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0423/2020

Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.12.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.09.2020, TOP 10.1

Anlage 12 - Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021

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Anlage 3 - Brücke Am Tannenhof - Bestandsübersichtsplan

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht 10/2022

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Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 26.05.2020

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Anlage 7 - Stellungnahme zum Änderungsantrag

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Anlage 13 - Stellungnahme zur Rückfrage RM Achtelik (FA)

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Anlage 2 - Brücke Am Tannenhof - Untersicht Bestandsbauwerk (Foto)

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Anlage 1 - Brücke Am Tannenhof - Lageskizze

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Anlage 14 - Stellungnahme zur Rückfrage RM Wahlen (VA)

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Anlage 10 - Eingabe Am Tannenhof_anonymisiert

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Anlage 4 - Bedarfsanerkennung Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 11 - Auszug BV Rodenkirchen 09.11.2020

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Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 01.09.2020

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Anlage 9 - Ortstermin

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Anlage 6 - Auszug BV Rodenkirchen 15.06.2020

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Anlage 12 - Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021

2431 Zeichen

Anlage 12 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 20.01.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 1. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 19.01.2021  
öffentlich 
4.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau 
der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in 
Köln-Rodenkirchen 
0423/2020 
Geänderter Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat – entsprechend der Beschlussfas-
sung der BV Rodenkirchen - wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der 
Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die 
Planungskosten betragen rund 487.000 € brutto. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Aus-
schreibung (einschließlich LPH6 der HOAI) vorzubereiten.  
 
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige 
Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 
6901-1202-2-0640, Ersatzneubau Brücke am Tannenhof, im Haushaltsjahr 2020. 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi-
nanzplan aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel-
le 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.  
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung zunächst nur mit der Durchführung der 
Vorentwurfsplanung inklusive Kostenermittlung für einen Ersatzbau der 
Fußgängerbrücke „Am Tannenhof“. Darüber hinausgehende Aktivitäten be-
dürfen einer weiteren Beschlussfassung.

2 
 
5. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die HGK und die KVB nachdrücklich 
darum zu bitten, parallel zur Durchführung dieses Planungsprozesses - wie 
im Ortstermin am 08.10.2020 zugesagt - einen eigenen Prüfprozess zu star-
ten. Dieser soll alle Notwendigkeiten rechtl icher, technischer und wirtschaft-
licher Art zueinander und im Verhältnis zu Dritten (z.B.: Eisenbahnbundes-
amt, zu beteiligende Kommunen) klären, die notwendig sind, um eine hö-
hengleiche Kreuzung an der Stadtbahn -Haltestelle Michaelshoven anstelle 
eines Brückenbauwerks zu realisieren. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 - Brücke Am Tannenhof - Bestandsübersichtsplan

1558 Zeichen

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Beschlussvorlage Rat

10361 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0423/2020 
Freigabedatum 
30.04.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am 
Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 18.06.2020 nicht im Rat behandelt werden,  
wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Am Tan-
nenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die Planungskosten betragen rund 
487.000 € brutto. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Ausschreibung (ein-
schließlich LPH6 der HOAI) vorzubereiten.  
 
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung und 
gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 487.000 € im Teilfi-
nanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-2-0640, Ersatzneubau Brücke am Tannenhof, im Haushalts-
jahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan 
aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, 
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.  
 
 
 
Verkehrsausschuss Anlage 5 26.05.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Anlage 6 
                                                                            Anlage 11 
15.06.2020 
09.11.2020 
Verkehrsausschuss                                            Anlage 8 01.09.2020 
19.01.2021 
Finanzausschuss zurückgestellt 07.09.2020 
01.02.2021 
Rat zurückgestellt 10.09.2020 
04.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   487.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Förderung 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung 
 
Aufgrund großer baulicher Mängel plant die Stadt Köln die vorhandene Fußgängerbrücke Am Tan-
nenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven über die HGK-Trasse abzureißen und durch einen Neu-
bau an gleicher Stelle zu ersetzten. Eine Sanierung ist unwirtschaftlich. Aus verkehrlichen Gründen 
kann auf eine sichere Gleisquerung nicht verzichtet werden. Eine plangleiche Querung / ein höhen-
gleicher Bahnübergang ist nicht genehmigungsfähig.  
 
 
Lage 
 
Die Brücke befindet sich im unmittelbaren Haltestellenbereich der Stadtbahnlinien 16 und 17. Sie er-
möglicht die Querung der Gleistrasse und stellt eine fußläufige Verbindung zwischen der Straße Am 
Tannenhof und der Industriestraße her.

3 
 
Im Westen erschließt die Brücke ein Gewerbegebiet. Im Osten befinden sich Grundstücke der Diako-
nie mit diversen Einrichtungen wie z. B. dem Berufskolleg Michaelshoven und einem Seniorenheim. 
Auch die Gesamtschule Rodenkirchen ist hier ansässig. 
 
Im näheren Umfeld der Haltestelle befindet sich keine weitere Querungsmöglichkeit. Aufgrund der 
unmittelbar an die Haltestelle anschließenden Privatgrundstücke bestehen sehr beengte Platzverhält-
nisse, die Einfluss auf Planung und Bautätigkeit haben. 
 
 
Vorhandenes Brückenbauwerk 
 
Die Bestandsbrücke „Am Tannenhof“ wurde 1968/69 zusammen mit der Stadtbahnhaltestelle Micha-
elshoven gebaut.  
Das Brückenbauwerk wurde aufgrund zunehmender Fahrgastzahlen der Stadtbahn errichtet und er-
setzte seinerzeit einen unbeschrankten Bahnübergang. Das Bauwerk besteht aus zwei steilen Ram-
pen (die Rampensteigung beträgt bis zu 18 %) und einem Überbau aus Stahlbeton. Die Brückenram-
pen überspannen jeweils zwei Felder zu je 11,5 m. Das mittlere Feld über der Gleistrasse hat eine 
Länge von rund 16 m. Zur Schaffung der Barrierefreiheit wurden 1989 auf den beiden Bahnsteigen 
Aufzüge errichtet und an das Brückenbauwerk angeschlossen. 
 
Die Unterhaltungspflicht teilt sich wie folgt auf:  
- Bahnsteige inkl. Zugänge zu der Brücke (auch Aufzüge) und öffentliche Wege sind durch 
die HGK (ehem. KVB/KBE) zu unterhalten 
- die Unterhaltungspflicht der Brücke liegt bei der Stadt Köln 
 
 
Bauwerksschäden 
 
Die letzte Hauptprüfung nach DIN1076 aus dem April 2019 testiert der Brücke die Zustandsnote 4,0. 
Sie resultiert aus einer Vielzahl unterschiedlicher Schäden. Daraus ergibt sich ein dringender Hand-
lungsbedarf. Die maßgebenden Schäden sind Betonabplatzungen mit freiliegender und korrodierter 
Bewehrung. Hiervon betroffen ist das gesamte Brückenbauwerk. Im Übergangsbereich zu den Aufzü-
gen sind die Trapezbleche der als Verbunddecke ausgeführten Konstruktion stark korrodiert. Gemäß 
Prüfbericht haben die vorgefundenen Schäden Einfluss auf die Standsicherheit der Brücke. Zur Auf-
rechterhaltung des Betriebes wurden die Aufzugspodeste unterstützt und Betonabplatzungen in der 
Untersicht der Brücke entfernt. Weitere kleinere Maßnahmen wurden durchgeführt, um das Bauwerk 
möglichst lange in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. 
 
Eine Vergleichsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung des Bauwerks unwirt-
schaftlich ist. Die Sanierungskosten lägen wesentlich über denen eines Neubaus. 
 
 
Planung des Brückenneubaus 
 
Es ist geplant den Ersatzneubau an gleicher Stelle zu errichten. Auf den Neubau der steilen Rampen-
zugänge mit bis zu 18% Steigung soll aus Gründen der Verkehrssicherheit verzichtet werden. An ih-
rer Stelle sollen Treppenaufgänge mit verbreiterten Fahrradschieberampen errichtet werden. Die Bar-
rierefreiheit wird wie bisher über die Aufzüge sichergestellt.  
Die Anlegung von barrierefreien Rampen scheidet aufgrund der erheblichen Abwicklungslängen (für 
die Gleisquerung würde sich eine Strecke von über 200 m ergeben) und der beengten Platzverhält-

4 
nisse aus. Bauzeitlich soll eine Behelfsbrücke errichtet werden, die an die vorhandenen Aufzüge an-
gebunden wird.  
 
 
Zeitplanung 
Im Anschluss an die Beschlussfassung ist folgender Zeitplan für die Planung und Durchführung der 
Baumaßnahme vorgesehen:  
 
Nach Beschlussfassung  Beginn Vergabeverfahren Planung  
Ab Ende 2020  Beginn Planungsphase 
Ab Mitte 2021  Baubeschluss und anschließend 
  Beginn Vergabeverfahren Bauleistung 
Ab 2022  Beginn der Bauausführung 
 
 
Externe Vergaben 
 
Es ist geplant folgende Leistungen aus Kapazitätsgründen extern zu vergeben: 
 Objektplanung Ingenieurbauwerke 
 Fachplanungen Tragwerksplanung  
 Baugrund-/Bodengutachten  
 Konstruktive Bauüberwachung  
 Ökologische Bauüberwachung 
 Bauoberleitung  
 Prüfingenieurleistungen  
 Projektsteuerung 
 landschaftspflegerischer Fachbeitrag 
 Erdungs- und Blitzschutzgutachten  
 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator  
 
Die baureife Planung wird im Rahmen des Baubeschlussverfahrens zur weiteren Beschlussfassung 
vorgelegt. 
 
 
Rechnungsprüfungsamt 
 
Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 
18.03.2020 unter RPA-Nr.: BD 2020/0440 anerkannt. Das Schreiben ist als Anlage 4 beigefügt. Die 
Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt. 
 
 
Kosten 
 
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rund 2.010.000 € brutto. Hierin enthalten sind Planungs-
kosten in Höhe von rund 487.000 € brutto. Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kosten-
annahme vor Aufnahme der Planung und stellen einen prognostizierten Kostenorientierungswert dar.

5 
 
 
Finanzierung 
 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert der Planungsleistungen beträgt rund 487.000 € brutto.  
 
Im Haushaltsplan 2020/2021 sind Mittel für die Maßnahme nicht berücksichtigt worden. 
 
Zur Aufnahme und Vergabe der Planungen der Maßnahme ist daher eine außerplanmäßige Mittelbe-
reitstellung in Höhe von 487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil-
planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-2-0640, Ersatzneubau 
Brücke Am Tannenhof im Haushaltsjahr 2020 erforderlich. 
 
Die Deckung erfolgt entsprechend der erforderlichen Mittel innerhalb des o. g. Teilfinanzplanes aus 
der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunder-
neuerung der Mülheimer Brücke. Auf Grund von Anpassungen der Bauabläufe bei der Grunderneue-
rung der Mülheimer Brücke ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die dort im Haushalts-
plan 2020/2021 veranschlagten Mittel nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe abfließen wer-
den.  
 
Förderung  
 
Der Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof ist entsprechend den Richtlinien zur Förderung der 
Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtli-
nie Nahmobilität FöRiNah) eine Maßnahme, welche grundsätzlich aus Landesmitteln förderfähig ist. 
 
Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Fördersatz 
beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahverkehr 
und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut-
zung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes 
bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Anlagen 
 
- Anlage 1: Lageplan 
- Anlage 2: Untersicht Bestandsbauwerk (Foto) 
- Anlage 3: Bestandsübersichtsplan 
- Anlage 4: Bedarfsanerkennung

Sachstandsbericht 10/2022

2878 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 0423/2020 
 Stand: 14.10.2022 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am 
Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen 
Beschluss: 
 
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Am 
Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die Planungskosten be-
tragen rund 487.000 € brutto. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Ausschreibung 
(einschließlich LPH6 der HOAI) vorzubereiten. 
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstel-
lung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901- 1202-2-0640, Ersatzneubau 
Brücke am Tannenhof, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende 
Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901- 1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brü-
cke. 
4. Der Rat beauftragt die Verw altung zunächst nur mit der Durchführung der Vorentw urfspla-
nung inklusive Kostenermittlung für einen Ersatzbau der Fußgängerbrücke „Am Tannen-
hof“. Darüber hinausgehende Aktivitäten bedürfen einer w eiteren Beschlussfassung. 
5. Zudem w ird die Verw altung beauftragt, die HGK und die KVB nachdrücklich darum zu bit-
ten, parallel zur Durchführung dieses Planungsprozesses - w ie im Ortstermin am 
08.10.2020 zugesagt - einen eigenen Prüfprozess zu starten. Dieser soll alle Notw endig-
keiten rechtlicher, technischer und w irtschaftlicher Art zueinander und im Verhältnis zu 
Dritten (z.B.: Eisenbahnbundesam t, zu beteiligende Kommunen) klären, die notw endig 
sind, um eine höhengleiche Kreuzung an der Stadtbahn- 
Haltestelle Michaelshoven anstelle eines Brückenbauw erks zu realisieren. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Planungsbüro hat die Leistungsphase 2 HOAI (Vorentwurfsplanung) abgeschlossen und die Pla-

2 
 
nungsergebnisse zum Ersatzneubau vorgelegt. Eine Baugrunderkundung wurde durchgeführt. 
Mit der HGK und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) wurde eine Abstimmung bezüglich einer 
plangleichen Querung geführt. 
Eine Beschlussvorlage zur Einholung des erweiterten Planungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 
2558/2022) wird voraussichtlich in die Sitzung des Verkehrsausschuss am 22.11.2022 eingebracht. 
 
 
Nächste Schritte: 
Einholung des erweiterten Planungsbeschlusses 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Erfolgt im Rahmen der Vorlagen-Nr. 2558/2022 (erweiterter Planungsschluss)

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 26.05.2020

2472 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 02.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 57. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 26.05.2020  
öffentlich 
4.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau 
der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in 
Köln-Rodenkirchen 
0423/2020 
Ausschussvorsitzender Wolter merkt an, dass eine ebenerdige Querung zu bevorzu-
gen sei; da es sich jedoch um eine HGK-Strecke handele, sei diese aus rechtlichen 
Gründen offensichtlich nicht möglich.  
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, teilt mit, dass 
die Strecke vom Eisenbahnbundesamt gewidmet sei und bestätigt dies. Eine eben-
erdige Querung wäre jedoch auch nicht zu empfehlen. In den Hauptverkehrszeiten 
wäre eine Schranke sehr häufig geschlossen, da auch die Linien 16 und 17 dort ver-
kehren. 
 
Auf Frage des RM Weisenstein sagt sie zudem zu, die Hinweise des Rechnungsprü-
fungsamtes im weiteren Planungsverfahren zu berücksichtigen. 
 
RM Hammer spricht die Barrierefreiheit an und bittet um Prüfung, ob alterna-
tiv/zusätzlich zu den Aufzügen die Errichtung von Rampen möglich sei. 
 
Beschluss: 
  
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Rodenkir-
chen uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschlie-
ßen: 
 
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der 
Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die 
Planungskosten betragen rund 487.000 € brutto.

2 
 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Aus-
schreibung (einschließlich LPH6 der HOAI) vorzubereiten.  
 
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige 
Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 
6901-1202-2-0640, Ersatzneubau Brücke am Tannenhof, im Haushaltsjahr 2020. 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi-
nanzplan aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel-
le 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 7 - Stellungnahme zum Änderungsantrag

4381 Zeichen

Anlage 7 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den in der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) 
am 15.06.2020 beschlossenen Maßnahmen 
 
Folgende Maßnahmen hat die Bezirksvertretung beschlossen: 
 
1. Die Verwaltung der Stadt Köln und die Betreiber der Stadtbahnstrecke zwischen Köln 
und Bonn (KVB und HGK) werden gebeten, anstelle des  Neubaus der Brücke eine 
plangleiche beschrankte Querung bzw. einen höhengle ichen beschrankten 
Bahnübergang herzustellen. Ein vergleichbarer Übergang befindet sich bereits an der 
Nachbarhaltestelle Siegstraße. Beim Eisenbahn-Bunde samt ist eine entsprechende 
Genehmigung zu erwirken. 
 
2. Falls der Rat der Stadt Köln oder die Betreiber der Stadtbahnstrecke ein neues 
Brückenbauwerk errichten müssen, so sind die bisher igen (nicht barrierefreien) 
Rampen (für Radfahrer) ebenfalls neu zu errichten. Ein Treppenaufgang zur 
Verkehrssicherheit und Aufzuganlagen für mobilitäts eingeschränkte Bürgerinnen und 
Bürger sowie eine Trennung von Radverkehr und Fußgä ngerverkehr auf einer ggf. 
breiteren Brücke werden begrüßt.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
zu 1.) 
Die Gleistrasse im Bereich der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven 
unterliegt der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), einer Verordnung, die den Bau 
und den Betrieb der öffentlichen Schieneninfrastruktur und damit der Eisenbahnen regelt. 
Stadtbahnen werden durch die BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der 
Straßenbahnen) geregelt. Da im betroffenen Trassenabschnitt sowohl Eisenbahnen als auch 
Stadtbahnen verkehren, unterliegt der Streckenabschnitt der EBO.  
Entsprechend § 12 Abs. 1 EBO dürfen außerhalb von Bahnhöfen oder Hauptsignalen von 
Abzweigstellen im Allgemeinen keine neuen höhengleichen Kreuzungen angelegt werden. 
Ausnahmen sind nur für vorübergehend anzulegende Kreuzungen zulässig.  
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) als Eigentümerin wird keine Ausnahme von der 
Vorschrift bei der Genehmigungsbehörde beantragen. Sie begründet dies durch höchste 
Sicherheitsbedenken. Die Landeseisenbahnverwaltung (LEV) und die Verwaltung teilen 
diese Auffassung. Zu den Hauptverkehrszeiten fahren 24 Bahnen den Haltepunkt 
Michaelshoven pro Stunde an. Aufgrund der anzuwendenden Regelungen der EBO ergäben 
sich in der Stunde Schließzeiten des beschrankten Bahnübergangs von bis zu 48 Minuten. 
Dadurch besteht die Gefahr, dass Personen die Gleise aufgrund der Wartezeit trotz 
geschlossenem Bahnübergang queren. 
Die Situation an den benachbarten Bahnübergangsanlagen Siegstraße und Sürth Bf sind 
nach Aussage der HGK nicht vergleichbar, da am Haltepunkt Michaelshoven zum einen die 
Signale viel weiter entfernt sind, zum anderen die Anordnung von Signal, Bahnübergang und 
Bahnsteig von den benachbarten Haltepunkten abweichen. Dies führt zu den verlängerten 
Schließzeiten. Hinzu kommen die um ein Vielfaches höheren Fahrgastzahlen in 
Michaelshoven. 
Sichtweiten spielen im EBO-Bereich keine Rolle, da hier auf Signal gefahren wird und nicht 
auf Sicht, wie teilweise im BOStrab-Bereich.

Aus den vorgenannten Gründen ist der Bau einer höhengleichen Kreuzung ausgeschlossen 
und der Neubau der Brücke erforderlich. 
 
Zu 2.) 
Die Brücke „Am Tannenhof“ ist bereits als Radverkehrsachse, sowohl im 
Radverkehrsnetzplan von 1993 (modifiziert 2004) und im ADFC-Fahrradstadtplan, 
beschrieben. Im ADFC-Fahrradstadtplan ist die Brücke als Schiebestrecke aufgeführt.  
Die Errichtung von Rampen wird im Zuge der Planungsleistung geprüft. Ein Neubau muss 
den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sodass bei der Nutzung keine 
Gefahren u. a. durch Rutsch-, Sturz- und Aufprallunfälle entstehen. 
Aufgrund der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) dürfen Rampen eine maximale 
Neigung von 10 % bis zu einer Länge von maximal 20 m aufweisen (vorliegend: max. 18 %).  
Sollte die Planung ergeben, dass aufgrund der Örtlichkeit keine Brückenrampen im Einklang 
mit der ERA realisierbar sind, spricht sich die Verwaltung, auch nach Abstimmung mit dem 
Team des Fahrradbeauftragten der Stadt Köln, für den Bau einer Treppenanlage aus. Die 
Treppenanlage wird für die Nutzung durch Fahrradfahrende optimiert (breitere 
Fahrradschieberinnen). 
Eine Trennung von Rad- und Fußverkehr auf der Brücke ist in diesem Fall nicht nötig. 
Die politischen Gremien werden im Zuge des erweiterten Planungsbeschlusses beteiligt.

Anlage 13 - Stellungnahme zur Rückfrage RM Achtelik (FA)

1560 Zeichen

Anlage 13 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage des RM Achtelik in der Finanzaus-
schusssitzung (FA) am 01.02.2021 
 
 
Das RM Achtelik bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Nach unserem Verständnis wird die bestehende Brücke ersetzt. Durch den Bau wird CO2 
emittiert. Was sind die Kernkomponenten der klimapositiven Bewertung? Wird eine wesent-
lich größere Nutzung als bisher angenommen, welche Autofahrten ersetzt?“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Ziel der Verwaltung ist es, unter Beachtung wirtschaftlicher Belange, die verkehrssichere 
Querung der Gleise im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven sicherzustellen.  
Der Abbruch der vorhandenen Fußgängerbrücke ist, aufgrund der erheblichen Bauwerks-
schäden, alternativlos, eine Sanierung scheidet aus technischen und wirtschaftlichen Grün-
den aus. 
Ersatzweise soll nun der Bau einer neuen Brücke geplant werden. Parallel hierzu wird die 
Anlegung einer höhengleichen Kreuzung durch die HGK und die KVB geprüft. 
 
Der ersatzlose Wegfall der Kreuzung (kein Brückenneubau und kein höhengleicher Bahn-
übergang) kommt aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht. Eine gesicherte Wegebezie-
hung über die Gleise trägt maßgeblich zur dauerhaften Attraktivierung und Stärkung der 
Stadtbahnnutzung im Bereich der Haltestelle Michaelshoven und damit verbunden einer Re-
duzierung des KFZ-Verkehrs bei. 
Eine Quantifizierung von ggfs. steigenden Nutzungszahlen des ÖPNV, korrelierend mit einer 
Verringerung des motorisierten Individualverkehrs, kann nicht dargestellt werden.

Anlage 2 - Brücke Am Tannenhof - Untersicht Bestandsbauwerk (Foto)

38 Zeichen

YÄamnegspuejsag Jysısıajun - Z abejuvy

Anlage 1 - Brücke Am Tannenhof - Lageskizze

418 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [359251,5638070]   1:7500
 
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 30.01.2020

Anlage 14 - Stellungnahme zur Rückfrage RM Wahlen (VA)

779 Zeichen

Anlage 14 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage des RM Wahlen in der 
Verkehrsausschusssitzung (VA) am 19.01.2021 
 
 
Folgende Mitteilung wurde erbeten: 
 
RM Wahlen bittet um Mitteilung, wie viel Verkehr die HGK in den letzten Jahren auf dieser 
Strecke hatte.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Frage nach der Streckenbelastung im Bereich Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven wird 
auf Grundlage der aktuellen Fahrplandaten (Fahrplanperiode 2020/2021) beantworten. 
 
 
Linie 16 17 Summe 
werktags 236 108 344 
samstags 225 8 233 
sonntags 150 6 156 
 
 
In Spitzenzeiten fahren im Berufsverkehr 24 Züge pro Stunde den Haltepunkt Michaelshoven 
an (12 in Richtung Sürth / Bonn; 12 in Richtung Köln Innenstadt). 
 
Güterverkehr findet auf der Strecke nicht statt.

Anlage 10 - Eingabe Am Tannenhof_anonymisiert

2255 Zeichen

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anonymisiert

anonymisiert

Anlage 4 - Bedarfsanerkennung Rechnungsprüfungsamt

79 Zeichen

anonymisiert 
 
 
 
            
             
                    anonymisiert

Anlage 11 - Auszug BV Rodenkirchen 09.11.2020

3638 Zeichen

Anlage 11 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 09.11.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussproto koll der Konstituierende Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen  vom 09.11.2020  
öffentlich 
8.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau 
der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in 
Köln-Rodenkirchen 
0423/2020 
Es liegt ein gemeinsamer Ergänzungsantrag aller Fraktionen vor. 
 
Herr BBM Giesen lässt über die Ergänzung abstimmen: 
 
1. Beschluss: 
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
Ziffer 4: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt das Amt 69 zunächst nur mit 
der Durchführung der Vorentwurfsplanung inklusive Kostenermittlung für einen 
Ersatzbau der Fußgängerbrücke „Am Tannenhof“. Darüber hinausgehende 
Aktivitäten bedürfen einer weiteren Beschlussfassung.  
 
 
Ziffer 5: Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die HGK und di e KVB nachdrücklich 
darum zu bitten, parallel zur Durchführung dieses Planungsprozesses - wie im 
Ortstermin am 08.10.2020 zugesagt - einen eigenen Prüfprozess zu starten. 
Dieser soll alle Notwendigkeiten rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher 
Art zu einander und im Verhältnis zu Dritten (z.B.: Eisenbahnbundesamt, zu 
beteiligende Kommunen) klären, die notwendig sind, um eine höhengleiche 
Kreuzung an der Stadtbahn -Haltestelle Michaelshoven anstelle eines Br ü-
ckenbauwerks zu realisieren. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

2 
 
 
Sodann lässt Herr BBM Giesen über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen: 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Be-
schluss zu fassen: 
 
 
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der 
Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die 
Planungskosten betragen rund 487.000 € brutto. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Aus-
schreibung (einschließlich LPH6 der HOAI) vorzubereiten.  
 
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige 
Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 
6901-1202-2-0640, Ersatzneubau Brücke am Tannenhof, im Haushaltsjahr 2020. 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi-
nanzplan aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel-
le 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.  
4. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt das Amt 69 zunächst nur mit 
der Durchführung der Vorentwurfsplanung inklusive Kostenermittlung für 
einen Ersatzbau der Fußgängerbrücke  „Am Tannenhof“. Darüber hinausge-
hende Aktivitäten bedürfen einer weiteren Beschlussfassung.  
 
5. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die HGK und die KVB nachdrücklich 
darum zu bitten, parallel zur Durchführung dieses Planungsprozesses - wie 
im Ortstermin am 08.10.2020 zugesagt - einen eigenen Prüfprozess zu sta r-
ten. Dieser soll alle Notwendigkeiten rechtlicher, technischer und wirtschaf t-
licher Art zueinander und im Verhältnis zu Dritten (z.B.: Eisenbahnbunde s-
amt, zu beteiligende Kommunen) klären, d ie notwendig sind, um eine h ö-
hengleiche Kreuzung an der Stadtbahn -Haltestelle Michaelshoven anstelle 
eines Brückenbauwerks zu realisieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 01.09.2020

2855 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 22.09.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 59. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 01.09.2020  
öffentlich 
4.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau 
der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in 
Köln-Rodenkirchen 
0423/2020 
SE Dr. Klusemann weist darauf hin, dass die BV Rodenkirchen die Beschlussfas-
sung in ihrer gestrigen Sitzung vertagt habe, da die Stellungnahme der Verwaltung 
nicht ausreichend und unschlüssig gewesen sei. Die SPD -Fraktion wünsche sich hier 
eine ebenerdige Querung, die insbesondere den Bewohnenden der Michaelshoven-
Diakonie, den Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule und auch den Besu-
chenden des Interimsbezirksrathauses zu Gute komme. Die Argumente der Verwal-
tung könne er dahingehend entkräften, als dass beispielsweise auch eine Verlegung 
oder Verlängerung des Bahnsteigs geprüft werden könne. Weiterhin käme eine Um-
widmung von einer Eisenbahnstrecke in eine reine Stadtbahnstrecke in Betracht; 
diese würden andere Schließzeiten der Schrankenanlage nach sich ziehen. Seit vie-
len Jahren fahre hier kein Güterverkehr mehr. Er beantragt auch im hiesigen Aus-
schuss eine Vertagung. 
 
RM Hammer räumt ein, dass viele Fragen sicherlich berechtigt seien. Es handele 
sich hier jedoch zunächst um den reinen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbe-
schluss in einer sehr frühen Phase; Ortstermine und klärende Gespräche können 
durchaus auch im weiteren laufenden Verfahren stattfinden. Er plädiere für eine Be-
schlussfassung in der heutigen Sitzung, um nicht weitere kostbare Monate zu verlie-
ren. Der worst case sei dann sicherlich eine Sperrung der Brücke aufgrund ihres ma-
roden Zustandes.  
 
RM Roß-Belkner unterstreicht die Forderung ihres Vorredners nach einer Beschluss-
fassung in der heutigen Sitzung, um die Planung anzugehen. Nicht mittragen könne 
die CDU-Fraktion jedoch die Errichtung einer Treppenanlage. Es müsse hier eine 
Lösung mit barrierefreier Rampe entstehen.

2 
 
RM Pöttgen betont erneut deutlich, dass die SPD-Fraktion - sowohl in der BV Ro-
denkirchen als auch im hiesigen Ausschuss - Beratungs- und Gesprächsbedarf vor 
Ort mit der Fachverwaltung und auch der HGK habe und er daher um Vertagung bit-
te. Aus der Bezirksvertretung seien pragmatische Vorschläge gekommen; auch das 
Eisenbahnbundesamt habe seinen Sitz in Köln, so dass die Verwaltung mit diesem 
sicherlich zeitnah auch das Gespräch suchen könnte.  
 
>> Die Beschlussfassung wird vertagt. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der 
Fraktion Die Linke. – bei Nichtbeteiligung der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die 
Grünen und der FDP - zugestimmt

Anlage 9 - Ortstermin

680 Zeichen

Anlage 9 
 
Ergebnis des Ortstermins am 08.10.2020: 
 
Der mit Beschluss der BV Rodenkirchen (BV 2) vom 31.08.2020 gewünschte Ortstermin mit 
anschließendem Fachgespräch fand am 08.10.2020 statt. Die besondere Dringlichkeit für 
einen Beschluss zur Planungsaufnahme wurde dort erläutert. Die Verwaltung hat eine 
erneute Gremienbeteiligung nach Abschluss der Leistungsphase 2 der HOAI 
(Vorentwurfsplanung) zugesichert. 
 
Um dem Wunsch der BV 2 zur Anlegung eines plangleichen gesicherten Bahnübergangs 
nachzukommen, wurden die Vertreter der KVB/HGK gebeten, für den erweiterten 
Planungsbeschluss die hierzu rechtlichen, technischen und finanziellen Zusammenhänge 
aufzuzeigen.

Anlage 6 - Auszug BV Rodenkirchen 15.06.2020

1923 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 16.06.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 15.06.2020  
öffentlich 
9.2.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau 
der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in 
Köln-Rodenkirchen 
0423/2020 
 
 
Die SPD-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag. 
 
 
Herr Homann lässt abstimmen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Tagesordnungspunkt mit 
der Maßgabe, dass die Fachverwaltung die im gemeinsamen Änderungsan-
trag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen AN/0813/2020 vorge-
schlagenen Maßnahmen bis zur nächsten Sitzung prüft und der Bezirksver-
tretung Rodenkirchen die Ergebnisse in der nächsten Sitzung vorstellt: 
 
Die Maßnahmen lauten: 
Die Verwaltung der Stadt Köln und die Betreiber der Stadtbahnstrecke zw i-
schen Köln und Bonn (KVB und HGK) werden gebeten, anstelle des Ne u-
baus der Brücke eine plangleiche beschrankte Querung bzw. einen höhe n-
gleichen beschrankten Bahnübergang herzustellen. Ein vergleichbarer Übe r-
gang befindet sich bereits an der Nachbarhaltestelle Siegstraße. Beim E i-
senbahn-Bundesamt ist eine entsprechende Genehmigung zu erwirken.

Falls der Rat der Stadt Köln oder die Betreiber der Stadtbahnstrecke ein 
neues Brückenbauwerk errichten müssen, so sind die bisherigen (nicht barr i-
erefreien) Rampen (für Radfahrer) ebenfalls neu zu errichten. Ein Treppe n-
aufgang zur Verkehrssicherheit und Aufzuganlagen für mobilitätseing e-
schränkte Bürgerinnen und Bürger sowie eine Trennung von Radverkehr und 
Fußgängerverkehr auf einer ggf. breiteren Brücke werden begrüßt.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Bussmann, Frau Ramrath, Herr Daniel)

Beratungsverlauf (5)

26.05.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0423/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.12.2020
Erstellt
06.02.2020 11:20