0547/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt für die Sitzung des Integrationrates (AN/0137/2024) am 27.02.2024 betreffend "Bilanz der Einbürgerungen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3686 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 14.02.2024 0547/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 27.02.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt für die Sitzung des Integrationrates (AN/0137/2024) am 27.02.2024 betreffend "Bilanz der Einbürgerungen" Frage 1 Wie viele Einbürgerungen hat es in Köln im Jahr 2023 gegeben (bitte mit Vergleich der Kennzahl des Vorjahres 2022)? 2023 wurden insgesamt 3795 Einbürgerungsurkunden erstellt, im Vorjahr 2022 wurden 3496 Einbürgerungsurkunden erstellt, d.h. mit gleichen Kapazitäten konnte durch Verfahrensopti- mierungen eine Steigerung von rund 10 % erzielt werden. Frage 2: Wie lange betrug zum Ende des Jahres die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der An- tragsstellung bis zur Einbürgerung (bitte mit Vergleich der Kennzahl des Vorjahres 2022)? Derzeit ist mit Wartezeiten von bis zu 12 Monaten auf einen Termin zur Abgabe des Einbürge- rungsantrags zu rechnen. Das sich daran anschließende Prüfverfahren dauert– je nach Herkunftsstaat – 8-10 Monate. Das Prüfverfahren hat sich gegenüber den Vorjahren zeitlich verlängert, da die Rückmeldun- gen der gesetzlich zu beteiligende Sicherheitsbehörden aktuell deutlich länger brauchen. Jeder Einbürgerungsfall kann von individuellen Besonderheiten geprägt sein, die eine kürzere oder längere Bearbeitungszeit nach sich ziehen. Auch die Mitwirkung des Antragstellers kann Einfluss auf die Bearbeitungsdauer nehmen. Frage 3: Wie funktioniert die aktuelle Terminvergabe für Einbürgerungstermine? Der Verwaltung können Antragunterlagen per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Die Verwaltung sichtet die Antragsunterlagen und teilt dem Antragssteller einen Termin zur ab- schließenden Antragsabgabe mit, sobald wieder Termin-Ressourcen zur Verfügung stehen. Aktuell sind alle Termin für die nächsten 12 Monate vergeben. Termine mit einem Vorlauf von 2 mehr als 12 Monate zu vergeben ist nicht effizient. Bereits aktuell werden 20% der vergebe- nen Termine nicht wahrgenommen, sodass die Verwaltung zukünftig dazu übergehen wird, Termine nur noch mit einem kürzeren Vorlauf als die aktuellen 12 Monate zu vergeben. Frage 4: Am 19.01.2024 wurde im Deutschen Bundestag die Novelle des Staatsangehörigkeitsgeset- zes (StAG) verabschiedet. Es ist damit zu rechnen, dass nun deutlich mehr Personen auch in Köln einen Antrag zur Einbürgerung stellen werden. Wie bereitet sich die Verwaltung darauf vor? Die Verwaltung begegnet dem erhöhten Wunsch nach Einbürgerung mit einem bereits in 2023 initiierten Projekt „Wir machen Kölner*innen!“. Wesentliche Schwerpunkte des Projekts sind die Identifizierung von Optimierungspotenzialen und Verfahrensanpassungen an die kom- mende Rechtslage. Ebenfalls gehört zum Projekt die Vorbereitung von Personalzusetzungen sowie Schaffung von räumlichen Voraussetzungen, da dem stark ansteigenden Interesse auf Einbürgerung nur mit erweiterten Personalkapazitäten angemessen begegnet werden kann. Frage 5: Gibt es weitere Entwicklungen oder geplante Schritte zur Optimierung der Abwicklung der Ein- bürgerungen, etwa durch die Digitalisierung? Die Verwaltung prüft derzeit die entwickelte digitale OZG-Antragsstrecke des Bundes für die Übersendung von Antragsunterlagen zur Einbürgerung. Die persönliche Vorsprache zur An- tragsabgabe wird aber auch in einem digitalen Verfahren weiterhin notwendig sein, da die Identitäten geklärt, Dokumente im Original abgeglichen werden müssen und Unterschriften zu leisten sind. gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0547/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.02.2024
- Erstellt
- 07.02.2024 11:57