0423/2020
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen
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Anlage 12 - Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021
2431 Zeichen
Anlage 12 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 20.01.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 1. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.01.2021 öffentlich 4.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen 0423/2020 Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat – entsprechend der Beschlussfas- sung der BV Rodenkirchen - wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die Planungskosten betragen rund 487.000 € brutto. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Aus- schreibung (einschließlich LPH6 der HOAI) vorzubereiten. 3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung in Höhe von 487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-2-0640, Ersatzneubau Brücke am Tannenhof, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi- nanzplan aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel- le 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung zunächst nur mit der Durchführung der Vorentwurfsplanung inklusive Kostenermittlung für einen Ersatzbau der Fußgängerbrücke „Am Tannenhof“. Darüber hinausgehende Aktivitäten be- dürfen einer weiteren Beschlussfassung. 2 5. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die HGK und die KVB nachdrücklich darum zu bitten, parallel zur Durchführung dieses Planungsprozesses - wie im Ortstermin am 08.10.2020 zugesagt - einen eigenen Prüfprozess zu star- ten. Dieser soll alle Notwendigkeiten rechtl icher, technischer und wirtschaft- licher Art zueinander und im Verhältnis zu Dritten (z.B.: Eisenbahnbundes- amt, zu beteiligende Kommunen) klären, die notwendig sind, um eine hö- hengleiche Kreuzung an der Stadtbahn -Haltestelle Michaelshoven anstelle eines Brückenbauwerks zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 - Brücke Am Tannenhof - Bestandsübersichtsplan
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Beschlussvorlage Rat
10361 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
Vorlagen-Nummer
0423/2020
Freigabedatum
30.04.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am
Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Hinweis:
Kann die Beschlussvorlage am 18.06.2020 nicht im Rat behandelt werden,
wird der Beratungsgang entsprechend angepasst.
Beschluss:
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Am Tan-
nenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die Planungskosten betragen rund
487.000 € brutto.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Ausschreibung (ein-
schließlich LPH6 der HOAI) vorzubereiten.
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung und
gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 487.000 € im Teilfi-
nanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-2-0640, Ersatzneubau Brücke am Tannenhof, im Haushalts-
jahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan
aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.
Verkehrsausschuss Anlage 5 26.05.2020
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Anlage 6
Anlage 11
15.06.2020
09.11.2020
Verkehrsausschuss Anlage 8 01.09.2020
19.01.2021
Finanzausschuss zurückgestellt 07.09.2020
01.02.2021
Rat zurückgestellt 10.09.2020
04.02.2021
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 487.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Förderung
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Aufgrund großer baulicher Mängel plant die Stadt Köln die vorhandene Fußgängerbrücke Am Tan-
nenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven über die HGK-Trasse abzureißen und durch einen Neu-
bau an gleicher Stelle zu ersetzten. Eine Sanierung ist unwirtschaftlich. Aus verkehrlichen Gründen
kann auf eine sichere Gleisquerung nicht verzichtet werden. Eine plangleiche Querung / ein höhen-
gleicher Bahnübergang ist nicht genehmigungsfähig.
Lage
Die Brücke befindet sich im unmittelbaren Haltestellenbereich der Stadtbahnlinien 16 und 17. Sie er-
möglicht die Querung der Gleistrasse und stellt eine fußläufige Verbindung zwischen der Straße Am
Tannenhof und der Industriestraße her.
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Im Westen erschließt die Brücke ein Gewerbegebiet. Im Osten befinden sich Grundstücke der Diako-
nie mit diversen Einrichtungen wie z. B. dem Berufskolleg Michaelshoven und einem Seniorenheim.
Auch die Gesamtschule Rodenkirchen ist hier ansässig.
Im näheren Umfeld der Haltestelle befindet sich keine weitere Querungsmöglichkeit. Aufgrund der
unmittelbar an die Haltestelle anschließenden Privatgrundstücke bestehen sehr beengte Platzverhält-
nisse, die Einfluss auf Planung und Bautätigkeit haben.
Vorhandenes Brückenbauwerk
Die Bestandsbrücke „Am Tannenhof“ wurde 1968/69 zusammen mit der Stadtbahnhaltestelle Micha-
elshoven gebaut.
Das Brückenbauwerk wurde aufgrund zunehmender Fahrgastzahlen der Stadtbahn errichtet und er-
setzte seinerzeit einen unbeschrankten Bahnübergang. Das Bauwerk besteht aus zwei steilen Ram-
pen (die Rampensteigung beträgt bis zu 18 %) und einem Überbau aus Stahlbeton. Die Brückenram-
pen überspannen jeweils zwei Felder zu je 11,5 m. Das mittlere Feld über der Gleistrasse hat eine
Länge von rund 16 m. Zur Schaffung der Barrierefreiheit wurden 1989 auf den beiden Bahnsteigen
Aufzüge errichtet und an das Brückenbauwerk angeschlossen.
Die Unterhaltungspflicht teilt sich wie folgt auf:
- Bahnsteige inkl. Zugänge zu der Brücke (auch Aufzüge) und öffentliche Wege sind durch
die HGK (ehem. KVB/KBE) zu unterhalten
- die Unterhaltungspflicht der Brücke liegt bei der Stadt Köln
Bauwerksschäden
Die letzte Hauptprüfung nach DIN1076 aus dem April 2019 testiert der Brücke die Zustandsnote 4,0.
Sie resultiert aus einer Vielzahl unterschiedlicher Schäden. Daraus ergibt sich ein dringender Hand-
lungsbedarf. Die maßgebenden Schäden sind Betonabplatzungen mit freiliegender und korrodierter
Bewehrung. Hiervon betroffen ist das gesamte Brückenbauwerk. Im Übergangsbereich zu den Aufzü-
gen sind die Trapezbleche der als Verbunddecke ausgeführten Konstruktion stark korrodiert. Gemäß
Prüfbericht haben die vorgefundenen Schäden Einfluss auf die Standsicherheit der Brücke. Zur Auf-
rechterhaltung des Betriebes wurden die Aufzugspodeste unterstützt und Betonabplatzungen in der
Untersicht der Brücke entfernt. Weitere kleinere Maßnahmen wurden durchgeführt, um das Bauwerk
möglichst lange in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Eine Vergleichsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung des Bauwerks unwirt-
schaftlich ist. Die Sanierungskosten lägen wesentlich über denen eines Neubaus.
Planung des Brückenneubaus
Es ist geplant den Ersatzneubau an gleicher Stelle zu errichten. Auf den Neubau der steilen Rampen-
zugänge mit bis zu 18% Steigung soll aus Gründen der Verkehrssicherheit verzichtet werden. An ih-
rer Stelle sollen Treppenaufgänge mit verbreiterten Fahrradschieberampen errichtet werden. Die Bar-
rierefreiheit wird wie bisher über die Aufzüge sichergestellt.
Die Anlegung von barrierefreien Rampen scheidet aufgrund der erheblichen Abwicklungslängen (für
die Gleisquerung würde sich eine Strecke von über 200 m ergeben) und der beengten Platzverhält-
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nisse aus. Bauzeitlich soll eine Behelfsbrücke errichtet werden, die an die vorhandenen Aufzüge an-
gebunden wird.
Zeitplanung
Im Anschluss an die Beschlussfassung ist folgender Zeitplan für die Planung und Durchführung der
Baumaßnahme vorgesehen:
Nach Beschlussfassung Beginn Vergabeverfahren Planung
Ab Ende 2020 Beginn Planungsphase
Ab Mitte 2021 Baubeschluss und anschließend
Beginn Vergabeverfahren Bauleistung
Ab 2022 Beginn der Bauausführung
Externe Vergaben
Es ist geplant folgende Leistungen aus Kapazitätsgründen extern zu vergeben:
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Fachplanungen Tragwerksplanung
Baugrund-/Bodengutachten
Konstruktive Bauüberwachung
Ökologische Bauüberwachung
Bauoberleitung
Prüfingenieurleistungen
Projektsteuerung
landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Erdungs- und Blitzschutzgutachten
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Die baureife Planung wird im Rahmen des Baubeschlussverfahrens zur weiteren Beschlussfassung
vorgelegt.
Rechnungsprüfungsamt
Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am
18.03.2020 unter RPA-Nr.: BD 2020/0440 anerkannt. Das Schreiben ist als Anlage 4 beigefügt. Die
Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt.
Kosten
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rund 2.010.000 € brutto. Hierin enthalten sind Planungs-
kosten in Höhe von rund 487.000 € brutto. Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kosten-
annahme vor Aufnahme der Planung und stellen einen prognostizierten Kostenorientierungswert dar.
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Finanzierung
Der prognostizierte Kostenorientierungswert der Planungsleistungen beträgt rund 487.000 € brutto.
Im Haushaltsplan 2020/2021 sind Mittel für die Maßnahme nicht berücksichtigt worden.
Zur Aufnahme und Vergabe der Planungen der Maßnahme ist daher eine außerplanmäßige Mittelbe-
reitstellung in Höhe von 487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil-
planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-2-0640, Ersatzneubau
Brücke Am Tannenhof im Haushaltsjahr 2020 erforderlich.
Die Deckung erfolgt entsprechend der erforderlichen Mittel innerhalb des o. g. Teilfinanzplanes aus
der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunder-
neuerung der Mülheimer Brücke. Auf Grund von Anpassungen der Bauabläufe bei der Grunderneue-
rung der Mülheimer Brücke ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die dort im Haushalts-
plan 2020/2021 veranschlagten Mittel nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe abfließen wer-
den.
Förderung
Der Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof ist entsprechend den Richtlinien zur Förderung der
Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtli-
nie Nahmobilität FöRiNah) eine Maßnahme, welche grundsätzlich aus Landesmitteln förderfähig ist.
Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Fördersatz
beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die
hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahverkehr
und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut-
zung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes
bei.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.
Anlagen
- Anlage 1: Lageplan
- Anlage 2: Untersicht Bestandsbauwerk (Foto)
- Anlage 3: Bestandsübersichtsplan
- Anlage 4: Bedarfsanerkennung
Sachstandsbericht 10/2022
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
___________________________
Vorlagen-Nummer
0423/2020
Stand: 14.10.2022
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am
Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen
Beschluss:
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Am
Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die Planungskosten be-
tragen rund 487.000 € brutto.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Ausschreibung
(einschließlich LPH6 der HOAI) vorzubereiten.
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstel-
lung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von
487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901- 1202-2-0640, Ersatzneubau
Brücke am Tannenhof, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901- 1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brü-
cke.
4. Der Rat beauftragt die Verw altung zunächst nur mit der Durchführung der Vorentw urfspla-
nung inklusive Kostenermittlung für einen Ersatzbau der Fußgängerbrücke „Am Tannen-
hof“. Darüber hinausgehende Aktivitäten bedürfen einer w eiteren Beschlussfassung.
5. Zudem w ird die Verw altung beauftragt, die HGK und die KVB nachdrücklich darum zu bit-
ten, parallel zur Durchführung dieses Planungsprozesses - w ie im Ortstermin am
08.10.2020 zugesagt - einen eigenen Prüfprozess zu starten. Dieser soll alle Notw endig-
keiten rechtlicher, technischer und w irtschaftlicher Art zueinander und im Verhältnis zu
Dritten (z.B.: Eisenbahnbundesam t, zu beteiligende Kommunen) klären, die notw endig
sind, um eine höhengleiche Kreuzung an der Stadtbahn-
Haltestelle Michaelshoven anstelle eines Brückenbauw erks zu realisieren.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Planungsbüro hat die Leistungsphase 2 HOAI (Vorentwurfsplanung) abgeschlossen und die Pla-
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nungsergebnisse zum Ersatzneubau vorgelegt. Eine Baugrunderkundung wurde durchgeführt.
Mit der HGK und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) wurde eine Abstimmung bezüglich einer
plangleichen Querung geführt.
Eine Beschlussvorlage zur Einholung des erweiterten Planungsbeschlusses (Vorlagen-Nr.
2558/2022) wird voraussichtlich in die Sitzung des Verkehrsausschuss am 22.11.2022 eingebracht.
Nächste Schritte:
Einholung des erweiterten Planungsbeschlusses
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Erfolgt im Rahmen der Vorlagen-Nr. 2558/2022 (erweiterter Planungsschluss)
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 26.05.2020
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Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 02.06.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 57. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2020 öffentlich 4.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen 0423/2020 Ausschussvorsitzender Wolter merkt an, dass eine ebenerdige Querung zu bevorzu- gen sei; da es sich jedoch um eine HGK-Strecke handele, sei diese aus rechtlichen Gründen offensichtlich nicht möglich. Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, teilt mit, dass die Strecke vom Eisenbahnbundesamt gewidmet sei und bestätigt dies. Eine eben- erdige Querung wäre jedoch auch nicht zu empfehlen. In den Hauptverkehrszeiten wäre eine Schranke sehr häufig geschlossen, da auch die Linien 16 und 17 dort ver- kehren. Auf Frage des RM Weisenstein sagt sie zudem zu, die Hinweise des Rechnungsprü- fungsamtes im weiteren Planungsverfahren zu berücksichtigen. RM Hammer spricht die Barrierefreiheit an und bittet um Prüfung, ob alterna- tiv/zusätzlich zu den Aufzügen die Errichtung von Rampen möglich sei. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Rodenkir- chen uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschlie- ßen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die Planungskosten betragen rund 487.000 € brutto. 2 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Aus- schreibung (einschließlich LPH6 der HOAI) vorzubereiten. 3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung in Höhe von 487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-2-0640, Ersatzneubau Brücke am Tannenhof, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi- nanzplan aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel- le 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 7 - Stellungnahme zum Änderungsantrag
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Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung zu den in der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) am 15.06.2020 beschlossenen Maßnahmen Folgende Maßnahmen hat die Bezirksvertretung beschlossen: 1. Die Verwaltung der Stadt Köln und die Betreiber der Stadtbahnstrecke zwischen Köln und Bonn (KVB und HGK) werden gebeten, anstelle des Neubaus der Brücke eine plangleiche beschrankte Querung bzw. einen höhengle ichen beschrankten Bahnübergang herzustellen. Ein vergleichbarer Übergang befindet sich bereits an der Nachbarhaltestelle Siegstraße. Beim Eisenbahn-Bunde samt ist eine entsprechende Genehmigung zu erwirken. 2. Falls der Rat der Stadt Köln oder die Betreiber der Stadtbahnstrecke ein neues Brückenbauwerk errichten müssen, so sind die bisher igen (nicht barrierefreien) Rampen (für Radfahrer) ebenfalls neu zu errichten. Ein Treppenaufgang zur Verkehrssicherheit und Aufzuganlagen für mobilitäts eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger sowie eine Trennung von Radverkehr und Fußgä ngerverkehr auf einer ggf. breiteren Brücke werden begrüßt. Stellungnahme der Verwaltung zu 1.) Die Gleistrasse im Bereich der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven unterliegt der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), einer Verordnung, die den Bau und den Betrieb der öffentlichen Schieneninfrastruktur und damit der Eisenbahnen regelt. Stadtbahnen werden durch die BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) geregelt. Da im betroffenen Trassenabschnitt sowohl Eisenbahnen als auch Stadtbahnen verkehren, unterliegt der Streckenabschnitt der EBO. Entsprechend § 12 Abs. 1 EBO dürfen außerhalb von Bahnhöfen oder Hauptsignalen von Abzweigstellen im Allgemeinen keine neuen höhengleichen Kreuzungen angelegt werden. Ausnahmen sind nur für vorübergehend anzulegende Kreuzungen zulässig. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) als Eigentümerin wird keine Ausnahme von der Vorschrift bei der Genehmigungsbehörde beantragen. Sie begründet dies durch höchste Sicherheitsbedenken. Die Landeseisenbahnverwaltung (LEV) und die Verwaltung teilen diese Auffassung. Zu den Hauptverkehrszeiten fahren 24 Bahnen den Haltepunkt Michaelshoven pro Stunde an. Aufgrund der anzuwendenden Regelungen der EBO ergäben sich in der Stunde Schließzeiten des beschrankten Bahnübergangs von bis zu 48 Minuten. Dadurch besteht die Gefahr, dass Personen die Gleise aufgrund der Wartezeit trotz geschlossenem Bahnübergang queren. Die Situation an den benachbarten Bahnübergangsanlagen Siegstraße und Sürth Bf sind nach Aussage der HGK nicht vergleichbar, da am Haltepunkt Michaelshoven zum einen die Signale viel weiter entfernt sind, zum anderen die Anordnung von Signal, Bahnübergang und Bahnsteig von den benachbarten Haltepunkten abweichen. Dies führt zu den verlängerten Schließzeiten. Hinzu kommen die um ein Vielfaches höheren Fahrgastzahlen in Michaelshoven. Sichtweiten spielen im EBO-Bereich keine Rolle, da hier auf Signal gefahren wird und nicht auf Sicht, wie teilweise im BOStrab-Bereich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Bau einer höhengleichen Kreuzung ausgeschlossen und der Neubau der Brücke erforderlich. Zu 2.) Die Brücke „Am Tannenhof“ ist bereits als Radverkehrsachse, sowohl im Radverkehrsnetzplan von 1993 (modifiziert 2004) und im ADFC-Fahrradstadtplan, beschrieben. Im ADFC-Fahrradstadtplan ist die Brücke als Schiebestrecke aufgeführt. Die Errichtung von Rampen wird im Zuge der Planungsleistung geprüft. Ein Neubau muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sodass bei der Nutzung keine Gefahren u. a. durch Rutsch-, Sturz- und Aufprallunfälle entstehen. Aufgrund der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) dürfen Rampen eine maximale Neigung von 10 % bis zu einer Länge von maximal 20 m aufweisen (vorliegend: max. 18 %). Sollte die Planung ergeben, dass aufgrund der Örtlichkeit keine Brückenrampen im Einklang mit der ERA realisierbar sind, spricht sich die Verwaltung, auch nach Abstimmung mit dem Team des Fahrradbeauftragten der Stadt Köln, für den Bau einer Treppenanlage aus. Die Treppenanlage wird für die Nutzung durch Fahrradfahrende optimiert (breitere Fahrradschieberinnen). Eine Trennung von Rad- und Fußverkehr auf der Brücke ist in diesem Fall nicht nötig. Die politischen Gremien werden im Zuge des erweiterten Planungsbeschlusses beteiligt.
Anlage 13 - Stellungnahme zur Rückfrage RM Achtelik (FA)
1560 Zeichen
Anlage 13 Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage des RM Achtelik in der Finanzaus- schusssitzung (FA) am 01.02.2021 Das RM Achtelik bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „Nach unserem Verständnis wird die bestehende Brücke ersetzt. Durch den Bau wird CO2 emittiert. Was sind die Kernkomponenten der klimapositiven Bewertung? Wird eine wesent- lich größere Nutzung als bisher angenommen, welche Autofahrten ersetzt?“ Stellungnahme der Verwaltung: Ziel der Verwaltung ist es, unter Beachtung wirtschaftlicher Belange, die verkehrssichere Querung der Gleise im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven sicherzustellen. Der Abbruch der vorhandenen Fußgängerbrücke ist, aufgrund der erheblichen Bauwerks- schäden, alternativlos, eine Sanierung scheidet aus technischen und wirtschaftlichen Grün- den aus. Ersatzweise soll nun der Bau einer neuen Brücke geplant werden. Parallel hierzu wird die Anlegung einer höhengleichen Kreuzung durch die HGK und die KVB geprüft. Der ersatzlose Wegfall der Kreuzung (kein Brückenneubau und kein höhengleicher Bahn- übergang) kommt aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht. Eine gesicherte Wegebezie- hung über die Gleise trägt maßgeblich zur dauerhaften Attraktivierung und Stärkung der Stadtbahnnutzung im Bereich der Haltestelle Michaelshoven und damit verbunden einer Re- duzierung des KFZ-Verkehrs bei. Eine Quantifizierung von ggfs. steigenden Nutzungszahlen des ÖPNV, korrelierend mit einer Verringerung des motorisierten Individualverkehrs, kann nicht dargestellt werden.
Anlage 2 - Brücke Am Tannenhof - Untersicht Bestandsbauwerk (Foto)
38 Zeichen
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Anlage 1 - Brücke Am Tannenhof - Lageskizze
418 Zeichen
400m3002001000 Mittelpunkt: [359251,5638070] 1:7500 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 30.01.2020
Anlage 14 - Stellungnahme zur Rückfrage RM Wahlen (VA)
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Anlage 14 Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage des RM Wahlen in der Verkehrsausschusssitzung (VA) am 19.01.2021 Folgende Mitteilung wurde erbeten: RM Wahlen bittet um Mitteilung, wie viel Verkehr die HGK in den letzten Jahren auf dieser Strecke hatte. Stellungnahme der Verwaltung: Die Frage nach der Streckenbelastung im Bereich Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven wird auf Grundlage der aktuellen Fahrplandaten (Fahrplanperiode 2020/2021) beantworten. Linie 16 17 Summe werktags 236 108 344 samstags 225 8 233 sonntags 150 6 156 In Spitzenzeiten fahren im Berufsverkehr 24 Züge pro Stunde den Haltepunkt Michaelshoven an (12 in Richtung Sürth / Bonn; 12 in Richtung Köln Innenstadt). Güterverkehr findet auf der Strecke nicht statt.
Anlage 10 - Eingabe Am Tannenhof_anonymisiert
2255 Zeichen
HsVLldeqR]eZVn
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anonymisiert
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Anlage 4 - Bedarfsanerkennung Rechnungsprüfungsamt
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anonymisiert
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Anlage 11 - Auszug BV Rodenkirchen 09.11.2020
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Anlage 11 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 09.11.2020 Auszug aus dem Beschlussproto koll der Konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.11.2020 öffentlich 8.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen 0423/2020 Es liegt ein gemeinsamer Ergänzungsantrag aller Fraktionen vor. Herr BBM Giesen lässt über die Ergänzung abstimmen: 1. Beschluss: Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: Ziffer 4: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt das Amt 69 zunächst nur mit der Durchführung der Vorentwurfsplanung inklusive Kostenermittlung für einen Ersatzbau der Fußgängerbrücke „Am Tannenhof“. Darüber hinausgehende Aktivitäten bedürfen einer weiteren Beschlussfassung. Ziffer 5: Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die HGK und di e KVB nachdrücklich darum zu bitten, parallel zur Durchführung dieses Planungsprozesses - wie im Ortstermin am 08.10.2020 zugesagt - einen eigenen Prüfprozess zu starten. Dieser soll alle Notwendigkeiten rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Art zu einander und im Verhältnis zu Dritten (z.B.: Eisenbahnbundesamt, zu beteiligende Kommunen) klären, die notwendig sind, um eine höhengleiche Kreuzung an der Stadtbahn -Haltestelle Michaelshoven anstelle eines Br ü- ckenbauwerks zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 2 Sodann lässt Herr BBM Giesen über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Be- schluss zu fassen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die Planungskosten betragen rund 487.000 € brutto. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Aus- schreibung (einschließlich LPH6 der HOAI) vorzubereiten. 3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung in Höhe von 487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-2-0640, Ersatzneubau Brücke am Tannenhof, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi- nanzplan aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel- le 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 4. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt das Amt 69 zunächst nur mit der Durchführung der Vorentwurfsplanung inklusive Kostenermittlung für einen Ersatzbau der Fußgängerbrücke „Am Tannenhof“. Darüber hinausge- hende Aktivitäten bedürfen einer weiteren Beschlussfassung. 5. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die HGK und die KVB nachdrücklich darum zu bitten, parallel zur Durchführung dieses Planungsprozesses - wie im Ortstermin am 08.10.2020 zugesagt - einen eigenen Prüfprozess zu sta r- ten. Dieser soll alle Notwendigkeiten rechtlicher, technischer und wirtschaf t- licher Art zueinander und im Verhältnis zu Dritten (z.B.: Eisenbahnbunde s- amt, zu beteiligende Kommunen) klären, d ie notwendig sind, um eine h ö- hengleiche Kreuzung an der Stadtbahn -Haltestelle Michaelshoven anstelle eines Brückenbauwerks zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 01.09.2020
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Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 22.09.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 59. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.09.2020 öffentlich 4.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen 0423/2020 SE Dr. Klusemann weist darauf hin, dass die BV Rodenkirchen die Beschlussfas- sung in ihrer gestrigen Sitzung vertagt habe, da die Stellungnahme der Verwaltung nicht ausreichend und unschlüssig gewesen sei. Die SPD -Fraktion wünsche sich hier eine ebenerdige Querung, die insbesondere den Bewohnenden der Michaelshoven- Diakonie, den Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule und auch den Besu- chenden des Interimsbezirksrathauses zu Gute komme. Die Argumente der Verwal- tung könne er dahingehend entkräften, als dass beispielsweise auch eine Verlegung oder Verlängerung des Bahnsteigs geprüft werden könne. Weiterhin käme eine Um- widmung von einer Eisenbahnstrecke in eine reine Stadtbahnstrecke in Betracht; diese würden andere Schließzeiten der Schrankenanlage nach sich ziehen. Seit vie- len Jahren fahre hier kein Güterverkehr mehr. Er beantragt auch im hiesigen Aus- schuss eine Vertagung. RM Hammer räumt ein, dass viele Fragen sicherlich berechtigt seien. Es handele sich hier jedoch zunächst um den reinen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbe- schluss in einer sehr frühen Phase; Ortstermine und klärende Gespräche können durchaus auch im weiteren laufenden Verfahren stattfinden. Er plädiere für eine Be- schlussfassung in der heutigen Sitzung, um nicht weitere kostbare Monate zu verlie- ren. Der worst case sei dann sicherlich eine Sperrung der Brücke aufgrund ihres ma- roden Zustandes. RM Roß-Belkner unterstreicht die Forderung ihres Vorredners nach einer Beschluss- fassung in der heutigen Sitzung, um die Planung anzugehen. Nicht mittragen könne die CDU-Fraktion jedoch die Errichtung einer Treppenanlage. Es müsse hier eine Lösung mit barrierefreier Rampe entstehen. 2 RM Pöttgen betont erneut deutlich, dass die SPD-Fraktion - sowohl in der BV Ro- denkirchen als auch im hiesigen Ausschuss - Beratungs- und Gesprächsbedarf vor Ort mit der Fachverwaltung und auch der HGK habe und er daher um Vertagung bit- te. Aus der Bezirksvertretung seien pragmatische Vorschläge gekommen; auch das Eisenbahnbundesamt habe seinen Sitz in Köln, so dass die Verwaltung mit diesem sicherlich zeitnah auch das Gespräch suchen könnte. >> Die Beschlussfassung wird vertagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. – bei Nichtbeteiligung der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP - zugestimmt
Anlage 9 - Ortstermin
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Anlage 9 Ergebnis des Ortstermins am 08.10.2020: Der mit Beschluss der BV Rodenkirchen (BV 2) vom 31.08.2020 gewünschte Ortstermin mit anschließendem Fachgespräch fand am 08.10.2020 statt. Die besondere Dringlichkeit für einen Beschluss zur Planungsaufnahme wurde dort erläutert. Die Verwaltung hat eine erneute Gremienbeteiligung nach Abschluss der Leistungsphase 2 der HOAI (Vorentwurfsplanung) zugesichert. Um dem Wunsch der BV 2 zur Anlegung eines plangleichen gesicherten Bahnübergangs nachzukommen, wurden die Vertreter der KVB/HGK gebeten, für den erweiterten Planungsbeschluss die hierzu rechtlichen, technischen und finanziellen Zusammenhänge aufzuzeigen.
Anlage 6 - Auszug BV Rodenkirchen 15.06.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 16.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 öffentlich 9.2.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen 0423/2020 Die SPD-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag. Herr Homann lässt abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Tagesordnungspunkt mit der Maßgabe, dass die Fachverwaltung die im gemeinsamen Änderungsan- trag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen AN/0813/2020 vorge- schlagenen Maßnahmen bis zur nächsten Sitzung prüft und der Bezirksver- tretung Rodenkirchen die Ergebnisse in der nächsten Sitzung vorstellt: Die Maßnahmen lauten: Die Verwaltung der Stadt Köln und die Betreiber der Stadtbahnstrecke zw i- schen Köln und Bonn (KVB und HGK) werden gebeten, anstelle des Ne u- baus der Brücke eine plangleiche beschrankte Querung bzw. einen höhe n- gleichen beschrankten Bahnübergang herzustellen. Ein vergleichbarer Übe r- gang befindet sich bereits an der Nachbarhaltestelle Siegstraße. Beim E i- senbahn-Bundesamt ist eine entsprechende Genehmigung zu erwirken. Falls der Rat der Stadt Köln oder die Betreiber der Stadtbahnstrecke ein neues Brückenbauwerk errichten müssen, so sind die bisherigen (nicht barr i- erefreien) Rampen (für Radfahrer) ebenfalls neu zu errichten. Ein Treppe n- aufgang zur Verkehrssicherheit und Aufzuganlagen für mobilitätseing e- schränkte Bürgerinnen und Bürger sowie eine Trennung von Radverkehr und Fußgängerverkehr auf einer ggf. breiteren Brücke werden begrüßt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Bussmann, Frau Ramrath, Herr Daniel)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0423/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.12.2020
- Erstellt
- 06.02.2020 11:20