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Sonnenschutz auf Spielplätzen im Stadtbezirk Nippes

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1439/2022 vom 18.08.2022

Stand: Am 01.09.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) endgültig abgelehnt.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    SPD CDU Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 18.08.2022 AN/1439/2022 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Sonnenschutz auf Spielplätzen im Stadtbezirk Nippes - Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung: 1. Auf dem Spielplatz auf dem ehemaligen Clouth-Gelände, dem Spielplatz „Luftschiffplatz“ geeigneten Sonnenschutz anzubringen, welcher ausreichend Schattenflächen bietet, in wel- chen die spielenden Kinder vor übermäßiger Sonnenstrahlung geschützt sind. Ferner bittet die Bezirisvertretung Nippes die Verwaltung zu prüfen: 2. Ob für diesen Schutz ausfahrbare oder drehbare Sonnensegel einsetzbar sind. 3. Die weiteren Spielplätze im Stadtbezirk darauf zu überprüfen, ob ausreichend Sonnenschutz vorhanden ist. Dabei soll sowohl die Sonnenstrahlung am Vormittag als auch die Strahlung am Nachmittag betrachtet werden. Soweit festgestellt wird, dass auf weiteren Spielplätzen kein geeigneter Sonnenschutz am Vor- und/oder Nachmittag besteht, wird die Verwaltung gebeten: 4. Auf den Spielplätzen sollen geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise Sonnensegel, um- gesetzt werden, um sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag ausreichend Schattenflä- chen für die spielenden Kinder zur Verfügung zu stellen. - 2 - 5. Bei allen Prüfungen wird die Verwaltung gebeten, ob neben der Installation von Sonnense- geln oder ähnlichen technischen Einrichtung auch die Pflanzung von weiteren Bäumen mög- lich ist. Die Pflanzung von Bäumen soll nur da zusätzlich erfolgen, wo ausreichend Platz für ein gesundes Wurzelwerk zur Verfügung steht. 6. Die Verwaltung wird bei allen Punkten darum gebeten, so zu planen, dass jedenfalls ab Sommer 2023 ein ausreichender Schutz auf allen Spielplätzen gegeben ist. Begründung: Spielende Kinder sind durch die Sonnenstrahlung beim Spielen größeren Gefahren ausgesetzt. Dies betrifft insbesondere, aber nicht nur sehr kleine Kinder. Bislang wurde der Sonnenschutz bei der Planung der Spielplätze nicht immer berücksichtigt. Das Problem wird aufgrund des be- stehenden Klimawandels vorerst von Jahr zu Jahr zunehmen. Der Spielplatz am Luftschiffplatz zeigt exemplarisch, dass teilweise ein Sonnenschutz nicht mit- gedacht wird. Selbst wenn die gepflanzten Bäume eine vernünftige Größe erreicht haben wer- den, werden diese dort keinen ausreichenden Sonnenschutz für die spielenden Kinder bieten. Alleine durch die Pflanzung von weiteren Bäumen wird nicht auf allen Spielplätzen und auch auf dem Luftschiffplatz nicht ausreichende Schattenplätze geschaffen werden können. Auch ist zu berücksichtigen, dass es oft einige Jahre dauert, bis durch die Anpflanzung von Bäumen aus- reichende Schattenplätze erzielt werden können. gez. Wicharz gez. Schmitz

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.9, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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