Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2010; hier: Überplanmäßigen Bedarf im Produkt 03.01.04 Gymnasien Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen hier: Heisenberg-Gymnasium Aufwand in Höhe von 49.000 €
Beschlussvorlage 10/0421 vom 31.08.2010
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10/0421
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Termin unbekannt
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