientierten, individuellen Bedarfsermittlungsinstrumentes für die Zielgruppe der wohnungs- und obdachlosen Menschen wird bis Ende 2024 eine Handreichung für die Wohnungs- und Obdachlosenhilfe erstellt, die die verschiedenen Optionen rechtskreisübergreifender Arbeitsmodelle darstellt. Erste rechtskreisübergreifende Erprobungsmodelle sind im Anschluss ab 2025 geplant. 2.4.3 Allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM) Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Zusammenlebens im öffentlichen Raum gewinnt das Konfliktmanagement eine immer größere Bedeutung. Neben bereits etablierten Maßnahmen wie Streetwork und niedrigschwelligen Zugängen zu sicheren Orten ist es wichtig, auch das Konfliktmanagement auf der Straße zu fördern. Um ein partizipatives Miteinander der verschiedenen Akteure im öffentlichen Raum zu schaffen, sind urbane Kompetenzen von großer Bedeutung. 58 Urbane Kompetenzen sind Fähigkeiten und Kenntnisse, die Menschen benötigen, um in städtischen Umgebungen erfolgreich zu sein. Sie umfassen verschiedene Bereiche wie soziale, kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Kompetenzen. Sie sind wichtig, um sich in einer städtischen Umgebung zurechtzufinden, Chancen zu nutzen und Herausforderungen zu bewältigen. Sie können durch Bildung, Erfahrung und Austausch mit anderen Menschen entwickelt werden. Eine besondere Rolle bei der Konfliktlösung spielen die sozialen Kompetenzen. Diese beinhalten beispielsweise die Fähigkeit zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit verschiedenen Menschen und Kulturen, Konfliktlösungsfähigkeiten und Empathie. In Anlehnung an das Modell des Allparteilichen Konfliktmanagements aus München hat das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in Zusammenarbeit mit dem Amt für öffentliche Ordnung erste Gespräche geführt, um zu prüfen, wie dieses Konzept auch in Köln umgesetzt werden kann. Dafür werden auch die Erfahrungen aus der Umsetzung dieses Konzeptansatzes aus Frankfurt am Main mit einbezogen. Ein zentraler Bestandteil dieses Konzepts ist die Einrichtung einer präventiv arbeitenden und unparteiischen Ombudsstelle, die Konflikte im öffentlichen Raum aufgreift, von Bürger*innen angesprochen wird und Mechanismen zur Konfliktlösung initiiert. Durch eine lösungsorientierte Moderation der Konfliktparteien, partizipative Ansätze im öffentlichen Raum und Schulungen in urbanen Kompetenzen sollen Konflikte und ihre Ursachen evaluiert und Lösungsansätze entwickelt werden. Dabei werden relevante Akteure wie das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, das Amt für Integration und Vielfalt, das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, das Amt für öffentliche Ordnung, das Ausländeramt, die Polizei und die KVB einbezogen. Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzepts sicherzustellen, sollen jährliche Runde Tische mit den Verantwortlichen der verschiedenen Bereiche stattfinden. Dieser Ansatz kann eine wichtige Ergänzung zur gesamtstädtischen Initiative der Kriminalprävention an Plätzen mit besonderem Handlungsbedarf darstellen, insbesondere für kleinere, sich verlagernde Konflikte. Als freiwillige Leistung bedarf dieses Konzept einer weiteren gesamtstädtischen konzeptionellen Ausarbeitung, um die Beteiligung aller Akteur*innen sicherzustellen. Ein konzeptioneller Vorschlag ist für das erste Halbjahr 2024 avisiert. 2.4.4 Erfordernisse aus dem Klimawandel Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Kölner Konzept zur Unterstützung von Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit darauf abzielt, die vorhandenen Leistungen bedarfsgerecht auszurichten und weiterzuentwickeln. Auch die spezialisierte und inklusive Weiterentwicklung des Hitze- und Kälteschutzes für die Zielgruppe ist ein zentrales Anliegen dieses Konzeptes. 59 In den Leistungen für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit werden bedarfsgerecht Schatten- und Wärmeinseln geschaffen, Notsysteme ausgebaut und in den allgemeinen Kontakt- und Beratungsstellen hygienische Leistungen um Optionen zur Abkühlung und zum Aufwärmen erweitert. Zudem wird eine Sensibilisierung und Information aller Akteur*innen, einschließlich ehrenamtlicher Helfer*innen, über die Gefahren von Hitze und Kälte angestrebt. Die Stadt Köln unterstützt Spenden von Sachmitteln, empfiehlt jedoch eine enge Kooperation mit den bestehenden Leistungssystemen, um sicherzustellen, dass die Menschen nicht von den regulären Schutzsystemen fernbleiben. Ziel ist es, das soziale Miteinander zu stärken und die Lebenssituation der Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit zu verbessern. Neue Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzangebotes für obdachlose Menschen vor dem Hintergrund der Folgen der Klimaveränderung bedürfen, soweit sie nicht dem Pflichtleistungsbereich unterfallen, eines entsprechenden politischen Beschlusses. In Köln werden bereits ergänzende Leistungen erprobt und gefördert, so unter anderem im Rahmen des Förderprogramms zur "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" und nach erwiesener Wirksamkeit in die Regelsysteme integriert. Obdachlose haben Anspruch auf Grundsicherung, um sich vor Hitze und Kälte zu schützen, aber oft können sie diese Möglichkeiten nicht nutzen. Daher werden zusätzliche Sachmittelunterstützungen zum Hitze- und Kälteschutz erprobt und ergänzt. Die Integration in die Regelsysteme erfolgt durch die Weiterentwicklung der Leistungsvereinbarungen. Neben der klimabedingt erforderlichen Weiterentwicklung der speziellen Leistungen für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit sind ihre Belange und Bedarfe aufgrund von Teilhabeeinschränkungen auch bei allgemeinen Klimaanpassungen der Stadt Köln inklusiv zu berücksichtigen, insbesondere bei der Schaffung von Trinkwasserbrunnen sowie bei der Gestaltung von Schatten- und Wärmeinseln. 3. Kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklu ng des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit Basierend auf der Steuerungslogik des Masterplans des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird seitens des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren ein Berichtswesen aufgebaut, welches 1) ab 2024 die landes- und bundespolitischen Entwic klungen für die Kölner Politik aufbereitet 2) ab Mitte 2024 regelmäßig über den Umsetzungsstan d der auf dem Kölner Konzept zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit fußenden Maßnahmen berichtet 3) ab 2025 das Wirkungsmonitoring erster Maßnahmen des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit einbezieht und 60 4) ab 2026 das Berichtswesen mit der erforderlichen Digitalisierung ausbaut und eine konsequente Steuerung ermöglicht. Entsprechend der Wirkung und der Ergebnisse der einzelnen Teilkonzepte und Maßnahmen werden diese weiterentwickelt und neue Teilkonzepte gestaltet, um die formulierten Ziele wirksam zu erreichen. Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik nach § 4 SGB XII stimmt – soweit erforderlich – auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirats der AG WP Nachsteuerungsbedarfe und neue Teilkonzepte ab und empfiehlt die ggf. erforderlichen, politischen Beschlüsse. Mittels der Gestaltung eines „Beirates von Expert*innen in eigener Sache“ (Teilhabebeirat) zur AG WP wird ab 2025 systematisch die Einbeziehung dieser in die Weiterentwicklung des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sichergestellt. 4. Personalmehrbedarfe der Verwaltung Der Verwaltung wird eine Umsetzung des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und damit die Herbeiführung von Einspareffekten nur möglich sein, wenn diese auch mit den dafür zusätzlich erforderlichen Personalressourcen ausgestattet wird. Vorbereitung, Umsetzung, Wirkungscontrolling und Steuerung der Einzelmaßnahmen erfordern personelle Ressourcen. In den Jahren 2024 bis 2025 sollen neun Einzelmaßnahmen in die geplante Umsetzung gehen. In dieser Zeit werden weitere Maßnahmen konzipiert und erfolgreiche Entwicklungen flächendeckend in das Gesamtsystem transferiert. Dafür werden Personalzusetzungen im Umfang von 8,0 Stellen als erforderlich angesehen. Kalkulatorisch wurde hierbei auf die Schaffung zusätzlicher 7 Stellen mit der Bewertung A11 und einer Stelle mit der Bewertung A12 abgestellt. Dies dient allein der Beschreibung eines zu erwartenden Mindestfinanzierungsaufwandes und stellt keine Festschreibung hinsichtlich der im Weiteren konkretisiert erfolgenden tatsächlichen Stelleneinrichtungen dar. Diese folgt bei den jeweiligen Umsetzungsschritten nach den allgemeinen Regeln der Stellenanmeldung. Eine Realisierung in 2024 ist aufgrund der Haushaltslage und der gesamtstädtischen Aufgabenpriorisierungen unwahrscheinlich. Eine Bereitstellung im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 ist ebenfalls fraglich. Inwieweit darüber hinaus in den nächsten Jahren wegen der Umsetzung weiterer noch zu entwickelnder Maßnahmen zusätzliche Personalbedarfe entstehen können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benennen. Erweisen sich die ergriffenen Einzelmaßnahmen als erfolgreich, führen diese auf lange Sicht zu einer deutlichen Fallreduktion und langfristig zu einer Reduktion der Personalaufwände im Bereich der Wohnungsnotversorgung. Ausgehend von den aktuellen durchschnittlichen Personalkosten in 2023 unter Berücksichtigung einer 2 %- igen Kostensteigerung ergibt sich daraus folgender gerundeter Finanzierungsbedarf ab 2024 in Höhe von: 61 2024: 803.200 € 2025: 819.260 € 2026: 835.650 € 2027: 852.360 € 2028: 869.410 € 2029: 886.800 € 2030: 904.530 €. 5. Refinanzierungslogik des Gesamtkonzeptes Ziel ist es, mittels einer personenzentrierten, bedarfsgerechten Leistungserbringung die Teilhabe der Menschen in Wohnungsnotlagen zu verbessern und gleichzeitig den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwirklichen. Dadurch wird der städtische Haushalt entlastet bzw. einer zunehmenden Belastung entgegengewirkt. Diese Belastung entsteht aus der gesetzlichen Verpflichtung der Kommune, nicht realisierte Teilhaben in den anderen sozialrechtlichen Leistungssystemen existenzsichernd aufzufangen (zugewiesene Auffangfunktion). 5.1 Schrittweise Umsetzung und konsequente Wirkungsanalyse Um die langfristige Finanzierung auf der Grundlage fachlich wirksamer Leistungen transparent zu gestalten, werden mit der Umsetzung der einzelnen Teilkonzepte Hilfeartschlüssel im KDN-Abrechnungssystem der Stadt Köln hinterlegt. Dadurch wird eine gezielte Kosten-Nutzen-basierte Wirkungsanalyse möglich. Auf diese Weise können auch etwaige Pull-Effekte oder anderweitig gegenläufige Entwicklungen beim Unterbringungsbedarf in die Wirkungsanalyse einfließen, die bislang im Konzept mangels Daten nicht berücksichtigt bzw. dargestellt werden konnten. Bei der beschriebenen Strukturqualität und den Kostenansätzen der Teilkonzepte des Kölner Konzeptes gegen Wohnungslosigkeit handelt es sich um rein kalkulatorische Größen zur Absicherung einer bedarfsgerechten (Haushalts-) Planung. 17 5.2 Genutzte Finanzierungssysteme Der Aufbau einer rechtskreisübergreifenden Bedarfsfeststellung in Köln ermöglicht die genaue Zuordnung der personenzentrierten Leistungen zu den verschiedenen rechtlichen Finanzierungssystemen wie OBG -Leistungen, Leistungen nach dem SGB XII, SGB IX, SGB II, III, V und VI. Die zunehmende Gestaltung konsequent rechtskreisübergreifender Leistungen im Kontext Wohnungslosigkeit wird durch Reorganisationsprozesse der Stadtverwaltung in Kooperation mit den Leistungsträgern sowie die gemeinsame Entwicklung und Erprobung der erforderlichen Instrumente eröffnet. 17 Mit diesen sind keinerlei Zusagen für spätere Leistungsvereinbarungen verbunden. 62 Soweit diese Maßnahmen nicht durch das pflichtige Leistungssystem abgedeckt sind oder zunächst erst hinsichtlich ihrer Wirksamkeit erprobt werden, finanziert die Stadt Köln diese im Wege freiwilliger Förderungen. Dies erfolgt aktuell bereits im Rahmen der Förderprogramme „Housing First“ und „Ergänzende Leistungen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ sowie den „Humanitären Hilfen für Menschen aus der EU- Ost- und Südost-Erweiterung“. Neue Teilkonzepte, die noch nicht oder nur teilweise über eine pflichtige Finanzierungssystematik abgesichert sind, werden vorbehaltlich eines politischen Umsetzungsbeschlusses und der Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel (Haushaltsvorbehalt) im Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit beschlossen und bei eventuellen späteren Beschlussvorlagen entsprechend deutlich gekennzeichnet. Ob und inwieweit die mittelfristige Entlastung des Systems durch die hier beschriebenen Investitionen möglich ist, hängt entscheidend davon ab, ob diese der Verwaltung haushalterisch möglich sind und ist mit Blick auf die größtenteils pflichtigen Aufgaben im Haushalt des Dezernates V nicht gesichert. Die Umsetzung muss im Rahmen des im Dezernat V zur Verfügung stehenden Haushaltsbudgets erfolgen, da auch bei Anerkennung des Konzeptes als Rahmenkonzept keine zusätzlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung zur Verfügung stehen. 5.3 Mögliche Kosteneinsparung Ein wesentlicher Aspekt zur langfristigen Finanzierung des Kölner Konzepts zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit – auch im Rahmen des pflichtigen Leistungsspektrums – ist die Reduzierung der Verweildauer von obdachlosen Menschen in Einfachhotels auf den Charakter der Notversorgung auf längstens neun Monate. Aktuell beträgt die durchschnittliche Verweildauer 24 Monate, was nicht mehr als Überbrückung einer Notlage angesehen werden kann. Eine Reduzierung der Verweildauer würde erhebliche Einsparungen ermöglichen. Der im bestehenden System erforderliche Ausbau dieses Notunterbringungssystems wird – ohne eine Neuausrichtung des Kölner Hilfesystems für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit – zu weiteren Kostensteigerung führen. Dies zeigt anschaulich die Entwicklung der letzten Jahre: 2018 wurden in 26 Einfachhotels 770 Plätze zur Versorgung von notunterzubringenden Personen vorgehalten. Diese waren ganzjährig ausgelastet. Schon fünf Jahre später müssen 1.600 Plätze in 51 Einfachhotels vorgehalten werden, um den Unterbringungsbedarf zu decken. Dies bedeutet, dass alleine in einem Fünfjahreszeitraum die Zahl der vorgehaltenen Plätze um 108 % gestiegen ist. Parallel dazu sind die Tagespreise in diesem Zeitraum von 30 € durchschnittlich auf 50 € gestiegen. Dies entspricht einer Kostensteigerung um 67 %. Die Ausgaben für die Unterbringung in Einfachhotels belaufen sich demnach voraussichtlich allein in 2023 auf rund 29 Mio. € mit weiter steigender Tendenz. Durch die Zurückführung der Notversorgung in den Beherbergungsbetrieben auf eine Akutversorgung für längstens 9 Monate in Kombination mit der Versorgung der dort bislang notuntergebrachten Menschen mit Regelwohnraum ließe sich die 63 erforderliche Platzzahl zur Akutversorgung von Wohnungsnotfällen auf 600 Plätze bis 2030 reduzieren. Das entspräche einer Reduktion der vorgehaltenen Plätze um etwa 62,5 %. Damit würde sich langfristig auch die diesbezügliche Haushaltsbelastung entsprechend reduzieren. Hier ergibt sich langfristig ein sehr hohes jährliches Einsparpotenzial von ca. 18 Mio. €, das sich mit der erfolgreichen Umsetzung des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sukzessive aufbauen würde. Insgesamt könnten die Aufwendungen für ordnungsbehördliche Unterbringung durch einen sukzessiven Abbau der Hotelplätze bis zum Jahr 2030 um bis zu 65,7 Mio. € vermindert werden. Etwaige Pull-Effekte oder anderweitig gegenläufige Entwicklungen beim Unterbringungsbedarf sind hierbei nicht berücksichtigt worden. Unberücksichtigt dabei bleiben weitere volkswirtschaftliche Einspareffekte, die durch die Reduzierung der Kosten für gesundheitliche Notversorgung, ordnungsbehördliche Maßnahmen im öffentlichen Raum etc. entstehen. Indem das Teilkonzept der Sozialen Wohnraumagentur (SWA) neben der allgemeinen Akquise am Mietwohnungsmarkt auch die Gestaltung niedrigschwelliger Unterstützungssysteme, Zwischennutzungen und die Weiterentwicklung im ansonsten nicht mehr genutzten Bestand (ggf. auch der Einfachhotels) fokussiert, ist mit diesem auch kein Verdrängungswettbewerb zu befürchten, der das Problem nicht lösen, sondern verlagern würde. 5.4 Erforderliche Kostendeckung Die Mehrkosten für das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit werden abzüglich bereits veranschlagter bzw. fortzuschreibender Kosten für die Jahre von 2024 bis 2030 auf insgesamt rund 17,6 Millionen € kalkuliert. Sofern im Bereich der Pflichtleistungen nach den §§ 67 ff. SGB XII eine erhöhte Abweichung der Kosten entsteht, werden diese mit der Kämmerei abgestimmt und durch Umschichtungen ausgeglichen. Sofern dies nicht möglich ist, werden die zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung beteiligt. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau wird als wichtiges Instrument betrachtet, um in den kommenden Jahren hierdurch ebenfalls Kosten zu reduzieren und einen Abfluss aus dem Kölner Hilfesystem zu ermöglichen. Durch diesen können Menschen mit geringem Einkommen angemessenen Wohnraum finden, was langfristig zu Einsparungen bei der Notversorgung der Menschen nach dem OBG führen wird. Auch der Aufbau eines eigenen kommunalen Wohnbestandes unterstützt die nachhaltige Schaffung von angemessen und bezahlbaren Wohnraum in Köln. 5.5 Ergebnis Durch die schrittweise Umsetzung und enge Wirkungsbetrachtung wird sichergestellt, dass die effiziente und bedarfsgerechte Versorgung der wohnungslosen Menschen langfristig finanziell abgesichert ist und den städtischen Haushalt entlastet. Durch eine gezielte Refinanzierungslogik und die Schaffung wirksamer Versorgungssysteme wird die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit nachhaltig vorangetrieben. 64 6. Zusammenfassung Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zielt auf die Beendigung der Obdachlosigkeit in Köln bis 2030. Durch eine niedrigschwellige, durchlässige und rechtskreisübergreifende Unterstützung, werden die Kölner*innen bei ihrem individuellen Weg in Wohnen, Arbeit und Gesellschaft unterstützt. Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit legt hierbei zentrale Handlungslinien, erste Teilkonzepte und eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Gesamtsystems fest. Handlungslinien und erste Teilkonzepte zur Umsetzung sind in diesem Rahmen: 1. Die partizipative Einbeziehung der Menschen selb st als zentraler Erfolgsfaktor: • Teilkonzept: Partizipation zur Umsetzung eines Tei lhabebeirates der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik der Stadt Köln, zum Aufbau einer Akademie für Expert*innen in eigener Sache sowie zur verbindlichen Umsetzung von Partizipation in den Leistungssystemen. 2. Der Ausbau präventiver Hilfen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, Obdachlosigkeit und der mannigfaltigen negativen Folgen • Teilkonzept: Ausbau präventiver Hilfen – Mediation u. a. 3. Der Ausbau und die zielgruppengerechte Weiterent wicklung der Leistungen für die Zielgruppe zur Verbesserung der Lebens- und Bedarfslagen ist essentiell, um besondere soziale Schwierigkeiten und Teilhabeeinschränkungen erfolgreich zu überwinden. • Teilkonzept: Soziale Betreuung und persönliche Unt erstützung in den gewerblichen (Not-)Unterkünften (Einfachhotels) • Teilkonzept: Case-Management • Teilkonzept: Nachtcafé • Teilkonzept: Angebote für haustierhaltende Mensche n • Teilkonzept: Wohnangebote für besondere Zielgruppe n als rechtskreisübergreifende Kooperationsmodelle • Teilkonzept: Ordnungsrechtliche und humanitäre Hil fen für Menschen aus der EU-Binnenmigration ohne Zugang zu den deutschen sozialen Sicherungssystemen 4. Verbesserung der Wohnraumversorgung • Teilkonzept: Die Soziale Wohnraumagentur • Teilkonzept: Housing First 65 Darüber hinaus finden aktuell zentrale Entwicklungen im Rahmen des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit hin zu weiteren Teilkonzepten statt: - die Weiterentwicklung des Kölner Hitzekonzeptes f ür Menschen in Obdachlosigkeit, die Fortsetzung der klimagerechten Anpassung der Leistungen für die Zielgruppen sowie die Inklusion obdachloser Menschen bei allen weiteren Entwicklungen für Kölner*innen (z.B. Verschattungen, Trinkbrunnen) - die Entwicklung rechtskreisübergreifender Arbeits modelle sowie - die amtsübergreifende Entwicklung eines Allpartei lichen Konfliktmanagements (AKIM), das urbane Kompetenzen und das Für- und Miteinander in Köln stärkt. Durch ein enges Monitoring der einzelnen Teilkonzepte wird sichergestellt, dass insbesondere rechtlich freiwillige Investitionen in das Unterstützungssystem die erforderliche Wirkung für die Menschen entfalten. Zeitgleich wird der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zum Vertrauenserhalt der finanzierenden Steuerzahler*innen sichergestellt. Das Kölner Unterstützungssystem für Menschen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit wird stetig – auch über 2030 hinaus – mittels der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik i. S. d. § 4 SGB XII an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst. 7. Anlagen 66 7.1 Zeit-Maßnahme-Plan Umsetzungsplanung des Kölner Konzeptes gegen Wohnungslosigkeit konzeptionelle Weiterentwicklungen, Aufbau, Erprobung und flächendeckende Umsetzung 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Prävention Akquise von Wohnraum Ausbau und zielgruppengerechte Weiterentwicklung der Lebens- und Bedarfslagen Nachtcafé Zugang mit Tieren Soziale Wohnraumagentur (SWA) rechtskreisübergreifendes Wohnprojekt Partizipation Hitze- und Kälteschutz Mediation Case-Management Humanitäre Beschäftigungshilfen Ausbau Housing First Konfliktmanagement (AKIM) Übertragung wirksamer Modelle ins Leistungssystem und kontinuierliche Entwicklung neuer Konzepte ICF-basierte Bedarfsermittlung Hotel -Scouts 67 7.2 Beschlussübersicht Erforderliche politische Beschlüsse:  Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit als Gesamtkonzept sowie im Rahmen der Teilkonzeptionen:  Fachgruppe Partizipation : Ausstattung mit Regiekostenbudget (Sachmittel für Raumanmietungen, Arbeitsmittel u. ä.)  Gegebenenfalls Förderprogramm zur Sozialen Wohnraumagentur  Wohnangebote für besondere Zielgruppen als rechtskreisübergreifende Kooperationsmodelle (Anschubfinanzierung)  Ordnungsrechtliche und Humanitäre Hilfen für Mensc hen aus der EU- Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen (Ausweitung des tagestrukturierenden Beschäftigungsangebots , Einsatz ambulanter (psychiatrischer)Krankenpflege , zielgruppenorientierte Dezentralisierung des Unterbringungsangebotes ). 68 8. Quellenverzeichnis 1) Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit, Wohnungslosenbericht 2022 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/vero effentlichungen/pm-kurzmeldung/wohnungslosenbericht- 2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3 am 04.08.2023) 2) Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Abs atz 2 und 3 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz GISS/KANTAR PUBLIC: https://www.giss-ev.de/filestorage/publikationen/fb-605-empirische- untersuchung-zum-wohnungslosenberichterstattungsgesetz_titel_bmas.pdf 3) Brüchmann, Katharina; Busch-Geertsema, Volker; Henke, Jutta; Schöpke, Sandra; Steffen, Axel (2022b): Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen – Ergebnisse einer Befragung. Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) (https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Wohnungslose_ohne_Unter kunft_und_verdeckt_Wohnungslose_in_NRW am 04.08.2023) 4) Lotties, Sarah (2021): Statistikbericht für das Jahr 2019. Zu Lebenslagen wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in Deutschland – Lebenslagenbericht. BAG Wohnungslosenhilfe e.V. (https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/STA/STA_Statistikbericht_20 20.pdf 5) Zensus 2011: Gebäude- und Wohnungsbestand in Deutschland - endgültige Ergebnisse (https://www.zensus2011.de/DE/Infothek/Publikationen/Publikationen_node.ht ml )
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    Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht Maßnahmen Hj. 2024 davon in 2024 bereits veranschlagt Hj. 2025 davon in Mifrifi für 2025 bereits veranschlagt Hj. 2026 davon in Mifrifi für 2026 bereits veranschlagt Hj. 2027 2.4.1 Querschnittsaufgaben Partizipation 2.2.1 Case Management 95.000,00 95.000,00 2.3.1 Soziale Wohnraumagentur 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 2.1 Ausbau präventiver Hilfen - Mediation 160.800,00 163.800,00 166.800,00 169.900,00 2.2.3 Nachtcafé 137.800,00 478.900,00 488.500,00 498.200,00 2.2.5 Wohnangebote für besondere Zielgruppen als rechtskreisübergreifende Kooperationsmodelle 214.400,00 218.400,00 222.400,00 226.500,00 2.3.2 Housing First 500.000,00 500.000,00 850.000,00 500.000,00 850.000,00 500.000,00 872.100,00 2.2.4 Ordnungsrechtliche und Humanitäre Hilfen für Menschen aus der EU-Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen 1.503.800,00 943.697,00 1.528.600,00 962.571,00 1.553.600,00 981.822,00 1.519.300,00 2.2.2 Soziale Betreuung und persönliche Unterstützung in den gewerblichen Notunterkünften (Einfachhotel) 206.400,00 210.200,00 214.200,00 218.400,00 2.2.6 Angebote für obachlose haustierhaltende Personen. Vorwiegend Umwidmung bestehender Unterbringungskapazitäten, daher keine zusätzlichen Kosten 4. Personalmehrbedarfe der Verwaltung 803.200,00 819.264,00 835.649,28 852.362,27 Summe Kosten 4.471.400,00 2.388.697,00 5.119.164,00 2.312.571,00 5.181.149,28 2.331.822,00 5.206.762,27 Mehrbedarf gegenüber Haushaltsplanung 2.082.703,00 2.806.593,00 2.849.327,28 angestrebte Einsparung Hotelkosten 1.825.000,00 3.650.000,00 6.387.500,00 abzüglich Ausfall Bundesbeteiligung KdU -1.124.200,00 -2.248.400,00 -3.934.700,00 Nettoveränderung -1.381.903,00 -1.404.993,00 -396.527,28 davon in Mifrifi für 2027 bereits veranschlagt Hj .2028 davon Fortschrei-bung MifriFi Hj. 2029 davon Fortschreibung MifriFi Hj. 2030 davon Fortschreibung MifriFi Gesamtkosten 2024 - 2030 davon bereits veranschlagt bzw. fortgeschrieben 0,00 0,00 95.000,00 95.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 5.950.000,00 6.600.000,00 173.000,00 176.200,00 179.500,00 1.190.000,00 0,00 508.100,00 518.200,00 528.600,00 3.158.300,00 0,00 230.700,00 235.000,00 239.300,00 1.586.700,00 0,00 500.000,00 888.500,00 500.000,00 905.300,00 500.000,00 922.400,00 500.000,00 5.788.300,00 4.000.000,00 1.001.459,00 1.545.400,00 1.001.459,00 1.572.100,00 1.001.459,00 1.599.300,00 1.001.459,00 10.822.100,00 7.803.926,00 222.600,00 226.800,00 231.200,00 1.529.800,00 0,00 0,00 0,00 869.409,51 886.797,70 904.533,66 5.971.216,41 0,00 2.351.459,00 5.287.709,51 2.351.459,00 5.370.397,70 2.351.459,00 5.454.833,66 2.351.459,00 36.091.416,41 18.498.926,00 2.855.303,27 2.936.250,51 3.018.938,70 3.103.374,66 17.592.490,41 9.125.000,00 11.862.500,00 14.600.000,00 18.250.000,00 65.700.000,00 -5.621.000,00 -7.307.300,00 -8.993.600,00 -11.242.000,00 -40.471.200,00 648.696,73 1.618.949,49 2.587.461,30 3.904.625,34 7.636.309,59
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 4113/2023 Freigabedatum 28.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit als ge- samtstädtisches Rahmenkonzept zur Sicherung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflich- tungen zur Abwehr und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit entsprechend der gesetzli- chen Vorgaben nach dem Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) sowie dem 8. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) zur nachhaltigen Wei- terentwicklung der Kölner Wohnungslosenhilfen. Das Rahmenkonzept bildet die Grundlage für künftige Planungen und Entwicklungen. Das Rahmenkonzept verfolgt eine Verhinderung von Wohnungsnotfällen sowie eine Maximierung der Wirkung kommunaler Haushaltsmittel. Das Konzept und die darin enthaltenen Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung im laufenden und den kommenden Haushalten. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung geeigneter Umsetzungsmaßnah- men unter Beachtung der Vorgaben aus der Rahmenkonzeption des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Hierfür erforderliche Stellenbedarfe sind im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzubringen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der Analyse der Defizite, auch über Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 21.03.2024 Finanzausschuss 18.03.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 18.03.2024 Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 Gesundheitsausschuss 23.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.04.2024 Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 Rat 16.05.2024 2 2030 hinaus das Kölner Unterstützungssystem für Menschen in Wohnungs- und Obdach- losigkeit stetig an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen und weiterzuentwi- ckeln. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Anlage 2 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: siehe Anlage 2 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Wie viele andere Städte, so hat auch Köln mit den Herausforderungen des Wohnungsmarktes zu kämpfen, die da sind: steigende Nachfrage infolge anhaltenden Bevölkerungswachstums, Verknappung und Verteuerung von Wohnraum, u.a. wegen des Herausfallens von Wohnun- gen aus der Mietpreisbindung, der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sowie stockender Sanierungsprojekte aufgrund stark gestiegener Preise für Grundstücke und Baumaterialien. Insbesondere einkommensschwachen Menschen ist in Köln der Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum deutlich erschwert. Immer mehr Menschen sind von Wohnungslosigkeit bedroht, da die Mieten für viele unerschwinglich sind. Und Menschen, die bereits wohnungslos sind, haben Schwierigkeiten, eine Bleibe auf dem Wohnungsmarkt zu finden. Köln als Metropole zieht, trotz der extrem angespannten Situation am Wohnungsmarkt, unge- brochen viele Menschen an, die die Hoffnung haben, ihre Lebenssituation hier verbessern zu können. Für einen Teil von ihnen realisieren sich unter diesen Bedingungen die eigenen Er- wartungen jedoch nicht, so dass sie auf Unterstützung angewiesen sind. 4 Bei obdachlosen und in städtischen Unterkünften untergebrachten wohnungslosen Menschen wie auch bei Menschen mit drohender Wohnungslosigkeit steigt der Anteil derjenigen mit viel- fältigen Problemlagen. Immer mehr von ihnen weisen gesundheitliche Einschränkungen im gesamten Spektrum von physischen und psychischen einschließlich Suchterkrankungen auf. Besonders sichtbar werden die Probleme von Menschen in Wohnungsnotsituationen bei den obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum. Unter diesen steigt, begünstigt durch ihre indi- viduellen vielfältigen Problemlagen, der Grad der Verelendung kontinuierlich an. Allein in die- ser Gruppe liegt der Anteil der Menschen mit psychischen einschließlich Suchterkrankungen nach eigener Einschätzung bei rund 60 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass rund 38 % der straßenobdachlosen Menschen mangels einer Gesundheitskarte keinen Zugang zur medizini- schen Regelversorgung haben. Die Einführung des anonymen Krankenscheins ist eine wirk- same gegensteuernde Maßnahme. Am stärksten, aber nicht allein davon betroffen ist die Gruppe der Menschen aus der EU-Bin- nenmigration aus Ost- und Südosteuropa ohne Zugang in die inländischen sozialen Siche- rungssysteme. Letztere prägen in besonderem Maße das Bild der obdachlosen Menschen auf den öffentlichen Plätzen der Innenstadt, aber auch in den entfernter dazu liegenden Stadt- quartieren. Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt ausschließlich im öffentlichen Raum haben, sind in besonderer Weise von den Folgen des Klimawandels betroffen. Ihnen fehlt der private Rück- zugsort, um Schutz vor den wetterbedingten Auswirkungen zu finden, so dass sich deren Situ- ation auf der Straße zunehmend verschärft. Auch entstehen immer wieder Konflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzer*innengruppen des öffentlichen Raumes, insbesondere auch mit den Anwohnenden und den dort ansässigen Gewerbetreibenden. Diese können in vielen Fällen nur mit Unterstützung der Kräfte des städ- tischen Ordnungsdienstes oder der Polizei gelöst werden, wenn auch oft nur für eine sehr be- grenzte Zeit. Straßenobdachlose Menschen nutzen öffentlichen Raum gelegentlich in einem Maße, der die Aufenthaltsqualität dieses Raumes prägt oder beeinträchtigt. Sie tragen neben anderen Grup- pen (Tourist*innen, feierwillige Menschen, Drogenkonsument*innen ohne Wohnungsnotsitua- tion etc.) an der zunehmenden Ansammlung von Müll insbesondere in der Innenstadt bei. Die Belange der Sauberkeit werden bereits im Steuerungskreis zum „10-Punkte-Plan zur Sau- berkeit im Domumfeld“ unter Federführung des Dezernates Planen und Bauen , hier: Stadtbau im Quartier für die Domumgebung sowie im Facharbeitskreis zu Plätzen mit besonderem Handlungsbedarf des Kriminalpräventiven Rates und in den diesem nachgeordneten Arbeits- gruppen unter Federführung des Dezernates für allgemeine Verwaltung und Ordnung (AG Neumarkt; AG Wiener Platz; Arbeitskreis Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Ebertplatz; AG Zülpicher Platz) bearbeitet. Das aktuelle Hilfesystem in seiner schon bestehenden Verzahnung mit anderen Akteur*innen wie den Sicherheitskräften, sozialen Leistungsträger*innen und ehrenamtlich engagierten Bür- ger*innen stößt zunehmend an seine Grenzen und bedarf einer Weiterentwicklung, um diese Entwicklungen aufzugreifen und diesen nachhaltig zu begegnen. Es braucht die Bündelung aller verfügbaren Kräfte, um den aufgeführten Herausforderungen gerecht zu werden, sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch außerhalb von dieser im Schulterschluss mit anderen Behörden, Institutionen, aber auch angrenzenden Gemeinden. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für Menschen mit drohender oder in bestehender Wohnungsnotlage ist erforderlich, um den sich qualitativ und quantitativ verändernden Bedarfslagen gerecht zu werden. Die in der Rahmenkonzeption beschriebenen Maßnahmen optimieren ferner die Wirksamkeit der eingesetzten kommunalen Mittel erheblich. 5 Die Finanzierung der Maßnahmen ist aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht gesichert. Auch für zukünftige Haushaltsjahre kann eine Aussage zur Finanzierbarkeit nicht getroffen werden. Die als Anlage 2 beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht basiert auf bis 2023 prakti- zierten Berechnungsmodellen inkl. Tarifsteigerungen. Diverse Tarifabschlüsse sehen aktuell wesentlich höhere Steigerungen vor. Auch die allgemeine Inflationsrate ist höher als im Schnitt vergangener Jahre. Vor diesem Hintergrund sind Anpassungen der Kosten erforder- lich, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beziffert werden können. Zur Dringlichkeit Aufgrund des sehr komplexen verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses zu dieser Vorlage kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Da die im Kölner Konzept zur Bekämpfung von Woh- nungslosigkeit beschriebenen Maßnahmen und Leistungen teilweise weiterer konkreter Be- schlüsse des Rates bedürfen, soweit diese nicht oder nicht vollumfänglich den gesetzlichen Pflichtleistungen zuzuordnen sind, wäre mit einer Vertagung der Beschlussvorlage in den nächsten Sitzungslauf mit Entscheidung des Rates der Stadt Köln am 16.05.2024 eine weitere Verzögerung von Maßnahmen und Leistungen die Folge. Für die notwendigen zusätzlichen Hilfen für obdachlose Menschen ist jedoch ein baldmöglichster Maßnahmenbeginn unbedingt erforderlich. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Vorlage an den Rat daher verfris- tet. Anlagen: Anlage 1 Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsübersicht
  • Vorab-Auszug Niederschrift 29.02.24 - Erweiterung Beratungsfolge 4113/2024

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    Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt - koeln.de Datum: 04.04.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024 öffentlich 5.5 Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit 4113/2023 Im Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung der Tagesordnung, wegen Beratungsbedarf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, zu- rückgestellt. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Beschlussfassung über die Tagesordnung auf An- trag der SPD-Fraktion beschlossen, die Beratungsfolge um den Unterschuss Wohnen, den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, den Jugendhilfeausschuss und den Gesundheitsausschuss zu erweitern, um deren Diskussion in die Beratung und Beschlussfassung des Rates einfließen zu lassen.

Beratungsverlauf

  1. 18.03.2024

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 15.04.2024

    Unterausschuss Wohnen

    TOP 2.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 18.04.2024

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  4. 23.04.2024

    Gesundheitsausschuss

    TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  5. 29.04.2024

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  6. 30.04.2024

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  7. 06.05.2024

    Finanzausschuss

    TOP 10.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  8. 16.05.2024 zuletzt

    Rat

    TOP 10.16, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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