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2780/2025

Errichtung eines Erweiterungsbaues für Ganztag für das Rheingymnasium Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln, - Weiterplanungs- und Baubeschluss, sowie Kostenfortschreibungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bauen und Wohnen, Sitzung am 31.12.2026, TOP 1

Anlage 2 - Präsentation

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Ansehen

Anlage 4 - Verteilung der Mehrkosten

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Ansehen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 3 - Erläuterung Risikokategorien

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 - Bedarf Gymnasialplätze Mülheim

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Ansehen

Anlage 2 - Präsentation

1204 Zeichen

Düsseldorfer Str. 13
Stand 26.09.2025
2780/2025 – Anlage 2

Düsseldorfer Str. 13
Mensa
/ G9
2
Baujahr
Stadtbezirk: 
B-Plan:
Schulform:
Beschreibung:
Schulplätze:
Denkmalschutz:
Fokus:
1964 / 1970
Mülheim (9)
Nein
Gymnasium
GI + Neubau Ganztag + G9
749
Bauteile C, D, E und Schulhof
Fluchtwege & 
Feuerwehrzufahrt,
Interimsflächen
2780/2025 – Anlage 2

Beschlusslage 2504/2015 - geplante Mensa
3
VGV Erstellung , Veröffentlichung FLB  Kalkulation Firmen / Vergabe Planung Bau Mobiliar/ Einzug
3 Unterrichtsräume
EG: Mensa
OG: 3 Räume Ganztag
BGF: 940 m²
10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 1 2 1 2 3 1 2 3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1 2 3
20302029202820272026
2780/2025 – Anlage 2

2780/2025 - Modulbau 3-geschossig
4
8 Unterrichtsräume
EG: Mensa Düsseldorfer
1OG: 3+1 UR G9 Düsseldorfer
2OG: 4 UR G9 Genoveva 
(Umzug in Holweider Str. ab 2032 möglich)
BGF: 1590 m² x 6.000 €/m²
=> 9,5 Mio. € 
zur dauerhaften Nutzung
VGV Erstellung , Veröffentlichung FLB  Kalkulation Firmen / Vergabe Planung Bau Mobiliar/ Einzug
2780/2025 – Anlage 2
Zeitschiene abhängig von Beschlussfassung

Anlage 4 - Verteilung der Mehrkosten

611 Zeichen

Verteilung der Mehrkosten auf die 10 Mehrkosten-Kategorien
Kostenfortschreibung I 2025 (KF I) bezogen auf 4,7 Mio. €
2015 Kostenberechnung TH Baubeschluss: 2,6 Mio. € 
2025 Kostenfortschreibung TH: 7,3 Mio. €
rund 1.300.000 €
Außergewöhnliche Markteinflüsse
28% der Mehrkosten
rund 600.000 €
Spezielle „Bauen im Bestand“-Risiken
13% der Mehrkosten
rund 300.000 €
Baugrundrisiko
5% der Mehrkosten
rund 700.000 €
Planung und Ausführung
15% der Mehrkosten
rund 1.800.000 €
Sonstige Risiken
39% der Mehrkosten
Errichtung einer Turnhalle für das Rheingymnasium 
Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln – Anlage 3
Anlage 4

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1293 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Maßnahme wird aufgrund ihrer Dringlichkeit in der Task Force Schulbau behandelt. Weitere 
Verzögerungen führen zu einem späteren Fertigstellungstermin und ziehen einen längeren Bedarf an 
Interimsmaßnahmen für die Unterbringung der 13. Klassen des Rheingymnasiums und des Genoveva-
Gymnasiums mit sich. Hierdurch wird der Schulbetrieb beeinträchtigt und es entsteht ein wirtschaftlicher 
Schaden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 - Erläuterung Risikokategorien

2966 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage 2780/2025 Errichtung eines Erweiterungsbaues für Ganztag für 
das Rheingymnasium Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln, 
Kostenfortschreibungsbeschluss 
 
Erläuterung zu den eingetretenen Risikokategorien 
 
1. Änderung des regulatorischen Umfeldes rund 0 Mio. Euro (0 %) 
 
2. Außergewöhnliche Markteinflüsse rund 1,3 Mio. Euro (28%) 
Bei der Durchführung der Vergabeverfahren wurden bei mehreren Gewerken die Ansätze 
der Kostenberechnung überschritten. Dies spiegelt die angespannte Marktlage wider. 
 
Für die Kostenberechnungen, die dem Baubeschluss aus 2015 zu Grunde lagen, sind 
indexierte Preise für 2016/2017 angenommen worden. Die tatsächliche Bauzeit war von 
2019 bis 2024. Allein für die Zeit von 2016 bis 2020 ist ein weiterer Baupreisindex (Destatis) 
von 15,2% anzusetzen. 
Nach der Corona-Pandemie stiegen insbesondere die Stahlpreise deutlich an. Auch die 
wieder anziehende Konjunktur in Asien führte zu steigenden Rohstoffpreisen. 
Der Krieg in der Ukraine ab Februar 2022 führte zu verstärkten Lieferengpässen. Preise für 
Baumaterialien, Energie und Zinskosten stiegen erheblich. 
 
3. Besondere vertragliche Risiken rund 0 Mio. Euro (0 %) 
 
4. Besondere Genehmigungsrisiken rund 0 Mio. Euro (0 %) 
 
5. Besondere Bauumfeldrisiken rund 0 Mio. Euro (0 %) 
 
6. Baugrundrisiken rund 0,3 Mio. Euro (5 %) 
Das Erdreich enthielt hohe Konzentrationen von Schadstoffen, deren fachgerechte 
Entsorgung zu erhöhten Mehrkosten führte. 
 
7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken rund 0,6 Mio. Euro (13 %) 
Die Ausführung der Medientrassen zur Versorgung der Turnhalle mussten aufgrund 
baulicher Konflikte mit dem Bestand verschoben werden und bedingte Massenmehrungen.  
Im Zuge der Rohbauarbeiten wurden im Bestand nicht ausreichend tragfähige 
Vorsatzschalen aufgefunden. Diese Vorsatzschalen wurden abschnittsweise abgebrochen 
und durch tragfähige Kalksandsteinwände ersetzt. Dies führte zu Mehrmengen in der 
Gebäudesicherung. 
Bei der Fassadensanierung des Ziegelmauerwerks mussten mehr beschädigte Ziegelsteine 
ausgetauscht und mit Steinrestaurierungsmörtel ergänzt werden als ursprünglich 
angenommen.

8. Nutzeränderungen rund 0 Mio. Euro (0 %) 
 
9. Planung und Ausführung  rund 0,7 Mio. Euro (15 %) 
Aufgrund mehrerer Planerwechsel (TGA, Hochbau, Außenanlagen, Bauphysik) entstanden 
Verzögerungen im Projektablauf, die Mehrkosten nach sich zogen.  
Neue Verträge mussten nach neuer HOAI beauftragt werden. 
 
10. Sonstige Risiken  rund 1,8 Mio. Euro (39 %) 
Der Baubeginn musste in der 2. Jahreshälfte 2019 erfolgen, weil die ursprüngliche Planung 
gestoppt wurde und erneute Abstimmungen erforderlich waren. 
Die Gewerke Rohbau, Sanitär, Gebäudeautomation und Metallbau mussten neu 
ausgeschrieben werden. Dies ist durch Materialengpässe, Corona und die Marktsituation 
begründet und führte zu Bauzeitenverlängerungen, weil keine Angebote eingegangen sind. 
 
Summe der Kostenfortschreibung rund 4,65 Mio. Euro (100 %)

Beschlussvorlage Rat

14845 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2780/2025 
Freigabedatum 
 11.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Erweiterungsbaues für Ganztag für das Rheingymnasium 
Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln, - Weiterplanungs- und Baubeschluss, sowie 
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 IV Satz 2 der Betriebssatzung der 
Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 V Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln hebt die Beschlussvorlage 2504/2015 des Rates der Stadt Köln vom 
12.11.2015 teilweise auf und beschließt einen Baustopp für die Errichtung eines Erweite-
rungsbaus für den Ganztag des Rheingymnasiums Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln. 
2. Der Rat beschließt stattdessen die Planung und Errichtung eines 3-geschossigen dauerhaf-
ten Modulbaus für die Errichtung einer Mensa, die Umsetzung von G9 und zur Deckung des 
Bedarfs an Ganztagsräumen.  
3. Der Rat genehmigt die Planungsänderung mit angenommenen Gesamtkosten in Höhe von 
brutto rund 9,5 Mio. Euro und beauftragt die Verwaltung mit der Umplanung und Baudurchfüh-
rung. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 10 %, das sind 930.000 
Euro.  
4. Der Rat nimmt die Mehrkosten für den bereits fertiggestellten Neubau einer Einfachturn-
halle in Höhe von rund 4,7 Mio. Euro (von ursprünglich angesetzten 2,6 Mio. Euro auf insge-
samt rund 7,3 Mio. Euro) zur Kenntnis. 
 
5. Die Finanzierung der Baumaßnahme und der Mehrkosten für den bereits fertiggestellten 
Neubau einer Einfachturnhalle erfolgen aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an 
die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis. 
 
Rat 20.11.2025

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten) 
    Siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.

3 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Mit Beschluss des Rates am 12.11.2015 (Vorlagen-Nummer 2504/2015) wurde die Verwal-
tung mit der Errichtung eines Erweiterungsgebäudes für Ganztag sowie dem Neubau einer 
Einfachturnhalle des Rheingymnasiums Düsseldorfer Straße 13, 51063 Köln, beauftragt.  
Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses wurde zunächst eine provisorische Mittagsversorgung in 
kleinem Umfang im Bestandsgebäude realisiert. 
Die Turnhalle wurde am 28.06.2024 fertiggestellt und in Betrieb genommen. 
Die Errichtung einer Mensa mit Ganztagsbetreuung als Erweiterung des bestehenden 
Rheingymnasiums (Trakt G) befindet sich derzeit in der Leistungsphase 6. 
Aktuelle Situation 
Bereits 2018 wechselten die beiden Mülheimer Gymnasien, Rhein- und Genoveva-Gymna-
sium, zu G9 und benötigen ab Schuljahresbeginn 2026 Räumlichkeiten für je einen zusätzli-
chen Jahrgang. Das Genoveva-Gymnasium verfügt ebenfalls noch nicht über die nötigen 
Räume für die Rückkehr zu G9. Bis voraussichtlich 2032 wird gemäß Beschluss (Vorlagen-
Nummer 2196/2024) die Holweider Straße 2 inklusive G9-Bedarf für das Genoveva-Gymna-
sium hergerichtet. Bis dahin wird ein Interim für den zusätzlichen G9-Bedarf benötigt (der zu-
sätzliche Bedarf wurde bereits in den Mitteilungen mit den Vorlagen-Nummern 0656/2025 und 
1276/2025 erläutert; zum Bedarf an Gymnasialplätzen im Bezirk Mülheim siehe Anlage 5). 
Für die Trakte B bis E des Rheingymnasiums ist eine Generalinstandsetzung in den nächsten 
10 Jahren unausweichlich. Für deren Durchführung sind bauteilweise Auslagerungen des 
Schulbetriebs notwendig.  
Die vorhandenen Schulersatzbauten (Trakt H und F) decken nicht den Raumbedarf für ein In-
terim. Die mit dem vorgehenden Beschluss beauftragte Mensa mit Ganztagsbetreuung würde 
auch mit Errichtung eines zusätzlichen Geschosses nicht den Raumbedarf für ein Interim de-
cken. 
Aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfs und dem Fehlen eines geeigneten Inte-
rimsstandorts in der Nachbarschaft des Schulgeländes kann der Neubau der Mensa mit 
Ganztagsbetreuung nicht wie ursprünglich vorgesehen fortgeführt werden. 
Im Rahmen der Task Force Schulbau am 12.09.2025 wurde empfohlen, von verschiedenen 
Varianten die wirtschaftlichste weiterzuverfolgen und eine Entscheidung des Rates der Stadt 
Köln zu erwirken. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehende Planung der Mensa mit Ganztag zu 
verwerfen und einen 3-geschossigen Modulbau mit Mensa und 8 Unterrichtsräumen 
neu zu planen und zu errichten. 
Die Unterrichtsräume im 1. Obergeschoss sollen für das Rheingymnasium für G9 zur Verfü-
gung gestellt werden.  
Im 2. Obergeschoss mit 4 weiteren Unterrichtsräumen wird bis zum geplanten Umzug in die 
Holweider Straße (frühestens ab 2032 möglich) G9 für das Genoveva-Gymnasium sicherge-
stellt. Im Anschluss können die Räume zur Auslagerung für die Generalinstandsetzung ge-
nutzt werden. 
Da sowohl am Rheingymnasium als auch am Genoveva-Gymnasium bereits ab Schuljahres-
beginn 2026 ein zusätzlicher Jahrgang zu unterrichten ist, ist die Realisierung der Baumaß-
nahme zügig fortzusetzen. 
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Modulbau frühestens 36 Monate nach Beschluss-
fassung fertiggestellt und in Betrieb genommen werden kann.

4 
 
Planungsverlauf 
Am 30.11.2015 wurde in einer Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Mülheim 
(Vorlagen-Nummer 2504/2015/1) entschieden, den Erweiterungsbau für den Ganztag sowie 
den Neubau der Einfachturnhalle nach Passivhausstandard und nicht nach der Energieein-
sparverordnung (EnEV) zu errichten. Dies hatte zur Folge, dass die bereits weitgehend auf 
der Grundlage der EnEV 2009 abgeschlossene Entwurfsplanung grundlegend überarbeitet 
werden musste. 
Zu Verzögerung bei der Umsetzung des Ratsbeschlusses kam es aufgrund auftragnehmersei-
tiger Kündigung des TGA-Planers und auftragnehmerseitiger Kündigung des Hochbauplaners 
der Turnhalle. 
2019 wurde mit dem Bau der Turnhalle begonnen, die 2024 fertiggestellt werden konnte.  
Für die Mensa mit Ganztag wurde im November 2022 mit der Planung begonnen. Verzöge-
rungen traten aus folgenden Gründen auf:  
- Die Ausführung der Medientrasse zur Versorgung der Turnhalle (ursprünglich für die 
Sommerferien 2020 geplant) wurde verschoben. 
- Bauliche Konflikte der Planung wurden festgestellt und eine Variantenuntersuchung 
wurde durchgeführt. 
- Die Technikführung musste überarbeitet und der Genehmigungsstand musste erneut 
überprüft werden. 
- Rückbau der Fluchttreppe, da das Provisorium doch genehmigungspflichtig war; ein 
Bauantrag musste nachgereicht werden. 
- Nachforderungen wurden seitens der Bauaufsicht eingereicht (Prüfstatik der Flucht-
treppe). 
- Die Infrastrukturplanung und der Brandschutz im Bestand mussten untersucht werden. 
 
Im November 2024 wurde der Bau aufgrund der geänderten Asset-Strategie (Zusatzbedarfe 
für Ganztag und G9 und Auslagerungsmöglichkeiten für eine GI) gestoppt. 
Die Planungsänderung für den Modulbau wird mit circa 36 Monaten Planungs- und Bauzeit 
veranschlagt. 
 
Entwicklung der Gesamtkosten für die errichtete Einfachturnhalle 
 
Die Brutto-Gesamtkosten für die errichtete Einfachturnhalle sind von etwa 2,6 Mio. Euro auf 
rund 7,3 Mio. Euro gestiegen. Die genehmigten Kosten aus dem oben genannten Baube-
schluss wurden somit um circa 180 % gegenüber der Kostenberechnung aus 2015 überschrit-
ten.  
 
Die für das Projekt identifizierten Mehrkosten wurden den 10 Risikokategorien zugeordnet und 
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Erläuterungen zu den Mehrkosten 
sind der Anlage 3 zu entnehmen): 
 
Nr. Risikokategorie Mio. Euro 
(gerundet) 
% 
1. Änderungen des regulatorischen Umfeldes  0 0 
2. Außergewöhnliche Markteinflüsse  1,3 28 
3. Besondere vertragliche Risiken  0 0 
4. Besondere Genehmigungsrisiken  0 0 
5. Besondere Bauumfeldrisiken 0 0 
6. Baugrundrisiken-. 0.3 5 
7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken  0,6 13 
8. Nutzungsänderungen 0 0

5 
 
9. Planung und Ausführung 0,7 15 
10. Sonstige Risiken  1,8 39 
 Gesamtsumme 4,7 100 
 
Es ist eine Erhöhung des genehmigten Teilbudgets zur Errichtung der Einfachturnhalle von 
2,6 Mio. Euro brutto um rund 4,7 Mio. Euro brutto auf rund 7,3 Mio. Euro brutto erforderlich. 
 
Finanzierung: 
Die bisherigen Kosten für das Projekt Mensa mit Ganztag können für rund 3 Mio. Euro abge-
rechnet werden. Diese vergeblichen Planungskosten wegen der Umplanung stellen einen un-
geplanten Abschreibungsaufwand dar, der nicht in der Planung für den Flächenverrechnungs-
preis enthalten ist. Sie werden im Wege des Ergebnisausgleichs aus dem städtischen Ge-
samthaushalt erstattet. 
Die zusätzlichen Kosten für die Errichtung der Einfachturnhalle betragen rund 4,7 Mio. Euro. 
Die Kosten für die Errichtung des 3-geschossigen dauerhaften Modulbaus werden bei 
Vergabe an ein Totalunternehmen mit 9,5 Mio. Euro veranschlagt. 
 
Risikozuschlag 
In der Entwurfsplanung und der darauf basierenden Kostenannahme besteht systembedingt 
noch eine Kostenunsicherheit. Per Definition der HOAI ist die Entwurfsplanung eine „System- 
und Integrationsplanung“. Die eigentliche „detaillierte Planung der Bauausführung“ erfolgt erst 
in der Ausführungsplanung. Eine Kostentoleranz bis plus/minus 20 % ist in diesem Stadium 
üblich. 
Die projektspezifischen Risiken zum aktuellen Planungsstand wurden ermittelt und beziffert. 
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung, einen Risikozuschlag in Höhe von rund 
930.000 Euro (das entspricht rund 10 %) vorzuhalten. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und 
Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti-
gen Flächenverrechnungspreis.  
Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde statt der bisherigen kalkulatorischen Miete der Sparten-
verrechnungspreis zwischen Kernverwaltung und Gebäudewirtschaft für die Nutzung von Ge-
bäuden verwaltungsweit umgesetzt. Für 2015 erfolgte auf der Grundlage des testierten Jah-
resabschlusses 2013 der Gebäudewirtschaft eine Zurechnung der Erträge und Aufwendungen 
entsprechend der Objektzuordnung zur jeweiligen Sparte. In der Planung für 2015 sind Preis-
steigerungen, soweit erforderlich, berücksichtigt. Der jeweilige Flächenverrechnungspreis 
(€/m²) ergibt sich aus der Gegenüberstellung der unter Berücksichtigung von Preissteigerun-
gen geplanten Nettoaufwendungen und der zugeordneten Flächen. 
Aus der bereits erfolgten Errichtung der Einfachturnhalle ergibt sich ab dem Zeitpunkt der 
Inbetriebnahme für die gesamte Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelas-
tung von rund 250.000 Euro zuzüglich Nebenkosten in Höhe von rund 50.000 Euro. Die Auf-
wendungen von insgesamt rund 300.000 Euro jährlich sind ab sofort im Teilergebnisplan des 
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergeb-
nisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren. 
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt ein Anteil in Höhe von rund 
210.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten auf das 
Rheingymnasium Düsseldorfer Straße 13. Die restlichen Mehraufwendungen werden im 
Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schul-
sparte abgebildet.

6 
 
 
Aus der zu beschließenden Errichtung des 3-geschossigen dauerhaften Modulbaus ergibt 
sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schulsparte „Gymnasien“ eine 
jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 520.000 Euro zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 
rund 80.000 Euro. Die Aufwendungen von insgesamt rund 600.000 Euro jährlich sind voraus-
sichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in 
der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentli-
che Aufwendungen, zu finanzieren. 
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 340.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten 
auf das Rheingymnasium Düsseldorfer Straße 13. Die restlichen Mehraufwendungen werden 
im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten 
Schulsparte abgebildet. 
 
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten und 
müssen für 2028 im Wege der Umschichtung und im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro-
zesses 2027 ff. als Mehrbedarfe im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport be-
reitgestellt werden.  
Die erforderlichen Mittel ab 2028 sind voraussichtlich vollständig als Mehrbedarf erforderlich. 
Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- 
und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis 
dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar.  
Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite-
ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist 
 
Alternativen 
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten bestehen keine Alternativen. Aufgrund des umfangrei-
chen Sanierungsbedarfs und dem Fehlen eines geeigneten Interimsstandorts in der Nachbar-
schaft des Schulgeländes kann der Neubau der Mensa mit Ganztagsbetreuung nicht wie ur-
sprünglich vorgesehen fortgeführt werden.  
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Un-
terricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Somit ist 
die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gegeben. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Präsentation  
Anlage 3 – Erläuterung der eingetretenen Kostenrisiken 
Anlage 4 – Aufteilung der Mehrkosten 
Anlage 5 – Bedarf Gymnasialplätze Stadtbezirk Mülheim

Anlage 5 - Bedarf Gymnasialplätze Mülheim

2232 Zeichen

Anlage 5 zur Beschlussvorlage 2780/2025 11.11.20252025 
IV/2  
 
 01067630.docx 
Bedarf Gymnasialplätze Stadtbezirk Mülheim 
 
Im Stadtbezirk Mülheim sind vier städtische und ein privates Gymnasium verortet.  
  Zügigkeit 
Sek I  
 Richtwert 
Ø 27  
Max 
Ø 29 
166455 Düsseldorfer Str. 13 3   81 87 
166583 Genovevastr. 58-62 4 GL 108 116 
166625 Graf-Adolf-Str. 59  3   81 87 
166686 Kattowitzer Str. 52 5   135 145 
195376 Ferdinand Franz Wallraf Gymnasium, Privates Gym-
nasium Arnsberger Straße (Platzzahl geschätzt)  2   54 58 
Summe Stadtbezirk 9 -Mülheim- 
  17   459 493 
 
 
Es werden in den Jahren bis 2035 folgende Schüler*innenzahlen in den fünften Klassen aller 
Schulformen erwartet: 
 
BVP 10-jährige 
  2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
901 901 / Mülheim 386 386 407 419 398 428 420 435 418 447 
902 902 / Buchforst 75 78 70 65 60 60 59 59 60 54 
903 903 / Buchheim 143 137 136 138 130 128 126 119 114 105 
904 904 / Holweide 230 220 192 196 191 198 183 164 167 170 
905 905 / Dellbrück 223 205 216 212 192 217 186 167 162 173 
906 906 / Höhenhaus 192 176 184 202 182 183 161 138 145 158 
907 907 / Dünnwald 147 117 130 124 124 123 114 106 108 107 
908 908 / Stammheim 104 86 87 88 88 86 91 73 73 81 
 909 909 / Flittard 97 93 92 84 86 91 85 75 73 80 
9 Summe  
  
1.596 1.497 1.515 1.527 1.451 1.515 1.425 1.337 1.320 1.375 
 
Betrachtete man die Ergebnisse der Elternbefragung und die Werte aus dem letzten Anmel-
deverfahren, so wird für die Zukunft eine Übergangsquote von 40 % in Mülheim auf die Gym-
nasien angenommen. Dies bedeutet, dass in den nächsten Jahren folgende Schüler*innen-
zahlen in den Eingangsklassen der städtischen Gymnasien in Mülheim zu erwarten sind: 
 
Bedarf 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
40% 638 599 606 611 580 606 570 535 528 550 
 
Es wird deutlich, dass das Schulplatzangebot der Schulform Gymnasium im Stadtbezirk Mül-
heim den prognostizierten Bedarf nicht in Gänze wird decken können. Ein Teil des Fehlbe-
darfs kann zwar vom Bezirk Innenstadt (insbesondere im rechtsrheinischen Stadtteil Deutz) 
ausgeglichen werden, aber es gibt aus Sicht der Schulentwicklungsplanung in absehbarer 
Zukunft keinen Grund, diesen Standort infrage zu stellen.

Beratungsverlauf (2)

20.11.2025 Rat
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.12.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Düsseldorfer Straße 13
  • Holweider Straße 2
  • Brückenstraße 5
  • Genovevastraße 58
  • Graf-Adolf-Straße 59
  • Kattowitzer Straße 52
  • Arnsberger Straße
  • Straße 13 3
  • Straße 2
  • Straße 5

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Details

Vorlagen-Nr.
2780/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.11.2025
Erstellt
12.09.2025 11:21