4113/2023
Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit
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Vorab-Auszug Niederschrift 29.02.24 - Erweiterung Beratungsfolge 4113/2024
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt - koeln.de Datum: 04.04.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024 öffentlich 5.5 Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit 4113/2023 Im Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung der Tagesordnung, wegen Beratungsbedarf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, zu- rückgestellt. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Beschlussfassung über die Tagesordnung auf An- trag der SPD-Fraktion beschlossen, die Beratungsfolge um den Unterschuss Wohnen, den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, den Jugendhilfeausschuss und den Gesundheitsausschuss zu erweitern, um deren Diskussion in die Beratung und Beschlussfassung des Rates einfließen zu lassen.
Anlage 2_Kosten-und Finanzierungsübersicht
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Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht Maßnahmen Hj. 2024 davon in 2024 bereits veranschlagt Hj. 2025 davon in Mifrifi für 2025 bereits veranschlagt Hj. 2026 davon in Mifrifi für 2026 bereits veranschlagt Hj. 2027 2.4.1 Querschnittsaufgaben Partizipation 2.2.1 Case Management 95.000,00 95.000,00 2.3.1 Soziale Wohnraumagentur 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 2.1 Ausbau präventiver Hilfen - Mediation 160.800,00 163.800,00 166.800,00 169.900,00 2.2.3 Nachtcafé 137.800,00 478.900,00 488.500,00 498.200,00 2.2.5 Wohnangebote für besondere Zielgruppen als rechtskreisübergreifende Kooperationsmodelle 214.400,00 218.400,00 222.400,00 226.500,00 2.3.2 Housing First 500.000,00 500.000,00 850.000,00 500.000,00 850.000,00 500.000,00 872.100,00 2.2.4 Ordnungsrechtliche und Humanitäre Hilfen für Menschen aus der EU-Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen 1.503.800,00 943.697,00 1.528.600,00 962.571,00 1.553.600,00 981.822,00 1.519.300,00 2.2.2 Soziale Betreuung und persönliche Unterstützung in den gewerblichen Notunterkünften (Einfachhotel) 206.400,00 210.200,00 214.200,00 218.400,00 2.2.6 Angebote für obachlose haustierhaltende Personen. Vorwiegend Umwidmung bestehender Unterbringungskapazitäten, daher keine zusätzlichen Kosten 4. Personalmehrbedarfe der Verwaltung 803.200,00 819.264,00 835.649,28 852.362,27 Summe Kosten 4.471.400,00 2.388.697,00 5.119.164,00 2.312.571,00 5.181.149,28 2.331.822,00 5.206.762,27 Mehrbedarf gegenüber Haushaltsplanung 2.082.703,00 2.806.593,00 2.849.327,28 angestrebte Einsparung Hotelkosten 1.825.000,00 3.650.000,00 6.387.500,00 abzüglich Ausfall Bundesbeteiligung KdU -1.124.200,00 -2.248.400,00 -3.934.700,00 Nettoveränderung -1.381.903,00 -1.404.993,00 -396.527,28 davon in Mifrifi für 2027 bereits veranschlagt Hj .2028 davon Fortschrei-bung MifriFi Hj. 2029 davon Fortschreibung MifriFi Hj. 2030 davon Fortschreibung MifriFi Gesamtkosten 2024 - 2030 davon bereits veranschlagt bzw. fortgeschrieben 0,00 0,00 95.000,00 95.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 850.000,00 5.950.000,00 6.600.000,00 173.000,00 176.200,00 179.500,00 1.190.000,00 0,00 508.100,00 518.200,00 528.600,00 3.158.300,00 0,00 230.700,00 235.000,00 239.300,00 1.586.700,00 0,00 500.000,00 888.500,00 500.000,00 905.300,00 500.000,00 922.400,00 500.000,00 5.788.300,00 4.000.000,00 1.001.459,00 1.545.400,00 1.001.459,00 1.572.100,00 1.001.459,00 1.599.300,00 1.001.459,00 10.822.100,00 7.803.926,00 222.600,00 226.800,00 231.200,00 1.529.800,00 0,00 0,00 0,00 869.409,51 886.797,70 904.533,66 5.971.216,41 0,00 2.351.459,00 5.287.709,51 2.351.459,00 5.370.397,70 2.351.459,00 5.454.833,66 2.351.459,00 36.091.416,41 18.498.926,00 2.855.303,27 2.936.250,51 3.018.938,70 3.103.374,66 17.592.490,41 9.125.000,00 11.862.500,00 14.600.000,00 18.250.000,00 65.700.000,00 -5.621.000,00 -7.307.300,00 -8.993.600,00 -11.242.000,00 -40.471.200,00 648.696,73 1.618.949,49 2.587.461,30 3.904.625,34 7.636.309,59
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 4113/2023 Freigabedatum 28.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit als ge- samtstädtisches Rahmenkonzept zur Sicherung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflich- tungen zur Abwehr und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit entsprechend der gesetzli- chen Vorgaben nach dem Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) sowie dem 8. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) zur nachhaltigen Wei- terentwicklung der Kölner Wohnungslosenhilfen. Das Rahmenkonzept bildet die Grundlage für künftige Planungen und Entwicklungen. Das Rahmenkonzept verfolgt eine Verhinderung von Wohnungsnotfällen sowie eine Maximierung der Wirkung kommunaler Haushaltsmittel. Das Konzept und die darin enthaltenen Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung im laufenden und den kommenden Haushalten. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung geeigneter Umsetzungsmaßnah- men unter Beachtung der Vorgaben aus der Rahmenkonzeption des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Hierfür erforderliche Stellenbedarfe sind im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzubringen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der Analyse der Defizite, auch über Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 21.03.2024 Finanzausschuss 18.03.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 18.03.2024 Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 Gesundheitsausschuss 23.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.04.2024 Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 Rat 16.05.2024 2 2030 hinaus das Kölner Unterstützungssystem für Menschen in Wohnungs- und Obdach- losigkeit stetig an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen und weiterzuentwi- ckeln. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Anlage 2 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: siehe Anlage 2 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Wie viele andere Städte, so hat auch Köln mit den Herausforderungen des Wohnungsmarktes zu kämpfen, die da sind: steigende Nachfrage infolge anhaltenden Bevölkerungswachstums, Verknappung und Verteuerung von Wohnraum, u.a. wegen des Herausfallens von Wohnun- gen aus der Mietpreisbindung, der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sowie stockender Sanierungsprojekte aufgrund stark gestiegener Preise für Grundstücke und Baumaterialien. Insbesondere einkommensschwachen Menschen ist in Köln der Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum deutlich erschwert. Immer mehr Menschen sind von Wohnungslosigkeit bedroht, da die Mieten für viele unerschwinglich sind. Und Menschen, die bereits wohnungslos sind, haben Schwierigkeiten, eine Bleibe auf dem Wohnungsmarkt zu finden. Köln als Metropole zieht, trotz der extrem angespannten Situation am Wohnungsmarkt, unge- brochen viele Menschen an, die die Hoffnung haben, ihre Lebenssituation hier verbessern zu können. Für einen Teil von ihnen realisieren sich unter diesen Bedingungen die eigenen Er- wartungen jedoch nicht, so dass sie auf Unterstützung angewiesen sind. 4 Bei obdachlosen und in städtischen Unterkünften untergebrachten wohnungslosen Menschen wie auch bei Menschen mit drohender Wohnungslosigkeit steigt der Anteil derjenigen mit viel- fältigen Problemlagen. Immer mehr von ihnen weisen gesundheitliche Einschränkungen im gesamten Spektrum von physischen und psychischen einschließlich Suchterkrankungen auf. Besonders sichtbar werden die Probleme von Menschen in Wohnungsnotsituationen bei den obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum. Unter diesen steigt, begünstigt durch ihre indi- viduellen vielfältigen Problemlagen, der Grad der Verelendung kontinuierlich an. Allein in die- ser Gruppe liegt der Anteil der Menschen mit psychischen einschließlich Suchterkrankungen nach eigener Einschätzung bei rund 60 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass rund 38 % der straßenobdachlosen Menschen mangels einer Gesundheitskarte keinen Zugang zur medizini- schen Regelversorgung haben. Die Einführung des anonymen Krankenscheins ist eine wirk- same gegensteuernde Maßnahme. Am stärksten, aber nicht allein davon betroffen ist die Gruppe der Menschen aus der EU-Bin- nenmigration aus Ost- und Südosteuropa ohne Zugang in die inländischen sozialen Siche- rungssysteme. Letztere prägen in besonderem Maße das Bild der obdachlosen Menschen auf den öffentlichen Plätzen der Innenstadt, aber auch in den entfernter dazu liegenden Stadt- quartieren. Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt ausschließlich im öffentlichen Raum haben, sind in besonderer Weise von den Folgen des Klimawandels betroffen. Ihnen fehlt der private Rück- zugsort, um Schutz vor den wetterbedingten Auswirkungen zu finden, so dass sich deren Situ- ation auf der Straße zunehmend verschärft. Auch entstehen immer wieder Konflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzer*innengruppen des öffentlichen Raumes, insbesondere auch mit den Anwohnenden und den dort ansässigen Gewerbetreibenden. Diese können in vielen Fällen nur mit Unterstützung der Kräfte des städ- tischen Ordnungsdienstes oder der Polizei gelöst werden, wenn auch oft nur für eine sehr be- grenzte Zeit. Straßenobdachlose Menschen nutzen öffentlichen Raum gelegentlich in einem Maße, der die Aufenthaltsqualität dieses Raumes prägt oder beeinträchtigt. Sie tragen neben anderen Grup- pen (Tourist*innen, feierwillige Menschen, Drogenkonsument*innen ohne Wohnungsnotsitua- tion etc.) an der zunehmenden Ansammlung von Müll insbesondere in der Innenstadt bei. Die Belange der Sauberkeit werden bereits im Steuerungskreis zum „10-Punkte-Plan zur Sau- berkeit im Domumfeld“ unter Federführung des Dezernates Planen und Bauen , hier: Stadtbau im Quartier für die Domumgebung sowie im Facharbeitskreis zu Plätzen mit besonderem Handlungsbedarf des Kriminalpräventiven Rates und in den diesem nachgeordneten Arbeits- gruppen unter Federführung des Dezernates für allgemeine Verwaltung und Ordnung (AG Neumarkt; AG Wiener Platz; Arbeitskreis Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Ebertplatz; AG Zülpicher Platz) bearbeitet. Das aktuelle Hilfesystem in seiner schon bestehenden Verzahnung mit anderen Akteur*innen wie den Sicherheitskräften, sozialen Leistungsträger*innen und ehrenamtlich engagierten Bür- ger*innen stößt zunehmend an seine Grenzen und bedarf einer Weiterentwicklung, um diese Entwicklungen aufzugreifen und diesen nachhaltig zu begegnen. Es braucht die Bündelung aller verfügbaren Kräfte, um den aufgeführten Herausforderungen gerecht zu werden, sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch außerhalb von dieser im Schulterschluss mit anderen Behörden, Institutionen, aber auch angrenzenden Gemeinden. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für Menschen mit drohender oder in bestehender Wohnungsnotlage ist erforderlich, um den sich qualitativ und quantitativ verändernden Bedarfslagen gerecht zu werden. Die in der Rahmenkonzeption beschriebenen Maßnahmen optimieren ferner die Wirksamkeit der eingesetzten kommunalen Mittel erheblich. 5 Die Finanzierung der Maßnahmen ist aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht gesichert. Auch für zukünftige Haushaltsjahre kann eine Aussage zur Finanzierbarkeit nicht getroffen werden. Die als Anlage 2 beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht basiert auf bis 2023 prakti- zierten Berechnungsmodellen inkl. Tarifsteigerungen. Diverse Tarifabschlüsse sehen aktuell wesentlich höhere Steigerungen vor. Auch die allgemeine Inflationsrate ist höher als im Schnitt vergangener Jahre. Vor diesem Hintergrund sind Anpassungen der Kosten erforder- lich, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beziffert werden können. Zur Dringlichkeit Aufgrund des sehr komplexen verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses zu dieser Vorlage kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Da die im Kölner Konzept zur Bekämpfung von Woh- nungslosigkeit beschriebenen Maßnahmen und Leistungen teilweise weiterer konkreter Be- schlüsse des Rates bedürfen, soweit diese nicht oder nicht vollumfänglich den gesetzlichen Pflichtleistungen zuzuordnen sind, wäre mit einer Vertagung der Beschlussvorlage in den nächsten Sitzungslauf mit Entscheidung des Rates der Stadt Köln am 16.05.2024 eine weitere Verzögerung von Maßnahmen und Leistungen die Folge. Für die notwendigen zusätzlichen Hilfen für obdachlose Menschen ist jedoch ein baldmöglichster Maßnahmenbeginn unbedingt erforderlich. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Vorlage an den Rat daher verfris- tet. Anlagen: Anlage 1 Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsübersicht
Anlage 1_Kölner Konzept zu Bekämpfung von Wohnungslosigkeit
172033 Zeichen
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Abteilung für Wohnungsnotfälle
<Kölner Konzept
zur Bekämpfung von
Wohnungslosigkeit
>
1
Gliederung
Gliederung ........................................................................................... ................................. 1
Einleitung ........................................................................................... ........................... 4
1. Ausgangslage ......................................................................................... ............... 6
1.1 Wohnungslos? Wie viele Menschen sind betroffen? .................................................. . 7
1.2 Gesetzlicher Auftrag .......................... ................................................... ...................... 8
1.3 Das Kölner Hilfesystem – Instrumente und Maßnah men ............................................. 8
1.4 Hilfen erweitern und verbessern ............... ................................................... ............ 10
2. Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ........................13
2.1 Prävention – Vermeidung von Wohnungsverlust ...........................................13
Mediation ............................................................................................ .................... 13
2.2 Hilfen bei Wohnungslosigkeit ......................................................................... .18
2.2.1 Case-Management ............................ ................................................... .................... 18
2.2.2 Soziale Betreuung und persönliche Unterstütz ung in den gewerblichen (Not-)
Unterkünften (Einfachhotels) ......................................................................... .......... 22
2.2.3 Nachtcafé .................................. ................................................... ........................... 26
2.2.4 Ordnungsrechtliche und humanitäre Hilfen für Menschen aus der EU-Binnenmigration
ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen .................................................... 32
2.2.5 Wohnangebote für besondere Zielgruppen als r echtskreisübergreifende
Kooperationsmodelle .................................................................................. ............. 38
2.2.6 Angebote für obdachlose haustierhaltende Men schen (insb. Hunde) ........................ 41
2.3 Vermittlung in dauerhaft gesicherte Wohnverhältnisse.................................44
2.3.1 Soziale Wohnraumagentur (SWA) ............... ................................................... ........... 44
2.3.2 Housing First .............................. ................................................... ........................... 49
2.4 Querschnittsaufgaben ................................................................................. .....53
2.4.1 Partizipation .............................. ................................................... ........................... 53
2.4.2 Rechtskreisübergreifende Arbeitsmodelle .... ................................................... ......... 56
2.4.3 Allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM) .. ................................................... ........ 57
2.4.4 Erfordernisse aus dem Klimawandel .......... ................................................... ............ 58
3. Kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Kölner Konzeptes zur
Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ...................................................................59
4. Personalmehrbedarfe der Verwaltung ................................................................60
5. Refinanzierungslogik des Gesamtkonzeptes .....................................................61
5.1 Schrittweise Umsetzung und konsequente Wirkungsanalyse ......................61
5.2 Genutzte Finanzierungssysteme .....................................................................61
5.3 Mögliche Kosteneinsparung ............................................................................ 62
5.4 Erforderliche Kostendeckung .......................................................................... 63
5.5 Ergebnis ............................................................................................. ...............63
2
6. Zusammenfassung ...................................................................................... .........64
7. Anlagen .............................................................................................. ...................65
7.1 Zeit-Maßnahme-Plan ................................................................................... ......66
7.2 Beschlussübersicht ................................................................................... .......67
8. Quellenverzeichnis ................................................................................... ............68
Abkürzungsverzeichnis
AG WP Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik
AKS Anonymer Krankenschein
ASC Aufsuchendes Suchtclearing
BAGW Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BLV Belegrechtsvertrag
bzw. beziehungsweise
ESF Europäischer Sozialfonds
etc. et cetera
e. V. eingetragener Verein
ggf. gegebenenfalls
grds. grundsätzlich
GISS Gesellschaft für innovative Sozialforschung u. Sozialplanung e.V.
Hbf. Hauptbahnhof
i. S. d. im Sinne des
KVB Kölner Verkehrsbetriebe
LVR Landschaftsverband Rheinland
MMD Mobiler Medizinischer Dienst
NRW Nordrhein-Westfalen
OBG Ordnungsbehördengesetz
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
ResoDienste Resozialisierungsdienste
SDG Sustainable Development Goals
SGB Sozialgesetzbuch
SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch
SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch
3
SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
SGB XI Sozialgesetzbuch Elftes Buch
SGB XII Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
SWA Soziale Wohnraumagentur
u. a. unter anderem
VZÄ Vollzeitäquivalente
z. B. zum Beispiel
4
Einleitung
In Köln werden immer mehr Menschen wohnungslos, manche sogar obdachlos, und
sie verbleiben oft lange Zeit in den städtischen Unterbringungsangeboten, ohne
Zugang zu neuem Wohnraum zu erhalten.
Dies steht im Widerspruch zu den Zielen der Stadt Köln, die allen in Köln lebenden
Menschen sichere und gesunde Lebensbedingungen bieten möchte. Der Umgang
mit den ärmsten Menschen einer Gesellschaft ist ein Maßstab für deren Humanität.
Das Hauptziel ist daher, die verfassungsrechtlich garantierten Menschenrechte zu
verwirklichen und den Menschen, die von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit
bedroht sind, eine menschenwürdige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu
ermöglichen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Neben der Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Kölner*innen braucht es neue
Konzepte und Maßnahmen, die Menschen unterstützen, die derzeit ohne Wohnung
und zum Teil sogar ohne Obdach in Köln leben.
Vor diesem Hintergrund hat das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im
Oktober 2021 die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (AG WP) i. S. d. § 4
des Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII)
1 beauftragt, neue Ansätze zur Beseitigung von
Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Köln zu entwickeln.
In einem breit angelegten Beteiligungsprozess hat die AG WP in zwölf
Unterarbeitsgruppen, an denen sich alle Mitglieder der AG WP beteiligen konnten,
unter Einbeziehung städtischer Ämter, sozialrechtlicher Kostenträger,
Leistungsträger, Expert*innen in eigener Sache, der Immobilienwirtschaft, der
Wissenschaft und der Zivilgesellschaft, das vorliegende Konzept erarbeitet.
Begleitend wurden durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren im Jahr 2022
zwei Fachkolloquien durchgeführt. Dadurch wurden auch nationale und
internationale Entwicklungen und Best Practice Modelle in die Konzepterstellung
einbezogen.
Die engen und fortlaufenden Kooperationen des Amtes für Soziales, Arbeit und
Senioren stellen eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Kölner
Unterstützungssystems sicher, insbesondere die Zusammenarbeit mit den
einschlägigen Gremien und Arbeitskreisen des European Social Networks, des
Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., des Deutschen
Städtetages Nordrhein-Westfalen, der Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosigkeit e.V., der Liga der Wohlfahrtsverbände Köln sowie der
Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V. (vgl. Kap. 3).
1 Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik des Dezernates ist eine Arbeitsgemeinschaft i. S. d. § 4 SGB
XII. Als solche stellt sie die Zusammenarbeit des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren mit anderen Stellen, die
gleiche Ziele verfolgen, sicher, insbesondere den Trägern nach dem Zweiten, Achten, Neunten und Elften
Sozialgesetzbuch sowie mit den Trägern der entsprechenden Sozialleistungen. Darüber hinaus sind auch die
sozialpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen in der Arbeitsgemeinschaft vertreten.
5
Das vorliegende Kölner Konzept stellt ein Rahmenkonzept vor. Es beschreibt,
mögliche weitere Angebote und Leistungen zur Prävention und Vermeidung von
Wohnungsverlust (vgl. Kap. 2.1), zur Verbesserung von Hilfen bei Wohnungsverlust
(vgl. Kap. 2.2) und zur Vermittlung in dauerhaft gesicherte Wohnverhältnisse. Damit
unterstützt es die Beendigung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit (vgl. Kap. 2.3).
Zu den einzelnen Maßnahmen und Leistungen werden die jeweiligen Hintergründe,
die Bedarfslage, der konzeptionelle Rahmen, die erforderlichen Ressourcen und
konkrete erforderliche weitere Schritte zur Umsetzung beschrieben. Die
Beschreibungen der erforderlichen Ressourcen sind als ungefähre Einschätzungen
gedacht, die der Verwaltung, der Politik und der Gesellschaft eine Orientierung über
den aufzubringenden Aufwand ermöglichen. Die Finanzierung der beschriebenen
Maßnahmen und Leistungen sowie der erforderlichen Personalressourcen in der
Verwaltung (vgl. Kap. 4) sind über den kommunalen Haushalt nicht oder noch nicht
oder nicht langfristig beschlossen oder gesichert. Insgesamt hängen die
Finanzierbarkeit und das Gelingen des Konzepts davon ab, dass das
Wohnraumproblem und die Flächenkonkurrenz erfolgreich aufgelöst werden können.
Hinsichtlich der Refinanzierung (vgl. Kap. 5) geht das Konzept davon aus, dass
bisherige Kosten der Unterbringung reduziert werden können, indem für aktuell
Obdachlose günstigerer Wohnraum akquiriert werden kann.
Die beschriebenen Maßnahmen und Leistungen bedürfen teilweise konkreter
Beschlüsse des Rats, soweit diese nicht oder nicht vollumfänglich den gesetzlichen
Pflichtleistungen zuzuordnen sind. In diesen Fällen können die beschriebenen
Maßnahmen und Leistungen deshalb noch nicht unmittelbar zur Umsetzung
gelangen. Einige weitere Leistungen sind grundsätzlich zwar politisch beschlossen
worden, benötigen jedoch zu ihrer Ausweitung bzw. Verstetigung weitere
Finanzierung (Beispiel: 2.3.2 Housing First). Vor diesen Hintergründen stehen die in
diesem Konzept beschriebenen Maßnahmen und Leistungen unter einem
grundsätzlichen Beschluss- und Finanzierungsvorbehalt.
Das Konzept berücksichtigt nicht die Gruppe wohnungsloser geflüchteter Menschen
mit anerkanntem Schutzstatus in Gemeinschaftsunterkünften und das für diese
besondere Gruppe wohnungsloser Menschen bereitstehende integrationsspezifische
Hilfesystem (siehe 1.1).
Das Europäische Parlament hat im November 2020 eine Resolution zur
"Bekämpfung der Obdachlosenquote in der EU" verabschiedet, die das Ziel setzt,
Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden .
6
Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, entschlossen gegen die Obdachlosigkeit
vorzugehen und nationale Strategien zu entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen. Auf
Bundesebene wird derzeit an einem Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der
Obdachlosigkeit bis 2030 gearbeitet.
Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik in einem
breit angelegten Beteiligungsprozess das vorliegende Konzept erarbeitet.
Mit diesem Konzept will die Stadt Köln ihren Beitrag zu diesem übergeordneten Ziel
leisten.
1. Ausgangslage
Das stetige Wachstum der Stadt Köln, das Herausfallen von Wohnungen aus der
Mietpreisbindung, Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen,
Sanierungsprojekte und die hohen Preise für Baumaterialien und Grundstücke führen
dazu, dass der Wohnraum knapp und die Wohnungen teuer werden.
Besonders einkommensschwache Menschen in Köln haben immer weniger Zugang
zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Dadurch sind immer mehr
Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht, da die Mieten für viele unerschwinglich
sind und wohnungslose Menschen Schwierigkeiten haben, eine Bleibe auf dem
Wohnungsmarkt zu finden.
In Köln sind jährlich mindestens zwischen 3.500 und 4.500 Mietverhältnisse bedroht.
Diese Zahlen orientieren sich an den bei der Fachstelle Wohnen des Amtes für
Soziales, Arbeit und Senioren dazu eingehenden Meldungen. Die tatsächlich
bedrohte Zahl an Mietverhältnissen dürfte allerdings deutlich höher sein: Nicht jede
Person, der der Verlust der Wohnung droht, wendet sich hilfesuchend an die
Stadtverwaltung Köln oder an unterstützende ergänzende präventive Hilfsprojekte. In
der Folge wird in einer zahlenmäßig deshalb nicht benennbaren Größe die Wohnung
auch ohne Durchführung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens aufgegeben.
2
Lediglich in den Jahren 2021 und 2022 gab es wegen der pandemiebedingten
Ausweitung des Kündigungsschutzes einen spürbaren Rückgang von Räumungen.
Es ist jedoch zu erwarten, dass die markttypischen Dynamiken über Nachholeffekte
den Anstieg auf das vorpandemische Niveau erzeugen werden. Ein weiterer Faktor
für den zu erwartenden Anstieg der Wohnungs- und Obdachlosigkeit liegt in der
Inflations- und damit allgemeinen Preisentwicklung. Hierdurch können Menschen in
prekärer Einkommenssituation immer schwerer ihre Lebenshaltungskosten,
insbesondere die steigenden Wohnkosten, tragen.
2 In 2020 waren bundesweit rund 256.000 Haushalte (2018: 237.000 Haushalte) vom Verlust ihrer Wohnung
unmittelbar bedroht mit weiter steigender Tendenz.
7
1.1 Wohnungslos? Wie viele Menschen sind betroffen?
In der ersten bundesweiten Erhebung zum Thema wohnungslose Menschen zum
Stichtag 31.01.2022 wurden knapp 262.600 Personen erfasst. 3 In diesem Kontext
wurden drei Gruppen unterschieden:
- untergebracht wohnungslose Menschen: ca. 178.000 P ersonen (67,9%)
- verdeckt wohnungslose Menschen: ca. 49.300 Persone n (19,8%)
- wohnungslose Menschen ohne Unterkunft („obdachlose Menschen“): ca.
37.400 Personen (14,3%) 4
In Köln waren zum 31.01.2023 insgesamt 11.735 Personen wohnungslos, davon
8.594 Erwachsene (73%) und 3.141 Kinder (27%).
Von den Erwachsenen waren
- untergebracht wohnungslose Menschen: 7.810 Persone n (90,9%)
- verdeckt wohnungslose Menschen: ca. 387 Personen ( 4,5%)
- wohnungslose Menschen ohne Unterkunft: ca. 397 Per sonen (4,6%) 5,.
Die Gruppe der 7.810 untergebrachten erwachsenen Wohnungslosen setzt sich wie
folgt zusammen:
- geflüchtete Personen mit anerkanntem Schutzstatus, die noch nie eine
Wohnung in Köln hatten: 4.311 Personen (55,2%),
darunter geflüchtete Personen aus der Ukraine: 2.210 Personen
- ohne Fluchthintergrund in OBG-Einrichtungen/in Hot els: 1.630 Personen
(20,9%)
- ohne Fluchthintergrund in Sozialhäusern: 1.125 Per sonen (14,4%)
- in Hilfen nach §§ 67 ff. SGBXII/niedrigschwellige Angebote: 744 Personen
(9,5%)
Das vorliegende Rahmenkonzept konzentriert sich insbesondere auf eine
Neuausrichtung der Notunterbringungssysteme der Wohnungsnothilfe des Amtes für
Soziales, Arbeit und Senioren. Insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund sind
damit nicht erfasst.
Wohnungslose Menschen blieben im Jahr 2022 bundesweit durchschnittlich etwa
149 Wochen in kommunalen und ordnungsbehördlichen Unterbringungen oder in
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Insbesondere in Köln ist der mangelnde
Übergang in reguläre Wohnverhältnisse aufgrund der schwierigen Situation auf dem
Wohnungsmarkt erschwert.
3 Vgl. Statistisches Bundesamt 2022, Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen; Brüchmann et al.
2022a, zitiert nach Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022.), S. 55.
4 Vgl. ebd.
5 Vgl. GISS-Studie 2022a: Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Abs. 2 und 3 WoBerichtsG.
Erfasst wurden hier alle Personen, die im Erhebungszeitraum 01.02.2022 bis 07.02.2022 in wenigstens einer der
sieben Nächte vor ihrer Befragung auf der Straße oder in Behelfsunterkünften in Köln übernachtet haben, etwa
unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, Autowracks, Zelten oder Parks.
8
1.2 Gesetzlicher Auftrag
Die Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe wird in Deutschland im Sozialgesetz über
den Mangel an Teilhabe definiert. Es handelt sich gemäß § 67 Zwölftes
Sozialgesetzbuch (SGB XII) um Menschen, bei denen die „Teilnahme an der
Gemeinschaft“ mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden ist. Öffentlicher
Auftrag ist deshalb, die jeweilige Notlage präventiv, nachhaltig und dauerhaft zu
beenden und Betroffene zu befähigen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Bei der Erfüllung dieses Auftrags stellt die Zunahme multikomplexer Lebenslagen bei
den unterstützungsbedürftigen Menschen in Wohnungsnot eine große
Herausforderung dar. Sie trifft auf überlastete Systeme des Kölner Hilfesystems für
Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit. Dies erschwert zunehmend die
nachhaltige Reintegration der betroffenen Menschen in Arbeit, Wohnen und
Gesellschaft. Die Stabilisierung und Verbesserung der individuellen Lebenslagen der
Menschen in Wohnungsnot nehmen dabei eine zentrale Rolle ein.
Besonders geprägt sind die multikomplexen Lebenslagen von:
- gesundheitlichen Einschränkungen mit Krankheitswer t (ca. 30 % mit
physischen, psychischen oder Suchterkrankungen)
- fehlendem Zugang zur Gesundheitsversorgung
- Schuldenproblematik.
1.3 Das Kölner Hilfesystem – Instrumente und Maßnah men
Das Kölner Hilfesystem setzt mit verschiedenen Instrumenten an, um Menschen in
Wohnungsnotsituationen (von Wohnraumverlust bedrohte Menschen und solche, bei
denen der Wohnraumverlust bereits eingetreten ist) zu helfen.
Seit den späten achtziger Jahren existiert die Fachstelle Wohnen als Teil des
Hilfesystems, die sich auf präventive Hilfen konzentriert. Diese Fachstelle spielt eine
wichtige Rolle, insbesondere wenn es um drohenden Wohnungsverlust geht (zum
Beispiel bei Kündigung, Räumungsklage, Räumungsurteil oder
Zwangsräumungstermin) und bei der Unterstützung von Menschen, die
Mietrückstände haben, um den Verlust ihrer Wohnung zu verhindern.
Unterstützt wird die präventive Arbeit der Fachstelle Wohnen dabei durch die
Projekte Bermico und Mietfest.
Für die Menschen (Erwachsene und Kinder), bei denen der Wohnungsverlust
eingetreten ist, stehen in Köln verschiedene Angebote der Unterbringung zur
Verfügung, die, abgesehen von den täglichen Belegungsveränderungen, ausgelastet
sind. Diese setzen sich zusammen aus:
- ca. 1.600 Plätze in Notunterkünften (z. B. Hotels)
- 78 Plätze in Notschlafstellen
- 1.530 Plätze in städtischen Sozialhäusern und weit eren Objekten zur
öffentlich-rechtlichen Unterbringung des Amtes für Wohnungswesen
9
- 598 Plätze für Niederschwelliges und Betreutes Woh nen
- 122 Plätze in Zielgruppenobjekten der Träger für b esonders vulnerable
Gruppen (z.B. für Familien, gewaltbedrohte Frauen; vorgealterte Frauen,
Menschen mit psychischen Einschränkungen etc.)
- 450 Plätze in stationären Einrichtungen des Landsc haftsverbandes Rheinland
- 135 Plätze in der Humanitären Hilfe für EU-Binnenm igrant*innen aus Ost- und
Südosteuropa ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen.
Nicht eingeflossen in diese Aufzählung sind die Unterbringungsangebote für die
Gruppe der wohnungslosen anerkannten Menschen mit Fluchthintergrund in
Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen und das für diese Personen
bereitstehende integrationsspezifische Hilfesystem (siehe 1.1).
Zusätzlich gibt es elf Fachberatungsstellen nach § 67 SGB XII (sog. „Kontakt- und
Beratungsstellen“), die Überlebensstation „Gulliver“ sowie vier Streetworker*innen
des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, die mit rund 550 Menschen Kontakte
haben sowie den Medizinischen Mobilen Dienst des Kölner Gesundheitsamtes, der
jährlich um die 8.000 Behandlungskontakte insbesondere mit obdachlosen oder
drogenabhängigen Menschen hat.
Trotz der Vielfalt an Hilfsangeboten gibt es derzeit nur wenige Möglichkeiten, aus
dem Hilfesystem heraus in den regulären Wohnungsmarkt zu gelangen und ein
eigenverantwortliches Leben zu führen. Das bedeutet, dass es schwierig ist, nach
der Unterstützung durch das Hilfesystem eine dauerhafte Wohnung auf dem
normalen Wohnungsmarkt zu finden und selbstständig weiterzuleben.
Aktuell stellt die Wohnungsbaugesellschaft GAG dem Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren 10.000 Belegrechtswohnungen zur Verfügung, die jedoch weitestgehend in
Dauernutzung sind. 2022 konnte die städtische Stadtteilkoordination in
Zusammenarbeit mit der GAG eine Vermittlung von 427 dieser Wohnungen an
Notfälle realisieren. Auch der Belegrechtsvertrag mit der Deutschen
Wohnungsgesellschaft mbH (DeWog), 100- prozentige Anteilseignerin ist die
Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH (Aachener SWG) zusammen
mit der Siedlungsgesellschaft "Am Bilderstöcken" GmbH (SG), bietet nicht genug
Wohnraum, um alle Haushalte in Wohnungsnot zu versorgen.
Für Menschen, die Zugang zum Kölner Leistungssystem der Reintegration (nach den
§§ 67 ff. SGB XII) haben, gibt es ferner das mit ESF-Mitteln im Rahmen der
Landesfinanzierung geförderte Projekt "Viadukt", das den Zugang zum regulären
Wohnungsmarkt erprobt. Zwischen 2017 und 2021 wurden durch dieses Projekt etwa
400 wohnungslose Haushalte mit einer neuen Wohnung versorgt. Die Wohnungen
werden vor allem von großen Wohnungsanbieter*innen wie kommunalen
Wohnungsunternehmen, überregional tätigen Immobilienunternehmen sowie
genossenschaftlichen und kirchlichen Trägern akquiriert.
10
Ein weiteres Projekt, das von der Stadt Köln geförderte Modellprojekt „Housing First",
konzentriert sich darauf, Wohnraum für Menschen in Straßenobdachlosigkeit und
multikomplexen Problemlagen zu beschaffen (siehe Teilkonzept Housing First 2.3.2).
Mit Unterstützung des Projektes haben bisher 23 ehemals straßenobdachlose
Menschen wieder eine eigene Wohnung beziehen können.
1.4 Hilfen erweitern und verbessern
Angesichts der Herausforderungen ist es dringend erforderlich, das Kölner
Hilfesystem für Menschen in Wohnungsnotsituationen personenzentriert und
bedarfsgerecht zu erweitern und zu verbessern. Die Stadt Köln arbeitet gemeinsam
mit allen Kräften der Stadtgesellschaft und verschiedenen Partnern an Strategien,
um eine wirkungsorientierte Verbesserung der Hilfelandschaft zu erreichen.
Wesentliche Punkte sind hierbei insbesondere:
Partizipation: Bislang fehlen im Kölner Wohnungslosen-Hilfesystem umfassende
Teilhabemöglichkeiten für Menschen in Wohnungsnotsituationen. Zukünftig
sollten die Bedarfe und Interessen der von Wohnungslosigkeit bedrohten,
betroffenen und ehemals betroffenen Menschen in Köln kontinuierlich erfasst
werden und in die weitere Entwicklung auf der Grundlage dieses Konzeptes
einfließen. Menschen, die selbst Erfahrungen mit Wohnungslosigkeit gemacht
haben (Expert*innen in eigener Sache), sollen Möglichkeiten zur Mitbestimmung
und Mitgestaltung erhalten.
Verbesserung der Steuerung: Die deutliche Zunahme der multikomplexen
Problemlagen erfordert ein noch stärkeres rechtskreisübergreifendes Navigieren
bei der Fallsteuerung, um den individuellen Bedarfen der Menschen in ihrer
existenziellen Not gerecht zu werden.
Stärkung der Prävention: Präventive Hilfen für Menschen im Kontext
Wohnungslosigkeit müssen weiter ausgebaut werden. Zukünftig sollten verstärkt
Maßnahmen ergriffen werden, um Wohnungsverluste zu verhindern.
Verbesserung der Unterbringung: Die Unterbringungsangebote in der
Akutversorgung wohnungsloser Menschen sind bislang nur begrenzt
bedarfsgerecht. Eine Hauptursache dafür ist primär die immer weiter ansteigende
Zahl zu versorgender Menschen bei nahezu ausgeschöpften
Unterbringungskapazitäten und fehlendem Übergang aus dem
Akutversorgungssystem sowie fehlender zielgruppenspezifischer besonderer
Wohnformen.
Deshalb können im Regelversorgungsangebot insbesondere in vielen Fällen noch
immer nicht das Bedürfnis nach Privatheit (Einzelzimmerversorgung), in allen
Angeboten allgemein eine erforderliche Barrierearmut/Barrierefreiheit sowie eine
ausreichende Berücksichtigung von besonderen Bedarfslagen für Teilzielgruppen
(Haushalten mit Kindern, Bedarfe lebensälterer oder vorgealterter Personen,
11
pflegebedürftiger Personen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, LSBTIQ)
ausreichend berücksichtigt werden.
Zur Steigerung der Akzeptanz der unterbreiteten Angebote und Verbesserung der
Lebenssituation der Menschen in den Angeboten müssen geeignete Maßnahmen
ergriffen werden (siehe dazu Ausführungen in den jeweiligen Teilkonzepten), um
diesen Mangel zu beheben.
Verbesserung der Wohnraumsituation: Zur Beseitigung von Obdach- und
Wohnungslosigkeit muss die Stadt Köln angemessenen und bezahlbaren
Wohnraum schaffen. Nur so können nachhaltig Obdachlosigkeit und
Wohnungslosigkeit überwunden werden.
Laut einer statistischen Erhebung aus dem Jahr 2011 werden in Köln etwa 66 %
der Immobilien am Wohnungsmarkt von Privatpersonen und
Eigentümergesellschaften gehalten.
6 Gespräche mit dem Haus und Grund e.V.
haben ergeben, dass viele sozial engagierte Vermieter*innen zögern, an die
Zielgruppe der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen zu vermieten. Sie
fürchten, dass sie im Falle von Problemen bei der Vermietung alleine gelassen
werden und die entstehenden Kosten bis hin zur Gefährdung ihrer Existenz nicht
bewältigen können. Zur Ausschöpfung sämtlicher Wohnversorgungskapazitäten
ist es dringend erforderlich, einen Zugang zu diesem Segment des
Wohnungsmarktes zu eröffnen und darüber die Versorgungssituation für
Menschen in Wohnungsnotsituationen zu verbessern.
Ziel des Kölner Hilfesystems für Menschen in Wohnungsnotsituationen ist es, alle
notwendigen Schritte zu unternehmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten
der Menschen zu beseitigen, zu mildern oder zu verhindern. Dadurch soll den
Menschen ermöglicht werden, ihre Existenz zu sichern und wieder am
gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dies ist zudem gesetzlich im SGB XII
festgelegt.
Die Vision der Sozialverwaltung besteht insbesondere darin, dass alle
Bevölkerungsgruppen Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum
haben und gesund leben können. Dabei sollen sie entsprechend ihren Wünschen
und Bedürfnissen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Mit diesem Konzept setzt die Kölner Stadtverwaltung den Masterplan des
Dezernates für Soziales, Gesundheit und Wohnen mit Blick auf alle aus den SDG
7
und den Lebenslagen entwickelten Visionen für Bewohner*innen Kölns, hier für
Menschen in Wohnungsnotsituationen, um. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei
auf dem Handlungsfeld Wohnen.
6 Zensus 2011: Gebäude- und Wohnungsbestand in Deutschland - endgültige Ergebnisse
7 Sustainable Development Goals (SDG) sind politische Ziele der Vereinten Nationen, die die weltweite Sicherung
einer nachhaltigen Entwicklung erreichen sollen. Diese sind in die nationalen Zielplanungen im Rahmen der
Agenda 2030 aufgenommen worden.
12
Masterplan Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen, Juli 2022 basierend auf dem Lebenslagenbericht und den Sustainable Development
Goals.
13
2. Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit
Die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit basiert auf folgenden wesentlichen
strategischen Ansätzen: Prävention, Vermeidung von Wohnungsverlust (siehe
Kapitel 2.1), Unterbringung und weitere Hilfen, wenn der Verlust nicht vermieden
werden konnte (siehe Kapitel 2.2), schließlich Vermittlung in ein dauerhaftes
Wohnverhältnis (siehe Kapitel 2.3).
2.1 Prävention – Vermeidung von Wohnungsverlust
Mediation
a. Hintergrund
In Köln ist jährlich eine relativ hohe Anzahl von Mietverhältnissen bedroht (siehe
Punkt 1. Ausgangslage).
Die Ursachen dafür sind unterschiedlich. In einem Großteil der Fälle erwächst die
Gefahr des Wohnungsverlustes aus einer bestehenden Schuldenproblematik, die
den Rechtsgrund für die Kündigung des Wohnverhältnisses begründet. In anderen
Fällen liegt die Ursache in mietwidrigen Verhalten oder einer Kombination von
beiden. Dazu treten noch die Fälle, in denen das Wohnverhältnis wegen einer
Eigenbedarfskündigung bedroht ist.
Während im letztgenannten Fall keine Aussicht auf Erhalt der bislang bewohnten
Wohnung besteht, kann in den drei anderen Fallkonstellationen eine Intervention
zum Erhalt der Wohnung erfolgreich sein. Objektiv gelingt dies aber in den meisten
Fällen nur, wenn der Kündigungsgrund allein die bestehende Mietschuld ist. Liegt die
Ursache von Anfang an allein in mietwidrigem Verhalten oder entsteht im Zeitraum
der Auseinandersetzung zu den streitigen Fragen ein Konflikt zwischen den beiden
Mietvertragsparteien, der sich mehr und mehr verhärtet, ist die Wohnungsgeber*in
zumeist auch nicht mehr bereit ist, dass Mietverhältnis fortzuführen.
b. Bedarfslage
Die Entwicklungen am Wohnungsmarkt in Köln sowie die Verschlechterung der
wirtschaftlichen Situation bei Menschen mit geringen Einkommen (s. o.) erfordert
erweiterte Handlungskonzepte, deren präventive Zielsetzung der Erhalt der
gegenwärtigen Wohnung ist.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat am 11. September 2013
eine „Empfehlung zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von
kommunalen und freien Trägern“ sowie am 16. September 2020 eine „Empfehlung
zur Umsetzung von Maßnahmen zum Wohnraumerhalt in den Kommunen“
verabschiedet. Demnach zählen alle Maßnahmen der Prävention und die
Bekämpfung von Obdachlosigkeit neben der Agenda des Aktionsprogramms „Hilfen
in Wohnungsnotfällen“ mit der im Juni 2019 ins Leben gerufenen Landesinitiative
gegen Wohnungslosigkeit in NRW „Endlich ein ZUHAUSE!“ zum
erfolgversprechendsten Handlungsansatz.
14
Die bereits in Köln bestehenden präventiven Systeme zur Vermeidung von
Wohnungslosigkeit
- die Fachstelle Wohnen (z. B. mittels Mietschulden übernahme)
- Beratung und Mietcoaching (BerMico) und
- Stabilisierung durch sozialarbeiterische Begleitu ng nach
Mietschuldenübernahme oder im Falle von
Wiedereinweisung/Beschlagnahme (Miet-fest)
leisten bereits einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt von Wohnraum.
Aber auch mittels dieser Instrumente werden noch nicht alle bedrohten Haushalte
erreicht. Es bedarf zusätzlicher Instrumente, um den Wirkungsradius präventiver
Maßnahmen zu erhöhen und zeitlich früher als bisher entstehende
Bedrohungssituationen für bestehende Mietverhältnisse aufzugreifen, mit dem Ziel
der Beseitigung der Bedrohung.
c. Kurzkonzept
Existenzielle Bedrohungslagen wie die des drohenden Verlustes des schützenden
Zuhauses setzen Menschen massiv unter Druck und erzeugen stressbedingte
Reaktionen. Während einige Menschen sich vor der Bedrohung versuchen zu
verstecken und reaktionsunfähig werden, reagieren andere mit aggressivem
Verhalten, zumeist verbal aggressiv.
Beide Reaktionsmuster führen schließlich dazu, dass keine lösungsorientierte
Kommunikation mehr zwischen den Konfliktparteien möglich ist.
Eine darauf aufbauende, effektive Methode der Vermittlung in derartigen
Konfliktsituationen zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen ist die
Mediation, um ein Mietverhältnis für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu
sichern und präventiv tätig zu werden. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes
Verfahren, bei dem eine neutrale dritte Person als Mediator*in auftritt und die
Konfliktparteien bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung unterstützt.
Eigenverantwortlichkeit spielt dabei eine wichtige Rolle, da die Konfliktparteien selbst
für die Lösung des Konflikts verantwortlich sind und aktiv an der Suche nach einer
Lösung mitwirken müssen. Durch die Mediation werden die Konfliktparteien
unterstützt, ihre Interessen und Bedürfnisse zu formulieren, miteinander wieder zu
kommunizieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Hierdurch können
Lösungen gefunden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Auf diese Weise
lassen sich bedrohte Mietverhältnisse dauerhaft sichern beziehungsweise
stabilisieren .
Ziel ist es, möglichst vor Ausspruch einer Wohnraumkündigung den Konflikt
beizulegen und damit das bedrohte Mietverhältnis zu sichern.
Zielgruppen sind neben den bedrohten Mieter*innen insbesondere
privatwirtschaftlich Vermietende. Letztere benötigen dringend eine Anlaufstelle für
derartige Problemkonstellationen. Gerade privaten Wohnungsanbietenden fehlt es
an einer solchen.
15
Die Mediation wird an die fünf bestehenden Beratungsstellen von BerMico
angebunden und von dort eingeschaltet, um zwischen Mieter*innen und
Vermieter*innen eine Lösung zu erarbeiten, die für beide Seiten akzeptabel ist. Dabei
wird es beispielsweise um die Klärung von Mietrückständen, die Behebung von
Mängeln in der Wohnung oder um Lärmbelästigung gehen.
d. Ressourcen
Die Finanzierung des Projekts erfolgt zur Steigerung der Wirksamkeit des
gemeinsamen Handelns im Rahmen der pflichtigen Leistungen nach § 67 SGB XII.
Näheres dazu ist der Darstellung der Gesamtfinanzierungslogik unter Kap. 5. zu
entnehmen.
Für das gesamte Kölner Stadtgebiet wird mit dem Einsatz von 1,5
Vollzeitäquivalenten Soziale Arbeit, welche über die Zusatzqualifikation Mediation
verfügen, die Durchführung der individuell ausgeprägten Mediationsverfahren
sichergestellt.
Die Finanzierung von Mediationsverfahren kann je nach Ausprägung des Konflikts in
Bezug auf Art, Umfang und Komplexität nicht über den Einzelfall erfolgen. Dies liegt
daran, dass der Verlauf des Verfahrens und die Anzahl der notwendigen
Mediationssitzungen erheblich von der Mitarbeit der am Konflikt Beteiligten
abhängen. Es ist daher nicht geeignet, die Vergütung der Mediatoren*innen auf
Basis des Einzelfalls festzulegen.
Stattdessen wird der Einsatz der Mediator*innen pauschal vergütet. Dies bedeutet,
dass unabhängig von der Dauer oder dem Ergebnis des Mediationsverfahrens eine
festgelegte Vergütung gezahlt wird. Diese Pauschalvergütung ermöglicht es den
Mediator*innen, ihre Dienstleistungen unabhängig von der individuellen Situation der
Konfliktparteien anzubieten und sich auf ihre Aufgabe zu konzentrieren, d.h. den
Konflikt zu moderieren und zu einer Lösung beizutragen.
Gleichzeitig stellt die pauschale Vergütung sicher, dass die Mediatoren*innen
unabhängig von der Komplexität des Konflikts angemessen entlohnt werden.
Im Zuge der pauschalen Finanzierung ergibt sich unter Berücksichtigung einer
jährlichen Personalkostensteigerung, basierend auf den durchschnittlichen
Personalkosten der Stadt Köln, von rund 2 % ab 2024 folgender
Finanzierungsbedarf:
2024 160.800 €
2025 163.800 €
2026 166.800 €
2027 169.900 €
2028 173.000 €
2029 176.200 €
2030 179.500 €
16
e. Weitere Schritte
Die Mediation startet im Laufe des Jahres 2024. Bis dahin erfolgen die Akquise des
erforderlichen Fachpersonals und der Aufbau der Strukturen, zu deren wirksamem
Einsatz im bestehenden Präventionssystem.
Zum Zweck eines wirkungsorientierten Controllings wird ein entsprechendes
Berichtswesen entwickelt, mit Hilfe dessen unter anderem die Anzahl der Anfragen,
erfolgter Mediationsverfahren und einzelner Mediationssitzungen sowie deren Dauer
und die Anzahl der erfolgreichen Sicherungen der Mietverhältnisse erfasst und
ausgewertet werden.
Die Annahme von Unterstützungsangeboten setzt die Kenntnis um diese voraus. Vor
diesem Hintergrund wird gezielt daran gearbeitet, die Mieter*innen und Vermietenden
besser zu den Unterstützungsangeboten zu informieren und dafür geeignete
Formate zu entwickeln (digital, analog, quartiersbezogen, kooperierend mit
vorhandenen anderen Unterstützungsformaten).
Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit 8
Angesichts der nach wie vor geringen Kenntnisse vieler Haushalte in
Wohnungsnotlagen erfolgt eine offensivere Information der Öffentlichkeit über
bestehende Unterstützungsangebote. Dazu gehören u.a. auch eine ansprechendere
Gestaltung der Internetseite mit Beispielen gelungener Wohnungssicherung in
unterschiedlichen Sprachen sowie die Durchführung von
Informationsveranstaltungen in besonders belasteten Wohnquartieren.
Aufbau eines Frühwarnsystems 9
Den Empfehlungen der GISS folgend wird angestrebt, von den noch nicht
hinreichend kooperierenden Wohnungsunternehmen frühzeitige Informationen
spätestens zum Zeitpunkt der Kündigungen zu bekommen. Um dies
datenschutzrechtlich zu gestalten, müssen die Wohnungsunternehmen dazu
übergehen, bereits beim Abschluss von Mietverträgen einen entsprechenden Passus
einzufügen, der sie dazu berechtigt, bei Kündigungen Informationen an die
Fachstelle Wohnen weiterzuleiten. Jeder Kündigung soll dann auch eine Information
über die Unterstützungsmöglichkeiten der Fachstelle Wohnen beigelegt werden.
Weitere Vorschläge, Zahlungsprobleme in anderen Bereichen - zum Beispiel
Jobcenter und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie - als Indikatoren für mögliche
Unterstützungsbedarfe im Bereich der Wohnungssicherung wahrzunehmen und über
Hilfemöglichkeiten in solchen Fällen zu informieren, werden aufgegriffen und
weiterverfolgt.
8 Empfehlung des GISS e.V. in; Befragung zur Lebenslage von obdachlosen und wohnungslosen Menschen in
Köln, 2024, derzeit noch unveröffentlicht
9 Ebenda
17
Standardisierung der Prozesse bei vorübergehendem Haftaufenthalt 10
Die Prozesse bei vorübergehendem Haftaufenthalt und in der
Entlassungsvorbereitung nach längerfristigem Haftaufenthalt werden angesichts der
nicht unerheblichen Zahl von Betroffenen, die ihre Wohnung durch Haft verloren
haben, hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten überprüft. In enger Kooperation von
Jobcenter, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und Sozialen Diensten der Justiz
wird ein standardisierter Prozess zum Wohnungserhalt bei Einstellung von SGB-II-
Leistungen wegen vorübergehenden Haftaufenthalts eingeführt. Die Kooperation bei
der Entlassungsvorbereitung mit dem Ziel, nicht in Wohnungslosigkeit zu entlassen,
wird verstärkt.
10 ebenda.
18
2.2 Hilfen bei Wohnungslosigkeit
2.2.1 Case-Management
a. Hintergrund
Die Zunahme multikomplexer Lebenslagen bei den unterstützungsbedürftigen
Menschen in Wohnungsnot trifft auf überlastete Systeme des Kölner Hilfesystems für
Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit. Dies erschwert zunehmend die
nachhaltige Reintegration der betroffenen Menschen in Arbeit, Wohnen und
Gesellschaft. Die Stabilisierung und Verbesserung der individuellen Lebenslagen der
Menschen in Wohnungsnot nehmen dabei eine zentrale Rolle ein.
Viele Menschen, denen der Verlust der Wohnung droht oder bei denen dies sogar
bereits eingetreten ist, befinden sich nicht nur in einer existenziell bedrohlichen
Situation. Immer häufiger haben diese Menschen auch starke gesundheitliche
Einschränkungen in Form von physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen
mit Krankheitswert. Aus der im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales (MAGS NRW) im Juni 2021 auch in Köln durchgeführten GISS-Studie
2022b
11 zur Situation von straßenobdachlosen und verdeckt wohnungslosen
Menschen ergibt sich, dass sich zwei Drittel der Befragten selbst als nicht gesund
ansehen. In der Gruppe der befragten straßenobdachlosen Menschen lag deren
Anteil sogar bei knapp 75 %. Etwa ein Drittel (34,1 %) gab dazu an, physisch,
psychisch oder suchtkrank zu sein. Ein weiteres Drittel (32,3 %) erklärte, unter
mindestens zwei Erkrankungen aus den unterschiedlichen Diagnosegruppen zu
leiden.
Aus der GISS-Studie 2022b ergibt sich weiter, dass rund 60 % der
straßenobdachlosen Befragten (59,2 %) psychische Erkrankungen inkl.
Suchterkrankungen aufweisen. Aber auch in der Gruppe der versteckt
Wohnungslosen ist ausweislich der GISS-Studie 2022b ein Anteil von 46,6 %
psychisch erkrankt. Ferner beschrieben fast ein Fünftel der Menschen in
Straßenobdachlosigkeit (17,9 %) und rund ein Achtel der Menschen in versteckter
Wohnungslosigkeit (12,5 %) für sich eine Doppeldiagnose, leiden demnach an einer
anderen psychischen und einer Suchterkrankung.
Unterscheiden sich die beiden betrachteten Gruppen noch hinsichtlich der Häufigkeit
physischer Erkrankungen (42,0 zu 30,2 %) und Suchterkrankungen (48,7 zu 30,2 %),
ist die Gruppe der von psychischen Erkrankungen Betroffenen annähernd gleich
groß (30,5 zu 29 %).
In der GISS-Studie 2022b wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass hier von einer
Untererfassung bei der Anzahl erkrankter Personen und Krankheitsbildern
auszugehen ist, da die ausgewerteten Informationen auf Selbstauskünften der
befragten Studienteilnehmenden basieren. Menschen ohne oder mit nur
beschränkter Krankheitseinsicht werden einzelne Fragen dazu nicht oder nicht
vollständig zutreffend beantwortet haben.
11 Brüchmann, Katharina; Busch-Geertsema, Volker; Henke, Jutta; Schöpke, Sandra; Steffen, Axel (2022b):
Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen Ergebnisse einer Befragung.
Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS). (zitiert als GISS-Studie 2022b).
19
Aber auch so zeichnet sich ein klares Bild hinsichtlich der schwierigen
gesundheitlichen Situation bei Menschen in Wohnungsnot ab. Es ist zudem davon
auszugehen, dass sich die Ergebnisse dieser Studie auch auf die Menschen
übertragen lassen, die in den Regelangeboten des Hilfesystems versorgt werden.
Diese haben in der Vergangenheit in vergleichbaren Lebenssituationen gelebt bzw.
leben dies teilweise auch heute noch.
Nimmt man dazu noch die Erkenntnis, dass 37,8 % aus der Gruppe der in GISS-
Studie 2022b befragten Menschen ohne Unterkunft und 12 % aus der Gruppe der
versteckt wohnungslosen Menschen keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung
mangels Krankenversicherungskarte haben (bei der Teilgruppe der zugewanderten
Menschen betraf dies jede zweite Person [50,4 %], bei denen aus Ost- und
Südosteuropa sogar drei Viertel [74 %]), zeigt sich hier der drängende
Handlungsbedarf.
Mit Blick auf die Zahlen aus dem Statistikbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe e. V. (BAGW) 2022, dessen Datenbasis in 2020 erhoben wurde,
scheint es hier noch einen signifikanten Anstieg bei den Menschen ohne Zugang zur
Regelgesundheitsversorgung zu geben. Der Bericht spricht bezogen auf die Zahlen
im gesamten Bundesgebiet von einem Anteil betroffener Personen ohne Unterkunft
von „nur“ 21,7 %. Aufgrund des im Bundesvergleich besonders gut ausgebauten
Hilfesystems in NRW ist davon auszugehen, dass der nächste Statistikbericht der
BAGW ebenfalls diesen Aufwärtstrend abbilden wird.
Dazu tritt in den meisten Fällen noch eine Überschuldungsproblematik, welche
regelmäßig ursächlich für den drohenden oder eingetretenen Wohnraumverlust ist.
Ausweislich der GISS-Studie 2022b gaben 52,1 % der befragten Menschen in ihrer
Selbstauskunft an, dass Mietschulden oder zumindest auch bestehende
Mietschulden neben anderen hinzugetretenen Gründen ursächlich für den
Wohnungsverlust waren. Der Statistikbericht BAGW 2022
12 weist für das gesamte
Bundesgebiet sogar einen noch höheren Wert aus. Die dort getroffenen
Feststellungen sprechen sogar von 63,9 % der Fälle, in denen Mietschulden
ursächlich für den Wohnraumverlust sind. Mit diesen multikomplexen Lebenslagen
sind viele Betroffene überfordert und verlieren ihre Fähigkeit zum selbstwirksamen
Handeln. Sie benötigen professionelle Unterstützung zur Stabilisierung und
Verbesserung ihrer Lebenssituation.
Das Kölner Hilfesystem stellt sich seit Jahren dieser Herausforderung. So werden
Unterstützungssuchende dazu einerseits in den Angeboten der Stadtverwaltung im
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, dem Amt für Wohnungswesen, dem
Gesundheitsamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zu möglichen Hilfen
beraten. Dies erfolgt zudem in den trägerseitig betriebenen Angeboten der
Fachberatungsstellen, Unterbringungs- und Aufenthaltsangeboten im Kölner
Stadtgebiet.
12 Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., Statistikbericht für das Jahr 2020 (2022), bearbeitet von
Sarah Lotties, Zitiert als Statistikbericht BAGW 2022.
20
b. Bedarfslage
Die deutliche Zunahme der multikomplexen Problemlagen erfordert ein noch
stärkeres rechtskreisübergreifendes Navigieren bei der Fallsteuerung, um den
individuellen Bedarfen der Menschen in ihrer existenziellen Not gerecht zu werden.
Betroffen sind Menschen in einer Wohnungsnotsituation mit multiplen Problemlagen,
insbesondere Menschen in Straßenobdachlosigkeit, verdeckt wohnungslose
Menschen und not- oder regelversorgte Menschen im Kölner Hilfesystem.
c. Kurzkonzept
Ziel ist es, allen Menschen den Zugang zu den erforderlichen Hilfen, unabhängig
davon, in welchem Rechtskreis diese erbracht werden, zu eröffnen.
Das erarbeitete Konzept fußt auf den Erkenntnissen aus der Arbeit im Hilfefeld und
den Ergebnissen der zuvor zitierten Studien.
Mittels der Etablierung eines rechtskreisübergreifend navigierenden Case-
Managements in allen Bereichen der Wohnungsnotfallhilfe in Köln wird
sichergestellt, dass die Bedarfe der Menschen auch neben OBG und § 67 SGB XII,
festgestellt sind.
Zwei Maßnahmen werden maßgebend Basis für die Zielerreichung sein: die
Entwicklung eines Bedarfsfeststellungsinstrumentes und die Entwicklung eines
Handlungsleitfadens.
Bedarfsfeststellungsinstrument:
Mit wissenschaftlicher Unterstützung entwickelt die Stadtverwaltung Köln zusammen
mit den Trägern der Wohnungsnotfallhilfe und in enger Zusammenarbeit mit anderen
Rechtsträgern, insbesondere dem LVR sowie Vertretern der Expert*innen in eigener
Sache, ein geeignetes Bedarfsfeststellungsinstrument. Dazu kommt die im SGB IX
verankerte International Classification of Functioning, Disablility and Health (ICF –
Internationale Klassifikation von Funktion, Behinderung und Gesundheit) zur
Anwendung.
Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, dass alle vorhandenen Kompetenzen und
Bedarfslagen mit dem Menschen selbst erkannt werden. Das Instrument wird nicht
nur einer einmaligen Erhebung der Bedarfe dienen, sondern in regelmäßigen
Abständen zur Anwendung kommen. Dies ermöglicht es, sich verändernde
Kompetenzen und wechselnde Bedarfslagen zu erkennen und die Wirksamkeit
eingesetzter Hilfsmaßnahmen zur Verbesserung oder Stabilisierung der Lebenslage
zu bemessen. Damit wird eine fundierte Fallsteuerung ermöglicht.
Handlungsleitfaden:
Der zu entwickelnde Handlungsleitfaden dient als Arbeitsmittel für das
Fallmanagement. In ihm werden alle wesentlichen Handlungsschritte für die Arbeit
mit Menschen in Wohnungsnotfällen mit multikomplexen Lebenslagen beschrieben.
21
Insbesondere wird dieser Fragen der
- Durchführung der Bedarfserhebung
- gemeinsamen Festlegung der Handlungsziele mit Kli ent*innen nach deren
Interessenlage sowie Überprüfung der Zielerreichung
- Fallsteuerung
- Kooperation mit den anderen Rechtsträgern und
- Dokumentation der Fallarbeit
beinhalten.
d. Ressourcen
Die Kosten für die Entwicklung des Bedarfsfeststellungsinstrumentes belaufen sich
kalkulatorisch auf rund 95.000 Euro.
Eine Finanzierung der Kosten für die Entwicklung des
Bedarfsfeststellungsinstrumentes fällt grundsätzlich als Maßnahme zum Zwecke der
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten unter §§ 67 ff. SGB XII und stellt
insoweit eine Pflichtleistung nach diesen Vorschriften dar.
Mittelfristig kann durch den verbesserten Zugang zu den rechtskreisübergreifenden
Hilfen die Lebenslage der Menschen in Wohnungsnotlagen nachhaltig verbessert
werden. Dies schafft die Basis für eine erfolgreiche Reintegration und leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Beendigung der Wohnungsnotlage und damit einen Beitrag
zu mittelfristigen Entlastung des kommunalen Haushaltes.
Damit wird dem Nachranggrundsatz der städtischen Notversorgung stärker Geltung
verschafft. Zudem führt die Verankerung bei den primär zuständigen Kostenträgern
zu einer qualitativen Verbesserung der Unterstützungsleistungen. Gerade mit Blick
auf medizinische Behandlungsbedarfe ist darüber hinaus eine mittelfristige
Entlastung zu erwarten, da extrem kostspielige Notversorgungen, die insbesondere
durch eine weitere Verwahrlosung entstehen, reduziert werden. Darüber hinaus wirkt
sich eine erfolgreiche Reintegration mit Zugang in die Regelversorgungsangebote
langfristig für alle Kostensysteme entlastend aus.
e. Weitere Schritte
Der Handlungsleitfaden wird in 2024 gemeinsam von der Sozialverwaltung mit den
Trägern der Wohlfahrtspflege entwickelt und in die Erprobung gebracht.
Die Ausschreibung für die Entwicklung des Bedarfsfeststellungsinstrumentes ist von
der Sozialverwaltung im Rahmen einer freihändigen Vergabe unter Herbeiziehung
von mindestens drei Angeboten durchzuführen. Das Vergabeverfahren soll 2024
durchgeführt werden.
22
2.2.2 Soziale Betreuung und persönliche Unterstützung in den gewerblichen
(Not-) Unterkünften (Einfachhotels)
a. Hintergrund
Die Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren stellt sicher,
dass obdachlose Menschen, die den Wunsch haben, ihre Obdachlosigkeit zu
beenden, sofort in ein Einfachhotel vermittelt werden. Diese Vermittlung erfolgt im
Rahmen der Gefahrenabwehr gemäß § 14 OBG. Allerdings ist in Köln ein deutlicher
Anstieg der ordnungsrechtlichen Vermittlungen von obdachlosen Menschen in
Einfachhotels zu verzeichnen, was einen dringenden Handlungsbedarf erkennen
lässt.
Ende Juni 2018 waren in 26 Einfachhotels rund 770 Betten belegt. Fünf Jahre später,
am Stichtag 30.06.23, waren bereits in 51 Einfachhotels rund 1.600 Betten belegt,
und diese Zahl steigt weiter an. Diese Betten wurden u.a. von insgesamt 175
alleinstehenden Frauen und etwa 125 alleinerziehenden Frauen mit Kindern genutzt.
Das entspricht einem Anteil von 18,7 % gemessen an der Zahl der
Gesamtnutzer*innen. In der Regel sind diese Personen bei Eintritt der
Obdachlosigkeit nicht bereit oder in der Lage, qualifizierte Angebote anzunehmen,
die ihnen regelmäßig von der Fachstelle Wohnen unterbreitet werden. Gleichzeitig
wechseln viele Menschen ständig zwischen den Einfachhotels, anderen (Not-)
Unterkünften, dem Aufenthalt bei Bekannten oder Verwandten und dem Leben im
öffentlichen Raum.
Die Nutzung von Einfachhotels zur Versorgung dieser Menschen ist geboten, um den
Unterbringungsauftrag der Stadt Köln zu erfüllen, auf Bedarfsschwankungen
reagieren zu können und Bedarfsspitzen abzufangen. Es ermöglicht eine flexible
Unterbringung und gewährleistet, dass obdachlose Menschen zumindest
vorübergehend ein Dach über dem Kopf haben. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die
Fachstelle Wohnen weiterhin qualifizierte Angebote zur Verfügung stellt, um den
Menschen langfristig aus der Obdachlosigkeit zu helfen. Die steigende Anzahl von
obdachlosen Frauen und alleinerziehenden Frauen mit Kindern verstärken den
Handlungsdruck.
Viele der wohnungslosen Menschen, die in den Einfachhotels untergebracht sind,
leiden unter sozialen und psychischen Auffälligkeiten, Erkrankungen (insbesondere
Suchterkrankungen) und Behinderungen. Es ist daher anzunehmen, dass dieser
Personenkreis einen erheblichen Unterstützungsbedarf hat, der den Einsatz von
Hilfen gemäß der §§ 67 ff. SGB XII oder sogar der §§ 76 ff. SGB IX rechtfertigt.
Allerdings sind die meisten dieser Angebote für diese Menschen zu hochschwellig
und erfordern eine Mitwirkung, die für die Zielgruppe nicht immer erreichbar ist,
obwohl sie das Ziel, aber nicht die Voraussetzung sein sollte.
Dies führt oft dazu, dass sich die Armutssituationen chronifizieren und sich
unerwünschte Verhaltensweisen verfestigen. Die Verweildauer in den Einfachhotels
und Pensionen erstreckt sich über längere Zeiträume, was die Reintegration in
normale Wohn- und Lebensverhältnisse, insbesondere angesichts des
Wohnungsmarktes, erschwert, wenn nicht sogar nahezu aussichtslos macht. Die
23
ordnungsrechtliche Vermittlung, die in Deutschland als kurzfristige Maßnahme zur
Gefahrenabwehr mit niedrigen Standards konzipiert ist, stellt in der Realität für viele
Menschen über einen langen Zeitraum ihre Wohnsituation dar. Sie haben nur
geringe Chancen, aus den Einfachhotels herauszukommen. Dies stellt eine
grundlegende Herausforderung für die Wahrung der Grund- und Menschenrechte
dar.
b. Bedarfslage
Es ist aus den oben aufgeführten Gründen dringend erforderlich, dass angemessene
Unterstützungsangebote geschaffen werden, die den individuellen Bedürfnissen und
Herausforderungen der wohnungslosen Menschen gerecht werden. Dies erfordert
eine ganzheitliche Herangehensweise, die nicht nur die Wohnsituation, sondern auch
die sozialen, psychischen und gesundheitlichen Aspekte berücksichtigt.
Die Mehrheit der Menschen, die in Einfachhotels untergebracht sind, benötigt in
erster Linie soziale Betreuung und persönliche Unterstützung. Diese Unterstützung
ist notwendig, um Vertrauen aufzubauen, die persönliche Stabilität zu fördern und
Perspektiven zu entwickeln. Nur durch diese Maßnahmen können die Menschen
geeignete und weiterführende Hilfen sowie alternative Unterkunftsformen annehmen.
Durch die Bereitstellung von sozialer Betreuung und persönlicher Unterstützung wird
den Menschen die Möglichkeit gegeben, ihre Lebenssituation zu verbessern und
langfristige Perspektiven zu entwickeln. Dies ist entscheidend, um aus der
Abhängigkeit von Einfachhotels herauszukommen und geeignete Hilfsangebote
sowie alternative Unterkunftsformen annehmen zu können.
Es ist daher von großer Bedeutung, dass ausreichende Ressourcen für die soziale
Betreuung und persönliche Unterstützung bereitgestellt werden. Dies erfordert eine
enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur*innen wie
Sozialarbeiter*innen, Berater*innen, Therapeut*innen und anderen Fachkräften. Nur
durch eine ganzheitliche und individuelle Unterstützung können die Menschen ihre
Lebenssituation nachhaltig verbessern und neue Perspektiven für sich entwickeln.
c. Kurzkonzept
Ziel ist es, die bestehende Versorgungslücke im Obdachlosenhilfesystem Köln zu
schließen. Diese Maßnahme basiert auf § 14 OBG und zielt darauf ab,
wohnungslose Menschen in den Einfachhotels sozial zu betreuen und persönlich zu
unterstützen. Die Zielgruppe umfasst alleinstehende Frauen, Männer, Diverse,
Familien, Paare und Alleinerziehende mit Kindern, die von der Fachstelle Wohnen in
einem Einfachhotel untergebracht sind.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Erfassung und Aufbereitung von Daten, um
besonders vulnerable Personen und Personengruppen vermitteln zu können. Hierzu
zählen alleinstehende Frauen, Familien/Alleinerziehende, ethnische
Familien/Gruppen, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere
ältere Personen, sowie Menschen, die der LSTBQ-Personengruppe zugeordnet
werden können.
24
Eine eigenständige Zielgruppe bilden die Personen, die bereits mehrere Jahre in
einem Einfachhotel untergebracht sind. Hierbei wird eine Verweildauer von
mindestens 2 Jahren als Kriterium für die Definition von "langjährig" herangezogen.
Die Hotelscouts haben zwei Arbeitsansätze: die Verbesserung der
Lebenssituation der wohnungslosen Menschen durch soziale Betreuung und
persönliche Unterstützung sowie die Unterstützung der Fachstelle Wohnen in den
Einfachhotels.
Die Hotelscouts arbeiten eng mit den wohnungslosen Menschen zusammen, um ihre
individuellen Bedürfnisse zu erfassen und sie bei der Suche nach Hilfsangeboten
und Wohnmöglichkeiten zu unterstützen. Durch die soziale Betreuung und
persönliche Unterstützung sollen die Menschen befähigt werden, geeignete
Hilfsangebote anzunehmen und alternative Unterkünfte zu finden. Ziel ist es, deren
Lebenssituation zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern und langfristige
Perspektiven aufzuzeigen. Die Hotelscouts lösen Konflikte und agieren als
Vermittler*innen zwischen den in den Hotels notuntergebrachten Personen, den
Hotelbetreiber*innen und der Fachstelle Wohnen, um Hausverbote und ständige
Wechsel zu minimieren. Gleichzeitig wird die Verweildauer in den Einfachhotels
verkürzt.
Die lange Aufenthaltsdauer in den Einfachhotels setzt die dort notuntergebrachten
Menschen unter erheblichen Stress, da ihnen private Rückzugsmöglichkeiten fehlen.
Dies führt nicht nur zu Streitigkeiten untereinander, sondern auch zu Konflikten mit
den Hoteliers, der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln. Um
diese Konflikte zu lösen, werden Hotelscouts vor Ort eingesetzt, die versuchen, die
Probleme zu klären und zu befrieden.
Im Auftrag der Fachstelle Wohnen übernehmen sie ferner die Wahrnehmung
ordnungsrechtlicher Prüf- und Kontrollfunktionen in den Einfachhotels.
Im Februar 2023 begann die praktische Arbeit der Hotelscouts zunächst mit einer
Erhebung der Lebenslagen obdach- und wohnungsloser Menschen in Köln im
Auftrag der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. Im
Rahmen dieser Untersuchung führten die Hotelscouts insgesamt 120 Interviews mit
den von der Fachstelle Wohnen in verschiedene Einfachhotels vermittelten Personen
durch und knüpften somit erste Kontakte zu verschiedenen Hotels. Der offizielle
Befragungszeitraum erstreckte sich vom 27. Februar 2023 bis zum 7. März 2023,
und der Auswertungsstichtag war der 12. März 2023. Die reguläre Arbeit der
Hotelscouts begann Mitte März 2023 nach Abschluss der GISS-Erhebung. Die erste
Auswertung der Maßnahme und die Berichterstattung werden nach Ablauf des ersten
Projektjahres im zweiten Quartal 2024 erfolgen.
d. Ressourcen
Im April 2023 wurden rund 970 Haushalte ordnungsrechtlich in Einfachhotels
vermittelt. Dies entspricht etwa 1.600 Personen. Unter Berücksichtigung der
aktuellen durchschnittlichen Kosten von 1.520,83 € pro Monat (50 € pro Nacht) für
eine Person in einem Einfachhotel belaufen sich die jährlichen Kosten zum aktuellen
Zeitpunkt auf etwa 29.200.000 Mio. €. Der längste Fall einer Vermittlung in einem
25
Einfachhotel in Köln dauert rund 14 Jahre. Auf den genannten Zeitraum bezogen
entsprechen die Kosten für die ordnungsrechtliche Vermittlung einer Einzelperson in
einem Einfachhotel, basierend auf einer Kostensteigerung von 117 % in den letzten
10 Jahren, etwa 140.000,00 €.
Die ordnungsrechtliche Vermittlung einer 5-köpfigen Familie würde derzeit
monatliche Kosten von etwa 7.604,00 € und jährliche Kosten von 91.250,00 €
verursachen.
Um die durchschnittliche Verweildauer in den Einfachhotels zu reduzieren und den
Menschen dort gezielte und bedarfsgerechte Informationen zur Verfügung zu stellen,
werden seit März 2023 zwei Vollzeitäquivalente für Soziale Arbeit finanziert. Die
soziale Betreuung und persönliche Unterstützung durch die Hotelscouts ist eine
Pflichtleistung und wird aus ordnungsrechtlichen Mitteln finanziert. Näheres dazu
wird unter „Refinanzierungslogik im Gesamtkonzept“ ausgeführt.
Folgender Finanzierungsbedarf besteht (unter Berücksichtigung tariflicher
Steigerungen und des Inflationsausgleichs im Rahmen der durchschnittlichen
Personalkosten 2023 mit einer Steigerungsrate ab 2024 in Höhe von 2 % jährlich) im
Kontext der pflichtigen Leistungen nach § 14 OBG:
2024: 206.400 €
2025: 210.200 €
2026: 214.200 €
2027: 218.400 €
2028: 222.600 €
2029: 226.800 €
2030: 231.200 €
Durch eine Reduzierung der durchschnittlichen Verweildauer von notuntergebrachten
Personen auf längstens 9 Monate können erhebliche Einsparungen bei den
Unterkunftskosten erzielt werden.
Näheres zum möglichen Einsparpotenzial wird unter dem Kap. 5.3 zur
Refinanzierungslogik ausgeführt.
e. Weitere Schritte
Die Maßnahme Hotelscouts im Rahmen des § 14 OBG ist im März 2023 als
Pilotprojekt gestartet. Die Projektlaufzeit erstreckt sich bis zum 31.12.2024.
Soweit sich diese Maßnahme als wirkungsvoll erweist, ist deren Verstetigung
vorgesehen.
Im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung eines effizienten Mitteleinsatzes soll
die Maßnahme jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden, soweit sie sich im
jeweiligen Berichtsjahr weiterhin als erfolgreich erweist. Ein entsprechendes
Berichtswesen ist in der Entwicklung.
Die Maßnahme zur Unterbringung wohnungsloser Menschen in Einfachhotels wird
bereits jetzt im Rahmen einer operativen Arbeitsgruppe begleitet. Diese Gruppe trifft
sich monatlich, um ein Monitoring zur Struktur der wohnungslosen Menschen in den
26
Hotels durchzuführen. Dabei werden auch eventuelle ungedeckte Bedarfe erfasst.
Der eingesetzte Träger protokolliert diese Informationen und die Fachstelle Wohnen
ergreift und überwacht ggf. erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Versorgungssituation der Menschen in den Einfachhotels (z. B. Verlegung in
bedarfsgerechtere Unterbringungsobjekte, Arbeitskreis-Anfragen zur Versorgung mit
Belegrechtswohnraum).
Mit Rückgang der Unterbringungszahlen in den Hotels und Abschluss der Phase der
Bestandsaufnahme und Erstberatung wird sich im weiteren Verlauf der Fokus
sukzessive immer mehr von der Wahrnehmung von Aufgaben aus dem OBG -
Bereich in den der sozialen Begleitung verlagern, also dem klassischen Feld der §§
67 ff. SGB XII. Dies hat dann zur Folge, dass die Finanzierung teilweise aus diesem
Pflichtleistungsbereich erfolgen wird.
Für Menschen, die in Einfachhotels untergebracht sind, sind Leistungen gemäß den
Bestimmungen der §§ 67 ff. SGB XII bereits während ihres Aufenthalts zu erbringen,
sofern diese dazu dienen, besondere soziale Schwierigkeiten zu überwinden.
Solange für Personen unter 65 Jahren noch kein eigener Wohnraum zur Verfügung
steht, trägt allein die Kommune die Kosten für diese Leistungen. Sobald jedoch
eigener Wohnraum für Menschen aus dieser Gruppe gefunden wird, kann die
Betreuung gemäß § 67 SGB XII in Ausnahmefällen für maximal drei Monate in
Kostenteilung mit dem Landschaftsverband Rheinland als überörtlichem Träger der
Sozialhilfe erfolgen, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass der Bezug
von Wohnraum innerhalb von drei Monaten erfolgen wird. Ab diesem Zeitpunkt
besteht die Möglichkeit einer teilweisen Refinanzierung.
Für Menschen ab 65 Jahren bleibt es unabhängig von der Wohnsituation bei der
alleinigen Kostenträgerschaft der Kommune.
Insofern bilden die Ergebnisse der Berichterstattung auch die Grundlage für die
Finanzierung und Umsetzung ergänzender Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII.
2.2.3 Nachtcafé
a. Hintergrund
In Köln gibt es eine Gruppe obdachloser Menschen, die keine
Übernachtungsangebote annehmen können. Jahresdurchschnittlich betrachtet
sprechen wir hier von einer Gruppe von rund 300 Personen
13 .
13 Die Zahl der straßenobdachlosen Menschen unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen. In den wärmeren
Monaten des späteren Frühjahrs und den Sommermonaten reisen etliche Menschen ohne Obdach aus
Südosteuropa ein, die sich auf den Kölner Straßen und Plätzen Erwerbsmöglichkeiten durch Betteln, Flaschen
sammeln etc. erschließen. Mit dem Rückgang der Temperaturen im Frühherbst kehren diese in die Heimatländer
zurück.
Während der Winterzeit wiederum nutzt ein nicht geringer Teil der in Köln verbliebenen Straßenobdachlosen die
Unterkunftsmöglichkeiten der Notschlafplätze sowie der zusätzlichen Angebote der Winterhilfe. Aus beiden
Aspekten heraus ergibt sich deshalb dieser Jahresdurchschnittswert.
27
So differenziert die Auslöser und auch die manifestierenden Faktoren für
Straßenobdachlosigkeit in Köln sind, so differenziert sind auch die Lebensentwürfe
und Lebenswelten der Menschen auf der Straße:
Ein nicht geringer Teil der straßenobdachlosen Menschen lebt ausgesprochen
zurückgezogen und für die Umwelt als auch für aufsuchende Hilfsangebote
schwer/kaum wahrnehmbar. Teilweise geschehen solche Rückzüge aus Scham,
teilweise auch als selbstgewählter Lebensentwurf in Abkehr von jeglichen
gesellschaftlichen Bezügen. Auch gegenteilige Lebensentwürfe, wie beispielsweise
das Campieren im öffentlichen Straßenraum, auch im Großfamilienverbund, sind
vertreten.
Die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) in
2021 durchgeführte Befragung „Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt
Wohnungslose“ nennt für Köln, ermittelt durch eine Stichtagsbefragung im Juni 2021,
eine Anzahl von 341 obdachlosen Menschen, eine befriedigende Validität lässt sich
jedoch über Befragungen kaum erreichen, dafür ist die Untersuchungsgruppe zu
mobil.
So schwierig sich der Personenkreis der straßenobdachlosen Menschen quantitativ
erfassen lässt, so schwierig ist eine Einschätzung darüber, welcher Anteil als
freiwillig bzw. unfreiwillig obdachlos benannt werden kann.
In welchem Ausmaß gesundheitliche Defizite die Befähigung zur Selbststeuerung
und Entscheidungsfindung herabsetzen, lässt sich lediglich an Einzelschicksalen
ablesen.
Der enorm hohe Anteil an Sucht- und psychischen Erkrankungen lässt jedoch
vermuten, dass diese Befähigung oftmals nicht gegeben ist. Hinweisgebend ist hier
die im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) im
Juni 2021 auch in Köln durchgeführte GISS-Studie 2022b
14 zur Situation von
straßenobdachlosen und verdeckt wohnungslosen Menschen: 75% der Befragten
sehen sich selbst nicht als gesund an, etwa ein Drittel (34,1 %) gaben dazu an,
physisch, psychisch oder suchtkrank zu sein. Ein weiteres Drittel (32,3 %) erklärte,
dass sie mindestens zwei Erkrankungen aus den unterschiedlichen Klassifizierungen
aufweisen.
b. Bedarfslage
Aktuell fehlt in Köln ein geschützter Rückzugsraum für die Nachtzeit (22:00 Uhr bis
06:00 Uhr) für obdachlose Menschen, welche die Regelübernachtungsangebote
einschließlich der Notschlafstellenangebote nicht annehmen können. Dieser
Personenkreis ist infolgedessen während dieser Zeit annähernd schutzlos den
Witterungsbedingungen ausgesetzt. Neben dem fehlenden Witterungsschutz, der auf
Grund der Extremwitterungslagen, immer mehr an Bedeutung gewinnt, fehlt es in
dieser Zeit auch an einem Ort, an dem weitergehende Grundbedürfnisse
14 Brüchmann, Katharina; Busch-Geertsema, Volker; Henke, Jutta; Schöpke, Sandra; Steffen, Axel (2022b):
Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen Ergebnisse einer Befragung.
Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS). (zitiert als GISS-Studie 2022b).
28
(Sozialkontakte, Zugang zu Mahlzeiten oder Snacks, warmen Getränken und
Nutzung sanitärer Einrichtungen etc.) befriedigt werden können.
Ideal für dieses zusätzliche Angebot ist ein Standort, der besonders Szene nah ist.
Dies fördert die Inanspruchnahme eines solchen Angebotes auch vor dem
Hintergrund des in der Nachtzeit reduzierten Angebotes im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV), da es so für die Zielgruppe in der Regel fußläufig und
innerhalb kurzer Zeit erreichbar ist. Viele obdachlose Menschen haben ihren
Lebensmittelpunkt in der Innenstadt, rund um den Kölner Dom, den Hauptbahnhof
(Hbf) und den Breslauer Platz. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt sich die
Errichtung eines solchen Angebotes in räumlicher Nähe zum Kölner Hauptbahnhof.
Straßenobdachlose Menschen verfügen nicht über geschützte Räume zur sozialen
Interaktion. Zum Aufbau und der Pflege tragfähiger Kontakte sowie Beziehungen
sind sie auf den öffentlichen Raum angewiesen. Im Forschungsprojekt
„Raumnutzungsverhalten obdachloser Menschen im Kölner Stadtgebiet“ der
katholischen Hochschule NRW aus dem Jahr 2022 geben 60 % der Befragten an,
dass sie hierfür ausschließlich den öffentlichen Raum nutzen.
Insbesondere in den Nacht- und Abendstunden wird dieses Fehlen von sozialen
Schutzräumen virulent. Durch lebensbiographisch geprägte und oftmals durch
gesundheitliche Einschränkung verstärkte Störungen des Tag- Nachtrhythmus kann
die nächtliche erzwungene Isolation gravierende Folgen für die Betroffenen haben.
Für den Schutz vor Witterungseinflüssen sind diejenigen straßenobdachlosen
Menschen, die bislang keinen Zugang zum Regelsystem gefunden haben oder
finden wollen, selbstverantwortlich. Die alljährlichen Kältegänge im Rahmen der
Winterhilfe zeigen, dass 70 % der im öffentlichen Raum nächtigenden angetroffenen
Menschen die klassischen Angebote der Wohnungslosenhilfe ablehnen und in den
Abend- und Nachstunden somit keine Aufwärmmöglichkeit außer den Haltestellen
der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), an den Kölner Bahnhöfen und Flughafen finden.
c. Kurzkonzept
Das Nachtcafé ist als zusätzliches niedrigschwelliges Angebot für
straßenobdachlose Menschen zum Schutz vor Witterungseinflüssen während der
Nachtzeit implementiert. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr finden dort bis zu 30
Personen gleichzeitig die Möglichkeit, sich in hochwertig und würdevoll
ausgestatteten Räumlichkeiten aufzuhalten. Dadurch gelingt es, eine bislang
bestehende Aufenthaltslücke im Tagesablauf straßenobdachloser Menschen zu
schließen.
Die Schutzsuchenden erhalten dort Zugang zu sozialarbeiterischer Beratung. Eine
Fachkraft der sozialen Arbeit ist durchgehend ansprechbar. Außerdem stehen
Toiletten, Kalt- und Heißgetränke (künftig auch kleine Speisen), Infobörse,
Zeitungsangebote, Spielesammlung, Internetanschluss und eine kleine Bibliothek zur
Verfügung.
29
Durch Teilhabeformate eröffnet sich für die Nutzenden die Möglichkeit, selbst an der
Weiterentwicklung des Angebotes gestaltend mitzuwirken. Der Dreiklang von Arbeit,
Integration und Soziales, in dem auch die Betätigungsfelder des Dienstleistungs- und
Beschäftigungsangebotes enthalten sind, wird im nächtlichen Angebot verwirklicht.
Ziele:
- Niederschwellige Anbindung heimischer und zugewan derter
straßenobdachloser Menschen mit und ohne Haustiere an das Hilfesystem
- Gewährleistung von wirksamem Hitze- und Kälteschu tz
- Sicherstellung geschützter sozialer Kontaktaufnah me und -pflege
Angebote:
- Aufenthaltsraum zum Aufbau, der Pflege u. der Sta bilisierung sozialer Kontakte
- Beratungsangebot zum niederschwelligen Einstieg i n weitere Hilfeangebote
- Unterstützung bei der Entwicklung von Lebens-Pers pektiven
- Förderung von Respekt und Toleranz zwischen Mensc hen unterschiedlicher
Nationalität, Herkunft und Kultur
- Beschäftigungsmöglichkeiten und geförderte Beschä ftigung im Projekt und in
der Folge Vermittlungen in andere Beschäftigungsprojekte auf dem zweiten
Arbeitsmarkt ermöglichen sowie zur stufenweisen (Wieder-) Eingliederung in
den ersten Arbeitsmarkt unterstützend tätig sein (Projekt „Aus Gästen werden
Mitarbeiter*innen“)
- Kooperation mit und Weitervermittlung in Humanitä re Hilfen und
Übernachtungs- und Beschäftigungsangebote in der Vorgebirgstraße.
Das Angebot wird, aufgrund der Zuwanderungssituation im Rahmen der EU-
Binnenmigration, interkulturell ausgerichtet und über entsprechende Sprach-
und Kulturkompetenz verfügen.
Eine enge zielgruppenbezogene Kooperation wird mit folgenden
Angeboten/Anbietern realisiert:
- Team Streetwork (§ 67 SGB XII)
- Team Streetwork Humanitäre Hilfen
- Aufsuchendes Suchtclearing (ASC)
- Mobiler Medizinischer Dienst (MMD)
- Notschlafstellen
- Niederschwellige Wohnprojekte
- Fachstelle Wohnen /Resozialisierungsdienste (Reso Dienste)
- Humanitäre Hilfen Beratung und Übernachtungsangeb ot
Vorgebirgstraße.
30
Es ist beabsichtigt, dass das Nachtcafé unter Berücksichtigung der
Personalgewinnung im ersten Quartal 2024 in Betrieb geht. Das Projekt Nachtcafé
startet zunächst in einer zweigeteilten Pilotierungsphase mit einer Laufzeit bis Ende
2024. Die erste Pilotphase erstreckt sich auf vier Monate. In dieser Phase wird
ermittelt, ob dieses neue Angebot generell von der Zielgruppe angenommen wird.
Das Angebot wird in dieser Phase zunächst nur an zwei Tagen der Woche erfolgen.
Wirkungsfaktor ist die quantitative Inanspruchnahme dieses neuen Angebotes. Die
Zielgröße wird in dieser ersten Erprobungsphase auf eine tägliche Inanspruchnahme
von mindestens 10 Personen festgesetzt mit steigender Tendenz. Nach Ablauf der
ersten vier Monate erfolgt eine erste Zwischenauswertung und in deren Anschluss
die Entscheidung über Fortführung der Pilotierung inklusive möglicher Ausweitung
auf weitere Angebotstage oder Beendigung des Projektes getroffen. Die zweite
Pilotierungsphase umfasst einen Zeitraum von weiteren acht Monaten, in welcher
eine Inanspruchnahme von durchschnittlich 20 Personen als Wirkungsfaktor erreicht
werden soll. Nach dem 8. Projektmonat erfolgt eine erneute Zwischenevaluation. Die
Entscheidung über die Fortführung/Verstetigung erfolgt einen Monat vor Ablauf der
Pilotierungsphase.
d. Ressourcen
Das Nachtcafé ist als komplementäre Erweiterung des bereits bestehenden
Tagesaufenthaltsangebotes geplant. Dadurch kann auf bestehende Strukturen und
Angebote des Tagesangebotes teilweise oder ganz zugegriffen werden. So müssen
hierfür keine zusätzlichen objektbezogenen Finanzmittel größeren Umfangs
eingeplant werden. Die einzigen zusätzlichen objektbezogenen Kosten entstehen
durch die längere Nutzungsdauer in Bezug auf Nebenkosten wie Strom oder
Reinigung.
Da weder zusätzliche Anmietungen noch Durchführungen von Bau- und
Einrichtungsmaßnahmen notwendig sind, kann die Umsetzung des Projekts zeitnah
erfolgen.
Da der Ruf und der Bekanntheitsgrad der Überlebensstation Gulliver in der
Zielgruppe bereits gut verankert ist, entfallen Zeit- und Personalaufwände zur
Zielgruppenerreichung.
Zur Durchführung des Projekts werden eine Fachkraft der sozialen Arbeit, drei
Hilfskräfte und eine halbe Verwaltungskraft (Tagdienst) benötigt. Durch die
notwendigen Präsenzzeiten an sieben Tagen pro Woche ganzjährig ergibt sich je
Stelle eine Arbeitszeit von 63 Wochenarbeitsstunden, hieraus resultiert ein jährlicher
Personalbedarf von 0,46 VZÄ Soziale Arbeit, 1,38 VZÄ Hilfskräfte und 0,14 VZÄ
Verwaltungskraft . Die Kostenkalkulation hinsichtlich des Finanzierungsbedarfs der
kommenden Jahre legt die durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln für das
Jahr 2023 zugrunde unter Berücksichtigung einer jährlichen Kostensteigerung von
2 %.
31
2024 137.800 €
2025 478.900 €
2026 488.500 €
2027 498.200 €
2028 508.100 €
2029 518.200 €
2030 528.600 €
Bei der Kostenkalkulation wurden die für das Jahr 2023 durchschnittlichen
Personalkosten der Stadt Köln zugrunde gelegt mit einer jährlichen Steigerung der
Personalkosten um 2 % ab 2024.
Die Berechnung des kalkulatorischen Kostenaufwandes für das Jahr 2024 stellt auf
den reduzierten Angebotsumfang in der Pilotierungsphase zunächst von zwei Tagen
wöchentlich ab. Grundsätzlich soll das Angebot bereits in der Pilotierungsphase bei
angestrebter Nachfrage auch in zeitlicher Hinsicht ausgeweitet werden. Ob und ab
wann dies möglich sein wird, kann hier aber noch nicht mitgeplant werden.
Die Finanzierung der Kosten für das Projekt Nachtcafé erfolgt schwerpunktmäßig als
Pflichtleistungen nach den §§ 67 ff. des Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII) und § 14
OBG. Näheres dazu ist der Darstellung der Gesamtfinanzierungslogik unter der Ziffer
IV zu entnehmen. Die beschäftigungsorientierten Anteile der Projektarbeit stellen
Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt nach dem Zweiten Buch des
Sozialgesetzbuchs (SGB II) dar und ermöglichen eine Teilfinanzierung als
gesetzliche Pflichtleistung aus diesem Rechtskreis.
Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen aus dem Kölner Hilfesystem geprüft,
um den Betroffenen bestmögliche Unterstützung bieten zu können. Wenn
erforderlich, werden Vermittlungen in ein reguläres Wohnverhältnis mithilfe von
Housing First oder der Sozialen Wohnraumagentur unterstützt.
Mittelfristig kann durch den niederschwelligen Zugang zu den
rechtskreisübergreifenden Hilfen die Lebenslage der Menschen in
Straßenobdachlosigkeit nachhaltig verbessert werden. Dies schafft die Basis für eine
erfolgreiche Reintegration und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Beendigung der
Wohnungsnotlage und damit auch einen Beitrag zu mittelfristigen Entlastung des
kommunalen Haushaltes.
e. Weitere Schritte
Nach Ablauf der ersten vier Monate der Pilotierung erfolgt eine erste
Zwischenauswertung und in deren Anschluss wird die Entscheidung über
Fortführung der Pilotierung inklusive möglicher Ausweitung auf weitere Angebotstage
oder Beendigung des Projektes getroffen. Nach dem 8. Projektmonat erfolgt eine
erneute Zwischenevaluation. Die Entscheidung über die Fortführung/Verstetigung
erfolgt einen Monat vor Ablauf der Pilotierungsphase.
32
2.2.4 Ordnungsrechtliche und humanitäre Hilfen für Menschen aus der EU-
Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen
a. Hintergrund
2018 hat der Rat der Stadt Köln die „Humanitären Hilfen für Menschen aus den
Staaten der EU-Osterweiterung“ beschlossen. Zielgruppe dieses Angebotes sind EU-
Zugewanderte (Erwachsene, Alleinstehende und Paare), die sich ohne
Leistungsansprüche in Köln aufhalten.
Damit wurde für diese Menschen in akuter Obdachlosigkeit im Leistungssystem des
Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren im Rahmen von niederschwelligen Hilfe- und
Interventionsmaßnahmen neben einem ordnungsrechtlichen Übernachtungsangebot
beginnend mit 90 Plätzen (nach Verlagerung des Winterhilfeangebotes in die
Ostmerheimer Straße sind es aktuell 135 Schlafplätze), eine Möglichkeit des
Tagesaufenthaltes mit existentiellen Versorgungsangeboten (Essensangebote,
Sanitärangebote, Kleiderkammer und Möglichkeiten zum Wäschewaschen,
medizinische Not(Erst)versorgung) in der Vorgebirgstraße geschaffen. Flankiert
werden diese Maßnahmen vor Ort durch zielgruppenspezifische Beratungsangebote.
Hinzu kommt noch ein stadtweit agierendes Streetwork, welches gemeinsam mit
einem Sprach- und Kulturvermittelnden durchgeführt wird und ein Arbeits- und
Beschäftigungsprojekt in der Überlebensstation „Gulliver“.
Die aktuell vorherrschende hohe Konzentration von Menschen im Objekt
Vorgebirgstraße 22, von denen einige durch besonders herausforderndes Verhalten
(hohe Gewaltbereitschaft und aggressives Auftreten) in Erscheinung treten, führt
regelmäßig wiederkehrend zu Konflikten im Objekt sowie in dessen Umfeld. In vielen
Fällen müssen Polizei und Ordnungsdienst einschreiten, um Gewaltausübung zu
unterbinden bzw. die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen.
Auch vor diesem Hintergrund können Familien/ Alleinerziehende mit Kind(ern) das
bestehende Angebot in der Vorgebirgstraße mangels fehlender kindgerechter
Ausgestaltung des Objektes bislang nicht nutzen. Anders als noch in den Jahren bis
2019 kommen immer mehr Familien/Alleinerziehende mit Kind(ern) aus EU-Ländern
ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen in Köln an.
b. Bedarfslage
Bereits 2019 wurde aus den Ergebnissen des EHAP
15 - Projektes BONVENA sowie
den Erkenntnissen des kultursensiblen Streetwork u. a. festgestellt, dass
• ein erschwerter Zugang zum freien und öffentlich g eförderten Wohnungsmarkt
für die Zielgruppe besteht
• ausbeuterische Wohnverhältnisse zunehmen
• schlechte Wohnverhältnisse oft zum Aufenthalt im ö ffentlichen Raum führen
15 Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen.
33
• ein Großteil der beratenen Menschen langfristige B eratung und Begleitung,
insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gesundheit und Bildung benötigen,
da die Menschen häufig Multiproblematiken, insbesondere auch
Suchtprobleme, aufweisen
• die Zielgruppe orientierungs- und perspektivlos is t
• die Zielgruppe sehr skeptisch gegenüber den staatl ichen Regelsystemen ist
• es an einer sprachlich und kulturellen Öffnung der Regelsysteme fehlt
• Terminabsprachen mit Zugewanderten tendenziell seh r schwierig sind
• sie häufig nicht über die Ausdauer und die Vorauss etzungen verfügen, die
aufgezeigten Wege zu gehen
• die Sicherung der bloßen Existenz oft den Vorrang hat
• Beschäftigung der einzige Weg ist, Neuzugewanderte zu motivieren, Deutsch
zu lernen.
Die bislang gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass trotz aller bisherigen
Bemühungen die EU-zugewanderten Menschen weiterhin mit existentiellen Notlagen
konfrontiert sind und ein Fortschreiten der Verelendung nur sehr begrenzt gestoppt
werden konnte. Die Erwirtschaftung eines auskömmlichen Lebensunterhaltes ist für
die, die die Angebote der Vorgebirgstraße in Anspruch nehmen, nicht realisierbar
bzw. lediglich in sehr eingeschränktem Rahmen möglich. Sie gelangen weiterhin in
Abhängigkeits- und Ausbeutungsstrukturen und/ oder bestreiten mit Betteln ihren
Lebensunterhalt. Das Fehlen von sinnstiftender Tätigkeit fördert den Verlust von
Tagesstrukturen. Dies wiederum verstärkt die fortschreitende Verelendung der
Menschen. Entsprechend gilt es, dem Personenkreis der ordnungsrechtlichen und
humanitären Hilfen noch besser und gezielter Tagesstruktur, Sinnstiftung und
Perspektiven zu eröffnen, um diese Entwicklung zu stoppen und die Lebenssituation
der Betroffenen zu verbessern.
Zudem befinden sich viele Personen in der Vorgebirgstraße 22 in einem sehr
schlechten Gesundheitszustand. Obwohl das Objekt barrierefreie Bereiche zum
Schlafen und grundlegende Versorgungsangebote im Tagesaufenthalt bietet, sind
diese Angebote weder räumlich noch personell darauf ausgerichtet, EU-
zugewanderte Menschen zu versorgen, die eine Aufnahme im Krankenhaus oder in
einer Pflegeeinrichtung benötigen. Dies gilt insbesondere für Personen mit einem
höheren Pflege- und Betreuungsaufwand aufgrund von Krankheit, die nach einem
Krankenhausaufenthalt eine längere Genesungsphase benötigen, chronisch krank
sind, ein ausgeprägtes Suchtverhalten aufweisen und/oder psychisch erkrankt sind.
Diese Personen können aufgrund ihres fehlenden Leistungsanspruchs oder
Krankenversicherungsstatus nicht in anderen Einrichtungen untergebracht werden
und geraten möglicherweise in eine akute gesundheitliche Krise. Dies wirkt sich
insbesondere negativ auf den Heilungs-/ Genesungsprozess derjenigen aus, die
wegen des fehlenden Versicherungsstatus zu früh aus der klinischen Notbehandlung
entlassen werden.
34
Es bedarf zudem einer dauerhaften Lösung für die auch sozialräumlich
ausstrahlende Konfliktsituation und die Schaffung geeigneter Unterkunftsangebote
für die besonders vulnerablen Gruppen von erkrankten und behandlungsbedürftigen
Menschen sowie Familien und Alleinerziehende mit Kind(ern).
c. Kurzkonzept
Die Weiterentwicklung der Hilfen für EU-Zugewanderte ohne Leistungsansprüche
zielt auf eine verbesserte bedarfsgerechte Unterstützung der Menschen. Nur damit
kann der fortschreitenden Verelendung der betroffenen Menschen begegnet werden.
Auch benötigen diejenigen unter ihnen, die noch ein Integrationspotenzial aufweisen,
dringend eine Ausweitung der angebotenen Unterstützung.
Bereits im Jahr 2020 startete eine tagesstrukturierende Maßnahme im Rahmen des
Umfeldmanagements des beauftragten Trägers in der Vorgebirgstraße. Nutzende des
Angebotes betätigten sich im direkten Umfeld der Einrichtung, indem sie dort täglich
den Müll aufsammelten. Mittels dieser Maßnahme gelang auch temporär eine
Befriedung der Konfliktsituation im Sozialraum. Diese tagesstrukturgebende
Maßnahme führte insbesondere zu einer Steigerung des Selbstwertgefühls bei den
teilnehmenden EU-Zugewanderten und dem Erfahren von Selbstwirksamkeit. Die
Menschen erhielten dafür z. B. ein kostenloses Mittagessen in der Vorgebirgstraße.
Diese bisher nur sehr rudimentär aufgebaute Maßnahme wurde daher in 2023 unter
Erweiterung des Aktionsradius weitergeführt und analog der Arbeitsprojekte und
Beschäftigungsmaßnahme für EU-Zugewanderte in der Überlebensstation „Gulliver“
weiterentwickelt.
Der Träger erstellte dafür ein erweitertes Konzept für tagesstrukturierende
Maßnahmen. Dabei berücksichtigte er die von ihm in der bisherigen
Maßnahmendurchführung gemachten Erfahrungen sowie die erhobenen Bedarfe,
Kompetenzen und berufliche Teilhabeziele der Menschen. Die Konzeption beinhaltet
u. a. auch Aspekte zur Schaffung von Anreizen über Mehraufwand analog
Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sowie Ausfüh rungen zu angestrebten
Kooperationen mit möglichen Partner*innen sowie mög lichen Einsatzstellen (z. B.
Kommunale Gesellschaft für Arbeit und Beschäftigung – KGAB, Sozialdienst
Katholischer Frauen – SkF, Beschäftigungsträger „Zu g um Zug“, Tierheim Köln
Sülz, Kooperation mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und den
Abfallwirtschaftsbetrieben – AWB).
Für Menschen in der „Humanitären Hilfe“ mit schwerwiegenden langwierigen oder
chronischen Erkrankungen, die mehr als nur einen Schlafplatz benötigen, gibt es
keine geeigneten Plätze im Objekt Vorgebirgstraße 22. Es handelt sich bisher
allerdings nur um Einzelfälle. Betroffene Menschen bedürfen einer dauerhaften
Wohnmöglichkeit und ambulanter Pflege oder einer Unterbringung in
Pflegeeinrichtungen oder einem Hospiz.
Durch umfassende Beratung und Unterstützung wird versucht, die materielle
Existenz der Menschen zu sichern und deren Integration in Arbeit und Gesellschaft
zu fördern. Wenn individuelle Hindernisse eine Integration in Arbeit und Gesellschaft
35
jedoch unmöglich machen, werden verstärkt Ausreisehilfen für diejenigen angeboten,
die in ihr Heimatland zurückkehren möchten.
Gleichzeitig wird durch Kooperationen mit dem Ausländeramt und der Polizei
sichergestellt, dass keine Personen unterstützt werden, die ihr Einkommen durch
gewerbsmäßige schwerste Straftaten wie Zwangsprostitution erzielen oder
anderweitig schwerwiegende strafbare Handlungen wie z.B. massive
Gewaltausübung begehen. Diese Kooperationen sollen weiter vertieft werden, um in
solchen Fällen schneller den Verlust der Freizügigkeit festzustellen und damit das
Aufenthaltsrecht in Deutschland zu entziehen. Dies trägt auch zur Entlastung der
Sozialräume in Köln bei.
d. Ressourcen
Humanitäre Hilfen sind freiwillige Leistungen der Stadt Köln.
Ausgehend von einer prozentualen Steigerung von 3,7 % im Jahr 2024 und einer–
wie in den Jahren zuvor im Rahmen der Haushaltsplanungen festgelegten –
jährlichen Steigerung von rund 2 % ab 2028 sind folgende durch den Rat der Stadt
Köln zu beschließende freiwillige Leistungen zum Erhalt und zur
Weiterentwicklung des Angebotes der Humanitären Hilfe anzusetzen:
2024: 943.600 €
2025: 962.600 €
2026: 981.800 €
2027: 1.001.500 €
2028: 1.021.500 €
2029. 1.041.900 €
2030: 1.062.800 €
Gemäß Haushaltssatzung und Haushaltsplanung der Stadt Köln für 2023/2024
stehen die erforderlichen Mittel auch in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre
2025 bis 2027 zur Verfügung. Bei geplanter Fortsetzung für die Zeit ab 2028 müssen
diese Kosten in die Haushaltsplanungen aufgenommen werden.
Die Erprobung des Projektes „Tagestruktur Südstadtheinzel“ wurde seit dem
20.06.2023 bis zum 31.12.2023 über den Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen
Armut mit insgesamt 141.096,22 € gefördert. Im Rahmen eines monatlichen
Monitorings werden während der Projektphase mögliche weitere tagestrukturierende
Maßnahmen innerhalb des Objektes Vorgebirgstraße erprobt bzw. realisiert.
Ab 2024 müsste die Finanzierung der geplanten tagesstrukturierenden Maßnahmen
über das Einwerben von Drittmittel durch den leistungserbringenden Träger
einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten durch kommunale und
Landesförderprogramme erfolgen. Über das Förderprogramm KomProArBeit wird
das Projekt in 2024 in Höhe von 143.592,89 € gefördert. Unter Einsatz von einem
Vollzeitäquivalent Soziale Arbeit und 3,59 Vollzeitäquivalenten studentische Hilfskraft
ergibt sich ab 2024 und in den Folgejahren, unter Berücksichtigung einer 2 %
Steigerung der zugrunde gelegten durchschnittlichen Personalkosten für das Jahr
2023 der Stadt Köln, folgender zusätzlicher Finanzierungsbedarf:
36
2024: 332.000 €
2025: 337.800 €
2026: 343.600 €
2027: 349.600 €
2028: 355.700 €
2029: 362.000 €
2030: 368.300 €
Als Nachsorge nach einem Krankenhaus- oder Psychiatrieaufenthalt oder bei akuten
ambulant behandlungsfähigen Erkrankungen (z. B. akute Rückenschmerzen,
psychisch beeinträchtigte EU-Zugewanderte) ohne Notfallcharakter ist der Einsatz
ambulanter (psychiatrischer) Krankenpflege in der Vorgebirgstraße erforderlich.
Die Versorgungsdauer ist grundsätzlich je nach Einzelfall und in Abhängigkeit des
individuellen Bedarfs zu bemessen. Die Dauer der Erstversorgung soll dabei
regelmäßig auf 14 Tage begrenzt sein und inklusive Folgeverordnung längstens bis
zu vier Wochen bei somatischer Krankenpflege und vier Monate bei psychiatrischer
Krankenpflege dauern. Der Einsatz von ambulanter (psychiatrischer) Krankenpflege
muss durch Allgemeinmediziner*innen verordnet werden.
Da die betroffenen EU-Zugewanderten (rund 30 Personen pro Jahr und davon ca.
die Hälfte mit einer psychischen Beeinträchtigung) jedoch weder kranken- noch
pflegeversichert sind, können die Kosten für die Krankenpflege, die durch den
Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes entstanden sind, nicht gegenüber einer
Kranken- bzw. Pflegekasse abgerechnet werden.
Abhängig von den in Anspruch genommenen Zeiträumen und der Wahl der
Leistungen können die Kosten je nach Einsatz stark variieren. Ausgehend von einem
täglichen Einsatz einer ambulanten Krankenpflege fallen pro Woche Kosten i. H. v.
280,80 € je Einzelfall und Tag und insoweit i. H. v. 1.121,20 € pro Fall und Monat an.
Daraus ergibt sich ab dem Jahr 2023 bei rund 15 somatischen Fällen pro Jahr ein
geschätzter Finanzierungsbedarf i. H. v. 16.818 € und für Fälle mit psychischer
Beeinträchtigung i. H. v. 67.272 €. Es ist davon auszugehen, dass mit Einführung
des AKS auch die Zahl derer, die dieses Angebot in der Vorgebirgstraße nutzen
werden, deutlich steigen wird. Es wird eine 50-prozentige Steigerung der Nachfrage
dieses Angebotes angenommen. Die Anamnese und medizinische Bedarfsprüfung,
die Ausstellung der Verordnung, die Dokumentation in anonymisierten
Patient*innenakten sowie die Prüfung der Abrechnungen auf medizinische
Notwendigkeit erfolgen durch Allgemeinmediziner*innen. Diese Tätigkeit erfolgt ggf.
über die medizinische Sprechstunde des Mobilen Medizinischen Dienstes (MMD) des
Gesundheitsamtes in der Vorgebirgstraße.
Erwartete Gesamtkosten/ Jahr ab 2024: 168.200 €
Hierbei handelt sich um freiwillige Leistungen, die durch den Rat der Stadt Köln zu
beschließen sind.
Hinsichtlich der jährlichen Summe der entstehenden Kosten für die bereits durch den
Rat beschlossenen Leistungen für die Humanitären Hilfen, Umsetzung und
Finanzierung der tagesstrukturierenden Maßnahmen, Einsatz ambulanter
37
Krankenpflege und wissenschaftliche Begleitung (Evaluation) der bisherigen und
neuen Maßnahmen, ergeben sich folgende Gesamtsummen pro Jahr:
2024: 1.503.800 € (inkl. Kosten für wissenschaftliche Begleitung (Evaluation))
2025: 1.528.600 € (inkl. Kosten für wissenschaftliche Begleitung (Evaluation))
2026: 1.553.600 € (inkl. Kosten für wissenschaftliche Begleitung (Evaluation))
2027: 1.519.300 €
2028: 1.545.400 €
2029: 1.572.100 €
2030: 1.599.300 €
e. Weitere Schritte
Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Projektes „Tagesstruktur
Südstadtheinzel“ ist eine Projektförderung über das Förderprogramm „EhAP
Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten
Personen“ geplant. Die Laufzeit der Vorhaben beginnt jedoch frühestens ab dem
01.10.2024 und endet spätestens am 31. Dezember 2028. Gefördert werden sollen
damit Aktivitäten, die die Lebenssituation und die soziale Eingliederung der
genannten Zielgruppe auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessert.
Für den Einsatz von ambulanter (psychiatrischer) Krankenpflege in der
Vorgebirgstraße bedarf es eines entsprechenden politischen Beschlusses. Eine
Beschlussvorlage hierzu wird vorbereitet, sobald das vorliegende Konzept die
politische Zustimmung erhält.
Darüber hinaus ist geplant, im Jahr 2024 eine wissenschaftliche Begleitung
(Evaluation) über drei Jahre für das gesamte Maßnahmenpaket auszuschreiben.
Hierfür sind insgesamt 180.000 € anzusetzen. Der dafür erforderliche politische
Beschluss wird bis Ende 2024 eingeholt.
Ferner wird die Schaffung neuer und/ oder die Herrichtung von bestehenden
Gebäuden forciert werden, zur dezentralen ordnungsrechtlichen und
humanitären Versorgung von besonders vulnerablen Personen(gruppen) aus der
Zielgruppe der EU-Zugewanderten, die sich ohne Leistungsansprüche in Köln
aufhalten. Das heißt, u.a. für alleinstehende Frauen, Familien mit Kindern und
Alleinerziehende mit Kindern sowie EU-Zugewanderte, die nach dem
Krankenhausaufenthalt noch einer Genesungsphase und Nachsorge benötigen
(analog dem Konzept für die Krankenwohnungen nach § 67 SGB XII). Ohne die
Separierung der letztgenannten Gruppe wird es nach den bereits gemachten
Erfahrungen nicht gelingen, einen ambulanten Pflegedienstleister zur Ausübung der
ambulanten Krankenpflege zu gewinnen. Bislang konnte wegen der in der
Vorgebirgstraße vorherrschenden Situation kein Anbieter gefunden werden.
Die dezentral zu schaffenden ordnungsrechtlichen 24/7-Notunterkünfte für besonders
vulnerable Personen(gruppen) der EU-Zugewanderten (s.o.), die sich ohne
Leistungsanspruch in Köln aufhalten, sollen dabei deren besonderen Belange
berücksichtigen und bedarfsgerecht eingerichtet werden. Mit diesem Schritt wird
auch ein wesentlicher Beitrag zur Befriedung der konfliktträchtigen Situation in und
im Umfeld der Vorgebirgstraße geleistet werden. Daneben soll dies der
38
Verbesserung der Versorgung, insbesondere der Beratung, Unterstützung und
Stabilisierung der betroffenen vulnerablen Personen(gruppen) durch einen freien
Träger dienen. Dabei ist der sozialraumorientierten Vernetzung mit und Einbeziehung
der vor Ort tätigen Dienste/Institutionen am jeweiligen Standort Rechnung zu tragen.
Die Kosten für solche Neubauten oder Herrichtung nebst An- und Beschaffungen,
sowie die Personalkosten z. B. des Trägers sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu
beziffern, da diese vom jeweiligen Zustand der Immobilie und vom erforderlichen
Rahmen für die konzeptionell definierten Aufgaben abhängen.
Bei den Kosten für den Neubau/ die Herrichtung, An- und Beschaffung, das Personal
des Trägers im Rahmen des Übernachtungsangebotes und für den Einsatz eines
Hausverwalters nebst ggf. Sicherheitsdienstes, handelt es sich um pflichtige
Leistungen, die aus ordnungsrechtlichen Mitteln finanziert werden. Die Kosten für die
werktägliche Beratung, Unterstützung und Stabilisierung der Betroffenen vulnerablen
Personen(gruppen) durch einen freien Träger, der Einsatz von Sprach- und
Kulturvermittelnden, Getränke und Lebensmittel stellen wie bisher auch freiwillige
humanitäre Leistungen dar.
2.2.5 Wohnangebote für besondere Zielgruppen als rechtskreisübergreifende
Kooperationsmodelle
a. Hintergrund
Es gibt in Köln immer mehr Menschen, die neben der Straßenobdachlosigkeit mit
multiplen Problemlagen belastet sind und zusätzlich unter psychischen Erkrankungen
leiden. Rund 75 % der Menschen, die in Straßenobdachlosigkeit in Köln leben,
geben an, nicht gesund zu sein. Zirka ein Drittel der Befragten geben an, physisch,
psychisch oder suchtkrank zu sein (GISS-Studie 2022b). Ein weiteres Drittel der
befragten Menschen gibt an, dass mindestens zwei Erkrankungen aus vorgenannten
Diagnosegruppen vorliegen. Diese Menschen finden häufig keinen Zugang zum
Hilfesystem. Eine ambulante Betreuung ist für diese Zielgruppe alleine nicht
ausreichend, da sie häufig nur schwer erreichbar ist und sich die Menschen teilweise
der Hilfe entziehen.
b. Bedarfslage
Aufbauend auf ambulanten Betreuungen sind rechtskreisübergreifende
Wohnangebote ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung von Obdachlosigkeit,
insbesondere einhergehend mit psychischen Erkrankungen. Nur auf diesem
Fundament von Betreuung und Wohnen kann den betroffenen Menschen eine
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und ihre psychische Gesundheit
stabilisiert werden.
Allerdings sind für die Zielgruppe der Menschen mit multiplen Problemlagen
ambulante Begleitungen nach § 67 SGB XII häufig allein nicht ausreichend. Vielmehr
sind neben der Begleitung nach § 67 SGB XII multiprofessionelle Teams, bestehend
aus Fachkräften der sozialen Arbeit ggf. ergänzt um Pfleger*innen und
39
Psycholog*innen, erforderlich, die mit ihrer fachlichen Kompetenz die erforderlichen
Hilfebedarfe rechtskreisübergreifend den Menschen gewähren.
c. Kurzkonzept
Die Träger der Wohlfahrtspflege werden mit Hilfe der Sozialen Wohnraumagentur
(SWA) und anderen Akteuren kleine Wohneinheiten mit Bad,
Selbstversorgungsmöglichkeit und größtmöglicher Barrierefreiheit/Barrierearmut in
einem Wohnkomplex oder einem begrenzten Sozialraum anmieten, um in diesem ein
Büro, Gemeinschaftsräume als Begegnungsstätte für zwanglose Treffen oder
Hilfestellungen in Problemlagen zu ermöglichen.
In diesem geschützten Rahmen wird rechtskreisübergreifend gearbeitet. Neben der
Wohnraumversorgung in einer betreuten Wohnform wird darüber eine Stabilisierung
der psychischen Situation sichergestellt. Dies geschieht in enger Kooperation mit
Fachärzt*innen, ambulanten Pflegediensten, dem sozialpsychiatrischen Dienst der
Stadt Köln sowie den gesetzlichen Betreuer*innen. Die hilfebedürftigen Menschen
werden bei der Überwindung ihrer sozialen Schwierigkeiten unterstützt. Es wird ihre
materielle Versorgung sichergestellt und ihnen lebenspraktische Hilfestellung zur
Alltagsbewältigung gegeben sowie soziale Kompetenzen gefördert. Es werden
soziale Gruppenangebote gemacht (gemeinsame Mahlzeiten, Inklusion in das
soziale Umfeld etc.), um sozialem Rückzug entgegenzuwirken und gesellschaftliche
Teilhabe und Tagesstruktur zu fördern.
d. Ressourcen
Das Angebot wird von einem multiprofessionellen Team
(Sozialarbeiter*innen/Pfleger*innen/ psychiatrischen/psychologischen Fachkräften) in
Kooperation mit Pflegediensten nach Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) und
Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ausgestattet. Der
Umfang der Betreuung ist dabei individuell auf die Bedürfnisse der zu betreuenden
Person ausgerichtet. Für diese wird es eine*n kontinuierliche*n Ansprechpartner*in
(Bezugssozialarbeiter*in) geben.
Bei den Wohnangeboten für besondere Zielgruppen handelt es sich um eine
Pflichtleistung nach §§ 67 ff. SGB XII (Beseitigung der Wohnungslosigkeit,
ambulante Begleitung etc.), die personenzentriert in der Folge vorrangig nach §§ 113
ff. SGB IX und flankierend nach SGB V (Krankenversicherung) sowie SGB XI
(ambulante Pflege) geleistet wird. Näheres dazu ist unter bei der
Gesamtfinanzierungslogik (vgl. Kap. 5) ausgeführt.
Ausgehend von der in Köln durchgeführten GISS-Studie 2022b sind durchschnittlich
etwa 560 Menschen körperlich und/oder psychisch erkrankt und/oder von einer
Suchterkrankung betroffen. Von diesen leiden etwa 230 Personen ausschließlich
oder teilweise an einer psychischen Erkrankung. Diese Zahl basiert auf dem
durchschnittlichen Wert von Mai 2022 bis April 2023.
Die Schaffung neuer Wohnangebote zum Zweck der bedarfsgerechten Versorgung
für diese Zielgruppe ist unerlässlich. In diesem Kontext ist neben der Akquise von
Wohnraum durch die Träger auch die flankierende Unterstützung der Sozialen
40
Wohnraumagentur erforderlich. Hierbei ist besonders die sozialräumliche Nähe der
einzelnen Wohneinheiten zu berücksichtigen.
Um eine entsprechende Versorgung der insbesondere von psychischen
Erkrankungen betroffenen Personen im Rahmen des betreuten
rechtskreisübergreifenden Wohnens sicherstellen zu können, wird im Rahmen der
pflichtigen Leistungen nach § 67 SGB XII ein Betreuungsschlüssel von 1:8
angesetzt. Dies entspricht in 2024 einer monatlichen Fallpauschale von 1.096,68 €.
Zunächst ist der Einsatz von zwei Vollzeitäquivalenten Soziale Arbeit vorgesehen,
welcher entsprechend der Bedarfslage und der erfolgten Akquise von Wohnraum
erweitert wird.
Die Kostenkalkulation betreffend den Finanzierungsbedarf der kommenden Jahre
legt beim Einsatz von zunächst zwei Vollzeitäquivalenten Soziale Arbeit die
durchschnittlichen Personalkosten 2023 der Stadt Köln zugrunde. Dabei wurde ab
2024 ist eine jährliche Kostensteigerung von 2 % berücksichtigt.
2024 214.400 €
2025 218.400 €
2026 222.400 €
2027 226.500 €
2028 230.700 €
2029 235.000 €
2030 239.300 €
Das Projekt benötigt zunächst eine Anschubfinanzierung. Hierzu bedarf es ggfls.
eines entsprechenden politischen Beschlusses
Mit Aufnahme der ambulanten Begleitung nach §§ 67 ff. SGB XII refinanzieren sich
die Kosten sukzessive über Fallpauschalen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:8
(2024: 1.096,68 € je Fall/monatlich). Demzufolge wird das Projekt ab 2025 aus dem
pflichtigen Bereich nach den §§ 67 ff. SGB XII bei insgesamt 16 Begleitfällen
monatlich selbsttragend sein. Durch die Integration der in Not geratenen Menschen
in ein soziales Umfeld (Nachbarschaft, Beschäftigungsprojekte etc.) und der
therapeutischen Unterstützung/ Behandlung wird das soziale Sicherungssystem
teilweise entlastet.
So werden diese Menschen z.B. nicht mehr „Drehtür-Patient*innen“ in der Psychiatrie
sein. Nach Stabilisierung und Verbesserung der allgemeinen Lebenslage kann
perspektivisch die Herstellung/Wiederherstellung einer Beschäftigungsfähigkeit
angegangen werden mit der Zielsetzung der Einmündung in den Arbeitsmarkt und
Überwindung des Hilfebezuges nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
z.B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Es ist davon auszugehen, dass jährlich bis zu zehn Menschen dieser Zielgruppe von
der Straße in eine betreute Wohnform wechseln und ihnen durch die gesundheitliche
Stabilisierung die Teilhabe in der Gemeinschaft ermöglicht wird.
41
Bis 2030 sollen so rund 80 Menschen von der Straßenobdachlosigkeit in eine neue
und menschenwürdige Lebensperspektive zunächst in betreutes und später auch
reguläres Wohnverhältnis begleitet werden.
e. Weitere Schritte
Es ist beabsichtigt, in 2024 eine erste Trägerbeauftragung vorzunehmen.
Hinsichtlich der Finanzierung ist ein Ratsbeschluss erforderlich.
Im Kick-Off-Prozess erfolgt die Anmietung der ersten Wohnungen über den Träger
und in der Folge mit Unterstützung der Sozialen Wohnraumagentur. Bis Ende 2024
sollen die ersten Wohnangebote bezogen sein.
In weiteren Schritten erfolgt die Gestaltung und Entwicklung tagesstrukturierender
Beschäftigungsmaßnahmen. Individuell ausgerichtet auf den Menschen. Es folgen
weitere Evaluationen und Workshops zur Feststellung der Wirksamkeit, der aktuellen
Bedarfe und Weiterentwicklung des Konzeptes.
2.2.6 Angebote für obdachlose haustierhaltende Menschen (insb. Hunde)
Derzeit gibt es für straßenobdachlose Menschen in Tierbegleitung bis auf ein vom
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) in der Notschlafstelle „Comeback“
betriebenes Angebot von zwei Aufnahmeplätzen für obdachlose Frauen kein
weiteres Unterbringungsangebot.
In (lokalen und überregionalen) Befragungen unter obdachlosen Menschen geben
immer wieder Befragte an, dass sie die bestehenden Versorgungsangebote nicht
annehmen können, da ihnen die Mitnahme der Tiere in das Angebot nicht gestattet
wird.
Im öffentlichen Raum werden immer wieder obdachlose Menschen angetroffen, die
in Begleitung eines Tieres, meist von Hunden, dort leben. In fast allen Fällen lehnen
die angesprochenen Personen die unterbreiteten Unterbringungsangebote ab, da sie
diese nicht zusammen mit ihren Tieren nutzen können. Erfolglos wurde bisher
versucht, die Bedürfnisse dieser Menschen auf Nähe zum Tier durch die Schaffung
von Unterbringungsangeboten in kurzer räumlicher Distanz zu
Tierunterbringungsangeboten (wie Tierheimen) aufzugreifen und Lösungen dafür
anzubieten. Oft besteht eine sehr enge Bindung zum Tier, die bei vielen Menschen
zudem auch die einzige soziale Bindung darstellt, die ihnen verblieben ist. Die Tiere
spielen im Leben dieser Menschen eine so zentrale Rolle, dass sie nicht in der Lage
sind, sich räumlich auch nur in geringen Distanzen von diesen zu trennen.
Im Interesse der Überwindung von Straßenobdachlosigkeit ist diese identifizierte
Bedarfslücke zu schließen.
Konkret sind für obdachlose tierhaltende Menschen Unterbringungsmöglichkeiten im
Regelversorgungssystem mit ihren Tieren zu ermöglichen.
42
Dafür ist straßenobdachlosen Menschen in Tierbegleitung der Zugang zu den
erforderlichen Hilfen, insbesondere einem für diese Personen annehmbaren
Unterbringungsangebot , zu eröffnen.
Zu diesem Zweck werden bis Ende 2024 zunächst zehn Plätze, nach Möglichkeit
dezentral, über das Stadtgebiet verteilt im Kölner Regelsystem in den
verschiedenen Notunterkünften eingerichtet. Bereits bestehende räumliche
Möglichkeiten werden dafür genutzt bzw. ggf. durch kleinere Umbauten geschaffen.
Bis Ende 2025 wird erprobt, ob darüber hinaus noch Bedarfe zur weiteren Schaffung
derartiger Platzangebote bestehen.
Damit dieses Vorhaben praktisch und wirksam umsetzbar ist, werden nachfolgende
Grundsätze im Sinne einer Rahmenkonzeption entwickelt:
- Das neue Unterbringungsangebot hat einen niedrigsc hwelligen Zugang, damit es
von der Zielgruppe angenommen werden kann.
- Das Unterbringungsangebot richtet sich ausschließl ich an straßenobdachlose
Menschen, welche von Haustieren begleitet werden. Im Regelfall umfasst das
Hunde oder Katzen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob auch ein Tier, das nicht zu
diesen Gattungen gehört, mitgebracht werden kann. Entscheidend ist dabei, ob
ein verträgliches Mit- und Nebeneinander mit den anderen Nutzern*innen und
regelmäßig zugelassenen Tieren im Unterbringungsangebot möglich ist. Es
dürfen keine Tiere mitgebracht werden, von denen bekanntermaßen Gefahren für
Nutzer*innen und zugelassene Tiere ausgehen. Das sind regelmäßig alle giftigen
Tiere, aber auch solche, die bereits durch aggressive Angriffe auf Menschen oder
andere Tiere in Erscheinung getreten sind.
- Zum Schutz der Nutzer*innen eines solchen Angebote s und der diese
begleitenden Tiere vor Schaden durch andere Tiere erfolgt eine Unterbringung
optimaler Weise in Form des Einzelwohnens, in Einzelfällen wie z. B. bei
Aufnahme von Paaren in einer Doppelbelegung.
- Zur Vermeidung des Einbringens und der Verbreitung von ansteckenden
Tierkrankheiten (mit und ohne Seuchencharakter) wird zu einem späteren
Zeitpunkt (nach Implementierung eines veterinärmedizinischen
Versorgungsangebotes für straßenobdachlose Menschen – siehe unten „Weitere
Schritte“) vor Aufnahme in die Einrichtung eine veterinärmedizinische
Eingangsuntersuchung hinzutreten.
- Angestrebt wird ebenfalls zu einem späteren Zeitpu nkt die Schaffung eines
veterinärmedizinischen Begleitangebots. Dieses dient insbesondere auch der
Aufrechterhaltung der Gesundheit der Tiere. Dafür werden
Veterinärmediziner*innen eingesetzt, die bereit sind, regelmäßige Sprechzeiten
(vor Ort oder in ihrer Praxis) für die Angebotsnutzer*innen anzubieten.
- Vor diesem Hintergrund werden in den vorhandenen N otunterkünften, möglichst
dezentral, zehn Notschlafplätze (je ein bis zwei in ausgewählten Objekten)
geschaffen und jede*r aufgenommene Haushalt darf regelmäßig nur ein
begleitendes Tier mitbringen und halten.
43
Es ist insgesamt zu berücksichtigen, dass nicht jeder Mensch ganz natürlich mit
Tieren unter einem Dach leben möchte. Ursächlich dafür können insbesondere
Allergien oder Phobien sein. Es gilt deshalb auch die Belange dieser Menschen im
Blick zu halten und für diese keine zusätzlichen Zugangsschranken zu errichten.
Insoweit werden auch weiterhin Angebote aufrechterhalten, in denen keine
Tierhaltung ermöglicht wird.
Es werden Regeln für die Tierhaltung aufgestellt. Darin ist unter anderem geregelt,
- dass die Verantwortung für das Tierwohl die Halter in oder der Halter trägt
- dass auf dem gesamten Gelände (ausgenommen das sel bstgenutzte Zimmer)
für Hunde Leinenzwang gilt und
- auf wen die Verantwortlichkeit zur Versorgung der mitgebrachten Tiere
übergeht (wie z. B. Tierpatenschaften) für den Fall, dass die Tierhalter*in
ausfallen sollte.
Die Kosten der Unterbringung der Menschen sind dem Pflichtleistungsbereich des §
14 OBG zuzuordnen.
Die mit der Aufnahme der Tiere anfallenden Kosten (z.B. für Veterinärmediziner*in)
können der vorgenannten Rechtsgrundlage nicht zugeordnet werden. Diese müssten
anderweitig finanziert werden durch freiwillige kommunale Mittel oder durch
Drittmittel wie Spenden (teil)finanziert und ggf. durch ehrenamtliches Engagement
erbracht werden. Aktuell sind keine Mittel im Haushalt hierfür vorgesehen.
Perspektivisch lassen sich die Kosten (siehe hierzu im Folgenden
„Refinanzierungslogik im Gesamtkonzept“) kompensieren.
Kurzfristig kann es mittels dieses Angebotes gelingen, obdachlose Menschen mit
Tieren von der Straße zu holen und eine Grundlage für einen kontinuierlichen
Kontakt zu diesen herzustellen. Mittelfristig kann durch die so ermöglichte
fortlaufende Unterbreitung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten nachhaltig
deren Lebenslage verbessert werden. Dies schafft die Basis für eine erfolgreiche
Reintegration und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Beendigung der Notlage und
damit einen Beitrag zu mittelfristigen Entlastung des kommunalen Haushaltes.
Noch zu klären bleibt eine pauschale Lösung zur Haftpflichtversicherung
eingebrachter Tiere. Aus Haftungsgründen empfiehlt sich hier der Abschluss von
Tierhaftpflichtversicherungen für diese Tiere. Nur wenige Nutzer*innen werden bereit
und in der Lage dazu sein, die Kosten dafür selbst zu tragen. Die Kosten für die
Haftpflichtversicherung variieren je nach Rasse und betragen für Hunde je nach
Rasse zwischen 50,00 und 80,00 Euro jährlich. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine
Pauschalversicherung für zunächst bis zu zehn Tieren in Einrichtungen möglich ist.
Die Beschränkung auf die Einholung einer Haftungsfreistellungserklärung der
tierhaltenden Person ist abzulehnen. Die danach allein haftenden Tierhalter*innen
sind regelmäßig wirtschaftlich nicht in der Lage, die durch ihr Tier verursachten
materiellen Schäden gegenüber geschädigten Dritten (andere Nutzer*innen des
Angebotes, Beschäftigte in der Einrichtung, Immobilieneigentümer und die
Anwohnerschaft in unmittelbarer Nähe zur Einrichtung) zu restituieren.
44
Auch Überlegungen zur Unterbringung in einfachen Wohnformen, zum Beispiel
Wohncontainern, Mobilheimen u. ä. für tierhaltende obdachlose Menschen werden
weiterverfolgt. Platzausweitungen in diese Richtung werden bedarfsindiziert
vorgenommen und ggf. ein entsprechendes Konzept dazu entwickelt.
Des Weiteren soll ein veterinärmedizinisch versorgendes Angebot für tierhaltende
straßenobdachlose Menschen geschaffen werden. Hierzu werden in 2024
konzeptionelle Lösungen entwickelt.
2.3 Vermittlung in dauerhaft gesicherte Wohnverhält nisse
Die Unterstützung bei der Wohnungssuche muss in allen städtischen und städtisch
geförderten Angeboten einen zentralen Stellenwert erhalten. Zugänge zu
dauerhaftem Wohnraum können verbessert werden durch Hilfe bei der Beantragung
von Wohnbeschaffungshilfen (Wohnberechtigungsscheinen, Beantragung von
Mietkautionsdarlehen etc.) und durch die Ausweitung der Vermittlung von
Wohnraum. Die Soziale Wohnraumagentur unterstützt auch die Schaffung neuer
Wohnungen.
16
2.3.1
Soziale Wohnraumagentur (SWA)
Die Soziale Wohnraumagentur (SWA) wird in enger Kooperation zwischen Stadt und
Sozialwirtschaft realisiert. Sie fungiert als Maklerin auf dem allgemeinen Mietmarkt,
erprobt neue Modelle der Generalanmietung und sozialen Unternehmensentwicklung
und unterstützt Wohnungsgebende und Wohnungsnehmende.
a. Hintergrund
Im deutschen Rechtssystem ist es grundsätzlich die private Verantwortung der
Bürger*innen, sich um ihre eigene Wohnsituation zu kümmern. Der angespannte
Kölner Wohnungsmarkt und das überlastete Kölner Hilfesysteme erschweren es
Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit zunehmend, in Arbeit, Wohnen und
Gesellschaft zurückzukehren. Eine eigene Wohnung spielt dabei eine zentrale Rolle
und stellt oftmals den Ausgangspunkt für Integration dar.
Die bisherigen Instrumente zur Wohnraumbeschaffung (Belegrechtswohnungen, die
Projekte „Viadukt“ und „Housing First“), von den Trägern der Wohnungslosenhilfe
bereitgestellter Trägerwohnraum u. ä. decken den stetig steigenden Bedarf an
angemessenen Wohnraum nicht hinreichend.
b. Bedarfslage
Betroffen vom fehlenden Zugang in angemessenen und bezahlbaren Wohnraum sind
vor allem Menschen, die auf der Straße leben oder in Notunterkünften des Amtes für
Soziales, Arbeit und Senioren untergebracht sind, insbesondere in
Beherbergungsbetrieben.
16 Empfehlung des GISS e.V. in; Befragung zur Lebenslage von obdachlosen und wohnungslosen Menschen in
Köln, 2024, derzeit noch unveröffentlicht
45
Die Unterbringung in diesen Notversorgungssystemen ist mittlerweile oft keine
vorübergehende Lösung mehr. Die durchschnittliche Verweildauer in solchen
Notunterkünften wie Beherbergungsbetrieben liegt in Köln im Durchschnitt bei zwei
Jahren, in einzelnen Fällen sogar bis zu 14 Jahren. Ein Teil dieser Menschen, auch
Familien, hat außer hinsichtlich des Wohnens keinen weitergehenden
Unterstützungsbedarf und geht sogar einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nach.
Selbst qualifizierten Notunterbringungssystemen gelingt es nicht mehr in dem
erforderlichen Umfang, Menschen in regulären Wohnraum auf dem allgemeinen
Mietmarkt zu vermitteln, obwohl dieser den Zugang zu sozialrechtlichen
Unterstützungsmaßnahmen – insbes. einer ambulanten Begleitung nach § 67 SGB
XII – eröffnet.
Auch das in anderen Städten und auch in Köln erfolgreich begonnene Projekt
"Housing First", das sich auf die Wohnraumversorgung für Menschen in
Straßenobdachlosigkeit konzentriert, hat Wartelisten und versorgt einen äußerst
kleinen Anteil der Menschen in Wohnungsnotlagen. Wesentlicher limitierender Faktor
der schnellen Ausweitung von Housing First ist die Verfügbarkeit von Wohnraum auf
dem allgemeinen Mietmarkt. In der bisherigen Erfahrung (mit kleinen Fallzahlen)
zeigt das Projekt, dass die Wohnraumbeschaffung durch eine intensivierte
Begleitung der Betroffenen erheblich verbessert werden kann.
Gespräche mit dem Haus und Grund e.V. haben ergeben, dass sozial engagierte
Vermieter*innen oftmals zögern, an die Zielgruppe der wohnungs- bzw. obdachlosen
Menschen zu vermieten. Sie fürchten, dass sie im Falle von Problemen bei der
Vermietung alleine gelassen werden und die entstehenden Kosten bis hin zur
Gefährdung ihrer Existenz nicht bewältigen können. Private Vermieter*innen und
Eigentümergesellschaften machen ungefähr 2/3 des Wohnungsbestands am Markt
aus. Sie durch wirksame Unterstützung in noch stärkerem Maß dafür zu gewinnen,
ihre Wohnung an die hier beschriebene Zielgruppe zu vermieten, wird ein
wesentlicher Gelingensfaktor des vorliegenden Konzepts sein.
c. Kurzkonzept
Das Konzept der Sozialen Wohnraumagentur basiert auf den Erfahrungen
vergleichbarer Konzepte der Städte Karlsruhe und Hannover. Neben dem
Auszugsmanagement des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln, Housing First
und Viadukt wird damit für eine unterversorgte Zielgruppe ein zusätzliches
Vermittlungskonzept erprobt, dessen Mittelpunkt die Wohnraumakquise unmittelbar
am Immobilienmarkt ist.
Ziel der Sozialen Wohnraumagentur (SWA) ist es, Menschen in Notunterkünften des
Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren sowie in Straßenobdachlosigkeit den
Zugang zum regulären Wohnungsmarkt zu ermöglichen.
Im Rahmen der Ausarbeitung des Detailkonzepts, das den Fachausschüssen zu
deren Beschlussfassung im zweiten Quartal 2024 vorgelegt werden soll, werden
folgende Aufgaben- und Rollengestaltungen geprüft:
46
1. Die Rolle der Sozialen Wohnraumagentur als profe ssionelle Maklerin und
Generalanmieterin am Mietmarkt bei enger Verknüpfung mit den
sozialrechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten der Träger, der Kommune
selbst, des Jobcenters und des Landschaftsverbands Rheinland (LVR).
2. Die Rolle der SWA als Netzwerkakteur insbesonder e mit Vertreter*innen der
Immobilienwirtschaft und ihren Verbänden, Haus und Grund e.V.,
Genossenschaften und privaten Makler*innen. Dadurch konzentriert sich die
SWA auf die Vermittlung von Wohnraum auf dem privaten Mietmarkt.
3. Erarbeitung von Prototypen von Wohnkonstellation en unter Einbeziehung
der Kölner Sozialwirtschaft, die in der Notversorgung aktiv ist, und den
Expert*innen in eigener Sache.
4. Akquise und Nutzung ganzer Objekte unter besonde rer Berücksichtigung der
Zielgruppen mit besonderen Begleitungs- und Unterstützungsbedarfen (siehe
Wohnangebote für besondere Zielgruppen). Den Wohnungsgebenden sollen
qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Seite stehen. Damit können
Bedenken gegen die Vermietung an ehemals wohnungs- bzw. obdachlose
Menschen besser überwunden werden. Gerade im Kontext einer
qualifizierten Notunterbringung sind hierbei auch Zwischenmietmodelle
realisierbar, um (je nach Modell) vorhandene Räume effektiv zu nutzen und
Übergänge in eigene Mietverträge vor Ort zu ermöglichen.
5. Angebote zusätzlicher Leistungen wie die Verwaltung von
Mietverhältnissen, die Gestaltung eines Mietausfallfonds in Zusammenarbeit
mit den Vertragsparteien, Hausmeisterdienste zur Sicherung der
Instandhaltungspflichten der Mieter*innen und eine personenzentrierte
Koordination in die Unterstützungssysteme der Sozialwirtschaft.
6. Brücke zu weiteren Unterstützungsleistungen: Fal ls Menschen Unterstützung
benötigen, ohne bisher Unterstützung zu erhalten, ermöglicht die SWA den
Zugang zu den ambulanten Unterstützungssystemen in Köln.
7. Schaffung und Betrieb eines barrierefreien Porta ls, in dem sich
Wohnungsgebende und -nehmende finden können.
8. Ausarbeitung von Investorenmodellen zur Schaffun g von Wohnraum durch
Neubau, Umbau oder Sanierung zur Nutzung durch die Zielgruppe.
9. Möglichkeit der Generalanmietung von Objekten üb er den betreibenden
Träger, einschließlich der notwendigen Mietverwaltung als Vermieterin. Für
die Erprobung dieser bereits erfolgreich in anderen Städten etablierten
Modelle (z.B. in Bielefeld) ist laut § 549 Abs. 2 Nr. 3 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) die Anmietung durch eine juristische Person des
47
öffentlichen Rechts oder durch einen anerkannten Träger der
Wohlfahrtspflege erforderlich.
10. Erwerb weiterer Belegrechte für die Stadt Köln.
Die quantitativen Bedarfe für Wohnraum werden durch die aktuelle Analyse der
Bedarfe in den Beherbergungsbetrieben, den qualifizierten Notversorgungssystemen
in Köln und dem Housing First-Programm ermittelt. Bei der Vermittlung der
gewonnenen Wohnungen wird sichergestellt, dass der Wohnraum bedarfsgerecht auf
alle Systeme und Leistungsträger verteilt wird (Sozialplanung).
Die SWA arbeitet in ihren Prozessen eng mit den Unterstützungssystemen für
die Zielgruppen zusammen, insbesondere des Amtes für Soziales, Arbeit und
Senioren und des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln. Dadurch werden die
verschiedenen Hilfen, wie z.B. direkte Mietzahlungen, Wohnberechtigungsscheine,
Übernahme von Kautionen oder Instandsetzungen für Vermieter*innen sichergestellt.
Durch die enge Verzahnung der SWA mit den Leistungssystemen der
Sozialwirtschaft (z.B. Housing First, Betreutes Wohnen) wird die bedarfsgerechte
Wohnraumakquise für die Versorgung der Menschen und ggf. deren erforderliche
ambulante Begleitung sichergestellt.
In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Köln entwickelt und erprobt die SWA
verschiedene Modelle.
d. Ressourcen
Für die Erprobung der SWA als professionelle Maklerin auf dem allgemeinen
Mietmarkt und für die Entwicklung und Erprobung weiterer möglicher Modelle zur
Wohnraumversorgung sind im Haushaltsplan 2024 850.000 € vorgesehen und die
Finanzierung wurde bis Ende 2027 fortgeschrieben.
Durch die qualifizierte Vermittlung von Mietverhältnissen mit angemessenen Mieten
(Bedarfe für Unterkunft und Heizung i. S. d. SGB) werden mittelfristig die
Haushaltsbelastungen der Stadt Köln im Zusammenhang mit der Notversorgung,
insbesondere den Beherbergungsbetrieben, reduziert.
Weitere finanzielle Entlastungen ergeben sich, da durch die Eröffnung
professioneller, rechtskreisübergreifender ambulanter Unterstützungssysteme
nachhaltige Unterstützungssysteme anderer Kostenträger genutzt werden können.
Dadurch werden nicht nur die Akutversorgungssysteme, sondern auch
ordnungsrechtliche und polizeiliche Systeme entlastet, die derzeit häufig zum Einsatz
kommen, weil eine professionelle Begleitung der Menschen fehlt.
Des Weiteren wird erwartet, dass mittelfristig auch die Belastungen für medizinische
Behandlungsbedarfe, die bisher von Kliniken, dem Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren und dem Gesundheitsamt im Rahmen der Notversorgung getragen wurden,
reduziert werden. Teure Notversorgungen, die durch weitere Verwahrlosung
entstehen, werden verringert. Eine erfolgreiche Reintegration der Menschen in
48
Wohnung, Arbeit und Gesellschaft wirkt sich langfristig entlastend auf alle
Kostensysteme aus.
Im Vorfeld der Ausarbeitung des Detailkonzepts wird hinsichtlich der organisationalen
Umsetzung der SWA geprüft, ob und wie die SWA professionell im Bereich des
Makelns und der Unternehmensentwicklung am privatwirtschaftlichen Makler- und
Immobilienmarkt erprobt werden kann. Ferner werden Vorschläge hinsichtlich der
rechtlichen Umsetzung, der personellen Ausgestaltung und der Steuerung der SWA
erarbeitet.
e. Weitere Schritte
Es ist geplant, ämterübergreifend im zweiten Quartal 2024 eine Festlegung auf die
Organisationsform der SWA, mit welcher diese starten soll, vorzunehmen.
Anschließend wird eine entsprechende Umsetzungsbeschlussvorlage vorgelegt.
Die SWA wird jedes Jahr ein Wirkungsmonitoring erstellen, das über das Amt für
Soziales, Arbeit und Senioren dem Beirat zur weiteren Empfehlung vorgelegt wird.
Dadurch können notwendige Anpassungen und Steuerungsmaßnahmen
sichergestellt werden.
Zentrale Kennzahlen für die Wohnraumakquise am Mietmarkt sind:
• Anzahl der akquirierten Wohnungen
• Anzahl der langfristig (mindestens ein Jahr) vermittelten Personen und die
Gründe für Vertragsbeendigungen
• Art und Anzahl der vermittelten Unterstützungsleistungen für die Menschen.
Erarbeitete Unternehmensentwicklungsmodelle für Investoren, Generalanmietungen
und Belegrechte werden in Kooperation mit der Stadt Köln erprobt. Deren Erprobung
erfolgt, wenn:
- die Zustimmung der zuständigen städtischen Diensts tellen
- eine Empfehlung des Beirates und
- die Bereitstellung ggf. erforderlicher Mittel durc h politische Beschlüsse
(insbesondere bei Investorenmodellen)
vorliegt.
Bei Erfolg strebt die Stadt Köln eine Verlängerung und Ausweitung der SWA auf
weitere Zielgruppen wie Menschen mit Behinderung oder Menschen mit
Fluchthintergrund an.
49
2.3.2 Housing First
a. Hintergrund
In Köln leben derzeit jahresdurchschnittlich rund 300 Menschen in
Straßenobdachlosigkeit. Charakteristisch für Menschen in dieser Gruppe ist, dass sie
oft tiefgreifende psychische Probleme, darunter häufig Suchterkrankungen
aufweisen. Dies führt einerseits dazu, dass sie aufgrund ihrer individuellen
Einschränkungen oft nicht die Regelversorgungsangebote der
Wohnungsnotfallversorgung annehmen können. In vielen Fällen können sie das
Zusammenleben mit anderen Menschen nur sehr schwer, meist sogar gar nicht
aushalten.
Andererseits ist diesen Menschen der Zugang zu Wohnraum noch stärker versperrt
als wohnungslosen Menschen ohnehin. Vermietende erwarten von den Mietenden
eine „Mietvertragsfähigkeit“, dass bedeutet die bedingungslose Erfüllung aller
vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag und eine nichtstörende Nutzung der
überlassenen Mietsache.
Diese Hürde können Menschen in Straßenobdachlosigkeit in den meisten Fällen
aufgrund ihrer individuellen Einschränkungen nicht überwinden. Zumal die
Vermietenden gerade diesen Menschen mit besonderem Misstrauen begegnen.
Die Stadt Köln hat zur Verbesserung des Zuganges von straßenobdachlosen
Menschen das Förderprogramm „Housing First“ aufgelegt, welches im Juni 2020 in
die Umsetzung ging. Über den Housing-First-Ansatz konnten seit Projektstart im Juni
2020 rund 23 Menschen mit Regelwohnraum versorgt werden. Weitere 57
Vermittlungen unmittelbarer Mietverhältnisse an obdachlose Menschen sind seit der
Etablierung von Housing über angrenzende Systeme gelungen, die im Weiteren
qualitätssichernd integriert werden.
b. Bedarfslage
Momentan erhalten 11 Personen ambulante wohnbegleitende Hilfen nach § 67 SGB
XII, bei 9 weiteren Personen wurden diese Hilfen bereits erfolgreich abgeschlossen.
In den Fällen mit abgeschlossener ambulanter wohnbegleitender Hilfe erfolgt aktuell
wiederkehrend noch eine Nachsorge im Rahmen der Sozialberatung. 14 weitere
Personen stehen im Moment auf einer Warteliste, um im Modellprojekt
aufgenommen zu werden.
c. Kurzkonzept
Housing First ist kein Wohnprojekt, sondern ein Hilfsprogramm, dass die Vermittlung
von Normalwohnraum mit regulärem Mietvertrag zu Beginn des Hilfeprozesses
ermöglicht.
Daher sind die Projekte mit Instrumenten auszustatten, die auch unter den aktuellen
Bedingungen des ersten Wohnungsmarktes ermöglichen, reguläre
Hauptmietverträge für obdachlose Menschen zu vermitteln. Dies wird z.B. über
50
Kooperationen mit Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften und auch künftig mit
Unterstützung der Sozialen Wohnraumagentur geleistet werden.
Wesentlicher Baustein der erforderlichen Hilfe, die durch ein multiprofessionelles
Team bei den Trägern aus Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen und
Immobilienfachkräften angeboten wird, stellt die Vermittlung in Normalwohnraum mit
eigenem Mietvertrag dar. Diese ist nicht an die vorherige Erreichung von anderen
Hilfezielen gekoppelt.
Bei Housing First erfolgt eine unmittelbare Vermietung einer Wohnung im Rahmen
eines normalen Mietverhältnisses (direkte Hauptmietverträge gem. § 535 BGB
zwischen Vermietenden und Projektteilnehmenden, kein Untermietverhältnis oder
Nutzungsvertrag und Finanzierung der Mietkosten über individuelle
Transferleistungsansprüche).
Mit dem Ziel der Erhöhung des Wirkungsgrades sollen nach Ablauf der zweiten
Förderphase zum 31.12.2024 weitere Träger gefunden werden, die sich an dem
Hilfsprogramm Housing First in Köln beteiligen und innerhalb einer
Trägerkooperation miteinander an der Zielerreichung arbeiten. Parallel dazu werden
Gespräche zur Ausweitung des Umfanges der Beauftragung mit den bereits
teilnehmenden Trägern geführt.
Damit kann Housing First in Köln einen wichtigen Beitrag dazu leisten, bis 2030 die
unfreiwillige Straßenobdachlosigkeit in Köln zu beseitigen.
Insbesondere richtet sich dabei das Augenmerk auf Träger, die Erfahrungen bei der
Betreuung und Unterstützung von Menschen mit tiefgreifenden psychischen
Problemen und begleitender Suchtproblematik haben.
Die Stadtverwaltung unterstützt diesen Prozess, indem sie den beteiligten
Projektträger*innen einen Zugang zu den Belegrechtswohnungen (BLV-Wohnungen)
der GAG/ GruBo ermöglicht hat, obwohl Personen, die akut obdachlos sind, im
Rahmen der BLV-Wohnungen nicht vorrangig zu versorgen sind. Jedoch wird seitens
der GAG/ GruBo für Wohnungsnotfälle mit erheblichen
Marktzugangsschwierigkeiten, die bereits akut von Obdachlosigkeit betroffen sind
und damit auch für Housing First-Fälle, kein gesondertes Wohnungskontingent zur
Verfügung gestellt. Sofern jedoch seitens der Stadt Bedarf gegeben ist, wird die
Versorgung mit einer Wohnung im BLV-Bestand erwogen. Die ausgewogene und
sozialverträgliche Vermietung dieser Wohnungen bzw. Belegung in den jeweiligen
Quartieren, erfolgt dabei ausschließlich in gemeinsamen Arbeitskreisen durch
Sozialarbeiter*innen der GAG und der Stadtteilkoordination beim Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren. Dies gilt auch für Housing First-Fälle. Ferner ist vorgesehen,
dass über die Soziale Wohnraumagentur Köln akquirierter Wohnraum auch den am
Projekt teilnehmenden Trägern zu Verfügung gestellt wird.
Zur Erreichung dieses Zieles wird eine vertiefte Trägerkooperation auf dem Sektor
Housing First aufgebaut. Unterstützt durch die Sozialverwaltung wird das
Hilfsprogramm Housing First flächendeckend als Ergänzung zum bestehenden
Wohnungslosenhilfesystem verstetigt und ausgebaut. Die Verstetigung und
51
Ausweitung des Hilfsprogrammes von Housing First erfolgt ab dem 01.01.2025 als
pflichtige Leistung nach den §§ 67 ff. SGB XII.
Das Hilfekonzept von Housing First ist auf eine sogenannte „Komm-Geh-Struktur“
sein Hilfekonzept ausgerichtet. Interessierte Personen, die die
zielgruppenspezifischen Anforderungen erfüllen, wenden sich entweder selbst direkt
an die Leistungsanbietenden im Projekt oder werden über das bestehende Netzwerk
im Hilfesystem (ambulante Dienste, Streetwork, aus den Kontakt- und
Beratungsstellen und dem Case-Management etc.) dem Angebot von Housing First
zugeführt.
Die Akquise von Wohnraum für die betroffenen Menschen soll perspektivisch durch
die noch zu gründende Soziale Wohnraumagentur unterstützt werden.
Aktuell wird Housing First aus dem Förderprogramm (AN/0170/2020) mit 500.000
Euro in 2024 im Rahmen eines Förderprogramms finanziert. Eine Teilrefinanzierung
erfolgt dabei aus dem Pflichtbereich nach § 67 SGB XII.
d. Ressourcen
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung vom
12.05.2022 beschlossen, das weiterentwickelte Förderprogramm - „Housing First zur
Schaffung von dauerhaftem und nachhaltigem Wohnraum für wohnungslose
Menschen“ , zu verlängern und mit den Trägern der ersten Förderphase die
ergänzenden Unterstützungsleistungen für Menschen in Obdachlosigkeit
umzusetzen.
Die Zahl für Housing First umfasste in 2023 23 begleitete und vermittelte Personen
inklusive der Menschen aus dem Vorjahr. Bei einer positiven Entwicklung werden in
2024 bereits 36 Menschen aus der Zielgruppe in Normalwohnraum neu vermittelt
und begleitet sein.
Ab 2025 bis Ende 2030 sind jährlich 84 Personen vermittelt und begleitet durch
Ausweitung des Kooperationsmodells und der Gründung der Sozialen
Wohnraumagentur sowie Stärkung des Netzwerkes im Kölner Hilfesystem
(Streetwork, Case – Management, Kontakt- und Beratungsstellen, etc.). Die Anzahl
der begleiteten und vermittelten Personen soll sich somit ab 2025 bis Ende 2030 auf
252 begleitete und vermittelte Personen im Rahmen von Housing First summieren,
da die ambulante Begleitung nach § 67 SGB XII im Durchschnitt zwei Jahre dauert.
Mit dem Ausbau von Housing First wird es eine erhöhte Anzahl ambulanter
Begleitungen nach § 67 SGB XII geben, die im pflichtigen Bereich über
Fallpauschalen die Finanzierung bei einem Fallschlüssel von 1:12 der erforderlichen
Stellen der Soziarbeit sicherstellen. Die Stellen der Psycholog*innen und
Immobilienfachkräfte, nebst Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten sind jedoch,
ebenso wie ein Leistungsanteil für diese Stellen, nicht Bestandteil der vorab
genannten Fallpauschale. Insofern erfolgt auch keine Refinanzierung dieser
Personal- und Sachkosten im Rahmen einer Fallpauschale nach § 67 SGB XII.
Ebenfalls nicht abgedeckt sind die Kosten der Sozialarbeit im Rahmen der
Refinanzierung, wenn Angebotsnutzende das ambulant begleitende
52
Unterstützungsangebot nach § 67 SGB XII nicht in Anspruch nehmen. Die Annahme
einer solchen Begleitung nach § 67 SGB XII ist keine Bedingung für die Aufnahme in
das Housing First-Programm, allerdings können die in Wohnraum vermittelten
Personen an die bestehenden Hilfen erstmalig oder erneut herangeführt werden.
Persönliche und formale Zugangsvoraussetzungen für eine Aufnahme in das
Hilfsprogramm Housing First ist lediglich die Bereitschaft, für eine begrenzte Zeit zur
Erreichung der gemeinsam entwickelten Ziele wöchentlichen Kontakt mit den
Housing First-Anbietenden zu halten. Das heißt, in diesen Fällen sind die Personal-
und Sachkosten der Sozialarbeit und Leitungsanteil weder über die Fallpauschale
abgedeckt noch erfolgt eine Refinanzierung nach § 67 SGB XII.
Anhand der dargelegten Fallentwicklung wird im Rahmen der Ausweitung ab 2025
ein personeller Mehrbedarf von sieben Vollzeitäquivalente Soziale Arbeit, eine
Vollzeitstelle Psychologe*in sowie eine Vollzeitstelle Immobilienfachkraft entstehen
und eine entsprechende personelle Ausweitung erforderlich machen. Der
Personalschlüssel 1:12, der im Förderprogramm angesetzt ist, ist auf Grund der
multikomplexen Problemlagen, der zu begleitenden Menschen, gerechtfertigt
Die Finanzierung ist im Jahr 2024 über das laufende Förderprogramm sichergestellt.
Für die Jahre 2025 und 2026 bedarf es einer weiteren kommunalen Förderung. In
diesen beiden Jahren wird die Verstetigung durch Überführung in die pflichtigen
Systeme vorbereitet und flächendeckend weiterentwickelt.
Nachfolgender Finanzierungsbedarf wird ab 2025 mit rund 2 % jährlicher Steigerung
im Kontext der Verstetigung und Ausweitung von Housing First aus Fördermitteln
sowie ab 2027 aus den pflichtigen Leistungen nach § 67 SGB XII entstehen:
2024: 500.000 € (festgeschrieben für das o.a. Förde rprogramm)
2025: 850.000 € (über ein neues Förderprogramm)
2026: 850.000 € (über ein neues Förderprogramm)
2027: 872.100 €
2028: 888.500 €
2029: 905.300 €
2030: 922.400 €
Näheres dazu ist bei der Darstellung der Gesamtrefinanzierungslogik ausgeführt.
e. Weitere Schritte
Mit dem Ziel der Ausweitung des Projektes bezogen auf die Teilnehmendenzahl und
die damit einhergehenden steigenden Personalbedarfe werden im Verlauf des
Jahres 2024 weitere Träger der Wohnungslosenhilfe gesucht, die an dem
Hilfsprogramm Housing First teilnehmen wollen und Gespräche mit den bereits am
Projekt teilnehmenden Trägern hinsichtlich Ausweitungsmöglichkeiten geführt.
Bereits in 2023 haben zwei weitere Träger ihr Interesse an Mitwirkung im Projekt
angezeigt. Ein politischer Beschluss ist für ein neues Förderprogramm mit einer
Förderphase vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 einzuholen. Diese Förderphase wird
53
von einer wissenschaftlichen Evaluation begleitet. Deren Ergebnisse liefern die
Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Verstetigung ab 2027.
Für eine Verstetigung ab dem 01.01.2027 bedarf es wegen der Überführung in die
pflichtigen Finanzierungssysteme keines gesonderten politischen Beschlusses. Ab
dem Zeitpunkt der Verstetigung werden mit allen teilnehmenden Trägern
Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.
Die Wirksamkeit wird im Rahmen einer jährlichen Dokumentation der
Trägerkooperation gemessen. Der Bericht soll u. a. Aussagen treffen
- zur Anzahl der Wohnraumvermittlungen/ Mietverträg e,
- zum Angebot der wohnbegleitenden Hilfen bzw. des qualifizierten
Beratungsangebotes,
- zum Aufbau bzw. zur Entwicklung eines Netzwerks, auf das im Sinne eines
passgenauen Hilfeangebots bei Bedarf zurückgegriffen werden kann
- zu Problemfeldern und Ressourcen, zum Bedarf und zur
Kooperationsbereitschaft sowie zur Lebenssituation der Mieter*innen
- zu Methoden und zur Vorgehensweise
- zur Anzahl der erfolgreich beendeten Maßnahmen,
- zur Anzahl der Abbrüche der eingeleiteten Maßnahm en sowie der
- zur durchschnittlichen Dauer der ambulanten wohnb egleitenden Unterstützung.
Die Regelfinanzierung sowohl der wohnbegleitenden Hilfen wie auch der
Wohnraumakquise wird über die Hilfen gem. §§ 67 ff. SGB XII erfolgen. Dabei ist
sicherzustellen, dass das Hilfsprogramm auch dann bestehen bleibt, wenn es
vorübergehend oder auch längerfristig nicht in Anspruch genommen wird. Das
gleiche gilt, wenn die Angebotsnutzenden keine wohnbegleitenden Hilfen nach § 67
SGB XII in Anspruch nehmen. Um einen niedrigschwelligen Zugang zu den
Angeboten zu gewährleisten und flexibel auf wechselnde Hilfebedarfe und
Nachfrageintensitäten reagieren zu können, wird es neben einer einzelfallbezogenen
Finanzierung pauschalierte Finanzierungselemente über die Hilfen nach §§ 67 ff.
SGB XII für das Hilfsprogramm geben.
2.4 Querschnittsaufgaben
2.4.1 Partizipation
a. Hintergrund
Die Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe wird in Deutschland im Sozialgesetz über
den Mangel an Teilhabe definiert. Es handelt sich gemäß § 67 SGB XII um
Menschen, bei denen die „Teilnahme an der Gemeinschaft“ mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten verbunden ist. Nach § 68 SGB XII umfassen die Leistungen alle
Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu
beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
54
b. Bedarfslage
Öffentlicher Auftrag ist es, die jeweilige Notlage präventiv, nachhaltig und dauerhaft
zu beenden und Betroffene zu befähigen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Hierzu gehören vor allem die Stärkung des Selbstwertgefühls und die Umsetzung
partizipativer Ansätze im Kölner Hilfesystem. Partizipation ist auf allen Ebenen im
Kölner Hilfesystem zu integrieren. Ihre Einbeziehung in die Entwicklungsarbeit der
Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik nach § 4 SGB XII (AG WP) ist hierbei
ebenso sicherzustellen wie im Rahmen der Leistungserbringung und der Entwicklung
neuer Konzeptionen. Zur fachgerechten Entwicklung und Ergänzung des Kölner
Hilfesystems ist die Meinung der Experten*innen in eigener Sache von
fundamentaler Bedeutung. Sie stärkt das Hilfesystem in der Ausrichtung und hilft
Bedarfe der in Not geratenen Menschen besser zu verstehen.
Bislang fehlen im Kölner Wohnungslosen-Hilfesystem umfassende
Teilhabemöglichkeiten.
c. Kurzkonzept
Zielgruppe des Projektes Partizipation sind alle Menschen in Wohnungsnotlagen.
Zu der Würde des Menschen gehören insbesondere die Selbstbestimmung und die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Sozialverwaltung macht es sich daher zur
Aufgabe, die Wohnungslosenhilfe so zu gestalten, dass sie sich an den Bedürfnissen
der Menschen orientiert und fördert die Beteiligung der von Wohnungsnot
betroffenen Menschen.
Ziel ist es, dass Partizipation in der Wohnungslosenhilfe auf allen Ebenen im Kölner
Hilfesystem implementiert ist. Partizipation ist als Verbesserungsprozess in allen
Projekten des Kölner Hilfesystems und der AG WP integriert.
Den in Not geratenen Menschen wird eine Stimme in eigener Sache gegeben. Eine
bedarfsgerechte Fortschreibung des Kölner Hilfesystems/Leistungssystems geht nur
gemeinsam mit den von Wohnungsnot betroffenen Menschen.
Es wird hierzu Anfang 2024 ein Teilhabebeirat unter dem Namen „Fachgruppe
Partizipation“ gegründet, der fachlich und kritisch die Entwicklung des Kölner
Hilfesystems mitbegleitet und Mitglieder in die AG WP entsendet.
Die Mitglieder der Fachgruppe Partizipation rekrutieren sich aus den bestehenden
Angeboten (Unterbringungsangebote, Kontakt- und Beratungsstellen) und werden
aus den dort bestehenden Beteiligungsformaten vorgeschlagen. Hierzu ist die
Geschäftsordnung der AG WP unter § 6 zu ändern und die Fachgruppe Partizipation
als stimmberechtigtes Mitglied mit aufzunehmen.
Hier sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung:
- Mitbestimmung und Mitgestaltung zu realisieren sow ie
- keine systemrelevanten Entscheidungen über die Köp fe der Menschen hinweg
zu treffen.
55
Durch die Fachgruppe Partizipation werden im weiteren Prozess Beteiligungsformate
entwickelt (z. B. Ausgestaltung von Abfragemöglichkeiten, Einführung eines
Rotationsprinzips bei der Gremienbesetzung u. ä.), die es ermöglichen, die
Bedarfslagen möglichst des Großteils der Zielgruppenangehörigen zu ermitteln und
deren berechtigte Interessen zu vertreten.
In vielen Angeboten des Kölner Hilfesystems wird Partizipation bereits gelebt. Doch
ist sie nicht als Qualitätsstandard in den Leistungsvereinbarungen verankert,
noch kein Selbstverständnis, erst recht nicht für Menschen, die sichtbare
Ausgrenzung durch Straßenobdachlosigkeit erfahren haben.
Um die Zielgruppen zu erreichen und über das Vorhaben zu informieren bzw. sie
dafür zu aktivieren, bedarf es niederschwelliger Zugangswege. Daher ist ein
wichtiges Element die aufsuchende Aktivierung. Die Beteiligungsimpulse werden in
verschiedenen Stufen von niedrigschwellig bis hochschwellig gestaltet.
In der praktischen Auseinandersetzung hat das Prinzip einer ebenbürtigen
Kommunikation und Zusammenarbeit eine gewichtige Rolle. Die Akademie für
Expert*innen in eigener Sache als ein Konzeptbaustein eröffnet zum einen
unmittelbar Teilhabechancen durch Besetzung einer der beiden für die
Projektdurchführung vorgesehenen zwei Stellen mit einer Expertin oder einem
Experten in eigener Sache (Peer-Gedanke) sowie gegenüber allen anderen am
Projekt teilnehmenden Expert*innen in eigener Sache integrative
Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Je nach Bedarf besteht die Möglichkeit, dass die Expert*innen über die Akademie an
kostenfreien Empowerment-Workshops zu verschiedenen Themen teilnehmen, wie
z.B.
- souverän Sprechen
- Bürgerinteressen einbringen (z.B. durch das Büro f ür Systematische
Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln)
- politische Bildung
- Methoden zur demokratischen Entscheidungsfindung i n Gruppen
- Coaching zur Stärkung des Selbstwertgefühls und
weitere anlassbezogene Themen, ausgerichtet auf die Bedürfnisse und
Notwendigkeiten der Gruppen.
Die zentralen Entwicklungen erfolgen in den Regelsystemen. Im Rahmen der
Leistungsvereinbarungen mit den Trägern werden Beteiligungsformate, die in
zahlreichen Leistungen bereits existieren, systematisch verankert. Der weitere
Erfahrungsaustausch wird insbesondere seitens der AG WP bei der Umsetzung und
dem Monitoring zu diesem Konzept unterstützt.
56
d. Ressourcen
Der Teilhabebeirat wird Sitzungsräume für die Erfüllung seiner Aufgabe anmieten
sowie mit Arbeitsmaterialien ausstatten müssen.
Die Pilotphase einer entwicklungsstärkenden Akademie für Expert*innen in eigener
Sache startet zunächst im stationären Rahmen des Elisabeth-Fry-Hauses und der
Initiative Bauen Wohnen Arbeiten. Die in § 68 SGB XII zu erbringenden Leistungen
umfassen alle Maßnahmen, insbesondere die Partizipation, die notwendig sind, um
die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre
Verschlimmerung zu verhüten. Das rechtlich nach § 68 SGB XII pflichtige Thema der
Partizipation befähigt die Menschen durch Stärkung des Selbstwertgefühls am
gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das Projekt „Akademie für Expert*innen in eigener Sache“ wird zu Beginn über eine
Wohlfahrtsstiftung finanziert. Die Mittel sind hierzu bereits beantragt. Die
Regelfinanzierung wird über eine Drittmittelfinanzierung sichergestellt.
e. Weitere Schritte
Es wird jährlich eine Dokumentation und Fortschreibung des Partizipationsprozesses
erfolgen. Hiermit wird ab 2024 begonnen und die Dokumentation jährlich in der AG
WP vorgestellt.
Mittel für die Anmietung von Sitzungsräumen sowie Arbeitsmittel können nicht aus
dem Pflichtleistungsbereich finanziert werden. Es handelt sich hier um freiwillige
Leistungen. Diese bedürfen daher eines entsprechenden politischen Beschlusses.
Zur Herstellung von Chancengleichheit müssen zudem Beteiligungsformate
entwickelt werden, die die Teilnahme von obdachlosen Menschen und Menschen in
den Notunterbringungssystemen zur Wahrnehmung eigener Interessen bei den
allgemeinen Bürgerbeteiligungsverfahren der Stadt Köln sicherstellt.
2.4.2 Rechtskreisübergreifende Arbeitsmodelle
Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems (Leistungssystems) wird
für die in Not geratenen Menschen neben der Bekämpfung der Wohnungs- und
Obdachlosigkeit der Baustein der rechtskreisübergreifenden Arbeitsmodelle
entwickelt.
Aktuelle Erhebungen gehen davon aus, dass 25 % bis 35 % der Menschen in
Obdach- und Wohnungslosigkeit eine Suchterkrankung haben, wobei die
Erkrankungen bei Menschen in Obdachlosigkeit im oberen Bereich liegen.
Psychische Erkrankungen werden bei 23 % aller wohnungslosen Menschen
angenommen, körperliche Erkrankungen und Behinderungen liegen im Durchschnitt
ebenfalls bei 23 %. Oft treten die Diagnosen in Kombination auf. Mit der Reform der
Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz – insbesondere SGB IX) wurden 2018
wesentliche Elemente der speziellen behinderungsspezifischen Unterstützung für
wohnungslose Menschen aus dem SGB XII herausgelöst (§§ 53 ff. SGB XII) und
insbesondere mit dem Antragserfordernis des SGB IX die Zugangsschwelle deutlich
57
erhöht. Auch die erforderliche ICF-orientierte Bedarfsfeststellung (s. Ziffer 1.2 Case –
Management) ist bislang im System der Wohnungs-und Obdachlosenhilfe kaum
etabliert.
Während die Hilfen nach § 67 ff. SGB XII sich auf die Beseitigung der besonderen
Folgen der Obdach- und Wohnungslosigkeit fokussieren und
Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB II und Sozialgesetzbuch Drittes Buch
(SGB III) den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen, werden mit einer
rechtskreisübergreifenden Leistungsstruktur individuell, parallel und
aufeinanderfolgend die personenzentriert erforderlichen Leistungen für Menschen in
Obdach- und Wohnungslosigkeit realisiert. Leistungen der beruflichen Rehabilitation
zeigen in Deutschland anschaulich, wie eine Bedarfsermittlung im Kontext der
eigentlichen Leistung (z.B. Leistungen der Arbeitserprobung und
Eignungsfeststellung nach dem SGB III), insbesondere im Kontext Arbeit, die
Kompetenzen und Fähigkeiten der Menschen sichtbar machen und damit
Handlungsansätze für gezielte, am individuellen Teilhabeziel ausgerichtete
Maßnahmen ermöglichen. Dieser Ansatz bietet für Menschen in Obdach- und
Wohnungslosigkeit eine wichtige Handlungsoption, da hier oft keine
Krankheitseinsicht besteht. Für diejenigen Menschen, bei denen die Stabilisierung im
Vordergrund steht, eine Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt aufgrund
dauerhafter Behinderungen gleichwohl nicht möglich ist, eröffnen sich im SGB IX
neue Möglichkeiten zur Teilhabe an Arbeit. Auch sie werden damit wirksam in
Arbeitsprozesse und Wertschöpfung für sich selbst und für die Wirtschaft
eingebunden. Mit dem Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX existiert z.B. ein
wirksames Instrument unmittelbar in der Wirtschaft. Auch zahlreiche Kooperationen
von Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit der Wirtschaft zeigen, dass auch
diese Form der Teilhabe für alle Beteiligten gewinnbringend ist.
Neben der Entwicklung eines ICF-orientierten, individuellen
Bedarfsermittlungsinstrumentes für die Zielgruppe der wohnungs- und obdachlosen
Menschen wird bis Ende 2024 eine Handreichung für die Wohnungs- und
Obdachlosenhilfe erstellt, die die verschiedenen Optionen rechtskreisübergreifender
Arbeitsmodelle darstellt. Erste rechtskreisübergreifende Erprobungsmodelle sind im
Anschluss ab 2025 geplant.
2.4.3 Allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM)
Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Zusammenlebens im öffentlichen Raum gewinnt das Konfliktmanagement eine
immer größere Bedeutung. Neben bereits etablierten Maßnahmen wie Streetwork
und niedrigschwelligen Zugängen zu sicheren Orten ist es wichtig, auch das
Konfliktmanagement auf der Straße zu fördern. Um ein partizipatives Miteinander der
verschiedenen Akteure im öffentlichen Raum zu schaffen, sind urbane Kompetenzen
von großer Bedeutung.
58
Urbane Kompetenzen sind Fähigkeiten und Kenntnisse, die Menschen benötigen,
um in städtischen Umgebungen erfolgreich zu sein. Sie umfassen verschiedene
Bereiche wie soziale, kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Kompetenzen.
Sie sind wichtig, um sich in einer städtischen Umgebung zurechtzufinden, Chancen
zu nutzen und Herausforderungen zu bewältigen. Sie können durch Bildung,
Erfahrung und Austausch mit anderen Menschen entwickelt werden.
Eine besondere Rolle bei der Konfliktlösung spielen die sozialen Kompetenzen.
Diese beinhalten beispielsweise die Fähigkeit zur Kommunikation und
Zusammenarbeit mit verschiedenen Menschen und Kulturen,
Konfliktlösungsfähigkeiten und Empathie.
In Anlehnung an das Modell des Allparteilichen Konfliktmanagements aus München
hat das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in Zusammenarbeit mit dem Amt für
öffentliche Ordnung erste Gespräche geführt, um zu prüfen, wie dieses Konzept auch
in Köln umgesetzt werden kann. Dafür werden auch die Erfahrungen aus der
Umsetzung dieses Konzeptansatzes aus Frankfurt am Main mit einbezogen. Ein
zentraler Bestandteil dieses Konzepts ist die Einrichtung einer präventiv arbeitenden
und unparteiischen Ombudsstelle, die Konflikte im öffentlichen Raum aufgreift, von
Bürger*innen angesprochen wird und Mechanismen zur Konfliktlösung initiiert.
Durch eine lösungsorientierte Moderation der Konfliktparteien, partizipative Ansätze
im öffentlichen Raum und Schulungen in urbanen Kompetenzen sollen Konflikte und
ihre Ursachen evaluiert und Lösungsansätze entwickelt werden. Dabei werden
relevante Akteure wie das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, das Amt für
Integration und Vielfalt, das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Amt für Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit, das Amt für öffentliche Ordnung, das Ausländeramt, die
Polizei und die KVB einbezogen. Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des
Konzepts sicherzustellen, sollen jährliche Runde Tische mit den Verantwortlichen der
verschiedenen Bereiche stattfinden.
Dieser Ansatz kann eine wichtige Ergänzung zur gesamtstädtischen Initiative der
Kriminalprävention an Plätzen mit besonderem Handlungsbedarf darstellen,
insbesondere für kleinere, sich verlagernde Konflikte.
Als freiwillige Leistung bedarf dieses Konzept einer weiteren gesamtstädtischen
konzeptionellen Ausarbeitung, um die Beteiligung aller Akteur*innen sicherzustellen.
Ein konzeptioneller Vorschlag ist für das erste Halbjahr 2024 avisiert.
2.4.4 Erfordernisse aus dem Klimawandel
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Kölner Konzept zur Unterstützung von
Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit darauf abzielt, die vorhandenen
Leistungen bedarfsgerecht auszurichten und weiterzuentwickeln.
Auch die spezialisierte und inklusive Weiterentwicklung des Hitze- und Kälteschutzes
für die Zielgruppe ist ein zentrales Anliegen dieses Konzeptes.
59
In den Leistungen für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit werden
bedarfsgerecht Schatten- und Wärmeinseln geschaffen, Notsysteme ausgebaut und
in den allgemeinen Kontakt- und Beratungsstellen hygienische Leistungen um
Optionen zur Abkühlung und zum Aufwärmen erweitert.
Zudem wird eine Sensibilisierung und Information aller Akteur*innen, einschließlich
ehrenamtlicher Helfer*innen, über die Gefahren von Hitze und Kälte angestrebt. Die
Stadt Köln unterstützt Spenden von Sachmitteln, empfiehlt jedoch eine enge
Kooperation mit den bestehenden Leistungssystemen, um sicherzustellen, dass die
Menschen nicht von den regulären Schutzsystemen fernbleiben. Ziel ist es, das
soziale Miteinander zu stärken und die Lebenssituation der Menschen in Obdach-
und Wohnungslosigkeit zu verbessern.
Neue Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzangebotes für obdachlose
Menschen vor dem Hintergrund der Folgen der Klimaveränderung bedürfen, soweit
sie nicht dem Pflichtleistungsbereich unterfallen, eines entsprechenden politischen
Beschlusses.
In Köln werden bereits ergänzende Leistungen erprobt und gefördert, so unter
anderem im Rahmen des Förderprogramms zur "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen
für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" und nach erwiesener Wirksamkeit in die
Regelsysteme integriert.
Obdachlose haben Anspruch auf Grundsicherung, um sich vor Hitze und Kälte zu
schützen, aber oft können sie diese Möglichkeiten nicht nutzen. Daher werden
zusätzliche Sachmittelunterstützungen zum Hitze- und Kälteschutz erprobt und
ergänzt. Die Integration in die Regelsysteme erfolgt durch die Weiterentwicklung der
Leistungsvereinbarungen.
Neben der klimabedingt erforderlichen Weiterentwicklung der speziellen Leistungen
für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit sind ihre Belange und Bedarfe
aufgrund von Teilhabeeinschränkungen auch bei allgemeinen Klimaanpassungen
der Stadt Köln inklusiv zu berücksichtigen, insbesondere bei der Schaffung von
Trinkwasserbrunnen sowie bei der Gestaltung von Schatten- und Wärmeinseln.
3. Kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklu ng des
Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit
Basierend auf der Steuerungslogik des Masterplans des Dezernates für Soziales,
Gesundheit und Wohnen wird seitens des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren
ein Berichtswesen aufgebaut, welches
1) ab 2024 die landes- und bundespolitischen Entwic klungen für die Kölner
Politik aufbereitet
2) ab Mitte 2024 regelmäßig über den Umsetzungsstan d der auf dem Kölner
Konzept zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit fußenden Maßnahmen
berichtet
3) ab 2025 das Wirkungsmonitoring erster Maßnahmen des Kölner
Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit einbezieht und
60
4) ab 2026 das Berichtswesen mit der erforderlichen Digitalisierung ausbaut
und eine konsequente Steuerung ermöglicht.
Entsprechend der Wirkung und der Ergebnisse der einzelnen Teilkonzepte und
Maßnahmen werden diese weiterentwickelt und neue Teilkonzepte gestaltet, um die
formulierten Ziele wirksam zu erreichen.
Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik nach § 4 SGB XII stimmt – soweit
erforderlich – auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirats der AG WP
Nachsteuerungsbedarfe und neue Teilkonzepte ab und empfiehlt die ggf.
erforderlichen, politischen Beschlüsse.
Mittels der Gestaltung eines „Beirates von Expert*innen in eigener Sache“
(Teilhabebeirat) zur AG WP wird ab 2025 systematisch die Einbeziehung dieser in
die Weiterentwicklung des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von
Wohnungslosigkeit sichergestellt.
4. Personalmehrbedarfe der Verwaltung
Der Verwaltung wird eine Umsetzung des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von
Wohnungslosigkeit und damit die Herbeiführung von Einspareffekten nur möglich
sein, wenn diese auch mit den dafür zusätzlich erforderlichen Personalressourcen
ausgestattet wird. Vorbereitung, Umsetzung, Wirkungscontrolling und Steuerung der
Einzelmaßnahmen erfordern personelle Ressourcen. In den Jahren 2024 bis 2025
sollen neun Einzelmaßnahmen in die geplante Umsetzung gehen. In dieser Zeit
werden weitere Maßnahmen konzipiert und erfolgreiche Entwicklungen
flächendeckend in das Gesamtsystem transferiert. Dafür werden
Personalzusetzungen im Umfang von 8,0 Stellen als erforderlich angesehen.
Kalkulatorisch wurde hierbei auf die Schaffung zusätzlicher 7 Stellen mit der
Bewertung A11 und einer Stelle mit der Bewertung A12 abgestellt. Dies dient allein
der Beschreibung eines zu erwartenden Mindestfinanzierungsaufwandes und stellt
keine Festschreibung hinsichtlich der im Weiteren konkretisiert erfolgenden
tatsächlichen Stelleneinrichtungen dar. Diese folgt bei den jeweiligen
Umsetzungsschritten nach den allgemeinen Regeln der Stellenanmeldung.
Eine Realisierung in 2024 ist aufgrund der Haushaltslage und der gesamtstädtischen
Aufgabenpriorisierungen unwahrscheinlich. Eine Bereitstellung im Rahmen des
Doppelhaushalts 2025/2026 ist ebenfalls fraglich.
Inwieweit darüber hinaus in den nächsten Jahren wegen der Umsetzung weiterer
noch zu entwickelnder Maßnahmen zusätzliche Personalbedarfe entstehen können,
lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benennen. Erweisen sich die ergriffenen
Einzelmaßnahmen als erfolgreich, führen diese auf lange Sicht zu einer deutlichen
Fallreduktion und langfristig zu einer Reduktion der Personalaufwände im Bereich
der Wohnungsnotversorgung.
Ausgehend von den aktuellen durchschnittlichen Personalkosten in 2023 unter
Berücksichtigung einer 2 %- igen Kostensteigerung ergibt sich daraus folgender
gerundeter Finanzierungsbedarf ab 2024 in Höhe von:
61
2024: 803.200 €
2025: 819.260 €
2026: 835.650 €
2027: 852.360 €
2028: 869.410 €
2029: 886.800 €
2030: 904.530 €.
5. Refinanzierungslogik des Gesamtkonzeptes
Ziel ist es, mittels einer personenzentrierten, bedarfsgerechten Leistungserbringung
die Teilhabe der Menschen in Wohnungsnotlagen zu verbessern und gleichzeitig den
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwirklichen. Dadurch wird der
städtische Haushalt entlastet bzw. einer zunehmenden Belastung entgegengewirkt.
Diese Belastung entsteht aus der gesetzlichen Verpflichtung der Kommune, nicht
realisierte Teilhaben in den anderen sozialrechtlichen Leistungssystemen
existenzsichernd aufzufangen (zugewiesene Auffangfunktion).
5.1 Schrittweise Umsetzung und konsequente Wirkungsanalyse
Um die langfristige Finanzierung auf der Grundlage fachlich wirksamer Leistungen
transparent zu gestalten, werden mit der Umsetzung der einzelnen Teilkonzepte
Hilfeartschlüssel im KDN-Abrechnungssystem der Stadt Köln hinterlegt. Dadurch
wird eine gezielte Kosten-Nutzen-basierte Wirkungsanalyse möglich.
Auf diese Weise können auch etwaige Pull-Effekte oder anderweitig gegenläufige
Entwicklungen beim Unterbringungsbedarf in die Wirkungsanalyse einfließen, die
bislang im Konzept mangels Daten nicht berücksichtigt bzw. dargestellt werden
konnten.
Bei der beschriebenen Strukturqualität und den Kostenansätzen der Teilkonzepte
des Kölner Konzeptes gegen Wohnungslosigkeit handelt es sich um rein
kalkulatorische Größen zur Absicherung einer bedarfsgerechten (Haushalts-)
Planung.
17
5.2 Genutzte Finanzierungssysteme
Der Aufbau einer rechtskreisübergreifenden Bedarfsfeststellung in Köln ermöglicht
die genaue Zuordnung der personenzentrierten Leistungen zu den verschiedenen
rechtlichen Finanzierungssystemen wie OBG -Leistungen, Leistungen nach dem
SGB XII, SGB IX, SGB II, III, V und VI. Die zunehmende Gestaltung konsequent
rechtskreisübergreifender Leistungen im Kontext Wohnungslosigkeit wird durch
Reorganisationsprozesse der Stadtverwaltung in Kooperation mit den
Leistungsträgern sowie die gemeinsame Entwicklung und Erprobung der
erforderlichen Instrumente eröffnet.
17 Mit diesen sind keinerlei Zusagen für spätere Leistungsvereinbarungen verbunden.
62
Soweit diese Maßnahmen nicht durch das pflichtige Leistungssystem abgedeckt sind
oder zunächst erst hinsichtlich ihrer Wirksamkeit erprobt werden, finanziert die Stadt
Köln diese im Wege freiwilliger Förderungen. Dies erfolgt aktuell bereits im Rahmen
der Förderprogramme „Housing First“ und „Ergänzende Leistungen für Menschen im
Kontext Obdachlosigkeit“ sowie den „Humanitären Hilfen für Menschen aus der EU-
Ost- und Südost-Erweiterung“. Neue Teilkonzepte, die noch nicht oder nur teilweise
über eine pflichtige Finanzierungssystematik abgesichert sind, werden vorbehaltlich
eines politischen Umsetzungsbeschlusses und der Bereitstellung der dafür
erforderlichen Mittel (Haushaltsvorbehalt) im Kölner Konzept zur Bekämpfung von
Wohnungslosigkeit beschlossen und bei eventuellen späteren Beschlussvorlagen
entsprechend deutlich gekennzeichnet.
Ob und inwieweit die mittelfristige Entlastung des Systems durch die hier
beschriebenen Investitionen möglich ist, hängt entscheidend davon ab, ob diese der
Verwaltung haushalterisch möglich sind und ist mit Blick auf die größtenteils
pflichtigen Aufgaben im Haushalt des Dezernates V nicht gesichert. Die Umsetzung
muss im Rahmen des im Dezernat V zur Verfügung stehenden Haushaltsbudgets
erfolgen, da auch bei Anerkennung des Konzeptes als Rahmenkonzept keine
zusätzlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung zur Verfügung stehen.
5.3 Mögliche Kosteneinsparung
Ein wesentlicher Aspekt zur langfristigen Finanzierung des Kölner Konzepts zur
Bekämpfung von Wohnungslosigkeit – auch im Rahmen des pflichtigen
Leistungsspektrums – ist die Reduzierung der Verweildauer von obdachlosen
Menschen in Einfachhotels auf den Charakter der Notversorgung auf längstens neun
Monate. Aktuell beträgt die durchschnittliche Verweildauer 24 Monate, was nicht
mehr als Überbrückung einer Notlage angesehen werden kann. Eine Reduzierung
der Verweildauer würde erhebliche Einsparungen ermöglichen.
Der im bestehenden System erforderliche Ausbau dieses Notunterbringungssystems
wird – ohne eine Neuausrichtung des Kölner Hilfesystems für Menschen in Obdach-
und Wohnungslosigkeit – zu weiteren Kostensteigerung führen. Dies zeigt
anschaulich die Entwicklung der letzten Jahre: 2018 wurden in 26 Einfachhotels 770
Plätze zur Versorgung von notunterzubringenden Personen vorgehalten. Diese
waren ganzjährig ausgelastet. Schon fünf Jahre später müssen 1.600 Plätze in 51
Einfachhotels vorgehalten werden, um den Unterbringungsbedarf zu decken. Dies
bedeutet, dass alleine in einem Fünfjahreszeitraum die Zahl der vorgehaltenen
Plätze um 108 % gestiegen ist. Parallel dazu sind die Tagespreise in diesem
Zeitraum von 30 € durchschnittlich auf 50 € gestiegen. Dies entspricht einer
Kostensteigerung um 67 %. Die Ausgaben für die Unterbringung in Einfachhotels
belaufen sich demnach voraussichtlich allein in 2023 auf rund 29 Mio. € mit weiter
steigender Tendenz.
Durch die Zurückführung der Notversorgung in den Beherbergungsbetrieben auf eine
Akutversorgung für längstens 9 Monate in Kombination mit der Versorgung der dort
bislang notuntergebrachten Menschen mit Regelwohnraum ließe sich die
63
erforderliche Platzzahl zur Akutversorgung von Wohnungsnotfällen auf 600 Plätze bis
2030 reduzieren. Das entspräche einer Reduktion der vorgehaltenen Plätze um etwa
62,5 %. Damit würde sich langfristig auch die diesbezügliche Haushaltsbelastung
entsprechend reduzieren. Hier ergibt sich langfristig ein sehr hohes jährliches
Einsparpotenzial von ca. 18 Mio. €, das sich mit der erfolgreichen Umsetzung
des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sukzessive
aufbauen würde. Insgesamt könnten die Aufwendungen für
ordnungsbehördliche Unterbringung durch einen sukzessiven Abbau der
Hotelplätze bis zum Jahr 2030 um bis zu 65,7 Mio. € vermindert werden.
Etwaige Pull-Effekte oder anderweitig gegenläufige Entwicklungen beim
Unterbringungsbedarf sind hierbei nicht berücksichtigt worden.
Unberücksichtigt dabei bleiben weitere volkswirtschaftliche Einspareffekte, die durch
die Reduzierung der Kosten für gesundheitliche Notversorgung,
ordnungsbehördliche Maßnahmen im öffentlichen Raum etc. entstehen.
Indem das Teilkonzept der Sozialen Wohnraumagentur (SWA) neben der
allgemeinen Akquise am Mietwohnungsmarkt auch die Gestaltung niedrigschwelliger
Unterstützungssysteme, Zwischennutzungen und die Weiterentwicklung im
ansonsten nicht mehr genutzten Bestand (ggf. auch der Einfachhotels) fokussiert, ist
mit diesem auch kein Verdrängungswettbewerb zu befürchten, der das Problem nicht
lösen, sondern verlagern würde.
5.4 Erforderliche Kostendeckung
Die Mehrkosten für das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit
werden abzüglich bereits veranschlagter bzw. fortzuschreibender Kosten für die
Jahre von 2024 bis 2030 auf insgesamt rund 17,6 Millionen € kalkuliert.
Sofern im Bereich der Pflichtleistungen nach den §§ 67 ff. SGB XII eine erhöhte
Abweichung der Kosten entsteht, werden diese mit der Kämmerei abgestimmt und
durch Umschichtungen ausgeglichen. Sofern dies nicht möglich ist, werden die
zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung beteiligt.
Der öffentlich geförderte Wohnungsbau wird als wichtiges Instrument betrachtet,
um in den kommenden Jahren hierdurch ebenfalls Kosten zu reduzieren und einen
Abfluss aus dem Kölner Hilfesystem zu ermöglichen. Durch diesen können
Menschen mit geringem Einkommen angemessenen Wohnraum finden, was
langfristig zu Einsparungen bei der Notversorgung der Menschen nach dem OBG
führen wird.
Auch der Aufbau eines eigenen kommunalen Wohnbestandes unterstützt die
nachhaltige Schaffung von angemessen und bezahlbaren Wohnraum in Köln.
5.5 Ergebnis
Durch die schrittweise Umsetzung und enge Wirkungsbetrachtung wird sichergestellt,
dass die effiziente und bedarfsgerechte Versorgung der wohnungslosen Menschen
langfristig finanziell abgesichert ist und den städtischen Haushalt entlastet. Durch
eine gezielte Refinanzierungslogik und die Schaffung wirksamer
Versorgungssysteme wird die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit nachhaltig
vorangetrieben.
64
6. Zusammenfassung
Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zielt auf die
Beendigung der Obdachlosigkeit in Köln bis 2030.
Durch eine niedrigschwellige, durchlässige und rechtskreisübergreifende
Unterstützung, werden die Kölner*innen bei ihrem individuellen Weg in Wohnen,
Arbeit und Gesellschaft unterstützt.
Das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit legt hierbei zentrale
Handlungslinien, erste Teilkonzepte und eine kontinuierliche Weiterentwicklung des
Gesamtsystems fest.
Handlungslinien und erste Teilkonzepte zur Umsetzung sind in diesem Rahmen:
1. Die partizipative Einbeziehung der Menschen selb st als zentraler
Erfolgsfaktor:
• Teilkonzept: Partizipation zur Umsetzung eines Tei lhabebeirates der
Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik der Stadt Köln, zum Aufbau
einer Akademie für Expert*innen in eigener Sache sowie zur verbindlichen
Umsetzung von Partizipation in den Leistungssystemen.
2. Der Ausbau präventiver Hilfen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit,
Obdachlosigkeit und der mannigfaltigen negativen Folgen
• Teilkonzept: Ausbau präventiver Hilfen – Mediation u. a.
3. Der Ausbau und die zielgruppengerechte Weiterent wicklung der Leistungen
für die Zielgruppe zur Verbesserung der Lebens- und Bedarfslagen ist
essentiell, um besondere soziale Schwierigkeiten und
Teilhabeeinschränkungen erfolgreich zu überwinden.
• Teilkonzept: Soziale Betreuung und persönliche Unt erstützung in den
gewerblichen (Not-)Unterkünften (Einfachhotels)
• Teilkonzept: Case-Management
• Teilkonzept: Nachtcafé
• Teilkonzept: Angebote für haustierhaltende Mensche n
• Teilkonzept: Wohnangebote für besondere Zielgruppe n als
rechtskreisübergreifende Kooperationsmodelle
• Teilkonzept: Ordnungsrechtliche und humanitäre Hil fen für Menschen aus der
EU-Binnenmigration ohne Zugang zu den deutschen sozialen
Sicherungssystemen
4. Verbesserung der Wohnraumversorgung
• Teilkonzept: Die Soziale Wohnraumagentur
• Teilkonzept: Housing First
65
Darüber hinaus finden aktuell zentrale Entwicklungen im Rahmen des Kölner
Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit hin zu weiteren Teilkonzepten
statt:
- die Weiterentwicklung des Kölner Hitzekonzeptes f ür Menschen in
Obdachlosigkeit, die Fortsetzung der klimagerechten Anpassung der
Leistungen für die Zielgruppen sowie die Inklusion obdachloser Menschen bei
allen weiteren Entwicklungen für Kölner*innen (z.B. Verschattungen,
Trinkbrunnen)
- die Entwicklung rechtskreisübergreifender Arbeits modelle sowie
- die amtsübergreifende Entwicklung eines Allpartei lichen Konfliktmanagements
(AKIM), das urbane Kompetenzen und das Für- und Miteinander in Köln
stärkt.
Durch ein enges Monitoring der einzelnen Teilkonzepte wird sichergestellt, dass
insbesondere rechtlich freiwillige Investitionen in das Unterstützungssystem die
erforderliche Wirkung für die Menschen entfalten. Zeitgleich wird der Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zum Vertrauenserhalt der finanzierenden
Steuerzahler*innen sichergestellt.
Das Kölner Unterstützungssystem für Menschen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit
wird stetig – auch über 2030 hinaus – mittels der Arbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenpolitik i. S. d. § 4 SGB XII an sich verändernde Rahmenbedingungen
angepasst.
7. Anlagen
66
7.1 Zeit-Maßnahme-Plan
Umsetzungsplanung des Kölner Konzeptes gegen Wohnungslosigkeit konzeptionelle Weiterentwicklungen, Aufbau, Erprobung und
flächendeckende Umsetzung
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Prävention
Akquise von Wohnraum
Ausbau und zielgruppengerechte Weiterentwicklung der Lebens- und Bedarfslagen
Nachtcafé
Zugang mit Tieren
Soziale Wohnraumagentur (SWA)
rechtskreisübergreifendes Wohnprojekt
Partizipation
Hitze- und Kälteschutz
Mediation
Case-Management
Humanitäre Beschäftigungshilfen
Ausbau Housing First
Konfliktmanagement (AKIM)
Übertragung wirksamer Modelle ins Leistungssystem und kontinuierliche Entwicklung neuer Konzepte
ICF-basierte Bedarfsermittlung
Hotel -Scouts
67
7.2 Beschlussübersicht
Erforderliche politische Beschlüsse:
Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit als
Gesamtkonzept
sowie im Rahmen der Teilkonzeptionen:
Fachgruppe Partizipation : Ausstattung mit Regiekostenbudget (Sachmittel
für Raumanmietungen, Arbeitsmittel u. ä.)
Gegebenenfalls Förderprogramm zur Sozialen Wohnraumagentur
Wohnangebote für besondere Zielgruppen als rechtskreisübergreifende
Kooperationsmodelle (Anschubfinanzierung)
Ordnungsrechtliche und Humanitäre Hilfen für Mensc hen aus der EU-
Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen
(Ausweitung des tagestrukturierenden Beschäftigungsangebots , Einsatz
ambulanter (psychiatrischer)Krankenpflege , zielgruppenorientierte
Dezentralisierung des Unterbringungsangebotes ).
68
8. Quellenverzeichnis
1) Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit, Wohnungslosenbericht 2022 des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
(https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/vero
effentlichungen/pm-kurzmeldung/wohnungslosenbericht-
2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3 am 04.08.2023)
2) Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Abs atz 2 und 3
Wohnungslosenberichterstattungsgesetz GISS/KANTAR PUBLIC:
https://www.giss-ev.de/filestorage/publikationen/fb-605-empirische-
untersuchung-zum-wohnungslosenberichterstattungsgesetz_titel_bmas.pdf
3) Brüchmann, Katharina; Busch-Geertsema, Volker; Henke, Jutta; Schöpke,
Sandra; Steffen, Axel (2022b): Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt
Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen – Ergebnisse einer Befragung.
Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS)
(https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Wohnungslose_ohne_Unter
kunft_und_verdeckt_Wohnungslose_in_NRW am 04.08.2023)
4) Lotties, Sarah (2021): Statistikbericht für das Jahr 2019. Zu Lebenslagen
wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in
Deutschland – Lebenslagenbericht. BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
(https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/STA/STA_Statistikbericht_20
20.pdf
5) Zensus 2011: Gebäude- und Wohnungsbestand in Deutschland - endgültige
Ergebnisse
(https://www.zensus2011.de/DE/Infothek/Publikationen/Publikationen_node.ht
ml )
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4113/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.03.2024
- Erstellt
- 18.12.2023 07:10