2780/2025
Errichtung eines Erweiterungsbaues für Ganztag für das Rheingymnasium Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln, - Weiterplanungs- und Baubeschluss, sowie Kostenfortschreibungsbeschluss
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Anlage 2 - Präsentation
1204 Zeichen
Düsseldorfer Str. 13 Stand 26.09.2025 2780/2025 – Anlage 2 Düsseldorfer Str. 13 Mensa / G9 2 Baujahr Stadtbezirk: B-Plan: Schulform: Beschreibung: Schulplätze: Denkmalschutz: Fokus: 1964 / 1970 Mülheim (9) Nein Gymnasium GI + Neubau Ganztag + G9 749 Bauteile C, D, E und Schulhof Fluchtwege & Feuerwehrzufahrt, Interimsflächen 2780/2025 – Anlage 2 Beschlusslage 2504/2015 - geplante Mensa 3 VGV Erstellung , Veröffentlichung FLB Kalkulation Firmen / Vergabe Planung Bau Mobiliar/ Einzug 3 Unterrichtsräume EG: Mensa OG: 3 Räume Ganztag BGF: 940 m² 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 1 2 1 2 3 1 2 3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1 2 3 20302029202820272026 2780/2025 – Anlage 2 2780/2025 - Modulbau 3-geschossig 4 8 Unterrichtsräume EG: Mensa Düsseldorfer 1OG: 3+1 UR G9 Düsseldorfer 2OG: 4 UR G9 Genoveva (Umzug in Holweider Str. ab 2032 möglich) BGF: 1590 m² x 6.000 €/m² => 9,5 Mio. € zur dauerhaften Nutzung VGV Erstellung , Veröffentlichung FLB Kalkulation Firmen / Vergabe Planung Bau Mobiliar/ Einzug 2780/2025 – Anlage 2 Zeitschiene abhängig von Beschlussfassung
Anlage 4 - Verteilung der Mehrkosten
611 Zeichen
Verteilung der Mehrkosten auf die 10 Mehrkosten-Kategorien Kostenfortschreibung I 2025 (KF I) bezogen auf 4,7 Mio. € 2015 Kostenberechnung TH Baubeschluss: 2,6 Mio. € 2025 Kostenfortschreibung TH: 7,3 Mio. € rund 1.300.000 € Außergewöhnliche Markteinflüsse 28% der Mehrkosten rund 600.000 € Spezielle „Bauen im Bestand“-Risiken 13% der Mehrkosten rund 300.000 € Baugrundrisiko 5% der Mehrkosten rund 700.000 € Planung und Ausführung 15% der Mehrkosten rund 1.800.000 € Sonstige Risiken 39% der Mehrkosten Errichtung einer Turnhalle für das Rheingymnasium Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln – Anlage 3 Anlage 4
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Maßnahme wird aufgrund ihrer Dringlichkeit in der Task Force Schulbau behandelt. Weitere Verzögerungen führen zu einem späteren Fertigstellungstermin und ziehen einen längeren Bedarf an Interimsmaßnahmen für die Unterbringung der 13. Klassen des Rheingymnasiums und des Genoveva- Gymnasiums mit sich. Hierdurch wird der Schulbetrieb beeinträchtigt und es entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 - Erläuterung Risikokategorien
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Anlage 3 zur Vorlage 2780/2025 Errichtung eines Erweiterungsbaues für Ganztag für das Rheingymnasium Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln, Kostenfortschreibungsbeschluss Erläuterung zu den eingetretenen Risikokategorien 1. Änderung des regulatorischen Umfeldes rund 0 Mio. Euro (0 %) 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse rund 1,3 Mio. Euro (28%) Bei der Durchführung der Vergabeverfahren wurden bei mehreren Gewerken die Ansätze der Kostenberechnung überschritten. Dies spiegelt die angespannte Marktlage wider. Für die Kostenberechnungen, die dem Baubeschluss aus 2015 zu Grunde lagen, sind indexierte Preise für 2016/2017 angenommen worden. Die tatsächliche Bauzeit war von 2019 bis 2024. Allein für die Zeit von 2016 bis 2020 ist ein weiterer Baupreisindex (Destatis) von 15,2% anzusetzen. Nach der Corona-Pandemie stiegen insbesondere die Stahlpreise deutlich an. Auch die wieder anziehende Konjunktur in Asien führte zu steigenden Rohstoffpreisen. Der Krieg in der Ukraine ab Februar 2022 führte zu verstärkten Lieferengpässen. Preise für Baumaterialien, Energie und Zinskosten stiegen erheblich. 3. Besondere vertragliche Risiken rund 0 Mio. Euro (0 %) 4. Besondere Genehmigungsrisiken rund 0 Mio. Euro (0 %) 5. Besondere Bauumfeldrisiken rund 0 Mio. Euro (0 %) 6. Baugrundrisiken rund 0,3 Mio. Euro (5 %) Das Erdreich enthielt hohe Konzentrationen von Schadstoffen, deren fachgerechte Entsorgung zu erhöhten Mehrkosten führte. 7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken rund 0,6 Mio. Euro (13 %) Die Ausführung der Medientrassen zur Versorgung der Turnhalle mussten aufgrund baulicher Konflikte mit dem Bestand verschoben werden und bedingte Massenmehrungen. Im Zuge der Rohbauarbeiten wurden im Bestand nicht ausreichend tragfähige Vorsatzschalen aufgefunden. Diese Vorsatzschalen wurden abschnittsweise abgebrochen und durch tragfähige Kalksandsteinwände ersetzt. Dies führte zu Mehrmengen in der Gebäudesicherung. Bei der Fassadensanierung des Ziegelmauerwerks mussten mehr beschädigte Ziegelsteine ausgetauscht und mit Steinrestaurierungsmörtel ergänzt werden als ursprünglich angenommen. 8. Nutzeränderungen rund 0 Mio. Euro (0 %) 9. Planung und Ausführung rund 0,7 Mio. Euro (15 %) Aufgrund mehrerer Planerwechsel (TGA, Hochbau, Außenanlagen, Bauphysik) entstanden Verzögerungen im Projektablauf, die Mehrkosten nach sich zogen. Neue Verträge mussten nach neuer HOAI beauftragt werden. 10. Sonstige Risiken rund 1,8 Mio. Euro (39 %) Der Baubeginn musste in der 2. Jahreshälfte 2019 erfolgen, weil die ursprüngliche Planung gestoppt wurde und erneute Abstimmungen erforderlich waren. Die Gewerke Rohbau, Sanitär, Gebäudeautomation und Metallbau mussten neu ausgeschrieben werden. Dies ist durch Materialengpässe, Corona und die Marktsituation begründet und führte zu Bauzeitenverlängerungen, weil keine Angebote eingegangen sind. Summe der Kostenfortschreibung rund 4,65 Mio. Euro (100 %)
Beschlussvorlage Rat
14845 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2780/2025
Freigabedatum
11.11.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Errichtung eines Erweiterungsbaues für Ganztag für das Rheingymnasium
Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln, - Weiterplanungs- und Baubeschluss, sowie
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 IV Satz 2 der Betriebssatzung der
Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 V Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln hebt die Beschlussvorlage 2504/2015 des Rates der Stadt Köln vom
12.11.2015 teilweise auf und beschließt einen Baustopp für die Errichtung eines Erweite-
rungsbaus für den Ganztag des Rheingymnasiums Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln.
2. Der Rat beschließt stattdessen die Planung und Errichtung eines 3-geschossigen dauerhaf-
ten Modulbaus für die Errichtung einer Mensa, die Umsetzung von G9 und zur Deckung des
Bedarfs an Ganztagsräumen.
3. Der Rat genehmigt die Planungsänderung mit angenommenen Gesamtkosten in Höhe von
brutto rund 9,5 Mio. Euro und beauftragt die Verwaltung mit der Umplanung und Baudurchfüh-
rung. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 10 %, das sind 930.000
Euro.
4. Der Rat nimmt die Mehrkosten für den bereits fertiggestellten Neubau einer Einfachturn-
halle in Höhe von rund 4,7 Mio. Euro (von ursprünglich angesetzten 2,6 Mio. Euro auf insge-
samt rund 7,3 Mio. Euro) zur Kenntnis.
5. Die Finanzierung der Baumaßnahme und der Mehrkosten für den bereits fertiggestellten
Neubau einer Einfachturnhalle erfolgen aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an
die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis.
Rat 20.11.2025
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten)
Siehe Begründung
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
3
Begründung:
Ausgangslage
Mit Beschluss des Rates am 12.11.2015 (Vorlagen-Nummer 2504/2015) wurde die Verwal-
tung mit der Errichtung eines Erweiterungsgebäudes für Ganztag sowie dem Neubau einer
Einfachturnhalle des Rheingymnasiums Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln, beauftragt.
Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses wurde zunächst eine provisorische Mittagsversorgung in
kleinem Umfang im Bestandsgebäude realisiert.
Die Turnhalle wurde am 28.06.2024 fertiggestellt und in Betrieb genommen.
Die Errichtung einer Mensa mit Ganztagsbetreuung als Erweiterung des bestehenden
Rheingymnasiums (Trakt G) befindet sich derzeit in der Leistungsphase 6.
Aktuelle Situation
Bereits 2018 wechselten die beiden Mülheimer Gymnasien, Rhein- und Genoveva-Gymna-
sium, zu G9 und benötigen ab Schuljahresbeginn 2026 Räumlichkeiten für je einen zusätzli-
chen Jahrgang. Das Genoveva-Gymnasium verfügt ebenfalls noch nicht über die nötigen
Räume für die Rückkehr zu G9. Bis voraussichtlich 2032 wird gemäß Beschluss (Vorlagen-
Nummer 2196/2024) die Holweider Straße 2 inklusive G9-Bedarf für das Genoveva-Gymna-
sium hergerichtet. Bis dahin wird ein Interim für den zusätzlichen G9-Bedarf benötigt (der zu-
sätzliche Bedarf wurde bereits in den Mitteilungen mit den Vorlagen-Nummern 0656/2025 und
1276/2025 erläutert; zum Bedarf an Gymnasialplätzen im Bezirk Mülheim siehe Anlage 5).
Für die Trakte B bis E des Rheingymnasiums ist eine Generalinstandsetzung in den nächsten
10 Jahren unausweichlich. Für deren Durchführung sind bauteilweise Auslagerungen des
Schulbetriebs notwendig.
Die vorhandenen Schulersatzbauten (Trakt H und F) decken nicht den Raumbedarf für ein In-
terim. Die mit dem vorgehenden Beschluss beauftragte Mensa mit Ganztagsbetreuung würde
auch mit Errichtung eines zusätzlichen Geschosses nicht den Raumbedarf für ein Interim de-
cken.
Aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfs und dem Fehlen eines geeigneten Inte-
rimsstandorts in der Nachbarschaft des Schulgeländes kann der Neubau der Mensa mit
Ganztagsbetreuung nicht wie ursprünglich vorgesehen fortgeführt werden.
Im Rahmen der Task Force Schulbau am 12.09.2025 wurde empfohlen, von verschiedenen
Varianten die wirtschaftlichste weiterzuverfolgen und eine Entscheidung des Rates der Stadt
Köln zu erwirken.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehende Planung der Mensa mit Ganztag zu
verwerfen und einen 3-geschossigen Modulbau mit Mensa und 8 Unterrichtsräumen
neu zu planen und zu errichten.
Die Unterrichtsräume im 1. Obergeschoss sollen für das Rheingymnasium für G9 zur Verfü-
gung gestellt werden.
Im 2. Obergeschoss mit 4 weiteren Unterrichtsräumen wird bis zum geplanten Umzug in die
Holweider Straße (frühestens ab 2032 möglich) G9 für das Genoveva-Gymnasium sicherge-
stellt. Im Anschluss können die Räume zur Auslagerung für die Generalinstandsetzung ge-
nutzt werden.
Da sowohl am Rheingymnasium als auch am Genoveva-Gymnasium bereits ab Schuljahres-
beginn 2026 ein zusätzlicher Jahrgang zu unterrichten ist, ist die Realisierung der Baumaß-
nahme zügig fortzusetzen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Modulbau frühestens 36 Monate nach Beschluss-
fassung fertiggestellt und in Betrieb genommen werden kann.
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Planungsverlauf
Am 30.11.2015 wurde in einer Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Mülheim
(Vorlagen-Nummer 2504/2015/1) entschieden, den Erweiterungsbau für den Ganztag sowie
den Neubau der Einfachturnhalle nach Passivhausstandard und nicht nach der Energieein-
sparverordnung (EnEV) zu errichten. Dies hatte zur Folge, dass die bereits weitgehend auf
der Grundlage der EnEV 2009 abgeschlossene Entwurfsplanung grundlegend überarbeitet
werden musste.
Zu Verzögerung bei der Umsetzung des Ratsbeschlusses kam es aufgrund auftragnehmersei-
tiger Kündigung des TGA-Planers und auftragnehmerseitiger Kündigung des Hochbauplaners
der Turnhalle.
2019 wurde mit dem Bau der Turnhalle begonnen, die 2024 fertiggestellt werden konnte.
Für die Mensa mit Ganztag wurde im November 2022 mit der Planung begonnen. Verzöge-
rungen traten aus folgenden Gründen auf:
- Die Ausführung der Medientrasse zur Versorgung der Turnhalle (ursprünglich für die
Sommerferien 2020 geplant) wurde verschoben.
- Bauliche Konflikte der Planung wurden festgestellt und eine Variantenuntersuchung
wurde durchgeführt.
- Die Technikführung musste überarbeitet und der Genehmigungsstand musste erneut
überprüft werden.
- Rückbau der Fluchttreppe, da das Provisorium doch genehmigungspflichtig war; ein
Bauantrag musste nachgereicht werden.
- Nachforderungen wurden seitens der Bauaufsicht eingereicht (Prüfstatik der Flucht-
treppe).
- Die Infrastrukturplanung und der Brandschutz im Bestand mussten untersucht werden.
Im November 2024 wurde der Bau aufgrund der geänderten Asset-Strategie (Zusatzbedarfe
für Ganztag und G9 und Auslagerungsmöglichkeiten für eine GI) gestoppt.
Die Planungsänderung für den Modulbau wird mit circa 36 Monaten Planungs- und Bauzeit
veranschlagt.
Entwicklung der Gesamtkosten für die errichtete Einfachturnhalle
Die Brutto-Gesamtkosten für die errichtete Einfachturnhalle sind von etwa 2,6 Mio. Euro auf
rund 7,3 Mio. Euro gestiegen. Die genehmigten Kosten aus dem oben genannten Baube-
schluss wurden somit um circa 180 % gegenüber der Kostenberechnung aus 2015 überschrit-
ten.
Die für das Projekt identifizierten Mehrkosten wurden den 10 Risikokategorien zugeordnet und
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Erläuterungen zu den Mehrkosten
sind der Anlage 3 zu entnehmen):
Nr. Risikokategorie Mio. Euro
(gerundet)
%
1. Änderungen des regulatorischen Umfeldes 0 0
2. Außergewöhnliche Markteinflüsse 1,3 28
3. Besondere vertragliche Risiken 0 0
4. Besondere Genehmigungsrisiken 0 0
5. Besondere Bauumfeldrisiken 0 0
6. Baugrundrisiken-. 0.3 5
7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken 0,6 13
8. Nutzungsänderungen 0 0
5
9. Planung und Ausführung 0,7 15
10. Sonstige Risiken 1,8 39
Gesamtsumme 4,7 100
Es ist eine Erhöhung des genehmigten Teilbudgets zur Errichtung der Einfachturnhalle von
2,6 Mio. Euro brutto um rund 4,7 Mio. Euro brutto auf rund 7,3 Mio. Euro brutto erforderlich.
Finanzierung:
Die bisherigen Kosten für das Projekt Mensa mit Ganztag können für rund 3 Mio. Euro abge-
rechnet werden. Diese vergeblichen Planungskosten wegen der Umplanung stellen einen un-
geplanten Abschreibungsaufwand dar, der nicht in der Planung für den Flächenverrechnungs-
preis enthalten ist. Sie werden im Wege des Ergebnisausgleichs aus dem städtischen Ge-
samthaushalt erstattet.
Die zusätzlichen Kosten für die Errichtung der Einfachturnhalle betragen rund 4,7 Mio. Euro.
Die Kosten für die Errichtung des 3-geschossigen dauerhaften Modulbaus werden bei
Vergabe an ein Totalunternehmen mit 9,5 Mio. Euro veranschlagt.
Risikozuschlag
In der Entwurfsplanung und der darauf basierenden Kostenannahme besteht systembedingt
noch eine Kostenunsicherheit. Per Definition der HOAI ist die Entwurfsplanung eine „System-
und Integrationsplanung“. Die eigentliche „detaillierte Planung der Bauausführung“ erfolgt erst
in der Ausführungsplanung. Eine Kostentoleranz bis plus/minus 20 % ist in diesem Stadium
üblich.
Die projektspezifischen Risiken zum aktuellen Planungsstand wurden ermittelt und beziffert.
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung, einen Risikozuschlag in Höhe von rund
930.000 Euro (das entspricht rund 10 %) vorzuhalten.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und
Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti-
gen Flächenverrechnungspreis.
Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde statt der bisherigen kalkulatorischen Miete der Sparten-
verrechnungspreis zwischen Kernverwaltung und Gebäudewirtschaft für die Nutzung von Ge-
bäuden verwaltungsweit umgesetzt. Für 2015 erfolgte auf der Grundlage des testierten Jah-
resabschlusses 2013 der Gebäudewirtschaft eine Zurechnung der Erträge und Aufwendungen
entsprechend der Objektzuordnung zur jeweiligen Sparte. In der Planung für 2015 sind Preis-
steigerungen, soweit erforderlich, berücksichtigt. Der jeweilige Flächenverrechnungspreis
(€/m²) ergibt sich aus der Gegenüberstellung der unter Berücksichtigung von Preissteigerun-
gen geplanten Nettoaufwendungen und der zugeordneten Flächen.
Aus der bereits erfolgten Errichtung der Einfachturnhalle ergibt sich ab dem Zeitpunkt der
Inbetriebnahme für die gesamte Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelas-
tung von rund 250.000 Euro zuzüglich Nebenkosten in Höhe von rund 50.000 Euro. Die Auf-
wendungen von insgesamt rund 300.000 Euro jährlich sind ab sofort im Teilergebnisplan des
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergeb-
nisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt ein Anteil in Höhe von rund
210.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten auf das
Rheingymnasium Düsseldorfer Straße 13. Die restlichen Mehraufwendungen werden im
Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schul-
sparte abgebildet.
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Aus der zu beschließenden Errichtung des 3-geschossigen dauerhaften Modulbaus ergibt
sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schulsparte „Gymnasien“ eine
jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 520.000 Euro zuzüglich Nebenkosten in Höhe von
rund 80.000 Euro. Die Aufwendungen von insgesamt rund 600.000 Euro jährlich sind voraus-
sichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in
der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentli-
che Aufwendungen, zu finanzieren.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in
Höhe von rund 340.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten
auf das Rheingymnasium Düsseldorfer Straße 13. Die restlichen Mehraufwendungen werden
im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten
Schulsparte abgebildet.
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten und
müssen für 2028 im Wege der Umschichtung und im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro-
zesses 2027 ff. als Mehrbedarfe im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport be-
reitgestellt werden.
Die erforderlichen Mittel ab 2028 sind voraussichtlich vollständig als Mehrbedarf erforderlich.
Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions-
und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis
dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar.
Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite-
ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist
Alternativen
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten bestehen keine Alternativen. Aufgrund des umfangrei-
chen Sanierungsbedarfs und dem Fehlen eines geeigneten Interimsstandorts in der Nachbar-
schaft des Schulgeländes kann der Neubau der Mensa mit Ganztagsbetreuung nicht wie ur-
sprünglich vorgesehen fortgeführt werden.
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Un-
terricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Somit ist
die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gegeben.
Anlagen
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 – Präsentation
Anlage 3 – Erläuterung der eingetretenen Kostenrisiken
Anlage 4 – Aufteilung der Mehrkosten
Anlage 5 – Bedarf Gymnasialplätze Stadtbezirk Mülheim
Anlage 5 - Bedarf Gymnasialplätze Mülheim
2232 Zeichen
Anlage 5 zur Beschlussvorlage 2780/2025 11.11.20252025 IV/2 01067630.docx Bedarf Gymnasialplätze Stadtbezirk Mülheim Im Stadtbezirk Mülheim sind vier städtische und ein privates Gymnasium verortet. Zügigkeit Sek I Richtwert Ø 27 Max Ø 29 166455 Düsseldorfer Str. 13 3 81 87 166583 Genovevastr. 58-62 4 GL 108 116 166625 Graf-Adolf-Str. 59 3 81 87 166686 Kattowitzer Str. 52 5 135 145 195376 Ferdinand Franz Wallraf Gymnasium, Privates Gym- nasium Arnsberger Straße (Platzzahl geschätzt) 2 54 58 Summe Stadtbezirk 9 -Mülheim- 17 459 493 Es werden in den Jahren bis 2035 folgende Schüler*innenzahlen in den fünften Klassen aller Schulformen erwartet: BVP 10-jährige 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 901 901 / Mülheim 386 386 407 419 398 428 420 435 418 447 902 902 / Buchforst 75 78 70 65 60 60 59 59 60 54 903 903 / Buchheim 143 137 136 138 130 128 126 119 114 105 904 904 / Holweide 230 220 192 196 191 198 183 164 167 170 905 905 / Dellbrück 223 205 216 212 192 217 186 167 162 173 906 906 / Höhenhaus 192 176 184 202 182 183 161 138 145 158 907 907 / Dünnwald 147 117 130 124 124 123 114 106 108 107 908 908 / Stammheim 104 86 87 88 88 86 91 73 73 81 909 909 / Flittard 97 93 92 84 86 91 85 75 73 80 9 Summe 1.596 1.497 1.515 1.527 1.451 1.515 1.425 1.337 1.320 1.375 Betrachtete man die Ergebnisse der Elternbefragung und die Werte aus dem letzten Anmel- deverfahren, so wird für die Zukunft eine Übergangsquote von 40 % in Mülheim auf die Gym- nasien angenommen. Dies bedeutet, dass in den nächsten Jahren folgende Schüler*innen- zahlen in den Eingangsklassen der städtischen Gymnasien in Mülheim zu erwarten sind: Bedarf 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 40% 638 599 606 611 580 606 570 535 528 550 Es wird deutlich, dass das Schulplatzangebot der Schulform Gymnasium im Stadtbezirk Mül- heim den prognostizierten Bedarf nicht in Gänze wird decken können. Ein Teil des Fehlbe- darfs kann zwar vom Bezirk Innenstadt (insbesondere im rechtsrheinischen Stadtteil Deutz) ausgeglichen werden, aber es gibt aus Sicht der Schulentwicklungsplanung in absehbarer Zukunft keinen Grund, diesen Standort infrage zu stellen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungOrte (10)
- Düsseldorfer Straße 13
- Holweider Straße 2
- Brückenstraße 5
- Genovevastraße 58
- Graf-Adolf-Straße 59
- Kattowitzer Straße 52
- Arnsberger Straße
- Straße 13 3
- Straße 2
- Straße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2780/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.11.2025
- Erstellt
- 12.09.2025 11:21